LB 016a - Holzstege im Atrium
Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
16 Holzbauarbeiten - Treppenstege Atrium
16
Holzbauarbeiten - Treppenstege Atrium
Bauvorhaben    Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten       Landkreis Potsdam Mittelmark       Straße nach Fichtenwalde 10       14547 Beelitz-Heilstätten Auftraggeber    Landkreis Potsdam Mittelmark       Niemöllerstraße 1       14806 Bad Belzig Auftraggeber Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Bauherr beabsichtigt den Bau eines neuen Verwaltungszentrums und eines Parkhauses in Beelitz-Heilstätten ab Mitte 2025 für die ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des L andkreises Beelitz- Heilstätten. Wesentliche Eckpunkte Auf dem Grundstück soll ein Gebäude für die Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark bestehend aus den Funktionseinheiten Verwaltung, Kantine, Beratung und Konferenz, separatem Parkhaus sowie Außenparkplatzanlagen errichtet werden. Das Bauvorhaben ist dadurch gekennzeichnet, dass es am neuen Standort, innerhalb der denkmalgeschützten Anlagen der ehem. Beelitzer-Heilstätten, einen repräsentativen öffentlichen  Verwaltungsstandort mit höchsten Nachhaltigkeitsstandards vorsieht. Entsprechend der ,Zwei- Standortstrategie" des Landkreises werden die bisher auf 19 Liegenschaften verteilten etwa  1000 Mitarbeitenden auf zwei Standorte konzentriert. 1/3 der Mitarbeitenden werden in der Kreisstadt Bad Belzig tätig sein und 2/3 in dem zu errichtenden Verwaltungsneubau in Beelitz-Heilstätten. Technische Daten Länge:    Rastermaß / Gesamtmaß inkl. Fassade ca. 159,92 m / 69,66 m Höhe:    ca. 16,58 m Höhe der letzten Ebene über Gelände: ca. 12,24 m Anzahl Geschosse:    4 Vollgeschosse  1 Untergeschoss Geschosshöhe    UG ca. 3,96 m Geschosshöhe    EG ca. 5,04 m lichte Höhe    EG ca. 3,25 m bis ca. 4,00 m Geschosshöhe    OG ca. 3,60 m lichte Höhe    OG ca. 2,50 m bis ca. 3,17 m Standard-Achsraster: 1,35m Standard-Ausbauraster: 2,70m Der Bauherr beabsichtigt das Projekt nach dem Standard der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) zertifizieren zu lassen. Angestrebtes Zertifizierungsziel ist DGNB Platin auf der Grundlage des DGNB-Kriterienhandbuches für Neubau Version 2023. Weiterhin wird das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Die Zertifizierung bezieht sich hierbei auf das Verwaltungsgebäude und die Außenanlagen, nicht jedoch auf das Parkhaus. Zur Umsetzung der hohen Qualitätsziele ist seitens des AN ein DGNB-Auditor oder Consultant zu benennen, der die Umsetzung der Anforderungen der DGNB/QNG im Planungs- und Bauprozess koordiniert. Anforderungen bezüglich Schadstofffreiheit und Umweltverträglichkeit der Baustoffmaterialien im Hinblick auf die DGNB-Zertifizierung (u.a. ENV1.2, ENV1,3 und TEC1.6) sind zwingend einzuhalten. Leistungsbestandteil des AN ist die bauliche Umsetzung dessen sowie die Zusammenstellung und Beibringung aller dafür geforderten Unterlagen und Nachweise. Aufwendungen, die zur Erfüllung der DGNB- und QNG-Anforderungen notwendig sind, werden nicht separat vergütet. Das Bauprojekt wird in drei wesentliche Bereiche untergliedert, welche maßgeblich durch die nachstehenden Kriterien geprägt sein werden: Verwaltungsbau: Höchste Nachhaltigkeitsstandards mit angestrebter DNGB-Zertifizierung im Gütesiegel Platin QNG - Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in der Stufe ,QNG Plus" Kreislauffähiges Design-Prinzip (C2C) Plusenergiehausstandard Alternative Energien wie PV-Anlagen und Tiefen- bzw. Erdwärme Holzhybridbauweise Ausbildung von flexiblen und reversiblen Büro-Grundrissstrukturen Hohe Anforderungen an die Barrierefreiheit Parkhaus: Parkhaus  6,5 geschossig Stellplatzfläche für ca. 275 PKW sowie ca. 185 Fahrräder Ladesäulenanschlüsse für bis zu 90 Stellplätze PV- Anlagen auf Dachfläche (vollflächig) Aufzugsanlage zur Barrierefreiheit Außenanlagen / Freianlagen Integration der Außen- und Freianlagen an die bestehenden historischen Strukturen der Stadt Schaffung neuer Nutzungen und Erschließungen im Außenbereich wie Gehwege, Wirtschaftshöfe, Stellplätze und Elektroladesäulen
Bauvorhaben    Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG Allgemeine Vorbemerkungen  DGNB-Neubau 2023 Platin/ QNG Plus Diese Allgemeinen Vorbemerkungen gelten gewerkeübergreifend für Planung, Ausschreibung und Ausführung. Sie integrieren die ökologischen Anforderungen in die Ausschreibungsunterlagen und inkludieren das DGNB Kriterien Handbuch Neubau 2023 (DE) 4. Auflage mit Ziel-Zertifikat ,Platin". Weiterhin wird eine KfN-Förderung mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angestrebt. Dazu sind die Anforderungen aus dem QNG-Handbuch inkl. Anlagen einzuhalten. Folgende Hinweise zum nachhaltigen Bauen (DGNB) und QNG sind Vertragsbestandteil und ohne gesonderte Aufforderung nachzuweisen: 1. Ziel / Geltungsbereich Zertifizierungsziele: DGNB-Neubau 2023 (DE), Ziel ,Platin", sowie QNG-PLUS (Nichtwohngebäude 2023). Für alle relevanten Baustoffe und Baustoffgruppen wird die Qualitätsstufe QS4 (ENV1.2) sowie die Einhaltung der Anforderungen aus dem QNG Anhangdokument 313 vorgeschrieben, dessen Erfüllung der AN nach Fertigstellung zusätzlich bestätigen muss. Planung, Ausschreibung und Ausführung haben die einschlägigen Kriterien (u. a. DGNB