Fertigteile
Zollstockgürtel 39, 50939 Köln-Zollstock
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Baustelleneinrichtung Bei allen Arbeiten des Leistungsverzeichnisses sind die nachfolgenden Leistungen einzukalkulieren. Bei Angebotsabgabe sind dem Angebot bereits folgende Unterlagen beizulegen: 1. Konzept Baustelleneinrichtungsplan, mit Darstellung: - Anzahl und Lage Kran(e) inkl. Radien - Lage der nachfolgend beschriebenen Baustellencontainer - Lagerflächen und Verkehrsflächen 2. Konzept zum machbaren Bauablauf: - Terminliche Abfolge Bauabschnitte Zur Auftragserteilung ist der Bauleitung ein Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung einzureichen. Dieser Plan hat alle Angaben, die fu¨r die Baustelleneinrichtung erforderlich sind, zu enthalten. Vor Genehmigung des Planes darf mit der Einrichtung der Baustelle auf dem Grundstu¨ck nicht begonnen werden. Fu¨r die Baustelle ist ein verantwortlicher Baufu¨hrer zu benennen. Der Auftragnehmer hat der Bauleitung wöchentlich die Tagesberichte zu u¨bergeben. Der Auftragnehmer ist während seiner Anwesenheit auf der Baustelle fu¨r das ordnungsgemäße Verschließen der Bautore nachts und an Sonn- und Feiertagen verantwortlich. Der Auftragnehmer u¨bernimmt die Regelung des Baustellenverkehrs mit der Einschleusung in den Straßenverkehr, einschl. aller Beschilderungen nach Angabe der Behörden einschl. der Kosten sowie die Reinigung der Anliegerstraßen von Verschmutzungen, die von ihm während der Erstellung des Rohbaus verursacht werden. Falls behördlicherseits erforderlich, z.B. bei innerstädtischen Baustellen, hat der Auftragnehmer einen Verkehrszeichenplan anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Unbedingt zu beachten und (sofern nicht als Leistungspositionen erfasst) in die Einheitspreise einzukalkulieren sind alle erforderlichen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Vorschriften der Berufsgenossenschaft und der Baubehörden. Die Vorhaltung von Schutzgeru¨sten und Schutzabdeckungen gilt fu¨r die Zeit, in der diese fu¨r die allgemeine Sicherung der Baustelle notwendig ist bzw. bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie durch den Baufortschritt entfallen kann. Der Abbau von Schutzvorrichtungen ist stets mit der Bauleitung abzustimmen. Fu¨r alle auf der Baustelle auftretenden Unfälle, die wegen Nichtbeachtung notwendiger Schutz- maßnahmen entstehen, haftet der Auftragnehmer. Elektro- und Wasseranschlu¨sse sind fu¨r die gesamte Bauzeit vorzuhalten. Die Mitbenutzung durch Fremdhandwerker ist zu gestatten; die Abrechnung erfolgt wie in den Allgemeinen Vorbemerkungen beschrieben. Fu¨r die Strom- und Wasserentnahme der nachfolgenden Handwerker sind Zwischenzähler zu installieren. Es können nur die tatsächlichen Verbrauchskosten der Folgehandwerker abgerechnet werden. Einrichtung und Grundgebu¨hren gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Der Wasseranschluß ist frostfrei herzustellen. Die Anschlu¨sse sind außerhalb der Arbeiten unter Verschluss zu halten und laufend zu warten. Der Auftragnehmer u¨bernimmt die Reinigung des Bauwerkes von allem Bauschutt im Abstand einer Woche und -wenn notwendig- auf Forderung der Bauleitung. Auf jedem Geschoss ist ein Meterriss mittels Meterriss-Einschlagplakette aus Messing (nichtrostend) anzulegen und auf alle Räume zu u¨bertragen. Zusätzlich ist auf sämtlichen Treppenpodesten eine Meterrissplakette vorzusehen. Die Beleuchtung und Beschilderung des Bauzaunes entsprechend den behördlichen Vorschriften ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Beleuchtung ist an die Baustellenstromversorgung anzuschließen. Ebenso einzukalkulieren sind die Gebu¨hren fu¨r die Genehmigung des Bauzaunes einschl. der Stellung des Antrages sowie die Gebu¨hren und die Miete fu¨r eine eventuelle Inanspruchnahme von öffentlichem Straßenland. Angaben hierzu hat der Auftragnehmer dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen oder nachzufragen. Zur Unterhaltung des Bauzaunes gehört die unverzu¨gliche Beseitigung von wild geklebten Plakaten. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so hat er das dem Bauherrn durch die Stadt Köln eventuell auferlegte Bußgeld zu tragen. Das Abbauen und Wiederaufbauen des Bauzaunes im Bereich der bauseitig zu verlegenden Hausanschlu¨sse ist einzukalkulieren. Die gesamte Baustelleneinrichtung ist während der Bauzeit vorzuhalten und zu unterhalten sowie nach Fertigstellung der Baumaßnahme auf Abruf der Bauleitung zu beseitigen. Durch den AG wird ein Fassadengerüst gestellt, welches sukzessive mit Erstellung des Rohbaus aufgebaut wird. Dem AN ist frühzeitig, jedoch spätestens mit 7 Tage Vorlauf schriftlich mitzuteilen, wo die Gerüste als Schutzgerüste aufgestellt werden sollen. Sollten sich terminliche Verschiebungen aufgrund der Nichteinhaltung der o.g. Frist ergeben. Sind diese Sache des AN.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Erdarbeiten Bei allen Arbeiten des Leistungsverzeichnisses sind die nachstehenden Leistungen einzukalkulieren. Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes u¨ber alle Einzelheiten, deren Kenntnis fu¨r die Ausfu¨hrung des Auftrages von Bedeutung sind, örtlich zu unterrichten. Mit Auftragserteilung ist ein verbindlicher Terminplan, aus dem der Einsatz der Arbeitskräfte sowie die Arbeitsdauer ersichtlich sind, einzureichen. Verfu¨llungen sind grundsätzlich lagenweise einzubringen und ausreichend zu verdichten. Abgerechnet wird lediglich der Baugrubeninhalt und Arbeitsraum sowie die anzufu¨llenden Massen im eingebauten Zustand nach Aufmaßzeichnungen, also nicht der aufgelockerte bzw. verfrachtete Boden. Jegliche Belästigungen der Anlieger, insbesondere durch zu starke Lärm- und Staubentwicklung, sind durch entsprechende Maßnahmen (schallgedämmte Geräte u.ä.) zu verhindern. Verschmutzungen und evtl. Beschädigungen der öffentlichen Verkehrswege sind laufend und ohne besondere Aufforderung zu beseitigen. Kommt der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so erklärt er sich schon jetzt damit einverstanden, daß nach einmaliger vergeblicher Mahnung mit Terminsetzung die Bauleitung berechtigt ist, Säuberung und Reparatur der öffentlichen Verkehrswege durch Fremdfirmen vornehmen zu lassen und die hieraus resultierenden Kosten von der Schlussrechnung des Auftragnehmers abzusetzen. Sofern dem LV ein Bodengutachten als Anlage beiliegt, sind die darin enthaltenen Feststellungen und Festlegungen bei der Kalkulation der Preise zu beru¨cksichtigen. Die Baustelleneinrichtung sowie die Stellung und Unterhaltung sämtlicher fu¨r die im LV beschriebenen Erdbaumaßnahmen erforderlichen Maschinen u. Werkzeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ebenfalls einzukalkulieren sind den Vorschriften entsprechende, unfallsichere Zugänge in die Baugruben bis zum Zeitpunkt der Arbeitsraumverfu¨llung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Beton- und Stahlbetonarbeiten Fu¨r die Ausfu¨hrung und Abrechnung sind die Bestimmungen der VOB, Teil C/DIN 18 331, in der jeweils gu¨ltigen Fassung maßgebend. Alle Betonteile sind grundsätzlich einschl. Schalung, jedoch ohne Bewehrung ausgeschrieben. Die Stahleinlagen sind in gesonderten Positionen erfasst. Das