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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
Wilhelmsburg-Kaserne
NIUKS-Gebäude Nr. 46 Gebäude Nr. 47 Gebäude Nr. 48
Objektanschrift: Stuttgarter Straße 199, 89081 Ulm (Wilhelmsburg
Kaserne)
Bauherr: Staatliches Hochbauamt Ulm, Grüner Hof 2,
89073 Ulm
In der Wilhelmsburg-Kaserne Ulm werden zwei neue Unterkunftsgebäude (Nr.
47, 48) sowie ein NIUKS-Gebäude (Nr. 46) zu Lager- und Umkleidezwecken
errichtet. NIUKS steht für "Nicht Unterkunftspflichtige Soldaten".
Die zwei neuen Unterkunftsgebäude Nr. 47 und Nr. 48 werden als
Wohngebäude erstellt:
Gebäudemaße Nr. 47: zirka 60,10 x 14,34 x 17,85 m
Gebäudemaße Nr. 48: zirka 42,60 x 14,34 x 17,85 m
Die Gebäude werden mit jeweils vier oberirdischen Vollgeschossen und
jeweils einem Untergeschoss realisiert. Die Gebäude sind in
Holzmodulbauweise auf je einem massiven Untergeschoss aus Stahlbeton zu
errichten.
Die beiden Gebäude Nr. 47 und Nr. 48 umfassen Einzelunterkünften mit
eigenen Nasszellen, Gruppen- unterkünfte, barrierefreie Unterkünfte,
Spindräume und Funktionsräume wie: UvD-Dienstraum, Gemeinschaftsraum,
Teeküchen, WC-Räume, Bettwäschelager, Kleidertrocknungsräume,
Reinigungsmittelräume, Technikräume sowie ein Raum zur freien Verfügung.
Die Dächer der Gebäude werden als Flachdach mit einer extensiven
Dachbegrünung ausgeführt und erhalten CPC-Kollektoren
(Vakuum-Röhren-Kollektoren) zur Beheizung der Gebäude. Die Fassaden
werden als hinterlüftete Konstruktion mit vertikal verlaufenden
Holzlamellen auf den opaken Wandflächen ausgeführt. Im Bereich der
Fenster sind die Fassaden mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
Das neue NIUKS-Gebäude wird als Nichtwohngebäude erstellt:
Gebäudemaße: zirka 60,65 x 14,31 x 15,62 m
Das Gebäude wird mit vier oberirdischen Vollgeschossen und nicht
unterkellert in Massiver Holzbauweise realisiert. Die Gründung wird über
eine Stahlbetonbodenplatte auf Streifenfundamenten ausgeführt. Seitlich
an den Gebäudeenden werden Stahlbetontreppenräume und Funktionsräume in
Massivbauweise realisiert. Die Treppenhäuser, Sanitärräume, Technikräume
und Kleidertrocknungsräume werden fertig ausgebaut. Die großflächigen
Bereiche zum Aufstellen der Spinde erhalten einen rohbauähnlichen
Ausbauzustand mit beschichteten Estrichflächen, innenseitig verkleideten
Außenwänden und sichtbaren Holzstützen und -unterzügen. Das Gebäude
ist für einen zukünftigen Ausbau zum Bürogebäude ausgelegt.
Das Dach wird als Flachdach mit einer extensiven Dachbegrünung
ausgeführt und erhält eine PV-Anlage. Die Holzrahmen an der
Fassadenseite werden innenseitig mit Gipsfaserplatten beplankt und
gestrichen. Im Zwischenraum der Holzrahmen wird eine nicht brennbare
Mineralwolledämmung eingebaut. Auf der hinterlüfteten Unterkonstruktion
aus Holzlatten werden die vertikal verlaufenden Holzlamellen an den
opaken Wandflächen angebracht. Im Bereich der Fenster sind die Fassaden
mit dunklen Metallpaneelen verkleidet.
1. ALLGEMEINES
1.1 Abkürzungen
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
1.2 Grundlagen
Diese AVL gelten als besondere Vertragsbedingung, ergänzend zu den AGB
des Auftraggebers und der VOB.
