Bodenbeschichtung
Wohnen im Kirchgarten Montabaur
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
ZTV BESCHICHTUNGSARBEITEN - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen: Inhalt 1. Grundlagen der Leistungen 2. Leistungen / Preisinhalte 3. Angaben zur Ausführung 4. Anmerkungen zum Leistungsverzeichnis 5. Angaben zur Abrechnung 1.   GRUNDLAGEN DER LEISTUNGEN 1.1 Neben diesen "Zusätzlichen technischen       Vertragsbedingungen" gelten - soweit vorhanden -       die "Allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben",       die "Allgemeinen Vertragsbedingungen" und       die "Besonderen Vertragsbedingungen",       sowie die Angaben des Anschreibens,       das Angebot des Bieters und der spätere Auftrag.       Eventuelle Kosten und Aufwendungen resultierend       aus den vorgenannten Unterlagen und den dort       vermerkten Anlagen sind in den Preisen des Bieters       zu berücksichtigen.       Später gestellte Forderungen des Bieters, die auf       eine Nichtbeachtung der Unterlagen hindeuten,       werden abgewiesen. 1.2 Grundlage der Arbeiten sind       - die Planunterlagen und Zeichnungen des         Architekten,       - die Angaben und Details des Bauphysikers         wie Wärme- und Schallschutznachweis,       - die Angaben und Details der sonstigen         Fachplaner und Sonderfachleute         wie z.B. der Brandschutznachweis,       - alle sonstigen behördlichen Auflagen,       - das Leistungsverzeichnis.       Die vom Auftragnehmer verwendeten       Ausführungsunterlagen müssen den       Freigabevermerk des Auftraggebers       tragen, um Verwechselungen bei       der Bauausführung zu vermeiden. Nicht       freigegebene Unterlagen dürfen nicht       verwendet werden. Dies entbindet den       Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen       Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben       unberührt. 1.3 Maßgebend für die Lieferung und Ausführung der       Leistungen ist die VOB, Teil C, Ausgabe 2019       (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen       für Bauleistungen),       sowie besonders       alle einschlägigen und zum Zeitpunkt der       Angebotsabgabe gültigen       - DIN-/EN-Normen bzw. Vorschriften und         Herstellerrichtlinien,         welche sich auf die vorgesehenen Leistungen         nach den neuesten Kenntnissen der Technik         beziehen, wie u.a.         DIN 18 299  Allgemeine Regelungen für                             Bauarbeiten jeder Art         DIN 18 363  Maler- u. Lackiererarbeiten         DIN 18 451  Gerüstarbeiten         DIN 18 364  Korrosionsschutzarbeiten                             an Stahl- u. Aluminiumbauten         DIN 18 202  Toleranzen im Hochbau       Weiter gelten die       - Verarbeitungsrichtlinien der Lieferwerke,       - Richtlinien und Merkblätter der entspr.         Gütegemeinschaften, Verbände etc., wie          - Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz            (BFS),          - Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz,          - Fachverband des Deutschen Maler und            Lackierergewerbes,          - Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD),          - Stahl-Informations-Zentrum,          - Verband der Fenster- und Fassaden-            hersteller e.V. (VFF),          - Wissenschaftlich -Technische Arbeits-            gemeinschaft für Bauwerkserhaltung und            Denkmalpflege WTA e.V.,          - Deutsches Institut für Gütesicherung und            Kennzeichnung e.V. (RAL),       - Richtlinie für Schutz und Instandsetzung          von Betonbauteilen, Deutscher Ausschuss          für Stahlbeton (DAfStb),       - Merkblätter des Deutschen Beton- und         Bautechnik-Vereins (DBV),       - Richtlinien der VdS Schadenverhütung Köln,       - Verordnung über Sicherheit und         Gesundheitsschutz auf Baustellen         (Baustellenverordnung). 1.4 Der Bieter ist verpflichtet, sich vor Abgabe       seines Angebotes von sämtlichen       preisbildenden Faktoren in Kenntnis       zu setzen und diese in seinem Angebot       zu berücksichtigen.       Der Bieter hat sich vor Abgabe des       Angebotes von den örtlichen Verhältnissen       zu überzeugen, dabei kann er die Hilfe eines       Bauherrenvertreters in Anspruch nehmen.       Nachforderungen, welche auf mangelhafte       Information beruhen, werden nicht anerkannt. 2.   LEISTUNGEN / PREISINHALTE 2.1 Alle in der VOB, Teil C       als Nebenleistungen aufgeführten Leistungen       gelten als vertragliche Leistung und sind in       die Einheitspreise mit einzukalkulieren.       