Dachsanierung (Steildach)
Wohnbebauung Rheinstraße 20A, DA
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude. Es handelt sich um die Teilsanierung des bestehenden Vordergebäudes an der Rheinstraße 20a, 64283 Darmstadt. Das Bestandsgebäude wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt. Im Vordergebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen. Ausführungstermine: nach Abstimmung AN Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren. Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen. Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zu Schadensersatzforderungen. Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen. Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen: - Architektenpläne - Baubeschreibung - Fachgutachten und techn. Konzepte Bautagebuch Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen: Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc. Unterkünfte Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN vorhanden. Verkehrsswege Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten. Andienung der Baustelle Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße. Baubeleuchtung Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich verantwortlich. Ausführung der Arbeiten Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen "UVV Bauarbeiten". Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Besprechungen Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen. Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung - Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren. Verschluss der Baustelle Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden. Sprachkenntnisse auf der Baustelle Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen. Arbeitsschutz & SiGeKo AG-seitig ist ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von: - Arbeitsschutzgesetz - PSA-Benutzungsverordnung - Betriebssicherheitsverordnung - Lastenhandhabungsverordnung - Arbeitsstättenverordnung - sämtliche Unfallverhütungsvorschriften. Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig. Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben. Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können. Zusätzliche technische Vertragsbedingungen (ZTV) Ausführungsgrundlage Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke: - DIN 18338: Dachdeckerarbeiten - DIN 18334: Zimmer- und Holzbauarbeiten (für Holztragwerk) - DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten - DIN 1052: Holzbau - Bemessung und Konstruktion - DIN 68800: Holzschutz - GEG (Gebäudeenergiegesetz) und GEG-Nachweis - Landesbauordnung (LBO), bauaufsichtliche Zulassung (Verwendbarkeitsnachweis), Brandschutzkonzept sowie weitere einschlägige EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik. Regelwerke und Materialqualität Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen der Fachregeln des Dachdeckerhandwerks, der Fachregeln des Zimmererhandwerks sowie den Technischen Regeln für die Ausführung von Dachkonstruktionen (ZVDH-Regelwerk). Die verwendeten Holzprodukte müssen frei von Schadstoffen sein. Die Auswahl der Hölzer ist besonders sorgfältig vorzunehmen und zu dokumentieren; es dürfen ausschließlich technisch getrocknete und qualitativ hochwertige Hölzer verwendet werden. Systemvorgaben und Ausführung Die Ausführung sämtlicher Dachdecker- und Holzbauarbeiten erfolgt gemäß den technischen Vorgaben und Zulassungen der verwendeten Materialien und Systeme. Die Richtlinien und Montageanleitungen der Systemhersteller sind vorrangig zu beachten. Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen sind entsprechend den geltenden Vorschriften, dem Brandschutzkonzept, den bauaufsichtlichen Zulassungen und den einschlägigen Normen umzusetzen. Insbesondere sind Brandriegel/Sturzschutz an Fassadenöffnungen, nichtbrennbare Dämmstoffe auf Brandwänden und eine harte Bedachung gemäß DIN 4102 und Brandschutzkonzept sicherzustellen. Die Verwendung von zugelassenen Holzschutzmitteln ist ebenfalls zu beachten. Werkstoffe Verwendete Hölzer: Nach DIN 68365, DIN 4074, DIN 1052, mindestens Güteklasse II, technisch getrocknet, frei von Schädlingen und Pilzbefall. Holzschutz: Gemäß DIN 68800, nur zugelassene und umweltverträgliche Mittel. Verbindungsmittel: Nach DIN 1052, korrosionsgeschützt, zugelassen für den jeweiligen Einsatzbereich. Dämmstoffe: Mineralfaser oder Holzfaser gemäß GEG-Nachweis. Dachdeckungsmaterialien: Nach DIN 18338 und den Vorgaben des Herstellers. Korrosionsschutz und Beschichtung Alle Verbindungsmittel und Metallteile sind gemäß DIN EN 1991-1-4 und Systemvorgaben korrosionsgeschützt auszuführen. Oberflächenbehandlungen und Beschichtungen gemäß DIN EN 1062-1 und Systemvorgaben. Alle verwendeten Materialien müssen frei von Blei, Cadmium und Chrom-VI sein. Bauteilschutz und Entsorgung Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu schützende Bauteile sind mittels Kunststofffolie (mindestens 0,2 mm dick) und UV-beständigem Klebeband abzudecken und während der Arbeiten vorzuhalten. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten Zustand zu öffnen sein. Beim Rückbau und bei allen weiteren Arbeiten sind angrenzende Nachbargebäude, insbesondere Dachflächen und Anschlüsse, fachgerecht zu schützen und vor Beschädigung zu bewahren. Eventuelle Schäden an Nachbardächern oder deren Bauteilen sind vom Auftragnehmer auf eigene Kosten fachgerecht zu beheben. Anfallender Abfall wird Eigentum des ANs und ist gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Bauteilschutz fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen. Allgemeine Hinweise Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Alle Leistungen sind als komplette, funktionsfähige Einheiten anzubieten. Die endgültige Ausführung und Dimensionierung erfolgt nach Ausführungsplanung. Alle angegebenen Massen sind Circa-Massen und können im Zuge der Ausführungsplanung angepasst werden.
Allgemeine Vorbemerkungen
1 Rückbau
1
Rückbau
Daten zum Bestandsgebäude: Baujahr: 1966 Gebäudeart : Wohn- und Bürogebäude Vollgeschoße: 7 Geschoßhöhe: 3m Gebäudebreite: 15m Gebäudelänge: 18m Dachfirst: ca. 21m Rückbau und fachgerechte Entsorgung von: - alter Dachhaut (Dachziegel, Abdichtung (evtl. im Wohnbereich)) - vorhandenen Dämmung (evtl. im Bereich des Wohnbereichs) - Dachausstiegsfenster - Ausziehtreppe (Rohöffnungsmaß: 130x72 cm) - sowie sonstiger auf dem Dach vorhandener Bestandteile (u.a. Rundfunkantenne, siehe Bilder) - die Schalung soll erhalten bleiben Flächendarstellung: Dachfläche (Rheinstraße) = 5lfm*18,50lfm = ca. 92,5 m² Dachfläche (Innenhof) = 7,55lfm*18,50lfm = 139,68 m² Summe Dachfläche = 232,18 m² Dachbodenfläche = 136,08 m² Sparrenabstand: ca. 57-60 cm, Sparrenmaß: ca. 130 x 75 mm (BxH). Die tragende Dachkonstruktion (Sparren, First, Traufe) bleibt vollständig erhalten und wird nicht zurückgebaut. Die vorhandene Blitzschutzanlage ist während der Rückbauarbeiten zu sichern und vor Beschädigung zu schützen. Erforderliche Demontagen sind in Abstimmung mit einem Blitzschutz-Fachunternehmen durchzuführen. Nach Abschluss der Dacharbeiten ist die Blitzschutzanlage fachgerecht wieder zu montieren, dies erfolgt durch den NU Blitzschutz. Der NU-Blitzschutz ist bereits durch die EI-H beauftragt. Der Schutz angrenzender Nachbardächer ist gemäß ZTV sicherzustellen. Fotos aus Bestandssituation beachten: Foto 1: Foto 2: Foto 3: Foto 4: Foto 5: Foto 6: Foto 7: Foto 8: Innenhof: Rheinstraße:
Daten zum Bestandsgebäude:
1. 10 Rückbau und Entsorgung alter Dachhaut Rückbau und Entsorgung der alten Dachziegel, Dachlattung und der zugehörigen Abdichtungslage. Inkl. des Rückbaus der Anschlüsse an die Nachbargebäude und an den Schornsteinen und den weiteren Dacheinbauten, swoie Schneefangsystem. Die Schalung bleibt erhalten.
