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Erläuterungen Die Ausführung erfolgt aufgrund des Leistungsverzeichnisses, der örtlichen Besichtigung und der zur Verfügung gestellten Planunterlagen. Alle entsprechenden DIN-Normen, Vorschriften und der Stand der Technik sind zu berücksichtigen.
Die Leistungen sind als fix und fertige Arbeit, einschließlich aller im Leistungsverzeichnis beschriebenen Materialien, Geräte und Gerüste anzubieten.
Lieferscheine und Entsorgungsnachweise sind dem Auftraggeber mit der Abrechnung zu übergeben.
Erläuterungen
Allgemeine Vorbemerkungen Die im Folgenden beschriebenen Arbeiten dienen der Erneuerung oder Erstellung eines 110-kV-Umspannwerkes der Avacon Netz GmbH (im Folgenden kurz AVA).
Die Arbeitszeiten richten sich nach den Vorgaben der AVA. Im Regelfall können vom Auftragnehmer max. ca. 8 Stunden werktäglich geleistet werden. Eventuell organisatorisch notwendige Arbeitsunterbrechungen sind einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die Örtlichkeit zu informieren. Nachforderungen und Kosten für eventuellen Mehraufwand aus Unkenntnis werden nicht anerkannt. Die Abrechnung erfolgt gem. nachfolgender Leistungsbeschreibung und örtlicher Besichtigung, bzw. nach gemeinsamem Aufmaß oder Lieferscheinen.
Die Arbeiten sind zügig und ohne Unterbrechung durchzuführen, es sei denn, eine Arbeitsunterbrechung wird von der Bauleitung oder vom Betriebspersonal angeordnet. Alle Termine werden bei Auftragserteilung nochmals abgestimmt. Verschieben sich die Termine aufgrund betrieblicher Belange dennoch, kann der Auftragnehmer keine Ansprüche aus geändertem Terminablauf ableiten.
Arbeitssicherheit im Bereich von elektrischen Anlagen der AVA: Merkblatt für Auftragnehmer der AVA und deren Mitarbeiter. 1. Für die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Unfallverhütungsvorschriften durch sein Personal ist der Auftragnehmer voll- und allein verantwortlich. AVA übernimmt hierfür keine Verantwortung. Besonders wird auf die DGUV A3, "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" in Verbindung mit der DIN VDE 0105, Teil 1, Bestimmungen für den Betrieb von Starkstromanlagen, Allgemeine Bestimmungen, hingewiesen. 2. Jedes Betreten einer elektrischen Betriebsstätte der AVA bedarf der Zustimmung durch AVA. 3. Das Personal des Auftragnehmers ist verpflichtet, sich vor Arbeitsbeginn vom zuständigen Beauftragten der AVA in seinen Arbeitsbereich einweisen und auf besondere Gefahren aufmerksam machen zu lassen. Anschließend ist die Erklärung nach AVA- Formblatt AV2 bzw. ASG1 zu unterschreiben. Später hinzukommende Personen, die durch diese Erklärung nicht erfasst sind, dürfen im Bereich elektrischer Anlagen nur nach Unterschrift der entsprechenden Erklärung tätig werden. 4. Die Grenzen des Arbeitsbereiches werden vom Personal der AVA vorgegeben und ggf. in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen kenntlich gemacht. Außerhalb dieser Grenzen dürfen keinerlei Arbeiten verrichtet oder Vorbereitungen für Arbeiten getroffen werden. Die Kenntlichmachung des Arbeitsbereiches darf vom Personal des Auftragnehmers nicht verändert werden. 5. Beim Betreten oder Verlassen einer elektrischen Betriebsstätte muss jedes Mal eine An- und Abmeldung unter Angabe der Kolonnenstärke und des Arbeitsauftrages ggf. telefonisch bei der zuständigen Netzstelle erfolgen. Hierbei sind jeweilige Änderungen im Schaltzustand mit Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit anzusprechen. Für Leitungsstrecken ist dieses Meldeverfahren sinngemäß anzuwenden. 6. Betriebsbezogenen Anordnungen der zuständigen AVA-Fachkräfte ist unbedingt Folge zu leisten. Schalthandlungen werden nur durch Fachkräfte mit Schaltberechtigung vorgenommen. 7. Auf dem Betriebsgelände der AVA ist das Tragen von Schutzhelmen zwingend vorgeschrieben.