Als Nebenleistungen gelten insbesondere auch,       sofern nicht ausdrücklich hierfür       Leistungspositionen vorgesehen sind:       - Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen vor         Verunreinigungen und Beschädigungen         während der Arbeiten         wie z.B. Türen, Fenster, Fensterbänke,         Fußböden, Sichtbetonbauteile,         Außenluftdurchlässe, Einrichtungsgegenstände         etc. durch Abdecken, Abhängen und durch         Abkleben mit Abdeckplanen,         eine Beschädigung der Bauteile ist         auszuschließen, verunreinigte Bauteile         und Einrichtungsgegenstände sind sofort         und ohne Beschädigung zu reinigen,         einschl. anschließender Beseitigung der         Schutzmaßnahmen.       - Das Entfernen und Wiederanbringen von         Abdeckungen für Schalter, Steckdosen o ä.       - Ein Fassadengerüst als Standgerüst         ist bauseits erstellt worden, das Gerüst kann         preisneutral über einen vom AG bestimmten         Zeitraum genutzt werden.         Nebenleistungen sind alle darüber hinaus         erforderlichen Arbeits- und Schutzgerüste zur         Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen         für jede erforderliche Arbeitshöhe sowie         Absturzsicherungen bei risikoreichen         Arbeitsbedingungen gem. den Forderungen         der Unfallverhütungsvorschriften         der Berufsgenossenschaft.       - Das Vorhalten von Lager- und         Aufenthaltsräumen. Umweltgefährdende         Stoffe sind in dafür geeigneten         Auffangbehältern auf der Baustelle zu         lagern.       - Das Nacharbeiten von Beschädigungen         (z.B. beim Transport, Einbau etc.)         an bauseits grundierten Flächen.       - Alle erforderlichen Vorarbeiten zur         Herstellung von malerfertigen Untergründen         z.B.          a) Schleifen , Entstauben, Verkitten etc.          b) Ausbessern von kleineren Putzschäden              o.ä.          c) bei Sichtbeton- und Sichtmauerwerks-              flächen o.ä.              - das Schließen von Lunkern, Löchern,                Hohlstellen              - das Egalisieren von Graten etc.       - Das Ausspritzen aller Anschlussfugen         mit überstreichfähigen elastischen         Dichtstoffen wie:                - bei Materialwechsel                  (Putz-Gipskarton, o.ä.),                - Anschluss an Tür-Futter/                  Bekleidungen,                - Anschluss an sonstige                  Rahmenbauteile,                - Fensteranschluss im                  Leibungsbereich,                - Anschluss Wand - Decke                - Anschluss Fliesen-/Werkstein-Wand-                  bekleidungen und -Sockel an vom                  AN Malerarbeiten zu bearbeitende                  Flächen.       - Bei Bodenbeschichtungen:         - Das Abtrennen des ggf. vorhandenen           Randdämmstreifens ca. 1 cm über           Oberkante Estrich.         - Die Übernahme von in der Bodenfläche           vorhandenen Trenn- und Bewegungsfugen           bei Türdurchgängen, Wandöffnungen o.ä.           in die Beschichtungsfläche durch           fachgerechten Fugenverguss.         - Das Ausspritzen der Anschlussfugen           Boden-Wand mit überstreichfähigen           elastischen Dichtstoffen.       - Das sofortige Entfernen von Farbflecken und         sonstiger vom AN verursachten         Verschmutzungen z.B. auf Beschlägen,         Dichtungen etc.       - Das Vorlegen von Farb- und         Qualitätsmustern vor den Probeanstrichen.       - Das regelmäßige Öffnen und Schließen         der Fenster zwecks Durchlüftung des Baues.       - Das ordnungsgemäße Schließen aller         Räume und damit verbunden die Verwahrung         von Schlüsseln unter Aufrechterhaltung der         notwendigen Diebstahlsicherung.      Weitere Nebenleistungen, die als Preisinhalte      mit zu berücksichtigen sind, siehe auch      folgenden Punkt 3 "Angaben zur Ausführung". 2.2 Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch,       Verpackungsmaterial und sonstig anfallende       Bauschuttmassen sind vom AN kostenlos zu       beseitigen. Die einschlägigen Vorschriften       über die Entsorgung von Sondermüll sind       streng einzuhalten.       Das Einfüllen in Arbeitsräume sowie das       Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle       ist untersagt. 2.3 Baustrom und Bauwasser werden bauseits       zur Verfügung gestellt. Abrechnung gemäß       Vertrag. 2.4 Arbeiten die mit anderen Gewerken in Verbindung       stehen, sind mit diesen so abzustimmen, dass       eine einwandfreie und zügige Zusammenarbeit       gewährleistet ist. Verantwortlich für die       Koordination ist der AN, in Abstimmung       mit der örtlichen Bauleitung. 2.5 Auch wenn in der Leistungsbeschreibung       nicht besonders erwähnt, umfassen die       Leistungen gemäß VOB Teil C DIN 18299       auch die Lieferungen der dazugehörigen Stoffe       und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern       auf der Baustelle. 2.6 Vor Übergabe der Leistungen an den AG sind der       Bauleitung auf Verlangen in mindestens zweifacher       Ausfertigung kostenfrei zu übergeben:        - alle erforderlichen bauaufsichtlichen          Zulassungen,        - eine Aufstellung der verwendeten          Materialien mit Hinweis auf Hersteller,          Fabrikat und Chargennummer o.