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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 LV-Kabelbauarbeiten - Windpark: Heimbach-Vlatten (PN: 0662)
01
LV-Kabelbauarbeiten - Windpark: Heimbach-Vlatten (PN: 0662)
Vertragstexte: 1. Ausschreibungsbedingungen 1. Ausschreibungsbedingungen
1.1
Die Ausschreibung ist beschränkt, die Vergabe erfolgt freihändig
1.2
Arbeitsgemeinschaften oder gemeinschaftliche Bieter können sich an der Ausschreibung beteiligen. Sie haben dem Angebot nachstehende Unterlagen beizugeben:
- Verzeichnis der Mitglieder,
- Angaben der Beteiligungsverhältnisse,
- gemeinsamen Vertreter (Bevollmächtigte),
- rechtsverbindliche, unterzeichnete Erklärung, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber zu vertreten, ohne Einschränkungen Zahlungen für diese entgegenzunehmen
- aus dieser Erklärung muss zudem hervorgehen, dass alle Mitglieder gesamtschuldnerisch für die vertraglich festgelegte Abwicklung des Bauvorhabens bis zum völligen Abschluss der Bauleistung haften,
1.3
Enthalten die Anfrageunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber oder den Planer vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen.
1.4
Bieter, die sich in unzulässiger Art und Weise am Wettbewerb beteiligen, können ausgeschlossen werden
1.5
Für das Angebot sind nur die Blankettseiten der Anfrage zu verwenden. Änderungen oder Streichungen können zum Ausschluß führen. Alternative Angebote sind zulässig und sind zusätzlich schriftlich einzureichen.
1.6
Die Angebote müssen vollständig sein, unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Die Eintragungen müssen eindeutig und dokumentenecht sein.
1.7
Stimmt der Gesamtbetrag einer Position nicht mit dem Produkt des Einheitspreises überein, so gilt der Einheitspreis.
1.8
Für die Auftragserteilung sind vom Bieter folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ggf. durch Nennung von Referenzen,
- Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle des Handelsregisters oder gleichwertig,
- Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
1.9
Dem Angebot sind ausreichende Produktbeschreibungen, Prospekte und technische Dokumentationen (auch Skizzen) und ggf. Prüfbescheinigungen beizufügen mit denen die Art und die Eigenschaften der angebotenen Produkte zuverlässig erkennbar sind.
1.10
Wesentliche Abweichungen der angebotenen Produkte sind gesondert schriftlich zum Angebot zu erklären. Fehlen diese Erklärungen, so geht der Auftraggeber davon aus, dass das angebotene Produkt der Ausschreibungsspezifikation entspricht.
1.11
Die Vergabe kann in Einzellosen an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag erfolgen. Wenn keine zusätzlichen Einschränkungen im Angebot enthalten sind gelten die Losendpreise für sich als selbständige Angebote.
1.12
Gewährleistung gemäß VOB/B, die Gewährleistungsfrist beträgt jedoch 5 Jahre und 6 Monate. Sie beginnt mit dem Tag der mängelfreien Abnahme der gesamten Leistung durch den Bauherren.
1.13
Vor Abgabe des Angebots hat der AN sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Nach Absprache mit der zuständigen Projektleitung können auch gemeinsame Ortstermine stattfinden. Bei Unklarheiten ist der Bieter verpflichtet, frühzeitig vor Angebotsabgabe Kontakt mit dem AG aufzunehmen.
Sonstige Angebotsbestimmungen
Die in diesem Leistungsverzeichnis enthaltenen Positionstexte und Vorbemerkungen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Rücksprache und Freigabe durch den Auftraggeber geändert werden.
Sollten Änderungen aufgrund technischer oder fachlicher Erfordernisse notwendig sein, sind diese ausschließlich in einem separaten Dokument darzustellen. Das Dokument muss den genauen Verweis auf die betroffene Position enthalten sowie eine nachvollziehbare Begründung der vorgeschlagenen Änderungen.
Ohne Einhaltung dieser Vorgaben gelten geänderte Positionstexte als nicht autorisiert und sind nicht Bestandteil des Vertrags.
Hinweise zu Nebenangeboten
Nebenangebote sind in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig. Sie müssen die geforderten Mindestanforderungen gemäß den Vergabeunterlagen erfüllen und sind als gesondertes Angebot zu kennzeichnen. Bieter haben sicherzustellen, dass Nebenangebote alle notwendigen Angaben enthalten, die eine vergleichbare und wirtschaftliche Bewertung ermöglichen.
