Abdichtungsarbeiten (Rohbau)
Ruschestr. 50, 10367 Berlin
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Hinweis Hinweis Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe durch eine Besichtigung Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten sowie den Zufahrts- und Baustelleneinrichtungsmöglichkeiten zu verschaffen. Aus Unkenntnis der vorgenannten Situation später geltend gemachte Nachforderungen von Mehrkosten sind nicht durch den AG zu verantwortenund somit ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur genauen Prüfung der für das Angebot und für die Durchführung der Abbrucharbeiten maßgebenden örtlichen Verhältnisse.
Hinweis
ZTV Betonarbeiten ZTV Betonarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Betonarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18331 Betonarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Heraus-geber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: - AGI: Arbeitsgemeinschaft Industriebau e. V., - BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., - Bgib: Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von Betonbauwerken e. V., - Bund Güteschutz Beton- und Stahlbetonfertigteile e. V., - Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, - Bundesverband Leichtbeton e. V., - Bundesverband Porenbetonindustrie e. V., - BVSF: Bundesverband Spannbeton-Fertigteildecken e. V. , - DAfStb: Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V., - DBV: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein e. V., - Deutsche Bauchemie e. V., - DGfdB: Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V., - DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., - DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., - FDB: Fachvereinigung Deutscher Betonfertigteilbau e. V., - InformationsZentrum Beton GmbH, - RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., - VDI: Verein Deutscher Ingenieure e. V., - VDPM: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V., - VDZ: Verein Deutscher Zementwerke e. V., - WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung   und Denkmalpflege e. V., - ZDB: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. 2 Vorbereitung und Planung Innerhalb 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsicht-lichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauf- tragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenver-antwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranz-beseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüs-tungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN- 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflächen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere der Tragwerks-werksplanung, den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachpla-nungen, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu ermitteln. Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestab-messungen bzw. Mindestqualitäten. Soweit die Baugrube AG-seitig erstellt wird, hat der AN unverzüglich, jedoch spätestens vor Ausführungsbeginn, eine eventuell vorhandene Baugruben-umschließung und Bohrpfahlgründung auf Widersprüche zu vorliegenden Ausführungsgrundlagen zu überprüfen und bei unzulässigen Toleranzen Bedenken beim AG anzumelden. Für Bauteile mit Sichtbetonoberflächen ist immer ein Schalversatzplan mit der Darstellung aller vorgesehenen Strukturen, Stöße, Einbauten, Durchdringungen, Fugen und sonstigen Details zur Genehmigung rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung beim AG einzureichen. Der AN arbeitet alle Leerrohre und Unterputzdosen in seine Werkstatt- und Montageplanung ein. Dem AN obliegt die rechtzeitige Anforderung und Koordination des Elektrogewerks für Einbauten in Sichtbetonbauteile in Bezug auf seine Arbeitsausführung. Kommt WU-Beton zur Ausführung, konzipiert der AN die WU-Ausführung eigenverantwortlich in Bezug auf Materialien, Profile, Bemessungen und Anord-nung. Die WU-Konzeption umfasst neben Einbauplänen vollständige Material-, Profil- und Lieferlisten mit Mengen- und Herstellerangaben und Artikelnummern. Die WU-Konzeption ist vom AN rechtzeitig vor Materialbestellung zur Kenntnisnahme an den AG zu übergeben. Dem AN obliegt die Koordination von Planern und Firmen von Fremdgewerken wie z. B. Blitzschutz, Sanitär etc. in Bezug auf die WU-Eignung zum Einbau in die vom AN vorgesehenen Konstruktionen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Ausführung 3.1.1 Allgemeine Hinweise Bei Einsatz von Beton mit mindestens der Festigkeitsklasse C30/37 und/oder durch den Einsatz von WU-Beton unterliegt die Baustelle mit Beton der Über- wachungsklasse 2. Die Eigenüberwachung ist nach DIN EN 13670/DIN 1045-3 Anhang B, die erforderliche Überwachung durch eine anerkannte Überwach-ungsstelle nach DIN 1045-3 Anhang C durchzuführen. Sämtliche erforderlichen Überwachungsmaßnahmen sind als Leistungsbestandteil des AN von diesem zu dokumentieren und dem AG zur Vorlage beim Prüfstatiker zu übergeben. Der AN sorgt durch Auflegen von Schutzfolien bzw. Gleitlagern aus doppellagiger PE-Folie dafür, dass während des Betonierens kein Beton oder Anmachwasser in die Hohlkammern von Mauerwerkssteinen gelangen. Der AN ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winter-schäden zu treffen. 