Zimmermann
WG-0218 Zollern 12
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zimmer-/Holzbauarbeiten 1 Grundlagen Für die Leistungen dieses Gewerks gelten die VOB Teil C, insbesondere ATV DIN 18334 Zimmer-/Holzbauarbeiten, und die Allgemein Anerkannten Regeln der Technik. Ergänzend hierzu gelten die Regelwerke der nachstehend genannten Herausgeber in der zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung als Grundlage von Kalkulation und Arbeitsausführung: BDZ: Holzbau Deutschland Bund Deutscher Zimmermeister BFS: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e. V., Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Deutsche Bauchemie e. V., DGUV: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DIN: Deutsches Institut für Normung e. V., Holzbau Deutschland - Institut e. V., Informationsverein Holz e. V., RAL: Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V., WTA: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e. V. 2 Vorleistung und Planung Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserhalt, in jedem Fall jedoch rechtzeitig vor Materialdisposition und Ausführungsbeginn, wird der AN dem AG unaufgefordert den Teil seiner späteren Dokumentation übergeben, aus dem alle bauaufsichtlichen Zulassungen, Prüfungszeugnisse, Einbaubedingungen und technischen Eigenschaften der vom AN zum Einbau vorgesehenen Produkte ersichtlich sind. Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen. Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit des Rohbodens durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen. Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgernd sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben. Vor Beginn der Arbeiten ist vom AN eine Werkstatt- und Montageplanung sowie bei Schrägdächern ein Abbundplan zu erstellen und dem AG rechtzeitig vor Ausführung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Bestandteil der Werkstatt- und Montageplanung des AN sind u. a.: statische Nachweise und erforderliche Detailpunkte für alle Bauteile, Verbindungen, Befestigungsmittel, Anschluss- und Auflagerpunkte einschließlich Werkzeichnungen und Prüfzeugnissen, unter Berücksichtigung der Flächen- und Eigenlasten, Abstimmung sämtlicher Detailpunkte unter Einbeziehung der tangierenden Leistungen anderer Gewerke, Nachweise statischer, brandschutz-, schallschutz-, wärmeschutz- und sicherheitstechnischer Art, Überprüfung der Verträglichkeit zu ggf. bereits vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen einschließlich Musterflächen, bauphysikalische Berechnungen (soweit nicht vorhanden), wie z. B. Berechnungen zu Dampfdurchgang, Bauteilfeuchte und Wärmedämmwerten aller von ihm gedämmten oder mit Dampfsperren oder -bremsen zu versehenden Einbaubereiche. Ihm nicht bekannte Eingabewerte für die Berechnung erfragt bei Erfordernis der AN beim AG. Bei der Planung von Holztreppen ist zu berücksichtigen: Statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen, unter Berücksichtigung der Vermeidung von Knarzgeräuschen aus Durchbiegung (Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarzgeräuschen zu entgraten; Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen); Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht abweichend festgelegt, sind folgende Konstruktionsprinzipien einzuhalten: Alle