Abbrucharbeiten
Universitätsklinikum Halle, GNUE Erweiterung Kryolager
Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.

Kalkulationsangebot einreichen

bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
01 Vorbemerkungen zum Vorhaben Vorbemerkungen zum Vorhaben Am Medizin Campus Steintor soll ein Neubau zur Erweiterung der zentralen Kryolagerinfrastruktur der Universitätsmedizin Halle (Saale) errichtet werden. Dieser Erweiterungsneubau wird als Anbau unmittelbar an das bereits bestehende zentrale Kryolagergebäude realisiert. Im Bestandsgebäude des zentralen Kryolagers werden derzeit ausschließlich Bioproben in Tief-kühllagerschränken oder -truhen bei -80°C gelagert. Aufgrund des kontinuierlichen Probenzuwach-ses und zusätzlicher Anforderungen an die zentrale Probenlagerung sind die vorhandenen Flächen weitgehend ausgelastet und werden in absehbarer Zeit vollständig ausgeschöpft sein. Der geplante Erweiterungsneubau schafft zusätzliche Lagerungskapazitäten, neue Stellflächen für Ultratiefkühl-geräte sowie einen Laborbereich zur Probenannahme und -verarbeitung in unmittelbarer Nähe zur Lagerinfrastruktur. Es handelt sich um ein EFRE IV-Projekt zur Förderung der regionalen Forschungsinfrastruktur. Da der Erweiterungsneubau auf dem Gelände des alten Universitätsklinikums errichtet wird, für das ein denkmalrechtlicher Ensembleschutz besteht, erfolgt die Errichtung des Erweiterungsneubaus in enger Abstimmung mit der Denkmalbehörde. In den umgebenden mehrgeschossigen Gebäuden sind Institute der Universitätsmedizin angesie-delt. Insbesondere der studentische Fuß- und Radverkehr erfordert eine besondere Rücksicht-nahme. Weiterhin ist auf Grund der engen Bebauung von Flächenbeschränkungen auszugehen.
01 Vorbemerkungen zum Vorhaben
02 Projektbeschreibung VERANLASSUNG Die Verfügbarkeit akademischer Biobanken ist ein zunehmend wichtiger Standortfaktor medizinischer Forschungseinrichtungen. Die Universitätsmedizin Halle (Saale) (UMH) hat im Jahr 2022 auf dem Medizin-Campus Steintor in einem sanierten Bestandsgebäude hierfür einen ersten Baustein errichtet, der nun durch weitere Lager- und Laborflächen erweitert werden soll. Im Rahmen der Erweiterung sollen Flächen zur Unterbringung von bis zu 40 Tiefkühlschränken und 20 Stickstofftanks errichtet werden und eine zentrale Probenannahme mit Laborfläche geschaffen werden. STANDORT /STÄDTEBAU Das Baufeld liegt im Norden des Medizin-Campus Steintor und umfasst das aktuelle Kryolager sowie derzeit als Parkplatz genutzte Flächen. Die historischen Klinik- und Institutsgebäude des Campus wurden im späten 19. Jahrhundert unter maßgeblicher Beteiligung von Ludwig von Tiedemann errichtet. Zwischen 1884 und 1914 entstand im Bereich des Grundstücks ein Pavillongebäude, das heute als Kryolager genutzt wird. Bei der Anordnung und Ausbildung des Baukörpers wurden die Ensemblewirkung mit der Pathologie (Haus 14) sowie die Nord-Süd-Allee als strukturierende Achse berücksichtigt. Die Stellplätze auf dem Baufeld werden aufgelöst, um den Vorplatz des Gebäudes Platz als Grün- und Aufenthaltsfläche gestalten zu können. Ein wichtiger Baustein ist der Rückbau des unsanierten Anbaus am bestehenden Kryolager, um die zentrale Allee mit Grünstreifen fortzuführen. Die Erweiterung orientiert sich in ihrer Kubatur am Bestandsgebäude. Beide Gebäudeteile werden durch einen Verbindungsbau miteinander verbunden, wodurch sich eine klare Zugangssituation ergibt. NUTZUNG Das Gebäude dient der Lagerung biologischer Proben in Tiefkühlschränken und Stickstofftanks. Die Lagerräume umfassen ca. 225 m² und bilden den Hauptteil der insgesamt rund 307 m² Nutzfläche, ergänzt werden die Lagerräume durch ein zentrales Labor mit vorgelagerter Probenannahme. Die übrigen Nutzflächen setzen sich aus Nebenräumen wie einem Aufenthaltsraum, Lagerräumen für Verpackungsmaterialien, Entsorgungsräumen zusammen. Die Proben werden in der Probenannahme entgegengenommen, im Labor aufbereitet und anschließend in den bestehenden oder neuen Lagerräumen gelagert. Labor- und Lagerräume im Neubau entsprechen der biologischen Schutzstufe 2 und der gentechnischen Sicherheitsstufe 2. Die Lagerflächen sind in zwei Bereiche unterteilt: ein Lager für 40 Tiefkühlschränke und ein Lagerbereich für 22 Stickstofftanks Eine Funktionsspange mit Nebenräumen trennt beide Bereiche voneinander. Das Lager mit den Stickstofftanks ist in zwei Räume unterteilt. Jeder Lagerraum verfügt über einen Arbeitsplatz zur Dateneingabe. Die Lagerräume sind so konzipiert, dass sie sich für verschiedene Lagertechniken bis hin zur automatisierten Lagerung eignen. Die Technikflächen für die Bereiche Heizung, Sanitär und Elektro befinden sich im Keller und sind über eine Außentreppe an der Westfassade zugänglich.  