Die Positionsbeschreibungen dienen lediglich der Kalkulationshilfe. Maßgeblich für die Kalkulation und die Ausführung sind die Angaben in den entsprechenden Zeichnungen bzw. die besichtigten Örtlichkeiten.
Allgemeine Vorbemerkungen
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Allgemein HSE HSE Vorschriften und Richtlinien
1. Baustellenordnung
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten gemäß der Baustellenverordnung für Baustellen der Avacon Netz GmbH durch.
2. Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten gemäß der Vorschrift Arbeitssicherheit der Avacon Netz GmbH durch.
3. Abfallentsorgung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet anfallende Abfälle gemäß der Vorschrift Abfallentsorgung der Avacon Netz GmbH zu entsorgen.
4. Brandschutz
Der Auftragnehmer trifft alle Maßnahmen gem. der Vorschrift Brandschutz der Avacon Netz GmbH.
5. Gewässer- und Bodenschutz
Der Auftragnehmer trifft alle Maßnahmen gemäß der Vorschrift Gewässer- und Bodenschutz der Avacon Netz GmbH.
6. Gefahrgut
Der Auftragnehmer trifft alle Maßnahmen gemäß der Vorschrift Gefahrgut der Avacon Netz GmbH.
7. Gefahrstoffe
Der Auftragnehmer trifft alle Maßnahmen gemäß der Vorschrift Gefahrstoffe der Avacon Netz GmbH.
8. Bauzaun
Der Auftragnehmer trifft alle Maßnahmen gemäß der Vorschrift Bauzaun der Avacon Netz GmbH.
9. Checkliste
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Checkliste HSE zu beachten und die notwendigen Nachweise der Avacon Netz GmbH rechtzeitig zum Projektstart zu übergeben.
1. Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
Der Auftragnehmer (AN) hat im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in seinem Arbeitsbereich die geltenden Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln umfassend zu beachten und einzuhalten.
Hinsichtlich Arbeits- und Dienstwegeunfälle, siehe Textbaustein in AGB und Bestellung.
2. Notfallorganisation
Der AN hat sich über die örtlichen Regelungen zur Ersten Hilfe - Rettungskette und zum Verhalten im Brandfall zu informieren. Der AN ist verpflichtet, bei allen Heißarbeiten die standortspezifischen organisatorischen und technischen Brandschutzmaßnahmen einzuhalten. Für alle durch den AN vorgenommenen Veränderungen an Brandschutzeinrichtungen besteht eine Meldepflicht an den Ansprechpartner des AG.
3. Verkehrssicherungspflicht
Der AN wird seine allgemeinen Verkehrssicherheitspflichten erfüllen. Er hat für die von ihm geschaffenen Gefahren und für die Sicherung des ihm übertragenen Aufgabenbereichs einzustehen. Die Verkehrssicherungspflicht darf nicht an ungeeignete Dritte übertragen werden.
4. Gefährdungsbeurteilung, DGUV V1 "Grundsätze der Prävention" §5 (3)
Bei der Gefährdungsbeurteilung bezüglich der betriebsspezifischen Gefahren wird der AN durch den AG unterstützt. Bei Tätigkeiten mit besonderen Gefahren ist im Einvernehmen mit dem AG festzulegen, wer den Aufsichtführenden stellt.
5. Zusammenarbeit mehrerer Unternehmer, Koordinator DGUV V1 "Grundsätze der Prävention" §6
Sofern nicht anders geregelt, benennt der AN einen Koordinator nach der o. g. DGUV. Dieser Koordinator hat die Verantwortung zur Abwehr und Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen über die gesamte Maßnahme. Er ist in diesem Sinne weisungsbefugt und seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Er hat zu gewährleisten, dass während des gesamten Arbeitsablaufes (z. B. bei Schichtbetrieb) die entsprechende Koordination sichergestellt ist. Der Koordinator muss die erforderliche fachliche und persönliche Qualifikation haben und ist namentlich zu benennen. Der AN ist verpflichtet, sich vor der Aufnahme möglicherweise gefährdender Arbeiten mit dem Koordinator in Verbindung zu setzen. Diese Regelung entbindet den AN weder von seiner Aufsichtspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern noch von seiner Verpflichtung, sich zur Vermeidung einer gegenseitigen Gefährdung mit den anderen Unternehmen unmittelbar abzustimmen.