Sollten einzelne Bestimmungen der Leistungsbeschreibung unwirksam
werden, bleiben die übrigen verbindlich.
2. KALKULATIONSHINWEISE
2.1 Allgemeines
Die Druckkosten sowie sonstige Kosten der Erstellung des Angebotes sind
Sache des Bieters und werden nicht vergütet.
Das Angebot ist vorrangig im Datenaustausch-Format GAEB 2000 p.84 oder
GAEB 90 d.84 bei dem AG einzureichen. Alternativ dazu ist das Angebot im
PDF-Format oder in Papierform einzureichen.
Zur Wahrung einer einheitlichen Verdingungsunterlage darf der Text des
Leistungsverzeichnisses nicht verändert werden. Bei willkürlichen
Änderungen der Texte des Leistungsverzeichnisses behält sich die
ausschreibende Stelle ausdrücklich vor, derartige Angebote auszusondern
und vom Zuschlag auszuschließen. Die Bieter können aber nach anderen
Ausführungsarten oder Stoffen suchen, wobei die Gestaltungsabsicht sowie
die technische Qualität der vorliegenden Planung nicht verändert werden
darf. Dies ist in einer als Nebenangebot gekennzeichneten, gesonderten
Anlage zu tun.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des
Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der
Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h., es
besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und
Teilleistungen.
Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Massen basieren auf einer
groben Schätzung. Abweichungen von den genannten Massen sind zu
erwarten und berechtigen nicht zu Preisänderungen, auch für den Fall,
dass einzelne Positionen gänzlich entfallen. Sämtliche Preise gelten
Abschnitts- und bauteilübergreifend.
Der AG hat einen internetbasierten Projektraum eingerichtet. Dieser
dient der Dokumentation und dem Austausch von Dokumenten und
Planunterlagen.
Der AG stellt dem AN die notwendigen Zugänge zum Projektraum zur
Verfügung. Alle zur Ausführung durch den AG erstellten Planunterlagen
sind bzw. werden im Projektraum abgelegt und sind dort
eigenverantwortlich durch den AN zu entnehmen.
Die Vervielfältigung in Papierform und die Kostenübernahme dafür liegen
im Verantwortungsbereich des AN.
Der Auftragnehmer muss die ihm übergebenen Ausführungsunterlagen
unverzüglich nach Einstellung in den Projektraum auf Vollständigkeit und
Richtigkeit prüfen. Die Planungsunterlagen stellen die
formal-gestalterischen Anforderungen an die Konstruktion und die
technischen Anlagen dar. Auch wenn die Unterlagen vom Auftraggeber
gestellt werden, trägt der AN die Verantwortung für die fachgerechte
Ausführung.
Sämtliche vom AN erstellen Unterlagen, Montagepläne usw., sind vom AN in
den Projektraum einzustellen. Nach Freigabe stellt der AN den
aktuellsten Stand ggfs. korrigiert dem AG nochmals zu Verfügung.
Zur Qualitätssicherung der Gesamtbaumaßnahme und zu deren Dokumentation
hat der AG ein online basiertes Tool, Docma MM, zur Mängelbeseitigung
und Dokumentation eingerichtet.
Der AN wird für die Ihm angekündigten Mängel die Dokumentation über das
eingerichtete Tool eigenständig vornehmen.
2.2 Vollständigkeit der angebotenen Leistung
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der
verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und
Eindeutigkeit überprüfen. Falls erforderlich, muss er auf einem Beiblatt
seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen.
2.3 Medienversorgung auf der Baustelle
Der AG stellt die Abwasser-, Wasser- und Stromversorgung ab einem
zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen
WC-Einrichtungen, Beleuchtungen der Verkehrswege.
2.4 Angebotsinhalte
Grundsätzlich müssen die angebotenen Preise der einzelnen Positionen und
Titel, die fertige Vertragsleistung einschließlich aller erforderlichen
Vor-, Neben- und Nachleistungen beinhalten.
Die Lieferung der benötigten Stoffe sowie Materialien, Antransport- und
Abtransport sowie horizontalen und vertikalen Transporte auf der
Baustelle bis zu Verwendungsstelle ist ebenfalls einzukalkulieren.