Am Bestandsgebäude-Keller ist ein neuer Lichtschacht als HLS-Schacht als Zugang zum bestehenden Medienkanal vorgesehen. Die Rückkühler der Lüftungsanlagen werden auf der Dachfläche im Bereich des Verbindungsbaukörpers angeordnet. KONSTRUKTION Der Neubau im Bereich der Lagerräume ist nahezu vollständig unterkellert. Die Gründung erfolgt als Flachgründung. Der Keller ist als WU-Konstruktion konzipiert. Die Decke zum Erdgeschoss ist aus Gründen des Brandschutzes als Stahlbetonkonstruktion ausgebildet. Die Konstruktion des oberirdischen Geschosses wird vollständig in CO2-armer Bauweise errichtet. Die tragenden Außenwände bestehen aus Lehmblocksteinen, Deckentragwerke und Stützen im Innenbereich aus Holz. Der Verbindungsbau wird durch die Seitenwände des Bestandsbaus und des Lagergereichs gebildet. Sein Flachdach ist als Holzbalken- Warmdach mit BSH-Sparren und OSB-Plattenbelag konzipiert. Das Dach ist vollständig als Technikaufstellfläche genutzt, die Technik wird durch eine offene Holz-Lamellenkonstruktion eingehaust Die Bodenplatte aus Stahlbeton mit Streifenfundamenten ist konstruktiv von den Seitenwänden des Bestandsbaus und des Lagerbereichs getrennt. GEBÄUDEHÜLLE Die funktionale Gliederung des Gebäudes spiegelt sich in der Gebäudehülle wider. Lagerräume Um die Wärmeeinstrahlung zu minimieren, ist die Gebäudehülle der Lagerräume vollständig geschlossen. Die tragenden Außenwände aus Lehmblockstein werden gedämmt und erhalten eine hinterlüftete Tonschindelfassade. Die natürliche Belichtung und Entrauchung erfolgt über nordorientierte Sheddachfenster. Die südausgerichtete Sheddachfläche ist mit Photovoltaikelementen belegt. Verbindungsbau Die Fassade des Verbindungsbaus ist als Pfosten-Riegel-Konstruktion mit großflächigen Verglasungen und Einsatzelementen für Tür und Fenster ausgeführt. Bestandsfassade Durch den Rückbau des Anbaus ist eine Sanierung der Nord- und Ostfassade des Bestandsgebäudes erforderlich. Die Fassade wird gedämmt und mit einem Besenstrichputz ergänzt. Im Anschlussbereich des Verbindungsbaus werden Fensteröffnungen ausgemauert sowie der Bestandsputz entfernt und neu verputzt. AUSBAU Das Labor und die Lagerbereiche müssen die Anforderungen der Schutzstufe 2 (S2) gemäß Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Sicherheitsstufe 2 (S2) gemäß Gentechnischen Sicherheitsverordnung (GenTSV) erfüllen. Die Wände und Decken sind mit einer GK-Bekleidung mit scheuerfestem und desinfektionsmittelbeständigem Dispersionsanstrich versehen. Der Bodenbelag besteht aus einer grauen mineralischen Epoxidharzbeschichtung mit Hohlkehle. Die Probenannahme ist funktional an den S2-Bereich angepasst. In den übrigen Bereichen bleibt die Holzkonstruktion sichtbar. BRANDSCHUTZ Das Gebäude wird gemäß § 2 (3) BauO LSA der Gebäudeklasse 3 zugeordnet. Entsprechend Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde wird das Gebäude nicht als Sonderbau eingestuft. Das bestehende Gebäude und die geplante Erweiterung sind in drei Nutzungseinheiten untergliedert. Die Nutzungseinheiten entsprechen der baulichen Gliederung in Bestandsgebäude, Verbindungsbau und Lagergebäude. Die Nutzungseinheiten sind durch feuerhemmende Wände voneinander abgetrennt. Die Definition als Nutzungseinheiten ermöglicht den Verzicht auf Notwendige Flure. Sämtliche Anforderungen des Brandschutzes sind im Brandschutzkonzept dargestellt. DENKMALSCHUTZ Der historische Medizincampus Magdeburger Straße ist geprägt von denkmalgeschützten Gebäuden, er steht jedoch nicht als Ensemble unter Denkmalschutz. Die Erweiterung des Kryolagers befindet sich östlich des denkmalgeschützten Instituts für Pathologie (Haus 14). Die Fassade des Instituts für Pathologie soll weiterhin von den umgebenden Sichtachsen aus sichtbar bleiben. Gleichzeitig soll die Nord-Süd-Allee als strukturierende Achse für den Campus erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.
