Schadstoffsanierung
Z43 Mieterausbau/CapEx
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeines
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Allgemeines
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis Gegenstand dieser Anfrage ist der Rückbau und die Revitalisierung von Bestands-WC-Anlagen in den vier Treppenhauskernen, Herstellung eines Personenaufzugs und Instandsetzungsmaßnahmen in Teilbereichen des Gebäudeteils Z43 aus dem Gewerbehof Zeughof. Der Bieter verpflichtet sich dazu das Bauvorhaben vor Angebotsabgabe anhand der übermittelten Unterlagen zu prüfen und somit ein Gesamtüberblick über die geplanten Maßnahmen zu erlangen. Der Bieter hat im Rahmen seiner Angebotserstellung eine Ortsbesichtigung durchzuführen, um sich über die örtlichen Situationen ausreichend zu informieren. 1. LAGE DER BAUSTELLE Das Objekt liegt in der Zeughofstraße 1, 10997 Berlin Friedrichshain-Kreuzberg. Der 3-geschossige Gewerbebau, UG bis OG, befindet sich innerhalb des dreiseitig umschlossenen Gewerbehofs und wurde 1975 als massive Stahlbetonkonstruktion, teilweise in Stahlbetonfertigteilen, hergestellt. Die im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Maßnahmen sind im UG, EG und OG jeweils in den Treppenhauskernen des als Gebäude Z43 bezeichneten Objekts herzustellen. Es können öffentliche Parkplätze unmittelbar vor dem Gewerbehof genutzt werden. Die Baustellenanfahrt und -versorgung kann über die anliegenden Straßen erfolgen. Für die Baustelleneinrichtungs- und Materiallagermöglichkeiten stehen keine Flächen im Objekt zur Verfügung. Die Containerstellung und Erstellung einer Baustelleinrichtung erfolgt im ausgewiesenen Außenraum gemäß Baustelleinrichtungsplanung. Die Zuwegung im sowie um das Gebäude muss für den laufenden Betrieb der Mieter im UG und EG auch während der Baumaßnahme erhalten bleiben. Die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit der umliegenden und im Objekt vorhandenen Mieteinheiten ist zu berücksichtigen. Alle Leistungen zur Baustelleneinrichtung, ausgenommen der eingezäunten Fläche im Außenbereich oder nicht gesondert ausgeschrieben, sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht separat vergütet. 2. BAUSTELLENEINRICHTUNG 2.1 Baustelleneinrichtung Für die BE sind eine vorgegebene Flächen im Außenbereich gemäß Baustelleinrichtungsplanung vorgesehen. Personalaufenthaltsräume können im Objekt Z43 nicht zur Verfügung gestellt werden. Abstimmungen zu möglichen Mannschafträumen in den Nachbargebäuden oder innerhalb in Teilflächen des OG im Objekt erfolgen mit der Bauüberwachung des AG. Das Aufstellen geeigneter Personal- und Sanitärcontainer mit Duschmöglichkeit, ist für diese Maßnahme nicht erforderlich. Ein ausgewiesener Lastenaufzug im Gebäude kann zum Material- und Personentransport genutzt werden und ist vor Beginn der Nutzung vollständig zu schützen, siehe LV-Position. Auf Grund der verschiedenen Bauteile bzw. Bauabschnitte, erfolgt im Zuge der Baumaßnahmen eine Anpassung des zu nutzenden Treppenhauses und den jeweils erforderlichen Schutzmaßnahmen. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Nutzung der Aufzugsanlagen besteht nicht. In dem Falle haben Materialtransporte über den Gerüstturm/ Bauaufzug oder das Treppenhaus zu erfolgen. Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung diesbezüglich ist ausgeschlossen. Die Sicherstellung der Schutzmaßnahmen und des Arbeitsschutzes sind durch den AN zu garantieren. Materialtransporte mittels Lastenaufzug sind zwei Tage vor Ausführung bei der Objektüberwachung des AG anzumelden. Für Materiallieferungen sind die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Für lärmintensive Arbeiten hat zum Schutz der Bestandsmieter eine vorherige Abstimmung mit der Objektüberwachung des AG zu erfolgen. Lärmintensive Arbeiten sind dabei vor Ausführung anzumelden. Hinweis: Bitte um Beachtung der ZVB. Die Mieteinheiten EG und UG im Objekt bleiben im laufenden Betrieb daher ist darauf zu achten, dass immer alle Treppenräume und WC-Anlagen, welche nicht durch Revitalisierungsmaßnahmen beeinträchtigt nutzbar bleiben. 2.2. Baustrom/Bauwasser Baustrom kann aus dem bereits bestehenden Unterverteiler in der Mietfläche im OG genutzt werden. Die Bereitstellung notwendiger Baustromverteiler einschließlich Kabelführungen im erforderlichen Umfang sind Bestandteil des Leistungsumfangs des AN und werden nicht separat vergütet bzw. sind in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Für das benötigte Bauwasser wird eine Wasserentnahmestelle im OG gemäß Abstimmung mit der Bauüberwachung des AG durch den AN hergestellt, siehe LV-Position. Sämtliche haustechnischen Versorgungsräume sind ständig geschlossen zu halten. Für die Nutzung Baustrom und Bauwasser erfolgt eine Umlage von 0,5 % (jeweils 0,25 %) der Netto-Abrechnungssumme, bzw. entsprechend Regelung des Werkvertrages. 2.3 Baureinigung/Schuttbeseitigung Die Beseitigung /Aufbewahrung von Abfällen und Schutt aller Art hat immer abends nach Beendigung der Arbeiten zu erfolgen. Nicht beseitigte Schuttreste werden ohne weitere Vorankündigung auf Veranlassung der Bauüberwachung und auf Kosten des AN abgefahren. Wird in den Geschossen des Gebäudes eine allgemeine Verschmutzung festgestellt, die aus den Arbeiten diverser Gewerke herrührt und lässt sich keine Regelung unter den am Bau Beteiligten zur Beseitigung finden, erfolgt eine bauseitige Reinigung zu Lasten des AN (Weiterbelastung). Bauschuttentsorgung erfolgt in handliche Gebinde verpackt. Jedes Gewerk entsorgt dabei den anfallenden Bauschutt selbst, wobei die Transporte untereinander abzustimmen sind. Eine Zwischenlagerung auf Allgemeinflächen, im Aufzugsvorraum oder an anderen Stellen im Gebäude ist nicht gestattet. Grundsätzlich sind nachfolgende Maßnahmen zu kalkulieren: Tägliche Reinigung der Arbeitsbereiche, Sammeln der Abfälle getrennt in händelbaren Gebinden im Ausbaubereich (jedes Gewerk für sich) Transport der Abfälle zur BE-Fläche im Außenbereich Allgemeinflächen müssen regelmäßig gereinigt wenn diese Flächen (z.B. Treppenhäuser etc.) für den Abtransport von Materialien genutzt werden Für die Entsorgung des Bauschutt und der Abfälle sind die gesetzlichen Regelungen und das Schadstoffsanierungskonzept strikt einzuhalten. Grundsätzlich sind Bauschutt und Abfallstoffe sortiert einzulagern und zu entsorgen. Verpackungsmaterialien sind an den Verteiler zurückzugeben. Eine Zwischenlagerung von Abfällen kann in einem Container in der BE-Fläche erfolgen. Dieser ist durch den AN aufzustellen und zu kalkulieren. Der AN ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers Entsorgungsnachweise für die fachgerechte Entsorgung vorzulegen, aus denen die ordnungsgemäße und fachgerechte Entsorgung eindeutig hervorgeht. 2.4 Arbeitszeiten Die Ausführung der Leistungen ist in der Regel an allen Werktagen (Montag bis Samstag) zwischen 07:00-18:00 Uhr vorgesehen. Sofern zur Einhaltung von geplanten Terminen Leistungen an Sonn- oder Feiertagen erbracht werden sollen, obliegt die Einholung der erforderlichen Genehmigungen dem AN. Terminabstimmungen mit dem AG und der Bauüberwachung sind zwingend zu berücksichtigen. Lärmintensive Tätigkeiten sind im Schwerpunkt in die Tagesrandzeiten zu legen. Wenn das für einen störungsarmen Bauablauf nicht möglich ist, sind die lärmintensiven Arbeiten 10 Tage vorher zur Abstimmung beim AG/Mieter sowie der Bauüberwachung anzumelden. Abstimmungsinhalte: Maßnahmenbeschreibung (welche Arbeiten) Start und Dauer der lärmintensiven Arbeiten Verortung der betroffenen Arbeitsbereiche (innerhalb Gebäude) Maßnahmen zur Schalldämpfung sind eigenverantwortlich zu treffen. 2.5 Bau-WC Für die Dauer der Bauausführung darf keine WC-Anlage im Objekt genutzt werden, da diese den Mieterflächen und deren Nutzern vorbehalten sind. Durch den Auftragnehmer ein mobiles Baustellen-WC inkl. Waschgelegenheit (z.B. DIXI o.glw.) in dem hierfür ausgewiesenen Bereich gemäß Baustelleinrichtungsplan bereitzustellen und während der gesamten Bauzeit in betriebsbereiten sowie hygienisch einwandfreiem Zustand zu halten. Eine Wasserentnahmestelle wird, wie unter Punkt 2.2 beschrieben, in Abstimmung mit dem AG durch den AN hergestellt. Die Schmutzwasserentsorgung ist ebenfalls Gegenstand der Baustelleneirichtungsplanung und wird hier näher erläutert. 