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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Bauvorhaben Umbau des Salzmann Quartiers, L - Riegel, Bauteil B mit 96 WE und 33 TG - Stellplätze.
Auftraggeber :
Cureus Nord GmbH
Schmalhorn 13
29308 Winsen (Aller)
1.1. Projektbeschreibung
Umbau der ehemaligen Salzmannfabrik in Kassel Bauteil B
Aus Industriegeschichte wird Lebensraum:
Die denkmalgeschützte Salzmannfabrik in Kassel wird im Rahmen einer umfassenden Revitalisierung zu einem modernen Wohnensemble mit 96 barrierefreien 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen und einer Tiefgarage mit 33 Stellplätzen umgebaut.
Ziel ist es, die historische Bausubstanz zu bewahren und gleichzeitig modernen, komfortablen und nachhaltigen Wohnraum zu schaffen.
Dabei trifft der einzigartige Charme des Industriedenkmals auf zeitgemäße Architektur, hochwertige Ausstattung und modernste Energietechnik.
Mit Liebe zum Detail, handwerklicher Präzision und Respekt vor der Geschichte entsteht ein Ort, der Vergangenheit und Zukunft verbindet - ein bedeutendes Projekt für die Stadt Kassel, dass die industrielle Identität des Quartiers erhält und gleichzeitig energetisch auf den neuesten Stand (Effizienzhaus 55 EE) gebracht wird.
1.2. Lage des Grundstücks
Die Anschrift des Baugrundstückes lautet:
Sandershäuser Straße 34 - 34123 Kassel
1.3. Bestand
Das Grundstück ist mit einen L - Riegel ( Fabriksgebäude ) bebaut.
1.4. Städtebauliches Konzept
Das insgesamt 5 - geschossige Fabriksgebäude steht teilweise unter Denkmalschutz ( TG, EG, 1.OG, 2.OG und 3.OG).
1.5. Verkehrstechnische Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Sandhäuser Straße 34.
1.6. Planungskonzept, Projektdaten
Grundlage für die funktionsgerechte Planung sind die Vorschriften des Wohnungsbaus, die darüber hinausgehenden Vorschriften des Bundeslandes und der DIN 18040; sowie alle weiteren zur Errichtung des funktionstüchtigen Gebäudes gültigen Vorschriften, Normen und Gesetze.
Bauvorhaben
Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkungen
Ausschreibung
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird aus Gründen der Vereinfachung auf selbstverständliche Ausdrücke wie z. B.: liefern, fachgerecht, usw. verzichtet. Die Ausführung jeder Position versteht sich demnach als die vorschriftsmäßige, ordentliche und gebrauchsfähige Erbringung der geforderten Leistung einschließlich aller notwendigen, aber nicht immer besonders erwähnten Nebenleistungen und Materiallieferung.
Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Fabrikate gelten als Qualitätsbeispiel und schaffen für alle Bieter eine einheitliche Kalkulationsgrundlage. Sie werden durch Angebotsabgabe Bestandteil des Angebotes. Der Anbieter hat die Möglichkeit, ein gleichartiges Erzeugnis anzubieten, wobei der Nachweis der Gleichwertigkeit durch den Auftraggeber verlangt werden kann. Die Bauleitung behält es sich vor, von allen zur Anwendung kommenden Stoffe Proben zu entnehmen und auf Qualität und Eignung prüfen zu lassen.
Die Leistungsbeschreibung dient der Preisfindung. Erkennt der Anbieter, dass Leistungen nicht erschöpfend beschrieben sind, so hat er dieses schriftlich mitzuteilen.
Art der Positionen
Eventualposition mit Gesamtpreis (Bedarfsposition)
Eventualposition mit GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen mit Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, ob bzw. von wem und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen. Die Entscheidung über die Ausführung der Eventualpositionen (Bedarfspositionen) trifft der Auftraggeber bei der Vergabe bzw. während der Bauzeit. Eventualpositionen (Bedarfspositionen) sind als Gesamtpreis anzubieten.
Eventualposition ohne Gesamtpreis
Eventualpositionen ohne GP sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz, bei denen zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht feststellbar ist, ob und in welchem Umfang sie zur Ausführung kommen.Eventualpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Alternativposition
Alternativpositionen sind als solche im LV gekennzeichnete Positionen ohne Gesamtpreisansatz. Sie können anstelle einer oder mehrerer anderer Grundpositionen zur Ausführung vorgesehen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftraggeber in der Regel bei der Auftragserteilung. Ist die Entscheidung ausnahmsweise, z. B. aus technischen Gründen, erst nach der Auftragserteilung möglich, wird der AN rechtzeitig vom Auftraggeber darüber informiert. Alternativpositionen sind nur als E.P. anzubieten, nicht als Gesamtpreis.
Ablauf
Sämtliche Leistungen sind sach- und fachgerecht entsprechend der DIN-Normen, der Herstellerrichtlinien und den allgemein anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Der Auftragnehmer hat sämtlichen anfallenden Bauschutt und Baustellenabfälle, die durch ihn verursacht wurden (Reste und Verpackungen, usw.), in regelmäßigen Abständen zu beseitigen, andernfalls wird dies durch den Auftraggeber, bzw. durch den Auftraggeber beauftragte Fremdfirmen auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst.
Für die beschriebenen Reinigungs-, Endschichtungs- und Entsorgungspositionen wird auf die gültigen Gesetze, örtlichen Verordnungen, Satzungen und Transportbestimmungen verwiesen, die bei den zuständigen Behörden zu erfragen sind. Behördliche Forderungen und Auflagen sind, soweit nicht besonders beschrieben, entsprechend einzukalkulieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile, einschl. Abladen und lagern auf der Baustelle, wenn nicht anderes ausgeschrieben ist. Alle ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich als abnahmefähig, in fix- und fertiger, fachgerechter Ausführung inkl. aller erforderlichen Materialien und Hilfsstoffe, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes ausgeschrieben.
Die Anlieferung aller zum Einsatz kommenden Werkstoffe und Materialien muss in der Originalverpackung erfolgen. Es sind die Richtlinien des Werkstoffherstellers zu berücksichtigen. Bei Systemaufbauten dürfen nur die Stoffe eines Herstellers verwendet werden.
Sämtliche für die Erstellung der auszuführenden Arbeiten erforderlichen Baustelleneinrichtungsmaßnahmen, die nachfolgend nicht gesondert aufgeführt sind, gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet. Entsprechend benötigte Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine mögliche Nutzung des Baukranes seitens des Rohbauunternehmers ist eigenverantvortlich abzustimmen.
Beschädigungen an den Zufahrts-, Rad- und Gehwegen sind vom AN durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Das Beseitigen von eventuell entstehenden Schäden geht zu Lasten des AN.
Das Gebäude ist bauseitig mit einem Bauzaun versehen. Der AN hat diesen entsprechend zu unterhalten und nach Beendigung seiner Arbeiten stets zu schließen. Das Anbringen von Werbeschildern an vorgenanntem Bauzaun ist aus statischen Gründen untersagt.
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes über die Örtlichkeiten zu informieren (Zufahrtswege, Stellplätze Baustelleneinrichtung usw.)
Mit seiner Unterschrift unter dem ausgefüllte Leistungsverzeichnis erkennt der Auftragnehmer / Bieter an, dass diese Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes sind und in den Einheitspreisen enthalten sind.
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des Bieters
Allgemeine Vorbemerkung
Besondere Vorbemerkungen - Pfosten-Riegel-Fassade als Holzkonstruktion Allgemeines / Normbezug
Die nachfolgenden gewerkespezifischen Vorbemerkungen gelten ergänzend zur Allgemeinen Vorbemerkung, zum Leistungsverzeichnis, zu den Planunterlagen, Detailzeichnungen, statischen Nachweisen, bauphysikalischen Vorgaben, Brandschutzunterlagen, Schallschutznachweisen sowie zu den technischen Vertragsbedingungen.
