24. Zimmerer und Dachdeckerarbeiten
Villa Umbau u. Erweiterung Musäusstraße 7
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Baubeschreibung 1. Allgemeine Angaben Auf dem Grundstück befindet sich eine unbewohnte Villa, Baujahr 1922, in erhöhter Lage auf einem kleinen Hügel in einem parkähnlichen Garten. - Geländemittel: +53,69 m NHN - Erdgeschoss: +54,88 m NHN (1,19 m über Geländemittel; ca. 3,46 m über Straßenniveau) - Oberstes Geschoss mit Aufenthaltsräumen: Obergeschoss, OKFF +3,84 m (5,03 m über Geländemittel) - Grundfläche: 447,96 m² - Geschossfläche: 661,61 m² - Wohnfläche: 511,32 m² - Nutzfläche: 553,81 m² Das Mansarddach enthält ein Obergeschoss und ein unausgebautes Dachgeschoss. Eine Bestandsgarage befindet sich auf Untergeschossniveau an der Straßenseite. Das Gebäude ist nicht denkmalgeschützt. Die geplante Nutzung ist ausschließlich Wohnen. Anforderungen nach GEG 2024 und DIN 4109 werden eingehalten. 2. Bestand und Baugeschichte Errichtet 1922 durch einen jüdischen Kaufmann. Nach Bombenschaden im Zweiten Weltkrieg Wiederaufbau mit veränderter Dachform/-höhe und Umbau zum Mehrfamilienhaus mit innenliegendem Treppenhaus. Zuletzt nur noch eine von sechs Wohnungen zeitweise bewohnt. Gebäude und Garten in sanierungsbedürftigem Zustand. 3. Geplante Maßnahmen 3.1 Nutzung - Zusammenlegung der fünf Wohneinheiten in Erd- und Obergeschoss zu einer Familienwohnung - Gästewohnung im Untergeschoss (nur privat genutzt) - Saunabereich und Lagerräume im Untergeschoss 3.2 Baukörper / Erweiterungen - Erneuerung des Dachs wegen Schädlingsbefall, leichte Erhöhung zur Annäherung an ursprüngliche Dachform, Dachraum bleibt unausgebaut - Erweiterung Untergeschoss Südwestseite um Garage und Technikraum; Einschnitt des Geländes für ebenerdigen Zugang - Aufzugseinbau für barrierefreie Erschließung aller Geschosse, Niveauregulierung im Untergeschoss -  Neubau Speiseraum auf Garagendach, Anbindung an Küche, umlaufende Terrasse mit Pergola-Dach, Treppe zum Poolbereich - Poolhaus zur Lagerung von Garten- und Terrassenmöbeln 3.3 Fassade / Fenster - Vergrößerung/Anpassung von Fensterformaten, bodentiefe Elemente im Erdgeschoss - Austausch aller Fenster durch moderne Dreifachverglasung - Fassadendämmung gemäß GEG, neuer Putz unter Erhalt prägender Gestaltungselemente 4. Erschließung - Hauptzugang über bestehende Treppe von der Musäusstraße - Neue Gehwegüberfahrt zur Garage - Nebeneingang für Gästewohnung an der Nordseite - Innere Erschließung: Freitreppe zwischen EG und OG, Treppe ins UG, Treppe zum Dachboden - Aufzug über Garage ebenerdig erreichbar, fährt alle Geschosse an - Zweiter Rettungsweg über Anleiterfläche unter Fenster eines straßenseitigen Kinderzimmers 5. Konstruktion 5.1 Bestand - Außen-/Innenwände: verputztes Mauerwerk - Decken: historische Steineisendecken/Stahlsteindecken oberhalb Sockelgeschoss; Holzbalkendecken in oberen Geschossen (sanierungsbedürftig) - Dachstuhl und Dachbodendecke: stark geschädigt (Schädlingsbefall) 5.2 Sanierung / Neubau - Statische Ertüchtigung Holzbalkendecken, Austausch schadhafter Balken - Vollständige Erneuerung Dachstuhl und Dacheindeckung (Tondachziegel) - Teilweise Unterfangung UG, neue Stahlbetonbodenplatte - Fahrstuhlschacht in Stahlbeton - Garagenanbau als Betonkonstruktion mit Spannbetondecke - Speiseraum- und Poolhausanbau in Holzrahmenbauweise mit raumhohen Glaselementen 5.3 Dachneigungen Mansarddach - Obergeschoss: 74° - Dachgeschoss: 47° - Oberer Dachbereich: 11°, belegt mit Photovoltaik 6. Haustechnik - Bestehende Medienversorgung bleibt über Hausanschlussraum - Vollständige Erneuerung der Haustechnik, Stränge und Leitungen - Wärmeerzeugung: Luft-Wärmepumpe - Photovoltaikanlagen auf Flachdachanteilen des Mansarddachs und Garagenanbau - Kamin im Wohnzimmer mit gemauertem Schornstein, Abgasführung firstnah über Dach gemäß BImSchG 7. Brandschutz Gebäudeklasse 3, kein Sonderbau, Brandschutznachweis liegt vor. 8. Standsicherheit Gesonderter Standsicherheitsnachweis wird nachgereicht. 9. Wärmeschutz / Energie GEG Nachweis liegt vor 10. Stellplätze Bestandsgarage + Garagenanbau: 4 Kfz-Stellplätze, mindestens 4 Fahrradstellplätze 11. Denkmalschutz Kein Denkmalschutz vorhanden.
