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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Projektbeschreibung PROJEKTÜBERSICHT
Bauobjekt: Neubau eines Büro- und Laborgebäudes
Bauort: 90427 Nürnberg, Hintere Dorfäckerstraße
Auftraggeber: WIEGEL Verwaltung GmbH & Co.KG
Hans-Bunte-Straße 25
90431 Nürnberg
Nutzungsbeschreibung:
Bürogebäude:
Im Bürogebäude werden zentrale Bereiche für die WIEGEL Gruppe angesiedelt werden, die unterschiedliche
Dienstleistungen für die Unternehmensgruppe erbringen: Personal, Finanzen und Controlling sowie Marketing, EDV und Technik.
Auf drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss hoch moderne und offen gestaltete Arbeitsplätze,
Kommunikationsräume und Begegnungsflächen für die Mitarbeiter.
Der gewöhnliche Bürobetrieb wird zwischen den Arbeitstagen Montag bis Freitag von ca. 6:00 – 18:00 Uhr
stattfinden.
Eine ausreichend große Stellplatzanzahl für Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter ist vorhanden wie auch die
Einplanung von Fahrradstellplätzen vorgesehen.
Laborgebäude:
Zur zentralen Dienstleistungserbringung der WIEGEL Gruppe zählt auch ein Laborbetrieb. Hierfür wird auf dem Gelände ein gesondertes Gebäude errichtet, das den gesonderten Anforderungen hinsichtlich energieeffizienter Lüftungs- und Klimatechnik, hochwertiger Laborausstattung und sicherer Laborumgebung gerecht wird.
Das Labor wird mit Geräten wie beispielsweise einem Spektrometer, Titrier- und Destillationsautomaten, einem Gerät zur induktiv gekoppelten Plasma-Massenspektrometrie (kurz: ICP) und einem pH-Meter ausgestattet sein, wodurch die Prozesse an allen Standorten durch eine regelmäßige Probennahme und anschließende Probenanalyse laufend und zentral überwacht und bei Bedarf korrigiert werden können. Dies trifft sowohl auf den für die Feuerverzinkung wichtigen Vorbehandlungsprozess als auch auf den eigentlichen Verzinkungsprozess selbst zu. Dies geschieht durch Untersuchungen an flüssigen Proben der Vorbehandlungsbäder und an festen Proben der Verzinkungsbäder.
Der gewöhnliche Laborbetrieb geht mit den gleichen Arbeitszeiten für den Bürobetrieb einher.
Die im Laborgebäude integrierte Lagerfläche sieht die Möglichkeit vor, die wichtigsten und als
Schlüsselkomponenten identifizierten Ersatzteile für eine Vielzahl von Produktionsstandorten zentral vorzuhalten und diese bei Bedarf schnell zur Verfügung stellen zu können.
Projektbeschreibung
Allgemeine Vorbemerkungen ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN
Arbeitsumfang
Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht.
Grundlagen
Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt.
Die eingesetzten Massen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise.
Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen.
Vorgaben und Prüfpflicht
Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen.
Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.).
Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag aufzuzeigen.
Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert.
Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein.
Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden.
Alternativen und Nebenangebote
Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben.
Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen.
Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden.
Prüfungen / Zulassungen
Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien vor Arbeitsbeginn vorzulegen.
Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen.
Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden.
Umweltschutz
Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten.
Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden.
Baustelleneinrichtung
Kosten für die Baustelleneinrichtung wie die Unterkunft des Personals, die Lagerung von Material und, falls notwendig das Herstellen, Vorhalten und Beseitigen der, für die Durchführung der Leistungen erforderlichen Zufahrten und Wege wird nicht gesondert vergütet und muss in den Positionen (falls nicht gesondert beschrieben) mit berücksichtigt werden.
Für die Materiallagerung während der Bauzeit wird der Auftraggeber keine Haftung übernehmen.
Die vom AG zur Verfügung gestellten Lager- und Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend in Stand zu setzen.
Bauablauf und Bauausführung
Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist.
Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen.
Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben.
SIGEKO und Unfallverhütung
Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitsspezifische Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten.
Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist.
Werbung
Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig.
Verschmutzung und Beschädigungen
Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen.
Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten
Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt.