Gegenstand der Leistung ist die vollständige, funktionsfähige, dauerhaft dichte, standsichere und gebrauchstaugliche Herstellung der Pfosten-Riegel-Fassade als Holzkonstruktion einschließlich Verglasungen, Dichtungen, Anschlussausbildungen, Befestigungen, erforderlicher Unterkonstruktionen, Oberflächenbehandlungen, Systemzubehörteile, Anschlussprofile und aller für die Leistung erforderlichen Nebenarbeiten, soweit diese nicht gesondert im Leistungsverzeichnis erfasst sind.
Für die Ausführung gelten in der jeweils vertraglich vereinbarten Fassung vor allem:
VOB/B,
VOB/C ATV DIN 18299 – Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art,
DIN EN 13830 – Vorhangfassaden / Pfosten-Riegel-Fassaden,
DIN 68800 – Holzschutz,
ATV DIN 18355 – Tischlerarbeiten,
ATV DIN 18360 – Metallbauarbeiten, soweit Metallprofile, Anschlussprofile, Konsolen, Befestigungsteile oder systembezogene Metallbauteile betroffen sind,
ATV DIN 18361 – Verglasungsarbeiten,
DIN 18008 – Glas im Bauwesen,
ATV DIN 18357 – Beschlagarbeiten, soweit öffenbare Elemente, Türen, Fensterflügel, Feststeller, Öffnungsbegrenzer oder sonstige Beschläge Bestandteil der Leistung sind,
DIN EN 12152 – Luftdurchlässigkeit von Vorhangfassaden
DIN EN 14351-1 – Fenster und Außentüren, soweit anwendbar,
DIN 18545 – Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen,
DIN 7863 – Elastomer-Dichtprofile für Fenster und Fassade,
DIN EN 1990, DIN EN 1991 und DIN EN 1995 mit Nationalen Anhängen, soweit statische, windlastbezogene oder holzbauliche Anforderungen betroffen sind,
DIN 4108 – Wärmeschutz und Energieeinsparung,
DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau,
DIN 4102 bzw. DIN EN 13501, soweit brandschutztechnische Anforderungen betroffen sind,
DIN EN 1991-1-4 – Windlasten,
DIN EN 1090, soweit tragende Stahl-/Aluminiumkonstruktionen bzw. entsprechende Bauteile betroffen sind,
DIN 18202 – Toleranzen im Hochbau,
die allgemein anerkannten Regeln der Technik,
die Verarbeitungs-, Montage- und Wartungsvorgaben des jeweiligen System- und Produktherstellers.
Die Pfosten-Riegel-Fassade (Opakfelder - Holzkonstruktion) ist als abgestimmtes Gesamtsystem herzustellen. Einzelkomponenten dürfen nur verwendet werden, wenn deren technische Verträglichkeit, Dauerhaftigkeit, Gebrauchstauglichkeit und bauphysikalische Funktion innerhalb des Gesamtsystems nachgewiesen sind.
Soweit im Leistungsverzeichnis System-, Fabrikats- oder Produktangaben enthalten sind, gelten diese als Qualitäts-, Leistungs- und Ausführungsstandard. Gleichwertige Ausführungen sind nur zulässig, wenn die Gleichwertigkeit vor Ausführung vollständig, prüffähig und schriftlich nachgewiesen sowie vom Auftraggeber freigegeben wurde.
Brandschutz
Pfosten-Riegel-Fassaden, Verglasungen, Anschlüsse, Bekleidungen, Unterkonstruktionen, Fugen, Abschottungen und angrenzende Bauteilanschlüsse mit brandschutztechnischen Anforderungen sind exakt nach den geprüften Systemaufbauten, Klassifizierungsberichten, allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen, allgemeinen Bauartgenehmigungen, Europäischen Technischen Bewertungen, Herstellervorgaben, Brandschutzkonzepten und freigegebenen Planunterlagen auszuführen.
Dies betrifft vor allem:
feuerwiderstandsfähige Fassadenbereiche,
brandschutztechnisch klassifizierte Verglasungen,
Anschlüsse an Brandwände, Trennwände, Decken, Stützen und Brandabschnitte,
Anschlussfugen zwischen Fassade und Rohbau,
Deckenrandanschlüsse,
Sockel-, Sturz-, Leibungs- und Attikaanschlüsse,
Fassadenanschlüsse an angrenzende Dach- und Wandkonstruktionen,
Abschottungen im Bereich von Durchdringungen,
Öffnungen, Revisionsbereiche, Klappen, Türen und öffenbare Elemente mit Brandschutzanforderung,
Bekleidungen und Abdeckungen mit brandschutztechnischer Funktion,
Fugen, Randanschlüsse und Bewegungsfugen.
Die ausgeschriebene Feuerwiderstandsklasse bzw. brandschutztechnische Anforderung ist vollständig herzustellen und prüffähig nachzuweisen.
Abweichungen von geprüften Systemdetails, Glasaufbauten, Rahmenprofilen, Holzquerschnitten, Befestigungsmitteln, Dichtungen, Dämmstoffen, Fugenmaterialien, Anschlussausbildungen, Abschottungen oder zugelassenen Einbauteilen sind unzulässig, sofern keine schriftliche Freigabe des Systemhalters, Fachplaners und Auftraggebers vorliegt.
Brandschutztechnisch relevante Fassaden- und Anschlusskonstruktionen dürfen nicht eigenmächtig geöffnet, geschwächt, verändert oder nachträglich durchdrungen werden. Erforderliche Durchdringungen sind vor Ausführung abzustimmen, mit zugelassenen Systemen auszuführen und vollständig zu dokumentieren.
Schallschutz
Pfosten-Riegel-Fassaden, Verglasungen, Anschlüsse, Fugen, Öffnungselemente und angrenzende Anschlussbereiche mit schallschutztechnischen Anforderungen sind so auszuführen, dass die vertraglich geforderten Schalldämmwerte erreicht werden.
Zu beachten sind vor allem:
Fassadentypen und Glasaufbauten gemäß Schallschutznachweis,
Rahmen-, Pfosten- und Riegelkonstruktionen,
Anschlussdetails an Rohbau, Decken, Wände, Bodenaufbauten und Dachkonstruktionen,
Fugenausbildungen und Anschlussdichtungen,
Dichtungsprofile, Dichtbänder und Dichtstoffe,
luftdichte Ausbildung der Konstruktion,
Vermeidung von Schallbrücken,
Vermeidung starrer Anschlüsse, soweit systembedingt nicht zulässig,
öffenbare Elemente, Türen, Fensterflügel und Beschläge,
Revisionsöffnungen, Einbauteile und Durchdringungen,
flankierende Bauteile und angrenzende Konstruktionen.
Aussparungen, Leitungsführungen, Einbauteile, Durchdringungen und angrenzende Gewerke sind so zu koordinieren, dass die schallschutztechnische Funktion der Fassade nicht beeinträchtigt wird.
Werden durch Vorleistungen, Installationen, Öffnungen, Planungsangaben, ungeeignete Anschlussdetails oder abweichende Ausführungen schallschutztechnische Anforderungen gefährdet, hat der Auftragnehmer unverzüglich schriftlich Bedenken anzumelden.
Wärmeschutz, Feuchteschutz und Luftdichtheit
Pfosten-Riegel-Fassaden und deren Anschlussbereiche sind so auszuführen, dass die vertraglich geforderten Anforderungen an Wärmeschutz, Feuchteschutz, Luftdichtheit, Schlagregendichtheit und Tauwasserfreiheit vollständig eingehalten werden.
