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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
__.__.0010 Erd- und Verbauarbeiten 3. Erd- und Verbauarbeiten
3.1. Allgemein
Bei Ausführung und Planung sind u.a. insbesondere zu beachten:
-Empfehlungen und Vorschriften der Hersteller
-Das #BAUGRUNDGUTACHTEN in den Anlagen
-Die Bestimmungen der örtlichen Behörden über Abfallentsorgung und Verwertung, Wert- und Erdstoffverwertung.
-Die Empfehlungen des Arbeitskreis Baugruben EAB
Der Auftragnehmer stellt in unterschiedlichen Bauphasen alle notwendigen Aushubmaßnahmen profilgerecht her wie:
-Grobaushub inkl. Herstellung Rampen, Bermen, Böschung
-Feinaushub bis Gründungssohle
-Tieferschachtungen für Fundamente und Technische Gewerke Kanal unter Bodenplatte
-Rückbau von Baugrubenrampen
-statisch und konstruktiv erforderliche Anschüttungen
-Abböschungen
-Verfüllungen von Arbeitsräumen etc.
3.2. Herstellung
Gemäß #BAUGRUNDGUTACHTEN ist das Bauvorhaben nach DIN EN 1997-1, DIN 1054 und DIN 4020 in die geotechnische Kategorie 2 einzustufen. Das Gebiet liegt nach DIN EN 1998-1 in keiner Erdbebenzone.
Herstellung der Baugrube einschl. aller erforderlichen Erd- und Verbauarbeiten inkl. Entsorgung und Verwertung sind vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies beinhaltet den Grob- und Feinaushub der Baugruben, Bodenkanäle, Kabel- und Leitungsgräben, Schächte, usw., Abfuhr und Entsorgung/Verwertung der Aushubmengen - soweit nicht wieder einbaubar - bis auf tragfähigen Baugrund, oder Erstellung eines tragfähigen Baugrundes entsprechend #BAUGRUNDGUTACHTEN in den Anlagen.
Transport, Verwertung oder Entsorgung von Erdaushub bis zur Einstufung BM-F0* nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV), einschließlich Beprobung, Ver- und Entsorgungsnachweis sowie Gebühren, Maßnahmen zur Sauberkeit von Straßen, Vermeidung von Staubentwicklung bei Aushub, Verfüllung, Transport oder Lagerung von Erdmaterial (Material ist ggf. zu befeuchten), Verfüllung und Verdichtung von Arbeitsräumen, Baugrubenfeldern, Gräben, Wasserhaltungsmaßnahmen usw., einschließlich zeitgerechter Lieferung des Einbaumaterials, Grobmodellierung auf ungefähres Geländeniveau, Sicherung der angrenzender Bebauungen und Schutzzäune, Rohrbrücken und ggf. vorhandener unterirdischer Ver- und Entsorgungsleitungen, Koordinierung und Leistungsübergreifung mit Baugrubensicherungsarbeiten und Wasserhaltung.
Im Baufeld des SWA befindet sich ein bestehender Entwässerungsschacht, an den Teilbereiche der Oberflächenentwässerung der Bestandsgebäude angeschlossen sind. Die Schachtsohle liegt ca. 4,0 m unter Oberkante Fertigfußboden (OKFF) SWA.
Der vorhandene Schacht ist im Zuge der Erdarbeiten vollständig, einschließlich aller Einbauteile und des Gerinnes, fachgerecht zurückzubauen und zu entsorgen.
Das Bestandsbauwerks ist durch eine erdverlegte Rohrleitung DN 300 zu ersetzen.
Die neue Leitung hat die bestehenden Zu- und Ablaufleitungen lage- und höhengerecht miteinander zu verbinden. Die Ausführung hat unter Berücksichtigung der bestehenden Anschlussverhältnisse sowie unter Einhaltung der einschlägigen technischen Regelwerke zu erfolgen. Die Verlegung des Kanals hat gemäß den Herstellervorgaben sowie ergänzend gemäß den Anforderungen aus Teil 3 HLS zu erfolgen. Als Ersatzmaßnahme ist außerhalb der Bodenplatte, im Bereich der Außenanlagen bzw. der Zulieferrampe, ein neuer Schacht herzustellen. Die Höhenlage der Schachtabdeckung (Deckelhöhe) ist mit der Landschaftsbauplanung bzw. dem ausführenden Landschaftsbauunternehmen abzustimmen.