3.1.2 Untergrund, Vorleistungen Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von den vorhandenen Grundleitungen aufgenommen werden können. Der AN prüft rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der Sauberkeitsschicht, ob ein bauseitig vorhandenes Planum ausreichend maßhaltig ist. 3.1.3 Konstruktive Ausführung/Änderung des AN zu Fertigteilen Es ist eine verformungsarme und setzungsunempfindliche Konstruktion zu erstellen. Eine ggf. erforderliche Rissbreitenbeschränkung ist entsprechend den Vorgaben der Tragwerksplanung vorzusehen. Die Verwendung von Fertig- oder Halbfertigteilen ist dem AN freigestellt, soweit nicht anders beschrieben. Verwendet der AN Fertig- oder Halbfertigteile, sind vom AN im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung die erforderlichen statischen Nachweise bzw. Umrechnungen zu eigenen Lasten zu erbringen. Bei Erfordernis ist die Tragwerksplanung rechtzeitig zur Prüfung einzureichen. Die Prüfgebühren für vom AN veranlasste Änderungen an der Statik trägt der AN. Ebenso vergütet der AG dem AN lediglich die Stahlmassen für die AG-seitig vorgesehene Ortbetonausführung; änderungsbedingte Mehrmengen von Baustahl oder höhere Preise für Stahl in (Halb-) Fertigteilen werden vom AG bei AN-veranlassten Änderungen nicht vergütet. 3.1.4 Material, Güte Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies zwingend erfordert. Es dürfen bei Betonzusatzmitteln nicht mehrere Zusatzmittel derselben Wirkungs-gruppe verwendet werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Fließmittel. Für Spannbeton dürfen Beton-Zusatzmittel nur dann verwendet werden, wenn dafür die Zulassung im Prüfbescheid ausdrücklich erfolgt ist. Bei Stahlbeton sind chloridhaltige Zusatzmittel nicht zugelassen. Die Expositionsklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen gelten als Mindestforderung und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen. Je nach Einbauort ist ein Beton mit hohem Widerstand gegen Frost- und Taumittel einzusetzen. Dies gilt insbesondere für Bauteile an Verkehrsflächen. Falls erforderlich, ist auch die Betondeckung der Bewehrung entsprechend zu erhöhen. Alle erdberührten Bauteile sind aus Beton mit hohem Widerstand gegen chemische Angriffe herzustellen. Stahlverbundkonstruktionen sind mit einem werkseitig aufgebrachten Korrosionsschutz zu liefern. Dieser kann, sofern in den Planunterlagen keine anderen Forderungen beschrieben sind, als Feuerverzinkung mit einer Schichtdicke von mindestens 80 mym oder als Anstrichsystem ausgeführt werden. Schalungstrenn- und Nachbehandlungsmittel dürfen die Haftung späterer Nutzschichten (z. B. Fliesen, Verbundestrich) nicht negativ beeinflussen. 3.1.5 Betonoberflächen/Sichtbetonklasse Alle offenkundig oberflächenfertig sichtbar verbleibenden Betonoberflächen (d. h. Flächen ohne Beschichtungen, Dämmungen, Verkleidungen etc. wie beispiels-weise Tiefgarageneinfahrten, Kellerwände im Wohnungsbau etc.) werden als Sichtbetonflächen ausgeführt. Für die Sichtbetonoberflächen ist das DBV-Merkblatt "Sichtbeton Planung, Ausschreibung, Vertragsgestaltung, Ausführung und Abnahme" zu beachten. Alle sichtbar bleibenden Betonoberflächen werden mindestens in Sichtbeton SB2 gemäß DBV-Merkblatt ausgeführt, soweit keine anderen Angaben zur Oberfläche gemacht sind. Alle Sichtbetonflächen werden absolut scharfkantig, ohne Einlegen von Rund- oder Dreiecksleisten an Innen- und Außenecken, hergestellt. Sichtbar bleibende Einbauteile für Bauzustände oder Hebezeuge dürfen nur nach ausdrücklicher Genehmigung des AGs in Sichtflächen eingebaut werden. In sichtbar verbleibenden Fassadenflächen werden keine Einbauteile für Bauzustände zugelassen. Vor Ausführung der Leistungen ist vom AN beim AG die Zustimmung zu Nachbesserungen an Sichtbetonoberflächen einzuholen. In Sichtflächen werden nur Maßnahmen akzeptiert, die eine Qualität wie diejenige der benachbarten, vertragsgemäßen Sichtbetonflächen in Struktur, Farbe, Toleranz und Konstruk-tion gewährleisten. Bei Sichtbeton dürfen keine wachshaltigen Entschalungsmittel verwendet werden. Es sind nur Zuschlagstoffe und Zemente eines Lieferers von gleicher Farbe zu verwenden; dabei sind Arbeitsfugen zu vermeiden. Der Schutz vor Austrocknung und Fremdwasser des Sichtbetons soll durch nicht direkt anliegende Kunststoff-folien erfolgen. Eine Nassbehandlung ist zu vermeiden. Wird saugende Schalung verwendet, so ist sie mit Zementleim vorzubehandeln und vor dem Einbau trocken