Allgemeine Vorbemerkungen
Technische Vorbemerkungen Maler- und Tapezierarbeiten T ECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Ausführungsgrundlage und Geltungsbereich
Es gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, die zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik sowie die für die Leistung des AN zutreffenden DIN- EN und VDI- Normen und technische Vorschriften neuester Fassung insbesondere:
- DIN 18363 Maler- und Lackierarbeiten
- DIN 18366 Tapezierarbeiten
- ATV/DIN 18364 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
- sämtliche Normen zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität
- entsprechende Normen der Bau- und Bauhilfsstoffe,
- Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller
- Merkblätter des Bundesausschusses Farbe und Sachwertschutz, Frankfurt/M.
- die einschlägigen Grund- und Fachregeln im Tapezier- und Malerhandwerk
- Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten, Grundsätze der Prävention und Merkblätter der Berufsgenossenschaft
- die vorliegenden Plangrundlagen der Architekten und Sonderfachleute
- die Leistungsbeschreibung ergänzt durch die Angaben der Bauleitung
Stoffe, Bauteile
Das zu verarbeitende Material muss der jeweiligen Stoffnorm entsprechen. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sollen eingehalten werden, dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Grundsätzlich dürfen nur Markenfabrikate verwendet werden, welche auf die gewählte Konstruktion abgestimmt sind. Der Aufbau eines Anstriches darf nur mit Materialien eines Fabrikates erfolgen. Die Anstrichstoffe sind in geschlossenen Originalgebinden anzuliefern. Die Gebinde sind zur Kontrolle aufzubewahren. Für sämtliche Materialien sind die Verarbeitungsvorschriften der Herstellerfirmen zu beachten.
Auf Wunsch des Auftraggebers sind für alle Farben an allen Bauteilen Musterflächen anzulegen. Die Auswahl trifft der Auftraggeber. Angebotsgrundlage ist eine Standard- RAL-Farbe für alle Bauteile und Flächen.
Beschichtungsstoffe, Lösungs- und Verdünnungsmittel müssen neben den Aussagen der DIN 18363 bei der Verwendung in Räumen, die überwiegend dem Aufenthalt von Menschen oder Tieren dienen, so beschaffen sein, dass keine Belästigung oder Gesundheitsgefährdung auftritt.
Als "ölbeständig" ausgeschriebene Beschichtungsstoffe müssen eine Zulassung für die Verwendung als Ölauffangwannenbeschichtung besitzen.
Klebstoffe müssen neben den Aussagen der DIN 18366 so beschaffen sein, dass sie keine Belästigung und Gesundheitsgefährdung durch Ausdünstung von Stoffen (z.B. Formaldehyd) darstellen.
Sie müssen nachweislich auf den Untergrund und die Wandbekleidung abgestimmt sein.
Ausführung
Allgemeines
Falls aus den Planungsunterlagen nicht ausreichend ersichtlich, hat der Auftragnehmer nach Auftragserteilung mit dem Auftraggeber rechtzeitig über vorgesehene Farben und Tönungen im Detail Rücksprache zu führen.
Rechtzeitig vor Montagebeginn hat sich der Auftragnehmer über die baulichen Voraussetzungen für die auszuführenden Arbeiten, besonders über die Feuchtigkeit am Bau, Vorleistungen anderer Handwerker zu informieren.
Die Arbeitstechniken für die Beschichtung sind dem Auftragnehmer freigestellt, falls die Nutzung von Räumen - auch durch andere Gewerke - nicht dagegen spricht.
Beschichtungsstoffe und -techniken müssen auf den Untergrund abgestimmt sein und den zu erwartenden oder ausgeschriebenen Beanspruchungen gerecht werden. Das Geltendmachen von Bedenken gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363 umfasst deshalb auch die vom Auftraggeber vorgesehene Ausführung aus fachspezifischer Sicht.
Die im Leistungsverzeichnis vorgesehene Anstrichwirkung (matt, halbmatt, halbglänzend oder hochglänzend) ist unbedingt einzuhalten.
Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine ausdrückliche Bestätigung des Musters durch den Bauherren muss eingeholt werden.
Das Liefern, Herstellen und Vorhalten von Folienabdeckungen und Abklebungen als Schutzmaßnahme an Bodenbelägen, Fenstern, Türen, Maschinen und Einrichtungsgegenständen einschl. der späteren Beseitigung ist einzukalkulieren.
Wenn möglich, sind vorhandene Dichtungen an Zargen, Türen, Fenstern u. dgl. vor den Arbeiten zu entfernen und anschließend wieder einzubauen, anderenfalls sind sie abzukleben. Das gilt in gleicher Weise für Beschläge. Bewegliche Teile sind gangbar zu halten.
Abdeckmaterial ist nach Ausführung der Leistungen ohne Rückstände zu entfernen.