6. Baustellenverordnung (BaustellV)
Der AN wird beauftragt, die Maßnahmen nach §2 und §3 Abs. 1 Satz 1 der BaustellV in eigener Verantwortung zu treffen, sofern nicht durch den AG anders geregelt. Die Maßnahmen umfassen u. a. Vorankündigung (in der Planungsphase) an die zuständige Behörde, Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Planes) und Bestellung des SiGe-Koordinators. Der SiGe-Koordinator nach BaustellV kann auch mit den Aufgaben des Koordinators nach DGUV A1 §6 beauftragt werden. Er darf aber nicht zugleich Arbeitsverantwortlicher sein.
7. Mängelbericht
Bei begründeten Beanstandungen zum Arbeitsschutz ist der AN verpflichtet, die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen unverzüglich zu treffen. Erfolgt dies nicht, wird vom AG ein Mängelbericht verfasst, der unter Umständen Auswirkungen auf die Weiterbeschäftigung des AN hat.
8. Errichterbestätigung (Formblatt BGG 960)
Der AN hat mit dem Formblatt BGG 960 zu bestätigen, dass die Prüfungen nach den VDE Bestimmungen durchgeführt worden sind und die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der DGUV V3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entsprechen. Die Messergebnisse sind zu dokumentieren und dem AG auszuhändigen.
9. Arbeiten im Bereich von elektrischen Anlagen
In den Anlagen des AG besteht das Gebot, Schutzhelm zu tragen. In den Umspannwerken sind Kabelkanäle grundsätzlich nicht begeh- und befahrbar. Ausnahmen erteilt der Anlagenverantwortliche. Die Festlegungen in der NAN "Netzführung und Arbeiten im Netz" sind zu beachten und dem AN durch den AG bekanntzugeben. Das "Merkblatt für Auftragnehmer und deren Mitarbeiter" ist zu beachten. Bei der Verwendung von elektrischen Arbeitsmitteln sind diese durch eigenen Fehlerstromschutzschalter (FI) abzusichern.
10. Vermeidung von Kabelschäden
Bei Arbeiten im Bereich von Anlagen oder Grundstücken des AG ist von erdverlegten Leitungen und Kabeln auszugehen. Bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten oder dem Einbringen von Erdern, Ankern o. ä. in das Erdreich ist sicherzustellen, dass keine erdverlegten Leitungen oder Kabel beschädigt werden können. Alle in diesem Zusammenhang verursachten Schäden gehen zu Lasten des AN.
11. Sprachkenntnisse
Der AN trägt dafür Sorge, dass die von ihm oder seinen Subunternehmern eingesetzten Beschäftigte der deutschen Sprache mächtig sind oder durch eine verantwortliche Person, die diese Voraussetzungen erfüllt, jederzeit in ihrer Muttersprache angewiesen werden können, damit Einweisungen und Anordnungen des AG verstanden und befolgt werden können.
12. Absturzsicherung auf Masten für den Erstaufstieg und den Letztabstieg
Die in der BGR 148 beschriebene 3-Punkt-Methode ist im Bereich der AVA nicht mehr zulässig. Ein Auf- bzw. Abstieg hat immer gesichert zu erfolgen. Dies gilt auch für die Erst- und Letztbesteigung der Maste. Zugelassene Anschlagmittel sind Y-Seil, Schlingenmethode und Sicherheitssteigbolzen. Dem AG wird die Mitbenutzung durch Bereitstellen systemkonformer Anschlagmittel ermöglicht.
13. Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
Der AN ist zur Einhaltung der "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" und ggf. den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)" in ihrer jeweils gültigen Version verantwortlich. Der AN holt sämtliche erforderlichen Genehmigungen bei den zuständigen Behörden ein und legt diese dem AG unaufgefordert vor.
14. Arbeitsverantwortlicher sowie Qualifikation Elektrofachkraft oder Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Der AN benennt vor Beginn der Arbeiten gegenüber dem AG schriftlich einen Arbeitsverantwortlichen, welcher die unmittelbare Verantwortung für die Durchführung der Arbeiten trägt und ununterbrochen bei den Arbeiten in der Anlage anwesend sein muss. Ein Wechsel des Arbeitsverantwortlichen ist nur nach voriger Abstimmung mit dem AG zulässig und dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitsverantwortliche besitzt entweder die Qualifikation "Elektrofachkraft" oder hat sich einer auftrags-/tätigkeitsbezogenen elektrotechnischen Grundausbildung bei einem hierfür anerkannten Institut (z. B. VDE, TÜV) unterzogen, damit er vor Beginn der Arbeiten durch den AG zur "Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP)" nach DIN VDE 0105-100 ernannt werden kann. Zum Beginn der Arbeiten hat der Arbeitsverantwortliche entweder eine schriftliche Bestätigung des AN über seine Qualifikation als "Elektrofachkraft" oder ein Zertifikat über die Teilnahme an einer elektrotechnischen Grundausbildung dem Beauftragten des AG vorzulegen. Ohne einen dieser Nachweise sind wesentliche Voraussetzungen für den Zutritt zu den elektrischen Anlagen des AG nicht gegeben. Der Arbeitsverantwortliche ist grundsätzlich für die Veranlassung und Durchführung der Arbeitssicherheitsmaßnahmen in seinem Arbeitsbereich verantwortlich. Die Verantwortlichkeit bezieht sich auf das Personal und u.a. auf die verwendeten Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Stoffe und persönlichen Schutzausrüstungen.
15. Absturzsicherung in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen
Bei allen Arbeiten in und an unseren Anlagen sind in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen generell Auffanggurte zu benutzen. Es ist auf geeignete Anschlagpunkte zu achten.
16. Einsatz von Mobilkränen bei Masterhöhungen
Bei allen Arbeiten in und an unseren Anlagen sind bei Maßnahmen der Masterhöhung für das relevante Gewichtsteil (Mastkopfteil mit Schüssen) beim Einsatz von Mobilkränen nur Kräne mit der Zulassung für Personenkörbe einzusetzen, da diese über eine Notablassfunktion des Kranes verfügen.
17. Einsatz von Kettenzügen
Kettenzüge der Firma Jail und Kito können uneingeschränkt verwendet werden, sofern Sie einen Kettenbegrenzer aufweisen. Beim Einsatz anderer Hersteller gilt die Regel, dass nur Kettenzüge zum Einsatz kommen die nur bis zur halben nominellen Zugkraft ausgelastet werden. Bei Arbeiten mit Kettenzügen ist auf eine redundante Sicherung zu achten.
Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Allgemein HSE
__.__.0010 Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung ist nach Ermessen des Auftragnehmers inklusive der notwendigen Werkzeuge, Hebezeuge und Hilfsgeräte anzuliefern, aufzubauen und vorzuhalten. Baustrom wird bauseits bereitgestellt. Abrechnung gemäß Vertrag. Es wird generell bauseitig eine umlaufende Gerüststellung geliefert, von der aus die Bearbeitung der Gebäude ermöglicht und sichergestellt sind. Zusätzliche Gerüste außerhalb der umlaufenden Rüstung bis inkl. 2,00m Aufbauhöhe fallen in die Nebenleistung des AN.
Die für die Baustelleneinrichtung und Lagerung von Material/ Holz in Anspruch genommenen Flächen sind nach Beendigung der Arbeiten in den Urzustand zu versetzen. Der Schutz von montierten Bauteilen wie Fenster, Türen, Einbaumöbel, Fliesen ist durch Vollabdeckung zu gewährleisten, ebenso das Abkleben und Schneiden bei Kanten, Anschlüssen, Übergängen bzgl. Material und Farbton.
