Estrich
Neubau eines BAUHAUS Baumarkt
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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
1 Vorbemerkungen
1
Vorbemerkungen
Beschreibung des Projektes Die Cosmos Grundstücks- und Vermögensverwaltung GmbH, Handelcenter Nagold plant, auf einem ca. 31.100 m² großen Grundstück in Nagold Haiterbacher Straße ein neues BAUHAUS Fachcentrum mit Stadtgarten zu errichten. In diesem Leistungsverzeichnis werden die Estricharbeiten ausgeschrieben. Die Bauteile: Gründung: angeformte Stützenfundamente Bodenplatten und Streifenfundamente. Rohbau: Stahlbeton- Fertigteile in  F-90-Anforderung: eingespannte  Stützen, Abfangbinder, Binder, Randbalken, Wände der Technikräume aus  FT- Wänden. Böden Im  Stadtgarten Warmbereich Pflaster, in dem Wareneingang, Warenbereitstellung / Lager und Holzzuschnitt sowie in der Bauhaus- Halle oberflächenfertiger Stahlfaserbeton. Drive In Arena Freifläche: Stahlfaserbeton mit Besenstrich, restl. Fläche Stahlfaserbeton glatt. Außenanlagen: Rotes  Beton- Verbundsteinpflaster, Grüninseln mit einer Einfassung aus Flachbordsteinen, Bäume. In der LKW- Umfahrt Asphalt, in der Warenannahme Straßenbeton mit Besenstrich. Fassade: Farbig beschichtete Isopaneele, 120 mm stark, horizontal montiert. Polycarbonatfassade als Lichtbänder und Pfostenriegelkonstruktion. Sockelbalken, hinter oder vor den Stützen montiert, im Eingangsbereich vor den Stützen. Dach: Warmdach aus Stahltrapezblechen mit Dampfsperre und Mineralfaser- Wärmedämmung gem. EnEV (in nicht beheizten Bereichen min. 1000 mm Dämmung), einlagige PVC- Folie sowie Gründach Drive In Arena und Gründach + PV Anlage Fachcentrum. Tonnenlichtbänder mit Stahlzargen, freitragend, Lüftungs- bzw.  RWA- Funktion. Auf dem Dach befinden sich  Lüftungsgeräte. Die Entwässerung erfolgt über Folienrinnen und Gullies als Unterdruckentwässerung, im Drive-In als Freispiegel-Entwässerung. Brandwand: 25 cm starke Stahlbetonwand in F-90-Brandwandanforderung auf  Frostschürze, montiert an Stahlbeton- Fertigteilstützen. Windfang: Fassade aus Alufensteranlagen und Dämmpaneelen. Fenster: Fensteranlagen aus Aluminium, im Sozialtrakt Kunststoff. Fliesen: In den WCs und im Windfang Bauhaus- Boden- und Wandfliesen, auf Estrich bzw. glatten Fertigteilen geklebt oder im Mörtelbett verlegt. Bodenbeläge: Vinyl und Fliesen- Beläge im Sozialtrakt. Außentüren: Stahltüren, ein- und zweiflüglig, verzinkt und grundiert und Automatik-Schiebetüren Tore: elektrisch und manuell betriebene Schnellauf-, Roll- und Sektionaltore. Zaunanlage: weiß  beschichteter  Doppelstab-  Gittermattenzaun, Höhe  ca.  3,00 m, mit Übersteigschutz aus Zaunmatten. Maler: Alle Betonbauteile im Stadtgarten und Bauhaus und Drive In Arena gestrichen, im Sozialtrakt Bauhaus- Tapeten mit Latexanstrich, in der Technik Bodenanstrich. Trockenbau: 12,5 cm starke Trockenbauwände im Sozialtrakt und Windfang,  Abhangdecken aus Mineralfaserplatten, Innenfenster, Innentüren aus Röhrenspan mit Stahlzargen. Sprinkleranlage Flächendeckend vorgesehen, Sprinklerzentrale Sprinkler-Tank oberirdisch Heizung: Erneuerbare Energie, Invertertechnik -  Zentralheizung,  Heizraum im OG, Solarenergie. Das Bauhaus-Raumbuch aus Q 2 2025 ist gültig und zu berücksichtigen. Geplante Ausführung:  ca. 2. Quartal 2026 Sollten die Terminvorgaben nicht realisierbar sein, bitten wir bei Abgabe des Angebotes um verbindliche alternative Terminangaben.