Mehrfache Beschichtung von Metallen kann von der Bauleitung in unterschiedlicher Tönung verlangt werden.
Falls Haustechnik-Leitungen zu beschichten sind, sind sie farblich nach den genormten Vorschriften zu kennzeichnen. Zur Zeit gelten DIN 2403 und DIN 2404.
Ungeachtet dessen sind die Kennzeichnungen von Leitungen sowie Markierungshinweise vor Ausführung mit dem Architekten bzw. Bauleitung/Fachplaner abzusprechen.
Beim Aus- und Einbau von Dichtungen ist zu gewährleisten (z. B. durch Nummerierung), dass sie an der ursprünglichen Stelle wieder eingebaut werden.
In Feucht-/Nassräumen sind die Türzargen zur Wand und zum Fußboden umlaufend abzufugen.
Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Behälter, Abdeckmaterial u. dgl.
Die einschlägigen Vorschriften über Sonderabfall sind einzuhalten. Der Auftraggeber kann einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Farbreste, auch wenn sie in Bezug auf Umweltschutz unbedenklich sind, dürfen nicht in die Entwässerung des Gebäudes bzw. der Außenanlagen geschüttet werden.
Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln.
Der Auftragnehmer hat die Durchführung seiner Arbeiten nach Terminplan so vorzunehmen, dass ein reibungsloser Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist (z.B. Vorabbeschichtung im UG vor Ausführung von bauseitigen Installationsarbeiten). Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.
Nach Abschluss der Arbeiten sind der Bauleitung spätestens mit der Schlussrechnung vorzulegen:
- Produktliste der verwendeten Materialien
- Bestands- und Revisionsunterlagen (soweit erforderlich)
- Eignungsnachweise für die verwendeten Materialien
Untergründe und Vorbehandlung
Die Untergründe sind vom Auftragnehmer auf Eignung gemäß Nr. 3.1.1 DIN 18 363 bzw. DIN 18366 sowie auf nachfolgende Kriterien zu prüfen:
- Bindemittelanreicherungen oder Schalölrückstände bei Betonflächen
- alkalische Reaktion des Untergrundes
- harzreiches, gerissenes oder astreiches Holz
- ungeeignete Grundanstriche sowie Unterrostungen bei Stahlbauteilen
- normal nicht überstreichbare Baustoffe
- weichem, rieselndem und gerissenem Putz
Notwendige Untergrundvorbereitungen, wie reinigen, Beseitigung von schadhaften Stellen, Voranstrich, Anspachteln der Übergänge, Ausbessern und ergänzen von Beschädigungen, Entfernen von Korrosion etc. sind mit auszuführen.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Vor dem Überstreichen von Dichtstoffen hat sich der Auftragnehmer Gewissheit über die Verträglichkeit der Stoffe zu verschaffen. Werden selbst Dichtstoffe verwendet, so sind sie grundsätzlich nicht zu überstreichen, sondern farblich entsprechend auszuwählen. Fugen unbekannter stofflicher Grundlage sollen nicht überstrichen werden, sie sind vorher abzukleben.
Abdeckplatten von Verteilerdosen und dergleichen sind zu reinigen, Kunststoffe mit geeignetem Haftgrund, Metalle sofern nicht bereits ausgeführt mit Rostschutzfarbe zu grundieren.
Mörtelreste dürfen keinesfalls überstrichen werden, sie sind vollständig zu entfernen.
Bei der Vorbehandlung von Gipskartonplatten sind Papieroberflächen und Spachtelflächen zu behandeln.
Verzinkte Untergründe dürfen nicht mit Primern auf Alkydharzbasis behandelt werden; ebenso ist die Verwendung von Alkydharzlackfarben dafür untersagt.
Beschichtungsstoffe und Verarbeitung
Es sind ausschließlich Materialien zu verwenden, von denen nach der Austrocknung keinerlei Geruchsbelästigung mehr ausgeht.
Die Auswahl der Wandfarben erfolgt nach den Farbtabellen von Herstellern, die der AG festlegt. Auf Wunsch des AG sind für alle Farben an den Bauteilen großformatige Musterflächen anzulegen. Anzahl und Größe legt der AG fest, die Auswahl zu den Farben trifft der AG.
Innerhalb einer Anstrichleistung sind ausschließlich miteinander verträgliche, aufeinander abgestimmte Systeme zu verwenden.
Sämtliche Anstriche sind in jedem Fall bis zur vollständigen, einwandfreien Deckung auszuführen.
