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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUKURZBESCHREIBUNG Bauvorhaben Viktoriastraße 62, 16727 Velten
Allgemeine Baubeschreibung – Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
1. Bauvorhaben
Bauherr: TAMAX PE VLTN Viktoriastraße GmbH & Co. KG
Standort: Viktoriastraße 61, 16727 Velten (Gemarkung Velten, Flur 5, Flurstücke 245, 246 und 249) Auf dem Baugrundstück werden insgesamt 11 dreigeschossige, nicht unterkellerte Einfamilienhäuser in Reihenhausform errichtet. Die Bebauung umfasst zwei Baukörper:
• Haus 1 mit drei Reihenhäusern (Nr. 1 – 3)
• Haus 2 mit acht Reihenhäusern (Nr. 4 – 11)
Alle Wohneinheiten weisen identische Grundrisse und Abmessungen auf. Die Gebäude werden der Gebäudeklasse 2 gemäß § 2 Abs. 3 BbgBO zugeordnet.
Baurechtliche Grundlage sind die Baugenehmigungen des Landkreises Oberhavel (Az. 521010-01654/2023/sie bis 521010-01664/2023/sie sowie 521010-03856/2023/sie) vom 29.04.2025.
2. Bauliche Eckdaten
• Bauweise: Massivbauweise, tragende Außen-, Trenn- und Innenwände aus Kalksandsteinmauerwerk
• Decken EG/OG: Stahlbetonfertigteildecken; Decke über DG als abgehängte Trockenbaudecke
• Dachstuhl: Kehlbalkendach mit Studiobindern aus Konstruktionsvollholz, Steildach mit Betondachsteinen, Gauben mit zweilagiger bituminöser Flachdachabdichtung
• Fassade: Wärmedämmverbundsystem, vollflächig armiert und verputzt
• Trennfuge zwischen den Einheiten: durchgehend, schalltechnisch entkoppelt (Fugenbreite 4 cm)
• Wärmeerzeugung: dezentral je Einheit über Luft-Wasser-Wärmepumpen, Fußbodenheizung im EG, OG und DG
3. Erschließung und Außenanlagen
Die öffentliche Erschließung erfolgt über die Viktoriastraße. Innerhalb des Grundstücks werden eine private Erschließungsstraße sowie 22 Stellplätze (zwei je Wohneinheit) hergestellt. Die Außenanlagen umfassen Zufahrt, Wege, Anleiterpunkte und Bewegungsflächen für die Feuerwehr, Müllstellplätze, Stellplätze, Geländemodellierung, Einfriedungen, Sichtschutzwände sowie private Terrassen und Gärten.
4. Baustelleneinrichtung und allgemeine Vorbemerkungen
Baustellenzufahrt: Die Andienung erfolgt ausschließlich über die Zufahrt der Viktoriastraße.
Baustelleneinrichtungsfläche: Lager-, Stell- und BE-Flächen sind innerhalb des Baugrundstücks so zu organisieren, dass die parallel arbeitenden Gewerke nicht behindert werden. Die Koordination der Flächennutzung erfolgt in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung. Ein Baukran ist nach derzeitiger Planung nicht erforderlich; der Materialtransport ist durch den jeweiligen Auftragnehmer eigenverantwortlich zu organisieren.
Baustrom und Bauwasser: Die Beantragung und Bereitstellung und Bereitstellung des zentralen Baustrom- und Bauwasseranschlusses erfolgen durch den Bauherrn. Die Anschlüsse werden im Bereich des künftigen Parkplatzes an der Viktoriastraße eingerichtet. Die Verbrauchskosten werden über eine Umlage gemäß den jeweiligen Vertragsvereinbarungen anteilig auf die Auftragnehmer abgerechnet.
Gerüst: Das Außengerüst wird zentral durch den Bauherrn gestellt; die Mitbenutzung steht allen Gewerken offen. Erweiterungen, Umbauten oder darüber hinaus erforderliche Gerüststellungen sind dem Bauherrn rechtzeitig vor Bedarf schriftlich anzuzeigen. Nicht angemeldete Bedarfe gehen zulasten des Auftragnehmers.
