Photovoltaikanlage
Wohnsiedlung Glacis, Breisach
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung All­ge­mei­ne Bau­be­schrei­bung In Brei­sach soll eine Flä­che von ca. 2,3 ha da­für ge­nutzt wer­den, Wohn­raum mit ge­dämpf­ten Miet­prei­sen zu er­stel­len. Die­ses Vor­ha­ben wird durch die Nachverdichtung der Entwicklungsfläche im Be­reich der Isenbergstraße Ecke Burk­hei­mer Land­stra­ße er­mög­licht. Hier­bei ist im nörd­li­chen Be­reich, an­gren­zend an eine Grünzone eine hö­he­re Be­bau­ung vor­ge­se­hen. Vom an­gren­zen­den jü­di­schen Fried­hof ist ein Ab­stand von 10m zu si­chern und von jeg­li­cher Be­bau­ung und Nut­zung frei zu hal­ten. Der Be­reich darf auch im Rah­men der Bau­ar­bei­ten nicht ge­nutzt wer­den. Durch das Ver­set­zen und Er­wei­tern der Ab­stän­de zwi­schen den Punkt­häu­sern wird eine auf­ge­lo­cker­te und in­di­vi­du­ell ab­les­ba­re Ein­gangs­si­tua­ti­on ge­schaf­fen. Die Flä­che zwi­schen den Punkt­häu­sern dient als Begegnungsfläche für die Be­woh­ner und sorgt für eine Privatheit der Frei­sit­ze. Die Zeilengebäude fol­gen dem Ver­lauf der Isenbergstraße durch einen leich­ten Ver­satz und er­gän­zen da­durch die vor­han­de­ne Struk­tur. Die Bau­kör­per sind ge­mäß der Bauvoranfrage in­ner­halb des Planungsgebietes mit ei­nem Gartengeschoss und drei bis vier Voll­ge­schos­sen aus­ge­bil­det. Die not­wen­di­gen Park­plät­ze und die Be­su­cher-Stell­plät­ze so­wie die Fahr­ra­d-Stell­plät­ze be­fin­den sich in der Tief­ga­ra­ge so­wie zum Teil über­ir­disch. Die Park­ga­ra­ge er­schließt alle Ge­bäu­de barrierefrei. Hoch­bau Es ent­ste­hen 151 of­fe­ne und licht­durch­flu­te­te Woh­nun­gen mit je­weils ei­nem Bal­kon von 6 m². Bei den Zeilengebäuden wer­den auf den West­sei­ten Holz­la­mel­len zur Si­che­rung der Privatheit vor­ge­se­hen. Fast alle Woh­nun­gen be­sit­zen Ta­ges­licht­bä­der. Die not­wen­di­gen die­nen­den Räu­me und Technikräume sind in der Tief­ga­ra­ge si­tu­ier­t. Jede Woh­nung ist über einen Auf­zug Er­reich­bar. Die Trep­pen­häu­ser, ge­le­gen in der Ge­bäu­de­mit­te, bil­den ganz be­wusst ein zen­tra­les Ele­ment. Mög­li­che Ab­stell­flä­chen für Rollatoren und Kin­der­wä­gen be­fin­den sich im UG so­wie zum Teil im EG und auf wei­te­ren Ebe­nen. Frei­an­la­gen und Dachbegrünung Ein neu­er Erschließungsweg über die Burk­hei­mer Land­stra­ße be­fin­det sich im Nor­den des Grund­stückes. Die Nut­zung ist aus­schließ­lich für Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer vor­ge­se­hen. Vor je­dem Punkthaus sind klei­ne Vor­plät­ze an den Ein­gän­gen plat­zier­t. Klei­ne Auf­ent­halts­be­rei­che mit Sitzkanten, Hausbäumen und Fahrradabstellflächen für Be­su­cher mar­kie­ren die Ein­gän­ge. Müll­sam­mel­stel­len sind ent­lang der We­gach­se plat­ziert und den ein­zel­nen Häu­sern zu­ge­ord­net. Im Sü­den des Grund­stückes, ent­lang der Isenbergstraße, be­fin­den sich be­glei­tend PKW-Park­plät­ze. Es be­steht die Mög­lich­keit, zwei der Stell­plät­ze mit E-Ladesäulen aus­zu­stat­ten. Die Tief­ga­ra­ge wird von der Burk­hei­mer Land­stra­ße aus er­schlos­sen. Dort be­fin­den sich auch die Fahr­ra­d- und PKW-Stell­plät­ze für die Be­woh­ner des Quar­tier­s. Eine neue Tra­fo­sta­ti­on für die Strom­ver­sor­gung ist ne­ben der TG-Zufahrt vor­ge­se­hen. Zwi­schen den bei­den neu­en Ge­bäu­de­rie­geln im Sü­den be­fin­det sich der große Kin­der­spiel­platz im Grü­nen mit zahl­rei­chen An­ge­bo­ten, wie Klet­ter­turm mit Rut­sche, Schau­kel, Tram­po­lin, Klet­ter­fel­sen, Sandspiel und Sitz­mög­lich­kei­ten zum Auf­ent­hal­t.