Werden beim Aushub Medien, Leitungen, Kabel und Kanäle angetroffen, die nicht bekannt sind, müssen die Arbeiten in diesem Bereich sofort eingestellt werden und Auftraggeber sowie der SIGE-Koordinator verständigt werden.
Notwendige Schutzmaßnahmen für vorhandene Leitungen sind vom AN vorzusehen sowie auch Verbau für das Schützen von bestehenden Leitungen soweit notwendig. Erdarbeiten an bestehenden Leitungen sind per Handschachtung vorzunehmen.
Der ununterbrochene Betrieb sämtlicher bestehender, nicht ausdrücklich vom AG zum Abbruch freigegebenen Leitungen muss vom AN gewährleistet werden.
Besondere Maßnahmen zur Sicherung von benachbarten Grundstücken, Gebäuden und Zaunanlagen und für das Beseitigen von Oberflächenwasser, Sickerwasser und ähnlichem ist Aufgabe des Auftragnehmers und von diesem eigenverantwortlich zu planen.
Sollten aus Sicht des Auftragnehmers Beweissicherungsmaßnahmen erforderlich sein, sind diese mit dem Auftraggeber zu koordinieren und vom Auftragnehmer durchzuführen.
Stauraum für LKW steht innerhalb des Baufeldes nur sehr begrenzt zur Verfügung. Siehe auch Teil 01 Allgemein, Kapitel 11 Baustelleneinrichtung. Rückstau außerhalb des Baufelds ist auf den städtischen Flächen zu vermeiden.
Sämtliches Material, das nicht wiederverwendet werden kann, muss vom Auftragnehmer gemäß den gesetzlichen Vorschriften verwertet oder entsorgt werden. Über die Verwertung oder Entsorgung sind Nachweise anzufertigen (Verwendungs-Nachweise und Wiegescheine). Diese Dokumentation ist umgehend dem Auftraggeber im Original zu übergeben.
Die Gründungssohlen müssen sich in einem einwandfrei unaufgelockertem Zustand befinden. Bei den Aushubarbeiten gestörte und aufgelockerte Massen sind vor dem Einbringen des Fundamentbetons zu entfernen oder nachzuverdichten.
Bodenaustausch, zum Erreichen des vorgeschriebenen Verdichtungsgrads und/oder Tragfähigkeit der Sohle, ist durch den Auftragnehmer auszuführen. Siehe hierzu die Beschreibung unter Kapitel 3.5 Baugrundverbesserung.
Arbeitsräume, Böschungen bei Fundamentversprüngen und Leitungsgräben sind lagenweise zu verdichten. Dem Auftraggeber sind die Protokolle zum Nachweis der Verdichtung unaufgefordert vorzulegen. Einbau von Recycling-Material in Arbeitsräume nur nach Bestätigung durch den Auftraggeber. Die Flächen der fertig zu stellenden Erdarbeiten außerhalb des Gebäudes sind gemäß der Außenanlagenplanung und den dort vorgesehenen Oberbelägen in Material und Höhenlage festzulegen (Rohplanum).
Erschütterungen
Erdarbeiten in unmittelbarer Nähe von Bauwerken, Zäunen, Grenzbebauungen, Leitungen, Kabeln, Dränagen, Kanälen sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen. Insbesondere im Bereich des direkt angrenzenden Forensik-Zauns mit Untergrabschutz. Gefährdete bauliche Anlagen sind dabei gemäß DIN 4123 zu sichern. Für Verkehrs- und Lagerlasten (Kräne / Betonpumpenstandplätze) im Nahbereich der Böschungen ist die Böschungsstandsicherheit durch den Auftragnehmer zu prüfen.
Der Betrieb des angrenzenden Gebäudes darf auch durch Erschütterungen nicht gestört werden.
Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen und Aufhebung der Wasserhaltung ist die Baugrube sowie evtl. notwendige Brunnen für die Wasserhaltung durch den AN mit verdichtungsfähigem Material wieder zu verfüllen.
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Erd- und Verbauarbeiten
1,00
psch