ENV1.1/ENV1.2/ENV1.3, PRO2.1, TEC1.6, PRO2.3, PRO 2.5) sowie die QNG-Mindestanforderungen (insb. ANF1-NW1, ANF2-NW1, ANF3-1, ANF4-1) einzuhalten und nachzuweisen. Ressourcen- und Energieverbrauch sind zu minimieren; Umwelt und Gesundheit sind zu schützen (Produktwahl, Verarbeitung, Nutzung, Rückbau, Baustellenprozesse). Im Rahmen der Zertifizierung werden die unterschiedlichsten Themenbereiche (z.B. Schadstoffvermeidung, verantwortungsvolle Ressourcenbeschaffung etc.) des nachhaltigen Bauens erfasst und bewertet. Der Auftragnehmer (AN) hat an diesem Prozess mitzuwirken und die von seiner Seite erforderlichen Nachweisdokumente beizubringen und Dokumentationen zu erstellen. Je nach Gewerk und Produktverwendung können zusätzliche hier nicht genannte Nachweise erforderlich werden. Die Umsetzung der nachstehenden Anforderungen und Hinweise sind verbindlich. 2. Vertragliche Pflichten des AN Der AN hat dem Bauleiter des AG unaufgefordert und in digitaler Form, unverzüglich nach Beauftragung, spätestens jedoch innerhalb von 4 Wochen nach Beauftragung bzw. 4 Wochen VOR EINBAU, Produktangaben wie Menge, Einsatzort etc. sowie technische Daten- und Sicherheitsdatenblätter, ggf. EPD (Environmental Product Declaration) und Herstellererklärung / Prüfzertifikate, etc. zur Verfügung zu stellen. Auf die geforderte Aktualität der Nachweise ist zu achten: Sicherheitsdatenblätter nach EG 1907/2006 und Produktdatenblätter in der aktuellen Version. Deklarationen von Stoffen der SVHC-Kandidatenliste in Erzeugnissen (Herstellererklärungen) nicht älter als 1 Jahr. Herstellererklärungen, darunter auch Nachhaltigkeitsdatenblätter, für den Nachweis von Stoffen, die nicht vollständig über REACH nachgewiesen werden können (z.B. Chlorparaffine, Weichmacherfreiheit nach Vdl Rl 01 u.a): nicht älter als 1 Jahr. Emissionsnachweise: Maximal 5 Jahre alt. Die Unterlagen werden dann geprüft und die Materialien schriftlich freigegeben. Sollten Materialien nicht den bauökologischen und schadstoffrelevanten Materialanforderungen entsprechen, ist der AN verpflichtet ein kostenneutrales Ersatzprodukt zur Verfügung zu stellen. Dieses durchläuft dann nochmals den Prüfungsprozess. Aufgrund des Prüfvorganges muss eine Vorlaufzeit zwischen Einreichung und Freigabe der Materialien von mind. 3 Wochen berücksichtigt werden. Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die freigegeben, DGNB und QNG konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. Der AN hat für die Dokumentation der Anforderungen der DGNB und des QNG eine verantwortliche Person zu benennen. 3. Allgemeine Vorgaben an Bauprodukte bedingt durch die Zertifizierung (PRO1.4) Umwelt- und Gesundheitsverträgliche Bauprodukte und Baustoffe: Alle vom AN eingesetzten Baustoffe/Bauprodukte Hilfsstoffe mit einbezogen, dürfen im eingebauten Zustand keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch das Freisetzen toxischer Bestandteile in Gasen, Dämpfen oder Schwebstoffen hervorrufen. Während der Verarbeitung sind die Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) der kritischen Inhaltsstoffe zu unterschreiten. Um die Gesundheitsverträglichkeit zu berücksichtigen, sind angemessene Verarbeitungszeiträume bei der Terminplanung anzusetzen (z.B. Trocknungszeiten bei der Verwendung von Anstrichen und Klebern beachten). Grundsätzlich sind geruchs- und emissionsarme Bauprodukte einzusetzen. Stoffe mit RAL-Umweltzeichen (,Blauer Engel") oder gleichwertigen, branchenspezifischen Umweltauszeichnungen sind bevorzugt einzusetzen. Produkte, die Substanzen enthalten, die in der REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind, dürfen auf der Baustelle nicht ohne Rücksprache eingesetzt werden. Im Rahmen seiner Möglichkeiten sind vom AN regionale Baumaterialien zu nutzen und die Transportwege zur Baustelle zu minimieren. Schadstoffarme Bauteile und Konstruktionen vereinfachen auch die Widerverwendbarkeit von Baustoffen und Bauteilen. Dauerhaftigkeit und Instandhaltungsfreundlichkeit Die Dauerhaftigkeit von Bauteilen und der daraus folgende Instandhaltungsaufwand während der Nutzungsphase stellt ein wichtiger Aspekt der Ressourcenschonung dar. Wird die geplante Lebensdauer der verbauten Produkte gewährleistet oder kann das Produkt sogar länger als angesetzt im Gebäude verbleiben, reduziert dies den Kostenaufwand seitens des Eigentümers oder Betreibers. Weiterhin verringert sich der Einsatz von Rohstoffen und Energie. Die tatsächliche Lebensdauer der Bauteile und Bauteilschichten wird vor allem von den Bauteileigenschaften, der Ausführungsqualität, der konkreten Beanspruchung und der Wartung/Instandhaltung beeinflusst. Für einige Produktgruppen und Leistungen kann, Anforderungen an Bauteileigenschaften und Ausführungsbeschaffenheit betreffend, das RAL-Gütezeichen herangezogen werden. Die RAL-Kennzeichnung zeichnet Produkte und Dienstleistungen aus, die nach hohen, genau festgelegten Qualitätskriterien hergestellt oder angeboten werden. Hersteller, Anbieter, Handel, Verbraucher, Prüfinstitute und Behörden werden miteinbezogen. Die Güterichtlinien beinhalten den gesamten Prozess vom Baustoff über dessen sorgfältige Verarbeitung bis hin zur fachgerechten Montage, mit höchsten Anforderungen an Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Gebrauchsfähigkeit der Produkte. Das RAL-Zeichen