Verbindungsmittel sind einzusenken und mit Holzrundplättchen zu überdecken, Die Antrittsstufe von Treppen soll als Kastenstufe ausgebildet werden, Geländerstäbe sind einzuzapfen, Deckleisten und dauerelastische Versiegelungen zur Abdeckung ungenauer Passungen sind nicht zulässig, Krümmlinge sind unsichtbar mit anschließenden Bauteilen zu verbinden, Wandseitige Befestigungen müssen unsichtbar erfolgen, Handläufe und Geländer verzogener Treppen sind nicht abschnittsweise, sondern ununterbrochen und durchgängig verzogen auszuführen. Der AN klärt im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung vor Ausführungsbeginn, welche Hölzer sichtbar bleiben sollen. Alle sichtbar verbleibenden Hölzer sind gehobelt und mit gefasten Kanten vorzusehen. 3 Ausführung und Konstruktion 3.1 Allgemeine Grundlagen Soweit vom AN bei Arbeitsausführung Schäden an hölzernen Bestandskonstruktionen festgestellt werden, die über das in der Beauftragung festgelegte Maß hinausgehen, ist der AG unverzüglich zu verständigen. Vor Beseitigung über den Auftrag hinausgehender Schäden an der Substanz wird der AN ein Aufmaß hierüber als Grundlage seines Vergütungsanspruchs erstellen und dem AG zur Freigabe vorlegen. Vor Stemm-, Bohr-, Nagel- und Schraubarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken oder Vorsatzschalen sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Der AN haftet für von ihm verursachte Schäden auch an verdeckt liegenden Kabeln und Leitungen. Soweit Trennlagen und Unterlagen als konstruktiver Holzschutz für vom AN einzubauende Holzteile erforderlich werden, sind diese vom AN einzubauen, ohne dass hierfür eine zusätzliche Vergütung erfolgt. Bei sichtbar bleibenden Hölzern im Außenbereich sind die Kanten leicht zu brechen bzw. zu fasen. Holzverbindungen sind stets metallischen Verbindungsmitteln vorzuziehen. Der Einbau metallischer Verbindungsmittel in Hölzern im Außenbereich darf nur in konstruktiv unumgänglichen Ausnahmefällen erfolgen. Soweit metallische Verbindungsmittel ausnahmsweise zum Einsatz gelangen, sind diese in die Hölzer einzusenken und mit Holzeinsatzstücken unsichtbar zu überdecken. Ein sichtbares Verbleiben von Nagelplatten, Balkenschuhen etc. ist allenfalls in optisch untergeordneten Bereichen (nicht ausgebauten Dachböden, Ställe, etc.) zulässig. 3.2 Stoffe/Materialien/Anforderungen 3.2.1 Holzschutz Der AN berücksichtigt die Erfordernisse des konstruktiven und ggf. eines chemischen Holzschutzes bei seiner Werkstatt- und Montageplanung. Konstruktiver Holzschutz ist dem chemischen stets vorzuziehen. Soweit Ausführungsvorgaben des AG einem optimalen konstruktiven Holzschutz widersprechen, wird der AN dies dem AG mit Hinweis auf die zu erwartende geringere Dauerhaftigkeit mitteilen. Auf chemischen Holzschutz in Innenräumen ist vollständig zu verzichten. Soweit der AN unumgängliche chemische Holzschutzmaßnahmen durchführt, übergibt er dem AG unaufgefordert die Bescheinigungen über den Hersteller des Holzschutzmittels, die Aufwendungsmenge, die Art des Holzschutzmittels, das Überwachungszeichen, das Datum der Einbringung, und bringt diese an tragenden Konstruktionen an solcher Stelle vor Ort an, dass sie auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar sind. Alle nach erfolgtem Holzschutz noch bearbeiteten oder gerissenen Teile sind entsprechend nachzubehandeln. Sich auf den Holzschutz beziehende europäische Normen und Regelwerke sollen, soweit baurechtlich zulässig, nur nachrangig nach den nationalen deutschen Regelwerken Anwendung finden. Bei Widersprüchen zwischen den Regelwerken gilt der geringstmögliche chemische Holzschutz als vereinbart. Alle zum Aufbringen von Holzschutzmitteln erforderlichen Vorleistungen sind als Nebenleistungen vom AN vorzusehen. 