2.6 Rüstungen Sämtliche Arbeits-, Schutz- und Fassadenrüstungen, die zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich werden, auch über 2,00 m Höhe, gehören zum Leistungsumfang des AN. 3. PLANUNTERLAGEN/-BEREITSTELLUNG Der AN hat alle ihm überlassenen Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Der AN steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit ein und verzichtet auf Einreden fehlerhafter oder unvollständiger Unterlagen, es sei denn, nachträgliche Veränderungen der Durchführungsvereinbarungen sind nachweisbar. Änderungen sowie alternative Ausführungen der im LV sowie den Ausführungsunterlagen beschriebenen Leistung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch den AG 4. AUFMAß UND ABRECHNUNG 4.1 Aufmaße Abrechnungsaufmaße sind mit der Bauüberwachung des AG vor Ort abzustimmen. Aufmaße sind gemäß Bautenstand den jeweiligen Abschlagsrechnungen beizulegen. In den Berechnungen sind die abzurechnenden Leistungen nach den Positionsnummern des Leistungsverzeichnisses aufzuschlüsseln und mit Bezugsgrößen zu den Preisen zu versehen. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung ist in einfacher Ausführung einzureichen. (Aufmaßregelungen gelten nur für den Fall, dass keine pauschale Abrechnungssumme vereinbart wurde) 4.2 Rechnungen Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Bereits geleistete Zahlungen sind am Schluss der Rechnung einzeln und in der Nummernfolge aufzuführen und abzusetzen. Genehmigte Nachtragsaufträge werden Bestandteil des Hauptauftrages und sind in den Abschlagsrechnungen und der Schlussrechnung als gesondert gekennzeichnete Positionen anzufügen und abzurechnen. Gemäß § 48 Abs. 1 Satz 2 Einkommenssteuergesetz erfolgt der Ausgleich der Forderung durch den AG erst nach Vorlage der Freistellungsbescheinigung oder Angabe der notwendigen Daten Ihres Finanzamtes (Anschrift, Bankverbindung, Steuer-Nr.) zum Steuerabzug in Höhe von 15 %. Die Rechnung muss allen gültigen steuerlichen und sonstigen Vorschriften entsprechen. Die Rechnung ist ausschließlich digital zu verschicken an: projektbuchhaltung-berlin@beos.net; olivia.krasemann@beos.net; z43@teamproject.de Zusätzlich zur Rechnungsprüfung in Kopie an: projektbuchhaltung@corpo-two.de Leistungsempfänger: IntReal - International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd für Rechnung des Sondervermögens "BEOS Corporate Real Estate Fund Germany III- Zeughof” Ferdinandstraße 61 20095 Hamburg Rechnungsanschrift: IntReal - International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH handelnd für Rechnung des Sondervermögens "BEOS Corporate Real Estate Fund Germany III- Zeughof” c/o BEOS AG Kurfürstendamm 188 10707 Berlin Leistungsort: Zeughofstraße 1 Gebäude Z43 10997 Berlin 4.3 Schlussdokumentation: Spätestens 14 Werktage nach der Zustandsfeststellung in Vorbereitung auf die Abnahme ist die Schlussdokumentation digital (keine gezippten Dateien) zu übergeben. Die Dokumentationsunterlagen können ggf. nach Aufforderung des AG ebenfalls in Papierform angefordert werden. Die Revisions- und Dokumentationsunterlagen sind vollständig, prüfbar und durch Auflistung in einen Inhaltsverzeichnis zu übergeben. Folgende Unterlagen sind vorzulegen: Konformitätserklärung Übereinstimmungserklärungen Fachunternehmererklärung Fachbauleitererklärung erstellte Planunterlagen, Werk- und Montagezeichnungen Datenblätter und Pflegeanleitungen der Bauteile Bautagesberichte (während Bauzeit wöchentlich vorzulegen) 5. SICHERHEITSLEISTUNGEN Ergänzend zum LV gelten die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Auftraggebers in der jeweils gültigen Fassung. Gemäß ZVB sind folgende Sicherheitsleistungen zu stellen: · Vertragserfüllungssicherheit: 10 % der Auftragssumme (netto) · Gewährleistungssicherheit: 5 % der Abrechnungssumme (netto) Die Sicherheitsleistungen sind gemäß den Regelungen der ZVB zu erbringen. 6. ANGABEN ZUR KALKULATION 6.1 Einheitspreise Die Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind FESTPREISE bis zur Fertigstellung. Gleitklauseln sind nicht vereinbart. 6.2 Bindefrist Der Bieter verpflichtet sich, mit Abgabe seines Angebotes eine Bindefrist von 3 Monaten einzuräumen. Die Frist beginnt mit dem Abgabetermin. 7. KALKULATIONSANGABEN DES BIETERS Die Pos. der ausgeschriebenen Leistungen wurden kalkuliert mit einem Mittellohn von _____ /Stunde mit einem Aufschlag von _____ % auf Einzelstoffkosten mit einem Aufschlag von _____% auf Einzellohnkosten Der AN verpflichtet sich gegenüber dem AG, auch für seine Subunternehmer keine Arbeitnehmer auf der Baustelle einzusetzen, deren Beschäftigung gegen die Bestimmungen des Schwarzarbeitergesetzes oder gegen das Verbot der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung in der jeweils aktuell aktuellen Ausgabe zu verstoßen, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne zu bezahlen und die Sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Beitrags- und Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Werkvertrag zu erfüllen. 8. VERTRAGSSTRAFE Der AN hat eine Vertragsstrafe für jeden Werktag der Überschreitung der vertraglich vereinbarten Termine zu zahlen. Bei Überschreitung des Fertigstellungstermins oder von Zwischenterminen beträgt diese 0,2 % / Werktag der Nettoschlussrechnungssumme. Die Vertragsstrafen werden auf max. 5 % der Nettoschlussrechnungssumme begrenzt. 9. TERMINE Alle Termine sind Fixtermine und gelten während der gesamten Bauzeit. Der Rahmenterminplan wird im Rahmen der Verhandlungsgespräche vorgestellt. Eine Feinabstimmung der Ausführungstermine erfolgt im Rahmen der Vertragsverhandlung/ Beauftragung. Der AG behält sich vor, die vorher genannten Termine bei der Auftragserteilung ggf. einem veränderten Bauablauf entsprechend anzupassen. 10. MÄNGELANSPRÜCHE Gemäß Werkvertrag 11. AUSFÜHRUNG 11.1 Massenänderungen Änderungen der Masse, das Wegfallen von Einzelpositionen oder ganzer Titel bleiben vorbehalten. Sie berechtigen in keinem Fall zur Änderung der Einheitspreise. Mehrungen oder Minderungen, auch die, die über das vorgeschriebene Maß der VOB hinausgehen, bedingen keine Änderung der Preise. 11.2 Leistungsbeschreibung Die in den angegebenen Positionen und Leistungsbeschreibungen genannten Ausführungen und Materialien sollen lediglich eine Kalkulationshilfe darstellen. Der AN ist verpflichtet, von allen zur Verwendung kommenden Stoffen und Materialien rechtzeitig vor Ausführungsbeginn ein Bild vor Ort zu machen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Materialien zu verwenden, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt nach dem aktuellen Stand der Technik anerkannt sind. Evtl. ihm bekannt gewordene Bedenken sowohl hinsichtlich des Materials als auch der Ausführungsform sind unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen. 11.3 Nachträge Nicht im Angebot/ Auftrag aufgeführte Leistungen müssen vom AN vor Ausführung in Form eines Nachtrages in prüffähiger Form eingereicht werden. 11.4 Vorarbeiter Der AN ist verpflichtet, das Bauvorhaben durchgängig mit einem deutschsprachigen und weisungsbefugten Bauleiter/ Polier zu besetzen. 12 HAFTUNG UND UNFÄLLE Der AN verpflichtet sich zur Sicherung der Baustelle gegen Unfälle im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistung und sorgt darüber hinaus für den Abschluss einer entsprechenden Versicherung, deren Abschluss er auf Verlangen nachweist. Versicherungen sind bei der Preisfindung ebenso wie die Beseitigung von Eis und Schnee unter Einschluss der Freistellung jeglicher Unfallfolgen zu berücksichtigen. Bauunfälle bei denen Personenschaden entstanden ist, sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der AN hat für die Verwahrung und Bewachung aller von ihm für die Ausführung des Auftrages an der Baustelle verwahrten Materialien und Geräte auf eigene Kosten zu sorgen. Der AN steht für sämtliche Schäden ein, die durch sein schuldhaftes Verhalten an fremden Rechtsgütern entstehen. Art und Umfang der Schäden sind dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Soweit dem AG oder Mietern Schäden dadurch entstehen, dass der AN eine hinreichende Objektüberwachung und Verkehrssicherung nicht vornimmt, haftet dieser dem AG nach Maßgabe des vorher Gesagten. Die Beweislast für die ordnungsgemäße Sicherung und Einhaltung sonstiger Vorschriften obliegt in allen Fällen dem AN. 13 ALLGEMEINE HINWEISE Das Rauchen und der Konsum von Alkohol sind auf dem gesamten Gelände untersagt, der zuständige Vorarbeiter/Polier oder Bauleiter hat dafür zu sorgen, dass dieses Verbot befolgt wird. Der AG behält sich das Recht vor, bei Verstößen die entsprechenden Personen von der Baustelle zu verweisen. Der AN hat alle relevanten Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten. Dieses Leistungsverzeichnis bildet die Grundlage für die Revitalisierungsmaßnahmen im 5. Obergeschoss des Gebäudekomplexes gemäß vorliegender Planung. Alle beschriebenen Rahmenbedingungen, baulichen Gegebenheiten und organisatorischen Vorgaben sind zwingend einzuhalten.
