2026GK0413 Zimmerer
München StMUK, GS, Dienstgebäude - Baulog
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
3 Ausführungsbeschreibung Abbruch Holzterr
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Ausführungsbeschreibung Abbruch Holzterr
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INHALTSVERZEICHNIS ZU VORSPANN INHALTSVERZEICHNIS ZU VORSPANN 1. BAUBESCHREIBUNG 1.1 Allgemeine Beschreibung des Gesamtprojektes im Bestand 1.2 Generalsanierung Gesamtprojekt 1.3 Strukturierung / Aufteilung Maßnahmen 1.4 Maßnahme Bauabschnitt 2 1.5 Wesentliche Leistungen der Ausschreibung. 2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG / BAUSTELLE 2.1   Bauen im Bestand / Umgang mit historischer Substanz 2.2  -entfällt- 2.3   Anmeldung der Arbeiten vor Ausführung 2.4   Zeitnahe Dokumentation der Arbeiten 2.5   Materialtransporte / Verkehrsflächen im Gebäude 2.6   Leistungen des AN nach Auftragserteilung 2.7   Einweisung der Mitarbeiter 2.8   Besetzung der Baustelle 2.9   Ausführungstermine - Firmenterminplan 2.10 Baustellenüberwachung 2.11 Gebäudesicherheit 2.12 Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte 2.13 Arbeitszeiten und Zugangsmöglichkeiten 2.14 Schlüssel / Baustellenausweis für Baustellenzugang 2.15 Beachtung des Besucherverkehrs 2.16 Zufahrt zu den Baustelleneinrichtungsbereichen 2.17 entfällt 2.18 Parkmöglichkeiten 2.19 Baustrom und Bauwasser 2.20 Baustelleneinrichtungen des Auftraggebers 2.21 Baustelleneinrichtungen des Auftragnehmers 2.22 Materialtransport und Lagerung 2.23 Transporteinrichtungen 2.24 Staub- und Feuchteeintrag in das Gebäudeinnere, Lärmemissionen 2.25 Abfallbeseitigung und Verschmutzungen von Verkehrsflächen 2.26 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung 2.27 Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis und Ausführungsplänen 2.28 Baubesprechungen 2.29 Bautagebuch 2.30 Fotoaufnahmen 2.31 Eigentum der Bayerischen Staatsbauverwaltung 2.32 Hinweise zur Rechnungsstellung. 3. -entfällt- 4. -entfällt- 5. -entfällt- 11. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 11.1 Gebäudesicherheit 11.2 Anmeldung der beauftragten Arbeiten 11.3 Zeitnahe Dokumentation der beauftragten Leistungen 11.4 Zufahrt zu den Baustelleneinrichtungsbereichen 11.5 Befahren der Salvatorstraße / Theatinerstraße 11.6 Parkmöglichkeiten 11.7 Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers 11.8 Materialtransport 11.9 Bautafel INHALTSVERZEICHNIS ZU VORSPANN
INHALTSVERZEICHNIS ZU VORSPANN
1. BAUBESCHREIBUNG 1. BAUBESCHREIBUNG 1.1 Allgemeine Beschreibung des Gesamtprojektes im Bestand: Das Gebäude befindet sich in München in der Innenstadt und wird an der Nordseite von der Theatinerkirche, an der Ostseite von der Theatinerstraße, an der Südseite von der Salvatorstraße und an der Westseite vom Salvatorplatz begrenzt. Es handelt sich um ein genehmigtes Verwaltungsgebäude, bestehend aus Tiefgarage, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, 3. Obergeschoss (Dachgeschoss) sowie teilweise nicht ausgebautem Dachspitz. Das Gebäude gliedert sich in 8 Gebäudeteile mit historisch belegten Bezeichnungen (Theatinertrakt, Salvatortrakt, Mitteltrakt, Kirchentrakt, Nordflügel, Südtrakt, Südwestflügel und Westflügel). Genutzt wird das Gebäude von den Bayerischen Staatsministerien für Bildung und Kultus, sowie Wissenschaft und Kunst. Ferner sind Teilbereiche an Dritte, vor allem in den Erdgeschossbereichen, vermietet. Es handelt sich hierbei um verschiedene Läden, Cafés, das Dominikanerkonvent und eine Hausmeisterwohnung. Im Kellergeschoss des Gebäudes befindet sich die Tiefgarage mit 102 Stellplätzen. Darüber hinaus befinden sich im Kellergeschoss des Gebäudes eine nicht öffentliche Kantine mit Küche, Lager zu den erdgeschossigen Läden, technische Betriebsräume, sowie die Werkstatt der Hausmeister und weitere Nebenräume. Der West- und Südwestflügel des Gebäudes am Salvatorplatz stellt den historischen Teil des ca. 1668 erbauten Theatinerklosters. Diese Gebäudeteile, welche von Kriegszerstörungen weitestgehend verschont geblieben sind, sind eingetragen in der Denkmalliste. Die übrigen Gebäudeteile waren nach dem Krieg vollständig zerstört und wurden teilweise in den 50iger Jahren (Südtrakt), teilweise in den 70iger Jahren als sogenannter "Erweiterungsbau" wiederaufgebaut. Daher steht das Gesamtgebäude unter Ensembleschutz. Mit der baulichen Ergänzung durch den Mitteltrakt im Zuge der Errichtung des "Erweiterungsbaus" entstanden zwei Innenhöfe. Der westliche sogenannte Ministerhof ist nicht öffentlich zugänglich, der Theatinerhof ist zu der Theatinerstraße und der Salvatorstraße tagsüber geöffnet und wird öffentlich genutzt. Aufgrund der unterschiedlichen Bauepochen der Gebäudeteile ist auch die Baukonstruktion unterschiedlich ausgebildet. Der denkmalgeschützte Teil des Hauses (Südwest- und Westflügel) besteht überwiegend aus Mauerwerkswänden mit Holzbalkendecken. Im Südtrakt finden sich sowohl Flach- als auch Rippendecken aus Stahlbeton mit Mauerwerkswänden. Der Rest des Gebäudes ist hauptsächlich aus Röhbaudecken (Beton-Hohlkörperdecken) und mit Wänden teils aus Stahlbeton bzw. aus Mauerwerk bzw. Trockenbau, errichtet worden. Kennwerte Bestandsgebäude gesamt: BGF: ca. 30.672 m2, BRI gesamt: ca. 113.697 m3, Nutzfläche (NF): ca. 18.758 m2. Das Gebäude ist in mehrere Brandabschnitte und Nutzungseinheiten aufgeteilt. Die einzelnen Nutzungseinheiten verfügen teilweise über mehr als 400 m2 Nutzfläche. 