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bis
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Vorbemerkungen
1
Vorbemerkungen
Beschreibung des Projektes Die Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH, Handelcenter Nagold plant, auf einem ca. 31.100 m² großen Grundstück in Nagold Haiterbacher Straße ein neues BAUHAUS Fachcentrum mit Stadtgarten zu errichten.
In diesem Leistungsverzeichnis werden die Estricharbeiten ausgeschrieben.
Die Bauteile:
Gründung:
angeformte Stützenfundamente Bodenplatten und Streifenfundamente.
Rohbau:
Stahlbeton- Fertigteile in F-90-Anforderung:
eingespannte Stützen, Abfangbinder, Binder,
Randbalken, Wände der Technikräume aus FT- Wänden.
Böden
Im Stadtgarten Warmbereich Pflaster, in dem Wareneingang, Warenbereitstellung / Lager
und Holzzuschnitt sowie in der Bauhaus- Halle
oberflächenfertiger Stahlfaserbeton.
Drive In Arena Freifläche: Stahlfaserbeton mit Besenstrich, restl. Fläche Stahlfaserbeton glatt.
Außenanlagen:
Rotes Beton- Verbundsteinpflaster, Grüninseln mit
einer Einfassung aus Flachbordsteinen, Bäume.
In der LKW- Umfahrt Asphalt, in der Warenannahme
Straßenbeton mit Besenstrich.
Fassade:
Farbig beschichtete Isopaneele, 120 mm stark,
horizontal montiert. Polycarbonatfassade als Lichtbänder
und Pfostenriegelkonstruktion.
Sockelbalken, hinter oder vor den Stützen montiert, im
Eingangsbereich vor den Stützen.
Dach:
Warmdach aus Stahltrapezblechen mit Dampfsperre und
Mineralfaser- Wärmedämmung gem. EnEV (in nicht
beheizten Bereichen min. 1000 mm Dämmung),
einlagige PVC- Folie sowie Gründach Drive In Arena und Gründach + PV Anlage Fachcentrum.
Tonnenlichtbänder mit Stahlzargen, freitragend,
Lüftungs- bzw. RWA- Funktion. Auf dem Dach befinden
sich Lüftungsgeräte. Die Entwässerung
erfolgt über Folienrinnen und Gullies als
Unterdruckentwässerung,
im Drive-In als Freispiegel-Entwässerung.
Brandwand:
25 cm starke Stahlbetonwand in F-90-Brandwandanforderung
auf Frostschürze, montiert an Stahlbeton-
Fertigteilstützen.
Windfang:
Fassade aus Alufensteranlagen und Dämmpaneelen.
Fenster:
Fensteranlagen aus Aluminium, im Sozialtrakt
Kunststoff.
Fliesen:
In den WCs und im Windfang Bauhaus- Boden- und
Wandfliesen, auf Estrich bzw. glatten Fertigteilen
geklebt oder im Mörtelbett verlegt.
Bodenbeläge:
Vinyl und Fliesen- Beläge im Sozialtrakt.
Außentüren:
Stahltüren, ein- und zweiflüglig, verzinkt und
grundiert und Automatik-Schiebetüren
Tore:
elektrisch und manuell betriebene Schnellauf-, Roll- und
Sektionaltore.
Zaunanlage:
weiß beschichteter Doppelstab- Gittermattenzaun,
Höhe ca. 3,00 m, mit Übersteigschutz aus Zaunmatten.
Maler:
Alle Betonbauteile im Stadtgarten und Bauhaus und Drive In Arena gestrichen, im Sozialtrakt Bauhaus- Tapeten mit
Latexanstrich, in der Technik Bodenanstrich.
Trockenbau:
12,5 cm starke Trockenbauwände im Sozialtrakt und
Windfang, Abhangdecken aus Mineralfaserplatten,
Innenfenster, Innentüren aus Röhrenspan mit
Stahlzargen.
Sprinkleranlage
Flächendeckend vorgesehen,
Sprinklerzentrale
Sprinkler-Tank oberirdisch
Heizung: Erneuerbare Energie, Invertertechnik - Zentralheizung, Heizraum im OG, Solarenergie.
Das Bauhaus-Raumbuch aus Q 2 2025 ist gültig und zu berücksichtigen.
Geplante Ausführung: ca. 2. Quartal 2026
Sollten die Terminvorgaben nicht realisierbar sein,
bitten wir bei Abgabe des Angebotes um verbindliche alternative Terminangaben.
Beschreibung des Projektes
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation Folgende Leistungen sind in die Titel des LVs
einzukalkulieren, sofern keine bes. Positionen
ausgewiesen sind.
1.1. Vollständiges eigenes, für den Betrieb der
Baustelle erforderliches Einrichten, einschl. Befuhr,
Aufbau, Abbau und Abfuhr sowie gegebenenfalls
erforderliches Umsetzen aller notwendigen Geräte und
Einrichtungen.