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Kurzbaubeschreibung Kurzbaubeschreibung: Allgemein Allgemeine Kenndaten: · Objektadresse: Zeughofstraße 1, 10997 Berlin · Baujahr: 1975 · Genehmigungsstatus: genehmigte Gewerbenutzung · Bauart: Massive Stahlbetonkonstruktion, teilweise Stahlbetonfertigteile · Nutzung: Büro, Lager, Kleinproduktion, Logistik Allgemeine Beschreibung zum Bestand Lage Das bestehende Gebäude 43 befindet sind in Berlin-Kreuzberg auf der Liegenschaft Zeughofstraße 1. Es befindet sich in der Mitte des Areals, das mit weiteren Gebäuden bebaut ist. Errichtung Das Gebäude ist ein Bestandsgebäude, welches entsprechend den vorliegenden Unterlagen ca. 1977-1979 als Fertigungsgebäude der Deutschen Telephonwerke und Kabelindustrie AG errichtet wurde. Gebäudeabmessungen Das Gebäude hat eine maximale Dimension von etwa 77 m auf etwa 72 m, und eine Brutto-Grundfläche von etwa. 5.800 Quadratmeter. Erschließung Die Erschließung des Gebäudes erfolgt über insgesamt 5 Treppenräumen, welche über alle Geschosse verlaufen. Diese verfügen im Erdgeschoss grundsätzlich über direkte Ausgänge ins Freie. Der Treppenraum 6 ist stillgelegt. Konstruktion Die im Bestand vorhandenen tragenden und aussteifenden Bauteile wurden in massiver Bauart (Stahlbeton) errichtet. Die Decken sind ebenfalls massiv, sie wurden als Stahlbetondecken hergestellt. Das Dach ist als Flachdach (Stahlbeton) mit einer nichtbrennbaren Bedachung ausgebildet. Die tragenden Bauteile und Decken des Gebäudes werden im Zuge der Rückbauarbeiten grundsätzlich nicht geänderten. Anlass und Umfang der Maßnahme Im Rahmen der geplanten CapEx-Maßnahmen erfolgt die geschossweise Sanierung der bestehenden WC-Kerne in den Treppenhäusern 1-4. Die bestehenden Sanitärbereiche werden vollständig bis auf den Rohbau zurückgebaut und anschließend einschließlich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) umfassend erneuert. Ergänzend wird am Treppenhaus 1 im Bereich der Achsen A/1-2 ein rollstuhlgerechter und barrierefreier Personenaufzug errichtet. Die bestehende Haupterschließung des Gebäudes über die vorhandenen Eingänge und Treppenanlagen bleibt grundsätzlich erhalten. Lediglich die Eingangstüren der Treppenhäuser 1 und 2 werden erneuert. Für die Erschließung des neuen Aufzugs am Treppenhaus 1 wird ein zusätzlicher Zugang in der bestehenden Fassade hergestellt. Die angrenzenden Außenanlagen werden entsprechend angepasst und barrierefrei bzw. rollstuhlgerecht ausgebildet. Im Zuge der Aufzugsmaßnahme wird der bestehende Schacht des ehemaligen Lastenaufzugs durch eine feuerbeständige Mauerwerkswand verkleinert. Dadurch entstehen auf den einzelnen Geschossen neue Aufzugsvorräume. Die hierfür erforderlichen neuen Decken werden in Stahlbeton ausgeführt. Die Baumaßnahme wird bei laufendem Gebäudebetrieb durchgeführt. Während das Obergeschoss leer steht, sind das Untergeschoss und Erdgeschoss vermietet. Die Bauausführung ist daher so zu organisieren, dass Beeinträchtigungen der angrenzenden Mietflächen, insbesondere durch Staub und Lärm, vermieden bzw. auf die vereinbarten Arbeitszeiten begrenzt werden. Offene Fugen und Durchdringungen, insbesondere im Bereich der Aufzugsarbeiten, sind während der gesamten Bauzeit staubdicht zu verschließen. Die Flucht- und Rettungswege innerhalb der Treppenhäuser sind während der gesamten Bauzeit jederzeit freizuhalten. Der anfallende Bauschutt und sonstige Abfall ist regelmäßig und ordnungsgemäß zu beseitigen; die Baustelle ist sauber und sicher zu halten. Sämtliche brandschutztechnischen Anforderungen sowie die Vorgaben des Schadstoffsanierungskonzeptes sind bei der Durchführung der Arbeiten zwingend zu berücksichtigen. Umsetzung der Baumaßnahmen Auf dem Baustelleneinrichtungsplan ist sind die möglichen BE-Flächen ausgewiesen. Die Haupt- BE-Fläche befindet sich zwischen TH 3 und TH 4. In diesem Bereich besteht die Möglichkeit einen außenliegender Bau-Aufzug inkl. Gerüstturm aufzubauen. In diesem Bereich befinden sich Lichtschächte, die entsprechend umbaut bzw. mittels Holzpodesten überbaut werden müssen. In Abstimmung mit dem Bauherrn kann zwischenzeitlich der Lastenaufzug am TH5 zur Verfügung gestellt werden, Der Lastenaufzug wird auch von den Mietern genutzt. Abstimmung zuvor notwendig Es ist zwingend sicherzustellen, dass ausschließlich die Leistungen ausgeführt werden, die seitens Bauherr/ Projektleitung explizit freigegeben wurden. Nicht freigegebene Bauteile, Anlagen oder Installationen dürfen unter keinen Umständen entfernt, beschädigt oder funktional beeinträchtigt werden. Entsorgung Die zu demontierenden Teile sind entsprechend der zur Zeit geltenden Abfallsatzung des Gebietes zu entsorgen. Insbesondere ist dabei auf eine ordnungsgemäße Trennung der Materialien wie z.B. Metalle und Dämmstoffe zu achten. Die zugelassenen Deponien und Entsorgungsstellen sind beim zuständigen Landratsamt zu erfragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Entsorgungsnachweise, Wiegekarten u.ä. vom Auftragnehmer vorlegen zu lassen. Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung erforderlichen Kosten einschließlich Transport sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Diese Teile sind, wenn nicht anders beschrieben, nach Angaben des Auftraggebers getrennt auf vorgegebene Plätze zu lagern. Demontage Die nachstehenden Positionen beinhalten die jeweils komplette Demontage und den Abtransport vorhandener Anlagenteile einschließlich aller dazugehörigen Zubehörteile, sowie eine besenreine Säuberung des Untergrundes. Andere, nicht zur Demontage gehörende Bau- bzw. Anlagenteile sind entsprechend vor Beschädigungen oder Verunreinigungen durch den verbliebenen Inhalt des Demontagegutes, wie Wasser und Öl sowie Feuer, Funkenflug, Staub etc. zu schützen. Die Befestigungen sind in Absprache mit der Bauleitung abzuschrauben bzw. bei eingemauerten Konsolen, direkt am Baukörper unterhalb des Wandputzes sauber abzutrennen, falls diese nicht mehr zur Neubefestigung der Neuinstallationen benötigt werden. Die Zwischenlagerung des Demontagegutes auf dem Grundstück ist, soweit von der Bauleitung nicht ausdrücklich gestattet, nicht zugelassen. Die Zerteilung des Demontagegutes bei größeren Teilen ist erforderlich. Das Demontagegut geht in den Besitz des AN über. Erforderlichenfalls ist das Demontagegut fachgerecht zu entsorgen. Anfallende Kosten für Container-, Kippgebühren usw. sind in die Einheitspreise einzurechnen. Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C Hinsichtlich der geltenden ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 verwiesen. Die hier beschriebenen ATV Allgemeine Bauarbeiten jeder Art gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen
Kurzbaubeschreibung
ATV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV) für: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C ATV Hinsichtlich der geltenden ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299  verwiesen. Die hier beschriebenen ATV Allgemeine Bauarbeiten jeder Art gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen. Ergänzende Anmerkungen Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18299 VOB Teil C können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden. Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ZTV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) für: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 gem. VOB Teil C ZTV Die im Folgenden benannten "ZTV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV. Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungsfestlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst. Es gelten alle für die im Leistungsverzeichnis enthaltenen Leistungen zutreffenden Normen und Vorschriften, insbesondere: DIN 18202, DIN 18203 (in der jeweils aktuellen Fassung) - Maßtoleranzen im Hochbau Für die Ausführung der Leistung gelten grundsätzlich die erhöhten Anforderungen der Punkte 2, 4 und 7 der Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen aus der DIN 18202. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der jeweiligen Motage die jeweils betreffenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide an die Bauüberwachung zu übergeben oder als PDF-Dokument zu übersenden. Die Dokumente werden Gegenstand der Schlussdokumentation der auszuführenden Arbeiten.