ä. zwecks evtl.          erforderlich werdender späterer Nachbestellung,        - Wartungsangaben,        - Pflegeanleitungen. 3.   ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG 3.1 Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche       Dämmstoffe verwendet werden, die nicht im       Verdacht stehen gesundheitsgefährdende       Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.       Falls erforderlich sind Produktzertifikate       vorzulegen, die deren Unbedenklichkeit       bescheinigen. Dämmstoffe dürfen keine voll-       bzw. teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe       enthalten wie HFCKW, FCKW, CFC, HFA, FCK       bzw. unter Einsatz dieser Stoffe hergestellt       werden. 3.2 Wird in der nachfolgenden Leistungsbeschreibung       nichts anderes gefordert, so gilt bezüglich der       Vorbehandlung       die hier genannte Grundleistungsbeschreibung:        - Vorbehandlung          grundsätzlich nach VOB/C DIN 18 363,          neueste Fassung und diesen Vorbemerkungen        - Säubern des Untergrundes,        - Entfernen von Schalölrückständen mit P3          etc.,        - Abbürsten von trockenen Ausblühungen.        - Bei Betonspachtelarbeiten:          Evtl. vorstehende Grate, Betonspritzer          o.ä. abstoßen oder abschleifen.          Größere Vertiefungen und Fugen mit          geeignetem Fugenspachtel ausfüllen und          glattziehen. Niveau-Unterschiede          breitflächig anspachteln. 3.3 Gerüste für den Außenanstrich bei mehr als       eingeschossigen Bauteilen werden bauseits       gestellt. 3.4 Untergründe sind verantwortlich auf Eignung       als Beschichtungsträger zu prüfen.       Sind Mängel sichtbar oder anderweitig       erkennbar, durch die Schäden in der fertigen       Beschichtung entstehen können, so hat der       Auftragnehmer gem. VOB/C, DIN 18 363 Pkt.       3.1.1 den Auftraggeber bzw. die Bauleitung       als seinen Vertreter schriftlich 3 Wochen       vor Arbeitsbeginn darauf hinzuweisen.       Erfolgt keine Beanstandung, so stellt der       beanstandungsfreie Arbeitsbeginn die       Anerkennung des Untergrundes dar. 3.5 Alle Beschichtungsmittel müssen in Originalverpackung       des Herstellers angeliefert und verarbeitet       werden. Es darf grundsätzlich nur das       Material von einem Hersteller verarbeitet       werden. 3.6 Sämtliche Stahl-/Eisenmontagen innerhalb von       Putz-, Beton-, Holzflächen o. ä. sind nach       erfolgter Entrostung mit geeigneter       Rostschutzfarbe zweimal zu behandeln. 3.7 Alle Farbtonübergänge sind sauber       anzuarbeiten. 3.8 Die Gesamt-Gestaltung der zu verwendenden       Farbtöne und die Tapetenauswahl sind in       jedem Fall mit dem AG vor       Beginn der Arbeiten abzustimmen.       Sonderwünsche seitens des AG sind       zu berücksichtigen. Die dadurch entstehenden       Mehr- oder Minderkosten sind direkt zwischen       AN und AG abzurechnen. 3.9 Beschichtungsstoffe, Lösungs- und       Verdünnungsmittel etc. müssen neben der       Anforderung der DIN 18 363 bei der Verwendung       in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt       von Menschen dienen, so beschaffen sein, dass       Belästigungen oder Gesundheitsgefährdungen       ausgeschlossen sind. 3.10 Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem       Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von       Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht       dagegen spricht und in der Leistungsbeschreibung       keine bestimmte Technik vorgeschrieben wird. 4.   ANMERKUNGEN ZUM LEISTUNGSVERZEICHNIS 4.1 Etwaige Unklarheiten des Leistungsverzeichnisses       sind vor Abgabe des Angebotes mit dem Architekten       bzw. der ausschreibenden Stelle zu klären.       Der Bieter ist verpflichtet, die im       Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen       auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung       und Eignung für den vorgesehenen       Verwendungszweck zu überprüfen. Evtl.       Einwände sind mit der Angebotsabgabe       schriftlich anzuzeigen. 4.2 Positionen, die eine zusätzliche Leistung       darstellen und über den Rahmen der       Vollständigkeit der Pauschale oder einer       beschriebenen Einzelleistung hinaus vom AG       gefordert werden könnten, müssen vor       Ausführung angeboten und genehmigt       werden. Wird dies vom AN versäumt, oder ist der       angebotene Preis nicht marktüblich, wird       der AG nach billigem Ermessen gemäß BGB § 315       entscheiden. 4.3 Auch die Alternativ- und Eventualpositionen       sind genau zu kalkulieren und anzubieten.       Unvollständige Angebote können nicht       berücksichtigt werden. Alternativ- und       Eventualpositionen kommen nur auf       ausdrückliche Anordnung der Bauleitung zur       Ausführung. 