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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Anlage 2 - ZTV - 025 Estricharbeiten Anlage 2
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gewerk 025Estricharbeiten gem. DIN 18353
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Maßgebend für die Ausführung sind die Allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik, die zutreffenden einschlägigen Normen und Richtlinien, die Ausführungshinweise der Fachverbände, sowie die Herstellerangaben. Oberflächen sind eben, nach DIN 18202 zu erstellen.
Ferner werden folgende Vorschriften für die Ausführung der Estricharbeiten vereinbart:
ATV/DIN 18353 - Estricharbeiten und den folgenden technischen Regeln:
DIN 18354 - Gussasphaltarbeiten
Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten:
DIN 4102 - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau
DIN 52270 - Prüfung von Mineralwolle-Dämmstoffen (gilt hier für Definitionen)
DIN 68755-1 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Wärmedämmung
DIN 68755-2 - Holzfaserstoffe; Dämmstoffe für die Trittschalldämmung
DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung
DIN EN 13213 - Hohlböden
Industrieverbandes Dichtstoffe e.V., insbesondere:
Nr. 1: Abdichtung von Bodenfugen mit elastischen Dichtstoffen
Nr. 3: Konstruktive Ausführung und Verarbeitung der Fugen im Nassbereich
Nr: 4: Abdichtung von Fugen im Hochbau mit Elastomer-Fugenbändern unter Verwendung von ausreagierenden Klebstoffen
Nr. 5: Butylbänder
Güteschutz:
RAL-RG 818 - Güteschutz; Estriche; Gütesicherung
Für Gussasphaltbeläge mit dem Straßenbau entsprechenden Anforderungen gelten DIN 18317 - Verkehrswegebauarbeiten, Oberschichten aus Asphalt, und die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt" (ZTV bit - StB).
Für Dämmstoffe kann eine Prüfung nach DIN EN 826 - Wärmedämmstoffe für das Bauwesen; Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung - verlangt werden.
Stoffe, Bauteile
Es dürfen nur trittfeste Wärmedämmstoffe (Kennzeichnung WD) verwendet werden. Polystyrol-Hartschaumplatten müssen zur Vermeidung von Schwindfugen ausreichend abgelagert sein. Der Nachweis über das Herstellungsdatum ist nach Anforderung durch den AG vorzulegen. Die HBCD Freiheit von Dämmstoffen ist nachzuweisen. Es sind nur chromatarme Zemente zu verwenden.
Ausführung
Allgemeines
Vom Auftraggeber wird eine Höhenkote bzw. ein Höhenbezugspunkt je Geschoss vorgegeben.
Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem der Bauleitung bekannt zu geben, wenn unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden.
Die Stellflächen für Misch- und Fördereinrichtungen sind gemeinsam mit der Bauleitung vorher festzulegen.
Ergibt sich aus dem Meterriss, dass geplante Estrichdicken nicht eingehalten werden können - das gilt ganz besonders für Mindestdicken - so ist über die Bauleitung eine Entscheidung zu fordern.
Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter, wie Sichtbetonbauteile, Installationen, Fertiglackierungen von Heizkörpern, Türen, Holzbauteilen, Treppen, Belägen etc. sind vom Auftragnehmer wirksam gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bei Materialtransport durch bauseits angebrachte Türen oder Fenster sind Vorkehrungen zu treffen, um Beschädigungen der Gewände, Bekleidungen und Schwellen zu vermeiden. Die Art des Materialtransportes ist mit der Bauleitung abzusprechen. Zur Vermeidung von Verunreinigungen (Wasser, Schlämme) sind entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Entstandene Verunreinigungen sind umgehend zu beseitigen.
Böden mit verschiedenen Höhenkoten sind entsprechend abzuschalen.
Türanschlagwinkel sind so zu setzen, wobei immer der liegende Winkelschenkel vom höheren Estrichaufbau überdeckt wird.
Für Zargeneinstand in Estrichstärke sind Türöffnungen entsprechend auszusparen. Nach Zargen-Montage ist der Estrich in diesem Bereich fachgerecht oberflächenerhöht zu schließen.
Aussparungen sind zu schalen. Haftbrücken müssen grundsätzlich vollständig abtrocknen.
Trennschichten - mit Ausnahme von Dampfdruck-Ausgleichsschichten - müssen eine glatte Oberfläche besitzen.
Für Gefälleestrich muss das Gefälle in einer Estrich-Unterschicht ausgeführt werden.
