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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Angebots- und Vertragsbedingungen Angebots- und Vertragsbedingungen:
Die nachstehenden Festlegungen werden zum Bestandteil des Bauvertrages und gelten in der aufgezählten Reihenfolge:
Das Leistungsverzeichnis
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil C und die Grundlagen BGB
Die einschlägigen DIN-Vorschriften, allgemein anerkannten Regeln der Technik, Merkblätter und Richtlinien.
Die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften sowie der Vorschriften der Berufsgenossenschaften und des
Gewerbeaufsichtsamtes.
Die im Ausschreibungsbüro aufliegenden und angehängten Genehmigungs- und Werkpläne.
Angebots- und Vertragsbedingungen
Allgemeine Vorbemerkung Allgemeine Vorbemerkungen:
Die Zuschlagsfrist endet 8 Wochen nach dem genannten Abgabetermin.
Von der Schlussrechnung werden 5,0 % der Rechnungssumme als Sicherheitsleistung einbehalten. Dieser Betrag kann durch eine unbefristete Bankbürgschaft abgelöst werden.
Die Abrechnung erfolgt nach den in den Positionen festgelegten Einheitspreisen.
Von der Schlußrechnung werden 0,3 % der Rechnungssumme für Bauwasser und -strom abgezogen.
Von der Schlußrechnung werden 0,2 % der Rechnungssumme für die Bauleistungsversicherung abgezogen.
Regiearbeiten werden nur anerkannt, wenn der Regiebericht spätestens einen Tag nach Ausführung der Bauleitung zur Unterschrift vorgelegt wird und die Arbeiten im Vorfeld mit der Bauleitung besprochen wurden
Allgemeine Vorbemerkung
Technische Vorbemerkung Allgemein
Die Sicherheitsbestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Entsprechende Absturz- und Durchsturzsicherungen für die Ausführung sind bauseits vorhanden, für Wartungsarbeiten (bei Dachbegrünungen auch Pflegearbeiten) sind entsprechende Befestigungssysteme vorzuschlagen und gesondert anzubieten.
Sonstiges
Die Kosten für die Baustelleneinrichtung sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Statische Nachweis der Gesamtmaßnahme wird bauseits geliefert, soweit in der jeweiligen Position nicht anders festgelegt.
Es kann nicht zugesichert werden, dass die Arbeiten durchgehend ausgeführt werden können. Evtl. werden Teilbereiche vorab hergestellt. Dies ist in den Einheitspreisen vorzusehen.
Der Auftragnehmer hat sich über den Baufortschritt zu informieren, um keine Verzögerungen eintreten zu lassen. Der Auftragnehmer hat sich über die handwerkliche Detail-Ausführung mit dem Architekten abzustimmen.
Alle Metallteile sind gegen Korrosion zu schützen. Für alle Arbeiten sind entsprechende Schutzmaßnahmen während der Bauzeit bis zur Abnahme einzukalkulieren.
Die Ausführung der Arbeiten bzw. Titel erfolgt in Teilabschnitten gemäß Baufortschritt der gesamten Maßnahme, dies ist in die Einheitspreise entsprechend einzukalkulieren.
Mehraufwendungen für den Anschluss von Einbauteilen sind, soweit nicht in gesonderter Position erfasst in den Einheitspreis einzurechnen, eine Begehung vor Angebotserstellung ist notwendig.
Abhängungen, Abstandshalter sowie Befestigungskonstruktionen inkl. Befestigungsmittel müssen den statischen und konstruktiven Anforderungen entsprechen.
Bei allen sichtbar bleibenden Hölzern sind die Kanten zu brechen und unter Absprache mit dem Architekturbüro ggf. mit gehobelter Oberfläche einzubauen.
Holzart
Brettschichtverleimte Teile in Fichte, Güteklasse II, DIN 4074, Verleimung mit Harnstoff / Resorcinharzleim, allseitig rechtwinklig gehobelt, Lamellenstärke max. 32 mm.
Kantholzteile in Fichte, Schnittklasse A, trocken, Normalkl. DIN 68365, Güteklasse II, DIN 4074. Sämtliche gehobelten Querschnitte mit einer Breite < 14 cm kernfrei, sichtbar bleibende Kanten gefast.
Schalungen
Schalungen von Dachflächen in Güteklasse II. DIN 68365, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von max. 20 %.
