2 Übergeordnete Arbeiten
2.__.__.220 Baustromversorgung für das Baufeld herstellen Baustromversorgung (Verteilung auf dem Baufeld) für die eigenen Leistungen herstellen.
Die Anschlusspunkte sind das Bestand UW Iven oder UW Iven Windbauer.
Für die Gewerke Bau ist die Unterverteilung bzw. Versorgung inkl. das Verlegen, Umstellen und Betreiben durch den AN Bau in diese Position einzukalkulieren.
Die Dimensionierung des Verteilerkastens/Stromkabels sowie die Lieferung der Materialien/Kabel ist mit einzukalkulieren.
Der Baustromanschluss ist durch eine zugelassene Fachkraft
herzustellen. Der Nachweis der Zulassung ist dem AG vor
Ausführung vorzulegen.
Die Verteilerkästen sind gemäß den geltenden Richtlinien auszurüsten und zu prüfen.
Die vorgeschriebenen Prüfungen sind regelmäßig schriftlich zu dokumentieren und dem SiGeKo vorzulegen.
Das Anschlusskabel muss auf sichere Weise verlegt und durch den AN ausreichend dimensioniert werden.
In Bereichen, in denen eine unterirdische Verlegung nicht
möglich ist, sind Gefahren durch Stolpern etc. zu vermeiden.
Baustromversorgung für das Baufeld herstellen
2.__.__.230 Baustromversorgung mit Notstromaggregat 150 kVA Notstromaggregat für die Baustromversorgung liefern, auf- stellen, vorhalten und wieder abfahren.
Aggregat mit 150kVA Leistung, schallgedämmt.
Einzurechnen sind sämtliche Aufwendungen für die Vorhal- tung des Aggregats.
Baustromversorgung mit Notstromaggregat 150 kVA
2.__.__.240 Baustromversorgung 150 kVA betreiben Baustromversorgung der Vorposition'Baustromversorgung mit Notstromaggregat 150 kVA' betreiben.
Einzurechnen sind sämtliche Aufwendungen für den Betrieb
des Aggregats, wie Wartung, Betankung, Betriebsmittel etc.
Die Abrechnung erfolgt pro Tag, an dem das Aggregat betrie- ben wird.
Die Betriebszeiten sind durch den AN zu dokumentieren und
wöchentlich der Bauleitung vorzulegen.
Baustromversorgung 150 kVA betreiben