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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschreibung 1. Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschreibung
Bauvorhaben: Sanierung / Modernisierung Mehrfamilienhaus
Voigtstraße 26 in 10247 Berlin
Bauherr/Auftraggeber. WBF Wohnungsbaugesellschaft Friedrichshain mbH
c/o WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH
Dircksenstraße 38
10178 Berlin
Generalplanung iwb Ingenieurge Generalplanung GmbH & Co.KG
Stralauer Platz 34
10234 Berlin
Weitere Angaben zur Maßnahme:
24 Wohnungen
Vorderhaus, Seitenflügel, Gartenhaus
mit DG Ausbau im VH
vorgesehene Ausführungszeit Januar 2027 - November 2027
vorgesehene Abschnitte 1 Bauabschnitt
Allgemeine Angaben zur Leistungsbeschreibung
Baubeschreibung Baubeschreibung
Allgemeine Baubeschreibung
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Wohnungsbau aus dem Jahr 1900 in Berlin Friedrichshain Das Objekt besteht als Berliner Altbau aus Vorderhaus, Seitenflügel und Hinterhaus. Das vollunterkellerte Gebäude verfügt über 5 Vollgeschosse mit 24 vermieteten Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten.
Das Gebäude misst an den Traufen der Straßenseite und des Hofes eine Höhe von ca. 18,00m über Terrain, an der rückwärtigen Fassade und der Fassade zum Nachbarn eine Höhe von ca. 22,0m über Terrain.
Das Wohngebäude ist als Mauerwerksbau errichtet.
Die Wohnungen werden in den über innenliegende Treppenhäuser erschlossen. Das Dach ist als berliner Dach ausgebildet mit einer Steildachfläche, Ziegel gedeckt sowie einer Flachdachebene. Der Zugang erfolgt über einen nicht ausgebauten Teil des Dachraums. Das UG verfügt über Nutzflächen (Mieterkeller), eine technische Gebäudezentrale für die Heizungsanlage, elektrische Anschlussräume und allgemein genutzte Bereiche wie einen Waschmaschinen und Trockenraum.
Die Bauleistungen beinhalten Leistungen an der Fassade zur energetischen Sanierung des Gebäudes, geplant sind folgende Leistungen:
Schadstoffbeseitigung : Vorhandene Schadstoffe wie Asbest, KMF und PAK etc. in den entsprechenden Bereichen werden fachgerecht ausgebaut und entsorgt. Dazu zählen Abdichtungsmaterialien mit PAK oder braunscher Spachtelmasse auf dem Dach.
Maßnahmen Hochbau allgemein:
Fassadenarbeiten:
Einrüsten des Gebäudes
Anbringung WDVS - Austausch Fenster
Maßnahmen an den Loggien/Balkonen
Die Balkonböden werden instandgesetzt (Risssanierung und neue Beschichtungslage)
Fenster und Fenstertüren:
Austausch der vorhandenen Wohnungsfenster, Loggiatüren und Treppenhausfenster aus Holz gegen neue Kunststofffenster einschließlich Fensterbleche außen und Fensterbänke innen inkl. Außenluftdurchlässen für die Wohnungslüftung; die Fenster der Wohnungen im Erdgeschoss werden mit einbruchhemmenden Beschlägen und Rollläden ausgestattet.
Malermäßige Instandsetzung der Fensterleibungen nach Fensteraustausch im Innenbereich Arbeiten im Eingangsbereich und im Treppenhaus:
Instandsetzung der Eingangspodeste, der Vordächer und Fußabstreifer Instandsetzung der Hauseingangstüren
Austausch der Treppenhausfenster gemäß vorgenannter Beschreibung
Malermäßige Instandsetzung der Wände, Decken, Treppengeländer und Kellertüren (Überholungsanstrich) nach Bedarf Dacharbeiten bei den Flachdächern mit Abdichtung:
- Reparaturmaßnahmen bei Bedarf
Erneuerung der Dacheinstiege
Nachrüsten von sicherheitsrelevanten Einrichtungen, z.B. Sekuranten Austausch der vorhandenen Fallrohre und Standrohre
Erneuerung Dachrinne incl. Schneefanggitter Außenanlagen:
Rückschnitt im hausnahen Bereich für das Gerüsterstellen Wiederherstellung der durch die Baumaßnahmen in Anspruch genommenen Flächen Herrichtung Aufstellflächen für das Anleitern der Feuerwehr
Baubeschreibung
ZTV Betonarbeiten Es obliegt grundsätzlich dem Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigtem, die Reihenfolge der Herstellung der einzelnen Bauteile zu bestimmen. Daraus resultierende zusätzlich technologisch bedingte Maßnahmen, wie Schalungsausschnitte, Bewehrungsanschlüsse, Abstellungen, gelten als Nebenleistungen.
Öffnungen, Durchbrüche, Aussparungen in Decken sind gegen Niederschlagswasser während der Rohbauarbeiten provisorisch abzudichten.