4.4 Sofern Positionen als "Zulage bzw. Mehrpreis"       (abgekürzt "a. Zul.") ausgeschrieben werden,       ist der Grundpreis bereits in einer anderen       Position enthalten.       Die Zulageposition beinhaltet entweder eine       im Aufmaß übermessene Leistung (meist in       einer anderen Einheit) oder stellt eine       Preisdifferenz zu einer bereits beschriebenen       anderen Leistung (meist mit gleicher Einheit)       dar. 4.5 Werden gleichwertige Materialien bzw.       Ausführungen angeboten, dann ist bei       Angebotsabgabe der Nachweis der       Gleichwertigkeit hinsichtlich Qualität und       Eigenschaften wie z.B. Struktur,       Abriebfestigkeit, Glanzgrad und Beständigkeit       mittels Mustervorlagen und       entspr. Zertifikaten zu erbringen.       Sollten vertragswidrige Werkstoffe eingesetzt       worden sein, so sind die ausgeführten Arbeiten       zu beseitigen und kostenlos entsprechend dem       Angebot zu erneuern.       Die Bauleitung behält sich vor, von allen zur       Anwendung kommenden Werkstoffen Proben zu       entnehmen und von dem zuständigen Institut       auf Qualität und Zusammensetzung untersuchen       zu lassen. Ergibt die Untersuchung Abweichungen       von der Ausschreibung oder eine mindere Qualität,       so hat der Auftragnehmer die Untersuchungs-       gebühren zu tragen.       Prüfstellen wie Gitterschnitte o. ä. sind       kostenlos beizuarbeiten. 4.6 Der Bieter ist berechtigt, zu den ausgeschriebenen       Produkten Alternativen gesondert anzubieten.       Alternativvorschläge des Auftragnehmers       müssen die durch die Änderung notwendige       technische Bearbeitung inkl. Prüfgebühr       enthalten. Sie müssen gleichwertig der       ausgeschriebenen Leistung sein und keine       terminverzögernde Wirkung haben.       Über die Gleichwertigkeit entscheidet der AG       zusammen mit dem Architekten.       Alternativvorschläge dürfen keine zusätzlichen       Kosten in anderen Gewerken oder auch im eigenen       Gewerk nach sich ziehen. 4.7 Bedenken gegen die Untergründe sind dem       Auftraggeber rechtzeitig, jedoch mindestens       drei Wochen vor Beginn der Arbeiten       schriftlich mitzuteilen. 4.8 Alle Maße sind vom Auftragnehmer       eigenverantwortlich am Bau zu nehmen. 4.9 Die Abrechnung erfolgt nach den am       Bau vorhandenen Maßen bzw.       auf Grundlage der Ausführungszeichnungen. 5.   ANGABEN ZUR ABRECHNUNG / SONSTIGES 5.1 Bei der Mengenermittlung werden Öffnungen       über 2,5 m² abgezogen. Öffnungen kleiner       oder gleich 2,5 m² werden übermessen.       Die Leibungen von Öffnungen werden in       gesonderter Position erfasst. 5.2 Bei der Mengenermittlung sind Flächen zwischen       Rohfußboden und Oberkante Fertigfußboden       abgezogen. 5.3 Bei der Mengenermittlung von Sockellängen o.ä.       wird die Länge der Unterbrechung durch eine       Tür mit dem Rohbauöffnungsmaß der Tür ermittelt,       d.h. Rohbauöffnungsbreiten größer 1,0 m werden       abgezogen, Breiten kleiner oder gleich 1,0 m²       werden übermessen. 5.4 Kosten, die durch bauablauf- oder       witterungsbedingte Unterbrechungen entstehen,       werden nicht gesondert vergütet. 5.5 Die Teilnahme einer entscheidungsbefugten       Person an den Baustellenbesprechungen       (wöchentlich bzw. nach Bedarf) ist mit den Einheits-       preisen abgegolten, soweit nichts anderes mit der       Bauleitung des Auftraggebers vereinbart wurde.
ZTV BESCHICHTUNGSARBEITEN
25 TG-Bodenbeschichtung
25
TG-Bodenbeschichtung
Vorbemerkungen Als Nebenleistungen, die in die Einheitspreise der nachfolgenden Leistungsositionen einzurechnen sind, gelten insbesondere auch: - Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen    z.B. von Türen, Fenster etc.    vor Verunreinigung und    Beschädigung während der Arbeiten    einschl. der hierzu erforderlichen Stoffe und    anschließender Beseitigung der    Schutzmaßnahmen. Systemanforderung Tiefgaragenbeschichtung: Einschichtiges Parkflächenbeschichtungssystem ohne Rissüberbrückung (OS 8), entspricht EN 1504-2 und DIN V 18026 Anwendung: Tiefgaragen, erdberührte Bodenplatten, Rampen, mechanisch mittlere bis schwere Belastung EN 1504-2: ZA.1d; ZA.1f; ZA.1g (Grundprüfung gem. OS 8) Das Beschichtungssystem hat gem. EN 1504-2 als Mindestanforderung die nachfolgenden Eigenschaften und technischen Daten zu erfüllen (Nachweis durch entspr. Prüfberichte): - Chemikalienbeständigkeit:    gegen BPG Prüfgruppen 1, 3, 10, 11 - Griffigkeit nach Verschleißprüfung:    Klasse III SRT>= 60 (mit Kopfversiegelung, - Abriebfestigkeit: 1069 mg/1000 U - Schlagfestigkeit: Klasse I - CO2- Durchlässigkeit: Sd > 50 m - H2O- Diffusionsfähigkeit: Klasse II - Rutschhemmung: R12 V6 mit TC 373 - Brandverhalten nach DIN EN 13501-1: Bfl-s1 - Systemmindestschichtdicke: 2,5 mm   nach EN 1504-2 und DIN V 18026,   1,5 mm nach EN 13813 Beschichtungssystem MasterSeal Traffic 2271 der Fa. BASF Construction Chemicals Europe AG www.basf.com oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
