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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Allgemeine Hinweise
01
Allgemeine Hinweise
Allgemeine Vorbemerkungen Alle nachfolgenden Leistungen sind gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Vorschriften (insbesondere DIN 18350 Putz- und Stuckarbeiten) und den Herstellervorgaben auszuführen. Die Abrechnung erfolgt nach den Aufmaßregeln der VOB/C.
Die in den Plänen dargestellten Grundrisse für das UG, EG, 1.OG, 2.OG, 3.OG, 4.OG und 5. OG bilden die Grundlage für die Leistungsausführung. Die lichte Raumhöhe wird mit ca. 2,50 m angenommen. Abweichungen sind vor Ort zu prüfen.
Hinweis zur Planung/ Verwendung Planfred.com:
Sämtliche Pläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten Schal- und Bewehrungspläne, Detailpläne....) werden durch die Planer in der Online-Plattform Planfred.com hinterlegt und verwaltet.
Zu neu hinterlegten Plänen, erhält der Auftragnehmer eine automatische Benachrichtigung von Planfred.com. Die Upload-Benachrichtigung wird täglich um 00:00 per E-Mail versendet.
Der Auftragnehmer erhält bei Beauftragung eine Planliste mit für das Gewerk relevanten Plänen, bzw. Dokumenten. Es besteht eine Filtermöglichkeit, die eine einfache Prüfung, der relevanten Pläne erleichtert.
Es besteht ein vollständiger Zugriff auf die baufreigegebene Planung. Ergänzende Pläne, Dokumente oder auch Planstände muss der Auftragnehmer eigenverantwortlich sichten (nach Benachrichtigung über den Uploadmelder), bei der Ausführung berücksichtigen und bei Bedarf ausdrucken. Der Auftragnehmer muss alle von ihm erstellten Werk-, Detail- und Montagepläne sowie Prüfungen, Abnahmen und Nachweise in der Online-Plattform Planfred.com ablegen und die
notwendigen Zuordnungen anfügen (z.B. Bauabschnitt, Grundriss, Ansicht, etc.), sodass der hochgeladene Inhalt von allen Beteiligten gefunden und zugeordnet werden kann.
Werk- und Montagepläne zur Prüfung durch die Planer sind mit dem Vermerk Abstimmungspläne durch den Auftragnehmer auf Planfred.com hochzuladen.
Hinweis zur Verwendung von Planradar.de:
Durch den Bauherren wird zur Baustellenbetreuung die App Planradar verwendet.
Für die Handwerker/AN ist die baubegleitende Verwendung zwingend vorgeschrieben.
Es fallen KEINE Kosten für diese Verwendung an.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine E-Mail-Adresse zur Eintragung in die App bereitzustellen.
Alle den Auftragnehmer betreffenden Vorgänge, Anweisungen, Mängelanzeigen u.ä. sind zeitnah zu bearbeiten und im Mangelfall mit Foto als erledigt abzumelden.
Auf Wunsch erfolgt eine Einführung in die App durch den Bauherren.
03 Nachhaltigkeit
allg. Vorbemerkungen nach QNG-WG23/ BiRN V2
1. Technische Vorbemerkungen zu schadstofffreien Materialien
Beim vorgenannten Bauvorhaben soll eine QNG/ BiRN-Zertifizierung durchgeführt werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung wird ein besonderer Fokus auf die Prüfung der verwendeten Baustoffe gelegt. Es ist zwingend erforderlich, dass alle Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges
Gebäude (QNG) eingehalten werden. Hierbei sind die Anforderungen aus dem «Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» (Version WG23, ab 03.2023) der QNG- Siegeldokumente zwingend einzuhalten.
Hierbei sind für alle Produkte/Erzeugnisse/ Stoffe, die vor-Ort verarbeitet oder eingebaut werden die Anforderungen aus dem
«Anhangdokument 3.1.3 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» einzuhalten.
Die Dokumentation über die Einhaltung der Anforderungen ist von dem AN gem. des Anhangdokumentes "Handout Materialdokumentation" zu erfüllen.
