01 BAUSTELLENEINRICHTUNG
01.__.0003 Baustromanschluss, 1 Zählerpl.,4 Dosen Baustromanschluss mit Messsatz, auch für Fremdfirmen
nutzbar, für fünf Abgänge, mit Anschlusskabel,
Verteilerkasten mit Schloss, ausreichend abgesichert,
herstellen, vorhalten; nach Fertigstellung des Bauwerks
abbauen. Die behördlichen Anträge für die Einrichtung
und Beseitigung der Anlage sind ohne Mitwirkung des AG zu
stellen.
Ausführung wie folgt:
Einspeisung: 1 Lasttrenner 3 x 100A
Abgänge: 5 Felder, bestückt mit je
- 1 Hauptsicherung 3/63 A
- 1 Zwischenzähler
- 1 FI-Schalter 4 x 63 A/500 mA
- 1 CEE-Steckdose 5/32 A
- 1 CEE-Steckdose 5/16 A
- 1 FI-Schalter 4 x 25 A/30 mA
- 2 Schuko-Steckdosen 2 x 16 A/230 V
Alle Steckdosen mit entsprechender Vorsicherung.
Die Angaben sind Mindestwerte.
Nennspannung: 400 V
Vorhaltedauer: 13 Monate
Baustromanschluss, 1 Zählerpl.,4 Dosen
01.__.0004 Baustromanschluss heranführen Baustromanschluss mit provisorischer Leitung, heranführen, einschl. Aufnehmen und Wiederherstellen befestigter Flächen einschl. Erdarbeiten vom öffentlichen Anschluss bis zum Schwerpunkt der Baustelleneinrichtung, einschl. Vorhalten, Unterhalten und Beseitigen.
Leistungsaufnahme: bis 40 kW
Baustromanschluss heranführen
01.__.0005 Baustellenbeleuchtung herstellen und vorhalten. Baustellenbeleuchtung mittels 4 LED Wannenleuchten
(4000K, IP54) je Geschoss ein Stück fest montierten, mit Zuleitungen für die Baustellenausleuchtung herstellen und bis zum Abschluß der Bauarbeiten vorhalten.
Baustellenbeleuchtung herstellen und vorhalten.
01.__.0006 Bauwasseranschluss mit Zapfstelle einschl. aller Anträge herstellen, während der gesamten Bauzeit unterhalten:
Frostbeständiger Bauwasseranschluss mit Wasseruhr, ausreichend dimensioniert für die Versorgung des gesamten Baustellenbetriebes (mind. 1 Zapfstelle), auch als Anschluss für Fremdfirmen nutzbar, einrichten, vorhalten und nach Fertigstellung des Bauwerks abbauen.
Einschl. Aufnehmen und Wiederherstellen befestigter Flächen, einschl. Erdarbeiten vom öffentlichen Anschluss bis zum Schwerpunkt der Baustelleneinrichtung.
Lage: auf dem Baugelände nach Absprache mit der Bauleitung
Der Auftragnehmer hat die behördlichen Anträge für die Einrichtung und Beseitigung der Anlage ohne Mitwirkung des Auftraggebers zu stellen.
Bauwasseranschluss mit Zapfstelle