Nebenangebote, die von den technischen oder leistungsbezogenen Vorgaben der Ausschreibung abweichen, müssen eine mindestens gleichwertige Lösung nachweisen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen. Die Wertung der Nebenangebote erfolgt unter den gleichen Gesichtspunkten wie die Hauptangebote.
Vertragstexte: 1. Ausschreibungsbedingungen
Vertragstexte: 2. Allgemeine Vertragsbedingungen 2. Allgemeine Vertragsbedingungen
2.1 Vorschriften
Für die Leistungen des nachfolgenden Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18300 und die allgemein anerkannten Regeln der Technik.
Die Ausführung für den elektrischen Teil erfolgt nach der VOL.
Ergänzend zu den in VOB Teil C aufgeführten Normen gelten die Regelwerke der nachfolgend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung:
- Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e.V.,
- ab 01.01.2022 QUBA (Qualitätssicherung Sekundärbaustoffe GmbH),- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e.V. (incl. DIN-VDE-Normen),
- FGSV: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e.V.,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.
2.2 Einheitspreise
Die dem Auftrag zugrundeliegenden Einheitspreise sind Festpreise bis zum Bauende. In den Einheitspreisen oder Pauschalpreisen ist alles inbegriffen, was zur vollständigen und ordnungsgemäßen Ausführung oder Lieferung erforderlich ist.
Alle Nebenleistungen, nach den entsprechenden "Allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV), der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen" (Teil C der VOB) und die in den Vorbemerkungen genannten Leistungen, auch wenn diese nach VOB gesonderte Leistungen darstellen, sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
2.3 zu VOB/B § 2 Vergütung
In den Preisen inbegriffen sind auch die Kosten für die Einweisung des Personals des Bauherrn oder Betreibers in Bedienung und Wartung der vom Nachunternehmer gelieferten und/oder montierten Anlagen.
Werden durch den Nachunternehmer Leistungen ausgeführt, welche nicht Vertragsbestandteil sind, so ist hierfür vor Ausführung ein Angebot zu erstellen. Erst nach schriftlicher Beauftragung durch den AG ist die Leistung auszuführen und wird vergütet. Für zusätzliche Leistungen gelten die Nachlässe des Hauptangebotes.
2.4 Arbeitssicherheit
Spätestens 14 Tage vor Baubeginn hat der AN seine baustellenspezifische Gefährdungsbeurteilung dem AG vorzulegen. Der Unternehmer hat mit seinen auf der Baustelle tätigen Mitarbeitern und Nachunternehmern Sicherheitsunterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 1 durchzuführen und zu dokumentieren. Die Nachweise der Unterweisungen sind fortlaufend und zeitnah vorzulegen. Auf die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften wir hiermit besonders hingewiesen.
An dieser Stelle verweisen wir zusätzlich auf die Dokumente "ABO Energy (ehem. ABO Wind) Selbstauskunft zum Arbeits- und Umweltschutz für Fremdfirmen" sowie "Richtlinie zum Arbeits-, Gesundheits-, Brand- und Umweltschutz für Fremdfirmen", welche auch Vertragsbestandteil werden.
2.5 Baustelleneinrichtung
Vor Beginn der Arbeiten ist dem Auftraggeber ein Baustelleneinrichtungsplan mit Angabe der Lagerflächen (z.B. für Zwischenlagerung des Oberbodens) zu übergeben. Es dürfen nur die in den Ausführungsplänen ausgewiesenen Bodenlagerflächen genutzt werden.
Ver- und Entsorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Abwasser, Druckluft u.s.w.) werden vom AG nicht zu Verfügung gestellt. Anschluss-, Verbrauchs- und Entsorgungskosten trägt der AN. Die Anschlusswerte sind vom AN festzustellen. Sanitär- und Mannschaftsunterkünfte sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Sollte für die Baustelleneinrichtung oder zur Erbringung der erforderlichen Leistung die Nutzung von öffentlichen oder privaten Flächen notwendig sein, so sind die hierfür erforderlichen Genehmigungen durch den AN einzuholen (z.B. Straßensperrungen für Kabelverlegearbeiten). Die Genehmigunmgen und Pachtverträge für die WKA, Wegebau und Kabelbau sind durch den AG bereits eingeholt.