abzubürsten. Horizontale Schalungsstöße sollen auf einer Höhe liegen; vertikale Stöße sollen gleichen Abstand haben. Beton für Sichtbeton soll unter Beachtung der Sieblinien und mit einem W/Z-Faktor kleiner als 0,55 hergestellt werden. Schütthöhen dürfen 50 cm nicht überschreiten. Auf eine gleichmäßige Schütthöhe und Verdichtung ist unbedingt zu achten. Die Oberflächen von Bodenplatten und Deckenplatten sind eben abzuziehen und glatt abzureiben. Wenn Bodenbeschichtungen geplant sind, ist die Oberfläche zu glätten bzw. entsprechend der nachfolgenden Bodenbeschichtung herzustellen. Soweit nicht gesondert beschrieben, sind für alle Oberflächen die Anforderungen der Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach DIN 18202 zu erfüllen (keine erhöhten Anforderungen!). 3.1.5 Schalung Die Ausführung aller Bauteile - mit Ausnahme von Gründungsbauteilen - erfolgt mit glatter Oberfläche durch Einsatz glatter, nicht saugender Schalung mit regelmäßigen Stößen und Nagelstellen. Betonwarzen und Grate sind abzuschleifen. Alle Kanten sind zu brechen. Holzschalungen sind gleichbleibend feucht zu halten, damit durch Schwinden keine klaffenden Fugen entstehen und sich die Schalungsbretter nicht werfen. Köcherschalungen sind zu entwässern. In die Schalung eingelegte Schaumkörper für die Herstellung von Aussparungen sind im Zuge des Ausschalens vollständig zu entfernen. Ein Ausbrennen der Schaumkörper zum Ausschalen ist nicht statthaft. Für Bauteile gleicher Art muss eine jeweils gleichartige, glatte, neuwertige Systemschalung eingesetzt werden. Plattenstöße sind vertieft auszuführen. Positive Ecken sind scharfkantig auszuführen. Löcher und Hüllrohre für Spanndrähte und Schlösser sind gleichmäßig anzuordnen und nach dem Ausschalen vertieft zu schließen. Bei wasserundurchlässigen Konstruktionen sind dafür geeignete Spannelemente zu verwenden und nach dem Ausschalen unverzüglich abzudichten. Alle Beton-wände, Stützen und Decken sind zu entgraten. Der AN duldet während seiner Schalarbeiten Arbeitsunterbrechungen und -behinderungen aus der TGA- und Elt-Montage in bauüblichem und mindesterforderlichem Umfang. 3.1.7 Bewehrung Alle Abnahmen und Freigaben sind in Eigenverantwortung des ANs mit dem Prüfingenieur terminlich zu vereinbaren und technisch zu koordinieren. Dem AG ist eine Ausfertigung des vom Prüfingenieur erstellten Abnahmeprotokolls über die Bewehrung zu übergeben. Zur Abrechnung gelangen nur Stahlmassen gemäß geprüfter Statik, bzw. gemäß geprüfter Bewehrungspläne. Der Aufwand für rein konstruktive Bewehrungen (Bügel, Abstandhalter etc.) sowie für Bewehrungen, die ausschließlich Transport- und Bauzuständen dienen, ist vom AN bei der Preisbildung zu berücksichtigen, da er nicht gesondert zur Abrechnung gelangt. 3.1.8 Fugen/Anschlüsse/Einbauteile Arbeits- und Dehnfugen sollen mindestens 0,50 m außerhalb von Eck- und Anschlussbereichen vorgesehen werden. In Bereichen dicht liegender Bewehrung, insbesondere an Kreuzungen von Unterzügen, dürfen keine Arbeitsfugen ausgebildet werden. Die Verankerung von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteilen soll mittels Ankerschienen und systemzugehöriger Mauerwerksanker erfolgen, der AN legt die Systemschienen in die Schalung ein. Bei der Bemessung und Ausführung einbetonierter Ankerschienen sind mindestens 50 %ige Lastreserven und zusätzliche Befestigungsmöglichkeiten für spätere Nachinstallationen und Erweiterungen analog zu Aussparungen vorzusehen. Soweit Einbauteile von Fremdgewerken in bewehrte Betonkonstruktionen eingebaut werden, prüft der AN unverzüglich nach deren Einbau, spätestens jedoch rechtzeitig vor der Betonage, ob allerorts ausreichende Bewehrungsabstände zu den Einbauteilen vorhanden sind. Soweit Bewehrungsmindestabstände unterschritten werden, meldet der AN Bedenken gegen die Ausführung an. 3.1.9 Aussparungen, Durchbrüche Alle AG-seitig angegebenen oder AN-seitig erforderlichen Durchbrüche und Montageöffnungen sind vom AN in seiner Werkstatt- und Montageplanung vorzu- sehen und baulich umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Öffnungen so geschlossen werden, dass sie einerseits leicht zu öffnen und zu verschließen sind, andererseits die bauphysikalischen Anforderungen (z. B. Brandschutz, Schall-schutz, Gasdichtigkeit) an das durchdrungene Bauteil berücksichtigen. 