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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Objekt
Umbau und Erweiterung des ALDI - Zentrallagers Weyhe
Industriestraße 16
28844 Weyhe
Allgemeine Vertragsbedingungen - AVB
Inhalt und Umfang der Leistungen des AN bestimmen sich
nach dem Vertrag und den AVB für Bauverträge
der ALDI Immobilienverwaltung. Änderungen, die
aufgrund behördlicher Forderungen notwendig werden,
bedürfen der Absprache mit dem AG und dürfen erst nach
dessen Zustimmung in die Planungs- und
Ausführungsarbeiten aufgenommen werden.
Gewerk
Stahlbauarbeiten
VOB DIN 18 299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Bieter
'________________________________________'
( Firmenstempel )
Bauherr
ALDI Immobilienverwaltung GmbH & CO. KG
Hohewardstr. 345 - 349
45699 Herten
.
Objekt
Dem LV liegen folgende Pläne und Unterlagen (pdf) bei,
die als zusätzliche Erläuterung der Leistung
dienen:
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine und Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen,
Unterlagen, Anlagen
1.1 Unterlagen, Pläne, Anlagen
Diesem Leistungverzeichnis liegen folgende Unterlagen
und Pläne bei:
Planunterlagen Architekt:
Lageplan und Baustelleneinrichtung
929-EAW_LP_01_V Lageplan Gesamt_1000
Grundrisse
929-EAW_GR_00_02.5_V Grundriss EG - Kühllager_200 -
Bauphase 1
929-EAW_GR_01_03_V-c GR OG-
Kühllager_Stahlkonstruktion Verdampfer_200 - Bauphase 1
929-EAW_GR_01_03.1_V 1.OG - Übersichtsplan der
Verstärkungen / Ertüchtigung
Schnitte
Schnitte Bestand_200 mit Bauphase 1
Ansichten
Ansicht N-W_S-W_S-O - Bauphase 1
Detailpläne
929-EAW_DT_301_V Details TK-Lager _ D-01 bis D-04
929-EAW_DT_302_V Details TK-Lager _ D-05 bis D-08
929-EAW_SN_07.1_V UK Kälte-Kühllager_O+G_FF, DS 1 + 2
929-EAW_SN_07.2_V UK Kälte-Kühllager_KL_FF, DS 3 + 4
929-EAW_SN_07.3_V UK Kälte-Kühllager_FF_TK, DS 5
929-EAW_SN_07.4_V UK Kälte-Kühllager_FF_TK, DS 6
Tragwerksplanung
2026-001 Aldi Weyhe 1. & 2. Bauabschnitt_Statik
P-EG Bauabschnitt 1 und 2 Teil 1_26-10-02_Positionsplan
P-EG Bauabschnitt 1 und 2 Teil 2_26-10-02_Positionsplan
2026-001 Aldi Weyhe 3. Bauabschnitt und Kafferösterei
- a - Stand 12.10.2026_Statik
2026-001 Statik, ALDI Wehye - Bauphase 1 - Ergänzung
Kühllager und TK Lagerhalle - 01.09.2026 -
Lph4_Statik
P1-1 - UK Sandwichelemente 30.09.2026_Kühllager und TK
Lagerhalle_Positionsplan
P1-2 - UK Sandwichelemente 01.09.2026_Kühllager und TK
Lagerhalle
04.2026_AVB für Bauverträge_IMV
AN_Business Partner Code of Conduct - Verhaltenskodex
Sozialstandards
Die Pläne und Unterlagen sind verbindlich bei der
Angebotskalkulation zu berücksichtigen!
Dem LV liegen folgende Pläne und Unterlagen (pdf) bei,
Allgemeine Vorbemerkungen
2. Angaben zur Baustelle
2.1 Baugrundstück
Industriestraße 16
28844 Weyhe
Gemeinde: Weyhe / Dreye
Gemarkung: Kirchweyhe
Flur: 06
Flurstücke: 19/10, 18/8, 18/9, 13/6
Das Bauvorhaben Umbau und Erweiterung ALDI Lager Weyhe
umfasst Um- und Neubaumaßnahmen im
Bereich der Lagerhallen im Bestand, insbesondere in
den Bauabschnitten der Lagerhalle 1, 2, 3 und 5,
sowie Bauabschnitt 1 der Kaffeerösterei.
Im Zuge der Baumaßnahme ist der teilweise Rückbau der
Bauabschnitte 1, 2 und 3
sowie der Kaffeerösterei vorgesehen. Anstelle der
zurückgebauten Bereiche soll eine
neue Lagerhalle errichtet werden; verbleibende
Bestandsstrukturen sollen nach
Möglichkeit in die Planung integriert werden.
Darüber hinaus soll der Bauabschnitt 5 erweitert und
zu mehreren Kühllagern für Obst-und Gemüse,
Frischfleisch, Tiefkühlprodukte und sonstige
Kühllagerprodukte umgenutzt
werden.
Versorgungseinrichtungen Elektrizität-, Gas-, Wasser-
und Abwasseranlagen werden im Bestand
erweitert.
Zur Kälterzeugung ist eine CO2-Kälteanlage mit 4
getrennten Temperaturzonen geplant.
Die Hauptkomponenten werden in einem freistehenden
Technikgebäude mit einer Gesamtabmessung von
ca. 5,0 m x 24,0 m untergebracht.
2.2 Erschließung
Die Liegenschaft wird von Westen über die Straße -
Industriestraße erschlossen. Die Andienung der
Baustelle erfolgt gemäß dem beigefügten Lageplan.