Dies betrifft vor allem:
Anschlussdetails an Außenwände, Rohdecken, Stützen, Dach- und Bodenaufbauten,
Sockel-, Schwellen-, Sturz-, Leibungs- und Attikaanschlüsse,
Trennungen zwischen beheizten und unbeheizten Bereichen,
luftdichte Ebenen,
dampfbremsende oder dampfdiffusionsoffene Anschlüsse, soweit vorgesehen,
Dämmungen im Anschlussbereich,
Glasaufbauten und Randverbundbereiche,
Fugen, Dichtprofile, Dichtbänder und Dichtstoffe,
Entwässerungs- und Druckausgleichsebenen,
Anschlüsse an Dachabdichtungen, Fassadenbekleidungen, Innenbekleidungen und Bodenaufbauten.
Wärmebrücken, unkontrollierte Luftströmungen, offene Fugen, beschädigte Dichtebenen, ungeeignete Dichtstoffe, fehlerhafte Dämmeinlagen und nicht funktionsfähige Entwässerungswege sind zu vermeiden.
Die Luftdichtheits-, Dampfbrems-, Abdichtungs- und Entwässerungsebenen sind durchgängig, dauerhaft und systemgerecht herzustellen. Anschlüsse müssen Bewegungen aus Temperatur, Feuchte, Setzung, Windlast und Bauteilverformung schadlos aufnehmen können.
Holzbauteile sind während Transport, Lagerung, Montage und Bauzeit gegen unzulässige Feuchteaufnahme, Verschmutzung, UV-Belastung und mechanische Beschädigung zu schützen. Der konstruktive Holzschutz, Hirnholzschutz, die zulässige Holzfeuchte und die Oberflächenbehandlung sind nach Herstellervorgaben und den anerkannten Regeln der Technik einzuhalten.
Beschädigungen an Luftdichtheits-, Dampfbrems-, Abdichtungs-, Entwässerungs- oder Holzschutzebenen sind unverzüglich der Bauleitung anzuzeigen und fachgerecht zu schließen bzw. instand zu setzen.
Nebenleistungen
Nebenleistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit sie zur vollständigen, fachgerechten und mangelfreien Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlich sind und nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben werden.
Hierzu gehören für dieses Gewerk vor allem:
Prüfen der Planunterlagen, Detailpunkte, Höhen, Achsen, Rohbauöffnungen, Anschlussbereiche und Schnittstellen,
rechtzeitiges örtliches Aufmaß vor Fertigung,
Abstimmung der eigenen Leistung mit Rohbau, Dach, Abdichtung, Holzbau, Metallbau, Trockenbau, Putz, WDVS, Sonnenschutz, Elektro, Blitzschutz, RWA, TGA und Innenausbau,
Erstellen und Abstimmen der erforderlichen Werk- und Montageplanung,
Lieferung, Transport, Abladen, Zwischenlagerung, Verteilung und Schutz der eigenen Materialien,
Schutz der Holzbauteile, Gläser, Dichtungen, Profile und Beschläge gegen Feuchtigkeit, Verschmutzung, UV-Belastung, mechanische Beschädigung und unzulässige Verformung,
systemgerechte Befestigungsmittel, Dichtbänder, Dichtprofile, Kompribänder, Folienanschlüsse, Kleinteile, Schrauben, Dübel, Konsolen, Glasklötze, Distanzstücke, Abdeckprofile und Zubehörteile,
Anpassen an angrenzende Bauteile innerhalb der ausgeschriebenen Konstruktion,
Herstellen regensicherer, luftdichter, wärmebrückenminimierter und dauerhaft bewegungsfähiger Anschlüsse,
Reinigung der Kontaktflächen vor Montage der Dicht-, Klebe- und Anschlussmaterialien,
Schutz fertig montierter Fassadenbereiche bis zur Abnahme,
Zwischenreinigungen bei montagerelevanten Verschmutzungen,
Entsorgung eigener Verpackungen, Reststoffe und Verunreinigungen,
Mitwirkung bei Abnahmen, Prüfungen und technischen Klärungen,
Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation.
Nicht als Nebenleistung gelten Leistungen, die nach VOB/C oder vertraglicher Regelung als gesondert zu vergütende Leistung einzuordnen sind oder im Leistungsverzeichnis ausdrücklich mit eigener Position ausgeschrieben werden.
Prüf- und Hinweispflichten / Bedenkenanmeldung
Der Auftragnehmer hat vor Angebotsabgabe, vor Fertigung und vor Montage sämtliche für seine Leistung relevanten Unterlagen, örtlichen Verhältnisse und Vorleistungen auf Vollständigkeit, Plausibilität, Ausführbarkeit und technische Eignung zu prüfen.
Bedenken sind unverzüglich, schriftlich und nachvollziehbar gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Bauleitung anzumelden. Die Anzeige hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass Planungs-, Fertigungs- und Bauablauf nicht beeinträchtigt werden.
Bedenken können bei diesem Gewerk vor allem bestehen bei:
abweichenden Rohbauöffnungen, Höhen, Achsen oder Bezugspunkten,
fehlenden oder unklaren Montagebezugspunkten,
unzureichender Tragfähigkeit oder Ebenheit der Anschlussbauteile,
nicht geeigneten Befestigungsuntergründen,
fehlenden statischen Vorgaben oder unklaren Lastannahmen,
nicht geklärten Windlasten, Glasaufbauten oder Absturzsicherungen,
unklaren Anforderungen an Wärme-, Feuchte-, Schall- oder Brandschutz,
nicht abgestimmten Anschlussdetails an Dach, Abdichtung, Bodenaufbau, Fassade, Rohbau oder Innenausbau,
fehlenden oder unzureichenden Abdichtungs-, Luftdichtheits- oder Dampfdiffusionskonzepten,
ungeeigneten Holzfeuchten, Oberflächenzuständen oder Holzschutzmaßnahmen,
unzulässigen Baufeuchten oder Witterungsbedingungen,
fehlenden Freigaben für Systemaufbauten, Sondergläser, Befestigungen, Dichtstoffe oder Beschläge,
fehlenden Angaben zu Wartung, Reinigbarkeit und späterer Zugänglichkeit.
Unterlässt der Auftragnehmer eine erkennbare Bedenkenanzeige, bleibt er für daraus entstehende Mängel, Schäden, Terminfolgen und Mehrkosten verantwortlich, soweit diese bei pflichtgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären.
Bauleitung / Fachbauleitung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat vor Ausführungsbeginn einen fachkundigen, entscheidungsbefugten und deutschsprachigen verantwortlichen Bauleiter bzw. Fachbauleiter schriftlich zu benennen.
Der Fachbauleiter des Auftragnehmers muss während der Ausführung der eigenen Leistungen erreichbar sein, die Montage vor Ort koordinieren, die Qualität der Ausführung überwachen und an den für seine Leistung relevanten Baubesprechungen, Begehungen, Bemusterungen, Schnittstellenabstimmungen und Abnahmen teilnehmen.
Bei Nichterscheinen zu einem rechtzeitig angekündigten und für das Gewerk relevanten Termin, bei fehlender Entscheidungsbefugnis oder bei nicht rechtzeitig benannter Fachbauleitung kann der Auftraggeber den hierdurch entstehenden zusätzlichen Koordinations- und Verwaltungsaufwand pauschal mit 300,00 € netto je Vorgang geltend machen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren tatsächlichen Schadens bleibt den Vertragsparteien vorbehalten.
Aufmaß und Abrechnung
Aufmaß und Abrechnung erfolgen nach den vertraglich vereinbarten Abrechnungseinheiten des Leistungsverzeichnisses sowie nach den Regelungen der jeweils einschlägigen ATV.
Flächen, Längen und Stückzahlen sind prüffähig, nachvollziehbar und positionsbezogen aufzunehmen. Grundlage sind die tatsächlich ausgeführten und abnahmefähigen Leistungen, soweit im Vertrag keine andere Abrechnungsregel vereinbart ist.
