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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg
Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2,
89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr.
47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken
errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als
Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und
jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in
Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu
errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit
eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte,
Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum,
Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume,
Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren
(Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden
werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden
Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der
Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht
unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über
eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich
an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in
Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume
und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen
Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen
Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten
Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude
ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung
ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der
Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und
gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare
Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion
aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den
opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden
mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen
im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem
AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom
Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Folgende BNB-Anforderungen für Bitumenprodukte
zur Abdichtungn sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen
Bauprodukttyp:
kalt verarbeitete Bitumenbeschichtungen inkl.
Voranstriche, -kleber und -versiegelungen
(außer Bitumenvoranstriche für Umkehrdächer,
siehe hierzu Pos 22)
Typische Einsatzbereiche:
Dachabdichtungen, Bauwerksabdichtungen gegen Erdreich /
Wasser / Feuchte, Bitumendickbeschichtungen und
Dämmstoffmontage
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
GISCODE BBP 10
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Bitumenprodukte
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und
Ortschäume sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
Halogenierte Treibmittel / gefährliche Einzelstoffe
Bauproduktgruppe:
Kunstschaum-Dämmstoffe für Gebäude und Haus
technik
Bauprodukttyp:
EPS/XPS/PUR/PIR Dämmprodukte
Melamin- und Phenolharzschäume,
für den Innen- und Außenbereich
für Dämmstoffe in WDVS gilt zusätzlich Pos. 36a
Typische Einsatzbereiche:
Wand-, Decken-, Bodendämmung flexible TGA-
Dämmung
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
Frei von halogenierten Treibmitteln und HBCDD in
EPS/XPS, TCEP in PUR/PIR < 0,1 % (siehe Anlage 2, C/D)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM EPD für HBCDD und TCEP auch:
Herstellererklärung gemäß REACH, Leistungserklärung
zur CE-Kennzeichnung
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und
Ortschäume sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / Biozide / gefährliche Stoffe / gefährliche
Einzelstoffe (Formaldehyd) halogenierte Treibmittel
Bauproduktgruppe:
Dämmstoffe
Bauprodukttyp:
mineralische und nicht mineralische Innendämmungen
Typische Einsatzbereiche:
Innendämmung von Aufenthaltsräumen an Wand,
Decke, Bodenplatte, Raumtrennwänden, bei Holzrahmen-
und
Holztafelbauweise
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
Für Kunstschaum-Dämmstoffe gelten Anforderungen in Pos.
32a und 32b, für organische Dämmstoffe gilt Pos. 46
zusätzlich gilt:
Einhaltung AgBB-Schema
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM SDB Umweltzeichen (z.B. Blauer Engel)
Leistungserklärungen zur CE-Kennzeichnung
ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Dämmstoffe und
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
Alle besonderen Bauteile, Maßnahmen, Hilfsmittel,
Erschwernisse usw. im Sinne der DIN 18560 usw., VOB/C
Abschnitt 4.2 (Besondere Leistungen), die im LV nicht
besonders beschrieben wurden, die aber zur
einwandfreien Ausführung der Arbeiten gehören, sind in
die Einheitspreise der Positionen einzurechnen. Hierzu
gehören besonders:
- Arbeitsunterbrechung bzw. Mehraufwendungen bei
zeitlich getrennten Arbeitsgängen
- Besondere Vorkehrungen zur Ausführung der Arbeiten
bei Frost und Feuchtigkeit sowie Vorkehrungen bei zu
erkennender Gefahr auch Dritten gegenüber
- Reinigen des Untergrundes
- Vorkehrungen gegen Verschmutzung und Beschädigung an
und von Bauteilen.
- Absperren von mit frischem Estrichbelag
fertiggestellte Bereiche einschl. Der benötigten
Absperrma
terialien
Nach 48 Stunden wird eine Begehbarkeit der Estriche
gefordert. Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den
normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur
Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Die zur Kalkulation erforderliche Einsichtnahme in die
Planunterlagen und sich daraus evtl. ergebende
Zusatzangebote hat der Anbieter mit dem Angebot
durchzuführen/ abzugeben.
Feuchtegehalt
Bei üblichen Zementestrichen ist die Belegreife bei
einem Feuchtegehalt von =2,0 CM-% (beheizt = 1,8 CM-%)
erreicht. Bei üblichen Calciumsulfatestrichen liegt der
Wert bei = 0,5 CM-% (beheizt = 0,5 CM-%). Bei anderen
mineralisch gebundenen Estrichen oder Sonderprodukten
können abweichende Werte gelten. Bei abweichenden zu
erwartenden Werten hat der AN zur Angebotsabgabe
entsprechende Nachweise und technische Datenblätter
vorzulegen.
Nebenleistungen sind (in den EP`s enthalten):
a) Höhenaufmaß
Prüfen des Höhennivellements aller Räume, die einen
Estrichbelag erhalten sollen, vor Beginn der eigenen
Arbeiten und sofortige Meldung an die Bauleitung, wenn
nicht DIN-gerechte Rohbautoleranzen oder von den Plänen
abweichende Fußbodenhöhen festgestellt werden.
