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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
27 Trennwandsystem
27
Trennwandsystem
Allgemeine Angaben zum Objekt Bauvorhaben Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
Landkreis Potsdam Mittelmark
Straße nach Fichtenwalde 10
14547 Beelitz-Heilstätten
Auftraggeber Landkreis Potsdam Mittelmark
Niemöllerstraße 1
14806 Bad Belzig
Auftraggeber
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Bauherr beabsichtigt den Bau eines neuen Verwaltungszentrums und eines Parkhauses in Beelitz-Heilstätten ab
Mitte 2025 für die ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des L
andkreises Beelitz- Heilstätten.
Wesentliche Eckpunkte
Auf dem Grundstück soll ein Gebäude für die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark bestehend aus den Funktionseinheiten Verwaltung, Kantine, Beratung und Konferenz, separatem Parkhaus sowie Außenparkplatzanlagen errichtet werden.
Das Bauvorhaben ist dadurch gekennzeichnet, dass es am neuen Standort, innerhalb der denkmalgeschützten Anlagen der ehem. Beelitzer-Heilstätten, einen repräsentativen öffentlichen Verwaltungsstandort mit höchsten Nachhaltigkeitsstandards vorsieht. Entsprechend der „Zwei-
Standortstrategie“ des Landkreises werden die bisher auf 19 Liegenschaften verteilten etwa 1000 Mitarbeitenden auf zwei Standorte konzentriert. 1/3 der Mitarbeitenden werden in der Kreisstadt Bad Belzig tätig sein und 2/3 in dem zu errichtenden Verwaltungsneubau in Beelitz-Heilstätten.
Technische Daten
Länge: Rastermaß / Gesamtmaß inkl. Fassade ca. 159,92 m / 69,66 m
Höhe: ca. 16,58 m
Höhe der letzten Ebene über Gelände: ca. 12,24 m
Anzahl Geschosse: 4 Vollgeschosse 1 Untergeschoss
Geschosshöhe UG ca. 3,96 m
Geschosshöhe EG ca. 5,04 m
lichte Höhe EG ca. 3,25 m bis ca. 4,00 m
Geschosshöhe OG ca. 3,60 m
lichte Höhe OG ca. 2,50 m bis ca. 3,17 m
Standard-Achsraster: 1,35m
Standard-Ausbauraster: 2,70m
Der Bauherr beabsichtigt das Projekt nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) zertifizieren zu lassen. Angestrebtes Zertifizierungsziel ist DGNB Platin auf der Grundlage des DGNB-Kriterienhandbuches für Neubau Version 2023.
Weiterhin wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Die Zertifizierung bezieht sich hierbei auf das Verwaltungsgebäude und die Außenanlagen, nicht jedoch auf das Parkhaus.
Zur Umsetzung der hohen Qualitätsziele ist seitens des AN ein DGNB-Auditor oder Consultant zu benennen, der die Umsetzung der Anforderungen der DGNB/QNG im Planungs- und Bauprozess koordiniert.
Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im Hinblick auf die DGNB-Zertifizierung (u.a. ENV1.2, ENV1,3 und TEC1.6) sind zwingend einzuhalten. Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung dessen sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise.
Aufwendungen, die zur Erfüllung der DGNB- und QNG-Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat vergütet.
Das Bauprojekt wird in drei wesentliche Bereiche untergliedert, welche maßgeblich durch die nachstehenden Kriterien geprägt sein werden:
Verwaltungsbau:
Höchste Nachhaltigkeitsstandards mit angestrebter DNGB-Zertifizierung im Gütesiegel Platin
QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Stufe „QNG Plus“
Kreislauffähiges Design-Prinzip (C2C)
Plusenergiehausstandard
Alternative Energien wie PV-Anlagen und Tiefen- bzw. Erdwärme
Holzhybridbauweise
Ausbildung von flexiblen und reversiblen Büro-Grundrissstrukturen
Hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit
Parkhaus:
Parkhaus 6,5 geschossig
Stellplatzfläche für ca. 275 PKW sowie ca. 185 Fahrräder
Ladesäulenanschlüsse für bis zu 90 Stellplätze
PV- Anlagen auf Dachfläche (vollflächig)
Aufzugsanlage zur Barrierefreiheit
Außenanlagen / Freianlagen
Integration der Außen- und Freianlagen an die bestehenden historischen Strukturen der Stadt
Schaffung neuer Nutzungen und Erschließungen im Außenbereich wie Gehwege, Wirtschaftshöfe, Stellplätze und Elektroladesäulen
Allgemeine Angaben zum Objekt
Vorbemerkungen – DGNB 2023 / QNG (Allgemein) Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Allgemeine Vorbemerkungen DGNB-Neubau 2023 Platin/ QNG Plus
Diese Allgemeinen Vorbemerkungen gelten gewerkeübergreifend für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Sie integrieren die ökologischen Anforderungen in die Ausschreibungsunterlagen und inkludieren das DGNB Kriterien Handbuch Neubau 2023 (DE) 4. Auflage mit Ziel-Zertifikat „Platin“. Weiterhin wird eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Dazu sind die Anforderungen aus dem QNG-Handbuch inkl. Anlagen einzuhalten.
Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen:
1. Ziel / Geltungsbereich
Zertifizierungsziele: DGNB-Neubau 2023 (DE), Ziel „Platin“, sowie QNG ‑ PLUS (Nichtwohngebäude 2023). Für alle relevanten Baustoffe und Baustoffgruppen wird die Qualitätsstufe QS4 (ENV1.2) sowie die Einhaltung der Anforderungen aus dem QNG Anhangdokument 313 vorgeschrieben, dessen Erfüllung der AN nach Fertigstellung zusätzlich bestätigen muss. Planung, Ausschreibung und Ausführung haben die einschlägigen Kriterien (u. a. DGNB ENV1.1/ENV1.2/ENV1.3, PRO2.1, TEC1.6, PRO2.3, PRO 2.5) sowie die QNG ‑ Mindestanforderungen (insb. ANF1 ‑ NW1, ANF2 ‑ NW1, ANF3 ‑ 1, ANF4 ‑ 1) einzuhalten und nachzuweisen. Ressourcen ‑ und Energieverbrauch sind zu minimieren; Umwelt und Gesundheit sind zu schützen (Produktwahl, Verarbeitung, Nutzung, Rückbau, Baustellenprozesse).
Im Rahmen der Zertifizierung werden die unterschiedlichsten Themenbereiche (z.B. Schadstoffvermeidung, verantwortungsvolle Ressourcenbeschaffung etc.) des nachhaltigen Bauens erfasst und bewertet. Der Auftragnehmer (AN) hat an diesem Prozess mitzuwirken und die von seiner Seite erforderlichen Nachweisdokumente beizubringen und Dokumentationen zu erstellen. Je nach Gewerk und Produktverwendung können zusätzliche hier nicht genannte Nachweise erforderlich werden. Die Umsetzung der nachstehenden Anforderungen und Hinweise sind verbindlich.
2. Vertragliche Pflichten des AN
Der AN hat dem Bauleiter des AG unaufgefordert und in digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung bzw. 4 Wochen VOR EINBAU, Produktangaben wie Menge, Einsatzort etc. sowie technische Daten- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration) und Herstellererklärung / Prüfzertifikate, etc. zur Verfügung zu stellen.
Auf die geforderte Aktualität der Nachweise ist zu achten: Sicherheitsdatenblätter nach EG 1907/2006 und Produktdatenblätter in der aktuellen Version. Deklarationen von Stoffen der SVHC-Kandidatenliste in Erzeugnissen (Herstellererklärungen) nicht älter als 1 Jahr. Herstellererklärungen, darunter auch Nachhaltigkeitsdatenblätter, für den Nachweis von Stoffen, die nicht vollständig über REACH nachgewiesen werden können (z.B. Chlorparaffine, Weichmacherfreiheit nach Vdl Rl 01 u.a): nicht älter als 1 Jahr. Emissionsnachweise: Maximal 5 Jahre alt.
Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen und schadstoffrelevanten Materialanforderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess.
Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialien von mind. 3 Wochen berücksichtigt werden.
Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die freigegeben, DGNB und QNG konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen.
