WDVS-Arbeiten
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude. Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt Ausführungstermin: gemäß Anlage A1 Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN - Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar. Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen. Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen: - Architektenpläne - Baubeschreibung - Fachgutachten und techn. Konzepte Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen: Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc. Unterkünfte Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN vorhanden. Verkehrsswege Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten. Andienung der Baustelle Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße. Baubeleuchtung Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich verantwortlich. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen "UVV Bauarbeiten". Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Besprechungen Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen. Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren. Verschluss der Baustelle Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden. Sprachkenntnisse auf der Baustelle Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Arbeitsschutz & SiGeKo AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von: - Arbeitsschutzgesetz - PSA-Benutzungsverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lastenhandhabungsverordnung - Arbeitsstättenverordnung - sämtliche Unfallverhütungsvorschriften. Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig. Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können. QNG-Zertifizierung Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Ausführungsgrundlage Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke: - DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten) - DIN 18345 (Wärmedämm-Verbundsysteme) - DIN 18550-1 (Außenputze) - DIN 55699 (Anwendung und Verarbeitung von WDVS) - DIN EN 13499, DIN EN 13500 (WDVS mit EPS/Mineralwolle) - DIN EN 13162 ff. (Dämmstoffe für Gebäude) - DIN EN 998-1 (Putzmörtel) - DIN EN 1062-1 (Beschichtungsstoffe) - DIN EN 13501 (Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten) - DIN 4108 (Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden) - DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) - GEG (Gebäudeenergiegesetz) und GEG-Nachweis - Landesbauordnung (LBO), bauaufsichtliche Zulassung (Verwendbarkeitsnachweis), Brandschutzkonzept sowie weitere einschlägige EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik. Systemvorgaben und Ausführung Die Ausführung des Wärmedämmverbundsystems (WDVS) erfolgt als Komplettsystem der Fabrikate Baumit, Sto oder Heck gemäß den technischen Vorgaben und Zulassungen des Herstellers, den Anforderungen des GEG sowie den einschlägigen Normen und Regelwerken. Die Richtlinien und Montageanleitungen des Systemherstellers sind vorrangig zu beachten. Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, insbesondere die Ausbildung von Brandriegeln gemäß Brandschutzkonzept und bauaufsichtlicher Zulassung (Verwendbarkeitsnachweis), sind entsprechend den geltenden Vorschriften und Detailvorgaben umzusetzen. Werkstoffe Dämmstoffe: Mineralfaser-Wärmedämmplatten gemäß GEG. Armierung: Armierungsmörtel und Armierungsgewebe nach Systemvorgaben. Schlussbeschichtung: Eingefärbter Silikonharzputz mit feiner Oberfläche. Farbanstrich: 1-facher Farbanstrich mit Silikonharzfarbe, ausgestattet mit bioziden (algiziden und fungiziden) Wirkstoffen gegen Algen und Pilze. Farbgebung: Nach Farbkonzept des AGs, gängige RAL-Farben. Fensteranschlüsse: Anputzleisten innen luftdicht und außen schlagregendicht, Fabrikat 3ks Profile, Modell T-FAL Dichtsystem. Anschluss an Bestandsgebäude: Das Vollwärmeschutzsystem ist entlang der östlichen Grenze fachgerecht (Abdichtung, Verblechung etc.) an die Bestandsgebäude anzuschließen. Korrosionsschutz und Beschichtung Beschichtungen und Oberflächenbehandlungen gemäß DIN EN 1062-1 und Systemvorgaben. Alle verwendeten Materialien müssen frei von Blei, Cadmium und Chrom-VI sein. "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben. Bauteilschutz und Entsorgung Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu schützende Bauteile sind mittels Kunststofffolie (mindestens 0,2 mm dick) und UV-beständigem Klebeband abzudecken und während der Putzarbeiten vorzuhalten. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten Zustand zu öffnen sein. Anfallender Abfall wird Eigentum des ANs und ist gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Nach Beendigung der Putzarbeiten ist der Bauteilschutz fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Allgemeine Hinweise Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Alle Leistungen sind als komplette, funktionsfähige Einheiten anzubieten. Musterfläche WDVS/Putzsystem Vor Beginn der Arbeiten ist eine Musterfläche des WDVS/Putzsystems gemäß Planung und LV auszuführen. Die Musterfläche ist vom Auftraggeber freizugeben und dient als verbindliche Referenz für die weitere Ausführung. Gerüst Das bereits bestehende Standgerüst (W09, LK3) ist als Arbeits- und Schutzgerüst mit seitlicher Verbreiterung (ca. 0,30 m) und Treppenturm ausgeführt. Die Befestigung erfolgt mit WDVS-Ankern gemäß Statik und Verankerungsplan.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 WDVS Neubau
1
WDVS Neubau
1. 1 WDVS
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WDVS
1. 2 Putz auf Bestandsmauer zu Nachbarn
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Putz auf Bestandsmauer zu Nachbarn
1. 3 Klinkerriemchen
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Klinkerriemchen
2 Rückbau (Abbruch, Demontage, Entsorgung)
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Rückbau (Abbruch, Demontage, Entsorgung)
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Rückbau Fassade Ausführungsgrundlage Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke: DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten) DIN 18451 (Rückbauarbeiten) GEG (Gebäudeenergiegesetz) Landesbauordnung (LBO) und weitere einschlägige EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik. Rückbau und Entsorgung Der Rückbau der bestehenden vorgehängten Fassade sowie des Fassadenputzes erfolgt fachgerecht und unter Berücksichtigung aller geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Entsorgung. Anfallende Rückbaumaterialien sind gemäß den örtlichen Bestimmungen und den Vorgaben der Entsorgungsbetriebe zu trennen und zu entsorgen. Schadstoffhaltige Materialien sind gesondert zu behandeln und zu entsorgen. Vorbereitung und Schutzmaßnahmen Vor Beginn der Rückbauarbeiten sind alle angrenzenden Bauteile, Fenster, Türen und besonders zu schützende Bereiche mittels geeigneter Schutzmaßnahmen (z. B. Folien, Abdeckungen, Absperrungen) zu sichern. Die Schutzmaßnahmen im Bereich der Straßenseite (Rheinstraße) entsprechen den Vorgaben der ZTV für die WDVS-Arbeiten am Bestandsgebäude. Die Baustelle ist während der Arbeiten sauber und sicher zu halten. Dokumentation Alle Rückbauarbeiten sind zu dokumentieren. Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Rückbaudokumentation mit Nachweisen zur Entsorgung vorzulegen. Allgemeine Hinweise Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Alle Leistungen sind vollständig und fachgerecht auszuführen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen - Rückbau
2. 1 Rückbau Nordfassade (vorgehängte Fassade)
2. 1
Rückbau Nordfassade (vorgehängte Fassade)
2. 2 Rückbau Putz Innenhof
2. 2
Rückbau Putz Innenhof
3 WDVS Bestand
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WDVS Bestand
3. 1 WDVS
3. 1
WDVS
3. 2 Klinkerriemchen
3. 2
Klinkerriemchen
4 Stundensatz
4
Stundensatz
4.__. 10 gemittelter Stundensatz
4.__. 10
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std