02 Projektbeschreibung
03 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art DIN 18299 ----------------------------------------- 0.1. Angaben zur Baustelle 0.1.1 Lage der Baustelle Anschrift: Universitätsmedizin Halle Medizinische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Magdeburger Straße 8 06112 Halle (Saale) Lage: Der Campus des UKH Halle am Steintor liegt westlich der Magdeburger Straße und erstreckt sich von der Straße Am Steintor im Norden bis zur Straße d. Opfer des Faschismus im Süden. Auf dem Campus befinden sich Gebäude unterschiedlicher Bauzeit. Sie gruppieren sich entlang der zentralen Mittelachse auf dem Campus. Zufahrtsmöglichkeiten: Das auf dem Campusgelände liegende Gebäude wird über die Magdeburger Straße erschlossen. Zugänge über die Magdeburger Straße 16 sowie der Campuseingang an der Straße der Opfer des Faschismus sind punktuell und nach Absprache möglich. Die Zufahrt ist nur für Baustellenfahrzeuge möglich. Privatfahrzeuge erhalten keinen Zugang. Für den Zugang zum Campusgelände ist eine Firmen-Registrierung bei der Leitstelle des erforderlich. Die Anmeldung dafür erfolgt über die Bauleitung. Verkehrsberuhigter Bereich. Öffentlicher Bereich. Anwesenheit von Fußgängern. Einschränkungen: Auf dem Campusgelände finden zeitgleich weitere Baumaßnahmen statt. Die Zufahrten werden parallel auch für diese Baumaßnahmen genutzt. Der AN hat alle Anlieferungen so zu steuern, dass diese erst dann auf die Baustelle geliefert werden, wenn Personal des AN zum Empfang sowie zur sicheren Lagerung und Aufbewahrung bereit steht. Die vorhandenen Verkehrsflächen auf dem Campusgelände dürfen nicht durch wartende Baustellenfahrzeuge blockiert werden. Eine technisch und technologisch bedingte und nicht anderweitig zu umgehende Nutzung der Verkehrsflächen ist mit der AG BL abzustimmen. Der AN hat während der gesamten Bauzeit für den verkehrssicheren Zustand aller vom Baustellenverkehr beanspruchten Straßen- und Wegeflächen zu sorgen und den AG von allen Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten. 0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische und betriebliche Bedingungen Die Baustelle liegt auf dem Gelände des Universitätsklinikums Halle am Steintor, welches in Betrieb ist. Auch das Bestandsgebäude des Kryolagers an das angebaut wird ist während der Bauzeit in Betrieb. 0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen Bestandsgebäude: Baujahr ca. 1915, Umbau 2021. Geschossigkeit: eingeschossig, teilunterkellert. Tragwerk: Satteldach mit Holzdachstuhl - teilweise durch Stahlträgerkonstruktion ergänzt. Außenwände massiv, verputztes Ziegelmauerwerk. Neubau: siehe Projektbeschreibung. 0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle siehe Punkt 0.1.1 0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen siehe Punkt 0.1.1 0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportbeschränkungen Es werden bauseits keine Transporteinrichtungen zur Verfügung gestellt. 0.1.7 Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser Baustrom und Bauwasser werden durch den AG an den hierfür vorgesehenen Übergabepunkten bereitgestellt. Die Kosten des verbrauchsabhängigen Baustrom- und Bauwasserverbrauchs trägt der AG. Sämtliche ab den Übergabepunkten erforderlichen Zuführungsleitungen, Kabel, Unterverteilungen, Schutz- und Schaltgeräte sowie Anschlüsse bis zu den jeweiligen Verbraucher- und Verwendungsstellen sind vom AN bereitzustellen, vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten zurückzubauen und, soweit in den Einzelpositionen nicht anders geregelt, in die Einheitspreise einzurechnen. Der AN hat für die ordnungsgemäße und schadlose Ableitung der im Rahmen seiner Leistungen anfallenden Wässer zu sorgen. Soweit für eine temporäre Einleitung in das vorhandene Kanalnetz oder sonstige Einleitstellen Genehmigungen, Zustimmungen oder Anzeigen erforderlich sind, sind die hierfür erforderlichen Anträge und Unterlagen durch den AN rechtzeitig zu erstellen, einzureichen und mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Behördliche bzw. vom Netzbetreiber erhobene Genehmigungs- und Einleitungsgebühren trägt der AG. Eigene Aufwendungen des AN für Antragstellung, Bearbeitung und Abstimmung sind in die Einheitspreise einzurechnen. Abweichende oder ergänzende Regelungen in den Einzelpositionen, insbesondere zur offenen Wasserhaltung, bleiben unberührt. 0.1.8 Baustelleneinrichtungsflächen Für die Baustelleneinrichtung und die Zwischenlagerung von Baustoffen und Aushub steht ein eingegrenzter Bereich zur Verfügung. Aufenthalts- und Gerätecontainer sind durch den AN eigenverantwortlich auf den dafür vorgesehenen Flächen zu errichten. Lage und Größe der zur Verfügung stehenden Flächen sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Der AN hat den Bereich seiner Baustelleneinrichtung in sauberem Zustand zu halten. Die Flächen sind, falls erforderlich, täglich zu reinigen. Alle Auftragnehmer haben alle bei ihren Arbeiten anfallenden Verunreinigungen sowie allen Schutt und Müll, alles Verpackungsmaterial usw. unmittelbar nach Beendigung der täglichen Arbeit abzufahren. Sollten Firmen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist die Bauleitung des AG nach einmaliger schriftlicher Aufforderung mit Fristsetzung berechtigt, die Schuttbeseitigung durch einen Dritten zu Lasten des Verursachers zu veranlassen. Der Schutt ist entsprechend den gültigen Richtlinien und Vorschriften zu sortieren. 