Das Gefälle zu Einläufen ist in der Regel von 4 Seiten ("pyramidenstumpfartig") auszuführen.
Maschenartige Bewehrung ist mit einer Überdeckung von drei Maschen vorzusehen, wenn keine kraftschlüssige Verbindung der Bewehrung vorgenommen wird.
Die Estrichoberfläche ist grundsätzlich so auszuführen, dass Nutzbeläge üblicher Art, wie Teppich, PVC, Vinyl, Parkett, Fliesen etc. aufgebracht werden können. Somit sind Estrichoberkanten genau einzuhalten und Schwindrisse zu vermeiden.
Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so ist die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung gem. den technischen Regeln auszuführen, ferner sind diese für die vorgesehene Beschichtung vorzusehen. Vor Arbeiten, die Feinstaub erzeugen, sind die Räume entsprechend abzudichten, der Staub zu beseitigen und/oder Absauggeräte zu verwenden.
Strahlmittelrückstände sind auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. sowie von den Gerüstböden zu entfernen.
Werden Bewegungsfugenprofile ausgeführt, müssen sie mit auswechselbaren Einlagen versehen sein. Diese Einlagen müssen horizontale und vertikale Bewegungen bis 20 mm aufnehmen können.
Anhydritestrich ist nicht in Feuchträumen einzubauen. Bei Temperaturen über 30° sind Maßnahmen zum Schutz vor Verdunstung des Anmachwassers zu treffen.
Die mit frisch ausgeführtem Estrich fertiggestellten Räume sind ohne Inanspruchnahme fremder Hilfe abzusperren, einschließlich des benötigten Absperrmaterials und, soweit erforderlich, gegen rasches, ungleichmäßiges Austrocknen zu schützen, insbesondere sind Vorkehrungen zum Schutz gegen Zugluft zu treffen.
Die Estrichoberfläche muss nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie bis zur Verlegung des Oberbodens den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden aufnehmen kann.
An wechselnden Einbaubereichen ist ein Schild mit dem Einbaudatum anzubringen aus dem ebenso zu erkennen ist, wann die Begehbarkeit sicher möglich ist.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Das Aufstellen eines Hygrometers zählt zu den Nebenleistungen.
Pro Wohneinheit ist eine Messstelle im Bereich des Wohnzimmers zur Feuchtebestimmung einzubauen.
Dämmungen
Auf die Rohdecke gestellte, selbstklebende Randstreifen sind stoßüberlappend so anzubringen, dass alle Bauteile wirksam getrennt sind und ein Überstand über OK-Estrich gewährleistet ist.
Der Randstreifenüberstand ist - nach begehbarkeit des eingebauten Estrichs - vom Estrichleger auf 15 mm über OK Estrich - nach Auftrag der AG-Bauleitung - abzuschneiden. Der Überstand von 15 mm muss gewährleistet sein, dass die Kontakttrennung im Randanschluss erhalten bleibt.
Ist die Wandbekleidung nicht bis zur Rohdecke geführt und befindet sich der Absatz noch innerhalb des Fußbodenaufbaus, so müssen zur Vermeidung von Schallbrücken Dämmstoffstreifen als Auflage für die abgewinkelten Randstreifen eingebracht werden. Bei zweilagigen Dämmschichten ist der abgewinkelte Schenkel des Randstreifens auf die erste Dämmschichtlage zu stellen.
Auch bei Rohr- und Kanaldurchführungen sind Randstreifen zu verlegen. Randdämmstreifen sind wie die Dämmung abzudecken.
Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so genügt die Einhaltung des Labor-Dämmmaßes nicht. Der Auftragnehmer hat nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort nicht erreicht wird. Ist im Leistungsverzeichnis hierzu keine Angabe vorgesehen, ist ausdrücklich das Schallschutzgutachen heranzuziehen.
Zur Schalldämmung ist zu beachten: Erkennbare Mängel am Baukörper sowie in den Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind dem Auftraggeber vorab mitzuteilen.
Metallteile wie Abläufe, Rohre, Standkonsolen, Trennschienen u. dgl. dürfen grundsätzlich keine starre Verbindung mit dem Estrich besitzen; sie sind mit Dämmstreifen zu ummanteln und ggf. gegen chemische Einflüsse aus dem Estrich zu schützen.
Randdämmstreifen müssen eine Beweglichkeit von mindestens 5 mm ermöglichen.
Bei mehrlagigen Dämmschichten ist eine allseitige Fugenüberdeckung vorzunehmen. In der Regel ist die Dämmung unter Anschlagschienen durchzuführen.
