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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Deckblatt Deckblatt zum Leistungsverzeichnis
Planung und Bauleitung
AI+P Planungs GmbH
Julius-Bausch-Straße 50,
73431 Aalen
Telefon: 07361/ 80467-0,
Projekt-Email: 4147wlt-lyonerstrasse@ai-p.de
Ausführungsfrist
Voraussichtlicher Beginn ab
1. Dezember 2026 - Fertigstellung bis 15. April 2027;
geschossweise dem Bauablauf folgend;
auch Geschosse gleichzeitig;
Beginn immer 14 Arbeitstage nach Aufforderung
Vertragsstrafe
0,15% der Netto-Auftragssumme je Werktag
Insgesamt nicht mehr als 5 % der Nettoabrechnungssumme
Findet auch bei Einzelfristen Anwendung.
Sicherheitsleistung
5 % der Netto-Abrechnungssumme als Sicherheit für die Gewährleistung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
10 % der Netto-Auftragssumme als Sicherheit für die Vertragserfüllung
(kann durch eine Bürgschaft abgelöst werden)
Verjährungsfrist für d. Gewährleistung
Es gelten folgende Fristen (Gewährleistungsbeginn ab Datum der förmlichen Abnahme)
- 5 Jahre und 6 Monate
Bauwesenversicherung
ist abgeschlossen. Umlage 0,3 % der Netto-Abrechnungssumme
Bauwasser, Baustrom, Baumüllabfuhr
werden vom Bauherrn veranlasst und verauslagt.
Dafür werden dem Auftragnehmer anteilig 0,5% der Netto-Abrechnungssumme abgezogen.
Fachbauleitung LBO
ist eingeschlossen im Angebotspreis
Ausschreibende Stelle
AI+P Planungs GmbH - Julius-Bausch-Str. 50, 73431 Aalen
Deckblatt
Vorbemerkungen I Vorbemerkungen I
Vorbemerkungen I
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen ERGÄNZENDE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Ausführungsunterlagen zu § 3
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer die Maße seiner Zeichnungen zu prüfen, die Ausführungsmaße seiner Arbeiten durch Überprüfung der Rohmaße festzustellen oder vorher durch Lehren festzulegen und merklich Unstimmigkeiten sofort vor Ausführung der Arbeit mit Vorschlägen für ihre Richtigstellung zu melden. Für Richtigkeit und Einhaltung der Maße ist der Auftragnehmer verantwortlich.
Gesetzliche Unfallversicherung zu § 4 Nr. 2
Der Auftragnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift unter diesem Leistungsverzeichnis, dass er einer Berufsgenossenschaft angehört. Solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung hinsichtlich seiner Zugehörigkeit zu Berufsgenossenschaft sowie den Empfang einer Anordnung gemäß § 765 der Reichsversicherungsordnung unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Ausführung zu § 4
Alle zur ununterbrochenen Durchführung der Arbeiten erforderlichen Stoffe, soweit die bauseitige Lieferung nicht ausdrücklich vorgesehen ist, hat der Auftragnehmer rechtzeitig frei Verwendungsstelle zu liefern und alle erforderlichen Nebenarbeiten zu leisten, die zur ordnungsgemäßen Herstellung fertiger Arbeit notwendig sind. Vollständige Einrichtung der Baustelle und Schaffung der notwendigen Zufahrtswege sowie Versorgung mit Wasser und Strom ist die Sache des Auftragnehmers, soweit das Leistungsverzeichnis nichts anderes enthält. Der Rohbauunternehmer sorgt dafür, dass bis zur Fertigstellung des Bauwerkes ausreichend Wasser und Strom aus dem öffentlichen Versorgungsnetz für Roh- und Ausbaugewerke an der Baustelle vorhanden ist. Die Kosten des Verbrauchs werden von der Bauleitung anteilig auf die am Bau tätigen Firmen umgelegt. Ebenfalls anteilige Kostenumlage erfolgt für die Bauwesensversicherung, Müllcontainer, Baureinigung sowie ein evtl. aufgestelltes Bauschild. Für die Lagerung seiner Materialien und die Unterkunft seiner Arbeiter hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
Vor Beginn seiner Arbeiten hat der Unternehmer zu prüfen, ob am Bau alle Voraussetzungen zur Ausführung seiner Arbeiten vollständig und einwandfrei erfüllt sind. Beanstandungen sind sofort mündlich und schriftlich vor Beginn der Arbeiten bei der Bauleitung vorzubringen. Erfolgt keine schriftliche Beanstandung durch den Unternehmer, so wird die Richtigkeit und einwandfreie Funktionsfähigkeit aller Vorleistungen unterstellt. Damit sind Mehrforderungen oder Gewährleistungseinschränkungen im Hinblick auf mangelhafte Vorleistungen ausgeschlossen. Laufende Beseitigung der Abfälle aus eigener Arbeit und Reinhaltung der Baustelle sowie mitbenützter Grundstücke ist Pflicht des Auftragnehmers. Kommt er der Aufforderung zur Erfüllung dieser Pflichten in angemessener Zeit nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, sie auf Kosten des Auftragnehmers durch andere Kräfte ausführen zu lassen. Werden die Bauarbeiten einer laufenden Baustelle unterbrochen oder ist die Baustelle nicht besetzt, so ist die Unterbrechung sowie die Wiederaufnahme der Arbeiten unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen. Die unbesetzte Baustelle ist sorgfältig abzusperren und ausreichend zu beleuchten.
Die Auftragsweitergabe zu § 4 Nr. 3
Die Auftragsweitergabe oder die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
Vertretung des Auftraggebers
Der mit der Oberleitung betraute Vertreter des Auftraggebers sowie der örtliche Bauführer sind berechtigt, alle notwendigen Anweisungen zu treffen, soweit der Umfang der Vertragsleistung dadurch nicht vergrößert wird und das Hausrecht auf der Baustelle auszuüben.
Gerüste
Die vom Auftragnehmer erstellten Gerüste dürfen von allen am Bau beschäftigten Handwerkern kostenlos mitbenützt und nur im Einverständnis mit der Bauleitung entfernt werden.
Müllentsorgung auf der Baustelle
Zur Entsorgung des Baurestmülls ist folgendes zu beachten:
1. Auf den Baustellen und auf den Baustellengrundstücken darf grundsätzlich kein Baurestmaterial sowie Verpackungen aller Art gelagert werden. Restabfall und Verschnitt Material sowie Verpackungen sind grundsätzlich jeden Tag von der Baustelle zu entfernen und geordnet zu entsorgen. Die Lagerung von Restmaterial darf nur mit Zustimmung der Bauleitung erfolgen. Dies gilt auch für Ausbrechmaterial wie Steinschutt von Wänden etc.
2. Auf der Baustelle und den Baugrundstücken dürfen keine Essensrestes sowie deren Verpackungen, Flaschen, Getränke, Dosen und sonstige Getränkeverpackungen abgelagert werden. Diese sind jeden Abend mitzunehmen.
3. Sollte gegen o.g. Punkte zuwidergehandelt werden, werden diese Restmaterialien ohne weitere Aufforderungen von einer Fremdfirma entsorgt. Die Kosten werden dann Ihrer Firma in Rechnung gestellt. Bei Abfall, der nicht zugeordnet werden kann, wird dies auf alle Handwerker umgelegt. Wir erwarten, dass Sie sämtliche Mitarbeiter, die auf unseren Baustellen tätig sind über diese Vorgehensweise informieren
Haftung zu § 10
Der Unternehmer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er bei einer Haftpflichtversicherung ausreichend versichert ist. Der Auftragnehmer haftet für sämtliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden die schuldhaft aus Anlass seiner Arbeiten oder als deren Folge entstehen (z.B. durch unterlassen oder mangelhafte Abschrankungen oder Beleuchtung, durch Setzungen, durch Beschädigung von Leitungen oder Kabeln, durch Senkungen angrenzender Grundstücke, durch verzögerte Fertigstellung). Der Auftragnehmer verpflichtet sich ausdrücklich, den Auftraggeber von sämtlichen Schadensersatzansprüchen dritter Personen in vollem Umfang zu befreien.
Abnahme zu § 12
Der Auftraggeber verlangt eine förmliche Abnahme der Leistung.
Gewährleistung zu § 13
Für die vertragsmäßige Beschaffenheit der Leistungen gelten im Allgemeinen, die in § 13 Nr. 4, festgesetzten Fristen. Andere Vereinbarungen über die Gewährleistung werden in den Ausschreibungsunterlagen festgelegt. Der Auftragnehmer hat unaufgefordert auf seine Kosten während der Gewährleistungszeit alle auftretenden Mängel zu beheben. Kommt er mit seiner Gewährleistungspflicht in Rückstand oder ist Gefahr im Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Nach einer Mängelbeseitigung beginnt für dies Leistung die vertragliche Gewährleistung erneut. Bei fahrlässiger oder unsachgemäßer Ausführung, bei Verwendung nicht vorschriftsmäßigen oder minderwertigen Materials, sofern dieses vom Auftragnehmer geliefert wird- bei absichtlichem Verschweigen eines Mangels und bei versteckten Schäden gelten für die Gewährleistung die Bedingungen des BGB.
Mängelbeseitigung zu § 13
Die Abnahme- und Gewährleistungsmängel sowie solche die während der Bauzeit gemeldet werden müssen innerhalb 10 Tagen nach Mitteilung beseitigt werden.
1. Die Mängelbeseitigung ist wie folgt durchzuführen:
1.1. Vom Architekturbüro AI+P Planungs GmbH erhalten Sie ein Anschreiben mit beigefügter Mängelliste.
1.2. Die Mängelliste muss zur Mängelbeseitigung mitgenommen werden und nach erfolgter Beseitigung der Mängel vom Käufer/Eigentümer bzw. Bauleiter unterschrieben werden.
1.3. Die unterschriebene Mängelliste ist dann an das Architekturbüro AI+P Planungs GmbH per Fax zu übersenden.
1.4. Ohne vorliegende Unterschrift gilt der Mangel als nicht beseitigt und die Schlussrechnung kann nicht freigegeben werden.
Abrechnung zu § 14
Der Auftragnehmer stellt die Abrechnung auf Grund der Aufmasspläne auf. die für die Abrechnung notwendigen Feststellungen werden dem Fortgang der Arbeit entsprechend oder unmittelbar nach Fertigstellung der Bauarbeiten gemeinsam durch je einen Vertreter des Auftraggebers und des Auftragnehmers vorgenommen. Die Messurkunde ist vom Auftragnehmer unter Einhaltung der im § 14 Nr. 3 bezeichneten Fristen aufzustellen. Kosten werden gegenseitig nicht verrechnet.
Wenn nach Lieferschein oder Wiegezettel abgerechnet wird, sind die Originalscheine der Abrechnung beizufügen. Andere Unterlagen werden nicht anerkannt.
Lieferscheine, welche vom Auftragnehmer selbst ausgeschrieben sind und Baustoffe ab Lager seinem Lager nachweisen sollen, werden nur anerkannt, wenn Sie vom Vertreter des Auftragnehmers bestätigt sind. Lieferscheine und Wiegezettel, welche nicht mit Datum, Unterschrift, genauer Baustellenbezeichnung und Materialangabe versehen sind, werden nicht anerkannt.
Stundenlohnarbeiten zu § 15
Für die anerkannten Stunden werden die im Leistungsverzeichnis angebotenen Verrechnungssätze vergütet, höchstens jedoch die preisrechtlich zugelassenen Verrechnungssätze.
Eine im Leistungsverzeichnis angegebene Zahl der Stunden ist unverbindlich. § 2 Nr. 3 gilt insoweit nicht. Vergütet werden nur die mit Zustimmung des Auftraggebers ausgeführten Arbeiten nach Maßgabe der tatsächlich geleisteten und anerkannten Arbeitsstunden.
Datum, Baustelle, Berufsbezeichnung der Arbeiter (bei Bedarf Vor- und Zuname, Alter), Zahl der Arbeitsstunden, genaue Angaben über Art der Tätigkeit, ferner die verwendeten, besonders zu vergütenden Stoffe, Geräte, Gerüste, Werkzeuge, Fahrzeuge, und dgl. Bei gleichartigen Leistungen genügt ein Hinweis auf die früher in der einzelnen beschriebenen Leistung.
Zahlung zu § 16
Alle Rechnungen sind in 3-facher Ausfertigung über die Bauleitung mit der Anschrift des Bauherrn einzureichen. Alle Zahlungen werden vom Bauherrn durch Überweisung geleistet.
Abschlagszahlungen bis zu 90 % der geleisteten Arbeiten werden in Zeitabständen von nicht unter 14 Tagen gewährt.
Die Prüfung der Schlusszahlung durch die Bauleitung und die Überweisung des Restbetrages erfolgen vorbehaltlich des endgültigen Prüfergebnisses durch die zuständigen Prüforgane.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Verzicht auf den Einwand der weggefallenen Bereicherung, von den Rechnungsprüfungsorganen festgestellte Überzahlungen jederzeit zurückzuerstatten. Überzahlungen sind vom Empfang der Schlusszahlung an mit 4 % zu verzinsen.
Abtretung fälliger Forderungen des Auftragnehmers ist nach § 399 BGB ausgeschlossen.
Sicherheitsleistungen zu § 17
Für die vertragsmäßige Durchführung der übertragenen Leistungen und die Erfüllung der Gewährleistung kann der Auftraggeber als Sicherheit bis zu 5 % der Endsumme aus der Schlussrechnung einbehalten; der Betrag wird nicht verzinst.
Streitigkeiten zu § 18
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aalen. Vor Inanspruchnahme des Rechtswegs soll gütliche Regelung von Sachverständigen versucht werden.
