Tischlerarbeiten
Bussestraße 50
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche Vertragsbedingungen Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück 1.2. Bestandsbebauung und Außenanlagen Bestand 1.3 Bauweise,Gestaltungskonzept und Nutzung 1.4 Außenanlagen 2 Planungsleistungen des AG 2.1 Allgemeines 3 Planungsleistungen des AN 4 Planablauf und Planunterlagen 5 Bauzeitenplan 6 Baustelleneinrichtung 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien 8 Genehmigungen/Behörden 9 Baubesprechung 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber 11 Immissionsschutz, Umweltschutz 12 Bauschild 13 Baustellenverkehr 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen 17 Produktangaben durch den Bieter 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen 19 Bautagesberichte 20 Abrechnung 21 Rechnungen 22 Stundenlohnarbeiten 23 Sicherheitsleistung 24 Bürgschaften Vorbemerkungen Nachfolgend werden die Bauleistungen übergreifend beschrieben und die Schnittstellen zu den weiteren an der Baumaßnahme Beteiligten dargestellt. Des Weiteren werden die Pflichten, zusätzlichen Leistungen und Aufgaben des Auftragnehmers (nachfolgend auch AN genannt) und die des Auftraggebers (nachfolgend auch AG genannt) aufgeführt. 1 Beschreibung der Baumaßnahme 1.1 Grundstück Das Grundstück mit einer Größe von ca. 310 m² befindet sich in der Bussestraße 50, Hamburg. Das Grundstück liegt in einem Wohngebiet. Bei dem Grundstück handelt es sich um ein Mittelgrundstück, fußläufig erschlossen durch einen Gehweg, sowie einer PKW- Zufahrt (Gehwegüberfahrt) über die Bussestraße. 1.2 Erschließung Gebäude (außen und innen) Der Neubau wird straßenseitig über einen gepflasterten Fußweg zentral und ebenerdig erschlossen. Der Zugang wird durch einen Vorbau in Form eines Risalits, der bis zum Dachgeschoss führt und Teile des Treppenraums beinhaltet, hervorgehoben. Die innere Erschließung erfolgt über einen zentralen Treppenhauskern mit einem Aufzug über alle Geschosse. 1.3 Geplante Maßnahme Bauweise, Gestaltungskonzept und Nutzung Geplant ist der Neubau eines Wohngebäudes als Mehrfamilienhaus mit 7 Wohneinheiten. Die Wohnungen sind als 2- bis 3-Zimmer-Wohneinheiten mit Vollbad konzipiert.  Der Neubau wird als Grenzbebauung in den Abmessungen von ca. 16,33 x 9,10m erstellt und besteht aus drei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss als Vollgeschoss, sowie einem Untergeschoss Die statisch-konstruktive Ausbildung des Wohngebäudes erfolgt in Massivbauweise. Alle tragenden Innen- und Außenwände werden aus Mauerwerk bzw. Stahlbeton errichtet. Die Fassade erhält ein Wärmedämm-Verbundsystemen mit Putzoberfläche. Die tragenden Decken- und Balkonkonstruktionen bestehen aus Stahlbeton. Das Dach ist als Holzsparrendachstuhl nach Angabe Statik konzipiert. Die Eindeckung erfolgt mit Betondachsteinen. Die Farbe der Dachziegel richtet sich nach dem Farbkonzept. Die nichttragenden Innenwände werden in Leichtbauweise aus Gipskarton-Metallständerwänden erstellt. Die Trennwände der Abstellräume im Kellergeschoss werden als Holz-Metall-Systemwände errichtet. 1.4 Angaben zu Außenanlagen Straßenseite Der Vorgarten mit einer Breite von ca. 16,33 m und einer Tiefe von ca. 4,00 m ist mit einem Grünstreifen geplant, der durch eine immergrüne Hecke sowie einem Zaun zu dem öffentlichen Gehweg abgegrenzt wird. Der zentrale Zugangsweg vom öffentlichen Gehweg zum Hauseingang, trennt den vorbeschriebenen Grünstreifen und erhält einen Plattenbelag aus Betonwerkstein. Der Grünstreifen wird mit einer Rasenfläche ausgebildet. Insgesamt ergibt sich ein gärtnerisch gestalteter Vorgarten. Gartenseite Die rückwärtige Gartenfläche, wird als Grünfläche mit niedrig wachsendem Buschwerk gärtnerisch gestaltet. Auf dieser Fläche befindet sich auch die erforderliche ca. 42 m² große Kinderspielfläche mit Spielgeräten für Kleinkinder. Der Zugang zur Kinderspielfläche bzw. Innenhof erfolgt über die Außentreppe aus dem Untergeschoss. Die Größe der Kinderspielfläche entspricht nicht der erforderlichen Größe gemäß § 10 der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) und erfüllt somit einen Abweichungstatbestand. Der entsprechende Abweichungsantrag liegt diesem Bauantrag als Anlage bei und ist zu beachten. 