Dämmstoffe dürfen keinesfalls Hohlstellen im Fußboden ergeben. Falls die Rohdecke unzulässige Toleranzen aufweist, ist nach Rücksprache mit der Bauleitung ein Ausgleichsestrich aufzubringen.
Dämmschichten sind an im Fußbodenaufbau befindlichen Rohrleitungen kantengerade zu verlegen. Eine akustische Entkopplung ist zu garantieren. Insbesondere dürfen Rohrbefestigungen keinen Schall auf die Decke übertragen.
Hohlräume zwischen und unterhalb von Rohren sind ggf. durch zusätzliche Schüttungen zu dämmen, bei späterem Fliesen- oder Plattenbelag ist ein gebundener Ausgleich erforderlich.
Trittschalldämmungen sollen nur einlagig verlegt werden; bei einer kombinierten Verlegung mit Wärmedämmungen sollten Trittschalldämmstoffe unter Belastung maximal 25 mm dick sein. Bei Trittschalldämmstoffen mit der Bezeichnung TK kann diese Dicke überschritten werden.
Im Bereich von Estrichtransportwegen wie Fluren, Vorplätzen etc. ist die Dämmung erst kurz vor Estricheinbau zu verlegen, um Schäden am Dämmmaterial durch Transportbewegungen etc. auszuschließen.
Dämmschichten unter Estrichaufbau sind mit geeignetem Abdeckmaterial abzudecken. Die Verlegerichtung ist entgegengesetzt der Dämmschichtverlegung auszuführen. An den Stößen überlappt sich das Abdeckmaterial um 10 cm und ist an allen seitlichen, senkrechten Abschlüssen hochzuführen, sofern keine Randstreifen mit Folienlappen verwendet werden.
Dämmschichten auf nicht unterkellerten Fußböden sind gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu schützen.
Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen (Kehren ist untersagt). Beim Trennen ist keine Säge zu verwenden. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe.
Sofern Fließestrich auf die Dämmung aufgebracht wird, ist die Folienabdeckung wasserundurchlässig durch Kleben oder Schweißen der Überlappungen auszuführen.
Bei mehrlagigen Dämmungen unterschiedlicher Festigkeit soll die weichere Schicht unten liegen.
Fugen
Vor dem Verlegen der Oberbeläge sind Fugen, die sich u. U. gebildet haben, fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen.
Vorhandene Bewegungsfugen sind entsprechend zu berücksichtigen.
Fugen sind nach einem Fugenplan anzulegen. Die Felder sollen nicht größer als 40 m² sein. Es sind auch Unterteilungen vorzunehmen, falls die Flächen vorspringen. Die einzelnen Felder sind ohne Arbeitsunterbrechung herzustellen. Bewehrungen sind bei Bewegungsfugen zu unterbrechen.
Fugen sind auch dort anzulegen, wo Körperschallübertragung vermieden werden soll.
Ist bei schwimmenden Estrichen ein Höhenversatz der Fugen nicht auszuschließen, sind sie so zu verdübeln, dass eine Bewegung horizontal möglich ist.
Scheinfugen sind mit entsprechenden Fugenprofilen auszuführen.
Elastische Fugen sind grundsätzlich zu hinterfüllen, um eine Dreiflankenhaftung zu vermeiden.
Als Hinterfüllung sind geschlossenzellige, nichtsaugende Materialien zu verwenden.
Heizestrich
Die Estrichdicken bei Heizestrich betragen gemäß DIN 18560, Teil 2 mindestens:
Bauart A1: 45 mm über OK Heizrohr
Bauart A2: 50 mm + d (Heizrohrdurchmesser)
Bauart A3: wie vor, jedoch mindestens 25 mm Überdeckung, und die Summe der Abstände der Heizelemente von Ober- und Unterfläche des Estrichs muss mindestens 45 mm betragen.
Bauart B: 45 mm über der Abdeckung
Bauart C: 45 mm, jedoch muss die Dicke des Ausgleichsestrichs mindestens 20 mm größer sein als der Durchmesser der Heizelemente.
Bei Dämmschichten über 60 mm Dicke sowie bei Verkehrslasten über 2,0 kN/m2 sollte die Dicke des Estrichs erhöht werden. Nr. 3.2.5 DIN 18353 wird insoweit ergänzt.
Bewegungs- und Randfugen im Estrich sollen nur von Anbindeleitungen und nur in einer Ebene überquert werden; die Leitungen sind in diesem Bereich flexibel zu umhüllen oder in Hülsen zu führen.