Während der Bauzeit befindet sich das Zentrallager
weiterhin in Betrieb. Die Zufahrtstraßen müssen zu
jeder
Zeit passierbar bleiben.
Die Anlieferungswege und -tore für das ALDI-
Zentrallager sind freizuhalten, ebenso die vorhandene
Feuerwehrumfahrt des Gebäudes.
2.3 Gebäude
Alle Kühllager werden in das bestehende Lager
integriert.
2.4.1 Rauminhalte
Obst- und Gemüsekühllager:
BGF: ca.2.607,12 m2
BRI: ca. 20.022,68 m3
Kühllager + 4° bis + 6° C:
BGF: ca.4.133,33 m2
BRI: ca. 21.079,98 m3
Frischfleischlager 0° bis + 2° C:
BGF: ca.675,00 m2
BRI: ca. 3.442,50 m3
Tiefkühllager -24 °C:
BGF: ca.443,41 m2
BRI: ca. 2.305,73 m3
Technikgebäude:
BGF: ca. 111,37 m2
BRI: ca. 389,80 m3
2.4.2 Höhenentwicklung
OK Gelände ca. - 1,25 m u. OK FFB = 6,15 m ü.NHN
OK FFB EG +/- 0,00 m = 7,40 m ü.NHN
Gebäudehöhen
Attika: 8,50 m ü. OKG = 14.65 m ü. NHN
2.6 Besondere Erschwernisse
2.6.1 Erschwernisse aus der Bestandsnutzung
Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich
die benachbarten Gebäudeteile in Nutzung. Bei der
Abwicklung der Baustelle ist hierauf Rücksicht zu
nehmen.
2.6.2 Erschwernis aus der Erschließungs- und
Verkehrssituation
Die Zuwegung zur Baustelle wird auch für An- und
Auslieferungsabläufe des laufenden Betriebes benötigt.
Anlieferungen, die diese Abläufe stören können und die
Aufstellung von Hubgeräten, müssen vorab mit dem
Bauherrn abgestimmt werden.
2.7 Arbeitssicherheit
Es sind vorgeschaltete Arbeiten zur Sicherstellung der
Arbeitssicherheit erforderlich
Erstellung eines Arbeits- und Sicherheitsplans gemäß
Pkt. 8.3 DGUV 101-004 (ehem. BGR 128) "Regeln
für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in
kontaminierten Bereichen"
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach § 7
GefStoffV (2004) und Ausführung von
Schutzmaßnahmen nach nach §§ 8 und 9 GefStoffV (2004)
Erstellung einer Betriebsanweisung gemäß Pkt. 16 DGUV
101-004 (ehem. BGR 128) "Regeln für die
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit in
kontaminierten Bereichen"
2.8 Sicherung von Gefahrenbereichen
Fahrzeuge für die Ver- und Entsorgung der Baustelle
sind mittels eingewiesenem Einweiser ein- und
auszuleiten. Diese Person ist dem Auftraggber
schriftlich zu benennen. Rückwärtsfahren ist ohne einen
Einweiser grundsätzlich untersagt. Die
Gefahrenbereiche (auch öffentliche Flächen) sind so zu
sichern, dass
Gefährdungen von eigenen sowie Personen und Sachen
anderer Auftragnehmer und auf
Nachbargrundstücken ausgeschlossen werden.
Gefahrenbereiche sind vom Auftragnehmer festzulegen und
gegen fremdes Betreten zu sichern. Vor jeder
Arbeitsunterbrechung ist dafür zu sorgen, dass keine
gefährdenden Zustände (z.B. hängende Teile,
Schrägstellung von Bauteilen etc.) bestehen bleiben.
Die Arbeiten sind eigenverantwortlich und rechtzeitig
vor Ausführung mit dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator abzustimmen. Die
Abstimmungen sind dem Auftraggeber rechtzeitig vor
Arbeitsbeginn vorzulegen.
2.9 Baustellenorganisation
2.9.1 Baustellenordnung, SIGEPLAN
Der Genuss von Drogen und Alkohol jeglicher Art sowie
Rauchen auf der Baustelle ist untersagt. Auf der
Baustelle gilt eine Baustellenordnung. Diese wird dem
AN nach Beauftragung übergeben. Zudem hängen
die Baustellenordung und der SIGEPLAN während der
gesamten Baumaßnahme an der Baustelle aus.
Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle
seine auf der Baustelle tätigen Firmenbauleiter bzw.
Aufsichtsführenden, die Mitarbeiter, einschließlich
der Subunternehmer, Kenntnis über den SIGEPLAN, die
Baustellenordnung sowie die einschlägigen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften haben.
Erstmalig eingesetztes Personal ist vor Beginn der
Arbeiten über die besonderen Bedingungen auf der
Baustelle durch ihren Aufsichtsführenden zu
unterweisen. Dies ist schriftlich in einer
Unterweisungsbestätigung (mit Angabe des
Unterweisungsinhalts einschl. Unterschrift der
Unterwiesenen)
sowie in den Bautagesberichten des AN zu dokumentieren.
2.9.2 Brandschutz auf der Baustelle
2.9.2.1 Zufahrten, Erschließung, Feuerwehrpläne
Die Baustelleneinrichtung hat unter Berücksichtigung
der Zufahrtsmöglichkeiten der Feuerwehr zu erfolgen,
ferner muss durch die Einrichtung der Baustelle die
Gefahr einer Brandausbreitung auf angrenzende
Gebäude / Gebäudeteile ausgeschlossen werden. Soweit
eine bestehende Feuerwehrzufahrt aufgrund von
Bauarbeiten temporär nicht befahrbar ist, ist dies
mind. 4 KW vor Ausführung mit der Feuerwehr und dem
AG abzustimmen. Der Maßnahmenkatalog ist entsprechend
des Baufortschritts bzw.analog der einzelnen
Phasen auf seine Gültigkeit zu prüfen und bei Bedarf
zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben.
