Material I Erdbaustoffe
Windpark Lehmden
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG Vorhaben: VSB Windpark Lehmden 30 kV Kabeltrasse Dresden, September  2026 *** Vorbemerkungen *** Die VSB  plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlage n des Typs Vestas V150-6.0 mit einer technischen Nabenhöhe von 125,0 m. Diese sind im Bundesland Niedersachsen, Landkreis Ammerland, auf dem Gebiet de r Gemeinde Rastede geplant. Für die netztechnische Anbindung wird ein 33 kV Kabelsystem zwi schen den WEA und bis zum Netzverknüpfungspunkt verlegt. Aufgrund der Kooperation mit der Alterric GmbH wird ein Teilbereich der externen Kabeltrasse parallel zueinander verlegt. Die Einspeisung er folgt im Umspannwerk der Alterric Umspannwerk Rastede GmbH & Co. KG. Die Übertragung der Einspeiseleistung erfolgt über neu zu errichtende Mi ttelspannungskabelsysteme vom Typ NA2XS(F)2Y 18/30(36) kV. Für die Kommu nikation des Windparks wird parallel zum MS Kabel ein LWL Kabel vom Typ A -DQ (ZN) B2Y 12E9/125 im mitverlegten Schutzrohr PE HD 50 x 4,6 eingebla sen. Zusätzlich wird ein Kupfer Erdungsseil ( 50 mm²) zwischen den WEA u nd dem UW verlegt. Geplanter Projektablauf Beschreibung   Ausführungszeitraum Zeitraum Kabelleitungstiefbau 01.05.2027 -15.06.2027 Anschluss Kabel an WEA und UW Juni / Juli   2027 Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe eine Vor-Ort-Begehung der gesamten Tr asse empfohlen. Folgende Unterlagen sind Bestandteile der Ausschreibung: 260331_Ü-KT-INT2.5_a3qlang_2.5tk_MKe_LEH Übersicht interne Kabeltrasse 260820_Ü-KT-EXT_a4q_25tk_MKe_LEH Übersicht externe Kabeltrasse Anlage 17_Auflagen Gemeinde Rastede zur Bauausführung Auflagen zu Wege u .Straßenquerungen Anlage 18_Auflagen Wegegen. Rastede zur Bauausführung Auflagen zu Wege u .Straßenquerungen 260911_VSB_ÜS_SLD_PaS_LEH Single Line Diagramm 260911_VSB_LF_Übersicht Kommunikation_PaS_LEH Kommunikationslayout 251010_VSB_LF_Vertragskonditionen_PaS Vertragskonditionen Verhaltensregeln auf VSB Baustellen HSE Vorgaben Es liegt außerdem eine ausführliche Ausführungsplanung vor. Diese wird d em AN vor Beginn der Ausführung zur Verfügung gestellt. *** Hinweistext *** Die hier aufgeführten Vorbemerkungen, Hinweise und Anmerkungen sind in i hrer Gesamtheit Vertragsbestandteil und gelten für das gesamte LV. Vorbe merkungen, Hinweise und Anmerkungen die bei einzelnen Abschnitten aufgef ührt sind gelten auch für die Durchführung gleichartiger Arbeiten, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist. Die Genehmigungen für Schachtarbeiten sind bei den entsprechenden Medien trägern einzuholen. Eventuell im Baufeld vorhandene Medien werden dem AN vor Baubeginn durch den AG mitgeteilt. Der AN hat sich vor Baubeginn zu versichern, dass sich in diesem Bereich keine Medien befinden. Schäden gegenüber Dritten bei der Bauausführung gehen zu Lasten des AN. Entsprec hende Auflagen in den Schachtscheinen, wie besondere Schutzvorkehrungen, Sicherungsmaßnahmen, Vor-Ort-Einweisungen und Abnahmen sind im Einheits preis enthalten und werden nicht gesondert vergütet. Die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser im notwendigen Umfang obli egt dem AN. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Zum Leistungsumfang der AN gehört das Einrichten, Vorhalten und Abräumen der Baustelle sowie die Stellung eines Fachbauleiters nach Landesbauord nung. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle in einem ordnungsgem äßen Zustand zu hinterlassen. Alle anfallenden Abfallmaterialien sind fachgerecht und auf Nachweis zu entsorgen. Die Zuführung zur jeweils erforderlichen Entsorgungsanlage li egt in der Verantwortung des AN. Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mi t dem AG einer Sondermüll - Deponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkos ten sind vom AN schriftlich anzuzeigen und werden erst nach Bestätigung durch den AG vergütet. Feldwege, ländliche Wege, Straßen, Gleisanlagen, Bankette u.s.w., welche bei der Kabelverlegung beschädigt und/oder verschmutzt wurden, sind in i hren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der AN darf für den Transport von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Fläc hen unter den vorgegebenen Auflagen benutzen und hat sie bei Verschmutzu ng umgehend zu säubern. Die entsprechenden