__.__.0010
Baustelleneinrichtung
1.00
psch
__.__.0020 Mobiler Baukran anliefern, aufbauen Liefern, Einsetzen und Abfahren eines geeigneten mobilen Baukranes zum Abladen, Ausrichten, Aufstellen und Aufbauen der Dachbinder und Sparrenhölzern, etc.
Abrechnung: psch, auch wenn aus eigenem Ablauf heraus mehrfache Anfahrungen erforderlich werden
__.__.0020
Mobiler Baukran anliefern, aufbauen
1.00
psch
__.__.0030 Firstpfette b/h= 14/16cm Liefern und Material für Firstpfette mit
Abmessungen:
Breite b: 14cm
Höhe h: 16cm
Material: Nadelholz C24 (ΕΝ 338:2016)
Nutzungsklasse: NK 2
Abbund wird in gesonderter Position vergütet
Abrechnung: in lfdm
__.__.0030
Firstpfette b/h= 14/16cm
26.00
lfm
__.__.0040 wie vor, jedoch: Fußpfette b/h = 14/12 cm, Nadelholz C24, NK 2
__.__.0040
wie vor, jedoch: Fußpfette b/h = 14/12 cm, Nadelholz C24, NK 2
26.00
lfm
__.__.0050 wie vor, jedoch: Sparren b/h = 8/18cm wie vor, jedoch:
Sparren mit
Material: Nadelholz C24 (ΕΝ 338:2016)
Nutzungsklasse: NK 2
Abmessungen:
Breite b: 8cm
Höhe h: 18cm.
__.__.0050
wie vor, jedoch: Sparren b/h = 8/18cm
220.00
lfm
__.__.0060 wie vor, jedoch: Firstständer a/b = 14/14cm, L = ca. 123cm wie vor, jedoch:
Firstständer mit
Material: Nadelholz C24 (ΕΝ 338:2016)
Nutzungsklasse: NK 2
Abmessungen:
Breite b: 14cm
Höhe h: 14cm.
Inkl. Anschlüsse laut Statik
__.__.0060
wie vor, jedoch: Firstständer a/b = 14/14cm, L = ca. 123cm
12.30
lfm
__.__.0070 wie vor, jedoch: Lastverteilungsbalken/ Fußpfetten b/h=14/16 cm wie vor, jedoch:
Lastverteilungsbalken (mittig unter Firstpfette) mit
Material: Nadelholz C24 (ΕΝ 338:2016)
Nutzungsklasse: NK 2
Abmessungen:
Breite b: 14cm
Höhe h: 16cm
einschl. aller Kleineisenteile und Nebenarbeiten.
__.__.0070
wie vor, jedoch: Lastverteilungsbalken/ Fußpfetten b/h=14/16 cm
26.00
lfm
__.__.0080 Abbund Vorpositionen als Dachkonstruktionshölzer versch. Querschnitte, NH C24t Abbund von vorbenanntem Konstruktionsvollholz versch. Querschnitte für Dachkonstruktion durch Abbinden, Aufstellen und Verlegen, inkl. aller Anschlüsse und Auswechslungen, sowie der Kleineisenteile, wie Schwerlastdübel, Bolzen, Anker, Nagelverbinder, Nägel, Schussnägel, Klammern, Kralldübel, usw. (soweit nicht gesondert beschrieben).
Konstruktive Stahlbauteile (Dübel, Bolzen, Verankerungen, Verbindungen etc.) und Lieferung von Bauholz gesondert.
Alle Kleineisenteile, konstruktive Stahlbauteile sowie sonstige Gegenstände, die zum aufstellen des Daches benötigt werden sind aus den Unterlagen zu entnehmen und fachgerecht einzubauen. Alle Abweichungen der vorgegebenen Statik sind mit der Bauleitung abzusprechen!
Querschnitt: verschieden (Vorpositionen)
Querschnitte/Länge: siehe Vorpos.