Der AN hat für die Dokumentation der Anforderungen der DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu benennen.
3. Allgemeine Vorgaben an Bauprodukte bedingt durch die Zertifizierung (PRO1.4)
Umwelt- und Gesundheitsverträgliche Bauprodukte und Baustoffe : Alle vom AN eingesetzten Baustoffe/Bauprodukte Hilfsstoffe mit einbezogen, dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Freisetzen toxischer Bestandteile in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen. Während der Verarbeitung sind die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) der kritischen Inhaltsstoffe zu unterschreiten. Um die Gesundheitsverträglichkeit zu berücksichtigen, sind angemessene Verarbeitungszeiträume bei der Terminplanung anzusetzen (z.B. Trocknungszeiten bei der Verwendung von Anstrichen und Klebern beachten).
Grundsätzlich sind geruchs- und emissionsarme Bauprodukte einzusetzen. Stoffe mit RAL-Umweltzeichen („Blauer Engel“) oder gleichwertigen, branchenspezifischen Umweltauszeichnungen sind bevorzugt einzusetzen. Produkte, die Substanzen enthalten, die in der REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind, dürfen auf der Baustelle nicht ohne Rücksprache eingesetzt werden.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten sind vom AN regionale Baumaterialien zu nutzen und die Transportwege zur Baustelle zu minimieren. Schadstoffarme Bauteile und Konstruktionen vereinfachen auch die Widerverwendbarkeit von Baustoffen und Bauteilen.
Dauerhaftigkeit und Instandhaltungsfreundlichkeit
Die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und der daraus folgende Instandhaltungsaufwand während der Nutzungsphase stellt ein wichtiger Aspekt der Ressourcenschonung dar. Wird die geplante Lebensdauer der verbauten Produkte gewährleistet oder kann das Produkt sogar länger als angesetzt im Gebäude verbleiben, reduziert dies den Kostenaufwand seitens des Eigentümers oder Betreibers. Weiterhin verringert sich der Einsatz von Rohstoffen und Energie.
Die tatsächliche Lebensdauer der Bauteile und Bauteilschichten wird vor allem von den Bauteileigenschaften, der Ausführungsqualität, der konkreten Beanspruchung und der Wartung/Instandhaltung beeinflusst.
Für einige Produktgruppen und Leistungen kann, Anforderungen an Bauteileigenschaften und Ausführungsbeschaffenheit betreffend, das RAL-Gütezeichen herangezogen werden. Die RAL-Kennzeichnung zeichnet Produkte und Dienstleistungen aus, die nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder angeboten werden. Hersteller, Anbieter, Handel, Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden werden miteinbezogen. Die Güterichtlinien beinhalten den gesamten Prozess vom Baustoff über dessen sorgfältige Verarbeitung bis hin zur fachgerechten Montage, mit höchsten Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit der Produkte. Das RAL-Zeichen wird von den produkt- und leistungsspezifischen Gütegemeinschaften vergeben, die unter dem System RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. organisiert sind.
Es sind demnach vorrangig RAL-Zertifizierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu verbauen. Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen, aber die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen, können anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis über die vollständige Erfüllung der Anforderungen der RAL-Gütesicherung einschließlich der Fremdüberwachung vorlegen. Gleiches gilt für Bauprodukte.
Hinsichtlich der Ausführungsqualität sind die gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen zu beachten.
Anforderungen an die Reinigungsfreundlichkeit
Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die Nutzungskosten.
Reinigungsfreundliche Produkte und Konstruktionen können den Reinigungsaufwand und folglich die Kosten signifikant reduzieren. Der Bieter und AN hat seine angebotenen Leistungen auf bislang ungenutzte Optimierungspotentiale zu überprüfen. Die zum Einsatz kommenden Bauprodukte und Bauteile/Konstruktionen sollen reinigungsfreundlich sein. Sollten Leistungen ausgeschrieben sind, die dieser Anforderung offensichtlich widersprechen, hat der AN den AG unaufgefordert zu informieren.
Die Reinigungsfreundlichkeit hängt von folgenden Faktoren ab:
Oberflächenbeschaffenheit Werkstoff / Verschmutzungsverhalten Farbgestaltung/Design Zugänglichkeit
Unter Verschmutzungsverhalten versteht man, ob der Baustoff selbst Verschmutzungen fördert bzw. zu Verschmutzungen neigt. Das kann dann der Fall sein, wenn der Baustoff bei der Nutzung beispielsweise Schmutz in Form von Abrieb erzeugt oder durch elektrostatische Aufladung Schmutz in Form von Staub anzieht. An Fassaden kann eine Verschmutzung durch mikrobiellen Befall von z.B. WDVS beispielsweise durch biozidfreie Silikatfarben vermieden werden. Baustoffe mit erhöhtem Verschmutzungsverhalten dürfen grundsätzlich nicht ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer verbaut werden.
Oberflächen sollten glatt und geschlossen sein. Raue, poröse Oberflächen erschweren die Reinigung. Leicht- oder selbstreinigende Oberflächen bzw. Beschichtungen sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. ausgeführt werden. Nuten und Vertiefungen sollten, sofern möglich vermieden werden (z.B. Fassade).
Bewitterten Bauteile sollen durch konstruktive Maßnahmen geschützt (Tropfkante, Dachüberstand, kontrollierte Wasserabführung usw.
Die Farbgebung und Musterung der Baustoffe sollte auf die Schmutzart abgestimmt sein (z.B. weiße, einfarbige Bodenbeläge in Flurbereichen vermeiden.)
Die Zugänglichkeit von Reinigungsobjekten ist ein weiterer wichtiger Aspekt (z.B. Reinigung/ Wischen, Saugen). Es sollte darauf geachtet werden, dass sich keine Anschlussrohre zwischen Fußboden und Heizkörper befinden und der Belag unter dem Heizkörper ohne Einschränkung gewischt oder gesaugt werden kann. Stell- oder Hängevarianten von Einbauteilen und Mobiliar sind eine weitere Option für die einfachere Zugänglichkeit der Reinigungsobjekte.
Anforderungen an die Rückbaufähigkeit
Das Gebäude soll eine rückbaufreundliche Baukonstruktion aufweisen, um eine nahezu verlustfreie Kreislaufführung von Stoffen, Bauteilen und Bauprodukten zu fördern. Hierzu sollten die Bauteile und Konstruktionen möglichst einfach demontierbar hergestellt werden, um am Lebensende zerstörungsfrei und sortenrein aus dem Gebäude entfernt werden zu können. Eine leichte Demontierbarkeit ermöglicht eine bessere Wiederverwendung von Bauprodukten oder ein Recycling von Stoffen. Des Weiteren werden Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen während der Nutzungsphase des Gebäudes erleichtert.
Verwendung von Sekundärmaterialien
Eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- / Sekundärmaterialien (post-consumer) ist ausdrücklich erwünscht, um den Bedarf an Primärressourcen zu minimieren. Der AN verpflichtet sich zu prüfen, ob für die zu erbringende Leistung Sekundärmaterialien eingesetzt werden können.
Hervorgehoben werden zudem mineralischen Recyclingmaterialien diese sollen ausdrücklich über die Ausschreibung gefordert werden (Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien (post consumer)) (PRO1.4 Circular Economy Bonus)
4. Anforderungen an Bauprodukte DGNB ENV1.2 & QNG‑PLUS (Anhang 313)
Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe QS4 gemäß DGNB-Kriterien Handbuch 2023/ 4. Auflage und QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien müssen eingehalten werden:
Übergreifende Anforderungen
Einsatz umweltverträglicher, emissionsarmer, langlebiger Produkte; Vermeidung/Restriktion von Stoffen gemäß DGNB/QNG. Innenraumrelevante Produkte: Emissionsnachweise gem. AgBB/EN 16516 oder gleichwertige Labels (z. B. EMICODE EC1/EC1PLUS, Blauer Engel). REACH ‑ SVHC < 0,1 M ‑ %; bei ≥ 0,1 % Informationspflicht (Erzeugnisse: Herstellererklärung; Gemische: SDB). Nachweise: TD/SDB; ggf. EPD Typ III; anerkannte Labels/Zertifikate (EMICODE/GISCODE/Blauer Engel/GUT/RAL KMF). Je nach Produktklasse können zusätzliche Nachweise erforderlich werden (z.B. Herstellererklärungen bei Chlorparaffinausschluss) Die weiteren Produktanforderungen sind der gewerkeweisen Einzelaufstellung zu entnehmen.
