Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Angebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung / Objektdaten Die WIEGEL Verwaltung GmbH & Co. KG baut ein neues Büro- und Laborgebäude am Standort 90427 Nürnberg, Hintere Dorfäckerstraße.
Das Projekt umfasst ein Bürogebäude (ca. 2.500 m²), ein Labor- und Lagergebäude (ca. 315 m²) sowie Freianlagen mit Park- und Anlieferflächen.
Das aus drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) bestehende Bürogebäude wird als Holzhybridbau errichtet und bietet moderne Arbeitsplätze, Kommunikationsräume sowie Begegnungsflächen für die Mitarbeiter.
Das Gebäude besticht durch eine individuell gestaltete Metallfassade und ein modernes Erscheinungsbild. In der Teilunterkellerung des Bürogebäudes befinden sich Technik- und Personalräume.
Das Labor- und Lagergebäude wird ebenfalls als Holzhybridbau errichtet und stellt Flächen für die interne Prozessüberwachung an allen Standorten zur Verfügung.
Die im Laborgebäude integrierte Lagerfläche ermöglicht es, wichtige Ersatzteile, die als Schlüsselkomponenten identifiziert wurden, für eine Vielzahl von Produktionsstandorten zentral vorzuhalten und bei Bedarf schnell bereitzustellen.
Die Außenanlagen bestehen aus gepflasterten Park- und Anlieferflächen für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Zusätzlich dienen Terrassenflächen und bepflanzte Grünstreifen als attraktive Erholungsflächen für die Mitarbeiter.
Projektbeschreibung / Objektdaten
Allgemeine Vorbemerkungen A)ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
zum Leistungsverzeichnis und zur Angebotserstellung
Definition Beteiligte:
AN = Auftragnehmer, Nachunternehmer/Subunternehmer, Bieter
AG = Auftraggeber, Generalunternehmer
Hinweise zum Leistungsverzeichnis bzw. zur Leistungsbeschreibung:
Technische Vorschriften und Richtlinien, die als "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" gelten, sind der Teilleistung oder dem Abschnitt des LV vorangestellt für den sie gelten. Sie sind Bestandteil der Positionstexte. Bei Abweichung hat der Positionstext Vorrang.
In der Regel gelten die im Leistungsverzeichnis angegebenen Fabrikate als Leitfabrikate zur Definition der geforderten optischen und qualitativen Eigenschaften. Soweit im LV die Möglichkeit besteht, ein gleichwertiges Fabrikat anzubieten, gilt folgende Vorgehensweise als gefordert. Alle im Leistungsverzeichnis mit Punktfolgen gekennzeichneten Stellen sind vom Bieter auszufüllen bzw. zu ergänzen. Die Gleichwertigkeit der angebotenen Fabrikate ist vom Bieter mit Abgabe des Leistungsverzeichnisses nachzuweisen und wird vom AG geprüft. Wird die Gleichwertigkeit nicht anerkannt, gelten die vom Bieter eingesetzten Einheitspreise für die vom Auftraggeber geforderten Fabrikate und Typen.
Die in der Ausschreibung geforderten Qualitäten sind einzuhalten. Auch bei Alternativ- und Eventualangeboten sind diese Leistungen ebenfalls als voll funktionsfähige Einheit mit den geforderten Eigenschaften zu sehen. Fabrikats- und typenspezifische Merkmale der im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Fabrikate und Typen sind durch diese Alternativ- oder Eventualpositionen mindestens gleichwertig zu erfüllen oder es sind die nicht erfüllbaren Eigenschaften vom Bieter detailliert auszuweisen. Hierbei ist sorgfältig vorzugehen; für nicht erfüllbare Eigenschaften sind angemessene Minderkosten auszuweisen.
Werden nicht erfüllbare Eigenschaften, die gemäß Leistungsverzeichnis gefordert sind oder im LV ausgeschriebenen Fabrikaten und Typen eigen sind, bei Einreichung einer Alternativ- oder Eventualposition nicht genannt und mit entsprechenden Minderkosten belegt, so gelten die Eigenschaften der im LV ausgewiesenen Fabrikate und Typen als vertraglich vereinbart und können bei der Abnahme vom Auftraggeber oder dessen Vertreter gefordert werden. Die Freigabe erfolgt nach der technischen Prüfung in jedem Fall durch den Auftraggeber. Das Ergebnis der technischen Prüfung ist nicht mit einer Freigabe gleichzusetzen.
Sofern der AN Bedenken gegen die vorgesehene und beschriebene Art der Ausführung oder gegen zu verwendende Materialien, Konstruktionen usw. hat, ist er verpflichtet diese mit seiner Begründung und ggf. Alternativvorschlägen mit entsprechenden Kostenangaben bei Angebotsabgabe schriftlich mitzuteilen bzw. den Angebotsunterlagen als gesondertes Schriftstück beizufügen.
Werden vom AN zur Angebotsabgabe keine Bedenken mitgeteilt, so übernimmt der AN die uneingeschränkte Verantwortung für die beschriebene, zu erbringende Leistung.
Spätere Bedenken des AN gegen Inhalte der Leitungsbeschreibung, welche nach Angebotsabgabe geltend gemacht werden, gehen in jeder Art und Höhe zu Lasten des AN.
Änderungen sind nur durchführbar, sofern diese formal und fachtechnisch mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung gleichwertig sind und keine zusätzlichen Kosten für den AG nach sich ziehen.
Vollständigkeit der angebotenen Leistung:
Der AN muss als Fachfirma bei der Kalkulation die Beschreibung der verlangten Leistung auf Ihre fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Eindeutigkeit überprüfen, falls erforderlich auf einem Beiblatt seine Berichtigungen, Erläuterungen oder Ergänzungen einreichen. Die angebotene Leistung muss letztendlich immer und ohne Einschränkung den Allgemein anerkannten Regeln der Technik (A.a.R.d.T.) entsprechen.
In den einzelnen Positionen sind jeweils alle Arbeiten, Materialien und Aufwendungen einzukalkulieren (auch wenn sie in den Positionen im Einzelnen nicht mehr genannt werden), die die vertraglich vereinbarte Erstellung der Gesamtleistung gewährleisten, also zur fix und fertigen, dem geplanten Einsatz entsprechenden, funktionsfähigen Leistung erforderlich sind. Hierzu gehören auch der gesamte horizontale und vertikale Materialtransport bis zur Verwendungsstelle sowie sämtliche zur Erstellung der geforderten Leistung notwendigen Werkzeuge und Werkzeugkosten. Werkzeugkosten sind auch u.a. die Herstellung von Neuprofilen und die Herstellung von anders gearteten konstruktiven Lösungen, welche aus Gründen der firmenspezifischen Eigenheiten resultieren. Einsetzen von Befestigungsteilen und die erforderlichen Bohrarbeiten.
Alle erforderlichen bau- und sicherheitstechnischen Prüfungen, Zulassungen, Genehmigungen, Nachweise und Abnahmen hat der AN eigenverantwortlich zu veranlassen und durchzuführen.
Alle vorbeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
In die Angebotspreise sind darüber hinaus folgende Leistungen einzurechnen, soweit nicht in separaten Positionen ausgeschrieben:
Baustelleneinrichtung des AN:
In diesem Bereich sind die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung des AN entstehenden Kosten zu erfassen, auch wenn sie in den Positionen des LV nicht nochmals beschrieben werden, insbesondere für die nachfolgenden Punkte.
Antransport, Aufstellen, Vorhalten und verkehrssicheres Unterhalten, Abbau und Abtransport der erforderlichen Baustelleneinrichtung, z. B. Unterkunftscontainer und Lagerflächen.
Einhalten der Ordnung auf der Baustelle und den Zufahrtswegen; hierzu gehört auch die umgehende Beseitigung von Verunreinigungen.
Vorkehrungen für die Sicherheit auf der Baustelle und den Zu- und Abfahrtswegen.
Aufbau, Vorhalten und Abbau aller notwendigen Abdeckungen, Umwehrungen von Öffnungen, Schächten und Treppen, Absturzsicherungen und dgl. bis zum Abruf durch die AG-Bauleitung.
Einrichtung, Betrieb, Unterhalt, Abbau und Abtransport der erforderlichen Wasser-, Abwasser-, Elt-, Fernmelde- und Heizungsanschlüssen ab einem Übergabepunkt des AG.
Der AG stellt die Wasser- und Stromversorgung ab einem zentralen Übergabepunkt zur Verfügung und sorgt für die erforderlichen WC-Einrichtungen und Beleuchtungen der Verkehrswege sowie über eine ausreichende Anzahl an Elektrounterverteilern. Die Anschlüsse an Wasser, Abwasser sowie Sanitärcontainer werden allen am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung gestellt.
Elektrische Anlagen auf der Baustelle sind so zu errichten und die Betriebsmittel so auszuwählen, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung Personen und Sachen nicht gefährdet sind.
Es gelten die entsprechenden DIN VDE Bestimmungen.
Der AN hat sich vor Abgabe des Angebotes durch Besichtigung des Baugeländes Klarheit über die Örtlichkeiten zu verschaffen.
Bauleitung:
Die Anwesenheit eines deutschsprachigen bauführenden Ingenieurs, Meisters, Obermonteurs oder Vorarbeiters, der alle Arbeiten überwacht und bei Baubesprechungen den AN verantwortlich vertritt.
Inbetriebnahme, Abnahme, Übergabe:
Einregulierung und Leistungsmessungen, Inbetriebnahme und Abnahme, einschließlich der erforderlichen Betriebsstoffe und Personalkosten für diese Tätigkeit. Nachweis der Stromaufnahme der Antriebsmotore und Verteilungen. Die Protokolle hierüber sind den Abnahmeunterlagen beizufügen. Vor Abnahme wird ein Probebetrieb bis zur mängelfreien Übergabe gefordert. Vor Inbetriebnahme der Anlage sind alle Teile ohne gesonderte Vergütung zu säubern. Die Termine für die Säuberung sind im Einvernehmen mit dem AG festzulegen. Einweisung des Bedienungspersonals mit Übergabeprotokoll gehört zur Abnahme.
Bemusterung:
Für alle wesentlichen Bauteile von formaler oder grundsätzlicher Bedeutung wird eine Bemusterung verlangt werden. Absprachen hierzu sind rechtzeitig mit der Bauleitung zu vereinbaren. Auf Verlangen des AG sind ergänzend Original-Muster vom AN unentgeltlich vorzulegen.
Transporte:
Alle Transportkosten zur Baustelle bzw. zur Verwendungsstelle, inklusive der dazu notwendigen Hebezeuge sowie die freie Rücksendung notwendiger Verpackung und dgl., Umbau und Umlagerung von Baustoffen, Baugeräten sind zu berücksichtigen.
Sicherung:
Alle Kosten für notwendig werdende Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Bauteile (Frostschutzmittel oder Schutz gegen Witterungseinflüsse allgemeiner Art), Kosten für das hierzu erforderliche Betriebs- und Aufsichtspersonal.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
Vorschriften, Richtlinien, Auflagen:
Nachstehend ausgewählte Vorschriften, Richtlinien und Auflagen sind für die Ausführung unter anderem zu beachten. Der AN schuldet zunächst die Einhaltung all dieser Vorschriften, Richtlinien, Auflagen mit Gültigkeit zum Zeitpunkt der Angebotserstellung, bei Vertragsabschluss mit Gültigkeit des Datums zum Vertragsabschluss. Nach diesem Zeitpunkt ist der AN verpflichtet, den AG über allfällige Änderungen hierzu unverzüglich zu unterrichten und an der Entscheidungsfindung über die Anwendung der jeweiligen Unterlage aktiv mitzuwirken. Dies beinhaltet die Beratung des AG und ggf. auch des Bauherrn und das Aufzeigen von Mehr- und Minderkosten sowie terminlichen und qualitativen Auswirkungen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauarbeiten, d.h. die VOB/B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen, d.h. die VOB/C in Ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen Fassung werden Bestandteil des Vertrages.
Bestimmungen und Auflagen von Behörden, Versorgungsunternehmen, des Bauherren und seiner Planungsbeteiligten, wie z. B. die Baugenehmigung, die Landesbauordnung und Verwaltungsvorschriften, Anschlussbestimmungen der Energieversorger, Schall-, Akustik-, Wärme- und Brandschutzgutachten der Sachverständigen, Vorschriften und Richtlinien des Gewerbeaufsichtsamtes, des Umweltamtes, der Sachversicherer und die Arbeitsstättenverordnung und zugehörige Richtlinien jeweils im Zusammenhang mit der Erstellung des Bauwerkes und seiner Anlagen.
Technische Normen wie DIN-Normen der für die Ausführung vorgesehenen bau- und haustechnischen Gewerke, die von den Materialherstellern empfohlenen Anwendungs- und Verarbeitungsrichtlinien sind ebenso zu beachten, wie Auflagen und Vorschriften des Technischen Überwachungsvereines und einschlägige Empfehlungen und Verfügungen der zuständigen Fachverbände.
Für sämtliche Materialien sind dem AG rechtzeitig bauaufsichtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse und Produktinformationen zur Prüfung vorzulegen.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
B) ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
zur Bauausführung und Vertragsabwicklung
Baustellenorganisation und -koordination:
Die Arbeiten sind in Abstimmung mit den Rohbauarbeiten, den Arbeiten der Gebäudetechnik und den Ausbauarbeiten sowie ggf. den Arbeiten in der Aussenanlage nach Anweisung der Bauleitung des AG durchzuführen. Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner Arbeiten mit den Vor- und Folgegewerken und der örtlichen Bauleitung so abzusprechen, dass ein reibungsloser Ablauf aller Leistungen gewährleistet ist. Bei der Durchführung seiner Arbeiten ist der AN an die Weisungen der Fachbauleitung gebunden. Die Durchführung der Arbeiten erfolgt nach einem vom AG aufgestellten Terminplan. Der Auftragnehmer hat sich vor Aufnahme der Arbeiten über den Bauablauf und den Fortgang der Arbeiten an der Baustelle bzw. bei der Bauleitung zu informieren.
