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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Allgemeine Vorbemerkungen
Inhaltsverzeichnis
Vorbemerkungen
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand
1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung
1.4 Außenanlagen
2 Planungsleistungen des AG
2.1 Allgemeines
3 Planungsleistungen des AN
4 Planablauf und Planunterlagen
5 Bauzeitenplan
6 Baustelleneinrichtung
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
8 Genehmigungen/Behörden
9 Baubesprechung
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
12 Bauschild
13 Baustellenverkehr
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
17 Produktangaben durch den Bieter
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
19 Bautagesberichte
20 Abrechnung
21 Rechnungen
22 Stundenlohnarbeiten
23 Sicherheitsleistung
24 Bürgschaften
Vorbemerkungen
Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend
beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt.
Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt.
1 Beschreibung der Baumaßnahme
1.1 Grundstück
Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße.
1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen)
Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse.
1.3 Geplante Maßnahme
Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung
Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten.
Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert. Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m
erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss
Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise.
Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet.
1.4 Angaben zu Außenanlagen
Straßenseite
Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten.
Gartenseite
Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten.
2 Planungsleistungen des AG
Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden)
- Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht)
- Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen -
- Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden)
- Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden)
- Bodengutachten
- Ausführungsplanung
- Auftrags-LV
2.1 Allgemeines
Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung zur Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen.
Die vollständige Ausführungsplanung wird digital im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren.
3 Planungsleistungen des AN
Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier
aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme
(s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Es darf nur auf den durch den Auftraggeber freigegebenen Plänen gebaut und gefertigt werden. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen
Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen.
Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
4 Bestandsunterlagen und Revisionspläne
Alle Pläne und Revisionsunterlagen, Pflegeanleitungen, Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen, Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen sind geordnet mit Inhaltsübersicht als pdf-Dateien auf einem Datenträger dem Auftraggeber zu übergeben.
Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung.
Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG.
5 Bauzeitenplan
Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet
seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen.
6 Baustelleneinrichtung
Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine
entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert.
Bis zum Abschluss der Arbeiten wird seitens des AN "Rohbau" ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung kann durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Stundensatz erfolgen.
7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien
Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet.
8 Genehmigungen/Behörden
Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen.
9 Baubesprechung
Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen.
10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber
Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von vier Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern.
11 Immissionsschutz, Umweltschutz
Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN.
12 Bauschild
Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, einzuhalten.
13 Baustellenverkehr
Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt.
Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur im durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der BE-Fläche abzustellen.
14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes
Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden.
Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen.
Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau
Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrängter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich, einschl. Baubehilfe fachgerecht zu entsorgen.
Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden, ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entfernen zu lassen.
16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen
Maßnahmen zum Schutz von Baustoffen und Bauteilen gegen übliche und zu erwartende Witterungseinflüsse während der vertraglich vorgesehenen Ausführungszeit sind Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes geregelt ist.
Außergewöhnliche Witterungseinflüsse im Sinne des § 6 VOB/B bleiben hiervon unberührt.
Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten.
Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist.
17 Produktangaben durch den Bieter
Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer
Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen.
18 Alternativpositionen, Eventualpositionen
Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung
einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung
(Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen.
19 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen:
- tägliche Arbeitsstärke,
- Materiallieferung,
- Wetterverhältnisse,
- besondere Vorkommnisse auf der Baustelle
20 Abrechnung
Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
21 Rechnungen
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen sowie die bereits erhaltenen Zahlungen, einschl. Umsatzsteuerbeträge, anzugeben.
22 Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich, spätestens wöchentlichen, Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen.
Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer.
23 Sicherheitsleistung
Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von
Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen.
24 Bürgschaften
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers.
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer
- die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat,
- etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und
- eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat.
Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend.