3.2.2 Wärmedämmungen Wärmedämmsysteme oder -elemente, die zusätzlich die Funktion einer Unterspannung oder einer Unterdeckung erfüllen, sind mit zusätzlichen systembezogenen Maßnahmen an alle flankierenden und durchdringenden Bauteile anzuschließen. Sofern nicht in der Leistungsbeschreibung abweichend festgelegt, ist als mindeste Qualität von Wärmedämmungen Steinwolle mit einem Flammpunkt von > 1.000 °C (umgangssprachlich = "graue Wolle") vorzusehen, Glaswolle (umgangssprachlich = "gelbe Wolle") ist nur bei ausdrücklichem Leistungsbeschrieb zulässig. "Mineralwolle" ist insofern in der Leistungsbeschreibung als Steinwolle (= "graue Wolle") zu verstehen. Sind ausgebaute Dachgeschosse zu dämmen und sind keine Detailzeichnungen vorhanden, so sind die Abseitenwände, die Schräge über diesen und der außenliegende Bereich der obersten Decke sowie die Gaubenfronten im vorderen Abschluss als Mindestumfang zu dämmen. Soweit Zwischensparrendämmungen hinterlüftet ausgeführt werden, sind bei der Bemessung von Lüftungsöffnungen die Querschnittsminderung durch Insektenschutzgitter und die Durchbiegung der Konstruktion zu beachten. Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung vorgegeben, sollen Konterlatten mindestens 38 mm hoch sein. Auf Ringbalken, Schräggurten, Firstpfetten etc. sind Wärmedämmungen zur Vermeidungen von Wärmebrücken einzubauen. Dämmungen in Steildächern sind, auch bei der Verwendung von Dämmplatten und Dämmkeilen, so einzubauen, dass das Abgleiten verhindert wird. Soweit ein Rieselschutz erforderlich ist, soll dieser nach technischer Möglichkeit als Vlies anstelle einer Folie ausgeführt werden. 3.2.3 Dampfbremsen und Dampfsperren Diffusionsäquivalente Luftschichtdicke (sd-Wert) und Begriffe: diffusionsoffen: 0,50 m < sd, Dampfbremse: 0,50 m < sd < 1.500 m, Dampfsperre: sd > 1.500 m. Dampfsperren und Dampfbremsen sind mit minimaler Anzahl von Durchdringungen herzustellen, die Anzahl und Art von Befestigungsmitteln sind hierauf abzustellen. Alle Anschlüsse an flankierende Bauteile sind abzudichten, ggf. sind auch die Durchdringungen von Befestigungsmitteln einzudichten. Soweit Dampfsperren von Installationen, Schalterdosen, Kabeln etc. durchdrungen werden, sind diese nach Herstellervorgabe wind- und dampfdicht an die Dampfsperren anzuschließen. Soweit nicht nur Teilbereiche, sondern gesamte Ausbauten vom AN mit einer Dampfsperre versehen werden, weist der AN die Luftdichtigkeit seiner Ausführungen durch Blower-Door-Tests, kostenlos für den AG, rechtzeitig vor Beginn von Arbeiten zur raumseitigen Bekleidung der Dampfsperren nach. Befestigungselemente, die Flächendichtungen im Ausnahmefall durchdringen, sind abzudichten. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Der AN führt alle Anschlüsse an Fenster- und Fassadenelemente aus bzw. prüft bauseitig vorhandene Anschlüsse auf Dichtigkeit, sodass er alleinig für die Dichtigkeit der von ihm erstellen Leistungen verantwortlich ist. 3.2.4 Dachstühle ausgebauter Dachräume Sparren von Dachstühlen ausgebauter Dachräume sind ausschließlich mit kammergetrockneten Hölzern oder Leimhölzern auszuführen. Soweit die Durchbiegungsbemessung nicht < L/300 beträgt, weist der AN den AG hierauf hin und lässt sich das mögliche Auftreten von Rissen in Dachschrägenbekleidungen vom AG schriftlich bestätigen. 3.2.5 Treppen Ein statischer Nachweis für Treppenkonstruktionen erfolgt im Rahmen der Werkstatt- und Montageplanung durch den AN. Hierbei sind alle Holzbauteile nicht nur in Bezug auf statische Erfordernisse, sondern auch gegen Knarzgeräusche aus Durchbiegung zu bemessen. Einstemmungen für Treppenstufen sind zur Vermeidung von Knarzgeräuschen zu entgraten. Befestigungsmittel für Stufen und Geländerpfosten sind verdeckt anzubringen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
01 Unterkonstruktionen
01
Unterkonstruktionen
01.__.0001 Dach-Wand Vollschalung 24 mm Dachschalung Dachaufsicht und Wandschalung als Vollschalung (mind. 24 mm); ab einer Schneeregellast von 3,25 kN/m² oder in den Geländekategorien 0, I oder II ist eine Verlegung auf Vollschalung mit Bitumentrennlage erforderlich. Bis an First bis Traufe außenseitig liefern und mit  Schrauben einschl. aller Anpaß- arbeiten fachgerecht verlegen, Prüfklasse P+Iv. Güteklasse : II Plattendicke :   24 mm Dachaufsicht, Gaubenseiten
01.__.0001
Dach-Wand Vollschalung 24 mm
155,00
01.__.0002 Wandschalung Gauben - OSB 22 mm Grobspanplatten Wandschalung - OSB 22 mm Grobspanplatten an Gauben Wand- und Decken Innenseiten liefern und mit  Schrauben einschl. aller Anpass- arbeiten fachgerecht verlegen, Fenster sind komplett übermessen, d.h. keine Zulage für Kleinflächen Prüfklasse P+Iv. Güteklasse : II Plattendicke : 22 mm Dachgauben innen
01.__.0002
Wandschalung Gauben - OSB 22 mm Grobspanplatten
112,00
01.__.0003 Unterkonstruktion für Gesimsabdeckung Unterkonstruktion für Gesimsabdeckung / Unterkonstruktion der Regenrinne bzw. Traufschalung Walmdach mit 3-Schicht-Platte - Stärke 19 mm wasserfest verleimt, allseitig imprägniert, lierfern und montieren
01.__.0003
Unterkonstruktion für Gesimsabdeckung
20,00
01.__.0004 Traufschalung Dach- Gaube - 3-Schichtplatte 22 mm Traufschalung Dachuntersicht als 3-Schichtplatte 22 mm an Traufe außenseitig liefern und mit  Schrauben einschl. aller Anpaß- arbeiten fachgerecht verlegen, Prüfklasse P+Iv. Güteklasse : II Plattendicke :     22 mm Ausladung:  ca.250 mm Dachuntersicht Hautdach, Dachuntersicht Gaube
01.__.0004
Traufschalung Dach- Gaube - 3-Schichtplatte 22 mm
15,00
01.__.0005 Unterspannbahn (Klasse 3), verklebt, Dachfläche mit Koramic Classic 2S o. glw. als diffusionsoffene Unterspannbahn mit mindestens 10,0 cm Überlappung, liefern und fachgerecht verlegen und mit integrierten Klebestreifen verschließen. Nageldichtband Koramic Nail-Tape Butyl / Nail-Tape Foam unter der Konterlattung verlegen. Herstellerangaben sind zu beachten Ang. Fabrikat:
01.__.0005
Unterspannbahn (Klasse 3), verklebt,
155,00
01.__.0006 Konterlattung aus Nadelholz DIN 4074-1, Konterlattung aus Nadelholz DIN 4074-1, Güteklasse S10, Holzschutz gemäß DIN 68800, 40/60 mm Querschnitt als Lüftungslattung auf der Sparren - Unterkonstruktion mit mechanischen Befestigungsmitteln fixieren.