Weiterhin sind die erforderlichen Hebezeuge, Gerüste und Werkzeugkosten
einzukalkulieren.
Auch wenn Leistungen nicht ausdrücklich oder besonders im Einzelnen
nicht erwähnt werden, jedoch zur sach- und fachgerechten Herstellung der
vollständigen Leistung erforderlich sind, um die in den AVL, TVL, bzw.
allg. Baubeschreibung angeführten Angaben und Anforderungen zu erfüllen,
sind diese im Angebot einzukalkulieren..
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen
einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben und
für die Leistungserbringung des AN erforderlich sind:
- Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen,
Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise
und Abnahmen die vom AN eigenverantwortlich veranlasst werden müssen,
sowie deren Durchführung.
- Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu
gehört auch die umgehende
Beseitigung von Verunreinigungen.
- Bauleitung: Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden
Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs
oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei
Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt
und als LBO-Fachbauleiter bestellt wird.
- Bauschuttentsorgung: Die vollständige Entsorgung des enstehenden
Bauschutts samt aller dafür
erforderlichen Aufwendungen, Geräte, Werkzeuge- und
Entsorgungsgebühren inkl. freie Rücksendung
notwendiger Verpackung usw.,
- Umlagerung: Die Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten bei Erfordernis
sind zu berücksichtigen.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere
auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen
Gegebenheiten oder anderen sich ergebenden Notwendigkeiten, kann vom AN
aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung
abgeleitet werden. Die Abrechnung der zeitlich versetzten Leistungen
erfolgt gemäß der LV-Position ohne Zuschlag.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise über die angegebene
Vertragslaufzeit.
2.5 Fabrikate
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate
als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und
qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein
gleichwertiges Fabrikat anzubieten sind vom Bieter die angebotene
Fabrikate auszufüllen bzw. zu ergänzen.
Der Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate obliegt dem
AN.
Alternativen können nur anerkannt werden, sofern diese formal und
fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind
und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Gelingt der Gleichwertigkeitsnachweis dem AN nicht, gelten die vom
Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten
Fabrikate und Typen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der
Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw.
hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf.
Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei
Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen oder den Angebotsunterlagen als
gesondertes Schriftstück beizufügen.
3. AUSFÜHRUNGSHINWEISE
3.1 Abrechnungshinweise
Eine Abrechnung kann ausschließlich auf der Grundlage der vom AN
gefertigten und von der Bauleitung abgezeichneten Aufmaße erfolgen.
Diese sind stets so rechtzeitig dem AG zur Genehmigung vorzulegen, dass
die vorgesehene Abrechnung ungehindert erfolgen kann. Abrechnungen ohne
nachvollziehbare und unterschriebene Aufmaße werden zurückgewiesen.
3.2 Tagelohnarbeiten
An dieser Stelle wird auf die VOB §15 Nr. 3 verwiesen. Die Taglohnzettel
sind unmittelbar spätestens am darauffolgenden Tag bei der Bauleitung
einzureichen. Bei verspätet eingereichten Taglohnzettel findet die VOB
§15 Nr. 5 Anwendung.
Die Taglohnzettel müssen detaillierten Angaben über die Leistungen und
die Lage im Gebäude enthalten. Sie müssen vollständig und prüfbar sein,
wobei alle Lohn- und Materialanteile erkennbar ausgewiesen sein müssen.
Sollte die Prüfbarkeit nicht gegeben sein, behält sich der AG das Recht
vor, die Taglohnzettel zurückzuweisen.
Bei Vergütung von Leistungen, die von der Bauleitung des AG auf Nachweis
in Auftrag gegeben werden, werden Aufwendungen gem. § 15 Nr.1, Abs. 2
VOB/B nicht gesondert vergütet. Es wird die tatsächliche Arbeitszeit auf
der Baustelle ohne An- und Abfahrten vergütet.
Die ausgewiesenen Stundensätze gelten grundsätzlich für alle Gewerke
dieses Leistungsverzeichnisses. Bei der Abrechnung gelten die
vereinbarten Auftragskonditionen.