Allgemeine Vorbemerkungen
Anlage Planliste Ausschreibung Planliste und weitere Unterlagen
Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und werden in digitaler Form mit der Ausschreibung übergeben:
Bezeichnung Plannummer
Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung):
BE-Plan BS50_260113_AP_BE_BG_100.0
Grundriss KG BS50_260113_AP_ GR_KG_50.0
Grundriss EG BS50_260113_AP_ GR_EG_50.0
Grundriss 1.OG BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.0
Grundriss 2.OG BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.0
Grundriss SG BS50_260113_AP_ GR_SG_50.0
Dachdraufsicht BS50_260113_AP_ GR_DA_50.0
Schnitt A - A BS50_260113_AP_ SC_A_50.0
Schnitt B - B BS50_260113_AP_ SC_B_50.0
Schnitt C - C BS50_260113_AP_ SC_C_50.0
Schnitt D - D BS50_260113_AP_ SC_D_50.0
Schnitt E - E BS50_260113_AP_ SC_E_50.0
Schnitt F - F BS50_260113_AP_ SC_F_50.0
Ansicht Nord BS50_260113_AP_ AN_N_50.0
Ansciht Ost BS50_260113_AP_ AN_O_50.0
Ansicht Süd BS50_260113_AP_ AN_S_50.0
Details 01 BS50_260113_AP_ D01_10.0
Details 02 BS50_260113_AP_ D02_10.0
Details 03 BS50_260113_AP_ D03_10.0
Details 04 BS50_260113_AP_ D04_10.0
Details 05 BS50_260113_AP_ D05_10.0
Details 10 BS50_260113_AP_ D10_10.0
Details 11 BS50_260113_AP_ D11_10.0
Anlagen zu der Baustatik
P1 - Staffelgeschoss - Bussestraße
P8 - Gebäudeschnitt - Bussestraße
Statik MFH Bussestraße
Die Tragwerksplanung des Ing. Büro B.Pape- M.Dingeldein
Beratende Ingenieure vom 04.11.2025
Wärmeschutznachweis vom Ing.-Büro P&D vom 17.02.2026
Bauzeitenplan vom 24.02.2026
Anlage Planliste Ausschreibung
01 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
01
Zimmerer- und Holzbauarbeiten
Technische Vorbemerkungen Zimmerer Technische Vorbemerkungen Zimmerer
Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und Normen in neuester Fassung vollumfänglich zu berücksichtigen.
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Es sind alle Stoff- bzw. Produktvorgaben einzuhalten.
Alle Holzbaustoffe sind mit chemischen Holzschutzmitteln (ölig)wasserlöslich/lösemittelhaltig, imprägniert einzubauen, Schnittkanten sind auf der Baustelle nachzuimprägnieren
Sichtbare Holzbauteile sind generell gehobelt in Sortierklasse 13 einzubauen
Befestigungsmittel sind, wenn nicht anders beschrieben, in verzinkter Ausführung einzubauen
Alle zum Einbau vorgesehen Baustoffe müssen den Richtlinien des Merkblattes Nr. 2 der WK-Hamburg entsprechen.
Angaben zur Ausführung
Alle sichtbaren Teile sind mindestens drei Wochen vor Ausführung dem AG zur Bemusterung vorzulegen und von ihm freigeben zu lassen.
Alle Hersteller- bzw. Montagerichtlinien sind vollumfänglich einzuhalten
Preisinhalte
Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren:
Herstellen aller notwendigen Anschlüsse und Anpassarbeiten an angrenzende Bauteile, Aussparungen Durchdringungen, Einrichtungsgegenständen etc. wie Fallrohre, Fassadenversprünge, Fensterprofile, Geländerbefestigungen, Roste, Einläufe etc.
separate Lieferung für Einbauteile in Mauerwerk bzw. Beton vor Ausführung der Leistungen für den Einbau durch das Rohbaugewerk
Ein Fassadengerüst wird bauseits gestellt; Umbauten bzw. separate Arbeitsbühnen, Rollrüstungen etc. für die eigene Leistung bis zu einer Arbeitshöhe von 3,50 m über Geschossebene werden nicht zusätzlich vergütet
Schutz der bauseitigen Abdichtung (Bautenschutzmatte wird von Dachdecker verlegt) bzw. aller angrenzenden Bauteile
Anschlüsse, Zuschnitte, Fugen- und Eckausbildungen auch bei schrägen oder runden Bauteilen
Nachimprägnieren von Schnittkanten
Befestigungsmittel wie Dübel besonderer Bauart, Balkenschuhe, Sparrenpfettenanker etc, wenn nicht gesondert beschrieben
den bautenständen entsprechend sind mehrere An- und Abfahrten einzurechnen
Technische Vorbemerkungen Zimmerer
Technische Vorbemerkungen Zimmerer _zusäztlich 1 Allgemeines
Die Vorschriften der VOB Teil B + C, jeweils
in der aktuellen Fassung, sind Grundlage
der Ausschreibungen. In den Vorbemerkungen sollten grundsätzlich nur Vereinbarungen und Bestimmungen aufgeführt werden, die in der VOB nicht geregelt sind.
1.2 Normen, Zulassungen und Vorschriften
In den technischen Vorbemerkungen sollten die Normen, Zulassungen, Vorschriften und Bestimmungen aufgeführt werden, die dem Leistungsverzeichnis zugrunde
gelegt werden.