1.2. Das Aufstellen und Unterhalten der nach Vorschrift
geforderten Schutz- und Arbeitsgerüste sowie Fangerüste
für das eigene Gewerk, die lt. Gerüstordnung DIN 4420,
unter Berücksichtigung der Unfallverhütungs-
vorschriften, in jedem Fall erforderlich werden.
1.3. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für
die Montage von Beton- und Spannbetonfertigteilen,
insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift.
1.4. Liefern und Vorhalten von Absteckmaterial sowie
aller notwendiger Messgeräte.
1.5. Erstellen eines vorschriftsmäßigen und soliden
Schnurgerüstes. Zwei Hauptachsen und die +/- 0,00 m
Höhe werden vom Geometer des Auftraggebers angetragen.
Alle zusätzlich notwendigen Einmessungen, die zur
Vertragserfüllung notwendig sind, sind durch den
Auftragnehmer zu veranlassen soweit erforderlich.
1.6. Das Anbringen von Höhenkoten in Form von Stahl-
bolzen an geeigneten Punkten, falls notwendig ist der
Vermesser hinzuziehen.
1.7 Aufbauen, Vorhalten und Abbauen sämtlichen
Hebezeuges incl. Zubehör für die eigenen Leistungen.
1.8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der
Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit,
d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den
Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren,
auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht aus-
drücklich erwähnt sind.
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
(ZTV)
1. ALLGEMEINES
1.1 Normen, Vorschriften
Die in der Leistungsbeschreibung genannten Normen,
Vorschriften und dergleichen gelten jeweils in der
neuesten Fassung.
Die Aufzählung der Normen, Vorschriften etc. erhebt
keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbindet den
Auftragnehmer nicht davon, seine Leistungen gemäß den
geltenden anerkannten Regeln der Bautechnik,
Vorschriften und Gesetze zu erbringen.
2. STOFFE, BAUTEILE
2.1 Arbeitsablauf, Koordinierungsbesprechungen
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der
Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen.
Vor Beginn der Bauarbeiten ist vom Auftragnehmer ein
Bauzeitenplan zu erarbeiten und der Bauüberwachung
des Auftraggebers zur Abstimmung und Bestätigung
vorzulegen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf
der Baustelle durch Koordinierungsbesprechungen/
Baubesprechungen zu steuern. Der Auftragnehmer ist
zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet.
3. AUSFÜHRUNG
3.1 Leistungsumfang
Alle auszuführenden Leistungen sind entsprechend der
Positionen komplette Leistungen, d. h. Liefern aller
erforderlichen Materialien und Herstellen aller
Arbeiten einschl. aller erforderlichen Leistungen und
Nebenleistungen als fertige Leistung ist gefordert,
auch wenn Einzelheiten in den jeweiligen Positionen
nicht ausdrücklich genannt sind.
Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungen, die zur
abnahmefähigen Leistung erforderlich sind,
abgegolten.
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über
die Lage der vorhandenen Kanäle, Rohrleitungen, Kabel
o.ä. durch Befragen bei der zuständigen Stelle zu
informieren. Schäden oder Haftansprüche Dritter, die
aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, gehen
zu seinen Lasten.
3.2 Verkehrssicherung und Verkehrsführung
Für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung ist
durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Baubeginn bei
der zuständigen Dienststelle eine verkehrsrechtliche
Anordnung zu beantragen und einzuholen.
Die sich daraus ergebenden Gebühren trägt der AN.
Im Antrag ist gemäß Abschnitt 1.4 der RSA ein
Verantwortlicher für die Verkehrssicherung während und
außerhalb der Arbeitszeit namentlich zu benennen. Der
Verantwortliche muss über ausreichende
Entscheidungsvollmachten innerhalb der Firma des
Auftragnehmers verfügen. Die fachliche Eignung und
Qualifikation des Verantwortlichen ist gemäß
Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
an Straßen (ZTV)-SA 97), Abschnitt 4.2 (9) mit dem
Angebot nachzuweisen.
Alle für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung
erforderlichen Anlagen sind herzustellen, während
der gesamten Bauzeit zu betreiben und zu unterhalten
und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen,
d.h. der Auftragnehmer hat die volle
Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen.
ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV)
Baufeldberäumung
Für Werkstoffe, Bauteile, Ausführung und
Nebenleistungen gelten die einschlägigen Richtlinien,
Regelwerke, Arbeitsblätter, Merkblätter und Normen.
Alle erforderlichen Arbeitskräfte und -geräte sind mit
den Einheitspreisen abgegolten. Bei Abrechnung nach
Einheitspreisen sind die Aufmaße vor, während und
nach der Ausführung der Leistungen mit der Bauleitung
des Auftraggebers abzustimmen.