1.2 Generalsanierung Gesamtprojekt: Die Notwendigkeit einer Generalsanierung ergibt sich im Wesentlichen aus dem Alter der Gebäude und ihrer technischen Einbauten, die über 40 Jahre und älter sind. Dies wird vor allem durch die vielen notwendigen Reparaturen in den vergangenen Jahren ersichtlich. Die gesamte Gebäudehülle (Fenster, Fassade, Dach) entspricht nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen. Statische und brandschutztechnische Mängel insbesondere an der Tragkonstruktion sind ausschlaggebend für die Notwendigkeit einer Generalsanierung. Hier geht es in erster Linie um den Personenschutz, aber auch um die Sicherung der wertvollen Bausubstanz. Da es sich um eine Baumaßnahme im Bestand handelt, erfolgen die Arbeiten größtenteils in Kleinflächen. Die Arbeiten erfolgen räumlich und zeitlich versetzt, nach Baufortschritt und in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Nutzer. Räumlichkeiten, die von der Baumaßnahme unberührt bleiben, werden während der Bauzeit weiterhin genutzt und bleiben im Betrieb. 1.3 Strukturierung / Aufteilung Maßnahmen: Die Gesamtmaßnahme "Generalsanierung Dienstgebäude Salvatorstraße 2, München, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst" wird in 6 Bauabschnitte aufgeteilt. Die Leistungen des zweiten Bauabschnittes sind Bestandteil dieses Leistungsverzeichnisses. Die anderen, meist angrenzenden Bauabschnitte 1 und 3-6 bleiben während der Baumaßnahme des 2. Bauabschnittes vollständig in Betrieb und genutzt. 1.4 Maßnahme Bauabschnitt 2: Zum Beginn der Baumaßnahme des 2. Bauabschnittes ist dieser Bereich vom Nutzer komplett geräumt und steht leer. Der zweite Bauabschnitt umfasst folgende Bauteile: - Bauteil (BT) "A" im Süden des Gesamtkomplexes zur Salvatorstraße, vom UG bis 4.OG als DG, - Bauteil (BT) "D" mittlerer Verbindungstrakt von Nord nach Süd des Gesamtkomplexes, als Trennung zwischen Theatiner- und Ministerhof, vom UG bis 4.OG als DG, - Teilbereich Tiefgarage. Bereiche im Gebäude: UG: Tiefgarage, Technik-, Lagerräume, Läden Nebenräume, neuer Fahrradkeller, Werkstatt. EG: Pforte, Läden Verkaufs- und Nebenräume, Server. 1.OG: Büros, Ministergang, Teeküche, Nebenräume. 2.OG: Büros, Teeküche, Nebenräume. 3.OG: Büros, Teeküche, Nebenräume. 4.OG (Dachspitz): Technik- und Lagerräume. Erschließung über Treppenhaus. Bereiche ausserhalb des Gebäudes: Außenanlage angrenzend an Salvatorstraße. Überdachte Durch- /Zufahrten zu Theatiner- und Ministerhof. Innenhöfe Kennwerte 2. Bauabschnitt: BGF: ca. 5.659 m2, BRI: ca. 20.565 m3, Nutzfläche (NF): ca.2.587 m2. Bauphasen: Der gesamte Bauabschnitt wird in 3 Bauphasen unterteilt vom 12.05.2026 bis voraussichtlich 28.11.2028 ausgeführt. Dies entsprechen ca. 30,5 Monate. 1. Bauphase - Grundleitungen und Vorhof 12.05.2026 bis 04.08.2026 (ca. 3 Monate). 2. Bauphase - Baumaßnahme BTA und BTD 05.08.2026 bis 26.05.2028 (ca. 22 Monate). 3. Bauphase - Hofabdichtung Theatinerhof und Außenanlage 26.04.2028 bis 28.11.2028 (ca. 7 Monate). Ausführung: Die Baustelleneinrichtung für die Baumeisterarbeiten ist während der 3 Bauphasen anzupassen - umsetzen, räumen, ergänzen. Dies ist in der Kalkulation einzurechnen. 1.5 Wesentliche Leistungen dieser Ausschreibung: Die wesentlichen Leistungen der vorliegenden Ausschreibung sind: - Baustelleneinrichtung - Demontagen und Schutzmaßnahmen, - Schutzzäune und Verkehrssicherung, - Container und Ausstattung, - Baustellensicherung, - Bauwasser und Bauheizung, - Baustrom und Baubeleuchtung, - Stundenlohn, Dokumentation, ENDE DER BAUBESCHREIBUNG1. BAUBESCHREIBUNG
1. BAUBESCHREIBUNG
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG / BAUSTELLE 2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG / BAUSTELLE 2.1 Bauen im Bestand / Umgang mit historischer Substanz (siehe auch 11.1 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Jede bauliche Arbeit im Ministerium muss in der Verantwortung vor dem kultur- und baugeschichtlichen Wert des Ensembleschutz geschehen Die Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgte bereits im Zuge der Ausführungsplanung. Die Bauteile K (Westflügel), H (Südwestflügel/ Palais Minucci) und L (Teil Nordflügel) stehen unter Denkmalschutz, sind jedoch nicht Teil dieser Ausschreibung. 2.2 -entfällt- 2.3 Anmeldung der Arbeiten vor Ausführung (siehe auch 11.2 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Art und Umfang der vorgesehenene Arbeiten und die vorgesehene Anzahl seiner Mitarbeiter vor Ausführungsbeginn der Objektüberwachung mitzuteilen / anzumelden (siehe auch 2.4 und 2.21). 2.4 Zeitnahe Dokumentation der beauftragten Arbeiten (siehe auch 11.3 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Art, Umfang und Lage aller ausgeführten Leistungen und die eingesetzte Anzahl seiner Mitarbeiter arbeitstäglich in Form von Bautagesberichten exakt zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der Objektüberwachung zur Prüfung vorzulegen. Zu benennen sind auch Baustellenbesetzung und Qualifikation der Mitarbeiter (namentlich), Maschinen-, Materialeinsatz und -Verbrauch. Die Unterzeichnung durch die Objektüberwachung bedeutet keine Anerkennung von Stundenlohn- oder Regiearbeit, sondern dient der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten. (Vergütung Stundenlohnarbeiten: siehe gesonderter Titel im LV). Sinn und Zweck der Positionen 2.3 und 2.4 sind u. a.: - Zugänglichkeiten ermöglichen. Teilbereiche der Baumaßnahmen sind Ministeriumsbereiche, vermietete Bereiche, etc. die nicht immer zugänglich sind oder nur mit gesonderten