Zementestrich
Wilhelmsburgkaserne Ulm
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude, Wilhelmsburg-Kaserne NIUKS-Gebäude Nr. 46       Gebäude Nr. 47          Gebäude Nr. 48 Objektanschrift:         Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg Kaserne) Bauherr:                    Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2, 89073 Ulm In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr. 47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten". Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als Wohngebäude erstellt: Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu errichten. Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte, Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum, Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume, Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung. Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren (Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude.  Die Fassaden werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt: Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut.  Die großflächigen Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten Außenwänden und  sichtbaren Holzstützen und  -unterzügen. Das Gebäude ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt. Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet. 1. ALLGEMEINES 1.1 Abkürzungen AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter AG = Auftraggeber, Generalunternehmer 1.2 Grundlagen Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB des Auftraggebers und der VOB. Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam werden, bleiben die übrigen verbindlich. 2. KALKULATIONSHINWEISE 2.1 Allgemeines Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind Sache des Bieters und werden nicht vergütet. Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im PDF-Format oder in Papierform einzureichen. Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten Anlage zu tun. Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen. Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer groben Schätzung.  Abweichungen von den genannten Massen sind zu erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall, dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten Abschnitts- und bauteilübergreifend. Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und Planunterlagen. Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen. Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen im Verantwortungsbereich des AN. Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte Ausführung. Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung. Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung und Dokumentation eingerichtet. Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das eingerichtete Tool eigenständig vornehmen. 2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. 2.3 Medienversorgung auf der Baustelle Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege. 2.4 Angebotsinhalte Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten. Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren. Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten einzukalkulieren. Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw. allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen, sind diese im Angebot einzukalkulieren.. In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und für die Leistungserbringung des  AN erforderlich sind: - Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise   und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen, sowie deren Durchführung. - Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende   Beseitigung von Verunreinigungen. - Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs   oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt   und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird. - Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden Bauschutts samt aller dafür   erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung   notwendiger Verpackung usw., - Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei  Erfordernis sind zu berücksichtigen. Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag. Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene Vertragslaufzeit. 2.5  Fabrikate In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen. Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem AN. Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen. Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen. Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen. 3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE 3.1 Abrechnungshinweise Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen. Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen. 3.2 Tagelohnarbeiten An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB §15 Nr. 5 Anwendung. Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein, wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen. Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen. Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis in Auftrag gegeben werden, werden  Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2 VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet. Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die vereinbarten Auftragskonditionen. 3.3 Umlagen Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen: Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% / Sanitäreinrichtungen 0,6%) Bauleistungsversicherung:       0,5 % Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Folgende BNB-Anforderungen für Bitumenprodukte zur Abdichtungn sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC / gefährliche Stoffe Bauproduktgruppe: Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen Bauprodukttyp: kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen inkl. Voranstriche, -kleber und -versiegelungen (außer Bitumenvoranstriche für Umkehrdächer, siehe hierzu Pos 22) Typische Einsatzbereiche: Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich / Wasser / Feuchte, Bitumendickbeschichtungen und Dämmstoffmontage Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) GISCODE BBP 10 Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Bitumenprodukte
