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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Baustelleneinrichtung
Bei allen Arbeiten des Leistungsverzeichnisses sind
die nachfolgenden Leistungen einzukalkulieren.
Bei Angebotsabgabe sind dem Angebot bereits folgende
Unterlagen beizulegen:
1. Konzept Baustelleneinrichtungsplan, mit Darstellung:
- Anzahl und Lage Kran(e) inkl. Radien
- Lage der nachfolgend beschriebenen
Baustellencontainer
- Lagerflächen und Verkehrsflächen
2. Konzept zum machbaren Bauablauf:
- Terminliche Abfolge Bauabschnitte
Zur Auftragserteilung ist der Bauleitung ein
Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung
einzureichen.
Dieser Plan hat alle Angaben, die fu¨r die
Baustelleneinrichtung erforderlich sind, zu enthalten.
Vor Genehmigung des Planes darf mit der Einrichtung
der Baustelle auf dem Grundstu¨ck nicht begonnen
werden.
Fu¨r die Baustelle ist ein verantwortlicher Baufu¨hrer
zu benennen.
Der Auftragnehmer hat der Bauleitung wöchentlich die
Tagesberichte zu u¨bergeben.
Der Auftragnehmer ist während seiner Anwesenheit auf
der Baustelle fu¨r das ordnungsgemäße Verschließen
der Bautore nachts und an Sonn- und Feiertagen
verantwortlich. Der Auftragnehmer u¨bernimmt die
Regelung
des Baustellenverkehrs mit der Einschleusung in den
Straßenverkehr, einschl. aller Beschilderungen nach
Angabe der Behörden einschl. der Kosten sowie die
Reinigung der Anliegerstraßen von Verschmutzungen,
die von ihm während der Erstellung des Rohbaus
verursacht werden.
Falls behördlicherseits erforderlich, z.B. bei
innerstädtischen Baustellen, hat der Auftragnehmer
einen
Verkehrszeichenplan anzufertigen oder anfertigen zu
lassen.
Unbedingt zu beachten und (sofern nicht als
Leistungspositionen erfasst) in die Einheitspreise
einzukalkulieren sind alle erforderlichen
Schutzmaßnahmen im Rahmen der Vorschriften der
Berufsgenossenschaft und der Baubehörden.
Die Vorhaltung von Schutzgeru¨sten und
Schutzabdeckungen gilt fu¨r die Zeit, in der diese
fu¨r die allgemeine
Sicherung der Baustelle notwendig ist bzw. bis zu dem
Zeitpunkt, an dem sie durch
den Baufortschritt entfallen kann. Der Abbau von
Schutzvorrichtungen ist stets mit der Bauleitung
abzustimmen.
Fu¨r alle auf der Baustelle auftretenden Unfälle, die
wegen Nichtbeachtung notwendiger Schutz- maßnahmen
entstehen, haftet der Auftragnehmer.
Elektro- und Wasseranschlu¨sse sind fu¨r die gesamte
Bauzeit vorzuhalten.
Die Mitbenutzung durch Fremdhandwerker ist zu
gestatten; die Abrechnung erfolgt wie in den
Allgemeinen
Vorbemerkungen beschrieben.
Fu¨r die Strom- und Wasserentnahme der nachfolgenden
Handwerker sind Zwischenzähler zu installieren.
Es können nur die tatsächlichen Verbrauchskosten der
Folgehandwerker abgerechnet werden.
Einrichtung und Grundgebu¨hren gehen zu Lasten des
Auftragnehmers. Der Wasseranschluß ist frostfrei
herzustellen. Die Anschlu¨sse sind außerhalb der
Arbeiten unter Verschluss zu halten und laufend zu
warten.
Der Auftragnehmer u¨bernimmt die Reinigung des
Bauwerkes von allem Bauschutt im Abstand einer Woche
und -wenn notwendig- auf Forderung der Bauleitung.
Auf jedem Geschoss ist ein Meterriss mittels
Meterriss-Einschlagplakette aus Messing (nichtrostend)
anzulegen und auf alle Räume zu u¨bertragen.