Den Anforderungen der örtlichen Bauführung hinsichtlich der Reihenfolge der einzelnen Vertragsleistungen und der zeitlichen Rücksichtnahme auf Leistungen Dritter ist unbedingt Folge zu leisten. Der AN wird darauf hingewiesen, dass er seine Montagearbeiten grundsätzlich dem Baufortschritt anzupassen hat. Eventuell erforderliche Montageunterbrechungen werden nicht gesondert vergütet. Der AN hat für eine rechtzeitige und ausreichende Koordination mit den seine Leistungen berührenden Gewerken Sorge zu tragen.
Der AN hat sich an sämtlichen, vor Montagebeginn stattfindenden Koordinationsbesprechungen zusammen mit den anderen ausführenden Firmen bei der örtlichen Bauleitung und beim AG zu beteiligen; ebenso an den weiteren gemeinsamen Besprechungen zur Klärung von Detailfragen.
Der AN hat seinen Leistungsumfang vor Beginn seiner Fertigung mit der AG-Bauleitung festzulegen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Abmessungen dienen nur zur Kalkulation des Angebots und dürfen nicht zur Materialbestellung und Leistungsausführung verwendet werden.
Die in Ausführungsunterlagen und Beschreibungen genannten Massen, Maße und Angaben sind vor Erstellung seiner Leistungen vom AN am Bau zu überprüfen. Die örtlichen Verhältnisse sind bei der Ausführung zu berücksichtigen. Festgestellte Unstimmigkeiten sind mit der AG-Bauleitung zu klären.
Alle erforderlichen Konstruktionen sind am Tag der Abnahme fachgerecht und nach dem Stand der Technik auszuführen.
Der anfallende Bauschutt ist täglich unaufgefordert und dauernd von der Baustelle zu entfernen und abzufahren. Sollte dies nicht erfolgen, wird nach einer einmaligen Aufforderung durch die örtliche Bauleitung des Auftraggebers eine andere Firma auf Kosten des Auftragnehmers mit der Baureinigung beauftragt. Abrechnungsgrundlage ist der gegenseitige Stundenlohnsatz.
Der AN hat ein Bautagebuch zu führen, in dem er alle Ereignisse, Geschehnisse und Gegebenheiten aufzeichnet, die mit dem Konstruktions- und Ausführungsprozess im Zusammenhang stehen. Eine Kopie des Bautagebuches wird wöchentlich dem AG und auch, soweit einschlägig, jedem vom AG dem AN benannten zur Einsicht berechtigten ausgehändigt, ohne dass dies bedeuten würde, dass dies eine Bestätigung oder Genehmigung von dessen Inhalt durch den AG oder von Dritten darstellt.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
Baustelleneinrichtung:
Im Baukörper dürfen vom AN nur unter Zustimmung der Bauleitung Werkstätten, Lagerräume, Aufenthaltsräume oder ähnliches eingerichtet werden. Leistungsabgrenzung und Umlagen gemäß Kapitel A) und C). Die erforderlichen Trassen für die Hausanschlüsse sowie Verkehrswege im und außerhalb des Gebäudes sind von jeglicher Baustelleneinrichtung freizuhalten. Vom AN ist eine Detailabstimmung mit allen Beteiligten vorzunehmen.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
Bauabwicklung, Baustoffe und Bauteile, Anlagen:
Bauaufsichtliche / baurechtliche Prüfzeugnisse und Zulassungsbescheide von staatlich anerkannten Instituten sind vom AN unaufgefordert vor Montagebeginn vorzulegen. Für die Durchführung der Leistungen sind die vom AG beigestellten Leistungsverzeichnisse, Beschreibungen, Zeichnungen und Pläne verbindlich.
Die verwendeten Bauteile müssen aus der laufenden Fertigung/Produktion stammen. Ist ihre Fertigung in Frage gestellt, so dürfen sie nicht verwendet werden. Die Nachlieferung ist für 5 Jahre zu gewährleisten. Dies gilt auch für Bauelemente, die von Unterlieferanten bezogen werden. Die Lieferung von geeigneten Nachfolge- oder Ersatztypen ist zugelassen, wenn dadurch dem AG keine Zusatzkosten entstehen.
Es dürfen nur zugelassene Dübel verwendet werden. Nachweise sind auf Verlangen vorzulegen. Sämtliche, nicht feuerverzinkte Anlagenteile sind mit einem dauerhaften, sicher wirkenden Rostschutzanstrich zu versehen. Zur Vermeidung von Kontaktkorrosion beim Zusammenbau unterschiedlicher Materialien sind geeignete Trennschichten einzubauen.
Etiketten, Klebestreifen und Schutzüberzüge bzw. -markierungen sind vor der Übergabe kostenlos zu entfernen.
Es wird gefordert, dass voll funktionsfähige Anlagen dem heutigen Stand der Technik entsprechend angeboten und geliefert werden. Die Anlagen müssen völlige Betriebssicherheit garantieren. Durch sinnvollen Aufbau der Anlagen ist eine einfache Wartung, Prüfung und Instandhaltung zu gewährleisten.
Vor Bestellung von Materialien, Maschinen, etc. und Anfertigung von Anlagenteilen sind vom AN Montagezeichnungen, die mit den übrigen Ausbaugewerken abgestimmt sein müssen, anzufertigen und von der Bauleitung, den betreffenden Behörden sowie Versorgungsunternehmen genehmigen zu lassen. Es ist sicherzustellen, dass die einzelnen Anlagenteile durch die vorhandenen Montageöffnungen einzubringen und auch demontiert werden können.
Der Transport schwerer Anlagenteile innerhalb des Gebäudes bis hin zum Aufstellungsort ist auf der Grundlage der konstruktiven Gegebenheiten zu sichern.
Erforderliche Prüfatteste sind preislich in das Gesamtangebot einzubeziehen und vor Montagebeginn bzw. Bestellung von Zusatzteilen bei Unterlieferanten vorzulegen. Konstruktionsarbeiten, die im Zuge der Ausführung der Anlagen erforderlich sind, werden nicht gesondert vergütet.
Der AN hat vor Lieferung der Gegenstände bzw. Ausführung der Leistungen zu überprüfen, ob diese einen ordnungsgemäßen Gebrauch gewährleisten. Bedenken hat er unverzüglich und unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
Darüber hinaus ist er verpflichtet, rechtzeitig vor Ausführung der Arbeiten, spätestens bei Einreichung der Montagepläne, auf die Unwirtschaftlichkeit bestimmter Ausführungsarten hinzuweisen.
Arbeiten anderer AN, die zur Erfüllung seiner Leistungen Voraussetzung sind, sind zu überprüfen und abzunehmen. Sie dürfen keine Mängel aufweisen. Beanstandungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN diese Prüf- und Anzeigepflicht, so ist er für die mangelhafte Vorleistung verantwortlich. Müssen aufgrund dessen Änderungen an den Bauteilen durchgeführt werden, so gehen diese Kosten zu Lasten des AN.
Der AN verpflichtet sich, bei Montage festgestellte Abweichungen von den Planvorgaben rechtzeitig dem AG und dessen Erfüllungsgehilfen zu melden.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungsverzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
Werk- und Montageplanung/Ausführungsunterlagen:
Die Erstellung der kompletten Werk- und Montageplanung auf Grundlage der vom AG beigestellten Planung und der Forderungen des Bauherrn einschließlich aller Berechnungen sowie geforderte Zeichnungen und Unterlagen ist Leistungsbestandteil des AN und mit einzukalkulieren. Die vom AG beigestellte Planung wird dem AN über den Planserver zur Verfgung gestellt.
Planunterlagen, die zur Fertigstellung der Montagepläne erforderlich sind und die Architekten und Fachingenieure zu liefern haben, sind rechtzeitig durch den AN anzufordern.
Einzelnen sind folgende Montageunterlagen unter Zugrundelegung der Ausführungsplanung anzufertigen:
- Werk- und Montagepläne und Detailzeichnungen (mit letztem Stand der Werkpläne)
- Fabrikats- und Materialliste
Die Montage darf am Bau nur mit genehmigten Plänen durchgeführt werden. Änderungen gegenüber dem Stand der Pläne sind umgehend in den vorhandenen Montageplänen des bauleitenden Monteurs und der Bauleitung einzutragen und vor Ausführung durch die Bauleitung zu genehmigen.
Der AN hat alle ihm übergebenen Unterlagen auf Abweichungen von den örtlichen vorhandenen Maßen in alleiniger Verantwortung zu überprüfen. Hat der AN Bedenken, so muss er sie schriftlich anmelden. Die in den Zeichnungen und Beschreibungen genannten Maße sowie alle für die technische Bearbeitung, Fertigung und Montage erforderlichen Maße sind vor Herstellung der Leistungen vom AN am Bau rechtzeitig, kostenneutral und eigenverantwortlich zu ermitteln bzw. zu überprüfen. Fertigung und Einbau dürfen nur nach örtlichem Aufmaß in Abstimmung mit der Planung erfolgen.
Unstimmigkeiten (Toleranzüberschreitungen etc.) sind der AG-Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Konstruktionselemente sind unter Beachtung der vorgegebenen Toleranzen bzw. eigenverantwortlichen Aufmaßauswertung zu fertigen.
Bei der Entwicklung von Detaillösungen in sichtbaren Raumbereichen ist der Architekt beratend hinzuzuziehen.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungs- verzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
Vermessung/Toleranzen:
Die vom AN durchzuführenden und für die Erbringung seiner Leistungen erforderlichen Vermessungsarbeiten gelten als Nebenleistung und werden nicht gesondert vergütet.
Für die Achs- und Höheneinmessungen werden vom AG je Geschoss an den Treppenhauskernen geeignete Messmarken gesetzt. Alle weiteren, erforderlichen Messmarken sind vom AN kostenlos und eigenverantwortlich zu setzen. Für die Einmessarbeiten empfiehlt es sich, den Vermesser des AG zu beauftragen.
Die in den Zeichnungen und Beschreibungen genannten Maße sowie alle für die technische Bearbeitung, Fertigung und Montage erforderlichen Maße sind vor Herstellung der Leistungen vom AN am Bau rechtzeitig, kostenneutral und eigenverantwortlich zu ermitteln bzw. zu überprüfen. Fertigung und Einbau dürfen nur nach örtlichem Aufmaß in Abstimmung mit der Planung erfolgen.
Unstimmigkeiten (Toleranzüberschreitungen etc.) sind der AG-Bauleitung unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Konstruktions- elemente sind unter Beachtung der vorgegebenen Toleranzen bzw. eigenverantwortlichen Aufmaßauswertung zu fertigen.
Alle Absteckungen und Vermessungen, die während der Ausführung erforderlich werden, hat der AN selbst und so rechtzeitig durchzuführen, so dass eine Nachprüfung ohne Behinderung der Bauarbeiten möglich ist. Er trägt für die richtige planmäßige Lage und Höhe aller von ihm ausgeführten Arbeiten die alleinige Verantwortung.
Der AN hat die zur Prüfung und Abnahme seiner Arbeit erforderlichen Geräte und Arbeitskräfte ohne besondere Entschädigung zu stellen. Der AN ist verpflichtet, das für die Vermessungsarbeiten erforderliche Absteck- und Vermarkungsmaterial ständig an der Baustelle bereitzuhalten.
Die Bautoleranzen angrenzender Gewerke müssen so aufgenommen werden, dass alle Anforderungen in Hinsicht auf Fugengestaltung, Ausbildung der Verankerungsdetails sowie auf Dichtigkeit und Festigkeit der Einzelteile erfüllt werden.
Unvermeidbare Bautoleranzen innerhalb der zulässigen Toleranzen nach DIN 18202 sind zwischen den Beteiligten abzustimmen. Hinweise auf die DIN-Normen reichen nicht aus. Maß- und Toleranzabsprachen zwischen aneinandergrenzenden Gewerken haben unverzüglich zu erfolgen. Werden vereinbarte Bautoleranzen überschritten, so sind eventuelle Nacharbeiten nur mit Zustimmung der AG-Bauleitung zulässig. Verbindungen und Verankerungsteile zum Bauwerk müssen so ausgebildet sein, dass eine Toleranzausgleich bis zu plus/minus 30 mm gegenüber dem Rohbau möglich ist.
Auslotung des Rohbaues und die Anbringung von Mess-Fixpunkten, etc. sind Leistungsbestandteil des AN.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungs- verzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
Brandschutzmaßnahmen:
Entsprechend den Bestimmungen der zuständigen Brandschutzdirektion und des Bauherrn sind brandschutztechnischen Sicherheitsmaßnahmen zu berücksichtigen und vorzusehen.
Bei Schweißarbeiten ist auf Brandschutz erhöhter Wert zu legen. Die Montagefirmen müssen daher eine geschulte Brandwache auf der Baustelle mit der Überwachung dieser Tätigkeiten beauftragen. Weiterhin ist jederzeit ein geprüfter Feuerlöscher griffbereit zu halten.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebots- preisen einzurechnen, sofern nicht im nachfolgenden Leistungs- verzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
C) Zusätzliche Vertragsbedingungen
Sind im Vertrag und dessen Anlagen Leistungen nicht aufgeführt, die sich während der Durchführung der Arbeiten als notwendig erweisen, so müssen diese Leistungen vor Ausführung schriftlich angezeigt und angeboten werden. Der AN ist verpflichtet, jegliche Mehr- oder Minderkosten verursachenden Änderungen der Massen oder Konstruktionen dem AG schriftlich mitzuteilen und die Höhe der Kosten anzugeben sowie auf terminliche Auswirkungen hinzuweisen. Vor grundsätzlicher Freigabe der Änderungen durch den AG dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden. Der AG ist bei Nichteinhaltung dieser Forderung nicht zur Zahlung zusätzlicher Leistungen verpflichtet.
Der AN übergibt zwei KW nach Auftragserteilung seine Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag an den AG.
Der AN tritt für alle Personen- und Sachschäden ein, die bei der Durchführung der übernommenen Leistungen entstehen soweit sie durch den AN verursacht wurden.
Der AN haftet allein für die Vollständigkeit und Sicherheit der von ihm aufgestellten und aufzustellenden Geräte und der Schutzvorrichtungen sowie für deren Unterhaltung.
Bis zur Abnahme der Leistungen steht der AN für die Einhaltung der behördlichen Bestimmungen und der Unfallverhütungsvorschriften ein.
Der AN hat seine Leistungen bis zur Abnahme durch den AG zu schützen und haftet für Beschädigungen jeglicher Art.