Baubeschreibung
Allgemein technische Hinweise Allgemein technische Hinweise In den EPs ist zu berücksichtigen: 1. Es gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik als geschuldet. Alle Positionen verstehen sich, so nicht anders beschrieben,  als liefern, transportieren, montieren und in Betrieb nehmen. 2. Der AG behält sich vor, Positionen des LVs, die noch nicht in Auftrag gegeben wurden (Preisanfrage- und Alternativpositionen), im Zuge des Baufortschritts zu den angebotenen Einheitspreisen nachträglich an den AN zu vergeben. 3. Alle behördlichen Anmeldungen im Rahmen der Ausführung sind mit den Einheitspreisen abgegolten, ausschließlich der behördlichen Gebühren. 4. Der AN erhält bei der Projektübergabe eine Ausführungsplanung. Auf deren Basis erstellt er seine Montageplanung. Der AN ergänzt erforderlichenfalls die vorliegende Ausführungsplanung für die Montageplanung. Der AN übergibt die Montageplanung dem AG und stimmt diese mit ihm und den allen Beteiligten ab. Erst nach der Freigabe der eingereichten Unterlagen kannmit der Montage begonnen werden. Die Montage darf ausschließlich anhand vom AG geprüften Plänen erfolgen. 5. Der Anbieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise für die von ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vor Ausführungsbeginn vorzulegen. Amtliche Nachweise können sein: Prüfzeugnis, Prüfbescheid und allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (ABZ) bzw. allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (ABP). Für die Bestandsunterlagen sind entsprechende Auflistungen des eingebauten Brandschutzes, mit Typ, Ort, lfd.-Nr. und den Grundrissen mit Eintragungen vorzulegen. Die Einbauanleitungen der Brandschutzeinrichtungen sind vor Beginn der Montage der Bauleitung zu übergeben. Es dürfen keine Einrichtungen eingebaut werden deren ABP/ABZ nicht auf der Baustelle sind. 6. Alle zur Installation vorgesehenen Teile sind zu bemustern. Die Bemusterung ist vom Bieter bzw. AN zeitlich so frühzeitig anzumelden, dass der AG, Bauherr und deren Vertretungen Zeit haben, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Der Bauablauf darf nicht gestört werden. Es dürfen nur freigegebene Teile eingebaut werden. Bei gleichartigen Gegenständen, z.B. Schaltschränke, Schaltgeräte, Bezeichnungsschilder, Pumpen, Armaturen usw. sind einheitliche Fabrikate zu verwenden. 7. Von anderen Firmen einzubauende und vom Unternehmer zu liefernde Materialien müssen unaufgefordert und rechtzeitig mit genauen Montagerichtlinien an die ausführende Firma übergeben werden. Der Auftragnehmer hat eine Abstimmung mit den ihn berührenden Gewerken vorzunehmen. 8. Baustelleneinrichtung An- und Abtransport, Auf- und Abbau der Baustelleneinrichtung für die gesamte im Leistungsverzeichnis beschriebene Baumaßnahme, mit allen zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geräten, Montagegerüsten, Leitern, Personalunterkünften gemäß Arbeitsstättenverordnung sowie den notwendigen Baustoff- und Werkzeugdepots. 9. Während aller Arbeiten des ANs auf der Baustelle muss ein deutschsprechender Vertreter des ANs anwesend sein, der bevollmächtigt ist, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und der weisungsberechtigt die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. Er nimmt an den wöchentlichen Bauleiterbesprechungen teil und darf nur mit Zustimmung des AGs ausgetauscht werden. Sofern ein Zusammenarbeiten mit dem Bauleiter oder anderen Arbeitnehmern des ANs nicht zumutbar ist, kann der AG die sofortige Ablösung verlangen. 