1. 10
Rückbau und Entsorgung alter Dachhaut
232,18
1. 20 Rückbau und Entsorgung Dachausstiegsfenster Rückbau und Entsorgung der Dachausstiegsfenster. Die Ausstiegsfenster befinden sich auf der Dachseite des Innenhofs.
1. 20
Rückbau und Entsorgung Dachausstiegsfenster
2,00
Stck
1. 30 Rückbau und Entsorgung der Antenne Rückbau und Entsorgung der Antenne. Diese befindet sich auf der Dachfläche in Richtung Rheinstraße.
1. 30
Rückbau und Entsorgung der Antenne
1,00
Stck
1. 40 Sicherung von Blitzschutz und Dachentlüftungen Sicherung der Blitzschutzanlage zur späteren Nutzung bei Herstellung des neuen Dachs. Sicherung der Dachentlüftungsstränge für die spätere Intergration in die neue Dachfläche (2 Stück Dachseite Innenhof).
1. 40
Sicherung von Blitzschutz und Dachentlüftungen
1,00
PSCH
1. 50 Rückbau und Entsorgung der Ausziehtreppe Rückbau und Entsorgung einer Ausziehtreppe im Dachboden.
1. 50
Rückbau und Entsorgung der Ausziehtreppe
1,00
PSCH
2 Dach neu
2
Dach neu
2. 10 Sparrenverlängerung Lieferung und fachgerechte Montage der Verlängerung der Sparren um ca. 40cm - 52 cm gemäß Anforderungen der neuen Fassadendämmung, um einen fachgerechten Dachüberstand und Anschluss zu gewährleisten. Die Verlängerung ist so auszuführen, dass nach Ausführung des neuen WDVS (Dicke ca. 18cm) ein Dachüberstand von ca. 30cm ab Außenkante WDVS je Fassadenseite erreicht wird. Verlängerung des Sparen um ca. zwische 40cm und 52cm Maße Bestand: Sparrenabstand ca. 57-60 cm, Sparrenmaß ca. 130 x 75 mm (BxH). Dachneigung Nordseite: ca. 29°; Südseite: ca. 18° Traufbohlenlänge: ca. 37 lfm Anzahl = 56 Stück
2. 10
Sparrenverlängerung
56,00
Stck
2. 15 Montage Traufbohle Lieferung und fachgerechte Montage einer Traufbohle (Profil ca. 50 x 200 mm bzw. nach Erfordernis AN Dachdecker) zur Aufnahme der Sparrenverlängerung und zur sicheren Befestigung der Dachkonstruktion im Traufbereich. iInkl. Rinnenhalterung. Traufbohlenlänge: ca. 37 lfm
2. 15
Montage Traufbohle
37,00
lfm
2. 17 Aufdopplung Sparren (Wohnbereich) Lieferung und fachgerechte Montage der Aufdopplung der Sparren auf den Dachschrägen zur Erhöhung der Aufbauhöhe für die Aufnahme zusätzlicher Holzfaserdämmplatten (WLG 045) gemäß GEG-Nachweis. Die Aufdopplung erfolgt im Bereiche Dachgeschoß (nicht Bereich Dachboden). Aufdopplung ca. 10cm. Länge Sparren Seite Rheinstraße: ca. 1,10m Länge Sparren Seite Innenhof: ca. 1,45m Rheinstraße ca. 28 Stück * 1,10 lfm = 30,80lfm Innenhof ca. 28 Stück * 1,45 lfm = 40,60lfm
2. 17
Aufdopplung Sparren (Wohnbereich)
E
71,40
lfm
2. 20 Zwischensparrendämmung Dachschrägen (Wohnbereiche) Lieferung und fachgerechte Montage einer vollflächigen und lückenlosen Zwischensparrendämmung als Holzfaserdämmplatten Stärke 100mm (WLG 035). Dachfläche über Rohdecken/Dachschrägen: ca. 28 m² (Nordseite), ca. 45 m² (Südseite). Welche Ausführung möglich ist, zeigt sich erst wenn das Dach abgedeckt ist. Nach Kenntnis über den Zustand lässt in Abstimmung mit dem Bauphysiker die notwendigen Maßnahmen abstimmen.
