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Kalkulationsangebot einreichen
bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweis Hinweis
Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe
durch eine Besichtigung Kenntnis über die örtlichen
Gegebenheiten sowie den Zufahrts- und
Baustelleneinrichtungsmöglichkeiten zu verschaffen.
Aus Unkenntnis der vorgenannten Situation später
geltend gemachte Nachforderungen von Mehrkosten sind
nicht durch den AG zu verantwortenund somit
ausgeschlossen.
Der Bieter verpflichtet sich zur genauen Prüfung der
für das Angebot und für die Durchführung der
Abbrucharbeiten maßgebenden örtlichen Verhältnisse.
Hinweis
ZTV Betonarbeiten ZTV Betonarbeiten
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Betonarbeiten
1 Grundlagen
Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil
C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, und die
Allgemein Anerkannten Regeln der Technik.
Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend
genannten Heraus-geber in der zum Zeitpunkt der
Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von
Kalkulation und Arbeitsausführung:
- AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V.,
- BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V.,
- Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von
Betonbauwerken e. V.,
- Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e.
V.,
- Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,
- Bundesverband Leichtbeton e. V.,
- Bundesverband Porenbetonindustrie e. V.,
- BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V.
,
- DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V.,
- DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V.,
- Deutsche Bauchemie e. V.,
- DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V.,
- DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.,
- DIN: Deutsches Institut für Normung e. V.,
- FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e.
V.,
- InformationsZentrum Beton GmbH,
- RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und
Kennzeichnung e. V.,
- VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V.,
- VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V.,
- VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V.,
- WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft
für Bauwerkserhaltung
und Denkmalpflege e. V.,
- ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V.
2 Vorbereitung und Planung
Innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall
jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und
Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert
den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus
dem alle bauaufsicht-lichen Zulassungen,
Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen
Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen
Produkte ersichtlich sind.
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen
rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauf-
tragten Leistungen hinzuweisen.
Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenver-antwortlich vorgegebene Maße und
benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau
vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die
Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des
Planums durch Nivellement festzustellen. Bei
Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von
Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu
verständigen.
Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich
der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur
Toleranz-beseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher
wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen lassen.
Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind
alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für
Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände,
Provisorien, Unterstützungen, Tragrüs-tungen (mit
Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN-
12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des
AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in
Leistungspositionen ausdrücklich abweichend
beschrieben.
Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der
AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen,
Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflächen der einzelnen
Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere
der Tragwerks-werksplanung, den Zeichnungen, den
Gutachten, Konzepten und Sonderfachpla-nungen, zu
entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf
deren Grundlage zu ermitteln.
Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen
Maßangaben sind Mindestab-messungen bzw.
Mindestqualitäten.
Soweit die Baugrube AG-seitig erstellt wird, hat der AN
unverzüglich, jedoch spätestens vor Ausführungsbeginn,
eine eventuell vorhandene Baugruben-umschließung und
Bohrpfahlgründung auf Widersprüche zu vorliegenden
Ausführungsgrundlagen zu überprüfen und bei
unzulässigen Toleranzen Bedenken beim AG anzumelden.
Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein
Schalversatzplan mit der Darstellung aller vorgesehenen
Strukturen, Stöße, Einbauten, Durchdringungen, Fugen
und sonstigen Details zur Genehmigung rechtzeitig vor
Ausführung zur Prüfung beim AG einzureichen.
Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in
seine Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN obliegt
die rechtzeitige Anforderung und Koordination des
Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauteile in
Bezug auf seine Arbeitsausführung.
Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die
WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf
Materialien, Profile, Bemessungen und Anord-nung. Die
WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige
Material-, Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und
Herstellerangaben und Artikelnummern.
Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor
Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu
übergeben.
Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen
von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanitär etc.
in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN
vorgesehenen Konstruktionen.
3 Ausführung und Konstruktion
3.1 Ausführung
3.1.1 Allgemeine Hinweise
Bei Einsatz von Beton mit mindestens der
Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von
WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der Über-
wachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN
13670/DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche
Überwachung durch eine anerkannte Überwach-ungsstelle
nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche
erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als
Leistungsbestandteil des AN von diesem zu dokumentieren
und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben.
Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw.
Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass
während des Betonierens kein Beton oder Anmachwasser in
die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen gelangen.
Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen
zum Schutz vor Winter-schäden zu treffen.
3.1.2 Untergrund, Vorleistungen
Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN
durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher, dass die
laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden
Setzungen von den vorhandenen Grundleitungen
aufgenommen werden können.
Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der
Sauberkeitsschicht, ob ein bauseitig vorhandenes Planum
ausreichend maßhaltig ist.
3.1.3 Konstruktive Ausführung/Änderung des AN zu
Fertigteilen
Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche
Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche
Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben
der Tragwerksplanung vorzusehen.
Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist
dem AN freigestellt, soweit nicht anders beschrieben.
