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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Baubeschreibung Die LBBW Immobilien GmbH & Co. KG plant den Neubau eines Gastronomie-, Einzelhandel-, Büro-, Wohn- und Geschäfts- Hauses in der Innenstadt von Stuttgart an der Ecke Eberhardstraße / Steinstraße / Geißstraße. Der Neubau wird mit zwei Untergeschossen (von der Geißstraße gesehen) in den Untergrund einbinden.
In den Erdgeschossen (Geißstraße und Eberhardstraße) ist ein hochwertiger Einzelhandel oder Gastronomie geplant. Das Gebäude liegt an der Ecke und grenzt an 3 Straßenseiten.
Das Gelände fällt zur Geißstraße ab, wodurch zwei Erdge- schossebenen entstehen. Eine Erdgeschossebene Eberhard- Straße und eine Erdgeschossebene Geißstraße.
Die Obergeschosse sind für Büros und Wohnungen vorgesehen.
Die Fassade ist in 4 kleinteilige Giebelhäuser gegliedert.
Die Erschließung des gesamten Gebäudekomplexes erfolgt über zwei Kerne.
Der eine Kern (Zugang Eberhardstraße) dient vorwiegend der Erschließung der Bürobereiche bzw. teilweise der Wohnungen.
Der andere Kern (Zugang Geißstraße und Eberhardstraße) dient ausschließlich der Erschließung der Wohnbereiche.
Im zweiten Obergeschoss befindet sich ein Innenhof mit einer Grundfläche von ca. 140 m² ausgeführt.
Die Fassaden werden mit einem hellen Kalkstein oder Sand- stein verkleidet. Die Oberfläche der Steine sind geschliffen und liniengespalten. Die Fassaden sind plastisch gegliedert, d. h Teilbereiche der Natursteinverkleidung sind in mehreren Staffelungen von der äußeren Fassadenebene
zurückgesetzt.
Alle Fenster sind bodentief. Im Brüstungsbereich befindet sich eine VSG-Scheibe, oder ein Stahlgeländer, eloxiert, als Absturzsicherung.
Die Fenster im Bürobereich sind 1-flügelige Drehfenster.
Die Fenster der Wohnungen sind 2-flügelige Dreh- / Dreh-Kippfenster.
Alle Fenster haben äußere Natursteinfensterbänke mit Alu-Unterbänken.
Die Fensterprofile sind zweifarbig, Außen farbig, Innenseitig weiß.
Die Dachkonstruktionen sind als geneigte Dächer als Holzdachstuhl vorgesehen. Als Dachdeckung sind Photovoltaik Dachziegel auf entsprechendem Unterdach mit Dämmung und Abdichtung geplant. Die Entwässerung über Regenrinnen, Verdeckt und Abführung nach innen In Traufkanten über Regenrinnen, verdeckt. In Dämmebenen Abführung nach innen. Rinnen als Stahlbetonkonstruktion mit entsprechender Abdichtung.
Eine Büronutzung ist in vier Stockwerken vorgesehen.
In den Giebeldächern sind Technikbereiche und Wohnnutzung
eingeplant.
Der Innenausbau der Büro- und Wohneinheiten erfolgt in allgemein üblicher Ausführung und Ausstattung.
Gebäudekennzahlen sind:
U02: 1.226,60 m²
U01: 1.212,30 m²
Geschossfläche EG Geißstraße: 1.304,00 m²
Eberhardstraße: 1.296,00 m²
Geschossfläche 1. OG: 1.296,00 m²
Geschossfläche 2. OG: 1.167,90 m²
Geschossfläche 3. OG: 1.167,90 m²
Geschossfläche 4. OG: 986,37 m²
Geschossfläche 5. OG: 752,30 m²
Geschossfläche 6. OG: 570,60 m²
Baubeschreibung
DGNB Zertifizierung Gold / Qualitätssufe 4 Der Auftraggeber fordert für den Neubau des Büro-, Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück der Eberhardstraße in Stuttgart eine anspruchsvolle architektonische Qualität, die Umsetzung der Aspekte des nachhaltigen Bauens, sowie der Schadstofffreiheit, Behaglichkeit und soziokulturelle Aspekte.