Entsorgung: Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle sind durch das jeweilige Gewerk eigenverantwortlich, ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine zentrale Entsorgungslogistik wird durch den Bauherrn nicht gestellt.
Schutz und Reinigung: Bestehende und bereits fertiggestellte Bauteile sind durch den jeweiligen Auftragnehmer vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Nach Abschluss der eigenen Leistungen ist der Arbeitsbereich besenrein zu übergeben.
5. Vertragliche und technische Grundlagen
Die Ausführung sämtlicher Bauleistungen erfolgt nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie auf Grundlage:
• der VOB/B sowie der einschlägigen ATV der VOB/C in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung
• der erteilten Baugenehmigungen einschließlich ihrer Nebenbestimmungen
• der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden weiteren gesetzlichen Bestimmungen
BAUKURZBESCHREIBUNG
Besondere Hinweise zur Bauausführung Der AN hat diesen Bedingungen Rechnung zu tragen.
Grundsätzlich gelten für Ausführung, Aufmaß und Abrechnung die Bestimmungen der VOB, Teil B und Teil C, in den jeweils neuesten, gültigen Fassungen.
Erforderliche Hebezeuge sind in die Einheitspreise einzurechnen. Zur Verfügung gestellt werden:
- Lagerplätze
Der Bieter hat sich vor Abgabe des Angebotes von der Örtlichkeit und den Baustellenverhältnissen zu informieren u. aus den Gegebenheiten resultierende Erschwernisse u. Zusatzleistungen für die gemäß Leistungsverzeichnis aufgeführten Leistungen einzukalkulieren.
Während der Ausführungszeit der Unternehmerleistungen muss ein verantwortlicher Vertreter anwesend sein, der telefonisch auf der Baustelle zu erreichen ist. Er ist vor Arbeitsbeginn namentlich zu benennen.
Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ab bauseitig bereitgestelltem Anschluss werden gesondert berechnet.
Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Sämtliche im Leistungsverzeichnis und in den Zeichnungen angegebenen Maße müssen überprüft und an Ort u. Stelle nachgemessen werden.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vor Beginn der Arbeiten von der Beschaffenheit der vorgefundenen Baustelle zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind vor Baubeginn schriftlich der Bauleitung zu melden. Bevor mit den Ausführungen begonnen wird, sind in einer Besprechung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Einzelheiten bezüglich Material und Ausführung zu klären.
Mit den Preisen ist die komplette Leistung einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle abgegolten. Das gilt auch für Vermessungsleistungen, soweit sie der Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistungen zu erbringen hat. Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet.
Das Herrichten des Arbeitsplatzes sowie die notwendigen Hilfsmittel für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften gehen ausschließlich zu Lasten des Auftragnehmers. Der Bauablauf ist kontinuierlich geplant, etwaige Arbeitsunterbrechungen und damit verbundene mehrfache An-/Abfahrten sowie das Einrichten des Arbeitsplatzes sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Notwendige Absperrungen und Hinweisschilder sind nach Erfordernis anzubringen, werden jedoch nicht gesondert vergütet.
Schutz der Anwohner ist zu jeder Zeit zu gewähren.
Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet u. gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.
Bei der Verarbeitung von Materialien, Bauteilen und Baustoffen sind die Hersteller-Richtlinien einzuhalten. Alle Hilfsmittel und Einrichtungen, die zur Erfüllung der angebotenen Leistungen erforderlich sind, müssen in die Preise einkalkuliert werden. Sämtliche Materialien und Arbeitsmittel müssen gesundheitlichen Vorschriften und Arbeitsrichtlinien entsprechen, Verwendung bedenklicher Materialien und Arbeitsmitteln, soweit sie unvermeidlich erscheint, ist mit der Bauleitung vorher abzustimmen. Für gleichwertig angegebene Materialien muss die Gleichwertigkeit nachgewiesen werden, es hat eine Abstimmung mit Bauherren zu erfolgen.
Der Bieter bestätigt, daß die aufgeführten Lohnstundensätze unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden sind und die üblichen Berechnungsmerkmale vollständig beinhalten.