Bei BS-Holz sind dies werkstoffspezifisch
DIN 1052-1 (04.88) Holzbauwerke;
Berechnung und Ausführung" mit DIN
1052-1/A1 (10.96) "Holzbauwerke; Be- rechnung und Ausführung - Änderung 1". DIN 4074 (09.89) "Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit" sowie ggf. DIN 1074 (05.91) "Holzbrücken".
Ferner darf der Hinweis nicht fehlen, daß
BS-Holz nur von Firmen hergestellt werden
darf, die einen entsprechenden gültigen Nachweis über die Eignung zum Leimen von tragenden Holzbauteilen nach DIN 1052-1 Abschnitt 12.1 besitzen.
Soll vom Hersteller gefordert werden, daß
er das RAL-Gütezeichen BS-Holz besitzt.
so muß dies ebenfalls in den Vorbemerkungen aufgeführt werden.
1.3 Bautechnische Unterlagen
In den Vorbemerkungen sollte der Anbieter verpflichtet werden, sich anhand der vorliegenden Planunterlagen über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistungen
zu informieren.
Konstruktionspläne mit allen für die Tragkonstruktion relevanten statischkonstruktiven Angaben werden dem Auftragnehmer in 3-facher Ausfertigung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Alle vom Auftragnehmer zu erbringenden bautechnischen (z. B. statische) Nachweise
müssen in der Ausschreibung detailliert beschrieben und dem Auftragnehmer vergütet werden. Dies gilt auch - falls gefordert - für Werkstattzeichnungen, sofern sie
zur Prüfung oder Einsichtnahme vorgelegt werden müssen.
Die Durchführung der ggf. erforderlichen bautechnischen Prüfung ist Sache des Auftraggebers. Diese Regelung ist schon aus Gründen der Neutralität sinnvoll.
1.4 Aufmaß und Abrechnung
Das Aufmaß und die Abrechnung erfolgen nach DIN 18334 Abschnitt 5. Davon ab- weichende Abrechnungsmodalitäten sollten nur in Ausnahmefällen vereinbart werden.
1.5 Montage und Arbeitssicherheit
Alle zur Montage erforderlichen Arbeitsund Schutzgerüste bzw. Fangnetze müssen den Unfallverhütungsvorschriften und der DIN 19340 entsprechen.
In der Ausschreibung muß geregelt sein,
welche Gerüste bauseits gestellt werden
und für welche Schutz- und Arbeitsgerüste
der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung selbst verantwortlich ist. Nicht bauseits gestellite Gerüste über 2 m Arbeitshöhe werden vergütet.
Die örtlichen Randbedingungen für die Montage, wie die Zufahrtmöglichkeiten für einen Mobilkran oder die Befahrbarkeit von Bodenplatten und Decken mit
kleinen Hubgeräten, wird von den Bietern meist vorausgesetzt. Sofern dies nicht möglich ist, oder keine Vorkehrungen vom Auftraggeber getroffen werden
können, muß dies in den Vorbemerkungen beschrieben werden.
Wenn der Bausteilenkran mitbenutzt werden kann, so sollte dies in der Ausschreibung stehen. Die genaue Abklärung der Möglichkeiten muß jedoch der Bieter immer eigenverantwortlich
vornehmen.
1.6 Stahlteile und Verbindungsmittel
Stahlteile für Anschlüsse und Verbindungen werden nach Gewicht und ggf. nach Schwierigkeitsgraden abgerechnet. Als Grundlage hierfür ist DIN 18360 (Metallbauarbeiten, Schlosserarbeiten) zu vereinbaren. Angaben zum Korrosionschutz können detailiert in den Vorbemerkungen
gemacht werden. Die Einzelpositionen
werden dadurch übersichtlicher. Für das
Schweißen der Stahlteile muß von den
ausführenden Betrieben der erforderliche
Befähigungsnachweis verlangt werden.
Die angegebenen Verbindungsmittel verstehen sich einschließlich liefern und montieren.
Drahtstifte und Holzschrauben bis 6 mm
Durchmesser sind nach der ATV DIN18334
eine Nebenleistung und werden nicht besonders vergütet. Drahtstifte, Sondernägel und Schrauben sind in der Regel nur elektrogalvanisch verzinkt.
1.7. Die Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090
Grundlage für alle Arbeiten im Geltungsbereich der DIN EN 1090 ist also eine statische Berechnung, welche die Pflichtangaben zu Berechnung nach Eurocode, Schadensfolgeklasse, Ausführungsklasse (EXC) und Konstruktion hinsichtlich Materialien, Dimensionierungen und Schweißnahtangaben enthält.