Vorbemerkungen
25.0010 Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen Untergrundvorbereitung der gesamten Bodenflächen durch Kugelstrahlen zur Erzielung einer Fläche, die den Systemanforderungen an die Beschichtung sowie sonstig vereinbarter Richtlinien und Vertragsbedingungen entspricht. Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fest, trocken, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementleimschichten, losen und mürben Teilen sowie trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett, Gummiabrieb, Anstrichresten oder ähnlichem. Anschliessend mit Industriestaubsauger gründlich entstauben. Einzurechnen ist die Bearbeitung der Bereiche, die mit dem Strahlgerät nicht erreicht werden können. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN, ist zu sammeln und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die örtlich geltenden Immissionsbestimmungen sind zu beachten. Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der Untergrundvorbereitung: Mittelwert: mind. 2,0 N/mm², kleinster Einzelwert: 1,5 N/mm²
25.0010
Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen
1.762,00
25.0020 Fräsen mit nachtr. Kugelstrahlen Untergrundvorbereitung der Bodenfläche durch Oberflächenabtrag in Form von Fräsen. Nach den Fräsarbeiten ist ein zusätzlicher Vorbereitungsarbeitsgang in Form von Kugelstrahlen notwendig, um eine gleichmässig intakte, fräsrauhe Oberfläche zu erzielen, die den Anforderungen der vereinbarten Richtlinien und Bestimmungen entspricht. Der Untergrund muss nach der Vorbereitung fräsrauh, fest, feingriffig und tragfähig sein, frei von Zementleimschichten, losen und mürben Teilen sowie trennend wirkenden Substanzen wie Öl, Fett, Gummiabrieb, Anstrichresten oder ähnlichem. Anschliessend mit Industriestaubsauger gründlich entstauben. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN, ist zu sammeln und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die örtlich geltenden Immissionsbestimmungen sind zu beachten. Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der Untergrundvorbereitung: im Mittel 2,0 N/mm2, der kleinste Einzelwert darf 1,5 N/mm2 nicht unterschreiten. Abtrag ca. 2 mm
25.0020
Fräsen mit nachtr. Kugelstrahlen
E
1,00
25.0030 Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen, 2. Arbeitsgang Kugelstrahlen (2. Arbeitsgang), falls die für die nachfolgende Beschichtung notwendige Abreissfestigkeit beim 1. Arbeitsgang nicht erreicht wurde. Vor Beginn ist in Absprache mit dem Auftraggeber ein Probestrahlen durchzuführen. Anschliessend mit Industriestaubsauger gründlich entstauben. Das abgetragene Material wird Eigentum des AN, ist zu sammeln und nach den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen. Die örtlich geltenden Immissionsbestimmungen sind zu beachten. Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der Untergrund- vorbereitung: Mittelwert: mind. 2,0 N/mm², kleinster Einzelwert: 1,5 N/mm².
25.0030
Untergrundvorbereitung Kugelstrahlen, 2. Arbeitsgang
E
1,00
25.0040 Ausbrüche über 6 mm verfüllen Ausbrüche und größere Schadstellen (Umfang ca. 150 mm, Tiefe ca. 10 mm) vor Ausführung der Beschichtung mit Haftvermittler vorbehandeln und mit einem geigneten Reparaturmörtel oberflächenbündig verfüllen.
25.0040
Ausbrüche über 6 mm verfüllen
E
1,00
St
25.0050 Risstränkung mit Injektionsharz Risse in vorh. Beton-/Estrichflächen schließen, Rissbreite 0,2 - 3 mm, wie folgt: - Riss  V-förmig aufschneiden,   den Rissverlauf möglichst begradigen, - Reinigen durch Ausblasen mit ölfreier   Druckluft/Absaugen,   Breite mind 6 mm, Tiefe mind. 10 mm - Ausgießen der Risse bis zur Sättigung mit langsam   härtendem, niedrigviskosem Injektionsharz auf   EP- Basis, - nach dem Tränken oberflächenbündiges   Verspachteln mit Injektionsharz, gemischt mit   Stellmittel und ggf. Quarzsand, - lose Abstreuung der Spachtelung mit Quarzsand   0,3-0,8 mm.
25.0050
Risstränkung mit Injektionsharz
160,00
m
25.0060 Risstränkung mit Injektionsharz, Vernadelung Risse in vorh. Beton-/Estrichflächen schließen, Rissbreite 0,2 - 3 mm, wie folgt: - Riss aufschneiden, aufweiten,   den Rissverlauf möglichst begradigen,   Breite mind. 6 mm, Tiefe mind. 10 mm, - Einschneiden von quer zum Rissverlauf   angeordneten Nuten zur Aufnahme von gewellten   VA- Streifen als Vernadelung,   Breite mind. 6 mm,   Länge ca. 10 - 15 cm, Abstand ca. 15 - 20 cm, - Reinigen durch Ausblasen mit ölfreier   Druckluft/Absaugen, - Ausgießen der Risse und Vernadelungsnuten   bis zur Sättigung mit niedrigviskosem, langsam   härtendem Injektionsharz auf EP- Basis   und Einlegen der VA- Streifen, - nach dem Tränken oberflächenbündiges   Verspachteln mit Injektionsharz, gemischt mit   Stellmittel und ggf. Quarzsand, - lose Abstreuung der Spachtelung mit Quarzsand   0,3 - 0,8 mm, - Entfernen des überschüssigen Quarzsandes.