Erdarbeiten - entfällt
Der Geräteeinsatz ist vom Auftragnehmer bezüglich der
Art und Größe so zu wählen, daß eine wirtschaftliche
und reibungslose Durchführung des Bauvorhabens im
Rahmen des Leistungsverzeichnisses und in der dafür
angegebenen Ausführungszeit garantiert ist.
Die Achsen werden vom Auftragnehmer
abgesteckt und gesichert,
Alle erforderlichen Arbeitskräfte und -geräte sind mit
den Einheitspreisen abgegolten. Bei Abrechnung nach
Einheitspreisen sind die Aufmaße vor, während und
nach der Ausführung der Leistungen mit der Bauleitung
des Auftraggebers abzustimmen.
Weitere Zusatzliche Technische Vertragsbedingungen:
ZTV 01 DIN-Vorschriften
Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung
sowie alle übrigen Ausführung müssen den derzeit
gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein
anerkannten Regeln der Technik genügen.
ZTV 02 Qualitäten
Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder
Hersteller verwiesen wird, sind diese oder
gleichwertige Fabrikate anzubieten. Gleichwertige
Fabrikate sind in den entsprechenden
Textergänzungsstellen mit Namen und Artikelbezeichnung
einzutragen.
ZTV 03 Befestigungen
Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und
einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen,
Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür
erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr.
Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind
ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene
Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit
dem Tragwerksplaner abzustimmen.
ZTV 04 Reinigung der Baustelle
Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich"
durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten.
Bei nicht ordentlich durchgeführter Reinigung ist diese
nach Aufforderung bis zum Mittag des folgenden Tages
durchzuführen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht
nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch
einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die
anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder
der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen.
ZTV 05 Bauanlauf - Vorleistungen
Nach Auftragsvergabe wird eine gemeinsame
Baustellenbegehung mit anschließender Besprechung
durchgeführt.
ZTV 06 Sicherheit auf der Baustelle
Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne
Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich
der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm
beherschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf
seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit
seiner Beschäftigten zu gewährleisten.
Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle
zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß
§ 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine
Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den
weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine
gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der
betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung
Dritter zu vermeiden.
ZTV 07 Unterstützung des SiGeKo
Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung
verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der
Arbeiten, dem Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur
Verfügung zu stellen:
- Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden,
die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen
- Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem.
Arbeitsschutzgesetz
- Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch
Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert
werden
- Sachkundenachweis für Eingriffe in den
Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der
Baustelleneinrichtung notwendig sind
- Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit
erforderlich
sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen.
ZTV 08 Unterbringung der Arbeiter
Hausen oder Campieren auf der Baustelle ist verboten.
ZTV 09 Ausführungsvorschriften
Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen
Positionen auf Vollständigkeit, fachliche
Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen
Verwendungszweck zu überprüfen. Technische Bedenken
oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer
besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot
beizufügen.
Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse
hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner
Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene
Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor
Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen.
Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf
Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes
gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art,
übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für
die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und
Maschinen müssen der 32. Verordnung zur Durchführung
des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Geräte- u.
Maschinen - Lärmschutzverordnung) in Verbindung mit den
Anforderungen der Berufsgenossenschaften entsprechen.
ZTV 10 Stoffe und Bauteile
Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des AG
übergehen, müssen ungebraucht sein.
Bei der Ausführung aller Leistungen sind die
Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften)
genauestens einzuhalten.
ZTV 11 Unterhaltung und Sauberhaltung
Die ständige Unterhaltung und Sauberhaltung der
öffentlichen Zufahrtsstraßen zur Baustelle sowie der
Wege auf dem Baugelände und des Geländes allgemein
während der Baumaßnahme, sind vom AN zu gewährleisten.
ZTV 12 Aufenthalts- und Lagerräume
Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber
nicht zur Verfügung gestellt werden. Material- und
Aufenthaltscontainer sind vom AN zu stellen und zu
unterhalten. Die Kosten hierfür sind in die
Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung
Eigene Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen,
die zur Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen des
Auftragnehmers erforderlich werden. Sie sind
Nebenleistungen nach den ATV´s und werden nicht
gesondert vergütet, soweit in der Leistungsbeschreibung
hierfür keine eigenen Positionen vorgesehen sind.
Insbesondere sind nachfolgende Leistungen zu
berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt
nicht.
- Einrichten, Herrichten und Vorhalten der
Baustelleneinrichtung, für alle im Leistungsverzeichnis
enthaltenen Arbeiten, einschl. Räumung der Baustelle.
Alle notwendigen Leistungen, die zur Erbringung der
nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendig sind.
Dies sind u.a.:
- Verkehrssicherung
- alle Gerüste für die eigenen Leistungen. Hier sind
die Gerüste gem. DIN EN 12812 für Nebenleistungen und
für Zusätzliche Leistungen mit einzukalkulieren.