10. Alle erforderlichen Koordinationen und Abstimmungen mit den Versorgern für die Hausanschlüsse sind durchzuführen, einschl. Vorbereitung der Versorgungsanträge. Für alle Anträge zur Ver- und Entsorgung des Gebäudes sowie deren Durchsetzung ist der AN verantwortlich. Ihm obliegt die Koordination zwischen und mit den privaten und öffentlichen Ver- und Entsorgern aller Gewerke bis hin zur Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen. 11. Der AG ist von anstehenden Prüfungen und Inbetriebnahmen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Vom AN sind Prüfungen so frühzeitig anzumelden, dass der AG Zeit hat, den Termin einzuordnen und wahrzunehmen. Eine bloße Übergabe von Prüfberichten und / oder Protokollen ist, ohne Genehmigung des AGs, als nichtig vereinbart. Alle daraus entstehenden Aufwendungen zur Wiederholung gehen zu Lasten des AN, auch daraus erwachsende Baustellenbehinderungen und Anfahrten. 12. Einweisung in Anlagenbedienung Das Bedienungspersonal ist in die Bedienung der Anlage und der Anlagendokumentation einzuweisen. Die Einweisung muss sich der Auftragnehmer vom Bauherrn bzw. dessen Vertreter schriftlich bestätigen lassen. Geeignetes Einweisungspersonal ist vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. 13. Sofern nicht anders angegeben sind Revisionsunterlagen nach VDI 6026 in 1-facher Ausfertigung in Ordner geordnet mit Inhaltsangabe dem AG zu übergeben. Zusätzlich sind die Unterlagen 1-fach auf CD (Textteil als PDF-Datei, Pläne als PDF- und DWG-Datei) zu übergeben. Die Bestandsunterlagen sind im wesentlichen 6 Wochen vor der Abnahme, als Prüfexemplar mit der Abnahmebeantragung 1-fach einzureichen. INHALTSVERZEICHNIS 1.    Ordner-Inhaltsverzeichnis, Raumnummernplan,       Anlagenverwaltung 2.    Planungsgrundlagen Anlagenbeschreibung,       Anlagenschemata, Rohrnetzberechnung 3.    Auflistung Revisionspläne, Bestandszeichnungen       mit Schnitten, Detailzeichnungen, Strang- bzw.       Schaltschemata. Die jeweiligen Brandschottungen       sind entsprechend in den Plänen einzuzeichnen,       zu nummerieren und auch bildlich zu katalogisieren.       Die Dokumentation ist Bestandteil der vom AN       einzureichenden Dokumentation. 4.    Fabrikatslisten, Ersatzteilliste mit Typenangabe und       Bezugsquelle, Gerätekarten, Herstellerunterlagen mit       Kennzeichnung der eingesetzten Komponenten,       Kennlinien der eingebauten Komponenten 5.    Bedienungs- und Wartungsanweisung (ausführlich       am Ende der Auflistung), Wartungsvorschriften,       Wartungstermine, Störungsbeschreibung mit       Beseitigungshinweise 6.    Abnahmebescheinigungen, Einweisungsbescheinigung,       Abnahmeprotokoll mit Mängelliste, Bescheinigung über       die Einhaltung der DVGW- und DIN Normen,       Bescheinigung über die Einhaltung nach VBG,       Bauartenzulassungen 7.    Mess-, Spül- und Druckprobenprotokolle 8.    Errichterbescheinigung 9.    Für den Betrieb der Anlagen erforderliche Softwarestände 14. Bedienungs- und Wartungsanweisung Der Wartungsumfang ist in einer Inspektionstabelle aufzulisten. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen, welche ausschließlich in deutscher Sprache erstellt sind, sollen Aussagen entsprechend folgender Gliederung machen: 14.1 Anlagenbeschreibung - Anlagencharakterisierung mit Ortsbestimmung - Garantiewerte - Betriebsdaten - Installationsdaten - anlagenspezifische Merkmale 14.2 Bedienungsanweisung - Funktion und Lage der Bedienungsorgane - Bedienungsreihenfolge in Abhängigkeit der   Betriebsweise, Anzeige-, Steuer-, Schalt-,   Schutz- und Regelgeräte - Erläuterung der Sicherheitseinrichtungen - Anweisungen für Betriebsunterbrechungen - wirtschaftlichste Betriebsart 14.3 Wartungsanweisung - Erläuterung der Störmeldung - Fehlersuchtabelle (Diagnosesystem) - Schmier- und Dichtungsarbeiten - Spezialwerkzeuge - Eigenschaften von Betriebsmitteln   (Bei Bedarf auch Sicherheitsdatenblätter) - behördliche Kontrollen und Prüfungen - Art und Zeitfolge der Überwachung   (Inspektionstabelle) 14.4 Ersatzteilaufstellung - Reserveeinrichtungen - Verschleißteile - Ersatzteilliste mit Angaben des Herstellers,   Auslieferungslagers und des Kundendienststützpunktes   mit Anschrift und Telefon-Nr., Typ- bzw. Fabrikation- Nr.,   Größe, Leistung, Bestelldaten usw.