Beschreibung des Projektes
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation Folgende Leistungen sind in die Titel des LVs einzukalkulieren, sofern keine bes. Positionen ausgewiesen sind. 1.1. Vollständiges eigenes, für den Betrieb der Baustelle erforderliches Einrichten, einschl. Befuhr, Aufbau, Abbau und Abfuhr sowie gegebenenfalls erforderliches Umsetzen aller notwendigen Geräte und Einrichtungen. 1.2. Das Aufstellen und Unterhalten der nach Vorschrift geforderten Schutz- und Arbeitsgerüste sowie Fangerüste für das eigene Gewerk, die lt. Gerüstordnung DIN 4420, unter Berücksichtigung der Unfallverhütungs- vorschriften, in jedem Fall erforderlich werden. 1.3. Die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften für die Montage von Beton- und Spannbetonfertigteilen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift. 1.4. Liefern und Vorhalten von Absteckmaterial sowie aller notwendiger Messgeräte. 1.5. Erstellen eines vorschriftsmäßigen und soliden Schnurgerüstes. Zwei Hauptachsen und die +/- 0,00 m Höhe werden vom Geometer des Auftraggebers angetragen. Alle zusätzlich notwendigen Einmessungen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind, sind durch den Auftragnehmer zu veranlassen soweit erforderlich. 1.6. Das Anbringen von Höhenkoten in Form von Stahl- bolzen an geeigneten Punkten, falls notwendig ist der Vermesser hinzuziehen. 1.7 Aufbauen,  Vorhalten  und  Abbauen  sämtlichen Hebezeuges  incl. Zubehör für die eigenen Leistungen. 1.8. Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtung der Vollständigkeit, d.h. Leistungen und Nebenleistungen, die sich bei den Positionen zwangsläufig ergeben, sind einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht aus- drücklich erwähnt sind.
Leistungsbeschreibung zur Kalkulation
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) 1.    ALLGEMEINES 1.1   Normen, Vorschriften Die in der Leistungsbeschreibung genannten Normen, Vorschriften und dergleichen gelten jeweils in der neuesten Fassung. Die Aufzählung der Normen, Vorschriften etc. erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und entbindet den Auftragnehmer nicht davon, seine Leistungen gemäß den geltenden anerkannten Regeln der Bautechnik, Vorschriften und Gesetze zu erbringen. 2.   STOFFE, BAUTEILE 2.1   Arbeitsablauf, Koordinierungsbesprechungen Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der Bauüberwachung des Auftraggebers abzustimmen. Vor Beginn der Bauarbeiten ist vom Auftragnehmer ein Bauzeitenplan zu erarbeiten und der Bauüberwachung des Auftraggebers zur Abstimmung und Bestätigung vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zusammenarbeit auf der Baustelle durch Koordinierungsbesprechungen/ Baubesprechungen zu steuern. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an diesen Besprechungen verpflichtet. 3.   AUSFÜHRUNG 3.1   Leistungsumfang Alle auszuführenden Leistungen sind entsprechend der Positionen komplette Leistungen, d. h. Liefern aller erforderlichen Materialien und Herstellen aller Arbeiten einschl. aller erforderlichen Leistungen und Nebenleistungen als fertige Leistung ist gefordert, auch wenn Einzelheiten in den jeweiligen Positionen nicht ausdrücklich genannt sind. Mit den Einheitspreisen sind alle Leistungen, die zur abnahmefähigen Leistung erforderlich sind, abgegolten. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über die Lage der vorhandenen Kanäle, Rohrleitungen, Kabel o.ä. durch Befragen bei der zuständigen Stelle zu informieren. Schäden oder Haftansprüche Dritter, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschrift entstehen, gehen zu seinen Lasten. 3.2   Verkehrssicherung und Verkehrsführung Für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung ist durch den Auftragnehmer rechtzeitig vor Baubeginn bei der zuständigen Dienststelle eine verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen und einzuholen. Die sich  daraus ergebenden Gebühren trägt der AN. Im Antrag ist gemäß  Abschnitt 1.4 der RSA ein Verantwortlicher für die Verkehrssicherung während und außerhalb der Arbeitszeit namentlich zu benennen. Der Verantwortliche muss über ausreichende Entscheidungsvollmachten innerhalb der Firma des Auftragnehmers verfügen. Die fachliche Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen ist gemäß Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV)-SA 97), Abschnitt 4.2 (9) mit dem Angebot nachzuweisen. Alle für die Verkehrsregelung und Baustellensicherung erforderlichen  Anlagen sind herzustellen, während der gesamten Bauzeit zu betreiben und zu unterhalten und nach Abschluss der Arbeiten wieder zu entfernen, d.h. der Auftragnehmer hat die volle Verkehrssicherungspflicht zu übernehmen. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ZTV) Baufeldberäumung Für Werkstoffe, Bauteile, Ausführung und Nebenleistungen gelten die einschlägigen Richtlinien, Regelwerke, Arbeitsblätter, Merkblätter und Normen. Alle erforderlichen Arbeitskräfte und -geräte sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei Abrechnung nach Einheitspreisen sind die Aufmaße vor, während und nach der Ausführung der Leistungen mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Erdarbeiten - entfällt Der Geräteeinsatz ist vom Auftragnehmer bezüglich der Art und Größe so zu wählen, daß eine wirtschaftliche und reibungslose Durchführung des Bauvorhabens im Rahmen des Leistungsverzeichnisses und in der dafür angegebenen Ausführungszeit garantiert ist. Die Achsen werden vom Auftragnehmer abgesteckt und gesichert, Alle erforderlichen Arbeitskräfte und -geräte sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei Abrechnung nach Einheitspreisen sind die Aufmaße vor, während und nach der Ausführung der Leistungen mit der Bauleitung des Auftraggebers abzustimmen. Weitere Zusatzliche Technische Vertragsbedingungen: ZTV 01 DIN-Vorschriften Alle zu verwendenden Materialien und deren Verarbeitung sowie alle übrigen Ausführung müssen den derzeit gültigen DIN- bzw. EN-Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik genügen. ZTV 02 Qualitäten Sofern in der Leistungsbeschreibung auf Fabrikate oder Hersteller verwiesen wird, sind diese oder gleichwertige Fabrikate anzubieten. Gleichwertige Fabrikate sind in den entsprechenden Textergänzungsstellen mit Namen und Artikelbezeichnung einzutragen. ZTV 03 Befestigungen Sämtliche, für die Befestigung der zu liefernden und einzubauenden Bauteile erforderlichen Verankerungen, Verschraubungen, Klebemassen o.ä. sowie die hierfür erf. Bohrungen sind in den Einheitspreis der entspr. Positionen einzukalkulieren. Bei den Befestigungen sind ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Verankerungen zu verwenden. Diese sind vor Einbau mit dem Tragwerksplaner abzustimmen. ZTV 04 Reinigung der Baustelle Die Reinigung der Arbeitsstellen ist "täglich" durchzuführen und mit den Einheitspreisen abgegolten. Bei nicht ordentlich durchgeführter Reinigung ist diese nach Aufforderung bis zum Mittag des folgenden Tages durchzuführen. Kommt der AN dieser Verpflichtung nicht nach, so wird der Auftraggeber diese Arbeiten durch einen anderen Unternehmer ausführen lassen und die anfallenden Kosten von der Schlussrechnung des und/oder der betreffenden Unternehmer in Abzug bringen. ZTV 05 Bauanlauf - Vorleistungen Nach Auftragsvergabe wird eine gemeinsame Baustellenbegehung mit anschließender Besprechung durchgeführt. ZTV 06 Sicherheit auf der Baustelle Mit dem Abschluss eines Werkvertrages wird der einzelne Auftragnehmer für den auf ihn übertragenen Teilbereich der Baumaßnahmen verantwortlich. Er hat die von ihm beherschbaren Gefahren auszuschließen, für Ordnung auf seiner Arbeitsstelle zu sorgen und die Sicherheit seiner Beschäftigten zu gewährleisten. Unternehmer, deren Leistungen auf der Baustelle zeitlich und örtlich zusammentreffen, haben sich gemäß § 6 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A 1/ bisherige VBG 1) mit den weiteren Auftragnehmern abzustimmen, um eine gegenseitige Gefährdung und nach den Bestimmungen der betreffenden Landesbauordnung auch die Gefährdung Dritter zu vermeiden. ZTV 07 Unterstützung des SiGeKo Im Zuge der Koordination gemäß Baustellenverordnung verpflichtet sich der Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: - Namensliste der Ersthelfer und der Aufsichtführenden, die auf der Baustelle eingesetzt werden sollen - Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes gem. Arbeitsschutzgesetz - Prüfnachweise der Arbeitsmittel, soweit diese durch Vorschriften der BG oder andere Vorschriften gefordert werden - Sachkundenachweis für Eingriffe in den Straßenverkehr, soweit diese aus Gründen der Baustelleneinrichtung notwendig sind - Montageanweisungen für Montagearbeiten, soweit erforderlich sowie alle weiteren vom SiGeKo gewünschten Unterlagen. ZTV 08 Unterbringung der Arbeiter Hausen oder Campieren auf der Baustelle ist verboten. ZTV 09 Ausführungsvorschriften Der Bieter ist verpflichtet, die im LV beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachliche Ausführbarkeit und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Technische Bedenken oder etwaige Änderungsvorschläge sind auf einer besonderen Anlage auszuführen und dem Angebot beizufügen. Der Auftragnehmer hat auf die örtlichen Verhältnisse hinsichtlich Eignung für die Durchführung seiner Leistungen zu achten. Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, sind dem Auftraggeber vor Arbeitsbeginn schriftlich anzuzeigen. Materialien, Geräte, Werkzeuge etc. können nur auf Risiko des Auftragnehmers innerhalb des Baugrundstückes gelagert werden. Für Schäden, gleich welcher Art, übernimmt der Auftraggeber keinerlei Haftung. Die für die Abwicklung des Auftrages erforderlichen Geräte und Maschinen müssen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Geräte- u. Maschinen - Lärmschutzverordnung) in Verbindung mit den Anforderungen der Berufsgenossenschaften entsprechen. ZTV 10 Stoffe und Bauteile Stoffe und Bauteile, die in das Eigentum des  AG übergehen, müssen ungebraucht sein. Bei der Ausführung aller Leistungen sind die Richtlinien der UVV (Unfallverhütungsvorschriften) genauestens einzuhalten. ZTV 11 Unterhaltung und Sauberhaltung Die ständige Unterhaltung und Sauberhaltung der öffentlichen Zufahrtsstraßen zur Baustelle sowie der Wege auf dem Baugelände und des Geländes allgemein während der Baumaßnahme, sind vom AN zu gewährleisten. ZTV 12 Aufenthalts- und Lagerräume Aufenthalts- und Lagerräume können vom Auftraggeber nicht zur Verfügung gestellt werden. Material- und Aufenthaltscontainer sind vom AN zu stellen und zu unterhalten. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise des Angebotes einzurechnen.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Baustelleneinrichtung Baustelleneinrichtung Eigene Baustelleneinrichtungen sind Hilfseinrichtungen, die zur Durchführung der vertragsgemäßen Leistungen des Auftragnehmers erforderlich werden. Sie sind Nebenleistungen nach den ATV´s und werden nicht gesondert vergütet, soweit in der Leistungsbeschreibung hierfür keine eigenen Positionen vorgesehen sind. Insbesondere sind nachfolgende Leistungen zu berücksichtigen. Eine zusätzliche Vergütung erfolgt nicht. - Einrichten, Herrichten und Vorhalten der Baustelleneinrichtung, für alle im Leistungsverzeichnis enthaltenen Arbeiten, einschl. Räumung der Baustelle. Alle notwendigen Leistungen, die zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Leistungen notwendig sind. Dies sind u.a.: - Verkehrssicherung - alle Gerüste für die eigenen Leistungen. Hier sind die Gerüste gem. DIN EN 12812 für Nebenleistungen und für Zusätzliche Leistungen mit einzukalkulieren. - alle notwendigen Maßnahmen, wie Absturzsicherungen, Geländer etc., entsprechend den Vorschriften der UVV, BBG sofern nicht in nachfolgenden Positionen anders genannt - Maschinen und Geräte, Kräne, Aufstellflächen für Kräne inkl. Herstellen des Ursprungszustandes - Baustellenbeleuchtung für die eigenen Leistungen - Baustraße, Bauweg - Lager- und Arbeitsplatz - Gemeinkosten und Nebenkosten - sämtliche Aufwendungen für die Beachtung der Arbeitsschutzvorschriften (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenrichtlinien), insbesondere § 45 bis 49 ArbStättV. - Örtliches Aufmaß, zeitversetzt, Vorlage von Verlegeplänen zur Prüfung und Freigabe - Vorlage einer kompletten Baudokumentation (Ordner) nach Fertigstellung der Leistung mit sämtlichen Datenblätten, Bescheinigung etc. zu den einbauten Baustoffen - rechtzeitige Formulierung von Vorgaben darüber, welche Bauteile noch durch die Vorunternehmer nachgebessert werden müssen - alle sonstigen Leistungen, die zur Ausführung der nachfolgenden Positionen unerlässlich sind Leistungszeit: für die Dauer der eigenen Leistungen, die Leistungszeit endet nach Abnahme Der vom AN zu erstellende Baustelleneinrichtungsplan ist rechtzeitig vor Baubeginn mit der Bauleitung abzustimmen.
Baustelleneinrichtung
Der Estrich wird schwimmend verlegt, teilweise auf Der Estrich wird schwimmend verlegt, teilweise auf Trennlage. In allen definierten Bereich wird die Ausgleichsschicht, die Wärmedämmung sowie die Trittschalldämmung vom Estrichbauer geliefert und ausgeführt. Es ist zwingend darauf zu achten, dass die gewählten Systemkomponenten konform sind und den Angaben / Anforderungen des Bauphysikers genügen. Es sind Markierungen in verschiedenen Räumen für CM-Messpunkte einzubauen. Die Böden sind vor Beginn der Leistungen fachgerecht zu reinigen. Das abgekehrte Gut ist zu entsorgen. Abgerechnet wird die tatsächlich verlegte Grundfläche gem. Aufmaß. Die Randhochführung ist so auszubilden, dass ein Befestigen der Randdämmstreifen fachgerecht möglich ist. Die Baustelleneinrichtung ist in den Einheitspreisen enthalten. Auf der Baustelle ist ein Baustromanschluss und Wasseranschluss vorhanden. Die Baustelle ist nach Beendigung der Arbeiten komplett zu räumen. Rest-Estrich bzw. Estrichleim dürfen nicht an der Baustelle zurückgelassen werden. Mehrsand wird nicht vergütet. Ebenso wird die Randabstellung mit Randstreifen aus Polystyrol nicht gesondert vergütet und ist in die Positionen einzukalkulieren. Das kraftschlüssige verschließen von Scheinfugen (z.B. im Türrahmen) im Estrich wird nicht separat vergütet und ist in die Einheitspreise zu integrieren. (siehe auch beigefügten Planunterlagen). - Riss der Länge nach zum Rissverlauf auffräsen, - Quer zum Rissverlauf in Abständen von ca. 20 cm einfräsen. - Danach Fugen und Löcher aussaugen. - Wellenverbinder einlegen. - Ausfräsungen mit Gießharz ausgießen und sofort nach dem Eingießen mit Quartzsand abstreuen. Ebenfalls sind nachfolgende Leistungen einzukalkulieren, auch wenn diese nicht in separaten Positionen beschrieben sind. - Untergrund von Verschmutzungen wie Bauschutt, haftungsmindernden Schichten etc. trocken reinigen und angefallenen Schmutz beseitigen. - Ausgleichen des Untergrundes im Bereich der bodengleichen Duschen sowie Ausführung des Estrichs im Bereich der bodengleichen Duschen im Gefälle - Estrichabstellung an Duschen, Treppenpodesten o.ä. - Nachträgliches Herstellen von Anschlüssen an angrenzende Bauteile, z.B. Beiarbeiten des Estrichs im Bereich Eingangstür und Aufzugstüren. - Prüfung des Feuchtigkeitsgehaltes des Estrichs mit der CM-Methode, inkl. genauen Protokollierens der Messstellen und Messergebnisse. Ausführung nach Angabe der Bauleitung. Die Messergebnisse sind der Bauleitung vorzulegen. Anzahl der Proben 6!