2.9.2.2 Alarmierung
Bei Feststellung von Feuer / Rauch muss auf jeden Fall
sofort die Feuerwehr alarmiert werden. Die
Evakuierung / Rettung der im Gebäude befindlichen
Personen hat Vorrang vor dem selbständigen
Löschversuch.
2.9.3 Betriebliche Maßnahmen
Ein Alarmplan für die Baustelle wird vom SiGeKo
erstellt. Die baubetrieblichen Maßnahmen zum
Brandschutz sind einzuhalten.
Eine Lagerung von brennbaren Materialien im Gebäude
muss verhindert werden.
Heißarbeiten
Schweiß-, Flex- und Feuerarbeiten sind auf das
äußerste zu minimieren.
Schweiß-, Flex- und Feuerarbeiten sind rechtzeitig dem
Auftraggeber auf gesonderten Formularen
(Erlaubnisschein) arbeitstäglich anzumelden. Die
Arbeiten sind zwei Stunden vor Verlassen des Gebäudes
zu beenden. Bei Arbeitsende müssen die entsprechenden
Bereiche durch den AN nachkontrolliert werden.
Dies ist auf dem jeweiligen Erlaubnisschein mit
Uhrzeit und Unterschrift zu dokumentieren.
Vorhaltung von tragbaren Feuerlöschern
Bei feuergefährlichen Arbeiten wie Schweißen, Trennen,
o. ä. sind tragbare Feuerlöscher direkt vor Ort
durch die jeweilige Firma vorzuhalten (Art des
Löschmittels je nach Brandklasse oder universell
einsetzbar
wie ABC-Pulverlöscher). Anzahl und Art der Löschmittel
sind auf dem Erlaubnisschein zu vermerken. Alle
beschäftigten Firmen haben einen aktuellen Nachweis
vorzulegen, dass eine Einweisung der Mitarbeiter im
Umgang mit tragbaren Feuerlöschern erfolgte.
2.9.4 Arbeitszeiten
Die Regelarbeitszeit auf der Baustelle ist von Montag
bis Freitag, jeweils von 7:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Abweichungen von diesen Regelarbeitszeiten sind mit
dem AG abzustimmen und vom AG freigeben zu
lassen.
2.10 Schutzmaßnahmen bei Unterbrechungen
Der AN hat bis zur Fertigstellung der eigenen Leistung
für einen ausreichenden Witterungsschutz und für die
Einhaltung der UVV zu sorgen.
2.11 Baustellenbesprechung
Der AG führt in angemessenen, vom AG bestimmten
Abständen Baustellenbesprechungen durch. Der AN
hat die Teilnahme an allen Baustellenbesprechungen
durch die von ihm schriftlich zur Bauleitung
bestimmten Personen zu gewährleisten. Zu den
Baustellenbesprechungen hat der AN die mit der
Objektüberwachung abgestimmten und auf der Grundlage
des detaillierten Bauablaufplans des AN
erstellten Tagesterminpläne für die jeweils folgenden
2 Kalenderwochen zu erarbeiten und vorzulegen.
2.12 Schuttbeseitigung und -entsorgung / Reinigung der
Baustelle
Eigenes Restmaterial, Verpackungsmaterial und
dergleichen ist vom AN stets sofort (arbeitstäglich)
kostenfrei zu beseitigen.
Behördliche Auflagen und Vorschriften sind zu
beachten. Die einschlägigen Vorschriften über die
Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten. Werden
im Zuge der Arbeiten Baumaterialien angetroffen,
die nach Geruch, Farbe oder Konsistenz nicht üblichem
/ bekanntem Material entsprechen, so ist der
Abbruch oder Aushub unverzüglich in Absprache mit dem
AG einzustellen - das weitere Vorgehen ist dann
mit dem AG abzustimmen.
Gefährliche Abfälle, deren Anfall nicht vermieden
werden kann und die nachweislich nicht verwertet werden
können, sind zu den Beseitigungen gemäß dem
Landesabfallwirtschaftsgesetz in seiner jeweils
gültigen
Fassung einem zertifizierten
Sonderabfall-Entsorgungsunternehmen nachweislich zu
überlassen, sofern sie
von der Entsorgung durch die entsorgungspflichtige
Körperschaft ausgeschlossen sind. Hierzu sind die
Abfallsatzungen zu beachten.
Sämtliche Entsorgungswege sind lückenlos nachzuweisen.
Die Abfuhr und Entsorgung von Altöl sowie von
ölhaltigen Betriebsmitteln darf nur durch Unternehmen
erfolgen, die über die notwendigen abfall- und
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen
(Transportgenehmigung, Genehmigung zur Lagerung und
Entsorgung von Altöl) verfügen. Die
Bestimmungen der Altölverordnung (AltölV) sind zu
beachten.
Allgemeine Vorbemerkungen
ZTV - Allgemeine Angaben zu Ausführung
3. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Angaben zur Ausführung
3.1 Allgemeine Ausführungsgrundlage / Hinweise
Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage sind die zum
Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN
geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik
einschließlich der für die Leistung des AN
zutreffenden allgemeinen technischen Vorschriften für
Bauleistungen gemäß VOB Teil C, sonstige DIN und
technische Vorschriften neuester Fassung.