Bei Abrechnung nach Flächenmaß sind die hergestellten Fassadenflächen nach den im Leistungsverzeichnis beschriebenen Systemgrenzen, Bauteilarten, Glasaufbauten, Elementtypen und Anschlussbereichen getrennt zu erfassen.
Bei Abrechnung nach Stück sind die einzelnen Fassadenelemente, Öffnungsflügel, Türen, Sonderbauteile, Verglasungen, Beschläge und Zubehörteile nach Art, Größe, Ausführung und Einbauort getrennt nachzuweisen.
Bei Abrechnung nach Längenmaß sind Anschlussprofile, Dichtungen, Fugen, Deckleisten, Bekleidungen, An- und Abschlussprofile sowie vergleichbare lineare Bauteile nach tatsächlich ausgeführter Länge zu erfassen.
Aufmaßunterlagen sind mit Skizzen, Planverweisen, Achsangaben, Höhenbezügen, Fotos und prüffähigen Mengenansätzen zu ergänzen.
Mengen und Massen
Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Massen sind vom Bieter im Rahmen der Angebotsbearbeitung auf Plausibilität zu prüfen. Erkennbare Unstimmigkeiten, fehlende Mengenansätze, widersprüchliche Planangaben oder technisch nicht schlüssige Massenansätze sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen.
Vor Fertigung hat der Auftragnehmer die tatsächlichen Maße am Bau zu prüfen. Fertigung ohne vorheriges örtliches Aufmaß erfolgt auf Risiko des Auftragnehmers, soweit keine ausdrückliche schriftliche Freigabe durch den Auftraggeber für eine Fertigung nach Planmaß vorliegt.
Mehrmengen, Mindermengen oder geänderte Ausführungen begründen nur dann einen Vergütungsanspruch, wenn diese nach den vertraglichen Regelungen rechtzeitig angezeigt, nachvollziehbar begründet und durch den Auftraggeber beauftragt bzw. anerkannt wurden.
Werk- und Montageplanung
Der Auftragnehmer hat für die Pfosten-Riegel-Fassade eine vollständige Werk- und Montageplanung zu erstellen, soweit diese für Fertigung, Montage, Prüfung, Koordination und Abnahme erforderlich ist.
Die Werk- und Montageplanung muss mindestens enthalten:
Ansichten, Schnitte und Grundrissbezüge,
Achs-, Höhen- und Maßangaben,
Raster, Pfosten-, Riegel- und Elementaufteilungen,
Glasaufbauten, Glasabmessungen und Glasarten,
Öffnungsarten, Beschläge, Bedienrichtungen und Sicherungen,
Befestigungspunkte, Konsolen, Lastabtrag und Bewegungsaufnahmen,
statisch relevante Bauteile und Verbindungsmittel,
Baukörperanschlüsse oben, unten und seitlich,
Anschluss an Dachabdichtung, Bodenaufbau, Rohbau, Putz, WDVS, Innenbekleidungen und angrenzende Fassadenbauteile,
Abdichtungs-, Luftdichtheits- und Dampfdiffusionsebenen,
Entwässerungs- und Druckausgleichskonzept,
Holzschutz, Oberflächenbehandlung und konstruktive Feuchteschutzmaßnahmen,
Fugenbreiten, Bewegungsfugen und Toleranzausgleiche,
Brandschutz-, Schallschutz- und Wärmeschutzdetails,
Reinigungs-, Wartungs- und Revisionszugänge.
Die Planung ist dem Auftraggeber rechtzeitig vor Fertigungsbeginn zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Die Prüfung durch den Auftraggeber entbindet den Auftragnehmer nicht von seiner Verantwortung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Standsicherheit, technische Funktion und Ausführbarkeit seiner Leistung.
Mit der Fertigung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Freigaben vorliegen oder der Auftraggeber die Fertigung schriftlich freigegeben hat.
Bemusterung / Freigabemuster
Vor Ausführung sind auf Anforderung des Auftraggebers Bemusterungen und Freigabemuster vorzulegen.
Dies betrifft vor allem:
Holzarten, Holzoberflächen und Oberflächenbehandlungen,
Farb- und Beschichtungssysteme,
Pfosten-, Riegel-, Deck- und Pressleistenprofile,
Glasaufbauten, Glasmuster und Glasoberflächen,
Dichtprofile, Dichtbänder und Dichtstoffe,
sichtbare Befestigungen und Abdeckungen,
Beschläge, Griffe, Öffnungselemente und Zubehör,
Anschlussdetails an Sockel, Leibung, Sturz, Dach, Decke, Boden und angrenzende Fassadenbereiche.
Die Bemusterung ersetzt nicht die technische Prüfung, Werkplanung, Systemfreigabe oder den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit. Mit der Ausführung darf erst begonnen werden, wenn die erforderlichen Freigaben vorliegen.
Koordination mit anderen Gewerken
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu koordinieren, dass angrenzende und nachfolgende Gewerke nicht behindert oder beschädigt werden.
Schnittstellen bestehen bei diesem Gewerk vor allem zu:
Rohbau hinsichtlich Öffnungen, Einbauteilen, Befestigungsgründen, Toleranzen und Bezugspunkten,
Holzbau hinsichtlich tragender Anschlüsse, Holzfeuchte, Holzschutz und Bewegungsverhalten,
Dach- und Abdichtungsarbeiten hinsichtlich Anschlussdichtungen, Attika-, Sockel-, Schwellen- und Dachrandbereichen,
Fassaden- und Putzarbeiten hinsichtlich Leibungen, Anschlüssen, Dämmungen und Oberflächen,
Trockenbau und Innenausbau hinsichtlich luftdichter Anschlüsse, Innenbekleidungen und Leibungsausbildungen,
Sonnenschutz hinsichtlich Befestigung, Führungsschienen, Anschlussleitungen und Revisionierbarkeit,
Elektro, Blitzschutz, RWA und TGA hinsichtlich Durchdringungen, Leitungsführungen, Antrieben, Steuerungen, Sensorik und Potentialausgleich,
Brandschutz hinsichtlich Abschottungen, Klassifizierungen, Anschlussfugen und bauaufsichtlichen Nachweisen.
Der Auftragnehmer hat fehlende, unklare oder widersprüchliche Schnittstellenangaben rechtzeitig vor Ausführung schriftlich anzuzeigen.
Schutzmaßnahmen und Arbeitssicherheit
Der Auftragnehmer ist für die Sicherheit seiner Beschäftigten, Nachunternehmer, Lieferanten und der von ihm veranlassten Arbeitsbereiche verantwortlich.
Alle Arbeiten sind unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Montageanweisungen, Gerüst- und Hubarbeitsbühnenvorgaben sowie der Baustellenordnung auszuführen.
Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen die erforderlichen Schutzmaßnahmen vorzusehen, unter anderem:
Schutz gegen Absturz,
Sicherung von Montagebereichen,
Schutz gegen herabfallende Bauteile, Werkzeuge und Materialien,
standsichere Zwischenlagerung von Gläsern, Pfosten, Riegeln und Profilen,
Schutz gegen Windangriff bei Transport, Zwischenlagerung und Montage,
sichere Lastaufnahme und Anschlagmittel,
Schutz angrenzender Bauteile und Verkehrsflächen,
Schutz fertiggestellter Fassadenteile vor Beschädigung und Verschmutzung,
witterungsgeschützte Lagerung feuchteempfindlicher Holz- und Dichtstoffe.
Beschädigungen an eigenen oder fremden Leistungen sind unverzüglich der Bauleitung zu melden und nach Abstimmung fachgerecht zu beseitigen.
Dokumentation verdeckter Leistungen
Verdeckte Leistungen sind vor dem Schließen, Überdecken oder Unzugänglichmachen prüffähig zu dokumentieren und der Bauleitung rechtzeitig zur Kontrolle anzuzeigen.