25.0060
Risstränkung mit Injektionsharz, Vernadelung
E
1,00
m
25.0070 Hohlkehle starr EP-Mörtel, TG, Fahrradraum Hohlkehle mit 2K-EP, lösemittelfrei (total solid) mit Quarzsandmischung, Boden-/Stützen-/Wandanschluss starr, herstellen wie folgt: - vorbereiteten Untergrund nach Herstellervorschrift   grundieren mit einem die Anforderungen der   einschlägigen Richtlinien hinsichtlich rückwärtiger   Durchfeuchtung erfüllenden, lösemittelfreien,   unpigmentierten, niedrig-viskosen 2-K-System auf   Epoxid-Flüssigharzbasis. - Herstellen einer Hohlkehle, bestehend aus:   1 Gew. T. des Grundierharzes und   6 Gew. T. feuergetr. Quarzmischung   (50 % Körnung 0,1 - 0,4 mm   50 % Körnung 0,3 - 0,8 mm)   die Hohlkehle auf dem frischen bzw. angelierten   Grundierharz formen und bei Bedarf absanden   (nicht im Überschuss) mit feuergetr. Quarzsand   der Körnung 0,3 - 0,8 mm.   Radius: ca. 5 cm, Verbrauch (Mischung):   ca. 2,3 kg/m. MASTERTOP  P 617 der Fa. BASF oder gleichwertig.
25.0070
Hohlkehle starr EP-Mörtel, TG, Fahrradraum
676,00
m
25.0080 Hohlkehle mit Fugenausbildung, flexibler Anschluss *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis zur vorgenannten Hohlkehlausbidung für: Hohlkehle mit Fugenausbildung (flexibler Anschluss) für baus. Bodenfugen am Übergang Boden - Wand fachgerecht herstellen.
25.0080
Hohlkehle mit Fugenausbildung, flexibler Anschluss *a.Zul.
E
1,00
m
25.0090 Beschichtung OS8 TG-Bodenplatte Bodenfläche Tiefgaragen beschichten gem. RiLi-SIB System OS 8, Rutschfestigkeitsklasse mind. R11 V4 bzw. nach Wahl des AG, bestehend aus: - Grundierung mit 2K-EP, lösemittelfrei.   Vorbehandelten Untergrund nach Herstellervorschrift   grundieren mit einem die Anforderung der   einschlägigen Richtlinien hinsichtlich rückseitiger   Feuchteeinwirkung erfüllenden, lösemittelfreien,   unpigmentierten, niedrigviskosen 2-K-System   auf Epoxid-Flüssigharzbasis,   Verbrauch: ca. 0,4 - max. 0,5 kg/m2   Frische Grundierung im Bedarfsfall abstreuen   (nicht im Überschuss) mit 0,8 - 1,0 kg/m2   feuergetr. Quarzsand der Körnung 0,3 - 0,8 mm,   Verbrauch: ca. 0,8 - 1,0 kg/m2   Anforderungen an das Produkt:   entspricht mind. EN 13813 SR-B1,5-AR1-IR4   Produkt MASTERTOP P 617 der Fa. BASF   oder gleichwertig.   Angebotenes Fabrikat/Typ:    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   (vom Bieter einzutragen) - Grundierspachtelung mit lösemittelfreien,   unpigmentierten, niedrigviskosen 2-K-System   auf Epoxid-Flüssigharzbasis,   1:1 gefüllt mit feuergetrocknetem Quarzsand   der Körnung 0,1 - 0,4 mm,   Verbrauch: jeweils 0,45 - 1,0 kg/m2,   abgesandet mit feuergetrocknetem Quarzsand   der Körnung 0,3 - 0,8 mm oder 0,7 - 1,2 mm,   im Überschuss,   Verbrauch: 1,5 - 3,0 kg/m2,   Produkt MASTERTOP P 617 der Fa. BASF   oder gleichwertig.   Angebotenes Fabrikat/Typ:    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   (vom Bieter einzutragen) - 2K- EP- Versiegelung, pigmentiert, lösemittelfrei   (total solid), zähhart, als systemgeprüfte Deckschicht   auf abgestreuten EP- und PUR- Untergründen.   EN 13813: SR-B1,5-AR1-IR4   Oberflächenschutzprodukt gemäß EN 1504-2   und DIN V 18026   Farbton: nach Wahl des AG aus   Standard-Farbtonpalette des Herstellers,   Verbrauch: ca. 0,5 - 0,9 kg/m2,   Produkt: MASTERSEAL TC 373 der Fa. BASF   oder gleichwertig.   Angebotenes Fabrikat/Typ:    . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   (vom Bieter einzutragen) Anmerkung: Begleitende Rissbehandlung gemäß DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen" in gesonderter Position erfasst.
25.0090
Beschichtung OS8 TG-Bodenplatte
1.583,00
25.0100 Beschichtung OS8 Fahrradräume Bodenfläche beschichten gem. RiLi-SIB System OS 8 wie vor, jedoch in Fahrradräumen.
25.0100
Beschichtung OS8 Fahrradräume
180,00
25.0110 Schöpfschacht beschichten *a. Zul. Zulage bzw. Mehrpreis Bodenbeschichtung für: senkrechte und waagerechte Flächen von Schopfschachtgruben aus Beton beschichten wie vor, Abmessungen i.L. b/h/t: ca. 40 x 40 x 40 cm, die Bodenfläche ist in der Menge der Bodenbeschichtungsposition bereits enthalten, Ausführung einschl. - entsprechender Untergrundvorbereitung, - Hohlkehlsockelausbildung, - Zusatz eines Stellmittels, etc., - Anarbeiten der Flächenbeschichtung.
25.0110
Schöpfschacht beschichten *a. Zul.