Ungebundene Schüttungen dürfen nicht als Ausgleichsschichten verwendet werden.
Bei keramischen oder Werksteinbelägen sollen Flächengrößen über 40 m² oder Seitenlängen von über 8 m durch Bewegungsfugen geteilt werden. Bewegungsfugen sind unabhängig vom Belag auch beim Zusammentreffen verschiedener Flächen, z. B. in Türen, anzuordnen.
Bewegungsfugen müssen mindestens 5 mm breit sein.
Für das Auf- und Abheizen bei Heizestrich ist DIN 4725-4 zu beachten. Der Auftragnehmer hat den Estrich zum Beheizen nach seiner Maßgabe freizugeben. Auf die Lüftung der Räume ist entsprechend den Herstellervorschriften hinzuweisen. Der Auftragnehmer hat ein Heizprotokoll in Abstimmung mit dem Gewerk HLS und Bodenbelag zu führen.
Gussasphaltbeläge
Asphaltestriche in Räumen mit erdberührenden Betonflächen sind grundsätzlich auf einer wasserundurchlässigen Trennschicht zu verlegen.
Zur Baustelleneinrichtung für Gussasphaltestrich gehört die Absperrung des Bereiches der Asphaltkocher sowie das gründliche Reinigen der genutzten Flächen.
Werden Gussasphaltestriche auf alten und dichten Zementestrich aufgebracht, ist mit der Bildung von Gasblasen zu rechnen. Diese sind auszuschneiden und neu zu belegen.
Beim Belegen von relativ frischem Unterbeton sollte eine Trennschicht aus unbeschichtetem Vlies eingebaut werden.
Sanierungsarbeiten
Bei Aufbringen von hydraulisch gebundenen Verbundestrichen auf Altbeton darf dieser nicht wassergesättigt sein. Verunreinigungen, die bis in den Beton eingedrungen sind, erfordern ein Fräsen des Untergrundes.
Preisinhalte
Ergänzend zu DIN 18353 bzw. 18354 gelten als Nebenleistung:
Arbeitsunterbrechungen sowie Ortswechsel innerhalb der Baustelle, bedingt durch paralleles Arbeiten mit anderen Gewerken
Das Liefern und Einbauen der Randstreifen, sowie deren Rückschnitt.
Der saubere Anschluss von Gussasphaltestrich an Steig- und Fallleitungen für Sanitär- und Heizungsinstallation.
Der bei korrekter Verlegung von Rohrleitungen in der Dämmschicht entstehende Aufwand für Anpassung und Verschnitt. Das gilt nicht bei Fußbodenheizungen.
Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung von Mineralfasererzeugnissen.
Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder durch Abkleben.
Das Führen eines Protokolls bei Heizestrichen
Die Lieferung und der Einbau von Dehn-/Trennfugenprofilen im Bereich großer Heizflächen und sonstigen Übergängen nach Stand der Technik
Die Abstellung im Bereich von Wannen und Duschen, sowie Schächten, insbesondere beim Aufzugschacht
Anlage 2 - ZTV - 025 Estricharbeiten
Anlage 3
BESCHREIBUNG LEISTUNGSUMFANG
Gewerk 025 Estrich
Alle Wohn- und Nebenräume sowie Bäder EG bis OG als schwimmenden Heizestrich CT-C35 F5, 65 mm
Rohboden reinigen
Estrichbewehrung bei keramischen Böden
Die Flächen bodentiefer Duschen in Bädern sind mit sauberem Abschluss auszusparen
Estrichhöhen und Aufbauten gemäß Planung, Mindestüberdeckung der Heizleitungen von min. 45 mm ist einzuhalten
Lieferung und Einbau einer zusätzlichen Dämmlage im Bereich der Estrichflächen ohne Fußbodenheizung, als Höhenausgleich der fehlenden Rolljetmatten - ca. 30 mm.
Abdichtung Bodenplatte KG verschweißt, Katja von Knauf, Anschluss an Abdichtung Rohbau, Aufkantung an Wandanschlüssen, aufgehende Bauteile, bodentiefe Kunststofffenster, gem. Planungsunterlagen
Wärmedämmungen WLG 035 gem. Ausschreibung und Planungsunterlagen
Trennlagen, Randstreifen und Mehrstärken bis 10mm sind abgegolten
Dehnungsfugen, inkl. Dehnprofile, für Heizestriche an techn. erforderliche Positionen (Flächenbegrenzungen, Türbereiche, etc.)
sonstige, erforderliche Dehn- und Bewegungsfugen incl. Fugenverschluss bzw. Dehnfugenprofil ist einzurechnen
Trennfugen in Türdurchgängen aus alukaschierten Pappwinkeln fachgerecht herstellen
Die Verlegung von Medien (Strom, Wasser, Heizung) in den Wohnungen erfolgt auf der Rohbaudecke; die Leitungen sind fachgerecht in die Dämmlage einzubinden.