1.8 Toleranzen
Für die einzelnen Bauteile gelten grundsätzlich die zulässigen Maßabweichungen (Toleranzen) der Normen DIN
18201, 18202 und 18203-3 in der jeweils neuesten Ausgabe.
(Sobald die ATV DIN 18334 in überarbeiteter Fassung vorliegt, wird DIN EN 390 Gültigkeit erlangen.)
1.9 Toleranzenklassen für Metallarbetein gemäß DIN ISO 13920 für geschweißte Tragwerke wie Folgt:
Langenmaße nach Klasse C,
Winkelmaße nach Klasse C,
Ebenheits-und Parallelität nach Klasse G
1.10 Es gelten noch folgende Normen:
DIN EN 1090-2: Technische Regeln für die Ausführung von
Stahltragwerken DIN EN 1993-1-1: Bemessung und Konstruktion von Stahlbau ten - Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau
DIN EN ISO 13920: Schweißen - Allgemeintoleranzen für
Schweißkonstruktionen; Längen- u. Winkelmaße, Form u. Lage
Technische Vorbemerkungen Zimmerer _zusäztlich
01.01 Baustelleneirichtung
01.01
Baustelleneirichtung
01.02 Dach, Brüstung, Holzständerwände
01.02
Dach, Brüstung, Holzständerwände
01.04 Staffelgeschoss Fenster GEG-Standart
01.04
Staffelgeschoss Fenster GEG-Standart
01.05 Sonstige Leistungen
01.05
Sonstige Leistungen
01.06 Stundenlohnarbeiten
01.06
Stundenlohnarbeiten
02 Dachdeckungs- & -abdichtungs- Klempnerarbeiten
02
Dachdeckungs- & -abdichtungs- Klempnerarbeiten
Technische Vorbemerkungen. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten Die Ausführung aller zu erbringenden Leistungen hat unter Bezug auf die Baugenehmigung die Landesbauordnung die Herstellervorschriften der einzelnen Produkte die technischen Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen
(abc der Bitumenbahnen, aufgestellt vom Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen).
DIN 18531 - Dachabdichtungen
DIN 18195 - Bauwerksabdichtungen die Richtlinien für die Planung und Ausführung von
Dächern mit Abdichtungen -Flachdachrichtlinie-, aufgestellt vom Zentralverband des Deutsche
Dachdeckerhandwerks e.V. die baurechtlich eingeführten Richtlinien und Normen,entsprechend der Liste der technischen Baubestimmungen (LTB) der jeweiligen Bundesländer.
die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften
das Arbeitsschutzgesetz
die anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen.
DIN EN 1991 - Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke
DIN 4102 Teile 1, 4 und 7 Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN EN 13501-1 / -5 Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN EN 13956 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und Elastomerbahnen für Dachabdichtungen
DIN EN 13967 Abdichtungsbahnen - Kunststoff und Elastomerbahnen für Bauwerksabdichtungen gegen
Bodenfeuchte und Wasser
DIN SPEC 20 000-201 / -202 Anwendungsnormen fürAbdichtungsbahnen nach Europäischen Produktnormen zur Verwendung in Dachabdichtungen / BauwerksabdichtungenDie Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutzauf Baustellen (Baustellenverordnung, neueste Fassung)
ist vollumfänglich zu beachten.Die zur Verwendung kommenden Produkte müssen in
Qualität, Zusammensetzung, Beschaffenheit undgegenseitiger Verträglichkeit aufeinander abgestimmt
sein. Entspr. den Regelungen der Landesbauordnung istder komplette Dachaufbau widerstandsfähig gegenüberFlugfeuer und strahlende Wärme auszuführen.Beim Einsatz von Flüssigkunststoffen für die
Dachabdichtung und Detailausbildung müssen diese nachden gültigen Fachregeln zugelassen sein. Zur
Dokumentation hat der Unternehmer alle technischenDatenblätter der ausgeschriebenen bzw. verwendeten
Produkte beizubringen. Detailzeichnungen sind schematische Darstellungen um den prinzipiellen Aufbau der verschiedenen Bauteile zuzeigen.
Dazu sind die wesentlichen Abmessungen angegeben. DerAuftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen,ob die ihm vorgelegten Details ausreichend sind oder obÄnderungswünsche bestehen.