Ergänzende Angebots- und Vertragsbedingungen
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen ZUSÄTZLICHE ANGEBOTS-UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
FÜR BAULEISTUNGEN UND BAULIEFERUNGEN
FÜR GEBÄUDE UND FREIANLAGEN (DIN 276, KOSTENGRUPPEN 1.4/2.2/3/4/5/6)
Die folgende Nummerierung richtet sich in den Hauptnummern sinngemäß nach VOB/B
1. Grundlagen des Vertrags sind im Folgenden aufgeführt, und zwar in der bei Widersprüchen gültigen Reihenfolge
1.1 die schriftliche Vertragsausfertigung
1.2. das Angebot des Auftragnehmers mit all seinen Bestandteilen
1.3. die dem Auftragnehmer übergebenen Pläne
1.4. die "Zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen für Bauleistungen- und Lieferungen", welche auf diesem Blatt vorliegen.
1.5. VOB Teil A, B und C in der jeweils zum Ausschreibungsdatum gültigen Fassung
1.6. das BGB insbesondere die Bestimmungen über den Werk- bzw. Kaufvertrag
2. Nachangebote und Auftragserweiterungen
2.1 Nachangebote und Auftragserweiterungen für nach Vertragsabschluss anzubietende neue oder erweiterte Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich eingereicht werden. Die Ausführung setzt ausdrücklich Auftrag des Bauherrn voraus. Ebenso hat der Auftragnehmer auf erkennbare Massenüberschreitungen vor Ausführung schriftlich hinzuweisen und einen Nachauftrag zu fordern. Alle Bedingungen des Bauvertrages gelten auch für Nach- und Änderungsaufträge.
2.2 Vertragspreise bleiben für die vereinbarten Fertigstellungsfristen unverändert ohne Rücksicht auf Lohnerhöhungen oder Materialpreissteigerungen. VOB/B § 2 (insbesondere Absatz 3-7) bleiben davon unberührt gültig. Gleitklauseln sind nur gültig, falls sie bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind. Ist eine Lohn- oder Materialgleitklausel vereinbart, ist die Lohn- bzw. Materialpreis- Erhöhung spätestens binnen zwei Wochen schriftlich anzuzeigen, sonst sind die Ansprüche verwirkt. Preissteigerungen, die durch Fristüberschreitung des Auftragnehmers entstehen, gehen zu seinen Lasten.
2.3 Nebenleistungen und -kosten: Beschaffung von Bauwasser, Baustrom, sowie Beseitigung von Abfällen sind Nebenleistungen des Auftragnehmers, wofür er Kosten und Verantwortung zu tragen hat. Sofern der Bauherr die Bereitstellungs- und Verbrauchskosten von Bauwasser und Baustrom, sowie die Bereitstellung eines Müllcontainers und dessen Abfuhr veranlasst und kostenmäßig verauslagt, ist er berechtigt, diese Aufwendungen gegen die Ansprüche des Auftragnehmers anteilig aufzurechnen. Statt der Verteilung dieser Kosten auf Nachweis kann in der Ausschreibung bzw. im Bauvertrag ein fester Anteil in Tausendstel der Abrechnungssumme des jeweiligen Auftragnehmers vereinbart werden.
2.4 Giftmüll und Problemmüll, die bei seiner Vertragsleistung anfallen, hat der Auftragnehmer auf jeden Fall auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen.
2.5 Die Angebots- und Vertragspreise gelten für die fertige Leistung bzw. Lieferung frei Bau einschließlich Abladen und Verpackung.
3. Ausführungsunterlagen Es gilt VOB/B § 3 mit folgender Maßgabe:
3.1 Ausführungspläne müssen den Freigabevermerk des Architekten tragen. Sie sind für den Auftragnehmer verbindlich. Planinhalte, Maße, Dimensionen und Leistungsverzeichnisse sind vom Auftragnehmer zu prüfen; auf Unstimmigkeiten oder zu befürchtende Mängel oder Bedenken hat er den Architekten schriftlich hinzuweisen. Planlieferung entsprechend Baufortschritt. Sofern die dem Auftrag-nehmer gelieferten Pläne nach seiner Meinung nicht mit den Angebotspreisen vereinbar sind, hat der Auftragnehmer binnen 12 Werktagen nach Erhalt der Pläne, spätestens jedoch vor Beginn dieser Leistungen schriftlich seine eventuellen Mehrforderungen anzumelden, ansonsten gelten die Pläne als Vertragsbestandteil.
3.2 Baustelleneinrichtungspläne, Bauangaben für bauseitige Vorleistungen, sowie Einbaupläne für Lieferungen des Auftragnehmers sind vom Auftragnehmer auf Anforderung auf seine Kosten zu erstellen und rechtzeitig zur schriftlichen Genehmigung vorzulegen, vor allem bezüglich der bauseitig erforderlichen Vor- und Nachleistungen, Aussparungen, Schlitze, Befestigungen und Unterkonstruktionen. Bauseitige Mehrkosten durch falsche oder verspätete Bauangaben fallen dem Auftragnehmer zur Last. Anerkennung der Auftragnehmerpläne durch den Architekten befreit den Auftragnehmer nicht von der vollen Gewährleistung für seine Leistungen
3.3 Revisionspläne sowie schriftliche und mündliche Bedienungsanleitungen für technische Anlagen, Installationen usw. sind vom Auftragnehmer bei Abnahme unentgeltlich zu liefern.
3.4 Urheberschutz besteht für alle gegenseitig übergebenen Pläne, Berechnungen usw. Sie dürfen nur vertragsgemäß verwendet und nicht weitergegeben werden.
3.5 Übergabe Ausführungspläne Die in Absatz 3.1 genannten Ausführungspläne, werden dem Auftragnehmer ausschließlich digital, und nicht in Papierform übergeben. Dem Auftragnehmer wird ergänzend ein Zugang zu der genutzten Planplattform des Auftragsgebers, zur Verfügung gestellt. Entgegen VOB 3.1 werden diese nicht besonders vergütet.
4. Ausführung Es gilt VOB/B §4 mit folgender Maßgabe:
4.1 Schadens- und Unfallverhütung: Der Auftragnehmer hat für seine Leistungen alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um Personen- und Sachschaden abzuwenden. Vor, während und nach der Arbeit sowie in den Arbeitspausen hat der Auftragnehmer von sich aus für alle Schadensverhütungsmaßnahmen zu sorgen, wie Abschrankungen, Beleuchtung, Geländer, Fanggerüste, Absteifungen, Warntafeln, Brandverhütung, Sturmsicherung aller Gegenstände, Vorschriftsmäßigkeit von elektrischen Geräten, Leitungen usw. Mängel an der Baustelle, auch an Geräten, Gerüsten usw. anderer Auftragnehmer hat der Benützer zu beanstanden. Der Auftragnehmer stellt Bauherr und Architekt ausdrücklich frei von Schadensersatzansprüchen, die er im Zusammenhang mit seinen Leistungen oder Lieferungen zu vertreten hat.
4.2 Schutz seiner aufgeführten Leistungen, auch gegen Wasser-, Frost-, Sturm- und Winterschäden sowie gegen Beschädigung, Korrosion und Verschmutzung obliegt dem Auftragnehmer ohne Aufpreis bis zur Abnahme. Ebenso obliegt ihm ohne Aufpreis Entfernung von Schnee und Eis, soweit für seine Leistungen nötig.
4.3 Leistungen im Erdreich und in Bauteilen hat der Auftragnehmer zu beachten und zu schützen, bevor er dort Arbeiten vornimmt.
4.4 Ein Polier oder Vorarbeiter (bei Bedarf ein Baustelleningenieur), der fachlich und persönlich geeignet und deutschsprachig ist, muss während der Arbeitszeit anwesend sein. Er darf nur abgezogen werden, wenn mit dem bauführenden Architekten eine Vereinbarung über eine geeignete Ersatzperson erfolgt ist. Auf Anforderung hat der Auftragnehmer einen Fachbauleiter nach LBO einzusetzen, sofern im Vertrag vereinbart.
4.5 Bautagebücher hat der Auftragnehmer auf Anforderung zu führen und davon dem Architekten täglich Durchschriften zu übergeben. Die Berichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Bauausführung und Abrechnung von Bedeutung sind, insbesondere über Behinderungen.
4.6 Muster und Proben von allen Werkstoffen und Einrichtungsgegenständen sind auf Anforderung rechtzeitig dem Architekten zur Genehmigung unentgeltlich vorzulegen. Vom Bauherrn genehmigte Proben oder Muster sind zur Abnahme vorzuhalten.
4.7 Prüfung: Erforderliche Baustoffprüfungen hat der Auftragnehmer auch ohne besondere Anweisung auf seine Kosten durch staatlich anerkannte Prüfstellen durchführen zu lassen, wobei die Entscheidung der Prüfstelle für ihn verbindlich ist. Er darf nur Baustoffe und -verfahren anwenden, für die eine ordnungsgemäße Zulassung vorliegt.
4.8 Einzelne Bauschilder sind nicht zulässig. der Bauherr erstellt eine Bautafel, auf der der Auftragnehmer erwähnt wird. Dieser hat sich anteilig entsprechend der Vertragssumme an den Kosten zu beteiligen
5. Ausführungs-und Lieferfristen
5.1 Ausführungs- und Lieferfristen werden beim Abschluss des Vertrags vereinbart. Ist eine solche Vereinbarung nicht erfolgt, so gelten die dem Auftragnehmer später schriftlich bekanntgegebenen Fristen als Vertragsfristen, soweit ihnen der Auftragnehmer nicht binnen 12 Werktagen widerspricht. Auf diese Wirkung ist der Auftragnehmer bei der Bekanntgabe der Frist ausdrücklich hinzuweisen.
5.2 Nachweiszettel für Tage, an denen nicht gearbeitet werden konnte, sind dem Architekten umgehend zur Unterschrift vorzulegen.
5.3 Als Schlechtwetterausfalltage werden für Fristverlängerung anerkannt: Regentage mit mehr als 4-stündiger Regendauer während der Arbeitszeit und Tage mit Mittagstemperaturen unter -5°C in der Zeit vom 1. November bis 1. März, sofern keine witterungsunabhängigen Arbeiten ausgeführt werden können.
6. 6-11: siehe VOB Teil B §§ 6-11
12. Abnahme, Mängelrüge, Vertragsstrafe Hierfür gilt VOB/§12 wie folgt:
12.1 Verlangt der Auftragnehmer die förmliche Abnahme, hat der Bauherr sie binnen 12 Werktagen nach Fertigstellung der Gesamtleistung vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Der Bauherr kann jedoch die Abnahme so lange verweigern, wie die Leistung wesentliche Mängel aufweist.
12.2 Ist die Leistung fertiggestellt und hat der Bauherr die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme nach dem Ablauf von 12 Werktagen nach Beginn der Benutzung als stillschweigend erfolgt, es sei denn, der Bauherr erklärt ausdrücklich, dass er die Abnahme bis zur Beseitigung bestimmter wesentlicher Mängel ablehnt, oder es sei denn, dass er diese bereits anlässlich einer vorhergehenden schriftlichen Mängelrüge vorsorglich abgelehnt hatte.
12.3 Erfolgt eine stillschweigende Abnahme nach vorstehender Bestimmung, sind Vorbehalte wegen bekannter wesentlicher Mängel oder wegen Vertragsstrafen vom Bauherrn innerhalb der genannten 12 Werktage geltend zu machen, sofern sie nicht schon vorher vorsorglich schriftlich angemeldet wurden.
12.4 Die fiktive Abnahme nach VOB/B§12.5(1) und (2) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.5 "Ingenieurtechnische und Bauleiter-Abnahmen" z. B. von Bewehrungen, Funktionsabnahmen durch Fachingenieure oder Behörden gelten nicht als Abnahme im Sinne dieses Vertrages. Zu dieser ist nur der Bauherr selbst berechtigt
13. Gewährleistung und Verjährung Es gilt die VOB/B§13 sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14. Abrechnung
14.1 Die Schlussrechnung ist vierfach mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung an den Architekten einzureichen. Projektnummern und Vertragsdatum, sowie erhaltene Abschlagszahlungen sind aufzuführen. Im Übrigen gilt VOB/B§14.
15. Stundenlohnarbeiten
15.1 Stundenlohnarbeiten sind täglich auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung dem bauführenden Architekten zur Unterschrift vorzulegen. Er erhält eine Ausfertigung. Nur Stunden, in denen wirklich gearbeitet wurde, werden anerkannt, nicht Pausen, Feiertage, Schlechtwetterzeiten usw. Bei ungenügender Arbeitsleistung bleiben entsprechende Abzüge vorbehalten. Ebenso bleibt vorbehalten die nachträgliche Prüfung, ob die nachgewiesene Leistung in Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten ist. Zuschläge für Überstunden werden nur bezahlt, wenn Überstunden angeordnet und nicht durch (drohende) Fristüberschreitung erforderlich wurden. Im übrigen gilt VOB/B§15
16. Zahlungen Es gilt VOB/B§16 mit folgender Maßgabe:
16.1 Überzahlungen. Rückforderungen aus Überzahlungen (§812ffBGB) kann der Bauherr stellen. Der Bauherr ist insoweit berechtigt, die Auftragnehmer Rechnung auch nach der Bezahlung durch eine Prüfinstanz nachprüfen zu lassen. Im übrigen gilt § 16 VOB einschl. § 16 Abs. 3 betreffend Schlußzahlungen.
17. Sicherheitsleistung
17.1 Für die Sicherheitsleistungen gilt VOB/B §17
18. Sonstige rechtliche Regelungen
18.1 Arbeitsgemeinschaften zwischen Bietern oder Auftragnehmern bedingen: Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haben beim Angebots- bzw. Vertragsabschluß eine Mitgliedsfirma federführend schriftlich zu allen Rechtshandlungen zu bevollmächtigen mit Wirkung für und gegen die Arbeitsgemeinschaft. Der Bauherr kann aus wichtigem Grund von der Arbeitsgemeinschaft die Bestimmung einer anderen federführenden Firma verlangen, bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Alle Teilnehmer haften gesamtschuldnerisch.
18.2 Vom Bauherrn bevollmächtigt ist der bauführende Architekt in technischer Hinsicht. Rechtliche und/oder finanzielle Verpflichtungen sind ausschließlich Sache des Bauherrn. Vom Auftragnehmer bevollmächtigt ist sein Vertreter lt. 4.4 der vorliegenden Bestimmungen mit Wirkung für und gegen den Auftragnehmer.