Die Themen Nachhaltigkeit und Energieeffizienz sollen im Sinne einer integrierten Planung Berücksichtigung finden und im Rahmen einer Zertifizierung nach dem von der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) entwickelten Zertifizierungssystems nachgewiesen und dokumentiert werden.
Für das geplante Gastronomie-, Einzelhandel-, Büro-, Wohn- und Geschäftshaus ist der Zertifizierungsgrad in "Gold" das geschuldete Bausoll.
In den beiliegenden Unterlagen zur Ausschreibung sind die wesentlichen Anforderungen zum Thema Materialqualitäten zusammengestellt. Die wesentlichen DGNB-Kriterien sind beschrieben in ENV1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“, ENV1.3 "Umweltverträgliche Materialgewinnung“ und SOC1.2 „Innenraumluftqualität“. Weiterhin wird die bisher vorgenommene Bewertungsmethode mit dem aktuellen Stand der Bewertung und die weitere Vorgehensweise dargestellt.
Mit dem der Ausschreibung beiliegendem Planungsstand wird der erforderliche Erfüllungsgrad für eine Gold Zertifizierung erreicht. Die Planung ist vom AN auch in Bezug auf die geforderte Zertifizierung weiter zu entwickeln.
Sämtliche Informationen zur DGNB sind den beigefügten Unterlagen zur DGNB-Bewertung, sowie den Übersichtsplänen zur Bewertung vom Ingenieurbüro LCEE Life Cycle Engineering Experts GmbH zu entnehmen.
1. Voraussetzungen:
Zur Erfüllung des angestrebten Gold-Zertifizierung nach DGNB ist während der Planung und Bauausführung des Bauvorhabens die Einhaltung der:
Unter Abschnitt 3 genannten Anforderungen an die verwendende / die verwendeten Baumaterialien und -produkte, Unter Abschnitt 4 genannten Anforderungen an die Bauausführung Unter Abschnitt 5 und 6 genannten Anforderungen an Revisionsunterlagen erforderlich.
Den ausführenden Firmen sowie Herstellern und Lieferanten steht die Firma Life Cycle Engineering Experts GmbH (kurz: LCEE) für Fragen der Nachhaltigkeitszertifizierung zur Verfügung. Sie unterstützt die ausführenden Firmen sowie Hersteller und Lieferanten in den Bereichen der Nachhaltigkeitsberatung und Einreichung der Unterlagen für die DGNB-Nachhaltigkeitszertifizierung bei der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen mbH (DGNB mbH). Die LCEE stellt die zentrale Koordinationsfunktion für die Durchführung des Zertifizierungsprozesses dar und ist Ansprechpartner für alle mit der Zertifizierung in Zusammenhang stehenden Fragen und Anforderungen. Die Abstimmung erfolgt über den GU.
2. Nachweispflicht:
Nachzuweisen ist die Einhaltung der Anforderungen der Abschnitte 4 bis 7 dieses Dokuments unter Beachtung der Abschnitte 8 und 9 zur Anpassung von Plänen und Nachweisen an das realisierte Gebäude sowie zur Anpassung von Unterlagen und Nachweisdokumenten.
Speziell bzgl. der Anforderungen des Abschnitts 3 gilt das Folgende: Für jedes verwendete Material ist seitens des Auftragnehmers sicherzustellen, dass es den in diesem Dokument aufgezeigten DGNB-Anforderungen entspricht. Ausnahmen werden nur im Einzelfall mit Genehmigung des Auftraggebers zugelassen.
Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber bzw. der Firma LCEE hierzu für jedes zum Einbau vorgesehene Produkt als Nachweis das Produkt- und Sicherheitsdatenblatt oder vergleichbare Konformitätsbescheinigungen des Herstellers unter Angabe der Einbaumenge und des Einbauortes digital zur Verfügung stellen. Hierbei ist die zertifizierungsrelevante Eigenschaft zu kennzeichnen.