Leistungen im Stundenlohn werden grundsätzlich nur dann vergütet, wenn sie vor ihrem Beginn vereinbart werden. Die Stundennachweise sind täglich zu führen u. innerhalb von drei Werktagen zur Bestätigung
vorzulegen. Stunden für Aufsichtspersonal (Bauführer, Polier, Hilfspolier) werden nicht vergütet.
Sämtliche bei den Demontage-, Ausbau-, Aushub- und Abbrucharbeiten usw. anfallendes Material wird Eigentum des Auftragnehmers und ist zu beseitigen. Abweichungen hiervon sind in den Positionen erwähnt. Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial und dgl. ist vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Das Einfüllen in Arbeitsräumen ist untersagt.
Sauberkeit auf der Baustelle
Jeder Auftragnehmer hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung und seiner Arbeitsstellen in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben sämtliche bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen, den gesamten Schutt und Müll, sowie sämtliches Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren bzw. in eigenen geschlossenen Schuttbehältern zu lagern.
Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren und zu entsorgen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die bei der Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschuttmengen und brennbaren Abfälle täglich bzw. nach Aufforderung der Bauleitung des AG einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung, trotz einmaliger Aufforderung der
AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden
Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.
Bauschuttmassen mit "strittigem Verursacher" werden vom Auftraggeber entsorgt, die Kosten werden auf die tätigen Auftragnehmer umgelegt. Alle von den Bauarbeiten betroffenen Bereiche sind besenrein zu übergeben. Besonders wird auf die DIN 18299 off. hingewiesen.
Sanitäreinrichtungen
Vom Auftraggeber wird ein Sanitärcontainer im Bereich der Baustelleneinrichtungsfläche für alle am Bau Beteiligten vorgehalten und turnusmäßig gereinigt. Alle am Bau Beteiligten sind gehalten, die Sanitäreinrichtungen pfleglich zu behandeln.
Auf der gesamten Baustelle herrscht ein striktes Alkoholverbot. Die Firmenleitungen werden aufgefordert, ihre Mitarbeiter auf diese Tatsache aufmerksam zu machen. Bei Verstößen gegen diese Vorschriften kann von der Bauleitung ein Baustellenverbot ausgesprochen werden.
Der Auftragnehmer haftet für die vertragsmäßige Beschaffenheit seiner Leistungen und Lieferungen nach
den gesetzlichen Vorschriften. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigten Stellvertreter, nach vom Auftragnehmer schriftlich angezeigter Fertigstellungsmeldung.
Bei der Abnahme festgestellte Mängel sind innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer zu beseitigen, andernfalls kann der Auftraggeber einen der Wertminderung entsprechenden Betrag von der
Schlussrechnung abziehen. Werden bei der Abnahme durch das Bauordnungsamt, die unter Umständen nach Abnahme des Auftraggebers erfolgen kann, bau- und feuerpolizeiliche Mängel festgestellt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, ist dieser verpflichtet, diese Mängel kostenlos zu beheben. Es wird ein Abnahmeprotokoll erstellt und allen Beteiligten zugestellt.
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen
Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Für Aufmaß u. Abrechnung gelten -falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt- die Bestimmungen der DIN 18299 ff. (VOB/C).
In der Zusammenstellung zum Angebot sind sämtliche Grund- u. Bedarfspos. aller Gewerke zu addieren.
Der Bieter hat dem Angebot eine Aufstellung der erforderlichen Nachauftragnehmer mit deren Leistungsumfang beizufügen.
Rechnungen mit kumulativem Aufmaß sind in übersichtlicher prüfbarer Form in 2-facher Fertigung der Bauleitung einzureichen. Das Aufmaß stellt der Auftragnehmer ohne besondere Vergütung auf.
Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden u. erklärt, dass er sich weder im Vergleichs- od. Konkursverfahren befindet.
Die Leistung muss, sofern sie nicht aus Plänen oder dem LV quantifiziert werden kann, vor Beginn der Arbeiten aufgenommen werden.
Eingesetztes Personal
Jeder Auftragnehmer hat geeignete Fachkräfte sowie einen Firmenbauleiter und seinen ständigen Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) für die Arbeitssicherheit spätestens 14 Tage nach schriftlicher Auftragserteilung unaufgefordert der Bauleitung schriftlich zu benennen. Der Firmenbauleiter des AN oder ein von ihm bestellter weisungsberechtigter Vertreter muss auf der Baustelle anwesend sein.
