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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude.
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt
Ausführungstermin: gemäß Anlage A1
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit
Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden
Vordergebäudes.
Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im
Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die
Zertifizierung erfolgt durch das BiRN - Bau-Institut für
Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße
11a, 96052 Bamberg.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten
(Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen
und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden
Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die
Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²)
sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des
GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt.
Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen
vorgesehen.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie
Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel
jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht
zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur
Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor
Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert
abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht
gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der
Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung
täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte,
ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse,
Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen
und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung
gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der
Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur
Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich,
sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt
Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und
den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im
gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung
der allgemeinen "UVV Bauarbeiten".
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden
Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und
Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros
verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines
Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden
Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden
Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung
lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten.
Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum
BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen
Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische
und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung -
Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw.
zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf
zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit
verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind
Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen.
Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der
Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation
sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und
Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor
Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen
Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die
Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des
SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und
Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu
berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten
alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der
jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders
hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom
bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators
entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen
nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen
entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle
am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die
Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer
Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den
weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel
umgehend abgestellt werden können.
QNG-Zertifizierung
Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges
Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle
Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter
Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und
nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie
die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen
gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
Ausführungsgrundlage
Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender
Regelwerke:
- DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten)
- DIN 18360 (Metallbauarbeiten)
- DIN 18357 (Beschlagsarbeiten)
- DIN EN 14351-1 (Produktnorm für Türen und Fenster)
- DIN EN 13501-2 (Klassifizierung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen)
- DIN 18040-1/-2 (Barrierefreies Bauen)
- DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau)
- Landesbauordnung (LBO) und weitere einschlägige EN-/DIN-Normen,
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln
der Technik.
- Anforderungen des Brandschutzgutachtens und Brandschutzkonzepts.
Allgemeine Anforderungen für alle Stahltüren
Stahltüren und Zargen: Stahlprofile gemäß DIN EN 14351-1.
Zargen sind mit Korrosionsschutz-Grundfarbe und Endlackierung
RAL nach Wahl des AG auszuführen, hohlraumfrei zu vermörteln.
Befestigungselemente korrosionsgeschützt, z.B verzinkt.
Alle Ausschnitte und Schweißarbeiten an Türen und Zargen sind werkseitig
und nicht auf der Baustelle auszuführen.
Sämtliche erforderlichen Werkstatt- und Detailpläne sind zu erstellen
und in die Einheitspreise einzurechnen.
Die in den Plänen und im Leistungsverzeichnis angegebenen
Wanddicken/Maulweiten der Umfassungszargen sind theoretische Planmaße
und dienen als Anhaltspunkt für die Kalkulation.
Die tatsächlichen Maße sind vor Ort aufzumessen und zulässige
Bautoleranzen zu berücksichtigen.
Transportwinkel an Stahlzargen sind nach dem Einbau und der Befestigung
zu entfernen. Alle Profildichtungen sind in den Ecken auf Gehrung zu
schneiden.
Zusätzliche Anforderungen für Rauchschutztüren (RS)
Ausführung nach DIN 18095 (Rauchschutztüren) und DIN EN 1634-1 (Prüfung
Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung).
Ausstattung mit Obertürschließer gemäß Zulassung und Funktion.
Türen müssen rauchdicht ausgeführt und zugelassen sein.
Zusätzliche Anforderungen für Feuerschutztüren (T30)
Ausführung nach DIN 4102-5 (Feuerschutzabschlüsse),
DIN EN 1634-1 (Prüfung Feuerabschlüsse), DIN EN 13501-2
(Klassifizierung). Ausstattung mit Obertürschließer gemäß Zulassung und
Funktion. Türen müssen feuerhemmend (T30) ausgeführt und zugelassen
sein.
Zusätzliche Anforderungen für Feuerschutz-/Rauchschutztüren (T30-RS)
Ausführung nach DIN 4102-5 (Feuerschutzabschlüsse), DIN 18095
(Rauchschutztüren), DIN EN 1634-1 (Prüfung Feuer- und
Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung).
Ausstattung mit Obertürschließer, ggf. mit Türdämpfer, gemäß den
Anforderungen des Brandschutzes und der Zulassung.
Türen müssen feuerhemmend und rauchdicht ausgeführt und zugelassen sein.
Sofern Türen mit Feststellanlagen ausgeführt werden, sind diese mit
bauaufsichtlich zugelassenen Feststellvorrichtungen und Rauchmeldern
gemäß DIBt-Anforderungen auszustatten.
Bei Stromausfall muss ein selbsttätiges Schließen gewährleistet sein.
Elektrische Verriegelungen sind gemäß "Anforderungen an elektrische
Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)" auszuführen, sofern
gefordert. Türen im Zuge von Rettungswegen sowie Notausgangstüren müssen
von innen leicht und in voller Breite zu öffnen sein.
Zusätzliche Anforderungen für Aluminium-Rauchschutztüren mit
Glasausschnitt (A/RS-150)
Ausführung nach DIN 18095 (Rauchschutztüren), DIN EN 1634-1 (Prüfung
Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung), DIN EN 14351-1
(Produktnorm).
Verglasung: 6 mm VSG (Verbundsicherheitsglas).
Ausstattung mit Obertürschließer gemäß Zulassung und Funktion.
Oberfläche eloxiert oder pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG.
Montage im Aluminiumrahmen, ohne separate Zarge.
Türen müssen rauchdicht ausgeführt und zugelassen sein.
Zusätzliche Anforderungen für Aluminiumrahmen-Türen mit seitlichen
Festfeldern (VSG-Glas, Innenbereich)
Ausführung nach DIN EN 14351-1 (Produktnorm für Türen im Innenbereich),
ggf. DIN EN 1634-1 (Prüfung Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2
(Klassifizierung).
Aluminiumrahmen-Tür mit seitlichen Festfeldern, Verglasung als VSG
(Verbundsicherheitsglas), Dicke gemäß Planung (mind. 6 mm VSG).
Oberfläche eloxiert oder pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG.
Umlaufende Dichtungen und absenkbare Bodendichtung, sofern gefordert.
Montage gemäß Herstellerangaben und Zulassung.
Festfelder mit VSG-Glas, Ausführung und Befestigung gemäß statischer und
sicherheitstechnischer Vorgaben.
Für Aluminiumtüren im Büro-Bereich ist ein Schalldämmmaß von mindestens
32 dB nach DIN 4109 im eingebauten Zustand nachzuweisen.
Hinweis
Die Brandschutzanforderungen aus dem Brandschutzkonzept und
Brandschutzgutachten sind zu beachten und umzusetzen.
Schallschutzanforderungen
Für alle Stahltüren, bei denen gemäß Türliste ein erhöhter Schallschutz
gefordert ist, muss im eingebauten Zustand das dort angegebene
Schalldämmmaß, mindestens jedoch =_32_dB nach DIN 4109, nachgewiesen
werden. Der Nachweis ist durch Prüfzeugnis oder Herstellererklärung zu
führen.
Justierung und Inbetriebnahme
Alle Türen sind nach Montage fachgerecht zu justieren und vollständig in
Betrieb zu nehmen. Die Funktionsfähigkeit (inkl. Schließverhalten,
Dichtheit und ggf. elektrischer Komponenten) ist sicherzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Stahltüren
1
Stahltüren
1. 1 Neubau
1. 1
Neubau
1. 2 Bestand
1. 2
Bestand
2 Stundensatz
2
Stundensatz
2.__. 10 gemittelter Stundensatz
2.__. 10
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std