Zu dokumentieren sind bei diesem Gewerk vor allem:
Befestigungspunkte, Konsolen und Verankerungen,
Unterfütterungen, Distanzierungen und Lastabtragspunkte,
Holzschutzmaßnahmen an später verdeckten Bauteilen,
Anschlussabdichtungen, Folien, Dichtbänder und Klebeanschlüsse,
Luftdichtheits- und Dampfdiffusionsebenen,
Entwässerungs- und Druckausgleichsöffnungen,
Klotzungen und Glaslagerungen,
Anschlussfugen zu Rohbau, Dach, Boden, Putz, Trockenbau und Fassade,
Brandschutzanschlüsse und Abschottungen,
Leitungsdurchführungen, Antriebe, Sensoren und elektrische Anschlussvorbereitungen, soweit Bestandteil der Leistung.
Die Dokumentation hat mit datierten Fotos, Planverweisen, Achs- und Höhenangaben sowie einer kurzen textlichen Beschreibung zu erfolgen.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn sie vor Beginn ausdrücklich durch den Auftraggeber oder die Bauleitung angeordnet wurden.
Stundenlohnzettel sind arbeitstäglich, spätestens jedoch am folgenden Werktag, prüffähig vorzulegen. Sie müssen Angaben enthalten zu:
Datum,
Arbeitsort,
ausgeführter Tätigkeit,
Anzahl und Qualifikation der Arbeitskräfte,
geleisteten Stunden,
eingesetzten Geräten,
verwendeten Materialien,
Bezug zur Anordnung.
Nicht oder verspätet vorgelegte Stundenlohnzettel gelten nicht automatisch als anerkannt. Die Anerkennung dem Grunde und der Höhe nach bleibt der Prüfung durch den Auftraggeber vorbehalten.
Reinigung und Sauberkeit
Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsbereiche während der Ausführung sauber und verkehrssicher zu halten. Eigene Verpackungen, Reststoffe, Schutzfolien, Glasreste, Holzreste, Dichtstoffreste und sonstige Verunreinigungen sind laufend zu entfernen.
Fassadenflächen, Gläser, Rahmen, Profile, Dichtungen, Beschläge und Anschlussbereiche sind vor der Abnahme in einem sauberen, prüffähigen und mangelfreien Zustand zu übergeben.
Schutzfolien sind nach Herstellervorgabe und rechtzeitig zu entfernen. Rückstände von Klebern, Dichtstoffen, Etiketten, Mörtel, Putz, Schleifstaub oder sonstigen Verschmutzungen sind materialschonend zu entfernen. Reinigungsmittel dürfen die Oberflächen, Dichtungen, Beschichtungen, Holzschutzsysteme und Gläser nicht beschädigen.
Beschädigungen durch ungeeignete Reinigung, falsche Reinigungsmittel oder verspätetes Entfernen von Schutzfolien gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Fassadenprüfung / Dichtheit
Die Pfosten-Riegel-Fassade ist so herzustellen, dass die Anforderungen an Luftdurchlässigkeit, Schlagregendichtheit, Windlastbeständigkeit, Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit, Entwässerung und Bewegungsaufnahme erfüllt werden.
Der Auftragnehmer hat die systemgerechte Ausbildung der Dichtungs-, Entwässerungs- und Druckausgleichsebenen sicherzustellen. Entwässerungsöffnungen, Falzräume, Druckausgleichsöffnungen und Anschlussfugen dürfen nicht verschlossen, beeinträchtigt oder durch nachfolgende Arbeiten funktionsuntüchtig gemacht werden.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind Prüfungen, Kontrollöffnungen, Funktionsprüfungen oder Nachweise zur Dichtheit und Gebrauchstauglichkeit durchzuführen bzw. vorzulegen. Festgestellte Undichtigkeiten, Fehlstellen oder Funktionsmängel sind unverzüglich fachgerecht zu beseitigen.
Prüfungen, Nachweise und Dokumentation
Der Auftragnehmer hat alle für seine Leistung erforderlichen Prüfungen, Nachweise und Dokumentationen rechtzeitig, vollständig und prüffähig vorzulegen.
Hierzu gehören je nach Ausführung und vertraglicher Anforderung:
Werk- und Montageplanung,
statische Nachweise einschließlich Befestigungs- und Konsolennachweisen,
Nachweise zu Windlasten, Eigenlasten, Nutzlasten und Bewegungsaufnahme,
Systemnachweise zur Pfosten-Riegel-Fassade,
Leistungserklärungen,
CE-Kennzeichnungen, soweit erforderlich,
allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse,
allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen,
allgemeine Bauartgenehmigungen,
Europäische Technische Bewertungen,
Klassifizierungsberichte für brandschutztechnische Fassaden- und Verglasungskonstruktionen,
Nachweise nach DIN EN 13830, soweit erforderlich,
Glasnachweise nach DIN 18008,
Nachweise für ESG, VSG, Isolierglas, absturzsichernde Verglasungen und Sonderverglasungen,
Nachweise zu Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Feuchteschutz,
Nachweise zur Luftdichtheit, Schlagregendichtheit und Windlastbeständigkeit, soweit gefordert,
Nachweise zum Holzschutz und zur Oberflächenbehandlung,
technische Merkblätter,
Verarbeitungs- und Montagerichtlinien,
Sicherheitsdatenblätter,
Verträglichkeitsnachweise für Dichtstoffe, Dichtprofile, Folien, Kleber, Beschichtungen, Holzschutzmittel und angrenzende Baustoffe,
Systemfreigaben für Pfosten, Riegel, Deckleisten, Dichtungen, Pressleisten, Glashalter, Konsolen, Schrauben, Dämmstoffe, Folien, Dichtstoffe und Zubehör,
Nachweise für Revisionsöffnungen, Brandschutzklappen, Türen, Fensterflügel, Beschläge und sonstige Einbauteile,
Unternehmererklärungen für brandschutzrelevante Leistungen,
Fotodokumentation verdeckter Leistungen,
Prüf- und Kontrollprotokolle,
Reinigungs-, Pflege- und Wartungsanleitungen,
Revisions- und Bestandsunterlagen,
Bedienungsanleitungen für öffenbare, motorische oder sicherheitsrelevante Bauteile,
DGNB-relevante Nachweise, sofern vertraglich gefordert.
Produkte ohne erforderlichen Nachweis, ohne erforderliche Kennzeichnung, ohne Systemfreigabe oder ohne nachgewiesene Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck dürfen nicht eingebaut werden.
Der Auftragnehmer trägt das Risiko für Ausbau, Austausch, Verzögerungen, Folgekosten und etwaige Schäden aus dem Einbau nicht zulässiger, nicht geeigneter oder nicht nachweisbarer Produkte.
Unvollständige Dokumentationen können einen Abnahmevorbehalt begründen, soweit Gebrauchstauglichkeit, Prüfbarkeit oder Mangelfreiheit der Leistung dadurch nicht nachgewiesen werden können.
Wartung und Pflege
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens zur Abnahme vollständige Wartungs-, Pflege-, Reinigungs- und Bedienungshinweise zu übergeben.
Diese müssen mindestens Angaben enthalten zu:
Reinigung der Glasflächen,
Pflege und Reinigung der Holzoberflächen,
Kontrolle und Pflege von Beschlägen,
Kontrolle von Dichtungen und Fugen,
Kontrolle von Entwässerungs- und Druckausgleichsöffnungen,
Wartung öffenbarer Elemente,
Nachbehandlung oder Erneuerung von Oberflächenbeschichtungen,
zulässigen Reinigungsmitteln,
unzulässigen mechanischen oder chemischen Einwirkungen,
empfohlenen Wartungsintervallen.
