Stahltüren
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude. Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt Ausführungstermin: gemäß Anlage A1 Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN - Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg. Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar. Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen. Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zur Schadensersatzforderungen. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen: - Architektenpläne - Baubeschreibung - Fachgutachten und techn. Konzepte Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen: Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc. Unterkünfte Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN vorhanden. Verkehrsswege Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten. Andienung der Baustelle Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße. Baubeleuchtung Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich verantwortlich. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen "UVV Bauarbeiten". Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Besprechungen Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen. Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren. Verschluss der Baustelle Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden. Sprachkenntnisse auf der Baustelle Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Arbeitsschutz & SiGeKo AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von: - Arbeitsschutzgesetz - PSA-Benutzungsverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lastenhandhabungsverordnung - Arbeitsstättenverordnung - sämtliche Unfallverhütungsvorschriften. Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig. Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können. QNG-Zertifizierung Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Ausführungsgrundlage Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke: - DIN 18299 (Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten) - DIN 18360 (Metallbauarbeiten) - DIN 18357 (Beschlagsarbeiten) - DIN EN 14351-1 (Produktnorm für Türen und Fenster) - DIN EN 13501-2 (Klassifizierung von Feuer- und Rauchschutzabschlüssen) - DIN 18040-1/-2 (Barrierefreies Bauen) - DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) - Landesbauordnung (LBO) und weitere einschlägige EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik. - Anforderungen des Brandschutzgutachtens und Brandschutzkonzepts. Allgemeine Anforderungen für alle Stahltüren Stahltüren und Zargen: Stahlprofile gemäß DIN EN 14351-1. Zargen sind mit Korrosionsschutz-Grundfarbe und Endlackierung RAL nach Wahl des AG auszuführen, hohlraumfrei zu vermörteln. Befestigungselemente korrosionsgeschützt, z.B verzinkt. Alle Ausschnitte und Schweißarbeiten an Türen und Zargen sind werkseitig und nicht auf der Baustelle auszuführen. Sämtliche erforderlichen Werkstatt- und Detailpläne sind zu erstellen und in die Einheitspreise einzurechnen. Die in den Plänen und im Leistungsverzeichnis angegebenen Wanddicken/Maulweiten der Umfassungszargen sind theoretische Planmaße und dienen als Anhaltspunkt für die Kalkulation. Die tatsächlichen Maße sind vor Ort aufzumessen und zulässige Bautoleranzen zu berücksichtigen. Transportwinkel an Stahlzargen sind nach dem Einbau und der Befestigung zu entfernen. Alle Profildichtungen sind in den Ecken auf Gehrung zu schneiden. Zusätzliche Anforderungen für Rauchschutztüren (RS) Ausführung nach DIN 18095 (Rauchschutztüren) und DIN EN 1634-1 (Prüfung Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung). Ausstattung mit Obertürschließer gemäß Zulassung und Funktion. Türen müssen rauchdicht ausgeführt und zugelassen sein. Zusätzliche Anforderungen für Feuerschutztüren (T30) Ausführung nach DIN 4102-5 (Feuerschutzabschlüsse), DIN EN 1634-1 (Prüfung Feuerabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung). Ausstattung mit Obertürschließer gemäß Zulassung und Funktion. Türen müssen feuerhemmend (T30) ausgeführt und zugelassen sein. Zusätzliche Anforderungen für Feuerschutz-/Rauchschutztüren (T30-RS) Ausführung nach DIN 4102-5 (Feuerschutzabschlüsse), DIN 18095 (Rauchschutztüren), DIN EN 1634-1 (Prüfung Feuer- und Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung). Ausstattung mit Obertürschließer, ggf. mit Türdämpfer, gemäß den Anforderungen des Brandschutzes und der Zulassung. Türen müssen feuerhemmend und rauchdicht ausgeführt und zugelassen sein. Sofern Türen mit Feststellanlagen ausgeführt werden, sind diese mit bauaufsichtlich zugelassenen Feststellvorrichtungen und Rauchmeldern gemäß DIBt-Anforderungen auszustatten. Bei Stromausfall muss ein selbsttätiges Schließen gewährleistet sein. Elektrische Verriegelungen sind gemäß "Anforderungen an elektrische Verriegelungen von Türen in Rettungswegen (EltVTR)" auszuführen, sofern gefordert. Türen im Zuge von Rettungswegen sowie Notausgangstüren müssen von innen leicht und in voller Breite zu öffnen sein. Zusätzliche Anforderungen für Aluminium-Rauchschutztüren mit Glasausschnitt (A/RS-150) Ausführung nach DIN 18095 (Rauchschutztüren), DIN EN 1634-1 (Prüfung Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung), DIN EN 14351-1 (Produktnorm). Verglasung: 6 mm VSG (Verbundsicherheitsglas). Ausstattung mit Obertürschließer gemäß Zulassung und Funktion. Oberfläche eloxiert oder pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG. Montage im Aluminiumrahmen, ohne separate Zarge. Türen müssen rauchdicht ausgeführt und zugelassen sein. Zusätzliche Anforderungen für Aluminiumrahmen-Türen mit seitlichen Festfeldern (VSG-Glas, Innenbereich) Ausführung nach DIN EN 14351-1 (Produktnorm für Türen im Innenbereich), ggf. DIN EN 1634-1 (Prüfung Rauchschutzabschlüsse), DIN EN 13501-2 (Klassifizierung). Aluminiumrahmen-Tür mit seitlichen Festfeldern, Verglasung als VSG (Verbundsicherheitsglas), Dicke gemäß Planung (mind. 6 mm VSG). Oberfläche eloxiert oder pulverbeschichtet, Farbton nach Wahl des AG. Umlaufende Dichtungen und absenkbare Bodendichtung, sofern gefordert. Montage gemäß Herstellerangaben und Zulassung. Festfelder mit VSG-Glas, Ausführung und Befestigung gemäß statischer und sicherheitstechnischer Vorgaben. Für Aluminiumtüren im Büro-Bereich ist ein Schalldämmmaß von mindestens 32 dB nach DIN 4109 im eingebauten Zustand nachzuweisen. Hinweis Die Brandschutzanforderungen aus dem Brandschutzkonzept und Brandschutzgutachten sind zu beachten und umzusetzen. Schallschutzanforderungen Für alle Stahltüren, bei denen gemäß Türliste ein erhöhter Schallschutz gefordert ist, muss im eingebauten Zustand das dort angegebene Schalldämmmaß, mindestens jedoch =_32_dB nach DIN 4109, nachgewiesen werden. Der Nachweis ist durch Prüfzeugnis oder Herstellererklärung zu führen. Justierung und Inbetriebnahme Alle Türen sind nach Montage fachgerecht zu justieren und vollständig in Betrieb zu nehmen. Die Funktionsfähigkeit (inkl. Schließverhalten, Dichtheit und ggf. elektrischer Komponenten) ist sicherzustellen.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Stahltüren
1
Stahltüren
1. 1 Neubau
1. 1
Neubau
1. 2 Bestand
1. 2
Bestand
2 Stundensatz
2
Stundensatz
2.__. 10 gemittelter Stundensatz
2.__. 10
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std