Sicherungsmaßnahmen betreten oder bearbeitet werden dürfen. Diese Maßnahmen müssen erst in die Wege geleitet werden. - Absicherung für AN. Es soll möglichst vermieden werden, dass Leistungen für die gegebene Situation falsch, in falschen Bereichen oder mit ungeeigneten Sicherungsmaßnahmen, Materialien, Geräten, etc. durchgeführt werden. - Eventuell nötige Mehrleistungen, die nicht über das LV abgedeckt werden, können somit besser nachgewiesen werden. - Schäden in oder in angrenzenden Bereichen können besser zugeordnet werden. Dies bietet für beide Vertragsparteien zusätzliche Sicherheiten. - Etc.. 2.5 Zugang / Verkehrsflächen im Gebäude Die Zuwegung durch das Gebäude zum Einbauort führt zum Teil auch durch Nutzungsbereiche, die nicht bearbeitet werden und im Betrieb bleiben bzw. deren Bausubstanz zu erhalten und durch entsprechende Abdeckmaßnahmen zu schützen ist. Der Zugang zu den Bereichen in den Obergeschossen erfolgt größtenteils über Öffnungen in der Fassade mit Brüstung über einen Treppenturm und Absetzbühnenturm mit Bauaufzug, bzw. im EG direkt in das Gebäude und über Treppenhäuser in die oberen Geschosse, bzw. über die Tiefgaragenrampe in die Tiefgarage und das UG. Vorgenannte Punkte sind bei allen Leistungsausführungen zu berücksichtigen. 2.6 Leistung des AN nach Auftragserteilung: 2.6.1 Urkalkulation: 2 Wochen nach Auftragserteilung ist vom Bieter / AN dem AG seine Urkalkulation vorzulegen, mit Aufgliederung der einzelnen Positionen in folgende Punkte: - Lohnkosten, - Stoffkosten, - Gerätekosten, - Sonstige Kosten, mit Aufstellung der Leistungen, - NU-Leistungen, - Zuschläge, mit Aufgliederung der darin enthaltenen Leistungen (z.B. Löhne Bauleiter, Fahrtkosten, Versicherungen, etc.). Spätestens 12 Werktage nach Auftragserteilung sind vom AN die Urkalkulationen seiner evtl. Nachunternehmer dem AG vorzulegen, mit Aufgliederung wie vor beschrieben. Die Urkalkulation dient als Prüfgrundlage zur Prüfung aller evtl. Nachtragsangebote des AN. 2.6.2. Nachträge: Bei eventuellen Nachtragsangeboten seitens des AN sind die Einzelleistungen aufzugliedern, nach Stoff-, Geräte- und Lohnkosten, je mit Zuschlägen für Baustellengemeinkosten, allg. Geschäftkosten sowie Wagnis und Gewinn. Bei Streitfälle ist der Auftragnehmer nicht berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Das gilt auch und insbesondere für strittige Nachtragsleistungen. Nicht vereinbarte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistung erforderlich werden, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist. 2.7 Einweisung der Mitarbeiter Der Auftragnehmer oder sein Stellvertreter sind verpflichtet, die für die Arbeiten eingesetzten Mitarbeiter vor Beginn der beauftragten Arbeiten in die Gegebenheiten vor Ort und in die Baustellenordnung einzuweisen. Die Baustellenordnung wird dem AN vom AG im Auftragsfall übergeben. Auch sämtliches Personal von Nachunternehmern ist vom Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn einzuweisen und namentlich dem Auftraggeber zu benennen. Ein arbeitstäglicher Nachweis, wo welche Personen Leistungen erbracht haben, ist im Zuge der unter 2.3 und 2.4 beschriebenen Maßnahmen zu führen. Dem Auftraggeber nicht schriftlich angemeldetes eigenes Firmen- oder Nachunternehmerpersonal ist der Zutritt zur Baustelle strengstens untersagt. 2.8 Personal und Besetzung der Baustelle Der Auftraggeber erwartet vom Auftragnehmer, dass aufgrund der speziellen Sicherheitsaspekte, die durch den angrenzenden Ministeriumsbetrieb gelten, mindestens der vor Ort tätige Vorarbeiter der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. Die Arbeiten im Bereich der gesamten Baumaßnahme erfordern große Termindisziplin. Es ist unumgänglich, dass während der gesamten Dauer ausreichend Mitarbeiter zur Durchführung von Maßnahmen zur Verfügung stehen. 2.9 Ausführungstermine - Firmenterminplan Vom AN ist ein Terminplan auf Grundlage des Bauablaufplanes der Objektüberwachung zu erstellen, der 2 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen ist. Der Terminplan des Bieters / AN muss Angaben zu Zwischenterminen der Ausführung entsprechend den Bauteilen und Maßnahmen enthalten. Ferner sind Angaben zum geplanten Personaleinsatz des AN, Einsatz von Material und Großgerät sowie Kosten entsprechend der Bauzeit im Terminplan auszuweisen. Aus den Unterlagen muss erkennbar sein, wie die logistischen und terminlichen Herausforderungen der Baustelle gelöst werden. Der Firmenterminplan wird nach Abstimmung Vertragsbestandteil und dient als Grundlage für die Folgegewerke. 2.10 Baustellenüberwachung Die Objektüberwachung erfolgt durch ein durch das Bauamt eingesetztes Architekturbüro. Für die Sicherheits- und Gesundheitsüberwachung wird ein unabhängiger SIGEKO vom Bauamt beauftragt. Die Baustelle wird durch Personal eines Sicherheitsdienstes betreut, mit Zutrittskontrolle im Bereich der Baustelleneinrichtung in der Salvatorstrasse. In gesonderten Fällen wird die Baustelle vom Sicherheitsdienst des Ministeriums mitüberwacht. Das gesamte Baustellengelände wird durch den Bauherren videoüberwacht. 