Verwendet der AN Fertig- oder Halbfertigteile, sind vom
AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung die
erforderlichen statischen Nachweise bzw. Umrechnungen
zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei Erfordernis ist die
Tragwerksplanung rechtzeitig zur Prüfung einzureichen.
Die Prüfgebühren für vom AN veranlasste Änderungen an
der Statik trägt der AN. Ebenso vergütet der AG dem AN
lediglich die Stahlmassen für die AG-seitig vorgesehene
Ortbetonausführung; änderungsbedingte Mehrmengen von
Baustahl oder höhere Preise für Stahl in (Halb-)
Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlassten
Änderungen nicht vergütet.
3.1.4 Material, Güte
Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter
Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden
Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur
Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen
eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen,
wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend
erfordert.
Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere
Zusatzmittel derselben Wirkungs-gruppe verwendet
werden.
Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel.
Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmittel nur dann
verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im
Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton
sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen.
Die Expositionsklassen sind entsprechend den
Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen
Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung
genannten Expositionsklassen gelten als
Mindestforderung und sind vom AN nochmals
anforderungsbezogen zu prüfen.
Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand
gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt
insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls
erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung
entsprechend zu erhöhen.
Alle erdberührten Bauteile sind aus Beton mit hohem
Widerstand gegen chemische Angriffe herzustellen.
Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig
aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann,
sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen
beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer
Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als
Anstrichsystem ausgeführt werden.
Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die
Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen,
Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen.
3.1.5 Betonoberflächen/Sichtbetonklasse
Alle offenkundig oberflächenfertig sichtbar
verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen ohne
Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. wie
beispiels-weise Tiefgarageneinfahrten, Kellerwände im
Wohnungsbau etc.) werden als Sichtbetonflächen
ausgeführt.
Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Merkblatt
"Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung,
Ausführung und Abnahme" zu beachten.
Alle sichtbar bleibenden Betonoberflächen werden
mindestens in Sichtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt
ausgeführt, soweit keine anderen Angaben zur Oberfläche
gemacht sind. Alle Sichtbetonflächen werden absolut
scharfkantig, ohne Einlegen von Rund- oder
Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken, hergestellt.
Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder
Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung
des AGs in Sichtflächen eingebaut werden. In sichtbar
verbleibenden Fassadenflächen werden keine Einbauteile
für Bauzustände zugelassen.
Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die
Zustimmung zu Nachbesserungen an Sichtbetonoberflächen
einzuholen. In Sichtflächen werden nur Maßnahmen
akzeptiert, die eine Qualität wie diejenige der
benachbarten, vertragsgemäßen Sichtbetonflächen in
Struktur, Farbe, Toleranz und Konstruk-tion
gewährleisten.
Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen
Entschalungsmittel verwendet werden.
Es sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers
von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind
Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung
und Fremdwasser des Sichtbetons soll durch nicht direkt
anliegende Kunststoff-folien erfolgen. Eine
Nassbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung
verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzubehandeln und
vor dem Einbau trocken abzubürsten.
Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe
liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand haben.
Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der
Sieblinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55
hergestellt werden.
Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschreiten. Auf eine
gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung ist unbedingt
zu achten.
Die Oberflächen von Bodenplatten und Deckenplatten sind
eben abzuziehen und glatt abzureiben. Wenn
Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche zu
glätten bzw. entsprechend der nachfolgenden
Bodenbeschichtung herzustellen.
Soweit nicht gesondert beschrieben, sind für alle
Oberflächen die Anforderungen der Grenzwerte für
Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 zu erfüllen (keine
erhöhten Anforderungen!).
3.1.5 Schalung
Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von
Gründungsbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche
durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit
regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und
Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen.
Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten,
damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen
und sich die Schalungsbretter nicht werfen.
Köcherschalungen sind zu entwässern.
In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die
Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des
Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen
der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht statthaft.
Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils
gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung
eingesetzt werden.
Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken
sind scharfkantig auszuführen. Löcher und Hüllrohre für
Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen
und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen. Bei
wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür
geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem
Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Beton-wände,
Stützen und Decken sind zu entgraten.
Der AN duldet während seiner Schalarbeiten
Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA-
und Elt-Montage in bauüblichem und
mindesterforderlichem Umfang.
3.1.7 Bewehrung
Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung
des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren
und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine
Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten
Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben.
Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter
Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehrungspläne.
Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel,
Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die
ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist
vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er
nicht gesondert zur Abrechnung gelangt.
3.1.8 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile
Arbeits- und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m
außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen
werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung,
insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine
Arbeitsfugen ausgebildet werden.
Die Verankerung von Mauerwerkswänden an
Stahlbetonbauteilen soll mittels Ankerschienen und
systemzugehöriger Mauerwerksanker erfolgen, der AN legt
die Systemschienen in die Schalung ein.
Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter
Ankerschienen sind mindestens 50 %ige Lastreserven und
zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere
Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu
Aussparungen vorzusehen.
Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte
Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN
unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch
rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende
Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind.
Soweit Bewehrungsmindestabstände unterschritten werden,
meldet der AN Bedenken gegen die Ausführung an.