Für Rückfragen zur Konformität von Produkten steht dem Auftragnehmer die Firma LCEE zur Verfügung. Dem Auftragnehmer wird zwingend empfohlen, Produkte vor dem Einbau durch die LCEE prüfen zu lassen. Hierbei sind die in Abschnitt 11 genannten Fristen zu berücksichtigen. Zwecks Freigabe ist Anlage ENV1.2_1 inkl. der erforderlichen Nachweise fristgerecht an LCEE zu übermitteln. Bei Nicht-Konformität von Bauprodukten und -materialien ist von Seiten des Auftragnehmers ein alternatives Produkt vorzuschlagen.
3. Anforderung an Bauprodukte und -materialien:
Zulässig sind ausschließlich Bauprodukte und -materialien, die die Qualitätsstufe 4 des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 Risiken für die lokale Umwelt erfüllen. Die Anforderungen sind in Anlage ENV1.2_0 zu diesem Technischen Vertragsbestandteil DGNB dargestellt bzw. die Anforderungen der entsprechenden Qualitätsstufe 4 sind farbig hervorgehoben.
Ergänzend gelten die Vorgaben des DGNB-Kriteriums ENV1.3 Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung.
Folgende Mindeststandards sind von Herstellern und Lieferanten nachzuweisen:
Keine Kinder-/Zwangsarbeit entlang der gesamten Supply Chain und kein illegaler Rohstoffabbau entlang der gesamten Supply Chain. Nachweis erfolgt über entsprechende Herstellererklärung. Für EU-Produkte wird dies automatisch erfüllt.
Verankerung folgender Aspekte im Unternehmensleitbild/in Compliance Richtlinien (Nachweis erfolgt über entsprechende Auszüge des Unternehmensleitbilds/der Compliance Richtlinien):
Keine Korruption/Bestechung Verhinderung/Reduzierung von negativen ökologischen /sozialen Auswirkungen im Umgang mit Ressourcen Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen
Dokumentation Rohstoffherkunft und Benennung von Verarbeitungsschritten, d.h. Rohstoffliste mit Herkunftsnachweis als Herstellererklärung.
Bezüglich Hölzer/Holzwerkstoffen und Natursteinen sind folgende Anforderungen einzuhalten:
Alle im Gebäude verwendeten Holz- und Holzwerkstoffprodukte müssen nach dem FSC- oder PEFC-Standard zertifiziert sein. Der Lieferant muss das Herkunftsland und die Holzart deklarieren. Für diesen Zweck ist das FSC- oder PEFC-Zertifikat nur in Verbindung mit dem zugehörigen CoC-Handelszertifikat „Chain of Custody“ als Nachweis gültig. Für alle im Gebäude eingebauten Hölzer und Holzwerkstoffe sind die FSC- bzw. PEFC-Zertifikate mit zugehörigem COC-Nachweis zu übermitteln. Die Lieferscheine der Hölzer sind mit der darin vermerkten COC-Nummer dem Auftraggeber zu übergeben.
Für Natursteine aus Nicht-EU-Staaten muss nachgewiesen werden, dass die Anforderungen der ILO-Konvention 182 (keine Kinder- und Zwangsarbeit) erfüllt sind (Natursteinprodukte mit dem Xertifix- oder Fair Stone-Siegel erfüllen diese Anforderungen). Die Verwendung von Natursteinen aus EU-Staaten unterliegt keinen Beschränkungen; es muss aber die CE-Kennzeichnung der Natursteinprodukte aus EU-Staaten nachgewiesen werden.
4. Anforderungen an die Bauausführung:
Von Seiten des AN sind folgende Anforderungen zu beachten und dem AG in Form von Protokollen und ggf. von Bildern nachzuweisen:
Abfallarmut der Baustelle
Die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind einzuhalten. Auf eine abfallarme Baustelle ist zu achten. Abfälle sind zu vermeiden und ggf. weiter/wieder zu verwenden. Die am Bauprozess Beteiligten sind bez. der Abfallvermeidung zu schulen. Für die Schulung ist ein Protokoll zu erstellen. Die Baustoffe sind mindestens in folgende Abfälle zu trennen und umweltverträglich zu beseitigen:
Mineralische Abfälle
Wertstoffe
Gemischte Baustellenabfälle
Problemabfälle
Asbesthaltige Abfälle
Die Einhaltung der Anforderungen an die Abfallarmut der Baustelle wird durch die Bauleitung des GU kontrolliert und dokumentiert. Der AN ist zur Mitwirkung verpflichtet.