Zusätzlich ist auf sämtlichen Treppenpodesten eine
Meterrissplakette vorzusehen.
Die Beleuchtung und Beschilderung des Bauzaunes
entsprechend den
behördlichen Vorschriften ist in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Die Beleuchtung ist an die
Baustellenstromversorgung anzuschließen.
Ebenso einzukalkulieren sind die Gebu¨hren fu¨r die
Genehmigung des Bauzaunes einschl. der Stellung des
Antrages sowie die Gebu¨hren und die Miete fu¨r eine
eventuelle Inanspruchnahme von öffentlichem
Straßenland. Angaben hierzu hat der Auftragnehmer dem
beiliegenden Lageplan zu entnehmen oder
nachzufragen.
Zur Unterhaltung des Bauzaunes gehört die
unverzu¨gliche Beseitigung von wild geklebten
Plakaten. Kommt
der Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so hat er
das dem Bauherrn durch die Stadt Köln eventuell
auferlegte Bußgeld zu tragen. Das Abbauen und
Wiederaufbauen des Bauzaunes im Bereich der bauseitig
zu verlegenden Hausanschlu¨sse ist einzukalkulieren.
Die gesamte Baustelleneinrichtung ist während der
Bauzeit vorzuhalten und zu unterhalten sowie nach
Fertigstellung der Baumaßnahme auf Abruf der
Bauleitung zu beseitigen.
Durch den AG wird ein Fassadengerüst gestellt, welches
sukzessive mit Erstellung des Rohbaus aufgebaut
wird. Dem AN ist frühzeitig, jedoch spätestens mit 7
Tage Vorlauf schriftlich mitzuteilen, wo die Gerüste
als
Schutzgerüste aufgestellt werden sollen. Sollten sich
terminliche Verschiebungen aufgrund der
Nichteinhaltung der o.g. Frist ergeben. Sind diese
Sache des AN.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Erdarbeiten
Bei allen Arbeiten des Leistungsverzeichnisses sind
die nachstehenden Leistungen einzukalkulieren.
Der Auftragnehmer hat sich vor Abgabe des Angebotes
u¨ber alle Einzelheiten, deren Kenntnis fu¨r die
Ausfu¨hrung des Auftrages von Bedeutung sind, örtlich
zu unterrichten. Mit Auftragserteilung ist ein
verbindlicher Terminplan, aus dem der Einsatz der
Arbeitskräfte sowie die
Arbeitsdauer ersichtlich sind, einzureichen.
Verfu¨llungen sind grundsätzlich lagenweise
einzubringen und ausreichend zu verdichten.
Abgerechnet wird lediglich der Baugrubeninhalt und
Arbeitsraum sowie die anzufu¨llenden Massen im
eingebauten Zustand nach Aufmaßzeichnungen, also nicht
der aufgelockerte bzw. verfrachtete Boden.
Jegliche Belästigungen der Anlieger, insbesondere
durch zu starke Lärm- und Staubentwicklung, sind
durch entsprechende Maßnahmen (schallgedämmte Geräte
u.ä.) zu verhindern.
Verschmutzungen und evtl. Beschädigungen der
öffentlichen Verkehrswege sind laufend und ohne
besondere Aufforderung zu beseitigen. Kommt der
Auftragnehmer dieser Pflicht nicht nach, so erklärt er
sich schon jetzt damit einverstanden, daß nach
einmaliger vergeblicher Mahnung mit Terminsetzung die
Bauleitung berechtigt ist, Säuberung und Reparatur der
öffentlichen Verkehrswege durch Fremdfirmen
vornehmen zu lassen und die hieraus resultierenden
Kosten von der Schlussrechnung des
Auftragnehmers abzusetzen.
Sofern dem LV ein Bodengutachten als Anlage beiliegt,
sind die darin enthaltenen Feststellungen und
Festlegungen bei der Kalkulation der Preise zu
beru¨cksichtigen.