- alle notwendigen Maßnahmen, wie Absturzsicherungen,
Geländer etc., entsprechend den Vorschriften der UVV,
BBG sofern nicht in nachfolgenden Positionen anders
genannt
- Maschinen und Geräte, Kräne, Aufstellflächen für
Kräne inkl. Herstellen des Ursprungszustandes
- Baustellenbeleuchtung für die eigenen Leistungen
- Baustraße, Bauweg
- Lager- und Arbeitsplatz
- Gemeinkosten und Nebenkosten
- sämtliche Aufwendungen für die Beachtung der
Arbeitsschutzvorschriften (Arbeitsschutzgesetz und
Arbeitsstättenrichtlinien), insbesondere § 45 bis 49
ArbStättV.
- Örtliches Aufmaß, zeitversetzt, Vorlage von
Verlegeplänen zur Prüfung und Freigabe
- Vorlage einer kompletten Baudokumentation (Ordner)
nach Fertigstellung der Leistung mit sämtlichen
Datenblätten, Bescheinigung etc. zu den einbauten
Baustoffen
- rechtzeitige Formulierung von Vorgaben darüber,
welche Bauteile noch durch die Vorunternehmer
nachgebessert werden müssen
- alle sonstigen Leistungen, die zur Ausführung der
nachfolgenden Positionen unerlässlich sind
Leistungszeit: für die Dauer der eigenen Leistungen,
die Leistungszeit endet nach Abnahme
Der vom AN zu erstellende Baustelleneinrichtungsplan
ist rechtzeitig vor Baubeginn mit der Bauleitung
abzustimmen.
Baustelleneinrichtung
Der Estrich wird schwimmend verlegt, teilweise auf Der Estrich wird schwimmend verlegt, teilweise auf
Trennlage. In allen definierten Bereich wird die
Ausgleichsschicht, die Wärmedämmung sowie die
Trittschalldämmung vom Estrichbauer geliefert und
ausgeführt. Es ist zwingend darauf zu achten, dass die
gewählten Systemkomponenten konform sind und den
Angaben / Anforderungen des Bauphysikers genügen.
Es sind Markierungen in verschiedenen
Räumen für CM-Messpunkte einzubauen. Die Böden sind vor
Beginn der Leistungen fachgerecht zu reinigen. Das
abgekehrte Gut ist zu entsorgen. Abgerechnet wird die
tatsächlich verlegte Grundfläche gem. Aufmaß. Die
Randhochführung ist so auszubilden, dass ein Befestigen
der Randdämmstreifen fachgerecht möglich ist. Die
Baustelleneinrichtung ist in den Einheitspreisen
enthalten. Auf der Baustelle ist ein Baustromanschluss
und Wasseranschluss vorhanden. Die Baustelle ist nach
Beendigung der Arbeiten komplett zu räumen.
Rest-Estrich bzw. Estrichleim dürfen nicht an der
Baustelle zurückgelassen werden. Mehrsand wird nicht
vergütet. Ebenso wird die Randabstellung mit
Randstreifen aus Polystyrol nicht gesondert vergütet
und ist in die Positionen einzukalkulieren.
Das kraftschlüssige verschließen von Scheinfugen (z.B.
im Türrahmen) im Estrich wird nicht separat vergütet
und ist in die Einheitspreise zu integrieren. (siehe
auch beigefügten Planunterlagen).
- Riss der Länge nach zum Rissverlauf auffräsen,
- Quer zum Rissverlauf in Abständen von ca. 20 cm
einfräsen.
- Danach Fugen und Löcher aussaugen.
- Wellenverbinder einlegen.
- Ausfräsungen mit Gießharz ausgießen und sofort nach
dem Eingießen mit Quartzsand abstreuen.
Ebenfalls sind nachfolgende Leistungen
einzukalkulieren, auch wenn diese nicht in separaten
Positionen beschrieben sind.
- Untergrund von Verschmutzungen wie Bauschutt,
haftungsmindernden Schichten etc. trocken reinigen und
angefallenen Schmutz beseitigen.
- Ausgleichen des Untergrundes im Bereich der
bodengleichen Duschen sowie Ausführung des Estrichs im
Bereich der bodengleichen Duschen im Gefälle
- Estrichabstellung an Duschen, Treppenpodesten o.ä.
- Nachträgliches Herstellen von Anschlüssen an
angrenzende Bauteile, z.B. Beiarbeiten des Estrichs im
Bereich Eingangstür und Aufzugstüren.
- Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs mit
der CM-Methode, inkl. genauen Protokollierens der
Messstellen und Messergebnisse. Ausführung nach Angabe
der Bauleitung. Die Messergebnisse sind der Bauleitung
vorzulegen. Anzahl der Proben 6!
