Bodenbelagarbeiten
Umbau und Umnutzung Stadtbach 21 zu KITA/KIGA
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bis
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
BAUBESCHREIBUNG ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Baustromverteiler müssen mindestens der Schutzart IP 43, die ggf. dazu gehörenden Messeinrichtungen IP 54 entsprechen 3. Angaben zur Ausführung Allgemeines Baustelleneinrichtung auf Grasnarbe oder Humus ist nicht gestattet. Die Kronen- und Wurzelbereiche von Bäumen sind frei zu halten. Das gilt auch für Materiallagerungen. Vorhandene Grenzsteine und Vermessungsmarkierungen sind mit Beginn der Arbeiten im Zuge der Baustelleneinrichtung bis zum Räumen der Baustelleneinrichtung zu sichern. Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über den Verlauf von Leitungen, Kabel usw. (unter- und überirdisch) zu informieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen. Werden durch die Baustelleneinrichtung Rechte Dritter - insbesondere von Nachbarn - für die Dauer der Bauarbeiten oder vorübergehend und kurzfristig beeinträchtigt, ist der Bauherr oder die Bauleitung unverzüglich zu informieren. Das gilt auch im Zweifel über das Vorliegen von Rechten oder bei zu vermutenden Beeinträchtigungen bzw. bei Beschädigung vorhandener Bauwerke oder Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Winterschäden zu treffen. Dazu gehört auch die ggf. erforderliche Kontrolle der Baustelle, insbesondere der Schutz der Messeinrichtungen unabhängig von deren Rechtsträgerschaft. Beim Abbau der Baustelleneinrichtung ist zu beachten: Der Auftraggeber ist über den beabsichtigten Abbau der Baustelleneinrichtung oder von wesentlichen Teilen derselben zu informieren. Nicht mehr benötigte Teile der Baustelleneinrichtung sind unverzüglich zu entfernen. Nach Abbau der Baustelleneinrichtung sind das dafür benötigte Gelände bzw. die genutzten baulichen Anlagen und Gebäude in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, soweit technisch möglich und falls nichts anderes vereinbart ist. Werden öffentliche Flächen über das vorgesehene Maß hinaus (zeitlich oder räumlich) auf Veranlassung des Auftragnehmers in Anspruch genommen, hat dieser die entsprechende Abstimmung mit den Behörden vorzunehmen (z.B. Sondernutzungserlaubnis nach StVO) und die erhöhten Gebühren zu tragen. 4. Angaben zur Abrechnung In den Preis einzurechnen sind Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung, soweit sie nicht vom Auftragnehmer zu tragen sind. Vom Auftraggeber zu tragende Gebühren im Zusammenhang mit der beschriebenen Baustelleneinrichtung werden gegen Nachweis erstattet. 5. Sonstige Angaben Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
BAUBESCHREIBUNG
BAUBESCHREIBUNG ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN BODENBELAGARBEITEN 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2. Angaben zur Baustelle Allgemeine Angaben Es gibt folgende nicht gegen Absturz gesicherte Absturzkanten und Öffnungen: Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Untergeschoss, Erdgeschoss 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. Die Wahl des Klebers bleibt dem Auftragnehmer überlassen, wenn im Leistungstext kein bestimmter Kleber vorgegeben ist. Die Klebstoffe sind nach den Verarbeitungsvorschriften der Hersteller zu verarbeiten. Es dürfen nur Vorstriche und Kleber verwendet werden, die zu den Ersatzstoffen nach TRGS 610 zählen. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Beim Einbau von Holzspanplatten auf alte Dielenböden ist auf einen ausreichenden Randabstand zwischen Fußboden und Wand zu achten. Er soll 2 mm je m Raumtiefe betragen, mindestens jedoch 10 mm. Die Lüftung der vorhandenen Holzbalkendecke muss in jedem Gefach garantiert sein Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen. Oberflächenfertige Laminate sind mit besonderer Vorsicht einzubauen. Kratzer und Eindrücke gelten als wesentliche Mängel. Wenn für längenorientierten Beläge wie Laminatböden oder Beläge mit längenorientierten Mustern im Leistungstext keine Verlegerichtung vorgegeben ist, ist diese vor Beginn der Verlegung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Das Verlegen von Streifen gemäß Abschnitt 3.4.7 Satz 2 ATV DIN 18365 ist nur zulässig, wenn dadurch zusätzlicher Verschnitt vermieden wird. Zu verlegendes Material innerhalb einer zusammenhängenden Fläche muss aus einer gemeinsamen Charge stammen. Ist es aus produkttechnischen Gründen unvermeidbar, dass leichte Struktur- und Farbunterschiede auftreten können, so ist der Auftraggeber vorher auf diesen Umstand hinzuweisen und um sein Einverständnis zu ersuchen. Nach Fertigstellung der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Liste über die verlegten Beläge, gegliedert nach Verwendungsort, Produktbezeichnung und Hersteller für spätere Nachbestellungen zu übergeben. Der Auftragnehmer hat die verlegten Beläge bis zur Abnahme gegen Beschädigung und Verschmutzung durch Abdecken mit Folie, Abdeckpapier oder dergleichen zu schützen. 5. Angaben zur Abrechnung 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhalten den Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung.