0.1.9 Baugrund 0.1.10 Grundwasser Der den Vergabeunterlagen beigefügte Geotechnische Bericht ist bei der Kalkulation und Ausführung der Erd-, Gründungs- und Wasserhaltungsarbeiten zu berücksichtigen. 0.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften Bei allen Arbeiten sind die jeweils gültigen Bestimmungen der örtlichen Aufsichtsbehörden sowie die einschlägigen Bestimmungen des Umweltschutzes zu beachten und einzuhalten. 0.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung Bei Rückbau-, Erd- und Bauarbeiten anfallende Abfälle und mineralische Materialien sind entsprechend den jeweils geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen, insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), zu erfassen, getrennt zu halten, zu verwerten bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen. Unterschiedliche Abfall- und Materialfraktionen dürfen nicht unzulässig miteinander vermischt werden. Die Verwertung bzw. Entsorgung sämtlicher Abfälle erfolgt durch den AN, soweit in den Einzelpositionen nichts Abweichendes geregelt ist. Sämtliche Kosten für Sammlung, Behälter, Laden, Transport, Annahme, Verwertung und Entsorgung sowie die erforderliche Dokumentation sind in die jeweiligen Einheitspreise einzurechnen, soweit sie nicht gesondert ausgeschrieben sind. Mineralische Ersatzbaustoffe bzw. Bodenmaterial sind entsprechend den Ergebnissen der vorliegenden bzw. baubegleitenden Untersuchungen und der jeweils maßgebenden gesetzlichen Regelungen einzustufen. Für Bodenaushub sind die im Baugrundgutachten enthaltenen umwelttechnischen Einstufungen als Orientierungswerte zu berücksichtigen. Die endgültige Zuordnung der Aushubmassen erfolgt entsprechend den Ergebnissen der baubegleitenden Haufwerksbeprobungen und Deklarationsanalysen. Die Zulässigkeit des vorgesehenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsweges ist durch den AN vor Abtransport nachzuweisen. Die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Entsorgung ist durch geeignete Annahme-, Wiege-, Übernahme- bzw. Entsorgungsnachweise zu dokumentieren. Die Nachweise müssen eine eindeutige Zuordnung zu den jeweiligen Materialchargen bzw. Haufwerken ermöglichen und sind dem AG unaufgefordert zu übergeben. Abfallerzeuger ist der Bauherr mit der bei der zuständigen Behörde registrierten Betriebsstätte. 0.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle Lärm und erschütterungsintensive Arbeiten sind vor Ausführung mit dem Bauherrn und der Bauleitung frühzeitig terminlich abzustimmen. 0.1.14 Schutzmaßnahmen Alle Anforderungen des SiGe-Plans sind einzuhalten. Bei den Arbeiten ist darauf zu achten, dass der Bestand während des Transportes und des Einbaus zu schützen ist. Schutzmaßnahmen müssen einkalkuliert werden und werden nicht gesondert vergütet. Das Absperren von Gefahrenbereichen liegt in der Verantwortung des AN. 0.1.15/16 Hindernisse und Leitungen Im Bestandgebäude verlaufen viele Leitungen und Rohre. Diese werden teilweise im Rahmen der Sanierungsmaßnahme an die neue Planung angepasst. Leitungen im Boden werden im Zuge der Baufeldfreimachung entfernt oder verlegt. Ein Medienkanal an der Nordseite des Bestandsgebäudes wird dabei abgebrochen. Bisher unentdeckte Leitungen oder andere Hindernisse im Boden können nicht ausgeschlossen werden. 0.1.17 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle s.o. 0.1.15/16 0.1.18 Kampfmittel Der Baubereich ist gemäß vorliegenden Belastungskarten teilweise als Kampfmittelverdachtsfläche (Hohlform/Grube) ausgewiesen. Nach der vorliegenden behördlichen Bewertung bestehen gegen die Durchführung der geplanten Baumaßnahme keine Bedenken. Aufgrund der Art des luftbildsichtig erkennbaren Verdachts und fehlender bekannter Einzelfunde werden im betreffenden Bereich derzeit keine Kampfmittel vermutet. Werden während der Bauarbeiten Gegenstände oder Auffälligkeiten festgestellt, die auf Kampfmittel hindeuten können, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich unverzüglich einzustellen, der Bereich ist zu sichern und die zuständige Behörde sowie der AG sind unverzüglich zu informieren. 