18.3 Die Anlieferung bei reinen Lieferungen ist dem Bauherrn bzw. Architekten rechtzeitig anzukündigen. Übernahmezeitpunkt und -adresse sind zu vereinbaren. Die Transportgefahr geht zu Lasten des Lieferanten
18.4 Ausreichende Haftpflichtversicherung ist die Auftragsvoraussetzung. Deckungszusage - und Summe sind für die ganze Bauzeit nachzuweisen
18.5 Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung: Sofern der Bauherr eine Bauwesenversicherung bzw. Bauleistungsversicherung abschließt, sind die Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieser Versicherung mitgedeckt. Die Kosten werden vom Bauherrn anteilig umgelegt und von der Auftragnehmer Forderung abgezogen, sofern dies in den Angebotsunterlagen oder im Vertrag festgelegt ist.
18.6 Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftragnehmers aus diesem Vertrag sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten darüber ist der Ort des Bauvorhabens.
18.7 Rechtsunwirksamkeit von Vertragsteilen berührt die übrigen nicht
Zusätzliche Angebots-und Vertragsbedingungen
Anlagenverzeichnis ANLAGENVERZEICHNIS ZUM LV
1_Lageplan
Lageplan.pdf
2_Grundrisse
236_5_AR_AB_GR_00_006_F_BH#Erdgeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_01_007_F_BA#1.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_02_008_F_AS#2.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_03_009_F_AP#3.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_04_010_F_AP#4.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_05_011_F_AV#5.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_06_012_F_AT#6.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_07_013_F_AR#7.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_08_014_F_AR#8.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_09_015_F_AP#9.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_10_016_F_AR#10.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_11_017_F_AP#11.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_12_018_F_AP#12.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_13_019_F_AP#13.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_14_020_F_AP#14.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_15_021_F_AO#15.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_16_022_F_AX#16.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_17_023_F_BA#17.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_18_024_F_BD#18.Obergeschoss.pdf
236_5_AR_AB_GR_DA_025_F_AK#Dachaufsicht.pdf
236_5_AR_AB_GR_UG_005_F_BA#Untergeschoss+Tiga.pdf
3_Schnitte-Ansichten
236_5_AR_AB_AN_NN_080_F_AE#Ansicht Nord.pdf
236_5_AR_AB_AN_O1_081_V_AG#Ansicht Ost-Teil 1,UG-8.OG.pdf
236_5_AR_AB_AN_O2_082_V_AF#Ansicht Ost-Teil 2,9.OG-DG.pdf
236_5_AR_AB_AN_SS_083_F_AC#Ansicht Süd.pdf
236_5_AR_AB_AN_W1_084_F_AK#Ansicht West-Teil 1.pdf
236_5_AR_AB_AN_W2_085_F_AH#Ansicht West-Teil 2.pdf
236_5_AR_AB_SN_AA_070_V_AB#Schnitt A-A.pdf
4. Zimmerpläne
236_5_AR_AB_ZP_XO_100_F_AF#Zimmerplan M10-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_101_F_AF#Zimmerplan M10-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_102_F_AG#Zimmerplan M11-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_103_F_AF#Zimmerplan M12-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_104_F_AF#Zimmerplan M13-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_105_F_AF#Zimmerplan M14-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_106_F_AF#Zimmerplan M15-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_107_F_AF#Zimmerplan M16-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_108_F_AH#Zimmerplan M17-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_109_F_AG#Zimmerplan M18-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_110_F_AF#Zimmerplan M19-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_111_F_AE#Zimmerplan M20-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_112_F_AF#Zimmerplan M21-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_113_F_AG#Zimmerplan M30-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_114_F_AF#Zimmerplan M40-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_115_F_AG#Zimmerplan M50-rechts-Teil1.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_116_F_AF#Zimmerplan M50-rechts-Teil2.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_120_F_AE#Zimmerplan R10-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_121_F_AE#Zimmerplan R10-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_122_F_AH#Zimmerplan R15-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_123_F_AH#Zimmerplan R16-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_124_F_AG#Zimmerplan R17-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_125_F_AG#Zimmerplan R18-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_126_F_AH#Zimmerplan R30-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_127_F_AF#Zimmerplan R31-links.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_128_F_AE#Zimmerplan R40-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_129_F_AE#Zimmerplan R41-rechts.pdf
236_5_AR_AB_ZP_XO_130_F_AE#Zimmerplan R42-rechts.pdf
5. Details
236_5_AR_AB_DT_XO_501_V_AH#Systemschnitt Fenster 2.OG-17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_502_V_AD#Systemschnitt Schließung Fensteröffn.1.OG-17.OG.pdf
236_5_AR_AB_DT_XO_504_V_AE#Systemschnitt Fenster 1.OG.pdf
236_5_AR_AB_ST_XO_804_F_AB#Treppenhaus 1-2.pdf
236_5_AR_AB_ST_XO_805_F_AD#Gittertür Rettungsausgang EG.pdf
6. Produkthandbuch
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_MICRO_2-0_173.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_MICRO_2-0_174.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_MICRO_2-0_175.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_MICRO_2-0_176.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_RIOCA_2-1_252.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_RIOCA_2-1_253.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_RIOCA_2-1_254.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_RIOCA_2-1_255.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_RIOCA_2-1_256.pdf
Microsoft PowerPoint - Produkthandbuch_iLive_RIOCA_2-1_257.pdf
7_Sonstige Anlagen
A1_250401_Wärmeschutznachweis_BT1_ WG+NWG Stand 240701.pdf
A2_DGNB-QNG-Allgemeine Anforderungen und Nachweise.pdf
A3_Techn.Mindestanforderungen_BEG NWG Zuschuss_463.pdf
A4_Techn. Mindestanforderungen_BEG WG Zuschuss_461.pdf
Anlagenverzeichnis
Vorbemerkungen II Vorbemerkungen II
Vorbemerkungen II
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung BEG Effizienzhaus/-gebäude 40-Standard
Die Sanierung und Umnutzung des „we live towers“ in Frankfurt wird als BEG Effizienzhaus/-gebäude 40 gefördert. Beim genannten Gebäude handelt es sich um eine Mischnutzung, bei der sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäudeanteile umgesetzt werden (Mikroappartement = Wohnen/Effizienzhaus, alle weiteren Nutzungen (Hotel, Restaurant, Co-Working, Gemeinschafts-/Nebenflächen = Nichtwohnen/Effizienz-gebäude). Die technischen Mindestanforderungen der Bundesförderung energieeffizienter Gebäude (BEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude zum Stand der Beantragung (12/2021) sind daher zu beachten.
Alle am Bau beteiligten Firmen unterliegen in der Qualität der Ausführung und den zu verbauenden Materialien den Anforderungen und Vorgaben des BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standards. Der AN verpflichtet sich, die genannten Kennwerte und Forderungen des Effizienzhaus-Nachweises (WG, Stand 01.07.2024) und Effizienzgebäude-Nachweises (NWG, Stand 01.07.2024) zur Einhaltung der Effizienzhaus/-gebäude-Qualität einzuhalten. Im Speziellen betreffen dies die luftdichte und hochgedämmte Bauweise sowie der energieeffiziente Einsatz von Anlagen-technologien und den optimierten Bauablauf. Änderungen/Anpassungen müssen dem Energie-Effizienz-Experten der ina Planungsgesellschaft umgehend mitgeteilt werden.
Die technischen Mindestanforderungen der BEG Wohn- und Nichtwohngebäude (Stand: 12/2021) sowie den Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis zur Einhaltung der Effizienzhaus-Qualität erhalten Sie als Anhang zu diesem Leistungsverzeichnis.
Zur Sicherstellung des richtigen Einbaus der geforderten Qualitäten sind die gewählten Produkte anhand von technischen Datenblättern und Herstellererklärungen bis spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen.
Der AN verpflichtet sich nach Fertigstellung der betreffenden Maßnahmen eine Fachunternehmererklärung auszufüllen, die die BEG-konforme Ausführung bestätigt. Als Anhang zum Leistungsverzeichnis erhalten Sie diese beispielhaft (noch nicht gewerkeweise) zur Kenntnis. Diese, sowie die zusätzlich erforderlichen Nachweise, sind dem Auftraggeber vor Erhalt der letzten Zahlungsrate unaufgefordert zu übergeben.
Umlaufende, lückenlose Dämmschicht
Die hochgedämmte Bauweise erfordert eine umlaufende, lückenlose Dämmschicht. Die Anforderungen der jeweiligen Bauteilaufbauten entnehmen Sie der Anlage 2 zum Effizienzhaus/-gebäude-Nachweis („Bauteilkatalog“).
Luftdichte Bauweise
Der BEG Effizienzhaus/-gebäude40-Standard erfordert eine umlaufende luftdichte Ebene. Diese wird durch die folgenden Bauteilschichten der Regelbauteile erstellt: Stahlbetondecken (Bodenplatte/Geschossdecken); Innenputz (Mauerwerk); Fenster. Alle Anschlussstellen bei Materialwechseln sowie Durchbrüche oder Durchdringungen der luftdichten Ebene müssen dauerhaft strömungsdicht durch zugelassene Materialien verschlossen werden, z.B. durch: Dauerhaftes verkleben durch zugelassene Klebebänder auf der Innenseite; zugelassene Kompribänder; Einsatz luftdichte Hohlwanddosen, Kabelbaum-/Rohrmanschetten; Leitungs-Installationen, Leitungsschlitze und Durchbrüche vollflächig luftdicht schließen. Vor dem Einbau der Holz-/Fensterbauteile sind alle Oberflächen im Bereich der Massivbauöffnungen bzw. -anschlüsse zu reinigen und eventuelle Unebenheiten zu beheben (z.B. Glattstrich auf Mauerwerk) damit die Befestigung der luftdichten Anschlüsse möglich ist.
Zur Prüfung der Luftdichtheit erfolgt ein qualitätssichernder Differenzdrucktest, sind Nachbesserungen infolge von Leckagen notwendig, die der AN zu verantworten hat, so trägt er die Kosten für sämtliche Nachbesserungen und Nacharbeiten ggf. inklusive Folgekosten sowie für ggf. erforderliche weitere Messungen. Die geforderte Luftdichtheit von q 50 ≤ 2,50 h -1 ist im Wohnbereich verpflichtend einzuhalten.
Technische Nachweise
Folgende Nachweise sind unaufgefordert spätestens vier Wochen vor Einbau vorzulegen:
Technische Datenblätter zur Bestätigung der Dämmqualität ( λ B gem. Zulassung für den Einbauort) und der Anlageneffizienz (z.B. n WRG, Stromeffizienz, Wirkungsgrad, COP) Gefälledämmung: Berechnung nach DIN EN ISO 6946, Anh. C U w-/U d-Berechnung der verglasten Bauteile (mindestens Standardfenster mit umzusetzendem Rahmenanteil nach DIN EN 14351-1 + Verglasungsqualität/g-Wert, alternativ detaillierte Berechnung nach DIN EN ISO 10077-1 mit Angabe des flächengewichteten Mittelwerts)
Ansprechpartner BEG/Wärmeschutz:
Dipl.-Ing. Architektin Friederike Hassemer (dena Energie-Effizienz-Expertin)
ina Planungsgesellschaft mbH
Schleiermacherstraße 12
64283 Darmstadt
Tel. +49 6151 785 22 30
Fax +49 6151 785 22 49
www.ina-darmstadt.de
hassemer@ina-darmstadt.de
Anforderungen an DGNB-Zertifizierung
Für das Projekt wird eine Zertifizierung im Nachhaltigkeitsbewertungssystem der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) durchgeführt. In der Zertifizierung erfolgt eine umfassende Gesamtbewertung des Lebenszyklus unter Berücksichtigung der ökologischen, ökonomischen, soziokulturellen Qualität des Gebäudes sowie der technischen Qualität und der Prozessqualität. In diesen Bereichen sind in insgesamt 37 Kriterien Grenzwerte einzuhalten bzw. Zielwerte zu erreichen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen so auszuführen, dass das angestrebte Zertifizierungsziel nach Fertigstellung des Gebäudes erreicht wird und das Gebäude das DGNB-Zertifikat „Gold“ erhält.
Dies erfordert zwischen allen am Bau Beteiligten eine intensive Zusammenarbeit. Ist für den Auftragnehmer erst nach Vertragsabschluss erkennbar, dass gewisse Qualitäten, Güten etc. nicht umsetzbar sind, hat er dies umgehend mitzuteilen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.
Sofern bereits während des Vergabeverfahrens Bedenken oder Zweifel hinsichtlich der Realisierbarkeit der ausgeschriebenen Qualitäten und / oder Anforderungen an die Stoffe bestehen, ist dies vom Bieter im Wege einer Bieterfrage zu klären
Die für die Zertifizierung festgelegten Qualitätsniveaus, müssen im fortlaufenden Planungsprozess bzw. in der Ausführungsplanung unbedingt berücksichtigt werden.
Leistungen des Auftragnehmers für die Zertifizierung
Die Zertifizierung erfordert eine umfangreiche Dokumentation sowie das Erbringen zusätzlicher Nachweise über den herkömmlichen Bauprozess hinaus.
Der Auftragnehmer hat diese Leistungen in seinem Angebot zu berücksichtigen.
Die durch das ausführende Unternehmen zu erbringenden Nachweise sind der Anlage 1 "Anforderungen Baustoffeigenschaften" sowie der Anlage 2 "Allgemeine Anforderungen und Nachweise" zu entnehmen. Die relevanten Leistungspositionen enthalten einen ausdrücklichen Hinweis mit Verweis auf die für die betreffende Leistung spezifischen Anforderungen aus den Anlagen 1 und 2.
Alle eingereichten Nachweise müssen klar dem auf der Titelseite genannten Projekt sowie ggf. dem betreffenden Produkt zuzuordnen sein. Aus jedem Dokument müssen der Aussteller (mit Stempel und Unterschrift) sowie das Ausstellungsdatum klar hervorgehen.