wird von den produkt- und leistungsspezifischen Gütegemeinschaften vergeben, die unter dem System RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. organisiert sind. Es sind demnach vorrangig RAL-Zertifizierte Produkte und Dienstleistungen anzubieten und zu verbauen. Bieter, die nicht über ein RAL-Gütezeichen verfügen, aber die Anforderungen der RAL-Gütesicherung erfüllen, können anstelle des RAL-Gütezeichens ein Prüfzeugnis über die vollständige Erfüllung der Anforderungen der RAL-Gütesicherung einschließlich der Fremdüberwachung vorlegen. Gleiches gilt für Bauprodukte. Hinsichtlich der Ausführungsqualität sind die gewerkespezifischen technischen Vorbemerkungen zu beachten. Anforderungen an die Reinigungsfreundlichkeit Reinigungskosten haben einen hohen Einfluss auf die Nutzungskosten. Reinigungsfreundliche Produkte und Konstruktionen können den Reinigungsaufwand und folglich die Kosten signifikant reduzieren. Der Bieter und AN hat seine angebotenen Leistungen auf bislang ungenutzte Optimierungspotentiale zu überprüfen. Die zum Einsatz kommenden Bauprodukte und Bauteile/Konstruktionen sollen reinigungsfreundlich sein. Sollten Leistungen ausgeschrieben sind, die dieser Anforderung offensichtlich widersprechen, hat der AN den AG unaufgefordert zu informieren. Die Reinigungsfreundlichkeit hängt von folgenden Faktoren ab: Oberflächenbeschaffenheit Werkstoff / Verschmutzungsverhalten Farbgestaltung/Design Zugänglichkeit Unter Verschmutzungsverhalten versteht man, ob der Baustoff selbst Verschmutzungen fördert bzw. zu Verschmutzungen neigt. Das kann dann der Fall sein, wenn der Baustoff bei der Nutzung beispielsweise Schmutz in Form von Abrieb erzeugt oder durch elektrostatische Aufladung Schmutz in Form von Staub anzieht. An Fassaden kann eine Verschmutzung durch mikrobiellen Befall von z.B. WDVS beispielsweise durch biozidfreie Silikatfarben vermieden werden. Baustoffe mit erhöhtem Verschmutzungsverhalten dürfen grundsätzlich nicht ohne Rücksprache mit dem Auftragnehmer verbaut werden. Oberflächen sollten glatt und geschlossen sein. Raue, poröse Oberflächen erschweren die Reinigung. Leicht- oder selbstreinigende Oberflächen bzw. Beschichtungen sind nach Möglichkeit zu bevorzugen. ausgeführt werden. Nuten und Vertiefungen sollten, sofern möglich vermieden werden (z.B. Fassade). Bewitterten Bauteile sollen durch konstruktive Maßnahmen geschützt (Tropfkante, Dachüberstand, kontrollierte Wasserabführung usw. Die Farbgebung und Musterung der Baustoffe sollte auf die Schmutzart abgestimmt sein (z.B. weiße, einfarbige Bodenbeläge in Flurbereichen vermeiden.) Die Zugänglichkeit von Reinigungsobjekten ist ein weiterer wichtiger Aspekt (z.B. Reinigung/ Wischen, Saugen). Es sollte darauf geachtet werden, dass sich keine Anschlussrohre zwischen Fußboden und Heizkörper befinden und der Belag unter dem Heizkörper ohne Einschränkung gewischt oder gesaugt werden kann. Stell- oder Hängevarianten von Einbauteilen und Mobiliar sind eine weitere Option für die einfachere Zugänglichkeit der Reinigungsobjekte. Anforderungen an die Rückbaufähigkeit Das Gebäude soll eine rückbaufreundliche Baukonstruktion aufweisen, um eine nahezu verlustfreie Kreislaufführung von Stoffen, Bauteilen und Bauprodukten zu fördern. Hierzu sollten die Bauteile und Konstruktionen möglichst einfach demontierbar hergestellt werden, um am Lebensende zerstörungsfrei und sortenrein aus dem Gebäude entfernt werden zu können. Eine leichte Demontierbarkeit ermöglicht eine bessere Wiederverwendung von Bauprodukten oder ein Recycling von Stoffen. Des Weiteren werden Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen während der Nutzungsphase des Gebäudes erleichtert. Verwendung von Sekundärmaterialien Eine Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling- / Sekundärmaterialien (post-consumer) ist ausdrücklich erwünscht, um den Bedarf an Primärressourcen zu minimieren. Der AN verpflichtet sich zu prüfen, ob für die zu erbringende Leistung Sekundärmaterialien eingesetzt werden können. Hervorgehoben werden zudem mineralischen Recyclingmaterialien  diese sollen ausdrücklich über die Ausschreibung gefordert werden (Wiederverwendung oder die Nutzung von Recycling-/Sekundärmaterialien (post consumer)) (PRO1.4 Circular Economy Bonus) 4. Anforderungen an Bauprodukte  DGNB ENV1.2 & QNG-PLUS (Anhang 313) Folgende Produktanforderungen des DGNB Kriteriums ENV1.2 Risiken für die lokale Umwelt, Qualitätsstufe QS4 gemäß DGNB-Kriterien Handbuch 2023/ 4. Auflage und QNG Anforderung ANF3-1 Schadstoffvermeidung in Baumaterialien müssen eingehalten werden: Übergreifende Anforderungen Einsatz umweltverträglicher, emissionsarmer, langlebiger Produkte; Vermeidung/Restriktion von Stoffen gemäß DGNB/QNG. Innenraumrelevante Produkte: Emissionsnachweise gem. AgBB/EN 16516 oder gleichwertige Labels (z. B. EMICODE EC1/EC1PLUS, Blauer Engel). REACH-SVHC < 0,1 M-%; bei ‗ 0,1 % Informationspflicht (Erzeugnisse: Herstellererklärung; Gemische: SDB). Nachweise: TD/SDB; ggf. EPD Typ III; anerkannte Labels/Zertifikate (EMICODE/GISCODE/Blauer Engel/GUT/RAL KMF). Je nach Produktklasse können zusätzliche Nachweise erforderlich werden (z.B. Herstellererklärungen bei Chlorparaffinausschluss) Die weiteren Produktanforderungen sind der gewerkeweisen Einzelaufstellung zu entnehmen. 