Die Entscheidung zur Anwendung der einzelnen Positionen aus der Leistungsbeschreibung trifft die örtliche Bauleitung des AG, d.h. es besteht kein Anspruch auf die Anwendung der beschriebenen Positionen und Teilleistungen. Alternativangebote für Einzelleistungen sind zulässig, jedoch ohne rechtlichen Anspruch auf Anerkennung. Sämtliche Preise gelten bauteilübergreifend.
Sind im Leistungsverzeichnis Stundenlohnarbeiten vorgesehen, ist die dafür angegebene Zahl an Stunden unverbindlich. Der AN hat über Stundenlohnarbeiten täglich Stundenlohnzettel einzureichen und von der örtlichen Bauleitung des AG unterschreiben zu lassen. Im Stundenlohn werden nur effektiv auf der Baustelle geleistete Stunden vergütet.
Bei zeitlich abschnittsweiser Durchführung der Leistung, insbesondere auch bei Leistungen geringen Umfangs, entsprechend den örtlichen bedingten oder andersweitig sich einstellenden Notwendigkeiten, kann vom AN aus Unterbrechung usw. kein Anspruch auf zusätzliche Vergütung abgeleitet werden. Es handelt sich hierbei vorwiegend um Vorleistungen oder Anschlussleistungen für Installationen und technischen Ausbau o.ä.. Leistungen müssen auch nach Abschluss der eigentlichen Arbeiten ausgeführt werden und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.
Sollten während der Durchführung der Leistungen Mängel oder sonstige vertragswidrige Leistungen festgestellt werden, so sind diese unverzüglich auf Kosten des AN zu beseitigen. Der AN hat alle Schäden zu ersetzen, die sich aus der mangelhaften Leistung ergeben.
Einzelpreisänderungen wegen Über- bzw. Unterschreitung der Einzelmassen über 10% sind nicht vorgesehen, auch wenn sich die Gesamtabrechnungssumme gegenüber der Auftragssumme ändert.
Soweit im Leistungsverzeichnis oder an anderer Stelle nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit den Vertragspreisen insbesondere abgegolten:
- Kosten für die Bereitstellung von Werk- und Lagerplätzen, soweit sie vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden.
- Kosten für die Benutzung bestehender öffentlicher und privater Wege und Anlagen.
- Lohn- und Gehaltsnebenkosten. Dies gilt auch für Stundenlohnarbeiten, soweit Verrechnungssätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind.
- Kosten der Einrichtung, Vorhaltung und Räumung Baustelle, sofern im Leistungsverzeichnis keine entsprechende Position ausgeschrieben ist.
- Kosten für Forderungen, wie sie sich aus den technischen und vertragsrechtlichen Vorschriften ergeben.
Die Angebotspreise sind grundsätzlich Festpreise. Wenn im Verhandlungsprotokoll nicht anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich der AN die Festpreise bis 6 Monate über das Ende der Bauzeit zu halten.
Aufstellungen des Bieters für die Abschlagszahlungen erfolgen kummuliert nach den Positionen der Leistungsbeschreibung. Abschlagszahlungen sind mit Leistungsnachweis und prüfbaren Maßangaben zu beantragen. Jede AZ wird durchgehend nummeriert und muss die bereits geforderten AZ´s erkennen lassen. Der Schlussrechnung sowie den Zwischenrechnungen sind Abrechnungspläne beizufügen. Die Schlussrechnung mit allen Anlagen (Massenberechnung, prüfbare Abrechnungszeichnungen, etc.) ist innerhalb von 10 Tagen nach Vollendung der Gesamtarbeiten kostenlos in 3-facher Fertigung beim AG einzureichen.
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Bauleistungsversicherung: 0,5%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Es erfolgt eine gemeinsame förmliche Abnahme mit dem AG und dessen Beauftragten. Weiterhin behält sich der Bauherr Werksabnahmen für bestimmte Anlagen vor. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Es müssen alle erforderlichen Abnahme- und genehmigten Revisionsunterlagen mit der Abnahmeanzeige zur Prüfung vorliegen. Liegen diese Unterlagen nicht vollständig vor, wird der AG die Abnahme verweigern. Sämtliche sich daraus ergebenden Konsequenzen gehen zu Lasten des AN.
Die Bezeichnungen auf den Bezeichnungsschildern an der Anlage bzw. am Bauteil müssen mit denen auf den Revisions- und Bestandsplänen übereinstimmen.
Wird aus besonderen Gründen eine Anlage oder Anlagenteile vom AG ohne vorherige Abnahme benutzt, so gilt dies nicht als stillschweigende Abnahme.
Rechtzeitig vor der vorgesehenen Abnahme sind Überprüfungen und Begehungen unter schriftlicher Erstellung eines gemeinsam zu unterzeichnenden Protokolls durchzuführen. Die bei diesen Überprüfungen und Begehungen festgestellten Mängel sind unverzüglich, spätestens bis zur Abnahme zu beseitigen. Hinsichtlich der Leistungen, für die bei Abnahme Mängel festgestellt und vorbehalten werden, treten keine Abnahmewirkungen ein. Bis zur Abnahme nicht mehr sichtbare oder nicht mehr zugängliche Teilleistungen sind nach ihrer Fertigstellung, die dem AG schriftlich und unter Hinweis darauf, dass diese Teilleistungen bei Abnahme nicht mehr sichtbar oder zugänglich sind, anzuzeigen ist, gemeinsam zu überprüfen. Hierüber ist ein schriftliches Protokoll zu erstellen. Derartige Überprüfungen und Protokolle haben nicht den Charakter von rechtsgeschäftlichen Teilabnahmen. Die bei diesen Überprüfungen festgestellten Mängel sind innerhalb angemessener Fristen zu beseitigen.
Der AG ist berechtigt, bei zur Zeit der Abrechnung bekannter und durch den AN zu behebender Mängel zusätzliche Sicherheits- beiträge bis zur Beseitigung dieser Mängel einzubehalten. Die Höhe dieser Sicherheitsbeiträge wird nach Aufwand bemessen, den ein Dritter AN zur Mängelbeseitigung hätte.
Abnahmeunterlagen
Im Einzelnen sind unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Vereinbarungen im Verhandlungsprotokoll folgende Abnahmeunterlagen anzufertigen:
Revisionszeichnungen/-unterlagen jeweils mit Zeichnungsliste
- Grundrisszeichnungen im Maßstab 1:50
- Ansichtszeichnungen im Maßstab 1:50
- Detailzeichnungen, mindestens im Maßstab 1:20
- statische Berechnungen
- Hinweise auf Herstellungsunterlagen sind zulässig, die Unterlagen müssen dann dort vorhanden sein.
Lose mitgelieferte und nicht festinstallierte Anlagenteile sind im Rahmen der Abnahme dem AG zu übergeben.
Der AN ist dafür verantwortlich, dass er alle für seine Tätigkeit seitens der Regierungsbehörden oder seitens anderer erlaubniserteilenden Behörden erforderlichen Genehmigungen, Erlaubnisse, Abschlusserklärungen, Abnahmen (auch technisch), Testzertifikate, Erklärungen von spezialisierten Unternehmen und ähnliche Unterlagen erhält und aufrecht erhält.
In dem Umfang, in dem besondere Genehmigungen oder Erlaubnisse nur von den Eigentümern oder dem AG erhalten werden können, wird der AN die notwendigen Formulare, Anträge und Begleitunterlagen zur Unterzeichnung durch den Eigentümer oder den AG je nach Fall vorbereiten.
Die Kosten der vorstehenden Leistungen sind in den Angebotspreis einzurechnen, sofern nicht im Leistungs- verzeichnis einzelne Leistungen durch Positionen erfasst sind.
D) Baustellenordnung
Ordnung und Sauberkeit müssen auf der Baustelle gewährleistet sein.
Der AN hat Sorge zu tragen, dass öffentliche Flächen nicht über das unvermeidbare Maß hinaus verschmutzt werden. Verschmutzungen sind umgehend wieder zu beseitigen.
Die Abfallverordnung der zuständigen Behörden ist zu beachten. Private PKW erhalten keine Zufahrt auf das Baustellengelände. Sie sind außerhalb der Baustelle abzustellen. Der AN hat für sein Personal entsprechende Transportkapazitäten vorzusehen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Zufahrtberechtigung erstreckt sich auf alle Zulieferfahrzeuge sowie Werkstattwagen des AN.
Im Einfahrtbereich zur Baustelle sowie im Bereich der Baustelle selbst ist mit Verkehrsbehinderungen und Wartezeiten aufgrund des Gesamtverkehrsaufkommens, resultierend aus den parallel laufenden Maßnahmen zu rechnen.
Besondere Vorkommnisse (wie Diebstahl, Brände, Unfälle, Beschädigung von Nachbargebäuden) sind der AG-Bauleitung sofort anzuzeigen.
Es dürfen nur die Wasch- und WC-Anlagen benutzt werden, die auf der Baustelle errichtet sind.
Vom AN sind geeignete Materialcontainer aufzustellen. Die Flächenfreigabe erfolgt grundsätzlich mit Genehmigung der AG-Bauleitung und Rücksprache mit dem Sicherheitskoordinator. Das Benutzen von Räumlichkeiten innerhalb des Gebäudes ist ausdrücklich nicht gestattet. Der AG stellt gegen Rechnung Aufenthaltscontainer zur Verfügung soweit dies für das betreffende Bauvorhaben vorgesehen ist.
Es gelten die Arbeitsstättenrichtlinien.
Arbeitsgeräte, Baubuden u.ä. sind aus Gründen des Eigentumsnachweises mit der Firmenaufschrift zu versehen.
Wohn- und Schlafunterkünfte dürfen auf dem gesamten Betriebs- gelände und im Baustellenbereich nicht aufgestellt werden.
Zu erhaltende Grünflächen und befestigte Flächen sind ausreichend gegen Beschädigung zu schützen.
Benutzte Flächen sind nach Benutzung in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
Der AG ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben rechtzeitig zu informieren.
Allgemeine Vorbemerkungen
Besondere Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
260410_FKT-A - Büro- und Laborgebäude Wiegel Nürnberg angepasst
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Bauleistungsversicherung: 0,5%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
1090051-wvw@gross-bau-projekte.de
Montagebeginn:
Montage der Elemente circa Mitte November 2026
Besondere Vertragsbedingungen
Auszug Baubeschreibung Einzukalkulieren sind alle Fenster- und Verglasungsarbeiten,
Pfosten-Riegel-Konstruktionen, Windfangkonstruktion sowie Außentüren, die
für die schlüsselfertige Erstellung des Bauwerks erforderlich sind.
Lieferungen und Leistungen, die nach Ansicht des Bieters für eine
einwandfreie Fertigstellung der schlüsselfertigen Leistung erforderlich sind,
jedoch in der funktionalen Leistungsbeschreibung nicht oder nur
unvollständig enthalten sind, sollen gesondert aufgezeigt und im
Pauschalpreis erfasst werden.
Dazu sind die Visualisierungen zu beachten.
Aluminium-Deckschalen sowie Pfosten-Riegel-Fassadenelemente und
Aluminium-Rohrrahmen-Außentüren aus thermisch getrennten
Aluminium-Isolierprofilen, Oberfläche E6/C32
Alle Außentüren sind mit Motorschlössern gem. Türliste herzustellen.
Vor Ausführung der Türen ist durch den AN eine vollständig abgestimmte
Türliste mit Eintragung aller zur Beurteilung und Freigabe notwendigen
Komponenten/Ausstattung vorzulegen.
Ausführung gemäß Türliste, Raumbuch, Übersichtsplänen und
Architektenplänen.
Anforderungen Aluminium-Pfosten-Riegel-Fassadenelemente:
Profile thermisch getrennte
Aluminium-Pfosten-Riegel-Profile sowie Einsatzelemente
Oberfläche Eloxal C32
U-Wert gesamt gemäß Wärmeschutznachweis
Schallschutzklasse 3
Einteilungen gemäß Grundrissen, Ansichten und Fensterliste
Einbruchhemmung ohne Anforderung
Fabrikat Schüco FW50
Anforderungen Aluminium-Türsysteme:
Profile thermisch getrennte Aluminium-Rohrrahmenprofile
Oberfläche Eloxal C32
U-Wert gesamt gemäß Wärmeschutznachweis
Schallschutzklasse 3
Einteilungen gemäß Grundrissen, Ansichten und Türliste
Einbruchhemmung ohne Anforderung
Allgemein:
Die Fensterelemente sind gemäß ATV DIN 18355 Tischlerarbeiten in
Werkstoffkombination innen Holz, außen Aluminium auszuführen.
Die Verglasungen sind gemäß ATV DIN 18361 Verglasungsarbeiten
auszuführen.
Die Beschläge sind gemäß ATV DIN 18357 Beschlagsarbeiten einzubauen.
Die Ansichtsbreiten der Holz und Aluminiumbauteile sind gerade
auszuformen, die Ansichtsbreiten des Glashaltesystems sind senkrecht zur
Glasebene auszubilden. Die Aluminium-Deckschalen der Rahmen- und
Flügelprofile der Fenster sind flächenbündig, die Eckausbildungen sind
verschweißt, ohne sichtbare Stoßausbildung auszuführen.Die Deckschalen
der Anpressleisten der Pfosten-Riegel-Fassaden sind mit einem maximalen
Versatz der horizontalen und vertikalen Elemente bis 5 mm herzustellen.
Die bauaufsichtliche Zulassung der Fassadenelemente muss auch sämtliche
systemzugehörigen Komponenten des Verglasungssystems und der
Dichtungsprofile umfassen.
Die Größe einschließlich der Sturz- und Brüstungshöhen, die Geometrie und
die Teilungen der Einzelelementesowie die Anordnung und Ausführung der
Beschläge ist gemäß den beiliegenden Ansichtsplänen umzusetzen. Die
Dimensionierung der dafür erforderlichen Konstruktionen, einschließlich aller
Verbindungs- und Befestigungselemente, erfolgt durch den AN. Die Bauteile
müssen alle planmäßig auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an das
Tragwerk des Baukörpers abgeben können.
Die Ansichtsbreiten der Rahmen- und Flügelprofile sind über die gesamte
Gebäudehülle in allen Ansichten in gleicher Breite auszuführen. Gleiches gilt
für die Ansichtsbreiten der Pfosten-Riegel Fassade.