Baubesprechungen
Zu den turnusmäßigen wöchentlichen Baubesprechungen hat der AN, während der Ausführung seiner Arbeiten, mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Von der örtlichen Bauleitung wird jeweils über die Baubesprechung ein Protokoll gefertigt, das spätesten 2 Tage später verteilt wird. Dieses Protokoll dient nur als Anhaltspunkt und Erinnerung. Jeder Teilnehmer an der Baubesprechung hat die ihn betreffenden Punkte eigenverantwortlich zu notieren und umzusetzen.
Bautageberichte
Der AN ist verpflichtet, kontinuierlich ab Ausführungsbeginn bis Ausführungsende Bautagesberichte über die eigenen Leistungen zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich zu übergeben.
BAUZEIT
Der Bieter benötigt für die Ausführung der im Leistungverzeichnis beschriebenen Arbeiten voraussichtlich: ................................ Arbeitstage
( Vom Bieter unbedingt ausfüllen ! )
Besondere Hinweise zur Bauausführung
01 Allgemeine Leistungen
01
Allgemeine Leistungen
01.010 Baustelleneinrichtung Einzukalkulieren ist die Bereitstellung und Lieferung aller erforderlichen Geräte, Kleingeräte, Werkzeuge, Rüstungen, Kabel und Kabeltrommeln, Hilfsmittel aller Art und Zubehör wie Meißel, Schweißgeräte, Trennscheiben etc. sowie deren Vor- und Unterhaltung und spätere Abfuhr für die Dauer der Bauzeit des AN.
Wasser und elektr. Strom werden ohne Leitungsführung, ab vorhandener Entnahmestelle, zur Verwendungsstelle, für den Auftragnehmer, zur Verfügung gestellt. Baurüstungen, wenn nicht gesondert ausgeschrieben, werden bis auf eine Höhe von 3,00 m nicht gesondert vergütet und sind mit einzukalkulieren.
Sollte der Einsatz eines Baukranes oder Bauaufzuges zur Verwendung kommen, so sind diese Kosten ebenfalls in die Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung ist nicht vorgesehen.
Baustrom und Bauwasser werden vom AG, mit Kostenumlage, zur Verfügung gestellt. Die Baustelle besitzt keine Räumlichkeiten für Aufenthaltsräume und sanitäre Einrichtungen. Wasch-, Umkleide- und Aufenthaltsräume sind nach Bedarf aufzustellen und zu warten, einschließlich Chemietoiletten.
Dazu gehört auch die Einholung von Lagerungsgenehmigungen, Straßenraumnutzungsgenehmigungen und sämtliche Gebühren, die Sicherung der Baustelle mit Parkverbots- und Warnschildern und ggf. die Vorhaltung eines Bauwagens.
Für die Dauer der Bauzeit pauschal, liefern, aufstellen,vorhalten und warten.
Inkl. Beräumung nach Abschluss der Arbeiten
01.010
Baustelleneinrichtung
1,00
psch
01.020 Stundenlohn Facharbeiter Stundenlohn eines Facharbeiters,
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01.020
Stundenlohn Facharbeiter
E
1,00
h
01.030 Stundenlohn Helfer Stundenlohn Helfer
für zusätzlich erforderliche Arbeiten,
gesondert angewiesen durch die Bauleitung,
während normaler Arbeitszeiten.
01.030
Stundenlohn Helfer
E
1,00
h
02 Innenfensterbänke
02
Innenfensterbänke
02.010 Innenfensterbank (Holz, Eiche, geölt) - Breite ca. 620 mm Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Innenfensterbänken aus Massivholz.
Material: Massivholz, keilgezinkt
Oberfläche: Eiche, farblos geölt
Seitlich frei herausstehende Ecken: abrunden, Radius 10 mm
Freie Kanten: Kanten brechen mit Radius 5 mm
Breite: ca. 620 mm
Tiefe: 130 mm
Einbauort: Gäste-WC EG
02.010
Innenfensterbank (Holz, Eiche, geölt) - Breite ca. 620 mm
11,00
m2
02.020 Innenfensterbank (Holz, Eiche, geölt) - Breite ca. 1350 mm Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Innenfensterbänken aus Massivholz.