Darüber hinaus gelten alle zum Ausführungszeitpunkt
gültigen EN und DIN-Vorschriften,
Arbeitsstättenrichtlinien,
Unfallverhütungsvorschriften, behördliche Erlasse und
Gesetze sowie die Auflagen
der Feuerwehr.
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass
während der Ausführung seiner Leistungen immer
mindestens ein fließend deutsch sprechender
Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend
ist.
3.2 Baustelleneinrichtung
Der dem Leistungsverzeichnis beiliegende
Baustelleneinrichtungsplan gibt grundsätzliche
Hinweise zu
Baustelleneinrichtungsflächen sowie Einschränkungen
aufgrund von Bestandsbebauungen und
Verkehrsflächen an. Die Baustelleneinrichtungsflächen
sind äußerst beengt und auf die im beiliegenden
Baustelleneinrichtungsplan markierten Flächen
beschränkt. Sämtliche Anlieferungen sind mit den
anderen
Auftragnehmern abzustimmen.
3.2.1 Bauzaun
Die Baustelle wird mit einem Bauzaun umschlossen.
3.2.2 Parkmöglichkeiten
Parkplätze für die Baustelle werden in Abstimmung mit
dem AG auf der Liegenschaft bereitgestellt.
Standflächen für LkW-Züge sind dem beiliegenden
Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
Die Parkmöglichkeiten sind begrenzt.
3.2.3 Umgebung
Während der durchzuführenden Arbeiten befinden sich
die benachbarten Gebäude in Nutzung. Hinsichtlich
Abwicklung der Baustelle ist hierauf Rücksicht zu
nehmen. Diese Gebäude liegen außerhalb des Baufeldes
und dürfen nicht betreten werden.
3.2.4 Lagermöglichkeiten
Gem. Baustelleneinrichtungsplan.
3.2.5 Gerüste
Aufgrund der überwiegenden Arbeitshöhe > 3,50 m gilt
grundsätzlich die Kalkulation der Gerüstklasse B.
3.3 Bautagesberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Tagesberichte zu
erstellen und diese der Objektüberwachung zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für
die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von
Bedeutung sein können, wie zum Beispiel:
täglicher Arbeitsbeginn und -ende
Anzahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten
Arbeitskräfte
Anzahl und Art der eingesetzten Großgeräte
arbeitstäglich Wetter und die Temperaturen (MAXIMUM
und MINIMUM)
Beginn, Zwischenstand und Fertigstellung von einzelnen
Bauarbeiten und Bauabschnitten
Behinderung, Unterbrechung und Verzögerung der
Arbeiten und ihre Ursachen
Verkehrsfreigaben, Bauübergaben, Abnahmen, AG-seitige
Materialübergaben Materiallieferungen und
Aushubabtransporte
außergewöhnliche Ereignisse (z. B. Arbeitsunfälle,
Schadensfälle, Unterweisungen)
Heißarbeiten
3.4 Technische Vorschriften
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen z. B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: "oder gleichwertig" immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Insofern
sich Normen, Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen
oder Gesetze während der Ausführung bzw. bis zur
Abnahme ändern, ist der AG vom AN unverzüglich
hierüber einschließlich detaillierter Erläuterung aller
Auswirkungen schriftlich zu informieren.
3.5 Ausführungsunterlagen
Die Zeichnungen, das Leistungsverzeichnis und die
Dateien, sowie alle weiteren Ausführungsunterlagen
oder deren Inhalt, auch Darstellungen des
Auftragnehmers (Fotos, Zeichnungen, Grafiken) oder
seiner
Nachunternehmer dürfen nur für die Planung und
Abwicklung dieses Bauvorhabens verwendet werden, sie
sind geistiges Eigentum der Architekten. Eine
Weitergabe, eine andere Verwendung, eine
Vervielfältigung
oder Veröffentlichung - auch in Teilen - ist ohne die
schriftliche Zustimmung der Architekten nicht
gestattet.
Mit Unterzeichnung des Angebotes stimmt der Bieter
dieser Regelung zu. In der nach erfolgter
Auftragsvergabe stattfindenden "Technischen Klärung"
werden die Ausführung und die dementsprechenden
Positionen festgelegt. Zu dieser hat der Auftragnehmer
einen autorisierten Vertreter zu stellen, der in die
Einzelheiten der beauftragten Leistung eingearbeitet
und alleinvertretungsberechtigt ist, rechtsverbindliche
Terminvereinbarungen zu treffen.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden
Ausführungsunterlagen zählt neben den
Ausführungsplänen auch
eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Die vom Auftragnehmer verwendeten
Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des
Auftraggebers oder des Architekten tragen. Durch
Übergabe neuer Unterlagen ungültig gewordene
Unterlagen sind vom Auftragnehmer entsprechend zu
kennzeichnen und aufzubewahren. Nicht
freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden.
3.5.1 Unterlagen vom Auftraggeber / Architekten
Der AN erhält die Ausführungspläne des AG in 1-facher
Ausfertigung als Papierplot. Die Unterlagen werden
zusätzlich in Dateiform (.dwg, .pdf) zur Verfügung
gestellt. Zusätzlich werden wesentliche Planstände
(Indexfortschreibungen) 1-fach in Papierform
übergeben. Die Pläne des Architekten und der
haustechnischen Gewerke werden dem AN nach
Auftragsvergabe mit dem Vermerk "frei
Arbeitsvorbereitung" übergeben. Abweichungen gegenüber
diesen Unterlagen bedürfen der schriftlichen
Beantragung des AN und der Zustimmung durch den AG.