Alle Verbindungs- und Befestigungselemente sind verdeckt liegend
auszuführen. Die Befestigungsmittel sind entsprechend den Richtlinien des
Systemherstellers abzustimmen.
Die Anschlussfugen zum Baukörper sind vollständig mit Mineralwolle
auszufüllen und im Sichtbereich zur angrenzenden Innenwandbekleidung mit
Abdeckleisten aus Holz abzudecken oder dauerelastisch zu verfugen.
Alle Dichtungsprofile sind so zu wählen, dass sie die Forderungen der
erforderlichen Beanpruchungsgruppen für die Fensterkonstruktion dauerhaft
erfüllen. Es sind mindestens zwei umlaufende Dichtungsebenen
auszuführen. Bei der Pfosten-Riegel Fassade ist ein Fassadensystem mit
einem durchgängigen
Dichtungsystem einzusetzen mit der Möglichkeit zur Entwässerung in bis zu
drei Ebenen. Grundsätzlich ist die Entwässerung verdeckt liegend nach
außen zuführen.
Die Abdichtung zum Bauwerk hat raumseitig bzw. auf der warmen
Bauteilseite dampfdiffusionsdicht, überputzbar, luft- und winddicht, die
Abdichtung außenseitig bzw. auf der kalten Bauteilseite hat diffusionsoffen,
bitumenverträglich, wasser- und winddicht, UV-beständig zu erfolgen.
Verglasung:
Die Füllungen sämtlicher Außenwandöffnungen sind als transparente
3-Scheiben-Isolierverglasung auszuführen. Die Bemessung erfolgt durch den
AN. Es sind dabei der geforderte Wärme- und Schallschutz gemäß der
bauphysikalischen Nachweise sowie die Bemessungstabellen der
Glashersteller zugrunde zu legen.
Bei der Verwendung von ESG- oder VSG- Gläsern und Gläsern
unterschiedlicher Stärke darf sich keine sichtbare, optische oder farbliche
Veränderung der Verglasung ergeben.
Absturzsichernde Verglasungen gemäß Erfordernis und Vorschriften.
Tlw. Füllungen mit gedämmten Aluminium-Glattblech-Sandwichpaneelen.
Beschläge:
Die Ausführung der Beschläge ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen
nach den Bemessungstabellen der System-Hersteller vorzunehmen. Es
dürfen nur Systembeschläge eingesetzt werden, die den gültigen Normen,
Prüfzeugnissen und bauaufsichtlichen Zulassungen entsprechen.
Die Fensterelemente erhalten Kipp-, Dreh-, Dreh-Kipp- bzw.
Hebe-Schiebe-Flügel gemäß Planung mit verdeckt liegenden
Einhandbeschlägen, Funktion gemäß Ansichten, mit Fehlbedienungssperre.
Fenstergriffe aus Aluminium.
Die Rohrrahmen-Außentüren erhalten an den Haupteingängen innen- und
außenseitig türhohe Griffstangen in Edelstahl, an allen anderen Türen
kommen Drücker- bzw. Wechselgarnituren aus Edelstahl mit
Schlüsselrosetten innen und außen zur Ausführung, 3-teilige
Rollentürbänder, dreidimensional verstellbar, Bodendichtung, barrierefreie
Ausführung.
Bei allen Außentüren sind die Türen selbstschließend auszuführen. Für die
Selbstschließung sind integrierter Obentürschließer nach DIN
EN 1154 und Türliste vorzusehen. Bei 2-flügeligen Anlagen mit Schließfolgereglern.
2-flg. Türen mit Paniktreibriegel im Standflügel, mit Handhebel und
Treibriegelstangen nach oben und unten verriegelnd, mit Bodenschließmulde
Es sind systemkonforme Schlösser in die Türblätter einzubauen und in ihrer
Ausführung auf den Schließplan abzustimmen.
Stulp-/ Schließbleche sind aus nichtrostenden Stahl auszuführen. Sämtliche
Türen in Flucht- und Rettungswegen müssen sich leicht, ohne besondere
Hilfsmittel öffnen lassen.
Türstopper in Aluminium sind generell an allen Türen vorzusehen.
Sämtliche Beschläge in Objektqualität, Fabrikat: FSB, Modell: 1289, Farbe
schwarz matt
Außenfensterbänke
Sämtliche Fensterelemente sind außen mit Fensterbänken auszustatten.
Ausführung für die jeweiligen unterschiedlichen Fensterelementbreiten
immer ohne Stoß, aus einem Stück gefertigt.
Oberflächenbehandlung und Farbe entsprechend dem angrenzenden
Fensterprofil.
Die Fensterbänke außen sind aus Aluminium-Strangpressprofilen
auszuführen. An der Unterseite sind geeignete lärmhemmende Maßnahmen
gegen Dröhnen vorzusehen. Die seitlichen Abschlüsse sind mit der
Möglichkeit zum Bewegungsausgleich und mit einer Anschlusskante für die
Außenwandbekleidung auszubilden.
Die Befestigung hat verdeckt liegend zu erfolgen, Ausführung mit
Verstärkungsprofil.
Die Empfehlungen des Instituts für Fensterbau in Rosenheim sind
entsprechend zu berücksichtigen und sind Grundlage für die Ausführung.
Auszug Baubeschreibung
01 Aluminium- Fenster, -Außentüren, -Pfosten- Riegel und CSB Soschu
01
Aluminium- Fenster, -Außentüren, -Pfosten- Riegel und CSB Soschu
Angaben des Bieters Kurzform Angaben des Bieters
Fabrikat/System ausgeschrieben angeboten
Türen : Schüco AD UP 75 _______________________
Hebe-Schiebe-Türen : Schüco ASE 80.HI _______________________
Warmfassade : Schüco FWS 50 _______________________
Einsatz-Fenster : Schüco AWS 75.SI+ _______________________
Einsatz-Türen : Schüco AD UP 75 _______________________
Lichtdachkonstruktion : Schüco FWS 60 _______________________
Sonnenschutz : Schüco CSB _______________________
Glaslieferant : _______________________
Nachfolgende Abfragen von Kriterien dienen der Vergleichbarkeit der angebotenen Leistungen:
Nachhaltigkeit
Es ist eine Umwelt-Produktdeklaration (EPD) nach ISO 14025 und EN 15804 für die Elemente vorhanden.
( ) ja ( ) nein
Die angebotenen Systeme erfüllen die Grundprinzipien der zirkulären Wertschöpfung für nachhaltige sowie im Hinblick auf Mensch und Umwelt unbedenkliche Produkte und sind nach dem System Cradle to Cradle (von der Wiege zur Wiege) zertifiziert.
( ) ja ( ) nein
Fenster
Ein Produktpass für die CE-Kennzeichnung der Fenster ist vorhanden.
( ) ja ( ) nein
Der Standard Drehkippbeschlag ist verdeckt liegend, ohne sichtbare Bänder bis zu einem Flügelgewicht von 160 kg möglich. Bei geöffnetem Fenster ist die Klemmfreiheit im Bandbereich durch den Beschlag zu gewährleisten.
( ) ja ( ) nein
Der Fenstergriff ist mit verdeckt liegendem Falzgetriebe angeboten.
( ) ja ( ) nein
Türen
Eine Nachjustierung der Türflügel in zwei Ebenen ist ohne Aushängen der Türflügel möglich.
( ) ja ( ) nein
Fassaden
Ein Produktpass für die CE-Kennzeichnung der Pfosten/Riegel- oder Elementfassaden ist vorhanden.
( ) ja ( ) nein
Für die Klemmverbindung der äußeren Glasandruckleisten der Pfosten/Riegel-Fassaden ist eine Zulassung vorhanden.
Prüfzeugnis Nr.:_______________________
( ) ja ( ) nein
Für die T-Verbindung der Pfosten/Riegel-Fassaden ist eine Zulassung vorhanden.
Prüfzeugnis Nr.:_______________________
( ) ja ( ) nein
Die Falzgründe (Pfosten-/Riegelanschluss) der Fassadenkonstruktion sind überlappend. Es können 3 wasserführende Ebenen ausgebildet werden.
( ) ja ( ) nein
Sicherheit
Die Konstruktion ist für die Bereiche, die mit "absturzsichernder Verglasung" ausgeführt werden, als voll absturzsichernd geprüft und eingestuft. Dies wird durch einen entsprechenden Prüfbericht gemäß DIN 18008-4 nachgewiesen.
( ) ja ( ) nein
Ein Prüfbericht mit dem Nachweis "Fähigkeit zur Freigabe" für Fluchttüren ist vorhanden.
( ) ja ( ) nein
Allgemeine Merkmale
Es werden ausschließlich Original-Systemzubehörteile (Beschläge, Dichtungen, etc.) eingesetzt, da sonst die Prüfzeugnisse ihre Gültigkeit verlieren.
( ) ja ( ) nein
Der geforderte Gesamtwärmedämmwert Uw, Ud und Ucw der Konstruktionen ist nach DIN EN 4108-4 sowie
DIN EN 13947, gem. EN ISO 10077-2 nachgewiesen und der Nachweis ist dem Angebot beigefügt.
( ) ja ( ) nein
Der Bieter/Auftragnehmer ist Mitglied der Umweltinitiative A/U/F (Aluminium und Umwelt im Fenster und Fassadenbau) und gewährleistet für den Auftraggeber einen optimierten produktspezifischen Recyclingprozess für den Werkstoff Aluminium.
A/U/F Mitgliedsurkunde Ausstellungsdatum: _______________ gültig bis:_________________
Der Bieter/Auftragnehmer weist für den Auftraggeber einen alternativen gleichwertigen optimierten produktspezifischen Recyclingprozess für den Werkstoff Aluminium nach:
Produktspezifischen Recyclingprozess (Verfahren): _______________ Nachweis:_________________
Ein Entsorgungsnachweis gemäß dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist alleine nicht ausreichend.
Die Oberflächenveredelung (Farbbeschichtung in Pulver oder Naßlack, Anodische Oxidation (Eloxal) und Sonderverfahren zur Oberflächenveredelung) wird vom Hersteller des angebotenen Systems mitgeliefert.
( ) ja ( ) nein
Der Auftragnehmer sichert zu, das alle relevanten Systemkomponenten (Systemprofile, Beschläge, Dichtungen), mindestens 10 Jahre, nach erfolgter Endabnahme der Leistung, verfügbar sind.
( ) ja ( ) nein
Firma / Stempel ________________________________________
Unterschrift _________________________________________
Ort / Datum ____________________den___________________
Angaben des Bieters Kurzform
ZTV für Metallbau- und Verglasungsarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Metallbauarbeiten. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage von Aluminium-Bauelementen.
Zusätzlicher Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Verglasungsarbeiten.
Die Leistung umfasst die Lieferung, das Einsetzen und das Abdichten aller Glasscheiben und Ausfachungen.
Hinweis zu aufgeführte Normen etc.
Alle aufgeführten Normen, Vorschriften, Gesetze gelten, wenn nicht anders in den Texten vermerkt, in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung.
ZTV für Metallbau- und Verglasungsarbeiten
Sonnenschutzarbeiten Zusatz Art und Umfang der Leistung
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Sonnenschutzkonstruktionen. Die Leistung umfasst die Herstellung, die Lieferung und die Montage der Konstruktionen.
Sonnenschutzarbeiten Zusatz
Profile allgemein Profilauswahl
Bei wärmegedämmten Profilen sind nur solche zulässig, bei denen die Innen- und Außenschalen durch Wärmedämmprofile durchgehend kraft- und formschlüssig miteinander verbunden sind.
Die Profile müssen die auftretenden Beanspruchungen gemäß DIN EN 1990 nach DIN EN 1991 inkl. der zugeordneten nationalen Anhängen sicher abtragen. Die dabei zwischen Innen- und Außenschalen auftretenden Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden. Die vom System-Hersteller angegebenen wirksamen Trägheitsmomente (Ix) sind, unter Berücksichtigung der DIBT Richtlinie für thermisch getrennte Profile, für die Auswahl zu berücksichtigen.
Das Prinzip der Wärmedämmung ist für die gesamte Konstruktion einzuhalten.
Alle Verbundprofile der Fenster- und Türsysteme sind mindestens als Dreikammersystem (zwei Hohlprofile plus Verbundzone) auszuführen.
Der Verbund der Profile muss ohne zusätzliche Abdichtung wasserdicht und wasserbeständig sein. Der Falzgrund der Profile muss absolut glattflächig ausgebildet sein (auch die Verbundzone), so dass anfallende Feuchtigkeit immer in die tiefste, außenliegende Ebene (Rinne) des Falzes abgeführt wird, ohne dass hierfür zusätzliche Drainagekanäle hergestellt werden müssen. Die Belüftung des Falzgrundes bei Isolierverglasungen muss nach den Richtlinien der Isolierglas-Hersteller erfolgen.
Profilverbindungen
Eckverbinder müssen in ihrem Querschnitt den inneren Profilkonturen entsprechen. Bei den Gehrungen ist auf eine einwandfreie Verklebung der Gehrungsfläche zu achten. Auch an den T-Stößen ist das Einsickern von Wasser in die Konstruktion - durch entsprechende Füllstücke mit dauerelastischer Abdichtung - zu verhindern.
Bei wärmegedämmten Profilen muss die Dämmwirkung auch im Eck- und T-Verbinderbereich voll erhalten bleiben.
Flügeldichtungen
Die Dichtungen müssen auswechselbar sein.
Für Dreh-, Drehkipp- und Stulp-Fenster ist eine Mitteldichtung vorgeschrieben.
Entwässerung der Konstruktion
Falze und Profilnuten, in die Niederschlag und Kondenswasser eindringen können, müssen nach außen entwässert werden. Sichtbare Entwässerungsschlitze sind mit Kappen abzudecken.
Entwässerung, Dampfdruckausgleichsöffnungen
Entwässerung:
Gemäß DIN 18055 muss sichergestellt sein, dass in die Rahmenkonstruktion eingedrungenes Wasser unmittelbar und kontrolliert abgeführt wird, um Schäden am Fenster und am Baukörper zu vermeiden.
Die Entwässerungsöffnungen zur Außenseite sollen einen Mindestquerschnitt von 5x20 mm haben. Der Abstand der Öffnungen untereinander soll bei diesem Mindestquerschnitt nicht mehr als 600 mm betragen.