Material: Massivholz, keilgezinkt
Oberfläche: Eiche, farblos geölt
Seitlich frei herausstehende Ecken: abrunden, Radius 10 mm
Freie Kanten: Kanten brechen mit Radius 5 mm
Breite: ca. 1350 mm
Tiefe: 130 mm
Einbauort: Küche EG
02.020
Innenfensterbank (Holz, Eiche, geölt) - Breite ca. 1350 mm
11,00
m2
03 Brüstungsbekleidung
03
Brüstungsbekleidung
03.010 Brüstungsbekleidung DG Einheit rechts - ca. 5,75 lfm Leistung umfasst das Liefern und Montieren von Brüstungsabdeckungen aus Massivholz als oberer Abschluss bauseits errichteter Trockenbaubrüstungen im Dachgeschoss.
Material: Massivholz, keilgezinkt
Oberfläche: Eiche, farblos geölt
Seitlich frei herausstehende Ecken: abrunden, Radius 10 mm
Freie Kanten: Kanten brechen mit Radius 5 mm
Eckschnitte: auf Gehrung ausführen
Überstand beidseitig: 10 mm
Teillänge 1: 4,50 m mit 4 Gehrungsschnitten
Teillänge 2: 1,25 m ohne Gehrungsschnitt
Breite: ca. 170 mm
03.010
Brüstungsbekleidung DG Einheit rechts - ca. 5,75 lfm
5,00
Stk
03.020 Brüstungsbekleidung DG Einheit links - ca. 5,75 lfm Leistung umfasst das Liefern und Montieren von Brüstungsabdeckungen aus Massivholz als oberer Abschluss bauseits errichteter Trockenbaubrüstungen im Dachgeschoss.
Material: Massivholz, keilgezinkt
Oberfläche: Eiche, farblos geölt
Seitlich frei herausstehende Ecken: abrunden, Radius 10 mm
Freie Kanten: Kanten brechen mit Radius 5 mm
Eckschnitte: auf Gehrung ausführen
Überstand beidseitig: 10 mm
Teillänge 1: 4,50 m mit 4 Gehrungsschnitten
Teillänge 2: 1,25 m ohne Gehrungsschnitt
Breite: ca. 170 mm
03.020
Brüstungsbekleidung DG Einheit links - ca. 5,75 lfm
6,00
Stk
04 Handläufe
04
Handläufe
04.010 Handläufe Einheit links + rechts EG zu OG Leistung umfasst die Herstellen, Lieferung und Montage von wandbegleitenden Handläufen aus Massivholz an den Außenwänden der Treppenaufgänge in Teillängen gem. der nachfolgenden Ausführung
Material: Massivholz, keilgezinkt
Oberfläche: Eiche geschliffen, farblos geölt
Seitlich frei herausstehende Ecken: abrunden, Radius 5 mm
Freie Kanten: Kanten brechen mit Radius 5 mm
Befestigungsuntergrund: KS-Mauerwerk
Teillänge 1: 1,66 m mit 2 Stk Handlaufträgern, Edelstahl mit Gelenkkopf zur unteren Verschraubung des Handlaufs
Teillänge 2: 3,00 m mit 3 Stk Handlaufträgern, Edelstahl mit Gelenkkopf zur unteren Verschraubung des Handlaufs
Teillänge 3: 1,40 m mit 2 Stk Handlaufträgern, Edelstahl mit Gelenkkopf zur unteren Verschraubung des Handlaufs
04.010
Handläufe Einheit links + rechts EG zu OG
11,00
Stk
04.020 Handläufe Einheit links + rechts OG zu DG Leistung umfasst die Herstellen, Lieferung und Montage von wandbegleitenden Handläufen aus Massivholz an den Außenwänden der Treppenaufgänge in Teillängen gem. der nachfolgenden Ausführung
Material: Massivholz, keilgezinkt
Oberfläche: Eiche geschliffen, farblos geölt
Seitlich frei herausstehende Ecken: abrunden, Radius 5 mm
Freie Kanten: Kanten brechen mit Radius 5 mm