3.3 Umlagen
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Nebenkostenumlage, gesamt: 1,8 % (für Strom 0,6% / Wasser 0,6% /
Sanitäreinrichtungen 0,6%)
Bauleistungsversicherung: 0,5 %
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der
Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlagen
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/ DIN 18363 Maler- und
Lackierarbeiten Beschichtungen.
Der AG überträgt dem AN nachfolgende Teilleistungen zur Erstellung des
vorbezeichneten Bauvorhabens unter alleiniger bautechnischer
Verantwortung.
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauart,
Bauteil, Baustoff und Abmessungen gelten auch der Herstellungsvorgang
und -ablauf bis zur fertigen Leistung einschließlich dem Herstellen
durch Zusammenfügen der Stoffe und Bauteile, sowie dem kompletten
Einbauen und Befestigen am Gebäude unter Zugrundelegung der anerkannten
Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften
unter Beachtung sämtlicher Unfallverhütungsvorschriften als beschrieben.
2 Angaben zur Ausführung
2.1 Allgemeines
Die Ausführungszeichnungen werden dem AN via Planserver zur Verfügung
gestellt.
Die Bestimmung der Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile
erfolgt in Abstimmung mit dem AG. Daraus resultierende zusätzlich
technologisch bedingte Maßnahmen gelten als Nebenleistungen.
Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse, etc. sind vor
Montagebeginn mit der Bauleitung zu klären, wenn sie nicht im
Leistungstext zweifelsfrei beschrieben sind.
Soweit in den Positionen nicht näher bestimmt, kommen Farben (RAL und
Sonderfarben) nach Wahl des AG zur Ausführung.
Für Dispersions-, Silikatfarben usw. mit unterschiedlichen
Farbton-Bezeichnungen gelten:
Hellbezugswert 51 - 100 hell getönt Farbtongruppe I
Hellbezugswert 26 - 50 mittel getönt Farbtongruppe II
Hellbezugswert 11 - 25 satt getönt Farbtongruppe III
Hellbezugswert 0 - 10 Volltonfarbe Farbtongruppe IV
Bei Zweifeln über die Farbtonzuordnung ist der vom Hersteller angegebene
Hellbezugswert maßgebend.
2.2 Baustelleneinrichtung
Baustelleneinrichtungsflächen
Den Ausschreibungsunterlagen ist als Anlage ein BE-Plan bzw. ein
Logistikkonzept beigefügt.
Die darin enthaltene Leistung wird durch den AG erbracht und betrieben.
Ggfs. zusätzlich vom AN gewünschte Baustelleneinrichtung bedarf der
Zustimmung des AG. Hierauf hat der AN keinen Anspruch.
Das Umsetzen Lagerplätze in Abhängigkeit der anderen Ausbaugewerke ist
zu berücksichtigen
Die Baustelleneinrichtung wie Tagesunterkünfte, Magazine, usw. inkl.
Auf- und Abbau werden vom AN bzw. vom AG zu Lasten des AN gestellt.
Wasser und Strom wird frei Zapfstelle gegen entsprechender
Kostenbeteiligung durch den AG gestellt.
Die WC-Container und deren wöchentlichen Reinigung ist Sache des AG.
Der Transport von Materialien ist im Leistungsumfang des AN enthalten
und ist eigenständig mit dem zuständigen Bauleiter/Polier täglich zu
koordinieren und abzustimmen. Eventuell entstehenden Standzeiten aus
mangelnder Koordination, Abstimmung, Unvorhergesehenes, usw. liegt im
Obliegenheitsbereich des AN.
Für die ausreichende Beleuchtung in seinem Einsatzbereich hat der AN auf
seine Kosten während der gesamten Bauzeit (Zeitraum der Erfüllung seiner
Leistung) zu sorgen.
Werden vom AN bereits vorhandene oder vom AG aufgestellte Schutz-, Leit-
und Verkehrssicherungseinrichtungen entfernt oder verändert, ist nach
Beendigung der Arbeiten der Arbeiten bzw. spätestens am Ende des
Arbeitstages der ordnungsgemäße Zustand vom AN kostenlos wieder
herzustellen.