Fehlende Wartungs- und Pflegehinweise können einen Abnahmevorbehalt begründen, soweit dadurch Gebrauchstauglichkeit, Dauerhaftigkeit oder ordnungsgemäße Nutzung der Leistung nicht ausreichend nachgewiesen sind.
Abnahme
Die Abnahme erfolgt nach den vertraglichen Regelungen und nach § 12 VOB/B.
Verlangt der Auftragnehmer nach Fertigstellung seiner Leistung die Abnahme, ist diese innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang des Abnahmeverlangens durchzuführen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Voraussetzung für die Abnahme ist eine vollständige, mangelfreie, funktionsfähige und prüffähige Leistung einschließlich aller erforderlichen Prüf-, Nachweis-, Revisions-, Pflege-, Bedienungs- und Wartungsunterlagen.
Vor der Abnahme müssen sämtliche Fassadenflächen, Verglasungen, Anschlüsse, Beschläge, Dichtungen, Entwässerungsöffnungen, Bewegungsfugen, Schutzmaßnahmen und sichtbaren Oberflächen prüffähig hergestellt und gereinigt sein.
Eine förmliche Abnahme ist durchzuführen, wenn eine Vertragspartei dies verlangt. Wegen wesentlicher Mängel kann die Abnahme bis zur Beseitigung verweigert werden.
Einwände gegen das Leistungsverzeichnis
Einwände, Unklarheiten oder Bedenken gegen das Leistungsverzeichnis, einzelne Positionen, technische Vorgaben, Planunterlagen, Mengenansätze, Ausführungsdetails oder Schnittstellen sind vom Bieter spätestens mit Abgabe des Angebotes schriftlich mitzuteilen und nachvollziehbar zu begründen, soweit diese bei Angebotsbearbeitung erkennbar sind.
Unterlässt der Bieter einen erkennbaren Hinweis, kann er sich später nicht auf eine daraus folgende Unklarheit, Unvollständigkeit oder technische Problematik berufen, soweit diese für ihn erkennbar war.
Zusätzliche und geänderte Leistungen
Zusätzliche oder geänderte Leistungen sind vor Ausführung schriftlich anzuzeigen. Sie dürfen erst nach schriftlicher Beauftragung oder Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt werden, sofern keine Gefahr im Verzug besteht.
Preise für nicht im Leistungsverzeichnis enthaltene Leistungen sind vor Ausführung prüffähig vorzulegen. Grundlage sind die vertraglichen Regelungen, die Preisermittlungsgrundlagen des Hauptangebotes sowie die Vorgaben der VOB/B.
Eigenmächtig ausgeführte Leistungen ohne vorherige Anzeige oder Freigabe begründen keinen gesonderten Vergütungsanspruch, soweit keine anderweitige vertragliche oder gesetzliche Anspruchsgrundlage besteht.
Anerkennung der Vorbemerkungen
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter an, dass diese gewerkespezifischen Vorbemerkungen Bestandteil seines Angebotes und im Auftragsfall Bestandteil des Vertrages werden.
Der Auftragnehmer bestätigt mit Angebotsabgabe, dass er die Vorbemerkungen, das Leistungsverzeichnis, die Planunterlagen, die technischen Vorgaben, die Schnittstellen, die Mengenansätze und die örtlichen Randbedingungen geprüft hat.
Der Auftragnehmer hat alle zur vollständigen, funktionsfähigen, dauerhaften, dichten, standsicheren und mangelfreien Herstellung der Pfosten-Riegel-Fassade erforderlichen Leistungen in seine Einheitspreise einzukalkulieren, soweit diese nach VOB/C als Nebenleistungen gelten oder nicht ausdrücklich gesondert ausgeschrieben sind.
Besondere Vorbemerkungen - Pfosten-Riegel-Fassade als Holzkonstruktion
01 PR-Fassade Holz - Loggia (Nord- und Südseite)
01
PR-Fassade Holz - Loggia (Nord- und Südseite)
Ansicht PR-Fassade (Holzkonstruktion) je Geschoss Nordfassade:
West-/Südfassade
Ansicht PR-Fassade (Holzkonstruktion) je Geschoss
Hinweis zu den folgenden Positionen - Regelungen Schallschutz, Anschlüsse und Bauphysik Hinweis Schallschutz / Systemnachweis:
Die in den Leistungspositionen angegebenen R’w-Werte beschreiben die geschuldete Schallschutzanforderung der eingebauten Konstruktion im Bauwerk. Zusätzlich sind die im Bauteilkatalog angegebenen Rw-Werte der jeweiligen geprüften Systemkonstruktion einzuhalten und durch geeignete Hersteller-/Systemnachweise zu belegen. Anschlüsse, Flanken, Fugen, Öffnungen und Einbauteile sind so auszuführen, dass die geforderten R’w-Werte im eingebauten Zustand nicht unterschritten werden.
Schallschutzanforderung: Schallschutznachweis Müller-BBM
Anschluss- sowie Verbindungs- und Befestigungsmitteln
Sämtliche Anschluss-, Verbindungs- und Befestigungsmittel sind nach Statik, freigegebener Werk- und Montageplanung sowie Anschlussdetails zu liefern und einzubauen. Die Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit hierfür keine eigene Position ausgewiesen ist.
Bauphysikalische Anforderungen / Dichtheit:
Opake Fassadenfelder einschließlich Anschlüsse luftdicht, schlagregendicht, wärmebrückenarm, feuchtesicher und dauerhaft witterungsbeständig herstellen. Anforderungen an Wärme-, Feuchte-, Schall-, Luftdichtheits- und Holzschutz nach Bauteilkatalog, Statik, Schallschutznachweis, bauphysikalischem Nachweis und Anschlussdetails einhalten.
Fassade:
R´w-Wert: mindestens 45 dB
Schnittstelle - Wohnungstrennwand zu Loggiafassade:
R´w-Wert: mindestens 53 dB
PfR Fassade:
U-Wert: 0,8 W/m²K - Inklusive Rahmen
Anschluss an PR-Fassade:
Schallschutz:
Zusatzeinrichtungen dürfen die geforderte Schalldämmung nicht verschlechtern.
U-Wert opake Anschluss-/Wandbereiche: nach bauphysikalischer Freigabe, Zielwert U ≤ 0,143 W/m²K
Einbruchhemmung des kompletten Elements:
Erdgeschoss - RC 2
Einschließlich Festverglasungen, Loggiatüren / Öffnungsflügel, Profile, Beschläge, Verriegelung, Glas, Befestigungen und Montageanschlüsse.
Obergeschosse: keine Anforderung an Einbruchhemmung
Hinweis zu den folgenden Positionen - Regelungen Schallschutz, Anschlüsse und Bauphysik
01.01 Werk- und Montageplanung Holz-PR-Fassade Werk- und Montageplanung für die gesamte Holz-Pfosten-Riegel-Fassade erstellen. Enthalten sind sämtliche für das Gesamtsystem erforderlichen Planungsleistungen für Pfosten, Riegel, Schwellen, Rähme, opake Felder, Festverglasungen, Loggiatüren, Öffnungsflügel, Anschlüsse, Befestigungsmittel, Verbindungsmittel, Abdichtungen, Entwässerung, Rinnen, Abdeckungen, Dichtungen und Montagefolge. Anschlüsse an Rohbau, Stahlbeton, Unterzüge, Bestandsfassade, Wohnungstrennwände/Trockenbau, Kimmstein im Hochparterre sowie Übergänge opak/verglast darstellen. Erforderliche statische Nachweise, Detailzeichnungen und Montageunterlagen prüffähig erstellen und vor Fertigung vorlegen.