Profile allgemein
Beschläge Fenster Alu Beschläge Fenster Alu
Sind nicht systemgebundene Beschlagteile vorgesehen, müssen diese unter Beachtung der gültigen DIN-Normen ausgewählt werden.
Die für die jeweilige Öffnungsart einzusetzenden Beschläge in ihrer Grundausstattung sind unter Berücksichtigung der Lastannahmen / Gewichte / Größen und der zu erreichenden Öffnungsweite nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers einzusetzen. Alle Beschlagteile sind aus nichtrostenden Materialien herzustellen und müssen justierbar sein. Inkl. der erforderlichen Zusatzteile wie zusätzliche Verriegelungen, Scherenbefestigungen, Eigenanschlag und Bänder.
Beschläge Fenster Alu
Beschläge Türen Alu Beschläge Türen
Für die jeweiligen Anforderungen der Türen, sind die einzusetzenden Türbänder und Beschläge in ihrer Grundausstattung in den Leistungspositionen beschrieben.
Die Ausführung und die Anordnung der Türbänder ist unter Berücksichtigung der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des System-Herstellers vorzusehen.
Die Stulpbleche der einzusetzenden Schlösser und die Schließbleche müssen aus Edelstahl bestehen.
Zubehörteile wie Zylinder-Rosetten, Drückerstifte, Dichtstücke, Befestigungszubehör und Fußpunktabdichtungen werden in den folgenden Beschreibungen nicht besonders erwähnt; diese Zubehörteile sind jedoch in jedem Fall mitzuliefern.
Beschläge Türen Alu
Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme
Für Bauteile der Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme, die einem besonderen Verschleiß unterliegen oder die designrelevant sind, ist eine Nachkaufgarantie durch den AN zu gewährleisten. Die Nachkaufgarantie hat mindestens 10 Jahre, ausgehend vom Kauf des ursprünglichen Bauteils durch den AN, zu betragen. Ein Bestätigungsschreiben des Systemlieferanten, des zur Ausführung angebotenen Fabrikats, ist mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Nachkaufgarantie für Aluminium Fenster- und Beschlagssysteme
Verglasung Verglasung
Die nachfolgende Beschreibung stellt eine allgemeine Regelung für die Lieferung und das Einsetzen der Verglasung in Bauelementen dar.
Die in den Positionsbeschreibungen angegebenen Abmessungen beziehen sich auf die Außenmaße der Bauelemente. Die Kosten für die Ermittlung der Glasmaße sind in die Angebotspreise einzurechnen, eine gesonderte Vergütung erfolgt hierfür nicht.
Zum Lieferumfang der Verglasungsarbeiten gehören alle hierfür erforderlichen Dichtungen und deren Einbau, einschließlich der dicht auszuführenden Eckausbildungen und Stöße. Weiterhin mitzuliefern sind alle erforderlichen Dichtstoffe, Glasauflager und Klotzungsbrücken.
Die Dicken der Einzelscheiben sind unter Berücksichtigung der Scheibengrößen und der Lastannahmen nach den Bemessungstabellen des Glas-Herstellers zu ermitteln.
DIE ANGABE DER LICHT- UND ENERGIEWERTE ERFOLGT NACH DIN EN 410. SIE BEZIEHEN SICH AUF EINEN STANDARDAUFBAU. ABWEICHUNGEN VOM STANDARDAUFBAU UND EINBAULAGE AUS DER SENKRECHTEN FÜHREN ZU WERTÄNDERUNGEN.
Technische Richtlinien, die DIN 18545 Abdichten von Verglasungen mit Dichtstoffen
Richtlinie VE-06/01: Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim sind einzuhalten
Die Verglasungen sind gemäß den „Glasbemessungs- und Konstruktionsregeln“ nach DIN 18008-1 bis -5 und DIN 18545 „Anforderungen an Glasfalze und Verglasungssysteme“ unter Berücksichtigung der EN 12488 (Verklotzung) auszuführen.
Die Glaskanten der beschriebenen Gläser sind nach DIN 1249-11, auszuführen.
ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN
BEI DER AUSFÜHRUNG ABSTURZSICHERNDER VERGLASUNGEN IST DIE DIN 18008-4 VOM JULI 2013 ZU BEFOLGEN.
SOFERN VON DER DIN 18008-4 ABGEWICHEN WIRD, BEDÜRFEN ABSTURZSICHERNDE VERGLASUNGEN GRUNDSÄTZLICH EINER ALLGEMEINEN BAUAUFSICHTLICHEN ZULASSUNG DES DIBT "DEUTSCHES INSTITUT FÜR BAUTECHNIK" ODER EINER ZUSTIMMUNG IM EINZELFALL (ZIE) DER JEWEILIGEN BAUAUFSICHTSBEHÖRDE. IST EINE ZIE (ZUSTIMMUNG IM EINZELFALL) ERFORDERLICH, SO IST DIESE DURCH DIE BAUHERREN/BAUHERRENVERTRETER ZU BEANTRAGEN.
ÜBERKOPFVERGLASUNGEN
DIE TECHNISCHE REGELN FÜR DIE VERWENDUNG VON LINIENFÖRMIG GELAGERTEN VERGLASUNGEN NACH DIN 18008-2 VOM DEZEMBER 2010. - ÜBERKOPFVERGLASUNGEN: NEIGUNG > 10° SIND ANZUWENDEN.
Einscheibensicherheitsglas
Sollte es, bedingt durch die ausgeschriebene Konstruktionsart / Anwendung erforderlich sein, dass eine ESG- oder eine ESG-H-Scheibe als Außenscheibe einer Isolierglaseinheit in einer Vertikalfassade eingesetzt wird, ist der Auftraggeber in Anbetracht des bestehenden Spontanbruchrisikos hierüber vorab zu informieren, bspw. durch eindeutige Benennung in den dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen wie der Werkstatt- und Montageplanung. Der AN informiert den AG, wenn ESG bzw. ESG-H zum Einsatz kommt. Dies gilt nur soweit die Leistungsbeschreibung nicht ohnehin oder technisch zwingend die Ausführung mit ESG bzw. ESG-H vorsieht und soweit das Risiko dem AG nicht bekannt ist.
BEI VERWENDUNG VON ESG BZW. ESG-H IM AUSSENBEREICH IST DER VERWENDUNGSZWECK UND DIE EINBAUART SCHRIFTLICH MIT DEM GLASLIEFERANTEN ABZUKLÄREN.
DIE DIN 18516-1 FÜR HINTERLÜFTETE FASSADENPLATTEN UND DIE DIN 18516-4 FÜR FASSADENPLATTEN AUS EINSCHEIBEN-SICHERHEITSGLAS SIND ZU BERÜCKSICHTIGEN.
Verglasung
Ausfachungen Ausfachungen
Für die Lieferung und den Einbau von Ausfachungen gilt sinngemäß die im Abschnitt Verglasung näher beschriebene Regelung.
Die in der nachfolgenden Beschreibung der Paneele gemachten Angaben zu den einzusetzenden Werkstoffen und deren Querschnitt sind formale Mindestanforderungen. Die in den "ZTV" gemachten Angaben zum Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und zur Angriffs- und Durchschusshemmung, sowie die für diese Bereiche geltenden DIN-Normen sind zu berücksichtigen.
Der Dämmkern der Paneele ist in jedem Fall in druckfester Ausführung und/oder mit einem druckfesten Einleimer auszuführen. Die anwendungsbezogenen Anforderungen an die Wärmedämmstoffe und die entsprechende DIN EN des Bezeichnungsschlüssels sind gemäß der DIN V 4108-10 auszuwählen. Die Klassifizierung des Brandverhaltens und die Eingruppierung erfolgt nach der DIN EN 13501, bei Schäumen ist die Klasse E zu berücksichtigen, bei Mineralwolle Klasse A1. Kommt als Dämmkern Mineralwolle zur Ausführung, so ist diese in stehender Faser und mit zusätzlicher mechanischer Sicherung gegen Absacken zu verarbeiten.
Der Werkstoff des druckfesten Einleimer richtet sich nach der Vorgabe des??p W(mk) des Abstandshalter.
Die beschriebenen Paneele müssen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Durch konstruktive Maßnahmen muss verhindert werden, dass eine Durchfeuchtung sowie eine mechanische Zerstörung des Dämmstoffes eintritt.
Die Oberflächenveredelung der Aluminium-Verbundpaneele ist, wenn in den Positionsbeschreibungen nicht anders angegeben gemäß der Beschreibung in den "ZTV" auszuführen.
Ausfachungen
Baukörperanschlüsse Einbau der Elemente
Die Verankerungen der Elemente sind so auszuführen, dass alle aus horizontaler und vertikaler Richtung auftretenden Kräfte und Lasten kraftschlüssig und mit den vorgeschriebenen Sicherheitsreserven auf den Baukörper übertragen werden.
Bewegungen des Baukörpers und Dehnungen der Elemente müssen aufgenommen werden, ohne dass hieraus Belastungen auf die Konstruktion übertragen werden.
Die Montage der Aluminium-Bauelemente muss flucht- und lotrecht erfolgen. Die horizontalen Einbauebenen sind nach den Meterrissen einzumessen, die in jedem Geschoss durch den AG angebracht sind.
Alle zur Montage erforderlichen Befestigungsmittel sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
Befestigungs- und Verbindungsmittel - wie Schrauben, Bolzen und Dübel - müssen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck und gemäß den Anforderungen ausgewählt werden. Bei der Auswahl sind die hierfür gültigen Normen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und zu befolgen. Die Befestigung erfolgt in Stahlbeton und Holz.
Es kommen nur bauaufsichtlich zugelassene Dübel zur Ausführung. Sämtliche Befestigungsteile, die der Witterung ausgesetzt sind bzw. in hinterlüfteten Bereichen liegen, sind aus Edelstahl zu fertigen.
Sämtliche Anschlüsse und Abdichtungen an angrenzende Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Die Anschlüsse müssen den bauphysikalischen Anforderungen gerecht werden. Das heißt, Anforderungen aus Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz und Fugenbewegung sind zu berücksichtigen.
Für die Montage nach Meterriss sind gemäß dem RAL Leitfaden zur Montage 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 16, Seite 45f., Höhenbezugspunkte an der Baustelle durch den AG vorzusehen. Diese müssen sich in jedem Stockwerk befinden und dürfen nicht weiter als 10 Meter von jedem Einbauort einer der nachfolgend beschriebenen Leistung entfernt sein.
Abdichtung zum Baukörper
Erforderliche Dichtungsprofile sind aus EPDM einzusetzen. Sie müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen. Ihre elastischen Eigenschaften müssen im vorkommenden Temperaturbereich den Anforderungen genügen.
Für Versiegelungen sind elastisch bleibende Dichtstoffe auf Silikon- oder Polysulfidbasis zu verwenden. Die Versiegelung muss unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den anschließenden Bauteilen so haften, dass sie - unter Berücksichtigung der zulässigen Dehnungsbewegungen der Bauteile - nicht von den Haftflächen abreißt. PVC-Profile dürfen nicht mit bitumenhaltigen Stoffen in Verbindung kommen. Bei der Abdichtung von Anschlussfugen mit elastischen Dichtstoffen sind die DIN 18540 und die Verarbeitungs-Richtlinien des Herstellers zu befolgen.
Bei Abdichtung der Bauteile zum Baukörper mit Bauabdichtungsfolien ist die Auswahl nach deren Eigenschaften, geringe bzw. hohe Dampfdurchlässigkeit, entsprechend den jeweiligen Anforderungen vorzunehmen. Wird die Bauabdichtungsfolie verklebt, so müssen die Klebeflächen frei von Verunreinigungen und Fremdstoffen sein. Die Angaben des Herstellers sind zu beachten.
Feuchtigkeitsschutz
Bei der Wärmedämmung eines Bauteils ist stets darauf zu achten, dass die dampfdichten Materialien auf der warmen Seite und die dampfdurchlässigen auf der kalten Seite angebracht werden. Baukörperanschlüsse sind fachgerecht abzudichten.
Die Abdichtung der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente zum Baukörper ist mit Bauabdichtungsfolien bzw. abgekanteten Blechprofilen einschl. geeigneter dauerelastischer Versiegelungen inkl. Vorfüller zu angrenzenden Bauteilen herzustellen.
Lage und Anordnung von Dampfsperren und Folien müssen wärme- und feuchttechnischen Erfordernissen entsprechen.
Alle Flächen der Fassade müssen so entkoppelt, gedämmt und abgedichtet werden, dass an keiner Stelle (Flächen, Ecken, Randbereiche, Deckenbereiche und Fußpunkte etc.) unzulässiges Tau- bzw. Kondensatwasser anfällt.
Zur Vermeidung von Tauwasser- und Schimmelpilzbildung auf raumseitigen Bauteiloberflächen darf die raumseitige Oberflächentemperatur von 12,6° C gemäß DIN 4108 bezogen auf 20° C Rauminnentemperatur und -5° C Außentemperatur, bei einer korrespondierenden Raumluftfeuchte von 50% nicht unterschritten werden.
Die Mindestforderungen zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung im Bereich von Wärmebrücken sind gemäß DIN 4108 einzuhalten.
Soweit die Anschlussausbildungen entsprechend dem Beiblatt 2 zur DIN 4108 ausgeführt werden, ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Für alle abweichenden Konstruktionen müssen die Mindestanforderungen nachgewiesen werden.
Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.
Baukörperanschlüsse
Verankerung Tür Verankerung Tür
Die Verankerung von Türwänden hat gemäß DIN 18360 und den örtlichen Gegebenheiten statisch ausreichend zu erfolgen.
Der Leitfaden zur Montage der RAL-Gütegemeinschaften Fenster und Haustüren, Frankfurt a. M, Stand 2024-03, Ziffer 3.1.2, Nr. 8, Seite 41 ist zu berücksichtigen.
Verankerung Tür
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Die Verankerung der Fassadenpfosten erfolgt mittels zum System gehörender, toleranzausgleichender Konsolen aus Aluminium.
Diese Konsolen werden jeweils in den Kopf und/oder Fußpunkten beziehungsweise an den Zwischendecken der Fassade angeordnet. Sie sind je nach Anforderung als Los- oder Festpunktaufhängung auszubilden.
