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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Vorhaben: VSB Windpark Lehmden 30 kV Kabeltrasse
Dresden, September 2026
*** Vorbemerkungen ***
Die VSB plant die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlage
n des Typs Vestas V150-6.0 mit einer technischen Nabenhöhe von 125,0 m.
Diese
sind im Bundesland Niedersachsen, Landkreis Ammerland, auf dem Gebiet de
r Gemeinde Rastede
geplant. Für die netztechnische Anbindung wird ein 33 kV Kabelsystem zwi
schen den WEA und bis zum
Netzverknüpfungspunkt verlegt. Aufgrund der Kooperation mit der Alterric
GmbH wird ein Teilbereich
der externen Kabeltrasse parallel zueinander verlegt. Die Einspeisung er
folgt im Umspannwerk der
Alterric Umspannwerk Rastede GmbH & Co. KG.
Die Übertragung der Einspeiseleistung erfolgt über neu zu errichtende Mi
ttelspannungskabelsysteme vom Typ NA2XS(F)2Y 18/30(36) kV. Für die Kommu
nikation des Windparks wird parallel zum MS Kabel ein LWL Kabel vom Typ A
-DQ (ZN) B2Y 12E9/125 im mitverlegten Schutzrohr PE HD 50 x 4,6 eingebla
sen. Zusätzlich wird ein Kupfer Erdungsseil ( 50 mm²) zwischen den WEA u
nd dem UW verlegt.
Geplanter Projektablauf
Beschreibung Ausführungszeitraum
Zeitraum Kabelleitungstiefbau 01.05.2027 -15.06.2027
Anschluss Kabel an WEA und UW Juni / Juli 2027
Dem Bieter wird vor Angebotsabgabe eine Vor-Ort-Begehung der gesamten Tr
asse empfohlen.
Folgende Unterlagen sind Bestandteile der Ausschreibung:
260331_Ü-KT-INT2.5_a3qlang_2.5tk_MKe_LEH Übersicht interne Kabeltrasse
260820_Ü-KT-EXT_a4q_25tk_MKe_LEH Übersicht externe Kabeltrasse
Anlage 17_Auflagen Gemeinde Rastede zur Bauausführung Auflagen zu Wege u
.Straßenquerungen
Anlage 18_Auflagen Wegegen. Rastede zur Bauausführung Auflagen zu Wege u
.Straßenquerungen
260911_VSB_ÜS_SLD_PaS_LEH Single Line Diagramm
260911_VSB_LF_Übersicht Kommunikation_PaS_LEH Kommunikationslayout
251010_VSB_LF_Vertragskonditionen_PaS Vertragskonditionen
Verhaltensregeln auf VSB Baustellen HSE Vorgaben
Es liegt außerdem eine ausführliche Ausführungsplanung vor. Diese wird d
em AN vor Beginn der Ausführung zur Verfügung gestellt.
*** Hinweistext ***
Die hier aufgeführten Vorbemerkungen, Hinweise und Anmerkungen sind in i
hrer Gesamtheit Vertragsbestandteil und gelten für das gesamte LV. Vorbe
merkungen, Hinweise und Anmerkungen die bei einzelnen Abschnitten aufgef
ührt sind gelten auch für die Durchführung gleichartiger Arbeiten, auch
wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt ist.
Die Genehmigungen für Schachtarbeiten sind bei den entsprechenden Medien
trägern einzuholen. Eventuell im Baufeld vorhandene Medien werden dem AN
vor Baubeginn durch den AG mitgeteilt. Der AN hat sich vor Baubeginn zu
versichern, dass sich in diesem Bereich keine Medien befinden. Schäden
gegenüber Dritten bei der Bauausführung gehen zu Lasten des AN. Entsprec
hende Auflagen in den Schachtscheinen, wie besondere Schutzvorkehrungen,
Sicherungsmaßnahmen, Vor-Ort-Einweisungen und Abnahmen sind im Einheits
preis enthalten und werden nicht gesondert vergütet.
Die Bereitstellung von Baustrom und Bauwasser im notwendigen Umfang obli
egt dem AN. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
Zum Leistungsumfang der AN gehört das Einrichten, Vorhalten und Abräumen
der Baustelle sowie die Stellung eines Fachbauleiters nach Landesbauord
nung. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle in einem ordnungsgem
äßen Zustand zu hinterlassen.
Alle anfallenden Abfallmaterialien sind fachgerecht und auf Nachweis zu
entsorgen. Die Zuführung zur jeweils erforderlichen Entsorgungsanlage li
egt in der Verantwortung des AN.
Werden bei der Aufnahme von Boden o.ä. Schadstoffe festgestellt, ist der
AG unverzüglich zu informieren. Diese Schadstoffe sind in Abstimmung mi
t dem AG einer Sondermüll - Deponie zuzuführen. Die entstehenden Mehrkos
ten sind vom AN schriftlich anzuzeigen und werden erst nach Bestätigung
durch den AG vergütet.