Sichtbar bleibende Schalungen in Güteklasse I, DIN 68365, Feuchtigkeitsgehalt bei Außenschalungen max. 20 %, bei Innenschalungen max. 12 %.
Latten
Dachlatten und Lattung für die Unterkonstruktion in Güteklasse I, DIN 68635, Feuchtigkeitsgehalt max. 20%.
Holzschutz
Alle Hölzer, Dach- und Außenverschalungen sind vor dem Einbau nach DIN 68800 mit einem farblosen Holzschutzmittel zu imprägnieren.
Alle mit Mauerwerk, Beton und Putz in Berührung kommenden Holzteile sind mit einer Trennlage aus Glasvlies / Bitumenbahnen zu schützen.
Stahlteile und Befestigungsmaterial
Alle Stahlteile sind in ST 3790, feuerverzinkt auszuführen.
Verbindungsmittel wie Sparrenanker, Schrauben, Nägel, Dübel, Balkenschuhe, Befestigungskonstruktionen für die Sparren, Betonanker, Holznagelverbinder, Stahlbetonformteile etc., sind feuerverzinkt auszuführen und in die Einheitspreise einzurechnen, wenn sie nicht in eigenen Positionen ausgeführt sind.
Rückbauarbeiten
Alle Rückbauarbeiten sind in Absprache mit dem Architekturbüro, nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
Die Arbeiten und deren Notwendigkeit sind im Sinne des Bauherren nach technischen Voraussetzungen und Ökonomischen Gesichtspunkten zu bewerten und ggf. zur Optimierung mit dem Architekturbüro in Absprache zu ändern.
Alle Rückbauarbeiten verstehen sich inkl. Entsorgung, insofern nicht anders ausgeschrieben.
Technische Vorbemerkung
01 Baustelleneinrichtung
01
Baustelleneinrichtung
01.010 Baustelle einrichten Einrichten, Vorhalten, Räumen der Baustelle über den gesamten Zeitraum der Baumaßnahmen
01.010
Baustelle einrichten
1,00
psch
02 Estricharbeiten
02
Estricharbeiten
02.010 Reinigen des Untergrunds in geringem Umfang gemäß VOB DIN 18353 Abs. 4.2.4., Vorhandene Rohbetonböden abfegen bzw. saugen, lose Bestandteile wie Staub, Mörtelreste etc. aufnehmen und abtransportieren, einschl. Entsorgung.
02.010
Reinigen des Untergrunds
616,00
m²
02.020 Polyethylen-Folie 200my als Abdichtung gegen nachstoßende Feuchtigkeit aus der Rohdecke mit einer stoßüberlappung von mind. 10cm liefern und verlegen
02.020
Polyethylen-Folie 200my
274,00
m²
02.030 PE-Randstreifen 180/8mm (FSR) mit Folienlappen als Randfuge montieren.
02.030
PE-Randstreifen 180/8mm
653,00
lfm
02.040 Schalung / Estrichabstellung zu Öffnungen um Bodenbereich Abschalung des Estrich im Bereich der Türen, Treppen, Deckenöffnungen, Duschen etc. Höhe der Schalung 20cm
02.040
Schalung / Estrichabstellung zu Öffnungen um Bodenbereich
18,00
lfm
02.050 Styrodur 3000CS 60mm Hartschaumplatte aus extrudiertem Polystyrol mit glatter Oberfläche und umlaufendem Stufenfalz, liefern und mit punktweise aufgebrachtem geeigneten Kleber, nach Verarbeitungsanleitung des Klebstoffherstellers ankleben.
02.050
Styrodur 3000CS 60mm
616,00
m²
02.060 Mehr/Minderdicke Styrodur 3000CS 10mm Erhöhung oder Minderung der Materialstärke
02.060
Mehr/Minderdicke Styrodur 3000CS 10mm
E
616,00
m²
02.070 Bodendämmplatte als Estrichdämmung Styropor EPS 100-035 DEOdh 35mm (WLG 035) aus Polystyrol DIN 18164 T1/B1 im Verband verlegt
02.070
Bodendämmplatte als Estrichdämmung
E
616,00
m²
02.080 Merhstärke Estrichdämmung Styropor EPS 100-035 DEOdh 35mm (WLG 035) aus Polystyrol DIN 18164 T1/B1 im Verband verlegt 10mm
02.080
Merhstärke Estrichdämmung
E
616,00
m²
02.090 Trittschalldämmplatte ESP T-045 DESsm 30-3mm dick, Tackersystemplatte inkl. Folie mit Bändchengewebe und Rasteraufdruck für FBH (WLG 045, Steifigkeitsgruppe 15, Trittschallverbesserung 29db) aus Polystyrol DIN 18164 T2/B1 im Verband verlegt, Stoßfugen verklebt.