1,00
St
25.0120 Anarbeitung an Einbauteile, Ablaufrinnen, Fugenprofile *a.Zul. Zulage zum vor beschriebenen Beschichtungsaufbau für: Anarbeitung an vorhandene Ablauf-/ Entwässerungsrinnen oder Fugenprofile, die Anarbeitungshinweise des Rinnen- /Fugenprofilherstellers zur Gewährleistung eines flüssigkeitsdichten Anschlusses sind zu berücksichtigen, Abklebe- und Beschneidearbeiten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
25.0120
Anarbeitung an Einbauteile, Ablaufrinnen, Fugenprofile *a.Zul.
43,00
m
25.0130 Fugenverguss 10/15mm elastisches Abdichten von Anschluss-, Trenn- und Bewegungsfugen im Bodenbereich wie folgt: - Fugenflanken grundieren mit systemgebundenen   Primer,   Verbrauch: ca. 20 ml/m bei 1 cm Fugentiefe, - Fuge mit geeignetem, geschlossenzelligem,   weichmacherfreiem und verrottungsfestem   Schaumstoff hinterfüllen, - Fuge vergießen mit 1K-Polyurethan-   Fugenvergussmasse,   lösemittelarm, pigmentiert.   Fugendimension ca. B/T= 10/15 mm,   Verbrauch: Fugendimension 10 x 10 mm   ca. 140 g/m,   Angebotenes Fabrikat/Typ:   . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   (vom Bieter einzutragen)
25.0130
Fugenverguss 10/15mm
E
1,00
m
25.0140 Sockelbeschichtung TG OS8, 50cm, einschl. Vorbehandlung Ausführung einer Sockelbeschichtung auf vertikalen Flächen wie Wänden, Stützen der Tiefgarage fachgerecht aufbringen gem. ZTV-SiB System OS 8, Höhe: ca. 50 cm, Ausführung einschl. - Untergrundvorbereitung der Wandflächen   durch maschinelles Schleifen, Strahlen o.ä. zur   Erzielung einer Fläche, die den Anforderungen der   vereinbarten Richtlinien und Bestimmungen   entspricht, und anschliessendem Entstauben mittels   Industriestaubsauger,   anfallender Schleifstaub ist zu sammeln und nach   den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen,   Oberflächen-/Haftzugfestigkeit nach der   Untergrundvorbereitung: i.M. mind. 1,5 N/mm2 - fachgerechter Untergrundvorbehandlung,   wie Grundierung, Spachteln von Lunkern,   Feinspachtelung etc., - aller Abklebe- und Beschneidearbeiten, Farbton: nach Wahl des AG. Angebotenes Fabrikat/Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
25.0140
Sockelbeschichtung TG OS8, 50cm, einschl. Vorbehandlung
531,00
m
25.0150 Sockelbeschichtung Fahrradräume OS8, 15cm, einschl. Vorbehandlung Ausführung einer Sockelbeschichtung auf vertikalen Flächen wie Wänden, Stützen fachgerecht aufbringen wie vor, jedoch in Fahrradräumen, Schleusen Höhe: ca. 15 cm.
25.0150
Sockelbeschichtung Fahrradräume OS8, 15cm, einschl. Vorbehandlung
146,00
m
25.0160 Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 0,5 mm *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis zur vorgenannten Einstreuschicht für Schichtdickenzuschlag "dz" 0,5 mm, gemäss Rili-SIB 2001 und EN 1504-2 Verbrauch: min. 0,4 kg/m2, Farbton: abgestimmt auf Deckbeschichtung, Produkt: MASTERTOP BC 376 der Fa. BASF oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
25.0160
Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 0,5 mm *a.Zul.
E
1,00
25.0170 Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 1,0 mm *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis zur vorgenannten Einstreuschicht für Schichtdickenzuschlag "dz" 1,0 mm, gemäss Rili-SIB 2001 und EN 1504-2 Verbrauch: min. 0,6 kg/m2, Farbton: abgestimmt auf Deckbeschichtung, Produkt: MASTERTOP BC 376 der Fa. BASF oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
25.0170
Schichtdickenzuschlag Einstreuschicht, Rauhtiefe Rt = 1,0 mm *a.Zul.
E
1,00
25.0180 Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen 0,5-1,0mm *a.Zul. Zulage bzw. Mehrpreis Bodenbeschichtung für: Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen nach der Grundbeschichtung, wie folgt: - vorbehandelten Untergrund nach   Herstellervorschrift spachteln mit einem   die Anforderungen der einschlägigen   Richtlinien hinsichtlich rückwärtiger   Feuchteeinwirkung erfüllenden, lösemittelfreien   (total solid), unpigmentierten, niedrigviskosen   2-K-System auf Epoxid-Flüssigharzbasis,   gemischt mit feuergetr. Quarzsand der Körnung   0,1 - 0,4 mm im Mischungsverhältnis 1 : 0,5 Gew.T.   (Harz: Quarzsand),   Verbrauch: ca. 0,9 kg/m2xmm,   Quarzsand ca. 0,45 kg/m2xmm, - frische Spachtelung  glatzenfrei   absanden mit ca. 2 - 3 kg/m2 feuergetr. Quarzsand   der Körnung 0,3 - 0,8 mm (nicht im Überschuss),   Verbrauch: ca. 2 - 3 kg/m2, Schicktdicke: ca. 0,5 - 1,0 mm, Produkt: MASTERTOP P 617 der Fa. BASF oder gleichwertig. Angebotenes Fabrikat/Typ: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . (vom Bieter einzutragen)
25.0180
Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen 0,5-1,0mm *a.Zul.
