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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude.
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt
Ausführungstermin: gemäß Anlage A1
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit
Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden
Vordergebäudes.
Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im
Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die
Zertifizierung erfolgt durch das BiRN - Bau-Institut für
Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße
11a, 96052 Bamberg.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten
(Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen
und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden
Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die
Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²)
sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des
GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt.
Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen
vorgesehen.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie
Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel
jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht
zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur
Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor
Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert
abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht
gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der
Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung
täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte,
ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse,
Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen
und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung
gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der
Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur
Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich,
sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt
Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und
den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im
gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung
der allgemeinen "UVV Bauarbeiten".
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden
Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und
Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros
verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines
Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden
Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden
Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung
lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten.
Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum
BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen
Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische
und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung -
Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw.
zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf
zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit
verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind
Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen.
Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der
Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation
sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und
Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor
Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen
Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die
Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des
SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und
Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu
berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten
alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der
jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders
hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom
bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators
entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen
nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen
entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle
am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die
Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer
Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den
weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel
umgehend abgestellt werden können.
QNG-Zertifizierung
Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges
Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle
Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter
Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und
nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie
die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen
gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Ausführungsgrundlage
Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender
Regelwerke:
- DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten)
- DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme)
- DIN 18550-1 (Außenputze)
- DIN 55699 (Anwendung und Verarbeitung von WDVS)
- DIN EN 13499, DIN EN 13500 (WDVS mit EPS/Mineralwolle)
- DIN EN 13162 ff. (Dämmstoffe für Gebäude)
- DIN EN 998-1 (Putzmörtel)
- DIN EN 1062-1 (Beschichtungsstoffe)
- DIN EN 13501 (Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten)
- DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden)
- DIN EN 1991-1-4 (Windlasten)
- GEG (Gebäudeenergiegesetz) und GEG-Nachweis
- Landesbauordnung (LBO), bauaufsichtliche Zulassung
(Verwendbarkeitsnachweis), Brandschutzkonzept sowie weitere einschlägige
EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie
anerkannte Regeln der Technik.
Systemvorgaben und Ausführung
Die Ausführung des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) erfolgt als
Komplettsystem der Fabrikate Baumit, Sto oder Heck gemäß den technischen
Vorgaben und Zulassungen des Herstellers, den Anforderungen des GEG
sowie den einschlägigen Normen und Regelwerken. Die Richtlinien und
Montageanleitungen des Systemherstellers sind vorrangig zu beachten.
Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, insbesondere die Ausbildung
von Brandriegeln gemäß Brandschutzkonzept und bauaufsichtlicher
Zulassung (Verwendbarkeitsnachweis), sind entsprechend den geltenden
Vorschriften und Detailvorgaben umzusetzen.
Werkstoffe
Dämmstoffe: Mineralfaser-Wärmedämmplatten gemäß GEG.
Armierung: Armierungsmörtel und Armierungsgewebe nach Systemvorgaben.
Schlussbeschichtung: Eingefärbter Silikonharzputz mit feiner Oberfläche.
Farbanstrich: 1-facher Farbanstrich mit Silikonharzfarbe, ausgestattet
mit bioziden (algiziden und fungiziden) Wirkstoffen gegen Algen und
Pilze.
Farbgebung: Nach Farbkonzept des AGs, gängige RAL-Farben.
Fensteranschlüsse: Anputzleisten innen luftdicht und außen
schlagregendicht, Fabrikat 3ks Profile, Modell T-FAL Dichtsystem.
Anschluss an Bestandsgebäude: Das Vollwärmeschutzsystem ist entlang der
östlichen Grenze fachgerecht (Abdichtung, Verblechung etc.) an die
Bestandsgebäude anzuschließen.
Korrosionsschutz und Beschichtung
Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen gemäß DIN EN 1062-1 und
Systemvorgaben.
Alle verwendeten Materialien müssen frei von Blei, Cadmium und Chrom-VI
sein.
"Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen"
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern"
oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge
unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und
Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der
Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als
beschrieben.
