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Angebot einreichen
bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
00
Z
Ständige Vertragsbestimmung LB
Soweit in Vorbemerkungen oder
Positionstexten nicht anders angegeben,
gelten folgende Regelungen.
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit
der Standardisierten Leistungsbeschreibung
Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben
vom Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder
Widersprüchen in den Formulierungen gilt
nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem
zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien,
Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem
Begriff Material bezeichnet, für technische
Geräte und Anlagen wird der Begriff
Erzeugnis/Type verwendet.
4. Bieterangaben zu
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Die in den Bieterlücken angebotenen
Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen
mindestens den in der Ausschreibung
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen
gelten für den Fall des Zuschlages als
Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur
mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der
Bieter die im Leistungsverzeichnis
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen vollständig nach
(Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen
Positionen zusätzlich beispielhafte
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt,
können in der Bieterlücke gleichwertige
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten
werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit
sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine
Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl
ein, gelten die beispielhaft genannten
Materialien/Erzeugnisse/Typen als
angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten
Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle
für den projektspezifischen
Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen
oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische
Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem
Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene
gleichwertige technische Spezifikationen
vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern
die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer
nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch
das Liefern der zugehörigen
Materialien/Erzeugnisse/Typen
einschließlich Abladen, Lagern und Fördern
(Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder
Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung
besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen,
Betriebsanleitungen oder dergleichen
erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür
in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern
vereinbart, ist der Transport bis zur
vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse)
und das Abladen in die Einheitspreise
einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren von
Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart,
ist das Fördern (Vertragen) von der
Lagerstelle oder von der Abladestelle bis
zur Einbaustelle in den jeweiligen
Einheitspreis der zugehörigen
Verarbeitungs- oder
Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der
Geschoße.
Positionstexten nicht anders angegeben,
gelten folgende Regelungen.
1. Standardisierte Leistungsbeschreibung:
Dieses Leistungsverzeichnis (LV) wurde mit
der Standardisierten Leistungsbeschreibung
Hochbau, Version 18, 2009-11, herausgegeben
vom Bundesministerium für Wirtschaft,
Familie und Jugend (BMWFJ), erstellt.
2. Unklarheiten, Widersprüche:
Bei etwaigen Unklarheiten oder
Widersprüchen in den Formulierungen gilt
nachstehende Reihenfolge:
1. Folgetext einer Position (vor dem
zugehörigen Grundtext)
2. Positionstext (vor den Vorbemerkungen)
3. Vorbemerkungen der Unterleistungsgruppe
4. Vorbemerkungen der Leistungsgruppe
5. Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung
3. Material/Erzeugnis/Type:
Bauprodukte (z.B. Baumaterialien,
Bauelemente, Bausysteme) werden mit dem
Begriff Material bezeichnet, für technische
Geräte und Anlagen wird der Begriff
Erzeugnis/Type verwendet.
4. Bieterangaben zu
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Die in den Bieterlücken angebotenen
Materialien/Erzeugnisse/Typen entsprechen
mindestens den in der Ausschreibung
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen.
Angebotene Materialien/Erzeugnisse/Typen
gelten für den Fall des Zuschlages als
Vertragsbestandteil. Änderungen sind nur
mit ausdrücklicher Zustimmung des
Auftraggebers zulässig.
Auf Verlangen des Auftraggebers weist der
Bieter die im Leistungsverzeichnis
bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten
technischen Anforderungen vollständig nach
(Erfüllung der Mindestqualität).
5. Beispielhaft genannte
Materialien/Erzeugnisse/Typen:
Sind im Leistungsverzeichnis zu einzelnen
Positionen zusätzlich beispielhafte
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeführt,
können in der Bieterlücke gleichwertige
Materialien/Erzeugnisse/Typen angeboten
werden. Die Kriterien der Gleichwertigkeit
sind in der Position beschrieben.
Setzt der Bieter in die Bieterlücke keine
Materialien/Erzeugnisse/Typen seiner Wahl
ein, gelten die beispielhaft genannten
Materialien/Erzeugnisse/Typen als
angeboten.
6. Zulassungen:
Alle verwendeten
Materialien/Erzeugnisse/Typen haben alle
für den projektspezifischen
Verwendungszweck erforderlichen Zulassungen
oder CE-Kennzeichen.
7. Leistungsumfang:
Jede Bezugnahme auf bestimmte technische
Spezifikationen gilt grundsätzlich mit dem
Zusatz, dass auch rechtlich zugelassene
gleichwertige technische Spezifikationen
vom Auftraggeber anerkannt werden, sofern
die Gleichwertigkeit vom Auftragnehmer
nachgewiesen wird.
Alle beschriebenen Leistungen umfassen auch
das Liefern der zugehörigen
Materialien/Erzeugnisse/Typen
einschließlich Abladen, Lagern und Fördern
(Vertragen) bis zur Einbaustelle.
Sind für die Inbetrieb- oder
Ingebrauchnahme einer erbrachten Leistung
besondere Überprüfungen, Befunde, Abnahmen,
Betriebsanleitungen oder dergleichen
erforderlich, sind etwaige Kosten hierfür
in die Einheitspreise einkalkuliert.
8. Nur Liefern:
Ist ausdrücklich nur das Liefern
vereinbart, ist der Transport bis zur
vereinbarten Abladestelle (Lieferadresse)
und das Abladen in die Einheitspreise
einkalkuliert.
9. Nur Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren:
Ist ausdrücklich nur das Verarbeiten oder
Versetzen/Montieren von
Materialien/Erzeugnissen/Typen vereinbart,
ist das Fördern (Vertragen) von der
Lagerstelle oder von der Abladestelle bis
zur Einbaustelle in den jeweiligen
Einheitspreis der zugehörigen
Verarbeitungs- oder
Versetz-/Montagepositionen einkalkuliert.
10. Geschoße:
Alle Leistungen gelten ohne Unterschied der
Geschoße.
00.07
Z
Allgemeine Bestimmungen BauKG
00.11
Angebotsbestimmungen
00.12
Umstände der Leistungserbringung
00.13
Z
Hebegeräte
00.15
Besondere Bestimmungen des Auftraggebers
00.16
Besondere Bestimmungen für den Einzelfall
52
Z
Alu-Glas-Konstruktionen
Fenster, türen und Glasfassaden als
Aluminiumkonstruktion, thermisch getrennte
Profile nach statischen Erfordernissen,
Drehkippflügel, oder Festverglasung, oder
geschlossene Paneele, alle Teile
beschichtet in RAL-Farbton nach Wahl des
Auftraggebers.
Aluminiumkonstruktion, thermisch getrennte
Profile nach statischen Erfordernissen,
Drehkippflügel, oder Festverglasung, oder
geschlossene Paneele, alle Teile
beschichtet in RAL-Farbton nach Wahl des
Auftraggebers.
52.44
Z
Pfosten-Riegel-Fassade
52.45
Z
AluTüren