Anpassen der Dämmplatten an die auf dem Untergrund verlegten Installationsleitungen und Leerrohre, einschl. Verfüllen der Zwischenräume mit Trockenschüttung
evt. erforderliche Trockenschüttung für Höhenausgleich auf unebenem aber tragfähigen Untergrund mit Knauf - Trockenschüttung, mittlere Schütthöhe 20 mm
Liefern und fachgerechter Einbau von Randdämmstreifen. Nach begehbarkeit der Estrichflächen ist der sichtbare Überstand auf 15 mm über OK Estrich - auf Anweisung der Bauleitung - einzukürzen.
Trennlage aus PE-Folie 0,2 mm ist einzurechnen
Alle erforderlichen Transport- und Hubmittel, Gerüste sowie die notwendigen Spitz - und Stemmarbeiten werden Vertragsbestandteil. Zur Markierung der Messstellen für Estrichfeuchte sind im Zuge der Verlegung raumweise Markierungsfähnchen einzubauen.
Die zu erbringende Leistung ist grundsätzlich vor Montagebeginn vom AG bestätigen zu lassen.
Mehr- bzw. Mindermassen finden keine Berücksichtigung und gelten als abgegolten. Änderungen, die den Leistungsumfang nicht verändern, können dem AN bis zum Beginn der Arbeiten mitgeteilt werden und müssen in der Leistung des AN berücksichtigt werden.
Zur Leistung des AN gehört die Entfernung und Entsorgung des durch den AN verursachten Bauschuttes. Kosten die dem AG hierfür anfallen, sind vom AN zu tragen - hierzu zählen auch notwendige Reinigungs- und Instandsetzungskosten.
Anlage 3
1 Estricharbeiten
1
Estricharbeiten
1.01 Baustelleneinrichtung (Estrichgewerk) Baustelleneinrichtung (Estrichgewerk)
Aufstellung der erforderlichen Baumaschinen, Werkzeuge und Lagermöglichkeiten für Estrichmaterialien. Bereitstellung von Zufahrtswegen und Absperrungen auf der Baustelle, Einrichtung von Sanitäreinrichtungen und Baustellenbüro für die Estricharbeiten. Sicherstellung der Sicherheit durch geeignete Schutzvorkehrungen und Beleuchtung.
1.01
Baustelleneinrichtung (Estrichgewerk)
1,00
psch
1.02 Untergrund reinigen Untergrund reinigen
Reinigen des Untergrundes vor grober Verschmutzungen einschließlich beseitigen von anfallenden Schutt.
1.02
Untergrund reinigen
1,00
m2
1.03 Feuchtigkeitssperre als Kaltschweißbahn Feuchtigkeitssperre als Kaltschweißbahn
Feuchtigkeitssperre (DIN 52131) als Abdichtung gegen Bodenfeuchtigkeit (DIN 18195-4), B2 nach DIN 4102 Teil 1 einbauen
1.03
Feuchtigkeitssperre als Kaltschweißbahn
550,00
m2
1.04 EPS - Hartschaumdämmung 260mm WLG 035 EPS - Hartschaumdämmung 260mm WLG 035
Hartschaumdämmung liefern und das druckfeste Wärmedämmschicht dicht gestossen und stoßversetzt nach DIN 18164, Teil 1 einbauen
Einbauort 5.OG
1.04
EPS - Hartschaumdämmung 260mm WLG 035
173,00
m2
1.05 EPS - Hartschaumdämmung 240mm WLG 035 EPS - Hartschaumdämmung 240mm WLG 035
Hartschaumdämmung liefern und als druckfeste Wärmedämmschicht dicht gestossen und stoßversetzt nach DIN 18164, Teil 1 einbauen
Einbauort 4.OG
1.05
EPS - Hartschaumdämmung 240mm WLG 035
330,00
m2
1.06 EPS - Hartschaumdämmung, 60mm WLG 035 EPS - Hartschaumdämmung, 60mm WLG 035
Hartschaumdämmung liefern und als druckfeste Wärmedämmschicht dicht gestossen und stoßversetzt nach DIN 18164, Teil 1 einbauen