3.1.10 Wasserundurchlässiger Beton Bauteile, die mit Grundwasser in Berührung kommen, d. h., unterhalb des Bemessungswasserstandes liegen, sind ggf. als "Weiße Wanne", d. h. als wasser-undurchlässige Konstruktion gemäß DAfStb-Richtlinie "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton" (WU- Richtlinie) herzustellen, soweit vom AG gefordert oder beschrieben. Für alle Räume und Bauteile der Weißen Wanne gilt, soweit nicht anders beschrie-ben, die Nutzungsklasse A der WU-Richtlinie mit erhöhten Anforderungen. Die An- forderungen für hochwertig genutzte Räume gemäß DBV- Merkblatt sind zu erfül-len. 3.1.11 Stahlbetonfertigteile Der Angebotspreis für Stahlbetonfertigteile beinhaltet, soweit nicht in Leistungspositionen abweichend beschrieben, die Herstellung, Lieferung und Montage von Stahlbetonfertigteilen einschließlich Hilfs-, Trag- und Schutzgerüsten (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Montage-halterungen sowie gegebenenfalls erforderlichen (Mobil-) Kraneinsatz und das Verschließen von Transportöffnungen. Selbes gilt für jegliche Mehraufwendungen aus Montagezuständen und Bauzwischenzuständen, soweit diese nicht aus- schließlich im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung Dritter erforderlich sind. Sofern in den der Ausschreibung beigefügten Unterlagen keine zusätzlichen Angaben enthalten sind, ist die Oberfläche in der nutzungsentsprechenden Oberflächenqualität gemäß nachstehender Auflistung auszuführen, dabei sind die Sichtbetonklassen nach DBV- Merkblatt "Sichtbeton" einzuplanen, wie folgt: Bauteil  Ausführung  Oberfläche  Sichtbetonklasse Decken  unterseitig   glatt   2 Unterzüge  3-seitig    glatt   2 Stütze   4- bzw. allseitig  glatt   2 Wände   2-seitig    glatt   2 Treppen belegt unterseitig u. Wangen  glatt   2 Treppen fertig  allseitig   glatt   2 Der Zulassungsbescheid von Fertigteilen muss auf der Baustelle in Abschrift oder Kopie vorliegen. 3.1.12 Faserbeton Bei Faserbeton ist ausschließlich der Einsatz bauaufsichtlich zugelassener Fasern (auch bei Glasfasern) gestattet. Es dürfen nur alkaliresistente Fasern zugegeben werden. 3.1.13 Betonarbeiten gegen Bestand Bei Betonage gegen Bestandswände als einseitig verlorene Schalung ist vom AN ein prüffähiger statischer Nachweis der Bestandswand für Betondruck aus den Betonierabschnittshöhen des AN zu führen. Der AN kalkuliert den erhöhten Aufwand für die Betonage in Höhen-Teilabschnitten ein. 4 Aufmaß/Bautoleranzen Der AN legt die Meterrisse an, soweit er Stahlbetonwände erstellt. Hierzu erstellt er ein Messraster < 2,50 x2,50 m und anhand dessen eine Höhenkartografie. Aus diesem Höhenaufmaß legt der AN anschließend je Deckenebene Meterrisse fest. Die Meterrisse werden vom AN dauerhaft und unveränderlich mit Schlagdübeln markiert und auf weitere Meterrisse im Abstand von längstens 10,00 m, jedoch mindestens ein Meterriss je Wohn- oder Gewerbeeinheit, übertragen.
ZTV Betonarbeiten
Statische Angaben zur Ausführung - Beton Statische Angaben zur Ausführung - Beton Allgemein: Die Anschlüsse aller an die Decken angrenzenden nicht tragenden Bauteile bspw. nicht tragenden Innenwände sind so auszubilden, dass die auftretenden Verformungen der Decken schadensfrei aufgenommen werden können. Bei der Ausbildung aller Anschlüsse ist zu beachten, dass eine ungleichmäßige Verformung benachbarter bzw. übereinanderliegender Decken möglich ist, so dass sich ihr Abstand um die genannten Werte erhöhen oder verringern kann. Dabei sind gegebenenfalls die Anforderungen aus dem Brandschutz an Anschlüsse zu beachten. Wenn im Rahmen einer wirtschaftlichen bzw. bauablauftechnischen Optimierung der Einsatz von Fertigteilen oder Teilfertigteilen geplant wird oder sonstige Maßnahmen getroffen werden sollen, sind die Auswirkungen möglicher Abweichungen von den in den statischen Berechnungen angenommenen statischen Systemen und Herstellungsweisen durch die ausführende Firma eigenverantwortlich zu prüfen. Ggf. muss eine Umplanung durch die ausführende Firma erfolgen und die Prüfung bzw. Freigabe durch den Bauherrn, Objektplaner bzw. den Prüfingenieur ist eigenverantwortlich zu erwirken. Damit zusammenhängende Kosten sind durch den AN zu tragen. Die zulässigen Nutz- und Verkehrslasten sind gemäß DIN EN 1991-1-1 und DIN EN 1991-1-1 NA bzw. spezifischen Bauherren- und Fachplanervorgaben angesetzt worden und bei der Bauausführung zu berücksichtigen. Für alle Bauteile des Tragwerks gilt wie allgemein üblich, dass durch den  Tragwerksplaner nur der Endzustand untersucht und bemessen worden ist. Die Tragfähigkeit in den temporären Bau-, Montage- und Transportzuständen ist von der ausführenden Firma in Abhängigkeit der von ihr verwendeten Bau- und Montageverfahren und unter Beachtung der Randbedingungen aus der Genehmigungs- und Ausführungsplanung prüffähig nachzuweisen und dem Prüfingenieur zur Freigabe vorzulegen. Ggf. sind geeignete Maßnahmen bei der Herstellung, wie bspw. die Anordnung von Hilfsunterstützungen oder Lastverteilungsplatten oder die Anpassung der Ausschalfristen, zu treffen. Bei der Wahl der Herstellungs- und Bauverfahren und insbesondere bei der Festlegung der Ausschalfristen ist zu beachten, dass die zulässigen Bauteilverformungen nicht überschritten werden dürfen. Bauaufsichtlich geforderte Zeugnisse, Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall sind von der ausführenden Firma beizubringen. Die Wahl von Lagern (z.B. für die Auflagerung von Fertigteilen) und