3.1.9 Aussparungen, Durchbrüche
Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig
erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind
vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzu-
sehen und baulich umzusetzen. Dabei ist
sicherzustellen, dass die Öffnungen so geschlossen
werden, dass sie einerseits leicht zu öffnen und zu
verschließen sind, andererseits die bauphysikalischen
Anforderungen (z. B. Brandschutz, Schall-schutz,
Gasdichtigkeit) an das durchdrungene Bauteil
berücksichtigen.
3.1.10 Wasserundurchlässiger Beton
Bauteile, die mit Grundwasser in Berührung kommen, d.
h., unterhalb des Bemessungswasserstandes liegen, sind
ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als wasser-undurchlässige
Konstruktion gemäß DAfStb-Richtlinie
"Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU-
Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder
beschrieben.
Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt,
soweit nicht anders beschrie-ben, die Nutzungsklasse A
der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die An-
forderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV-
Merkblatt sind zu erfül-len.
3.1.11 Stahlbetonfertigteile
Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet,
soweit nicht in Leistungspositionen abweichend
beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage von
Stahlbetonfertigteilen einschließlich Hilfs-, Trag- und
Schutzgerüsten (mit Ausnahme von Traggerüsten der
Klasse B nach DIN EN 12812), Montage-halterungen sowie
gegebenenfalls erforderlichen (Mobil-) Kraneinsatz und
das Verschließen von Transportöffnungen. Selbes gilt
für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und
Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht aus-
schließlich im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung
Dritter erforderlich sind.
Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen
keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die
Oberfläche in der nutzungsentsprechenden
Oberflächenqualität gemäß nachstehender Auflistung
auszuführen, dabei sind die Sichtbetonklassen nach DBV-
Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, wie folgt:
Bauteil Ausführung Oberfläche Sichtbetonklasse
Decken unterseitig glatt 2
Unterzüge 3-seitig glatt 2
Stütze 4- bzw. allseitig glatt 2
Wände 2-seitig glatt 2
Treppen belegt unterseitig u. Wangen glatt 2
Treppen fertig allseitig glatt 2
Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der
Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen.
3.1.12 Faserbeton
Bei Faserbeton ist ausschließlich der Einsatz
bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch bei
Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente
Fasern zugegeben werden.
3.1.13 Betonarbeiten gegen Bestand
Bei Betonage gegen Bestandswände als einseitig
verlorene Schalung ist vom AN ein prüffähiger
statischer Nachweis der Bestandswand für Betondruck aus
den Betonierabschnittshöhen des AN zu führen. Der AN
kalkuliert den erhöhten Aufwand für die Betonage in
Höhen-Teilabschnitten ein.
4 Aufmaß/Bautoleranzen
Der AN legt die Meterrisse an, soweit er
Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein
Messraster < 2,50 x2,50 m und anhand dessen eine
Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN
anschließend je Deckenebene Meterrisse fest.
Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und
unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf
weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m,
jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- oder
Gewerbeeinheit, übertragen.
ZTV Betonarbeiten
Statische Angaben zur Ausführung - Beton Statische Angaben zur Ausführung - Beton
Allgemein:
Die Anschlüsse aller an die Decken angrenzenden nicht
tragenden Bauteile bspw. nicht tragenden Innenwände
sind so auszubilden, dass die auftretenden Verformungen
der Decken schadensfrei aufgenommen werden können.
Bei der Ausbildung aller Anschlüsse ist zu beachten,
dass eine ungleichmäßige Verformung benachbarter bzw.
übereinanderliegender Decken möglich ist, so dass sich
ihr Abstand um die genannten Werte erhöhen oder
verringern kann. Dabei sind gegebenenfalls die
Anforderungen aus dem Brandschutz an Anschlüsse zu
beachten.
Wenn im Rahmen einer wirtschaftlichen bzw.
bauablauftechnischen Optimierung der Einsatz von
Fertigteilen oder Teilfertigteilen geplant wird oder
sonstige Maßnahmen getroffen werden sollen, sind die
Auswirkungen möglicher Abweichungen von den in den
statischen Berechnungen angenommenen statischen
Systemen und Herstellungsweisen durch die ausführende
Firma eigenverantwortlich zu prüfen. Ggf. muss eine
Umplanung durch die ausführende
Firma erfolgen und die Prüfung bzw. Freigabe durch den
Bauherrn, Objektplaner bzw. den Prüfingenieur ist
eigenverantwortlich zu erwirken. Damit zusammenhängende
Kosten sind durch den AN zu tragen.
Die zulässigen Nutz- und Verkehrslasten sind gemäß DIN
EN 1991-1-1 und DIN EN 1991-1-1 NA bzw. spezifischen
Bauherren- und Fachplanervorgaben angesetzt worden und
bei der Bauausführung zu berücksichtigen.