Farbkonzept für Pfosten, Riegel, Öffnungsflügel und Anschlagrahmen nach Vorgabe Architekt in RAL oder gleichwertig in der Werkplanung darstellen. Rahmenfarbe der Öffnungsflügel einschließlich Anschlagrahmen abweichend von der Farbe der Pfosten-Riegel-Konstruktion berücksichtigen.
Ucw-Wert des Holz-PR-Fassadensystems sowie daraus resultierende Ug-Werte der Verglasungen und Uw-/Ud-Werte der Öffnungsflügel aus dem gewählten Profil-, Glas- und Dichtungssystem ermitteln, dokumentieren und in der Werk- und Montageplanung nachweisen. Bauphysikalische Vorgaben aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Anschlussdetails einhalten.
Durchdringungen und Auslässe der HLS in der Werkplanung koordinieren. Auslässe / Durchdringungen werden durch HLS beigestellt; erforderliche Anarbeitung, Anschlussausbildung, Abdichtung und Integration in die Fassadenkonstruktion durch den Fassadenbauer darstellen.
Umfang:
Vollständige Werk- und Montageplanung der Holz-PR-Fassade einschließlich aller systemzugehörigen Bauteile, Anschlüsse, Befestigungen, Durchdringungen, Farbdefinitionen, Nachweise und Montageunterlagen.
01.01
Werk- und Montageplanung Holz-PR-Fassade
1,00
psch
01.02 Zusatzposition Befestigung PR-Fassade auf Kimmstein Flächen / Lage / Einbauort:
Hochparterre - Nord- und Südfassade - Unterer Fassadenanschluss auf Kimmstein
Befestigung der Holz-Pfosten-Riegel-Fassade auf Kimmstein liefern und einbauen. Anschluss kraftschlüssig, flucht- und höhengerecht herstellen. Befestigungsmittel, Unterfütterungen, Trennlagen, Abdichtungen und Anschlussausbildung nach Statik und freigegebener Werk- und Montageplanung ausführen. Anschluss luftdicht, wärmebrückenarm, feuchtesicher und witterungsgeschützt herstellen.
Technische Kenndaten / Maße:
Untergrund: Kimmstein (Hochparterre)
01.02
Zusatzposition Befestigung PR-Fassade auf Kimmstein
120,00
m
01.03 Opake Felder Flächen / Lage / Einbauort:
HP - 3. OG - Nord- und Südfassade
Plan: FA_AB_BT_B_EXT_01_C - Fassade Loggia Holz opak (NEU)
Anschlussdetail: 2026_07_22_SALZ-BT-B-FA-Wohnungstrennwand-Plan01-Vorabzug
Opake Felder der Holz-Pfosten-Riegel-Fassade als zusammenhängendes Fassadensystem liefern, herstellen und montieren. Enthalten sind Schwellen, Rähme, Pfosten, Riegel, Ausfachungen, Holzständerwerk, Gefachdämmung, OSB/3-Platte als luft- und dampfbremsende Ebene, Installationsebene, Dämmung der Installationsebene, Holzfaser-Putzträgerplatte, Verbindungsmittel, Befestigungen, Stahlblech, Unterfütterungen und Toleranzausgleich. Platten-, Folien- und Anschlussstöße dauerhaft luftdicht herstellen. Anschlüsse an Stahlbeton-Decken, Unterzüge, Rohbau, Bestandsfassade, Wohnungstrennwände/Trockenbau, seitliche Leibungen, obere und untere Anschlüsse sowie Übergänge zu Festverglasungen und Loggiatüren luftdicht, schlagregendicht, wärmebrückenarm, feuchtesicher und witterungsbeständig ausbilden. Vom Trockenbau vorgelegte feuchtevariable Dampfbremse mit ausreichender Überlappung in die OSB-Ebene einbinden und luftdicht verkleben. Bauteilfugen hohlraumfrei mit weicher, nichtbrennbarer Mineralwolle schließen. Akustische Entkopplung der Wohnungstrennwand erhalten. Offene Holz-, Dämm-, Platten- und Folienlagen während Transport, Lagerung und Montage gegen Niederschlag, Durchfeuchtung und Verschmutzung schützen.
Technische Kenndaten / Maße:
Pfosten-Riegel-Fassade: Holzkonstruktion - opake Felder
Tragkonstruktion: KVH/Nadelholz C24, technisch getrocknet
Pfostenraster: e ≤ 1,14 m
Pfosten/Holzständer 60/160 mm
Rähm / Ausfachung: 60/160 mm
Holzständer Dämmung: MiWo, d = 160 mm, WLS 032
Im Gefach: 13 mm Holzschalung, Rohdichte ≥ 700 kg/m³
Gefach Dämmung: PUR, d = 80 mm WLS 024
OSB-Ebene: OSB/3, d = 15 mm, Stöße luftdicht abgeklebt
Außenputz: 5 mm - Systemgerecht
Untergrund Befestigung:
Stahlbeton / Bestand gemäß örtlichem Aufmaß und Statik
Nicht enthalten: Festverglasungen und Loggiatüren, gesondert ausgeschrieben.
01.03
Opake Felder
1.110,00
m²
01.04 Alternativposition Gefachdämmung Mineralwolle 160 mm WLS 032 Anstelle der Holzfaser-Gefachdämmung aus Pos. 01.01 Mineralwolle-Dämmung zwischen Holz-Pfosten/Riegeln liefern und einbauen. Dämmstoff passgenau, dicht gestoßen, lagestabil und hohlraumfrei zwischen Pfosten, Schwelle und Rähm einpassen. Anschlüsse an Bauteilränder, Öffnungen und angrenzende Bauteile dicht ausbilden.
Technische Kenndaten / Maße:
Dämmstoffart: Mineralwolle nach DIN EN 13162
Dämmstoffdicke: d ≤ 160 mm
Wärmeleitgruppe: WLS 032
Brandverhalten: nichtbrennbar
01.04
Alternativposition Gefachdämmung Mineralwolle 160 mm WLS 032
E
1,00
m²
01.05 Festverglasungen - Fensterfläche Flächen / Lage / Einbauort:
HP - 3. OG - Nord- und Südfassade
Einbau in Holz-Pfosten-Riegel-Fassade, nach Elementübersicht
Festverglasungen für Holz-Pfosten-Riegel-Fassade liefern und montieren. Enthalten sind Glasaufbau, Glasauflager, Klotzung, Glasfalz, Dichtprofile, Glasleisten, Press-/Deckleisten, Dichtstoffe, Entwässerung, Abdeckungen, Tropfkanten, Befestigungs- und Anschlussmittel. Verglasungen in die Holz-PR-Konstruktion einsetzen, ausrichten, dauerhaft dicht befestigen und gegen Wasserführung entwässern. Anschlüsse an Pfosten, Riegel, opake Fassadenfelder, Rohbauanschlüsse und angrenzende Bauteile luftdicht, schlagregendicht, wärmebrückenarm und witterungsbeständig herstellen. Toleranzen aus Rohbau und Holz-PR-Konstruktion aufnehmen.
Technische Kenndaten / Maße:
Einbausystem: Holz-Pfosten-Riegel-Fassade
Verglasungsart: Festverglasung
Wärmeschutz: gemäß GEG-Nachweis
Dichtheit: luftdicht und schlagregendicht im Gesamtsystem
Schwelle: nach Detailplanung, dicht und entwässert angeschlossen
Sicherheitsverglasung, Schallschutz und U-Wert:
Gemäß Hinweis zu den folgenden Positionen - Regelungen Schallschutz, Anschlüsse und Bauphysik
01.05
Festverglasungen - Fensterfläche
1.099,00
m²
01.06 Loggiatüren - Öffnungsflügel Holz-PR-Fassade Flächen / Lage / Einbauort:
HP - 3. OG - Nord- und Südfassade
Einbau in Holz-Pfosten-Riegel-Fassade, nach Elementübersicht
Loggiatüren als Öffnungsflügel im Holz-PR-Fassadensystem liefern und montieren. Enthalten sind Rahmen, Flügel, Verglasung, Beschläge, Bänder, Verriegelung, Türschwelle, Dichtprofile, Glasleisten, Glasfalz, Klotzung, Entwässerung, Abdeckungen, Befestigungen und Anschlussmittel. Türen lot-, flucht- und funktionsgerecht in die Holz-PR-Fassade einsetzen. Anschlüsse an Pfosten, Riegel, opake Fassadenfelder, Boden-/Schwellenbereich, seitliche Leibungen und obere Anschlüsse luftdicht, schlagregendicht, wärmebrückenarm, feuchtesicher und witterungsbeständig herstellen. Bewegungsfugen, Entwässerung und Dichtungsebenen in die PR-Fassade einbinden.
