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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen
Allgemeine Vorbemerkungen
Es handelt sich um folgendes Bauvorhaben:
Neubau Wohngebäude mit Tiefgarage & Teilsanierung Vordergebäude.
Baustellenadresse: Rheinstraße 20 a, 64283 Darmstadt
Ausführungstermin: KW23-2026 - KW02-2027
Geplant ist die Errichtung eines 8-geschossigen Wohngebäudes mit Tiefgarage sowie der Abbruch und die Teilsanierung eines bestehenden Vordergebäudes.
Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Standard Effizienzhaus 40 mit QNG-Zertifizierung realisiert. Die Zertifizierung erfolgt durch das BiRN – Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH, Lichtenhaidestraße 11a, 96052 Bamberg.
Das neu zu errichtende Gebäude umfasst insgesamt 56 Wohn-einheiten (Gesamt-Wohnfläche ca. 1941m² im Neubau), die teilweise mit Terrassen und Balkonen ausgestattet sind. Im Untergeschoss werden Fahrradstellplätze (ca. 58m²) sowie Abstellräume (ca. 308m²) für die Bewohner vorgesehen. Die PKW-Stellplätze in der Tiefgarage (ca. 520m²) sind über einen Autoaufzug erreichbar.
Das Bestandsgebäude wird im Zuge der Sanierung gemäß den Vorgaben des GEG im Standard Effizienzhaus 55 ausgeführt.
Im bestehenden Gebäude sind Büros, Fitnessräume, Praxen sowie Wohnungen vorgesehen.
Sämtliche für die Ausführungsarbeiten erforderlichen Maßnahmen wie Baustelleneinrichtung, Hilfs-, Befestigungs- und Verbindungsmittel jeglicher Art sind mit in die einzelnen Positionen einzukalkulieren.
Alle Massen sind Circa-Massen. Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Änderungen an den EP-Preisen.
Entfallen Leistungen komplett, berechtigen diese nicht zu Schadensersatzforderungen.
Die Arbeitszeiten/ Ausführungszeiten, als auch der Bauablauf sind vor Beginn der Arbeiten mit der örtlichen Bauleitung detailliert abzustimmen.
Erforderliche Sicherungsmaßnahmen aller Art und Güte sind, sofern nicht gesondert beschrieben, in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. Arbeitsbereiche sind entsprechend zu schützen und nach Beendigung der Arbeiten besenrein zu hinterlassen.
Anlage zu den Ausschreibungsunterlagen:
- Architektenpläne
- Baubeschreibung
- Fachgutachten und techn. Konzepte
Bautagebuch
Der AN ist verpflichtet ein Bautagebuch zu führen und der Bauleitung täglich unaufgefordert vorzulegen. In dem Bautagebuch sind aufzuführen:
Wetter, Temperatur, Arbeitsbeginn und -ende, Anzahl der Arbeitskräfte, ausgeführte Arbeiten, Geräteeinsatz, besondere Vorkommnisse, Bauteilfertigstellungen, Bauunterbrechungen, Anlieferung von Baustoffen und Bauteilen, etc.
Unterkünfte
Unterkünfte und Aufenthaltsräume werden vom AG nicht zur Verfügung gestellt und sind im Gebäude grundsätzlich nicht gestattet. In der Baustelleneinrichtung sind nur im begrenztem Umfang Flächen zur Aufstellung von Material- und Aufenthaltscontainern des AN
vorhanden.
Verkehrsswege
Die Verkehrswege und Fluchtwege im Anlieferungs- und Baustellen-bereich, sowie im Gebäude sind stets freizuhalten.
Andienung der Baustelle
Die Andienung von Materialien erfolgt ausschließlich über die Zufahrt Adelungsstraße.
Baubeleuchtung
Der AN ist während der Ausführungsarbeiten für die Bereitstellung und den Betrieb der erforderlichen Arbeitsplatzbeleuchtung im gewerksrelevanten Bereich verantwortlich.
Ausführung der Arbeiten
Die Ausführung der Arbeiten erfolgen durch den AN unter Berücksichtigung der allgemeinen „UVV Bauarbeiten“.
Die Vorgaben der BG BAU sind zu beachten. Ein Abzug des leitenden Baustellenpersonals darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Besprechungen
Der AN ist zur Teilnahme an erforderlichen Aufmaß- und Koordinierungsterminen, mit anderen am Bau vertretenen Firmen und Büros verpflichtet. Des Weiteren hat der AN die Teilnahme eines Fachbauleiters, leitenden Monteurs oder Projektleiters mit ausreichenden Entscheidungsbefugnissen an den bei Bedarf stattfindenden Baubesprechungen sicher zu stellen.
Ruhezeiten und Vermeidung von Lärm
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten sowie die Vermeidung lärmintensiver Arbeiten und Arbeitstechniken ist besonders zu achten. Unmittelbar anzuwenden sind die Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der 32. Verordnung zum BImSchG (EU-Richtlinie 2000/14/EG). Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte sind durch geeignete organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen gemäß der "Schalltechnischen Untersuchung – Immissionsschutz | Baulärm von 3L Akustik (Anhang)" zu verhindern bzw. zu minimieren.