Für alle Bauteile des Tragwerks gilt wie allgemein
üblich, dass durch den Tragwerksplaner nur der
Endzustand untersucht und bemessen worden ist. Die
Tragfähigkeit in den temporären Bau-, Montage- und
Transportzuständen ist von der ausführenden Firma in
Abhängigkeit der von ihr verwendeten Bau- und
Montageverfahren und unter Beachtung der
Randbedingungen aus der Genehmigungs- und
Ausführungsplanung prüffähig nachzuweisen und dem
Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen. Ggf. sind
geeignete Maßnahmen bei der Herstellung, wie bspw. die
Anordnung von Hilfsunterstützungen oder
Lastverteilungsplatten oder die Anpassung der
Ausschalfristen, zu treffen.
Bei der Wahl der Herstellungs- und Bauverfahren und
insbesondere bei der Festlegung der Ausschalfristen ist
zu beachten, dass die zulässigen Bauteilverformungen
nicht überschritten werden dürfen.
Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und
Zustimmungen im Einzelfall sind von der ausführenden
Firma beizubringen.
Die Wahl von Lagern (z.B. für die Auflagerung von
Fertigteilen) und das Beibringen der erforderlichen
Nachweise erfolgt durch die ausführende Firma.
Eigenschaften, Überwachung, Ausschalfristen:
Aufgrund der gewählten bzw. aus statischer Sicht
erforderlichen Betonfestigkeiten ist die
Betonherstellung in die Überwachungsklasse 2
einzustufen. Die Verwendung von Beton nach der
Überwachungsklasse 2 (DIN EN 13670 bzw. DIN 1045-3)
bedarf der Überwachung und der Zertifizierung der
Produktionskontrolle. Vor Beginn der Bauarbeiten hat
die ausführende Firma den Nachweis der Güteüberwachung
zu erbringen.
Alle Flächenbauteile sind aus einem schwindarmen Beton
mit niedriger Wärmeentwicklung herzustellen (Beton mit
geringer Rissneigung). Die Zuschlagsstoffe sollen eine
raue Kornoberfläche und eine geringe ärmedehnung
aufweisen.
Sofern bei der Ausführung durch die ausführende Firma,
Betone mit höherer Festigkeit als in den Genehmigungs
bzw. Ausführungsunterlagen angegeben verwendet werden,
sind die Nachweise der Rissbreitenbegrenzung unter
Berücksichtigung der geänderten Betonfestigkeit durch
die ausführende Firma neu zu führen und die Bewehrung
sofern erforderlich eigenverantwortlich anzupassen.
Sofern die durch Prüfung festgestellten
Druckfestigkeiten der verwendeten Betone die
charakteristischen Festigkeiten der in den
Ausführungsunterlagen angegebenen Beton um mehr als 35%
oder um mehr als 15 N/mm² (der kleinere Wert ist
maßgebend) überschreiten, sind die Nachweise der
Rissbreitenbegrenzung durch die ausführende Firma für
die nächst, höhere Festigkeitsklasse zu erbringen.
Der Größtkorndurchmesser ist von der ausführenden Firma
eigenverantwortlich unter Beachtung aller geltenden
Normen und Richtlinien selbst festzulegen, sofern er
auf Bewehrungsplänen nicht explizit eine Angabe
enthalten ist. Generell gilt, dass das Größtkorn auf
den Wertebereich zwischen Ø8 und Ø32mm begrenzt wird.
Bei höheren Bewehrungsgraden bzw. geringen
Stababständen, kann eine Beschränkung des Größtkorns
auf 8 oder 16mm erforderlich werden.
Die Größe und Lage von Rüttelgassen sind, sofern
erforderlich, von der ausführenden Firma
eigenverantwortlich unter Beachtung aller geltenden
Normen und Richtlinien festzulegen, sofern sie nicht
explizit auf den Plänen angegeben sind.
Alle Nachweise für die Ortbetonschalungen und damit
zusammenhängender Bauelemente sind durch die
ausführenden Firmen zu erbringen. Zu den Nachweisen
zählt auch die eigenständige Ermittlung der Belastungen
aus den
Bauzuständen auf die Schalung. Für die Deckenschalung
gilt als Mindestanforderung, dass mindestens zwei
Geschosse durchgesteift bleiben müssen, da die
Deckeneigengewichte größer sind als die Verkehrslast
für die darunter befindliche Decke. Durch die
ausführende Firma ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob
es höhere Anforderungen gibt.
Werden Halbfertigteile eingesetzt, sind diese
durchzusteifen. Die Planung der erforderlichen
Unterstützungen ist eigenverantwortlich zu erstellen
und bei Erfordernis ist eine Freigabe durch
entsprechenden Sachverständigen bzw. den Bauherrn oder
Architekten zu erwirken.
Sonderbauteile, wie z. B. tragende Wandscheiben, die
als wandartige Träger/Überzüge wirken, müssen so lange
(eingeschalt und) durchgesteift bleiben, bis eine
ausreichende Tragfähigkeit für das in der
Genehmigungsplanung
vorausgesetzte statische System erreicht ist.