5. DGNB ENV1.3 ,Verantwortungsvolle Ressourcengewinnung" & QNG ANF2-WG1 ,Nachhaltige Materialgewinnung" (QNG-PLUS) DGNB-Mindestanforderung Für alle Primär- und Sekundärrohstoffe der eingesetzten Bauprodukte ist sicherzustellen und zu dokumentieren, dass sie frei von Kinder- und Zwangsarbeit gewonnen, abgebaut oder hergestellt wurden und illegaler Rohstoffabbau/-herstellung ausgeschlossen ist. Nachweis: Formale Hersteller-Zusicherung und/oder lückenlose Dokumentation der Produktions-/Lieferkette (Rohstoff- und Herkunftsdokumentation, Verarbeitungsschritte/Standorte, Auditnachweise, Chain-of-Custody-Belege). Alle Unternehmen größer 1000 Mitarbeitende: Bestätigung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LksG) Unternehmen kleiner 1000 Mitarbeitende und größer 100 Mitarbeitende: Selbstdeklaration zur Einhaltung, Kontrolle und Umsetzung der grundlegenden Lieferkettensorgfaltspflichten (siehe Vorlage) (Menschenrechte und Umweltbelange) im eigenen Geschäftsbereich Weitere Anforderungen (Dokumentation & anerkannte Standards) Das herstellende Unternehmen liefert zur transparenten Ressourcengewinnung: CSR-/Nachhaltigkeitsbericht bzw. gleichwertige Erklärung zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, Deklaration der Primärrohstoffe inkl. Herkunft und wesentlicher Verarbeitungsschritte, Zertifikate/Labels, die über gesetzliche Mindestanforderungen hinausgehen, bevorzugt mit Chain-of-Custody (CoC). Beispiele je Werkstoffgruppe: Holz/Holzwerkstoffe: FSCr / PEFCT (mit CoC), ggf. C2C Certifiedr/EU-Ecolabel. (sub)tropische und boreale Hölzer dürfen nicht ohne FSC/ oder PEFC-Zertifikat verbaut werden. Naturstein: z. B. anerkannte Sozial-/Arbeitsnorm-Siegel. Hierbei sind lückenlose Lieferkettennachweise zu dokumentieren. Außereuropäischer Naturstein muss das WIN-WIN-Fairstone-Label aufweisen. Beton: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise und/oder EPD (EN 15804) mit ausgewiesenem Sekundärrohstoffanteil. Hierbei ist der maximal mögliche Recyclinganteil an Zuschlagsstoffen einzusetzen. Die Verwendung von CSC-Beton ist zu prüfen. Metalle: anerkannte Responsible-Sourcing-Nachweise (je nach Metall) z.B. ASI-Zertifikate für Aluminium oder Responsible Steel Kork / Glas: geeignete Umwelt-/Zirkularitätslabels bzw. EPDs. Sekundärrohstoffe (Rezyklate): Enthaltene Sekundärrohstoffanteile sind durch den Hersteller zu deklarieren und mengenmäßig auszuweisen (z. B. in EPD/Herstellererklärung/Lieferscheinen); zertifizierte Rezyklate werden bevorzugt. Zusätzlich ist zu prüfen, ob Produkte mit einem NaturePlus-Zertifikat verwendet werden können (z.B. bei Schaumglas, Dämmung oder Farben) QNG-PLUS Anforderungen (Nichtwohngebäude), ENV1.3-Ind.2 Zusätzlich gelten für QNG-PLUS: ‗ 70 % der neu eingebauten Hölzer/Holzprodukte/Holzwerkstoffe stammen nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft (FSC/PEFC mit CoC-Zertifikatsnummer auf Rechnungen und Lieferschein mit Projektbezug). ‗ 30 % der Masse für die DGNB Platin Anforderungen der neu eingebrachten Betone, sowie der Erdbau-/Pflanzsubstrate weisen einen erheblichen Recyclinganteil auf. Dies ist über fremdüberwachte Prüfzeugnisse (max. 6 Mon. Alt) nachzuweisen. Eine Erklärung über den normgerechten Einsatz von Recyclingbeton muss vorgelegt werden. Nachweise: CoC-Zertifikate (Holz), Lieferscheine und Rechnungen mit Zert-Nr., Massenbilanzen/Mischungsnachweise, EPDs. 6. Folgende Anforderungen des DGNB Kriteriums TEC1.6 Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit müssen eingehalten und dokumentiert werden: Anforderungen DGNB: Bauteile und -produkte sind leicht demontierbar und ermöglichen somit eine bessere Wieder- oder Weiterverwendung oder Recycling durch z.B. sortenreine Trennung Baustoffe sind recyclingfreundlich Baustoffe / Produkte sind idealerweise C2C zertifiziert es sind Produkte von Herstellern zu bevorzugen, die sich zur Rücknahme verpflichten oder Geschäftsmodelle wie z.B. zeitweise Überlassung von Produkten zur Funktionserfüllung im Gebäude vorsehen (z.B. Leasing/Mietbarkeit von Produkten ,as a Service") 7. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.1 Baustelle/Bauprozess Abfallarme Baustelle: ein Konzept für die Abfallvermeidung auf Baustellen liegt vor und ist einzuhalten. Abfall wird grundsätzlich vermieden Die gesetzlichen Mindestvorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) werden erfüllt. Die Baustoffe werden mindestens in mineralische Abfälle, Wertstoffe, gemischte Baustellenabfälle, Problemabfälle und gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Materialien) getrennt. Darüber hinaus werden die am Bauprozess Beteiligten gezielt auf die Abfalltrennung geschult. Die Bauleitung kontrolliert die Materialtrennung und die korrekte Nutzung der Sammelstellen und dokumentiert den Prozess. Lärmarme Baustelle: 32. BImSchV in Verbindung mit der EU-Richtlinie 2000/14/EG, den anerkannten Regeln der Baukunst/Technik, TÜV-Vorschriften, allen gewerblichen Vorschriften und Gesetze nur lärmarme Baumaschinen gemäß RAL-UZ 53 àà Dokumentation über Auflistung der Maschinen alle vereinbarten Schutzzeiten und Lärmschutzmaßnahmen werden eingehalten entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen und dokumentiert den Prozess Das Lärmvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Staubarme