Eventuell durch den AN verursachte Flurschäden sind auf dessen Kosten zu beseitigen.
Nach Beendigung der Vertragsleistungen sind sowohl die Lager- und Arbeitsplätze, als auch die Baustelle selbst zu räumen und in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Vorgenannte Leistungen sind in den Einheitspreis Baustelleneinrichtung einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Der Pauschalpreis für die Baustelleneinrichtung bezieht sich auf das gesamte Leistungsverzeichnis.
Die Position "Baustelleneinrichtung" wird im Falle einer Vergabe einzelner Titel trotzdem Vertragsbestandteil des beauftragten Titels und wird dann nicht gesondert vergütet.
2.6 Ausführung/Fremdleitungen
Vor dem Beginn von Erdarbeiten hat sich der Auftragnehmer über das Vorhandensein von Hindernissen und Medienträger zu informieren. Der Aufwand wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ggf. vom AG übergebene Unterlagen geben keine Garantie auf Vollständigkeit.
Der Mehraufwand welcher durch im Erdreich verlegter Fremdleitungen/Drainagen/usw. entsteht wird nicht gesondert vergütet. Die Bestandspläne können zum Zwecke der Kalkulation, soweit sie uns vorliegen, eingesehen werden. Unabhängig davon hat der AN vor Baubeginn aktuelle Pläne über bereits verlegte Leitungen und Drainagen zu beschaffen. Die Lage und Art der Leitungen/Drainagen ist zu dokumentieren (Fotodokumentation, Koordinaten etc.). Dieser Mehraufwand wird nicht gesondert vergütet und ist in die folgenden Positionen einzukalkulieren. Der AN hat auf eigene Kosten in Absprache mit den Flächeneigentümern und der Projektleitung des AGs die beschädigten Drainagen zu ersetzen inkl. Umverlegung etc..
Werden für die ausgeschriebenen Leistungen besondere behördliche Genehmigungen, Zulassungen, oder Abnahmen erforderlich, müssen diese vom AN ohne besondere Vergütung rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden.
Der Auftragnehmer hat die Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Baustelle während der gesamten Bauzeit.
Diesbezügliche Unterlagen sind dem AG unaufgefordert zu übergeben.
2.7 Baureinigung
Abfall wird durch den Auftragnehmer unter Beachtung der umweltrechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich entsorgt. Der Auftraggeber stellt keine Abfallbehälter.
Die Reinigung der Baustelle, sowie der angrenzenden Flächen und öffentlichen Straßen etc. sind sofort zu veranlassen. Die hierdurch entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Baureinigung nicht nach, ist der AG berechtigt, diese Leistung auf Kosten des AN zu veranlassen.
2.8 Aufmaß und Abrechnung
Für die Abrechnung wird auf § 14 VOB/B (gemeinsame Aufmaßerstellung) verwiesen. Das Aufmaß wird von der Projektleitung Bau des AG und dem Auftragnehmer gemeinsam erstellt. Bei Änderungen der Bauausführung (durch Anordnungen des AG) ist in jedem Fall eine gemeinsame Leistungsfeststellung durchzuführen.
Die Feststellung (Aufmaßtermin) ist durch den AN rechtzeitig zu beantragen.
Die Massenberechnung ist dem Auftraggeber zweifach zur Prüfung vorzulegen.
Seit dem 01.01.2025 besteht in Deutschland die Pflicht, Rechnungen in Form von elektronischen Datensätzen empfangen und verarbeiten zu können.
Wir akzeptieren die Formate ZUGFeRD 2.2 und XRechnung 3.0 sowie alle vorherigen Versionen dieser Formate.
Die Rechnungen werden per Mail an folgende Mailadresse geschickt:
e-rechnung@aboenergy.com
Auf den Rechnungen müssen folgende Informationen enthalten sein:
ABO Energy GmbH & Co. KGaA
z.Hd. Fabian Müller
Unter den Eichen 7,
65195 Wiesbaden
Projektname: Heimbach-Vlatten DE_0662
Art der Rechnung: 1. AR, 2. AR.... Schlussrechnung o.ä.
2.9 Bautagebuch
Es ist ein Bautagebuch zu führen und wöchentlich einzureichen.