01.__.0006
Konterlattung aus Nadelholz DIN 4074-1,
155,00
01.__.0007 Holzfaserdämmplatten 40 mm (WF) Liefern, verlegen und befestigen von Holzfaserdämmplatten auf Sparren als Aufsparrendämmung nach EN 13171 im Holzrahmenbau. Plattengrößen Nut + Federm Plattendicke 40mm Wärmeleitstufe WLG 032 Normal entflammbar B2 nach DIN 4102 Die Holzfasewrdämmplatte mit Nut- und Feder im Verband planeben und dicht gestoßen mittels Breitrücken- klammer direkt auf dem mindestens 100 mm breiten Sparren befestigen. Fugen von 2-5mm sind mit best wood Fugen-Klebedichtmasse FDM zu schließen. Fugen über 5mm müssen mit Streifen aus WALL 180 geschlossen werden. Die Breitrückenklammern müssen in ausreichender Tiefe im Untergrund verankert werden. Hierbei beträgt die effektive Verankerungstiefe der Breitrücken- klammer = 30 bzw. 36mm. System best wood Schneider o. glw. Befestigung gem. Hersteller Ang. Fabrikat:
01.__.0007
Holzfaserdämmplatten 40 mm (WF)
155,00
01.__.0008 Windrispenband,feuerverzinkt,40x2mm Windrispenband, Stahlblech, feuerverzinkt zur Aussteifung der Dachkonstruktion und Wandscheiben einschl. Verankerung. Querschnitt: 40x2 mm Einbauort: Sparrenda h
01.__.0008
Windrispenband,feuerverzinkt,40x2mm
90,00
m
01.__.0009 bauseits gelieferte Firstbleche bauseits gelieferte Firstbleche montieren.
01.__.0009
bauseits gelieferte Firstbleche
54,00
m
01.__.0010 bauseits gelieferte Traufbleche bauseits gelieferte Traufbleche montieren
01.__.0010
bauseits gelieferte Traufbleche
54,00
m
01.__.0011 Lüftungsgitter An der Traufe über die gesamte Öffnungs- breite ein Lüftungsgitter = 2 % der zugehörigen Dachfläche, jedoch mindestens 200 cm²/m Traufe liefern und einbauen Material: Aluminium
01.__.0011
Lüftungsgitter
110,00
m
02 Bauholz / Abbinden
02
Bauholz / Abbinden
02.__.0001 Bauschnittholz,GK1,S10,Nadelholz,C24 Bauschnittholz aus Kantholz für Zimmerarbeiten; Abbund gesondert. Holzart: Nadelholz (Fichte/Tanne/Kiefer) Güteklasse: 1 Sortierklasse: S10 nach DIN 4074-1 Holzfeuchte: trocken, < 20 % Festigkeitsklasse: C24 DIN nach DIN EN 338 Oberfläche: Sägerau Maßtoleranzklasse: 1 nach DIN EN 336 Querschnitte: bis 10/20 cm Einzellängen: bis ca. 3,5 m Einbauort: Hauptdach/ Steildach an Betondecke
02.__.0001
Bauschnittholz,GK1,S10,Nadelholz,C24
18,00
m3
02.__.0002 Brettschichtholz,Fichte,GL24h Brettschichtholz (BSH) nach DIN 1052:2008-12, als sichtbares Konstruktionsholz für Unterzüge, Binder und Dachkonstruktionen etc., Abbund gesondert. Holz: Fichte Festigkeitsklasse: GL24h Oberfläche: gehobelt Verleimung: Melaminharz o. glw. Querschnitte: bis 30/ 15 cm Einzellängen: bis ca. 5 m Einbauort: Hauptdach/ Steildach an Betondecke
02.__.0002
Brettschichtholz,Fichte,GL24h
3,00
m3
02.__.0003 Abbund Bau-Holz,Dachkonstruktion Abbund Bauholz für Dachkonstruktionen, Abbinden, Aufstellen und Verlegen einschl. aller Anschlüsse, Auswechslungen, sämtlicher Kleineisenteile und Verbindungsmittel. Querschnitte: bis 20 x 10 cm Dachhöhe: bis ca. 3,50 m Dachneigung: bis 60° Dachform: Steildach einseitig an Betondecke Einbauort: Schrägdach + Gauben
