01 Ausführung Dichtungen
horizontale Fugen horizontale Fugen
Die Arbeitsfugen zwischen den Betonageabschnitten der Bodenplatten und den aufgehenden Außenwänden ist gegen von außen drückendes Wasser abzudichten.
Die Arbeitsfugen zwischen den Außenwänden des UG sind gegen die aufliegende Decke mit der Anforderungen aufstauendes Sickerwasser zu dichten.
Es ist ein durchgehend einheitliches, geprüftes System eines Herstellers zu verwenden. Planerisch sind hier Fugenbleche vorgesehen, diese dürfen unbeschichtet oder beschichtet verwendet werden. Für beschichtete Syteme ist die AbP nachzuweisen.
Das Fugenblech ist auf der Bewehrung zu montieren und durchschniedet diese Bewehrungen nicht. Die geforderte Dichtigtigkeit muß bei einer Betoneinbindung von höhstens 30 mm in der Bodenplatte/ Decke erreicht werden.
Dichtigkeit gegen Wasser: bis 5 Bar Wasserdruck
Verbundwirkung der Fuge: rauh nach DIN EN 1992-1-1 Abschnitt 6.2.5.
Alle Verbindungen zwischen den Einzelstücken und Haltebügeln sind gemäße Herstellervorgaben in den lfm-Preis einzukalkulieren.
Die Abrechnungslänge ist die Mittellänge der Wand, in der Regle also die Länge zwischen den Achsschnittpunkten.
vertikale Fugen vertikale Fugen
Die vertikalen Fugen in den Außenwänden des UG sind für die gleichen Anforderungen zu dichten wie die vorbeschriebenen Horizontalfugen der Bodenplatte.
Die Fugendichtung ist auch hier mit der Achsalung nach Anforderungen des Tragwerksplaners (rauh nach DIN EN 1992-1-1) zu kombinieren.
Die Verbindungen oben und unten zu den horizontalen Fugenblechen sind gemäß Herstellervorgabe einzukalkulieren. Die Wandhöhen im UG betragen zwischen 2,5 und 4 m.
01.01 Arbeitsfugen