Freigabeprozess der Überwachung und Dokumentation der eingesetzten Materialien im Rahmen der DGNB-Zertifizierung
Ergänzung der Ausschreibung
Alle in der Anlage 1 und Anlage 2 genannten Anforderungen an die Bauprodukte müssen gemäß dem entsprechenden Einbauort berücksichtigt werden. Sollten weitere Unterbeauftragungen abgeschlossen werden, sind diese Vorgaben auch zwingend von allen Nachunternehmern zu berücksichtigen. Die Erfüllung der Anforderungen sind anhand von Produktdatenblättern, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. nach Zuschlagserteilung und vor dem Einbau zu prüfen. Sollte es Unklarheiten bezüglich der Erfüllung geben, sind diese in Abstimmung mit dem Auditor zu klären.
Freigabe von Bauprodukten vor dem Einbau
Der Auftragnehmer muss nach der Zuschlagserteilung einen Bauteilkatalog vorlegen, in dem die in Anlage 1 und Anlage 2 relevanten Bauprodukte mit Produktname und Hersteller der betreffenden Bauteilschicht zugeordnet sind. Mit diesem Katalog sind zudem alle relevanten Produktdatenblätter, Umweltproduktdeklarationen, Sicherheitsdatenblätter etc. einzureichen.
Die ausführenden Firmen übergeben mit einem Vorlauf von mindestens 14 Tagen vor Bestellung der Bauprodukte eine Liste mit den von Ihnen verwendeten Bauprodukten und der entsprechenden Dokumentation an den Auditor. Der Auditor prüft die Materialien hinsichtlich der Vorgaben der DGNB und gibt diese zum Einbau frei. Er informiert die Bauleitung über die Freigabe und übergibt eine Liste der freigegeben Produkte zur Prüfung beim Einbau. Ohne eine schriftliche Freigabe ist ein Einbau daher nicht gestattet.
Anforderungen der DGNB an den Bauprozess
Abfallarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gesetzliche Mindestvorschriften zu erfüllen. Eine Abfalltrennung auf der Baustelle in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle ist vorzunehmen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Lärmarme Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich die gesetzlichen Mindestvorschriften hinsichtlich des Schallschutzes auf der Baustelle zu erfüllen. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Staubarme Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen sind folgendermaßen zu erfüllen: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit das technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Es kommen Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechend dem aktuellen Stand der Technik zum Einsatz. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Bodenschutz auf der Baustelle
Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Kontaminierte Böden sind getrennt zu behandeln.
Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung ist einzuhalten. Der Auftragnehmer stellt sicher und weist nach, dass eine Schulung bzw. Einweisung für die relevanten Gewerke sowie eine Prüfung der erfolgten Umsetzung stattgefunden hat.
Besondere technische Leistungsbeschreibung Wärmeschutz | Anforderung
V - Maler und Tapezierarbeiten VORBEMERKUNGEN FÜR MALER- UND TAPEZIERARBEITEN
1. KALKULATION:
Die Einheitspreise sind Festpreise und beinhalten sämtliche zur fachgerechten, vollständigen und funktionsfähigen Ausführung der Leistungen erforderlichen Lieferungen und Leistungen.
In die Preise einzukalkulieren sind insbesondere:
- Einrichten, Vorhalten und Räumen aller für die Leistungserbringung erforderlichen Arbeitsmittel.
- Transport, Anlieferung, Abladen, innerbetrieblicher Transport sowie Entsorgung von Reststoffen.
- Schutzmaßnahmen für angrenzende Bauteile und Einrichtungen.
- Sämtliche Nebenleistungen gemäß VOB/C DIN 18363 und DIN 18366.
- Arbeitsgerüste, Rollgerüste und Hubmittel bis 3,00 m Arbeitshöhe.
- Abklebe- und Abdeckarbeiten.
- Abdichtung, Reinigung und Schutz bereits fertiggestellter Leistungen.
- Vorhalten von Mustern und Musterflächen.
- Dokumentationsleistungen.
- Wiederholte An- und Abfahrten aufgrund abschnittsweiser Bauabwicklung.
Mit Angebotsabgabe bestätigt der Auftragnehmer, die ausgeschriebenen Leistungen technisch und kaufmännisch vollständig erfasst zu haben.
2. VOLLSTÄNDIGKEIT DER LEISTUNGEN:
Der Auftragnehmer hat die Ausschreibungsunterlagen auf Vollständigkeit und Ausführbarkeit zu prüfen.
Alle Leistungen, die zur mangelfreien und gebrauchsfertigen Fertigstellung erforderlich sind, gelten auch dann als Vertragsbestandteil, wenn sie in den Leistungspositionen nicht ausdrücklich erwähnt sind, jedoch nach den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen, Herstellervorgaben oder aus den Planunterlagen eindeutig hervorgehen.
Eventuelle Unklarheiten sind vor Angebotsabgabe schriftlich anzuzeigen.
Nachträgliche Mehrvergütungsansprüche aufgrund unvollständiger Prüfung der Ausschreibungsunterlagen werden nicht anerkannt.
3. ANGABEN ZUR BAUSTELLE:
a) Bauseitiger Untergrund:
- Verputzte Beton- und Mauerwerkswände
- Fugenverspachtelte GK-Wände,
- GK-beplankte Modulbadezellen, Trennstreifen an Wand und Deckenanschlüssen erforderlich
- Decken: Unverputzte, fugenverspachtelte Halbfertigteilplatten
- abgehängte, fugenverspachtelte GK-Decken
- Geschliffene Estrichflächenr
- Treppenhäuser: bestehender Wandputz wird ausgebessert und neu gestrichen
Treppenläufe sind zu schützen.
- Kunsstofffenster
b) Besondere Randbedingungen:
- Ausführung in mehreren Bauabschnitten möglich.
- Parallel arbeitende Gewerke sind zu berücksichtigen.
- Erschwerte Materialtransporte innerhalb des Gebäudes sind einzukalkulieren.
- Zwischeneinlagerungen erfolgen auf eigene Verantwortung des Auftragnehmers.
- Die Verfügbarkeit von Lagerflächen ist eingeschränkt.
- Das Gebäude ist vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu schützen.
- Schmutz- und Staubentwicklung sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.
- Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
- Die Baustellenordnung des Auftraggebers ist zu beachten.
Der Auftragnehmer hat die örtlichen Verhältnisse vor Angebotsabgabe eigenverantwortlich zu prüfen.
4. ANLAGEN:
Siehe beiliegende Anlagenverzeichnis
V - Maler und Tapezierarbeiten
ZTV Maler- und Tapezierarbeiten ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN FÜR MALER- UND TAPEZIERARBEITEN (ZTV)
1. Allgemeines / Regelwerke
Sämtliche Maler- und Tapezierarbeiten sind nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen.
Es gelten insbesondere:
- VOB/C ATV DIN 18363 „Maler- und Lackierarbeiten“
- VOB/C ATV DIN 18366 „Tapezierarbeiten“
- DIN EN 13300 „Beschichtungsstoffe für Innenwände und Decken“
- DIN 18202 „Toleranzen im Hochbau“
- einschlägige Brandschutzvorschriften
- Herstellerrichtlinien der verwendeten Produkte
Der Auftragnehmer hat vor Beginn der Arbeiten sämtliche Untergründe auf Eignung, Tragfähigkeit, Ebenheit, Feuchtigkeit und Beschichtbarkeit zu prüfen. Bedenken gegen Vorleistungen anderer Gewerke sind unverzüglich schriftlich bei der Bauleitung anzumelden.
2. Nebenleistungen und Ausführungsumfang
Die Einheitspreise beinhalten sämtliche Nebenleistungen gemäß DIN 18363 und DIN 18366, auch wenn diese nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Hierzu gehören insbesondere:
- Reinigen, Entstauben und Vorbereiten der Untergründe
- Ausbesserungen, Beiputzarbeiten und Nachspachtelungen im üblichen Umfang
- Grundierungen entsprechend den Herstellervorschriften
- Anschleifen und Egalisieren der Untergründe
- Materialverschnitt aller Art
- Abdecken, Abkleben und Schützen angrenzender Bauteile
- Schutz von Fenstern, Türen, Zargen, Verglasungen, Bodenflächen, Geländern, Installationen und
Einbauten
- Arbeits- und Schutzgerüste bis 3,50 m Arbeitshöhe
- Sämtliche erforderlichen Reinigungsarbeiten
- Transport innerhalb des Gebäudes
- Zwischenlagerung von Materialien
- Herstellung von Musterflächen gemäß Ziffer 7
3. Untergrund- und Oberflächenanforderungen
Die Untergründe müssen trocken, sauber, tragfähig, rissfrei sowie frei von haftungsmindernden Stoffen sein.
Soweit in den Einzelpositionen nichts Abweichendes beschrieben ist, gelten folgende Anforderungen:
Wandflächen
- Gipskartonflächen: Qualitätsstufe Q2
- Betonflächen: Verputzt, bzw. unbehandelt beschichtungsfähig hergestellt
Deckenflächen
- Gipskarton Qualitätsstufe Q2
- Betondecken: fugenverspachtelt, Bestandsoberflächen
Nicht geeignete Untergründe sind vor Ausführungsbeginn schriftlich anzuzeigen.
4. Tapezierarbeiten
Motivtapeten, schwere Qualität nach Vorgabe des AG.
Stoßkanten, Anschnitte und Anschlüsse sind sauber und fachgerecht auszuführen. Rapporte sind zu beachten. Nach Fertigstellung dürfen keine sichtbaren Stöße oder Strukturabweichungen erkennbar sein.
5. Beschichtungen
Sämtliche Innenwand- und Deckenbeschichtungen sind entsprechend Untergrund und Nutzung auszuwählen.
Mehrschichtige Beschichtungssysteme sind gemäß den Herstellervorschriften auszuführen.
Farbtöne und ggf. konkrete Produktangaben nach Farb- und Materialkonzept des Auftraggebers.
6. Musterflächen
Auf Anforderung der Bauleitung sind Musterflächen herzustellen.
Bis zu fünf Musterflächen von jeweils ca. 1,0 m² gelten mit den Einheitspreisen als abgegolten.
Freigegebene Musterflächen bilden den Qualitätsmaßstab für die Ausführung.
7. Anschlüsse und Fugen
Anschlüsse an Fenster, Türen, Zargen, Sockelleisten, Geländer, Einbauten und technische Installationen sind sauber und geradlinig auszubilden.
Übliche Anschlussarbeiten gelten als Nebenleistung.
Besondere Anschlüsse, Brandschutzanschlüsse oder gesondert ausgeschriebene Fugenleistungen werden nach den entsprechenden Positionen vergütet.
8. Baustellenabwicklung und Logistik
Etappenweise Ausführung Arbeiten erfolgen abschnittsweise entsprechend dem Baufortschritt.
Materialtransport Transport ab 2. OG über bauseitigen Gerüstaufzug möglich. Einhub über bodentiefe Fenster der Westseite im 2. OG.
Koordination, Anlieferung und Lagerung sind mit der Bauleitung abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu organisieren, dass andere Gewerke nicht behindert werden.
Beschädigungen und Verunreinigungen an bereits fertiggestellten Bauteilen sind zu vermeiden und auf eigene Kosten zu beseitigen
9. Reinigung, Ausbesserungen und Übergabe
Ausbesserungen müssen nach Fertigstellung unsichtbar sein. Farbansätze, Strukturunterschiede, Glanzgradabweichungen oder sichtbare Übergänge sind unzulässig.
Erforderlichenfalls sind zusammenhängende Flächen vollständig neu zu beschichten.
Nach Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Flächen gereinigt, fleckenfrei und gebrauchsfertig zu übergeben. Abdeckungen, Klebebänder, Farbreste und sonstige Rückstände sind vollständig zu entfernen.
Die Leistungen gelten erst mit mängelfreier Abnahme als vollständig erbracht.
ZTV Maler- und Tapezierarbeiten
01 Maler - Vorarbeiten
01
Maler - Vorarbeiten
01.0001 Altuntergründe reinigen Reinigen der Wand- und Deckenflächen (Altuntergründe) durch Abkehren mit geeigneten Bürsten oder Besen. Entfernen loser Altanstriche, Staub, Ausblühungen sowie haftmindernder Substanzen.
Lokale Anhaftungen wie Farbreste, Kleber oder Spachtelreste mechanisch beseitigen.
Die gereinigten Untergründe müssen nach Abschluss der Arbeiten sauber, tragfähig, trocken und frei von Verunreinigungen sein, sodass nachfolgende Beschichtungen ordnungsgemäß haften.
Einschließlich Schutz angrenzender Bauteile sowie fachgerechter Entsorgung der anfallenden Rückstände.
(Altuntergründe Treppenhaus 1 und 2)
01.0001
Altuntergründe reinigen
2.875,00
m2
01.0002 Ausbessern kleiner Fehlstellen Ausbessern kleiner Fehlstellen im Wand/Deckenbereich Bestand, die nicht durch den Gipser ausgeführt wurden. Lokale Schadstellen wie Abplatzungen, Vertiefungen, Kratzer oder ungleichmäßige Oberflächen fachgerecht nachspachteln, schleifen und egalisieren.
Die bearbeiteten Bereiche müssen nach Abschluss der Arbeiten plan, tragfähig und beschichtungsfähig sein.
Die Ausbesserungsarbeiten erfolgen ausschließlich bereichsweise und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung. Die Bauleitung legt die zu bearbeitenden Bereiche eindeutig fest.
Einschließlich Schutz angrenzender Bauteile und fachgerechter Entsorgung der anfallenden Reste.
01.0002
Ausbessern kleiner Fehlstellen
112,00
m2
01.0003 Kleine Risse überarbeiten Überarbeiten kleiner, nicht statisch relevanter Risse im Wand- und Deckenbereich. Reinigen der Rissflanken, Öffnen und Auskratzen falls erforderlich, anschließendes Füllen mit geeigneter Spachtelmasse und Egalisieren der Oberfläche.
Nachbearbeitung durch Schleifen, sodass eine einheitliche, beschichtungsfähige Fläche entsteht.
Die Ausbesserungsarbeiten kleiner Risse erfolgen ausschließlich bereichsweise und nur auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung. Die Bauleitung legt die zu bearbeitenden Bereiche eindeutig fest.