Der Estrich wird schwimmend verlegt, teilweise auf
2 ZTV Estricharbeiten
2
ZTV Estricharbeiten
Technische Vorbemerkungen und Regelungen Technische Vorbemerkungen und Regelungen
Für die Ausführung der Leistungen gelten die
Bestimmungen der VOB/ C, Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen ( ATV ) in der
jeweils gültigen Fassung
ATV DIN 18353 Estricharbeiten
Für die Ausführung gelten weiterhin sämtliche Normen,
Vorschriften, Technischen Regelwerke, Richtlinien,
Verordnungen, Erlasse, Ausführungsbestimmungen,
Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller etc.,
die auf die beschriebenen und geforderten Leistungen
anzuwenden sind.
Ausführungsspezifische Normen und Regelwerke
DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder
Art
DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Prüfungen,
Anforderungen
DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke
DIN 4102 Brandschutz im Hochbau
DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
DIN 18560/1 Estriche im Bauwesen, Begriffe,
Anforderungen, Prüfungen
DIN 18560/2 Estriche im Bauwesen, Heizestriche auf
Dämmschicht
DIN 18560/3 Estriche im Bauwesen, Verbundestriche
DIN 18560/4 Estriche im Bauwesen, Estriche auf
Trennschicht
DIN 18560/7 Estriche im Bauwesen, Hochbeanspruchte
Estriche
DIN 1164 Zement, Zusammensetzung, Anforderungen
DIN 1179 Körnungen für Sand und Kies
DIN 52210 Bauakustische Prüfungen
DIN 484 Betonstahl - Betonstahlmatten und
Bewehrungsdraht
DIN 18195 Bauwerksabdichtungen
DIN 52131 Bitumen - Schweißbahnen
DIN 18540 Abdichtung mit Fugendichtmassen
DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude, Mineralwolle
DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude, exp.
Polystyrol
DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude, extr.
Polystyrol
DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude,
Polyurethan-Hartschaum
DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche
DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen, Estriche
werden weitere DIN- Normen berührt, gelten diese
sinngemäß.
Verarbeitungs- und Ausführungsrichtlinien der
Hersteller
"Hinweise zur Verlegung von schwimmenden Estrichen"
herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V."
Technische Vorschriften der Fachverbände
Angebot:
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen,
Arbeiten und Bauteile verstehen sich als komplette
Leistung aus Lieferung und Einbau bzw. Montage.
Im Text des Leistungsverzeichnisses wird auf
selbstverständliche Beschreibungen verzichtet wie:
- " Lieferung und Montage ...."
- " Herstellen einschließlich Materiallieferung und
Verschnitt ...."
- " als komplette in sich abgeschlossene Leistung ...."
In den Technischen Vorbedingungen aufgeführte
Vorleistungen und Nebenarbeiten, die nicht gesondert in
Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten sind,
zur Erbringung der Leistungen aber erforderlich sind
oder gefordert werden, sind in den Angebotspreis
einzukalkulieren. Sofern im Leistungsverzeichnis ein
gleichwertiges Fabrikat angeboten werden kann, ist die
Gleichwertigkeit durch technische Werte,
Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse und Muster
nachzuweisen. Sämtliche Hilfskonstruktionen,
Hilfsgerüste etc. zum Einbau der Bauteile sind in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Notwendige Fugen in Zementestrich sind nach
Fertigstellung zu verharzen und abzusanden und die
zugehörigen Kosten sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren.
Ausführung:
Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse, etc.
sind rechtzeitig vor Montagebeginn mit der Bauleitung
zu klären, wenn sie nicht im Leistungstext zweifelsfrei
beschrieben sind. Sämtliche angrenzenden Bauteile sind
während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und
Beschädigung zu schützen. Es sind ausschließlich
Baustoffe zu verwenden, die während der Verarbeitung
und im Betrieb als gesundheitlich unbedenklich
eingestuft sind. Bereits fertiggestellte Leistungen
Dritter sind wirksam gegen Beschädigung und
Verschmutzung zu schützen.
Vor Beginn der Estricharbeiten sind vom AN folgende
Voraussetzungen eigenverantwortlich zu überprüfen:
- Scharfkantiger Putzabschluss gegen Rohdecken,
Raumecken
- Wand- und Deckendurchbrüche müssen verschlossen sein
Erkennbare Mängel am Baukörper oder durch
Vorleistungen, die sich nachteilig auf die
Schalldämmung auswirken können, sind rechtzeitig vor
Ausführung der Bauleitung mitzuteilen. Für die Höhen
des Estriche sind verbindliche Meterrisse maßgebend,
die als solche gekennzeichnet sind. Die Höhenlage ist
vom AN zusammen mit der Bauleitung festzulegen und
genau einzuhalten. Die Estrichbeläge sind
schallbrückenfrei auszuführen. Estriche sind von
Untergründen, Wänden, Pfeilern, Rohren, sonstigen
Einbauteilen u. ä. lückenlos entsprechend der
Aufbauhöhe durch Randdämmstreifen zu trennen. Als
Randdämmstreifen sind Streifen aus Spezialwellpappe
oder Schaumstoff zu verwenden. Randdämmstreifen sind
bis min. 40 mm über Estrichoberkante hoch zu führen.