Die Hinweise in der Planung des Tragwerksplaners sind
zu berücksichtigen.
Bezüglich der Ausschalfristen ist das DBV Merkblatt
"Betonschalungen" sowie DIN EN 13670 bzw. DIN 1045-3 zu
berücksichtigen. Gerüste und Schalungen dürfen erst
entfernt werden, wenn der Beton eine ausreichende
Festigkeit erreicht hat. Wenn notwendig, müssen
Hilfsstützen eingebaut bleiben oder unmittelbar nach
dem Ausschalen Hilfsstützen aufgestellt werden. Die
Anzahl und Anordnung der Hilfsstützen sind durch den AN
eigenverantwortlich zu planen. Die
Qualitätsanforderungen an die Oberflcähen (z.B.
Sichtbeton) sind zu beachten.
Alle Bauteile sind nach der DAfStb.-Richtlinie
"Vorbeugende Maßahmen gegen schädigende Alkalireaktion
im Beton" (Alkali-Richtlinie) in Feuchtigkeitsklassen
einzustufen. Das Untergeschoss ist im Bereich der
Tiefgarage in die Feuchtigkeitsklasse WA einzustufen.
Im Bereich der Kellerräume kann fü das Untergeschoss
die Feuchtigkeitsklasse WF angesetzt werden. Alle
weiteren Bauteile sind nach der Alkali-Richtlinie
einzustufen, wobei die Bedingungen für massige Bauteile
(= 0,50 m) zu berüksichtigen sind.
Betongüte, Expositionsklassen, Betondeckung und
Rissweitenbeschrän-kung:
Beim vorliegenden Bauvorhaben wird "normalfester"
Stahlbeton nach Eigenschaften gewält. Er ist
entsprechend der DIN EN 1992-1, DIN 1045-2 und der DIN
EN 206-1 herzustellen. Der E-Modul ist hierbei nach DIN
EN 1992-1
Tab. 3.1 einzuhalten.
Fü die allgemeinen Anforderungen an die Betondeckung
gelten grundsätzlich die DBV-Merkblätter, herausgegeben
vom Deutschen Beton-Verein E.V. und das Heft 525 des
Deutschen Ausschusses fü Stahlbeton, soweit in der
nachfolgenden Übersicht keine höheren Angaben
festgeschrieben werden.
In den entsprechenden Teilen der Genehmigungsplanung
werden die Nachweise zur Rissbreitenbeschränkung
geführt und die Anforderungen definiert. Da die
Neubauelemente weitestgehend fugenlos ausgeführt werden
sollen, muss für die Decken und für größere
zusammenhängende Wandflächen, mit einem erhöhten
Bewehrungsgehalt gearbeitet werden, um Zwangsspannungen
aufzunehmen. Für die Bodenplatte und die Außnwäde wird
nach WU-Richtlinie der Entwurfsgrundsatz EGS-C
angenommen.
Die Rissweiten werden auf das nach DIN EN 1992-1
erforderliche Mindestmaß beschränkt. Daraus resultieren
die folgenden Anforderungen an die Stahlbetonbauteile:
WU -Bauteile: - Gründung / Außenbauteile wk,cal =0,20
mm,
Neben den Angaben in der Statik, müssen das
Abdichtungskonzept und die entsprechenden Vorgaben für
die Beschichtungen eingehalten werden. Dies gilt
insbesondere für die Bodenplatte und die Sockelbereiche
der von der Bodenplatte aufgehenden Wände und Stützen.
Betonierabschnitte / Arbeitsfugen:
Die Planung, Festlegung und Darstellung der
erforderlichen Betonierabschnitte, Arbeitsfugen,
Dichtungsbänder und Sollbruchstellen ist durch die
ausführende Firma eigenverantwortlich und unter
Beachtung der Randbedingungen aus der übergebenen
Planung durchzuführen, sofern auf übergebenen Plänen
nicht explizit Angaben dazu gemacht werden.
Arbeitsfugen sind auf das notwendige Minimum zu
beschränken. Die Lage und Ausführung erforderlicher
Arbeitsfugen sind vor Baubeginn durch die ausführende
Firma eigenverantwortlich sorgfältig zu planen.
Die Ausbildung der Arbeitsfugen ist zu detaillieren und
mit dem Objektplaner abzustimmen.
Ausführungszeichnungen für die Arbeitsfugen sind dem
Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen.
Alle Arbeitsfugen sind durchzubewehren und sind mit
einem verschlossenen Schalungssystem, das eine
Querkraftübertragung zulässt, abzustellen. Die Wahl der
Fugenabstellung bleibt dem AN überlassen.
Sind in der Genehmigungsplanung Stahlbetonbauteile -
als in einem Betoniervorgang ausgeführt- gerechnet,
müssen für davon abweichende Ausführung die
entsprechenden Nachweise der Verbundfuge durch die
ausführende Firma erbracht werden.