Der Auftragnehmer hat die entsprechenden DIN-Vorschriften, Verarbeitungsrichtlinien der
Materiallieferanten und die anerkannten Regeln derTechnik zu beachten.Bei Differenzen zwischen diesen Zeichnungen, denAusschreibungstexten und den o.g. Richtlinien ist dieBauleitung zu informieren.Die einschlägigen Arbeitsschutzbestimmungen sindunbedingt einzuhalten. Den entsprechenden Anordnungen
des vom Bauherrn eingesetzten Sicherheits- undGesundheitsschutzkoordinators ist Folge zu leisten.
Die Baustelle ist ständig in einem aufgeräumten Zustandzu halten. Hierfür sind die jeweils vom Auftraggeber
beauftragten Firmen direkt verantwortlich.
DerAuftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass seine auf
der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter und ggfs.Subunternehmer sowie deren Mitarbeiter ihren
persönlichen Abfall (Speisen- und Getränkeverpackungenetc.) unverzüglich und unaufgefordert wegpacken und anjedem Arbeitstag von der Baustelle entfernen.Vor Ausführung der Verlegung der Gefälledämmplatten ist dem Auftraggeber ein Gefälledämmplan zur Prüfungvorzulegen. Die hierdurch enstehenden Kosten sind in die Position mit einzukalkulieren und werden nichtgesondert vergütet.
Die Schlussbegehung nach Beendigung derAbdichtungsarbeiten durch den Anwendungstechniker deszertifizierten Flachdachsystems ist miteinzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.Diese Abnahme ersetzt nicht die förmliche Abnahme,gemäß VOB oder BGB als Vertragsvereinbarung zwischenBauherrn (Auftraggeber) und Verleger (Auftragnehmer),sondern dient als Voraussetzung für das Erteilen derBestätigung als Vorlage beim Bauherrn.
Technische Vorbemerkungen. Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
Technische Vorbemerkungen Klempnerarbeiten Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 68365
Schnittholz für Zimmererarbeiten - Sortierung nach dem Aussehen - Nadelholz
DIN 68800-3
Holzschutz - Teil 3: Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln
DIN EN 546
Normenreihe Teil 1 bis 4: Aluminium und Aluminiumlegierungen - Folien
DIN EN 826
Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 1172
Kupfer- und Kupferlegierungen - Bleche und Bänder für das Bauwesen
DIN EN 1396
Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen -
Spezifikationen
DIN EN 10088-1
Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle
DIN EN 10088-3
Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht,
Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung
DIN EN ISO 4042
Verbindungselemente - Galvanische Überzüge
IVD-Merkblatt Nr. 19-1:
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich - Teil 1 Außenbereich
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
IVD-Merkblatt Nr. 25:
Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
MB 963
Merkblatt 963: Technischer Leitfaden: Dächer aus Edelstahl Rostfrei
Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei
VdS 2021
Baustellen
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2047
Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2216
Brandschutzmaßnahmen für Dächer; Merkblatt für die Planung und Ausführung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Zinkberatung
Titanzink im Bauwesen
Herausgeber: Zinkberatung Ingenieurdienste GmbH, Düsseldorf
ZSHK-Merkblatt T16
Merkblatt Bekleidungen von Oberflächen an Schornsteinen und Abgasanlagen in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T17
Merkblatt Fugendichtungen in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T46
Merkblatt Turm- und Tafeldeckung in Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T75
Merkblatt Metalldachdeckung aus nicht rostendem Stahl - rollennahtgeschweiß
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Merkblatt T76
Merkblatt Kleben in der Klempnertechnik
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZSHK-Richtlinien
Richtlinien für die Ausführung von Klempnerarbeiten an Dach und Fassade (Klempnerfachregeln)
Herausgeber: Zentralverband Sanitär Heizung Klima
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Dächer mit Abdichtungen - Flachdachrichtlinien
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Fachregel
Blei im Bauwesen, Teil 1: Technische Regeln
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Äußerer Blitzschutz an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
ZVDH-Merkblatt
Merkblatt Solartechnik an Dach und Wand
Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V.
Technische Vorbemerkungen Klempnerarbeiten
02.01 Baustelleneinrichtung
02.01
Baustelleneinrichtung
02.02 Abdeckungsarbeiten Dachterrasse, Gauben, Dach
02.02
Abdeckungsarbeiten Dachterrasse, Gauben, Dach
02.03 Klempnerarbeiten
02.03
Klempnerarbeiten
02.04 Sicherheit
02.04
Sicherheit
02.05 Rauchabzug /Dachfenster TRH
02.05
Rauchabzug /Dachfenster TRH
02.06 Zusätzliche Leistungen
02.06
Zusätzliche Leistungen
02.07 Stundenlohnarbeiten
02.07
Stundenlohnarbeiten