Das Verlegen von Rohren, z.B. Leerrohre für elektrische Leitungen, sanitäre Installationen, und Einbauteilen, z.B. Einbautöpfe für Einbauleuchten und spezielle Anker und Befestigungsunterteile soll entweder unter Anwesenheit der betreffenden Unternehmen erfolgen oder ist diesen zu gestatten. Auf die entsprechende Fixierung ist zu achten.
Die Löcher der Schalungsabstandhalter sind nach dem Ausschalen zu schließen.
Werden zur Herstellung von Aussparungen Schaumkörper in die Schalung eingebaut, sind sie beim Ausschalen restlos zu entfernen. Das Ausbrennen von Schalungen für Aussparungen ist untersagt.
Sichtbeton
Sichtbeton ist in der Sichtbetonklasse SB 3 gemäß DBV-Merkblatt Sichtbeton auszuführen. Eine nachträgliche Ausbesserung von Fehlstellen ist ohne vorherige Abstimmung mit der Bauleitung untersagt.
Bewehrung
Bei Kragplatten im Außenbereich ist die Bewehrung so aufzubiegen, dass auch im Bereich von Tropfkanten oder gefasten Kanten die Mindestbetondeckung garantiert ist.
Der Auftragnehmer vereinbart rechtzeitig die Termine für vorgeschriebene Abnahmen mit dem Prüfingenieur. Die Bauleitung ist darüber zu informieren. Eine Ausfertigung des Überwachungsberichtes / Abnahmeprotokolls der Bewehrung ist dem Auftraggeber zu übergeben.
Stahlbetonfertigteile
An Stelle von Ortbetonausführungen können die Stahlbetonarbeiten auch mit Fertigteilen ausgeführt werden. In dem Fall hat der AN die Ausführungsplanung mit zu übernehmen und entsprechend in die Preise mit einzukalkulieren.
Für Stahlbetonfertigteile hat der Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung den Lieferschein nach DIN 1045-4 der Bauleitung vorzulegen. Konstruktionszeichnungen sind auf Verlangen zu liefern.
Durch den Auftragnehmer zu liefernde statische Nachweise umfassen auch:
- Anforderungen an die Auflager
- Berücksichtigung der Anhängelasten
- Angabe der Verbindungsmittel
- Befestigungspunkte für provisorische Umwehrungen
- Montageabsteifungen einschließlich Befestigungspunkte oder -linien
Kennzeichnungen nach 1045-4 müssen im Montagezustand lesbar sein.
Gründungen
Vor Einbringen des Betons bzw. von Sauberkeits- oder kapillarbrechenden Schichten ist grundsätzlich die
Zustimmung der Bauleitung einzuholen. Es darf nur auf ein ungestörtes Planum bzw. eine Fundamentsohle aus gewachsenem Erdreich gegründet werden. Die Fläche ist von losen Bestandteilen zu befreien. Ein Prüfprotokoll zur Messung der Proktordichte des Baugrundes ist vorzulegen.
Transportbeton
Das Reinigen von Maschinen und Fahrzeugen für Transportbeton darf nur an mit der Bauleitung abgestimmten Stellen auf der Baustelle erfolgen. Rückstände sind zu beseitigen.
Bemerkung zu den Umbauarbeiten:
Grundsätzlich muss vor dem Abbruch tragender Konstruktionen:
a) überprüft werden, ob die vorhandene Konstruktion mit den Annahmen in der Statik übereinstimmt,
b) durch Hilfskonstruktionen die Standsicherheit des Gebäudes gewährleistet sein. Grundsätzlich ist vor Abbruch tragender Wände beidseitig und flächig mit Stützen und Rähmen durch alle Geschoss abzustützen. Bei festgestellten Abweichungen der vorhandene Konstruktion gegenüber den Annahmen in der Statik bzw. Unklarheiten sind die entsprechenden Arbeiten unverzüglich einzustellen und der Statiker ist zu benachrichtigen.
Für die Schweißarbeiten von Bewehrungen muss der AN die entsprechenden Eignungsnachweise (Schweißscheine) vorlegen.
ZTV Betonarbeiten
ZTV Mauerarbeiten Stein-/Ziegelpakete sind bei der Anlieferung auf Paletten, Bohlengelege oder Ähnlichem abzusetzen und zu
lagern.
Auf der Baustelle lagernde Baustoffe, auch Steine und Ziegel, sind durch Abdecken mit Folie, Planen oder dergleichen gegen Niederschläge zu schützen.
Wände dürfen nur aus dem in der Leistungsbeschreibung, dem Standsicherheitsnachweis und den Ausführungszeichnungen angegebenen Steinen ausgeführt werden. Mischmauerwerk, auch durch Verwenden einzelner von den Vorgaben abweichender Steine ist unzulässig.
Sofern die Hersteller für das zu verwendende großformatige Steinmaterial Passstücke anbieten, sind diese grundsätzlich zu verwenden.
Wenn Steine für Passstücke getrennt werden müssen, weil die Industrie für das zu verwendende Steinmaterial keine fertigen Passstücke anbietet, dann ist das Trennen nur durch materialgerechte Verfahren, z.B. Sägen bei Porenbeton oder Leichtziegel, zulässig.