Ein Einsatz von Rückbiegekästen entsprechender Eignung
ist möglich, sofern die Übergreifungslängen der
Bewehrung das zulassen. Bei Arbeitsfugen im Bereich von
langen Wänden ist davon auszugehen, dass aufgrund der
erforderlichen Übergreifungslängen der Bewehrung,
Rückbiegekästen gegebenenfalls nicht eingesetzt werden
können. Die Zulassungen der Hersteller sind zu
beachten.
Nach dem Ausschalen ist im Bereich der Arbeitsfuge die
Zementschlämme bis auf das tragfähige Korngerüst des
Betons zu entfernen, sofern keine anderen geeigneten
Maßnahmen zur Sicherstellung der Schub- bzw.
Querkraftübertragung
getroffen werden. Vor dem Weiterbetonieren sind
Arbeitsfugen entsprechend DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670
vorzubehandeln.
Die DBV-Merkblätter in ihrer jeweils neuesten Fassung
sind zu beachten.
Fugen in den Außenwänden des Untergeschosses:
Bei den WU-Außenwänden wird empfohlen, in regelmäßigen
Abständen (ca. alle 6 m) Fugen auszubilden, um die
Rissbildung zu kontrollieren. Diese Fugen können
beispielsweis mit Schwindrohren (Sika o.gl.) versehen
werden. Die Schwindrohre sind so zu wählen, dass der
Wandquerschnitt um ca. 1/3 geschwächt wird. Optional
besteht gemäß WU-Richtlinie die Möglichkeit die
Horizontalbewehrung im Bereich der Schwindrohre zu
reduzieren.
Einbringen des Betons / Nachbehandlung:
Allgemein:
Eine Entmischung des Betons ist zu vermeiden. In Wänden
und Stützen sind beim Einbringen Schüttrohre zu
verwenden. Die Fallhöhe ist auf max. 2 m zu begrenzen
(bei Sichtbeton und WU-Bauteilen max. 1 m).
- Der Beton ist durch geeignete Innen- bzw.
Außenrüttler sorgfälig zu verdichten.
- Hohlräume für die Schalungsanker sind hohlraumfrei zu
verschließen.
- Frühchwindrisse und Temperaturrisse sind durch eine
konsequente
Nachbehandlung zu vermeiden.
- Betonnachbehandlung und Mindestdauer der
Nachbehandlung nach
DIN 1045-3, befahrene Flächen jedoch mindestens 5
Tage.
- Chemische Nachbehandlungsmaßnahmen sind vorher
anzuzeigen und bedüren
der Genehmigung durch den Auftraggeber.
- Die Betonoberflächen, auf die später ein
Oberflächenschutzsystem, eine Bau-
werksabdichtung oder Verbundaufbauten aufgebracht
werden sollen, müssen die
hierfür geforderten Eigenschaften gemäß DIN 18195
aufweisen. Darüber hinaus
muss in der Regel eine Oberflächenzugfestigkeit von
o Mittelwert > 1,5 N/mm²
o Einzelwert > 1,0 N/mm²
erreicht werden. Entsprechende Zulassungen sind zu
berücksichtigen.
Darüber hinaus gelten die DIN 1045-3 und die DIN EN
13670 mit weiter-gehenden Anforderungen.
Es sind die statischen Vorgaben / Planungen zu
einzuhalten / berücksichtigen.
Statische Angaben zur Ausführung - Beton
Statische Angaben zur Ausführung - Betonstahl Statische Angaben zur Ausführung - Betonstahl
Allgemein:
- Betonstahl für Ortbetonbauteile B500 mindestens
Normalduktil (A) nach DIN EN
1992-1-1, schneiden, biegen, liefern, verlegen. Beim
Schweißen von Bewehrung
sind die DIN EN 17660-1 und die DIN EN 17660-2 zu
beachten.
- Das Biegen, Zuschneiden und Anpassen einzelner
Positionen vor Ort, zum
Beispiel an Durchbrüchen ist unvermeidbar und wird
nicht gesondert vergütet.
- Einzellängen der Bewehrung bis 12 m,
- Um die Lage der Bewehrung zu sichern, erfolgt die
Wahl und die Lage der
Abstandhalter bzw. Unterstützungskörbe für die untere
bzw. obere Bewehrung
gemäß den gültigen DBV-Merkblättern.
- Die Kosten fü die Abstandshalter und
Unterstützungskörbe sowie für sonstige
Elemente zur Lagesicherung der Bewehrung sind durch
den AN in die
Einheitspreise der Bewehrung einzukalkulieren.
Abriss-, Rand- und Mindestbewehrung:
Soweit in der statischen Berechnung nicht anders
angegeben, ist von folgenden konstruktiven (Mindest-)
Bewehrungen auszugehen:
- Abrissbewehrung bei allen parallel zur
Deckenspannrichtung verlaufenden
Auflagern von 25 % der maximalen Feldbewehrung.
