Baubranche als größter Abfallkonsument

Das Thema ‘Nachhaltig Bauen’  ist nicht nur in der Bauindustrie brandaktuell, sondern beschäftigt branchenübergreifend die gesamte Weltwirtschaft. Doch vor allem im Bausektor ist ein Umdenken dringend erforderlich: Laut Umweltbundesamt machten im Jahr 2018 Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Straßenaufbruch) mit rund 228,1 Mio. Tonnen den Großteil (54,7 %) des Brutto-Abfallaufkommens aus – Tendenz steigend, denn der allgemeine Bauboom wirkt sich auch auf die Menge von Bauabfällen aus.

Recycling-Quote bei fast 90% - Warum sollte das nicht ausreichen?

Die Menge der Bauabfälle steigt, doch die Recyclingquote im Baugewerbe ist auf einem sehr hohen Niveau. Die Verwertung der Bauabfälle bewegt sich seit Jahren auf einem hohen Standard, im Jahre 2018 lag diese bei ganzen 88,2 %. Ein umfassender Bericht vom Umweltbundesamt zeigt jedoch, warum das noch nicht ausreicht. Trotz einer nominal hohen Verwertungsquote für Bau- und Abbruchabfälle werden Produktkreisläufe nur unzureichend geschlossen oder die stofflich-technischen Eigenschaften von Bauabfällen werden nicht komplett ausgeschöpft. Mineralische Fraktionen werden häufig im Straßenbau eingesetzt und Kunststoffe lediglich energetisch verwertet. In diesem Zusammenhang wird oftmals von einem sogenannten „Downcycling“ gesprochen. Es besteht die Notwendigkeit eines hochwertigen und einheitlichen Recyclings, um nachhaltig bauen zu können. Dabei kommt nun die Mantelverordnung ins Spiel.

Was genau ist die Mantelverordnung?

Das Bundeskabinett hat erstmals bundesweit einheitliche Regeln für den Einsatz und die Entsorgung von mineralischen Abfällen, wie beispielsweise Bauschutt, Schlecken oder Gleisschotter, beschlossen. Die Mantelverordnung ist somit ein zentrales, umweltpolitisches Vorhaben, welches den größten Abfallstrom einheitlich regeln soll (ZDB). Die sogenannte Mantelverordnung soll laut BMU aus mehreren Gründen verabschiedet werden:

Schutz von Boden und Grundwasser

Mehr Einheitlichkeit und Rechtsverbindlichkeit bei der Entsorgung oder dem Recycling von mineralischen Bauabfällen

Ziele der Kreislaufwirtschaft sollen verfolgt werden

Verbesserung der allgemeinen Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen

Vor allem die letzten beiden Punkte können zur weiteren Steigerung des Recyclings von Bau- und Abbruchabfällen für den Einsatz in technischen Bauwerken führen. Somit könnten insbesondere die bisher noch in der Verfüllung von Abgrabungen und Tagebauen eingesetzte Bau- und Abbruchabfälle höherwertig verwertet werden (BMU).

Mantelverordnung wird kontrovers diskutiert

Trotz klarer Zielsetzung wird die Mantelverordnung als sehr kontrovers angesehen. Dabei nehmen vor allem Verbände den Part der Opposition ein. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Deutsche Abbruchverband sehen die Mantelverordnung nur als eine Art Absichtserklärung, lehnen die Verordnung zwar nicht prinzipiell ab, aber drängen auf Korrekturen.

Deponieknappheit und Rückgang der Recyclingquote

„Wir gehen davon aus, dass aufgrund der geplanten Neuregelung eine Einschränkung der Verwertungsmöglichkeiten und somit ein Rückgang der Verwertungsquote zu erwarten ist. Die Abfallströme werden in Richtung des knappen Deponieraums verschoben. Eine ortsnahe Verwertung von Bodenaushub wird erheblich eingeschränkt werden. Und es gibt jetzt schon zu geringe Deponiekapazitäten bei steigenden Deponiekosten.“

- Wolfgang Schubert-Raab, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe

Der ZDB erwartet keine Erhöhung der Recyclingquote und ist sogar der Meinung, dass das Recycling verhindert wird. Denn wenn weniger Baustoffe als hochwertig anerkannt werden, müssten diese auf Deponien gelagert werden, welchen jetzt schon sehr ausgelastet sind. Der Hauptkritikpunkt ist also, dass wertvolle Recyclingbaustoffe entsorgt und die Deponien an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen würden. Schubert- Raab betont ebenfalls die Auswirkungen auf die Nachfrage nach Recycling-Baustoffen:

„Gütegesicherte Recycling-Baustoffe gelten rechtlich weiterhin als Abfall. Dieses führt zu einer folgenschweren Benachteiligung von Recycling-Baustoffen („Sekundärbaustoffen“), es ist akzeptanzmindernd für Bauherren und hemmt die Nachfrage. Die Mantelverordnung löst dieses Problem nicht."

Mantelverordnung ist nicht praktikabel

Außerdem sei aufgrund der Komplexität der Verordnung nicht klar, ob die Bauherren die Mantelverordnung auch rechtssicher umsetzen könnten.

„Es ist bedauerlich, dass die Mantelverordnung nicht primär auf praktikable Regelungen für die Verwertung mineralischer Bau-Abfälle ausgerichtet ist, zumal die Verordnung nahezu jede künftige Straßenbaumaßnahme betreffen wird“

- René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Bauindustrie

Die Verbände kritisieren außerdem die Gewichtung der einzelnen Teile: Der Fokus würde auf dem Boden- und Grundwasserschutz zu Lasten des Ressourcenschutzes und einer hochwertigen Kreislaufwirtschaft im Bau liegen. Somit können man ein nachhaltiges Bauen nicht so einfach umsetzen.

Gegenstimmen: Ein richtiger Schritt

Auf der anderen Seite Sprechen sich vor allem Politiker und Politikerinnen für die Mantelverordnung aus. Für Bundesumweltministerin Svenja Schulze ist die jetzt vom Bundeskabinett beschlossene Mantelverordnung auf dem richtigen Weg:

„Mit dieser Verordnung wird die Bauwirtschaft immer mehr zur Kreislaufwirtschaft.“ (EU-Recycling)

Peter Kurth, Präsident des BDE, hält die Mantelverordnung für ein Kompromiss, das einem Scheitern des gesamten Projekts vorzuziehen sei. Hier bezieht er sich vor allem auf den zeitlichen Rahmen des Vorhabens: Die Mantelverordnung wird schon seit rund 15 Jahren kontrovers diskutiert.

Fazit

Es gibt unterschiedliche Stimmen aus der Politik und aus dem Baugewerbe zur Mantelverordnung. Fest steht, dass vor allem die Bauwirtschaft sich noch mehr auf Recycling und nachhaltiges Bauen fokussieren muss und es dringend einheitliche Regelungen braucht. Trotzdem sollten der Markt nicht vernachlässigt und Regelungen getroffen werden, die praktikabel, realistisch und umsetzbar bleiben. Ob die Mantelverordnung diese Legislaturperiode noch verabschiedet wird, ist unklar. Sie muss noch vom Bundestag sowie vom Bundesrat verabschiedet werden. Es bleibt also spannend.

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