2. 20
Zwischensparrendämmung Dachschrägen (Wohnbereiche)
73,00
2. 25 Aufsparrendämmung (Wohnbereich) Lieferung und fachgerechte Montage einer vollflächigen 100 mm starken Aufsparrendämmung als Holzfaserdämmplatten WLG 045. Dachfläche über Rohdecken/Dachschrägen: ca. 28 m² (Nordseite), ca. 45 m² (Südseite). Welche Ausführung möglich ist, zeigt sich erst wenn das Dach abgedeckt ist. Nach Kenntnis über den Zustand lässt in Abstimmung mit dem Bauphysiker die notwendigen Maßnahmen abstimmen.
2. 25
Aufsparrendämmung (Wohnbereich)
73,00
2. 27 Dämmung Dachboden (kalt) Lieferung und loses Auflegen der Dämmung  auf der Bodenfläche des Dachbodens (Decke über DG) gemäß GEG-Nachweis. Die Ausführung erfolgt auf die bereits verlegte EPS-Dämmung. EPS Wärmedämmplatte nach DIN EN 13163 aus expandierten Polystyrol. FCKW-, HFCKW- und HFKW-frei, als Innendämmung auf Decken- oder Bodenplatten nach DIN V 4108-10, für 2-schichtigen Aufbau. Baustoffklasse B1 nach DIN 4102. Ohne Trittschallverbesserung Abmessung: 500 x 1000 mm Plattenstärke: 100 mm WLG: 035
2. 27
Dämmung Dachboden (kalt)
136,08
2. 30 Lattung und Unterspannbahn Lieferung und fachgerechte Montage der Lattung als Unterkonstruktion für die neue Dacheindeckung. Lieferung und fachgerechte Verlegung einer diffusionsoffenen Unterspannbahn Dachfläche für Lattung und Unterspannbahn: Dachfläche alt: 232,18 m² Dachfläche Verlängerung Sparren: 48,47 m² Neue Dachfläche 280,65 m²
2. 30
Lattung und Unterspannbahn
280,65
2. 40 Dacheindeckung und Windsogsicherung Lieferung und fachgerechte Verlegung einer neuen Dacheindeckung mit Betondachziegeln, Fabrikat Braas, Modell Frankfurter Pfanne, Farbe braun bzw. nach Wahl des AG, einschließlich aller erforderlichen Zubehörteile. Die Betondachziegel sind gemäß ZVDH gegen Windsog mit zugelassenen Befestigungsmitteln zu sichern.
2. 40
Dacheindeckung und Windsogsicherung
280,65
2. 50 Trockenfirstsystem Lieferung und fachgerechte Montage eines Trockenfirstsystems, passend zum Fabrikat Braas, Modell Frankfurter Pfanne, einschließlich aller erforderlichen Systemteile und Zubehör gemäß Herstellerangaben. Firstlänge: ca. 18 lfm
2. 50
Trockenfirstsystem
18,00
lfm
2. 60 Anschlüsse Nachbargebäude Fachgerechter, dauerhaft dichter und optisch sauberer seitlicher Anschluss an die Dächer der Nachbargebäude (siehe Bestandsfoto). aktueller Zustand:
2. 60
Anschlüsse Nachbargebäude
19,00
lfm
2. 62 Schneeschutzprofile Lieferung und fachgerechte Montage von Schneeschutzprofilen gemäß Bestandssituation und den Vorgaben der DIN 18338 sowie den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks. Länge der Schneeschutzprofile: Nordseitig ca. 18 lfm, Südseite ca. 18 lfm
2. 62
Schneeschutzprofile
37,00
lfm
2. 64 Dachentwässerung Lieferung und Montage alle erforderlichen Dachrinnen, Fallrohre, Kehlbleche und Einlaufbleche gem. des Rückbaus neu herstellen und fachgerecht anschließen.