Lärmarmut der Baustelle
Die Lärmemissionen des Gesamtbauvorhabens sind zum Schutz der angrenzenden Nutzungen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe des Bauausführenden ist es, Dazu beizutragen, dass der durch Bauprozesse verursachte Lärm nachweislich und dauerhaft unterhalb des Grundgeräuschpegels der Umgebung liegt. Um dies sicherzustellen sind die Erstellung und Fortschreibung eines Lärmvermeidungskonzepts für die Bauausführung ausschließlich nachweislich lärmarme Baumaschinen zulässig. Hierzu gehören solche mit RAL-UZ 53 sowie vergleichbare Zertifikate.
Weiterführende Hinweise und Vorgaben zu lärmarmen Baumaschinen finden sich in
§27 des Bundesimmissionsschutzgesetzes
Richtlinie EG 2000/14/EG
Staubarmut der Baustelle
Die gesetzlichen Anforderungen der GefStoffV und der TRGS zur Vermeidung von Stäuben sind zu erfüllen. Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung zu versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist, soweit technisch möglich, zu verhindern. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung sind Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchzuführen. Einrichtungen zum Abscheiden und Erfassen von Stäuben sind entsprechend dem Stand der Technik anzuwenden, regelmäßig zu warten und zu prüfen sowie in einer Liste zu dokumentieren. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen ist durch die Bauleitung des GU während der Bauausführung im 4-wöchigen Rhythmus zu kontrollieren und zu dokumentieren. Der AN ist zur Mitwirkung verpflichtet.
Erfüllung der Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung
Die gesetzlichen Anforderungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind einzuhalten. Seitens des AN ist in Kooperation mit dem GU sicherzustellen und nachzuweisen, dass der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Es wird zudem sichergestellt und nachgewiesen, dass kein mit einem R-Satz gezeichneter Stoff mit der Umwelt in Kontakt kommt. Hierzu wird von Seiten des Auftragnehmers eine Auflistung aller eingesetzter Produkte aufgestellt, die mit einem R-Satz gekennzeichnet sind. Für alle genannten Produkte ist eine Angabe zu den eingesetzten Schutzmaßnahmen zu unterbreiten.
Der Boden ist vor schädlichen mechanischen Einflüssen wie unnötiger Verdichtung oder einer Vermischung von unterschiedlichen Bodenschichten zu schützen.
Die hierzu vorgenommenen Maßnahmen sind zu benennen.
Die Einhaltung der Anforderungen im Bereich Bundes-Bodenschutz- sowie der Altlastenverordnung sind während der Bauausführung in einem Abstand von vier Wochen durch die Bauleitung des GU zu kontrollieren und gegenüber dem Bauherren nachzuweisen. Der AN ist zur Mitwirkung verpflichtet. Der Nachweis ist zudem für die DGNB- Zertifizierung bereitzustellen.
Anpassung von Plänen und Nachweisen an Das realisierte Gebäude:
Alle vom Auftragnehmer gemäß vertraglicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber zu erstellenden Nachweise, Dokumentationen und Planunterlagen sind an das realisierte Gebäude anzupassen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Kennzeichnende Auszüge aus diesen Unterlagen werden von der Firma LCEE für die Nachweisführung zur Zertifizierung benötigt.
6. Aufbereitung von Unterlagen und Nachweisdokumenten:
Alle vom Auftragnehmer zu erstellenden Unterlagen und Nachweisdokumente, die für die Zertifizierung erforderliche Informationen enthalten, sind so aufzubereiten, dass die für die
Zertifizierung erforderlichen Informationen klar ersichtlich und direkt ablesbar sind.
DGNB Zertifizierung Gold / Qualitätssufe 4
FLB-Beschreibung Die Funktionale Leistungsbeschreibung Trockenbauarbeiten Wände und Decken - des Auftraggebers LBBW ist Bestandteil des Leistungsverzeichnisses.
Im Einzelnen:
001:
Insbesondere zu beachten sind die Vertragsbedingungen der LBBW Immobilien, sowie die Vorgaben zur Zertifizierung nach DGNB.