0.1.19 Maßnahmen nach Baustellenverordnung Der AN muss den Baustellenbereich während seiner Arbeiten nach Erfordernis, den Sicherheitsvorschriften und UVV sichern. Ergänzend zu den Regelungen unter 0.1.8 hat der AN die durch seine Leistungen verursachten Verunreinigungen laufend zu beseitigen und die von ihm beanspruchten Arbeits- und Verkehrsbereiche in verkehrssicherem Zustand zu halten. Der AG setzt einen Sicherheits - und Gesundheitsschutz- Koordinator ein. 0.1.20 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer -/- 0.1.21 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen Bestandsgebäude: Siehe Schadstoffgutachten für das Bestandsgebäude. Im Rahmen der orientierenden Bauschadstoffuntersuchung wurden keine asbesthaltigen Baustoffe festgestellt. Nachgewiesen wurden jedoch PAK-belastete bzw. teerhaltige Materialien (insbesondere Bergmannrohre und Dachabdichtungen), alte Mineralwolle mit lungengängigen WHO-Fasern sowie schwermetallhaltige, insbesondere bleihaltige Farbanstriche. Die Untersuchung der mineralischen Bausubstanz ergab Schadstoffgehalte, die bei Aufbereitung bzw. Verwertung des anfallenden mineralischen Abbruchmaterials entsprechend den Vorgaben des Schadstoffgutachtens und der geltenden abfallrechtlichen Regelungen zu berücksichtigen sind. Baugrund: Siehe Geotechnischer Bericht. Die orientierenden umwelttechnischen Untersuchungen ergaben für die untersuchten Tragschichten eine Einstufung als BM-0/BG-0. Die untersuchten anthropogenen Auffüllungen wurden aufgrund erhöhter Quecksilbergehalte vorläufig als BM-F0/BG-F0** eingestuft. Der untersuchte Geschiebemergel wurde aufgrund erhöhter Sulfatgehalte im Eluat vorläufig als BM-F3/BG-F3 eingestuft. Die Einstufungen stellen Orientierungswerte dar und dürfen nicht pauschal auf sämtliche Aushubmassen übertragen werden. Für die endgültige Zuordnung und Festlegung des Verwertungs- bzw. Entsorgungsweges sind baubegleitend repräsentative Haufwerksbeprobungen und Deklarationsanalysen durchzuführen. 0.1.22 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten Baufeldfreimachung und Baumfällungen. 0.1.23 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle Während der Rohbauarbeiten finden weitere Arbeiten im oder am Gebäude statt. Alle Arbeiten sind eng mit den Beteiligten zu koordinieren. Es kann nicht unterbrechungsfrei gearbeitet werden. Bei den Arbeiten des AN ist von einer gestückelten Ausführung mit Unterbrechungen auszugehen. 0.2. Angaben zur Ausführung 0.2.0 Baustellendaten Raumhöhen und einschränkende Maße sind den Grundrissen / Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen 0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte Der allgemeine Bauablauf ist wie folgt : Errichtung Neubau Inbetriebnahme Neubau Abbruch Anbau und Umbau Bestandsgebäude 0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung Die Arbeiten finden bei laufenden Betrieb des Kryolagers (Bestandsbau) statt. siehe auch Punkt 0.1.4/5 und 0.1.13. Die Arbeiten erfolgen teilweise in zeitlich voneinander getrennten Arbeitsabschnitten und sind mit dem laufenden Betrieb des Kryolagers sowie den Leistungen anderer Unternehmer zu koordinieren. Die aus dem in den Vergabeunterlagen dargestellten Bauablauf und den beschriebenen Arbeitsabschnitten erkennbaren Unterbrechungen und Erschwernisse sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Hieraus erforderliche, bei Angebotsabgabe erkennbare zusätzliche Anfahrten, Materialtransporte und Umsetzvorgänge sind in die Einheitspreise einzurechnen. 0.2.3 Vorgaben, die sich aus dem SiGe-Plan gemäß Baustellenverordnung ergeben -/- 0.2.4 Art und Umfang von Leistungen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz -/- 0.2.5 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen -/- 0.2.6 besondere Anforderung an Baustelleneinrichtung siehe 0.1.8 0.2.7 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten -/- 0.2.8 Mitbenutzung fremder Gerüste und Hebezeuge, Aufzüge und dergleichen durch den Auftragnehmer -/- 0.2.9 Vorhaltung Gerüste, Hebezeuge und dergleichen für andere Unternehmer -/- 0.2.10 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten R( ecycling -) Stoffen Siehe auch Dokument "Rezyclierte GK Kryolage" Die Verwendung von Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung ist zulässig bzw. vorgesehen, soweit dies nach den für das jeweilige Bauteil geltenden technischen Regelwerken, Expositionsklassen und statischen Anforderungen zulässig ist und in den Einzelpositionen keine abweichenden Anforderungen gestellt werden. Für WU-Bauteile und sonstige Bauteile mit besonderen Anforderungen ist die Eignung des vorgesehenen Betons für den jeweiligen Anwendungsfall nachzuweisen. Maßgebend sind die Anforderungen der jeweiligen Einzelpositionen. 0.2.11 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile -/- 0.2.12 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile -/- 0.2.13 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs - und Gütenachweise Es dürfen nur Bauprodukte, Baustoffe, Bauarten und Systeme verwendet werden, deren Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend den geltenden bauordnungsrechtlichen und technischen Anforderungen nachgewiesen ist. Soweit erforderlich, sind insbesondere Leistungserklärungen, CE-Kennzeichnungen, allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, allgemeine Bauartgenehmigungen, Europäische Technische Bewertungen, Prüfzeugnisse sowie sonstige Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweise vorzulegen. Die für die jeweilige Leistung erforderlichen Produktdatenblätter und Nachweise sind dem AG rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Einbau, zur Prüfung vorzulegen. Aus den Unterlagen muss eindeutig hervorgehen, dass die angebotenen bzw. vorgesehenen Produkte und Systeme die Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen.