Folgende Mindestanforderungen müssen in dem Bautagebuch angegeben sein:
Projektname,
Anzahl, Namen und Berufsbezeichnung der Mitarbeiter,
Maschinen und Geräte mit Anzahl und Typ,
Aufstellung über die Verwendung von Materialien und Baustoffen,
Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
Arbeitszeit (von...Uhr bis ...Uhr),
Wetter,
Besonderheiten/Bemerkungen,
Ort, Datum sowie Unterschrift des Vorarbeiters
2.10 Stoffe und Bauteile
Die Eignung und Umweltverträglichkeit der zu liefernden Stoffe ist durch Zertifikate, Eignungs- und Erstprüfungen nachzuweisen.
Sämtliche Zertifikate, Eignungs- und Erstprüfungen, Nachweise und Prüfzeugnisse sind dem AG vor Lieferbeginn vorzulegen.
Für fremd anzuliefernden Füllboden BM-0 ist der Nachweis der Eignung gemäß neuer ab dem 01.08.2023 gültigen Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu erbringen.
Soweit sich aus dem Bodengutachten ergibt, dass Bauschuttrecycling für Verfüllungsmaßnahmen geeignet ist, kann bei Nachweis der Nichtkontamination, der Verdichtungs- und Versickerungsfähigkeit hierauf zurückgegriffen werden. Aschen, Schlacken und sonstige Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Lediglich Recycling-Mineralgemisch RC-1 ist gemäß der neuen Ersatzbaustoffverordnung zulässig.
Für die zu liefernden Schottertragschichten sowie Deckschichten ohne Bindemittel sind dem AG gemäß TL G SoB-StB / TL Gestein-StB Prüfzeugnisse vorzulegen.
Die Einholung der Prüfzeugnisse ist Aufgabe des AN.
2.11 Mängelbeseitigung
Durch den Auftraggeber bemängelte Leistungen (vor und nach Abnahme der Bauleistung) sind im Zuge der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer gemäß nachfolgenden Vorgaben zu dokumentieren.
Erstellung eines Berichtes der mindestens nachfolgende Punkte enthalten soll:
- Fotos Baustelle und Reparaturstelle/Mängelstandort zur optischen Einordnung
- Fotos mit GPS-Koordinaten für jeden Standort (des Mangels) oder separate Angabe der GPS-Koordinaten (Mangelstandorte)
- Fotos vor (Detailbilder des Schadens) und nach Mängelbeseitigung (als Nachweis der Beseitigung)
- Angaben der ausgeführten Arbeiten für jeden Arbeitsschritt, mit Angabe der verwendeten (vertragskonformen) Materialien sowie Geräte und Maschinen
- Angaben zum Ausführungsdatum und Witterung (Temperatur, Niederschlag)
- Angabe der Mitarbeiter und ggf. der ausführenden Firma (Nachunternehmer)
2.12 Personenschutz
Alle Mittelspannungsanlagen und Stationen müssen nach VDE 0671-200:2023-04 erfolgreich mit der am Aufstellort gültigen nominalen Netzkurzschlußleistung geprüft sein.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die original Prüfprotokolle einzusehen.
2.13 Grenzsteine
Vor Beginn der Baumaßnahmen sind alle betroffenen Grenzsteine aufzusuchen, sichtbar zu kennzeichnen und zu sichern. Während der Baumaßnahmen entfernte oder beschädigte Grenzsteine sind auf Kosten des AN neu einzumessen und zu setzen. Während der Bauphase entstandene Flurschäden sind auf Kosten des AN zu beseitigen.
2.14 Verbaumaßnahmen
Vorhaltekosten für eventuell erforderliche Verbaumaßnahmen werden nicht gesondert ausgeschrieben.
An erforderlichen Stellen ist ein Verbau zu montieren, die hierdurch entstehenden Kosten werden nicht gesondert vergütet.
2.15 Bodenklassen
Bei den Erdarbeiten ist von Boden/leicht lösbarem Fels gemäß Homogenbereich B/X1 (alte Bodenklassen 3-6) gemäß ATV DIN 18300 (siehe Bodengutachten) auszugehen. Sollten andere Bodenklassen angetroffen werden, so ist der AG umgehend zu informieren.