2.3 Baustellenverkehr, Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist verpflichtet, auf den durch den Baustellenverkehr
beanspruchten öffentlichen und privaten Straßen einschließlich der
Gehwege jegliche Beschädigungen oder Verschmutzungen durch eigene
Leistungen zu vermeiden bzw. auf seine Kosten unverzüglich beseitigen zu
lassen.
2.4 Personal
Der AN verpflichtet sich die erforderlichen Malerarbeiten in der jeweils
benötigten Menge und Umfang termingerecht auf der Baustelle auszuführen.
Der AN verpflichtet sich, den von der Bauleitung zu erstellenden Abruf-
bzw. Terminplan einzuhalten. Die Geräte- und Personalstärke ist dem
Baufortschritt anzupassen.
Für die Abstimmung der Leistungserbringung als auch für die
Entgegennahme von Weisungen benennt der AN einen Vorarbeiter bzw.
Polier, der über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügt und über
die gesamte Dauer der Bauzeit anwesend sein muss. Ein Wechsel der
Aufsicht ist nur im Einvernehmen mit der Bauleitung von PG zulässig.
Der Auftragnehmer wird nur solche Fach- und Hilfskräfte für die
Erfüllung des Auftrages einsetzen, die mit den allgemeinen
Bauvorschriften, den Unfallverhütungsvorschriften vertraut sind und eine
Gewähr für ihre Einhaltung bieten.
Werden Arbeitnehmer eingesetzt, die der deutschen Sprache nicht mächtig
sind, muss ständig eine der deutschen Sprache kundige, fachlich
geeignete, weisungsbefugte Person als Ansprechpartner unmittelbar vor
Ort sein.
2.5 Malerarbeiten
Prüfen der Untergründe aller Bauteile und sofortige Meldung an die
Bauleitung, wenn mangelhafte Untergründe festgestellt werden.
Nachträgliche Mehrforderungen für fehlerhafte Untergründe und ähnliches
werden nicht anerkannt.
Sämtliche angrenzenden Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft
gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen.
Vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen etc. sind nach Rücksprache mit
der Bauleitung vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder
einzubauen; andernfalls sind sie abzukleben.
Beim Streichen oder Spritzen der Wand und Deckenflächen dürfen
haustechnische Installationen wie z.B. Lüftungskanäle,
Elektro-Kabelkanäle, Leuchten, Sockel, Lichtschalter, Steckdosen etc.,
nicht mit überstrichen bzw. überspritzt werden.
Fenster - und Türelemente, Verglasungen etc. sind vollflächig durch
geeignete Folien abzukleben.
Eloxierte Alu-Teile sind über die Ziff. 4.1.2 VOB, DIN 18 363,
hinausgehend zu schützen. Beschädigungen an diesen Teilen sind voll zu
ersetzen.
Farbspuren, Farbspritzer und dergleichen aus den Arbeiten des
Auftragnehmers sind zu beseitigen. Glas- und Aluminiumflächen sind bei
Verwendung Silikat- bzw. kalkhaltiger Anstrichstoffe durch Abkleben zu
schützen.
Untergründe müssen sauber, fest, haftfähig und frei von losen Teilen und
trennenden Substanzen sein. Die beschriebenen vorbereitenden Arbeiten
(Grund-, Voranstrich usw.) sind entsprechend den angetroffenen
Untergründen und den jeweiligen Herstellervorschriften
eigenverantwortlich festzulegen, auch wenn in der Positionsbeschreibung
ggfs. anders vorgesehen. Das verwendete Material ist vom AN entsprechend
dem vorhandenen Untergrund zu wählen. Die Vorbereitung der zu
streichenden Oberflächen muss so erfolgen, dass ausreichend Farbhaftung
gewährleistet ist.
Die Oberflächen sind von Rost, Öl, Schmutz, Kalk, Staub, Zunder,
Ausblühungen sowie anderen Fremdstoffen zu reinigen. Schadstellen wie
Löcher, Verkratzungen und Risse in den zu beschichtenden Oberflächen
müssen mit geeignetem Füllmaterial verspachtelt und wenn nötig
versiegelt werden, um die Verträglichkeit mit den nachfolgenden
Farbanstrichen zu gewährleisten.