ZTV 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV 18381 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden 8450 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV): Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN 18381 gem. VOB Teil C Hinsichtlich der geltenden ATV Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden wird auf die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige VOB Teil C, insbesondere auf die Regelungen und Inhalte der VOB Teil C DIN 18299 sowie der VOB Teil C DIN 18381 verwiesen. Die hier beschriebenen ATV Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden gelten als ergänzende Regelungen und Festlegungen zu den  ATV Allgemeine Regelungen für Bauleistungen jeder Art gem. VOB/ C DIN 18299. Hinweise zu den Punkten Angaben zur Baustelle und Angaben zur Ausführung gem. DIN 18299 VOB Teil C, können der nachfolgenden Leistungsbeschreibung entnommen werden Sämtliche Nebenleistungen gem. VOB Teil C sind grundsätzlich im Leistungsumfang und der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine besondere Vergütung für diese Leistungen erfolgt nicht.
ATV 18381 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
ZTV 18381 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden 8450 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) für: Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden DIN 18381 gem. VOB Teil C Die hier beschrieben "ZTV GAS-, Wasser- und Abwasserinstallation" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV sowie der ZTV "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" gem. VOB/ C DIN 18299. Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vorbemerkungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung mit dem Angebotspreis abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungs- festlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst Ergänzende Festlegungen zur Ausführung 1.1 Allgemein 1.1.1 Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten mit den anderen Gewerken über die Platzverhältnisse abzustimmen. Änderungen, die aufgrund von nicht aufeinander abgestimmten Arbeiten erforderlich werden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. 1.2 Ausführung 1.2.1 Schutzmaßnahmen für Stahlteile Alle gelieferten Stahlteile müssen, soweit sie nicht feuerverzinkt oder anderweitig gegen Korrosion geschützt sind, einen zweimaligen Farbanstrich mit Korrosionsschutz erhalten und nach DIN 18364 mit Entrostungsgrad 1 behandelt sein. 1.2.2 Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. 1.2.3 Bei Schweißarbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Das gilt analog für oberflächenfertige Bauteile anderer Baustoffklassen, insbesondere für glänzende, lackierte und gläserne Oberflächen. 1.2.4 Alle Anlagen sind mit potentialfreien Kontakten für Betriebs- und Störmeldungen, zur Aufschaltung auf die Gebäudetechnik, auszustatten
ZTV 18381 Gas-, Wasser-, Entwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden
ZTV Abbrucharbeiten Zusätzliche Technische Vorbemerkungen (ZTV) für: Abbrucharbeiten DIN 18459 gem. VOB Teil C Die im Folgenden benannten "ZTV Abbrucharbeiten" gelten in Ergänzung zu den Regelungen und Inhalten der wie vor benannten ATV. Sämtliche Leistungen, die in diesen zusätzlichen technischen Vorbemerkungen beschrieben sind, sind auch ohne besondere Erwähnung in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung abgegolten. Die Inhalte der ZTV gelten als grundsätzliche Ausführungs- festlegungen. Sofern von diesen abgewichen werden soll, sind die Abweichungen in den jeweiligen Positionen gesondert erfasst. Die zu demontierenden Teile sind entsprechend der zur Zeit geltenden Abfallsatzung des Gebietes zu entsorgen. Insbesondere ist dabei auf eine ordnungsgemäße Trennung der Materialien wie z.B. Metalle und Dämmstoffe zu achten. Die zugelassenen Deponien und Entsorgungsstellen sind beim zuständigen Landratsamt zu erfragen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich entsprechende Entsorgungsnachweise, Wiegekarten u.ä. vom Auftragnehmer vorlegen zu lassen. Alle für die ordnungsgemäße Entsorgung erforderlichen Kosten einschließlich Transport sind in die Einheits- preise mit einzukalkulieren. Vor Beginn der Demontagearbeiten ist mit dem Auftraggeber abzustimmen, ob einzelne Teile von der Entsorgung ausgenommen werden bzw. zur Wieder- verwendung benötigt werden.Diese Teile sind, wenn nicht anders beschrieben, nach Angaben des Auftraggebers getrennt auf vorgegebene Plätze zu lagern.
ZTV Abbrucharbeiten
Allgemeine Vorbemerkungen Asbest Allgemeine Vorbemerkungen zum Umgang mit Schadstoffen Während der Arbeiten ist immer zu berücksichtigen: keine unangemeldete Beeinträchtigung der Flucht - und Rettungswege innerhalb und außerhalb des Gebäudes Wahl der Arbeitsverfahren, bei denen eine Belästigung der Nutzer anliegender Gebäude möglichst vermieden wird Durchführung der Leistungen in einem Zug dauerhafte Kennzeichnung der Schwarzbereiche gegen Zutritt Dritter staubarmes Arbeiten drucklose Befeuchtung mit entspanntem Wasser zur Staubbindung Materialien nicht werfen, reißen, etc. Einsatz schnelllaufender Maschinen nur mit Absaugung nicht mit Druckluft anblasen Baustelleneinrichtung Bauwasseranschlüsse und Abwasseranschluss an den Übergabepunkten und die Herstellung von frostsicheren Leitungen zur Baustelleneinrichtung erfolgt durch den AN auf Kosten des AN in Abstimmung mit dem AG. Für die Nutzung Baustrom und Bauwasser erfolgt eine Umlage von 0,5 % (jeweils 0,25 %) der Netto-Abrechnungssumme, bzw. entsprechend Regelung des Werkvertrages. Maßnahmen zur Sicherung des vorgeschriebenen Temperaturniveaus nach Arbeitsstättenverordnung und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in den Arbeits- und Aufenthaltsbereichen erfolgen durch den AN auf Kosten des AN. Asbestsanierung Allgemeine Grundsätze Die Arbeiten sind mindestens 7 Tage vor Beginn dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) vom AN anzuzeigen. Eine Durchschrift der Anzeige ist dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zu übersenden. Sanierungsabschnitte und Sicherheitstechnik Die Sanierung erfolgt abschnittsweise und in einem Zug. Für Beschäftige mit Atemschutz sind Nachweise folgender arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen vor Beginn der Maßnahme vorzulegen: G 1.2 - asbesthaltiger Staub G 26 - Atemschutzgeräte G 40 - Krebserzeugende Arbeitsstoffe - allgemein Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle sind dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitzuteilen. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von 20 t möglich und ist mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abzustimmen. HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des Anbieters. Dem Verfahrensbevollmächtigten sind die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitzuteilen. Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrens- bevollmächtigten erstellt werden. Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollmächtigten elektronisch signiert werden. Begleitscheine sind vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signieren. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle ist von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer zu koordinieren. Ansprechpartner des AN Für die gesamten Baumaßnahme ist ein Ansprechpartner (z.B Polier/Vorarbeiter) schriftlich zu benennen, die Verständigung mit den weiteren Projektbeteiligten in deutscher Sprache ist zu gewährleiten. Der Aufsichtsführende nach TRGS 519 (Sachkundige Person) muss während der Arbeiten ständig auf der Baustelle anwesend sein.