03 Allgemeine technische Vertragsbedingungen
04 Verzeichnis Pläne und Anlagen Verzeichnis Pläne und Anlagen Ausführungspläne Architekt GRUNDRISSE 73_05_G-02 Baugrubenplan BE-Plan 73_05_G-01 Grundriss Untergeschoss 73_05_G00 Grundriss Erdgeschoss 73_05_DA Dachaufsicht SCHNITTE 73_05_S01 Schnitte A-A, D-D, E-E, F-F 73_05_S02 Schnitt B-B, Schnitt C-C ANSICHTEN 73_05_A01 Ansicht Nord -Ost 73_05_A02 Ansicht Süd-West DETAILS 73_05_DE 200 Bodenplatten 3_05 DE 300 Außenwandaufbau Lager EG 73_05 DE 301 Außenwandaufbau Bestand 73_05 DE 302 Außenwandeaufbauten Kellergeschoss 73_05 DE 303 Außenwandaufbauten Verbindungsbau 73_05 DE 313 V-Schnitt Sockel Lagegebäude 3_05_DE 400 Innenwand - Aufbauten UG 3_05_DE 500 Deckenaufbau ü. UG Schalpläne Tragwerksplanung ICL-KLH-5-TWP-SCH-ERD-XXX-003-01-P ICL-KLH-5-TWP-SCH-GRD-XXX-001-01-P ICL-KLH-5-TWP-SCH-UG1-XXX-002-01-P ICL-KLH-5-TWP-UEP-ERD-XXX-001-01-P Statische Berechnungen: 2026-08-07_ICL_Statik-LP4_Kryolager Baugrundgutachten / Geotechnischer Bericht: 25-119_Bga_Erweiterungsbau_Kryolager_UKH_Magdeburger_Str_Halle Schadstoffgutachten: Bericht -Halle, Magdeburger Straße 12, Erweiterungsbau Kryolager Bauschadstoffuntersuchung Anlage 1 Anlage 2 Statische Bemessung Verbau / Baugrube: - wird nachgereicht Brandschutzkonzept 25-12-09 UKH Kryolager BSK P25010-4 Angaben zur Verwendung recyklierter Gesteinskörnung Recyklierte GK Kryolager
04 Verzeichnis Pläne und Anlagen
04 Mauerarbeiten
04
Mauerarbeiten
Ausführungsbeschreibung Mauerarbeiten Ausführungsbeschreibung DIN 18330 Maurerarbeiten ----------------------------------------- Ausführungsbeschreibung DIN 18330 - Mauerarbeiten Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen - LB 012 Alle nachstehend vom Auftragnehmer geforderten Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet, soweit sie nicht in den nachfolgenden Positionen gesondert aufgeführt werden. Die Mauerarbeiten sind nach den Ausführungsunterlagen, der Tragwerksplanung, DIN 18330 sowie den geltenden technischen Regeln auszuführen. 1. Angaben zur Baustelle 1.1 Windeinwirkung Das Bauvorhaben befindet sich in Windzone 2. Die für die Bemessung maßgebenden Windbeanspruchungen sind gemäß Tragwerksplanung zu berücksichtigen. 1.2 Benachbarte Bauwerke Der Gebäudeteil "Lager" grenzt nicht unmittelbar an das Bestandsgebäude. Der Verbindungsbau grenzt an das Bestandsgebäude; innerhalb des Verbindungsbaus sind keine wesentlichen Mauerarbeiten vorgesehen. 1.3 Bestandsbauteile Im Bestandsgebäude sind vorhandene Fenster- und Türöffnungen teilweise auszumauern. Art, Dicke und Aufbau des Bestandsmauerwerks können örtlich variieren. Ausmauerungen sind hinsichtlich Steinart, Format und Wanddicke an den Bestand anzupassen. Die fertigen Wandflächen sind beidseitig bündig an die vorhandenen Wandflächen anzuschließen, soweit in den Einzelpositionen nicht anders angegeben. 2. Art und Ausführung des Mauerwerks 2.1 Untergeschoss Nichttragende innere Trennwände aus Kalksandsteinmauerwerk: Wanddicke: 17,5 cm Kalksandstein-Plansteine Druckfestigkeitsklasse 12 Rohdichteklasse 1,8 Ausführung mit Dünnbettmörtel Anschluss an Stahlbetonwände und -stützen oberer Anschluss gleitend bzw. verformbar Die nichttragenden Wände sind so an die Stahlbetondecken anzuschließen, dass Deckendurchbiegungen keine unzulässigen Lasten in das Mauerwerk einleiten. 