Bauüblicher Roststellen an grundierten Stahlbauteilen sind zu Entrosten
(Entrostungsgrad SA 2½ gemäß DIN) und Walzhaut und Zunder an rohen
Stahlteilen ist zu entfernen. Beschädigte Verzinkungen sind
auszubessern. Alle verzinkten Stahl- oder sonstigen Zinkteile müssen vor
einem Anstrich mit verdünnter Säurelösung abgesäuert, neutralisiert und
mit Zinkstaub-Zinkoxyd grundiert werden.
Vorhandene Randdämmstreifen sind auf ca. 5cm über OKFFB
zurückzuschneiden, wo der Randdämmstreifen über den Sockelbereich
hinausragt. Der Randdämmstreifen darf nicht bündig mit OKFFB
abgeschnitten werden.
Das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller erforderlichen
Arbeitsgerüste und Hebebühnen, auch höher als 2,0 m über Gelände oder
Fußboden (oder höher als 3,50 m Arbeitshöhe), für die eigene Leistung
erfolgt durch den AN, sofern nicht im LV etwas anderes beschrieben ist.
Anschlüsse von Anstrichen und Tapezierungen an angrenzende Bauteile wie
Türen, Zargen etc. und von verschiedenfarbigen Anstrichen sind sauber,
scharf und absolut gradlinig auszuführen.
An Materialübergängen sind Gewebestreifen zur Überbrückung auszuführen.
Abdeck- und Revisionsplatten etc. sind im Wand- und Deckenton
mitzustreichen.
Ansetzen und Beseitigen von bis zu 3 Mustern mit ca. 2 m² Fläche pro
Anstrichart. Bei Anstrichen, die das Ansetzen von Mustern auf dem
Untergrund nicht zulassen, sind geeignete Tafeln zur Verfügung zu
stellen. Alle Farben müssen fabrikmäßig hergestellt sein mit
festgelegtem Mischverhältnis und mit Farbtönung als einzig erlaubtem
Zusatz.
Alle Schlussanstriche müssen deckend ausgeführt werden.
Gegebenenfalls ist ein Vorwegstreichen von Heizkörpernischen und
dergleichen erforderlich.
Zum Wandanstrich gehört auch der Anstrich auf Fenster- und Türleibungen,
Nischen, Pfeilern, Stützen, Wandvorsprüngen usw., zum Deckenanstrich
auch der Anstrich an Dachvorsprüngen, Kragplatten, Unterzügen,
Lichtkuppelleibungen und ähnliches, sofern hierfür im LV keine
besonderen Positionen enthalten sind.
Das Ausbessern und Nachstreichen von Beschädigungen bis zur
Schlussabnahme ist einzuplanen.
Die Entsorgung von Farb- und Lösungsmittelresten auch bei hygienischer
Unbedenklichkeit in Sanitärgegenstände, Gebäudeentwässerung,
Kanalisation oder Außenanlagen ist verboten.
Folgendes Material ist zu Übergeben:
- Wand-/Deckenfarbe: 1 Eimer (15 - 20l) pro Farbart/Farbe
- Lacke: 1x 5l pro Farbart/Farbe
3 Preisinhalte
Soweit in der Ausschreibung und dem Leistungsverzeichnis nichts anderes
vorgesehen ist, gilt in Ergänzung der DIN-18363 als Nebenleistungen:
- Alle unter 2.5 beschriebenen Vorgaben.
- Arbeitsunterbrechungen bzw. Mehraufwendungen bei zeitlich getrennten
Arbeitsgängen
4 Abrechnungshinweise
Alle nach Fertigstellung der Arbeiten nicht mehr sichtbaren besonderen
Untergrundbeschicht- ungen, Spachtelungen und Vorbehandlungen sind vor
Beginn des nächsten Arbeitsschrittes gemeinsam mit der Bauleitung auf
zumessen, da andernfalls die Leistung nicht anerkannt
werden kann.
Befestigungen, Halter, Konsolen, Verbindungsstücke, Fuß- und Kopfplatten
usw. sind im lfm/m²
- Preis des jeweiligen Bauteils (z.B. Geländer, Handläufe, Luftkanäle,
Rohrleitungen) enthalten.