Allgemein technische Hinweise
Technische Hinweise ELT Technische Hinweise ELT In den EPs ist zu berücksichtigen: Auf- und Abbau sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen mehr als 4,0 m über Gelände oder Fußboden liegen. Für die Ausführung notwendige Fräs- und Stemmarbeiten sind zu berücksichtigen. Bei Bussystemen Erstellung eines Pflichtenheftes mit Einstellparametern. Erforderliche Leistungsmessungen hat der Auftragnehmer durchzuführen, zu protokollieren und mit Ist und Sollwerten festzuhalten. In den Einheitspreisen ist die vollständige Dokumentation, die Einweisung sowie die Abnahmedurch einen baurechtlich zugelassenen Sachverständigen einzukalkulieren.
Technische Hinweise ELT
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 1        Allgemein Hierzu zählen: 1.1     Die VOB "Verdingungsordnung für Bauleistungen"           in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. 1.2     Die VDE-Richtlinien/-Vorschriften in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. 1.3     Die Vorschriften und Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Energieversorgungs­unternehmens. 1.4     Die Bestimmungen der Deutschen Telekom AG. 1.5     Die Unfallverhütungsvorschriften in der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. 1.6     Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) in der           zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. 1.7     Die "Richtlinien der VdS Schadensverhütung GmbH"           und der "Technischen Überwachungsvereine", soweit zutreffend. 1.8     Die anerkannten Regeln der Technik, die jeweiligen DIN-Normen und sonstigen im Bundesgebiet gelten-           den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in  der zum Vertragsabschluss gültigen Fassung. 1.12   Alle Angebotspreise sind Festpreise bis 6 Monate nach Beendigung der Bauzeit. Die der Angebotskal- kulation zu Grunde gelegten Rohmaterialpreise für Kupfer, Gummi, Eisen usw. sind für diesen Zeitraum verbindlich. Nachforderungen oder Gutschriften wer-           den nicht anerkannt. 2        Stoffe und Bauteile 2.1     Die geforderten Fabrikat- und Typenangaben, Leistungsdaten und Abmessungen sind eindeutig           und zweifelsfrei anzugeben. 2.2     Bei gleichartigen Gegenständen, z.B. Motore,           Schaltschränke, Schaltgeräte, Bezeichnungs-           schilder usw. sind einheitliche Fabrikate zu verwenden. 2.3     Vor Ausführung hat der Auftragnehmer unaufgefordert für sämtliche Einrichtungen wie Leuchten, Schaltgeräte usw. und besonderen Teilen, Muster oder ggf. Zeichnungen oder Abbildungen vorzulegen, aus denen alle Einzelheiten zweifelsfrei ersichtlich sind. Den Umfang der Bemusterung bestimmt der Auftraggeber. 3        Koordination 3.1     Der AN ist verpflichtet, sämtliche vom ihm zu erbringenden Leistungen mit den anderen am Bau tätigen Gewerken zu koordinieren. Hierzu gehören neben der terminlichen Koordination - um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden - auch die detaillierten Abstimmungen der Trassenführungen hinsichtlich der geometrischen Lage und der Höhenkoordinaten. 3.2     Gleiches gilt sinngemäß für die Anordnung sämtlicher Objekte wie Rangierverteiler, Tableaus, Steuertafeln, Unterverteilungen sowie Schalter und Steckdosen. 3.3     Der Auftragnehmer ist verpflichtet, mit allen Firmen, die zur Betriebsfertigkeit ihres Leistungsumfanges elektrische Anschlüsse benötigen, den Arbeitsablauf zu koordinieren, sowie die erforderlichen Anschlüsse und Anschlusswerte zu erfragen. Über alle diesbezüglichen Besprechungen sind Aktenvermerke anzufertigen und dem Auftraggeber in 2-facher Ausfertigung zu übergeben. 4        Ausführung 4.1     Vom Auftraggeber werden nach Bedarf zur Verfügung gestellt: Entwurfs-/Ausführungsszeichnungen M 1:50 als Normalpausen oder Mutterpausen, elektronische Datenträger gegen Kostenersatz. 