Technische Kenndaten / Maße:
Einbausystem: Holz-Pfosten-Riegel-Fassade
Verglasungsart: Festverglasung
Wärmeschutz: gemäß GEG-Nachweis
Dichtheit: luftdicht und schlagregendicht im Gesamtsystem
Schwelle: nach Detailplanung, dicht und entwässert angeschlossen
Sicherheitsverglasung, Schallschutz und U-Wert:
Gemäß Hinweis zu den folgenden Positionen - Regelungen Schallschutz, Anschlüsse und Bauphysik
Lichte Durchgangshöhe
HP bis 2. OG: 2,13 m
3. OG: 2,03 m
Lichte Durchgangsbreite:
HP bis 3. OG: 0,900 m
01.06
Loggiatüren - Öffnungsflügel Holz-PR-Fassade
193,00
Stk
01.07 Anschluss Loggia-Holzständerwand an Wohnungstrennwand Bauteil:
Fassade Loggia Holz opak / Wohnungstrennwand Außenraum Loggia
Flächen / Lage / Einbauort:
HP - 3. OG - Nord- und Südfassade
Plan: WA_AB_BT_B_EXT_01_A
Plan: 2026_07_22_SALZ-BT-B-FA-Wohnungstrennwand-Plan 01-Vorabzug
Anschluss der Loggia-Holzständerwand an Trockenbau-/Wohnungstrennwand als luftdichter, wärmebrückenarmer und akustisch entkoppelter Systemanschluss herstellen. OSB-Platte als dampfbremsende Ebene bis an den Anschlussbereich führen. Vom Trockenbau vorgelegte feuchtevariable Dampfbremse mit ausreichender Überlappung auf die OSB-Ebene führen und dauerhaft luftdicht verkleben. Bauteilfuge hohlraumfrei mit weicher, nichtbrennbarer Mineralwolle schließen. Anschluss an Holzständerwerk, OSB-Beplankung, Dämmung, Bauteilränder und angrenzende Trockenbaukonstruktion passgenau und witterungsgeschützt herstellen. Durchgehende akustische Entkopplung der Wohnungstrennwand nicht überbrücken.
Technische Kenndaten / Maße:
Anschlussart: Holzständerwerk an Trockenbau-/Wohnungstrennwand
Dampfbremse: feuchtevariabel, bauseits durch Trockenbau vorgelegt
Anschlussfläche: OSB-Platte als dampfbremsende Ebene
Fugendämmung: Mineralwolle, weich, nichtbrennbar
Schallschutz und U-Wert:
Gemäß Hinweis zu den folgenden Positionen - Regelungen Schallschutz, Anschlüsse und Bauphysik
01.07
Anschluss Loggia-Holzständerwand an Wohnungstrennwand
230,00
m
02 Stundenlohnarbeiten
02
Stundenlohnarbeiten
Hinweis für die folgenden Positionen Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung ausgeführt werden.
Ohne vorherige Anordnung oder Bestätigung besteht kein gesonderter Vergütungsanspruch.
Stundenlohnarbeiten sind nur für Leistungen zulässig, die nicht im Leistungsverzeichnis enthalten sind und nicht bereits nach den vertraglich vereinbarten Leistungspositionen oder als Nebenleistungen nach den einschlägigen ATV der VOB/C geschuldet sind.
Für die nachfolgenden Positionen gelten die in der Besonderen Vorbemerkung benannten Regelungen.
Stundenlohnzettel sind spätestens innerhalb von 1 Werktag nach Ausführung prüffähig zur Prüfung und Abzeichnung vorzulegen.
Verspätet vorgelegte Nachweise können zurückgewiesen werden, soweit eine Prüfung der ausgeführten Leistungen dadurch nicht mehr möglich oder wesentlich erschwert ist. § 15 VOB/B bleibt unberührt.
Für einfache Arbeiten, wie Zuarbeiten, Materialreichen, Sortier-, Räum-, Reinigungs- oder einfache Demontagearbeiten, werden ausschließlich Helferstunden anerkannt, sofern nicht vor Ausführung eine andere Qualifikation schriftlich angeordnet oder bestätigt wurde.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Bieter, dass die angebotenen Stundenlohnverrechnungssätze vollständig kalkuliert sind.
Sie enthalten sämtliche:
• Lohnkosten,
• Gehaltskosten,
• Gemeinkosten,
• Sozial- und Nebenkosten,
• übliche Werkzeuge,
• Kleinmaterial,
• An- und Abfahrten,
• Rüstzeiten,
• Werkzeugvorhaltung sowie
• innerbetriebliche Wegezeiten auf der Baustelle.
Geräte, Maschinen, Hebezeuge, Krane, Arbeitsbühnen, besondere Absturzsicherungen, Gerüste, Verbindungsmittel, Hilfsstoffe, Materialien und Entsorgungskosten werden nur gesondert vergütet, wenn sie vor Ausführung ausdrücklich schriftlich angeordnet oder bestätigt wurden und nicht bereits Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung, der vereinbarten Einheitspreise oder geschuldeter Nebenleistungen nach VOB/C sind.
Stundenlohnnachweise müssen mindestens enthalten:
• Baustelle, Datum und Ausführungsort,
• Art der ausgeführten Leistung,
• Beginn, Ende und Dauer der Arbeiten,
• Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Arbeitskräfte,
• Geräte- und Maschineneinsatz mit Typenangabe,
• verwendete Materialien, Verbindungsmittel und Materialmengen,
• Bezug zur schriftlichen Anordnung oder Bestätigung des Auftraggebers bzw. der Bauleitung.
Die Abrechnung erfolgt ausschließlich nach nachgewiesenem tatsächlichem Zeitaufwand auf Grundlage prüffähiger und bestätigter Stundenlohnzettel.
Leistungen, die nach dem Leistungsverzeichnis, den Vertragsunterlagen oder den einschlägigen ATV der VOB/C bereits mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten sind, können nicht zusätzlich als Stundenlohnarbeiten abgerechnet werden.
Besondere Leistungen werden nur vergütet, wenn sie als solche gesondert ausgeschrieben, vereinbart oder vor Ausführung schriftlich angeordnet bzw. bestätigt wurden.
Hinweis für die folgenden Positionen
02.01 Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in Stundenlohnarbeiten eines Vorarbeiters / einer Vorarbeiterin bzw. Poliers / Polierin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.01
Stundensatz Vorarbeiter/in oder Polier/in
E
1,00
h
02.02 Stundensatz Facharbeiter/in Stundenlohnarbeiten eines Facharbeiters / einer Facharbeiterin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.02
Stundensatz Facharbeiter/in
E
1,00
h
02.03 Stundensatz Helfer/in Stundenlohnarbeiten eines Helfers / einer Helferin auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.03
Stundensatz Helfer/in
E
1,00
h
02.04 Stundensatz Auszubildene Stundenlohnarbeiten eines Auszubildenden / einer Auszubildenden auf besondere Anordnung des Auftraggebers ausführen.
02.04
Stundensatz Auszubildene
E
1,00
h