02.__.0003
Abbund Bau-Holz,Dachkonstruktion
220,00
m
02.__.0004 Abbund BS-Holz,Dachkonstruktion Abbund Brettschichtholz für Dachkonstruktionen, Abbinden, Aufstellen und Verlegen einschl. aller Anschlüsse, Auswechslungen, sämtlicher Kleineisenteile und Verbindungsmittel. Querschnitte: bis 20 x24 cm Dachhöhe: bis ca. 7,00 m Dachneigung: bis 45° Dachform: Steildach einseitig Einbauort: Fuß- und Firstpfette
02.__.0004
Abbund BS-Holz,Dachkonstruktion
75,00
m
02.__.0005 Abbund Flach-/Schleppdachgaube,B=2,5 m Abbund Bauholz für Dachgaube im Zuge der Errichtung des Dachstuhls. Leistungsbestandteile Abbund, Aufrichten Beplankung Dach- und Seitenflächen mit Spanplatte OSB/3 Notabdichtung Bitumendachpappe, besandet, genagelt Gaubenform: Flach-/Schleppdachgaube Gaubenbreite: bis ca. 2,50 m Gaubentiefe: bis ca. 2,80 m Gaubenhöhe: bis ca. 2,00 m Einbauort: Straßenseite
02.__.0005
Abbund Flach-/Schleppdachgaube,B=2,5 m
8,00
St
02.__.0006 Auswechselung Oberlicht,1,5 x1,5m Auswechslung von Oberlichtern, am Obergurt von Dachbindern, als Verbindungsringanker der Dachbinder und als Unterkonstruktion für den Aufsatzkranz von Oberlichter, Abmessung nach statischer Erfordernis. Größe Oberlichter: bis ca. 1,50 x1,50 m Einbauort: Treppenhäuser
02.__.0006
Auswechselung Oberlicht,1,5 x1,5m
E
2,00
St
03 Dämmungen
03
Dämmungen
03.__.0001 Zwischensparrendämm.,Mineralwolle,d=200mm Hinterlüftete Mineralwollewärmedämmung als Klemmfilz zwischen den Sparren. Zweck: Wärmedämmung Hauptdach Vorleistung: Dachkonstruktion Folgeleistung: Dampfbremsfolie innen, Unterdeckung außen Wärmedämmung: Steinwolle Brandschutz: A1 nach DIN 4102 bzw. DIN EN 13501 Schmelzpunkt: >= 1.000 °C Ausführungsart: ohne Kaschierung Wärmeleitstufe: WLS 035 Wärmespeicherkapaz.: c= 830 J/(kgK) Raumgewicht: ca. 36 kg/m3 Anwendungsgebiet: DZ nach DIN 4108-10 Dämmstärke: 200 mm Einbauort: Hauptdach + Gaubendach
03.__.0001
Zwischensparrendämm.,Mineralwolle,d=200mm
155,00
m2
03.__.0002 Dampfbremse Dachschräge raumseitig Luft- und Dampfbremse, luftdicht an allen angrenzenden und durchstoßenden Bauteilen, Satteldach und Gauben. Leistungsbestandteile Dampfsperrfolie Randanschlüsse, abgeklebt und versiegelt Zweck: Feuchteschutz Vorleistung: Zwischensparrendämmung Folgeleistung: Innenschalung auf UK Brandverhalten: B1 nach DIN 4102 bzw. E nach DIN EN 13501 Reißkraft: ca. 450x400 N/5 cm, DIN EN 12311-2 SD-Wert: ca. 150 m Gewicht: ca. 180 g/m2 Temperaturbeständigk.: -40 °C bis +80 °C Einbauort: Dachschrägen, Gauben
03.__.0002
Dampfbremse Dachschräge raumseitig
155,00
m2
03.__.0005 Außenwand- und Innenwanddämmung Außenwand- und Innenwanddämmung mit Isover ULTIMATE Holzbaufilz-035 aus Mineralwolle mit RAL-Gütezeichen Nichtbrennbar, Euroklasse A 1 nach DIN EN 13501 Wärmeleitstufe 035 Anwendungsgebiet nach DIN V 4108-10: WH Dicke: 140mm liefern und zwischen den vertikalen Holzständern (Rastermaß 625 mm) in das Gefach einlegen. ISOVER ULTIMATE Holzbaufilz-035 o.glw. Einbauort: Kniestock