2 Planungsleistungen des AG Der AG stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: - Baugenehmigung (kann beim AG eingesehen werden) - Genehmigungsstatik (wird vor Baubeginn nachgereicht) - Einschränkungen sind aus den Pkt. 4 zu entnehmen - Wärmeschutznachweis (kann beim AG eingesehen werden) - Brandschutzkonzept (kann beim AG eingesehen werden) - Bodengutachten (kann beim AG eingesehen werden) - Ausführungsplanung - Auftrags-LV 2.1 Allgemeines Der Leistungsbeschreibung liegt die Ausführungsplanung mit dem Vermerk "Ausführungsplanung für die Ausschreibung" bei und dient als Grundlage für die Kalkulation. Aus den anliegenden Planlisten ist durch den Bieter zu entnehmen, welchen Umfang die gesamte vom AG erbrachte Ausführungsplanung umfasst. Der AN hat dem AG bis spätestens 14 Tage nach Vergabe die Auskömmlichkeit und Plausibilität der in den Planlisten aufgeführten Ausführungsplanung schriftlich zu bestätigen. Die vollständige Ausführungsplanung wird einfach auf Papier und im PDF-Format nach Auftragserteilung dem AN übergeben. Alle in den Planungsunterlagen befindlichen Maße, die den Bestand betreffen, sind örtlich zu prüfen und bei Abweichungen / Änderungen umgehend dem AG mitzuteilen. Hieraus entstehende Kosten sind in die Ausführung mit einzukalkulieren. 3 Planungsleistungen des AN Für die im Leistungsverzeichnis erfassten Arbeiten erhält der AN vor Baubeginn eine durch den AG freigegebene Ausführungsplanung. Die hier aufgestellten Angaben und Forderungen sind durch den AN in seinen Werksplanungen, Schal- und Bewehrungsplänen sowie statischen Nachweisen zu berücksichtigen und zur Prüfung und Freigabe gem. Planlaufdiagramme (s. Pkt. 4) bei dem AG einzureichen. Alle statischen Berechnungen und Ausführungsplanungen für Bauzwischenzustände mit den zugehörigen Baubehelfen, sind vom AN in Abhängigkeit von seinem Bauablauf zu planen. Diese Planungsleistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 4 Planablauf und Planunterlagen Der AN hat alle Ausführungszeichnungen, einschl. der Detailzeichnungen mit dem zu erstellenden Bauwerk abzugleichen. In den Plänen sind die tatsächlich eingebauten Materialien und Materialqualitäten darzustellen. Des Weiteren sind alle Zulassungen, Bautagebuch, Abnahmeprotokolle und sonstiger Bestandsunterlagen zusammenzustellen. Alle Pläne und Revisionsunterlagen sind in mindestens zweifacher Ausfertigung anzufertigen und in nummerierten, deutlich gekennzeichneten Akten, geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber zu übergeben. Planunterlagen sind zu falten und erhalten eine Ringlochverstärkung in Form eines geklebten Kunststoffstreifens. Des Weiteren sind diese Unterlagen als PDF-Dateien und als CAD-Unterlagen auf Datenträger im DXF-Format (Autocad 2000) an den AG zu übergeben. Diese Unterlagen sind zwingend bis spätestens zur Abnahme vollständig dem AG zu übergeben und sind für die Schlussrechnung Zahlungsvoraussetzung. Alle Bedienungsanweisungen, Wartungsempfehlungen, Pflegeanleitungen, Prüfbücher, Fachunternehmer-, Konformitätserklärungen u. ä. sind geordnet mit Inhaltsübersicht dem Auftraggeber als PDF-Dateien auf Datenträger zu übergeben. Die oben beschriebenen Unterlagen des AN werden Eigentum des AG. 5 Bauzeitenplan Ein detaillierter Bauzeitenplan bzw. Angaben über Bauablauftermine ist auf Grundlage des Grobterminplans des AG durch den AN nach Auftragserteilung innerhalb von 10 Tagen zur Abstimmung und Einarbeitung in den Detailterminplandurch die Bauüberwachung des AG vorzulegen. Des Weiteren ist der AN verpflichtet seine Arbeiten mit dem AG und dem SiGeKo, in Bezug auf Arbeitszeiten, Baufortschritt, Planprüfläufen usw. abzustimmen. 