Baustelle: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen, Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche wird verhindert, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren durchgeführt. Einrichtungen zum Abscheiden, Erfassen von Stäuben entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Die Einrichtungen werden regelmäßig gewartet und geprüft. Einsatz von Staubschutzmasken gem. TRGS 500 Einsatz von Lüftungsanlagen soweit erforderlich entsprechend dem Gewerk sind projektspezifische Maßnahmen in einem Konzept zusammenzufassen und spätestens zum Baustartgespräch bei der AG-Bauleitung zur Prüfung und Abstimmung vorzulegen Die Bauleitung kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zum Staubschutz und dokumentiert den Prozess. Das Staubvermeidungskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Boden- und Gewässerschutz Keine Kontaminierung durch chemische Verunreinigungen Kontaminierte Böden werden getrennt behandelt/gelagert und fachgerecht entsorgt. Bundes-Bodenschutz und Altlastenverordnung sind einzuhalten Stoffe, die als umweltgefährlich gemäß H400, H410, H411, H412, H413 gekennzeichnet sind, dürfen nicht in Kontakt mit der Umwelt gelangen Bewahrung des schützenswerten Bodens auch vor schädlichen mechanischen Einflüssen Stetiges Sauberhalten der Baustelle, um Bodenverunreinigungen und das Verwehen von Schuttresten zu vermeiden Gesicherte Lagerung von boden- und gewässerschädigenden Betriebsmitteln und Baustoffen Die Bauleitung kontrolliert Einhaltung der Maßnahmen zum Bodenschutz und dokumentiert den Prozess. Das Boden- und Grundwasserschutzkonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Konzept zum Ressourcenschutz:  Reduzierung von Wasser- und Energieverbrauch Maßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs Einbau ausschließlich wassersparender Sanitärobjekte und Armaturen gemäß Planung. Spül- und Prüfprozesse sind bedarfsgerecht durchzuführen  Dauerläufe sind zu vermeiden. Trinkwasser darf nicht für Reinigungs- oder Bewässerungszwecke verwendet werden, sofern Betriebs- oder Regenwasser bereitgestellt ist. Leckagen und Tropfstellen sind sofort zu melden und provisorisch zu sichern. Das Ressourcenkonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs Verwendung von energieeffizienten Geräten und Komponenten gemäß Planung. Maschinen und Geräte sind nicht im Leerlauf zu betreiben  bei Nichtnutzung abschalten. Temporäre Heiz- oder Trocknungsgeräte dürfen nur nach Freigabe der Bauleitung eingesetzt werden. Beleuchtung in Arbeitsbereichen ist bedarfsgerecht und mit LED-Technik auszuführen. Bei Montage technischer Systeme sind alle Schnittstellen für Monitoring und Steuerung gemäß Planung vorzubereiten. 8. Anforderungen nach DGNB Kriterium PRO2.2 Qualitätssicherung Qualitätssicherung der verwendeten Baustoffe: Einweisung der Bauleitung auf Basis der erstellten Anforderungslisten der zu verwendenden Bauprodukte auf Grundlage der Kriterien ENV1.2, ENV1.3, ANF2-NW1, ANF3-1 sowie Durchführung eines kontinuierlichen Soll-Ist-Abgleichs der verwendeten Materialien (nach Bedarf) und entsprechende Dokumentation in den Begehungsprotokollen durch die Bauleitung (Materialdeklarationsliste) Schimmelpilzprävention: Erstellung und Umsetzung eines der Bausituation angepassten Lüftungsprogramms, um die ausreichende Austrocknung der Bauteile sicherzustellen. Das Schimmelpräventionskonzept der Baustelle ist zu berücksichtigen. 9. Geordnete Inbetriebnahme & Technisches Monitoring DGNB PRO2.3 In allen LVs der technischen Gewerke sind die Anforderungen der geordneten Inbetriebnahme implementiert (Funktionsprüfungen, Messungen, Protokolle). Das Inbetriebnahmekonzept und die Prüflisten sind vor Umsetzung mit dem verantwortlichen Bauleiter abzustimmen und nach Abschluss zu dokumentieren Vorgaben des Technischen Monitorings (TM) sind umzusetzen (Datenpunkte, Schnittstellen, Export/Archivierung). Probebetrieb vor Abnahme mit Protokollierung; Zielwerte aus dem Monitoring sind zu erreichen. Wiederholung des Probebetriebs bei nicht erreichten Vorgabewerten. 10. Dokumentation  DGNB PRO2.5 Vollständige Übergabe der Nachweisdokumentation (strukturierte, digitale Ablage  Dateinamenkonvention). Betriebs-/Wartungshandbücher, Monitoring-Datenexporte, Abnahme- und Prüfprotokolle, Fotodokumentation. Der AN hat nach Fertigstellung eine QNG-Erfüllungserklärung je Gewerk mit Anlagenverzeichnis vorzulegen. Diese umfasst alle relevanten Produktnachweise (TD, SDB, EPD, Zertifikate, Prüfnachweise) und ist Bestandteil der Schlussdokumentation. 11. Kommunikation / Auditor-Review Bieterfragen/Abweichungen sind frühzeitig schriftlich zu adressieren; Nachweise sind digital in den vorgegebenen Strukturen abzulegen. Die Bauleitung führt regelmäßige Baustellenkontrollen durch und dokumentiert diese. Der DGNB-Auditor überprüft stichprobenartig die Umsetzung und Nachweisführung. Abweichungen sind durch den AN unverzüglich zu beheben Hinweis: Diese Vorbemerkungen gelten zusammen mit den gewerkespezifischen Vorbemerkungen, den Materialdeklarationslisten und den projektspezifischen DGNB-/QNG-Anforderungen. Sie sind integraler Vertragsbestandteil der Leistungsbeschreibung. Die Kriterienmatix ENV1.2 DGNB (Auflage 4) und das Anlagedokument 313 des QNG-Handbuches sind Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen und liegen bei.