4.2     Vom Auftragnehmer zu erstellende Unterlagen: Planunterlagen sind grundsätzlich im CAD-System zu erstellen. Schnittstelle im dxf-, dwg-Format. Abschriften oder Kopien des Originalangebotes 2-fach. Berechnungen in prüffähiger, übersichtlicher Form 1-fach. Montagepläne 3-fach, farbig (Umfang siehe Pkt. 11). Detail-, System- und Schemazeichnungen 3-fach, farbig. Zeichnungen zur Ausführung durch andere Gewerke und Zeichnungen zur Koordination mit anderen Gewerken, ggf. farbig angelegt. Erstellen der Anträge für EVU usw. Taglohnrapporte und Arbeitsberichte 3-fach, täglich. Führung des Bautagebuches 2-fach, täglich. Nachtragsangebote 4-fach (vor Ausführung). Aufmaße und Massenzusammenstellung 3-fach. Prüf- und Abnahmeprotokolle 3-fach. Genehmigungsunterlagen 3-fach. 4.3     Nach Fertigstellung der Arbeiten sind vom Auftragnehmer nachfolgend beschriebene Revisionsunterlagen zu liefern. Zusätzlich sind die Revisionsunterlagen auf elektronischem Datenträger im dxf-Format nach Wahl des Auftraggebers zu erstellen.           Dokumentation/Revisionsunterlagen           Die Dokumentation ist in Ordnern DIN A4 (52 mm bzw.           80 mm breit) zu übergeben.           Für Grundrisse, sonstige Pläne, Montagepläne usw. sind Stehsammler DIN A4 zu verwenden.           Aufbau der Unterlagen           In jedem Ordner ist am Anfang ein Deckblatt sowie ein Inhaltsverzeichnis der Dokumentation einzuordnen. Die zu dem jeweiligen Ordner gehörenden Bereiche des Inhaltsverzeichnisses sind gesondert durch Fettdruck zu markieren. Das Deckblatt und das Inhalts verzeichnis sind durch Klarsichtfolien zu schützen.           Deckblatt           - Projektbezeichnung und Adresse           - Gewerkebezeichnung           - Name und Anschrift ausführende Firma           - Name und Anschrift Fachplaner           Dokumentation           Allgemein           - Protokoll der durch die AN vorgenommenen             Vorabnahmen           - Protokoll Einweisung Betriebspersonal           Schemata           - Gesamtübersichtsschaltplan           - Übersichtsschaltplan Leitungen           Bedienung und Wartung           - Bedienungsanleitungen           - Wartungsanweisungen           - Wartungsangebot auf Basis Wartungsschecklisten           - Notfallplan über die wichtigsten Funktionen der Anlagen.           Bescheinigungen           - Bescheinigung über Einhaltung der VDE- und DIN-Normen           - Bescheinigung über die Einhaltung der EMV-Richtlinien           - Bescheinigung nach VBG 4           Messprotokolle           - Prüfprotokoll für elektrische Anlagen sämtlicher Stromkreise (Schleifen-/ Isolationswiderstand, Dämpfung)           - Erdungswiderstand gemäß VDE 0185           Schaltschrankunterlagen           - Stromlaufpläne und Klemmenpläne nach DIN 40719           - Schaltschrankstückliste (Angabe von Menge, Fabrikat, Bestellnummer, Typenbezeichnung, Positionsbezeichnung lt. Stromlaufplan)           - Schaltschrankansicht (Außenansicht, Innenansicht, Querschnitt)           - Kabelschema nach DIN 40719 (Kabelart, Querschnitt, Aderzahl, Ziel-/Endpunkt)           Herstellerunterlagen:           - Herstellerprospekte (Kennzeichnung aller eingesetzter Komponenten)           - Gerätekartei (beinhaltet Fabrikatliste und Ersatzteilliste aller eingesetzten Komponenten)           Revisionspläne:           - Installationspläne M 1:50 mit Angabe aller Betriebsmittel einschl. Abzweigdosen mit Stromkreiszeichnungen           - Übersichtsschaltpläne Die Kosten für die Erstellung vorgenannter Unterlagen sind mit der vereinbarten Vertragssumme abgegolten. 4.4     Änderungen der Ausführungsplanung während der Bauphase werden vom Auftragnehmer dokumentiert           und in seine Montagepläne eingearbeitet. 4.5     Von anderen Firmen einzubauende und vom Auftragnehmer zu liefernde Materialien müssen unaufgefordert und rechtzeitig mit genauen Montage-Richtlinien an die ausführende Firma übergeben werden. Die Haftung und Gewährleistung für diese           Materialien und deren richtigen Einbau bleiben beim Auftragnehmer. 5        Inbetriebnahme, Leistungsmessung, Abnahme und Abrechnung 5.1     Nach Fertigstellung der Anlagen oder abgeschlossener Anlagenteile ist vom Auftragnehmer die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung durchzuführen. 