Der Estrich wird schwimmend verlegt, teilweise auf
2 ZTV Estricharbeiten
2
ZTV Estricharbeiten
Technische Vorbemerkungen und Regelungen Technische Vorbemerkungen und Regelungen Für die Ausführung der Leistungen gelten die Bestimmungen der VOB/ C, Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen ( ATV ) in der jeweils gültigen Fassung ATV DIN 18353 Estricharbeiten Für die Ausführung gelten weiterhin sämtliche Normen, Vorschriften, Technischen Regelwerke, Richtlinien, Verordnungen, Erlasse, Ausführungsbestimmungen, Verarbeitungsrichtlinien der Materialhersteller etc., die auf die beschriebenen und geforderten Leistungen anzuwenden sind. Ausführungsspezifische  Normen und Regelwerke DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18201 Toleranzen im Bauwesen, Begriffe, Prüfungen, Anforderungen DIN 18202 Toleranzen im Hochbau, Bauwerke DIN   4102 Brandschutz im Hochbau DIN   4108 Wärmeschutz im Hochbau DIN   4109 Schallschutz im Hochbau DIN 18195 Bauwerksabdichtungen DIN 18560/1 Estriche im Bauwesen, Begriffe, Anforderungen,  Prüfungen DIN 18560/2 Estriche im Bauwesen, Heizestriche auf Dämmschicht DIN 18560/3 Estriche im Bauwesen, Verbundestriche DIN 18560/4 Estriche im Bauwesen, Estriche auf Trennschicht DIN 18560/7 Estriche im Bauwesen, Hochbeanspruchte Estriche DIN   1164 Zement, Zusammensetzung, Anforderungen DIN   1179 Körnungen für Sand und Kies DIN 52210 Bauakustische Prüfungen DIN     484 Betonstahl - Betonstahlmatten und Bewehrungsdraht DIN 18195 Bauwerksabdichtungen DIN 52131 Bitumen - Schweißbahnen DIN 18540 Abdichtung mit Fugendichtmassen DIN EN 13162 Wärmedämmstoffe für Gebäude, Mineralwolle DIN EN 13163 Wärmedämmstoffe für Gebäude, exp. Polystyrol DIN EN 13164 Wärmedämmstoffe für Gebäude, extr. Polystyrol DIN EN 13165 Wärmedämmstoffe für Gebäude, Polyurethan-Hartschaum DIN EN 13318 Estrichmörtel und Estriche DIN EN 13813 Estrichmörtel, Estrichmassen, Estriche werden weitere DIN- Normen berührt, gelten diese sinngemäß. Verarbeitungs- und Ausführungsrichtlinien der Hersteller "Hinweise zur Verlegung von schwimmenden Estrichen" herausgegeben von der Bundesfachgruppe Estrich im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V." Technische Vorschriften der Fachverbände Angebot: Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen, Arbeiten und Bauteile verstehen sich als komplette Leistung aus Lieferung und Einbau bzw. Montage. Im Text des Leistungsverzeichnisses wird auf selbstverständliche Beschreibungen verzichtet wie: - " Lieferung und Montage ...." - " Herstellen einschließlich Materiallieferung und Verschnitt ...." - " als komplette in sich abgeschlossene Leistung ...." In den Technischen Vorbedingungen aufgeführte Vorleistungen und Nebenarbeiten, die nicht gesondert in Positionen der Leistungsbeschreibung enthalten sind, zur Erbringung der Leistungen aber erforderlich sind oder gefordert werden, sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Sofern im Leistungsverzeichnis ein gleichwertiges Fabrikat angeboten werden kann, ist die Gleichwertigkeit durch technische Werte, Konstruktionszeichnungen, Prüfzeugnisse und Muster nachzuweisen. Sämtliche Hilfskonstruktionen, Hilfsgerüste etc. zum Einbau der Bauteile sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Notwendige Fugen in Zementestrich sind nach Fertigstellung zu verharzen und abzusanden und die zugehörigen Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausführung: Sämtliche Detailpunkte, Anschlüsse, Abschlüsse, etc. sind rechtzeitig vor Montagebeginn mit der Bauleitung zu klären, wenn sie nicht im Leistungstext zweifelsfrei beschrieben sind. Sämtliche angrenzenden Bauteile sind während der Arbeiten dauerhaft gegen Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Es sind ausschließlich Baustoffe zu verwenden, die während der Verarbeitung und im Betrieb als gesundheitlich unbedenklich eingestuft sind. Bereits fertiggestellte Leistungen Dritter sind wirksam gegen Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Vor Beginn der Estricharbeiten sind vom AN folgende Voraussetzungen eigenverantwortlich zu überprüfen: - Scharfkantiger Putzabschluss gegen Rohdecken, Raumecken - Wand- und Deckendurchbrüche müssen verschlossen