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG Gewerk: Holzstege im Atrium  Lieferung und Montage 1. Zielsetzung und Geltungsbereich Diese Vorbemerkungen ergänzen die allgemeinen DGNB- und QNG-Vorgaben des Projekts Verwaltungsneubau Beelitz-Heilstätten und gelten für sämtliche Leistungen des Gewerks LB 016a Holzstege im Atrium liefern und montieren. Der Geltungsbereich umfasst insbesondere: Lieferung von Holzelementen aus Massivholz, Holzwerkstoffen oder Verbundsystemen Unterkonstruktionen aus Holz Befestigungsmittel ggf. werkseitige oder bauseitige Oberflächenbehandlungen Montage der Holzelemente Die allgemeinen Vorbemerkungen DGNB und QNG, die projektspezifischen Nachhaltigkeits- und Baustellenkonzepte sowie die einschlägigen Anlagen sind Vertragsbestandteil. Ziel ist die Einhaltung der Anforderungen aus: DGNB-System Neubau Version 2023 (4. Auflage), Ziel Platin QNG PLUS (Nichtwohngebäude) unter besonderer Berücksichtigung der Kriterien ENV 1.2, PRO 1.4, ECO 2.7 sowie QNG PLUS ANF 2-NW1. 2. Baustellenmanagement und Bauprozess Der Auftragnehmer hat die projektspezifischen Konzepte zur staub-, abfall- und emissionsarmen z.B. Lärmarmen Baustelle, zum Ressourcenschutz, zum Boden- und Grundwasserschutz sowie zur Schimmelprävention verbindlich einzuhalten. Insbesondere sind: staubarme Montageverfahren (z.B. Absaugung bei Schlitzarbeiten) und saubere Arbeitsbereiche sicherzustellen, Lärmarme Baugeräte (z.B. DE-UZ53) zu verwenden Abfälle (Metalle, Dämmstoffe, Verpackungen) sortenrein zu trennen und nachzuweisen, Betriebsstoffe umweltgerecht zu lagern und zu entsorgen. Umweltgefährliche Stoffe (H400, H410, H410) sind zu vermeiden. Unvermeidliche umweltgefährliche Stoffe sind erst nach Freigabe zu verwenden und nachgewiesen sachgemäß zu lagern und zu verwenden. das Baustellenpersonal entsprechend zu unterweisen. Die Bauleitung überwacht und dokumentiert die Einhaltung der Maßnahmen. 3. Nachhaltige Holzherkunft  FSC (QNG PLUS ANF 2-NW1) (QNG PLUS ANF 2-NW1 / DGNB PRO 1.4) Für das Projekt dürfen ausschließlich Holzprodukte eingesetzt werden, die nachweislich aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen. Als anerkannte Nachweise gelten DGNB- und QNG-konforme Zertifikate, insbesondere: FSC 100 % FSC MIX FSC Recycled PEFC PEFC Recycled Mindestens 70 % der neu eingebauten Holzprodukte und Holzwerkstoffe müssen nachweislich zertifiziert sein. Bei Zertifikaten mit anteiligem Zertifizierungsgrad (z. B. FSC MIX oder PEFC) ist ausschließlich der ausgewiesene zertifizierte Anteil auf das Gesamtvolumen anzurechnen. Andere Zertifikate oder Eigenerklärungen gelten nur dann als gleichwertig, wenn ihre Anerkennung durch den Auftraggeber und die DGNB-/QNG-Koordination ausdrücklich bestätigt wurde 4. Verpflichtung zur durchgängigen FSC-Chain of Custody (CoC) Für die Anerkennung der Holzprodukte im Rahmen der DGNB- und QNG-Dokumentation ist eine lückenlose FSC-Chain of Custody (CoC) zwingend erforderlich. Verpflichtend gilt: Alle an der Liefer-, Verarbeitungs- und Handelskette beteiligten Unternehmen müssen über eine gültige FSC-CoC-Zertifizierung verfügen. Die FSC-Chain of Custody muss mindestens folgende Stufen vollständig abdecken: Forstbetrieb / Ursprung Importeur bzw. Großhändler Holzbearbeitende Industrie Verarbeitender Betrieb (z. B. Tischler / Schreiner) Lieferant des fertigen Endprodukts Ist auch nur eine Stufe der Lieferkette nicht FSC-CoC-zertifiziert, gilt die Chain of Custody als unterbrochen und das Produkt verliert seinen FSC-Status. 5. Anforderungen an den ausführenden Betrieb (Montage / Weiterverarbeitung) Sofern Holzstege oder Holzstegelemente als fertige, zertifizierte Produkte auf die Baustelle geliefert und dort ausschließlich montiert werden, ist keine eigene FSC- oder PEFC-Chain-of-Custody-Zertifizierung des ausführenden Montagebetriebs erforderlich. In diesem Fall ist die FSC- bzw. PEFC-Zertifizierung des Herstellers bzw. Lieferanten in Verbindung mit zertifikatskonformen Lieferscheinen ausreichend. Erfolgt durch den ausführenden Betrieb jedoch eine zertifizierungsrelevante Weiterverarbeitung, Herstellung oder Kombination von Holzprodukten (z. B. Fertigung von Bauteilen, Zusammenbau zu neuen Produkten, eigenständiges Inverkehrbringen mit FSC-/PEFC-Claim), ist eine gültige FSC- bzw. PEFC-Chain-of-Custody-Zertifizierung des ausführenden Betriebes zwingend erforderlich. Ohne entsprechende CoC-Zertifizierung des weiterverarbeitenden Betriebes: darf kein FSC-/PEFC-Claim verwendet werden, gilt das Endprodukt nicht als zertifiziert, kann das Holz nicht auf den erforderlichen Anteil von mindestens 70 % zertifizierten Holzprodukten gemäß QNG PLUS angerechnet werden. 6. Lieferscheine und Nachweisführung (verbindlich) Zur Abbildung und Nachvollziehbarkeit der FSC oder PEFC-Chain of Custody sind für jede Lieferung folgende Angaben auf dem Lieferschein erforderlich: Produktbezeichnung Menge FSC- oder PEFC-Label (100 %, MIX oder Recycled) FSC-CoC-Zertifikatsnummer oder FSC-CoC-Zertifikatsnummer Anteil des zertifizierten Holzes (%) eindeutiger Bezug zum Bauvorhaben Lieferscheine ohne FSC- oder PEFC-Zertifikatsnummer oder ohne Projektbezug gelten nicht als DGNB-/QNG-konformer Nachweis. 7. Holzliste (projektspezifischer DGNB-/QNG-Nachweis) Zusätzlich ist eine Holzliste zu führen, in der alle eingesetzten Holzprodukte aufgeführt werden. Die Holzliste enthält mindestens: Bauteil / Produkt Gewerk Holzart / Holzwerkstoff Menge / Volumen (Angabe der Liefermenge und verbaute Menge je Produkt in m3) FSC-/ oder PEFC-Label FSC/ oder PEFC-CoC-Zertifikatsnummer anrechenbarer Anteil am Gesamtvolumen Die Holzliste ist vor Ausführung einzureichen und Bestandteil der As-Built-Dokumentation. 8. Holzschutzmittel und Oberflächenbehandlungen (DGNB ENV 1.2 QS4 / Kriterienmatrix / QNG Anhang 313) 8.1 Holzschutzmittel Der vorbeugende Einsatz biozider Holzschutzmittel ist unzulässig. Zulässige Produkte müssen: QS4-konform sein keine SVHC > 0,1 % enthalten: Tragende Holzbauteile innenliegend nebst Auskragungen nach außen sowie Außenliegende tragende und nicht maßhaltige Holzbauteile (z.B. Fassade): Holzschutz nur konstruktiv nach 68800-2 oder natürlich dauerhafte oder modifizierte Hölzer gemäß DIN 68800-1 (KM-Nr. 28, 29, 30b) Nachweis über Sicherheitsdatenblatt und Herstellererklärung. 