2.11 Gebäudesicherheit Im Umfeld der Baustelle sind Brandmelde- und Alarmsicherungsanlagen sowie Videoüberwachungsanlagen vorhanden. Informationen über diese Anlagen werden auf Anforderung von der Objektüberwachung erteilt. Bei fahrlässiger oder mutwilliger Auslösung von Polizei- oder Feueralarm ist mit Schadensersatzforderungen in erheblicher Höhe zu rechnen. Ein manipulieren der Meldeeinrichtungen ist untersagt. Evtl. hieraus entstandene Schäden gehen zu Lasten des Verursachers. Ein zeitliches Ausserkraftsetzen von Meldeeinrichtungen ist nur durch entsprechende Firmen oder Personal des Ministeriums zulässig. Diese Leistungen sind mit mindestens 3 Werktagen Vorlauf schriftlich bei der Objektüberwachung zu beantragen. In allen Räumen herrscht striktes Rauchverbot. Es gilt die Brandschutzordnung des Ministeriums. Das Konsumieren von Alkohol auf der Baustelle ist generell verboten. 2.12 Zufahrt für Feuerwehr und Rettungskräfte Der Baustellenbetrieb ist so zu gestalten, dass für Feuerwehr- und Rettungskräfte jederzeit eine ungehinderte Zu- bzw. Durchfahrt gewährleistet ist. 2.13 Arbeitszeiten und Zugangsmöglichkeiten Die täglichen Arbeitsantritts- und Beendigungszeiten vor Ort, sind über die Zutrittskontrollüberwachung in der Salvatorstraße anzumelden bzw. mit der Objektüberwachung abzustimmen. Es werden Baustellenausweise ausgegeben, die auf dem Gelände des Ministeriums und der Baustelle immer zu tragen sind. Arbeits- bzw. Anwesenheitszeiten innerhalb sicherheitsempfindlicher Gebäudeteile müssen rechtzeitig mit dem Sicherheitsdienst des Ministeriums abgestimmt werden. Die betroffenen Gebäudteile werden dem AN vor Ausführungsbeginn mitgeteilt. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass seine Arbeitskräfte nach Beendigung der täglichen Arbeit das Baugelände verlassen. Eine Anwesenheitszeit im Baustellenbereich ist im Regelfall werktags von 6:00 bis 20:00 Uhr möglich. Nach Anmeldung sind Arbeiten auch ausserhalb dieser Zeit möglich. Arbeiten am Wochenende / gesetzl. Feiertagen sind nicht möglich. Es ist bei den Arbeitszeiten auf Lärmemissionen zu achten, siehe auch Nr. 2.24. 2.14 Schlüssel / Baustellenausweise für Baustellenzugang Die Ausgabe der Schlüssel bzw. Baustellenausweise für den Baustellenzugang erfolgt durch das Personal der Zutrittskontrolle. Generell ist eine Weitergabe an Dritte untersagt. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Schäden, die aus der Vernachlässigung dieser Verpflichtung, auch durch unbefugte Dritte, oder den Verlust der ihm überlassenen Schlüssel bzw. Baustellenausweise entstehen; in diesen Fällen ist mit erheblichen Forderungen zu rechnen. 2.15 Beachtung des Besucherverkehrs Alle Einrichtungen der anschließenden Ministeriumsgebäude, einschließlich der Durchfahrten, Durchgänge und tlw. Hofflächen bleiben für den Besucher- bzw. Bedienstetenverkehr geöffnet. Die Sicherheit aller Personen inner- und außerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen muss jederzeit gewährleistet sein. Insbesondere beim Lieferverkehr ist wegen der beengten Platzverhältnisse besondere Vorsicht geboten. Das Fahrtempo darf in allen befahrbaren Bereichen Schrittgeschwindigkeit nicht überschreiten. Auf den Ministeriumsbetrieb ist bei der Durchführung der Arbeiten Rücksicht zu nehmen. 2.16 Zufahrt zu den Baustelleneinrichtungsbereichen (siehe auch 11.4 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Die Zu- und Ausfahrt zu den Baustellenbereichen ist nur für Anlieferung und Abtransport gestattet. Die angebenen Begrenzungen und beengten Örtlichkeiten sind bei der Benutzung der Baugeräte und Anlieferungen zu berücksichtigen. 2.16.1 Zufahrt zur BE Salvatorstraße Die Zufahrt zum Baustellenbereich an der Salvatorstraße ist nur von Westen über den Salvatorplatz in die Salvatorstraße gestattet. Nach der Zufahrt in den Theatinerhof des Ministeriums wird die Salvatorstraße zur Fußgängerzone, die nur bis 10.15 Uhr vormittags und nur mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis max. 7,5 t befahren werden darf. Die Ausfahrt kann bis 10.15 Uhr über die Salvatorstraße bzw. über die Theatinerstraße und den Odeonsplatz erfolgen. Die Theatinerstraße ist Fußgängerzone, und darf nur bis 10.15 Uhr vormittags und nur mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht bis max. 7,5 t befahren werden. Die Ausfahrt kann ab 10.15 Uhr nur über die Salvatorstraße erfolgen. Zufahrtsgenehmigungen für das Befahren der Fußgängerzone für Fahrzeuge über 7,5 t sind nach Erfordernis durch den AN beim KVR München einzuholen. Sh. Punkt 2.17 Befahren der Salvatorstraße / Theatinerstraße. 2.16.2 entfällt 2.16.3 Zufahrt zur BE Theatinerhof Der Baustelleneinrichtungsbereich im Theatinerhof des Ministeriums ist von der Salvatorstraße (sh. unter 2.16.1) durch eine Toreinfahrt erschlossen: maximale Durchfahrtsbreite 2,80 m, maximale Durchfahrtshöhe 3,30 m. Die BE im Theatinerhof ist bis 10.15 Uhr sowohl über die Salvatorstr. als auch über die Theatinerstr. anfahrbar. Bei der Zufahrt über die Theatinerstraße ist die Begrenzung des Gesamtgewicht bis max. 7,5 t zu beachten (sh. unter Punkt 2.16.2). Ab 10:15 Uhr kann die Zu- und Ausfahrt in den Theatinerhof nur über die Salvatorstraße erfolgen. Der Theatinerhof darf im Bereich der Tiefgaragen-Unterbauung nur eingeschränkt belastet werden: Zul. P max. 90 kN, LKWs mit einem Gesamtgewicht bis zu 9,0 t, bzw. Ersatzflächenlast mit p' max. 5,0 kN/m2 (= max. 500 kg/m2). 2.16.4 Zufahrt zur BE Ministerhof Der Baustelleneinrichtungsbereich im Ministerhof des Ministeriums ist für die Auftragnehmer Bau und TGA nur eingeschränkt und nach Voranmeldung bei der Objektüberwachung zugänglich. Der Ministerhof ist von der Salvatorstraße (sh. unter 2.16.1) und über den Theatinerhof (sh. unter 2.16.4) durch eine Toreinfahrt erschlossen: maximale Durchfahrtsbreite 2,80 m, maximale Durchfahrtshöhe 3,30 m. Der Ministerhof darf im Bereich der Tiefgaragen-Unterbauung nur eingeschränkt belastet werden: Zul. P max. 90 kN, LKWs mit einem Gesamtgewicht bis zu 9,0 t, bzw. Ersatzflächenlast mit p' max. 5,0 kN/m2 (= max. 500 kg/m2). 