6 Baustelleneinrichtung Der AG stellt in einem begrenzten Maß allen beteiligten Gewerken Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Diese Fläche ist aus dem anliegenden Baustelleneinrichtungsflächenplan zu entnehmen. Eine entsprechende Zuordnung der Flächen zu den einzelnen Gewerken erfolgt angepasst auf den Baufortschritt und wird durch die Bauüberwachung des AG koordiniert. Bis zum Abschluss wird seitens des AN Rohbau ein Kran für alle Gewerke vorgehalten. Dessen Nutzung durch ein Fremdgewerk zu einem vor der vergabe festzusetzenden Std. Satz erfolgen kann. 7 Baustrom, Bauwasser und sonstige Medien Die vollständige Einrichtung / Erstellung von Baustrom, Bauzu- und Abwasser einschl. Gebühren, sowie die Vorhaltung über die gesamte Bauzeit wird über den AG sichergestellt. Die entstehenden Verbrauchskosten werden mit den am Bau beteiligten Gewerken verrechnet. 8 Genehmigungen/Behörden Sind zur Durchführung der Arbeiten Genehmigungen von Behörden (z.B.: Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, usw.) erforderlich, so sind diese ohne besondere Vergütung einzuholen. 9 Baubesprechung Während der gesamten Bauzeit werden regelmäßig wöchentlich Baubesprechungen durchgeführt. An dieser Besprechung hat der verantwortliche Bauleiter sowie die verantwortlichen Leiter seiner Nachunternehmer der zum jeweiligen Zeitpunkt am Bau beteiligten Gewerke, teilzunehmen. 10 Stoffbeistellungen durch den Auftraggeber Vom AG beigestellte Stoffe und Bauteile hat der AN mit einem Vorlauf von zwei Wochen vor Beginn der betroffenen Arbeiten bei der bauüberwachenden Stelle des Auftraggebers abzufordern. 11 Immissionsschutz, Umweltschutz Zum Schutz gegen Immissionen ( Lärm, Staub usw. ) hat der AN geeignete Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die EP einzurechnen. Bei Nichtbeachtung gehen die Folgekosten zu Lasten des AN. 12 Bauschild Wenn durch den AG ein Bauschild aufgestellt wird, auf dem neben der Baumaßnahme der Bauherr, Entwurfverfasser, Statiker und Haustechnikplaner dargestellt werden, hat der AN hat die Möglichkeit auf seine Kosten seine Firma auf dem Bauschild mit darzustellen. Hierbei sind die durch den AG vorgegebene Angaben über Layouts, Größe und Materials, zwingend einzuhalten. 13 Baustellenverkehr Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von privaten Kraftfahrzeugen auf der Baustelle untersagt. Auch dürfen die Straßen und Nachbargrundstücke nicht zu Lager- und Abstellzwecken benutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Sämtliche Fahrzeuge, Geräte und Materialien sind nur durch den AG zugewiesenen und genehmigten Bereich der Be-Fläche abzustellen. 14 Wege und Straßen / Nutzung fremden Geländes Der AN hat sicherzustellen, dass durch ihn verursachte Verunreinigungen und Schäden an öffentlichen Straßen, Wegen, Pflanzungen, Einbauten Leitungen u ä. auf seine Kosten unverzüglich beseitigt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind die öffentlichen Zuwegungen zur Baustelle auf eigene Kosten in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Der Verkehr auf den öffentlichen Straßen muss jederzeit aufrecht erhalten bleiben. Hiervon sind durch den AN bei der zuständigen Behörde beantragte und genehmigte Sperrungen ausgenommen. Die Verkehrssicherungspflicht im Baustellenbereich und in den unmittelbar angrenzenden Flächen des öffentlichen Verkehrs ist Sache des AN (Anliegerpflicht). Der AN hat den AG von jeglichen hieraus resultierenden Schadensersatzansprüchen freizustellen. Sämtliche unter diesem Punkt aufgeführten Leistungen sind in die Position Baustelleneinrichtung mit einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. 