Sie werden nur besonders aufgemessen und abgerechnet, wenn sie
andersfarbig behandelt
werden.
Bei der Ermittlung der Maße und Mengen sowie bei der Abrechnung werden
generell nur die tatsächlich behandelten Flächen berücksichtigt.
Estrichaufbauten und Abhangdecken sind als begrenzenden Bauteile zu
betrachten.
5 Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der
vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Die
Revisionsunterlagen sind 1-fach digital im PDF-Format, bei Plänen im
PDF- und DWG/DXF-Format abzugeben.
Diese müssen im Einzelnen enthalten:
- Fachbauleitererklärung
- Fachunternehmerbescheinigung
- Datenblätter
- Dokumentation der verwendeten Materialen
- Pflegeanweisungen
Objekt: Neubau von zwei Unterkunftsgebäuden und ein NIUKS-Gebäude,
>>> Hinweis zu Angebotsbearbeitung <<<
Sofern Ihr Unternehmen nicht sämtliche Maler- und
Beschichtungsarbeiten ausführt, bitten wir Sie, Ihr
Angebot ausschließlich für die Leistungen
auszuarbeiten, die Sie wirtschaftlich und fachgerecht
abdecken können.
>>> Hinweis zu Angebotsbearbeitung <<<
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen-
vorbereitungen auf überwiegend mineralischen
Oberflächen sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen und
Oberflächenvorbereitungen für Beschichtungen
Bauprodukttyp:
Spachtelmassen (inkl. Q-Spachteln), staubbindende
Beschichtungen Grundierungen (entspr. Deco paint-RL
Kat. G+H), Betonschutz- beschichtungen (ölfest,
säurefest wasserfest, etc
KEINE EP- und/oder PU Produkte
(hierzu siehe Zeile 17, 19, 20, 20a)
Typische Einsatzbereiche:
Beschichtungen auf überwiegend mineralischen
Oberflächen im Innenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel,
Spachtel (auch Dispersionspachtel), Putze, Vliese,
Gipskartonplatten, etc.
Nicht betrachtet werden Bodenflächen mit speziellen
Beständigkeitsanforderungen (wie OS-Systeme) und
Verkehrswege wie Tiefgaragen, Durchfahrten, etc.
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
lösemittelfrei und weichmacherfrei gemäß Definition
VdL-RL01 / Punkt 4.2.4
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Angaben zu Kategorie und
Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB, ggf.
Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen-
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen-
beschichtungen auf überwiegend mineralischen
Oberflächen sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe / Biozide / Schwermetalle
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen
Bauprodukttyp:
Innenwand-/-Deckenfarben (entspr. Decopaint-RL Kat. A +
B)
KEINE EP- und/oder PUProdukte (hierzu siehe Zeile 17,
19, 20, 20a)
Typische Einsatzbereiche:
Beschichtungen auf überwiegend mineralischen
Oberflächen im Innenbereich: Beton, Mauerwerk, Mörtel,
Spachtel, Putze sowie auf Gipskartonplatten, Tapeten,
Vliese etc.
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
RAL-UZ 102
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Angaben zu Kategorie und
Lösemittelgehalt nach Decopaint-RL SDB Umweltzeichen
(z. B. Blauer Engel),
ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächen-
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen auf
mineralischen Oberflächen sind einzuhalten und
anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen
Bauprodukttyp:
Reaktive PU-Produkte
- auch in Systemaufbauten 1K- und 2-K-Systeme
Typische Einsatzbereiche:
Versiegelungen (Fließbeschichtungen) auf mineralischen
Oberflächen
- ausgenommen OS-Systeme für Parkhaus, etc.
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
Einhaltung AgBB-Schema und GISCODE PU10
Mögliche Nachweisdokumente:
Emissions-Prüfbericht oder abZ der Gruppe Z-156.605
(Fußbodenbeschichtungen) PDB oder TM mit Giscode SDB
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen auf
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenversieglungen
+ Fließ-Beschichtungen sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen
Bauprodukttyp:
Epoxidharz- und PU-Beschichtungen (auch in Kombination)
mit speziellen Beständigkeitsanforderungen für Boden-
und Wandflächen
Typische Einsatzbereiche:
Versiegelungen und Fließ-Beschichtungen
von Industrieböden, Parkflächen (innen und außen)
und Tiefgaragenbeschichtungen inkl.