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und Ortschäume sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: Halogenierte Treibmittel / gefährliche Einzelstoffe Bauproduktgruppe: Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haus technik Bauprodukttyp: EPS/XPS/PUR/PIR Dämmprodukte Melamin- und Phenolharzschäume, für den Innen- und Außenbereich für Dämmstoffe in WDVS gilt zusätzlich Pos. 36a Typische Einsatzbereiche: Wand-, Decken-, Bodendämmung flexible TGA- Dämmung Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D) Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM EPD für HBCDD und TCEP auch: Herstellererklärung gemäß REACH, Leistungserklärung zur CE-Kennzeichnung
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und Ortschäume sind einzuhalten und anzubieten: Betrachtete Schadstoffgruppe: VOC /  Biozide / gefährliche Stoffe / gefährliche Einzelstoffe (Formaldehyd) halogenierte Treibmittel Bauproduktgruppe: Dämmstoffe Bauprodukttyp: mineralische und nicht mineralische Innendämmungen Typische Einsatzbereiche: Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand, Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen- und Holztafelbauweise Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3) Für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos. 32a und 32b, für organische Dämmstoffe gilt Pos. 46 zusätzlich gilt: Einhaltung AgBB-Schema Mögliche Nachweisdokumente: PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel) Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
Alle besonderen Bauteile, Maßnahmen, Hilfsmittel, Erschwernisse usw. im Sinne der DIN 18560 usw., VOB/C Abschnitt 4.2 (Besondere Leistungen), die im LV nicht besonders beschrieben wurden, die aber zur einwandfreien Ausführung der Arbeiten gehören, sind in die Einheitspreise der Positionen einzurechnen. Hierzu gehören besonders: - Arbeitsunterbrechung bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten Arbeitsgängen - Besondere Vorkehrungen zur Ausführung der Arbeiten bei Frost und Feuchtigkeit sowie Vorkehrungen bei zu erkennender Gefahr auch Dritten gegenüber - Reinigen des Untergrundes - Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an und von Bauteilen. - Absperren von mit frischem Estrichbelag fertiggestellte Bereiche einschl. Der benötigten Absperrma terialien Nach 48 Stunden wird eine Begehbarkeit der Estriche gefordert. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. Die zur Kalkulation erforderliche Einsichtnahme in die Planunterlagen und sich daraus evtl. ergebende Zusatzangebote hat der Anbieter mit dem Angebot durchzuführen/ abzugeben. Feuchtegehalt Bei üblichen Zementestrichen ist die Belegreife bei einem Feuchtegehalt von =2,0 CM-% (beheizt  = 1,8 CM-%) erreicht. Bei üblichen Calciumsulfatestrichen liegt der Wert bei = 0,5 CM-% (beheizt = 0,5 CM-%). Bei anderen mineralisch gebundenen Estrichen oder Sonderprodukten können abweichende Werte gelten. Bei abweichenden zu erwartenden Werten hat der AN zur Angebotsabgabe entsprechende Nachweise und technische Datenblätter vorzulegen. Nebenleistungen sind (in den EP`s enthalten): a) Höhenaufmaß Prüfen des Höhennivellements aller Räume, die einen Estrichbelag erhalten sollen, vor Beginn der eigenen Arbeiten und sofortige Meldung an die Bauleitung, wenn nicht DIN-gerechte Rohbautoleranzen oder von den Plänen abweichende Fußbodenhöhen festgestellt werden. Nachträgliche Mehrforderungen für Toleranzausgleich, fehlerhafte Estrichhöhen und ähnliches werden nicht anerkannt. b) Untergrundvorbereitung Prüfen, Reinigen und ggf. Aufrauen der vorhandenen Untergründe, Aufbringen von Haftbrücken usw. (Ausnahme: Aufrauhen durch Kugelstrahlen - siehe besondere Position). c) Aussparungen, An- und Abschlüsse - Herstellen von Kanten an allen Aussparungen, die offenbleiben oder später geschlossen werden und an Anschlüssen später eingebauter Bauteile. - Am Anschluss an Einläufe ist der Estrich abzusenken, gemäß Angabe Bauleitung - In Türöffnungen und an Übergängen zu Hohlraum- und Doppelboden sind Abstellungen mit Trennstreifen vorzusehen. - Aussparungen und Anschließen an Belagabschlüsse, Türen, Fenster, Einbauteile und Einrichtungen - Das Herstellen von Aussparungen, das Anarbeiten der Beläge an Einbauteile, Installationen, Revisionsöffnungen, Stützen, Pfeiler usw. aller Art und Größe usw., auch nachträglich, werden nur besonders vergütet, soweit dies in besonderen Positionen beschrieben ist. d) Haustechnische Installationen Fachgerechtes Anarbeiten an sämtliche im Bodenaufbau verlaufende haustechnische Installationen, inkl. Einbringen von Ausgleichsschüttungen nach Erfordernis. e) Randstreifenbefestigung - Randstreifen an allen Randfugen anbringen - Randstreifen sind unterhalb der Estrichoberkante zu kleben/tackern,da nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine Sockelleiste Schäden, die aus der Befestigung der Randstreifen resultieren, kaschiert. f) Kleinflächen Das Einbringen des Estrichs auch in sich ergebenden Kleinstflächen (z.B.Streifen zwischen Unterflurkonvektoren und Fassade) ist über die Hauptpositionen mit abgegolten. g) Fugen - Ausbilden und Verfüllen/ Verschließen aller Dehn- und Schwindfugen sowie Verdübelung von Estrichflächen in der je nach Estrichart erforderlichen Menge, Größe und Ausführung, sofern im LV keine besondere Position enthalten ist. - Nur Gebäudedehnfugen werden generell separat beschrieben. Vom Oberbodenverleger sind keine Maßnahmen für die Ausbildung von Fugen vorgesehen. Die Fugeneinteilung muss mit der Bauleitung einvernehmlich festgelegt werden. Fugen sind geradlinig herzustellen. - Randanschlüsse, z.B. An ausgerundeten Ecken des Randstreifens sind zu verkorken. h) Putzüberstände Beseitigen von Putzüberständen, soweit im LV keine besondere Position enthalten ist. i) Schutzmaßnahmen Verwahren und Schützen angrenzender Bauteile gegen Beschädigung und Verschmutzung. Entstehen irreparable Schäden, so wird ein angemessener Betrag für Wertminderung abgezogen. Sonstige Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers beseitigt. Bei im Bodenaufbau verlaufenden Leitungen ist darauf zu achten, dass deren Isolierung nicht beschädigt ist bzw. beschädigt wird. j) Mindestestrichstärken Die Mindestestrichstärken sind gem. DIN 18560 einzuhalten unter Berücksichtigung der nach Nutzung anzusetzenden Lastannahmen.