das Beibringen der erforderlichen Nachweise erfolgt durch die ausführende Firma. Eigenschaften, Überwachung, Ausschalfristen: Aufgrund der gewählten bzw. aus statischer Sicht erforderlichen Betonfestigkeiten ist die Betonherstellung in die Überwachungsklasse 2 einzustufen. Die Verwendung von Beton nach der Überwachungsklasse 2 (DIN EN 13670 bzw. DIN 1045-3) bedarf der Überwachung und der Zertifizierung der Produktionskontrolle. Vor Beginn der Bauarbeiten hat die ausführende Firma den Nachweis der Güteüberwachung zu erbringen. Alle Flächenbauteile sind aus einem schwindarmen Beton mit niedriger  Wärmeentwicklung herzustellen (Beton mit geringer Rissneigung). Die Zuschlagsstoffe sollen eine raue Kornoberfläche und eine geringe ärmedehnung aufweisen. Sofern bei der Ausführung durch die ausführende Firma, Betone mit höherer Festigkeit als in den Genehmigungs bzw. Ausführungsunterlagen angegeben verwendet werden, sind die Nachweise der Rissbreitenbegrenzung unter Berücksichtigung der geänderten Betonfestigkeit durch die ausführende Firma neu zu führen und die Bewehrung sofern erforderlich eigenverantwortlich anzupassen. Sofern die durch Prüfung festgestellten Druckfestigkeiten der verwendeten Betone die charakteristischen Festigkeiten der in den Ausführungsunterlagen angegebenen Beton um mehr als 35% oder um mehr als 15 N/mm² (der kleinere Wert ist maßgebend) überschreiten, sind die Nachweise der Rissbreitenbegrenzung durch die ausführende Firma für die nächst, höhere Festigkeitsklasse zu erbringen. Der Größtkorndurchmesser ist von der ausführenden Firma eigenverantwortlich unter Beachtung aller geltenden Normen und Richtlinien selbst festzulegen, sofern er auf Bewehrungsplänen nicht explizit eine Angabe enthalten ist. Generell gilt, dass das Größtkorn auf den Wertebereich zwischen Ø8 und Ø32mm begrenzt wird. Bei höheren Bewehrungsgraden bzw. geringen Stababständen, kann eine Beschränkung des Größtkorns auf 8 oder 16mm erforderlich werden. Die Größe und Lage von Rüttelgassen sind, sofern erforderlich, von der ausführenden Firma eigenverantwortlich unter Beachtung aller geltenden Normen und Richtlinien festzulegen, sofern sie nicht explizit auf den Plänen angegeben sind. Alle Nachweise für die Ortbetonschalungen und damit zusammenhängender Bauelemente sind durch die ausführenden Firmen zu erbringen. Zu den Nachweisen zählt auch die eigenständige Ermittlung der Belastungen aus den Bauzuständen auf die Schalung. Für die Deckenschalung gilt als Mindestanforderung, dass mindestens zwei Geschosse durchgesteift bleiben müssen, da die Deckeneigengewichte größer sind als die Verkehrslast für die darunter befindliche Decke. Durch die ausführende Firma ist eigenverantwortlich zu prüfen, ob es höhere Anforderungen gibt. Werden Halbfertigteile eingesetzt, sind diese durchzusteifen. Die Planung der erforderlichen Unterstützungen ist eigenverantwortlich zu erstellen und bei Erfordernis ist eine Freigabe durch entsprechenden Sachverständigen bzw. den Bauherrn oder Architekten zu erwirken. Sonderbauteile, wie z. B. tragende Wandscheiben, die als wandartige Träger/Überzüge wirken, müssen so lange (eingeschalt und) durchgesteift bleiben, bis eine ausreichende Tragfähigkeit für das in der Genehmigungsplanung vorausgesetzte statische System erreicht ist. Die Hinweise in der Planung des Tragwerksplaners sind zu berücksichtigen. Bezüglich der Ausschalfristen ist das DBV Merkblatt "Betonschalungen" sowie DIN EN 13670 bzw. DIN 1045-3 zu berücksichtigen. Gerüste und Schalungen dürfen erst entfernt werden, wenn der Beton eine ausreichende Festigkeit erreicht hat. Wenn notwendig, müssen Hilfsstützen eingebaut bleiben oder unmittelbar nach dem Ausschalen Hilfsstützen aufgestellt werden. Die Anzahl und Anordnung der Hilfsstützen sind durch den AN eigenverantwortlich zu planen. Die Qualitätsanforderungen an die Oberflcähen (z.B. Sichtbeton) sind zu beachten. Alle Bauteile sind nach der DAfStb.-Richtlinie "Vorbeugende Maßahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton" (Alkali-Richtlinie) in Feuchtigkeitsklassen einzustufen. Das Untergeschoss ist im Bereich der Tiefgarage in die Feuchtigkeitsklasse WA einzustufen. Im Bereich der Kellerräume kann fü das Untergeschoss die Feuchtigkeitsklasse WF angesetzt werden. Alle weiteren Bauteile sind nach der Alkali-Richtlinie einzustufen, wobei die Bedingungen für massige Bauteile (=  0,50 m) zu berüksichtigen sind. Betongüte, Expositionsklassen, Betondeckung und Rissweitenbeschrän-kung: Beim vorliegenden Bauvorhaben wird "normalfester" Stahlbeton nach Eigenschaften gewält. Er ist entsprechend der DIN EN 1992-1, DIN 1045-2 und der DIN EN 206-1 herzustellen. Der E-Modul ist hierbei nach DIN EN 1992-1 Tab. 3.1 einzuhalten. Fü die allgemeinen Anforderungen an die Betondeckung gelten grundsätzlich die DBV-Merkblätter, herausgegeben vom Deutschen Beton-Verein E.V. und das