Die Baustelleneinrichtung sowie die Stellung und
Unterhaltung sämtlicher fu¨r die im LV beschriebenen
Erdbaumaßnahmen erforderlichen Maschinen u. Werkzeuge
sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ebenfalls einzukalkulieren sind den Vorschriften
entsprechende, unfallsichere Zugänge in die Baugruben
bis zum Zeitpunkt der Arbeitsraumverfu¨llung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Beton- und Stahlbetonarbeiten
Fu¨r die Ausfu¨hrung und Abrechnung sind die
Bestimmungen der VOB, Teil C/DIN 18 331, in der jeweils
gu¨ltigen Fassung maßgebend.
Alle Betonteile sind grundsätzlich einschl. Schalung,
jedoch ohne Bewehrung ausgeschrieben.
Die Stahleinlagen sind in gesonderten Positionen
erfasst.
Das Schalmaterial muss in einwandfreiem Zustand, d.h.
ohne Fehlstellen oder sonstige Beschädigungen
sein, so dass die Wände nach dem Ausschalen keine
Grate oder sonstige vorstehenden Stellen haben.
Die Bewehrung wird nach den Stahllisten des Statikers
abgerechnet, ohne Zuschlag fu¨r Verschnitt u.
Überlängen (Walztoleranzen unter Zugrundelegung des
rechnerischen Gewichtes nach DIN 488).
Der Bedarf an Abstandhaltern, Unterstu¨tzungen und
ähnlichem Kleineisenzeug aus Betonstahl wird nach
Tonnage abgerechnet und wird nicht besonders vergu¨tet.
Sollte die Bewehrung nicht auf der Baustelle gebogen
werden, so ist eine der Größe der Baustelle
entsprechende Reserve an Bewehrung verschiedener
Dimensionen fu¨r Änderungen, Zulagen usw. an der
Baustelle zur Verwendung nach örtlicher Angabe
bereitzustellen.
Der Baustahl ist mind. 50 cm u¨ber dem Gelände zu
lagern (Spritzwasserschutz).
Die Abnahme der Bewehrung ist rechtzeitig beim
zuständigen Pru¨fingenieur zu veranlassen.
Während der Betonierarbeiten sind normgerechte
Probewu¨rfel herzustellen (im Untergeschoss).
Von jedem Satz ist ein Wu¨rfel nach 7 Tagen, die
anderen Wu¨rfel sind nach 28 Tagen auf Kosten des
Unternehmers von einer zugelassenen Pru¨fstelle
abdru¨cken zu lassen.
Die Ergebnisse sind der Bauleitung 2-fach
auszuhändigen.
Alle erforderlichen Geräte zur Durchfu¨hrung der
Gu¨teu¨berwachnung des Betons sind auf der Baustelle
bereitzuhalten, anderenfalls kann das Betonieren
untersagt werden.
Der Nachweis der Gu¨te aller Baustoffe kann auf
Veranlassung der Bauleitung gefordert werden.
Unabhängig von der Gu¨teu¨berwachnung nach DIN 1045
behält sich die Bauleitung das Recht vor, die
Betongu¨te mit dem Ru¨ckprallhammer nach Schmidt zu
u¨berpru¨fen. Sollten die sich hierbei ergebenden
Werte unbefriedigend sein, sind auf Kosten des
Auftragnehmers Bohrkerne zu entnehmen und
abzudru¨cken.
Es obliegt dem Auftragnehmer, die
Elektroinstallationsfirma zur Verlegung der
Fundamenterder,
Leerrohre, Unterputzdosen usw. in der Schalung
rechtzeitig aufzufordern.
Es ist sicherzustellen, daß eingelegte Leitungen nicht
beschädigt und die Auslässe usw. in ihrer Lage
nicht verändert werden.
Die Schalungs-, Armierungs- und Montagearbeiten sind
mit dieser Firma so abzustimmen, dass keine
Wartezeiten entstehen.