Grundsätzlich sind folgende Bauproduktgruppen gem. des «Anhangdokument 3.1.3
Schadstoffvermeidung in Baumaterialien» beratungsrelevant:
\ Bodenbeläge
\ Verlegewerkstoffe
\ Kleb- und Dichtstoffe
\ Belegungen und Beschichtungen überwiegend
mineralischer Oberflächen
\ Beschichtungen/ Lackierungen auf Metall, Holz
und Kunststoff
\ Beschichtungen für den Korrosions- und
Brandschutz
\ Imprägnierungen zum Zweck des chemischen
Holzschutzes
\ Holzwerkstoffplatten
\ Bauprodukte auf Bitumenbasis
\ Bauprodukte aus Kunststoffen oder Metallen
\ Dämmstoffe
\ Bauprodukte haustechnischer Installationen
2. Technische Vorbemerkungen zur nachhaltigen
Materialgewinnung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Wäldern verwendet bzw. dass das Holz aus regionaler Holzwirtschaft stammt. Dies ist durch ein Zertifikat/Erklärung des Sägewerks zu bestätigen.
Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, dass mindestens 50 % der neu eingebauten Hölzer Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Dies ist er Fall, wenn durch Vorlage eines Zertifikates (PEFC/ FSC) die geregelte, nachhaltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird.
Folgende Angaben werden benötigt und durch den AN zur Verfügung gestellt:
Auflistung aller neu eingebauten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien nach Gewerken inklusive der Angabe der Massen- oder Volumenanteile. Dies dient als Grundlage zur Ermittlung über den prozentualen Anteil am Gesamtvolumen oder an der Gesamtmasse der neueingebauten Holzprodukte und der vorhandenen Zertifikate durch den Bauherrn. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen \ PEFC- / FSC-Zertifikate mit Zertifizierungsnummer\ Lieferscheine der zertifizierten Hölzer inkl. Zertifizierungsnummer
ZTV Innenputz
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für alle Gewerke bzw. Leistungen:
Bei der Ausführung sind die folgenden Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen.
1. Allgemeines
1.1 Der AN sollte sich vor Kalkulation durch eine Begehung mit den örtlichen Gegebenheiten und der Baustellensituation vertraut machen. Nachforderungen, die aus Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten resultieren, werden nicht anerkannt. Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift unter dieses Preisangebot, dass er die Örtlichkeit kennt und alle erforderlichen Aufwendungen mit den angebotenen Preisen abgegolten sind.
1.2 Die dem Leistungsverzeichnis anhängenden Pläne gelten unmittelbar als
Ergänzung der beschriebenen Leistung. Hieraus sind z.B. Angaben zu Geometrien, Arbeitshöhen, baulichen und herstellungstechnischen Zwangspunkten etc. zu entnehmen.
Planunterlagen erhält der AN zur Ausführung digitalisiert, z.B. als plotfile oder pdf.
Die Vervielfältigung der Planunterlagen für seine Arbeitsvorbereitung und Nachauftragnehmer obliegt dem AN.
1.3 Der AN ist für das ordnungsgemäße Verschließen der Baustelle verantwortlich.
Das Öffnen und Schließen des Bauzauntores für die Baufahrzeuge etc.ist ohne weitere Vergütung über die eigene Bauzeit auszuführen.
1.4 Während der Arbeiten des AN ist die Baustelle ganztägig durch einen deutsch sprechenden Bauleiter oder Polier des AN zu besetzen. Die Besetzung der Baustelle ist in den Einheitspreisen entsprechend zu berücksichtigen und wird nicht separat vergütet.
1.5. Die Baustelleneinrichtung ist mit der Bauleitung und dem AG rechtzeitig vor Beginn entsprechend dem beiliegenden BE-Plan abzustimmen.