002:
Das Erstellen von Werkstatt- bzw. Montageplänen mit sämtlichen Details, die zusätzlich zur Ausführungsplanung des Architekten evtl. erforderlich werden, gehört zur Leistung des AN. sie sind rechtzeitig vom Ag schriftlich genehmigen zu lassen.
003:
Es dürfen nur komplette Herstellersysteme von Decken- und Wandelementen verwendet werden. Eine Stückelung einzelner Elemente ist nicht zulässig.
004:
Es dürfen nur systemgeprüfte Decken- und Wandkonstruktionen ausgeführt werden.
Sämtliche Zulassungen und Prüfzeugnisse sind dem AG vor Ausführung zu übergeben.
005:
Sämtliche geforderte bauphysikalische Werte wie Schallschutz, Brandschutz, etc. sind durch Prüfzeugnisse von staatlich anerkannten Prüfinstituten nachzuweisen.
Evtl. erforderliche Prüfungen und Messungen der eingebauten Bauteile gehen zu Lasten des AN.
Sämtliche benötigten Sondermaterialien (z.B. schallabsorbierende Abhänger) sind in das Angebot mit einzukalkulieren.
006:
Detailausbildungen sind zur Erzielung der Anforderung gemäß den Herstellervorschriften namhafter Hersteller (z.B. Knauf, Rigips oder gleichwertig) und den aktuellen anerkannten Regeln der Technik auszuführen .
007:
Die Ständerwände sind bei Bedarf zunächst einseitig zu Beplanken und nach erfolgter Montage von Installationen in Abstimmung mit den haustechnischen Gewerken zu schließen und malerfertig herzustellen. Das Schließen von Wänden hat in Abstimmung mit der Bauleitung des AG. zu erfolgen.
008:
Bei doppelter Beplankung muss die zweite Schale versetzt zur ersten angebracht werden. Vor Verlegung der 2. Platte muss die 1. Lage vollkommen ausgetrocknet sein.
Die erste Lage ist an den Plattenstößen, für einen besseren Schallschutz zu spachteln und gründlich zu schleifen.
Die Ausführung ist durch den AN zu dokumentieren.
009:
Metallständer-Konstruktionen und sonstige Tragprofile sind in feuerverzinkter Ausführung herzustellen.
Sämtliche Konstruktionsteile müssen gegen Korrosion geschützt sein.
010:
Es dürfen ausschließlich nur Befestigungsmaterialien mit entsprechender Zulassung eingesetzt werden.
Die Verwendung von Kunststoffdübeln ist nicht zulässig.
011:
Sämtliche Systemelemente wie Randwinkel, Eckprofile oder sonstige
Elemente sind mit einzukalkulieren.
Ebenso verhält es sich mit evtl. Deckenverstärkungen, Auswechslungen
oder sonstigen Maßnahmen welche im Zuge der Installationsarbeiten der Haustechnik erforderlich werden.
012:
Anschlüsse an massive Bauteile sind mit geeigneten Materialien
zu hinterlegen.
Die Anforderungen an den geforderten Schallschutz sind strengstens einzuhalten.
013:
Die Anschlüsse der Konstruktionen des Trockenbaus an flankierende Bauteile und untereinander sind so auszuführen, dass Dehnungen, Verformungen, Verschiebungen etc. der flankierenden Bauteile nicht auf die Trockenbaukonstruktionen und ihre Bekleidungen übertragen werden.
014:
Das Herstellen von Durchbrüchen, Öffnungen und Schlitzen für Installationszwecke aller Art, wie Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen, Sanitär-, Heizungs- und Lüftungsinstallationen und alle sonstigen Einbauteile ist in das Angebot mit einzukalkulieren .
015:
Installationsöffnungen sind nachträglich zu schließen und anzuarbeiten. Vorhandene Elektrokabel sind durch herzustellende Öffnungen in den Raum zuführen.
016:
Anschlussfugen zwischen Leitung und Beplankung bei Installations-Durchdringungen im Spritzwasserbereich sind dauerelastisch abzudichten.
017:
Umlaufende elastische Anschlüsse an Wand, Boden und Decke sind mittels Mineralfaserstreifen/ Dichtungsband/Trennwandkitt o.ä. herzustellen.