02.090
Trittschalldämmplatte ESP T-045 DESsm 30-3mm
616,00
m²
02.100 Mehrstärke Trittschalldämmplatte dick, Tackersystemplatte inkl. Folie mit Bändchengewebe und Rasteraufdruck für FBH (WLG 045, Steifigkeitsgruppe 15, Trittschallverbesserung 29db) aus Polystyrol DIN 18164 T2/B1 im Verband verlegt, Stoßfugen verklebt.
10mm
02.100
Mehrstärke Trittschalldämmplatte
E
616,00
lfm
02.110 Trittschalldämmplatte ESP T-045 DESsm 20-3mm dick, Tackersystemplatte inkl. Folie mit Bändchengewebe und Rasteraufdruck für FBH (WLG 045, Steifigkeitsgruppe 15, Trittschallverbesserung 29db) aus Polystyrol DIN 18164 T2/B1 im Verband verlegt, Stoßfugen verklebt.
02.110
Trittschalldämmplatte ESP T-045 DESsm 20-3mm
E
100,00
m²
02.120 Zementestrich 62-70mm Nenndicke CT-C35-F5 (EN13813) nach DIN 18560 schwimmend auf Bodenheizung verlegt, maschinell verdichtet und in einem 2. Arbeitsgang von Hand geglättet. Schwindfugenschienen zur Unterteilung der Flächen in zugelassenen Gräßen sind im EP enthalten.
Faser- Bewehrung (Spezialfasermischung zur Verminderung von Frühschwundrissen) alkalirisistente Glasfaser mit Polypropylenfasern gemischt.
02.120
Zementestrich
616,00
m²
02.130 Zementestrich 55mm Nenndicke CT-C30-F4 (EN 13813) nach DIN 18560 schwimmend auf Grundiertem Betonuntergrund verlegt, maschinell verdichtet und in einem 2. Arbeitsgang von Hand geglättet. Schwindfugenschienen zur Unterteilung der Flächen in zugelassenen Größen sind im EP enthalten.
02.130
Zementestrich 55mm Nenndicke
E
100,00
m²
02.140 Messpunkte bei Fußbodenheizung Anordnen und Markieren eines Messpunktes zur Feuchtemessung vor Verlegung der Oberbeläge, um eine Feuchtebestimmung mit dem CM-Messgerät zu gewährleisten ohne das Heizrohre beim öffnen des Estrichs beschädigt werden.
02.140
Messpunkte bei Fußbodenheizung
50,00
Stk
02.150 Zulage Erhärtungsbeschleuniger 1% zur schnelleren Austrocknung des Estrichs. Schon nach 24 Std. begehbar. Bei optimalen Baustellenbedingungen bereits nach 13-16 Tagen verlegereif. Bei Fußbodenheizung kann nach 48Std. aufgeheizt werden. Das technische Merkblatt des Herstellers ist zu beachten!
02.150
Zulage Erhärtungsbeschleuniger 1%
E
616,00
m²
02.160 Zulage, Estrich als Gefälleestrich Gefälle bis zu 1cm/m
02.160
Zulage, Estrich als Gefälleestrich
E
20,00
m²
02.170 Zulage Anpassen Wärmedämmplatten an Lüftungs- und Installationsleitungen einschneiden, anpassen und Hohlräume mit gebundener Ausgleichsschüttung azsfüllen, als Zulage zu Dämmposition.
02.170
Zulage Anpassen
50,00
m²
02.180 Bewegungs- und Dehnungsfugen 10mm breit im Estrich herstellen und mit Fugendübeln gegen Höhenversatz sichern
02.180
Bewegungs- und Dehnungsfugen
36,00
Stk
03 Regiearbeiten
03
Regiearbeiten
03.010 Verrechnungslohn über alle Lohngruppen Durchschnittlicher Verrechnungslohn über alle Lohngruppen
03.010
Verrechnungslohn über alle Lohngruppen
10,00
h
03.020 Kleingerätenutzung Nutzung gebräuchlicher Geräte ohne Bedienung
03.020
Kleingerätenutzung
10,00
h