Überstände sind vom AN im Zuge der weiteren
Ausbauarbeiten auf Höhe des späteren Oberbelages
abzuschneiden. Die zugehörigen Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen und werden nicht besonders
vergütet. Aussparungen in Rohdecken sind einzuschalen.
Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig
herzustellen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts
anderes gefordert wird. Über Rohrleitungen ist der
Estrich zusätzlich zu bewehren. Estriche unter Fliesen
- oder Natursteinbelägen sind grundsätzlich mit
Baustahlgittermatten oder mit Glasfasern zu bewehren.
Gebäudedehnfugen sind in gleicher Lage und Stärke im
Estrich zu übernehmen. Dehnungsfugen im Estrichbelag
sind grundsätzlich rechtwinklig zu legen. Eine
Schräganordnung ist mit der Bauleitung abzuklären. Bei
Raumabschlussfugen ist die Lage der Türblätter und die
Türschlagrichtung zu beachten. Dämmschichten unter
Estrichen sind mit geeigneten Trennlagen abzudecken,
die versetzt zur Verlegerichtung der Dämmschicht mit
min. 10 cm Überlappung zu legen und an Anschlüssen bis
zur Estrichoberkante hochzuziehen sind. Mehrlagige
Dämmschichten sind fugenversetzt zu verlegen. Im
Bereich von Transportwegen zum Einbringen des Estrichs
sind Dämmschichten erst unmittelbar vor dem Einbringen
zu verlegen, um Beeinträchtigungen und Schäden am
Dämmmaterial auszuschließen. Die Oberflächen der
Estriche sind so herzustellen, dass Nutzbeläge wie
Teppich, PVC - Beläge, Linoleum, Parkett, Fliesen etc.
ohne weitere Vorarbeiten aufgebracht werden können. Für
Zargeneinstände sind Türöffnungen entsprechend
auszusparen und nach Zargenmontage ober flächenverzahnt
zu schließen. Frische Estrichflächen sind gegen zu
schnelles und ungleichmäßiges Austrocknen wirksam zu
schützen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die
Estriche bis zur Begehbarkeit wirksam abzusichern.Die
Estrichoberflächen müssen nach Freigabe zur
Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den
normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur
Verlegung des Oberbodens aufnehmen können. Vor der
Verlegung der Oberböden sind Fugen und Risse
fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen.
Anhydritestriche sind generell um die Austrocknung zu
beschleunigen nach demder Estrich begehbar ist ( ca.
nach 5 Tagen ) anzuschleifen und die eventuell
vorhandenen Sinterschicht ist zusätzlich zu entfernen.
Höhenabsätze in der Estrichoberfläche für
unterschiedliche Beläge sind vom Estrichleger anzulegen
und auszubilden. Die Kosten sind in den Einheitspreisen
einzurechnen. Pro 50 m² sind mindestens 2
Feuchtemessungen als cm-Messung in die Einheitspreise
einzurechnen. Bei den Messungen muss der Baulieter des
Auftraggebers mit anwesend sein. Wiederholte Messungen,
die auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen
sind, sind kostenneutral noch einmal zu wiederholen.
Vor Beginn der Estricharbeiten ist bei Einsatz von
Estrichen auf eine Fußbodenheizung unaufgefordert das
Auheizprotokoll und die Aufheizvorschrift vorzulegen.
Estrich auf trennlage erhalten keinen Randdämmstreifen
oder dieser ist nach Ausführung der Arbeiten vom
Auftragnehmer abzutrennen und die Fuge mit Silikon auf
Thyokolbasis zu verfüllen.
Technische Vorbemerkungen und Regelungen
3 Estricharbeiten - Zementestrich
3
Estricharbeiten - Zementestrich
3.001 Untergrund reinigen von grobe Verschmutzung Reinigen des Untergrundes
von grober Verschmutzung
durch Mörtel, Farbe, Klebstoff, Öl u.dgl.,
einschl. Schuttbeseitigung.
3.001
Untergrund reinigen von grobe Verschmutzung
542,93
m2
3.002 Trittschalldämmung 30 DES Dämmstoffdicke: 30mm
Nutzlast: 2,0 kN/m²
Verlegung auf Trennlage unter Estrich in den Räumen
des Obergeschoss.
Verlegung gemäß Herstellervorgaben
3.002
Trittschalldämmung 30 DES
E
426,27
m²
3.003 Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Fliese Zementestrich CT-C 35-F4
ohne Trittschalldämmschicht,
incl. Randstreifen.
Oberfläche planeben abgezogen,
abreiben und glätten,
als Untergrund für Fliesen.
Konstruktionshöhe 80 mm.
Estrich Nenndicke 65 mm
auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie,
2-lagig SD: 50 m
Verkehrslast 2,0 kN/m2.