Als Planlieferungstermine, gezählt vor
Ausführungsbeginn des betreffenden Geschosses werden
folgende Fristen festgelegt:
Ausführungspläne Architekt: 3 Kalenderwochen
Schal- und Bewehrungspläne: 2 Kalenderwochen
3.5.2 Vorzulegende Unterlagen nach Auftragserteilung
Folgende Unterlagen sind gem. Baustellenfortschritt
jedoch mindstens 14 Tage vor Aufnahme der jeweilgen
Arbeiten dem AG in Dateiform(.pdf) vorzulegen und mit
dem AG abzustimmen.
Die zur Verwendung vorkommenden Gefahrstoffe und die
daraus folgenden Schutzmaßnahmen sind
anzugeben.
Sicherheitsdatenblätter zu Gefahrstoffen sind
vorzulegen.
Die zum Einsatz kommenden Geräte sind zu benennen.
Brandgefährdung durch Arbeiten sind anzugeben, sowie
die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die
Art des notwendigen Löschmittels.
Es ist anzugeben, welche persönlichen
Schutzausrüstungen für die auszuführenden Arbeiten
notwendig
sind.
Der Auftragnehmer hat für den Aushang "Erste Hilfe"
der Bauberufsgenossenschaften zu sorgen und den
Aufstellungsort mit dem SiGe-Koordinator abzustimmen.
Auf der Baustelle muss ein Verbandbuch und ein
Verbandskasten mit geeigneter Ausstattung vorhanden
sein.
Der Name des Ersthelfers auf der Baustelle muss vor
Beginn der Arbeiten dem SiGe-Koordinator
schriftlich mitgeteilt werden.
Die Anzahl der Ersthelfer muss den Vorgaben der
Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaft entsprechen.
Dem SiGe-Koordinator ist schriftlich der leitende
Mitarbeiter zu nennen, die Anzahl der Beschäftigten auf
der Baustelle, sowie die Unterweisungsprotokolle der
Mitarbeiter zum Umgang und Gefahren mit Geräten
und Materialien.
Subunternehmer müssen schriftlich, mit Angabe von
Adresse und Telefon bei der Objektüberwachung
angemeldet werden.
Gefährdungsanalysen für sämtliche Leistungsbereiche,
welche für den Beginn der Arbeiten notwendig
sind.
Abbruchanweisungen, welche für den Beginn der Arbeiten
notwendig sind.
Produktunterlagen aller zur Ausführung kommender
Bauprodukte einschl.Herstellerrichtlinien,
bauaufsichtliche Zulassungen, Prüfzeugnisse
hinsichtlich Brand- und Schallschutz und der
vertraglich
geforderten bauphysikalischen und konstruktiven Werte
sowie Angaben zum Gesundheitsschutz
während und nach der Verarbeitung.
Sämtliche Unterlagen sind laufend durch den AN auf der
Baustelle zu dokumentieren und
fortzuschreiben. Die Dokumentation soll z. B. nach
Materialgruppen gegliedert werden. Hierzu sind auch
laufend die Materialnachweise der angelieferten
Materialien zu dokumentieren.
3.5.3 Vorzulegende Werkstatt- / Montageplanungen /
statische Nachweise
Die durch den AN gemäß Leistungsbeschreibung zu
erbringenden Werkstatt-/ Montageplanungen sowie
statischen Nachweise sind in leicht prüfbarer Form
sowie so eindeutig und erschöpfend und im gleichen
Sinne verständlich nachvollziehbar zu erstellen.
Die Werkstatt-/Montageplanungen müssen alle zur
Prüfung notwendigen Grundrisse, Schnitte, Ansichten
und Details im erforderlichen Maßstab enthalten. Die
Planung und Montage bildet eine abgeschlossene
Leistung des AN.
Die Werkstatt-/ Montagepläne sind als .pdf- Dateien
beim AG einzureichen. Der Prüfer erhält diese
Unterlagen 3-fach in Papier.
Als Grundlage zur Ausführung dürfen nur Werkstattpläne
und Unterlagen des AN mit Prüfvermerk des AG /
Prüfingenieurs verwendet werden.
3.5.4 Vorzulegende Abrechnungsunterlagen
Sämtliche Rechnungen des Auftragnehmers müssen den
aktuellen gesetzlichen - insbesondere
steuerrechtlichen - Regelungen entsprechen. Rechnungen
sind kumulierend aufzustellen.
Die Zahlung von Abschlagszahlungen bedeutet keine
Anerkennung der Richtigkeit und Mängelfreiheit der
von ihr erfassten Leistungen, Massen oder Preise. Für
seitens des Auftraggebers festgestellte Mängel
während der Ausführung kann ein Einbehalt bis zum
2-fachen Betrag der Kosten der Mängelbeseitigung
nach ortsüblichen Preisen in Abzug gebracht werden.