2. 64
Dachentwässerung
1,00
PSCH
2. 67 Montage Trittoste Schornsteine Trittroste liefern und montierern. Diese sind gemäß den Vorgaben des Schornsteinfegerhandwerks, den Fachregeln des Dachdeckerhandwerks und den Herstellerangaben zu montieren. Die genaue Lage und Ausführung ist mit der Bauleitung und dem Schornsteinfeger abzustimmen.
2. 67
Montage Trittoste Schornsteine
2,00
Stck
2. 80 Montage der PV Halterung Montage der vom NU Elektro übergebenen Halterung für die Unterkonstruktion einer PV-Anlage auf dem Dach, passend zum Fabrikat Braas, Modell Frankfurter Pfanne und zur Dachkonstruktion. Ausklinken dach Dacheindeckung an den Stellen der Halterungen. Die PV-UK ist gemäß den Vorgaben des Systemherstellers und den einschlägigen Normen zu montieren, sodass die Dachabdichtung und die Dacheindeckung dauerhaft funktionsfähig und dicht bleiben.
2. 80
Montage der PV Halterung
200,00
Stck
2. 90 Dachausstiegsfenster Lieferung und fachgerechter Einbau von einem neuen Dachausstiegsfenster mit einem Maß von ca. 45 x 73 cm gemäß Planung in die vorhandene Dachkonstruktion des Vordergebäudes. Das Dachausstiegsfenster ist nach den Vorgaben des Herstellers und den einschlägigen Normen (DIN 18338, DIN 18299) zu montieren. Der Fensterrahmen ist exakt in die Dachkonstruktion einzupassen und fachgerecht abzudichten. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Funktion und Dichtheit des Dachausstiegsfensters zu prüfen und zu dokumentieren. - Öffnungsrichtung seitlich - Wärmedämmwert Uw ca. 1,4 W/m²K - Verglasung ESG - Rahmenmaterial Kunststoff - Farbe anthrazit bzw. RAL nach Wahl des AG - Inkl. Eindeckrahmen Maße Bestand: Sparrenabstand ca. 57-60 cm, Sparrenmaß ca. 130 x 75 mm (BxH). Gewähltes Fabrikat: Roto Dachausstiegsfenster WDL R20 H für Kaltdach inkl. Eindeckrahmen od. glw. Angebotenes Fabrikat: __________________
2. 90
Dachausstiegsfenster
1,00
Stck
2. 100 Ausziehtreppe Dachboden Lieferung und fachgerechter Einbau einer neuen Ausziehtreppe in gedämmter Ausführung mit einem Maß von ca. 65 x 125 cm (Rohbauöffnungsmaß ca. 72 x 130 cm, Deckenstärke ca. 40 cm) gemäß den anerkannten Regeln der Technik und den Vorgaben des Herstellers, als Standdardausführung. - Wärmedämmwert (U-Wert) der Klappe mindestens 1,1 W/m²K - Luftdichtheit nach DIN EN 12207, Klasse 4 - Klappenkasten und Zarge aus verz. Stahl, mit umlaufender Dichtung - Stufen rutschhemmend, Tragfähigkeit mindestens 150 kg - Farbe (Klappenunterseite) RAL nach Wahl des AG Die Ausziehtreppe muss den Anforderungen an Wärmedämmung und Luftdichtheit gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen. Die Einbaulage und Ausführung sind nach Eingang der neuen Planunterlagen und in Abstimmung mit der Bauleitung festzulegen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Funktion und Dichtheit der Ausziehtreppe zu prüfen und zu dokumentieren.
2. 100
Ausziehtreppe Dachboden
1,00
Stck
2. 110 Ausziehtreppe Dachboden - rauchdicht wie in Vorposition beschrieben, jedoch: - Ausführung als rauchdichte Ausziehtreppe gemäß DIN EN 1634-3 (ehemals DIN 18095).
2. 110
Ausziehtreppe Dachboden - rauchdicht
E
1,00
Stck
3 Stundensatz
3
Stundensatz
3. 10 gemittelter Stundensatz
3. 10
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std