1.6 Die im Leistungsverzeichnis genannten Positionen verstehen sich jeweils als komplette fertige Leistungen. Der Bauherr erwartet - nicht allein aus Gründen der Gewährleistung - fertige Leistungen, d.h. daß der AN auch solche Arbeiten zu verrichten hat, die zu einer in sich geschlossenen Leistung führen, auch wenn dies nicht in jedem Einzelfall gesondert aufgeführt worden ist.
1.7 Maßangaben in der Ausschreibung verstehen sich mit den zulässigen
Toleranzen gemäß DIN. Sofern eine über die entsprechende DIN hinausgehende Einhaltung der angegebenen Maße notwendig ist, wird dies in den Positionen gesondert vermerkt.
1.8 Der Auftragnehmer hat entsprechend der Landesbauordnung einen Bauleiter als Fachbauleiter zu benennen.
1.9 Die in den Ausschreibungsunterlagen benannten Ecktermine des Ausführungszeitraumes werden Vertragsbestandteil und sind im Angebot entsprechend zu berücksichtigen.
1.10 Beteiligung Bauwasser, Baustrom, etc. Bauleistungsversicherung. Auf der Baustelle vorhandene, vom AG zur Verfügung gestellte Anschluss-Stellen für Baustrom, Bauwasser kann der AN nutzen. Hierfür und für den Verbrauch von Baustrom (0,5%), Bauwasser (0,5%) und die Toilettennutzung (0,4%)
verpflichtet sich der AN an den AG ein pauschales Entgelt in Höhe von 1,4 % der
Nettoabrechnungssumme zu bezahlen.
Der AG hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen, der AN beteiligt sich an der Versicherungsprämie mit 0,2 % der Nettoabrechnungssumme. Der AN sichert zu, dass er die vorgenannten Aufwendungen in der Kalkulation seiner Baupreise
berücksichtigt hat.
Besonderer Abrechnungshinweis:
- Sicherheitseinbehalt bei Abschlagrechnungen 10 %,
- Sicherheitseinbehalt bei Schlussrechnung bis Vorlage Bankbürgschaft 5 %,
- Abschlagszahlungen nach Baufortschritt bzw. Zahlungsplan
1.11 Die VOB in ihrer aktuellen Fassung,
die für das jeweilige Gewerk geltenden DIN- Vorschriften und die allgemein anerkannten Regeln der Technik gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart.
Allgemeine Vorbemerkungen
02 Baustelleneinrichtung
02
Baustelleneinrichtung
02.__.0010 Baustelleneinrichtung für Innenputzarbeiten Einrichten, Vorhalten, Betreiben und Räumen der kompletten Baustelleneinrichtung für die Dauer der Innenputzarbeiten. Dies umfasst alle erforderlichen Geräte, Werkzeuge, Silos, Wasser- und Stromanschlüsse (ab bauseitiger Übergabestelle).
02.__.0010
Baustelleneinrichtung für Innenputzarbeiten
1,00
psch
03 Vorbereitung
03
Vorbereitung
03.__.0010 Fenster und Türen mit Folie abdecken Liefern, Anbringen und nach Abschluss der Putzarbeiten rückstandsloses Entfernen von Schutzfolie auf Fenstern, Fenstertüren und Außentüren im Bereich der zu verputzenden Flächen. Die Abdeckung erfolgt vollflächig und fachgerecht, um Verschmutzungen und Beschädigungen an Rahmen und Glasflächen zu verhindern.
03.__.0010
Fenster und Türen mit Folie abdecken
1,00
psch
03.__.0020 Putzgrund reinigen Reinigen der zu verputzenden Wand- und Deckenflächen aus Beton und Mauerwerk von losen Teilen, Staub und Verunreinigungen.
03.__.0020
Putzgrund reinigen
14.000,00
m²
03.__.0030 Grundierung auf Betonflächen Liefern und Aufbringen einer geeigneten Haftbrücke/Grundierung auf glatten Betonflächen zur Regulierung des Saugverhaltens und zur Sicherstellung der Putzhaftung.
