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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung
In Breisach soll eine Fläche von ca. 2,3 ha dafür genutzt werden, Wohnraum mit gedämpften Mietpreisen zu erstellen.
Dieses Vorhaben wird durch die Nachverdichtung der Entwicklungsfläche im Bereich der Isenbergstraße Ecke Burkheimer Landstraße ermöglicht.
Hierbei ist im nördlichen Bereich, angrenzend an eine Grünzone eine höhere Bebauung vorgesehen. Vom angrenzenden jüdischen Friedhof ist ein Abstand von 10m zu sichern und von jeglicher Bebauung und Nutzung frei zu halten. Der Bereich darf auch im Rahmen der Bauarbeiten nicht genutzt werden.
Durch das Versetzen und Erweitern der Abstände zwischen den Punkthäusern wird eine aufgelockerte und individuell ablesbare Eingangssituation geschaffen. Die Fläche zwischen den Punkthäusern dient als Begegnungsfläche für die Bewohner und sorgt für eine Privatheit der Freisitze. Die Zeilengebäude folgen dem Verlauf der Isenbergstraße durch einen leichten Versatz und ergänzen dadurch die vorhandene Struktur.
Die Baukörper sind gemäß der Bauvoranfrage innerhalb des Planungsgebietes mit einem Gartengeschoss und drei bis vier Vollgeschossen ausgebildet. Die notwendigen Parkplätze und die Besucher-Stellplätze sowie die Fahrrad-Stellplätze befinden sich in der Tiefgarage sowie zum Teil überirdisch. Die Parkgarage erschließt alle Gebäude barrierefrei.
Hochbau
Es entstehen 151 offene und lichtdurchflutete Wohnungen mit jeweils einem Balkon von 6 m². Bei den Zeilengebäuden werden auf den Westseiten Holzlamellen zur Sicherung der Privatheit vorgesehen.
Fast alle Wohnungen besitzen Tageslichtbäder. Die notwendigen dienenden Räume und Technikräume sind in der Tiefgarage situiert. Jede Wohnung ist über einen Aufzug erreichbar. Die Treppenhäuser, gelegen in der Gebäudemitte, bilden ganz bewusst ein zentrales Element. Mögliche Abstellflächen für Rollatoren und Kinderwägen befinden sich im UG sowie zum Teil im EG und auf weiteren Ebenen.
Freianlagen und Dachbegrünung
Ein neuer Erschließungsweg über die Burkheimer Landstraße befindet sich im Norden des Grundstückes. Die Nutzung ist ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen. Vor jedem Punkthaus sind kleine Vorplätze an den Eingängen platziert. Kleine Aufenthaltsbereiche mit Sitzkanten, Hausbäumen und Fahrradabstellflächen für Besucher markieren die Eingänge. Müllsammelstellen sind entlang der Wegachse platziert und den einzelnen Häusern zugeordnet.
Im Süden des Grundstückes, entlang der Isenbergstraße, befinden sich begleitend PKW-Parkplätze. Es besteht die Möglichkeit, zwei der Stellplätze mit E-Ladesäulen auszustatten. Die Tiefgarage wird von der Burkheimer Landstraße aus erschlossen. Dort befinden sich auch die Fahrrad- und PKW-Stellplätze für die Bewohner des Quartiers.
Eine neue Trafostation für die Stromversorgung ist neben der TG-Zufahrt vorgesehen.
Zwischen den beiden neuen Gebäuderiegeln im Süden befindet sich der große Kinderspielplatz im Grünen mit zahlreichen Angeboten, wie Kletterturm mit Rutsche, Schaukel, Trampolin, Kletterfelsen, Sandspiel und Sitzmöglichkeiten zum Aufenthalt.
Baubeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen Hinweise zum Leistungsverzeichnis bzw. zur Leistungsbeschreibung:
Technische Vorschriften und Richtlinien, die als "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" gelten, sind der Teilleistung oder dem Abschnitt des LV vorangestellt für den sie gelten. Sie sind Bestandteil der Positionstexte. Bei Abweichung hat der Positionstext Vorrang.
Schallschutz:
Der erhöhte Schallschutz nach DIN 4109-5:2020-08 ist einzuhalten.
Vollständigkeit der angebotenen Leistung:
Die angebotene Leistung muss letztendlich immer und ohne Einschränkung den Allgemein anerkannten Regeln der Technik (A.a.R.d.T.) entsprechen.
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen hat der AN eigenverantwortlich zu veranlassen und durchzuführen.
Alle vorbeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe:
Einregulierung und Leistungsmessungen, Inbetriebnahme und Abnahme, einschließlich der erforderlichen Betriebsstoffe und Personalkosten für diese Tätigkeit. Vor Abnahme wird ein Probebetrieb gefordert. Vor Inbetriebnahme der Anlage sind alle Teile ohne gesonderte Vergütung zu säubern. Einweisung des Bedienungspersonals mit Übergabeprotokoll gehört zur Abnahme.
Bemusterung:
Für alle wesentlichen Bauteile von formaler oder grundsätzlicher Bedeutung wird eine Bemusterung verlangt werden. Absprachen hierzu sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren.
Vorschriften, Richtlinien, Auflagen:
Nachstehend ausgewählte Vorschriften, Richtlinien und Auflagen sind für die Ausführung unter anderem zu beachten.
Technische Normen wie DIN-Normen der für die Ausführung vorgesehenen bau- und haustechnischen Gewerke, die von den Materialherstellern empfohlenen Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien sind ebenso zu beachten, wie Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereines und einschlägige Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen Fachverbände.
Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe zu entfernen.
Werk- und Montageplanung/Ausführungsunterlagen:
Die Erstellung der Werk- und Montageplanung.