sein Erkennbare Mängel am Baukörper oder durch Vorleistungen, die sich nachteilig auf die Schalldämmung auswirken können, sind rechtzeitig vor Ausführung der Bauleitung mitzuteilen. Für die Höhen des Estriche sind verbindliche Meterrisse maßgebend, die als solche gekennzeichnet sind. Die Höhenlage ist vom AN zusammen mit der Bauleitung festzulegen und genau einzuhalten. Die Estrichbeläge sind schallbrückenfrei auszuführen. Estriche sind von Untergründen, Wänden, Pfeilern, Rohren, sonstigen Einbauteilen u. ä. lückenlos entsprechend der Aufbauhöhe durch Randdämmstreifen zu trennen. Als Randdämmstreifen sind Streifen aus Spezialwellpappe oder Schaumstoff zu verwenden. Randdämmstreifen sind bis min. 40 mm über Estrichoberkante hoch zu führen. Überstände sind vom AN im Zuge der weiteren Ausbauarbeiten auf Höhe des späteren Oberbelages abzuschneiden. Die zugehörigen Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht besonders vergütet. Aussparungen in Rohdecken sind einzuschalen. Estriche sind gleichmäßig dick und ebenflächig herzustellen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts anderes gefordert wird. Über Rohrleitungen ist der Estrich zusätzlich zu bewehren. Estriche unter Fliesen - oder Natursteinbelägen sind grundsätzlich mit Baustahlgittermatten oder mit Glasfasern zu bewehren. Gebäudedehnfugen sind in gleicher Lage und Stärke im Estrich zu übernehmen. Dehnungsfugen im Estrichbelag sind grundsätzlich rechtwinklig zu legen. Eine Schräganordnung ist mit der Bauleitung abzuklären. Bei Raumabschlussfugen ist die Lage der Türblätter und die Türschlagrichtung zu beachten. Dämmschichten unter Estrichen sind mit geeigneten Trennlagen abzudecken, die versetzt zur Verlegerichtung der Dämmschicht mit min. 10 cm Überlappung zu legen und an Anschlüssen bis zur Estrichoberkante hochzuziehen sind. Mehrlagige Dämmschichten sind fugenversetzt zu verlegen. Im Bereich von Transportwegen zum Einbringen des Estrichs sind Dämmschichten erst unmittelbar vor dem Einbringen zu verlegen, um Beeinträchtigungen und Schäden am Dämmmaterial auszuschließen. Die Oberflächen der Estriche sind so herzustellen, dass Nutzbeläge wie Teppich, PVC - Beläge, Linoleum, Parkett, Fliesen etc. ohne weitere Vorarbeiten aufgebracht werden können. Für Zargeneinstände sind Türöffnungen entsprechend auszusparen und nach Zargenmontage ober flächenverzahnt zu schließen. Frische Estrichflächen sind gegen zu schnelles und ungleichmäßiges Austrocknen wirksam zu schützen. Nach Beendigung der Arbeiten sind die Estriche bis zur Begehbarkeit wirksam abzusichern.Die Estrichoberflächen müssen nach Freigabe zur Begehbarkeit so widerstandsfähig sein, dass sie den normal üblichen Handwerkerverkehr ohne Schaden bis zur Verlegung des Oberbodens aufnehmen können. Vor der Verlegung der Oberböden sind Fugen und Risse fachgerecht mit Kunstharz zu verdübeln und auszugießen. Anhydritestriche sind generell um die Austrocknung zu beschleunigen nach demder Estrich begehbar ist ( ca. nach 5  Tagen ) anzuschleifen und die eventuell vorhandenen Sinterschicht ist zusätzlich zu entfernen. Höhenabsätze in der Estrichoberfläche für unterschiedliche Beläge sind vom Estrichleger anzulegen und auszubilden. Die Kosten sind in den Einheitspreisen einzurechnen. Pro 50 m² sind mindestens 2 Feuchtemessungen als cm-Messung in die Einheitspreise einzurechnen. Bei den Messungen muss der Baulieter des Auftraggebers mit anwesend sein. Wiederholte Messungen, die auf Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen sind, sind kostenneutral noch einmal zu wiederholen. Vor Beginn der Estricharbeiten ist bei Einsatz von Estrichen auf eine Fußbodenheizung unaufgefordert das Auheizprotokoll und die Aufheizvorschrift vorzulegen. Estrich auf trennlage erhalten keinen Randdämmstreifen oder dieser ist nach Ausführung der Arbeiten vom Auftragnehmer abzutrennen und die Fuge mit Silikon auf Thyokolbasis  zu verfüllen.
Technische Vorbemerkungen und Regelungen
3 Estricharbeiten - Zementestrich
3
Estricharbeiten - Zementestrich
3.001 Untergrund reinigen von grobe Verschmutzung Reinigen des Untergrundes von grober Verschmutzung durch Mörtel, Farbe, Klebstoff, Öl u.dgl., einschl. Schuttbeseitigung.