15 Schuttbeseitigung und Sauberkeit am Bau Zur Vermeidung von Unfallgefahren und eingeschrägter Baufreheit ist der anfallende Bauschutt und Rest täglich aus dem Baubereich einschl. Baubehilfe und fachgerecht zu entsorgen. Hierzu sind zwingend die Vor- und Ansagen der Bauüberwachung des AG zu folgen. Sollten dem nicht folgegeleistet werden ist der AG berechtigt auf Kosten der zu diesem Zeitpunkt beteiligten Gewerke den Bauschutt durch Dritte entsorgen zu lassen. 16 Schutz von Baustoffen und Bauteilen Die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutze von Baustoffen und Bauteilen gegen Witterungseinflüsse, die für die termingerechte und fachgerechte Ausführung der Bauarbeiten notwendig werden, ist Sache des Auftragnehmers. Sie werden nicht gesondert vergütet, soweit in einzelnen Positionen des LV nichts anderes gesagt ist. Dies gilt insbesondere für abzudichtende Flächen bei ungünstiger Witterung. Die Flächen sind ggf. zu trocknen bzw. durch Abdeckungen mit Planen, Folien, Schutzzelten oder anderen geeigneten Maßnahmen trocken zu halten. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Position einzurechnen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes gesagt ist. 17 Produktangaben durch den Bieter Die in den Leistungsbeschreibungen und in den technischen Vorbemerkungen der Gewerke / Titel aufgeführten Hersteller / Fabrikate sind mit einer Punktlinie versehen. Auf den gepunkteten Linien hat der Bieter sein angebotenes Produkt einzutragen. Bei nicht Eintragung gilt das in der Leistungsbeschreibung genannte Fabrikat als vereinbart, bei einer abweichenden Angabe ist die Gleichwertigkeit, sowohl in technischer, funktioneller als auch in architektonischer Hinsicht, darzustellen. 18 Alternativpositionen, Eventualpositionen Sind in der Leistungsbeschreibung für die wahlweise Ausführung einer Leistung Alternativpositionen (Wahlpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen Leistung Eventualpositionen (Bedarfspositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Aufforderung durch den Auftraggeber auszuführen. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten auch für den Fall, dass in der Auftragssumme Eventualpositionen enthalten sind, diese als noch nicht beauftragt. Die Beauftragung (Aufforderung zur Ausführung) dieser Eventualpositionen erfolgt durch den Auftraggeber gesondert. Der Auftraggeber behält sich vor, in Ausnahmefällen die Entscheidung über die Ausführung von Alternativpositionen auch nach Auftragserteilung zu treffen. 19 Bautagesberichte Der Auftragnehmer hat Bautagesberichte zu führen und nach Aufforderung durch den Auftraggeber diesem oder der Bauüberwachung unverzüglich zu übergeben. In den Bautagesberichten sind min. folgenden Angaben zu erfassen: - tägliche Arbeitsstärke, - Materiallieferung, - Wetterverhältnisse, - besondere Vorkommnisse auf der Baustelle, 20 Abrechnung Sind für die Abrechnung Feststellungen auf der Baustelle notwendig, ist das gemeinsame Aufmaß mindestens 7 Werktage im Voraus bei der örtlichen Bauüberwachung zu beantragen. Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnliche Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. Bei Aufmaß und Abrechnung sind Längen und Flächen auf zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Gewichte auf drei Stellen nach dem Komma zu runden. Geldbeträge sind auf zwei Stellen nach dem Komma zu runden. 21 Rechnungen Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. Die Rechnungen sind kumuliert aufzustellen. Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen, Summen die bereits erhaltenen Zahlungen einschl. Umsatzsteuerbeträge anzugeben. 22 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie vorher vom Auftraggeber schriftlich angeordnet werden. Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich spätestens wöchentlich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach VOB /C § 15 Nr. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb   der Baustelle, - die Art der Leistung, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-,   Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft,       ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-,  Sonntags- und Feiertagsarbeit und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 23 Sicherheitsleistung Die Sicherheit für Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Mängelbeseitigung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. Die Sicherheit für die Mängelansprüche erstreckt sich auf die Erfüllung der Mängelansprüche einschließlich Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen. 24 Bürgschaften Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, richten sich Inhalt und Form der Bürgschaftserklärungen ggf. nach den Formblättern des Auftraggebers. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der jeweiligen Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Vertragserfüllungsbürgschaft wird auf Verlangen nach Abnahme und vertragsgemäßer Schlussrechnungslegung zurückgegeben, wenn der Auftragnehmer - die Leistung vertragsgemäß erfüllt hat, - etwaige Ansprüche (einschließlich Ansprüche Dritter) befriedigt hat und - eine vereinbarte Sicherheit für Mängelansprüche geleistet hat. Die Bürgschaftsurkunde über Mängelansprüche wird auf Verlangen zurückgegeben, wenn die vertraglich vereinbarten Verjährungsfristen für Mängelansprüche abgelaufen und die bis dahin erhobenen Ansprüche erfüllt sind. § 17 Nr. 8 VOB/B gilt entsprechend. Technische Vorbemerkungen Tischler Bei der Ausführung der nachfolgend beschriebenen Leistungen sind alle Auflagen der allgemein anerkannten Regel der Technik sowie sämtlicher Vorschriften und Normen in neuster Fassung vollumfänglich zu berücksichtigen. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Fabrikats- und Baustoffvorgaben sind einzuhalten. Es sind nur Systemkomponenten ein und desselben Herstellers zu verwenden. Spanplatten aller Art müssen frei von Formaldehyd sein. Holz muss frei von holzzerstörenden Pilzen und Insekten sein. Es darf keine Markröhren aufweisen. Bei wesentlichen  von der Holzart abhängigen  Unterschieden zwischen Kern- und Splintholz soll an sichtbaren Stellen und nicht deckenden Beschichtungen kein Splint zu sehen sein. Pfropfen und Dübel im sichtbaren Bereich müssen von gleicher Holzart und Faserrichtung sein. Querrisse sind unzulässig. Baumkanten sind unzulässig. Alle Metallteile die eingebaut werden, sind in gleicher Ausführungsqualität, zu liefern. Alle zum Einbau vorgesehen Baustoffe müssen den Richtlinien des Merkblattes Nr. 2 der WK-Hamburg entsprechen. Angaben zur Ausführung Alle sichtbaren Teile sind den Lieferfristen entsprechend jedoch spätestens drei Wochen vor Ausführung dem AG zur Bemusterung vorzulegen und von ihm freigeben zu lassen. Einlagerung und Zwischenlagerung von Bauelementen im Gebäude ist nicht möglich. Ausführung aller Tischlerarbeiten einschl. Dichtungsprofile, Beschläge, Drücker, Versieglung, Verglasung, usw. Türelemente haben als komplette Einheit einschl. aller notwendigen Bestandteile wie Zargen, Türblatt etc. sowie aller notwendigen Bestandteile die aufgeführten Anforderungen im eingebauten Zustand zu erfüllen. Alle zu liefernde Bauteile sind ausschließlich nach örtlichem Aufmaß und nicht nach Plan herzustellen. Alle für die Schließanlage notwendigen Informationen sind dem AG unaufgefordert in schriftlicher Form zu übergeben. Metallzargen und Metalltürblätter sind, wenn nicht gesondert beschrieben, grundiert für bauseitigen Anstrich vorbereitet einzubauen. Der Einbau von Zargen erfolgt vor den Putzarbeiten, Montage Türblätter und Beschläge erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Preisinhalte Nachfolgende Leistungen sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren: Für die Ausführung von Malerarbeiten ist der Dichtstreifen in der Zarge zu entfernen und nach Fertigstellung wieder einzubauen. seperate Lieferung und Einbau von Zargen, Türblätter und