WU-Beton ist mit mind. 400 kg/cbm Zement und
Dichtungsmittelzusatz herzustellen. Auf sorgfältige
Verdichtung ist zu achten. Alle Fugen (auch
Arbeitsfugen) sind mit Fugendichtungsbändern
herzustellen.
Sichtbeton ist gem. DBV-Merkblatt "Sichtbeton"
(Fassung 2015)herzustellen. Vorkragende Bauteile sind
mit Wassernasen zu versehen, alle sichtbaren Kanten,
sowie die Fundamentkanten auf der
Gebäudeaußenseite mit Dreikantleisten zu brechen.
Alle Oberflächen von Betonteilen wie Wände, Decken,
Stu¨rze, Unterzu¨ge, Innenflächen von
Pumpensumpfschächten oder Aufzugunterfahrten, etc.,
mu¨ssen der Qualitätsstufe Q1 entsprechen, wenn
das LV keine anderweitigen Angaben enthält.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Stahlbetonfertigteile
Die nachfolgend aufgefu¨hrten Punkte gelten in
Ergänzung zu den technischen Vorbemerkungen des
Titels
"Stahlbetonarbeiten".
Die Fertigteile sind nach den beiliegenden
Zeichnungen, einschl. aller Verankerungen (V4A) und
Aussparungen, zu kalkulieren und herzustellen.
Einzukalkulieren ist das Anfertigen der Elementpläne
auf der Grundlage der Architektenpläne.
Änderungen und Ergänzungen in den Elementplänen nach
Korrektur durch den Architekten und den
Tragwerksplaner sind mit dem Angebotspreis abgegolten.
Die Anschlu¨sse der Fertigteile untereinander und an
das Bauwerk sind vom Bieter in eigener Technik
vorzusehen, sofern sie im LV nicht besonders
beschrieben sind; zur Ausfu¨hrung ist die Konstruktion
mit dem fu¨r das Bauvorhaben verantwortlichen Statiker
abzustimmen.
Alle Fertigteile sind, wenn nicht anders beschrieben,
aus Stahlbeton C 25/30 mit 400 kg Zement und
Sperrmittelzusatz herzustellen. Die Sichtflächen sind
in Stahl- bzw. Betoplan-Schalung, die Ecken und
Kanten mit Dreikantleisten gebrochen auszufu¨hren.
Die Transportösen sind so anzuordnen, daß nach dem
Einbau der Fertigteile alle Gewindelöcher verdeckt
sind.
Der Transport der Fertigteile, besonders der
Balkonplatten auf der Baustelle und beim Einbau, ist
vom
Bieter einzukalkulieren. Nicht einkalkulierte
Mehrkosten, z.B. durch den Einsatz eines Autokranes,
werden
später nicht anerkannt.
Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls fu¨r die Montage
der Fertigteile an der Baustelle
Montageanweisungen bereitzuhalten.
Die eingebauten Fertigteile sind vor Verschmutzungen
während der gesamten Bauzeit zu schu¨tzen.
Vor Beginn der Malerarbeiten sind die Fertigteile zu
reinigen, evtl. Beschädigungen sind auszuspachteln.
Der AN hat auf der Grundlage der vom Tragwerksplaner
gepru¨ften Architektenpläne durch sein
Fertigteilwerk Elementpläne mit Darstellung sämtlicher
Verbindungen und Anschlüsse anfertigen zu
lassen, die mit dem Architekten und dem
Tragwerksplaner abzustimmen sind.
Die abgestimmten Pläne sind dem Tragwerksplaner zwecks
Eintragung der Bewehrung zeitnah zur
Verfu¨gung zu stellen. Die Vergu¨tung der Bewehrung
erfolgt in der allgemeinen Stahlabrechnung.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Mauerwerksarbeiten
Maßgebend fu¨r die Ausfu¨hrung und Abrechnung sind die
Bestimmungen der VOB - C/DIN 18 330,
in der jeweils gu¨ltigen Fassung.
Die Mauerwerkspositionen werden gerechnet von
Oberkante Rohbetondecke bis Unterkante
Rohbetondecke bzw. Unterkante Randunterzug.