Die Aufmaße sind in folgender prüfbarer Form
vorzulegen:
Aufmaßblätter sind fortlaufend zu nummerieren
Die jeweiligen Aufmaßblattnummerierungen sind in der
Aufmaßgesamtzusammenstellung (Messurkunde)
aufzuführen
jedes Aufmaßblatt ist in der Kopfzeile mit Projekt,
Abschnitt/ Bauteil und LV-Bezeichnung sowie der
Positionsnummer und dem Abrechnungsbereich zu versehen
Die Aufmaße sind übersichtlich zu gliedern
(Achsbezeichnungen, Bauteil, Geschoss, Raumnummern),
Positionsnummern sind mit Kurztext aufzuführen
Rechenvorgänge sind systematisch aufzubauen und zu
wiederholen
Rechnungen und Aufmasse sind auf Einzelblättern
abzugeben
Den Aufmaßblättern sind die Abrechnungspläne
beizulegen, jedes abgerechnete Maß muss im
Abrechnungsplan aufgeführt sein. Unterschiedliche
Positionen sind ggfs. farbig anzulegen und
Einzelflächen unter Umständen gesondert zu kennzeichnen
Die Einzelaufmaße sind positionsweise mittels
Massenzusammenstellungs- blättern zusammenzustellen
Bei Aufmaß- und Rechnungserstellung über EDV sind
ausschließlich die Positionsnummern des AG zu
verwenden
Nachträge sind fortlaufend zu nummerieren
Die Aufmaß- und Rechnungserstellung ist vorab mit dem
Auftraggeber abzustimmen. Aufmaße und
Rechnungen, welche die v.g. Kriterien in wesentlichen
Punkten nicht erfüllen, können vom AG als unprüfbar
an den Auftragnehmer zurückgeschickt werden.
3.5.5 Abnahmen / Mängel / Restleistungen
Mängel / Restleistungen
Anlässlich von Begehungen, Zustandsfeststellungen,
Teilabnahmen und Abnahmen der vom AG
festgestellten Mängel- und Restleistungen sind durch
den AN in von den vom AG gegengezeichneten Listen
mit folgenden Angaben kumuliert zu dokumentieren:
Fortlaufende Nummer
Bauteil, Unterbauteil
Pos-Nr. bzw. Ordnungsnummer des LV
Datum der Feststellung, Nachbegehung
Datum der Beseitigung
Kurzbeschreibung des Mangels oder der fehlenden
Leistung
Angabe eventueller terminlicher und technischer
Auswirkungen auf Folgeleistungen (ggf. mit
Bezugnahme auf die Plangrundlage bzw. Protokolle,
Bautagesberichte)
Fotodokumentation (jeweils 1-2 aussagefähige Fotos),
zusätzlich 1 Foto nach Freimeldung
Kurzbeschreibung der ausstehenden Restleistungen bzw.
Mängelbeseitigungsmaßnahmen
Die Listen sind im Format A4 quer (Übergabe auch
digital in MS Excel) mit ausreichend Platz für
Bemerkungen / Vermerke / Kommentierungen des AG
aufzustellen und in beschrifteten, nach Bauteilen und
Unterbauteilen gegenzeichneten Ordnern zu führen.
Abnahme / Revisionsunterlagen
Der AN hat 2 Wochen vor Abnahme insbesondere folgende
Unterlagen in Dateiform (.pdf) vorzulegen:
Errichterbestätigung allgemein, sowie insbesondere die
Errichterbestätigung / Fotodokumentation für
statische und brandschutztechnische Ausführungen
alle Entsorgungsnachweise für die zu entsorgenden
Bauteile
alle Produktblätter, bauaufsichtliche Zulassungen,
Unbedenklichkeitsbescheinigungen
alle geprüften Werkstatt- und Montagepläne, sowie
statische Nachweise
alle Bedienungs- und Wartungsanweisungen
Eigenerklärung des AN, dass der Baugrund durch die
Abbrucharbeiten nicht mit umweltunverträglichen
Stoffen belastet worden ist; Messprotokolle (z. B.
Dichtigkeistprüfung)
Liefer- und Verwendungsnachweise über verwendete
Materialien
3.6 Überprüfung Maßtoleranzen
Die Überprüfung der Maßtoleranzen im Grundriss erfolgt
bei:
Wänden, Unterzügen, Pfeilern, Stützen, etc.
Die Messung erfolgt jeweils 10 cm über OK Rohdecke
bzw. 10 cm unter UK Rohdecke
Öffnungen, Konsolen, Nuten, Aussparungen, Einbauteile,
Deckenrand, etc.
Die Messung erfolgt direkt auf / unter der jeweiligen
Stahlbetondecke von der nächstgelegenen
Planungsachse gemäß Ausführungsplanung des Architekten
zum Bauteil.
Die Überprüfung der Maßtoleranzen im Aufriss erfolgt
bei:
Decken (Unter- und Oberseite), Unter- und Überzügen
Die Messung erfolgt vom nächstgelegenen Höhenfestpunkt
zum jeweiligen Einbauort. Zu vertikalen
Bauteilen ist ein Messabstand von 10 cm einzuhalten.
Die Ebenheit von Bauteilen wird mit Stichmaßen und
mittels geeichter Messlatte und Messkeil überprüft.
Die Überprüfung der Maßtoleranzen hat jeweils
unmittelbar nach dem Ausschalen mittels schriftlichen
Aufmaß durch den AN zu erfolgen, der
AG/Objektüberwachung ist rechtzeitig hierzu einzuladen.
3.7 Arbeiten anderer Unternehmer
Die Arbeiten finden zum Teil zeitgleich zu den
Arbeiten der technischen Gewerke statt. Vergütungen für
technisch bedingte Unterbrechungen erfolgen nicht,
dies ist bei der Bildung der Einheitspreise zu
berücksichtigen.
Der AN ist zur Kooperation mit allen anderen Gewerken
sowie zur rechtzeitigen Abstimmung seiner eigenen
Leistungen mit den Arbeiten der anderen Gewerke
verpflichtet. Die Abstimmungen hierzu müssen
rechtzeitig, insbesondere mit der Objektüberwachung
stattfinden.