5. DGNB ENV1.3 „Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung“ & QNG ANF2-WG1 „Nachhaltige Materialgewinnung“ (QNG-PLUS)
DGNB-Mindestanforderung
Für alle Primär- und Sekundärrohstoffe der eingesetzten Bauprodukte ist sicherzustellen und zu dokumentieren, dass
sie frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und illegaler Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen ist.
Nachweis: Formale Hersteller-Zusicherung und/oder lückenlose Dokumentation der Produktions-/Lieferkette (Rohstoff- und Herkunftsdokumentation, Verarbeitungsschritte/Standorte, Auditnachweise, Chain-of-Custody-Belege).
Alle Unternehmen größer 1000 Mitarbeitende: Bestätigung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LksG) Unternehmen kleiner 1000 Mitarbeitende und größer 100 Mitarbeitende: Selbstdeklaration zur Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden Lieferkettensorgfaltspflichten (siehe Vorlage) (Menschenrechte und Umweltbelange) im eigenen Geschäftsbereich
Weitere Anforderungen (Dokumentation & anerkannte Standards)
Das herstellende Unternehmen liefert zur transparenten Ressourcengewinnung:
CSR-/Nachhaltigkeitsbericht bzw. gleichwertige Erklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Deklaration der Primärrohstoffe inkl. Herkunft und wesentlicher Verarbeitungsschritte, Zertifikate/Labels, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen, bevorzugt mit Chain-of-Custody (CoC). Beispiele je Werkstoffgruppe: Holz/Holzwerkstoffe: FSC® / PEFC™ (mit CoC), ggf. C2C Certified®/EU-Ecolabel. (sub)tropische und boreale Hölzer dürfen nicht ohne FSC/ oder PEFC-Zertifikat verbaut werden. Naturstein: z. B. anerkannte Sozial-/Arbeitsnorm-Siegel. Hierbei sind lückenlose Lieferkettennachweise zu dokumentieren. Außereuropäischer Naturstein muss das WIN-WIN-Fairstone-Label aufweisen. Beton: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise und/oder EPD (EN 15804) mit ausgewiesenem Sekundärrohstoffanteil. Hierbei ist der maximal mögliche Recyclinganteil an Zuschlagsstoffen einzusetzen. Die Verwendung von CSC-Beton ist zu prüfen. Metalle: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise (je nach Metall) z.B. ASI-Zertifikate für Aluminium oder Responsible Steel Kork / Glas: geeignete Umwelt-/Zirkularitätslabels bzw. EPDs.
Sekundärrohstoffe (Rezyklate): Enthaltene Sekundärrohstoffanteile sind durch den Hersteller zu deklarieren und mengenmäßig auszuweisen (z. B. in EPD/Herstellererklärung/Lieferscheinen); zertifizierte Rezyklate werden bevorzugt. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Produkte mit einem NaturePlus-Zertifikat verwendet werden können (z.B. bei Schaumglas, Dämmung oder Farben)
QNG-PLUS Anforderungen (Nichtwohngebäude), ENV1.3-Ind.2
Zusätzlich gelten für QNG-PLUS:
≥ 70 % der neu eingebauten Hölzer/Holzprodukte/Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC/PEFC mit CoC-Zertifikatsnummer auf Rechnungen und Lieferschein mit Projektbezug). ≥ 30 % der Masse für die DGNB Platin Anforderungen der neu eingebrachten Betone, sowie der Erdbau-/Pflanzsubstrate weisen einen erheblichen Recyclinganteil auf. Dies ist über fremdüberwachte Prüfzeugnisse (max. 6 Mon. Alt) nachzuweisen. Eine Erklärung über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton muss vorgelegt werden.
Nachweise: CoC-Zertifikate (Holz), Lieferscheine und Rechnungen mit Zert-Nr., Massenbilanzen/Mischungsnachweise, EPDs.
6. Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit müssen eingehalten und dokumentiert werden:
Anforderungen DGNB:
Bauteile und -produkte sind leicht demontierbar und ermöglichen somit eine bessere Wieder- oder Weiterverwendung oder Recycling durch z.B. sortenreine Trennung Baustoffe sind recyclingfreundlich Baustoffe / Produkte sind idealerweise C2C zertifiziert es sind Produkte von Herstellern zu bevorzugen, die sich zur Rücknahme verpflichten oder Geschäftsmodelle wie z.B. zeitweise Überlassung von Produkten zur Funktionserfüllung im Gebäude vorsehen (z.B. Leasing/Mietbarkeit von Produkten „as a Service“)
7. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1 Baustelle/Bauprozess
Abfallarme Baustelle:
ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen liegt vor und ist einzuhalten. Abfall wird grundsätzlich vermieden Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt.
Die Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle sind zu vermeiden. Gemäß angestrebter Zirkularitätsquoten (TEC1.6) sind die Mengen entstehender Bau- abfälle um mindestens 5% im Vergleich zu Projekten vergleichbarer Größe zu reduzieren. Unvermeidbare, entstehende Abbruch und Baustellenabfälle müssen zu mind. 80% für die zirkuläre Verwertung vorbereitet können.
Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen und dokumentiert den Prozess.
Lärmarme Baustelle:
32. BImSchV in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2000/14/EG, den anerkannten Regeln der Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen Vorschriften und Gesetze nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 à à Dokumentation über Auflistung der Maschinen alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen
Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess Das Lärmvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen.
Staubarme Baustelle:
Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500 Einsatz von Lüftungsanlagen soweit erforderlich entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess. Das Staubvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen.
Boden- und Gewässerschutz
Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt. Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind einzuhalten Stoffe, die als umweltgefährlich gemäß H400, H410, H411, H412, H413 gekennzeichnet sind, dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden Betriebsmitteln und Baustoffen Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess. Das Boden- und Grundwasserschutzkonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen.
Konzept zum Ressourcenschutz: Reduzierung von Wasser- und Energieverbrauch
Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs
Einbau ausschließlich wassersparender Sanitärobjekte und Armaturen gemäß Planung. Spül- und Prüfprozesse sind bedarfsgerecht durchzuführen Dauerläufe sind zu vermeiden. Trinkwasser darf nicht für Reinigungs- oder Bewässerungszwecke verwendet werden, sofern Betriebs- oder Regenwasser bereitgestellt ist. Leckagen und Tropfstellen sind sofort zu melden und provisorisch zu sichern. Das Ressourcenkonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen.
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs
Verwendung von energieeffizienten Geräten und Komponenten gemäß Planung. Maschinen und Geräte sind nicht im Leerlauf zu betreiben bei Nichtnutzung abschalten. Temporäre Heiz- oder Trocknungsgeräte dürfen nur nach Freigabe der Bauleitung eingesetzt werden. Beleuchtung in Arbeitsbereichen ist bedarfsgerecht und mit LED-Technik auszuführen. Bei Montage technischer Systeme sind alle Schnittstellen für Monitoring und Steuerung gemäß Planung vorzubereiten.
8. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2 Qualitätssicherung
Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe:
Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV1.3, ANF2 ‑ NW1, ANF3 ‑ 1
sowie
Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs der verwendeten Materialien (nach Bedarf)
und entsprechende Dokumentation in den Begehungsprotokollen durch die Bauleitung
(Materialdeklarationsliste )
Schimmelpilzprävention:
Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende Austrocknung der Bauteile sicherzustellen.
Das Schimmelpräventionskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen.
9. Geordnete Inbetriebnahme & Technisches Monitoring DGNB PRO2.3
In allen LVs der technischen Gewerke sind die Anforderungen der geordneten Inbetriebnahme implementiert (Funktionsprüfungen, Messungen, Protokolle). Das Inbetriebnahmekonzept und die Prüflisten sind vor Umsetzung mit dem verantwortlichen Bauleiter abzustimmen und nach Abschluss zu dokumentieren Vorgaben des Technischen Monitorings (TM) sind umzusetzen (Datenpunkte, Schnittstellen, Export/Archivierung). Probebetrieb vor Abnahme mit Protokollierung; Zielwerte aus dem Monitoring sind zu erreichen. Wiederholung des Probebetriebs bei nicht erreichten Vorgabewerten.