Kosten sind in die Einheitspr eise einzukalkulieren. Die Säuberung hat, wenn nötig, mehrmals am Tage z u geschehen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht oder nur ungenügend nach, so wird der AG eine Säuberung (im Bedarfsfall auch ohne vorherige Benachrichtigung des AN) durch Dritte vornehmen lassen. Die Kosten gehe n zu Lasten des AN. Eine Vergütung durch den AG erfolgt nicht. Beschädigte Drainageleitungen sind fachgerecht zu reparieren, zu dokumen tieren (Fotodokumentation) und vom AG / Bewirtschafter / Eigentümer abne hmen zu lassen. Vor-Ort-Einweisungen, Abnahmen, Zwischenabnahmen und Begehungen mit Priv ateigentümern, TÖB's, SIGEKO und AG sind in die Preise einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung durch den AG erfolgt nicht. Die Absteckung/ Einmessung der Kabeltrasse erfolgt durch den AG, der AN hat die Koordinierung dieser Maßnahmen in seine EP einzukalkulieren. Die in der Ausschreibung angegebenen Kabellängen sind aus dem Lageplan a ufgemessen. Für die Kabelbestellung sind die notwendigen Längen eigenver antwortlich vom AN zu prüfen und zu bestellen um einen reibungslosen Bau ablauf gewährleisten zu können. Auf die notwendigen Kabelmehrlängen an M uffen und Spleißmuffen wird hingewiesen. Unbegründet hohe Kabelverschnit te gehen zu Lasten des AN. Forderungen aus dem ArbSchG, ArbSchG-ZusatzVO und ArbStättV sind Rechnun g zu tragen! Wir weisen besonders auf die Einhaltung in Bezug auf WC, Wasch- und Aufe nthaltsraum hin. Eine Vergütung durch den AG erfolgt nicht. Alle Positionen des LV beinhalten die Lieferung der Materialien, alle zu sätzlichen Leistungen wie Zuschneiden von Materialien u.a. einschließlic h aller Nebenarbeiten, falls im Ausschreibungstext nicht Anderes vermerk t ist. Die Ableitung von anfallenden Oberflächen- und Sickerwassers inklusive der durch den AN ggf. einzuholenden Einleitgenehmigung ist in die Einhei tspreise einzukalkulieren. Erkennt der Auftragnehmer während der Ausführung der Leistung, dass aufg rund erheblicher Mengenmehrungen eine erhebliche Preiserhöhung eintreten wird, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Einsichtnahme in Pläne un d sonstige Unterlagen, durch Besichtigung der Baustelle und eigene Fests tellungen ein genaues Bild über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leis tungen zu verschaffen und sich über Zu- und Abfahrt, Medienanschlüsse, La germöglichkeiten und die sonstigen Verhältnisse vor Ort zu unterrichten, die für die Preisgestaltung des Angebotes wesentlich sind. Offensichtliche Erschwernisse sind in die Preise einzurechnen. Dem Auftragnehmer können aus der Unkenntnis von örtlichen Gegebenheiten entstehende Nachteile nicht geltend gemacht werden. Behinderungen im Sinne der VOB, die nach Ansicht des AN zu einer Verläng erung der Ausführungsfrist führen, sind dem AG noch am gleichen Tag mit der entsprechenden  ausführlichen Begründung schriftlich anzuzeigen. Einheitspreise umfassen, soweit nicht anders im Langtext der Position an gegeben, sämtliche Kosten für die komplette, qualitätsgerechte und fachg erechte Ausführung der Leistungen. Den Leistungen liegen die gültigen Normen und Vorschriften sowie die ane rkannten Regeln der Technik zugrunde. Die Einhaltung folgender Richtlinien und Vorschriften in jeweils gültige r Fassung wird zwingend gefordert: 1. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2019), 2. DIN VDE Bestimmungen und Normen mit VDE Klassifikation, 3. DIN Vorschriften und DIN Normen, 4. VDI Richtlinien, 5. DGUV Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 38 , 6. Vorschriften und Anforderungen des EVU, 7. Vorschriften der Träger öffentlicher Belange, 8. Behördliche Vorschriften und Auflagen, 9. Vorschriften der Träger der Ver- und Entsorgungsanlagen, 10. DVGW Arbeitsblatt GW329, 11. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97) 12. Anerkannte Regeln der Technik. Der AN hat Bautagesberichte zu erstellen und diese jeweils Montags bis 1 2:00 Uhr dem AG per e-mail zuzusenden. Baubesprechungen finden wöchentlich in Abstimmung mit dem AG statt. Preisbemessungsklausel: Preise für Kabel und Leitungen sind Festpreise bis zum Ende der Angebots bindefrist!
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
02 Tiefbauarbeiten
02
Tiefbauarbeiten
02.01 Kabeltrasse
02.01
Kabeltrasse