- Randbewehrungen an allen freien Rändern von
Deckenplatten, wie z. B. Balkon-
platten, Aussparungen, Treppenpodesten, dreiseitig
gelagerten Deckenplatten
usw., mindestens mit Steckbüeln ø10/15 und 2 ø14 oben
und unten.
- Die in der statischen Berechnung gewälte Bewehrung
gilt als Mindestbewehrung
und darf nicht abgemindert werden, da sie
gleichzeitig für die Rissbreitenbe-
schränkung herangezogen wird. Sollen Reduktionen
vorgenommen werden so
sind durch den AN rechnerische Nachweise zur Prüung
vorzulegen.
- Bei punktförmig gestützten Platten muss über den
Stüzen im Bereich der
Lasteinleitungsfläche eine durchgehende untere
Bewehrung mit dem Querschnitt
As = max VEd/fyk angeordnet werden.
- Um bei den Flachdecken das Durchstanzen zu
verhindern, werden neben den
üblichen Bügeln, Schubzulagen und Schrägeisen auch
Fertigsysteme eingesetzt
(Dübelleisten).
- In Wandenden und -ecken, über Türstürzen und
Aussparungen sind grundsätz-
lich mindestens 1 ø12 bzw. 1 ø16 je Ecke vertikal
bzw. horizontal anzuordnen
und mit Steckbügeln ø8/15 bzw. ø10/15 einzufassen.
Tronsolen:
Alle Treppenläufe sind Fertigteile, die auf den
Zwischen- und Hauptpodesten aufgelagert werden müssen.
Dies erfolgt mittels Tronsolen bzw. Elastomerlagern. Im
Rahmen der Genehmigungsplanung wurden Schöck-Tronsolen
nachgewiesen.
Isokörbe:
Alle auskragenden Bauteile werden mithilfe von Schöck
Isokörben mit den Geschossdecken statisch verbunden und
dabei gleichzeitig thermisch vonein-ander getrennt
bleiben.
Überhöhung der Schalung:
Bei Deckenspannweiten von 6,0 m bis 8,0 m ist eine
Überhöhung der Decken zur Einhaltung der
Gebrauchstauglichkeit erforderlich. Die Überhöhung
beträgt je nach Spannweite zwischen 1,5 cm bis 2,5 cm.
Stahlsorten:
Baustahl nach DIN EN 10025-2 (2005)
- Festlegung der Festigkeits- und Güerklasse in den
Einzelpositionen
- Blechdicken für Schweißrofile, Stirnplatten, Steifen
(Rippen), etc. bis 40mm
- Werkstoffwahl entsprechend
Korrosionswiderstandsklassen gem. Zulassung und
Vorgaben zum Aussehen nach Angabe Architekt.
Werkstoffeigenschaften / Stahlgüten:
Es dürfen nur Materialien mit dem
Übereinstimmungszeichen nach den einschlägigen
Vorschriften verwendet werden. Es ist die DASt-
Richtlinie 009 "Stahlsortensauwahl für geschweißte
Stahlbauten" zu beachten.
S235 JR
nach DIN EN 10025-2: 2005-04 (entsprechend S235 JR G2
nach DIN EN 10025: 2005) f·Flach- und Profilstähle mit
Werkszeugnis 2.2 als Prüfbescheinigung nach DIN EN
10204: 2005-01 in Verbindung mit der
Anpassungsrichtlinie Stahlbau und der Bauregelliste.
Feuerverzinkung:
Stähle, die feuerverzinkt werden sollen, sind nach DIN
EN 10025-2: 2005-04 mit Option 5, d. h. der Eignung zum
Schmelztauchverzinken zu bestellen.
Werkstattplanung Stahlbau:
Durch den AN ist die Werkstattplanung für die
Stahlbauteile auf Grundlage der Architektenpläne und
Detailvorgaben des Architekten sowie der statischen
Berechnung und Übersichtszeichnungen (Position- bzw.
Konstruktionspläne) zu erstellen und den Beteiligten
(incl. Prüfingenieur) zur Prüfung vorzulegen.
Die Werkstattplanung muss alle erforderlichen
statischen Detailnachweise für Knoten und Änderungen
sowie detaillierte Material und Stücklisten, Ausfüh-
rungszeichnungen, Montageanweisungen, Angaben zum
Korrosionsschutz ent-halten. Dabei sind durch den AN
die Güteklassen, die Korrosionswider-standsklassen u.ä.
der der Stähle in Anhängigkeit von der
Fertigungstechnologie detailliert festzulegen. Die
Angaben im LV dienen nur zur Orientierung.
Die in der Statik angegebenen Materialdicken sind
Mindestdicken.
Alle Aufmaß- und Vermessungsarbeiten sind Sache des
Auftragnehmers (AN). Alle Maße und Angaben in den
Zeichnungen sind vor Baubeginn vom AN zu prüfen und mit
anderen Gewerken abzustimmen. Bauungenauigkeiten sind
auszugleichen.