BAUBESCHREIBUNG
1 Baustelleneinrichtung
1
Baustelleneinrichtung
1._.01 Baustelleneinrichtung, Standard, Ausbau Einrichten der Baustelle für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen, außer den in den nachfolgenden Positionen gesondert beschriebenen Teilen der Baustelleneinrichtung. Zur Baustelleneinrichtung gehören auch: - alle zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften notwendigen Schutzvorkehrungen und Maßnahmen - alle notwendigen Tagesunterkünfte - alle erforderlichen Gerüste/Raumgerüste, für den Eigengebrauch bis 6.00 m über Gelände bzw. Fußboden sind mit einzurechnen. - Absturzsicherungen dürfen nicht aus dem Baukörper herausstehen, um Vermessungs-, Gerüst- und Ausbauarbeiten nicht zu behindern. Der Pauschalbetrag für das Einrichten der Baustelle wird anteilig in Höhe des Wertes des jeweils nachgewiesenen Einrichtungsstandes vergütet. Vorhalten der Baustelleneinrichtung für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen für die Dauer der vertraglich vereinbarten Bauzeit. Räumen der Baustelle von der Baustelleneinrichtung des AN nach Durchführung seiner Leistungen nach Beendigung der gesamten Baumaßnahme für sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen. Ausführung in Abstimmung mit der Objektüberwachung. Die Baustelleneinrichtung beinhaltet des Weiterem die gesamte Einrichtung der Baustelle mit allen erforderlichen Baumaschinen, Geräten, Baukran, und sonstigen Hebezeugen, Treppengerüste, Absturzsicherungen, Werkzeugen, Hilfsmittel.
1._.01
Baustelleneinrichtung, Standard, Ausbau
1,00
psch
2 Vorbereitende Arbeiten
2
Vorbereitende Arbeiten
2._.01 Estrich, Restfeuchtemessung Restfeuchtemessung pro Messpunkt, mittels der CM-Messmethode, einschl. Erstellen eines Messprotokolls. Mindestens 1 Stück
2._.01
Estrich, Restfeuchtemessung
1,00
St
2._.02 Unterboden, grobe Verschmutzungen, reinigen Unterboden von groben Verschmutzungen durch Bauschutt, Mörtel- und Farbreste reinigen, einschl. Entsorgung des Abfalls. Achtung: Einfache Reinigungsmaßnahmen sind Nebenleistungen gemäß VOB! Die hier beschriebene Leistung ist die Reinigung von grobem Schmutz und sonstigen Rückständen und daher besondere Leistungen gemäß VOB.
2._.02
Unterboden, grobe Verschmutzungen, reinigen
25,00
m2
2._.03 Randstreifen entfernen Randstreifen und Überstände aus Abdichtungs- oder Dämmmaterial entfernen, inkl. Entsorgung und Deponiegebühr.
2._.03
Randstreifen entfernen
50,00
m
2._.04 Zementestrich schleifen, bürsten, saugen Zementestrich abschleifen, inkl. Bürsten und Absaugen.
2._.04
Zementestrich schleifen, bürsten, saugen
570,00
m2
2._.05 Schließen von Schwind- und Arbeitsfugen Fachgerechtes Schließen von Schwind-, Arbeitsfugen und Rissen im Untergrund mit einem entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS oder gleichwertig emissionsarmen 2-K-Spezialharz, einschließlich Einschneiden, Säubern und Einlegen von Wellenverbindern, und anschließendem Abstreuen mit geeignetem Quarzsand, Verarbeitung gemäß Herstellerangaben. Überschüssigen Quarzsand nach Aushärtung absaugen. Hersteller / Typ: .......................................................
2._.05
Schließen von Schwind- und Arbeitsfugen
20,00
m
2._.06 Vorstrich/Grundierung Unterboden reinigen, absaugen und mit einer lösemittelfreien, entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS oder gleichwertig emissionsarmen Dispersions-Spezial- Grundierung als Haftbrücke gemäß Herstellerangaben vorstreichen. Hersteller / Typ: .......................................................
2._.06
Vorstrich/Grundierung
570,00
m2
2._.07 Schließen von Löchern und Unebenheiten Löcher und Unebenheiten bis 10 mm ausgleichen mit einer zementären, standfesten, entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS oder gleichwertig emissionsarmen und caseinfreien Spachtelmasse, sowie nachfolgendes Vorstreichen zur Erzielung der Haftung nachfolgender Spachtelschichten mit einer lösemittelfreien, entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS oder gleichwertig emissionsarmen Dispersions-Spezial-Grundierung. Hersteller / Typ Spachtelmasse: ....................................................... Hersteller / Typ Grundierung: .......................................................