Schalmaterial muss in einwandfreiem Zustand, d.h. ohne Fehlstellen oder sonstige Beschädigungen sein, so dass die Wände nach dem Ausschalen keine Grate oder sonstige vorstehenden Stellen haben. Die Bewehrung wird nach den Stahllisten des Statikers abgerechnet, ohne Zuschlag fu¨r Verschnitt u. Überlängen (Walztoleranzen unter Zugrundelegung des rechnerischen Gewichtes nach DIN 488). Der Bedarf an Abstandhaltern, Unterstu¨tzungen und ähnlichem Kleineisenzeug aus Betonstahl wird nach Tonnage abgerechnet und wird nicht besonders vergu¨tet. Sollte die Bewehrung nicht auf der Baustelle gebogen werden, so ist eine der Größe der Baustelle entsprechende Reserve an Bewehrung verschiedener Dimensionen fu¨r Änderungen, Zulagen usw. an der Baustelle zur Verwendung nach örtlicher Angabe bereitzustellen. Der Baustahl ist mind. 50 cm u¨ber dem Gelände zu lagern (Spritzwasserschutz). Die Abnahme der Bewehrung ist rechtzeitig beim zuständigen Pru¨fingenieur zu veranlassen. Während der Betonierarbeiten sind normgerechte Probewu¨rfel herzustellen (im Untergeschoss). Von jedem Satz ist ein Wu¨rfel nach 7 Tagen, die anderen Wu¨rfel sind nach 28 Tagen auf Kosten des Unternehmers von einer zugelassenen Pru¨fstelle abdru¨cken zu lassen. Die Ergebnisse sind der Bauleitung 2-fach auszuhändigen. Alle erforderlichen Geräte zur Durchfu¨hrung der Gu¨teu¨berwachnung des Betons sind auf der Baustelle bereitzuhalten, anderenfalls kann das Betonieren untersagt werden. Der Nachweis der Gu¨te aller Baustoffe kann auf Veranlassung der Bauleitung gefordert werden. Unabhängig von der Gu¨teu¨berwachnung nach DIN 1045 behält sich die Bauleitung das Recht vor, die Betongu¨te mit dem Ru¨ckprallhammer nach Schmidt zu u¨berpru¨fen. Sollten die sich hierbei ergebenden Werte unbefriedigend sein, sind auf Kosten des Auftragnehmers Bohrkerne zu entnehmen und abzudru¨cken. Es obliegt dem Auftragnehmer, die Elektroinstallationsfirma zur Verlegung der Fundamenterder, Leerrohre, Unterputzdosen usw. in der Schalung rechtzeitig aufzufordern. Es ist sicherzustellen, daß eingelegte Leitungen nicht beschädigt und die Auslässe usw. in ihrer Lage nicht verändert werden. Die Schalungs-, Armierungs- und Montagearbeiten sind mit dieser Firma so abzustimmen, dass keine Wartezeiten entstehen. WU-Beton ist mit mind. 400 kg/cbm Zement und Dichtungsmittelzusatz herzustellen. Auf sorgfältige Verdichtung ist zu achten. Alle Fugen (auch Arbeitsfugen) sind mit Fugendichtungsbändern herzustellen. Sichtbeton ist gem. DBV-Merkblatt "Sichtbeton" (Fassung 2015)herzustellen. Vorkragende Bauteile sind mit Wassernasen zu versehen, alle sichtbaren Kanten, sowie die Fundamentkanten auf der Gebäudeaußenseite mit Dreikantleisten zu brechen. Alle Oberflächen von Betonteilen wie Wände, Decken, Stu¨rze, Unterzu¨ge, Innenflächen von Pumpensumpfschächten oder Aufzugunterfahrten, etc., mu¨ssen der Qualitätsstufe Q1 entsprechen, wenn das LV keine anderweitigen Angaben enthält.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Stahlbetonfertigteile Die nachfolgend aufgefu¨hrten Punkte gelten in Ergänzung zu den technischen Vorbemerkungen des Titels "Stahlbetonarbeiten". Die Fertigteile sind nach den beiliegenden Zeichnungen, einschl. aller Verankerungen (V4A) und Aussparungen, zu kalkulieren und herzustellen. Einzukalkulieren ist das Anfertigen der Elementpläne auf der Grundlage der Architektenpläne. Änderungen und Ergänzungen in den Elementplänen nach Korrektur durch den Architekten und den Tragwerksplaner sind mit dem Angebotspreis abgegolten. Die Anschlu¨sse der Fertigteile untereinander und an das Bauwerk sind vom Bieter