Dämmarbeiten Innen
Veilchenstraße 4-5, Hyazinthenstraße 2 in 12203 Berlin
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
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Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Energetische Sanierung der Gebäude Veilchenstraße 4, 5 und Hyazinthenstraße 2 in 12203 Berlin Flurstück: 3396/87 und 3371/87 Kurzbeschreibung Objekt Die untersuchten Objekte sind zwei Mehrfamilienhäuser der Gebäudeklassen 4 mit jeweils drei Vollgeschossen und insgesamt 21 Wohneinheiten mit 20 Balkonen. Das Gebäude in der Veilchenstraße 4, 5 hat je Hausnummer sechs Wohneinheiten. Das Gebäude in der Hyazinthenstraße 2 hat je Hausnummer 9 Wohneinheiten. Das Baujahr aller Gebäude wird auf Grundlage der Bestandsunterlagen auf 1954 geschätzt. Die drei Gebäude sind vollständig unterkellert und haben jeweils mehrere Außenzugänge zum Kellerbereich an den Gebäuderückseiten. Die Dachkonstruktion ist als Flachdach ausgeführt mit einer Bitumendacheindeckung. Lage des Objekts Der Gebäuderiegel in der Veilchenstraße besitzt mit Bezug auf den überwiegenden Fensterflächenanteil eine Nordwest- / Südost-Ausrichtung und verläuft parallel zur Straße, der Gebäuderiegel in der Hyazinthenstraße eine Nordost- / Südwest-Ausrichtung und verläuft ebenfalls parallel zur Straße. Hierdurch sind die beiden Gebäuderiegel L-förmig angeordnet und es besteht eine ca. 2 m breite Verbundstelle der Gebäudefassaden. Auf der Gebäuderückseite befindet sich Grünfläche sowie befestigte Flächen zum Erreichen der im Bestand vorhanden Garagen. Diese werden im Zuge der Sanierung zu Lagerräumen umgebaut. Ausführungstermine Ausführungszeitraum XX.XX.XXXX – XX.XX.XXXX (Datum Ausführungszeitraum?) Ein Detailterminplan mit Zwischenterminen wird im Zuge der Vergabegespräche definiert und als Vertragsanlage ergänzt. Allgemeine Vorbemerkungen Arbeitsumfang Ist es dem Anbieter aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich alle ausgeschriebenen Positionen oder Titel auszuführen, ist ein Teilangebot über Einzelpositionen oder Einzeltitel zulässig und erwünscht. Grundlagen Der Auftragnehmer (fortan AN genannt) hat sich durch Besichtigung der Örtlichkeit und der vorhandenen Plangrundlagen vor der Angebotsabgabe zu informieren, ob die Annahmen, die er aufgrund seiner Kalkulation getroffen hat, zutreffend sind. Forderungen jeglicher Art, die durch Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder der Planunterlagen von Seiten des AN entstehen sollten, werden nicht anerkannt. Die eingesetzten Mengen wurden aufgrund der vorhandenen Planunterlagen unter Berücksichtigung evtl. erfolgter Änderungen ermittelt. Mehrungen, Minderungen oder der Fortfall einzelner Positionen bedingen keine Änderung der Einheitspreise. Eine losweise Vergabe behält sich der Auftraggeber (fortan AG genannt) ebenso vor, wie einzelne Positionen zu streichen. Vorgaben und Prüfpflicht Auf fehlende oder widersprüchliche Angaben bzw. Unklarheiten hat der AN schriftlich im Vorfeld hinzuweisen. Eventuell fehlende Angaben, Unterlagen sind anzufordern, sofern sie nicht Leistungsbestandteil des AN sind (wie z.B. Fachplanungen, Gutachten, Prüfungen, etc.). Hat der Unternehmer Bedenken jeglicher Art gegen die geplante Ausführung hinsichtlich Konstruktion, Art, Sicherheits- oder Schutzvorkehrungen, so sind diese schriftlich mit Angebotsabgabe anzumelden. Des Weiteren hat er einen entsprechenden, begründeten, technisch möglichen Alternativvorschlag Aufzuzeigen. Wird dies unterlassen, hat der Auftragnehmer die folgenden Konsequenzen oder eventuell daraus entstehenden Kosten zu tragen. Nimmt der Bieter keine Eintragungen bei Fabrikatsabfragen vor, gilt das Richtfabrikat der Leistungsbeschreibung als akzeptiert. Sollten Produkte unterschiedlicher Hersteller verwendet werden, so müssen sie in allen Punkten miteinander verträglich sein. Mit den Leistungen kann erst nach einer eine Einigung über die Ausführung unter