Heft 525 des Deutschen Ausschusses fü Stahlbeton, soweit in der nachfolgenden Übersicht keine höheren Angaben festgeschrieben werden. In den entsprechenden Teilen der Genehmigungsplanung werden die Nachweise zur Rissbreitenbeschränkung geführt und die Anforderungen definiert. Da die Neubauelemente weitestgehend fugenlos ausgeführt werden sollen, muss für die Decken und für größere zusammenhängende Wandflächen, mit einem erhöhten Bewehrungsgehalt gearbeitet werden, um Zwangsspannungen aufzunehmen. Für die Bodenplatte und die Außnwäde wird nach WU-Richtlinie der Entwurfsgrundsatz EGS-C angenommen. Die Rissweiten werden auf das nach DIN EN 1992-1 erforderliche Mindestmaß beschränkt. Daraus resultieren die folgenden Anforderungen an die Stahlbetonbauteile: WU -Bauteile:  - Gründung / Außenbauteile wk,cal =0,20 mm, Neben den Angaben in der Statik, müssen das Abdichtungskonzept und die entsprechenden Vorgaben für die Beschichtungen eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Bodenplatte und die Sockelbereiche der von der Bodenplatte aufgehenden Wände und Stützen. Betonierabschnitte / Arbeitsfugen: Die Planung, Festlegung und Darstellung der erforderlichen Betonierabschnitte, Arbeitsfugen, Dichtungsbänder und Sollbruchstellen ist durch die ausführende Firma eigenverantwortlich und unter Beachtung der Randbedingungen aus der übergebenen Planung durchzuführen, sofern auf übergebenen Plänen nicht explizit Angaben dazu gemacht werden. Arbeitsfugen sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. Die Lage und Ausführung erforderlicher Arbeitsfugen sind vor Baubeginn durch die ausführende Firma eigenverantwortlich sorgfältig zu planen. Die Ausbildung der Arbeitsfugen ist zu detaillieren und mit dem Objektplaner abzustimmen. Ausführungszeichnungen für die Arbeitsfugen sind dem Auftraggeber zur Genehmigung vorzulegen. Alle Arbeitsfugen sind durchzubewehren und sind mit einem verschlossenen Schalungssystem, das eine Querkraftübertragung zulässt, abzustellen. Die Wahl der Fugenabstellung bleibt dem AN überlassen. Sind in der Genehmigungsplanung Stahlbetonbauteile - als in einem Betoniervorgang ausgeführt- gerechnet, müssen für davon abweichende Ausführung die entsprechenden Nachweise der Verbundfuge durch die ausführende Firma erbracht werden. Ein Einsatz von Rückbiegekästen entsprechender Eignung ist möglich, sofern die Übergreifungslängen der Bewehrung das zulassen. Bei Arbeitsfugen im Bereich von langen Wänden ist davon auszugehen, dass aufgrund der erforderlichen Übergreifungslängen der Bewehrung, Rückbiegekästen gegebenenfalls nicht eingesetzt werden können. Die Zulassungen der Hersteller sind zu beachten. Nach dem Ausschalen ist im Bereich der Arbeitsfuge die Zementschlämme bis auf das tragfähige Korngerüst des Betons zu entfernen, sofern keine anderen geeigneten Maßnahmen zur Sicherstellung der Schub- bzw. Querkraftübertragung getroffen werden. Vor dem Weiterbetonieren sind Arbeitsfugen entsprechend DIN 1045-3 bzw. DIN EN 13670 vorzubehandeln. Die DBV-Merkblätter in ihrer jeweils neuesten Fassung sind zu beachten. Fugen in den Außenwänden des Untergeschosses: Bei den WU-Außenwänden wird empfohlen, in regelmäßigen Abständen (ca. alle 6 m) Fugen auszubilden, um die Rissbildung zu kontrollieren. Diese Fugen können beispielsweis mit Schwindrohren (Sika o.gl.) versehen werden. Die Schwindrohre sind so zu wählen, dass der Wandquerschnitt um ca. 1/3 geschwächt wird. Optional besteht gemäß WU-Richtlinie die Möglichkeit die Horizontalbewehrung im Bereich der Schwindrohre zu reduzieren. Einbringen des Betons / Nachbehandlung: Allgemein: Eine Entmischung des Betons ist zu vermeiden. In Wänden und Stützen sind beim Einbringen Schüttrohre zu verwenden. Die Fallhöhe ist auf max. 2 m zu begrenzen (bei Sichtbeton und WU-Bauteilen max. 1 m). - Der Beton ist durch geeignete Innen- bzw. Außenrüttler sorgfälig zu verdichten. - Hohlräume für die Schalungsanker sind hohlraumfrei zu verschließen. - Frühchwindrisse und Temperaturrisse sind durch eine konsequente   Nachbehandlung zu vermeiden. - Betonnachbehandlung und Mindestdauer der Nachbehandlung nach   DIN 1045-3, befahrene Flächen jedoch mindestens 5 Tage. - Chemische Nachbehandlungsmaßnahmen sind vorher anzuzeigen und bedüren   der Genehmigung durch den Auftraggeber. - Die Betonoberflächen, auf die später ein Oberflächenschutzsystem, eine Bau-   werksabdichtung oder Verbundaufbauten aufgebracht werden sollen, müssen die   hierfür geforderten Eigenschaften gemäß DIN 18195 aufweisen. Darüber hinaus   muss in der Regel eine Oberflächenzugfestigkeit von o Mittelwert > 1,5 N/mm² o Einzelwert > 1,0 N/mm² erreicht werden. Entsprechende Zulassungen sind zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die DIN 1045-3 und die DIN EN 13670 mit weiter-gehenden Anforderungen. Es sind die statischen Vorgaben / Planungen zu einzuhalten / berücksichtigen.