3.8 Prüfungen und Nachweise
siehe ZTV der Leistungsbereiche.
3.9 Bauzeitenplan
Der Auftragnehmer hat einen Bauzeitenplan (Balkenplan)
über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen,
anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen
nachgewiesen und überwacht werden kann. Die
Festlegungen des Auftraggebers, z. B. zur
baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den
übrigen
Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei
Änderungen der Vertragsfristen ist der Plan
unverzüglich
zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 1
Kalenderwoche nach Auftragserteilung, bei
Überarbeitungen unverzüglich als .pdf -Datei
vorzulegen. Alle Terminstände sind als pdf- und zu
sichern und
bei Aufforderung zu übermitteln.
ZTV - Allgemeine Angaben zu Ausführung
ZTV - Stahlbauarbeiten
Gerüste und Absturzsicherungen, die gem. UVV. für
dieStahlbauarbeiten erforderlich sind, sind in die
entsprechenden Leistungen, für die diese Gerüste
erforderlich sind, einzurechnen.
Gerüste und Absturzsicherungen werden nicht gesondert
vergütet.
Verkehrssicherung
Der Auftragnehmer ist mit der Verkehrssicherung der
Baustelle beauftragt, es gehört auch
dazu die laufende Kontrolle der
Sicherungseinrichtungen zu übernehmen. Die zeitlichen
Abstände der Kontrollen richten sich nach den
örtlichen Gegebenheiten.
Zum Leistungsumfang der nach ATV Abschnitt 4.1 als
Nebenleistung durch den Auftrag-
nehmer herzustellenden Abdeckungen und Umwehrungen
zählen auch deren Überprüfung
und deren Erhalt im ordnungsgemäßen Zustand bis zum
Zeitpunkt der Übergabe an den
Auftraggeber nach Abschluss der eigenen Arbeiten.
Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum
Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der
Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch ohne den ausdrücklichen
Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige
Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Normen
Auch nachfolgend nicht aufgeführte Normen, welche
dennoch zu beachten sind, liegen dem Angebot
zugrunde!
DIN 18801
Stahlhochbau; Bemessung, Konstruktion, Herstellung
DIN EN 10025-1
Warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen - Teil 1:
Allgemeine technische
Lieferbedingungen
DIN EN 10210-1
Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus
unlegierten Baustählen und aus
Feinkornbaustählen - Teil 1: Technische
Lieferbedingungen
DIN EN 10210-2
Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau aus
unlegierten Baustählen und aus
Feinkornbaustählen - Teil 2: Grenzabmaße, Maße und
statische Werte
DIN EN ISO 1461
Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte
Zinküberzüge (Stückverzinken) -
Anforderungen und Prüfungen
DIN EN ISO 5817
Schweißen - Schmelzschweißverbindungen an Stahl,
Nickel, Titan und deren
Legierungen (ohne Strahlschweißen) - Bewertungsgruppen
von Unregelmäßigkeiten
DIN EN ISO 9692-1
Schweißen und verwandte Prozesse - Empfehlungen zur
Schweißnahtvorbereitung -
Teil 1: Lichtbogenhandschweißen, Schutzgasschweißen,
Gasschweißen, WIG-Schweißen
und Strahlschweißen von Stählen
DIN EN ISO 13920
Schweißen - Allgemeintoleranzen für
Schweißkonstruktionen - Längen- und Winkelmaße;
Form und Lage
DIN EN ISO 14713
Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor
Korrosion - Zink- und Aluminiumüberzüge -
Leitfäden
DIN EN ISO 14731
Schweißaufsicht - Aufgaben und Verantwortung
DIN EN ISO 15607
Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren
für metallische Werkstoffe -
Allgemeine Regeln
DASt 006
Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DASt 015
Träger mit schlanken Stegen
Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt)
DSTV-Richtlinie
Korrosionsschutz von Stahlbauten in atmosphärischen
Umgebungsbedingungen durch
Beschichtungssysteme Herausgeber: Deutscher
Stahlbau-Verband (DSTV)
MB 405
Merkblatt 405: Korrosionsschutz von
Stahlkonstruktionen durch Beschichtungssysteme
Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum
RAL-GZ 606
Konstruktive Stahlbauten - Gütesicherung
VdS 2008
Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den
Brandschutz
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
VdS 2021
Brandschutz bei Bauarbeiten; Merkblatt zur
Schadenverhütung
Herausgeber: VdS Schadenverhütung, Köln
Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die
amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder
Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung) der Bauleitung zu übergeben.
Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit
erforderlich, die bauaufsichtlichen
Zulassungen der Bauleitung zu übergeben
Angaben zur Ausführung
Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen,
Treppenhäusern, Durchgängen und
Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit
brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher,
tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall
Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf
das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen
(i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im
Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung
erforderlich.
Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten
sind, soweit technisch möglich, vor
dem Verzinken auszuführen.
Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der
Montage nicht nachzuschneiden, sondern
anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung
unbeweglich gewordenen Bändern und
anderen beweglichen Teilen zu verfahren.
ZTV - Stahlbauarbeiten
ZTV - Stundenlohnarbeiten
5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen -
Stundenlohnarbeiten
(siehe auch Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Pkt. 2+3)
Die nachfolgend beschriebenen Punkte sind in der
Kalkulation vom AN zu
berücksichtigen.