Einzelnen sind folgende Montageunterlagen unter Zugrundelegung der Ausführungsplanung anzufertigen:
Werk- und Montagepläne und Detailzeichnungen (mit letztem Stand der Werkpläne Für die Achs- und Höheneinmessungen werden vom AG je Geschoss an den Treppenhauskernen geeignete Messmarken gesetzt.
Unstimmigkeiten (Toleranzüberschreitungen etc.) sind der AG-Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Schachtwände
³
300 mm Stahlbetonwand
Anmerkung: Die Aufzugstrennwand grenz direkt an einen Aufenthaltsraum von Wohnungen an. Für die Wohnungen sind nicht nur die Anforderungen an haustechnische Anlagen nach DIN 4109-1:2018-01 (Teil 1: Mindestanforderungen), sondern darüber hinaus, die Tabelle 5 der DIN 4109-5: 2020-08 erhöhte Anforderungen einzuhalten. Daher können die Vorgaben nach der DIN 8989:2019-08 nicht direkt herangezogen werden.
Um die Anforderungen nach DIN 4109-5: 2020-08 mit L AF,max,n £ 27 dB einzuhalten sind zusätzliche Maßnahmen an der Aufzugsanlage selbst (Schallschutzpaket Aufzugshersteller) notwendig.
Der Aufzugshersteller muss schon bei der Ausschreibung zwingend auf die Einhaltung des erhöhten Schallschutzes nach DIN 4109-5:2020-08 hingewiesen werden.
Grenzt der Aufzugsschacht direkt an ein Schlafzimmer an, sollte u.U. Der Einsatz einer zusätzlichen biegeweichen Vorsatzschale an der Schachtwand in Erwägung gezogen werden.
Baustellenordnung
Ordnung und Sauberkeit müssen auf der Baustelle gewährleistet sein.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen 1 Vorbemerkungen
Die Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (LV) sind vollständig zu erfüllen, dies gilt auch für Auflagen des Bauherren, die über die Mindestforderungen der EN 81 hinausgehen. Grundlage bilden das Leistungsverzeichnis und die technischen Anforderungen aus dem zu erwartenden Betrieb.
Die Konformitätserklärung mit Beschreibung des bestimmungsgemäßen Betriebs sowie behördliche Abnahmen sind vom AN vor der Bauabnahme zu erbringen.
Die Leistung des AN umfasst sämtliche Leistungen, die zur ordentlichen Erstellung der betriebsfertigen Anlage und zur Erfüllung der behördlichen Auflagen erforderlich sind.
2 Vorschriften und Bestimmungen
Bei der Ausführung der Aufzugsanlagen sind neben den in der VOB ausgeführten DIN-Vorschriften insbesondere folgende Vorschriften und Bestimmungen in der neuesten Fassung einzuhalten; es gilt die Fassung am Tag der Inbetriebnahme:
Bundes- und landesrechtliche Vorschriften, insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung Richtlinie über Aufzüge 2014/33/EU sowie Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, jeweils in der aktuellen Fassung Elektrisch betriebene Personen- und Lastenaufzüge DIN EN 81-20 sowie DIN EN 81-50 Zugängigkeit von Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen DIN EN 81-70 Verhalten von Aufzügen im Brandfall DIN EN 81-73 Schallschutz bei Aufzugsanlagen ohne Triebwerksraum VDI 2566-2 Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen Regeln für die Instandhaltungsanweisungen DIN EN 13015 Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (LAR-Leitungsanlagenrichtlinie) Einschlägige DIN- und VDE-Vorschriften Unfallverhütungsvorschriften UVV der Berufsgenossenschaften EMV-Gesetz 89/336/EWG in der neuesten Fassung Die Anlagen müssen funkentstört ausgeführt werden nach geltenden DIN- und VDE-Richtlinien. Im Falle fehlender Abschirmungen bei parallelen Leitungsführungen unterschiedlicher Spannungen und Frequenzen ist der Nachweis über die Funkentstörung durch fachgerechte Messungen zu erbringen. Fahrschachttüren für Fahrschächte mit Wänden der Feuerwiderstandsklasse F 90 DIN 18090 DIN 18092 Schallschutz im Hochbau DIN 4109
3 Durchführung
Die Montage ist seitens des AN in Eigenverantwortung zu organisieren. Vor dem Fertigungsbeginn sind alle Einbaumaße zu prüfen und Unstimmigkeiten umgehend mitzuteilen.
4 Nebenleistungen des AN
Abbau des evtl. im Schacht befindlichen Gerüsts und Absturzsicherungen des Gewerkes Rohbau Stellung und Einbau aller nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften bzw. den UVV erforderlichen Schutzmaßnahmen und Arbeitsbühnen für die Montage der Aufzugsanlagen, Entsorgung und Rücklieferung von nicht mehr benötigten Materialien Angabe der Abmessungen und sonstigen technischen Erfordernisse sowie Liefern von Gerüsthülsen und -schuhen, Halteeisen, Ankern, Befestigungsschienen, Einlegeteile und ähnlichen Elementen im Fahrschacht, durch Abruf der Bauleitung, Säubern der Einlegeteile an den Befestigungspunkten Betriebsfertige Montage bauartgeprüft vor der Bauherrenabnahme Gebühren für die Abnahmeprüfung durch den zuständigen TÜV und für die Bestätigung der Konformität durch die regional zuständige Abnahmebehörde sowie das Einweisen von mind. 3 Aufzugswärtern durch einen Sachkundigen mit Nachweis
Abnahme
Beistellen der Aufzugswärter gemäß Betriebssicherheitsverordnung bei der Abnahme oder Übergabe
Beistellen von Betreuungspersonal zu den behördlichen Abnahmeprüfungen.
Technische Vorbemerkungen
01 Aufzüge
01
Aufzüge
01.01 Aufzüge
01.01
Aufzüge