Das Anlegen von Fensteröffnungen wird im Titel
"Mauerarbeiten", das Überdecken im
Titel "Beton- und Stahlbetonarbeiten" vergu¨tet.
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen
Mauerwerkspositionen gelten u¨ber alle Geschosse/Häuser
1-3, sofern nicht ausdru¨cklich etwas anderes
angegeben ist.
Auf sauberes und verbandsgerechtes Mauerwerk ist
besonders zu achten. Stoß- und Lagerfugen sind
maßhaltig nach DIN 1053 herzustellen.Aussteifende
Zwischenwände sind nach DIN 1053, Abs. 2.23
auszufu¨hren.
Alle nichttragenden Zwischenwände sind nach
Hochfu¨hrung unter der Rohdecke zu verkeilen und mit
Steinwolle auszustopfen.
Auf verbandgerechtes Einbinden von Mauerwerksecken,
insbesondere bei verschiedenen
Mauerwerksarten und -stärken, wird nicht besonders
hingewiesen.
Ausgleichsschichten (Kimmschichten) sind grundsätzlich
unten auf der Decke auszufu¨hren.
Alle inneren Tu¨röffnungen, soweit sie in Massivwänden
vorgesehen sind, erhalten Stahlumfassungs-
zargen.
Die Aussparungen fu¨r die Zargenanker sind nach
Normblatt auszufu¨hren u. einzukalkulieren.
Soweit scheitrechte Stu¨rze vorgesehen sind, mu¨ssen
diese fachgerecht ausgebildet werden.
Bauseitig gelieferte Kleineisenteile sind kostenfrei
einzumauern.
Fu¨r das Schließen von Schlitzen und Durchbru¨chen
sind die Bestimmungen der DIN 4108 u. 4109
zu beachten.
Das Anlegen aller Aussparungen fu¨r Schlitze und
Durchbru¨che, die in den Schlitzplänen erfaßt sind,
mu¨ssen in den nachstehenden Einheitspreisen
einkalkuliert werden. Alle Schlitze sind maßhaltig
herzustellen.
Das Schließen der Heizungs- und Sanitärschlitze sowie
der Decken- und Wanddurchbru¨che wird in
gesonderten Positionen vergu¨tet.
Das Schließen anderer Schlitze und Durchbru¨che wird
nicht separat vergu¨tet und ist mit den
Einheitspreisen abgegolten.
Alle Steinsorten sind gebu¨ndelt auf Paletten
anzuliefern und ohne umzustapeln an die Verwendungs-
stelle
zu transportieren.
Der AN hat das fu¨r seine Arbeiten notwendige
Schutzgeru¨st in Eigenverantwortung nach den
behördlichen
Vorschriften selbst zu erstellen und zu unterhalten.
Nach Fertigstellung seiner Arbeiten hat er das
Schutzgeru¨st zu demontieren, damit rechtzeitig vor
Beginn der weiteren Arbeiten das Fassadengeru¨st
erstellt
werden kann.
Die Bauleitung behält sich vor, zur Kontrolle der
Vollfugigkeit des Mauerwerkes drei Schichten je
Geschoss
und Haus abreißen zu lassen.
Alle Oberflächen von Mauerwerksbauteilen wie Wände,
Stu¨tzen, etc. mu¨ssen der Qualitätsstufe
Q1 entsprechen, wenn das LV keine anderen,
insbesondere höherwertigere, Anforderungen enthält.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Abdichtungsarbeiten
Fu¨r das nachfolgende Leistungsverzeichnis gelten die
Bedingungen der VOB, Teil C, in der jeweils
gu¨ltigen
Fassung, insbesondere der DIN 18195
"Bauwerksabdichtungen", sowie die Verarbeitungs-
richtlinien und
-vorschriften der Herstellerfirmen.