Allgemeine Vorbemerkungen Asbest
Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung Entsorgung und Verwertung Gefährliche Abfälle Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport- und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten. Abfälle allgemein Sämtliche ausgebauten gefahrstoffhaltigen Abfälle werden direkt in reißfeste, UV-beständige und gekennzeichnete Big Bags verpackt. Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle werden dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitgeteilt. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von 20 t möglich und wird rechtzeitig mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abgestimmt. HINWEIS: ohne Angabe der EFB vom AN können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des AN. Dem Verfahrensbevollmächtigten werden die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitgeteilt. Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevoll- mächtigten erstellt werden. Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollmächtigten elektronisch signiert werden. Begleitscheine werden vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signiert. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle wird von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer koordiniert. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung (z.B. Verfestigen von Spritzasbest mit Zement in einer vom AN zu stellenden Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik), aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung (Annahmegebühr) des anfallenden Asbestmaterials und des weiteren Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Die Entsorgung der in Entstaubern, Vorabscheidern und Lufttauschern anfallenden asbesthaltigen Stäube einschließlich Verfestigung in einer HVS-/ Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik, Verpackung, Transport, abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in die Leistungspositionen für die Demontage und Dekontamination einzurechnen. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet. Wenn in den Positionen nicht ausdrücklich beschrieben gilt: Boden-, Bau- und Abbruchabfälle werden ab dem 01.08.2023 gemäß der Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung selektiv nach Abfallchargen und Abfallschlüsselnummern abgebrochen, sortiert und nach Abfallfraktionen zur Analyse in Haufwerken bis max. 500 m³, Containern oder Gebinden zur Entsorgung bereitgestellt. Die Haufwerke werden mittels Folien abgedeckt, der Boden unter den Haufwerken geschützt. Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 werden die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe nach Ersatzbaustoff- verordnung eingehalten. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind Recycling-Baustoffe aus Boden-, Bau- und Abbruchabfällen. Bei Verdacht auf Kontamination der Bauteile wird die Bauleitung direkt informiert zwecks zeitnaher Beprobung. Nicht gefährliche Abfälle Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Entsorgung der Abfälle verantwortlich. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Kopien der Wiegescheine werden spätestens mit der Schlußrechnung beim Auftraggeber vorgelegt. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung gemäß gewählter Deponie, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungs-/ Behandlungsauflagen. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Kennzeichnung / Allgemeines Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Recycling und Verwertung anfallender mineralischer Baumassen bis einschließlich Z2 nach TR LAGA und ab dem 01.08.2023 der Materialklassen bis RC3 und BM0/0*-F3/ BG-F3 nach ErsatzbaustoffV und sonstiger nicht gefährlicher Abfälle ist in den Pauschalpositionen einkalkuliert. Die Anforderungen der vom AN gewählten Deponie sind in den Einheitspreisen enthalten. Wenn Stoffe nicht wieder einbaubar sind, wird vom AN ein Nichtverwertungsnachweis vorgelegt. Beauftragung von Nachunternehmern Werden bei Asbestsanierungsarbeiten mit Asbest Nachunternehmer beauftragt, ist der AN (Auftraggeber des Nachunternehmer) dafür verantwortlich, dass für die Tätigkeiten nur Fachbetriebe herangezogen werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Der Einsatz eigener Arbeitnehmer im Schwarzbereich des Nachunternehmers ist gemäß ArbSchG unzulässig und wird nicht kalkuliert. Der AN (Auftraggeber des Nachunternehmers) informiert das Nachunternehmen vor Beginn der Arbeiten über die sonstigen betriebsspezifischen Gefahrenquellen und Verhaltensregeln. Nachunternehmer unterliegen als Arbeitgeber voll umfänglich den Forderungen der aktuellen Fassung der TRGS und DGUV. Dies gilt auch für Nachunternehmer (Einzelunternehmer) ohne Beschäftigte. Etwaige Nachunternehmer werden bei der Angebotsabgabe schriftlich benannt.
Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
Besondere Baustelleneinrichtung Besondere Baustelleneinrichtung
Besondere Baustelleneinrichtung
02.__.__.__.0001 Baustelleneinrichtung An- und Abfahrt, Aufbau und Abbau, sowie Vorhaltung über die Dauer der angebotenen Bauzeit aller für die vertragsmäßige Durchführung der hier ausgeschriebenen Leistungen benötigten Stoffe, Geräte, Maschinen, Einrichtungen und Hilfsmittel soweit sie in den nachfolgenden Positionen nicht gesondert aufgeführt sind.
02.__.__.__.0001
Baustelleneinrichtung
P
1,00
psch
02.__.__.__.0002 Baustelleneinrichtung vorhalten Baustelleneinrichtung wie vor beschrieben, jedoch hier die Vorhaltung in Wochen bis zum Ende der Bauzeit.
02.__.__.__.0002
Baustelleneinrichtung vorhalten
90,00
Wo
02.__.__.__.0003 Baustrom Baustromverteilerkasten mit allen Anschlussleitungen liefern, aufstellen und anschließen, bis 60m verlängernde Zuleitung ist im EP enthalten: 4 Anschlüsse 230 V 16A 2 Anschlüsse 230 V 32A Wartung, Vorhaltung über die Dauer der Bauzeit Es wird von 26 Bauabschnitten ausgegangen mit einer Bauzeit von ca. 90 Wochen
02.__.__.__.0003
Baustrom
1,00
St
02.__.__.__.0004 Baustrom umsetzen Baustromkasten wie vor beschrieben. Umsetzen je Bauabschnitt. Anzahl der Bauabschnitte: 26 Stück.
02.__.__.__.0004
Baustrom umsetzen
25,00
St
02.__.__.__.0005 Baustrom vorhalten Baustromkasten, wie vor beschreiben, jedoch hier die Vorhaltung in Wochen bis zum Ende der Bauzeit.
02.__.__.__.0005
Baustrom vorhalten
90,00
Wo
02.__.__.__.0006 Bauwasser Separaten Bauwasseranschluss mit Armatur, Absperrung und Frischwasserleitung, aufstellen und anschließen: 3/4 ", inkl. Ausgussbecken und falls erforderlich Standrohr und Zuleitung bis zur bauseitigen Übergabestelle. Wartung, Vorhaltung über die Dauer der Bauzeit
02.__.__.__.0006
Bauwasser
18,00
St
02.__.__.__.0007 Bauwasser vorhalten Bauwasser wie vor beschrieben, jedoch hier die Vorhaltung in Wochen bis zum Ende der Bauzeit.
02.__.__.__.0007
Bauwasser vorhalten
90,00
Wo
02.__.__.__.0008 Sanitärcontainer Sanitärcontainer abschließbar mit 1 Toiletten, 1 PP,  2 Waschbecken, 1 Duschen für Warmwasser inkl. Warmwassergeräte, Frisch- und Abwasserleitung und Anschluß an vorhandenes Frischwasser- und Abwassersystem inklusive wöchentlicher Reinigung liefern und vorhalten Wartung über die geamte Dauer der Bauzeit Bauzeit ca. 90 Wochen HINWEIS: Witterungsbedingter Betrieb einer Begleitheizung ist im Einheitspreis enthalten, der Stromverbrauch muss mittels Stromzähler gesondert dokumentiert werden, die Stromkosten trägt der AG.
02.__.__.__.0008
Sanitärcontainer
1,00
St
02.__.__.__.0009 Sanitärcontainer vorhalten Sanitärcontainer wie vor beschreiben, jedoch hier die Vorhaltung in Wochen bis zum Ende der Bauzeit.
02.__.__.__.0009
Sanitärcontainer vorhalten
90,00
Wo
02.__.__.__.0010 Abschottung Öffnungen, Inventar und technischen Einbauten Abschottung von Öffnungen, Einrichtungen/Gegenständen innerhalb der Sanierungsbereiche zur Vorbereitung der Asbestarbeiten (Unterdruck) mit PE-Folie (mind. Dicke 0,2 mm) und schwerem Industrieklebeband, einschl. Unterkonstruktion wenn erforderlich, umlaufende Anschlüsse an angrenzende Bauteile und Durchdringungen sowie alle Stoßstellen staubdicht herstellen. Die Leistung beinhaltet zusätzlich die Sperrung der Arbeitsbereiche einschl. Aufstellen von Schildern für die Baustelleneinrichtung gemäß den Anforderungen an die TRGS 519 zur Abgrenzung von Schwarzbereichen im Bauvorhaben. Wartung, Vorhaltung über die Dauer der Schadstoffbeseitigung Abschottungen nach Abschluss der Arbeiten dekontaminieren, abbauen, entfernen und fachgerecht entsorgen. - Lüftungsanlagen verbaut in ca. 5,80 m Höhe Abmessungen: 0,60m Breite und 1,00m Tiefe Die Lüftungsanlagen bleiben in Betrieb. Die Abschottung ist mit Zuluft- und Abluftöffnungen als Z-Line Filter in ausreichender Dimensionierung auszuführen um ein Überhitzen und Verstauben der Anlage auszuschließen. - Elektroverteilung / Hausanschlussanlage Die Anlage bleibt in Betrieb und muss staubdicht abgeschottet werden. - Kabeltrassen (1500 lfdm) - Tür- und Fensteröffnungen - Steckdosen Nicht gefährlicher Abfall: inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten Abrechnungsgrundlage ist die Grundfläche des Schwarzbereiches Raumhöhe: 5,90 m
02.__.__.__.0010
Abschottung Öffnungen, Inventar und technischen Einbauten
2.400,00
02.__.__.__.0011 Abschottung Folienwände Luftdichtes Abschotten für Schwarzbereichs- trennung als Lattenkonstruktion mit PE-Folie (mind. Dicke 0,2 mm) und schwerem Industrieklebeband, Einbauhöhe bis 6 m Abschottungen nach Abschluss der Arbeiten dekontaminieren, abbauen und entsorgen. Nicht gefährlicher Abfall: inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten
02.__.__.__.0011
Abschottung Folienwände
3.400,00
02.__.__.__.0012 Fahrbare Arbeitsbühne für Arbeiten im Schwarzbereich Fahrbare Arbeitsbühne für Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen, DIN EN 1004, Arbeitshöhe bis 5,90 m, Lastklasse 3 (2 kN/m²), mit allseitigem, dreiteiligem Seitenschutz, liefern, aufbauen, abbauen und abfahren, Verwendung reinigungsfähiger Bauteile, einschließlich Umsetzen je Schwarzbereich. Es wird von 26 Schwarzbereichen ausgegangen.