Verschluss der Baustelle
Die Bauzäune sind ständig geschlossen zu halten. Der AN hat mit darauf zu achten, dass Unbefugten der Zugang zur Baustelle zu jeder Zeit verwehrt bleibt. Insbesondere bei Verlassen der Baustelle sind Absperrung bzw. Tore zu kontrollieren und dauerhaft zu verschließen. Schadhafte Teile der Absperrung sind umgehend der Bauleitung zu melden.
Sprachkenntnisse auf der Baustelle
Ein Mitarbeiter mit ausreichenden Deutschkenntnissen muss während der Ausführung anwesend sein, um eine reibungslose Kommunikation sicherzustellen.
Arbeitsschutz & SiGeKo
AG-seitig wird ein Sicherheitskoordinator für Arbeits- und Gesundheitsschutz für die Baustelle bestellt. Der AN hat 2 Wochen vor Leistungsaufnahme von sich aus Kontakt mit diesem aufzunehmen, um einen Termin auf der Baustelle zu vereinbaren. Mit ihm ist die Arbeitsvorbereitung des AN abzustimmen. Die Hinweise des SiGe-Koordinators und die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheits-Schutzplanes sind der gem. der Baustellenverordnung zu berücksichtigen. Grundsätzlich gelten für die Durchführung der Arbeiten alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Auf die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) wird besonders hingewiesen.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) wird vom bestellten SiGe-Koordinator erarbeitet. Die Arbeit des SiGe-Koordinators entbindet den AN nicht, seinen arbeitsschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen: z. B. Beachtung und Einhaltung von:
- Arbeitsschutzgesetz
- PSA-Benutzungsverordnung
- Betriebssicherheitsverordnung
- Lastenhandhabungsverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- sämtliche Unfallverhütungsvorschriften.
Der AN ist verpflichtet, sein Personal den jeweiligen Gefährdungen entsprechend, mit den notwendigen Schutzausrüstungen auszustatten. Alle am Bau Beschäftigten müssen diese Schutzausrüstung tragen. Für die Durchsetzung ist der direkte Vorgesetze der Mitarbeiter zuständig.
Der SiGe-Plan und die Baustellenverordnung werden dem AN im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung weitergegeben.
Der SiGe-Koordinator führt regelmäßig Sicherheitsbegehungen mit den weisungsbefugten des AN durch, damit festgestellte Sicherheitsmängel umgehend abgestellt werden können.
QNG-Zertifizierung
Das Bauvorhaben ist nach den Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG-PLUS) zu zertifizieren. Für das jeweilige Gewerk sind alle Anforderungen hinsichtlich nachhaltiger Materialien, energieeffizienter Ausführung, Schallschutz und Abfallmanagement einzuhalten und nachzuweisen. Die Einhaltung und Dokumentation der QNG-Vorgaben sowie die fristgerechte Vorlage aller erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß den QNG-Zertifizierungsdokumenten (Anhang) sind sicherzustellen.
Folgende Leistungen sind in jeder Abdichtungs-Position mitzuberücksichtigen:
Inkl. Reinigung, Zementschleierentfernung und Vorbereitung der Oberflächen für die Abdichtung.
Inkl. bituminöser Voranstrich.
Inkl. Ausbildung aller Anschlüsse, Ecken und Übergänge gemäß
DIN 18533 und Herstellerangaben.
Inkl. Montage einer Klemmschiene mit Überhangblech
zur Fixierung der Abdichtung an aufgehenden Bauteilen.
Allgemeine Vorbemerkungen
Zusätzliche techn. Vertragsbedingungen
Zusätzliche techn. Vertragsbedingungen
Ausführungsgrundlage
Die Ausführung erfolgt nach den jeweils gültigen Fassungen folgender Regelwerke:
- DIN 18299: Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18336: Abdichtungsarbeiten
- DIN 18338: Dachdeckungsarbeiten
- DIN 18339: Klempnerarbeiten
- DIN 18531: Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen
- DIN 18533: Abdichtung erdberührter Bauteile, für Anschlüsse
- DIN 18534: Abdichtung von Innenräumen, bei Übergängen
- DIN 18915: Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Bodenarbeiten, Dachbegrünung
- DIN EN 13956: Abdichtungsbahnen - Kunststoff- und Elastomerbahnen für Dachabdichtung
- DIN EN 13707: Bitumenbahnen für Dachabdichtung
- DIN EN 13162 bis 13171: Wärmedämmstoffe für Gebäude
- DIN EN 622: Faserplatten - Anforderungen, Dämmung und Unterkonstruktion
- DIN EN 12004-1: Mörtel und Klebstoffe für keramische Fliesen und Platten, Terrassenbeläge
- DIN EN 12068: Korrosionsschutz, Metallteile, Attika, Dachrinnen, Fallrohre
- DIN EN 1090-4/-5: Ausführung von Attika und Metallarbeiten
- DIN EN 14782/14783: Dachdeckungs- und Wandbekleidungselemente aus Metallblech
- DIN EN 1253: Abläufe für Gebäude, Notüberläufe und Entwässerung
- DIN EN 13501: Brandverhalten von Bauprodukten und Bauarten, Brandschutz
- DIN EN 1991-1-4: Windlasten, Statik und Befestigung
- DIN EN 14414: Dachbegrünung - Anforderungen und Prüfverfahren
- GEG (Gebäudeenergiegesetz) und GEG-Nachweis
- Landesbauordnung (LBO), bauaufsichtliche Zulassung (Verwendbarkeitsnachweis), Brandschutzkonzept sowie weitere einschlägige EN-/DIN-Normen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie anerkannte Regeln der Technik.