5.2     Erforderliche Leistungsmessungen hat der Auftragnehmer durchzuführen und protokollarisch mit Ist- und Sollwerten festzuhalten. 5.3     Bestehen Zweifel an den vom Auftragnehmer durchgeführten Messungen, so behält sich der Auftraggeber vor, diese Messungen durch eine neutrale Institution auf Kosten des Auftragnehmers durchführen zu lassen. 5.4     Abnahme / Gewährleistung Alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmer unterliegen der Prüfung und Abnahme durch den Auftraggeber bzw. den beauftragten Fachingenieur / Architekten. Die Verjährungsfrist der Gewährleistung beginnt mit der mängelfreien Schlussabnahme des Gewerkes 5.5     Gewährleistungsfristen: 2 Jahre nach VOB Paragraph 13, Nr. 4 Absatz 2 bei maschinellen und elektrotechnischen/elektronischen Anlagen oder Teilen davon. Die Frist verkürzt sich auf 1 Jahr, wenn der Auftraggeber keinen Wartungsvertrag beauftragt. Hiermit ist ein Wartungsvertrag mit einer Firma nach Wahl des Auftraggebers gemeint. 5 Jahre für die übrigen Teile der Anlage. Es wird eine Sicherheitsleistung von 5 % der Abrechnungssumme (brutto) vereinbart. Die Ablösung durch eine selbstschuldnerische, unbedingte und unbefristete Bankbürgschaft ist möglich. 5.6     Aufmaß / Prüfung / Rechnung Vor jeder Rechnungsstellung bzw. Abschlagsrechnung ist ein nachprüfbares Aufmaß vorzulegen. Erst nach Prüfung und Freigabe derselben darf eine Rechnung gestellt werden. 6        Stundenlöhne Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen     - Lohn- und Gehaltskosten     - vermögenswirksame Leistungen     - Gemeinkostenanteile     - und Gewinn enthalten sind, vergütet. Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern -sofern sie nicht schon in Teilleistungs- positionen im Leistungsverzeichnis enthalten sind, im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen. Stundenlohnarbeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung des Architekten oder der Fachbauleitung und werden ggf. gesondert beauftragt. 7        Weitere Bestimmungen 7.1     Desweiteren müssen in die Einzelpreise folgende Leistungen mit einkalkuliert werden. Alle Transporte an der und auf die Baustelle. Sämtliche Befestigungsmaterialien, wie zum Beispiel Schlitzbandeisen, Ankerschienen, Dübel, Schrauben, Schellen, Rohrhaken, Zugentlastungen, Spezialzement, usw., aber auch Kleinmaterial wie Zugdraht, Muffen, Verschraubungen, und sonstige Materialien, die zum betriebsfertigen und betriebssicheren Betreiben der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Anlagenteile notwendig sind, welche im Leistungsverzeichnis aus Übersichtlichkeitsgründen nicht als Einzelposition aufgeführt sind. Sämtliche Hilfsarbeiten wie Ausschneiden von Planplatten, Anfertigen von Schlitzen, Löchern, Aussparungen, ferner Durchbrüche in Mauerwerk beliebiger Dicke. Sofern in einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses nähere Beschreibungen stehen, sind diese für den besonderen Fall als erläuternde Hinweise aufzufassen. 7.2     Unter Beachtung der zusätzlichen Erläuterungen sind           in die Einzelpreise ferner einzukalkulieren: Die Überwachung der Arbeiten durch einen Elektromeister. Das Ermitteln der tatsächlichen Stückzahlen und Kabellängen entsprechend den Verhältnissen an Ort und Stelle bzw. auf Grund der mit der Bauleitung geführten Verhandlungen. Das Vorlegen von Unterlagen über die Prüfung der Anlagen nach den DIN VDE-Bestimmungen, sowie Messung und Protokollieren elektrischer Messwerte nach Forderung des technischen Ingenieurbüros. Das Anfertigen von Revisionsplänen wie unter Pos. 4.3 beschrieben. Desweiteren das Beschriften aller Verteiler samt Klemmen und der abgehenden Leitungen mittels dafür geeignete und dauerhaft lesbarer Beschriftungsmitteln. Die Anweisung der Schlussrechnung wird vom Vorhandensein der unter diesem Abschnitt aufgeführten Forderungen abhängig sein. 7.3     Der Bieter ist verpflichtet, vollständig betriebsfähige und betriebssichere Leistungen anzubieten und sich dabei an das Leistungsverzeichnis zu halten. Sollten über die im Leistungsverzeichnis beschriebenen bzw. die nach den Vorbemerkungen sich ergebende Verpflichtungen hinausgehende Aufwendungen notwendig oder absehbar sein, so sind diese entweder preislich mit zu erfassen oder in gesondertem Schreiben anzubieten. 