Alle besonderen Bauteile, Maßnahmen, Hilfsmittel,
In die Preise sind folgende Leistungen einzukalkulieren bzw. enthalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Oberflächenbehandlung der Betonoberfläche einschl. der erforderlichen Vorarbeiten z.B. Untergrund reinigen und bei Bedarf Erhöhungen entfernen Anarbeiten an andere Bauteile einschl. aller notwendigen Schutzmaßnahmen. Anschlüsse an Sockel, Anschlagschienen, Schutzabdeckungen der Estriche nach den Normen zum Schutz vor Entfeuchtung. Schleifen der Estriche nach Vorschrift mit geeignetem Schleifmittel . Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen und Heizkörper, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigungen und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei Materialtransport durch bereits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen. Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung mit dem Estrich haben; sie sind mit dem Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen. Aussparungen sind zu schalen. Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugenüberdeckung vorzunehmen. In der Regel ist die Dämmung unter Anschlagschienen durchzuführen. Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen. Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen, Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird. Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen ( Kehren ist untersagt ). Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Sofern Fließestriche auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Folienabdeckung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen auszuführen. Haftbrücken müssen vollständig abtrocknen. Ergibt sich aus dem Meterriß, daß geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken - so ist über den Auftraggeber eine Entscheidung zu fordern. Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, daß Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett, Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden. Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere gegen Zugluft. Die Estrichoberfläche muß nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, daß sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann. Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen. Arbeitsfugen und alle nötigen Vorbereitungen müssen im Preis einkalkuliert werden, diese Arbeiten werden nicht gesondert vergütet. Vom AN sind alle weiterführenden, der Ausführung dienenden Planungen, z.B. Fugenplan, Vorgaben für die Estrichaufheizung vorzulegen. Für die Ebenheit der Estrichoberflächen gilt DIN18202, Tabelle 3, Zeile 4. Alle Oberflächen sind abgerieben und geglättet herzustellen. Zum Nachweis der Vertragsgemäßheit seiner Leistungen hat der Auftragnehmer vor der Abnahme folgende Unterlagen vorzulegen: Dokumentation bestehend aus Datenblätter Material, Nachweise/Protokolle, Fachbauleiter- und Fachunternehmererklärung, Herstellerbestätigungen bei Einsatz von Schnellzementestrich / Estrichbeschleuniger, Nachweis der Belegereife Estrich. Nebenangebote Werden vom Bieter andere als die ausgeschriebenen Konstruktionen bzw. Fabrikate angeboten, so sind diese Alternativen in einem gesonderten Schreiben bezogen auf den Leistungsbeschrieb dem Angebot als Nebenangebot beizufügen. Qualitätssicherung Die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erfolgt gem. den Bestimmungen der VOB, den einschlägigen Vorschriften der DIN sowie den jeweiligen Herstellervorschriften. Die entsprechenden System-Prüfzeugnisse sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Stoffe - Bauteile Die Estriche müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet sein. Alle verwendeten Bauhilfsstoffe dürfen den Estrich nicht nachteilig beeinflussen.
In die Preise sind folgende Leistungen einzukalkulieren
Für die Ausführung der nachstehend beschriebenen Leistungen gelten prinzipiell die VOB/C, (d.h. die DIN 18299 und die - entsprechend den anzubietenden Leistungen - fachspezifischen DIN-Vorschriften). Besonders hingewiesen wird auf: - DIN 18353 Estricharbeiten - DIN 18201 Ebenheitstoleranzen im Hochbau, Begriffe, Grundsätze, Anwendung,   Prüfung - DIN 18202 Ebenheitstoleranzen im Hochbau, Bauwerke - DIN 4102   Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - DIN 4109   Schallschutz im Hochbau - DIN 1055   Lastannahmen für Bauten - DIN 1164-10 Zement mit besonderen Eigenschaften - Teil 10 Zusammensetzung,   Anforderung und Übereinstimmungsnachweis von Normalzement mit   besonderen Eigenschaften - DIN EN 13454-1 Calciumsulfat-Binder, Calciumsulfat-Compositbinder und   Calcium-Wermörtel für Estriche-Teil 1 Begriffe und Anforderungen - DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude 13171 - DIN 18 195 Bauwerksabdichtung - Technische Regeln / Vorschriften für Kleber Spachtelungen und Grundierungen    sowie die ergänzenden Umweltschutzbestimmungen - Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2 - Arbeitsstätten-Richtlinien, usw. - die anerkannten Regeln der Technik sowie - Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien der verwendeten Materialien. - die Baustelleneinrichtung muss der jeweiligen LBO, den DIN- als auch den   Unfallverhütungsvorschriften der örtlich zuständigen Berufsgenossenschaft   entsprechen.
Für die Ausführung der nachstehend beschriebenen
1. 1 Abdichtungslagen
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Abdichtungslagen
1. 2 Ausgleichschüttungen und Dämmungen
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Ausgleichschüttungen und Dämmungen
1. 3 Zement-Heizestriche, schwimmend
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Zement-Heizestriche, schwimmend