03.__.0005
Außenwand- und Innenwanddämmung
25,00
03.__.0006 Anarbeiten Folie an Dachflächenfenster <2,5m2 Allseitiges Anarbeiten von Dampfbrems- oder Dampfsperrfolien an Dachflächenfenster und Gauben. Leistungsbestandteile Dampfsperrfolie Randanschlüsse, abgeklebt und versiegelt Größe Dachfenster: < 2,50 m2
03.__.0006
Anarbeiten Folie an Dachflächenfenster <2,5m2
E
2,00
St
04 Stahlbau
04
Stahlbau
04.__.0001 fachmännischer Einbau statischer Abfangungen fachmännischer Einbau statischer Abfangungen nach Angaben des Statikers Einbau Pfosten HEB 100 Länge ca. 3,0 m inkl. Kopfplatten unten und oben 8x M12 Schrauben inkl. satter Auflagerausbildung, Betonauffütterung liefern und Einbau
04.__.0001
fachmännischer Einbau statischer Abfangungen
E
3,00
St
05 Verbindungsmittel
05
Verbindungsmittel
05.__.0001 Sparrenpfettenanker, Typ BMF 210 Sparrenpfettenanker, Typ BMF 210 feuerverzinkt, als Holznagelverbinder aus Stahlblechformteilen. Angeb. Fabrikat :
05.__.0001
Sparrenpfettenanker, Typ BMF 210
130,00
St
05.__.0002 Winkelverbinder Typ BMF 90 Winkelverbinder Typ BMF 90 ohne Rippe o. glw., voll ausgenagelt mit Kammnägeln 4,0*60
05.__.0002
Winkelverbinder Typ BMF 90
65,00
St
05.__.0003 Winkelverbinder Typ BMF 105 Winkelverbinder Typ BMF 105 mit Rippe, voll augenagelt mit Kammnägeln 4,0*75
05.__.0003
Winkelverbinder Typ BMF 105
65,00
St
05.__.0004 Lochbleche/Lochblechstreifen Lochbleche/Lochblechstreifen Zuschnitt 14 mm x 60 mm Blechstärke 2 mm
05.__.0004
Lochbleche/Lochblechstreifen
10,00
St
05.__.0005 Betonanker d=16, l= ca 0,3m Betonanker d=16, l= ca 0,3 m einbauen
05.__.0005
Betonanker d=16, l= ca 0,3m
125,00
St
05.__.0006 Balkenschuhe BMF 100/ 140 mm Balkenschuhe BMF 100/ 140 mm nach stat. Angaben, geliefert und montiert
05.__.0006
Balkenschuhe BMF 100/ 140 mm
65,00
St
05.__.0007 Stabdübel Stabdübel, Oberfläche an den Enden gefast einschließlich Bohrung und Einbau im Bauteil Material: Stahl, verzinkt Größe: d=12mm, l=160mm
05.__.0007
Stabdübel
100,00
St
05.__.0008 Mauersperrbahn Zulage Mauersperrbahn unter Schwellen liefern und anbringen
05.__.0008
Mauersperrbahn
74,00
m
07 Stundenlohn
07
Stundenlohn
07.__.0001 Meister, Stundenlohnarbeiten Meister, Stundenlohnarbeiten Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Facharbeiter
07.__.0001
Meister, Stundenlohnarbeiten
10,00
Std
07.__.0002 Vorarbeiter, Stundenlohnarbeiten Vorarbeiter, Stundenlohnarbeiten Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Vorarbeiter
07.__.0002
Vorarbeiter, Stundenlohnarbeiten
10,00
Std
07.__.0003 Facharbeiter, Stundenlohnarbeiten Facharbeiter, Stundenlohnarbeiten Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Facharbeiter
07.__.0003
Facharbeiter, Stundenlohnarbeiten
10,00
Std
07.__.0004 Helfer, Stundenlohnarbeiten Helfer, Stundenlohnarbeiten Für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet für: Helfer
07.__.0004
Helfer, Stundenlohnarbeiten
10,00
Std