Einschließlich Schutz angrenzender Bauteile und fachgerechter Entsorgung.
01.0003
Kleine Risse überarbeiten
100,00
lfm
01.0004 Grundierung für Malerarbeiten (Altuntergründe) Aufbringen einer Malergrundierung auf Altuntergründen
Ausführung mit lösemittelfreiem Tiefgrund bzw. Haftgrund gemäß Herstellerangaben, abgestimmt auf den jeweiligen Untergrund.
Zur Egalisierung der Saugfähigkeit und Sicherstellung der Haftung nachfolgender Beschichtungen.
Einschließlich Abdecken angrenzender Bauteile und Entsorgung.
(Wand- und Deckenflächen Bestand)
Grundierung: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
01.0004
Grundierung für Malerarbeiten (Altuntergründe)
2.833,00
m2
02 Maler - Schutzmaßnahmen
02
Maler - Schutzmaßnahmen
02.0005 Malerflilzabdeckung Treppenläufe / -podeste Abdeckung mit Malerfilz, als Schutz vor Verschmutzung
der sichtbar bleibenden oberflächenfertigen Bestands-Treppenläufe :
- Malerfilzbahnen mit Folie, Stöße verklebt, und an
Treppenwangen mit Klebeband fixiert. Klebeband darf
keine Klebereste an den Betonteilen hinterlassen.
- Vorhaltung bis 6 Wochen.
- Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials.
- Abrechnung nach Sichtfläche Treppenauftritt und
Stellstufen
Untergrund: Lino
- Siehe beiliegende Treppenhausgrundrisse / Schnitte
02.0005
Malerflilzabdeckung Treppenläufe / -podeste
415,00
m2
02.0006 Malerflilzabdeckung Bodenbeläge Flure Abdeckung mit Malerfilz,
als Schutz der fertig verlegten Bodenbeläge in den Fluren vor Verschmutzung.
- Malerfilzbahnen mit Folie, Stöße verklebt, und mit Klebeband fixiert. Klebeband darf keine Klebereste an den Bodenflächen hinterlassen.
- Vorhaltung bis 6 Wochen.
- Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials.
Verschiedene Untergründe: Teppich, Lino
- Abrechnung nach m² Bodenfläche
02.0006
Malerflilzabdeckung Bodenbeläge Flure
1.848,11
m2
02.0007 Malerflilzabdeckung Bodenbeläge Gemeinschaftsräume Abdeckung mit Malerfilz,
als Schutz der fertig verlegten Bodenbeläge in den Gemeinschaftsräumen vor Verschmutzung und Beschädigung während der Möblierung.
- Malerfilzbahnen mit Folie, Stöße verklebt, und mit Klebeband
fixiert. Klebeband darf keine Klebereste an den Bodenflächen
hinterlassen.
- Vorhaltung bis 6 Wochen.
- Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials.
Untergründe: Vinyl
- Abrechnung nach m² Bodenfläche
02.0007
Malerflilzabdeckung Bodenbeläge Gemeinschaftsräume
1.030,00
m2
02.0008 Malerflilzabdeckung Bodenbeläge Zimmer Abdeckung mit Malerfilz,
als Schutz der fertig verlegten Bodenbeläge in den Zimmern vor Verschmutzung.
- Malerfilzbahnen mit Folie, Stöße verklebt, und
mit Klebeband fixiert. Klebeband darf
keine Klebereste an den Bodenflächen hinterlassen.
- Vorhaltung bis 6 Wochen.
- Entfernen und Entsorgen des Abdeckmaterials.
Untergrund: Vinyl
- Abrechnung nach m² Bodenfläche
02.0008
Malerflilzabdeckung Bodenbeläge Zimmer
M
1.000,00
m2
03 Malerarbeiten
03
Malerarbeiten
1 A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Weiß, standard
[1]
A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Weiß, standard
E
03.0009 Wände - Beton Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Wände - Beton, rauh geschalt.
(UG, Nebenräume alle Geschosse, 18.OG)
03.0009
Wände - Beton
R
5.090,00
m2
03.0010 Wände - Kalk-/Kalkgipputz, geglättete Fläche Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben :
- Auf Wände - Kalk-/Kalkgips-Putz, geglättete Fläche
03.0010
Wände - Kalk-/Kalkgipputz, geglättete Fläche
R
7.144,00
m2
03.0011 Wände - Gipskarton Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Wände - Gipskartonflächen
03.0011
Wände - Gipskarton
R
3.550,00
m2
03.0012 Leibungen beschichten Beton, Putz und GK-Untergründe Dispersionsfarbanstrich wie vor beschrieben:
- in Leibungen
- auf Beton, Putz und GK-Untergründen
- einschließlich Reinigung, Grundierung, Ausbesserungen
und Zwischen-/ Deckbeschichtung.
03.0012
Leibungen beschichten Beton, Putz und GK-Untergründe
R
1.895,00
m2
2 A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Weiß, strapazierfähig
[2]
A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Weiß, strapazierfähig
E
03.0013 Wände - Beton Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Wände - Beton, rauh / mit Großtafelelementen
geschalt.
03.0013
Wände - Beton
R
200,00
m2
03.0014 Wände - Kalk-/Kalkgipputz, geglättete Fläche Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben :
- Auf Wände - Kalk-/Kalkgips-Putz, geglättete Fläche
(Treppenhäuser, Zimmer)
03.0014
Wände - Kalk-/Kalkgipputz, geglättete Fläche
R
2.321,00
m2
03.0015 Wände - Gipskarton Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Wände - Gipskartonflächen
03.0015
Wände - Gipskarton
R
1.925,00
m2
03.0016 Leibungen beschichten Beton, Putz und GK-Untergründe Dispersionsfarbanstrich wie vor beschrieben:
- in Leibungen
- auf Beton, Putz und GK-Untergründen
- einschließlich Reinigung, Grundierung, Ausbesserungen
und Zwischen-/ Deckbeschichtung.
03.0016
Leibungen beschichten Beton, Putz und GK-Untergründe
R
529,00
m2
3 A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Schwarz, standard
[3]
A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Schwarz, standard
E
03.0017 Treppenstirnseiten im Treppenauge Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Treppenstirnseiten Beton im Treppenauge
- Erhöhter Aufwand, da gezackte Kleinflächen
an Treppenläufen im Treppenauge
03.0017
Treppenstirnseiten im Treppenauge
R
69,00
m2
4 A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Schwarz, strapazierfähig
[4]
A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Schwarz, strapazierfähig
E
03.0018 Wände - Beton Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Wände - Beton, rauh / mit Großtafelelementen
geschalt.
03.0018
Wände - Beton
R
200,00
m2
03.0019 Wände - Kalk-/Kalkgipputz, geglättete Fläche Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben :
- Auf Wände - Kalk-/Kalkgips-Putz, geglättete Fläche
(alle geputzten Wandflächen Zimmer, Flure,
Gemeinschaftsräume UG bis 9.OG)
03.0019
Wände - Kalk-/Kalkgipputz, geglättete Fläche
R
4.333,00
m2
03.0020 Wände - Gipskarton Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Wände - Gipskartonflächen
(Flurwände, Badezellen in Zimmern aussen, Flurwände Apartments innen)
03.0020
Wände - Gipskarton
R
8.021,00
m2
03.0021 Betonstützen Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf freistehenden Betonstützen, verputzt
(Gemeinschaftsräume EG und 17.OG)
03.0021
Betonstützen
R
116,00
m2
03.0022 GK-Schachtverkleidungen Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf freistehenden GK-Schachtverkleidungen (Gemeinschaftsräume 17.OG)
03.0022
GK-Schachtverkleidungen
R
137,00
m2
03.0023 Leibungen beschichten Beton, Putz und GK-Untergründe Dispersionsfarbanstrich wie vor beschrieben:
- in Leibungen
- auf Beton, Putz und GK-Untergründen
- einschließlich Reinigung, Grundierung, Ausbesserungen
und Zwischen-/ Deckbeschichtung.
03.0023
Leibungen beschichten Beton, Putz und GK-Untergründe
R
1.507,00
m2
03.0024 Zuschlag Revisionsklappe in Schachtwand 600 x 600 Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben :
- Zuschlag für das extra Streichen von Revisionsklappen
- die Revisionsklappe rausnehmen und die Öffnungskanten
saubere streichen
- die Revisionsklappe getrennt streichen, trocknen
lassen und wieder montieren
- Größe B x H = 600 x 600 mm.
03.0024
Zuschlag Revisionsklappe in Schachtwand 600 x 600
R
35,00
St
5 A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Oliv, strapazierfähig
[5]
A - Dispersionsfarbanstrich Wand - Oliv, strapazierfähig
E
03.0025 Wände - Gipskarton Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Wände - Gipskartonflächen
(Wohnungstrennwände Apartments)
03.0025
Wände - Gipskarton
R
3.268,00
m2
03.0026 Nassabriebklasse 2 als Alternative Nassabriebklasse 2 als Alternative zur Vorposition.
z.B.: Fabrikat Caparol CapaMaXX Pro
angeb. FAbrikat:
03.0026
Nassabriebklasse 2 als Alternative
E
R
3.268,00
m2
03.0027 Nassabriebklasse 1 als Alternative Nassabriebklasse 1 als Alternative zur Vorposition.
z.B.: Fabrikat Caparol Indeko-plus
angeb. Fabrikat:
03.0027
Nassabriebklasse 1 als Alternative
E
R
3.268,00
m2
6 A - Dispersionsfarbanstrich Decke - Weiß, standard
[6]
A - Dispersionsfarbanstrich Decke - Weiß, standard
E
03.0028 Decken - Beton Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Decken - Beton, rauh / mit Großtafelelementen
geschalt.
03.0028
Decken - Beton
R
2.884,00
m2
7 A - Dispersionsfarbanstrich Decke - Weiß, Hygieneanforderrung
[7]
A - Dispersionsfarbanstrich Decke - Weiß, Hygieneanforderrung
E
03.0029 GK-Decken in Küchen Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf abgehängten GK-Decken in Vorbereitungs- und Kochküchen
(EG und 17.OG)
03.0029
GK-Decken in Küchen
R
91,00
m2
8 A - Dispersionsfarbanstrich Decke - Schwarz, standard
[8]
A - Dispersionsfarbanstrich Decke - Schwarz, standard
E
03.0030 Decken Beton (Gemeinschaftsräume / Nebenr. / Flure) Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Decken - Beton, rauh / mit Großtafelelementen
geschalt.
(Gemeinschaftsräume / Nebenr. / Flure )
03.0030
Decken Beton (Gemeinschaftsräume / Nebenr. / Flure)
R
3.030,00
m2
03.0031 Decken Beton (Zimmer) Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Decken - Beton, rauh / mit Großtafelelementen
geschalt.
(Zimmer)
03.0031
Decken Beton (Zimmer)
R
4.127,00
m2
03.0032 Decken und Läufe Beton (Untersicht Treppenläufe / Podeste) Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Decken - Beton, rauh / mit Großtafelelementen
geschalt.
(Untersichten Treppenläufe / Podeste)
03.0032
Decken und Läufe Beton (Untersicht Treppenläufe / Podeste)
R
581,00
m2
03.0033 Decke Gipskarton 1.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 1.OG)
03.0033
Decke Gipskarton 1.OG
R
164,00
m2
03.0034 Decke Gipskarton 2.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 2.OG)
03.0034
Decke Gipskarton 2.OG
R
185,00
m2
03.0035 Decke Gipskarton 3.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 3.OG)
03.0035
Decke Gipskarton 3.OG
R
185,00
m2
03.0036 Decke Gipskarton 4.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 4.OG)
03.0036
Decke Gipskarton 4.OG
R
185,00
m2
03.0037 Decke Gipskarton 5.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 5.OG)
03.0037
Decke Gipskarton 5.OG
R
169,00
m2
03.0038 Decke Gipskarton 6.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 6.OG)
03.0038
Decke Gipskarton 6.OG
R
169,00
m2
03.0039 Decke Gipskarton 7.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 7.OG)
03.0039
Decke Gipskarton 7.OG
R
174,00
m2
03.0040 Decke Gipskarton 8.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 8.OG)
03.0040
Decke Gipskarton 8.OG
R
175,00
m2
03.0041 Decke Gipskarton 9.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 9.OG)
03.0041
Decke Gipskarton 9.OG
R
175,00
m2
03.0042 Decke Gipskarton 10.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 10.OG)
03.0042
Decke Gipskarton 10.OG
R
175,00
m2
03.0043 Decke Gipskarton 11.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 11.OG)
03.0043
Decke Gipskarton 11.OG
R
175,00
m2
03.0044 Decke Gipskarton 12.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 12.OG)
03.0044
Decke Gipskarton 12.OG
R
175,00
m2
03.0045 Decke Gipskarton 13.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 13.OG)
03.0045
Decke Gipskarton 13.OG
R
175,00
m2
03.0046 Decke Gipskarton 14.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 14.OG)
03.0046
Decke Gipskarton 14.OG
R
175,00
m2
03.0047 Decke Gipskarton 15.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze Zimmer Flurbereich, 15.OG)
03.0047
Decke Gipskarton 15.OG
R
175,00
m2
03.0048 Decke Gipskarton 16.OG Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben:
- Auf Gipskarton-Abhangdecke -
(Gipskarton-Decke und Schürze komplette Zimmer, 16.OG)
03.0048
Decke Gipskarton 16.OG
R
184,00
m2
03.0049 Zuschlag Revisionsklappe in Abhangdecke 500 x 500 Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben :
- Zuschlag für das extra Streichen von Revisionsklappen
- bauseits vorgespachtelt
- die Revisionsklappe rausnehmen und die Öffnungskanten
sauber streichen
- die Revisionsklappe getrennt streichen, trocknen
lassen und wieder montieren
- Größe B x H = 500 x 500 mm
03.0049
Zuschlag Revisionsklappe in Abhangdecke 500 x 500
R
364,00
St
03.0050 Zuschlag Ausblasöffnung Zuluft in Schürze Abhangdecke Ø 160 Dispersionsfarbanstrich, wie vor beschrieben :
- Zuschlag für Mehraufwand im Bereich der Zuluft-
Ausblasöffnung durch abkleben, bzw. entfernen des
Ausblasgitters (rund Ø.160 mm) und sauberer
Wiedereinbau.