Im Regelfall bleibt die Wahl der starren Wandanschlüsse (Nut, Verzahnung, Anker) dem Auftragnehmer überlassen. Werden bei Stumpfstoßtechnik Flachstahlanker eingebaut, so sind sie grundsätzlich mit einer Einzellänge von 30 cm und im Abstand von maximal 25 cm mittig in die Lagerfuge einzubauen.
Nichtragende innere Trennwände dürfen auch nach Fertigstellung und Ingebrauchnahme dauerhaft keinen Belastungen aus Deckenplatten, Unterzügen, Balken und dergleichen ausgesetzt werden. Deshalb ist darauf zu achten, dass es zu keiner starren Verbindung der Wand zu Decke, Unterzug, Balken oder dergleichen kommt und ein der noch zu erwartenden Durchbiegung dieser Bauteile entsprechender gleitender Deckenanschluss ausgebildet wird.
Die Ausführung von Stoßfugen hat grundsätzlich nach DIN 1053-1 oder den Herstellervorschriften zu erfolgen. Das Schließen breiterer Stoßfugen durch nachträgliches Ausmörteln gilt insbesondere bei Außenwänden aus hochdämmenden Steinen als schwerwiegender Mangel.
Alle groben Verschmutzungen am Mauerwerk sind täglich zu entfernen, bevor der Abbindeprozess abgeschlossen ist. Spezielle Reinigungsverfahren bei starker Verschmutzung sind vor Ausführung mit dem Auftraggeber festzulegen.
Mauersteinversetzungsgeräte ("Deckenkräne") dürfen nur nach Zustimmung der Bauleitung eingesetzt werden, es sei denn, die Decken haben ihre projektierte Tragfähigkeit erreicht und die zulässigen Einzellasten werden durch das Gerät nicht überschritten.
Ungeschützte Bauteile aus Aluminium dürfen keinen Kontakt mit Zement- oder Kalkmörtel haben. Nicht korrosionsgeschützte Stahlteile dürfen nur mit reinem Zementmörtel eingesetzt oder umhüllt werden.
Bei längeren Arbeitsunterbrechungen und bei Regen ist das Mauerwerk abzudecken; es muss auch vor Spritzwasser von den Arbeitsbühnen der Gerüste geschützt werden, falls diese nicht aus durchlässigem Material bestehen.
Fugenglattstrich ist nach dem Ansteifen, aber noch im verformungsfähigen Zustand, des Mörtels mittels eines Kunststoffschlauchs (Durchmesser ca. 1,5- bis 2-fache Fugenbreite), eines Holzspatels oder eines Fugeisens durchzuführen. Um ein gleichmäßiges Farbbild der Fugen zu erhalten, ist Werkmörtel gleicher Zusammensetzung zu verwenden.
Das Mauerwerk ist nach entsprechender Mörtelabbindezeit unverzüglich zu säubern.
ZTV Mauerarbeiten
ZTV Putzarbeiten Fenster, Fensterstöcke, Türen, Türfutter, Türrahmen, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile, angrenzende Bauteile etc. sind sorgfältig abzudecken. Beim Entfernen von Putzschichten sind Geräte, Einrichtungen u. ä. staubsicher abzudecken.
Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen. Im Zweifel sind Proben an unsichtbarer Stelle vorzunehmen.
Eingebaute Teile, die durch Mörtel verschmutzt werden, sind sofort ohne Beschädigung zu reinigen.
Alle Elektrodosen, Auslässe und später freizulegenden Einbauteile sind zu kennzeichnen, sie sind nach dem Putzen freizulegen; die Dosen sind sauber anzuarbeiten und von Mörtel zu reinigen. Diese Arbeiten werden nicht gesondert vergütet.
Einbauteile aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen.
Fensterbänke, Rohre, Einbauten u. dgl. sind so einzuputzen, dass am Putz keine Schäden durch thermische Längenänderungen entstehen können.
Einbauteile wie Eck- und Abschlußprofile sind korrosionsgeschützt zu liefern, bei Zement- und Kalk-Zement- putzen aus Stahl verzinkt, bei Gipsputzen aus Aluminium.
Bei Abnahme der Putzarbeiten sind die geputzten Räume besenrein zu übergeben.
ZTV Putzarbeiten
Ausführungsunterlagen Folgende Ausführungsunterlagen sind der Ausschreibung beigefügt und sind bei der Preisbildung entsprechend zu berücksichtigen und einzukalkulieren:
- Grundriss KG, EG und DG
- Ansichten Straßenseite, Hofseite und Giebel
- Gebäudeschnitt A-A
Ausführungsunterlagen
erweitertes Bauhauptgewerk erweitertes Bauhauptgewerk
erweitertes Bauhauptgewerk
1 erweitertes Bauhauptgewerk
1
erweitertes Bauhauptgewerk
Reinigung Reinigung
Reinigung
1. 5 Reinigung
1. 5
Reinigung