Zusätzliche Fachregeln und Richtlinien:
- Flachdachrichtlinie des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH)
- Hersteller-Richtlinien und Montageanleitungen für Abdichtungs- und Begrünungssysteme
Zusätzlich sind folgende Hersteller-Nachweise zu erfüllen:
- Güteüberwachung für Abdichtungs- und Dämmmaterialien
- Qualitätsmanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 9001
- Umweltmanagement des Herstellers nach EN ISO 14001
- Energiemanagement des Herstellers nach DIN EN ISO 50001
- Ökobilanz (EPD) für Abdichtungs- und Dämmmaterialien
Systemvorgaben und Ausführung
Die Ausführung der Dachabdichtung und Dachbegrünung erfolgt als Komplettsystem gemäß den technischen Vorgaben und Zulassungen des Herstellers sowie den Anforderungen des GEG und den einschlägigen Normen und Regelwerken. Die Richtlinien und Montageanleitungen des Systemherstellers sind vorrangig zu beachten.
Alle erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und die Umsetzung des Brandschutzkonzepts, sind entsprechend den geltenden Vorschriften und Detailvorgaben umzusetzen.
Werkstoffe
- Abdichtungsbahnen: gemäß DIN und Systemvorgaben, z.B. Bitumen- oder Kunststoffbahnen.
- Wärmedämmung: gemäß GEG-Nachweis, z.B. PIR-Dämmplatten.
- Gründachaufbau: Extensivbegrünung mit Systemaufbau, Substrat, Vegetation, Schutz- und Drainageschichten.
- Attika-Ausbildung: Verblechung und Abdichtung gemäß Planung und Systemvorgaben.
- Notüberläufe und Entwässerung: Dachrinnen und Fallrohre aus einbrennlackiertem Aluminium, Standrohre, Einlaufkasten und Fallrohr für Flachdachanbau.
Korrosionsschutz und Beschichtung
Alle Metallteile (z.B. Attikableche, Dachrinnen, Fallrohre) sind gemäß DIN EN 12068 und Systemvorgaben korrosionsgeschützt auszuführen.
Alle verwendeten Materialien müssen frei von Blei, Cadmium und Chrom-VI sein.
"Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen"
Sofern in den Leistungspositionen die Vorgänge "Herstellen", "Liefern" oder "Einbauen" nicht gesondert beschrieben sind, gelten diese Vorgänge unter Zugrundelegung der allgemein anerkannten Regeln der Baukunst und Technik, der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie der Ausführungsbestimmungen nach den DIN-Normen der ATV-VOB, Teil C, als beschrieben.
Bauteilschutz und Entsorgung
Alle im Arbeitsbereich befindlichen Türen, Fenster und besonders zu schützende Bauteile sind mittels Kunststofffolie (mindestens 0,2 mm dick) und UV-beständigem Klebeband abzudecken und während der Abdichtungs- und Begrünungsarbeiten vorzuhalten. Türen und Fenster müssen auch im abgeklebten Zustand zu öffnen sein.
Anfallender Abfall wird Eigentum des ANs und ist gemäß den örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Bauteilschutz fachgerecht zu entfernen und zu entsorgen.
Allgemeine Hinweise
Unklarheiten sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen. Alle Leistungen sind als komplette, funktionsfähige Einheiten anzubieten.
Zusätzliche techn. Vertragsbedingungen
01 Neubau
01
Neubau
01.01 Dachabdichtung
01.01
Dachabdichtung
01.02 Dachbegrünung
01.02
Dachbegrünung
01.03 Plattenbeläge
01.03
Plattenbeläge
01.04 Klempnerarbeiten
01.04
Klempnerarbeiten
02 Bestand
02
Bestand
02.01 Rückbau
02.01
Rückbau
02.02 Dachterrasse
02.02
Dachterrasse
02.03 Klempner
02.03
Klempner
03 Stundensatz
03
Stundensatz
03.__.__.0010 gemittelter Stundensatz
03.__.__.0010
gemittelter Stundensatz
E
1,00
Std