Oberfläche: allseitig gehobelt/egalisiert und Kanten gefast
Dachform: Pfettendach
Dachneigung: ca. 18,00° (Unterschreitung der RDN)
Traufhöhe: ca. 3,05 m ab FFB
Abrechnung: in lfdm
__.__.0080
Abbund Vorpositionen als Dachkonstruktionshölzer versch. Querschnitte, NH C24t
313.00
lfm
__.__.0090 Dachschalung als Knickabstützung Die Oberseiten der Giebeldreiecke werden über die Dachschalung an der Dachkonstruktion angeschlossen und so am Kopf gehalten. Dazu wird auf dem Ringbalken eine Schwelle aufgedübelt an der die Dachschalung befestigt wird. Die Verbindung wird mit einer Nagelverbindung hergestellt gemäß Statik.
Siehe Detailzeichnung in der Statik Seite 23
__.__.0090
Dachschalung als Knickabstützung
12.60
lfm
__.__.0100 Windrispenband Lieferung und straffe fachgerechte Montage von verzinktem Bandlochblech als Windrispenverband:
Abmessungen: b/d=40/2mm,
Einbau: gemäß stat. Vorgabe
gew. Kammnägel (CNa) 4.0 * 40 mm, gew. 6 Nägel je Fußpunkt, an der äußeren Schwellenlotseite, die Schwelle ist aufzudoppeln.
__.__.0100
Windrispenband
23.00
lfm
__.__.0110 Rauspundschalung 24mm Rauspundschalung, 24mm dick, mit Nut und Feder, imprägniert, für das Satteldach liefern und einbauen. Rauspundschalung, 24mm
__.__.0110
Rauspundschalung 24mm
222.00
m²
__.__.0120 Diffusionsoffene Unterspannbahn für Flachdachpfannen DELTA®-MAXX PLUS Energiesparmembran (Hersteller: Dörken GmbH & Co. KG, 58311 Herdecke) als diffusionsoffene Unterdeckbahn aus Polyestervlies mit Polyurethanbeschichtung und Selbstkleberand liefern und nach Dachdecker-Fachregeln und Herstellerangaben fachgerecht auf Rauspundschalung verlegen. Fixierung erfolgt mit Breitkopfstiften oder Tackerklammern. Befestigung erfolgt mittels maßhaltiger imprägnierter Konterlattung 30/50mm NH GK I. Überdeckungen und Durchdringungen sind winddicht auszubilden.
Klassifizierung UDB A, gem. ZVDH
Brandverhalten Klasse E, EN 13501-1
Reißkraft ca. 450/300 N/5 cm, EN 12311-1+2
Sd-Wert ca. 0,15 m, EN ISO 12572
Gewicht ca. 190 g/m2.
Produkt: DELTA®-MAXX PLUS oder gleichwertig.
angebotenes Produkt: .................................
Diffusionsoffene Unterspannbahn
__.__.0120
Diffusionsoffene Unterspannbahn für Flachdachpfannen
222.00
m²
__.__.0130 Konterlattung 40 x 60 mm Konterlattung aus Nadelholz der Sortierklasse S10 nach DIN 68800 und DIN 4074-1, liefern und auf der Rauspundschalung entsprechend DIN 1055 befestigen. Einschließlich Beschneiden an allen aufgehenden Bauteilen und Dachkanten.
__.__.0130
Konterlattung 40 x 60 mm
220.00
lfm
__.__.0140 Traglattung 40 x 60 mm Traglattung 40 x 60 mm, Querlattung für die nachfolgend beschriebene Dacheindeckung, bestehend aus Nadelholz, Sortierklasse S10 nach DIN 68800 und DIN 4074-1, mit einem Lattenquerschnitt von ca. 40 x 60 mm, liefern und nach DIN1055 auf der Unterkonstruktion befestigen.
__.__.0140
Traglattung 40 x 60 mm
222.00
m²
__.__.0150 Eindeckung mit Flachdachpfannen Braas Harzer Pfanne BIG Dachfläche mit Flachdachpfannen eindecken, einschließlich aller erforderlichen Formstücke, Befestigungsmittel und Windsogsicherungen nach Fachregeln.
Hersteller/Typ: Braas Harzer Pfanne BIG, Klassisch-Rot oder technisch und optisch gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .................................
Die Verlegung hat nach Herstellervorschrift zu erfolgen.