in eigener Technik vorzusehen, sofern sie im LV nicht besonders beschrieben sind; zur Ausfu¨hrung ist die Konstruktion mit dem fu¨r das Bauvorhaben verantwortlichen Statiker abzustimmen. Alle Fertigteile sind, wenn nicht anders beschrieben, aus Stahlbeton C 25/30 mit 400 kg Zement und Sperrmittelzusatz herzustellen. Die Sichtflächen sind in Stahl- bzw. Betoplan-Schalung, die Ecken und Kanten mit Dreikantleisten gebrochen auszufu¨hren. Die Transportösen sind so anzuordnen, daß nach dem Einbau der Fertigteile alle Gewindelöcher verdeckt sind. Der Transport der Fertigteile, besonders der Balkonplatten auf der Baustelle und beim Einbau, ist vom Bieter einzukalkulieren. Nicht einkalkulierte Mehrkosten, z.B. durch den Einsatz eines Autokranes, werden später nicht anerkannt. Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls fu¨r die Montage der Fertigteile an der Baustelle Montageanweisungen bereitzuhalten. Die eingebauten Fertigteile sind vor Verschmutzungen während der gesamten Bauzeit zu schu¨tzen. Vor Beginn der Malerarbeiten sind die Fertigteile zu reinigen, evtl. Beschädigungen sind auszuspachteln. Der AN hat auf der Grundlage der vom Tragwerksplaner gepru¨ften Architektenpläne durch sein Fertigteilwerk Elementpläne mit Darstellung sämtlicher Verbindungen und Anschlüsse anfertigen zu lassen, die mit dem Architekten und dem Tragwerksplaner abzustimmen sind. Die abgestimmten Pläne sind dem Tragwerksplaner zwecks Eintragung der Bewehrung zeitnah zur Verfu¨gung zu stellen. Die Vergu¨tung der Bewehrung erfolgt in der allgemeinen Stahlabrechnung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Mauerwerksarbeiten Maßgebend fu¨r die Ausfu¨hrung und Abrechnung sind die Bestimmungen der VOB - C/DIN 18 330, in der jeweils gu¨ltigen Fassung. Die Mauerwerkspositionen werden gerechnet von Oberkante Rohbetondecke bis Unterkante Rohbetondecke bzw. Unterkante Randunterzug. Das Anlegen von Fensteröffnungen wird im Titel "Mauerarbeiten", das Überdecken im Titel "Beton- und Stahlbetonarbeiten" vergu¨tet. Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Mauerwerkspositionen gelten u¨ber alle Geschosse/Häuser 1-3, sofern nicht ausdru¨cklich etwas anderes angegeben ist. Auf sauberes und verbandsgerechtes Mauerwerk ist besonders zu achten. Stoß- und Lagerfugen sind maßhaltig nach DIN 1053 herzustellen.Aussteifende Zwischenwände sind nach DIN 1053, Abs. 2.23 auszufu¨hren. Alle nichttragenden Zwischenwände sind nach Hochfu¨hrung unter der Rohdecke zu verkeilen und mit Steinwolle auszustopfen. Auf verbandgerechtes Einbinden von Mauerwerksecken, insbesondere bei verschiedenen Mauerwerksarten und -stärken, wird nicht besonders hingewiesen. Ausgleichsschichten (Kimmschichten) sind grundsätzlich unten auf der Decke auszufu¨hren. Alle inneren Tu¨röffnungen, soweit sie in Massivwänden vorgesehen sind, erhalten Stahlumfassungs- zargen. Die Aussparungen fu¨r die Zargenanker sind nach Normblatt auszufu¨hren u. einzukalkulieren. Soweit scheitrechte Stu¨rze vorgesehen sind, mu¨ssen diese fachgerecht ausgebildet werden. Bauseitig gelieferte Kleineisenteile sind kostenfrei einzumauern. Fu¨r das Schließen von Schlitzen und Durchbru¨chen sind die Bestimmungen der DIN 4108 u. 4109 zu beachten. Das Anlegen aller Aussparungen fu¨r Schlitze und Durchbru¨che, die in den Schlitzplänen erfaßt sind, mu¨ssen in den nachstehenden Einheitspreisen einkalkuliert werden. Alle Schlitze sind maßhaltig herzustellen. Das Schließen der Heizungs- und Sanitärschlitze sowie der Decken- und Wanddurchbru¨che wird in gesonderten Positionen vergu¨tet. Das Schließen anderer Schlitze und