03.0050
Zuschlag Ausblasöffnung Zuluft in Schürze Abhangdecke Ø 160
R
220,00
St
9 A -Dispersionsfarbenbesch.TGA-Install. - Schwarz, standard
[9]
A -Dispersionsfarbenbesch.TGA-Install. - Schwarz, standard
E
03.0051 Flachkanäle Lüftung 800 x 200 mm Dispersionsfarbbeschichtung, wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 800 x 200 mm
03.0051
Flachkanäle Lüftung 800 x 200 mm
R
28,00
m2
03.0052 Flachkanäle Lüftung 600 x 300 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 600 x 300 mm
03.0052
Flachkanäle Lüftung 600 x 300 mm
R
17,00
m2
03.0053 Flachkanäle Lüftung 600 x 200 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 600 x 200 mm
03.0053
Flachkanäle Lüftung 600 x 200 mm
R
37,00
m2
03.0054 Flachkanäle Lüftung 500 x 350 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 500 x 350 mm
03.0054
Flachkanäle Lüftung 500 x 350 mm
R
57,00
m2
03.0055 Flachkanäle Lüftung 450 x 400 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 450 x 400 mm
03.0055
Flachkanäle Lüftung 450 x 400 mm
R
6,00
m2
03.0056 Flachkanäle Lüftung 400 x 300 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 400 x 300 mm
03.0056
Flachkanäle Lüftung 400 x 300 mm
R
62,00
m2
03.0057 Flachkanäle Lüftung 400 x 250 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 400 x 250 mm
03.0057
Flachkanäle Lüftung 400 x 250 mm
R
10,00
m2
03.0058 Flachkanäle Lüftung 400 x 200 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 400 x 200 mm
03.0058
Flachkanäle Lüftung 400 x 200 mm
R
60,00
m2
03.0059 Flachkanäle Lüftung 300 x 150 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 300 x 150 mm
03.0059
Flachkanäle Lüftung 300 x 150 mm
R
15,00
m2
03.0060 Flachkanäle Lüftung 250 x 200 mm Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 250 x 200 mm
03.0060
Flachkanäle Lüftung 250 x 200 mm
R
22,00
m2
03.0061 Flachkanäle Lüftung 200 x 100 mm Dispersionsfarbbeschichtung, wie vor beschrieben:
- Flachkanal aus feuerverzinktem Stahlblech
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
- Größe B x H= 200 x 100 mm
03.0061
Flachkanäle Lüftung 200 x 100 mm
R
3,00
m2
03.0062 Rohre bis DN 250 Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Lüftungsrohre bis DN 250 mm
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
03.0062
Rohre bis DN 250
R
64,00
lfm
03.0063 Rohre bis DN 200 Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Lüftungsrohre bis DN 200 mm
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
03.0063
Rohre bis DN 200
R
28,00
lfm
03.0064 Rohre bis DN 160 Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Lüftungsrohre bis DN 160 mm
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
03.0064
Rohre bis DN 160
R
26,00
lfm
03.0065 Rohre bis DN 100 Dispersionsfarbbeschichtung , wie vor beschrieben:
- Lüftungsrohre bis DN 100 mm
- die komplette Konstruktion ist zu beschichten
- einschließlich aller Befestigungen
03.0065
Rohre bis DN 100
R
261,00
lfm
03.0066 Elektroleitungen einzeln an Decke/Wand Dispersionsfarbbeschichtung, wie vor beschrieben:
Nachgerüstete Kabel einzeln an schwarzer Decke oder schwarzer Wand verlegt.
03.0066
Elektroleitungen einzeln an Decke/Wand
R
450,00
lfm
03.0067 Kunststoff - Rohr Ø 20-40 mm
03.0067
Kunststoff - Rohr Ø 20-40 mm
R
250,00
lfm
03.0068 Kunststoff - Kabelkanal 40 x 60 mm
03.0068
Kunststoff - Kabelkanal 40 x 60 mm
R
150,00
lfm
10 A - Dispersionsfarbbesch. Kabelrinne feuerverz. - Schwarz, standard
[10]
A - Dispersionsfarbbesch. Kabelrinne feuerverz. - Schwarz, standard
E
03.0069 Kabelrinne 600 x 60 mm Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- B x H= 600 x 60 mm
03.0069
Kabelrinne 600 x 60 mm
R
45,00
lfm
03.0070 Kabelrinne 500 x 60 mm Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- B x H= 500 x 60 mm
03.0070
Kabelrinne 500 x 60 mm
R
55,00
lfm
03.0071 Kabelrinne 400 x 60 mm Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- B x H= 400 x 60 mm
03.0071
Kabelrinne 400 x 60 mm
R
55,00
lfm
03.0072 Kabelrinne 300 x 60 mm Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- B x H= 300 x 60 mm
03.0072
Kabelrinne 300 x 60 mm
R
640,00
lfm
03.0073 Kabelrinne 200 x 60 mm Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- B x H= 200 x 60 mm
03.0073
Kabelrinne 200 x 60 mm
R
640,00
lfm
03.0074 Kabelrinne 100 x 60 mm Dispersionsfarbenanstrich, wie vor beschrieben:
- B x H= 100 x 60 mm
03.0074
Kabelrinne 100 x 60 mm
R
120,00
lfm
04 Tapezierarbeiten
04
Tapezierarbeiten
H - Besondere Hinweise zu Motivtapeten in schwerer Qualität H - Besondere Hinweise zum Liefern und Tapezieren
von Tapeten in schwerer Qualität mit Rapport:
Aufgrund der dunklen Farbgebung sowie der schweren
Tapetenqualität werden erhöhte Anforderungen an
Untergrundbeschaffenheit, Verarbeitung, Stoßausbildung
und Oberflächenqualität gestellt. Sichtbare Ansatzstellen,
Musterabweichungen, Fugenöffnungen, Farbunterschiede
oder Untergrund-Durchzeichnungen sind nicht zulässig.
Die nachfolgenden Positionen verstehen sich einschließlich
aller erforderlichen Nebenleistungen sowie fachgerechtes
Verarbeiten von Tapeten in dunklem Farbton auf vorbereiteten und
tapezierfähigen Wandflächen.
Leistungsumfang:
- Prüfung des Untergrundes auf Tapezierfähigkeit.
- Zuschneiden und Verarbeiten der Tapeten gemäß
Herstellerangaben.
- Fachgerechtes Verkleben der Tapetenbahnen einschließlich
aller erforderlichen Anpassungs- und Anschlussarbeiten.
- Exaktes Ausrichten der Bahnen sowie saubere Ausbildung der Stöße.
- Zuschneiden und Anarbeiten an Innen- und Außenecken, Leibungen,
Aussparungen sowie Einbauteile.
- Herstellung eines optisch einwandfreien und gleichmäßigen Oberflächenbildes.
- Reinigung der bearbeiteten Flächen nach Fertigstellung.
Die obligatorisch zu verwendenden Tapeten werden in den nachfolgenden Positionen beschrieben.
Abrechnungseinheit: m² fertig tapezierte Wandfläche.
Tapeten: SVHC ≤ 0.1% | Tapetenkleber: Pulverprodukte oder lösemittelfreie
Dispersionskleber
H - Besondere Hinweise zu Motivtapeten in schwerer Qualität
04.0075 Motivtapete Wand Apartment Tapete an Bettrückwand Rioca
- Fototapete auf Vlies,
- Waschbeständig
- restlos trocken abziehbar
Lieferant:
MARBURGER TAPETENFABRIK
J.B. Schaefer GmbH & Co. KG,
Bertram-Schaefer Straße 11
35274 Kirchhain
Tel: 06422-810
contact@marburg.com
Zwingende Produktvorgabe des AG:
"eigenes i Live Design"
04.0075
Motivtapete Wand Apartment
1.339,00
m2
04.0076 Nur fachgerechtes Anbringen der baus. gelieferten Tapete der Vorpos. Nur fachgerechtes Anbringen der bauseits gelieferten Tapete der Vorposition
04.0076
Nur fachgerechtes Anbringen der baus. gelieferten Tapete der Vorpos.
E
1.339,00
m2
04.0077 Motivtapete Wand Flur Tapete Flurwand Rioca
- Fototapete auf Vlies,
- Motiv: Tropenwelten
- Abmaße: 5000 x 2500 mm
- Bahnbreite zw. 600 und 1200 mm wählbar
- Gewicht 180 g/m²
- waschbeständig, sehr gut lichtbeständig
- restlos trocken abziehbar
Besonderer Hinweis:
Diese Tapete weist einen vertikalen Musterrapport auf, der sich jeweils nach fünf Tapetenbahnen wiederholt. Das Muster ist über die gesamte Fläche hinweg exakt auszurichten und fortlaufend einzuhalten. Sämtliche durch den Rapport bedingten Mehrleistungen, Verschnitte, Ausrichtungsarbeiten und Anpassungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Lieferant:
Komar Products GmbH & Co. KG
Georg-Müller-Straße 2
D-83059 Kolbermoor
Phone: +49(0)8031/406890
Fax: +49(0)8031/40689-50
Email: info@komar.de
Zwingende Produktvorgabe des AG:
Digitaldrucktapete
"Tropenwelten"
PSH098-VD5
04.0077
Motivtapete Wand Flur
G
1.284,00
m2
04.0078 Nur fachgerechtes Anbringen der baus. gelieferten Tapete der Vorpos. Nur fachgerechtes Anbringen der bauseits gelieferten Tapete der Vorposition
04.0078
Nur fachgerechtes Anbringen der baus. gelieferten Tapete der Vorpos.
E
1.284,00
m2
04.0079 Alternative Motivtapete Wand Flur 04.0077 Tapete Flurwand Rioca
- Fototapete auf Vlies,
- Motiv:"n.N. "
- Masse: 5000 x 2500 mm
- Bahnbreite zw. 600 und 1200 mm wählbar
- Gewicht 180 g/m²
- waschbeständig, stark abriebfest, sehr gut lichtbeständig
- restlos trocken abziehbar
Besonderer Hinweis:
Diese Tapete weist einen vertikalen Musterrapport auf, der sich jeweils nach fünf Tapetenbahnen wiederholt. Das Muster ist über die gesamte Fläche hinweg exakt auszurichten und fortlaufend einzuhalten. Sämtliche durch den Rapport bedingten Mehrleistungen, Verschnitte, Ausrichtungsarbeiten und Anpassungen sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Lieferant:
Vescom GmbH,
Willi- Brehm Straße 4
63500 Seligenstadt
Tel.: +49 6182 8261 151
kontakt@vescom.com
Zwingende Produktvorgabe des AG:
Digitaldrucktapete "n.N."
04.0079
Alternative Motivtapete Wand Flur
A
1.284,00
m2
04.0080 Nur fachgerechtes Anbringen der baus. gelieferten Tapete der Vorpos. Nur fachgerechtes Anbringen der bauseits gelieferten Tapete der Vorposition
04.0080
Nur fachgerechtes Anbringen der baus. gelieferten Tapete der Vorpos.
E
1.284,00
m2
05 Beschichtungs-(Lackier)arbeiten
05
Beschichtungs-(Lackier)arbeiten
05.0081 Abdeck- und Schutzmaßnahmen Treppenstufen, Podeste, Wandflächen und
angrenzende Bauteile gegen Beschädigung
und Verschmutzung schützen.
Abrechnung: pauschal
(alle Beschichtungs-(Lackier)arbeiten
05.0081
Abdeck- und Schutzmaßnahmen
1,00
psch
05.0082 Spachtelarbeiten als Vorarbeiten für Neulackierung Fehlstellen, Kratzer und kleinere Unebenheiten
mit geeigneter Metallspachtel ausbessern,
schleifen und angleichen.
Abrechnung: m²
05.0082
Spachtelarbeiten als Vorarbeiten für Neulackierung
20,00
m2
11 A- Stahlumfassungszargen beschichten
[11]
A- Stahlumfassungszargen beschichten
E
05.0083 Stahlzarge 88,5 / 213 / 15,5 - Wohnungseingänge - Stahlumfassungszarge, beschichten wie vor beschrieben :
- Rohöffnung 88,5 / 213 cm ab OK Estrich + 8 cm
Fußbodeneinstand.
- Rohwandstärke 15,5 cm (Gipskarton-Ständerwand)
05.0083
Stahlzarge 88,5 / 213 / 15,5 - Wohnungseingänge -
R
135,00
St
05.0084 Stahlzarge 101 / 213 / 15,5 - Wohnungseingänge - Stahlumfassungszarge beschichten, wie vor beschrieben :
- Rohöffnung 101 / 213 cm ab OK Estrich + 8 cm
Fußbodeneinstand.
- Rohwandstärke 15,5 cm (Gipskarton-Ständerwand)
05.0084
Stahlzarge 101 / 213 / 15,5 - Wohnungseingänge -
R
242,00
St
05.0085 Stahlzarge 88,5 / 213 / 10 - Wohngemeinschaft - Stahlumfassungszarge beschichten, wie vor beschrieben :
- Rohöffnung 88,5 / 213 cm ab OK Estrich + 8 cm
Fußbodeneinstand.
- Rohwandstärke 10 cm (Gipskarton-Ständerwand)
(Eingangstüren Zimmer in Wohngemeinschaft
1.OG-16.OG)
05.0085
Stahlzarge 88,5 / 213 / 10 - Wohngemeinschaft -
R
33,00
St
05.0086 Stahlzarge 76 / 213 / 8 - Bäder Stahlumfassungszarge beschichten, wie vor beschrieben :
- Rohöffnung 76 / 213 cm ab OK Estrich + 8 cm
Fußbodeneinstand.
- Rohwandstärke 8 cm (Gipskarton-Ständerwand)
05.0086
Stahlzarge 76 / 213 / 8 - Bäder
R
331,00
St
05.0087 Stahlzarge 88,5 / 213 /8 - Bäder Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
88,5 / 213 / 8 cm.