Baubeschreibung
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
0 Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
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Sicherheitseinrichtungen, Baustelleneinrichtungen
Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18920  Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen DIN EN IEC 61439-5; VDE 0660-600-5  Niederspannung-Schaltgerätekombinationen - Teil 5: Schaltgerätekombinationen in öffentlichen Energieverteilungsnetzen ASR  Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) ASR A5.2  Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen BaustelleneinrVV HA  Technische Baubestimmungen; Baustelleneinrichtungen; Sicherheitsregeln für die Einrichtung und den Betrieb auf Baustellen RSA 21  Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen 3. Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. 4. Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind die Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Vom Auftraggeber zu tragende Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung werden gegen Nachweis erstattet. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Sicherheits- und Baustelleneinrichtung
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan Der AN legt innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung einen detaillierten Baustelleneinrichtungsplan vor, Übergabe digital, pdf-Format
Standardbesch Baustelleneinrichtungsplan
22-7Uhr Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit Unterlassen aller Bauarb. In der Zeit von 22 bis 7 Uhr sind Bauarbeiten nicht erlaubt.
22-7Uhr Standardbesch Lärmsch. Arbeitszeit Unterlassen aller Bauarb.
Mitnutzung Fremdgewerke Dem Auftragnehmer ist bekannt und er duldet, dass Teile der Baustelleneinrichtung, insbesondere Gerüste, Hebezeuge und Sanitäreinrichtungen auch von Fremdgewerken über die Bauzeit der Rohbauarbeiten hinaus nach Absprache genutzt werden.
Mitnutzung Fremdgewerke
Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
0. 3 Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
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Verkehrsflächen, Transportwege, Behelfsbrücken
Zimmer- und Holzbauarbeiten Zimmer- und Holzbauarbeiten
Zimmer- und Holzbauarbeiten
16 Zimmer- und Holzbauarbeiten
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Zimmer- und Holzbauarbeiten
Technische Vorbemerkung - Zimmer- und Holzbauarbeiten Technische Vorbemerkung - Zimmer- und Holzbauarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18100  Türen; Wandöffnungen für Türen; Maße entsprechend DIN 4172 DIN 18542  Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen - Anforderungen und Prüfung DIN 68364  Kennwerte von Holzarten - Rohdichte, Elastizitätsmodul und Festigkeiten DIN EN 316  Holzfaserplatten - Definition, Klassifizierung und Kurzzeichen DIN EN 335  Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Gebrauchsklassen: Definitionen, Anwendung bei Vollholz und Holzprodukten DIN EN 350  Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Prüfung und Klassifizierung der  Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten gegen biologischen Angriff DIN EN 351-1  Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Mit Holzschutzmitteln behandeltes Vollholz - Teil 1: Klassifizierung der Schutzmitteleindringung und -aufnahme DIN EN 384  Bauholz für tragende Zwecke - Bestimmung charakteristischer Werte für mechanische Eigenschaften und Rohdichte DIN EN 460  Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Leitfaden für die Anforderungen an die Dauerhaftigkeit von Holz für die Anwendung in den Gebrauchsklassen DIN EN 824  Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rechtwinkligkeit DIN EN 844  Rund- und Schnittholz - Terminologie DIN EN 912  Holzverbindungsmittel - Spezifikationen für Dübel besonderer Bauart für Holz DIN EN 1313-1  Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 1: Nadelschnittholz DIN EN 1313-2  Rund- und Schnittholz - Zulässige Abweichungen und Vorzugsmaße - Teil 2: Laubschnittholz DIN EN 1315  Dimensions-Sortierung von Rundholz DIN EN 1316  Normenreihe: Laub-Rundholz; Qualitäts-Sortierung DIN EN 1380  Holzbauwerke - Prüfverfahren - Tragende Verbindungen mit Nägeln, Schrauben, Stabdübeln und Bolzen DIN EN 1607  Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Zugfestigkeit senkrecht zur Plattenebene DIN EN 12089  Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Biegebeanspruchung DIN EN 13810-1  Holzwerkstoffe - Schwimmend verlegte Fußböden - Teil 1: Leistungsspezifikationen und Anforderungen DIN EN 14322  Holzwerkstoffe - Melaminbeschichtete Platten zur Verwendung im Innenbereich - Definition, Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 14519  Innen- und Außenbekleidungen aus massivem Nadelholz - Profilholz mit Nut und Feder DIN EN ISO 29465  Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Länge und Breite DIN EN ISO 29466  Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Dicke DIN EN ISO 29469  Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung des Verhaltens bei Druckbeanspruchung DIN EN ISO 29470  Wärmedämmstoffe für das Bauwesen - Bestimmung der Rohdichte VDI 3755  Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention  Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle, Steinwolle) Handlungsanleitung  Herausgeber: Fachverband Mineralwolleindustrie e.V. und andere IVD-Merkblatt Nr. 9  Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 19-2  Abdichtungen von Fugen und Anschlüssen im Dachbereich. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen, Montageklebstoffen, Butyldichtungsbändern und -profilen. - Teil 2 Luftdichte Ebene  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 20  Fugenabdichtung an Holzbauteilen und Holzwerkstoffen. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21  Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24  Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27  Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28  Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30  Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt 5  Bäder, Feucht- und Nassräume im Holz- und Trockenbau - Innenraumabdichtung nach DIN 18534  Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten Porenbetonbericht 28  Bekleidungen auf Porenbetonmauerwerk  Herausgeber: Bundesverband Porenbeton RAL-GZ 402  Blockhausbau - Gütesicherung  Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 411  Imprägnierte Holzbauelemente - Gütesicherung  Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 422  Holzhausbau - Gütesicherung  Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. RAL-GZ 428  Recyclingholz - Gütesicherung  Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2021  Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept  Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) WTA-Merkblatt 1-2-21/D  Der Echte Hausschwamm - Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen, bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 7-2-19/D  Historische Holzkonstruktionen - Zustandsermittlung und Beurteilung der Tragfähigkeit geschädigter und verformter Holzkonstruktionen  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-3-22/D  Fachwerkinstandsetzung nach WTA III: Ausfachungen von Sichtfachwerk  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-5-18/D  Fachwerkinstandsetzung nach WTA V: Innendämmungen  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 8-7-20/D  Fachwerkinstandsetzung nach WTA VII: Beschichtungen von Sichtfachwerkfassaden - Holz  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Kellergeschoss bis Dachgeschoss Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:  Lastklasse: 3  Breitenklasse: 09  Höhe der obersten Gerüstlage in m: ca. 8-10m 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Klebstoffe müssen so beschaffen sein, dass durch sie eine feste und dauerhafte Verbindung erreicht wird. Sie dürfen die zu klebenden Materialien nicht negativ beeinflussen und nach der Verarbeitung keine Belästigung durch Geruch hervorrufen. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Alle Maße sind vor der Ausführung am Bau zu überprüfen, sofern keine Detailzeichnungen mit verbindlichen Maßangaben vorliegen. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Beim Einbau von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Als Gefahrstoffe nach der Gefahrstoffverordnung einzuordnende Anstrichstoffe und Lösungsmittel dürfen grundsätzlich nur in Originalgebinden auf der Baustelle verarbeitet werden. Ist eine Umfüllung nicht zu vermeiden, müssen die Behälter wie das Originalgebinde gekennzeichnet sein. Über den Verbleib von Reststoffen kann die Bauleitung einen Nachweis verlangen. Die abgebundenen Dachteile sowie der fertige Dachstuhl sind vom Statiker abzunehmen. Hierüber ist ein Abnahme-Protokoll zu erstellen und in dreifacher Ausfertigung dem Auftraggeber auszuhändigen. Wenn bei Umbauarbeiten nicht den Plänen oder der Ausschreibung entsprechende Bedingungen oder Umstände auftreten oder Holzschädigungen vorgefunden werden, ist umgehend die Bauleitung zu verständigen. Holzteile, die auf Bauteilen aus Beton oder Mauerwerk aufliegen, sind mit einer Lage unbesandeter Bitumenpappe oder gleichwertigem Material von diesem zu trennen. Kanten von sichtbar bleibenden gehobelten Hölzern im Außenbereich sind leicht zu brechen. Klammerverbindungen - auch mit Holzwerkstoffplatten - dürfen nur mit speziellen Geräten hergestellt werden; das Einschlagen mit dem Hammer ist unzulässig. Dämmungen Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen sind die Regeln der BG Bau Fachinfo