Bauteilschutz und Entsorgung
Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu
schützende Bauteile sind mittels Kunststofffolie (mindestens 0,2 mm
dick) und UV-beständigem Klebeband abzudecken und während der
Putzarbeiten vorzuhalten. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten
Zustand zu öffnen sein. Anfallender Abfall wird Eigentum des ANs und ist
gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Nach Beendigung der
Putzarbeiten ist der Bauteilschutz fachgerecht zu entfernen und zu
entsorgen.
Allgemeine Hinweise
Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Alle Leistungen sind als komplette, funktionsfähige Einheiten
anzubieten.
Musterfläche WDVS/Putzsystem
Vor Beginn der Arbeiten ist eine Musterfläche des WDVS/Putzsystems gemäß
Planung und LV auszuführen. Die Musterfläche ist vom Auftraggeber
freizugeben und dient als verbindliche Referenz für die weitere
Ausführung.
Gerüst
Das bereits bestehende Standgerüst (W09, LK3) ist als Arbeits- und
Schutzgerüst mit seitlicher Verbreiterung (ca. 0,30 m) und Treppenturm
ausgeführt. Die Befestigung erfolgt mit WDVS-Ankern gemäß Statik und
Verankerungsplan.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 WDVS Neubau
1
WDVS Neubau
1. 1 WDVS
1. 1
WDVS
1. 2 Putz auf Bestandsmauer zu Nachbarn
1. 2
Putz auf Bestandsmauer zu Nachbarn
1. 3 Klinkerriemchen
1. 3
Klinkerriemchen
2 Rückbau (Abbruch, Demontage, Entsorgung)
2
Rückbau (Abbruch, Demontage, Entsorgung)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Rückbau
Fassade
Ausführungsgrundlage
Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen
Fassungen folgender Regelwerke:
DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten)
DIN 18451 (Rückbauarbeiten)
GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Landesbauordnung (LBO) und weitere einschlägige
EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln
der Technik.
Rückbau und Entsorgung
Der Rückbau der bestehenden vorgehängten Fassade sowie
des Fassadenputzes erfolgt fachgerecht und unter
Berücksichtigung aller geltenden Vorschriften zum
Arbeitsschutz und zur Entsorgung.
Anfallende Rückbaumaterialien sind gemäß den örtlichen
Bestimmungen und den Vorgaben der Entsorgungsbetriebe
zu trennen und zu entsorgen.
Schadstoffhaltige Materialien sind gesondert zu
behandeln und zu entsorgen.
Vorbereitung und Schutzmaßnahmen
Vor Beginn der Rückbauarbeiten sind alle angrenzenden
Bauteile, Fenster, Türen und besonders zu schützende
Bereiche mittels geeigneter Schutzmaßnahmen (z. B.
Folien, Abdeckungen, Absperrungen) zu sichern. Die
Schutzmaßnahmen im Bereich der Straßenseite
(Rheinstraße) entsprechen den Vorgaben der ZTV für die
WDVS-Arbeiten am Bestandsgebäude.
Die Baustelle ist während der Arbeiten sauber und
sicher zu halten.
Dokumentation
Alle Rückbauarbeiten sind zu dokumentieren. Nach
Abschluss der Arbeiten ist eine Rückbaudokumentation
mit Nachweisen zur Entsorgung vorzulegen.
Allgemeine Hinweise
Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe
schriftlich anzuzeigen.
Alle Leistungen sind vollständig und fachgerecht
auszuführen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Rückbau
2. 1 Rückbau Nordfassade (vorgehängte
Fassade)
2. 1
Rückbau Nordfassade (vorgehängte
Fassade)
2. 2 Rückbau Putz Innenhof
2. 2
Rückbau Putz Innenhof
3 WDVS Bestand
3
WDVS Bestand
3. 1 WDVS
3. 1
WDVS
3. 2 Klinkerriemchen
3. 2
Klinkerriemchen
4 Stundensatz
4
Stundensatz
4.__. 10 gemittelter Stundensatz
4.__. 10
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std