Einbauort 1.+ 2.+ 3.OG
1.06
EPS - Hartschaumdämmung, 60mm WLG 035
1.422,00
m2
1.07 EPS - Hartschaumdämmung, 80mm WLG 035 EPS - Hartschaumdämmung, 80mm WLG 035
Hartschaumdämmung liefern und als druckfeste Wärmedämmschicht dicht gestossen und stoßversetzt nach DIN 18164, Teil 1 einbauen
Einbauort EG
1.07
EPS - Hartschaumdämmung, 80mm WLG 035
380,00
m2
1.08 Rolljet System/Trittschalldämmung, EPS 30/3mm Rolljet System/Trittschalldämmung, EPS 30/3mm
EPS - Hartschaumdämmung, 30/3 mm WLG 045 liefern und als druckfeste Trittschalldämmschicht dicht gestossen und stoßversetzt nach DIN 18164, Teil 1 einbauen; mit oberseitiger Deckschicht aus Verbundfolie
1.08
Rolljet System/Trittschalldämmung, EPS 30/3mm
2.306,00
m2
1.09 Randdämmstreifen PE Schaum D 8mm H 160mm Randdämmstreifen PE Schaum D 8mm H 160mm
Randdämmstreifen aus PE Schaum liefern und verlegen für Estriche auf Dämmschicht
1.09
Randdämmstreifen PE Schaum D 8mm H 160mm
3.120,00
m
1.10 Zementestrich CT - C35 F5 d=45mm Zementestrich CT - C35 F5 d=45mm
Zementestrich nach Anforderungen gem. DIN 18202 Tab.3, Zeile 3, einbauen. Oberfläche abreiben und glätten
1.10
Zementestrich CT - C35 F5 d=45mm
171,00
m2
1.11 Heiz- Zementestrich CT-C35 F5 d=65mm Heiz- Zementestrich CT-C35 F5 d=65mm
Zementestrich CT-C35 F5 d=65mm nach Anforderungen gem. DIN 18202 Tab.3, Zeile 3, einbauen. Oberfläche abreiben und glätten.
1.11
Heiz- Zementestrich CT-C35 F5 d=65mm
2.306,00
m2
2 Sonstige Leistungen
2
Sonstige Leistungen
2.01 Zulage Estrichbewehrung Zulage Estrichbewehrung
Zulage zum vorgenannten Estrich für Estrichbewehrung aus Polypropylen-Faser zur Schwundrissreduzierung
2.01
Zulage Estrichbewehrung
2.477,50
m2
2.02 Bewegungsfugen Bewegungsfugen
herstellen erforderlichen Bewegungsfugen gemäß DIN 18560-2 Abschnitt 5.3.3 in Abhängigkeit von Flächen und Raumgrößen unter Berücksichtigung der Heizkreise gemäß Fugenplan.
2.02
Bewegungsfugen
135,00
m
2.03 Messtellenmarkierung Messtellenmarkierung
Anordnen und Markieren genügender Messstellen zur Feuchtemessung vor Verlegung der Oberbeläge
2.03
Messtellenmarkierung
60,00
St
2.04 Spülcontainer Spülcontainer
Spülcontainer einschl. Saugsand zur Spülung der Estrichpumpe und der Pumpschläuche liefern, nach Beendigung der Arbeiten abfahren, einschl. Entsorgung von Saugsand und Estrichrückständen.
Abrechnung pauschal pro An-/Abfahrt des Containers
2.04
Spülcontainer
1,00
St
2.05 Zulage CONTOPP Beschleuniger 15 Zulage CONTOPP Beschleuniger 15
Contopp Beschleuniger 15, der Fa. Knopp liefern und
einbauen, der Estrich ist nach max. 8-10 Tagen belegereif.
Einbau erfolgt nach Rücksprache der Bauleitung.
Fabrikat: CONTOPP Beschleuniger 15 od. glw.
Angebot. Fabrikat: ..............................................
2.05
Zulage CONTOPP Beschleuniger 15
1,00
m2
3 Stundenlohnarbeiten
3
Stundenlohnarbeiten
3.01 Facharbeiter Facharbeiter
3.01
Facharbeiter
5,00
h
3.02 Hilfsarbeiter / Auszubildende Hilfsarbeiter / Auszubildende
3.02
Hilfsarbeiter / Auszubildende
3,00
h