Gefahrstoffe Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. Bei der Ausführung von Bauteilen und Anschlüssen, die der Herstellung der Luftdichtheit des Gebäudes dienen, ist davon auszugehen, dass vor oder bei der Abnahme der Leistungen durch den Auftraggeber oder eine von ihm beauftragte Fachkraft eine Prüfung der Luftdichtheit durch einen Blowerdoor-Test durchgeführt wird. Holzschutz Bei tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen der Gebrauchsklasse 0 nach DIN 68800-3 sowie allen sonstigen Bauteilen, insbesondere in ständig oder zeitweise von Menschen genutzten Räumen, sind keine vorbeugenden chemischen Holzschutzmittel anzuwenden. Balkenköpfe und andere Bauteile aus Holz, die in Mauerwerk einbinden, sind mit einem chemischen Holzschutz nach DIN 68800-3 zu versehen. Dem Auftraggeber ist die Bescheinigung nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 zu übergeben. Die Kennzeichnung behandelten Holzes nach Abschnitt 7 DIN 68800-3 ist so anzubringen, dass es auch nach dem Einbau der Hölzer noch sichtbar ist. Bei sichtbar bleibenden Hölzern ist zuvor mit der Bauleitung die Stelle der Anbringung abzustimmen. Die Verträglichkeit zu vorhandenen Schutzmitteln bzw. verbleibenden Anstrichen ist zu prüfen. Dem Auftraggeber ist anzugeben, welche Einschränkungen bei zu erwartender malermäßiger Behandlung der Bauteile zu beachten sind. 5. Angaben zur Abrechnung Auffangnetze nach § 9 DGUV Vorschrift 38, die nur dem Schutz der Mitarbeiter des Auftragnehmers dienen, zählen zu den Nebenleistungen nach Abschnitt 4.1.4 DIN 18299. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Zimmer- und Holzbauarbeiten
Bestandsgebäude Bestandsgebäude
Bestandsgebäude
16. 1 Bestandsgebäude
16. 1
Bestandsgebäude
Neubau Neubau
Neubau
16. 2 Neubau
16. 2
Neubau
Abdichtungsarbeiten Abdichtungsarbeiten
Abdichtungsarbeiten
18 Abdichtungsarbeiten
18
Abdichtungsarbeiten
Technische Vorbemerkung - Abdichtungsarbeiten Technische Vorbemerkung - Abdichtungsarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18531-1  Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 1: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Anforderungen, Planungs- und Ausführungsgrundsätze DIN 18531-3  Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 3: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Auswahl, Ausführung und Details DIN 18531-4  Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 4: Nicht genutzte und genutzte Dächer - Instandhaltung DIN EN 12591  Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Anforderungen an Straßenbaubitumen DIN EN 12597  Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Terminologie DIN EN 13074-1  Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxtem Bitumen - Teil 1: Rückgewinnung durch Verdunstung DIN EN 13074-2  Bitumen und bitumenhaltige Bindemittel - Rückgewinnung des Bindemittels aus Bitumenemulsion oder verschnittenen oder gefluxtem Bitumen - Teil 2: Stabilisierung nach Rückgewinnung durch Verdunstung BFS Merkblatt Nr. 3  Beschichtungen für Balkone, Loggien und Laubengänge sowie vergleichbar genutzte Flächen aus Beton mit oder ohne Estrich  Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BWA-Richtlinien  BWA-Richtlinien für Bauwerksabdichtungen  Reihe: Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen  Herausgeber: BFA-BWA - Bundesfachabteilung Bauwerksabdichtung im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. IVD-Merkblatt Nr. 3-1  Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 1: Abdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 3-2  Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen. Teil 2: Abdichtung von Wannen und Duschwannen in Verbindung mit flexiblen Zargenbändern/Wannenrand-Dichtbändern  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 4  Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5  Abdichtungen mit Butylbändern  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 6  Fugenabdichtung an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14  Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 17  Anschlussfugen im Schwimmbadbau  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21  Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27  Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28  Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30  Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen  Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) Merkblatt  Hinweise für die Ausführung von Abdichtungen im Verbund mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innenbereich  Herausgeber: Fachverband Fliesen und Naturstein im ZDB Richtlinie  Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS)  Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V. Richtlinie  Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit polymermodifizierten Bitumendickbeschichtungen (PMBC)  Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V. Richtlinie  Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit flexiblen polymermodifizierten Dickbeschichtungen (FPD)  Herausgeber: Deutsche Bauchemie e.V. vdd Technische Regeln  Technische Regeln für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit Polymerbitumen- und Bitumenbahnen  Herausgeber: vdd-Industrieverband Bitumen-Dach- und Dichtungsbahnen e.V. VdS 2008  Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz  Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021  Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept  Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2047  Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten  Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) WTA-Merkblatt 4-5-99/D  Beurteilung von Mauerwerk - Mauerwerksdiagnostik  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-6-14/D  Nachträgliches Abdichten erdberührter Bauteile  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-7-24/D  Nachträgliche mechanische Horizontalsperre  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-9-19/D  Nachträgliches Abdichten und Instandsetzen von Gebäude- und Bauteilsockeln  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-10-24/D  Injektionsverfahren mit zertifizierten Injektionsstoffen gegen kapillaren Feuchtetransport  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-11-16/D  Messung des Wassergehalts bzw. der Feuchte von mineralischen Baustoffen  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) WTA-Merkblatt 4-12-21/D  Ziele und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierungen in Innenräumen  Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) ZVDH-Fachregel  Regeln für Abdichtungen - mit Flachdachrichtlinie -  Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. 2. Angaben zur Baustelle Baugrund Der für die Abdichtung maßgebende Bemessungswasserstand beträgt: siehe Baugrundgutachten Der Wasserdurchlässigkeitsbeiwert des anstehenden Bodens beträgt: siehe Baugrundgutachten Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Kellergeschoss und Erdgeschoss Gerüste Gerüste werden bauseits gestellt als Fassadengerüst:  Lastklasse: 3  Breitenklasse: 09  Höhe der obersten Gerüstlage in m: ca. 8-10m 3. Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Der Beginn der Abdichtungsarbeiten ist der Bauleitung rechtzeitig mitzuteilen, damit eine Überwachung der Arbeiten sichergestellt werden kann. Bevor Abdichtungen durch weitere Arbeiten, z.B. durch Vorstellen von Schutzschichten, verdeckt werden, muss die Leistung durch den Auftraggeber abgenommen werden. Die Bauleitung ist entsprechend frühzeitig zu informieren. Kelleraußenwände mit Dichtungsschichten sind stets vor dem Einhängen von Fertigteilen (Lichtschächte etc.) bis zu den Fertigteil-Innenkanten zu beschichten. Die Überprüfung des Untergrundes umfasst auch den Hinweis auf vorstehende Teile, z.B. Drähte, Rundstahlenden, Anker und dergleichen sowie auf unverschlossene Öffnungen von Spanndrähten, Verbindungsstäben und dergleichen. Der Anschluss Sohle zur Wand im Außenbereich ist bzgl. Sauberkeit entsprechend der Anforderungen des geplanten Abdichtungssystems zu untersuchen und ggf. von Mörtelresten u. dgl. mechanisch zu befreien. Zur schnelleren Trocknung bei kühler Witterung dürfen unter Beachtung der Herstellervorschriften nur Warmluftgebläse eingesetzt werden. Offene Flammen und Infrarotstrahler sind verboten. Vor dem Aufbringen oder Vorstellen von Schutzschichten muss die Dichtung durchgetrocknet sein. Beim Kehlenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten Flächen sind die Stoßüberdeckungen an der senkrechten Fläche anzuordnen. Beim Kantenstoß von Dichtungsbahnen als Übergang von waagerechten zu senkrechten Flächen ist darauf zu achten, dass die Abdichtungslagen der waagerechten Fläche die entsprechenden Abdichtungslagen der senkrechten Fläche überdecken, damit das Wasser nicht gegen den Stoß läuft. Das Einstellen der Wasserhaltung, um die Funktionsfähigkeit der Dichtung nachweisen zu können, sowie die Sicherung gegen Auftrieb ist mit dem Auftraggeber abzusprechen. Bituminöse Abdichtungen, die beim Verlegen von Bewehrungsstahl gefährdet werden können, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen, um mechanische Beschädigungen erkennen zu können. Bituminöse Abdichtungen, die im vertikalen oder stark geneigten Bereich starker Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind, sind mit einem Anstrich aus Zementmilch zu versehen oder mit Planen abzuhängen, um ein Erwärmen und Abrutschen der Dichtung zu verhindern. 4. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
Technische Vorbemerkung - Abdichtungsarbeiten
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