Verantwortung des AN begonnen werden. Alternativen und Nebenangebote Sieht der Bieter in der ausgeschriebenen Form aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine günstigere Ausführung als möglich an, so ist diese separat mit aufzuführen und die Gleichwertigkeit durch Produktblätter bzw. Prüfzeugnisse nachzuweisen. Hierdurch darf jedoch kein zeitlicher, genehmigungsrechtlicher oder wirtschaftlicher Nachteil bei Nutzung und Betrieb entstehen. Gestalterische Absichten müssen im Wesentlichen erhalten bleiben. Abweichungen zum Hauptangebot sind ausführlich zu beschreiben und kostenmäßig dem Hauptangebot gegenüberzustellen. Die Zustimmung für die Verwendung muss vom AG freigegeben werden. Prüfungen / Zulassungen Auf Wunsch sind kostenlos Prüfzeugnisse bzw. Nachweise der geforderten Eigenschaften der ausgeschriebenen Leistungen und Materialien, insbesondere für den Nachweis der kfW 55 EE, vorzulegen. Behördliche Prüfungen, Abnahmeprotokolle, Erstinbetriebnahmen und Prüfzertifikate von Bauteilen sind vom AN durch den Bieter rechtzeitig und eigenverantwortlich zu veranlassen. Eventuell hieraus anfallende Kosten sind im Angebotspreis einzurechnen. Vor der Verwendung anderer Materialien als den Vorgesehenen müssen deren Eigenschaften und Qualität nachgewiesen werden. Umweltschutz Umweltschutzbedingungen, insbesondere den Gewässerschutz, den Lärmschutz und die Luftreinhaltung sind einzuhalten. Es sind ausschließlich amtlich zugelassene, gesundheits- und umweltverträgliche Baustoffe zu verwenden. Bauablauf und Bauausführung Jeder AN hat vor Beginn der Arbeiten eine ständig anwesende Aufsichts- und Ansprechperson zu benennen, welche weisungsberechtigt ist. Die Weitervergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer darf nur mit Zustimmung des AG erfolgen. Es ist möglich, dass die Arbeiten in mehreren Einzelabschnitten zeitlich versetzt, als in sich abgeschlossene Leistungen bereichsweise auszuführen sind. Eine gesonderte Vergütung dafür erfolgt nicht. Die Arbeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber und ggf. weiteren Gewerken durchzuführen. Sollten Mängel festgestellt werden, sind diese ohne Behinderung des laufenden Betriebes unverzüglich zu beheben. Die Reinfolge der Anlieferung zur Baustelle, ist mit dem AG abzustimmen. Die Zufahrtswege sind häufig zu besichtigen, um erforderliche Maßnahmen/ Bestimmungen beantragen zu können. Bautagesberichte sind bis Montag, der Folgewoche, bei der Bauüberwachung schriftlich abzugeben. Ausführungen die Stundennachweise mit sich bringen sind am Folgetag schriftlich bei der Bauüberwachung abzugeben. Ansonsten verlieren die mehr geleisteten Stunden ihren Anspruch. Der Bauablauf innerhalb der Wohnungen ist exakt mit der Bauüberwachung zu planen und umzusetzen. Die Planung muss mindestens 3 Wochen vor Ausführung erfolgt sein. Der AN hat selbst für die Vorhaltung von Aufenthalts- und Lagerräumen zu sorgen und dies einzukalkulieren. Nur ein kleiner Aufenthaltsraum kann (ohne Anspruch für den AN) für die anwesenden Gewerke zur Verfügung gestellt werden. Im Innenhof der L-förmigen Anlagen stehen, nach Zuweisung durch die Baustellenüberwachung, begrenzte Lagerflächen zur Verfügung. Insgesamt sind Lagerflächen nur sehr begrenzt verfügbar und müssen vorab mit der Baustellenüberwachung abgestimmt freigegeben werden. Toiletten sind verfügbar. Temporär können Materialien, wie Dämmplatten, auf dem Innenhof durch den AN gesichert gelagert werden. Absperrbare Lagerflächen sind keine verfügbar. Umbau / Sanierung Die Arbeiten werden bei bewohntem und laufendem Betrieb durchgeführt. Der Mehraufwand und die erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen sind zu berücksichtigen. Alle Arbeiten sind so zu planen, dass die Bewohner möglichst wenig eingeschränkt werden. Bei Arbeiten in den Wohnungen ist auf besondere Sauberkeit (z.B. Verwendung von Schuhüberziehern) in den Wohnungen zu achten. Auf die Mieter ist größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Alle Arbeiten sind im Vorfeld eng mit der Bauüberwachung abzustimmen. SIGEKO und Unfallverhütung Alle Unfallverhütungsvorschriften sowie bau-, orts- und sicherheitspolizeiliche Vorschriften sind gewissenhaft und eigenverantwortlich einzuhalten. Schutzvorrichtungen, die der AN erbringt, sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Dies schließt Schäden und Folgeschäden an Personen oder Sachen des AG oder Dritter ein, es sei denn, der AN weist nach, dass der Schaden nicht durch Nichtbefolgung der vorstehenden Bestimmungen, oder durch seine oder seiner Mitarbeiter Schuld entstanden ist. Ein qualifizierter Mitarbeiter als Ersthelfer ist vor dem Baubeginn der Bauüberwachung vorzuweisen. Die Qualifikation muss schriftlich nachgewiesen werden Werbung Gewerbliche Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Absprache mit dem AG zulässig. Verschmutzung und Beschädigungen Der AN ist dazu verpflichtet alle Bauteile jeder Art, sowie die erbrachten Leistungen anderer Unternehmer vor Verschmutzungen und Beschädigungen zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Der Auftragnehmer haftet für alle entstehenden Schäden. Insbesondere bei Sichtbeton, Sichtmauerwerk und anderen oberflächenfertigen Flächen ist umsichtig vorzugehen. Der Auftragnehmer haftet für alle, gegen den AG erhobenen Ansprüche, die durch sein Unternehmen verschuldet oder durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Die Bestimmungen der allgemeinen Abfallbeseitigung sind einzuhalten. Der aus der eigenen Leistung verursachte Schutt- und Abfall hat der AN selbst zu tragen. Für Bauschutt, dessen Ursache nicht feststellbar ist, wird der AN anteilig beteiligt. Der Arbeitsbereich ist täglich zu reinigen. Hilfsmittel Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen der erforderlichen Hilfsmittel wie Hebe- und Sc herenbühnen, Kräne, Baumaschinen, Abbruchkleingeräte (z.B. Stemmhammer, Betonsäge), Sicherungsmittel, Container etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Nachvergütung für nicht berücksichtigte Hilfsmittel wird nicht honoriert. Ein Fassadengerüst, mind. LK3 W06 und mind. 1 Treppenaufgang, wird dem AN zur Verfügung gestellt. Ein Montagekonzept ist vor Vergabe auf Verlangen durch den AG vorzulegen. Allgemeine Vorbemerkung: Lärmschutz 1. Organisatorische Maßnahmen: Lärmintensive Arbeiten wie beispielsweise Bohren, Abbrucharbeiten und Stemmen sind in den festgelegten Arbeitszeiten (7:00 bis 18:00 Uhr) auszuführen. Diese sind zudem zeitlich möglichst in Phasen mit geringerer Anwohnerpräsenz zu legen (z. B. später am Morgen). An Sonn- und Feiertagen sollen keine lärmintensiven Arbeiten durchgeführt werden. Lärmintensive Arbeiten müssen der Bauüberwachung 5 Arbeitstage vor Begin der Arbeiten gemeldet werden. 2.Technische Anforderungen: Vorzugsweise Einsatz von Maschinen mit reduziertem Schallleistungspegel (RAL-UZ53-zertifiziert). Verwendung von möglichst vibrationsarmen Bohrmaschinen und Dämpfungselementen. Staubschutz 1. Organisatorische Maßnahmen: Stauberzeugende Arbeiten wie Bohren, Sägen oder Abbrucharbeiten sind ausschließlich in den festgelegten Arbeitszeiten (7:00 bis 18:00 Uhr) durchzuführen. Arbeiten mit hoher Staubentwicklung sind möglichst auf Zeiten mit geringerer Anwohnerpräsenz zu legen. Staubintensive Arbeiten müssen der Bauüberwachung 5 Arbeitstage vor Begin der Arbeiten gemeldet werden. Die gesamte Baustelle wird arbeitstäglich aufgeräumt und gereinigt, um sichere und ordentliche Arbeitsbedingungen zu gewährleisten. Reinigung nach abgeschlossenen Arbeiten in Wohnungen. 2. Technische Anforderungen: Einsatz moderner Technologien: Vorzugsweise Verwendung von Maschinen mit integrierter Staubabsaugung bei Arbeiten mit großer Staubentwicklung wie beispielsweise Bohren größerer Öffnungen/Kernbohrungen, Sägen oder Schleifen. Vorzugsweise Nassschnittverfahren bei Trennschnitten oder anderen stauberzeugenden Arbeiten. Die gesetzlichen Arbeitsschutzanforderungen werden umgesetzt, insbesondere: Nutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Atemschutzmasken, Schutzbrillen). Es sind alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen gemäß der DGUV-Vorschriften zu treffen. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Schutzhelme, Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Atemschutzmasken ist bereitzustellen und zu verwenden. Die Baustelle ist ordnungsgemäß abzusperren und zu kennzeichnen. Möglichst Staubbindung an der Quelle: Befeuchtung von stauberzeugenden Bereichen während Abbruch- und Bohrarbeiten. Abdeckungen oder spezielle Gewebe von Baustoffen, um Staub während des Abtransports von der Baustelle zu binden. Abschottung der Arbeitsbereiche: Aufbau von Staubschleusen (z. B. Folienabtrennungen mit Reißverschlüssen) zur Trennung von bewohnten und Arbeitsbereichen. Schadstoffsanierungen erfolgen gemäß den Vorgaben der Gewerbeaufsicht und des geltenden Schadstoffkonzepts sowie den einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften insbesondere der Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), DGUV-Vorschriften sowie der Baustellenverordnung (BaustellV).
Energetische Sanierung der Gebäude
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt: Vertragsbedingungen des Bauherrn Der im Auftragsfalle gültige NU- Vertrag Das Leistungsverzeichnis einschließlich Vorbemerkungen und Baubeschreibung sowie die vorhandenen Zeichnungen VOB Teil B und C, neueste Fassung Die Ausarbeitung des Angebotes erfolgt für uns kostenlos Ein Strom- und Wasseranschluss ist auf der Baustelle vorhanden, die Abgabe erfolgt gegen Kostenerstattung Die angebotenen Einheitspreise sind Festpreise für die Dauer der Bauzeit und beinhalten sowohl sämtliche Lohnnebenkosten, evtl. Lohn- und Materialpreiserhöhungen, als auch die für die Ausführung notwendigen Nebenleistungen. Die Gewährleistungspflicht beträgt abweichend von der VOB/B fünf Jahre und 4 Wochen, zwei Jahre für drehende und sich bewegende Teile, 6 Monate für Leuchtmittel. Bei genehmigungspflichtigen Anlagen beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der Abnahme, jedoch frühestens mit dem Tag der Genehmigung und Zulassung zum Betrieb. Der Bieter erklärt durch seine rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbemerkungen und Leistungsbeschreibung mit den eingesetzten Preisen anzuerkennen, sich vom Umfang der Lieferung und Leistung überzeugt und Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Angebot stehen, geklärt zu haben. Angaben des Bieters 1. Betriebshaftpflichtversicherung bei: Versicherungs - Nr.: gegen Personenschäden: gegen Sachschäden: gegen Vermögensschäden: 2. Handwerksrolle eingetragen bei Handwerkskammer: unter Nr: 3. Mitglied bei der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: .................................................................................. Ort und Datum, Stempel u. Unterschrift des Bieters
Mit der Angebotsabgabe werden anerkannt:
Anlagenverzeichnis Übersichtspläne Architektur 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_00_100_Erdgeschoss 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_01_101_1. Obergeschoss 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_02_102_2. Obergeschoss 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_GR_U1_103_1. Untergeschoss 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_DP_DP_104_Dachplan 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_AN_ST_200_Ansichten Straßenseitig 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_AN_HO_201_Ansichten Hofseitig 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_SC_AC_300_Schnitt AA+BB+CC 223_LP5_PAS_XX_ARC_XX_SC_DD_301_Schnitt DD+EE Details Architektur 223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_508_Leitdetail Innentüren Keller 223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_509_Leitdetail Garagentüren 223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_510_Leitdetail Wandaufbauten 223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_515_Leitdetail Balkon Details Erdgeschoss Sonstige 223_LP5_PAS_XX_ARC_FA_DT_XX_500_Legende.pdf 223_LP5_PAS_XX_ARC_DB_LI_XX_704_Produktdatenblätter Fotos der Leitungen und Erschwernisse im UG Es sind die gesamten Planungsunterlagen inkl. aller Fachplanungen (Statik, Brandschutz, TGA, ELT, Holzbau, etc.) zu betrachten.