10. Dokumentation DGNB PRO2.5
Vollständige Übergabe der Nachweisdokumentation (strukturierte, digitale Ablage Dateinamenkonvention). Betriebs ‑ /Wartungshandbücher, Monitoring ‑ Datenexporte, Abnahme ‑ und Prüfprotokolle, Fotodokumentation. Der AN hat nach Fertigstellung eine QNG-Erfüllungserklärung je Gewerk mit Anlagenverzeichnis vorzulegen. Diese umfasst alle relevanten Produktnachweise (TD, SDB, EPD, Zertifikate, Prüfnachweise) und ist Bestandteil der Schlussdokumentation.
11. Kommunikation / Auditor‑Review
Bieterfragen/Abweichungen sind frühzeitig schriftlich zu adressieren; Nachweise sind digital in den vorgegebenen Strukturen abzulegen. Die Bauleitung führt regelmäßige Baustellenkontrollen durch und dokumentiert diese. Der DGNB-Auditor überprüft stichprobenartig die Umsetzung und Nachweisführung. Abweichungen sind durch den AN unverzüglich zu beheben
Hinweis: Diese Vorbemerkungen gelten zusammen mit den gewerkespezifischen Vorbemerkungen, den Materialdeklarationslisten und den projektspezifischen DGNB ‑ /QNG ‑ Anforderungen. Sie sind integraler Vertragsbestandteil der Leistungsbeschreibung.
Die Kriterienmatix ENV1.2 DGNB (Auflage 4) und das Anlagedokument 313 des QNG-Handbuches sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und liegen bei.
Vorbemerkungen – DGNB 2023 / QNG (Allgemein)
Vorbemerkungen – DGNB 2023 / QNG (Trennwandsystem) Vorbemerkungen DGNB 2023 / QNG
Gewerk: Glas-Systemtrennwände
1. Zielsetzung und Geltungsbereich
Diese Vorbemerkungen ergänzen die allgemeinen DGNB-/QNG-Vorgaben des Projekts und gelten für sämtliche Leistungen des Gewerks Glas-Systemtrennwände einschließlich aller vom Auftragnehmer gelieferten, verarbeiteten oder eingebauten Hauptprodukte, Hilfsstoffe, Montageprodukte, Reparatur- und Nacharbeitsprodukte.
Der Geltungsbereich umfasst insbesondere, soweit Bestandteil des Leistungsverzeichnisses:
ein- und mehrschalige Glas-Systemtrennwände, Ganzglas- und teilverglaste Trennwandsysteme sowie feste Verglasungen im Innenraum,
ESG-, VSG- und sonstige Systemverglasungen einschließlich systemzugehöriger Zwischenlagen, Beschichtungen, Bedruckungen und Folierungen,
Glas- und Systemtüren einschließlich Zargen/Rahmen, Türprofile, Beschläge, Schlösser, Türschließer, Bodentürschließer und Dichtungen, soweit Bestandteil des Gewerks,
Aluminium-, Stahl- und sonstige Metallprofile, Boden- und Deckenschienen, Pfosten/Riegel, Abdeckprofile, Halter, Klemmen, Befestiger und sonstige Unterkonstruktionen,
Glasauflager, Klötze, Verglasungs- und Dichtprofile, EPDM-/TPE-/Silikonprofile sowie sonstige elastomere oder Kunststoff-Komponenten,
Silikone, Dichtstoffe, Montage- und Systemklebstoffe, Primer, Aktivatoren, Haftreiniger, Fugendichtbänder und sonstige Montagehilfsstoffe,
Brandschutz- und Rauchschutzverglasungen einschließlich intumeszierender Dichtungen, Brandschutzsilikone, -spachtelmassen, -schäume, -bänder und sonstiger systemzugehöriger Brandschutzprodukte,
opake Füllungen, Paneele, Holz-/Holzwerkstoffanteile, Gips- oder sonstige Bekleidungsplatten sowie Dämm- und Hohlraumfüllstoffe, soweit im System vorgesehen,
Sichtschutz-, Dekor-, Markierungs- oder Sonnenschutzfolien sowie bauseitige Ausbesserungs- und Reparaturbeschichtungen, soweit Bestandteil der Leistung.
Die Produktliste ist nicht abschließend. Auch nicht ausdrücklich aufgeführte Produkte, Hilfsstoffe, Baustellenzusätze, Montage-, Reparatur- und Nacharbeitsprodukte sowie Kleinmengen sind anzumelden, sofern sie durch den Auftragnehmer geliefert, verarbeitet oder eingebaut werden.
2. Vertragsgrundlagen und Nachhaltigkeitskriterien
Maßgeblich sind die projektspezifischen Vertragsunterlagen in ihrer jeweils vereinbarten Fassung. Für dieses Gewerk sind insbesondere zu berücksichtigen:
DGNB System Neubau Version 2023, 4. Auflage; ENV1.2 „Risiken für die lokale Umwelt“ in Qualitätsstufe 4,
DGNB ENV1.3 „Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung“, insbesondere für Glas, Metalle sowie gegebenenfalls Holz/Holzwerkstoffe,
DGNB PRO1.4 „Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe“ und PRO2.1 „Baustelle/Bauprozess“,
DGNB SOC1.2 „Innenraumluftqualität“, insbesondere für oberflächennahe und emissionsrelevante Montage-, Dicht-, Kleb- und Beschichtungsstoffe in Aufenthaltsräumen,
QNG-PLUS: ANF2-NW „Nachhaltige Materialgewinnung“ und ANF3-1 „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“ einschließlich Anhangdokument 313,
projektspezifische Produktaufgliederung/Materialanmeldung, Freigabelisten, PRO2.1-Konzepte sowie die Fortschreibung des materialökologischen Konzepts Beelitz-Heilstätten.
Anforderungen zur Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit/TEC1.6 sind ergänzend nach dem projektspezifischen Pflichtenheft bzw. Konzept zu berücksichtigen, soweit für das Gewerk einschlägig.
3. Baustellenmanagement und Bauprozess
Die Nachhaltigkeitsanforderungen sind in der Ausführung konkret umzusetzen; ein alleiniger Verweis auf Projektkonzepte ist nicht ausreichend.
Aufmaß, Vorfertigung und Zuschnitt so planen, dass Glasbruch, Profilverschnitt, Fehlbestellungen und unnötige Nacharbeiten minimiert werden.
Bohr-, Trenn-, Fräs- und Schleifarbeiten an Metallprofilen oder sonstigen Bauteilen staubarm und mit geeigneter Absaugung ausführen; unnötiges Trockenkehren und Aufwirbeln von Schleifstaub vermeiden.
Glas, Profile und Beschläge standsicher, trocken, sauber sowie gegen Stoß, Kratzer, Feuchte- und Baustellenschäden geschützt lagern und transportieren.
Bereits fertiggestellte Boden-, Wand- und Deckenoberflächen sowie angrenzende Bauteile während Montage, Verglasung und Verfugung schützen; Schutzmaterialien bedarfsgerecht und wiederverwendbar einsetzen, soweit technisch möglich.
Glasbruch, Metalle, Kunststoffe/Elastomere, Holz-/Holzwerkstoffe, Mineralwolle, Kartonagen und sonstige Verpackungen nach den projektspezifischen Abfallfraktionen getrennt sammeln; Hersteller-Rücknahme- und Mehrwegsysteme nutzen, soweit verfügbar.
Restmengen von Dichtstoffen, Klebstoffen, Primern, Reinigern und Beschichtungsstoffen sowie belastete Gebinde und Reinigungstücher entsprechend dem projektspezifischen Abfallprozess getrennt erfassen und entsorgen.
Dichtstoff-, Klebstoff-, Primer- und Reinigungsmittelreste nicht in Boden, Regenwasser- oder Schmutzwassersysteme einleiten; Werkzeug- und Bauteilreinigung nur an dafür vorgesehenen Stellen durchführen.