2.16.5 entfällt 2.16.6 Zufahrt zur BE Nordhof Die Zufahrt zum Baustelleneinrichtungsbereich im Nordhof des Ministeriums ist nur von Norden über die Brienner Straße und den Amiraplatz gestattet. Der Hof selber ist durch eine Toreinfahrt erschlossen: maximale Durchfahrtsbreite 5,40 m, maximale Durchfahrtshöhe 2,90 m. Der Nordhof darf nur eingeschränkt belastet werden: Zul. P max. 75 kN, LKWs mit einem Gesamtgewicht bis zu 7,5 t. 2.16.7 Zufahrt und Befahren Tiefgarage Der Baustellenbereich in der Tiefgarage ist über die BE-Fläche im Nordhof (sh. unter 2.16.6) durch eine Toreinfahrt erschlossen: maximale Durchfahrtsbreite 2,80 m, maximale Durchfahrtshöhe 2,05 m. Die Tiefgarage darf mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 t durch Fahrzeuge bzw. technische Geräte (bei 2 Achsen) befahren werden (Zul. P max. 35 kN), bzw. Ersatzflächenlast mit p' max. 5,0 kN/m2 (= max. 500 kg/m2). zu 2.16.6 und 2.16.7 Der Nordhof und die TG sind nur nach vorheriger Anmeldung bei der Objektüberwachung zugänglich und nur wenn in diesem Bereich Arbeiten ausgeführt werden müssen. 2.16.8 entfällt 2.17 entfällt 2.18 Parkmöglichkeiten (siehe auch 11.6 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Eine Parkierung ist für jegliche Baufahrzeuge, Firmen- und Mannschaftswägen sowie Privat-Pkws im gesamten Ministeriums- und Baustellenbereich grundsätzlich nicht erlaubt. Sie ist im eingezäunten Baustelleneinrichtungsbereich ausschließlich zur Anlieferung und zum Abtransport möglich und nicht als Dauerstellplatz konzipiert. Eine Ausnahmeregelung kann nur durch die Genehmigung des Bauamts und der Objektüberwachung nach vorhergehender rechtzeitiger Anmeldung erfolgen. 2.19 Baustrom und Bauwasser Für Anschlüsse von Baustrom und Bauwasser siehe eigene Positionen im Leistungsverzeichnis. Die Verbrauchskosten für Baustrom und Bauwasser werden vom Auftraggeber übernommen. 2.20 Baustelleneinrichtung des Auftraggebers (siehe auch 11.7 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Baustelleneinrichtungen oder Bauarbeiten sind nur erlaubt auf den nachfolgend angegebenen Flächen, die durch den Auftraggeber angemietet werden, gemäß beiliegendem Baustelleneinrichtungsplan EG und UG. Die Baustelle wird durch Personal eines Sicherheitsdienstes betreut, mit Zutrittskontrolle im Bereich der Baustelleneinrichtung in der Salvatorstrasse. Es wird ein Logistikkonzept für die Baumaßnahme erstellt. Es werden für alle am Bau Beteiligten Baustellenausweise mit Name und Lichtbild für den Zutritt ausgegeben. Geschoßhöhen sind den beiliegenden Plänen bzw. den einzelnen Positionen zu entnehmen. Zu den einzelnen Flächen der Baustelleneinrichtung siehe auch beiliegenden Baustelleneinrichtungsplan EG und UG. 2.20.1 BE Salvatorstraße Der Auftraggeber stellt an der Salvatorstrasse für die Arbeiten begrenzte Flächen für Anlieferungen, sowie Aufstellflächen für Geräte, Schutt- und Materialcontainer, Gerüste und Bauzaun zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt auf der BE-Fläche an der Salvatorstrasse Gerüste mit Treppenaufgang und einen Bauaufzug für Material- und Personentransport sowie Absetzbühnen zur Verfügung. Der AN wird in die Nutzung des Bauaufzuges eingewiesen. Der Absetzbühnenturm wird als Zugang in das Gebäude genutzt, über Fenster mit Brüstung. Der BE-Bereich vor dem Gebäude an der Salvatorstraße darf im Bereich "Müllhof" gemäß BE-Plan EG nur eingeschränkt belastet werden: Zul. P max. 160 kN, LKWs mit einem Gesamtgewicht bis zu 16,0 t, bzw. Ersatzflächenlast mit p' max. 10,0 kN/m2 (= max. 1,0 t/m2). 2.20.2 entfällt 2.20.3 BE Theatinerhof Der Auftraggeber stellt im Theatinerhof für die Arbeiten begrenzte Flächen für Anlieferungen, sowie Aufstellflächen für Geräte, Material- und WC-Container, Gerüste und Bauzaun zur Verfügung. Der Auftraggeber stellt auf der BE-Fläche im Theatinerhof Gerüste mit Treppenaufgang und 1 Bauaufzug für Material- und Personentransport sowie 1 Absetzbühne zur Verfügung. Der AN wird in die Nutzung des Bauaufzuges eingewiesen. Der Absetzbühnenturm wird als Zugang in das Gebäude genutzt, über Fenster mit Brüstung. Zwei ehemalige, sanierte Läden stehen als Mannschafts- und Aufenthaltsraum bzw. als Besprechungs- und Büroraum, sowie ein WC-Container, für alle Gewerke zur Verfügung. Es ist auf Sauberkeit zu achten und das strikte Rauchverbot einzuhalten. 2.20.4 BE Ministerhof Der Baustelleneinrichtungsbereich im Ministerhof des Ministeriums ist für die Auftragnehmer Bau und TGA nur eingeschränkt und nach Voranmeldung bei der Objektüberwachung zugänglich. 2.20.5 entfällt 2.20.6 BE Nordhof Der Auftraggeber stellt im Nordhof für die Arbeiten begrenzte Flächen für Anlieferungen, sowie Aufstellflächen für Geräte, Schutt- und Materialcontainer und Bauzaun zur Verfügung, für die Arbeiten in der Tiefgarage und und im UG. Die Aufstellfläche ist geneigt, mit Neigung bis ca. 12 %. Die Durchfahrt für den Nutzer mit Pkw in den östlichen Teil des Nordhofes muß gewährleistet sein und frei gehalten werden. 2.20.7 BE Tiefgarage Der Auftraggeber stellt in der Tiefgarage für die Arbeiten begrenzte Flächen im 2. BA für Anlieferungen, Aufstellflächen für Geräte, sowie für Zwischenlagerung zur Verfügung, für die Arbeiten in der Tiefgarage und und im UG. Die Tiefgaragenrampe kann zeitlich meist nur einspurig genutzt werden, und wird zeitgleich durch den Nutzer befahren. Die Durchfahrt zu den Baubereichen innerhalb der Tiefgarage ist frei zu halten. 