2.2 Erdgeschoss - Lagerbereich Tragende Außenwände aus Lehmblocksteinen: Wanddicke: 30 cm Anwendungsklasse gemäß Einzelposition Mauermörtel gemäß Einzelposition Auflagerung auf feuchtebeständiger Kimmschicht oberer Abschluss unter Stahlbeton-Ringbalken Die Mauerkrone des Lehmsteinmauerwerks ist eben und vollflächig als Auflager für den Stahlbeton-Ringbalken herzustellen. Vor Herstellung des Ringbalkens ist auf der Mauerkrone eine geeignete, auf das Lehmsteinmauerwerk abgestimmte mineralische Ausgleichs- und Schutzschicht herzustellen. Diese muss vor dem Betonieren ausreichend erhärtet sein. Ein unmittelbares Eindringen von Zementleim bzw. Anmachwasser aus dem Frischbeton in das Lehmsteinmauerwerk ist zu verhindern. Die Ausbildung des Anschlusses darf die statisch erforderliche Kraftübertragung zwischen Lehmsteinmauerwerk und Stahlbeton-Ringbalken nicht beeinträchtigen. Durchgehende gleitfähige Trennlagen zwischen Mauerwerk und Ringbalken, insbesondere PE-Folien, dürfen nur ausgeführt werden, wenn diese in der Tragwerksplanung ausdrücklich vorgesehen bzw. vom Tragwerksplaner freigegeben sind. 2.3 Ausmauerungen im Bestand Mauersteine und Formate sind hinsichtlich Materialeigenschaften, Abmessungen und Mauerwerksdicke an das vorhandene Mauerwerk anzupassen. Erforderliche Verzahnungen bzw. geeignete Anschlüsse an das Bestandsmauerwerk sind entsprechend den Einzelpositionen herzustellen. 3. Wandanschlüsse und Wandabschlüsse Anschlüsse der nichttragenden KS-Wände an Stahlbetonwände und -stützen sind entsprechend der Ausführungsplanung mit geeigneten Mauerwerksankern bzw. Anschlussankern herzustellen. Obere Anschlüsse der nichttragenden KS-Wände an Stahlbetondecken sind gleitend und verformbar auszubilden. Die nach Tragwerksplanung zu erwartenden Deckendurchbiegungen dürfen keine unzulässigen vertikalen Lasten auf die nichttragenden Wände übertragen. Anschlüsse, die aufgrund unterschiedlicher Baustoffe oder Bauteilverformungen Bewegungen aufnehmen müssen, dürfen nicht kraftschlüssig vermauert werden. 4. Kimmschicht, Feuchte- und Witterungsschutz Lehmsteinmauerwerk Unter den Lehmblockstein-Außenwänden ist die in den Einzelpositionen beschriebene feuchtebeständige Kimmschicht herzustellen. Das Lehmsteinmauerwerk ist dauerhaft gegen Feuchteeintrag aus angrenzenden Bauteilen zu schützen. Die erforderlichen horizontalen und seitlichen Abdichtungen bzw. Abdichtungsanschlüsse werden entsprechend den hierfür vorgesehenen Positionen des Leistungsbereiches Abdichtungsarbeiten ausgeführt. Lehmblocksteine und Lehmsteinmauerwerk sind während Transport, Lagerung und Ausführung sowie bis zur Herstellung des endgültigen Witterungsschutzes besonders vor Niederschlag, Spritzwasser, aufsteigender Feuchtigkeit und sonstiger Durchfeuchtung zu schützen. Lehmblocksteine sind trocken, gegen Bodenfeuchte geschützt und witterungsgeschützt zu lagern. Verpackungen bzw. Abdeckungen sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser nicht eindringen kann und eine ausreichende Belüftung gewährleistet bleibt. Bei Niederschlag dürfen Mauerarbeiten mit Lehmblocksteinen nicht ausgeführt werden, sofern eine Durchfeuchtung der Steine oder des hergestellten Mauerwerks nicht durch geeignete Schutzmaßnahmen sicher verhindert wird. Frisch hergestelltes sowie noch nicht dauerhaft gegen Witterung geschütztes Lehmsteinmauerwerk ist bei Arbeitsunterbrechungen und nach Arbeitsende durch geeignete, standsicher befestigte Abdeckungen vor Niederschlag zu schützen. Insbesondere sind Mauerkronen und sonstige horizontale oder geneigte Flächen so abzudecken, dass Niederschlagswasser weder unmittelbar noch seitlich in das Lehmsteinmauerwerk eindringen kann. Abdeckungen sind mit ausreichendem seitlichem Überstand auszubilden und gegen Wind zu sichern. Niederschlagswasser aus angrenzenden Bauteilen, Gerüsten, Abdeckungen oder Dachflächen darf nicht auf oder gegen das Lehmsteinmauerwerk geleitet werden. Durchfeuchtete Lehmblocksteine dürfen nicht vermauert werden. Durchfeuchtetes