Einbauort: Nebenräume im Eingangsbereich und Nebenräume Warenannahme EG
3.003
Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Fliese
105,11
m²
3.004 Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Anstrich Zementestrich CT-C 35-F4
ohne Trittschalldämmschicht,
incl. Randstreifen.
Oberfläche planeben abgezogen,
abreiben und glätten,
als Untergrund für einen staubbindenden Anstrich.
Konstruktionshöhe 80 mm.
Estrich Nenndicke 80 mm
auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie,
2-lagig SD: 50 m
Verkehrslast 2,0 kN/m2.
Einbauort:
Technikräume EG
3.004
Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Anstrich
11,55
m2
3.005 Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Vinyl Zementestrich CT-C 35-F4
incl. Randstreifen.
Oberfläche planeben abgezogen,
abreiben und glätten,
als Untergrund für einen Vinyl.
Konstruktionshöhe 120 mm.
Estrich Nenndicke 87 mm
auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie,
2-lagig SD: 50 m
Wärmedämmplatte gemäß Vorposition
Verkehrslast 2,0 kN/m2.
Einbauort: Siehe Bodenbelagsplan OG
3.005
Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Vinyl
248,30
m2
3.006 Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Fliese Zementestrich CT-C 35-F4
incl. Randstreifen.
Oberfläche planeben abgezogen,
abreiben und glätten,
als Untergrund für einen Fliesenbelag.
Konstruktionshöhe 120 mm.
Estrich Nenndicke 75 mm
auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie,
2-lagig SD: 50 m
Wärmedämmplatte gemäß Vorposition
Verkehrslast 2,0 kN/m2.
Einbauort: Siehe Bodenbelagsplan OG
3.006
Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Fliese
45,39
m²
3.007 Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Anstrich Zementestrich CT-C 35-F4
ohne Trittschalldämmschicht,
incl. Randstreifen.
Oberfläche planeben abgezogen,
abreiben und glätten,
als Untergrund für einen staubbindenden Anstrich.
Konstruktionshöhe 120 mm.
Estrich Nenndicke 90 mm
auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie,
2-lagig SD: 50 m
Verkehrslast 2,0 kN/m2.
Einbauort:
Technikräume OG
3.007
Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Anstrich
132,58
m²
3.008 Zulage: Ausführung als Heizestrich Zulage Ausführung als Heizestrich
Bauart A als Heizestrich inkl. Zugabe Estrichzusatzmittel
Dicke im Mittel = 65 mm
Lastannahme gem. Vorbemerkungen
Die bauseits verlegten Installationen sind zu schützen.
Einbauort
3.008
Zulage: Ausführung als Heizestrich
E
W
1,00
m²
3.009 Zulage Estrich in Gefälle Zulage zur Vorposition,
Oberfläche,
Estrich in Gefälle verlegen
Neigung ca. 1,5%
Einbauort: Putzmaschinenraum (PuMa)
3.009
Zulage Estrich in Gefälle
E
1,00
m2
3.010 Trennwinkel, feuerverzinkt, 130/60/8 mm, Tür Trennwinkel aus feuerverzinktem Profilstahl
60/60/8 mm,
einschl. der Befestigungsanker
liefern und einbauen.
Einbauort: unter -Türen
3.010
Trennwinkel, feuerverzinkt, 130/60/8 mm, Tür
E
27,26
m
3.011 Untergrundvorbereitung, Risse, Estrich Risse im Beton-Untergrund des Estrichs
durch Aufkratzen oder Einschneiden
vergrößern und entstauben, kraftbündiger
Rissverschluss mit Kunstharz.
Falls nötig Rissverdübelung durch
einzelne Querschnitte und Einlegen von
Stahlstiften.
3.011
Untergrundvorbereitung, Risse, Estrich
E
1,00
m
3.012 Siliperl oder glw. zum Ausgleich v. Unebenheiten d. Stb.-Decke Ausgleichsschüttung der Betondecken für Estrich mit
Siliperl oder gleichwertig, bei Unebenheiten der
Stahlbetondecke.
Dicke bis ca. 50 mm, im Mittel 15-25mm
liefern und sach- und fachgerecht nach
Herstellervorschrift aufbringen, eben abziehen und mit
nachfolgenden Aufbauten belegen. Achtung: Die
Konformität der nachfolgenden Aufbauten ist durch den
Auftragnehmer zu gewährleisten!
Körnung: 0 bis 4 mm
Schüttdichte: 600 kg/mü
Brandstoffklasse: A 1
Korneigenfestigkeit: 2,6 N/mm²
3.012
Siliperl oder glw. zum Ausgleich v. Unebenheiten d. Stb.-Decke
E
1,00
m2
3.013 Untergrund ausgleichen mit Fließmörtel: Dicke je 5 mm Untergrund ausgleichen mit Fließmörtel: Dicke je 5 mm
Ausgleichen des Untergrundes aus Beton,
bei größeren Unebenheiten,
durch Zement-Fließmörtel, kunststoffvergütet,
Dicke je 5 mm.