Beschlägen alle Zargen sind fachgerecht mittels Verguss oder Ähnlichem vollflächig zu hinterfüllen Austausch von Drückergarnituren auf Kundenwunsch Transportwege innerhalb der Gebäude Vollständige Übergabe aller Dokumentationen, Nachweise, Prüfbescheide, Pflegehinweise etc. Den Bautenständen entsprechend mehrere An- und  Abfahrten einzukalkulieren Planliste und weitere Unterlagen Planung (Ausführungsplanung zur Ausschreibung): Folgende Pläne und Unterlagen sind Bestandteil der Ausschreibung und  werden in digitaler Form mit der Ausschreibung übergeben: Bezeichnung                          Plannummer Ausführungsplanung Index 1: BE-Plan   BS50_260113_AP_BE_Gerüst_100.0 Grundriss KG  BS50_260113_AP_ GR_KG_50.1 Grundriss EG  BS50_260113_AP_ GR_EG_50.1 Grundriss 1.OG  BS50_260113_AP_ GR_1OG_50.1 Grundriss 2.OG  BS50_260113_AP_ GR_2OG_50.1 Grundriss SG  BS50_260113_AP_ GR_SG_50.1 Dachaufsicht  BS50_260113_AP_ GR_DA_50.1 Schnitt A - A  BS50_260113_AP_ SC_A1_D1_50.1 Schnitt B - B  BS50_260113_AP_ SC_B_50.1 Schnitt C - C  BS50_260113_AP_ SC_C_50.1 Schnitt E - E  BS50_260113_AP_ SC_E_50.1 Ansicht Nord  BS50_260113_AP_ AN_N_50.1 Ansicht Süd  BS50_260113_AP_ AN_S_50.1
Allgemeine Vorbemerkungen / Zusätzliche
01 Wohnungseingangstüren
01
Wohnungseingangstüren
Stahlumfassungszargen: Für den Einbau in Mauerwerks- und Betonwände. Stahlzarge nach DIN 18 111 für überfälzte Türen, aus einem Blech gekantet, Blechstärke 1,5 mm, mit Bodeneinstand und Fussbodeneinstandsmarkierung, Oberfläche sendzimirverzinkt. Der Zargenspiegel muss gegenüber der fertigen Wand min. 15 mm vorstehen, Putzstärken beachten. Als einteilige Zarge. Mit dreiseitig umlaufender Lippenfalzdichtung. Mit angeschweißten oder angeschraubten Distanzwinkeln, die unmittelbar nach dem Einbau zu entfernen sind. Etwaige Löcher sind fachgerecht zu verschließen. Mit Falle- und Riegelöffnung nach DIN 18 251 und hintergeschweißtem Schlosskasten. Mit 3 Bandtaschen für dreidimensional verstellbare Objektbänder mit Rahmenteilen zum Einstecken. Zarge mit Meterrissmarkierung. Anschluss der Zargen an die Wände gem. Schall- und Brandschutzanforderungen, Angabe in den Positionen. Ausführung schwellenlos ohne Bodenschienen. Teilweise mit unterem Bodenanschlagwinkel. Rohbauöffnungsmaße und Maulweiten werden in den nachfolgenden Positionen angegeben und sind vor Ort zu überprüfen. Oberflächen allseitig vorbehandelt und grundiert für bauseitigen Endanstrich. Brandschutz: DS, T 30, RS und T 30 RS mit amtlicher Zulassung und Zulassungsschild an der Tür, Angabe in den Positionen. Angeb. Fabrikat Zarge:'...............................' Türblätter: Schalldämmwert wird in den Pos. angegeben, bezogen auf das geprüfte Element. Schalldämm- oder Vollspaneinlage, Beanspruchungsgruppe S, Türdicke ca. 45 mm. Rahmenkonstruktion mit 3-seitigem Hartholzeinleimer. Deckplatte: Hartfaserdeckplatte 3 mm. Klimaklasse III. Falz: Normfalz 13 x 25,5 mm. Oberflächen: beidseitig HPL-Beschichtung 0,8mm. Farbton außen anthrazit RAL 7016, innen weiß RAL 9016 jeweils nach Bemusterung durch die Architekten. Einbruchhemmend RC 2 Angeb. Fabrikat:'.....................................' Beschläge: Schloss: Dreipunktverriegelung, PZ-Ausführung, Stulp aus Edelstahl. Band: 3 Objektbänder aus Edelstahl, Länge ca. 160mm, dreidimensional verstellbar, wartungsfrei und kugelgelagert, als Aufschraubbänder. Bodenabsenkdichtung: Fabrikat Athmer o. glw.. Weitwinkelspion: 12mm Durchmesser, 1400mm von der Türunterkante aus Edelstahl. Beschlag: Edelstahl, Schutzklasse 2; Außen Knauf, Innen, Drücker mit Langschild; in eckiger Ausführung Aussehensmuster : FSB Modell 1076 als Standardbeschlag aus Edelstahl o. glw.. Angeb. Fabrikat Beschlag:'...........................' Türschließer: Aufliegender Gleitschienenschließer DORMA TS 93, ohne Feststellung und ohne Freilauf-Funktion, Ausführung silberfarbig. Angeb. Fabrikat:'....................................'