8.2 Beschichtungen Die Holzbauteile sollen unbehandelt bleiben. Sofern Holzdecken, Holzdeckenelemente oder andere Holzbauteile beschichtet, lasiert, geölt oder gewachst werden, müssen folgende Anforderungen der DGNB ENV 1.2 Kriterienmatrix (Qualitätsstufe 4) , bzw. des QNG-AnhangsQNG Anhangs 313 erfüllt sein: Dekorative Lasuren mit Grundbeschichtung (Außenanwendung und bei werkseitiger Beschichtung): VOC¾100g/l (RL2004/42/EU); Innenanwendung bauseits: DE-UZ12a (Blauer Engel) (KM-Nr. 1), zusätzlich QNG Nr. 6.1, 1.1: keine Pigmente/Sikkative auf Basis, Blei, Cadmium, Chrom VI-Verbindungen Öle und Wachse: GISCODE Ö10+ oder Ö10/DD+ und Emicode EC1+ (KM-Nr.27) Filmgeschütze Holzlasuren: Keine Verwendung von Bioziden Wirkstoffen im Innenraum  (Innenraum (KM-Nr. 31), QNG 8.3: keine Biozide im Innenraum zugelassen. Nachweis über Sicherheitsdatenblatt und Herstellererklärung. 8.3 Holzwerkstoffe (Verleimte Holzprodukte) Bei Holzwerkstoffen (z.B. BSP, BSH etc.) ist die Einhaltung folgender Anforderungen nachzuweisen: Aussteifende Holzplatten Decke / Holzwerkstoffe im konstruktivenim konstruktiven Holzbau: Formaldehyd ¾ 0,06 ppm (entspricht 0,072 mg/m3) in Prüfkammer (entspricht QDF-Anforderungen). Prüfnachweis gemäß DIN EN 16516 oder DIN EN 717-1 (mit Faktor 2) oder Eintragoder Eintrag aus der QDF ListeQDF-Liste "Holzwerkstoffe gemäß QDF AnforderungenQDF-Anforderungen" (KM-Nr. 48), zusätzlich QNG-Anforderungen: QNG: Reproduktionstoxische Borverbindungen¾0,1% (QNG 9.2, 1.1) SVHC‗0,1% ist anzugeben. Holzwerkstoffe in Decken- oder  (oder (Wand)bekleidungenBekleidungen, Paneele: Formaldehyd-Emission nach 28. Tg ¾ DE-UZ 76 (0,08mg/m3)(3) (KM-Nr. 47d), zusätzlich QNG: Reproduktionstoxische Borverbindungen¾0,1% (QNG 9.1, 1.1) SVHC‗0,1% ist anzugeben. Der Nachweis ist über Produktdatenblatt, Emissions-Prüfbericht (max. 5Jahre alt) oder Herstellererklärung zu führen. Sollten dauerhaft zu verbauende Abdichtungen (Folien, Bahnen oder Gemische) oder Kleber benötigt werden sind zusätzliche Anforderungen der DGNB ENV1.2-Anforderungsmatrix oder QNG AnhangQNG-Anhang 313 einzuhalten. 9. Produktdeklaration und Freigabe Alle im Gewerk einzusetzenden Produkte sind vor Einbau über die projektspezifische Produktaufgliederung zu deklarieren und zur Freigabe einzureichen. Frist: spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung bzw. mindestens 4 Wochen vor Einbau. Nicht freigegebene Produkte dürfen nicht eingebaut werden. Es dürfen nur Produkte eingesetzt werden, die freigegeben und DGNB und QNG konform sind. Andernfalls behält sich der AG u.a. vor, die Produkte auf Kosten des AN austauschen zu lassen. 10. As Built und Dokumentation Der Auftragnehmer stellt folgende Unterlagen zur Verfügung: FSC/PEFC-CoC-Zertifikate aller relevanten Lieferkettenstufen Lieferscheine und Rechnungen (für QNG) mit CoC-Nummern, FSC/PEFC-Anteil und Projektbezug Holzliste (Angabe per Lieferung erhaltene Menge und verbaute Menge in m3 u.a.) Produkt- und Sicherheitsdatenblätter, bzw. erforderliche Nachweisdokumente zu Beschichtungen / Holzschutzmitteln/ Formaldehydemissionen Einbau- und Montagebestätigungen Diese Unterlagen sind Bestandteil der As-Built-Dokumentation. 11. Gleichwertigkeit und Abweichungen Abweichungen von freigegebenen Produkten oder Systemen sind vor Ausführung schriftlich zu beantragen. Die DGNB- und QNG-Konformität ist nachzuweisen. Nichtkonforme Leistungen sind auf Kosten des Auftragnehmers zu ersetzen. 12. Verweise und Regelwerke DGNB-System 2023 (Platin): ENV 1.11.3, ENV 2.3, ECO 2.7, TEC 1.6, SOC 1.2 QNG PLUS Nichtwohngebäude (Anhang 313 Schadstoffe) DIN EN 206, DIN 1045-2, DIN EN 12620, DIN 18920, DIN 19639, DIN 4108 REACH-, CLP-, POP-, KrWG-, WHG-, BBodSchG-, ErsatzbaustoffV RAL-GZ 501/902, GISCODE, EMICODE, AgBB-Schema 2024
Vorbemerkungen  DGNB 2023 / QNG
Allgemein/ Leistungsumfang Es gelten die aktuellen DIN-Normen sowie die anerkannten Regeln der Technik für Zimmerer- und Holzbauarbeiten. Die Leistung der Zimmer- und Holzbauarbeiten verstehen sich als fertige Leistung einschließlich aller für die Leistung notwendigen zusätzlichen Arbeiten. Mindestens 70% aller Hölzer und Holzwerkstoffe müssen aus nachweislich zertifiziertem Anbau stammen und entsprechend zertifiziert sein (FSC, PEFC, .) Für die Decken ab dem Erdgeschoss sind verschiedene Konstruktionen aus Brettsperrholz in Kombination mit dem Stahlbetontraggerüst vorgesehen. Dabei sollen Holzbauteile unbehandelt und unbekleidet bleiben und sind in der Untersicht als Sichtoberfläche auszuführen. Alle Vollholzbauteile sind als Brettsperrholz in Nadelholz herzustellen. Über der eingeschossigen Eingangshalle und dem Konferenzbereich ist eine Dachdecke mit weitspannenden Rippendecken aus Brettsperrholz auf einem Traggerüst aus Stahlbeton geplant. Im flachen Randbereich sind Brettsperrholzdecken mit geringeren Spannweiten auf einem Stahltragwerk geplant. Alle Decken vom Erdgeschoss bis zum 3. Obergeschoss einschließlich der Dachdecke werden als Mischkonstruktion aus einem Grundgerüst aus Stahlbeton mit Deckenfeldern aus Brettsperrholz hergestellt. Das Nebengebäude im Werkhof ist teilweise Luftdurchströmt und teilweise als geschlossene gedämmte Konstruktion geplant. Ebenso ist das Dach als Vollholzkonstruktion mit aussteifenden Scheiben aus Holzplattenwerkstoffen. Der geschlossene Gebäudeteil ist gedämmt herzustellen. Für die Fassade ist entsprechend dem Verwaltungsgebäude eine Fassade aus horizontalen und vertikalen Leisten aus Essigsäure acetylierter Kiefer gem. Leitplanung vorgesehen. Wände und Decken des kleinen Nebengebäudes im Werkhof werden komplett als Holzbaukonstruktion in Rahmenbauweise hergestellt. Im Atrium werden zwei Treppenstege mit Vollholzwangen freitragend von Geschoss zu Geschoss gespannt. Stufen und Podeste werden aus Blockstufen zwischen den Wangen eingesetzt. Die Stahlbetontreppen im EG erhalten mit der Treppe verankerte Vollholzblöcke als Sitzelemente.