Statische Angaben zur Ausführung - Beton
Statische Angaben zur Ausführung - Betonstahl Statische Angaben zur Ausführung - Betonstahl Allgemein: - Betonstahl für Ortbetonbauteile B500 mindestens Normalduktil (A) nach DIN EN   1992-1-1, schneiden, biegen, liefern, verlegen. Beim Schweißen von Bewehrung   sind die DIN EN 17660-1 und die DIN EN 17660-2 zu beachten. - Das Biegen, Zuschneiden und Anpassen einzelner Positionen vor Ort, zum   Beispiel an Durchbrüchen ist unvermeidbar und wird nicht gesondert vergütet. - Einzellängen der Bewehrung bis 12 m, - Um die Lage der Bewehrung zu sichern, erfolgt die Wahl und die Lage der   Abstandhalter bzw. Unterstützungskörbe für die untere bzw. obere Bewehrung   gemäß den gültigen DBV-Merkblättern. - Die Kosten fü die Abstandshalter und Unterstützungskörbe sowie für sonstige   Elemente zur Lagesicherung der Bewehrung sind durch den AN in die   Einheitspreise der Bewehrung einzukalkulieren. Abriss-, Rand- und Mindestbewehrung: Soweit in der statischen Berechnung nicht anders angegeben, ist von folgenden  konstruktiven (Mindest-) Bewehrungen auszugehen: - Abrissbewehrung bei allen parallel zur Deckenspannrichtung verlaufenden   Auflagern von 25 % der maximalen Feldbewehrung. - Randbewehrungen an allen freien Rändern von Deckenplatten, wie z. B. Balkon-   platten, Aussparungen, Treppenpodesten, dreiseitig gelagerten Deckenplatten   usw., mindestens mit Steckbüeln ø10/15 und 2 ø14 oben und unten. - Die in der statischen Berechnung gewälte Bewehrung gilt als Mindestbewehrung   und darf nicht abgemindert werden, da sie gleichzeitig für die Rissbreitenbe-   schränkung herangezogen wird. Sollen Reduktionen vorgenommen werden so   sind durch den AN rechnerische Nachweise zur Prüung vorzulegen. - Bei punktförmig gestützten Platten muss über den Stüzen im Bereich der   Lasteinleitungsfläche eine durchgehende untere Bewehrung mit dem Querschnitt   As = max VEd/fyk angeordnet werden. - Um bei den Flachdecken das Durchstanzen zu verhindern, werden neben den   üblichen Bügeln, Schubzulagen und Schrägeisen auch Fertigsysteme eingesetzt   (Dübelleisten). - In Wandenden und -ecken, über Türstürzen und Aussparungen sind grundsätz-   lich mindestens 1 ø12 bzw. 1 ø16 je Ecke vertikal bzw. horizontal anzuordnen   und mit Steckbügeln ø8/15 bzw. ø10/15 einzufassen. Tronsolen: Alle Treppenläufe sind Fertigteile, die auf den Zwischen- und Hauptpodesten aufgelagert werden müssen. Dies erfolgt mittels Tronsolen bzw. Elastomerlagern. Im Rahmen der Genehmigungsplanung wurden Schöck-Tronsolen nachgewiesen. Isokörbe: Alle auskragenden Bauteile werden mithilfe von Schöck Isokörben mit den Geschossdecken statisch verbunden und dabei gleichzeitig thermisch vonein-ander getrennt bleiben. Überhöhung der Schalung: Bei Deckenspannweiten von 6,0 m bis 8,0 m ist eine Überhöhung der Decken zur Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit erforderlich. Die Überhöhung beträgt je nach Spannweite zwischen 1,5 cm bis 2,5 cm. Stahlsorten: Baustahl nach DIN EN 10025-2 (2005) - Festlegung der Festigkeits- und Güerklasse in den Einzelpositionen - Blechdicken für Schweißrofile, Stirnplatten, Steifen (Rippen), etc. bis 40mm - Werkstoffwahl entsprechend Korrosionswiderstandsklassen gem. Zulassung und   Vorgaben zum Aussehen nach Angabe Architekt. Werkstoffeigenschaften / Stahlgüten: Es dürfen nur Materialien mit dem Übereinstimmungszeichen nach den einschlägigen Vorschriften verwendet werden. Es ist die DASt- Richtlinie 009 "Stahlsortensauwahl für geschweißte Stahlbauten" zu beachten. S235 JR nach DIN EN 10025-2: 2005-04 (entsprechend S235 JR G2 nach DIN EN 10025: 2005) f·Flach- und Profilstähle mit Werkszeugnis 2.2 als Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204: 2005-01 in Verbindung mit der Anpassungsrichtlinie Stahlbau und der Bauregelliste. Feuerverzinkung: Stähle, die feuerverzinkt werden sollen, sind nach DIN EN 10025-2: 2005-04 mit Option 5, d. h. der Eignung zum Schmelztauchverzinken zu bestellen. Werkstattplanung Stahlbau: Durch den AN ist die Werkstattplanung für die Stahlbauteile auf Grundlage der Architektenpläne und Detailvorgaben des Architekten sowie der statischen Berechnung und Übersichtszeichnungen (Position- bzw. Konstruktionspläne) zu erstellen und den Beteiligten (incl. Prüfingenieur) zur Prüfung vorzulegen. Die Werkstattplanung muss alle erforderlichen statischen Detailnachweise für Knoten und Änderungen sowie detaillierte Material und Stücklisten, Ausfüh- rungszeichnungen, Montageanweisungen, Angaben zum Korrosionsschutz ent-halten. Dabei sind durch den AN die Güteklassen, die Korrosionswider-standsklassen u.