5.1 Angaben zur Ausführung
Mit der Ausführung der im Leistungsverzeichnis
vorgesehenen Stundenlohnarbeiten, deren Notwendigkeit
sich erst aus dem Bauablauf ergibt, darf erst nach
Vorlage der Stundenlohnanmeldung (nach gesondertem
Formular des AG) und schriftlicher Anordnung des
Auftraggebers begonnen werden. Es werden nur
Stundensätze der tariflichen Berufsgruppe, welche der
Art und Schwierigkeit der Leistung entsprechen,
vergütet. Aufsichtspersonal wird nicht gesondert
vergütet.
Für Stundenlohnarbeiten sowie Geräte- und
Maschinenstunden sind sämtliche Kosten aus § 15, 1 (2)
VOB/B für Aufwendungen des AN mit angemessenen
Zuschlägen in den Einheitspreis der
Stundenlohnarbeiten einzurechnen.
5.2 Abrechnung
Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sind
nicht einzurechnen.
Die Bescheinigung bzw. der Stunden- / Tagelohnnachweis
gilt nur als Feststellung der Leistung, es bleibt
der Prüfung vorbehalten, ob es sich um Stundenlohn-
oder Vertragsarbeiten handelt.
ZTV - Stundenlohnarbeiten
Besondere Technische Vertragsbedingungen (BTV)
Stahlbau
Ergänzende Anforderungen an die Ausführungsplanung,
Nachweise und Dokumentation
1. Nachweis aller Anschlüsse, Lager und Verbindungen
Vom Auftragnehmer sind die vollständigen statischen
Berechnungen und Konstruktionsdetails für
alle Anschlüsse, Lagerungen und Verbindungen (Schraub-
und Schweißverbindungen) auf Basis
der Genehmigungsstatik zu erbringen. Sämtliche
Gütenachweise der eingesetzten Baustoffe (z. B.
Werkszeugnisse nach EN 10204, CE-Kennzeichnungen,
Leistungserklärungen) sowie
bauaufsichtliche Zulassungen/ETAs für
Verbindungsmittel sind lückenlos vorzulegen.
2. Transport-, Einbau- und Montagelastfälle
Die Standsicherheit aller Bauteile ist für sämtliche
Zwischenzustände beim Transport, dem
Hebevorgang und dem Einbau rechnerisch nachzuweisen.
Dabei sind auftretende dynamische
Lasten (z. B. Stoßfaktoren bei Kranbetrieb) und die
Bemessung der Transportanker vollumfänglich
zu berücksichtigen.
3. Nachweis der Montagestabilität
Für die gesamte Dauer der Montagearbeiten ist die
Kipper-, Knick- und Gesamtstabilität der
Konstruktion nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat die
erforderlichen temporären
Hilfskonstruktionen, Abspannungen und Verbände zu
planen, statisch nachzuweisen und
vorzuhalten, bis die endgültige Tragwirkung des
Gesamtsystems hergestellt ist.
4. Zusatznachweise für abweichende Querschnitte
Sollten aus fertigungstechnischen oder baulichen
Gründen Abweichungen von den in der
Genehmigungsplanung vorgesehenen Querschnitten
erforderlich werden, trägt der Auftragnehmer
die Pflicht für alle daraus resultierenden
Zusatznachweise. Dies umfasst die statische
Gleichwertigkeit, den rechnerischen Nachweis des
baulichen Wärmeschutzes (Vermeidung von
Wärmebrücken) sowie den Nachweis des erforderlichen
Brandschutzes (z. B. Heißbemessung für
den Restquerschnitt).
Besondere Technische Vertragsbedingungen (BTV)
Allgemeine Vorbemerkungen Stahlbau
Baustahl: S235JR (Hohlprofile S235JRH) nach DIN EN
10025 / 10210, Ausführung nach DIN EN 1090-2,
Ausführungsklasse EXC2; Abrechnung nach DIN 18335
(VOB/C).
Abrechnung der Stahlbaupositionen nach Gewicht (kg)
aus Stahlliste der freigegebenen Werkstattplanung
mit den Nenngewichten der Profiltabellen; die hier
angegebenen Mengen sind Massenansätze.
Alle Maße sind vor Fertigung am Bau zu nehmen.
Befestigungen ausschließlich an Pfetten bzw. Bindern,
keine Befestigung an Dachhaut / Trapezblech. Zul.
Zusatzlast Bestandsdach 25 kg/m² beachten.
Die Arbeiten erfolgen im laufenden Betrieb des
Zentrallagers; Arbeitszeiten, Sperrflächen und
Staplerverkehr sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Bedarfspositionen werden nur auf gesonderte Anordnung
ausgeführt und sind nicht in der Angebotssumme
enthalten.
Allgemeine Vorbemerkungen Stahlbau
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
02 Planungsleistungen / Sonstiges
02
Planungsleistungen / Sonstiges
02.01 Planunsgleistungen / Sonstiges
02.01
Planunsgleistungen / Sonstiges
03 Stahlbauarbeiten
03
Stahlbauarbeiten
03.01 Stahlbau-Unterkonstruktion zur Befestigu
03.01
Stahlbau-Unterkonstruktion zur Befestigu
03.02 Stahlbau-Verstärkungsmaßnahmen im Bestan
03.02
Stahlbau-Verstärkungsmaßnahmen im Bestan
03.03 Stahlbau-Verstärkungsmaßnahmen im Bestan
03.03
Stahlbau-Verstärkungsmaßnahmen im Bestan
03.04 UK Sandwichelemente Kühllager und TK
03.04
UK Sandwichelemente Kühllager und TK
03.05 Stahlstützen Sandwichwandelemente
03.05
Stahlstützen Sandwichwandelemente
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.01 Stundenlohnarbeiten
04.01
Stundenlohnarbeiten