Durchbru¨che wird nicht separat vergu¨tet und ist mit den Einheitspreisen abgegolten. Alle Steinsorten sind gebu¨ndelt auf Paletten anzuliefern und ohne umzustapeln an die Verwendungs- stelle zu transportieren. Der AN hat das fu¨r seine Arbeiten notwendige Schutzgeru¨st in Eigenverantwortung nach den behördlichen Vorschriften selbst zu erstellen und zu unterhalten. Nach Fertigstellung seiner Arbeiten hat er das Schutzgeru¨st zu demontieren, damit rechtzeitig vor Beginn der weiteren Arbeiten das Fassadengeru¨st erstellt werden kann. Die Bauleitung behält sich vor, zur Kontrolle der Vollfugigkeit des Mauerwerkes drei Schichten je Geschoss und Haus abreißen zu lassen. Alle Oberflächen von Mauerwerksbauteilen wie Wände, Stu¨tzen, etc. mu¨ssen der Qualitätsstufe Q1 entsprechen, wenn das LV keine anderen, insbesondere höherwertigere, Anforderungen enthält.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Abdichtungsarbeiten Fu¨r das nachfolgende Leistungsverzeichnis gelten die Bedingungen der VOB, Teil C, in der jeweils gu¨ltigen Fassung, insbesondere der DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen", sowie die Verarbeitungs- richtlinien und -vorschriften der Herstellerfirmen. Das Abdichten bzw. Beiarbeiten der Versorgungsleitungen und/oder anderer Einbauteile in den zu isolierenden Flächen hat nach deren Einbau zu erfolgen. Eine besondere Vergu¨tung wird hierfu¨r nicht gewährt, auch wenn diese Arbeiten nicht im Zuge der u¨brigen Isolierungsarbeiten durchgefu¨hrt werden können. Kommt eine kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung zur Ausfu¨hrung, dann ist vom Auftragnehmer ein KMB Ausfu¨hrungsprotokoll vom DHBV e.V. auszufu¨llen und der Bauleitung unaufgefordert rechtzeitig vor Arbeitsraumverfu¨llung zu u¨bergeben.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Technische Vorbemerkungen: Technische Vorbemerkungen: ZTV.1 Der AN führt die Montageplanung, unter Berücksichtigung der Vorgaben durch. Diese Leistung beinhaltet: -Anfertigung der kompletten Montageplanung vor Montagebeginn bzw. vor Durchführung von  Bestellungen. -Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der bauphysikalischen Vorgaben und der angrenzenden Gewerke und deren Leistungen. -Koordination mit den anderen ausführenden Firmen, wie z.B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, etc.; evtl. Detailplanerstellung für die Belegung von Schächten oder engen Rohrtrassen. -Der AN ist verpflichtet, tangierende Leistungen den anderen Firmen mitzuteilen, daß die für das Bauvorhaben als Aufgabe gestellte Gesamtfunktion sichergestellt wird. -Mit der Montage darf erst nach Genehmigung und Freigabe durch den Auftraggeber begonnen werden, deshalb sind die Montagepläne frühzeitig in ausreichender Zahl (3 fach) zur Genehmigung einzureichen. Ausführungen ohne freigegebene Montagepläne erfolgen auf Risiko des AN. ZTV.2 Halterungen, Bohrungen, Befestigungen etc. sind korrosionsgeschützt auszuführen, d.h. verzinkt bzw. mit 2-fachem deckendem, Rostschutzanstrich (zwei unterschiedliche Farben) zu versehen. Bei verzinkten Werkstoffen sind Schnittkanten zu entgraten und mit Kaltzink gegen Korrosion zu schützen. ZTV.3 Das Anschießen von Befestigungen ist nicht gestattet. ZTV.4 Exakte Kanal- und Rohrnetzausbildung und fachgerechte Befestigungen sind Ausführungsbedingungen und werden während der Montage sowie bei der Abnahme beurteilt. Bei mangelhafter Ausführung kann die Abnahme verweigert werden. ZTV.5 Leitungen und Kanäle in Mauer- und Deckendurchbrüchen müssen mit ausreichend  bemessenen nicht brennbaren Mantelrohren bzw. Isolierstoffen (z.B. 