02.__.__.__.0012
Fahrbare Arbeitsbühne für Arbeiten im Schwarzbereich
1,00
St
02.__.__.__.0013 Arbeitsgerüst Schacht Arbeitsgerüst als Stahlrohrkupplungsgerüst mit geschlossenen Belägen und zweiseitigem Außengeländer im Schacht zur Demontage von Brandschutzklappen an Lüftungskanälen im Deckenbereich, Mindestanforderungen LK3 /  W09 /  Standhöhe Gerüst bis max 22 m, An- und Abfahrt, Aufbau und Abbau, sowie deren Vorhaltung über die Dauer der angebotenen Bauzeit. Insgesamt 4 Schächte (über 4 Geschosse). Je Schacht maximal Höhe bis 22m. Der Aufbau pro Schacht erfolgt geschossweise je Baufortschritt. Grundfläche Schacht: 1x2 m Abrechnung erfolgt je Schacht.
02.__.__.__.0013
Arbeitsgerüst Schacht
4,00
St
02.__.__.__.0014 Gerüst für Lastenaufzug Arbeitsgerüst als Stahlrohrkupplungsgerüst mit geschlossenen Belägen zum Herstellen eines Tunnels als Zugang zum Lastenaufzug für Dritte. Gerüsthöhe: ca. 3,5m Gerüstbreite: ca. 3,5m An- und Abfahrt, Aufbau und Abbau sowie deren Vorhaltung über die Dauer der angebotenen Bauzeit. Standzeit: 6 Wochen.
02.__.__.__.0014
Gerüst für Lastenaufzug
1,00
St
02.__.__.__.0015 Verkleidung Gerüst Lastenaufzug Herstellen einer Verkleidung des vorgenannten Stahlgerüstes aus stoßfester Platten, wie z.B. OSB-Platten, und anschließender Folienverkleidung zur staubdichten Abschottung des Schwarzbereiches. Gerüsthöhe: ca. 3,5m Gerüstbreite: ca. 3,5m An- und Abfahrt, Aufbau und Abbau, Entsorgung sowie deren Vorhaltung über die Dauer der angebotenen Bauzeit. Standzeit: 6 Wochen.
02.__.__.__.0015
Verkleidung Gerüst Lastenaufzug
1,00
St
Technische Baustelleneinrichtung Schleusen, Unterdruck, Luftwechsel, Sauger
Technische Baustelleneinrichtung
02.__.__.__.0016 Personendekontaminationseinheit 1-Kammer Personendekontaminationseinheit als Einkammerschleuse, nach TRGS 519, mit Industriestaubsauger für Personenreinigung, Staubklasse H für Asbest gemäß Anlage 7.1 TRGS 519 mit Anschluss für Absaugung, Größe der Kammer über 1 m² bis 2 m², aufbauen, reinigen, abbauen. Filtersätze und Saugertüten sowie deren Entsorgung sind in diese Position mit einzuplanen.
02.__.__.__.0016
Personendekontaminationseinheit 1-Kammer
1,00
St
02.__.__.__.0017 Personenschleuse umsetzen Personenschleuse gem. aller vorgenannten Positionen umsetzen.
02.__.__.__.0017
Personenschleuse umsetzen
25,00
St
02.__.__.__.0018 Vierkammerschleuse (Personenschleuse) / Asbest Vierkammer-Personenschleuse, inkl. Wassermanagement für die Duschschleuse sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1), für die Asbestsanierung nach TRGS 519 mit allen dazu notwendigen Bau,-Hilfs- und Verbrauchsmaterialien sowie Abdichtungen liefern, aufbauen, funktionstüchtig installieren, vorhalten und betreiben für die Dauer der Sanierungsmaßnahme und nach Beendigung der Arbeiten dekonaminieren, abbauen und abtransportieren, einschließlicher arbeitstäglicher Reinigung. Filtersätze und Saugertüten sowie deren Entsorgung sind in diese Position mit einzuplanen.
02.__.__.__.0018
Vierkammerschleuse (Personenschleuse) / Asbest
1,00
St
02.__.__.__.0019 Umsetzen der Vierkammerschleuse Vierkammerschleuse wie vor beschrieben, jedoch Umsetzen in den jeweiligen Schwarzbereichen inkl. sämtlicher Anschlüsse, betriebsfertig herrichten. Das geschossweise Umsetzen ist in der Position enthalten.
02.__.__.__.0019
Umsetzen der Vierkammerschleuse
17,00
St
02.__.__.__.0020 Materialdekontaminationseinheit 2-Kammer Materialdekontaminationseinheit nach TRGS 519 als 2- Kammerschleuse als Ständerwerk mit selbstschließenden Türelementen, 2-seitig bespannt mit gewebeverstärkter Folie und fester Untergrundkonstruktion aus OSB-Platten oglw., alternativ als Fertigbausystem mit selbständiger Unterdruckhaltung, Luftführung mit Rückschlag- klappen und Türen mit Verriegelungssystem, Reinigungsvorrichtung als Wasserdusche einschl. Abwasserreinigungsanlage sowie Zu-und Abwasserleitungen, Staubsauger für Asbest (Anlage 7.1) Größe der Kammern über 1 bis 2 m², aufbauen, reinigen und abbauen.
02.__.__.__.0020
Materialdekontaminationseinheit 2-Kammer
1,00
St
02.__.__.__.0021 Umsetzen von Schleusen (2-Kammer) Materialschleuse wie vor beschrieben, innerhalb der Baustelle umsetzen, je Umsetzvorgang.
02.__.__.__.0021
Umsetzen von Schleusen (2-Kammer)
17,00
St
02.__.__.__.0022 Raumluftfilteranlage Raumluftfilteranlage für Sanierungsbereiche als Absauganlage mit einer Gesamtnennleistung von mindestens 10.000,00 m³/h zur Erreichnung des mindestens 8-fachen Luftwechsels und für einen Unterdruck von mindestens 20 Pa (als Differenzdruck). Abschottungsbereich von bis zu 1.200,00 m³, bestehend aus Unterdruckhaltegerät, - Filtereinrichtung (Abscheidegrad 99,995 %), 3-stufigen Filtersystem und Filterzustandsanzeige liefern, aufstellen und betriebsfertig an den Sanierungsbereich anschließen, inkl. aller Lutten, Fensterabdichtungen, Anschlüsse, vorhalten und betreiben, einschl. der kontaminationsfreien Filterwechsel mit Neufilter und Filterentsorgung. Nach Beendigung der Arbeiten wieder abbauen und abtransportieren.
02.__.__.__.0022
Raumluftfilteranlage
1,00
St
02.__.__.__.0023 Umsetzen der Raumluftfilteranlage Raumluftfilteranlage wie vor beschrieben, jedoch Umsetzen in den jeweiligen Schwarzbereichen inkl. sämtlicher Anschlüsse, betriebsfertig herrichten. Das geschossweise Umsetzen ist in der Position enthalten.
02.__.__.__.0023
Umsetzen der Raumluftfilteranlage
25,00
St
02.__.__.__.0024 Raumluftfilteranlage vorhalten Raumluftfilteranlage wie vor beschreiben, jedoch hier die Vorhaltung in Wochen bis zum Ende der Bauzeit.
02.__.__.__.0024
Raumluftfilteranlage vorhalten
90,00
Wo
02.__.__.__.0025 Abluftleitung L bis 40m verlegen abbauen Abluftleitung innerhalb des Schwarzraumes Einzellänge bis 40 m, verlegen, reinigen und abbauen.
02.__.__.__.0025
Abluftleitung L bis 40m verlegen abbauen
26,00
St
02.__.__.__.0026 Zuluftleitung L bis 40m verlegen abbauen Zuluftleitung für erforderlichen Luftwechsel, außerhalb des Schwarzraumes Einzellänge bis 40 m, verlegen und abbauen.
02.__.__.__.0026
Zuluftleitung L bis 40m verlegen abbauen
26,00
St
02.__.__.__.0027 Zuluftklappe Querschn. 500-1000cm2 einbauen abbauen Zuluftklappe für erforderlichen Luftwechsel, mechanisch, regelbar, selbstschließend, Querschnitt über 500 bis 1000 cm², in die Außenhaut des Schwarzraumes einbauen und abbauen.
02.__.__.__.0027
Zuluftklappe Querschn. 500-1000cm2 einbauen abbauen
52,00
St
02.__.__.__.0028 Unterdruckaufzeichnung Differenzdruckmessgerät mit Speichermedium oder Druckermodul, mit mindestens 3 Messkanälen sowie Messschläuchen bis 150m liefern, vorhalten, technisch warten, inklusive Umsetzen je Schwarzbereich und nach Beendigung der Maßnahme abfahren. Anzahl Schwarzbereiche: 26
02.__.__.__.0028
Unterdruckaufzeichnung
1,00
St
02.__.__.__.0029 Industriestaubsauger zur Reinigung und Absaugung Asbest Baumustergeprüfter Industriestaubsauger der Staubklasse H für Asbest gemäß Anlage 7.1 TRGS 519, inkl. aller Schlauchleitungen zur Reinigung und direkten Absaugung im Schwarzbereich sowie Abluftleitungen zur Abluftführung ins Freie, Leistung  mind. 950m³/h u. 200mbar, während der gesamten Sanierungszeit vorhalten, umsetzen und betreiben, nach Beendigung der Sanierungsarbeiten dekontaminieren, abbauen und abfahren, einschließlich aller Nebenleistungen (Filtersätze und Saugertüten). Anzahl Schwarzbereiche: 26
02.__.__.__.0029
Industriestaubsauger zur Reinigung und Absaugung Asbest
P
1,00
psch
Sonstige Baustelleneinrichtung und Dritte Schutzausrüstungen für Dritte
Sonstige Baustelleneinrichtung und Dritte
02.__.__.__.0030 Schutzanzug Typ 5 /6, Überziehschuh, Schutzhandschuh Einweg für Dritte Zertifizierter Einweg-Schutzanzug für Dritte, Chemikalienschutzanzug mit CE Zeichen, Typ 5/6, Kategorie 3 nach EU Richtlinie 2016/425 und DGUV 112-189, einschl. Überziehschuhe, Schutzhandschuhe, liefern, entsorgungsgerecht verpacken, zur Sammelstelle transportieren, einschl. Entsorgung und anderer anlagenspezifischer Abfallstoffe. Abrechnung erfolgt nach Verbrauch.