(Bäder Wohngemeinschaften)
05.0087
Stahlzarge 88,5 / 213 /8 - Bäder
R
42,00
St
05.0088 Stahlzarge 101 / 213 / 8 - Bäder Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
101 / 213 / 8 cm.
(Bäder behindertengerechte Wohnungen Rioca 512 und 612)
05.0088
Stahlzarge 101 / 213 / 8 - Bäder
R
2,00
St
05.0089 Stahlzarge 101 / 213 / 10 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
101 / 213 / 10 cm.
05.0089
Stahlzarge 101 / 213 / 10
R
20,00
St
05.0090 Stahlzarge 88,5 / 213 / 12,5 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
101 / 213 / 12,5 cm.
05.0090
Stahlzarge 88,5 / 213 / 12,5
R
5,00
St
05.0091 Stahlzarge 101 / 213 / 12,5 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
101 / 213 / 12,5 cm.
05.0091
Stahlzarge 101 / 213 / 12,5
R
9,00
St
05.0092 Stahlzarge 88,5 / 213 / 14 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
101 / 213 / 14 cm.
05.0092
Stahlzarge 88,5 / 213 / 14
R
1,00
St
05.0093 Stahlzarge 76 / 213 / 15,5 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
76 / 213 / 15,5 cm.
05.0093
Stahlzarge 76 / 213 / 15,5
R
8,00
St
05.0094 Stahlzarge 88,5 / 213 / 15,5 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
88,5 / 213 / 15,5 cm.
05.0094
Stahlzarge 88,5 / 213 / 15,5
R
15,00
St
05.0095 Stahlzarge 101 / 213 / 15,5 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
76 / 213 / 15,5 cm.
05.0095
Stahlzarge 101 / 213 / 15,5
R
7,00
St
05.0096 Stahlzarge 88,5 / 1,885 / 23 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
88,5 / 1,885 / 23 cm.
05.0096
Stahlzarge 88,5 / 1,885 / 23
R
53,00
St
05.0097 Stahlzarge 88,5 / 213 / 23 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
76 / 213 / 15,5 cm.
05.0097
Stahlzarge 88,5 / 213 / 23
R
3,00
St
05.0098 Stahlzarge 100 / 213 / 23 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
100 / 213 / 23 cm.
05.0098
Stahlzarge 100 / 213 / 23
R
1,00
St
05.0099 Stahlzarge 88,5 / 213 / 27 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
88,5 / 213 / 27 cm.
05.0099
Stahlzarge 88,5 / 213 / 27
R
1,00
St
05.0100 Stahlzarge 100 / 213 / 27 Stahlumfassungszarge beschichten wie vor beschrieben,
100 / 213 / 27 cm.
05.0100
Stahlzarge 100 / 213 / 27
R
2,00
St
12 A- Stahleckzargen beschichten
[12]
A- Stahleckzargen beschichten
E
05.0101 Stahlzarge 88,5 / 200 Stahl-Eckzarge beschichten wie vor beschrieben,
88,5 / 200 cm.
05.0101
Stahlzarge 88,5 / 200
R
8,00
St
05.0102 Stahlzarge 100 / 188,5 Stahl-Eckzarge beschichten wie vor beschrieben,
100 / 188,5 cm.
05.0102
Stahlzarge 100 / 188,5
R
1,00
St
05.0103 Stahlzarge 100 / 200 Stahl-Eckzarge beschichten wie vor beschrieben,
100 / 200 cm.
05.0103
Stahlzarge 100 / 200
R
45,00
St
05.0104 Stahlzarge 100 / 213,5 Stahl-Eckzarge beschichten wie vor beschrieben,
100 / 213,5 cm.
05.0104
Stahlzarge 100 / 213,5
R
2,00
St
05.0105 Stahlzarge 126 / 200 Stahl-Eckzarge beschichten wie vor beschrieben,
126 / 200 cm.
05.0105
Stahlzarge 126 / 200
R
3,00
St
13 A - Stahlblockzargen für Aussentüren beschichten
[13]
A - Stahlblockzargen für Aussentüren beschichten
E
05.0106 Stahlzarge 100 / 213,5 Stahl-Blockzarge beschichten, wie vor beschrieben,
100 / 213,5 cm.
05.0106
Stahlzarge 100 / 213,5
R
37,00
St
05.0107 Stahlzarge 100 / 225 Stahl-Blockzarge beschichten, wie vor beschrieben,
100 / 225 cm.
05.0107
Stahlzarge 100 / 225
R
1,00
St
05.0108 Stahlzarge 112,5 / 213,5 Stahl-Blockzarge beschichten, wie vor beschrieben,
112,5 / 213,5 cm.
05.0108
Stahlzarge 112,5 / 213,5
R
21,00
St
14 A - Stahltürblätter beschichten (Innentüren)
[14]
A - Stahltürblätter beschichten (Innentüren)
E
05.0109 Türblatt 885 x 1885 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 885 x 1885 mm
05.0109
Türblatt 885 x 1885 mm
R
53,00
St
05.0110 Türblatt 885 x 2000 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 885 x 2000 mm
05.0110
Türblatt 885 x 2000 mm
R
8,00
St
05.0111 Türblatt 885 x 2135 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 885 x 2135 mm
05.0111
Türblatt 885 x 2135 mm
R
10,00
St
05.0112 Türblatt 1000 x 1885 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 1000 x 1885 mm
05.0112
Türblatt 1000 x 1885 mm
R
1,00
St
05.0113 Türblatt 1000 x 2000 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 1000 x 2000 mm
05.0113
Türblatt 1000 x 2000 mm
R
45,00
St
05.0114 Türblatt 1000 x 2125 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 1000 x 2125 mm
05.0114
Türblatt 1000 x 2125 mm
R
49,00
St
05.0115 Türblatt 1260 x 2000 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 1260 x 2000 mm
05.0115
Türblatt 1260 x 2000 mm
R
3,00
St
15 A - Stahltürblätter beschichten (Aussentüren)
[15]
A - Stahltürblätter beschichten (Aussentüren)
E
05.0116 Türblatt 1000 x 2125 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 1000 x 2125 mm
05.0116
Türblatt 1000 x 2125 mm
R
37,00
St
05.0117 Türblatt 1000 x 2250 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 1000 x 2250 mm
05.0117
Türblatt 1000 x 2250 mm
R
1,00
St
05.0118 Türblatt 1125 x 2125 mm Stahltürblätter beschichten wie vor,
Türblatt 1125 x 2125 mm
05.0118
Türblatt 1125 x 2125 mm
R
21,00
St
16 A - Aufzugstüren und -portale beschichten
[16]
A - Aufzugstüren und -portale beschichten
E
05.0119 Aufzugsschachttüren Personenaufzüge (Innenbereich) Aufzugsschachttüren Personenaufzüge beschichten
Portalmaß: 1,30 x 2,32 m
Leibungstiefe: 20 cm
05.0119
Aufzugsschachttüren Personenaufzüge (Innenbereich)
R
72,00
St
05.0120 Aufzugsschachttüren Feuerwehraufzug (Außenbereich) Aufzugsschachttüren Feuerwehraufzug beschichten
Portalmaß: 1,10 x 2,32 m
Leibungstiefe: 20 cm
05.0120
Aufzugsschachttüren Feuerwehraufzug (Außenbereich)
R
18,00
St
H - Neubeschichtung von Bestandsgeländern H - Hinweis zur Vorarbeiten bei Neubeschichtung:
Die für die Neubeschichtung notwendigen Vorarbeiten sind
positionsweise vor Ausführung mit der örtlichen Bauleitung
abzusprechen und die zu bearbeitenden Bereiche eindeutig
zu kennzeichnen.
Die Leistungen sind nur auf ausdrückliche Anweisung der
Bauleitung auszuführen.
H - Neubeschichtung von Bestandsgeländern
05.0121 Reinigen und entfetten Vorhandene Geländerkonstruktion aus Stahl
gründlich von Schmutz, Fett, Pflegemittelrückständen
und sonstigen haftungsmindernden Stoffen reinigen.
Abrechnung: m² einfache Ansichtsfläche
05.0121
Reinigen und entfetten
25,00
m2
05.0122 Anschleifen der Altbeschichtung Vorhandene tragfähige Altbeschichtung
mechanisch anschleifen und entstauben,
als Vorbereitung für nachfolgende
Beschichtungssysteme.
Abrechnung: m²
05.0122
Anschleifen der Altbeschichtung
25,00
m2
05.0123 Lose Altbeschichtung entfernen Lose, nicht tragfähige Altbeschichtungen
mechanisch abtragen und entfernen
(durch Schaben, Schleifen oder Bürsten)
Abrechnung: m²
05.0123
Lose Altbeschichtung entfernen
25,00
m2
05.0124 Roststellen entrosten Lokales Entfernen von Roststellen bis auf metallisch blanken Untergrund.
Abrechnung: m²
05.0124
Roststellen entrosten
25,00
m2
05.0125 Rostschutzgrundierung auf Fehlstellen Korrosionsschutzgrundierung auf die zuvor bearbeiteten und freigelegten Stahlflächen aufbringen.
Abrechnung: m²
Beschichtung: Wasserverdünnbare Produkte VOC < 140 g/l
05.0125
Rostschutzgrundierung auf Fehlstellen
25,00
m2
05.0126 Vollständiges entfernen Altbeschichtung Komplettes Entfernen der vorhandenen Beschichtung durch mechanische oder chemische Verfahren.
Abrechnung: m²
05.0126
Vollständiges entfernen Altbeschichtung
M
20,00
m2
05.0127 Treppenhausgeländer neu beschichten Lackieren von Stahlkonstruktions-Treppenhausgeländern, im Innenbereich :
- Vorarbeiten gemäß Vorpositionen erfolgt
- Allseitig deckend mit strapazierfähigem Kunstharzlack,
2-maliger Anstrich (Grundbeschichtung und
Schlußbeschichtung) gemäß Herstellerangaben
- kräftiger, satter, matter Farbton nach Wahl des AG.
- Das Bestandsgeländer ist je Treppenlauf mittels 3 Kopfplatten
am Betonlauf befestigt, diese sind ebenfalls neu zu
beschichten.
- Das Bestandsgeländer wird mittels eines mit leicht gekröpften
,ca. 60 mm langen auf das vorhandene obere Rundrohr des
Geländers aufgeschweißte Edelstahl-Handlaufes erhöht.
Diese Pins sind ebenfalls zu beschichten.
- Je Lauf Geländer mit ausgerundet verbundenem Anfangs- und
Endpfosten, Fuß- und Handlauf aus Rundrohr Ø ca.38 mm,
dazwischen ca. 18 senkrechte Füllpfosten Ø ca 12 mm.
- An Podesten je 2 horizontale Querstreben als Verbindung der
Geländerelemente
- Jedes Geländerelement wird mit jeweils 2 Abstandsrohren
Ø ca. 12 mm, Länge und ca. 20 mm Länge am Obergurt
mit dem Aussteifungsträger verbunden.
- Diese Rohre sind ebenfalls sämtlich zu beschichten.
Einheit: lfm (in Schräge gemessen)
Beschichtung: Halogenfreies Produkt und VOC < 25 g/l oder DE-UZ 12a und kein Einsatz von Blei-, Cadmium- und Chrom-VI-Verbindungen
05.0127
Treppenhausgeländer neu beschichten
236,00
lfm
05.0128 Aussteifungsträger Treppengeländer beschichten Neu eingebrachte, grundierte Aussteifungsträger im Treppenauge Quadratrohr 60 x 60 mm beschichten
Anstrichausführung wie Vorposition
05.0128
Aussteifungsträger Treppengeländer beschichten
253,00
lfm
05.0129 Handläufe neu beschichten bestehende anstrichfertig behandelte Bestands-Stahlhandläufe
Durchmesser ca. 30-45 mm beschichten
Ausführung wie Vorpositionen
(Einbauort Treppenhäuser 1, 2 UG bis EG)
05.0129
Handläufe neu beschichten
24,00
lfm
05.0130 Gittertür unter Rettungsbalkon beschichten Gittertür EG 3,335 x 1,02 m (grundiert) beschichten
Aussenbereich EG (siehe beiliegendes Detail 805)
05.0130
Gittertür unter Rettungsbalkon beschichten
1,00
psch
17 A - Estrichwinkel / Deckenanschlagsblech
[17]
A - Estrichwinkel / Deckenanschlagsblech
E
05.0131 Deckenanschlag 120 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 120 mm - Winkel 120 / 120 * 10 mm.
05.0131
Deckenanschlag 120 mm hoch ***
R
118,00
lfm
05.0132 Deckenanschlag 140 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 140 mm - Winkel 140 / 140 * 12 mm.
05.0132
Deckenanschlag 140 mm hoch ***
E
118,00
lfm
05.0133 Deckenanschlag 150 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 150 mm - Winkel 150 / 100 * 12 mm.
05.0133
Deckenanschlag 150 mm hoch ***
4,00
lfm
05.0134 Deckenanschlag 160 mm hoch *** Deckenanschlag, wie vor beschrieben :
- Höhe 160 mm - Winkel 160 / 100 * 10 mm.
05.0134
Deckenanschlag 160 mm hoch ***
4,00
lfm
18 A - Sonstige Beschichtungsarbeiten
[18]
A - Sonstige Beschichtungsarbeiten
E
05.0135 Revisionsklappen aus Stahl Beschichten von Revisionsklappen bis 250 x 250 mm, wie vor beschrieben
05.0135
Revisionsklappen aus Stahl
R
30,00
St
05.0136 Feuerlöschleitung rot beschichten offen verlegte Feuerlöschleitung, Stahlrohr (Steigleitung)
rot beschichten,
Ausführung wie vor beschrieben
05.0136
Feuerlöschleitung rot beschichten
R
10,00
lfm
05.0137 Sonstige Stahlkleinflächen beschichten diverse Stahlteile Kleinflächen bis ca. 0,2 m² beschichten,
wie vor beschrieben
05.0137
Sonstige Stahlkleinflächen beschichten
R
10,00
m2
06 Fußbodenanstrich in Nebenräumen
06
Fußbodenanstrich in Nebenräumen
H - Untergrundprüfung H - Hinweis zur Untergrundprüfung:
Das Bestandsgebäude wurde bis auf den Rohbau zurückgebaut. Der Bestandsestrich (Verbundestrich/Glattstrich) mit ca. 3 cm Bodenaufbau wurde belassen.