Lärm durch geeignete Montageverfahren, abgestimmte Arbeitszeiten und gut gewartete Geräte minimieren.
Beschäftigte vor Arbeitsbeginn zu den projektspezifischen PRO2.1- und Materialfreigabeanforderungen einweisen; die Einweisung dokumentieren. Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung und dokumentiert Abweichungen.
4. Umwelt- und gesundheitsverträgliche Bauprodukte
Es sind emissions- und schadstoffarme, für den jeweiligen Verwendungszweck geeignete Produkte einzusetzen. Für alle relevanten Produktgruppen gelten die Anforderungen der ENV1.2-Kriterienmatrix in QS4 sowie die einschlägigen Anforderungen des QNG-Anhangdokuments 313.
Nicht deklarierte Baustellenzusätze, systemfremde Kleb- oder Dichtstoffe und nachträgliche Produktmodifikationen sind unzulässig, sofern sie nicht vorab schriftlich freigegeben wurden.
Bei Dicht-, Kleb-, Primer-, Aktivator- und Beschichtungsstoffen sind die vorgesehenen Ablüft-, Trocknungs- und Aushärtezeiten in der Terminplanung zu berücksichtigen.
Bei oberflächennahen Produkten in Aufenthaltsräumen ist die mögliche Relevanz für SOC1.2 und die spätere Innenraumluftmessung zu berücksichtigen; geruchs- und emissionsarme Systeme sind vorzuziehen.
Besonderer Hinweis zu ENV1.2 KM 11: Die Kriterienmatrix schließt die Bereiche Glasbau, Fassade und Brandschutz ausdrücklich aus dem Geltungsbereich der KM 11 „Verklebungen und Abdichtungen im Innenraum“ aus. Die dort genannten GISCODE-/EMICODE-Anforderungen dürfen daher nicht pauschal auf glasbauspezifische Silikone, Verglasungsdichtstoffe oder strukturelle Glasklebungen übertragen werden. Diese Produkte sind vor Freigabe gesondert der Kriterienmatrix und dem QNG-Anhang 313 zuzuordnen.
Nur wenn ein Dicht- oder Klebstoff nach seinem tatsächlichen Anwendungsfall nicht dem ausgeschlossenen Glasbau zuzuordnen ist und in den Geltungsbereich der KM 11 fällt, gilt bei QS4: GISCODE PU10, PU20, RS10, DA20, DSE20, DSA20, DSO20, DH20 oder DSC20 und EMICODE EC1PLUS.
KM 13 betrifft Montagekleb- und Dichtstoffe an Fassade, Fenstern und Außentüren. Sie ist auf reine Innenraum-Glas-Systemtrennwände nicht automatisch zu übertragen; bei entsprechenden Außenbauteilen ist die Zeile separat anzuwenden.
Bei dekorativen oder korrosionsschützenden Beschichtungen von Metallprofilen sind Werk- und Baustellenbeschichtung sowie dekorative Beschichtung und Korrosionsschutz getrennt zu bewerten. Für Innenraum-Systemprofile dürfen Anforderungen an Hüllbauteile aus KM 32/33 nicht pauschal übernommen werden.
Brandschutz- und Rauchschutzsysteme sind einschließlich aller systemzugehörigen Dicht-, Kleb-, Schaum-, Band- und Beschichtungsprodukte vollständig anzumelden; eine bauordnungsrechtliche Systemzulassung ersetzt nicht die DGNB-/QNG-Materialfreigabe.
5. Dauerhaftigkeit, Instandhaltung und Reinigungsfreundlichkeit
Systemtrennwände sind so auszuwählen und auszuführen, dass die vorgesehene Nutzungsdauer erreicht und ein unnötiger Austausch von Glas, Profilen, Dichtungen oder Beschlägen vermieden wird.
Beschläge, Türschließer, Dichtprofile und andere Verschleißteile sollen zugänglich, wartbar und austauschbar sein, ohne großflächige Zerstörung der angrenzenden Konstruktion.
Glasfelder und Systemmodule sollen bei Beschädigung möglichst einzeln ersetzbar sein. Kleb- und Vergussverbindungen sind auf das technisch und systembedingt notwendige Maß zu beschränken.
Oberflächen, Fugen und Profilgeometrien sind reinigungsfreundlich auszubilden; unnötige Schmutzfänger, schwer zugängliche Hohlräume und nicht wartbare Dichtfugen sind zu vermeiden.
Bauseitige Ausbesserungs- oder Reparaturbeschichtungen dürfen nur mit freigegebenen, zum werkseitigen System kompatiblen Produkten ausgeführt werden.
6. Rückbaufähigkeit und Zirkularität
Mechanische, lösbare Verbindungen wie Schraub-, Klemm-, Steck- und Clipverbindungen sind gegenüber unnötigen dauerhaften Verklebungen zu bevorzugen, soweit technische, akustische, brandschutztechnische und sicherheitsrelevante Anforderungen dies zulassen.
Glasfelder, Metallprofile, Beschläge, Dichtprofile, Dämmstoffe und opake Füllungen sollen bei vertretbarem technischem Aufwand getrennt demontierbar und den jeweiligen Stoffströmen zuführbar sein.
Trockenverglasung und austauschbare Dichtprofile sind, soweit systemtechnisch möglich, gegenüber nicht lösbaren Verguss- und Klebeverbindungen zu bevorzugen.
Bei VSG, Folien, Verbundplatten und sonstigen Verbundmaterialien sind Materialaufbau und Zwischenlagen zu dokumentieren, damit Rückbau- und Recyclingwege bewertet werden können.
Rücknahme-, Wiederverwendungs- oder Recyclingangebote des Systemherstellers sind im Rahmen der Ausführungsplanung zu prüfen und in der Schlussdokumentation anzugeben, sofern verfügbar.
7. Sekundärmaterialien und verantwortungsbewusste Beschaffung
Glas und Metalle gehören nach dem projektspezifischen Materialkonzept zu den für DGNB ENV1.3 betrachteten Werkstoffgruppen. Der Auftragnehmer hat deshalb für relevante Glas-, Aluminium- und Stahlprodukte die für die Projektbewertung erforderlichen Angaben zur Herkunft, zur verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung und - soweit verfügbar bzw. projektseitig angefordert - zum Sekundärrohstoffanteil bereitzustellen.
Für Glas, Aluminium und Stahl sind Hersteller-/Lieferantenerklärungen oder Zertifikate zum Sekundärrohstoffanteil vorzulegen, soweit diese Produkte in ENV1.3 angesetzt werden sollen. Ein gewerkespezifischer Mindestanteil wird in den vorliegenden Unterlagen nicht vorgegeben.
Für Aluminium kann ein von der DGNB anerkannter Standard wie ASI zur Bewertung der verantwortungsbewussten Ressourcengewinnung beitragen, sofern das konkrete Produkt entsprechend zertifiziert ist; eine pauschale Pflicht für jedes Aluminiumprofil wird daraus nicht abgeleitet.
Werden Holz oder Holzwerkstoffe als Füllungen, Türblätter, Paneele oder sonstige Systembestandteile eingesetzt, sind die projektbezogenen Nachweise zu QNG ANF2 und ENV1.3 zu führen. Erforderlich sind insbesondere FSC-/PEFC- bzw. gleichwertige Nachweise sowie projektbezogene Lieferscheine/Rechnungen mit CoC-Zertifikatsnummer, Zertifizierungsstatus und Mengenangaben, soweit einschlägig.
Materialmengen von Glas, Metallen und gegebenenfalls Holz/Holzwerkstoffen sind in der Schlussdokumentation so zu erfassen, dass sie der Projektbewertung eindeutig zugeordnet werden können.
8. Produktdeklaration und Materialfreigabe
8.1 Produktaufgliederung und Nachweisdokumente
Alle im Gewerk eingesetzten Produkte sind vor Verwendung über die projektspezifische Materialdeklarationsliste/Produktaufgliederung anzumelden. Die Einreichung muss Hersteller, Produktbezeichnung, Bauteil/Einsatzort, vorgesehene Menge, relevante DGNB-/QNG-Zuordnung, Nachweise und Prüfstatus eindeutig erkennen lassen.