2.16 Baubesprechungen
Auf Anordnung des AGs ist die Teilnahme an Baubesprechungen, Abstimmungsterminen mit Behörden, Fachleuten
wie z.B. ökologische Baubegleitung, bodenkundliche Baubegleitung etc. oder Eigentümern für den AN verpflichtet und wird nicht gesondert vergütet.
Vertragstexte: 2. Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragstexte: 3. Besondere Vertragsbedingungen 3. Besondere Vertragsbedingungen
3.1 Umwelt
Die Auflagen aus Bau-, wasserrechtlichen- und natuschutzrechtlichen Genehmigungen liegen der Ausführung zugrunde. Daraus ergeben sich umweltrelevante Maßnahmen, die im Einzelnen beachtet werden müssen. Zum Beispiel gehören die Beachtung der Vorgaben aus der ökologischen Baubegleitung zugrundeliegenden Vorsichtsmaßnahmen dazu (beispielsweise der Grünschnitt nur nach Absprache, usw.).Vor der Ausführung der Arbeiten ist diesbezüglich Rücksprache mit dem AG zu halten. In diesem Zusammenhang wird auch auf den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) verwiesen, der der Ausschreibung als Anlage beigefügt ist.Sofern der LBP noch nicht als Anlage beigefügt ist, wird er schnellstmöglich zur Verfügung gestellt.
3.2 Vertragliche Verpflichtungen gemäß Bau-, wasserrechtlichen- und natuschutzrechtlichen Genehmigungen
Der Bieter und ggf. spätere AN verpflichtet sich, alle die Bauausführung betreffenden Genehmigungsauflagen aus o.g. Genehmigungen vollumfänglich zu beachten und zu befolgen. Dies gilt auch für alle von ihm eventuell beauftragten Nachunternehmer. Der Bieter und ggf. spätere AN verpflichtet sich im gegebenen Fall, jedem von ihm beauftragten Nachunternehmer den Genehmigungsbescheid vor Ausführung entsprechender Arbeiten auszuhändigen und auf Beachtung und Befolgung der Genehmigungsauflagen hinzuweisen.
Vertragstexte: 3. Besondere Vertragsbedingungen
Vertragstexte: 4. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung 4. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA plant südöstlich des Ortsteils Vlatten der Gemeinde Heimbach im Landkreis Düren und der Gemarkung Vlatten die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs V162 mit einer Nabenhöhe von 119 m. Die Windenergieanlagen befinden sich innerhalb von privaten Grundstücken auf Ackerflächen. Weiter wird am Umspannwerk Kommern in Mechernich an der B477 eine Übergabestation und Trafostation errichtet. Die Elektrotrassen werden vom Windpark aus dorthin geführt. Vor der Errichtung der o. g. WEA's erfolgt der vollständige Rückbau von drei Bestandswindenergieanlagen
des Typs Enercon E 40/6.44.
Der Windpark wird von der Anlage WEA 1 (Master) ausgehend mit dem bestehenden Umspannwerk in Kommern an der B477 in 53894 Mechernich über eine externe Kabeltrasse verbunden. Die Gesamtlänge der externen Kabeltrasse beträgt ca. 10,4 km. Die beiden Anlagen des Windparks werden jeweils über eine interne Kabeltrasse verbunden. Die Gesamtlänge der internen Kabeltrassen beträgt ca. 705 m. Siehe folgenden Planausschnitt:
Vertragstexte: 4. Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
Vertragstexte: 5. Anlagen und Pläne 5. Anlagen und Pläne
Übersichtsplan:
Abschnittspläne:
Abschnittspläne mit Fremdleitungen:
Beispielhafte Regelzeichnung für Ü-Stationen ÜST (Entwurf):
Baugrunduntersuchungen:
Single Line Diagramm:
Entwurf Lageplan ÜGS, Kompaktschaltanlage und Transfort:
Bauzeitenplan (Vorabzug)
sonstige Unterlagen:
Vertragstexte: 5. Anlagen und Pläne
01.01 Allgemeines
01.01
Allgemeines
01.02 Vorbereitende Arbeiten
01.02
Vorbereitende Arbeiten
01.03 Kabelverlegearbeiten
01.03
Kabelverlegearbeiten
01.04 Übergabestation
01.04
Übergabestation
01.05 Liefermaterialien
01.05
Liefermaterialien
01.06 Tagelohnarbeiten
01.06
Tagelohnarbeiten
01.07 Elektroarbeiten und Material
01.07
Elektroarbeiten und Material