Konstruktiv sind die Konsolen so auszubilden, dass sie eine zwängungsfreie Dilatation der Fassade gewährleisten. Gleichermaßen müssen Formänderungen des Baukörpers wie z.B. Deckendurchbiegungen ausgeglichen werden.
Die Befestigung der Konsolen am Baukörper erfolgt mittels Befestigungsmitteln aus Edelstahl und entsprechend ihrem speziellen Verwendungszweck angepassten und bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln.
Alle Bauteile der Fassadenbefestigung müssen so ausgebildet sein, dass sie die auf die Fassade einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk des Baukörpers übertragen.
Verankerung Glas-Aluminium-Warmfassade
Oberflächenbehandlung, Anodische Oxidation Oberflächenbehandlung, Anodische Oxidation (Eloxal)
Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und/oder -Bleche muss entsprechend der DIN 17611 durchgeführt werden. Die Güterichtlinien für anodisch erzeugte Oxydschichten auf Aluminium (EURAS/EWAA), herausgegeben von dem Verband für die Oberflächenveredelung e.V. (VOA) Laufertormauer 6, 90403 Nürnberg, sind einzuhalten. Die Oberflächenbehandlung und -ausführung erfolgt gemäß den im Leistungsverzeichnis gemachten Angaben. Die Vorbehandlungsstufen inkl. deren Möglichkeiten und Einschränkungen sind in der DIN 17611 hinsichtlich der Oberflächengüte dargestellt. Die auszuführenden Oberflächenfärbungen in den Eloxalfarbtönen C0 (EV1) sowie C31- C35 orientieren sich an den Mustern des Schüco-Farbfächers. Die Beurteilungsempfehlungen für das Oberflächenfinish des Systemgebers sind einzuhalten.
Für Metallbauelemente im einbaufertigen oder eingebauten Zustand sind die Empfehlungen für die visuelle Beurteilung von organisch beschichteten Oberflächen des VFF-Merkblatts AL.02 zu berücksichtigen.
Farbbestimmung Metallbauarbeiten
Mechanische bzw. chemische
Vorbehandlung: E 6
Farbton außen: C 32
Farbton innen: C 32
Betätigungen/Handhaben Fenster: gem. Bauherrenbemusterung
Türbänder: gem. Bauherrenbemusterung
Betätigungen/Handhaben Türen: gem. Bauherrenbemusterung
Oberflächenbehandlung, Anodische Oxidation
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Soweit in den Leistungsbeschreibungen für einzelne Positionen keine anderen Angaben erfolgen, gelten die nachstehenden Vorgaben:
Technische Vorgaben und bauphysikalische Anforderungen
Leistungseigenschaften und Anforderungen kurz Anforderungen an die Bauteile
Die entsprechenden Nachweise sind nach Aufforderung durch den AG diesem in schriftlicher Form vorzulegen. Der AN hat im Rahmen seiner EG-Konformitätserklärung die Übereinstimmung seines Produkts mit den jeweiligen Anforderungen nach DIN EN zu erklären.
Die nach genannten Werte beziehen sich auf Standardelemente.
Gegebenenfalls können andere Elementformen/Öffnungsvarianten oder Profilkombinationen abweichende Klassifizierungen haben.
Außentüren nach DIN EN 14351-1
Türelement: Ud 1,1 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 0,6 W/(m²K)
Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,039 W/(mK)
Luftdurchlässigkeit nach DIN EN 12207 Klassifizierung: 2
Schlagregendichtheit nach DIN EN 12208 Klassifizierung, Prüfverfahren A: 3A
Widerstandsfähigkeit bei Windlast nach DIN EN 12210 Klassifizierung: C2
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw: 35 dB (SSK3)
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Anforderungen an Vorhangfassaden nach DIN EN 13830
Die max. Durchbiegung der Fassadenteile ist auf L/200 bzw. 15 mm begrenzt.
Die Eigenlast ist nach DIN EN 1991-1-1 zu bestimmen.
Fassadenelement: Ucw 1,1 W/(m²K)
Glaswerte nach DIN EN 673: Ug 0,6 W/(m²K)
Isolierglas-Abstandshalter: ?g 0,055 W/(mK)
Paneelwerte nach DIN EN 13164: Up 0,7 W/(m²K)
Luftdurchlässigkeit nach EN 12153 Klassifizierung: AE
Schlagregendichtigkeit nach EN 12155 Klassifizierung: RE1200
Stoßfestigkeit, Belastung von außen, DIN EN 14019 Klassifizierung: E 5
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Warmbereich: ±2.000 Pa
Widerstand gegen Windlasten EN 12179 Klassifizierung Kaltbereich: ±1.000 Pa
Bewertetes Schalldämm-Maß Rw: 33 dB
Der Gesamtenergiedurchlassgrad und der Lichttransmissionsgrad sind objektbezogen über die CE-Kennzeichen der Verglasung nachzuweisen.
Die Profile sind mit Folien zu schützen.
sämtliche Unterlagen/Ausarbeitungen/Nachweise sind in die EPs mit einzukalkulieren:
- Werk- und Montageplanung
- Dokumentation
- Bemusterung von Handmustern
- statischer Nachweis und statischer Nachweis absturz sind gesondert abgefragt
Leistungseigenschaften und Anforderungen kurz
Lastannahmen Lastannahmen
Winddruck auf Außenbauteile nach DIN EN 1991-1-4 inkl. der nationalen Anhänge
Angaben für Gebäude mit rechteckigem Grundriss
Windzone: I
Geländekategorie: II / III
Gebäudehöhe h: ca. 12 m
Einbauhöhe Ze: ca. 12 m
Gebäudebreite b: ca. 55 m
Gebäudetiefe d: ca. 18 m
Höhe über NHN ca. 305 m
Waagerechte Verkehrslast (Seitenkraft) nach DIN EN 1991-1-1 und -2 inkl. der nationalen Anhänge
Zusatzlasten mit: 1.0 KN/m
wirkend in: Brüstungshöhe
Schneelasten nach DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge
Schneelastzone: 1
Ermittlung der Schneelasten (einschließlich der Sockelbeträge 1a, 2) gemäß DIN EN 1991-1-3 inkl. der nationalen Anhänge. Für bestimmte Lagen der Schneelastzone 3 können sich höhere Werte als nach Gleichung (NA.3) ergeben. Informationen über die Schneelast in diesen Lagen sind von den örtlichen, zuständigen Stellen einzuholen.
Im norddeutschen Tiefland werden Schneelasten bis zum mehrfachen der rechnerischen Werte angegeben. Die zuständige Behörde kann in den betroffenen Regionen die Rechenwerte festlegen, die dann zusätzlich nach DIN EN 1990 als außergewöhnliche Einwirkungen zu berücksichtigen sind.
Die Formbeiwerte für gereihte Dächer sind je nach maßgebender Dachneigung der Norm zu entnehmen; statt der Formbeiwerte nach DIN EN 1991-1-3:2010-12, Bild 5.4 sind jedoch die Formbeiwerte nach Bild NA.3 anzuwenden.
Lastannahmen
Aluminium Systembeschreibungen
Aluminium Systembeschreibungen
Schüco AWS 75.SI+, Fenster-System Schüco AWS 75.SI+, hochwärmegedämmtes Aluminium Fenster-System
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale
Raumseitig aufschlagender Flügelrahmen mit 10 mm Flächenversatz zur Rahmenebene, Außenseite flächenbündig.
Wärmedämmende Isolierstege mit drei Hohlkammern bilden den Anschlag für die koextrudierte Moosgummi-Doppelhohlkammer-Mitteldichtung.
Das System ist mit rechteckigen Glasleisten auszustatten.
Die Montage der Glasleisten erfolgt mittels toleranzausgleichenden Kunststoffhaltern.
Profilbautiefen
Blendrahmen 75 mm
Flügelrahmen 85 mm
Profilansichtsbreiten
Einsatzblendrahmen nach Erfordernis
Flügelrahmen (Fenster) nach Erfordernis
oder gleichwertig
Schüco AWS 75.SI+, Fenster-System
Schüco AD UP 75, Tür-System Schüco AD UP 75, wärmegedämmtes Aluminium Tür-System
mit 75 mm Grundbautiefe.
Konstruktionsmerkmale
Außen flächenbündige Türkonstruktion mit außen umlaufender 7 mm Schattenfuge.
5 Kammer Profilaufbau, symmetrisch angeordnet, bestehend aus drei Aluminiumschalen die mittels spezieller Isolierstege ohne Dämmschäume verbunden sind.
Die Türflügelprofile sind als Hybridverbund mit einem großem schubfesten Anteil zwischen Innen- und Mittelschale sowie einer entkoppelten Außenschale, als "schubloser Verbund" auszuführen.
Die Entkopplung muss zwischen der äußeren Aluminiumhalbschale und dem Isoliersteg erfolgen um den Bi-Metall-Effect zu verringern.
Alternativ ist für die Türflügelprofile ein 3 Kammer Profilaufbau verfügbar.
Die Türflügel sind mit einem 4-seitig umlaufenden, auf Gehrung gefertigten Flügelprofil auszuführen.
Die Abdichtung muss über eine Mitteldichtungs- und zwei Anschlagsdichtungsebenen erfolgen.
Die Beschlagsmontage erfolgt in der Aluminium Mittelschale, nicht im Isoliersteg.
Eine Bauwerksbefestigung ist im Profil mittig über die Mittelschale möglich.
Der untere Türabschluss ist, soweit keine anderen Anforderungen an den Fußpunkt durch Normen / Richtlinien / LBO's gegeben sind, mit einer stabilisierenden zwischen gesetzten thermisch getrennten Aluminium-Schwelle und entsprechenden Dichtformstücken, auszustatten.
Profilbautiefen
Blendrahmen 75 mm
Flügelrahmen (Tür) 75 mm
Profilansichtsbreiten
Einsatzblendrahmen nach innen
öffnende Tür nach Erfordernis
Einsatzblendrahmen nach außen
öffnende Tür nach Erfordernis
Blendrahmen, seitlich und oben nach Erfordernis
Flügelrahmen, nach außen öffnend nach Erfordernis
Flügelrahmen, nach innen öffnend nach Erfordernis
oder gleichwertig
Schüco AD UP 75, Tür-System
Schüco FWS 50, Glas-Aluminium-Warmfassade Schüco FWS 50, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System
als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite von 50 mm.
Konstruktionsmerkmale
Die Konstruktion besteht aus einem Tragwerk und dem kombinierten Verglasung-, Entwässerung- und Andrucksystem.
Die Ausbildung der Isolationszone, zwischen dem Tragwerk und den Andruckprofilen, erfolgt gemäß den Ucw Vorgaben an das Bauteil.
Tragwerk
Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen.
Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet.
Alle Profilkanten sind gerundet.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten.
Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen.
Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Einsatzelemente
Die Glasscheiben und/oder Ausfachungen werden mittels Andruckprofilen (Klemmverbindung) gehalten. Die innere Abdichtung zu den Glasscheiben und/oder Ausfachungen erfolgt mit EPDM-Dichtungen. Dachverglasungen und segmentierte Konstruktionen sind grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem Butyl-Dichtband auszuführen. Alle Dichtungsstöße werden durch die Verglasungsprofile abgedeckt. Die raumseitigen Verglasungsdichtungen haben in den Pfosten und Riegeln gleicher Bauhöhen. Die Abmessungen der Dichtungen sind entsprechend der Glas-/Ausfachungsdicken nach den Verglasungstabellen des System-Herstellers festzulegen.
Belüftung
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz.
Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Aluminium-Andruckprofilen, Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Profilansichtsbreiten
Pfosten, Montagepfosten, Riegel 50 mm
Profilbautiefen
Pfosten nach Erfordernis
Riegel nach Erfordernis
Deckschale (Pfosten) 20 mm
Deckschale (Riegel) 15 mm
oder gleichwertig
Schüco FWS 50, Glas-Aluminium-Warmfassade
Schüco FWS 60, Glas-Aluminium-Warmfassade Schüco FWS 60, hochwärmegedämmtes selbsttragendes Aluminium Fassaden-System
als Pfosten-Riegel-Konstruktion für mehrgeschossige Fassaden mit einer inneren und äußeren Ansichtsbreite von 60 mm.
Konstruktionsmerkmale
Die Konstruktion besteht aus einem Tragwerk und dem kombinierten Verglasung-, Entwässerung- und Andrucksystem.
Die Ausbildung der Isolationszone, zwischen dem Tragwerk und den Andruckprofilen, erfolgt gemäß den Ucw Vorgaben an das Bauteil.
Tragwerk
Das Tragwerk der Fassaden-Konstruktion besteht aus rechteckigen Mehrkammer-Hohlprofilen.
Die tragenden Profile sind raumseitig angeordnet.
Alle Profilkanten sind gerundet.
Die Riegelprofile werden ausgeklinkt und überlappen im Kreuzungspunkt den Pfosten, um eventuell auftretende Feuchtigkeit sicher abzuleiten.
Horizontale Stöße bei mehrgeschossigen Fassaden sind mit - zum System gehörenden - Stoßverbindern und Stoßstücken auszuführen. Für vertikale Dehnungs- und Montagestöße sind entsprechende systemseitige Alu-Einschubprofile und Halbschalen sowie Dehnungsstoß-Dichtstücke einzusetzen.
Verglasung / Einsatzelemente
Die Glasscheiben und/oder Ausfachungen werden mittels Andruckprofilen (Klemmverbindung) gehalten. Die innere Abdichtung zu den Glasscheiben und/oder Ausfachungen erfolgt mit EPDM-Dichtungen. Dachverglasungen und segmentierte Konstruktionen sind grundsätzlich mit zwei Einzeldichtungen und einem Butyl-Dichtband auszuführen. Alle Dichtungsstöße werden durch die Verglasungsprofile abgedeckt. Die raumseitigen Verglasungsdichtungen haben in den Pfosten und Riegeln gleiche Bauhöhen. Die Abmessungen der Dichtungen sind entsprechend der Glas-/Ausfachungsdicken nach den Verglasungstabellen des System-Herstellers festzulegen.
Belüftung
Die Falzgrundbelüftung sowie der Dampfdruckausgleich erfolgen über die vier Ecken eines jeden Scheibenfeldes in den Pfostenfalz.
Für eine feldweise Entwässerung und Belüftung sind in den Deckschalen und Dichtungen entsprechende Öffnungen vorzusehen.
