Hinweise zu Aufmaße und Abrechnung Die Abrechnung der Erdarbeiten erfolgt soweit im LV nicht anders festgelegt über die baubegleitenden Vermessungsarbeiten und ausnahmsweise über örtliche Aufmaße.
Alle Mengenangaben sind in der Örtlichkeit eigenverantwortlich vor der Ausführung und Disposition zu überprüfen.
Die Abrechnung von Flächenpositionen erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Horizontalprojektion, es sei denn die Leistungsposition beschreibt etwas anderes.
Mehrmengen an Material für überlappenden Einbau, Randüberstände, Arbeitsräume und Schüttkegel sind in die entsprechende LV-Position einzukalkulieren.
Die Abrechnung von Volumenpositionen (m³) erfolgt im verdichteten und eingebauten Zustand.
Alle Höhen- und Maßangaben sind in der Örtlichkeit eigenverantwortlich zu überprüfen. Bei Abweichungen ist umgehend die Bauleitung zu informieren.
Für Flächen und Objekte die anschließend überbaut werden, ist vor der Überbauung ein Zwischenaufmaß zu erstellen. Das Aufmaß ist, soweit keine andere Weisung vorliegt, in Anwesenheit der Bauleitung zu erstellen.
Vor-Ort Prüfungen wie Tragfähigkeitsnachweise, Druckprüfungen o.ä. sind rechtzeitig der Bauleitung mitzuteilen.
Die Erdbewegungen, wie Bodenabtrag bis Planum und Bodenauftrag bis Planum sowie die Schüttmaterialien im Oberbau werden ausschließlich über die baubegleitende Vermessung abgerechnet. Die Herleitung der Massen aus der Vermessung ist nachvollziehbar darzulegen. Dazu sind entsprechende Querprofile für die verschiedenen Bauzustände anzufertigen. Als Regelabstand der Querprofile sind 10 m einzukalkulieren.
Für sämtliche seitens des AN bereitzustellenden Liefermaterialien und/oder für die Abrechnung von Leistungen nach Gewicht werden ausschließlich Liefer- bzw. Wiegescheine einer geeichten Waage anerkannt.
Der Schlussrechnung ist eine positionsbezogene Aufstellung aller Lieferscheine im Original mit Entnahme- oder Einbauort der Massen und ein Soll-Istnachweis vorzulegen.
Die Abfuhr von unbelasteten bis gering belasteten Böden der LAGA-Zuordnungswerte Z0, Z1.1 wird über Mietenaufmaß angerechnet.
Die Abfuhr von belasteten Böden Z1.2 (z. B. von nicht zum Wiedereinbau geeignetem Bodenmaterial) wird nach Gewicht des abtransportierten Bodens abgerechnet.
Den Nachweis hat der AN über eine geeichte Waage zu führen. Die ausgestellten Wiegescheine sind dem AG vorzulegen. Auf den Wiegenoten ist die Entnahmestelle zu vermerken. Die Wiegescheine sind der Schlussrechnung im Original beizufügen.
Sollte das vorgenannte Material nicht über eine geeichte Waage geführt werden (können), wird der Abrechnung pauschal (ohne weitere Unterscheidung des abzufahrenden Bodens) ein spezifisches Gewicht von 1,85 t/m³ (Bezug: Abtrag feste Masse aus Aufmaß, s. o.) zu Grunde gelegt.
Die Abrechnung der Leistungen der Fertigstellungspflege erfolgt nach der Leistungserbringung, d. h. separat und außerhalb der Schlussrechnung.
Hinweise zu Aufmaße und Abrechnung
01 05 Bereich Los 1 - Straßenendausbau / Freianlage A101
05 Bereich Los 1 - Straßenendausbau / Freianlage A101
01.01 05.05 Abschnitt Baustelleneinrichtung
05.05 Abschnitt Baustelleneinrichtung
01.02 05.10 Abschnitt Vor- und Erdarbeiten
05.10 Abschnitt Vor- und Erdarbeiten
01.03 05.15 Abschnitt Entwässerung / Leitungsbau
05.15 Abschnitt Entwässerung / Leitungsbau
01.04 05.20 Abschnitt Wegebau
01.05 05.25 Abschnitt Mauerarbeiten / Betonfertigteile
05.25 Abschnitt Mauerarbeiten / Betonfertigteile
01.06 05.30 Abschnitt Ausstattung und Zäune
05.30 Abschnitt Ausstattung und Zäune
01.07 05.35 Abschnitt Vegetationstechnik
05.35 Abschnitt Vegetationstechnik
01.08 05.40 Abschnitt Fertigstellungspflege
05.40 Abschnitt Fertigstellungspflege
02 10 Bereich Los 2 - Umbau Straße an der Hochtrassenstütze
10 Bereich Los 2 - Umbau Straße an der Hochtrassenstütze
02.01 10.05 Abschnitt Baustelleneinrichtung
10.05 Abschnitt Baustelleneinrichtung
02.02 10.10 Abschnitt Abbruch- und Rückbauarbeiten
10.10 Abschnitt Abbruch- und Rückbauarbeiten
02.03 10.15 Abschnitt Erd- und Unterbauarbeiten
10.15 Abschnitt Erd- und Unterbauarbeiten
02.04 10.20 Abschnitt Einfassungen / Bordsteine
10.20 Abschnitt Einfassungen / Bordsteine
02.05 10.25 Abschnitt Pflasterarbeiten
10.25 Abschnitt Pflasterarbeiten
02.06 10.30 Abschnitt Anfahrschutz
10.30 Abschnitt Anfahrschutz
02.07 10.35 Abschnitt Entsorgung
10.35 Abschnitt Entsorgung
02.08 10.40 Abschnitt Bedarfspositionen – Einbau vorhandener Materialien
10.40 Abschnitt Bedarfspositionen – Einbau vorhandener Materialien
03 15 Bereich Los 3 - Allgemeiner Geländeendausbau
15 Bereich Los 3 - Allgemeiner Geländeendausbau
03.01 15.05 Abschnitt Baustelleneinrichtung
15.05 Abschnitt Baustelleneinrichtung
03.02 15.10 Abschnitt Erdbau
03.03 15.15 Abschnitt Wegebau
03.04 15.20 Abschnitt Mauerarbeiten / Betonfertigteile
15.20 Abschnitt Mauerarbeiten / Betonfertigteile
03.05 15.25 Abschnitt Ausstattung und Zäune
15.25 Abschnitt Ausstattung und Zäune
03.06 15.30 Abschnitt Vegetationstechnik
15.30 Abschnitt Vegetationstechnik
03.07 15.35 Abschnitt Fertigstellungspflege
15.35 Abschnitt Fertigstellungspflege
03.08 15.40 Abschnitt Regiearbeiten / Nachweisleistungen
15.40 Abschnitt Regiearbeiten / Nachweisleistungen