Das Abdichten bzw. Beiarbeiten der
Versorgungsleitungen und/oder anderer Einbauteile in
den zu
isolierenden Flächen hat nach deren Einbau zu
erfolgen. Eine besondere Vergu¨tung wird hierfu¨r nicht
gewährt, auch wenn diese Arbeiten nicht im Zuge der
u¨brigen Isolierungsarbeiten durchgefu¨hrt werden
können.
Kommt eine kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtung zur Ausfu¨hrung, dann ist vom
Auftragnehmer
ein KMB Ausfu¨hrungsprotokoll vom DHBV e.V.
auszufu¨llen und der Bauleitung unaufgefordert
rechtzeitig
vor Arbeitsraumverfu¨llung zu u¨bergeben.
TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Technische Vorbemerkungen: Technische Vorbemerkungen:
ZTV.1 Der AN führt die Montageplanung, unter
Berücksichtigung der Vorgaben durch. Diese Leistung
beinhaltet:
-Anfertigung der kompletten Montageplanung vor
Montagebeginn bzw. vor Durchführung von Bestellungen.
-Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der
bauphysikalischen Vorgaben und der angrenzenden
Gewerke und deren Leistungen.
-Koordination mit den anderen ausführenden Firmen, wie
z.B. Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, etc.; evtl.
Detailplanerstellung für die Belegung von Schächten
oder engen Rohrtrassen.
-Der AN ist verpflichtet, tangierende Leistungen den
anderen Firmen mitzuteilen, daß die für das Bauvorhaben
als Aufgabe gestellte Gesamtfunktion sichergestellt
wird.
-Mit der Montage darf erst nach Genehmigung und
Freigabe durch den Auftraggeber begonnen werden,
deshalb sind die Montagepläne frühzeitig in
ausreichender Zahl (3 fach) zur Genehmigung
einzureichen.
Ausführungen ohne freigegebene Montagepläne erfolgen
auf Risiko des AN.
ZTV.2 Halterungen, Bohrungen, Befestigungen etc. sind
korrosionsgeschützt auszuführen, d.h. verzinkt bzw. mit
2-fachem deckendem, Rostschutzanstrich
(zwei unterschiedliche Farben) zu versehen.
Bei verzinkten Werkstoffen sind Schnittkanten zu
entgraten und mit Kaltzink gegen Korrosion zu schützen.
ZTV.3 Das Anschießen von Befestigungen ist nicht
gestattet.
ZTV.4 Exakte Kanal- und Rohrnetzausbildung und
fachgerechte Befestigungen sind Ausführungsbedingungen
und werden während der Montage sowie bei der Abnahme
beurteilt. Bei mangelhafter Ausführung kann die Abnahme
verweigert werden.
ZTV.5 Leitungen und Kanäle in Mauer- und
Deckendurchbrüchen müssen mit ausreichend bemessenen
nicht brennbaren Mantelrohren bzw. Isolierstoffen (z.B.
20mm Mineralfaser mit Ummantelung) versehen werden. Die
Möglichkeit der Ausdehnung bzw. die Verhinderung von
Geräuschübertragung und Kondenswasserbildung muß
gewährleistet sein.
ZTV.6 Es ist darauf zu achten, dass im Bereich von
Gebäudedehnungsfugen geeignete Sicherheitsmaßnahmen in
Zusammenhang mit den Rohrleitungen erforderlich sind.
Es muß verhindert werden, daß durch Setzungen der
Gebäudeteile Beschädigungen an den Anlagenteilen
auftreten können.
ZTV.7 Reinigungsöffnungen in einer dem
Leitungsquerschnitt entsprechenden Größe sind an
Stellen vorzusehen die zugänglich sein müssen wie z.B.
selbsttätige Jalousieklappen, Feuerschutzklappen,
Sammel-/Verteilleitungen, etc. Das gleiche gilt für
Drosselklappen und Drosselventile. Die jeweilige Lage
ist mit dem AG abzustimmen. Die Kosten der Öffnungen
sind in die Einheitspreise des Netzes einzurechnen.
ZTV.8 Die Ausführung der Schalttafel muß mit den
anderen Gewerken der Haustechnik koordiniert werden.