Stahlumfassungszargen:
01.__.010 WE-Tür, ca. 1010/2135 mm, Wandstärke ca. 24 cm, inkl. OTS Liefern und Montieren von WE - Türelementen gemäß Leitbeschreibung wie folgt: Innentür mit Stahlzarge, einschl. vergießen der Zargen und der erforderliche Befestigungen wie Dübel oder Anschweißplatten. Zarge grundiert, mit Beschlägen und Zubehör. Öffnungswinkel der Türen bis zu 180 Grad. Mit Obentürschliesser, inkl. Einstellen des OTS. Auflistung der Türelemente mit allen Bestellangaben für die Profilzylinder (Zylinderlänge, Ausmittigkeit, etc.). Türblätter nach Einbau der Zargen ausbauen und zwischenlagern, um Beschädigungen zu vermeiden, nach Anweisung der Bauleitung zu einem gesonderten Termin wieder einbauen. Rohbaumaße: ca. 1010/2135 mm. Wandstärke:  ca. 24 cm. Einbauort:  Mauerwerkswand / Betonwand Brandschutz: dichtschließend DS   und selbstschließend. Schallschutz: RwP 42 dB. Fabrikat:  JeldWen o. glw. Zargen: zweifarbig (innen/ außen; Farbton: s. Türblatt) wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element beschrieben. Türblatt: Farbton außen: RAL 7013 (graubraun), nach Wahl des AG Farbton innen: RAL 9016 bzw. 9016, nach Wahl des AG wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element beschrieben. Beschläge: wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element beschrieben. Obentürschließer: wie in der Qualitätsbeschreibung WE-Element beschrieben. Einbauort: Wohnungseingang EG - SG, Wohnungen 01 bis 07. Alle Maße sind durch den AN vor Ort zu prüfen und durch den AN festzulegen.
01.__.010
WE-Tür, ca. 1010/2135 mm, Wandstärke ca. 24 cm, inkl. OTS
7,00
Stk
01.__.020 Türspion Türspion, zu Pos. 01.010, für Wohnungseingangstür, mit Weitwinkel, ca. 12mm Durchmesser, liefern und fachgerecht einbauen. Fabrikat: Abus Typ:  2200SSB Farbton: Silber
01.__.020
Türspion
7,00
Stk
02 Innentüren
02
Innentüren
Türblatt: Holzwerkstoff als Rahmenkonstruktion mit umlaufenden Vollholzrahmen, Röhrenspaneinlage gefälzt, Kanten rund. Oberfläche: beidseitige Kunststoffoberfläche HPL, glatt, weiß lackiert (RAL 9010 o. 9016, nach Wahl AG). mit Unterschnitt (Raumlüftung) bzw. Überstromdichtung in Nassräumen, in BB Ausführung mit Metallfalle und Riegel Türstärke: ca.40 mm. Klimaklasse: II. Türfalzdichtung in weiß. Massivrahmen umlaufend. Einbohrbänder: vernickelt VZ-6, eckig/eckig. 1-touriges Markenbuntbartschloss mit nickel silber lackiertem Stulp, inkl. Schlüssel. Angeb. Fabrikat:'.....................................' Zarge:   Holzumfassungszarge, eckig, weiß lackiert, mit nickel silber lackiertem Schließblech, Dichtung in weiß, Wanddickenausgleich -7/+15 mm.   Alle Zargenhohlräume sind vollsatt mit geeigneten und zugelassenen Materialien zu hinterfüllen. Fabrikat: Jeld Wen, Optima 30 o. glw. Angeb. Fabrikat Zarge:'...............................' Beschläge: Turgriff-Garnitur (Drucker-Drucker) fur Innenturen, mit runder Schlusselrosette Farbton: Edelstahl Fabrikat Hoppe Dallas o. glw. Angeb. Fabrikat Beschlag:'...........................'