Einbauort: nach Angabe der Bauleitung
3.013
Untergrund ausgleichen mit Fließmörtel: Dicke je 5 mm
E
1,00
m2
3.014 Estrichbewehrung mit Glasfasern Estrichbewehrung mit alkalibeständigen Glasfasern (z.B.
Glascofiber-Faser). Verbrauch nach
Herstellervorschrift.
Estrichdicke: 65-75 mm
3.014
Estrichbewehrung mit Glasfasern
E
1,00
m2
3.015 Anarbeiten des Zementestriches an Bodenabläufen. Anarbeiten des Zementestriches an Bodenabläufen.
3.015
Anarbeiten des Zementestriches an Bodenabläufen.
9,00
St
3.016 Estrich-Trocknungsbeschleuniger, Zulage Estrichzusatzmittel als Schnellhärter beigeben, als
Zulage, für Belegereife in bis zu 5 Tagen! Es ist zu
beachten, dass eine Fußbodenheizung zur Ausführung
kommt. Beschleuniger in Kombination mit CT-C25-F5
oder Höherwertiger.
Produkt der Planung: Kontopp Beschleuniger 20
3.016
Estrich-Trocknungsbeschleuniger, Zulage
E
1,00
m2
3.017 Aussparungen, Estrich Aussparungen im Estrich für bauseitige Einbauten
Tiefe: bis 60mm
Abmessungen: bis ca. 25/25 cm
3.017
Aussparungen, Estrich
E
1,00
St
3.018 Aussparungen, Estrich Aussparungen im Estrich für bauseitige Einbauten
Tiefe: bis 60mm
Abmessungen: bis ca. 50/50 cm
3.018
Aussparungen, Estrich
E
1,00
St
3.019 Kosten für eine zusätzliche Anfahrt Kosten für eine zusätzliche Anfahrt
für die Erstellung der Estrichflächen im ausgewählten Bereichen
(mind 50 qm/2 cbm).
Diese Position gelangt nur nach Anforderung durch die
BL zur Ausführung.
3.019
Kosten für eine zusätzliche Anfahrt
E
P
1,00
psch
3.020 Abdichten der Bodenplatten im Erdgeschoss Abdichten der Bodenplatten im Erdgeschoss
gegen aufsteigende Feuchtigkeit, bestehend aus einer
Lage Polymer-Bitumen-Abdichtungsbahn, mit Glasvlieseinlage
und Aluminium-Verbundträger EriKa (G.Bömer) oder
gleichwertig.
3.020
Abdichten der Bodenplatten im Erdgeschoss
E
1,00
m2
3.021 Perliteschüttung je cm Mehr / Minderstärke. Perliteschüttung je cm Mehr / Minderstärke.
3.021
Perliteschüttung je cm Mehr / Minderstärke.
E
1,00
m2
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind gemäß der VOB/B § 15, Ziffer Stundenlohnarbeiten sind gemäß der VOB/B § 15, Ziffer
3, dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen und dürfen
darüber hinaus nur auf Anordnung der Bauleitung
ausgeführt werden - sie bedürfen immer der
schriftlichen Genehmigung.
Angaben über ausgeführte Stundenlohnarbeiten sind
ausführlich und detailliert in Regiezetteln
aufzuzeigen. Diese sind in Anlehnung an die VOB/B § 15,
Ziffer 3 der örtlichen Bauleitung täglich in doppelter
Ausfertigung zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen.
Stundenlöhne sind ohne Sonderzulagen für Sonn-,
Feiertags- und Nachtarbeit anzusetzen. Sonstige
Zuschläge und Nebenkosten für die Einsatzbereitschaft
auf der Baustelle, wie z.B. Lohnnebenkosten,
Wegegelder, Auslösungen etc., müssen in den Lohnsätzen
enthalten sein. Aufsichtsstunden gemäß § 15 Abs. 2 VOB/
B werden nicht vergütet.
Werden notwendige Regiearbeiten während der Ausführung
von Grundleistungen erbracht, so werden keine
zusätzlichen Anfahrtszeiten vergütet. Werden notwendige
Regiearbeiten außerhalb der o. g. Zeiten erbracht, so
werden Fahrtzeiten erst ab 1 Stunde gesondert vergütet.
Stundenlohnarbeiten sind gemäß der VOB/B § 15, Ziffer
4.001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Baufacharbeiterstunde gemäß Vorbemerkung zu
Stundenlohnarbeiten
4.001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
Std
4.002 Stundenlohnarbeiten Montagehelfer Bauvhelferstunde gemäß Vorbemerkung zu
Stundenlohnarbeiten
4.002
Stundenlohnarbeiten Montagehelfer
E
1,00
Std