02.__.__.__.0030
Schutzanzug Typ 5 /6, Überziehschuh, Schutzhandschuh Einweg für Dritte
40,00
St
02.__.__.__.0031 Atemschutz-Maske Filterklasse FFP3 für Dritte Filtergerät als Halbmaske für Dritte, der Filterklasse FFP3 liefern und ständig in ausreichender Zahl während der gesamten Bauzeit vorzuhalten (Reserve). Benutzte Filtergeräte sind nach den Regeln für den Benutzung von Atemschutzgeräten (DGUV 112-190) zu warten, inkl. fachgerechter Entsorgung. Abrechnung erfolgt nach Verbrauch.
02.__.__.__.0031
Atemschutz-Maske Filterklasse FFP3 für Dritte
40,00
St
03 Arbeiten im Weißbereich
03
Arbeiten im Weißbereich
03.__.__.__.0001 Schutzmaßnahmen Bodenbelag Schutzmaßnahmen für den Arbeitsbereich, Bekleidung/Belag aus Hartfaserplatten und PE-Folie, abwaschbar herstellen und gegen Verrutschen an Stoßstellen und mit schwerem Industrieklebeband verkleben. Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche.
03.__.__.__.0001
Schutzmaßnahmen Bodenbelag
500,00
03.__.__.__.0002 Demontage Schachtwand Geschossweises Herstellen einer Zugangsöffnung je Schacht zur Demontage der Brandschutzklappen. Schachtwand bis zu 30 cm Beton oder Mauerwerk. Zugangsöffnung 1x2m. Die Öffnung ist fachgerecht nach Fertigstellung der Tätigkeiten zu schützen gegen Absturz gemäß DIN EN 12811 bei verwendeten Seitenschutzsystemen ist die DIN EN 13374 anzuwenden. Sämtliche Materialien inklusive, die für den Seitenschutz, sind in den Einzelpreis einzukalkulieren. Nicht gefährlicher Abfall: inkl. Reinigung, Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten HINWEIS: Zugang und Erreichbarkeit erschwert, Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten. Die Stellung eines zugelassenen Deckelcontainers, einschl. Sicherung, Wartung und Kennzeichnung ist im Einheitspreis enthalten.
03.__.__.__.0002
Demontage Schachtwand
16,00
St
03.__.__.__.0003 Demontage Dachhauben aus Zinkblech Demontage von Dachhauben aus Zinkblech als Vorbereitung des Ausbaus der Asbestzementrohrleitung über Dach. Nicht gefährlicher Abfall: inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten HINWEIS: Zugang und Erreichbarkeit erschwert, Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten. Die Stellung eines zugelassenen Deckelcontainers, einschl. Sicherung, Wartung und Kennzeichnung ist im Einheitspreis enthalten.
03.__.__.__.0003
Demontage Dachhauben aus Zinkblech
E
16,00
St
04 Asbest
04
Asbest
04.__.__.__.0001 Arbeitsplan Arbeitsplan nach TRGS 519 "Asbest, Abbruch-, Sanierungs oder Instandsetzungsarbeiten" erstellen mit Angaben zu mindestens folgenden Punkten: Baustellenabgrenzung Baustelleneinrichtung Schleusenanordnung (Personen-/Materialschleuse) Arbeitsfolge mit Planung der Abschottungsbereiche Maschinen und Geräteeinsatz zur Unterdruckhaltung und Asbestbeseitigung Abfallentsorgung Beschreibung des Bauablaufes Angaben zur personlichen Schutzausrüstung Angabe zur Freigabe des Arbeitsbereiches nach Abschluss der Arbeiten
04.__.__.__.0001
Arbeitsplan
P
1,00
psch
04.__.__.__.0002 Demontage asbesthaltiger Rohrleitungen Ausbau von Rohrleitungen aus Asbestzement bis DN 250. Horizontale Leitungsführung im Deckenbereich und Steigleitungen vertikal bis Decke KG, Die Rohrleitungen werden mit Befestigungs- und Anschlussstücken ausgebaut. Die Rohrleitungen werden beim Ausbauen nicht geschnitten oder beschädigt. Vor dem Ausbauen der Rohrleitungen werden die Schadstellen staubdicht abgeklebt. Der Ausbau findet gemäß TRGS 519, Pkt. 16 ff statt unter Einhaltung der darin festgelegten persönlichen Schutzmaßnahmen und einschließlich Sicherung der verbleibenden Schnittstellen mit Blindstopfen nach Demontage. Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 17 06 05* inkl. Verpacken, Bereitstellen HINWEIS: Erschwernis für Teilbereiche mit Arbeitshöhen bis 5,90m und Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe sind im Einheitspreis enthalten.
04.__.__.__.0002
Demontage asbesthaltiger Rohrleitungen
1.200,00
m
04.__.__.__.0003 Zulage Ummantelung Rohrleitungen (mineralische Dämmung) wie vor, jedoch als Zulage für die vollständige Entfernung der Ummantelung von mineralischer Dämmung gemäß TRGS 521 an Rohrleitungen. Dicke Wärmedämmung: circa 10 cm Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 17 06 03* inkl. Verpacken, Bereitstellen HINWEIS: Erschwernis für Teilbereiche mit Arbeitshöhen bis 5,90m und Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe sind im Einheitspreis enthalten.
04.__.__.__.0003
Zulage Ummantelung Rohrleitungen (mineralische Dämmung)
10,00
m
04.__.__.__.0004 Zulage Glove-Bag wie vor, jedoch als Zulage für die vollständige Entfernung der asbesthaltigen Rohrleitung im Glove Bag Verfahren gemäß TRGS 519 inklusiver aller benötigter Materialien (Glove Bags). Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 17 06 05* inkl. Verpacken, Bereitstellen HINWEIS: Erschwernis für Teilbereiche mit Arbeitshöhen bis 5,90m und Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe sind im Einheitspreis enthalten.
04.__.__.__.0004
Zulage Glove-Bag
12,00
m
04.__.__.__.0005 Zulage Demontage SML-Rohr wie vor, jedoch als Zulage für die Demontage der SML-Rohre zwischen den asbesthaltigen Rohrleitungen (Stückwerk). Die SML-Rohre werden gereinigt im Schwarzbereich für das Nachfolgegewerk zur Entsorgung bereitgestellt.
04.__.__.__.0005
Zulage Demontage SML-Rohr
100,00
m
04.__.__.__.0006 Zulage Rohrdurchführungen Wände und Decken Demontage schadstoffbelasteter und asbesthaltiger Rohrleitung wie zuvor beschrieben, jedoch als Zulage für vertikale und horizontale Rohrdurchführungen an Mauerwerkstrennwänden, Vorsatzschalen und Geschossdecken.Die Demontage wird durch Freistemmen von Rohrdurchführungen in Kellerwänden und Deckendurchbrüchen (inklusive Dach) aus Mauerwerk und Stahlbeton, bis 30cm Stärke, erschütterungsarm mit handgeführten Kleingeräten durchgeführt. Die Arbeiten werden als Vorgezogene Maßnahmen der Asbestsanierung durchgeführt, HINWEIS: Je Durchführung bis drei Rohrleitungen und Wand-/ Deckenstärken bis 30 cm wird als ein Stück gerechnet. Notwendige Stemm- Schneid- und Bohrarbeiten sind im Einheitspreis enthalten. Nicht gefährlicher Abfall: inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten HINWEIS: Zugang und Erreichbarkeit erschwert, Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten. Die Stellung eines zugelassenen Deckelcontainers, einschl. Sicherung, Wartung und Kennzeichnung ist im Einheitspreis enthalten. Erforderliche Arbeitsgerüste sind im Einheitspreis enthalten.
04.__.__.__.0006
Zulage Rohrdurchführungen Wände und Decken
120,00
St
04.__.__.__.0007 Demontage asbesthaltiger Brandschutzkanäle Demontage schadstoffbelasteter und asbesthaltiger Brandschutzkanäle nach den Bestimmungen der TRGS 519. Stärke der Brandschutzplatten: ca. 3-5cm Kanaldurchmesser: bis 1,20x1,20m Abrechnungseinheit Länge Lüftungskanal Nicht gefährlicher Abfall: inkl. Reinigung, Bereitstellung, T ransport und Entsorgungskosten Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 17 06 01* inkl. Verpacken, Bereitstellen HINWEIS: Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Zugang und Erreichbarkeit erschwert, Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten. Die Stellung eines zugelassenen Deckelcontainers, einschl. Sicherung, Wartung und Kennzeichnung ist im Einheitspreis enthalten.