Für die Schalttafeln sind die gleichen Oberflächen, die
gleichen Farben und evtl. gleichen Größen "soweit dies
möglich ist" auszuführen. Es ist darauf zuachten, daß
die Kabeleinführungen einheitlich angeordnet werden.
ZTV.9 Revisionsunterlagen und Schlussdokumentation, wie
in nachfolgender LV-Position im Titel Sonderarbeiten
beschrieben.
ZTV.10 Bauseitige Leistungen die nicht zum Auftrag des
AN gehören aber von ihm zu koordinieren sind:
- Fundamente aus Beton
- Malerarbeiten
ZTV.11 Für die Abnahme und Übergabe der Anlagen werden
folgende Bedingungen zugrunde gelegt:
- Die gesamte Anlage muß in vertragsgemäßem Zustand
sein.
- Alle Steuer- und Regeleinrichtungen sind in Betrieb.
- Sämtliche Anlagenteile sind mit Schildern zu versehen
die den Positionen der Revisionsunterlagen entsprechen.
- Die Revisionsunterlagen müssen vorliegen.
ZTV.12 Beim Aufbau der Anlagen ist der Schallschutz
gemäß DIN 4109 besonders zu beachten.
Rohrdurchführungen, Befestigungen und alle sonstigen
Verbindungen der Anlagenteile zum Bauwerk müssen so
ausgebildet sein, daß keine Schallbrücken entstehen.
Das Gesamtsystem der Anlagen muß vollkommen
schwingungsfrei gelagert werden, so daß
Körperschallübertragungen ausgeschlossen werden. Bei
allen drehenden Teilen (z.B. Pumpen, Ventilatoren,
Verdichtern, etc.) sind, soweit erforderlich,
schwingungsdämpfende Elemente einzubauen und in den
entsprechenden Positionen des LV einzukalkulieren.
Alle Komponenten sind so zu installieren, daß
Telefonieschall an keiner Stelle zu Problemen führt.
ZTV.13 Für die Ausführung der Elektroinstallation hat
der AN, vor Montagebeginn, folgende Unterlagen in
3-facher Ausfertigung zu liefern:
- Klemmpläne mit Kabelbemessung
- Stromlaufpläne
- Ausführungspläne mit hervorstechenden Eintragungen
mit Dimensionen aller anzuschließenden elektrischen
Geräte wie Motoren, Thermostate, Regler, Fühler etc.
- Es sind alle elektrischen Geräte mit nummerierten
Schildern zu kennzeichnen.
ZTV.14 Alle Metallteile innerhalb von Zentralgeräten,
Aggregaten usw. sind gut leitend miteinander zu
verbinden. Desgl. erfolgt die Überbrückung flexibler
Anschlüsse wie z.B. Segeltuchmanschette, Kompensatoren.
Weiterhin sind vom AN zwischen den Metallteilen und dem
von der Starkstromtechnik montierten Potentialausgleich
alle Potentialausgleichsleitungen zu verlegen.
Vorgenannte Überbrückungen, Verbindungen und Anschlüss
an den Metallteilen, Konstruktionen, Anlagenteilen
usw. sind in die Einheitspreise dieser Teile
einzukalkulieren. Das Erden von Wannen etc. gehört zum
Umfang des AN. Leitungsverlegung erfolgt durch AN
Elektro.
ZTV.15 Rohrleitungen und Kanäle sind während dem
Bauablauf durch geeignete Maßnahmen zu verschließen und
so gegen Verschmutzung zu schützen.
ZTV.16 Kosten die dem Fachingenieur und sonstigen
Beteiligten durch zusätzliche Abnahmen bis zur
mängelfreien Abnahme der Gesamtleistung entstehen sind
vom AN in voller Höhe zu tragen.
ZTV.17 Filter, Keilriemen und andere Verschleißteile
sind zur Inbetriebnahme und zur Abnahme zu Lasten des
AN zu erneuern.