Das Merkblatt Fugen und Anschlüsse des Bundesverband der Gipsindustrie e.V., Industriegruppe Gipsplatten ist zu beachten.
018:
Die Anschlüsse bei Brandschutz-Decken sind zu hinterlegen.
019:
Die eingebaute Dämmstoffe haben im wesentlichen der
DIN EN 13162 zu entsprechen.
Sie sind abgleitsicher einzubauen.
020:
Das Herstellen von Wandkreuzungen und Abzweigungen sowie
Abschlüsse von frei im Raum endenden Wänden ist in das Angebot mit einzukalkulieren.
021:
Frei Enden, Kanten, Eckausbildungen, etc. sind mit Kanten- bzw. Eckschutzelementen zu schützen.
Die Eckschutzprofile sind fachgerecht einzuspachteln.
022:
Installations-Schlitzen und Aussparungen sind mit Mineralwolle auszustopfen und zu schließen.
Anschließend sind die Bereiche mit einzuspachtelnden Gewebe zu überziehen.
023:
Anschlüsse an andere Baumaterialien Wand/Wand, Wand/Decke sind mittels Einschnitt (Sollrissfuge) elastisch, auf Acryl-Basis herzustellen.
024:
Dehnfugen sind, wo erforderlich herzustellen bzw. Gebäudefugen zu übernehmen, gegebenenfalls. als gleitender Anschluss herzustellen.
025:
Das Verspachteln und Abschleifen aller Plattenfugen, Schraubköpfe, Befestigungsmittel, Kantenschutzprofile sowie sonstiger Unebenheiten,
Beschädigungen, etc., gehört zur Leistung des AN und ist in das Angebot mit einzukalkulieren.
026:
Die Ausführung der Trockenbauarbeiten in Bezug auf die Ebenheit hat im wesentlichen nach der DIN 18202, Tabelle 3,
Zu erfolgen.
027:
Bei Anschlüssen der Beplankung an andere Bauteile sind die Kanten mit Kantenschutzprofilen einzufassen und die Flächen mit Trennstreifen abzugrenzen, die nach Fertigstellung (bündig mit der Plattenoberfläche) zu entfernen sind.
028:
Die GK-Plattenstöße sind mit Gewebestreifen einzuspachteln
und anschließend gründlich zu schleifen.
029:
Es dürfen nur ökologisch unbedenkliche Stoffe und Materialien verwendet werden, die nicht im Verdacht stehen gesundheitsgefährdende Substanzen zu beinhalten oder freizusetzen.
030:
Durch den AN sind Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen z.B. Von Türen, Fenster, Fensterbänken, Fußböden, sowie von Einrichtungsgegenständen, etc. vor Verunreinigung und Beschädigung während der Arbeiten durch loses Abdecken, Abhängen und Umwickeln, einschl. Anschließender
Beseitigung der Schutzmaßnahmen zu treffen.
Ausführungshinweise Trockenbauarbeiten
Hinweise: Brandschutz:
Die Forderungen aus dem Brandschutzkonzept und die Auflagen der Behörden sind bei allen Bauteilen zu beachten.
FLB-Beschreibung
Es sind alle Wandsysteme von einem Hersteller anzubieten! Angebotener Hersteller:
Es sind alle Wandsysteme von einem Hersteller anzubieten!
Technische Vorbemerkungen Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der VOB/ C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen ( ATV ) in der jeweils gültigen Fassung
DIN 18340 Trockenbauarbeiten - Gipskartonständerwände
1.Normen / Richtlinien
ergänzend zu den Vertragsgrundlagen der Allgemeinen Geschäfts- Bedingungen gelten:
Die Herstellerrichtlinien
Die Richtlinien der Fachverbände
Die relevanten DIN-NormenDie relevanten VDE-Richtlinien
Die relevanten VDI-Richtlinien
Für Maßtoleranzen: DIN 18202, Tabelle 3, Zeile 7 (für erhöhte Anforderungen) in der jeweils neuesten Fassung
Die in den ZTV festgelegten Forderungen sind als Nebenleistungen auszuführen und in die Einheitspreise der Hauptpositionen einzurechnen.