3.001
Untergrund reinigen von grobe Verschmutzung
542,93
m2
3.002 Trittschalldämmung 30 DES Dämmstoffdicke: 30mm Nutzlast: 2,0 kN/m² Verlegung auf Trennlage unter Estrich in den Räumen des Obergeschoss. Verlegung gemäß Herstellervorgaben
3.002
Trittschalldämmung 30 DES
E
426,27
3.003 Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Fliese Zementestrich CT-C 35-F4 ohne Trittschalldämmschicht, incl. Randstreifen. Oberfläche planeben abgezogen, abreiben und glätten, als Untergrund für Fliesen. Konstruktionshöhe 80 mm. Estrich Nenndicke 65 mm auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie, 2-lagig SD: 50 m Verkehrslast 2,0 kN/m2. Einbauort: Nebenräume im Eingangsbereich und Nebenräume Warenannahme EG
3.003
Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Fliese
105,11
3.004 Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Anstrich Zementestrich CT-C 35-F4 ohne Trittschalldämmschicht, incl. Randstreifen. Oberfläche planeben abgezogen, abreiben und glätten, als Untergrund für einen staubbindenden Anstrich. Konstruktionshöhe 80 mm. Estrich Nenndicke 80 mm auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie, 2-lagig SD: 50 m Verkehrslast 2,0 kN/m2. Einbauort: Technikräume EG
3.004
Zementestrich, EG, CT C 35 F 4 Anstrich
11,55
m2
3.005 Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Vinyl Zementestrich CT-C 35-F4 incl. Randstreifen. Oberfläche planeben abgezogen, abreiben und glätten, als Untergrund für einen Vinyl. Konstruktionshöhe 120 mm. Estrich Nenndicke 87 mm auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie, 2-lagig SD: 50 m Wärmedämmplatte gemäß Vorposition Verkehrslast 2,0 kN/m2. Einbauort: Siehe Bodenbelagsplan OG
3.005
Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Vinyl
248,30
m2
3.006 Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Fliese Zementestrich CT-C 35-F4 incl. Randstreifen. Oberfläche planeben abgezogen, abreiben und glätten, als Untergrund für einen Fliesenbelag. Konstruktionshöhe 120 mm. Estrich Nenndicke 75 mm auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie, 2-lagig SD: 50 m Wärmedämmplatte gemäß Vorposition Verkehrslast 2,0 kN/m2. Einbauort: Siehe Bodenbelagsplan OG
3.006
Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Fliese
45,39
3.007 Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Anstrich Zementestrich CT-C 35-F4 ohne Trittschalldämmschicht, incl. Randstreifen. Oberfläche planeben abgezogen, abreiben und glätten, als Untergrund für einen staubbindenden Anstrich. Konstruktionshöhe 120 mm. Estrich Nenndicke 90 mm auf Trennlage mit 0,2 mm dicker PE- Folie, 2-lagig SD: 50 m Verkehrslast 2,0 kN/m2. Einbauort: Technikräume OG
3.007
Zementestrich, OG, CT C 35 F 4 - Anstrich
132,58
3.008 Zulage: Ausführung als Heizestrich Zulage Ausführung als Heizestrich Bauart A als Heizestrich inkl. Zugabe Estrichzusatzmittel Dicke im Mittel = 65 mm Lastannahme gem. Vorbemerkungen Die bauseits verlegten Installationen sind zu schützen. Einbauort
3.008
Zulage: Ausführung als Heizestrich
E
W
1,00
3.009 Zulage Estrich in Gefälle Zulage zur Vorposition, Oberfläche, Estrich in Gefälle verlegen Neigung ca. 1,5% Einbauort: Putzmaschinenraum (PuMa)
3.009
Zulage Estrich in Gefälle
E
1,00
m2
3.010 Trennwinkel, feuerverzinkt, 130/60/8 mm, Tür Trennwinkel aus feuerverzinktem Profilstahl 60/60/8 mm, einschl. der Befestigungsanker liefern und einbauen. Einbauort: unter -Türen
3.010
Trennwinkel, feuerverzinkt, 130/60/8 mm, Tür
E
27,26
m
3.011 Untergrundvorbereitung, Risse, Estrich Risse im Beton-Untergrund des Estrichs durch Aufkratzen oder Einschneiden vergrößern und entstauben, kraftbündiger Rissverschluss mit Kunstharz. Falls nötig Rissverdübelung durch einzelne Querschnitte und Einlegen von Stahlstiften.
