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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Projektbeschreibung Die WIEGEL Verwaltung GmbH & Co. KG baut ein neues Büro- und Laborgebäude am Standort 90427 Nürnberg, Hintere Dorfäckerstraße.
Das Projekt umfasst ein Bürogebäude (ca. 2.500 m²), ein Labor- und Lagergebäude (ca. 315 m²) sowie Freianlagen mit Park- und Anlieferflächen.
Das aus drei Ebenen (Erdgeschoss, 1. und 2. Obergeschoss) bestehende Bürogebäude wird als Holzhybridbau errichtet und bietet moderne Arbeitsplätze, Kommunikationsräume sowie Begegnungsflächen für die Mitarbeiter.
Das Gebäude besticht durch eine individuell gestaltete Metallfassade und ein modernes Erscheinungsbild. In der Teilunterkellerung des Bürogebäudes befinden sich Technik- und Personalräume.
Das Labor- und Lagergebäude wird ebenfalls als Holzhybridbau errichtet und stellt Flächen für die interne Prozessüberwachung an allen Standorten zur Verfügung.
Die im Laborgebäude integrierte Lagerfläche ermöglicht es, wichtige Ersatzteile, die als Schlüsselkomponenten identifiziert wurden, für eine Vielzahl von Produktionsstandorten zentral vorzuhalten und bei Bedarf schnell bereitzustellen.
Die Außenanlagen bestehen aus gepflasterten Park- und Anlieferflächen für Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten. Zusätzlich dienen Terrassenflächen und bepflanzte Grünstreifen als attraktive Erholungsflächen für die Mitarbeiter.
Allgemeine Projektbeschreibung
Besondere Vertragsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen des Bauherrn
Die Anforderungen sind folgenden Anlagen zu entnehmen:
260410_FKT-A - Büro- und Laborgebäude Wiegel Nürnberg angepasst
Umlagen:
Der AG erhebt beim AN folgende Umlagen:
Allgemeine Umlagen: 1,8%
Bauleistungsversicherung: 0,5%
Die Beträge werden bei den Abschlagszahlungen und zur Zahlung der Schlussrechnung an den AN in Abzug gebracht.
Bei sämtlichen Schriftverkehr ist die Projektmail zu verwenden:
1090051-wvw@gross-bau-projekte.de
Besondere Vertragsbedingungen
Vorgaben Brandschutz S. 28ff Brandschutzkonzept
13. Aufzüge
13.1 Erfordernis von Aufzugsschächten
(Art. 37 (1) BayBO)
Aufzüge ohne eigene Fahrschächte sind zulässig (BayBO Art. 37, Abs. 1, Satz 3, Nr. 1.):
Innerhalb eines notwendigen Treppenraumes, ausgenommen in Hochhäusern. Sie müssen sicher umkleidet sein.
Die Fahrschächte (Stahlbetonwände im Büro- und Nebengebäude) in beiden Gebäuden stehen ausnahmslos in Verbindung mit dem Treppenhaus und befinden sich somit „innerhalb des notwendigen Treppenraumes“.
Die Mindestanforderungen sind erfüllt.
Ausführung der Aufzugschächte
Büro- und Nebengebäude:
In beiden Gebäuden wird der innerhalb des Treppenraumes liegende Fahrschacht ab dem Keller bzw. Erdgeschoß, mit Zugang in jedem Geschoß zum Treppenraum, errichtet.
Die Fahrschachtwände liegen innerhalb des Treppenraumes und bilden nach vorliegender Planung eine Abgrenzung zu anliegenden Nutzungseinheiten.
Für die Fahrschachttüren bestehen bei einem innerhalb des Treppenraumes liegenden Aufzug keine besonderen Anforderungen.
Eine Rauchabzugsvorrichtung am Schachtkopf über Dach ist nicht erforderlich, da der Aufzugschacht innerhalb des “innenliegenden Treppenraums“ angeordnet ist und die Entrauchung über das an oberster Stelle im Treppenraum befindliche (evtl. automatische) Rauchabzugsfenster sichergestellt wird. Hierzu ist es notwendig, an oberster Stelle im Fahrschacht zum Treppenraum hin (Unterkante Aufzugsdecke) eine Rauchabzugsöffnung in der Fahrschachtwand mit freiem Querschnitt von mind. 0,10 m² bzw. 2,5% der Fahrschachtgrundfläche einzubauen (BayBO Art. 37, Abs. 3).
Zur ausreichenden Be- und Entlüftung, erforderlicher Druckausgleiche usw. innerhalb des Fahrschachtes sind die Vorschriften für den sicheren Betrieb einer Aufzugsanlage,
entsprechend den Herstellerangaben, zu beachten.
Es werden in allen Geschossen Hinweisschilder angebracht, die eine Benutzung des Aufzuges
im Brandfall untersagen.
Die Mindestanforderungen sind eingehalten.
Vorgaben Brandschutz
01 Aufzüge
01
Aufzüge
01.01 Aufzüge
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Aufzüge