Mauerwerk ist vor der Weiterbearbeitung ausreichend austrocknen zu lassen. Durch unsachgemäße Lagerung oder unzureichenden Witterungsschutz geschädigte Lehmblocksteine bzw. geschädigte Bereiche des Mauerwerks sind auf Kosten des AN auszutauschen bzw. fachgerecht wiederherzustellen. Sämtliche für den vorstehenden Witterungs- und Feuchteschutz erforderlichen Abdeckungen, Schutzfolien, Befestigungen und sonstigen Hilfsmittel einschließlich Herstellen, Vorhalten, Umsetzen und Entfernen sind in die Einheitspreise der Lehmsteinmauerwerksarbeiten einzukalkulieren. 5. Öffnungen, Leibungen und Einbauteile Leibungen von neu hergestellten bzw. veränderten Tür- und Fensteröffnungen im Bestandsmauerwerk sind einschließlich erforderlicher Beimauerungen an den Bestand anzupassen. Für Öffnungen im Bestandsmauerwerk sind, soweit in den Einzelpositionen vorgesehen, Stahlprofile als Stürze einschließlich der statisch erforderlichen Lagerungen und Verbindungsteile einzubauen. Art, Abmessungen und Ausbildung der Stahlprofile und Auflager richten sich nach Tragwerks- und Ausführungsplanung. Erforderliche Putzträger im Bereich der Stahlbauteile und Materialübergänge sind gemäß Einzelpositionen auszuführen. 6. Oberflächen Mauerwerksflächen, die nachfolgend verputzt werden, sind entsprechend den Anforderungen des vorgesehenen Putzsystems herzustellen. Die Lehmsteinwände erhalten raumseitig das in den Ausbaupositionen vorgesehene Putzsystem. Die Anforderungen des Lehmstein- und Putzsystems an Untergrund, Fugenbild und Oberflächenbeschaffenheit sind einzuhalten. 7. Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz Anforderungen an Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz ergeben sich aus den Ausführungsunterlagen und den Einzelpositionen. Soweit keine Anforderungen an den Feuerwiderstand der Mauerwerkswände gestellt werden, gelten keine über die allgemeinen bauordnungsrechtlichen Anforderungen hinausgehenden Anforderungen. 8. Gerüste, Arbeitsbühnen und Hebezeuge Vom AG werden keine Hebezeuge zur Verfügung gestellt. Transport, Abladen sowie horizontale und vertikale Förderung der Baustoffe und Bauteile bis zum jeweiligen Einbauort sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, soweit hierfür keine gesonderten Positionen vorgesehen sind. Vom AG werden keine Arbeits-, Schutz-, Fang- oder sonstigen Gerüste und Arbeitsbühnen für die eigenen Leistungen des AN zur Verfügung gestellt. Sämtliche für die sichere und ordnungsgemäße Ausführung der eigenen Leistungen des AN erforderlichen Gerüste, Arbeitsbühnen und sonstigen Hilfskonstruktionen sind einschließlich Auf-, Um- und Abbau sowie Vorhaltung in die Einheitspreise einzukalkulieren, sofern hierfür keine gesonderte Leistungsposition vorgesehen ist. Dies gilt ausdrücklich auch für Gerüstleistungen, die aufgrund ihrer Höhe, Ausführung oder Beanspruchung nach DIN 18330 nicht als Nebenleistung gelten. Geschosshöhe UG: von OK Roh-Bodenplatte bis OK Rohdecke ü. UG = 3,90m GEschosshöhe EG: von OK Roh-Decke ü. UG bis OK Ringbalken = 3,80 m Gegebenenfalls gesondert ausgeschriebene Gerüste für die gewerkeübergreifende Nutzung entbinden den AN nicht von der Bereitstellung der für seine eigenen Arbeiten erforderlichen Hilfs- und Arbeitsgerüste, sofern in den Einzelpositionen nichts anderes angegeben ist. 9. Abrechnung und Nebenarbeiten Erforderliche Zuschnitte, Passstücke, Höhenausgleiche, Anschlüsse und sonstige für eine fachgerechte Herstellung des Mauerwerks erforderliche Nebenarbeiten sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Ausführungsbeschreibung Mauerarbeiten
04.01 Vorbereitende Arbeiten und Abbruch
04.01
Vorbereitende Arbeiten und Abbruch