1.762,00
25.0190 Mehrdicke Kratzspachtelung je 1mm Kratzspachtelung vorgen. Bodenflächen wie vor für Mehrdicke je 1 mm.
25.0190
Mehrdicke Kratzspachtelung je 1mm
E
1,00
25.0200 Ausgleichestrich kunststoffvergütet, 20 - 80 mm Ausgleichsestrich geeigneter Festigkeit, kunststoffvergütet, liefern und einschl. Kunstharzhaftbrücke auf den vorbereiteten Betonuntergrund aufbringen, für nachträgliche Gefälleausbildung oder Höhenausgleich, Dicke:  20 mm - 80 mm.
25.0200
Ausgleichestrich kunststoffvergütet, 20 - 80 mm
E
1,00
25.0210 PKW-Stellplatzmarkierung b= ca. 10 cm PKW-Stellplatzmarkierungen in der Tiefgarage mit einer abriebfesten Markierungsfarbe auf vorgen. Bodenflächen dauerhaft aufbringen, Breite: ca. 100 mm, Farbton: weiß, Ausführung einschl. - aller erforderlichen Einmess- und Abklebearbeiten, - Schablonen.
25.0210
PKW-Stellplatzmarkierung b= ca. 10 cm
200,00
m
25.0220 Behinderten-Stellplatzmarkierung normgerechte Behinderten-Stellplatzmarkierung in Tiefgaragen mit einer abriebfesten Markierungsfarbe auf vorgen. Bodenflächen dauerhaft aufbringen, max. Breite ca. 1,50 m, max. Höhe ca. 1,75 m, Farbton: weiß, Ausführung einschl. - aller erforderlichen Einmess- und Abklebearbeiten, - Schablonen.
25.0220
Behinderten-Stellplatzmarkierung
8,00
St
25.0230 Stellplatznummerierung 1-stellig Nummerierung von PKW-Stellplätzen in Tiefgaragen, 1-stellig, mit einer abriebfesten Markierungsfarbe auf Bodenbeschichtung dauerhaft aufbringen, Farbton: weiß, Ziffernhöhe ca. 300 mm, Strichbreite entsprechend, Ausführung einschl. - aller erforderlichen Einmess- und Abklebearbeiten, - Schablonen. Die Nummerierung erfolgt nach Angabe der Bauleitung bzw. Detailplan, die Abrechnung erfolgt stückweise je Ziffer.
25.0230
Stellplatznummerierung 1-stellig
64,00
St
25.0240 Wartungsplan Erstellen eines Wartungsplanes gem. DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen" nach Angaben und in Zusammenarbeit mit dem Tragwerkplaner des Objekts.
25.0240
Wartungsplan
P
1,00
PSCH
25.0250 Wartung der Beschichtung (begleitende Rissbehandlung für OS8) Wartung der Beschichtung OS 8 für begleitende Rissbehandlung im Rahmen eines erweiterten Wartungs- und Instandhaltungskonzepts gem. DBV-Merkblatt "Parkhäuser und Tiefgaragen", die Leistung umfasst Prüfung der Beschichtung einschl. Funktionskontrolle gem. den Richtlinien des Beschichtungsherstellers nach Aufforderung innerhalb von 8 Arbeitstagen, Erfassen von Rissen gemäß DAfStb-Richtlinie "Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen". Die Ergebnisse sind zu protokollieren, die Meßprotokolle sind dem AG zu übergeben. Es eine Wartung pro Jahr zu kalkulieren gem. Variante B1 nach DBV-Merkblatt.
25.0250
Wartung der Beschichtung (begleitende Rissbehandlung für OS8)
1,00
St/J
25.0260 Rissbandage im Rahmen der Wartungsarbeiten Rissbandage im Rahmen der Wartungsarbeiten herstellen wie folgt: - Einfräsen einer ca. 20 cm breiten und mind. 5 mm   tiefen Nut über dem Riss, die Vertiefung muss an   jeder Stelle mind. 5 mm Abstand zur Oberkante   Beton haben, - Aufbringen einer Grundierung aus Epoxidharz, - Aufbringen einer Kratzspachtelung frisch in frisch   auf die grundierte Fläche aus Epoxidharz, ggf. mit   Zuschlägen, - Abstreuen der noch frischen Kratzspachtelung im   leichten Überschuss mit feuergetrocknetem   Quarzsand 0,3 - 0,8 mm. - nach Aushärtung Abkehren des nicht eingebundenen   Quarzsandes - ggf. Aufbringen eines Haftvermittlers, - Verfüllen der Vertiefung bis Oberkante Beton mit   einem pigmentierten, zweikomponentigen,   hochelastischen Polyurethanharz, - Aufbringen eines verschleissfesten Verlaufmörtels, - Abstreuen der beschichtete Fläche schichtweise   mit feuergetrocknetem Quarzsand 0,3 - 0,8 mm im   Überschuss abgestreut, - Abfegen des nicht eingebundenen Abstreukorns - Aufbringen einer Deckversiegelung aus einem   pigmentierten, zweikomponentigen total solid   Epoxidharz.
25.0260
Rissbandage im Rahmen der Wartungsarbeiten
E
1,00
m