Befestigungsuntergrund: KS-Mauerwerk / Trawerse in Metallständerwand DG
Teillänge 1: 1,40 m mit 2 Stk Handlaufträgern, Edelstahl mit Gelenkkopf zur unteren Verschraubung des Handlaufs
Teillänge 2: 3,00 m mit 3 Stk Handlaufträgern, Edelstahl mit Gelenkkopf zur unteren Verschraubung des Handlaufs
Teillänge 3: 1,30 m mit 2 Stk Handlaufträgern, Edelstahl mit Gelenkkopf zur unteren Verschraubung des Handlaufs
04.020
Handläufe Einheit links + rechts OG zu DG
11,00
Stk
05 Tritt- und Setzstufen
05
Tritt- und Setzstufen
05.010 Trittstufen Einheit rechts Leistung umfasst, die Herstellung, Lieferung und Montage von Trittstufen aus massiver Eiche, keilgezinkt, zur Belegung von gewendelten Stahlbetontreppen gem. Treppenplanung vom 05.08.2026 Plan Nr. 202 Index a.
Alle Stufen passgenau nach Aufmaß und Treppenverlauf (gerade oder gewendelt) gefertigt.
Material: Holz / Eiche, keilgezinkt
Holzqualität: Eiche, Sortierung nach DIN EN 1611-1, Qualität „A/B“
Stärke: ca. 30 mm
Oberfläche: geschliffen und 2-fach farblos geölt
Kante: umlaufend gefast (2 mm), Vorderkante mit 2 cm Überstand über Setzstufe
Tiefe: entsprechend Planung
05.010
Trittstufen Einheit rechts
160,00
Stk
05.020 Setzstufen Einheit rechts Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Setzstufen aus massiver Eiche, keilgezinkt, zur Belegung von gewendelten Stahlbetontreppen gem. gem. Treppenplanung vom 05.08.2026 Plan Nr. 202 Index a.
Alle Stufen passgenau nach Aufmaß und Treppenverlauf (gerade oder gewendelt) gefertigt.
Material: Holz / Eiche, keilgezinkt
Holzqualität: Eiche, Sortierung nach DIN EN 1611-1, Qualität „A/B“
Stärke: 20 mm
Oberfläche: geschliffen und 2-fach farblos geölt
Kante: ungefast
Höhe: 18 cm
Breite: 1,02 m bis 1,36 m
05.020
Setzstufen Einheit rechts
160,00
Stk
05.030 Trittstufen Einheit links Leistung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage von Setzstufen aus massiver Eiche, keilgezinkt, zur Belegung von gewendelten Stahlbetontreppen gem. gem. Treppenplanung vom 05.08.2026 Plan Nr. 201 Index a.
Alle Stufen passgenau nach Aufmaß und Treppenverlauf (gerade oder gewendelt) gefertigt.
Material: Holz / Eiche, keilgezinkt
Holzqualität: Eiche, Sortierung nach DIN EN 1611-1, Qualität „A/B“
Stärke: 20 mm
Oberfläche: geschliffen und 2-fach farblos geölt
Kante: ungefast
Höhe: 18 cm
Breite: 1,02 m bis 1,36 m
05.030
Trittstufen Einheit links
192,00
Stk
05.040 Setzstufen Einheit links Lieferung von Setzstzfen aus massiver Eiche, keilgezinkt, zur Belegung von gewendelten Stahlbetontreppen gem. Planung TR01–TR04 - TYP 5-0
Alle Stufen passgenau nach Aufmaß und Treppenverlauf (gerade oder gewendelt) gefertigt.
Ausführung:
Material: Eiche, keilgezinkt
Holzqualität: Eiche, Sortierung nach DIN EN 1611-1, Qualität „A/B“
Stärke: 20 mm
Oberfläche: geschliffen und 2-fach farblos geölt
Kante: ungefast
Höhe: 18 cm
Breite: 1 m bis 1,29 m
05.040
Setzstufen Einheit links
192,00
Stk