__.__.0150
Eindeckung mit Flachdachpfannen Braas Harzer Pfanne BIG
220.00
m²
__.__.0160 Firstlatte 40 x 60mm Firstlatte aus Nadelholz nach DIN 68800 und DIN 4074-1 mit entsprechenden Halterungen ausrichten und montieren.
__.__.0160
Firstlatte 40 x 60mm
26.00
lfm
__.__.0170 Firstabdeckung Braas Harzer Pfanne BIG First eindecken mit passenden Firststeinen zum System der Dacheindeckung, einschließlich Firstklammern und aller erforderlichen Formstücke.
Hersteller/Typ: Braas Firststein zur Harzer Pfanne BIG, Klassisch-Rot oder technisch und optisch gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .................................
__.__.0170
Firstabdeckung Braas Harzer Pfanne BIG
26.00
lfm
__.__.0180 Ortgangspfannen Braas Harzer Pfanne BIG Ortgänge mit passenden linken und rechten Ortgangspfannen zum System der Dacheindeckung eindecken, einschließlich Befestigungsmaterial.
Hersteller/Typ: Braas Ortgangstein zur Harzer Pfanne BIG, Klassisch-Rot oder technisch und optisch gleichwertig.
Angebotenes Produkt: .................................
Abrechnung erfolgt pauschal für beide Giebelseiten.
__.__.0180
Ortgangspfannen Braas Harzer Pfanne BIG
1.00
psch
__.__.0190 Keilbohle Trapezförmige Keilbohlen aus Nadelholz, nach DIN 68800 und DIN 4074-1, liefern und an der Traufkante durchlaufend anbringen. Ausführung siehe Hinweis Traufdetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0190
Keilbohle
52.00
lfm
__.__.0200 Insektenschutz an der Traufe Liefern und montieren eines Insektenschutzes. Ausführung siehe Hinweis Traufdetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0200
Insektenschutz an der Traufe
52.00
lfm
__.__.0210 Tropfblech an der Traufe Liefern und montieren eines Tropfbleches. Ausführung siehe Hinweis Traufdetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0210
Tropfblech an der Traufe
52.00
lfm
__.__.0220 Unterkonstruktion Traufe Es ist eine Unterkonstruktion aus Holz herzustellen. Ausführung siehe Hinweis Traufdetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0220
Unterkonstruktion Traufe
52.00
lfm
__.__.0230 Traufgesims aus Faserzementpaneelen Herstellung des Traufgesimses aus Eternit Faserzementpaneelen mit einer Breite von ca. 50 cm. Ausführung siehe Hinweis Traufdetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0230
Traufgesims aus Faserzementpaneelen
52.00
lfm
__.__.0240 Stirnbrett aus Faserzementpaneelen im Traufbereich Herstellung des Stirnbrettes an der Traufe aus Eternit Faserzementpaneelen mit einer Höhe von ca. 17 cm. Ausführung siehe Hinweis Traufdetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0240
Stirnbrett aus Faserzementpaneelen im Traufbereich
52.00
lfm
__.__.0250 Dachrinne Lieferung und Montage eines Dachrinnensystems aus Titanzinkblech als halbrunde Hängerinne, in schwachem Gefälle verlegt, inkl. aller Rinnenhalter, Traufeinhangblech inkl. allseitigen Abschlüssen.
Wulstdurchmesser: Klasse X
Zuschnitt: 333 mm,
6-teilig (153 mm)
Material: Titanzinkblech
Blechdicke: 0,70 mm
Rinnenhalter: verzinkter Stahl HA
Ausführung: gem. Traufdetail
Abrechnung: in lfdm verbauter Rinne
__.__.0250
Dachrinne
52.00
lfm
__.__.0260 Bewegungsausgleichsstück Dachrinne Zulage für Lieferung und Montage eines Bewegungsausgleich-Stückes, passend zu vorbeschriebenen Hängedachrinnen als Dehnungselement (Z 333).
__.__.0260
Bewegungsausgleichsstück Dachrinne
4.00
Stk.