04.__.__.__.0007
Demontage asbesthaltiger Brandschutzkanäle
20,00
m
04.__.__.__.0008 Demontage asbesthaltiger Flanschdichtungen Ausbau asbesthaltiger Flanschdichtungen an Rohrleitungen. Die Flanschdichtungen werden komplett mit Flanschen ausgebaut. Die Flansche werden beim Ausbauen nicht geöffnet oder beschädigt. Vor dem Ausbauen der Flansche werden die Flanschfugen staubdicht abgeklebt. Der Ausbau findet gemäß TRGS 519, 16.3 als Arbeiten geringen Umfangs und geringer Expostionen statt. Abrechnungshinweis: Bis zwei Trennschnitte und bis v ier Flansche wird als ein Stück abgerechnet. Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 17 06 01* inkl. Verpacken, Bereitstellen, Transport HINWEIS: Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe, Zugang und Erreichbarkeit erschwert, Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten. Die Stellung eines zugelassenen Deckelcontainers, einschl. Sicherung, Wartung und Kennzeichnung ist im Einheitspreis enthalten.
04.__.__.__.0008
Demontage asbesthaltiger Flanschdichtungen
100,00
St
04.__.__.__.0009 Demontage asbesthaltiger Brandschutzklappenelemente Ausbau asbesthaltiger Brandschutzklappen- elemente an Lüftungsleitungen. Die Brandschutzklappenelemente werden komplett ausgebaut. Hierfür muss im Vorfeld die vorhandene Stahlblech-Lüftungsleitung demontiert werden. Die Demontage findet im Schach unter beengten Verhältnissen statt. Die Erschwernis ist im Einheitspreis einzukalkulieren. Die Klappen werden beim Ausbauen nicht geöffnet oder beschädigt. Der Ausbau findet gemäß TRGS 519 und unter Verwendung von PSA statt. Arbeitshöhe: bis zu 5,90m Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 17 06 01* inkl. Verpacken, Bereitstellen in Deckelcontainer HINWEIS: Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe sind im Einheitspreis enthalten.
04.__.__.__.0009
Demontage asbesthaltiger Brandschutzklappenelemente
15,00
St
04.__.__.__.0010 Zulage für Arbeiten in schwer zugänglichen Bereichen Zulage für Arbeiten in schwer zugänglichen Bereichen und Bereichen mit sensibler Technik bei der Demontage und Reinigung schadstoffbelasteter und asbesthaltiger Bauteile wie zuvor beschrieben, jedoch als Zulage für schwer zugängliche Bereiche. z.B. Arbeiten über offenen Bürostellwänden hinter Rohrleitungen in Schächten im Bereich von elektrischen Anlagen, wie Hausanschlussbereich/Elektro, Steuereinheiten für Beleuchtung und Serverschränken usw.
04.__.__.__.0010
Zulage für Arbeiten in schwer zugänglichen Bereichen
200,00
m
04.__.__.__.0011 Zulage für abschnittsweises Arbeiten Zulage für abschnittsweises Arbeiten: Die Arbeiten im Schwarzbereich werden nicht in einem Zug, sondern aufgrund von logistischen Gegebenheiten, wie z.B. Neuinstallation der Leitung und Umbauten durch den Nutzer, abschnittweise durchgeführt. Abrechnung erfolgt je Schwarzbereich. Es sind Unterbrechungen der Arbeit von mindestens 2 Wochen einzukalkulieren.
04.__.__.__.0011
Zulage für abschnittsweises Arbeiten
26,00
St
04.__.__.__.0012 Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche unter Einsatz von PSA wie folgt: Absaugen und Einschlagen der Abdeckungen aus Folie o.ä, Absaugen aller Decken, Wände, Böden, Wand- Bodenixeln, Inventar und technischen Installationen mit Industriestaubsauger Filterklasse H, bzw. K1 für Asbest TRGS 519 Anlage 7.1 Höhe bis 5,90m Die Reinigungsarbeiten sind ausschließlich im Schwarzbereich durchzuführen. Aufgrund des hohen Installationsgrades ist eine Erschwernis einzukalkulieren. HINWEIS: Abrechnungsfläche ist die Grundfläche des Sanierungsbereiches.
04.__.__.__.0012
Grob- und Feinreinigung der Sanierungsbereiche
3.400,00
04.__.__.__.0013 Zulage Grob- und Feinreinigung der Technikräume Zulage zur Grob- und Feinreinigung der Technikräume unter Einsatz von PSA wie vor beschrieben. Aufgrund der erschwerten Reinigung durch die hohe Belegung an Bestandsleitungen und -kanälen. HINWEIS: Abrechnungsfläche ist die Grundfläche des Sanierungsbereiches.
04.__.__.__.0013
Zulage Grob- und Feinreinigung der Technikräume
850,00
04.__.__.__.0014 Restfaserbindung Restfaserbindung mit einem für die Asbestsanierung zugelassenen Restfaserbindemittel im Airlessverfahren.
04.__.__.__.0014
Restfaserbindung
3.400,00
05 KMF
05
KMF
05.__.__.__.0001 Demontage Trapezblech und Dämmung Fassade neuer Zugangsbereich Aufzug Demontage von Fassaden Trapezblechen mit KMF-haltiger Wanddämmung im Außenbereich gem. TRGS 521 zur Herstellung eines Zugangs. Inkl. Rückbau der Befestigungsmittel und Unterkonstruktion. Zugangshöhe: bis 3m Zugangsbreite: bis 2m Trennung der Abfallfraktionen und Transport über Treppen sind im Einheitspreis enthalten. Nicht gefährlicher Abfall: inkl. Bereitstellung, Transport und Entsorgungskosten Gefährlicher Abfall: Abfall AS-Nr.: 17 06 03* inkl. Verpacken, Bereitstellen HINWEIS: Verpacken in staubdichte Säcke mit Kennzeichnung der Schadstoffe sind im Einheitspreis enthalten. Lieferung, Auf- und Abbau von Arbeitsgrüsten und - bühnen sind im EP enthalten.
05.__.__.__.0001
Demontage Trapezblech und Dämmung Fassade neuer Zugangsbereich Aufzug
6,00
06 Entsorgung
06
Entsorgung
Transport und Entsorgung gefährlicher Abfälle Transport und Entsorgung gefährlicher Abfälle
Transport und Entsorgung gefährlicher Abfälle
06.__.__.__.0001 Schadstoff EWC170601* Asbest (schwach gebunden) Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170601* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Dämmmaterial, das Asbest enthält, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.: - asbesthaltige Lüftungskanal (Promabest) - asbesthaltige Flanschdichtungen - asbesthaltige Brandschutzklappen Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
06.__.__.__.0001
Schadstoff EWC170601* Asbest (schwach gebunden)
5,00
t
06.__.__.__.0002 Schadstoff EWC170605* Asbest (fest gebunden / Asbestzement) Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170605* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) asbesthaltige Baustoffe, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.: - Rohrleitungen aus Asbestzement Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
06.__.__.__.0002
Schadstoff EWC170605* Asbest (fest gebunden / Asbestzement)
35,00
t
06.__.__.__.0003 Schadstoff EWC170603* KMF Künstliche Minerallfaser Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170603* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier u.a.: - mineralische Rohrummantelung (KMF-haltig) - mineralische Wanddämmung (KMF-haltig) Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt, die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
06.__.__.__.0003
Schadstoff EWC170603* KMF Künstliche Minerallfaser
1,00
t
06.__.__.__.0004 Schadstoff EWC150202* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung Schadstoff, gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 150202* (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen, hier: - Schutzkleidung - Filter - Wischtücher - Aufsaugmaterialien Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Deponie, Entsorgungsnachweis gemäß Nachweisverordnung wird vom AG erstellt,  die Entsorgungsgebühren werden vom AN übernommen, abgerechnet wird nach Wiegekarte im elektronischen Nachweisverfahren.
06.__.__.__.0004
Schadstoff EWC150202* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung
1,00
t
06.__.__.__.0005 EWC170405 SML Rohr nicht gefährlicher Abfall, Abfallschlüssel nach EWC 170405 (Abfallverzeichnisverordnung AVV) Eisen und Stahl, die Gebühren der Beseitigung werden vom AN übernommen: -SML Rohre Stoffe in Behältern gelagert, einschl. aufladen und rückführen der Behälter nach dem Leeren, transportieren zur Recyclinganlage, abgerechnet wird nach Wiegekarte.
06.__.__.__.0005
EWC170405 SML Rohr
E
1,00
t
07 Stundenlohnarbeiten
07
Stundenlohnarbeiten
07.__.__.__.0001 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
07.__.__.__.0001
Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in
10,00
h
07.__.__.__.0002 Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis na Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis nach TRGS im Schwarzbereich
07.__.__.__.0002
Stundenlohnarbeiten durch Baufacharbeiter/-in mit Sachkunde-/Eignungsnachweis na
10,00
h