Je nach Produktgruppe sind insbesondere folgende Unterlagen einzureichen:
Technisches Merkblatt/Produktdatenblatt und Sicherheitsdatenblatt, soweit für das Produkt vorhanden oder erforderlich,
Hersteller- und Materialerklärungen zu den jeweils relevanten Stoff- und Emissionsanforderungen,
GISCODE/EMICODE, Emissionsnachweis, Umweltzeichen oder Prüfzertifikat, soweit produktgruppenspezifisch gefordert,
Angaben zu Beschichtung, Passivierung, Folien-/Zwischenlagen, Dicht- und Klebstoffsystemen sowie gegebenenfalls Brandschutzausrüstungen,
EPD bzw. Nachhaltigkeitsdatenblatt, soweit vorhanden oder für Ökobilanz/ENV1.3 benötigt,
Angaben bzw. Nachweise zum Sekundärrohstoffanteil von Glas und Metallen, soweit projektseitig angesetzt,
bei Holz/Holzwerkstoffen die erforderlichen FSC-/PEFC-/CoC- und Liefer-/Mengennachweise,
bei brandschutz- oder rauchschutztechnisch wirksamen Systemen die systembezogenen Verwendbarkeits-/Leistungsnachweise zusätzlich zur Materialdeklaration.
Projektseitig belegte Aktualitätsanforderungen: Herstellererklärungen maximal 1 Jahr alt; Emissionsnachweise maximal 5 Jahre alt zum Zeitpunkt der Einreichung. Bei Sicherheitsdatenblättern, Produktdatenblättern und Nachhaltigkeitsdatenblättern ist die Aktualität nachweislich beim Hersteller anzufragen, wenn die Unterlage älter als 3 Jahre ist.
8.2 Freigabe, Bestellung und Einbau
Die Prüfung und Freigabe erfolgt nach dem projektspezifischen Materialprüfprozess durch den GU+/die Bauleitung; die DGNB-/QNG-QS des Bauherrn kann stichprobenhaft prüfen.
Die Materialanmeldung ist vor Bestellung und jedenfalls so rechtzeitig vor Einbau vorzunehmen, dass Rückfragen, Nachforderungen und gegebenenfalls ein Alternativprodukt ohne Terminrisiko bearbeitet werden können.
Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht eingebaut oder verwendet werden. Eine technische Bemusterung, Systemfreigabe oder bauordnungsrechtliche Zulassung ersetzt die schriftliche DGNB-/QNG-Materialfreigabe nicht.
Alternativprodukte, Systemwechsel und Produktänderungen durch Hersteller oder Lieferant sind erneut anzumelden und durchlaufen denselben Prüf- und Freigabeprozess.
Vor Arbeitsbeginn prüft die Bauleitung den Freigabestatus der vorgesehenen Produkte. Auf der Baustelle festgestellte nicht freigegebene oder nicht konforme Produkte sind sofort aus der Anwendung zu nehmen; das weitere Vorgehen ist zu dokumentieren.
9. Gewerkspezifische Produktanforderungen
Die nachfolgende Tabelle bildet die für Glas-Systemtrennwände typischerweise relevanten Produktgruppen ab. Sie ist nicht abschließend. Maßgeblich bleiben die tatsächlich eingesetzten Produkte, deren konkreter Anwendungsfall und die daraus resultierende Zuordnung zur ENV1.2-Kriterienmatrix bzw. zu QNG Anhang 313. Wo die vorliegenden Unterlagen keine eindeutige Zuordnung erlauben, ist dies ausdrücklich als „zu prüfen“ gekennzeichnet.
Produktgruppe Beispiele / Anwendung DGNB-/QNG-Anforderung Erforderliche Nachweise
Glas / Verglasung ESG, VSG, VG, Verbund- und Für unbeschichtetes TM/Produktdaten;
Spezialglas; feste Glasfelder Standard-Bauglas ist aus der Aufbau-/Materialdeklaration;
und Glastüren vorliegenden ggf. EPD;
ENV1.2-Kriterienmatrix keine Angaben/Selbsterklärung zu
eigene allgemeingültige Sekundärrohstoffen für ENV1.3
KM-Zeile abzuleiten. Glas ist
jedoch eine relevante
Werkstoffgruppe in ENV1.3.
Zwischenlagen,
Beschichtungen, Drucke,
Folien, Kleber und
Brandschutzausrüstungen sind
separat zu bewerten.
VSG-Zwischenlagen / Folien im PVB-, EVA- oder sonstige Keine pauschale TM;
Glas Laminierfolien; dekorative ENV1.2-Zuordnung aus den Material-/Herstellererklärung;
oder funktionale Zwischenlagen vorliegenden Unterlagen ggf. SDB/Emissions- oder
ableitbar. Materialart und Stoffnachweis; QNG-Zuordnung
Inhaltsstoff-/Emissionsrelevan zu prüfen
z vor Freigabe prüfen.
PVB/EVA dürfen nicht ohne
Weiteres wie PVC nach KM 44
bewertet werden.
Sichtschutz-/Markierungs-/Deko nachträglich auf Glas Produktklasse, Kunststoffart, TM;
rfolien aufgebrachte Folien Klebstoff und gegebenenfalls Material-/Herstellererklärung;
einschließlich Klebeschicht flammhemmende Ausrüstung vor ggf. SDB; Angaben zu
Freigabe prüfen. KM 44 gilt Kunststoffart/Kleber/Brandschu
nur für die dort ausdrücklich tzausrüstung
genannten PVC-Produktklassen
und ist nicht pauschal auf
jede Glasfolie zu übertragen.
Aluminium-/Stahlprofile und Boden-/Deckenschienen, Unbeschichtete bzw. übliche TM/Materialangabe; ggf. EPD;
Beschläge Pfosten, Rahmen, Zargen, innenliegende Metallbauteile Hersteller-/Lieferantenerkläru
Abdeckprofile, Klemmen, erhalten aus den vorliegenden ng zu Sekundärrohstoffen
Halter, Beschläge Unterlagen keine pauschale
ENV1.2-Stoffanforderung. Für
ENV1.3 sind Glas und Metalle
relevante Werkstoffgruppen;
Angaben zu
Herkunft/Sekundärrohstoffantei
l sind bei Projektansatz
erforderlich.
Dekorative flüssige bauseitige oder werkseitige KM 1: bei Produkten in der TM; SDB soweit vorhanden;
Beschichtungen auf Profilen Lack-/Lasurbeschichtung auf Innenanwendung QS4 DE-UZ 12a Herstellererklärung/Prüfzertif
Metall, Holz oder Kunststoff bzw. matrixkonformer ikat; ggf. DE-UZ
Gleichwertigkeitsnachweis; 12a/Gleichwertigkeit
bei werkseitiger Beschichtung
VOC ≤ 100 g/l. KM 1 bezieht
sich auf dekorative flüssige
Beschichtungsstoffe;
Pulverbeschichtungen sind
gesondert zu bewerten.
Korrosionsschutz-/Effektbeschi bauseitige Korrosionsschutz- KM 19: bei bauseitig TM und/oder SDB;
chtungen oder aufgebrachten Beschichtungen Flächenangabe;
Metallic-/Effektbeschichtungen und > 10 m² beschichteter Herstellerangaben zum
an nicht tragenden Bauteilfläche gilt in QS4 VOC VOC-Gehalt
Metallteilen < 140 g/l. Nur anwenden, wenn
tatsächlich ein
Korrosionsschutz-/Effektsystem
dieser Zeile eingesetzt wird.
Glasbauspezifische Silikone / Verglasungssilikon, KM 11 schließt Glasbau TM; SDB; Herstellererklärung;
Dichtstoffe / Kleber Structural-Glazing-/Glaskleber ausdrücklich aus; deshalb ggf. Emissions-/Prüfnachweis
, Glas-Glas- und keine pauschale Übernahme der oder EMICODE, sofern
Glas-Profil-Fugen dortigen vorhanden; QNG-Zuordnung zu
GISCODE-/EC1PLUS-Anforderung. prüfen
Produkt vor Freigabe
gesondert nach ENV1.2/QNG 313
zuordnen. Emissions- und
geruchsarme Produkte sind zu
bevorzugen.