Stahlbauteile müssen geschützt werden, damit sie den
Korrosionsbelastungen während der geforderten
Nutzungsdauer standhalten. Hierzu sind die
Architektenangaben zum Korrosionsschutz zu beachten.
Bei der Ausführung der Stahltragwerke sind die Teile 1
und 2 der DIN EN 1090-1 zu beachten.
Schweißverbindungen:
Schweißnahtdicke bei tragenden Bauteile a = 3 mm bzw.
nach tragwerks-planerischer Anforderung.
Die Schweißnähte sind unter Beachtung der DIN EN 1993-
1-1 und der DIN EN 1993-1-8 sorgfältig auszuführen.
Für die Ausführung der Schweißarbeiten ist die
Herstellerqualifikation gemäß DIN EN ISO 17660 unter
Berücksichtigung der DVS-Richtlinie 1708 nachzuweisen.
Das Schweißgut muss mindestens den Kennwerten der
Stahlgüte entsprechen. Alle Schweißflanken müssen
trocken und frei von Verunreinigungen, Beschichtungen,
Rost und Zunder sein. Zur Vermeidung von Versprödung,
Kaltrissen und Terrassenbrüchen kann ein Vorwärmen
erforderlich sein. Die erforderlichen
Vorwärmtemperaturen sind nach SEW 088 zu ermitteln.
Ein ausreichender Wind- und Wetterschutz ist
sicherzustellen. Bei Temperaturen unter 0°C sind
Maßahmen gegen zu schnelles Abkülen im Bereich der
Wämeeinflusszone vorzunehmen (Vorwärmen). Schlacken,
Schweißpritzer und sonstige Rükstäde sind zu entfernen.
Die DaSt-Richtlinie 009 "Stahlsortenauswahl für
geschweiße Stahlbauten" ist zu beachten.
Zur Vermeidung von Versprödung, Kaltrissen und
Terrassenbrüchen kann ein Vorwämen erforderlich sein.
Die erforderlichen Vorwämtemperaturen sind nach SEW 088
zu ermitteln.
Unterbrochene Schweißnähte und Punktschweißungen
sollten nur angewendet werden, wenn die
Korrosionsgefahr unbedeutend ist.
Korrosionsschutz bei Stahlbauteilen:
Stahlbauteile werden einbetoniert, und dadurch kein
Korrosionsschutz notwendig ist.
Es sind die statischen Vorgaben / Planungen zu
einzuhalten / berücksichtigen.
Statische Angaben zur Ausführung - Betonstahl
Statische Angaben zur Ausführung - nichttragende Wände Statische Angaben zur Ausführung - nichttragende Wände
Werden nichttragende Wände aus Mauerwerk vorgesehen so
sind diese möglichst spät einzubauen, damit die
Rissbildung minimiert werden kann.
Die Anschlüsse zwischen tragenden und nichttragenden
Bauteilen sind so auszuführen, dass Bauteilbewegungen
zwängungsfrei aufgenommen werden können.
Die maximal auftretenden Tragwerksdurchbiegungen und -
verformungen können der Genehmigungsstatik entnommen
bzw. ergänzend beim Tragwerksplaner abgefragt werden.
Beim Anschluss von Mauerwerkswänden an
Stahlbetonbauteile sind zur Stabilisierung typisierte
Anschlusssysteme zu verwenden.
Es sind die statischen Vorgaben / Planungen zu
einzuhalten / berücksichtigen.
Statische Angaben zur Ausführung - nichttragende Wände
Ortbeton / Filigranbauweise Ortbeton / Filigranbauweise
Die statische Bemessung erfolgt für eine
Ortbetonausführung der Stahlbeton-konstruktion.
(Wenn der AN Bereiche in Filigranbauweise
(Filigranplatten oder Hohlwände) erstellen möchte, hat
er bei Erfordernis für diese Bauteile eigenständig eine
prüffähige statische Berechnung und in Abstimmung mit
seinem FT-Werk die erforderliche Werk- und
Montageplanung zu erstellen und diese Unterlagen zur
Prüfung einzureichen.)
(Der Einsatz von Filigranbauteilen hat in Abhängigkeit
der Typologie statisch konstruktive Auswirkungen. So
ändert sich bei Decken in Filigranbauweise bspw. die
statische Nutzhöhe quer zur Spannrichtung der
Filigranplatte.)
(Die Verwendung von Filigranbauteilen hat generell
beispielsweise Einfluss auf:
- den Querschnitt der Querbewehrung bei zweiachsig
gespannten Decken,
- die Anordnung und Auslegung von Dübelleisten /
Durchstanzbewehrung,
- die Einspannbewehrung bei eingespannten Wänden,
- die Verlegung der Bewehrung bei Wandartigen Trägern)
Ortbeton / Filigranbauweise
01 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01
Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.19 Beschichtung Aufzugsunterfahrt, UG
01.19
Beschichtung Aufzugsunterfahrt, UG
01.31 Abdichtungsarbeiten
01.31
Abdichtungsarbeiten