7.4     Der Bieter ist gehalten, bei der Wahl der Einzelteile und der Ausführung die größte Sorgfalt zu beachten und hat die Anlagen in engem Kontakt mit der Bauleitung zu erstellen. Schlitze und Aussparungen dürfen nur nach einer generellen und erforderlichen detaillierten Besprechung ausgeführt werden. Diese Gesichtspunkte sind bei der Preisbildung und Ausführung zu beachten. Spätere Einwände werden nicht anerkannt. 7.5     Vor der Bestellung oder Ausführung der ausgeschriebenen oder zusätzlich in Auftrag gegebenen Leistungen ist, je nach Bedarf, mit der Bauleitung bzw. dem technischen Ingenieurbüro eine Projektbesprechung zu führen.           Eine Bestellung nach LV ohne vorherige Freigabe durch die Bauleitung oder dem technischen Ingenieurbüro erfolgt auf eigenes Risiko des Auftragnehmers. 7.6     Etwa erforderlich werdende Zusatzleistungen sind nach Anfrage sofort anzubieten. Die Preise sind auf der Basis des Hauptangebots zu kalkulieren. Für die Durchführung dieser zusätzlichen Leistungen gelten die Bedingungen des Hauptauftrags. 7.7     Lager- und Aufenthaltsräume können nicht zur Verfügung gestellt werden. Durch den Auftragnehmer sind entsprechend Container aufzustellen. 7.8     Alle Bauteile, Geräte, Apparaturen, auch Leitungen und Verteilerdosen sind zur Abnahme einwandfrei zu verwahren und zu schützen. Entstandenen Schäden, Diebstähle und Verluste gehen bis zur Abnahme zu           Lasten des Auftragnehmers. 7.9     Die ausführende Firma übernimmt allein und unter voller Entlastung des Auftraggebers die gesamte Verantwortung, die zivile und strafrechtliche Haftung für die technische Sicherheit der Gesamtanlage, sowie die Erfüllung der innerhalb ihres Arbeitsbereiches zuständigen Vorschriften über Arbeitsschutz. 8        Alternativangebote, Gleichwertigkeit 8.1     Die ausgeschriebenen Fabrikate und Typen der einzelnen Positionen sind aus Gründen der Vergleichbarkeit für die Preisermittlung verbindlich. Gleichwertige Fabrikate sind ausdrücklich zugelassen, müssen jedoch auf einem gesonderten Blatt aufgeführt werden Fabrikate, die in der Leistungsbeschreibung vorgesehen sind, hat der Bieter anzubieten. Sind Fabrikate mit der Anmerkung "oder ähnlich gleichwertig" vorgesehen, kann ein anderes, gleiches Fabrikat angeboten werden. Wenn gleichwertige Fabrikate zugelassen sind, muss die Gleichwertigkeit in folgenden Punkten gegeben sein: - Form und Abmessung - Technische Parameter - Güte der Verarbeitung, der Konstruktion und der   Materialien - Qualität der technischen Prüfzeichen - Detailausbildung, ästhetischer Gesamteindruck Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen. Die erforderlichen Unterlagen sind dem Angebot beizulegen. Ist der Nachweis der Gleichwertigkeit strittig, gilt er als nicht erbracht. Es ist dann das vom Auftraggeber verlangte Fabrikat zu liefern. Der Auftraggeber behält sich vor, ein als gleichwertig angebotenes Fabrikat abzulehnen. Wenn bei einzelnen Positionen keine Fabrikate genannt werden, so hat der Auftragnehmer das angebotene Fabrikat bzw. den Hersteller anzugeben. 8.2     Werden die Einzelpreise nicht gem. 8.1 angegeben, kann das Angebot nicht gewertet werden. 9        Informationspflicht 9.1     Der Bieter hat sich vor der Angebotsabgabe über die örtlichen Verhältnisse zu informieren. Eventuelle Erschwernisse bei Lieferung und Montage sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Spätere Einwände oder Ansprüche aus Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse können nicht geltend gemacht werden. 10.     Koordinierung von Arbeiten mit anderen Firmen In den Leichtbauwänden sind sämtliche Unterputz-Geräte genau anzuzeichnen. Die Bieterfirma verpflichtet sich, alle er forderlichen Abstimmungen mit anderen Firmen durchzuführen, soweit die eigenen Leistungen oder die Leistungen anderer berührt werden. Dabei ist besondere Beachtung auf die Schnittstellen in den Plänen, die Klemmbe zeichnung, Spannungspotentiale, Meldungen, Verriegelungen etc. zu legen. 