Sonstige Anschlussfugen oder Falls die Anwendung TM; SDB; GISBAU/GISCODE;
Innenraum-Dicht-/Montageklebst punkt-/linienförmige tatsächlich in KM 11 fällt: EMICODE EC1PLUS; ggf.
offe Verklebungen, sofern der QS4 GISCODE PU10, PU20, RS10, Herstellererklärung
konkrete Anwendungsfall nicht DA20, DSE20, DSA20, DSO20,
dem ausgeschlossenen Glasbau DH20 oder DSC20 UND EMICODE
zuzuordnen ist EC1PLUS. Anwendungsfall vor
Zuordnung dokumentieren.
Primer / Aktivatoren / Vorbehandlung für Silikon-, Vollständig anmelden. Eine TM; SDB;
Haftreiniger Kleb- oder Dichtfugen; eigenständige pauschale Systemfreigabe/Herstellererklä
Aktivator/Primer für Profile ENV1.2-KM-Zuordnung für rung; Stoff-/VOC-Angaben;
und Glas glasbauspezifische Primer ist Zuordnung zu prüfen
aus den vorliegenden
Unterlagen nicht ableitbar;
zusammen mit dem vorgesehenen
Kleb-/Dichtsystem bewerten.
Lösemittel- und emissionsarme
Systeme bevorzugen.
Verglasungsdichtungen / EPDM, TPE, Silikon, Materialart deklarieren. KM TM/Materialdeklaration;
Klötze / Elastomerprofile Kunststoff-Dichtprofile, 44 betrifft ausdrücklich Herstellererklärung zur
Glasauflager und Klötze bestimmte PVC-Produktklassen Kunststoffart; ggf.
und darf nicht pauschal auf Stoffnachweis
sämtliche Dichtprofile oder
Elastomere übertragen werden.
Bei PVC-Anteil konkrete
Produktklasse und
QNG-/ENV1.2-Relevanz prüfen.
Montageschäume (nicht Ort-/Montageschaum im KM 38 QS4: EMICODE EC1PLUS; TM; SDB; EC1PLUS-Nachweis;
Brandschutz) Innenausbau, z. B. bei halogenierte Treibmittel < Herstellererklärung
Zargen-/Anschlussmontage, 0,1 %; Chlorparaffine
soweit technisch erforderlich (SCCP+MCCP+LCCP) < 0,1 %;
TCEP < 0,1 %;
weichmacherfrei; halogenierte
Flammschutzmittel < 0,1 %.
Einsatz auf notwendige Fälle
beschränken.
Brandschutzprodukte Brandschutzsilikone, KM 43b: Chlorparaffine TM; SDB; rechtsgültige
-spachtelmassen, -schäume, (SCCP+MCCP+LCCP) < 0,1 %, PBB Herstellererklärung; ggf.
-bänder/-gewebe, < 0,1 %, PBDE < 0,1 %, SVHC < System-/Brandschutznachweis
Brandschutzsteine, nicht 0,1 %, Antimontrioxid < 0,1
expandierende Montagekleber %. CRES-/Projektbezug zu QNG
313 zusätzlich: TCEP < 0,1 %.
Ausnahmen nur gemäß
Kriterienmatrix.
Brandschutzanstriche Brandschutzbeschichtung auf KM 15 QS4: Emissionsnachweis TM; SDB;
Metallprofilen oder sonstigen nach AgBB oder hochwertiger, AgBB-/Emissionsnachweis;
nichtmetallischen VOC < 5 g/l und keine Hersteller-/Prüfzertifikat
Untergründen im Innenraum halogenierten
Flammschutzmittel. Nur bei
tatsächlichem Einsatz
anwenden.
Mineralwolle / KMF Dämm-/Akustikfüllung in KM 40b: QS4 gemäß TM; RAL-Gütezeichen
opaken Systemfeldern, Kriterienmatrix; für KMF in „Erzeugnisse aus
Anschluss- oder Innenanwendung sind die Mineralwolle“ und
Hohlraumbereichen, soweit vorgesehenen RAL-/Emissions- Emissionsnachweis bzw. DE-UZ
keine TGA-Dämmung bzw. DE-UZ-132-Nachweise zu 132/Gleichwertigkeitsnachweis
führen. Alternative
Konformität nur gemäß Matrix.
Holz-/Holzwerkstoff-Füllungen opake Paneele, Je nach Produktart KM 47/47d Prüfnachweis DIN EN
oder Türblätter Holzwerkstoffeinlagen, und die dortigen 16516/AgBB bzw. DE-UZ gemäß
systemzugehörige Innentüren, QS4-Emissionsanforderungen Zeilenzuordnung; FSC/PEFC;
soweit Bestandteil beachten. Zusätzlich Lieferscheine/Rechnungen;
ENV1.3/QNG ANF2 mit Mengenliste
FSC-/PEFC-/CoC- und
Liefer-/Mengennachweisen.
Großflächige
emissionskritische
Holzwerkstoffe projektseitig
besonders prüfen.
PVC-Erzeugnisse, soweit z. B. Kunststofftüren oder KM 44 QS4: für die dort TM; Herstellererklärung
ausdrücklich erfasst PVC-Wand-/Paneelprodukte, ausdrücklich erfassten „keine SVHC > 0,1 %“; ggf.
falls tatsächlich Bestandteil Produktklassen SVHC ≤ 0,1 %. AgBB-Emissionsnachweis
des Systems Bei PVC-Wand-/Deckenbelägen
verlangt das Projektkonzept
zusätzlich AgBB gemäß QNG
313. Keine Übertragung auf
nicht genannte
Kunststoff-Kleinteile ohne
Produktklassenzuordnung.
Reparatur-, Ergänzungs- und Reparaturlack, Dichtstoff, Vollständige Anmeldung auch TM; SDB; Herstellererklärung
Kleinmengenprodukte Kleber, Primer, Aktivator, bei Kleinmengen. und produktbezogene Nachweise
Ausbesserungsset, zusätzliche Produktbezogene Zuordnung zur
Folie oder Montagehilfsstoff jeweils einschlägigen
KM-/QNG-Klasse; keine
Verwendung nicht deklarierter
„Baustellenprodukte“.
10. Gleichwertigkeit und Abweichungen
Ersatzprodukte, Systemwechsel oder Abweichungen von bereits freigegebenen Produkten sind vor Bestellung und Verwendung schriftlich anzuzeigen und zur erneuten Freigabe einzureichen.
Die Gleichwertigkeit ist nicht nur technisch und bauordnungsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der einschlägigen DGNB-/QNG-Anforderungen und der erforderlichen Nachweisqualität zu belegen.
Bei Glas-Systemprodukten ist insbesondere sicherzustellen, dass eine Änderung von Dichtstoff, Primer, Klebstoff, Beschichtung, Folie, Dichtung, Brandschutzkomponente oder Profiloberfläche keine nicht geprüfte Materialänderung des freigegebenen Systems darstellt.
Nicht freigegebene oder nicht konforme Produkte dürfen nicht weiter verarbeitet werden. Bei festgestellter Fehlanwendung sind Produktart, Bauteil/Fläche, Menge, Grund der Abweichung und Korrekturmaßnahme zu dokumentieren.
Der Auftraggeber behält sich die vertraglich vorgesehenen Maßnahmen bis hin zum Austausch nichtkonformer Produkte vor. Ein Alternativprodukt durchläuft den vollständigen Freigabeprozess.
11. Anlagen und mitgeltende Projektunterlagen
DGNB ENV1.2 Anlage 1 „Kriterienmatrix“, Auflage 4 / V2023.4,
QNG Handbuch Anlage 3 / Anhangdokument 313 „Schadstoffvermeidung in Baumaterialien“, projektseitig vereinbarte Fassung,
Fortschreibung materialökologisches Konzept Neubau Verwaltungsgebäude Landkreis Potsdam-Mittelmark in Beelitz-Heilstätten, LPH 5/6,
projektspezifische Produktaufgliederung / Materialanmeldung und Freigabeliste,
QNG-Qualitätssicherungsvereinbarung und Firmenerklärung ANF3-1,
PRO2.1-Schulung bzw. dokumentierte Einweisung und die projektspezifischen Baustellenkonzepte,
bei Holz/Holzwerkstoffen: projektbezogene Vorlagen/Nachweise für ENV1.3 und QNG ANF2 einschließlich Gesamtholzliste.