Nachträgliche Mehrforderungen für Toleranzausgleich,
fehlerhafte Estrichhöhen und ähnliches werden nicht
anerkannt.
b) Untergrundvorbereitung
Prüfen, Reinigen und ggf. Aufrauen der vorhandenen
Untergründe, Aufbringen von Haftbrücken usw. (Ausnahme:
Aufrauhen durch Kugelstrahlen - siehe besondere
Position).
c) Aussparungen, An- und Abschlüsse
- Herstellen von Kanten an allen Aussparungen, die
offenbleiben oder später geschlossen werden und an
Anschlüssen später eingebauter Bauteile.
- Am Anschluss an Einläufe ist der Estrich abzusenken,
gemäß Angabe Bauleitung
- In Türöffnungen und an Übergängen zu Hohlraum- und
Doppelboden sind Abstellungen mit Trennstreifen
vorzusehen.
- Aussparungen und Anschließen an Belagabschlüsse,
Türen, Fenster, Einbauteile und Einrichtungen
- Das Herstellen von Aussparungen, das Anarbeiten der
Beläge an Einbauteile, Installationen,
Revisionsöffnungen, Stützen, Pfeiler usw. aller Art und
Größe usw., auch nachträglich, werden nur
besonders vergütet, soweit dies in besonderen
Positionen beschrieben ist.
d) Haustechnische Installationen
Fachgerechtes Anarbeiten an sämtliche im Bodenaufbau
verlaufende haustechnische Installationen, inkl.
Einbringen von Ausgleichsschüttungen nach Erfordernis.
e) Randstreifenbefestigung
- Randstreifen an allen Randfugen anbringen
- Randstreifen sind unterhalb der Estrichoberkante zu
kleben/tackern,da nicht davon ausgegangen werden kann,
dass eine Sockelleiste Schäden, die aus der Befestigung
der Randstreifen resultieren,
kaschiert.
f) Kleinflächen
Das Einbringen des Estrichs auch in sich ergebenden
Kleinstflächen (z.B.Streifen zwischen
Unterflurkonvektoren und Fassade) ist über die
Hauptpositionen mit abgegolten.
g) Fugen
- Ausbilden und Verfüllen/ Verschließen aller Dehn- und
Schwindfugen sowie Verdübelung von Estrichflächen in
der je nach Estrichart erforderlichen Menge, Größe und
Ausführung, sofern im LV keine besondere Position
enthalten ist.
- Nur Gebäudedehnfugen werden generell separat
beschrieben. Vom Oberbodenverleger sind keine Maßnahmen
für die Ausbildung von Fugen vorgesehen. Die
Fugeneinteilung muss mit der Bauleitung
einvernehmlich festgelegt werden. Fugen sind geradlinig
herzustellen.
- Randanschlüsse, z.B. An ausgerundeten Ecken des
Randstreifens sind zu verkorken.
h) Putzüberstände
Beseitigen von Putzüberständen, soweit im LV keine
besondere Position enthalten ist.
i) Schutzmaßnahmen
Verwahren und Schützen angrenzender Bauteile gegen
Beschädigung und Verschmutzung. Entstehen irreparable
Schäden, so wird ein angemessener Betrag für
Wertminderung abgezogen. Sonstige Beschädigungen werden
zu Lasten des Verursachers beseitigt. Bei im
Bodenaufbau verlaufenden Leitungen ist darauf zu
achten, dass deren Isolierung nicht beschädigt ist bzw.
beschädigt wird.
j) Mindestestrichstärken
Die Mindestestrichstärken sind gem. DIN 18560
einzuhalten unter Berücksichtigung der nach Nutzung
anzusetzenden Lastannahmen.
Alle besonderen Bauteile, Maßnahmen, Hilfsmittel,
In die Preise sind folgende Leistungen einzukalkulieren
bzw. enthalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Oberflächenbehandlung der Betonoberfläche einschl. der
erforderlichen Vorarbeiten z.B. Untergrund reinigen und
bei Bedarf Erhöhungen entfernen
Anarbeiten an andere Bauteile einschl. aller
notwendigen Schutzmaßnahmen.
Anschlüsse an Sockel, Anschlagschienen,
Schutzabdeckungen der Estriche nach den Normen zum
Schutz vor Entfeuchtung.
Schleifen der Estriche nach Vorschrift mit geeignetem
Schleifmittel .
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie
Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen
und Heizkörper, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen
etc. sind durch den Auftragnehmer gegen Beschädigungen
und Verschmutzung wirksam zu schützen. Bei
Materialtransport durch bereits angebrachte Türen oder
Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen
der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden.
Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme)
sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene
Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen,
Trennschienen u. dgl. dürfen keine starre Verbindung
mit dem Estrich haben; sie sind mit dem Dämmstreifen zu
ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem
Estrich zu schützen. Aussparungen sind zu schalen.
Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige
Fugenüberdeckung vorzunehmen. In der Regel ist die
Dämmung unter Anschlagschienen durchzuführen.
Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren,
Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor
Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial
durch Transportbewegungen etc. auszuschließen.
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend
abzuschalen, Türanschlagwinkel zu setzen, wobei immer
der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau
überdeckt wird.
Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem
Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist
entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen.
An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10
cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen
hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit
Folienlappen verwendet werden.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und
Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen.
Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen ( Kehren
ist untersagt ). Beim Trennen ist keine Säge zu
verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach
Möglichkeit zu befeuchten. Sofern Fließestriche auf die
Dämmung aufgebracht wird, ist die Folienabdeckung
wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der
Überlappungen auszuführen. Haftbrücken müssen
vollständig abtrocknen.
Ergibt sich aus dem Meterriß, daß geplante
Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das
gilt ganz besonders für Mindestdicken - so ist über den
Auftraggeber eine Entscheidung zu fordern.
Die Estrichoberfläche ist so auszuführen, daß
Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Parkett,
Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten der
Nachfolgehandwerker aufgebracht werden können. Somit
sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und
Schwindrisse zu vermeiden.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten
Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe
abzusperren, einschließlich des benötigten
Absperrmaterials und soweit erforderlich, gegen
rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen,
insbesondere gegen Zugluft.
Die Estrichoberfläche muß nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, daß sie den
normal üblichen Handwerkerverkehr ohne schaden bis zur
Verlegung des Oberbodens aufnehmen kann.
Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen
auszuführen.
Arbeitsfugen und alle nötigen Vorbereitungen müssen im
Preis einkalkuliert werden, diese Arbeiten werden nicht
gesondert vergütet.
Vom AN sind alle weiterführenden, der Ausführung
dienenden Planungen, z.B. Fugenplan, Vorgaben für die
Estrichaufheizung vorzulegen.
Für die Ebenheit der Estrichoberflächen gilt DIN18202,
Tabelle 3, Zeile 4. Alle Oberflächen sind abgerieben
und geglättet herzustellen.
Zum Nachweis der Vertragsgemäßheit seiner Leistungen
hat der Auftragnehmer vor der Abnahme folgende
Unterlagen vorzulegen: Dokumentation bestehend aus
Datenblätter Material, Nachweise/Protokolle,
Fachbauleiter- und Fachunternehmererklärung,
Herstellerbestätigungen bei Einsatz von
Schnellzementestrich / Estrichbeschleuniger, Nachweis
der Belegereife Estrich.
Nebenangebote
Werden vom Bieter andere als die ausgeschriebenen
Konstruktionen bzw. Fabrikate angeboten, so sind diese
Alternativen in einem gesonderten Schreiben bezogen auf
den Leistungsbeschrieb dem Angebot als Nebenangebot
beizufügen.
Qualitätssicherung
Die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erfolgt
gem. den Bestimmungen der VOB, den einschlägigen
Vorschriften der DIN sowie den jeweiligen
Herstellervorschriften. Die entsprechenden
System-Prüfzeugnisse sind nach Aufforderung durch den
AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen.
Stoffe - Bauteile
Die Estriche müssen für den vorgesehenen Zweck geeignet
sein. Alle verwendeten Bauhilfsstoffe dürfen den
Estrich nicht nachteilig beeinflussen.
In die Preise sind folgende Leistungen einzukalkulieren
Für die Ausführung der nachstehend beschriebenen
Leistungen gelten prinzipiell die VOB/C, (d.h. die DIN
18299 und die - entsprechend den anzubietenden
Leistungen - fachspezifischen DIN-Vorschriften).
Besonders hingewiesen wird auf:
- DIN 18353 Estricharbeiten
- DIN 18201 Ebenheitstoleranzen im Hochbau, Begriffe,
Grundsätze, Anwendung,
Prüfung
- DIN 18202 Ebenheitstoleranzen im Hochbau, Bauwerke
- DIN 4102 Brandverhalten von Baustoffen und
Bauteilen
- DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
- DIN 1055 Lastannahmen für Bauten
- DIN 1164-10 Zement mit besonderen Eigenschaften -
Teil 10 Zusammensetzung,
Anforderung und Übereinstimmungsnachweis von
Normalzement mit
besonderen Eigenschaften
- DIN EN 13454-1 Calciumsulfat-Binder,
Calciumsulfat-Compositbinder und
Calcium-Wermörtel für Estriche-Teil 1 Begriffe und
Anforderungen
- DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude 13171
- DIN 18 195 Bauwerksabdichtung
- Technische Regeln / Vorschriften für Kleber
Spachtelungen und Grundierungen
sowie die ergänzenden Umweltschutzbestimmungen
- Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.5/1,2
- Arbeitsstätten-Richtlinien, usw.
- die anerkannten Regeln der Technik sowie
- Hersteller- und Verarbeitungsrichtlinien der
verwendeten Materialien.
- die Baustelleneinrichtung muss der jeweiligen LBO,
den DIN- als auch den
Unfallverhütungsvorschriften der örtlich zuständigen
Berufsgenossenschaft
entsprechen.
Für die Ausführung der nachstehend beschriebenen
1. 1 Abdichtungslagen
1. 1
Abdichtungslagen
1. 2 Ausgleichschüttungen und Dämmungen
1. 2
Ausgleichschüttungen und Dämmungen
1. 3 Zement-Heizestriche, schwimmend
1. 3
Zement-Heizestriche, schwimmend