__.__.0270 Einhangstutzen Lieferung und Montage eines Einhangstutzen, passend zu vorbeschriebener Rinne (rund).
__.__.0270
Einhangstutzen
4.00
Stk.
__.__.0280 Doppelfallrohrbogen, DN100 rund, Titanzinkblech Lieferung und Erstellung eines Fallrohrbogens, bestehend aus Rohrbögen als Verbindung zwischen Dachrinne und Regenfallrohr, inkl. aller Anschlüsse.
Material: Titanzinkblech
Nenngröße: DN100
__.__.0280
Doppelfallrohrbogen, DN100 rund, Titanzinkblech
4.00
Stk.
__.__.0290 Fallrohr rund DN100, Titanzinkblech, rund Lieferung und Montage von Fallrohrmaterial, bestehend aus:
Material: Titanzinkblech
Nenngröße: DN100
Blechstärke: 0,8mm
Nahtausbildung: weichgelötet
Befestigung inkl. Rohrschellen vor Verblendmauerwerk
inkl. aller Verbindungsstücke waagerecht/senkrecht.
__.__.0290
Fallrohr rund DN100, Titanzinkblech, rund
13.60
lfm
__.__.0300 Standrohr DN100, Stahl feuerverzinkt, rund Lieferung und Montage eines Standrohres DN100 passend zum Fallrohr im System "LORO" mit Reinigungsöffnung und lösbaren Rohrschellen aus verzinktem Bandstahl einschließlich Anschluss an Grundleitung, Ausführung gemäß DIN EN 12056-3 7.5.
Material: Stahl, feuerverzinkt.
Nenngröße: DN100
Länge: 1000 mm
Befestigungsuntergrund : Verblendmauerwerk
Die Ausführung des Standrohres erfolgt als stoßfester Übergang vom Titanzinkblech-Fallrohr zur Grundleitung aus feuerverzinktem Stahl!
Hersteller "Loro"
__.__.0300
Standrohr DN100, Stahl feuerverzinkt, rund
4.00
Stk.
__.__.0310 Unterkonstruktion am Giebel/Ortgang Es ist eine Unterkonstruktion bestehend aus Nadelholz, Sortierklasse S10 herzustellen. Ausführung siehe Hinweis Giebeldetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0310
Unterkonstruktion am Giebel/Ortgang
32.50
lfm
__.__.0320 Insektenschutz am Giebel Liefern und montieren eines Insektenschutzes. Ausführung siehe Hinweis Giebeldetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0320
Insektenschutz am Giebel
12.60
lfm
__.__.0330 Giebelgesims aus Faserzementpaneelen Herstellung des Giebelgesimses aus Eternit Faserzementpaneelen mit einer Breite von ca. 20 cm. Ausführung siehe Hinweis Giebeldetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0330
Giebelgesims aus Faserzementpaneelen
32.50
lfm
__.__.0340 Stirnbrett im Giebelbereich aus Faserzementpaneelen Herstellung des Stirnbrettes am Giebel aus Eternit Faserzementpaneelen mit einer Höhe von ca. 17 cm. Ausführung siehe Hinweis Giebeldetail und/oder beigefügter Unterlagen "Detailschnitt Dach".
__.__.0340
Stirnbrett im Giebelbereich aus Faserzementpaneelen
32.50
lfm
01 Stundenlohnarbeiten
01
Stundenlohnarbeiten
01.__.0010 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Vorarbeiter Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen.
Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten (Sozialkassenbeiträge, Winterbauumlage und dgl.), sowie Lohn- bzw. Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.
Die Ausführung von Stundenlohnarbeiten erfolgt nur auf Anordnung des AG. Die Nachweise müssen einmal in der Woche vorgelegt und unterschrieben werden. Nicht unterschriebene Nachweise werden nicht anerkannt.
01.__.0010
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Vorarbeiter
10.00
Std.
01.__.0020 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Facharbeiter wie vor, jedoch:
Facharbeiter
01.__.0020
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Facharbeiter
10.00
Std.
01.__.0030 Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Helfer wie vor, jedoch:
Helfer
01.__.0030
Verrechnungssatz für Arbeitskraft, Helfer
10.00
Std.