20mm Mineralfaser mit Ummantelung) versehen werden. Die Möglichkeit der Ausdehnung  bzw. die Verhinderung von Geräuschübertragung und Kondenswasserbildung muß gewährleistet sein. ZTV.6 Es ist darauf zu achten, dass im Bereich von Gebäudedehnungsfugen geeignete  Sicherheitsmaßnahmen in Zusammenhang mit den Rohrleitungen erforderlich sind. Es muß  verhindert werden, daß durch Setzungen der Gebäudeteile Beschädigungen an den Anlagenteilen auftreten können. ZTV.7 Reinigungsöffnungen in einer dem Leitungsquerschnitt entsprechenden Größe sind an Stellen vorzusehen die zugänglich sein müssen wie z.B. selbsttätige Jalousieklappen, Feuerschutzklappen, Sammel-/Verteilleitungen, etc. Das gleiche gilt für Drosselklappen und Drosselventile. Die jeweilige Lage ist mit dem AG abzustimmen. Die Kosten der Öffnungen sind in die Einheitspreise des Netzes einzurechnen. ZTV.8 Die Ausführung der Schalttafel muß mit den anderen Gewerken der Haustechnik koordiniert werden. Für die Schalttafeln sind die gleichen Oberflächen, die gleichen Farben und evtl. gleichen Größen "soweit dies möglich ist" auszuführen. Es ist darauf zuachten, daß die Kabeleinführungen einheitlich angeordnet werden. ZTV.9 Revisionsunterlagen und Schlussdokumentation, wie in nachfolgender LV-Position im Titel Sonderarbeiten beschrieben. ZTV.10 Bauseitige Leistungen die nicht zum Auftrag des AN gehören aber von ihm zu koordinieren sind: - Fundamente aus Beton - Malerarbeiten ZTV.11 Für die Abnahme und Übergabe der Anlagen werden folgende Bedingungen zugrunde gelegt: - Die gesamte Anlage muß in vertragsgemäßem Zustand sein. - Alle Steuer- und Regeleinrichtungen sind in Betrieb. - Sämtliche Anlagenteile sind mit Schildern zu versehen die den Positionen der Revisionsunterlagen entsprechen. - Die Revisionsunterlagen müssen vorliegen. ZTV.12 Beim Aufbau der Anlagen ist der Schallschutz gemäß DIN 4109 besonders zu beachten. Rohrdurchführungen, Befestigungen und alle sonstigen Verbindungen der Anlagenteile zum Bauwerk müssen so ausgebildet sein, daß keine Schallbrücken entstehen. Das Gesamtsystem der Anlagen muß vollkommen schwingungsfrei gelagert werden, so daß Körperschallübertragungen ausgeschlossen werden. Bei allen drehenden Teilen (z.B. Pumpen, Ventilatoren, Verdichtern, etc.) sind, soweit erforderlich, schwingungsdämpfende Elemente einzubauen und in den entsprechenden Positionen des LV einzukalkulieren. Alle Komponenten sind so zu installieren, daß Telefonieschall an keiner Stelle zu Problemen führt. ZTV.13 Für die Ausführung der Elektroinstallation hat der AN, vor Montagebeginn, folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung zu liefern: - Klemmpläne mit Kabelbemessung - Stromlaufpläne - Ausführungspläne mit hervorstechenden Eintragungen mit Dimensionen aller anzuschließenden elektrischen Geräte wie Motoren, Thermostate, Regler, Fühler etc. - Es sind alle elektrischen Geräte mit nummerierten Schildern zu kennzeichnen. ZTV.14 Alle Metallteile innerhalb von Zentralgeräten, Aggregaten usw. sind gut leitend miteinander zu verbinden. Desgl. erfolgt die Überbrückung  flexibler Anschlüsse wie z.B. Segeltuchmanschette, Kompensatoren. Weiterhin sind vom AN zwischen den Metallteilen und dem von der Starkstromtechnik montierten Potentialausgleich alle Potentialausgleichsleitungen zu verlegen. Vorgenannte Überbrückungen, Verbindungen und Anschlüss an den Metallteilen,  Konstruktionen, Anlagenteilen usw. sind in die Einheitspreise dieser Teile einzukalkulieren. Das Erden von Wannen etc. gehört zum Umfang des AN. Leitungsverlegung erfolgt durch AN Elektro. ZTV.15 Rohrleitungen und Kanäle