ZTV.18 Alle Armaturen sind mit Verschraubungen oder
Flanschen, Gegenflanschen, Schrauben und Dichtungen zu
kalkulieren.
ZTV.19 Leitungen, die Schwitzwasser verursachen können,
sind vor dem Isolieren mit einer Rostschutzfarbe 2x
deckend (mit unterschiedlichen Farben) zu streichen.
Dieses ist von der Bauleitung abzunehmen.
ZTV.20 Der AN bohrt in Abstimmung mit Statik einschl.
ggf. erforderlicher Leitungsverzüge.
Der AN überwacht das verschließen aller Öffnungen in
Wänden und Decken etc. entsprechend den
Brandschutzanforderungen die sein Gewerk betreffen.
ZTV.21 Die Layer der aktuellen CAD-Dateien sind für die
weitere Projektbearbeitung für alle Gewerke bindend.
ZTV.22 Alle wasserführenden Leitungen die über
Schaltschränke o.ä. führen sind mit einer Wanne zu
versehen und fachgerecht zu entwässern.
ZTV.23 Befestigungen in Decken und Brandwänden dürfen
nur mit L90 Brandschutzdübel und Befestigungen mit
Brandschutzzulassung hergestellt werden. Im UG sind
zusätzlich Befestigungsverlängerung von bis zu 13 cm
durch die Brandschutz und Wärmedämmung zu
berücksichtigen.
ZTV.24 Befestigungen aller Art am Bauwerk dürfen nur
mit schalldämmenden Rohr- und Kanalbefestigungen sowie
Unterbauten, welche den Forderungen der DIN 4109 und
VDI 4100 entsprechen, ausgeführt werden. Es dürfen nur
geeignete, dem Verwendungszweck entsprechende,
schallentkoppelnde Befestigungen und Lagerungen
verwendet werden.
ZTV.25 Fabrikat und Typ für Befestigungskonstruktionen
ist mit den weiteren am Bau tätigen Ausbaugewerken
abzustimmen und ein gemeinsames Fabrikat von der
Bauleitung genehmigen zu lassen. Bei Unstimmigkeiten
entscheidet die Bauleitung.
ZTV.26 Alle erforderlichen Geräte-Fundamente sind
verbindlich zur bauseitigen Herstellung anzugeben,
einschl. der notwendigen
schall- und schwingungsreduzierenden Maßnahmen.
ZTV.27 Der AN weist nach Aufforderung durch die
Bauleitung, die Tragkraft der Dübel durch Zugversuche
nach.
ZTV.28 Alle Rohr-und Kanalfestigungen an F90-Wänden und
Decken müssen mit zugelassenen Brandschutzdübeln
ausgeführt werden.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen
Allgemeines
1. Alle ausgeschriebenen sowie nachträglichen zur
Ausführung kommenden Leistungen sind,
wenn im LV nicht ausdrücklich anders erwähnt, einschl.
der Lieferung aller Materialien, der Vorhaltung und
Bereitstellung aller Geräte, Gerüste, Krane, Maschinen
und Hilfsmittel, der Betriebsstoffe und Personalkosten,
für fix und fertige Arbeit anzubieten.
2. Es gelten grundsätzlich, auch ohne besondere
Erwähnung, alle gültigen DIN-Normen,
die Vorschriften der Berufsgenossenschaften, der
Landesbauordnung und alle tangierenden Vorschriften.
3. Wenn der Auftragnehmer für sein Angebot eine
selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung benutzt,
ist allein der Wortlaut des vom Auftraggeber verfassten
Leistungsverzeichnisses verbindlich.
4. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung
eine Bezeichnung für ein bestimmtes
Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" verwendet
worden, und fehlt
die für das Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das
im Leistungsverzeichnis genannte
Fabrikat als vereinbart.
Technische Vorbemerkungen:
03 Rohbau
03
Rohbau
03.04 Betonfertigteile
03.04
Betonfertigteile
03.06 Einbauteile Schall-/Wärmeschutz und Lager
03.06
Einbauteile Schall-/Wärmeschutz und Lager