Allgemein/ Leistungsumfang
Treppen Atrium Im Atrium sind Treppen sowie Treppenstege zur öffentlichen wie auch internen Verbindung als Holzkonstruktion sowie Stahlbeton mit Sitzelementen aus Vollholz geplant. Die Treppe zwischen dem EG und 1.OG dient als öffentlicher Zugang zu den Besprechungsräumen im 1.OG und als ergänzender Wartebereich. Die gesamte Treppe wird in Stahlbeton hergestellt und fächert sich im unteren Teil auf. In diesem Bereich werden winkelförmige Sitzelement aus Vollholz auf die Treppe aufgesetzt und gegen Verrutschen mit der Treppe verankert. Die beiden Treppenstege im Atrium sind freitragend zwischen dem 1.OG und 2.OG sowie dem 2.OG und 3.OG angeordnet. Sie dienen als interne Verbindung zwischen den Bürogeschossen. Die jeweils zwei Treppenwangen aus Massivholz-Leimbindern mit den eingespannten Podesten bilden die Haupttragkonstruktion. Die Podeste verhindern ein Verwinden der Konstruktion. Die Stufen als Blockstufen werden mit Holzverbindern zwischen die Wangen eingehängt. Die Oberflächen der Stufen und Podeste sind mit einer Nutzschicht aus massiver Eiche auszuführen. Die Vorderkanten der Stufen erhalten ein farbiges Kantenprofil. Das Stahlgeländer wird als Flachstahlrahmen mit Stabfüllung auf den Leimbinder aufgesetzt. Die Oberkante des Geländers folgt der Treppensteigung. Der Handlauf dient zugleich als Schutz vor Übersteigen. Geländer und Handlauf sind farbig beschichtet. Auch die Treppenstege erhalten ein Lichtband als integrierte Handlaufleuchte. Bei allen Treppen und Stegen bleiben die Holzbauteile sichtbar und sind oberflächenfertig zu montieren. Die sichtbaren Verbindungen an den Treppenstegen sollen mit einer Holzabdeckung aus dem Holz der Wangen, dunkler lasiert versehen werden, sodass sie sich von den Wangen absetzen und eine versetzte horizontale Verbindung darstellen, ohne direkt mit den Schraubverbindern in Zusammenhang gebracht zu werden.
Treppen Atrium
Leistungsbeschreibung Treppenstege Lieferung und Einbau einer freitragenden Treppensteganlage mit jeweils zwei Treppenwangen aus Massivholz-Leimbindern und mit eingespannten Podesten und Trittstufen als Blockstufen mit Holzverbindern zwischen den Wangen eingehängt. Nutzlast: qk = 4,5 KN/m² Treppenbreite: 1,80 m Material: Massivholz-Leimbinder - Wangen: BSh GL24h 200/1200 mm - Podeste: bestehend aus Blockstufen (GL24h) 27.5/34,4 cm bzw. 38/34,4 cm  gegen Kippen - Stufen: Blockstufen 34/20 cm (GL24h)  (34/19 cm zzgl. Nutzschicht)   (Steigung 14,4/32 cm) - Nutzschicht: Eichenparkett 11 mm - Geländer für Montage auf Wange bauseits Verbindungsmittel: Stufen/Podeste: - HVP-Verbinder 80x220x12 mm - Ausschnitt: 257/84/13 mm, Wange 200 mm Fabrikat: Pitzel HVP 88322.0000 od. 88214.2000 Podeste Aussteifung gegen Kippen: - Bolzen: M16, n.A. Statik l= durch ganze Laufbreite zzgl. Wange (2,20 m) siehe Detail (LTD-0503) und Statik - Ausschnitt 125/125/57 mm inkl. Holzscheibe 125/125/15 mm Stufen: - Vorderkante mit farbigem Kantenprofil aus Hartholz 2/5 cm dunkel - inkl. stufenunterseitiger bündig eingelassener Lichtleiste   Alu-U-Profil 16,4x18,6mm (Ausfräsung für Beleuchtung 2/2 cm) Oberfläche: - oberflächenfertig zu montieren, - sichtbare Verbindungen mit Holzabdeckungen (dunkeler lasiert) Auflager - Wangen und Blockstufen d. Podeste: Pos. 821 - Stahlplatte d=15 mm mit Ankerbolzen, L ca. 2,7 m bzw. 2,3 m Ausführung gem. Detail (LTD-0501) und gem. Statik (Abstimmung mit Gewerk Estrich / Hohlraumboden) - einschl. Korkstreifen als Dehnungsfuge ca. 1 cm und Steinwolle als Stopfwolle als elastische Versiegelungen gem. Statik: Kap. 6.5 - Stege gem. Details: 1022_01_5_HPP_AR_DET_XXX_1604_00_P_Treppensteg Detail 120-130-556.pdf (04.09.2026) Einbauort: Atrium 1.-2.OG und 2.-3.OG
Leistungsbeschreibung Treppenstege
16.01 Treppenstieg (1) - 1.-2.OG
16.01
Treppenstieg (1) - 1.-2.OG
16.02 Treppenstieg (2) - 2.-3.OG
16.02
Treppenstieg (2) - 2.-3.OG