Profilansichtsbreiten
Pfosten, Montagepfosten, Riegel 60 mm
Profilbautiefen
Pfosten nach Erfordernis
Riegel nach Erfordernis
Deckschale (Pfosten) 20 mm
Deckschale (Riegel) 15 mm abgeschrägt
Schüco FWS 60, Glas-Aluminium-Warmfassade
Aluminium Fenster Beschläge
Aluminium Fenster Beschläge
DK-Beschlag DK-Beschlag,
Verdeckt liegender Dreh-Kipp-Beschlag mit Einhandbedienung und einem Öffnungswinkel in Drehstellung von 90°/180°, Tragkraft nach technischer Notwendigkeit
Konstruktionsmerkmale
Der Beschlag ist mit einer in Dreh- und in Kippstellung wirksamen Fehlbedienungssperre ausgestattet.
Scheren- und Ecklager sind verdeckt liegend im Falz eingebaut.
Alle Verriegelungspunkte sind mit Schließrollen auszuführen.
Die untere griffseitige Eckumlenkung muss mit einem Entlastungslager ausgeführt werden.
Die Verriegelung an diesem Punkt erfolgt über einem im Auflaufbock integrierten Verschlusspunkt mit Schließrolle.
Die Öffnungsweite der Flügel in Drehstellung beträgt maximal 180°.
Durch Montage eines zusätzlichen Anschlages kann der Öffnungswinkel, der Einbausituation angepasst, auf 90° begrenzt werden.
Korrosionsschutz des Grundbeschlages nach DIN EN 1670 Klasse 5
Bedienkräfte nach DIN EN 13115 Klasse 1
Dauerfunktion nach DIN EN 12400 bis Klasse 3
DK-Beschlag
Fenstergriff - FSB 1289 Farbe schwarz matt Fenstergriff mit verdeckt liegendem Getriebe
FSB 1289 Farbe schwarz matt
Fenstergriff - FSB 1289 Farbe schwarz matt
Aluminium Tür Beschläge
Aluminium Tür Beschläge
Beschlag Allgemein Beschlag Allgemein
Die Türbeschläge sind in der Grundausstattung in den nachfolgenden Vorbemerkungen beschrieben, die Spezifikationen werden in der Leistungsposition definiert.
Beschlag Allgemein
Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren
1- flg. Türen
"B": -Umschaltfunktion-,
Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar.
Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.
"E" -Wechselfunktion-,
Grundstellung: Die Tür ist auf der Bandseite nur mit Schlüssel zu öffnen.
Schaltstellung: Auf der Bandgegenseite kann die Tür über den Drücker, auch im abgeschlossenen Zustand, immer geöffnet werden.
2- flg. Türen
Teilpanik: Schließfunktion "B" -Umschaltfunktion-,
Die Antipanik-Funktion kann nur vom Gangflügel ausgelöst werden.
Grundstellung: Beide Türdrücker sind angekoppelt, Tür begehbar.
Schaltstellung: Durch Schlüssel- / Profilzylinderbetätigung wird der bandseitige Türdrücker abgekoppelt. Nach Betätigung der Antipanikfunktion bleibt der Türdrücker auf Bandseite abgekoppelt.
Teilpanik: Schließfunktion "E" -Wechselfunktion-,
Die Antipanik-Funktion kann nur vom Gangflügel ausgelöst werden.
Grundstellung: Die Tür ist auf der Bandseite nur mit Schlüssel zu öffnen.
Schaltstellung: Auf der Bandgegenseite kann die Tür über den Drücker, auch im abgeschlossenen Zustand, immer geöffnet werden.
Schließfunktion von Notausgangs- und Paniktüren
Tür Bänder für "Standard" Türen Türbänder für Standard Türen
Wartungsarme Rollentürbänder
Dreiteilige Aluminium-Rollentürbänder mit einer Abmessung von 22 x 200 mm, für Flügellasten bis 200 kg.
Konstruktionsmerkmale
Die gesamte Technik für die sichere Verankerung und die Feinjustierung ist im Türfalz angeordnet. Ohne den Türflügel auszuhängen, kann eine Feinjustierung vorgenommen werden.
Gebrauchsklasse nach DIN EN 1935: Klasse 4
Korrosionsschutz nach DIN EN 1670: Klasse 4
Bandklasse nach DIN EN 1935: Klasse 14
Mechanische Beanspruchung nach DIN EN 12400: Klasse 8
Tür Bänder für "Standard" Türen
BT 310 MV 1-flg., 5-Riegel-Fallenschloss "SafeMatic“ Mehrfachverriegelung, 1-flg., 5-Riegel-Fallenschloss "SafeMatic“
Ausführung mit
Drückernuss
Stulp, INOX
1-tourig
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
mit Wechsel
4 Stück selbstverriegelnde Fallenriegel und Riegel (Hauptschloss)
Falle, Riegel und Fallenriegel glanzvernickelt
Schließplatten / Schließleiste
Vorgerichtet für Profilzylinder
Funktionsbeschreibung
Durch die selbstverriegelnden Fallenriegel wird bereits bei nicht verriegelter Tür die Widerstandsklasse RC 2 erreicht, da die 4 Fallenriegel beim Zuziehen der Tür automatisch 20 mm vorschließen und gegen ein Zurückdrücken gesichert sind.
Durch zusätzliches manuelles Verriegeln wird der Riegel des Hauptschlosses vorgeschlossen und der Türdrücker blockiert.
oder gleichwertig
BT 310 MV 1-flg., 5-Riegel-Fallenschloss "SafeMatic“
BT 311 MV 2-flg., 5 Riegel-Fallenschloss "SafeMatic“
BT 311 MV 2-flg., 5 Riegel-Fallenschloss "SafeMatic“
BT 405 MV 1-flg., 3-Riegel-Fallenschloss "InterLock" mit Antipanikfunktion BT 405 Mehrfachverriegelung, 1-flg., 3-Riegel-Fallenschloss "InterLock" mit Antipanikfunktion
Ausführung mit
1-tourig
9 mm Drückernuss
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
Stulp, INOX
3 Stück selbstverriegelnde Fallenriegel
Fallenriegel glanzvernickelt
PZ-Schraube
Vorgerichtet für Profilzylinder
Funktionsbeschreibung
Durch die selbstverriegelnden Fallenriegel wird bereits bei nicht verriegelter Tür die Widerstandsklasse RC 2 erreicht, da die 3 Fallenriegel beim Zuziehen der Tür automatisch 20 mm vorschließen.
Entriegeln der Tür von innen jederzeit über das Bedienelement (Panikfunktion), von außen ist ein Öffnen der Tür nur mit dem Schlüssel (nur Panik „E“) möglich.
oder gleichwertig
BT 405 MV 1-flg., 3-Riegel-Fallenschloss "InterLock" mit Antipanikfunktion
BT 406 MV 2-flg., 3-Riegel-Fallenschloss "InterLock" mit Antipanikfunktion BT 406 Mehrfachverriegelung, 2-flg., 3-Riegel-Fallenschloss "InterLock" mit Antipanikfunktion
Ausführung mit
1-tourig
9 mm Drückernuss
Drückerhöhe 1050 mm über OKFF
Stulp, INOX
3 Stück selbstverriegelnde Fallenriegel
Fallenriegel glanzvernickelt
PZ-Schraube
Vorgerichtet für Profilzylinder
Funktionsbeschreibung
Durch die selbstverriegelnden Fallenriegel wird bereits bei nicht verriegelter Tür die Widerstandsklasse RC 2 erreicht, da die 3 Fallenriegel beim Zuziehen der Tür automatisch 20 mm vorschließen.
Entriegeln der Tür von innen jederzeit über das Bedienelement (Panikfunktion), von außen ist ein Öffnen der Tür nur mit dem Schlüssel (nur Panik „E“) möglich.
Teilpanik-Funktion (Gangflügel)
Ver-/Entriegelung Standflügel
Verdeckt liegender Falztreibriegel (TP)
oder gleichwertig
BT 406 MV 2-flg., 3-Riegel-Fallenschloss "InterLock" mit Antipanikfunktion
Beschläge Türen Zubehör
Beschläge Türen Zubehör
BT 702 1 St. Schüco integ. TS mit Gleitschiene BT 702 Schüco integrierter Türschließer mit Gleitschiene
Ein Stück integrierter Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
Inkl. des Systembefestigungszubehör und erforderlichen Boden- Türstopper zur Öffnungsbegrenzung.
oder gleichwertig
BT 702 1 St. Schüco integ. TS mit Gleitschiene
BT 705 2 St. Schüco integ. TS mit Gleitschiene und Schließfolgeregelung BT 705 Schüco integrierter Türschließer mit Gleitschienen und Schließfolgeregelung
Zwei Stück integrierte Gleitschienen-Türschließer nach DIN EN 1154 und Schließfolgeregelung.
Schließablauf, Endanschlag und Öffnungsdämpfung hydraulisch kontrolliert und einstellbar,
Schließkraft stufenlos einstellbar.
Schließergröße, entsprechend der Türflügelbreite.
Inkl. des Systembefestigungszubehör und erforderlichen Boden- Türstopper zur Öffnungsbegrenzung.
oder gleichwertig
BT 705 2 St. Schüco integ. TS mit Gleitschiene und Schließfolgeregelung
Verglasungen für Außenelemente
Verglasungen für Außenelemente
GT 312 Wärmeschutz-3-fach-Glas (0,6) (DIN18008-T4) GT 312 Wärmeschutz-3-fach-Glas o. glw.
für absturzsichernde Verglasungen, bei Zugangsmöglichkeit des öffentlichen Personenverkehrs nach
DIN 18008-4.
Glasaufbau
Glasart außen VSG
Glasart mitte ESG-H
Glasart innen ESG-H
- mit Heißlagerungstest für Einscheibensicherheitsglas nach Bauregelliste
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 53 %
U-Wert Ug: 0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 312 Wärmeschutz-3-fach-Glas (0,6) (DIN18008-T4)
GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas (0,6) GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas o. glw.
Glasaufbau
Glasart außen VSG
Glasart mitte Float
Glasart innen VSG
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 53 %
U-Wert Ug: 0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 315 Wärmeschutz-3-fach-Glas (0,6)
GT 316 Wärmeschutz-3-fach-Glas (0,6) (Dach) GT 316 Wärmeschutz-3-fach-Glas o. glw.
nach DIN 18008-2 vom Dezember 2010. - Überkopfverglasungen: Neigung > 10°
Glasaufbau
Glasart außen ESG-H
Glasart mitte ESG-H
Glasart innen VSG
- mit Heißlagerungstest für Einscheibensicherheitsglas nach Bauregelliste
- mit thermisch verbessertem Randverbund
Technische Daten
Gesamtenergiedurchlässigkeit g: 53 %
U-Wert Ug: 0,6 W/m²K
Der angegebene Ug-Wert wurde nach DIN EN 673 berechnet.
GT 316 Wärmeschutz-3-fach-Glas (0,6) (Dach)
GT 708 (Brüstungsverglasung) Delogcolor GT 708 ESG einschalig (Brüstungsverglasung) aus Delogcolor o. glw.
Glasscheibe: ESG-H
Typ: Delogcolor
Dicke: nach Erfordernis
Die Scheiben sind rückseitig emailliert (zum Beispiel DELOGCOLOR).
Die Scheiben der Brüstungsverglasung sind farblich den Scheiben der feststehend verglasten Bereiche und/oder den Scheiben der zu öffnenden Flügel anzupassen.
GT 708 (Brüstungsverglasung) Delogcolor
Ausfachungen
Ausfachungen
PF 104 Mineralfaser, Aluminium, Fassadenplatte ESG PF 104 Verbundpaneel
Innenschale: 2 mm Aluminiumblech
Dämmkern: 40 mm Mineralwolle
Außenschale: 8 mm Fassadenplatte ESG
Delogcolor (farblich auf die Isolier-Verglasungen abgestimmt)
- mit thermisch verbessertem Abstandshalter
Technische Daten
U-Wert Up 0,70 W/m²K
Gesamtdicke 50 mm
PF 104 Mineralfaser, Aluminium, Fassadenplatte ESG
Baukörperanschlüsse für Türelemente
Baukörperanschlüsse für Türelemente
AS 104 Anschluss seitl. (Tür) monolithisch, stumpf AS 104 Anschluss seitlich (Tür) monolithisch, stumpf
Der Baukörper ist Holzbau gem. Planunterlagen oder Stahlbeton. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
Die innere Fuge zwischen dem Blendrahmen und der Wand ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Die äußere Anschlussfuge zwischen Mauerwerk und Blendrahmen ist mit einem Kompriband zu schließen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AS 104 Anschluss seitl. (Tür) monolithisch, stumpf
AO 104 Anschluss oben (Tür) monolithisch, stumpf AO 104 Anschluss oben (Tür) monolithisch, stumpf
Der Baukörper ist Holzbau gem. Planunterlagen oder Stahlbeton. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AO 104 Anschluss oben (Tür) monolithisch, stumpf
AU 109 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden AU 109 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden
Das Fensterelement schließt hier an den Rohfußboden an.
Vorab ist eine verzinkte Stahlrohrkonstruktion zu montieren, die als Aufständerung für das Fenster dient.
Im Fußpunkt der Fensterkonstruktion ist ein Basisprofil (Mehrkammer-Hohlprofil) anzuordnen. Dieses Basisprofil ist mit einem verzinkten Stahlrohr auszusteifen. Weiterhin ist innen und außen eine Dichtungsfolie an die Basiskonstruktion anzubinden und über die Aufständerung zu führen. Die Folie ist am Baukörper zu verkleben.
Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Baukörpers ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Raumseitig ist die Basiskonstruktion für den Anschluss einer bauseits zu erbringenden Fußbodenkonstruktion vorzurichten, dazu ist ein Aluminium-Winkel zu liefern, welcher als Fußbodenabschluss dient.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen.
Die Wärmedämmung ist außerdem mit einem Aluminiumkantteil (t = 3 mm) mit verdeckter Befestigung abzudecken.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AU 109 Anschluss unten (Fenster) bodengebunden
AU 201 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle AU 201 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle
Das Türelement schließt hier an den tiefer liegenden Rohfußboden an.