sind während dem Bauablauf durch geeignete Maßnahmen zu verschließen und so gegen Verschmutzung zu schützen. ZTV.16 Kosten die dem Fachingenieur und sonstigen Beteiligten durch zusätzliche Abnahmen bis zur mängelfreien Abnahme der Gesamtleistung entstehen sind vom AN in voller Höhe zu tragen. ZTV.17 Filter, Keilriemen und andere Verschleißteile sind zur Inbetriebnahme und zur Abnahme zu Lasten des AN zu erneuern. ZTV.18 Alle Armaturen sind mit Verschraubungen oder Flanschen, Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen zu kalkulieren. ZTV.19 Leitungen, die Schwitzwasser verursachen können, sind vor dem Isolieren mit einer Rostschutzfarbe 2x deckend (mit unterschiedlichen Farben) zu streichen. Dieses ist von der Bauleitung abzunehmen. ZTV.20 Der AN bohrt in Abstimmung mit Statik einschl. ggf. erforderlicher Leitungsverzüge. Der AN überwacht das verschließen aller Öffnungen in Wänden und Decken etc. entsprechend den Brandschutzanforderungen die sein Gewerk betreffen. ZTV.21 Die Layer der aktuellen CAD-Dateien sind für die weitere Projektbearbeitung für alle Gewerke bindend. ZTV.22 Alle wasserführenden Leitungen die über Schaltschränke o.ä. führen sind mit einer Wanne zu versehen und  fachgerecht zu entwässern. ZTV.23 Befestigungen in Decken und Brandwänden dürfen nur mit L90 Brandschutzdübel und Befestigungen mit Brandschutzzulassung hergestellt werden. Im UG sind zusätzlich Befestigungsverlängerung von bis zu 13 cm durch die Brandschutz und Wärmedämmung zu berücksichtigen. ZTV.24 Befestigungen aller Art am Bauwerk dürfen nur mit schalldämmenden Rohr- und Kanalbefestigungen sowie Unterbauten, welche den Forderungen der DIN 4109 und VDI 4100 entsprechen, ausgeführt werden. Es dürfen nur geeignete, dem Verwendungszweck entsprechende, schallentkoppelnde Befestigungen und Lagerungen verwendet werden. ZTV.25 Fabrikat und Typ für Befestigungskonstruktionen ist mit den weiteren am Bau tätigen Ausbaugewerken abzustimmen und ein gemeinsames Fabrikat von der Bauleitung genehmigen zu lassen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet die Bauleitung. ZTV.26 Alle erforderlichen Geräte-Fundamente sind verbindlich zur bauseitigen Herstellung anzugeben, einschl. der notwendigen schall- und schwingungsreduzierenden Maßnahmen. ZTV.27 Der AN weist nach Aufforderung durch die Bauleitung, die Tragkraft der Dübel durch Zugversuche nach. ZTV.28 Alle Rohr-und Kanalfestigungen an F90-Wänden und Decken müssen  mit zugelassenen Brandschutzdübeln ausgeführt werden. Zusätzliche Technische Vorbemerkungen Allgemeines 1. Alle ausgeschriebenen sowie nachträglichen zur Ausführung kommenden Leistungen sind, wenn im LV nicht ausdrücklich anders erwähnt, einschl. der Lieferung aller Materialien, der Vorhaltung und Bereitstellung aller Geräte, Gerüste, Krane, Maschinen und Hilfsmittel, der Betriebsstoffe und Personalkosten, für fix und fertige Arbeit anzubieten. 2. Es gelten grundsätzlich, auch ohne besondere Erwähnung, alle gültigen DIN-Normen, die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, der Landesbauordnung und alle tangierenden Vorschriften. 3. Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt, ist allein der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten Leistungsverzeichnisses verbindlich. 4. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet worden, und fehlt die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als vereinbart.
Technische Vorbemerkungen:
03 Rohbau
03
Rohbau
03.04 Betonfertigteile
03.04
Betonfertigteile
03.06 Einbauteile Schall-/Wärmeschutz und Lager
03.06
Einbauteile Schall-/Wärmeschutz und Lager