ä. der der Stähle in Anhängigkeit von der Fertigungstechnologie detailliert festzulegen. Die Angaben im LV dienen nur zur Orientierung. Die in der Statik angegebenen Materialdicken sind Mindestdicken. Alle Aufmaß- und Vermessungsarbeiten sind Sache des Auftragnehmers (AN). Alle Maße und Angaben in den Zeichnungen sind vor Baubeginn vom AN zu prüfen und mit anderen Gewerken abzustimmen. Bauungenauigkeiten sind auszugleichen. Stahlbauteile müssen geschützt werden, damit sie den Korrosionsbelastungen während der geforderten Nutzungsdauer standhalten. Hierzu sind die Architektenangaben zum Korrosionsschutz zu beachten. Bei der Ausführung der Stahltragwerke sind die Teile 1 und 2 der DIN EN 1090-1 zu beachten. Schweißverbindungen: Schweißnahtdicke bei tragenden Bauteile a = 3 mm bzw. nach tragwerks-planerischer Anforderung. Die Schweißnähte sind unter Beachtung der DIN EN 1993- 1-1 und der DIN EN 1993-1-8 sorgfältig auszuführen. Für die Ausführung der Schweißarbeiten ist die Herstellerqualifikation gemäß DIN EN ISO 17660 unter Berücksichtigung der DVS-Richtlinie 1708 nachzuweisen. Das Schweißgut muss mindestens den Kennwerten der Stahlgüte entsprechen. Alle Schweißflanken müssen trocken und frei von Verunreinigungen, Beschichtungen, Rost und Zunder sein. Zur Vermeidung von Versprödung, Kaltrissen und Terrassenbrüchen kann ein Vorwärmen erforderlich sein. Die erforderlichen Vorwärmtemperaturen sind nach SEW 088 zu ermitteln. Ein ausreichender Wind- und Wetterschutz ist sicherzustellen. Bei Temperaturen unter 0°C sind Maßahmen gegen zu schnelles Abkülen im Bereich der Wämeeinflusszone vorzunehmen (Vorwärmen). Schlacken, Schweißpritzer und sonstige Rükstäde sind zu entfernen. Die DaSt-Richtlinie 009 "Stahlsortenauswahl für geschweiße Stahlbauten" ist zu beachten. Zur Vermeidung von Versprödung, Kaltrissen und Terrassenbrüchen kann ein Vorwämen erforderlich sein. Die erforderlichen Vorwämtemperaturen sind nach SEW 088 zu ermitteln. Unterbrochene Schweißnähte und Punktschweißungen sollten nur angewendet werden, wenn die Korrosionsgefahr unbedeutend ist. Korrosionsschutz bei Stahlbauteilen: Stahlbauteile werden einbetoniert, und dadurch kein Korrosionsschutz notwendig ist. Es sind die statischen Vorgaben / Planungen zu einzuhalten / berücksichtigen.
Statische Angaben zur Ausführung - Betonstahl
Statische Angaben zur Ausführung - nichttragende Wände Statische Angaben zur Ausführung - nichttragende Wände Werden nichttragende Wände aus Mauerwerk vorgesehen so sind diese möglichst spät einzubauen, damit die Rissbildung minimiert werden kann. Die Anschlüsse zwischen tragenden und nichttragenden Bauteilen sind so auszuführen, dass Bauteilbewegungen zwängungsfrei aufgenommen werden können. Die maximal auftretenden Tragwerksdurchbiegungen und - verformungen können der Genehmigungsstatik entnommen bzw. ergänzend beim Tragwerksplaner abgefragt werden. Beim Anschluss von Mauerwerkswänden an Stahlbetonbauteile sind zur Stabilisierung typisierte Anschlusssysteme zu verwenden. Es sind die statischen Vorgaben / Planungen zu einzuhalten / berücksichtigen.
Statische Angaben zur Ausführung - nichttragende Wände
Ortbeton / Filigranbauweise Ortbeton / Filigranbauweise Die statische Bemessung erfolgt für eine Ortbetonausführung der Stahlbeton-konstruktion. (Wenn der AN Bereiche in Filigranbauweise (Filigranplatten oder Hohlwände) erstellen möchte, hat er bei Erfordernis für diese Bauteile eigenständig eine prüffähige statische Berechnung und in Abstimmung mit seinem FT-Werk die erforderliche Werk- und Montageplanung zu erstellen und diese Unterlagen zur Prüfung einzureichen.) (Der Einsatz von Filigranbauteilen hat in Abhängigkeit der Typologie statisch konstruktive Auswirkungen. So ändert sich bei Decken in Filigranbauweise bspw. die statische Nutzhöhe quer zur Spannrichtung der Filigranplatte.) (Die Verwendung von Filigranbauteilen hat generell beispielsweise Einfluss auf: - den Querschnitt der Querbewehrung bei zweiachsig gespannten Decken, - die Anordnung und Auslegung von Dübelleisten / Durchstanzbewehrung, - die Einspannbewehrung bei eingespannten Wänden, - die Verlegung der Bewehrung bei Wandartigen Trägern)
Ortbeton / Filigranbauweise
01 Beton- und Stahlbetonarbeiten
01
Beton- und Stahlbetonarbeiten
01.19 Beschichtung Aufzugsunterfahrt, UG
01.19
Beschichtung Aufzugsunterfahrt, UG
01.31 Abdichtungsarbeiten
01.31
Abdichtungsarbeiten