2. Zulassungen / Zeugnisse
Die Forderungen hinsichtlich Einbruch-, Güte-, Brand-, Schall- und Wärmeschutz, Befestigungen, Gleichwertigkeit bei alternativen Angeboten usw. sind nachzuweisen, z. B. Durch Prüfzeugnisse.
3. Nebenleistungen
In den Einheitspreisen sind folgende Leistungen, sofern nicht als LV Position beschrieben, enthalten:
Alle erforderlichen Schrägschnitte
Sämtliche erforderliche Schutzmaßnahmen an allen betroffenen Bauteilen gegen Verschmutzung und Beschädigung, anbringen und nach Beendigung der Arbeiten wieder restlos entfernen
Die Herstellung von Wandverbindungen untereinander (Ecken, T-Stößen, Kreuzstöße) inkl.dauerelastische Verfugung an allen Anschlüssen
Das Anlegen von evtl. erforderlichen Dehn- und Bewegungsfugen, diese sind in Abstimmung mit der Bauleitung Peter Gross festzulegen der Einbau von Pass-, Rand- und Zuschnittstücken die Herstellung von Leibungen
Die Herstellung der dichten Anschlüsse an Massivbauteile und Fassaden mit Dichtstreifen, die Fugen sind allseitig mit dauerelastischem Kunststoffkitt bündig zu verfugen
Die Herstellung aller Aussparungen bis zu einer Größe von 0,01 m² für Installationsarmaturen und -anschlüsse, Lüftungs-, Elektroeinbauteile, Brandschutzklappen etc. in üblicher Installationsdichte, einschl. Verschließen der Aussparungen und Anarbeiten an die Einbauteile auch wenn sie nicht in einem Zuge mit den übrigen Arbeiten ausgeführt werden können.
Ausklinken der Wände im Bereich von Unterzügen, ohne Beeinträchtigung der brandschutztechnischen und bauphysikalischen Anforderungen
Alle Ecken und Kanten sind mit Kantenschutzprofilen zu Versehen
Dämmstoffe sind abgleitsicher einzubauen
Erstellung eines Estrichstreifens
4. Aufmaß und Abrechnung
Alle nach Fertigstellung der Arbeiten nicht mehr sichtbaren besonderen Unterkonstruktionen, Dämmstofflagen usw., die lt. LV besonders berechnet werden, sind vor Anbringen der Wand- Bekleidung gemeinsam mit der Bauleitung aufzumessen, da andernfalls die Leistung nicht anerkannt werden kann. Bei über den DIN- und VOB-Vorschriften liegenden Rohbautoleranzen ist recht- zeitig vor Beginn der Arbeiten die Bauleitung zu verständigen, um für die Beseitigung dieser Mängel zu sorgen. Ist dies nicht möglich, erteilt die Bauleitung den Auftrag für das Anbringen von Ausgleichs- Konstruktionen und dergleichen vor Beginn der Arbeiten. Nachträgliche Mehrforderungen für Toleranzausgleich und ähnliches werden nicht anerkannt.
5.Revisionsunterlagen
In den Einheitspreisen enthalten ist die vollständige Darstellung der vertragsmäßig erstellten Leistung in Form von Revisionsunterlagen. Diese müssen im Einzelnen enthalten:
Prüfzeugnisse und Zulassungen Dokumentation der verwendeten Materialien Wartungs-, Bedienungs- und Pflegeanweisungen Prüfprotokolle soweit erforderlich Abnahmebescheinigungen
Die Revisionsunterlagen sind in Papierform sowie auf Datenträger als PDF und DWG (DXF) geordnet zu übergeben.
6.Gerüste
In die Einheitspreise sind sämtliche Gerüste für die GK Wände bis zu einer Einbauhöhe von ca. 4,50 m einzukalkulieren
Technische Vorbemerkungen
01 Trockenbau Gastro 1
01
Trockenbau Gastro 1
01.01 Wände
01.01
Wände
01.02 Decken
01.02
Decken
02 Trockenbau Gastro 8
02
Trockenbau Gastro 8
02.01 Wände
02.01
Wände
02.02 Decken
02.02
Decken