11.     Dokumentation/Montage- und Revisionsunterlagen Die Dokumentation ist in Ordnern DIN A4 (52 mm bzw. 80 mm breit) in 3-facher Ausfertigung zu übergeben. Pläne sind farbig zu plotten und ebenfalls 3-fach auf CD-ROM im dwg- und dxf-Format zu übergeben. Ablage: Für Grundrisse, sonstige Pläne, Montagepläne usw. DIN A3 sind Stehsammler DIN A4 zu verwenden. Die Rückenfarbe der Ordner und Stehsammler wird vom AG festgelegt. Aufbau der Unterlagen: In jedem Ordner ist am Anfang ein Deckblatt sowie ein Inhaltsverzeichnis der Dokumentation einzuordnen. Die zu dem jeweiligen Ordner gehörenden Bereiche des Inhaltsverzeichnisses sind gesondert durch Fettdruck zu markieren. Das Deckblatt und das Inhaltsverzeichnis sind durch Klarsichtfolien zu schützen. Deckblatt: - Projektbezeichnung und Adresse - Gewerkebezeichnung - Name und Anschrift ausführende Firma - Name und Anschrift Fachplaner Dokumentation: Allgemein - Protokoll der durch die AN vorgenommenen   Vorabnahmen - Protokoll Einweisung Betriebspersonal Schemata - Gesamtübersichtsschaltplan - Übersichtsschaltplan Steigeleitungen Bedienung und Wartung - Bedienungsanleitungen - Wartungsanweisungen - Wartungsangebot auf Basis Wartungsschecklisten - Notfallplan über die wichtigsten Funktionen der Anlagen Bescheinigungen - Protokolle TÜV-Abnahme - Bescheinigung über Einhaltung der VDE-   und DIN-Normen - Bescheinigung nach VBG 4 Messprotokolle - Prüfprotokoll für elektrische Anlagen sämtlicher Stromkreise (Schleifen-/ Isolationswiderstand) - Erdungswiderstand gemäß VDE 0185 - Mindestbeleuchtungsstärke Sicherheitsbeleuchtung gemäß VDE 0108 Schaltschrankunterlagen - Stromlaufpläne und Klemmenpläne nach DIN 40719 - Schaltschrankstückliste (Angabe von Menge, Fabrikat, Bestellnummer, Typenbezeichnung, Positionsbezeichnung lt. Stromlaufplan) - Schaltschrankansicht (Außenansicht, Innenansicht, Querschnitt) - Kabelschema nach DIN 40719 (Kabelart,   Querschnitt, Aderzahl, Ziel-/Endpunkt) Herstellerunterlagen - Herstellerprospekte (Kennzeichnung aller   eingesetzter Komponenten) - Gerätekartei (beinhaltet Fabrikatliste und   Ersatzteilliste aller eingesetzten Komponenten) Revisionspläne - Installationspläne M 1:50 mit Angabe aller Betriebsmittel einschl. Abzweigdosen mit Stromkreiszeichnungen - Übersichtsschaltpläne - Steigeleitungspläne 12.      Regelung für Nachunternehmervergaben 12.1    Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen folgende Angaben bzw. Unterlagen zur Freigabe des Auftraggebers einzureichen :           - Name und Anschrift des Nachunternehmers           - Berufsgenossenschaft (einschl. Mitgliedsnummer)             des Nachunternehmers           - Aufstellung der Leistungen, die durch diesen              Nachunternehmer erbracht werden sollen           - Nachweis über fachliche Kompetenz,              Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des             Nachunternehmers           - Firmenprofil mit Referenzliste des Nachunternehmers 12.2    Der Auftragnehmer darf nur Leistungen übertragen, die nicht durch das eigene Unternehmen durchführbar sind. 12.3    Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass der Nachunternehmer die ihm übertragenen Leistungen nicht weitervergibt. 12.4    Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor,           Nachunternehmer ohne Angabe besonderer Gründe abzulehnen.           Die zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen Punkt 1. - 12. wurden zur Kenntnis genommen und anerkannt. Ort     ........................................ Datum ........................................ ....................................................... Stempel, Unterschrift/Bieter
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
01 Eigenstromversorgungsanlagen
01
Eigenstromversorgungsanlagen
01.01 Sicherheitsbeleuchtung
01.01
Sicherheitsbeleuchtung
01.02 Photovoltaikanlage
01.02
Photovoltaikanlage