2.20.8 entfällt 2.21 Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers (siehe auch 11.7 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Die Baustelle wird durch Personal eines Sicherheitsdienstes betreut, der ein Logistikkonzept für die Baumaßnahme erstellt, entsprechend den hier unter Nr. 2. "Angaben zur Ausführung / Baustelle" aufgeführten Punkten. Das Logistikkonzept mit Handbuch ist vom Auftragnehmer einzuhalten. Alle im Baustellenbereich tätigen Personen sind bei der Zutrittskontrollüberwachung mind. 3 Werktage vor Betreten der Baustelle anzumelden. Die ausgegebenen Baustellenausweise sind auf dem Gelände des Ministeriums und der Baustelle immer zu tragen. Der Personalzugang zur Baustelle erfolgt über die Baustelleneinrichtungsfläche in der Salvatorstraße durch eine Türe mit dem Baustellenausweis bzw. über die dortige Wache. Für Arbeiten in der Tiefgarage erfolgt der Zugang über die Baustelleneinrichtungsfläche am Amiraplatz und im Nordhof. Auf den ausgewiesenen Baustelleneinrichtungsflächen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung durch Personal der Zutrittskontrolle bzw. die Objektüberwachung des AG Materialien, Magazine, Geräte, Maschinen, etc. in geringem Umfang gelagert werden. Anlieferungen erfolgen über die Baustelleneinrichtung in der Salvatorstraße, bzw. je nach Montagebereich über die Baustelleneinrichtung am Amiraplatz und im Nordhof; Zufahrt gemäß Punkt Nr. 2.16. Alle Anlieferungen sind bei dem Personal der Zutrittskontrolle an der Salvatorstraße rechtzeitig, jedoch mind. 2 Arbeitstage vorher, anzumelden und mit diesem das Lieferfenster abzustimmen. Zu dem Anliefertermin müssen Mitarbeiter des belieferten Auftragnehmers anwesend sein. Unangemeldete Anlieferungen können von dem Personal der Zutrittskontrolle bzw. der Objektüberwachung des AG abgewiesen werden. Alle dadurch evtl. entstehenden Kosten und Terminverzögerungen gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Anlieferzonen sind bis auf genehmigte Nutzungen freizuhalten, die Materialien können hier nicht gelagert werden, sondern sind sofort an den Einbauort vom Auftragnehmer zu verbringen. Auf Grund der geringen zur Verfügung stehenden Baustelleneinrichtungsfläche können seitens des Auftragnehmers keine eigenen Büro-Container aufgestellt werden. Zusätzliche, temporäre Materialcontainer seitens des Auftragnehmers dürfen nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung und dem Personal der Zutrittskontrolle auf den Baustelleneinrichtungsflächen abgestellt werden, nach Voranmeldung und Zuweisung der Flächen und Zeiträume durch das Personal der Zutrittskontrolle. Innerhalb des Gebäudes sind keine Flächen für eine BE-Aufstellung vorhanden. Alle weiteren benötigten Baustelleneinrichtungen des Auftragnehmers sind der Objektüberwachung anzuzeigen und vom Staatlichen Bauamt München 1 freizugeben. Vom AN ist ein Baustelleneinrichtungsplan auf Grundlage des BE-Planes der Objektüberwachung zu erstellen, der 2 Wochen nach Auftragserteilung vorzulegen ist. Aus dem Baustelleneinrichtungsplan muss erkennbar sein, wie die logistischen und terminlichen Herausforderungen der Baustelle gelöst werden. Der Baustelleneinrichtungsplan wird nach Abstimmung Vertragsbestandteil und dient als Grundlage für die Folgegewerke. 2.22 Materialtransport und Lagerung (siehe auch 11.8 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Der Ministeriums- und Besucherverkehr darf durch Materialtransporte nicht behindert werden. Der Materialtransport zur Baustelle und auf der Baustelle gehört zur Grundleistung des AN. Die Lagerung von Baumaterialien ist eingeschränkt innerhalb der Baustelleneinrichtungsflächen auf zugewiesenen Plätzen möglich. Freiwerdendes Material ist unverzüglich aufzuräumen und abzufahren. 2.23 Transporteinrichtungen Alle, über die vom AG bereit gestellten Transporteinrichtungen hinaus erforderlichen und für die Erschließung der Baustelle notwendigen Aufzüge, Winden, Hebezeug, etc. sind vom AN selber einzurichten und vorzuhalten. - 2.24 Staub- und Feuchteeintrag in das Gebäudeinnere, Lärmemissionen Eine Beeinträchtigung des Ministeriums- oder Veranstaltungsbetriebs durch Überschreitung der Immisionsrichtwerte ist nicht zulässig. Für die Ausführung der Arbeiten sind ausschließlich Maschinen und Geräte zu verwenden, die dem Stand der Technik sowie der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entsprechen. Zu beachten sind hinsichtlich Lärm insbesondere das Bundes-Immisionsschutzgesetz, RAL-UZ 53 (DE-UZ 53) für Umweltzeichenvergabe lärmarme Baumaschinen und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm. Die Verwendung von Luftkompressoren und druckluftbetriebenen Geräten ist grundsätzlich untersagt, außer es sind keine anderen Arbeitsverfahren möglich. Im letzteren Fall sind die Geräte immer nach Verlassen der Baustelle auszuschalten. Hinsichtlich einer staubarmen Baustelle sind folgende gesetzliche Vorschriften einzuhalten: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die techn. Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Die Bayerische Luftreinhalteverordnung (BayLuftV) sowie das Merkblatt der Regierung von Oberbayern "Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Emissionen auf Baustellen" von März 2021 sind einzuhalten. Bei Arbeiten welche eine Feuchteeinwirkung ind das Gebäude verursachen, sind diese dem staatl. Bauamt München 1 über die Objektüberwachung rechtzeitig anzmelden, um entsprechende Schutzmaßnahmen treffen zu können. 