Vor Beginn der Fußbodenanstricharbeiten ist der Untergrund auf
Tragfähigkeit, Haftzugfestigkeit, Verschmutzungen,
Restfeuchte und Beschichtbarkeit zu prüfen.
Bedenken sind unverzüglich schriftlich anzumelden.
H - Untergrundprüfung
06.0138 Estrichflächen maschinell reinigen. Estrichflächen maschinell reinigen.
Entfernen von Staub, Schmutz,
Zementschlämme sowie haftungsmindernden
Bestandteilen.
Abrechnung: m²
06.0138
Estrichflächen maschinell reinigen.
2.096,00
m2
06.0139 Nicht tragfähige Altbeschichtungen entfernen Mechanisches Entfernen sämtlicher nicht tragfähiger Altbeschichtungen auf dem Estrich.
Einschließlich: Abtragen loser oder hohl liegender Beschichtungsteile, Kantenverfestigung, Reinigung der bearbeiteten Stellen.
Abrechnung: m²
06.0139
Nicht tragfähige Altbeschichtungen entfernen
100,00
m2
06.0140 Risse im Estrich sanieren Risse im Estrich aufweiten,
entstauben und mit Epoxidharz kraftschlüssig
verschließen.
Abrechnung: lfm
Harz: GISCODE D1, ZP1, RE05, RE10, RE20 oder RE30, RU 0,5 oder RU 1 und EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1P LUS-R
06.0140
Risse im Estrich sanieren
50,00
lfm
06.0141 Ausbrüche und Vertiefungen verschließen Kleinere Ausbrüche und Vertiefunge
mit Reaktionsharzmörtel schließen.
Abrechnung: Kilogramm (KG)
Harz: GISCODE D1, ZP1, RE05, RE10, RE20 oder RE30, RU 0,5 oder RU 1 und EMICODE EC1, EC1PLUS, EC1-R oder EC1P LUS-R
06.0141
Ausbrüche und Vertiefungen verschließen
20,00
KG
06.0142 Schließen von Fehlstellen am Verbundestrich / Glattstrich Schließen von Fehlstellen mittlerer Größe am Verbundestrich / Glattstrich
ca. 30 mm stark
- Ausgebrochene bzw. nicht vorhandene Estrich-Kleinflächen
(z.B. bei Wandabriß) durch auffüllen mit geeignetem Material
reparieren.
Die Oberfläche ist bestandsbündig und übergangsfrei an den
Bestand anzupassen.
Abrechnung nach m² ergänzter Fläche
06.0142
Schließen von Fehlstellen am Verbundestrich / Glattstrich
80,00
m2
06.0143 Estrich mechanisch anschleifen Mechanisches flächiges Anschleifen des vorhandenen Estrichs zur Herstellung eines tragfähigen, haftfähigen Untergrundes für nachfolgende Beschichtungsarbeiten.
Einschließlich:
- Entfernen von Staub, Schleifschlamm, Absaugen der Fläche.
Abrechnung: m²
06.0143
Estrich mechanisch anschleifen
2.096,00
m2
06.0144 Sockel spachteln Untergrundvorbehandlung Sockelflächen :
- Vor den Anstricharbeiten Boden als Untergrund für
Bodenanstrichsockel.
- An sichbar bleibenden Betonwänden, Betonstützen,
Pfeilervorlagen, etc.
- Spachtelung auf Beton ca. 12 cm hoch. Grate
abstoßen. Schließen von Poren und Lunkerstellen mit
Betonspachtelmasse.
Spachtel: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
06.0144
Sockel spachteln
2.508,00
lfm
06.0145 Grundierung Grundierung für nachfolgenden Bodenanstrich geeignet
auf den vorbereiteten Betonuntergrund
aufbringen.
angeb. Fabrikat:
Abrechnung: m²
Grundierung: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
06.0145
Grundierung
2.096,00
m2
06.0146 Bodenanstrich Einfacher, diffusionsoffener, optisch geschlossener Bodenanstrich in Neben- und Technikräumen (UG und 18. OG) auf mineralischem Untergrund (Beton/Estrich).
2 Anstriche mit einem farbigen, wasserbasierten Bodenanstrich (z. B. Acryl- oder PU-Dispersion)
Gesamtverbrauch: ca. 200300 g/m²
Verarbeitung nach Herstellervorschrift
Farbe: heller Grauton nach Wahl des Auftraggebers
Grundierung: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
06.0146
Bodenanstrich
2.096,00
m2
06.0147 Zuschlag Technikräume Zulage zur vorigen Fußbodenbeschichtung:
- Für den Anstrich in Technikräumen.
- Einschl. aller Erschwernisse wegen Rohren, Kanälen,
Leitungen und Einbauten, Schränken, etc,
- Einschl. aller zusätzlichen Schutz- und
Abdeckarbeiten.
(Technikräume UG und 18.OG)
06.0147
Zuschlag Technikräume
884,00
m2
06.0148 Zuschlag ölbeständiger Anstrich Kraftstoffräume Herstellen eines ölfesten, Bodenanstrichs in Tankräumen
(z. B. Öltankraum) auf mineralischem Untergrund (Beton/Estrich) als Zuschlag zur Bodenanstrichposition.
Ausführung gemäß Herstellervorschrift.
Geschlossene, dichte Oberfläche, beständig gegen Heizöl, Diesel, Schmierstoffe und vergleichbare Medien,
hohe Abriebfestigkeit, gute Reinigungsfähigkeit.
Rutschfestigkeit R 10 gemäß DIN 51130
Einschließlich der für diesen Anstrich zusätzlich notwendiger besonderer Untergrundvorbereitungen, sowie allen Abdeck- und Schutzmaßnahmen.
Farbton: Heller Grauton, nach Wahl des Auftraggebers
angeb. Fabrikat:
Abrechnung nach m² fertiggestellter ölbeständiger Bodenfläche
Grundierung: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
06.0148
Zuschlag ölbeständiger Anstrich Kraftstoffräume
87,00
m2
06.0149 Staubbindender Anstrich Aufzugsunterfahrten Herstellen eines staubbindenden Bodenanstrichs in den Aufzugsunterfahrten auf mineralischem Untergrund (Beton/Estrich)
Ausführung gemäß
Herstellervorschrift.
- Geschlossene, dichte Oberfläche, staubbindend.
- hohe Abriebfestigkeit, gute Reinigungsfähigkeit.
einschließlich der für diesen Anstrich zusätzlich notwendiger
besonderer Untergrundvorbereitungen, sowie allen Abdeck-
und Schutzmaßnahmen.
- Aufzugsunterfahrt reinigen und mit staubbindendem
Beschichtungssystem versehen.
Bodenfläche vollständig gemäß Herstellervorschrift
beschichten.
Beschichtung an den aufgehenden Wänden als Sockel
15 cm hoch hochführen.
Übergänge geschlossen und reinigungsfähig herstellen.
Farbton: Heller Grauton, nach Wahl des Auftraggebers
angeb. Fabrikat:
Abrechnung nach m² fertiggestellter ölbeständiger Bodenfläche
Grundierung: lösemittelfrei und weichmacherfrei nach VdL-RL01 oder DE-UZ 102 (SVOC), VOC < 10 g/l
06.0149
Staubbindender Anstrich Aufzugsunterfahrten
28,00
m2
06.0150 Zuschlag für Ausführung als 2K - PU-Beschichtung Fußbodenbeschichtung aus Polyurethan in Technikbereichen, lösemittelhaltig
- 2-komponentig
- zwei Anstrichen, Schichtdicke 0,2-0,5 mm
- Einschl. Vorreinigung, Untergrundbehandlung bzw. Oberfläche Abschleifen
Grundierung.
- Verarbeitung nach Herstellervorschrift.
Farbe: Grauton nach Wahl des Auftraggebers
- z.B. Fabr: PCI Supracolor oder ähnliches
angeb. Fabrikat:
Beschichtung: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20 oder RE 30
06.0150
Zuschlag für Ausführung als 2K - PU-Beschichtung
884,00
m2
06.0151 Zulage für rutschhemmende Ausführung Zulage für rutschhemmende Ausführung
R10 oder R11 in Technikräumen und Waschräumen
Abrechnung: m²
06.0151
Zulage für rutschhemmende Ausführung
M
884,00
m2
06.0152 Sockelbeschichtung Ausführung eines Wandsockels, h = 12 cm.
- Sauber scharf in Flucht von Wandanstrich abgesetzt.
Material, Untergrundvorbereitung und Ausführung wie Bodenanstrichposition
06.0152
Sockelbeschichtung
2.508,00
lfm
06.0153 Zuschlag zur Sockelbeschichtung für ölfeste Ausführung Sockelbeschichtung als ölbeständiger Sockel
Material, Untergrundvorbereitung und Ausführung wie ölbeständiger Anstrich
Einschließlich Ausbildung einer flüssigkeitsdichten Hohlkehle am Übergang Boden/Wand.
Beschichtung: GISCODE PU10, PU40, PU60, RE05, RE10, RE20 oder RE 30
06.0153
Zuschlag zur Sockelbeschichtung für ölfeste Ausführung
68,00
lfm
07 Fugenarbeiten
07
Fugenarbeiten
19 A - Dauerelastische Fugen Innen
[19]
A - Dauerelastische Fugen Innen
E
07.0154 Fugenbreite 5-8 mm Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 5-8 mm
(z.B. an Stahlzargen zu Wand oder zu Gipskarton-/
Gipsplatte bei Bedarf)
07.0154
Fugenbreite 5-8 mm
M
R
600,00
lfm
07.0155 Fugenbreite 10 mm Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 10 mm
(Anschlußfugen Eckzargen an Türen, etc.)
07.0155
Fugenbreite 10 mm
M
R
500,00
lfm
07.0156 Fugenbreite 10 mm - Schachtwände - Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 10 mm
(Anschlußfugen an Schachtwände)
07.0156
Fugenbreite 10 mm - Schachtwände -
M
R
250,00
lfm
07.0157 Fugenbreite 15 mm Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 15 mm
07.0157
Fugenbreite 15 mm
R
500,00
lfm
07.0158 Fugenbreite 25 mm Dauerelastischer Fugenverschluß, wie vor beschrieben,
Fugenbreite 25 mm
07.0158
Fugenbreite 25 mm
R
500,00
lfm
07.0159 Dauerelastische Fuge bei Fußbodenanstrich Dauerelastische Fugen an Übergang Boden / Wand:
- Wasserdicht, nicht alternd, dauerelastisch
- Elastoplastische Fugmasse
- Mit allen Nebenleistungen, wie Reinigen und
Ausstopfen der Fugen sowie entsprechendem
Haftanstrich.
- Fugenbreite bis = 15 mm.
- Mit Fußbodenfarbe des vorigen Titels überstreichbar.
angeb. Fabrikat
(Ecke Übergang Bodenfläche zu Anstrichsockel)
07.0159
Dauerelastische Fuge bei Fußbodenanstrich
2.508,00
lfm
08 Gerüste
08
Gerüste
08.0160 Innengerüste als Standgerüste - Wandflächen Innengerüste für Malerarbeiten:
- Bei Wänden über 3,50 m Wandhöhe.
- Nach den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft.
- Alle Gerüste unter o.g. Wandhöhen sind eine Neben-
leistung und in die Einzelpositionen . . ..einzukalkulieren.
Einbauort: komplettes EG sowie Fluchtflur 18.OG.
Abrechnung nach einzurüstender Wandfläche (m²)
08.0160
Innengerüste als Standgerüste - Wandflächen
1.959,99
m2
08.0161 Innengerüst als Roll- und Fahrgerüst Foyer Innengerüst als Roll- und Fahrgerüst
für Maler-und Tapezierarbeiten
im Luftraum Foyer an Wänden und Decken
nach den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft
Foyer Länge x Breite ca. 9,63 m x 5,52 m
Raumhöhe ca. 7,12 m
EG Westseite Achsen G-I/4-3
08.0161
Innengerüst als Roll- und Fahrgerüst Foyer
1,00
psch
08.0162 Innengerüste Treppenhaus Innengerüste für Maler-und Tapezierarbeiten Treppenhaus an Wänden und Decken nach den Vorschriften der Bauberufsgenossenschaft
Abrechnung pro Treppenhaus (UG-18.OG) pauschal.
(Siehe beiliegende Schnitte durch die Treppenhäuser)
2 läufige Podesttreppe,
Grundfläche Treppenhaus: ca. 4,95 m x 2,70 m
Gesanthöhe innen: ca. 38,36 m
Das Gerüst ist so zu stellen, dass eine (erschwerte) Begehung des Treppenhauses möglich bleibt.
08.0162
Innengerüste Treppenhaus
2,00
St
09 Taglohnarbeiten
09
Taglohnarbeiten
20 A - Taglohnarbeiten
[20]
A - Taglohnarbeiten
E
09.0163 Vorarbeiter Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben,
für Maler-Vorarbeiter
09.0163
Vorarbeiter
M
R
80,00
Std
09.0164 Facharbeiter Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben,
für Maler-Facharbeiter
09.0164
Facharbeiter
M
R
160,00
Std
09.0165 Helfer Taglohnarbeiten, wie vor beschrieben,
für Maler-Helfer
09.0165
Helfer
M
R
200,00
Std
09.0166 Materialkosten bei Taglohnarbeiten Materialkosten bei Taglohnarbeiten
Für im Rahmen der Taglohnarbeiten erforderliche Materialien
(z. B. Farben, Fugenmaterialien, Verbrauchs- und Kleinmaterial) wird vorläufig ein Ansatz von 4.000,00 € netto berücksichtigt.
Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem, nachgewiesenem Aufwand gegen Vorlage entsprechender Belege.
09.0166
Materialkosten bei Taglohnarbeiten
1,00
psch