Sockelbeschichtungen (OS 8 und 11) mit Ausnahme von
Markierungen
(nicht geregelt).
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
GISCODE
PU10, PU40, PU60
RE1, RE0
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB
ggf. Herstellerklärung
Folgende BNB-Anforderungen für Oberflächenversieglungen
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen +
Fließ-Beschichtungen sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Oberflächenbeschichtungen
Bauprodukttyp:
PMMA-Flüssigkunststoff-Beschichtungen
(auch in Kombination) mit speziellen
Beständigkeitsanforderungen für Boden-, Wand-
und Dachflächen
Typische Einsatzbereiche:
Versiegelungen und Fließ-Beschichtungen von
Industrieböden, Parkflächen (innen und außen) und
Tiefgaragenbeschichtungen (OS 8 und 11) mit Ausnahme
von Markierungen (nicht geregelt)
sowie Abdichtungen von Dachflächen und aufgehender
Bauteile (z. B. Sockel oder einzudichtende Bauteile im
Dachbereich)
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
RMA10
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB
ggf. Herstellerklärung
Folgende BNB-Anforderungen für Versieglungen +
Folgende BNB-Anforderungen für Dichtungsmassen,
Fugendichtstoffe, Klebstoffe sind einzuhalten und
anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe / Biozide
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Dichtungsmassen, Fugendichtstoffe,
Klebstoffe
Bauprodukttyp:
Kleb- und Dichtstoffe aus PU, SMP (silanmodifizierte
Polymere), Acrylat (einschließlich
Dispersionsklebstoffe)
oder Silikon
Typische Einsatzbereiche:
Punkt- und linienförmige Verklebungen und Abdichtungen
im Innenraum inkl. TGA
Nicht betrachtet werden Bereiche mit
sicherheitsrelevanten, bauaufsichtlichen Anforderungen
wie z.B. Glasbau, Fassade und Bereiche mit
Brandschutzanforderungen
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
keine amin- oder oximvernetzenden Silikone
zusätzlich gilt: RAL-UZ 123
oder
EMICODE EC1/ EC1PLUS und Chlorparaffine < 0,1 %
(siehe Anlage 2, A)
für PU-Klebstoffe gilt zusätzlich: TCEP < 0,1 %
(siehe Anlage 2, C)
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB Umweltzeichen
(z. B. Emicode), ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Dichtungsmassen,
Folgende BNB-Anforderungen für Verlegwerkstoffe
sind einzuhalten und anzubieten:
Betrachtete Schadstoffgruppe:
VOC / gefährliche Stoffe
Bauproduktgruppe:
Vor-Ort verarbeitete Verlegewerkstoffe
Bauprodukttyp:
Tapetenkleber
Typische Einsatzbereiche:
Klebstoffe für Tapeten
Qualitätsstufe 4 (zusätzlich zu Q3)
Pulverprodukte oder Giscode D1
Mögliche Nachweisdokumente:
PDB oder TM mit Giscode SDB,
ggf. Herstellerklärung, EPD
Folgende BNB-Anforderungen für Verlegwerkstoffe
1 Malerarbeiten
1
Malerarbeiten
1. 1 Trockenbauwände / Malervlies und
Anstrich
1. 1
Trockenbauwände / Malervlies und
Anstrich
1. 2 Trockenbaudecken / Anstrich
1. 2
Trockenbaudecken / Anstrich
1. 3 Betonoberflächen / Hydrophobieren
1. 3
Betonoberflächen / Hydrophobieren
1. 4 Bodenanstrich
1. 4
Bodenanstrich
1. 5 Metallbauteile / Anstrich
1. 5
Metallbauteile / Anstrich
1. 6 Verfugungsarbeiten
1. 6
Verfugungsarbeiten
1. 7 Bodenbeschichtungen
1. 7
Bodenbeschichtungen