2.25 Abfallbeseitigung und Verschmutzungen von Verkehrsflächen Die Baustelle ist stets sauber zu halten. Die fachgerechte Beseitigung und Entsorgung von Bauschutt, sämtlicher Materialreste, Abfälle, Verpackungsmaterial, usw. innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie auf benutzten Gerüstflächen sind arbeitstäglich, bzw. nach Aufforderung der Objektüberwachung im Bedarfsfall auch häufiger durchzuführen. Bei Verdacht auf schadstoffhaltige Materialien ist sofort bei der Objektüberwachung Meldung zu erstatten. Verschmutzungen öffentlicher und nicht öffentlicher Verkehrsflächen durch Baustellenfahrzeuge sind unverzüglich zu beseitigen. Hinterlassenes Verpackungsmaterial, das eindeutig einer ausführenden Firma zugeordnet werden kann, wird nach erfolgloser einmaliger Anmahnung konstenpflichtig entfernt. Die Bauplanung und -ausführung haben den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes zu genügen. Ziel ist die Schonung der natürlichen Ressourcen, die Vermeidung von Abfällen, weitestgehender und möglichst hochwertiger, ordnungsgemäßer und schadloser Verwertung unvermeidbarer Abfälle, sowie der gemeinwohlverträglichen Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen inkl. Materialtrennung. Die gültigen Normen und Richtlinien sowie der aktuelle Stand der Technik ist einzuhalten.. Es sind möglichst kleine und dem zu erwartenden Abfallumfang entsprechende Container bereit zu stellen. Aufgrund der geringen Aufstellfläche für Container sind diese entsprechend oft zu leeren. Die Aufstellung, Stellzeit und Abholung der Container ist dem Personal der Zutrittskontrolle mit mind. 3 Arbeitstagen Vorlauf anzumelden. Die Stellzeit der Abfallcontainer ist zu minimieren. Die Aufstellfläche wird vom Personal der Zutrittskontrolle zugewiesen. Die Baustelle wird in regelmäßigen Abständen durch das Bauamt und den Nutzer besucht und kontrolliert. Kommt der Auftragnehmer dieser Regelung und der Reinigung der Gerüste trotz Aufforderung nicht nach, wird die Beseitigung der Verunreinigung durch den AG auf Kosten des Auftragnehmers veranlasst. 2.26 Arbeitssicherheit und Unfallverhütung Der Auftragnehmer hat während der Bauzeit für die Sicherheit seiner Mitarbeiter auf der Baustelle zu sorgen und ohne besondere Anweisung durch den Auftraggeber die Unfallverhütungsvorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zu beachten. Die für das jeweilige Gewerk erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen inkl. Montageanweisungen sind vom Auftragnehmer für die Baustelle zu erstellen, zu überprüfen und zu aktualisieren und auf der Baustelle bei der Ausführung anzuwenden und vorzuhalten. Bei allen anfallenden Arbeiten in bzw. an den Gebäuden dürfen elektrisch betriebene Werkzeuge, Baustellenlampen, sowie sonstige Verbraucher nicht unbeaufsichtigt an die Stromversorgung angeschlossen sein. Bei jedem Verlassen des Arbeitsplatzes sind diese von der Versorgung abzutrennen. Der Baustellen- und Außenbereich ist arbeitstäglich nach Beendigung der Arbeiten sauber und verkehrssicher zu hinterlassen. Im gesamten Baustellen- und Baustelleneinrichtungsbereich gilt striktes Alkoholverbot. Innerhalb des Gebäudes gilt Rauchverbot. Dem für die Baumaßnahme erstellten SiGe-Plan ist unbedingt Folge zu leisten. 2.27 Widersprüche zwischen Leistungsverzeichnis und Ausführungsplänen Bei evtl. Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und der zur Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; daraus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Erkannte Widersprüche sind umgehend der Objektüberwachung zu melden. 2.28 Baubesprechungen Die Baustellenbesprechungen erfolgen in der Regel wöchentlich. Die Teilnahme des Projektleiters bzw. Bauleiters des AN an den wöchentlichen Baubesprechungen während der Ausführung der eigenen Leistungen und bei Bedarf auf besondere Anforderung der Objeküberwachung  ist Pflicht. 2.29 Bautagesberichte (siehe auch 11.3 Weitere besondere Vertragsbedingungen) Es sind vom AN über die gesamte Bauzeit Bautagesberichte, sowohl in der Werkstatt als auch auf der Baustelle, zu führen. Die Berichte sind gut leserlich und in deutscher Sprache zu führen. Der bearbeitete Bauabschnitt, der konkrete Baustellenbereich und die Ausführenden mit den ihnen zugeteilten Aufgaben sind festzuhalten. In den Aufzeichnungen sind die klimatischen Bedingungen zu dokumentieren (4 x täglich: je ca. 7.00, 12.00 und 16.00 Uhr, minimale Nachttemperatur). Des Weiteren ist die Baustellenbesetzung und Qualifikation der Mitarbeiter zu nennen; Mitarbeiter sind namentlich aufzuführen. Es ist der tägliche Baufortschritt, Maschinen und Materialeinsatz und -Verbrauch zu dokumentieren. Es sind alle Absprachen und Ereignisse die für den Betrieb der Baustelle von Bedeutung sind im Bautagesbericht gesondert festzuhalten. Die Bautagesberichte sind der Fachbauleitung jeweils am Werktag nach dem Ausführungstag 2-fach zu übergeben. 2.30 Fotoaufnahmen Fotoaufnahmen bedürfen vor jeder Nutzung stets der vorherigen Genehmigung durch den AG. Jede Reproduktion oder sonstige Verwendung der Aufnahmen zu anderen als den genehmigten Zwecken, insbesondere die Weitergabe von Nutzungsrechten (vor allem des Reproduktionsrechts) an Dritte ist nicht zulässig. 