Feldwege, ländliche Wege, Straßen, Gleisanlagen, Bankette u.s.w., welche
bei der Kabelverlegung beschädigt und/oder verschmutzt wurden, sind in i
hren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der AN darf für den Transport
von Materialien und Geräten nur die dafür freigegebenen Straßen und Fläc
hen unter den vorgegebenen Auflagen benutzen und hat sie bei Verschmutzu
ng umgehend zu säubern. Die entsprechenden Kosten sind in die Einheitspr
eise einzukalkulieren. Die Säuberung hat, wenn nötig, mehrmals am Tage z
u geschehen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht oder nur ungenügend
nach, so wird der AG eine Säuberung (im Bedarfsfall auch ohne vorherige
Benachrichtigung des AN) durch Dritte vornehmen lassen. Die Kosten gehe
n zu Lasten des AN. Eine Vergütung durch den AG erfolgt nicht.
Beschädigte Drainageleitungen sind fachgerecht zu reparieren, zu dokumen
tieren (Fotodokumentation) und vom AG / Bewirtschafter / Eigentümer abne
hmen zu lassen.
Vor-Ort-Einweisungen, Abnahmen, Zwischenabnahmen und Begehungen mit Priv
ateigentümern, TÖB's, SIGEKO und AG sind in die Preise einzukalkulieren.
Eine gesonderte Vergütung durch den AG erfolgt nicht.
Die Absteckung/ Einmessung der Kabeltrasse erfolgt durch den AG, der AN
hat die Koordinierung dieser Maßnahmen in seine EP einzukalkulieren.
Die in der Ausschreibung angegebenen Kabellängen sind aus dem Lageplan a
ufgemessen. Für die Kabelbestellung sind die notwendigen Längen eigenver
antwortlich vom AN zu prüfen und zu bestellen um einen reibungslosen Bau
ablauf gewährleisten zu können. Auf die notwendigen Kabelmehrlängen an M
uffen und Spleißmuffen wird hingewiesen. Unbegründet hohe Kabelverschnit
te gehen zu Lasten des AN.
Forderungen aus dem ArbSchG, ArbSchG-ZusatzVO und ArbStättV sind Rechnun
g zu tragen!
Wir weisen besonders auf die Einhaltung in Bezug auf WC, Wasch- und Aufe
nthaltsraum hin.
Eine Vergütung durch den AG erfolgt nicht.
Alle Positionen des LV beinhalten die Lieferung der Materialien, alle zu
sätzlichen Leistungen wie Zuschneiden von Materialien u.a. einschließlic
h aller Nebenarbeiten, falls im Ausschreibungstext nicht Anderes vermerk
t ist.
Die Ableitung von anfallenden Oberflächen- und Sickerwassers inklusive
der durch den AN ggf. einzuholenden Einleitgenehmigung ist in die Einhei
tspreise einzukalkulieren.
Erkennt der Auftragnehmer während der Ausführung der Leistung, dass aufg
rund erheblicher Mengenmehrungen eine erhebliche Preiserhöhung eintreten
wird, so hat er dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Einsichtnahme in Pläne un
d sonstige Unterlagen, durch Besichtigung der Baustelle und eigene Fests
tellungen ein genaues Bild über Art und Umfang der ausgeschriebenen Leis
tungen zu verschaffen und sich über Zu- und Abfahrt, Medienanschlüsse, La
germöglichkeiten und die sonstigen Verhältnisse vor Ort zu unterrichten,
die für die Preisgestaltung des Angebotes wesentlich sind.
Offensichtliche Erschwernisse sind in die Preise einzurechnen.
Dem Auftragnehmer können aus der Unkenntnis von örtlichen Gegebenheiten
entstehende Nachteile nicht geltend gemacht werden.
Behinderungen im Sinne der VOB, die nach Ansicht des AN zu einer Verläng
erung der Ausführungsfrist führen, sind dem AG noch am gleichen Tag mit
der entsprechenden ausführlichen Begründung schriftlich anzuzeigen.
Einheitspreise umfassen, soweit nicht anders im Langtext der Position an
gegeben, sämtliche Kosten für die komplette, qualitätsgerechte und fachg
erechte Ausführung der Leistungen.
Den Leistungen liegen die gültigen Normen und Vorschriften sowie die ane
rkannten Regeln der Technik zugrunde.
Die Einhaltung folgender Richtlinien und Vorschriften in jeweils gültige
r Fassung wird zwingend gefordert:
1. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB 2019),
2. DIN VDE Bestimmungen und Normen mit VDE Klassifikation,
3. DIN Vorschriften und DIN Normen,
4. VDI Richtlinien,
5. DGUV Vorschriften, insbesondere DGUV Vorschrift 3, DGUV Vorschrift 38
,
6. Vorschriften und Anforderungen des EVU,
7. Vorschriften der Träger öffentlicher Belange,
8. Behördliche Vorschriften und Auflagen,
9. Vorschriften der Träger der Ver- und Entsorgungsanlagen,
10. DVGW Arbeitsblatt GW329,
11. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Siche
rungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA 97)
12. Anerkannte Regeln der Technik.
Der AN hat Bautagesberichte zu erstellen und diese jeweils Montags bis 1
2:00 Uhr dem AG per e-mail zuzusenden.
Baubesprechungen finden wöchentlich in Abstimmung mit dem AG statt.
Preisbemessungsklausel:
Preise für Kabel und Leitungen sind Festpreise bis zum Ende der Angebots
bindefrist!
LEISTUNGSBESCHREIBUNG
02 Tiefbauarbeiten
02
Tiefbauarbeiten
02.01 Kabeltrasse
02.01
Kabeltrasse