Der Anschluss unten im Bereich der Türen ist mit einer zum System gehörenden Bodenschwelle und einer Trennschiene auszustatten. Unterhalb der Türschwelle ist eine aufgeständerte, verzinkte Stahlrohrkonstruktion anzubringen, um die Türanlage abzustützen. Der Zwischenraum unterhalb der Basis und des Rohfußbodens ist allseitig mit Wärmedämmung auszufüllen.
Auf der Innenseite ist die Basiskonstruktion für den Anschluss der bauseitigen Fußbodenkonstruktion vorzurichten. Der Bereich zwischen Fußbodenbelag und Basiskonstruktion ist mit Wärmedämmung zu verfüllen und die innere Anschlussfuge an den bauseitigen inneren Bodenbelag ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Auf der Außenseite erfolgt die Abdichtung mit einer an der Basiskonstruktion befestigten Dichtungsfolie, die bis auf den tragenden Baukörper zurückzuführen und dort zu verkleben ist. Die Anschlussfuge zwischen der Basiskonstruktion und dem äußeren bauseitigen Bodenbelag ist mit einem Kompriband zu schließen.
Die Sockelhöhen sind auf den Aufbau der anschließenden Basispunkte abzustimmen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AU 201 Anschluss unten (Türen) Bodenschwelle
Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente
Baukörperanschlüsse für Fassadenelemente
AS 302 Anschluss seitl. (Warmfassade) monolithisch, stumpf AS 302 Anschluss seitlich (Warmfassade) monolithisch
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
Zum Anschluss an den Baukörper ist im Falz des Pfostens ein wärmegedämmtes Wandanschlussprofil einzuspannen.
Die innere Fuge zwischen dem Anschlussprofil und dem Mauerwerk ist mit dauerelastischen Dichtstoffen zu versiegeln.
Die äußere Anschlussfuge zwischen Mauerwerk und Fassade ist mit einem Kompriband zu schließen.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AS 302 Anschluss seitl. (Warmfassade) monolithisch, stumpf
AO 302 Anschluss oben (Warmfassade) monolithisch, stumpf AO 302 Anschluss oben (Warmfassade) monolithisch, stumpf
Der Baukörper ist einschalig ausgebildet. Die Elemente werden in Baukörperebene ohne Anschlag eingebaut.
An dem oberen Riegel ist zum Anschluss der bauseitigen Deckenarbeiten ein Aluminiumwinkel, 25/25/2 mm, bündig mit der Unterkante des Riegels zu befestigen.
Sonst, wie im Text "Anschluss seitlich" beschrieben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AO 302 Anschluss oben (Warmfassade) monolithisch, stumpf
AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
Unten schließt die Fassade an den tiefer liegenden Rohfußboden an. Die Elemente sind innerhalb des tragenden Baukörpers und dessen Dämmebene einzubauen.
Die Abdichtung des Anschlusses erfolgt hinter der wasserführenden Ebene der Fassadenkonstruktion mit einer wannenförmig verlegten Dichtungsfolie unter Beachtung der Entwässerungs- und Belüftungstechnik. Der verbleibende Raum zwischen dem unteren Riegelprofil und dem Baukörper ist mit einem Dämmelement zu schließen. Die Wärmedämmung des Baukörpers ist außerdem mit einer Abdeckung aus gekantetem Aluminiumblech, t = 2 mm Abwicklung mind. 300 mm einfach gekantet, zu schützen. Das Aluminiumblech ist zusätzlich mit einer Aluminiumunterkonstruktion zu sichern. Die Unterkonstruktion ist am Baukörper zu befestigen.
Raumseitig ist ein Aluminiumwinkel 20/100 mm, t = 2 mm bündig mit der Riegelhinterkante zu montieren. An diesem Aluminiumwinkel wird die innere Dichtungsfolie angeklebt und zusätzlich mit einem Aluminiumprofil mechanisch gesichert. Die Dichtungsfolie ist bis auf den Baukörper zu führen und dort zu verkleben.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AU 301 Anschluss unten (Warmfassade) Verbundpaneel
AO 320 Anschluss oben (Attikaabschluss Fassade) AO 320 Anschluss oben (Attikaabschluss Fassade)
Die Verankerung erfolgt über Konsolen in dem dahinter liegenden Beton-Randbalken. Der Abstand zwischen Pfostenprofilhinterkante und Beton-Randbalken beträgt ca. 30 mm.
Als oberer Abschluss ist im Falz des Riegels ein wärmegedämmtes KS- Anschlussprofil und ein Aluminiumwinkel, ca. 70/30/2 mm, einzuspannen. Das Anschlussprofil dient zur Aufnahme der inneren Dichtungsfolie. Der Aluminiumwinkel dient als Abdeckung für die Wärmedämmung im Falzbereich der Fassade.
Die Dichtungsfolie hat den gesamten oberen Anschlussbereich zu bekleiden und ist rückseitig in den Dachanschluss einzubinden (Abstimmung mit dem Auftragnehmer für die Dachdeckerarbeiten erforderlich).
Der Bereich zwischen Baukörper und Pfosten/Riegel ist vollflächig zu dämmen. Den oberen Abschluss bildet die Dichtungsfolie.
Der gesamte obere Anschlussbereich der Fassade und des Baukörpers ist vollflächig nach Wärmeschutzanforderungen zu dämmen. Über den Dämmbereich wird eine mehrfach gekantete Aluminium-Attikaabdeckhaube t = 3 mm mit toleranzausgleichenden Aluminiumhaltekonsolen am Baukörper befestigt. Das Oberflächenwasser ist auf die Dachfläche abzuleiten. Erforderliche Montage- und Dehnungsstöße der Attikahaube sind mit Stoßverbindern unterlegt abzudichten. Abwicklung ca. 850 mm.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AO 320 Anschluss oben (Attikaabschluss Fassade)
AU 331 Fußpunktanschluss Lichtdach (Holz-Unterkonstruktion) AU 331 Fußpunktanschluss Lichtdach (Holz-Unterkonstruktion)
Der untere Anschluss der selbsttragenden Lichtdachkonstruktion erfolgt an eine bauseits erstellte Unterkonstruktion aus Holz.
Die Verankerung der Lichtdachkonstruktion an der Holz-Konstruktion erfolgt im Bereich der Sparrenprofile mittels biegesteifer Einschieblinge.
Alle Bauteile der Lichtdachverankerung müssen konstruktiv so ausgelegt sein, dass sie die auf die Konstruktion einwirkenden Kräfte sicher aufnehmen und auf das Tragwerk (bauseitige Unterkonstruktion) übertragen.
Auf der Innenseite ist der Bereich zwischen der Unterkante der Holz-Unterkonstruktion und der Traufpfette mit einem gekantetem Aluminiumblech zu schließen (Abwicklung ca. 500 mm).
Auf der Außenseite ist der Anschluss mit einem Aluminium-Verbundelement komplett abzudecken. Weiterhin ist in diesem Bereich hinter der wasserführenden Ebene ein Wasserleitblech und eine Dichtungsfolie dicht anzuschließen beziehungsweise zu montieren.
Die Abdichtung der Konstruktion erfolgt hinter der wasserführenden Ebene mit einer Dichtungsfolie.
Endgültige Ausführung gemäß Detailplanung des Architekten.
AU 331 Fußpunktanschluss Lichtdach (Holz-Unterkonstruktion)
Sonnenschutzkomponenten
Sonnenschutzkomponenten
Schüco Sonnenschutz CSB integriert in Fassade Schüco Sonnenschutz CSB - integriert in Fassade
Der Schüco Sonnenschutz CSB ist ein außen liegender, beweglicher, in die Fassade integrierter Sonnenschutz mit hoher Windstabilität. Der Sonnenschutz ist vollständig in die Fassade FWS 50 integriert und im eingefahrenen Zustand nicht sichtbar. Er bietet eine optimale Beschattung der Innenräume und dabei gleichzeitig hohe Transparenz für die Sicht nach außen.
Behang
Der Behang besteht aus horizontal angeordneten, stranggepressten Aluminiumprofilen inklusive eines abschließenden Fallstabes. Dieser Fallstab aus Aluminium ist mit einem Gewicht beschwert, um einen sauberen Behanglauf zu gewährleisten.
Der Behang ist aufgewickelt zwischen zwei Schwertern in einem Fassadeneinbauraum verdeckt liegend vor der Geschossdecke angebracht. Es sind keine vorgesetzten Sonnenschutzkästen vorgesehen, da der Sonnenschutz vollständig in die Schüco Fassade FWS 50/60 integriert wird.
Durch eine hohe Transparenz von über 23% bleibt für den Nutzer der Bezug zur Außenwelt bei vollständig herunter gefahrenem Sonnenschutz erhalten. Dies gilt auch zuverlässig für Tage mit starker Windbelastung, da der Sonnenschutz (bei einer Breite bis zu 1,5 Meter) Windgeschwindigkeiten von 25 m/s (Windstärke 10 auf der Beaufortskala) standhält.
Beim Einsatz des Sonnenschutzes vor nach außen öffnenden Öffnungselementen ist steuerungstechnisch und mit Hilfe integrierter Magnetschalter sicherzustellen, dass die Öffnungselemente nur bei hochgefahrenem Sonnenschutz geöffnet werden können.
Die Lamellen und der Fallstab sind in der Qualität E6 Hell-Bronze C32 eloxiert.
Die Antriebswelle ist als stranggepresstes Hohlprofil auszuführen. Der 230 V Elektromotor ist in der Welle eingeschoben und gegen axiale Verschiebung gesichert. Der Behang ist über ein Kopplungsprofil, das mit Schrauben befestigt wird, form- und kraftschlüssig mit der Welle verbunden. Somit ist die Revision der Antriebswelle auch im abgefahrenen Zustand möglich, da der Behang durch Lösen der Schrauben von der Antriebswelle getrennt werden kann. Die Welle ist mit Lagerdeckeln sowie Los- und Festlager vorkonfektioniert. In Los- und Festlager muss sich eine Durchgangsbohrung (Ø 8,5 mm) befinden, die zur Sicherung der Antriebswelle in den Lagerkonsolen dient.
Die Welle wird von außen in Lagerkonsolen aus Aluminium eingeschoben. Die Lagerkonsolen sind an das Schüco CSB Systemschwert montiert und müssen die vertikale Wellenausrichtung ermöglichen. Die Welle wird nach vorne durch einen in die Lagerkonsolen einzuschiebenden Sicherungsbolzen aus Edelstahl, der durch eine Durchgangsbohrung im Los- und Festlager gesteckt wird, gesichert.
Der Behang inklusive des Fallstabes wird seitlich, durch stranggepresste Aluminiumführungsschienen, die an das Fassadensystem FWS 50 / 60 angepasst sind, geführt. Die Profile werden über die an den Fassadenprofilen verschraubten Montageträger gesteckt und auf die Andruckprofile geklipst und seitlich mit den Montageträgern verschraubt. Die an den Fassadenprofilen integrierten Aluminiumführungsschienen müssen eine Behangposition von 47 mm vor der Fassade gewährleisten. Ein zusätzliches Haltersystem ist dadurch nicht erforderlich. Die Lamellen laufen geräuscharm in den Führungsschienen.
Antrieb
Der Antrieb erfolgt über einen in die Welle eingesteckten 230V / 50Hz Rohrmotor mit Anschlusskabel (0,5 m lang, 4-adrig, Durchmesser 8 mm) und angebauter Hirschmannkupplung. Die obere und untere Endlage sind elektronisch mittels Einstellkabel einstellbar. Im Betrieb erfolgt automatisiert eine zyklische Kontrolle der oberen Endlage,
welche ggf. automatisch nachjustiert wird. Der Antrieb hat VDE-, CE-Zeichen und EMV-Funkschutzzeichen.
Einbauraum
Der Schüco Sonnenschutz CSB ist in einem integrierten und gedämmten Sonnenschutzkasten zwischen zwei Schwertern aus Aluminium befestigt. Die Schwerter sind statisch tragend ausgeführt.
Behangführung
Der Sonnenschutzbehang CSB wird über Umlenkrollen und Kunststoffeinlaufführungen in die Aluminiumführungsschienen geführt. Die Umlenkrollen sind im integrierten und gedämmten Sonnenschutzkasten angebracht. Die Dämmung muss an dieser Stelle druckfest unterfüttert werden. Die Einlaufführungen sitzen direkt auf den Aluminiumführungsschienen, die an der Schüco Fassade FWS 50 / 60 angebracht sind.
Seitliche Behangführung
Die Gleitführungen sind in der Geometrie den seitlichen Behangdeckeln aus Kunststoff integriert. Diese dienen gleichzeitig zur Arretierung gegen seitliches Verschieben der Lamellen. Somit entfällt für den Verarbeiter das Einziehen von seitlichen Gleitkedern innerhalb der Führungsschiene.
Transparenz
Die hohe Transparenz von über 23% wird durch die Profilkontur mit je Lamelle fünf übereinander liegenden, integrierten Stanzungen in der Größe von 140 mm x 1,8 mm erzeugt und sorgt für einen maximalen Außenbezug. Die Enden der einzelnen Stanzungen müssen mit einem Radius von 0,9 mm ausgeführt sein.
Bedienung
Das Heben und Senken des Profilbehangs erfolgt über Standard-UP- oder AP-Schalter und eine übergeordnete Steuerung (Zentralbedienung, Sonnenwächter, Eiswächter, Windwächter, Zeitschaltuhr). Bei Erreichen der oberen Endlage schaltet der im Antrieb integrierte Endschalter den Motor ab. Für die Ansteuerung des Behanges können die Schüco eigenen Motorsteuereinheiten für 230 V / 50 Hz Anwendungen verwendet werden.
Farben und Oberflächen
Die Welle und das Kopplungsprofil müssen pressblank, das Schüco CSB Schwert und die Lagerkonsolen unbeschichtet/blank, die Lamellen und der Fallstab, eloxiert und die Führungsschienen eloxiert ausgeführt werden. Die seitlichen Behangdeckel sind schwarz auszuführen.
Schüco Sonnenschutz CSB integriert in Fassade
01.01 Elemente
01.01
Elemente
01.02 Alu- Lichtdach- Konstruktion
01.02
Alu- Lichtdach- Konstruktion
01.03 Außentüre - Labor
01.03
Außentüre - Labor
01.04 Sonstiges
01.04
Sonstiges