03.__.0030
Grundierung auf Betonflächen
1.500,00
m²
03.__.0040 Grundierung auf Mauerwerk Liefern und Aufbringen einer geeigneten Grundierung auf Mauerwerksflächen (z.B. Kalksandstein, Porenbeton) zur Regulierung des Saugverhaltens.
03.__.0040
Grundierung auf Mauerwerk
12.500,00
m²
04 Innenputz
04
Innenputz
04.__.0010 Kalk-Gipsputz auf Wänden, Q2 Herstellen eines einlagigen Kalk-Gipsputzes (z.B. MP75 L oder glw.) auf vorbereiteten Wandflächen aus Beton oder Mauerwerk. Putzdicke im Mittel 12-15 mm. Ausführung in der Oberflächenqualität Q2, geglättet.
04.__.0010
Kalk-Gipsputz auf Wänden, Q2
14.000,00
m²
04.__.0020 Kalk-Zement-Putz in Feuchträumen, Wände Herstellen eines zweilagigen Kalk-Zement-Leichtputzes in Feuchträumen (Bäder, WCs) auf vorbereiteten Wandflächen. Putzdicke im Mittel 12-15 mm. Oberfläche gefilzt für die nachfolgende Fliesenverlegung oder Abdichtung.
04.__.0020
Kalk-Zement-Putz in Feuchträumen, Wände
E
1,00
m²
04.__.0030 Kalk-Gipsputz auf Leibungen, Q2 Herstellen eines einlagigen Kalk-Gipsputzes an Fenster-, Tür- und Aufzugs-Leibungen. Ausführung analog zu den Wandflächen in der Oberflächenqualität Q2, geglättet. Die Abrechnung erfolgt nach der entwickelten Länge.
04.__.0030
Kalk-Gipsputz auf Leibungen, Q2
2.000,00
m
04.__.0040 Gipsleichtputz als Wandputz, geglättet Q2 - malerfertig Herstellen eines einlagigen Gipsleichtputzes (z.B. Knauf MP75 G/F-Leicht oder gleichwertig) auf vorbereiteten Wandflächen. Die Ausführung erfolgt in der Oberflächenqualität Q2, geglättet und malerfertig. Putzdicke im Mittel 12-15 mm. Abrechnung nach tatsächlich ausgeführter Fläche.
04.__.0040
Gipsleichtputz als Wandputz, geglättet Q2 - malerfertig
E
1,00
m²
05 Zulagen und Eventualpositionen
05
Zulagen und Eventualpositionen
05.__.0010 Eckschutzschienen setzen Liefern und Ansetzen von Eckschutzschienen aus verzinktem Stahl an allen ausspringenden Ecken im Putzsystem.
05.__.0010
Eckschutzschienen setzen
1.000,00
m
05.__.0020 Eventual: Zulage für Oberflächenqualität Q3, Wände Zulageposition zur Position 'Gipsputz auf Wänden, Q2'. Ausführung der Oberfläche in erhöhter Qualität Q3 (gespachtelt) als Untergrund für feine Beschichtungen. Abrechnung nach tatsächlich in Q3 ausgeführter Fläche.
05.__.0020
Eventual: Zulage für Oberflächenqualität Q3, Wände
E
1,00
m²
05.__.0030 Schlitze und Ausbrüche schließen Schließen von Schlitzen, Dosenlöchern und kleineren Ausbrüchen in verputzten oder zu verputzenden Flächen. Die Arbeiten umfassen das Reinigen der Bereiche, ggf. das Vornässen, das Einbringen von Füllmörtel (materialgleich zum vorhandenen Putz) und das bündige Beiarbeiten an die umgebende Putzoberfläche in der geforderten Oberflächenqualität.
05.__.0030
Schlitze und Ausbrüche schließen
300,00
m
05.__.0040 Stundenlohnarbeiten Ausführung von kleineren, nicht vorhersehbaren Arbeiten im Zusammenhang mit den Innenputzarbeiten auf Anweisung der Bauleitung. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand gegen unterzeichnete Stundenlohnzettel.
05.__.0040
Stundenlohnarbeiten
E
1,00
h