2.31 Eigentum der Bayerischen Staatsbauverwaltung Geistiges Eigentum: Sämtliche Ergebnisse wissenschaftlicher, restauratorischer, planlicher, vermessungstechnischer oder ähnlicher Art, welche mit Mitteln der bayerischen Staatsbauverwaltung finanziert wurden, bleiben geistiges Eigentum der Staatsbauverwaltung und dürfen nicht ohne Genehmigung derer veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Materielles Eigentum: Materielles Eigentum der Staatsbauverwaltung, wie z.B. Rollgerüste, Aufstiegshilfen, Lager- und Bürocontainder, Räumlichkeiten, Toiletten im Gebäude usw. dürfen von ausführenden Firmen nur mit Genehmigung und Einweisung des AGs verwendet werden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind nach Gebrauch in den ursprünglichen Zustand der Übergabe zu versetzen. 2.32 Hinweise zur Rechnungsstellung Die Abrechungsunterlagen sind vor Rechnungsstellung mit der örtlichen Objektüberwachung zu besprechen, Aufmasse sind kumuliert zu erstellen und vor Rechnungsstellung von der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite zu unterzeichnen. Die Aufmassblätter sind aufsteigend zu nummerieren. Es dürfen nur gleiche Positionen auf einem Aufmassblatt abgerechnet werden. Alle zur Abrechnung kommenden Leistungen sind in einer kumulierten Massenzusammenstellung aufzustellen. Übergabe des Aufmaßes in digitaler Form gemäß REB Standard 23.003 in Datenart DA 11 / X11. Der Abrechnungsanhang ist 2-fach vollständig anzufügen. Alle neu hinzugekommenen Leistungen und Massen sind in der Rechnung kenntlich zu machen. ENDE DER ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG / BAUSTELLE2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG / BAUSTELLE
2. ANGABEN ZUR AUSFÜHRUNG / BAUSTELLE
11. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGE 11. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN (als Ergänzung zum Formblatt 214.H (Besondere Vertragsbedingungen), Punkt 11 Weitere Besondere Vertragsbedingungen) 11.1 Gebäudesicherheit (siehe auch 2.1 Angaben zur Ausführung / Baustelle) Der schonende Umgang mit der bestehenden Bausubstanz ist Grundvoraussetzung für das Arbeiten im Ensemble des Kultusministeriums. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.2 Anmeldung der beauftragten Arbeiten (siehe auch 2.3 Angaben zur Ausführung / Baustelle) Ein Mehraufwand für den Auftragnehmer für die arbeitstägliche Anmeldung der Leistungsausführungen bei der örtlichen Baubewachung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.3 Zeitnahe Dokumentation der beauftragten Arbeiten (siehe auch 2.4 Angaben zur Ausführung / Baustelle) Ein Mehraufwand für den Auftragnehmer für die arbeitstägliche Dokumentation aller an ihn beauftragten Leistungen und Arbeitseinsätze ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.4 Zufahrt zu den Baustelleneinrichtungsbereichen (siehe auch 2.16 Angaben zur Ausführung / Baustelle) Die erschwerten Zufahrtsmöglichkeiten zu den Baustelleneinrichtungsbereichen mit den angegebenen Begrenzungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.5 Befahren der Salvatorstraße / Theatinerstraße (siehe auch 2.17 Angaben zur Ausführung / Baustelle) Sondergenehmigungen zum Befahren der Salvatorstrasse bzw. Theatinerstraße im Bereich der Fußgängerzone für Anlieferungen nach 10.15 Uhr vormittags, sowie zum Befahren mit Fahrzeugen über 7,5 t Gesamtgewicht, werden nicht gesondert vergütet. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.6 Parkmöglichkeiten (siehe auch 2.18 Angaben zur Ausführung / Baustelle) Eine Parkierung ist für jegliche Baufahrzeuge, Firmen- und Mannschaftswägen sowie Privat-Pkws im gesamten Ministeriums- und Baustellenbereich grundsätzlich nicht erlaubt. Die Kosten für Parkgebühren außerhalb des Ministeriums- und Baustellenbereiches werden nicht gesondert vergütet und sind Sache des Auftragnehmers. Dies ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.7 Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers (siehe auch Angaben zur Ausführung / Baustelle, 2.20 Baustelleneinrichtung des Auftraggebers und 2.21 Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers) Die unter Punkt 2.20 aufgeführten BE-Flächen seitens des Auftraggebers stehen nur auf den angegebenen Flächen zur Verfügung, sh. auch beiliegender Baustelleneinrichtungsplan EG und UG. Der Mehraufwand für den Auftragnehmer durch die v.g. Punkte und alle Anforderungen an die Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers gemäß Nr. "2.21 Baustelleneinrichtung des Auftragnehmers" ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.8 Materialtransport (siehe auch 2.22 Angaben zur Ausführung / Baustelle) Baumaterial, Geräte, Abfälle, etc. können innerhalb des Gebäudes meist nur händisch vertragen werden. Sämtliche für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Materialien sowie deren Transport zur Verwendungsstelle, Zuschläge und Nebenkosten, Abtransport und Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 11.9 Bautafel Baufirmen können auf Wunsch und gegen Kostenbeteiligung auf der Bautafel aufgenommen werden. Eigene Firmenschilder sind nicht zugelassen. ENDE DER WEITEREN BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN 11. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
11. WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGE
01 Demontage, Schutzmaßnahmen
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Demontage, Schutzmaßnahmen
01.01 Rekonstruktion Brunnenpodest Theatinerhof - 2. Bauphase
01.01
Rekonstruktion Brunnenpodest Theatinerhof - 2. Bauphase
01.02 Abbruch Brunnenpodest Theatinerhof - 3. Bauphase
01.02
Abbruch Brunnenpodest Theatinerhof - 3. Bauphase