Türblatt:
02.__.010 Innentür, Fa. JeldWen, kompl. 885/2135 mm, glatt, weiß Innentür wie vor beschrieben, komplett, inkl. Zarge und Drückergarnitur, liefern und fachgerecht einbauen. Baurichtmaß: 885/2135 mm Vorleistung:  Trockenbau, d=ca. 125 mm Nutzung:  Wohnungsinnentür Einbauort:  EG bis SG.
02.__.010
Innentür, Fa. JeldWen, kompl. 885/2135 mm, glatt, weiß
19,00
Stk
02.__.020 Zulage, Feuchtraumtür Zulage für Pos. 02.010 für Feuchtraumtüren. Baurichtmaß: 885/2135 mm Einbauort: EG - SG
02.__.020
Zulage, Feuchtraumtür
8,00
Stk
02.__.030 Innentür, Doppelflügeltür (Abstellraum), b/h: 1000/2135mm Doppelflügeltür, für Abstellräume, liefern und fachgerecht einbauen. Rohbauöffnungsmaß, b/h: 1000/2135mm Einbauort: EG - 2. OG
02.__.030
Innentür, Doppelflügeltür (Abstellraum), b/h: 1000/2135mm
W
3,00
Stk
02.__.040 Innentür, Doppelflügeltür, b/h: 1250/2135mm Doppelflügeltür, für Abstellräume, liefern und fachgerecht einbauen. Rohbauöffnungsmaß, b/h: 1250/2135mm Einbauort: EG - 2. OG
02.__.040
Innentür, Doppelflügeltür, b/h: 1250/2135mm
E
W
3,00
Stk
03 Stufenanlage, Schwellen, Innenfensterbänke
03
Stufenanlage, Schwellen, Innenfensterbänke
03.__.010 Innenfensterbank, MDF, b=1800 mm Innenfensterbank, eckig, MDF, d=ca. 30mm, grundiert und endlackiert, RAL 7021 (Schwarzgrau), seidenmatt, liefern und fachgerecht montieren. Anzahl:  2 Stk. Einbauort:  Gaubenfenster, SG
03.__.010
Innenfensterbank, MDF, b=1800 mm
2,00
Stk.
03.__.020 Differenzstufenbelag, 3-Steigungen, Staffelgeschoss Differenzstufenbelag, aus Vollholz, Eiche natur, mit Untertritt, Oberfläche gewachst. Auf dem Fertigfußboden, nicht sichtbar befestigt, schallentkoppelt zu den begrenzenden Seitenwänden, einschl. fachgerechter Versiegelung an die aufgehenden Bauteile (Farbton nach Abst. mit AG). Breite: ca. 120 cm Steigung: 3 Stg. Tiefe: ca. 28,0 cm Dicke: ca. 40 mm Oberfläche: Hartwachs Einbauort Stg.
03.__.020
Differenzstufenbelag, 3-Steigungen, Staffelgeschoss
1,00
Stk
03.__.030 Handlauf Treppen, Eiche massiv, rund (Stg.) Handlauf aus Eiche massiv, rund, d= 40 mm, mit einem Längsstoß, gedübelt, auf Gehrung geschnitten, mit Edelstahlhandlaufhaltern mit Rosette, liefern und fachgerecht montieren. Oberflächenbeschichtung analog zur Beschichtung der in Position 03.020 beschriebenen Differenzstufenanlage: Einbauort : Staffelgeschoss
03.__.030
Handlauf Treppen, Eiche massiv, rund (Stg.)
1,20
m
04 Stundenlohnarbeiten
04
Stundenlohnarbeiten
04.__.010 Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter: für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet:
04.__.010
Stundenlohnarbeiten - Facharbeiter:
E
10,00
h
04.__.020 Stundenlohnarbeiten - Helfer: Stundenlohnarbeiten - Helfer: für evtl. erforderliche Arbeiten, die nicht im Leistungsverzeichnis erfaßt sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden berechnet:
04.__.020
Stundenlohnarbeiten - Helfer:
E
10,00
h