Vorbemerkungen – DGNB 2023 / QNG (Trennwandsystem)
Leitbeschreibung Trennwandsystem Leitbeschreibung Trennwandsystem
als modulare Systemtrennwände
Allgemeines:
- Alle Systemtrennwände sind beschädigungsfrei wieder demontierbar, nach Bedarf einzulagern und wieder einbaubar, anzufertigen.
- Alle Elemente spannen einheitlich , einfach in
Türhöhe geteilt, zwischen fertigem Boden und der sichtbaren Rohdecke.
- Leitungsdurchführungen für die Heiz-Kühlsegel, elektrische Installationen und teilweise für die Zu- und Abluft werden durch die Türpaneele wie auch geschlossenen Installationspasspaneele alle 2,7 m aus dem Flur in die Räume geführt.
- Die Trennwände zwischen den Büros und Besprechungsräumen sind als geschlossene Wände aus horizontalen und vertikalen Tragprofilen, Hohlraumdämmung und beidseitigen Wandpaneelen aus Holz mit farbiger HPL-Oberfläche, einfach in Türhöhe geteilt, geplant.
- Trennwände zum Flur werden als transparente, innen und außen bündig verglaste Trennwände,
in einheitlichem Rastermaß hergestellt.
- Türelemente sind in gleichem Raster wie die Trennwände mit einer Türhöhe gem. den Vorgaben der Leitplanung des Generalplaners und seitlichen Blenden und Sturzblende über der Tür bündig mit den Glaselementen geplant.
- Schalter, Steckdosen und Steuerungselemente für die Räume werden in das Türseitenpaneel eingelassen. Das Seitenpaneel ist als Passstück zum Ausgleich herzustellen.
Anforderungen:
- Die Prüfwerte und Anschlussvorgaben werden entsprechend dem Nachweis Schallschutz/ Bauakustik.
- feuerbeständige sowie feuerhemmende Brandschutz-Glaswände gem. Leitplanung und des Brandschutzkonzeptes
Verglasung:
- Verglasungen der Systemtrennwände zu Beratungsräumen erhalten einen Sichtschutz mit
Baumstruktur gemäß Leitplanung.
- In Sichthöhe werden auch die Zwischenräume mit Milchglasfolie ausgefüllt, sodass eine direkte Einsicht nicht möglich ist. Oberhalb und unterhalb der Folierung bleibt die Verglasung transparent.
Fabrikat: nach Wahl des Bieters
Vollwand 100/125 mm zus.2x GK, Beschwerung innen
VSG-SI 8 + VSG-Si 8 mm
Hersteller:
(vom Bieter einzutragen)
Typ:
(vom Bieter einzutragen)
Konstruktion:
- Modulares und flexibles Trennwandsystem in Schalenbauweise mit patentiertem Systemständer, Beplankungen und Verglasungen werden direkt in den Systemständer eingehängt und bilden eine statische und bauphysikalische Einheit
- Wandstärke: Standardausführung 100 / 125 mm
- Raster:
Abmessungen nach Wahl und statischen Zulassungen,
Vorzugsraster 1000, 1250, 1350, 1500 mm
- Höhen: frei wählbare Bauhöhe
gem. Planstand: 3,17 m bzw. 4,61 m
- Unterkonstruktion:
Systemständer, pulverbeschichtet RAL 7016 matt,
mit serienmäßig integriertem Einhängesystem für Organisationselemente
- Anschlussprofile:
Aluminium-Stahlprofile, 20 mm zurückliegend zur Wandebene
- Toleranzausgleich:
Vollwand: +/-15 mm,
Glaswand: +/-10 mm, Teleskopanschluss mit höherer Toleranzaufnahme möglich
- Bodenanschluss:
80 mm, 50 mm Standard bezogen auf Montageebene, Zwischenmaße möglich
- Deckenanschluss:
35 mm und 50 mm Standard, andere Maße und Teleskopanschlüsse sind möglich
Oberflächen: gem. Farbkonzept
- Anschlussprofile Standard: Aluminium eloxiert E6EV1, RAL 9016, 7016
- Melaminharzbeschichtete Holzwerkstoffplatten,
- Systemtrennwand in RAL 9010 Reinweiß
Verglasung:
- Frontbündige Verglasung aus ESG / VSG
- Ausführung als Ganzglas,
Brüstungs- oder Oberlichtverglasung
Installation:
- Verkabelung vertikal und horizontal im Wandsystem
- Schalter, Steckdosen und Bedienelemente sind in Vollwände / Türseitenteile integrierbar
Einbauort:
- Glassystemtrennwand:
1.OG bis 3.OG zwischen Büro und Flur z.T. Büro zu Büro,
Beratungsräume im Erdgeschoss wie auch 1. Obergeschoss
- Vollwandsystemtrennwand:
Trennwände Büro zu Büro 1.OG-3.OG
siehe auch Detail:1022_01_5_BWS_AR_DET_XXX_ ....
3945_03_F_Flurwand Glas 125 mm
3947_03_F_Flurwand Voll 125 mm Schnitt
3948_03_F_Flurwand 125 mm Winkel
3949_03_F_Flurwand Tür 125 mm
3951_03_F_Trennwand Voll 100 mm Schnitt
3952_02_F_Trennwand Voll 100 mm Grundriss
3953_02_F_Trennwand 100 mm zu 125 mm
3960_00_F_Flurwand Glas 125 mm
Leitbeschreibung Trennwandsystem
Leitbeschreibung Türelelement Leitbeschreibung Türelement im Trennwandsystem
Türelemente im System, wie folgt:
Anforderung:
- Schallschutz: R`w 37 db, Rw,p 42 dB
Zargen:
- System- Aluminiumzargen mit hochwertigen 3D Bändern für Aufnahme verschiedener Türvarianten möglich,
- Portaltüren mit verdeckter Zarge sowie Blindzargen
nach Kollektion bzw. gem. angebotenem Fabrikat
Türblätter:
- Volltüren: Türblätter (37/42 dB) / (42/47 dB)
Fabrikat:
VT 78 Schalldämmtürblatt 78 mm, verdeckte Zarge mit Doppelfalz od. glw.
VT100AR Schalldämmtürblatt 100 mm in Doppelfalzzarge od. glw.
Beschläge:
- Drückergarnitur Edelstahl, fein matt gebürstet,
Abdeckungen (Drücker und Türknaufrosetten) Aluminium schwarz matt
gem. Detail: 1022_01_5_BWS_AR_DET_XXX_1599_01_
- Türschloss vorgerichtet für PZ (Motorschloss)
- vorgerichtet für elektr. Kartenlesegerät bzw. Türöffner,
Sonstiges: (siehe gesonderte Position)
Vollwände (Türseitenteile und Oberblende) vorgerichtet für:
- Verkabelung vertikal und horizontal im Wandsystem
- Schalter, Steckdosen und Bedienelemente, z.T. digitales Türschild
- Leitungsdurchführung für Heizung/Kühlung und Lüftung
Leitbeschreibung Türelelement
27.01 Trennwandsystem (Vollwand 100 mm)
27.01
Trennwandsystem (Vollwand 100 mm)
27.02 Trennwandsystem (Glaswand und Vollwand 125 mm), H 4,61 m
27.02
Trennwandsystem (Glaswand und Vollwand 125 mm), H 4,61 m
27.03 Trennwandsystem (Glaswand und Vollwand 125 mm), H 3,17 m
27.03
Trennwandsystem (Glaswand und Vollwand 125 mm), H 3,17 m
27.04 Systemtrennwand - Sonstiges
27.04
Systemtrennwand - Sonstiges
27.05 Glastrennwand - F30
27.05
Glastrennwand - F30
27.06 Glastrennwand - F90
27.06
Glastrennwand - F90
27.07 Glastrennwand - F90, Schallschutz 37dB
27.07
Glastrennwand - F90, Schallschutz 37dB
27.08 Glastrennwand - F90, Schallschutz 52dB
27.08
Glastrennwand - F90, Schallschutz 52dB