Die einzelnen zu streichenden oder zu lackierenden Flächen sind sauber abzugrenzen. Mit einzukalkulieren ist auch das Absetzen von unterschiedlichen Farbflächen innerhalb eines Bauteils (z.B. innerhalb einer Wandfläche).
Sämtliche Leistungen sind kurzfristig und unmittelbar vor Inbetriebnahme noch einmal zu überprüfen. Beschädigungen sind hierbei zu beseitigen.
Tapezierarbeiten
Beim Entfernen von Tapeten sind diese ggf. anzufeuchten und zu perforieren. Alternativ kann Tapetenlöser eingesetzt werden. Beschädigungen des Putzes sind auf diese Art zu vermeiden.
Stöße von Bauplatten (Gipskarton, Hartfaser u.ä.) mit anderen Bauteilen (Putz, Beton) dürfen nicht überklebt werden, sie sind durch Fugenschnitt zu entkoppeln. Das gilt entsprechend für das Überkleben elastischer Fugen.
Grundbeschichtungen dürfen den Untergrund nicht absperren; sie sind nicht bei sandenden Putzen einzusetzen.
Flüssige und Rollenmakulatur sind grundsätzlich nur alternativ auszuführen, Streichmakulatur ist bei relativ rauen und bei leichten bis mittleren Tapeten anwendbar. Sie ist nicht gleichzusetzen mit flüssigem Tapetenwechselgrund.
Bei hochwertigen, nicht zu überstreichenden Tapeten soll Rollenmakulatur (aus Rohpapier) verwendet werden.
Für die Verarbeitung der Tapeten sind die Angaben des Herstellers zu beachten; sie sind zur Einsichtnahme bereitzuhalten. Soll danach auf Stoß geklebt werden, sind Überlappungen nicht zulässig. Stöße, Überlappungen und Doppelnahtschnitte sind unmittelbar an einspringenden Ecken anzuordnen, ein großflächiges Überkleben ist dort zu vermeiden.
Die erste Bahn ist einzuloten.
Im Bereich von Stößen mit anderen Materialien oder in der Nähe von Heizkörpern sowie an Ecken und Rändern ist grundsätzlich vorzukleistern.
Anstrichstoffe für Textilien dürfen diese nicht anlösen und sind so dünn aufzutragen, dass die Faserstrukturen bzw. -poren nicht verklebt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten und vor der Abnahme hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Baustellen-Materialliste zu übergeben, in der die verwendeten Tapeten, Kordeln, Bordüren und ähnliches Material mit Verwendungszweck, Fabrikat, Hersteller und Raumverzeichnis aufgeführt sind, um zu einem späteren Zeitpunkt gleiche Materialien nachbestellen zu können.
Im weiteren ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber für Ausbesserungen geringfügige Restmaterialien zu hinterlassen.
Eine ausdrückliche Bestätigung des Raufasertapetenmusters durch den AG muss eingeholt werden.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so sind die Einzelteile aus verschiedenen Paletten zu entnehmen und zu mischen. Der Bauherr ist vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen.
Preisinhalte
Zusätzlich zu DIN 18363 bzw. DIN 183666 gelten als Nebenleistung:
- Das Entfernen und Wiederanbringen von Abdeckungen für Schalter und Steckdosen.
- Das Entfernen von Farbspuren, Spritzern u. dgl. aus den Arbeiten des Auftragnehmers.
- Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, sofern das ohne Auf- und Abbau und lediglich durch erneute Abstützung möglich und zulässig ist.
- Das Vorkleistern von Ecken und Randzonen
Als Putz- und Untergrundschäden geringen Umfanges sind vereinzelte Fehlstellen anzusehen, z.B.:
- Putzspritzer, die mit dem Spachtel leicht entfernt werden können und keine Vertiefungen hinterlassen,
- Löcher, die z.B. durch Stoß entstanden sind,
- Schwundrisse, jedoch nicht Setzrisse,
- durch Stoß und Druck entstandene kleinere Unebenheiten.
Technische Vorbemerkungen Maler- und Tapezierarbeiten
01 Bürogebäude
01
Bürogebäude
01.01 Malerarbeiten
01.01
Malerarbeiten
02 Laborgebäude
02
Laborgebäude
02.01 Malerarbeiten
02.01
Malerarbeiten
03 Stundenlohnarbeiten
03
Stundenlohnarbeiten
03.01 Stundenlohnarbeiten
03.01
Stundenlohnarbeiten