3.011
Untergrundvorbereitung, Risse, Estrich
E
1,00
m
3.012 Siliperl oder glw. zum Ausgleich v. Unebenheiten d. Stb.-Decke Ausgleichsschüttung der Betondecken für Estrich mit Siliperl oder gleichwertig, bei Unebenheiten der Stahlbetondecke. Dicke bis ca. 50 mm, im Mittel 15-25mm liefern und sach- und fachgerecht nach Herstellervorschrift aufbringen, eben abziehen und mit nachfolgenden Aufbauten belegen. Achtung: Die Konformität der nachfolgenden Aufbauten ist durch den Auftragnehmer zu gewährleisten! Körnung: 0 bis 4 mm Schüttdichte: 600 kg/mü Brandstoffklasse: A 1 Korneigenfestigkeit: 2,6 N/mm²
3.012
Siliperl oder glw. zum Ausgleich v. Unebenheiten d. Stb.-Decke
E
1,00
m2
3.013 Untergrund ausgleichen mit Fließmörtel: Dicke je 5 mm Untergrund ausgleichen mit Fließmörtel: Dicke je 5 mm Ausgleichen des Untergrundes aus Beton, bei größeren Unebenheiten, durch Zement-Fließmörtel, kunststoffvergütet, Dicke je 5 mm. Einbauort: nach Angabe der Bauleitung
3.013
Untergrund ausgleichen mit Fließmörtel: Dicke je 5 mm
E
1,00
m2
3.014 Estrichbewehrung mit Glasfasern Estrichbewehrung mit alkalibeständigen Glasfasern (z.B. Glascofiber-Faser). Verbrauch nach Herstellervorschrift. Estrichdicke: 65-75 mm
3.014
Estrichbewehrung mit Glasfasern
E
1,00
m2
3.015 Anarbeiten des Zementestriches an Bodenabläufen. Anarbeiten des Zementestriches an Bodenabläufen.
3.015
Anarbeiten des Zementestriches an Bodenabläufen.
9,00
St
3.016 Estrich-Trocknungsbeschleuniger, Zulage Estrichzusatzmittel als Schnellhärter beigeben, als Zulage, für Belegereife in bis zu 5 Tagen! Es ist zu beachten, dass eine Fußbodenheizung zur Ausführung kommt. Beschleuniger in Kombination mit CT-C25-F5 oder Höherwertiger. Produkt der Planung: Kontopp Beschleuniger 20
3.016
Estrich-Trocknungsbeschleuniger, Zulage
E
1,00
m2
3.017 Aussparungen, Estrich Aussparungen im Estrich für bauseitige Einbauten Tiefe: bis 60mm Abmessungen: bis ca. 25/25 cm
3.017
Aussparungen, Estrich
E
1,00
St
3.018 Aussparungen, Estrich Aussparungen im Estrich für bauseitige Einbauten Tiefe: bis 60mm Abmessungen: bis ca. 50/50 cm
3.018
Aussparungen, Estrich
E
1,00
St
3.019 Kosten für eine zusätzliche Anfahrt Kosten für eine zusätzliche Anfahrt für die Erstellung der Estrichflächen im ausgewählten Bereichen (mind 50 qm/2 cbm). Diese Position gelangt nur nach Anforderung durch die BL zur Ausführung.
3.019
Kosten für eine zusätzliche Anfahrt
E
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1,00
psch
3.020 Abdichten der Bodenplatten im Erdgeschoss Abdichten der Bodenplatten im Erdgeschoss gegen aufsteigende Feuchtigkeit, bestehend aus einer Lage Polymer-Bitumen-Abdichtungsbahn, mit Glasvlieseinlage und Aluminium-Verbundträger EriKa (G.Bömer) oder gleichwertig.
3.020
Abdichten der Bodenplatten im Erdgeschoss
E
1,00
m2
3.021 Perliteschüttung je cm Mehr / Minderstärke. Perliteschüttung je cm Mehr / Minderstärke.
3.021
Perliteschüttung je cm Mehr / Minderstärke.
E
1,00
m2
4 Stundenlohnarbeiten
4
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind gemäß der VOB/B § 15, Ziffer Stundenlohnarbeiten sind gemäß der VOB/B § 15, Ziffer 3, dem Auftraggeber vor Beginn anzuzeigen und dürfen darüber hinaus nur auf Anordnung der Bauleitung ausgeführt werden - sie bedürfen immer der schriftlichen Genehmigung. Angaben über ausgeführte Stundenlohnarbeiten sind ausführlich und detailliert in Regiezetteln aufzuzeigen. Diese sind in Anlehnung an die VOB/B § 15, Ziffer 3 der örtlichen Bauleitung täglich in doppelter Ausfertigung zur Prüfung und Anerkennung vorzulegen. Stundenlöhne sind ohne Sonderzulagen für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit anzusetzen. Sonstige Zuschläge und Nebenkosten für die Einsatzbereitschaft auf der Baustelle, wie z.B. Lohnnebenkosten, Wegegelder, Auslösungen etc., müssen in den Lohnsätzen enthalten sein. Aufsichtsstunden gemäß § 15 Abs. 2 VOB/ B werden nicht vergütet. Werden notwendige Regiearbeiten während der Ausführung von Grundleistungen erbracht, so werden keine zusätzlichen Anfahrtszeiten vergütet. Werden notwendige Regiearbeiten außerhalb der o. g. Zeiten erbracht, so werden Fahrtzeiten erst ab 1 Stunde gesondert vergütet.
Stundenlohnarbeiten sind gemäß der VOB/B § 15, Ziffer
4.001 Stundenlohnarbeiten Facharbeiter Baufacharbeiterstunde gemäß Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten
4.001
Stundenlohnarbeiten Facharbeiter
E
1,00
Std
4.002 Stundenlohnarbeiten Montagehelfer Bauvhelferstunde gemäß Vorbemerkung zu Stundenlohnarbeiten
4.002
Stundenlohnarbeiten Montagehelfer
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1,00
Std