Anlagenverzeichnis
Normen A) DIN/EN-Normen in der jeweils aktuellsten Fassung B) Regeln und Richtlinien in der jeweils aktuellsten Fassung C) Gütebestimmungen in der jeweils aktuellsten Fassung Zusätzliche technische Vertragsbedingungen Dämmarbeiten Ausführungsgrundlage und Geltungsbereich Es gelten die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen gemäß VOB Teil C, die zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen des AN geltenden, einschlägig anerkannten Regeln der Technik sowie die für die Leistung des AN zutreffenden DIN- EN und VDI- Normen und technische Vorschriften neuester Fassung insbesondere: sämtliche Normen zur Bestimmung und Prüfung der geforderten Qualität Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller von Bau- und Bauhilfsstoffen. die einschlägigen Grund- und Fachregeln im Putzer- und Stuckateurhandwerk Unfallverhütungsvorschriften Bauarbeiten, Grundsätze der Prävention sowie die Merkblätter der Berufsgenossenschaft die vorliegenden Plangrundlagen der Architekten und Sonderfachleute die Angaben der Bauüberwachung Stoffe, Bauteile Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Allgemeines Die Lieferung und Montage aller für die Leistung notwendigen Maschinen, Materialbehälter, Geräte und der erforderlichen Arbeitsgerüste einschl. Vorhaltung sowie Transport von und zur Montagestelle sind einzukalkulieren. Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18 201 bis 18 203 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Für die Ausführung aller Leistungen werden erhöhte Genauigkeitsanforderungen an die Einhaltung horizontaler und vertikaler Strecken und Fluchten gestellt. Es gilt DIN 18202 Genauigkeitsgruppe C. Bei der Verarbeitung, vor allem bei Trennung, entstehende Rückstände von Mineralwolle dürfen nicht gefegt werden. Es sind zugelassene Staubsauger zu verwenden. Verschnitt, Abfälle und Staubsaugerinhalte sind in staubdicht schließenden Behältern (auch Plastiksäcke sind zulässig) zu sammeln. Das gilt insbesondere beim Ausbau und Rückbau alter Dämmstoffe. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauüberwachung erforderlich. Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeiten im Winter. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss daran erfolgen. Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern. Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauüberwachung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen. Sichtbare Stoßfugen umlaufender Bekleidungen sind auf Gehrung herzustellen, soweit nicht markenspezifisch eine andere Ausführung vorgesehen ist. Für das Verschrauben von Trockenbauplatten untereinander sind grobgewindige Schrauben zu verwenden; die Schraubenlänge muss mindestens der doppelten Plattendicke entsprechen. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten, dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Bei Dämmungen sind auch die Hohlräume mit Mineralwolle satt auszustopfen. Beim Umgang mit Mineralfaserdämmstoffen (Einbau und Ausbau) ist für gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Eventuelle Staubablagerungen sind zu entfernen, dabei ist Kehren untersagt. Das Trennen darf nur auf harter Unterlage mittels Messer erfolgen. Beim Ausbau sind diese Dämmstoffe nach Möglichkeit zu befeuchten. An Kanten und Außenecken sind Kantenschutzprofilen einzurechnen, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht speziell erwähnt werden. Diese werden nicht gesondert vergütet. Öffnungen/Aussparungen und Durchbrüche sind ebenfalls einzukalkulieren, auch wenn diese im Leistungsverzeichnis nicht speziell erwähnt werden. Sie werden nicht gesondert vergütet. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so ist dies im eingebauten Zustand nachzuweisen. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Dampfsperren und Dampfbremsen dürfen nicht angetackert werden; sie sind zu kleben. Ist Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleibt die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und ist auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Insbesondere sind die Arbeiten mit dem ausführenden Zimmermann, Klempner/Schlosser, Torbauer, und dem Heizungs-, Sanitär und/oder Elektroinstallateur ergänzend durch die Vorgaben der Bauüberwachung, abzustimmen. Wände Elastische Verfugungen sind grundsätzlich mit überstreichbarem Material auszuführen. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden im Abstand von < 15 m Dehnungsfugen anzuordnen. Die Flächendämmung aus Mineralfaserdämmstoffplatten ist sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen, auf eine korrekte Spachtelung ist zu achten. Die Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller sind einzuhalten. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse F 60 die Elektrodosen in Gips einzubetten. Die Wanddämmungen werden auf den Rohboden geführt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge eingebauter Wandhöhe. Decken Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden. Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergl. sind ausnahmslos verboten. Abhänger und alle tragende Teile sind nur in verzinkter Ausführung zugelassen, Federspann-Abhänger dürfen nur in geprüfter Ausführung eingebaut werden. Magnet-Verbindungen sind nicht zulässig. Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmerin die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. Alle zusätzlichen in Verbindung mit der Unterdecke zu montierenden Einbauten, wie Leuchten, Lüftungsauslässe usw. sind gesondert abzuhängen bzw. durch ausreichende Verstärkung der Unterkonstruktion so abzusichern, dass die untergehängte Decke nicht zusätzlich belastet wird. Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden. Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren. Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Die Deckenoberfläche muss gleichmäßig getönt sein. Wird bei der Wahl eines bestimmten Materials ein Anstrich durch den Maler erforderlich, so muss absolute Gleichmäßigkeit der Tönung und Schlagschattenfreiheit gewährleistet sein. Die Platten oder Elemente müssen durch sinnvoll konstruierte Aufhängevorrichtungen einzeln oder in Gruppen leicht herausnehmbar sein, um an eingebaute Installationselemente herankommen zu können. Das Plattenmaterial muss so stabil sein, dass bei behutsamer Behandlung keine Spuren einer vorübergehenden Demontage erkennbar bleiben. Das Ausbauen der Leuchtkörper muss ebenso leicht möglich sein. Dies gilt besonders auch für Leuchtenraster oder Abdeckwannen inkl. Ihrer Justiervorrichtungen. Zur Abhängung sind nur geprüfte Systeme als Ganzes zugelassen, dass vermischen mit anderen Systemen ist nicht erlaubt. Der AN haftet für die gesamte Konstruktion. Abhängungen an Stahlbetondecken sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Es ist - nötigenfalls nach Rücksprache mit der Bauüberwachung - zu garantieren, dass Bewehrungsstähle nicht beschädigt werden. Bei Unterzügen ist eine seitliche Befestigung im mittleren Bereich als Regelfall anzusehen. Unterkonstruktionen für Decken in Einlegemontage sind so zu sichern (Zugstäbe, Klammern), dass ein seitliches Ausweichen verhindert wird. Vor dem Beplanken der Unterkonstruktion ist zu prüfen, ob der nachträgliche Anschluss der geplanten leichten Trennwände, vor allem die Übertragung von Horizontalkräften, in die Unterkonstruktion oder auf die Rohdecke gesichert ist. Abhänger sind so zu gestalten, dass sie nicht durch zeitweilig von unten einwirkende Vertikalkräfte ausgehängt werden können. Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig. Dübellöcher sind senkrecht (bezogen auf die Rohdecke) zu bohren. Bei Fehlbohrungen ist der Mindestabstand zum neuen Bohrloch entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung der Dübel einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Sitz einzelner Dübel durch Probebelastungen oder mittels Drehmomentschlüssel und Normschrauben zu prüfen. Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch haustechnische Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein. Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind. Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauüberwachung zu befragen. Der zeitliche Versatz der Leistungen ist im Preis zu berücksichtigen. Preisinhalte Als Nebenleistung gelten u.a.: Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. Das Weiterrücken fahrbarer Gerüste im Zuge des Arbeitsfortschritts für eigene und fremde Gerüste, inkl. Auf- und Abbau. Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem Trennen von Mineralfasererzeugnissen. Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder ggf. durch Abkleben. Das, ggf. auch nachträgliche, Abschleifen von Spachtelgraten. Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder Brandschutzbekleidungen. Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen. Ortsbesichtigung Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Kosten, die der Auftragnehmer aus Unkenntnis der Örtlichkeiten, insbesondere der Gebäude sowie der Gegebenheiten geltend machen will, werden nicht anerkannt. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich mit den örtlichen Verhältnissen und eventuellen Erschwernissen vertraut gemacht hat. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundstücks- und Zufahrtssituation gewisse Einschränkungen in der Baufreiheit bestehen können. Der Bieter hat sich über die Grundstücks- und Zufahrtssituation umfassend zu informieren. Hilfsmittel Alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen der erforderlichen Hilfsmittel wie Hebe- und Scherenbühnen, Arbeitsgerüste, Kräne, Baumaschinen, Abbruchkleingeräte (z.B. Stemmhammer, Betonsäge), Sicherungsmittel, Container etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eine Nachvergütung für nicht berücksichtigte Hilfsmittel wird nicht honoriert. Weiterhin werden sämtliche erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den ausgeschriebenen LV-Leistungen werden nicht gesondert vergütet. Dies gilt auch für das Abkleben von Fenstern, Fassaden, Türen, Bodenbelägen usw.. Die Abdeckungen von Steckdosen, Schaltern usw. sowie sämtliche Türdrücker, Rosetten. Staubschutz und Reinigung der einzelnen Räume nach Vollendung der Maßnahmen ist einzukalkulieren.
Normen
Ortsbesichtigung Eine Ortsbesichtigung durch den Bieter vor Angebotsabgabe wird dringend empfohlen, um sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Kosten, die der Auftragnehmer aus Unkenntnis der Örtlichkeiten, insbesondere der Gebäude sowie der Gegebenheiten geltend machen will, werden nicht nerkannt. Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er sich mit den örtlichen Verhältnissen und eventuellen Erschwernissen vertraut gemacht hat. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass aufgrund der Grundstücks- und Zufahrtssituation gewisse Einschränkungen in der Baufreiheit bestehen können. Der Bieter hat sich über die Grundstücks- und Zufahrtssituation umfassend zu informieren.
Ortsbesichtigung
01 Dämmarbeiten innen | Kellerdämmung
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Dämmarbeiten innen | Kellerdämmung
01.01 Kellerdämmung
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Kellerdämmung
02 Leistungen zum Nachweis
02
Leistungen zum Nachweis
02.01 Stundenlohnarbeiten
02.01
Stundenlohnarbeiten