2._.07
Schließen von Löchern und Unebenheiten
30,00
m2
2._.08 Anspachteln Übergänge, bis 10mm Übergänge bis 10 mm ausgleichen mit einer zementären, standfesten, entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS oder gleichwertig emissionsarmen und caseinfreien Spachtelmasse, sowie nachfolgendes Vorstreichen zur Erzielung der Haftung nachfolgender Spachtelschichten mit einer lösemittelfreien, entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS oder gleichwertig emissionsarmen Dispersions-Spezial- Grundierung. Hersteller / Typ Spachtelmasse: ....................................................... Hersteller / Typ Grundierung: .......................................................
2._.08
Anspachteln Übergänge, bis 10mm
20,00
m
2._.09 Spachteln im Rakelverfahren Ganzflächiges Spachteln des Untergrundes mit einer stuhlrollengeeigneten, zementären, selbstverlaufenden, entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS oder gleichwertig emissionsarmen und caseinfreien Spachtelmasse in der Rakeltechnik gemäß Herstellerangaben. Schichtdicke mindestens 2 mm. Entlüften der frisch eingebrachten Spachtelschicht mit einer Stachelwalze zur Erzielung einer optimalen Oberfläche. Zwischenschliff der gespachtelten Flächen mit einer geeigneten Einscheibenmaschine, danach gründliches Reinigen mit einem geeigneten Industriestaubsauger. Hersteller / Typ: .......................................................
2._.09
Spachteln im Rakelverfahren
570,00
m2
2._.10 Zementestrich, schnellhärtend, 45 mm, C25, F4, Verbundestrich, Treppe Zement-Verbundestrich, schnellbindend, als Höhenausgleich; inkl. Haftbrücke und Glätten der Estrichoberfläche. Estrich: Zementestrich Besondere Eigenschaften: schnellhärtend Bindemittel: ..... Zuschläge: ..... Estrichausführung: Verbundestrich Festigkeitsklasse: C25 Biegezugfestigkeit: min. F4 Begehbarkeit: ..... Belegreife: ..... Dicke Estrich: 45 mm Oberfläche: geglättet Verlegort: Treppenstufen und Treppenpodest, umlaufender Stahlrahmen bauseits Angeb. Fabrikat: ..........
2._.10
Zementestrich, schnellhärtend, 45 mm, C25, F4, Verbundestrich, Treppe
10,00
m2
2._.11 Trockenestrich, Verbundplatte GF+MW, 45 mm, Treppe Trockenestrich als Verbundelemente aus zwei Gipsfaserplatten, mit Stufenfalz, einschl. Mineralwolleplatten als Trittschalldämmung, inkl. Randstreifen auf vorhandene, planebene und tragfähige Holzbalken- oder Massivdecke. Deckensystem: ..... Konstruktionshöhe: 45 mm Art der Platte: Verbundplatte Art der Platte, Trockenestrich: Gipsfaserplatte Anzahl Plattenlagen: 2-lagig Ausführung: mit Stufenfalz Dicke Platte: 15 mm Trittschalldämmung: Mineralwolleplatten Dicke Platte: 15 mm Zusammendrückbarkeit: 2 mm Baustoffklasse (DIN 4102-1): A Feuerwiderstandsklasse (DIN EN 13501-2): REI 90 Zul. Punktlast: 1 kN Angeb. Fabrikat: .......... Verlegort: Treppenstufen und Treppenpodest, umlaufender Stahlrahmen bauseits
2._.11
Trockenestrich, Verbundplatte GF+MW, 45 mm, Treppe
E
10,00
m2
3 Bodenbelagarbeiten
3
Bodenbelagarbeiten
3.1 Kautschuk Bodenbelag
3.1
Kautschuk Bodenbelag
3.2 Kautschuk Wandbelag, Sockelleisten
3.2
Kautschuk Wandbelag, Sockelleisten
3.3 Vinyl Bodenbelag
3.3
Vinyl Bodenbelag
4 Reinigung
4
Reinigung
4._.01 Erstreinigung/Erstpflege Kautschukbelag Erstreinigung und Erstpflege von Bodenbelag aus Kautschuk nach der Verlegung. Sofern kein starker Baustellenschmutz vorhanden ist, kann direkt mit der Unterhaltsreinigung begonnen werden. Bei starker Baustellenverschmutzung maschinelles Nassscheuern unter Verwendung eines Aktiv- bzw. Mikrofaserpads oder eines roten Pads. Nach dem Absaugen der Schmutzflotte mittels Nasssauger erneut mit klarem Wasser nassscheuern und absaugen oder scheuersaugen. Erstpflege/Wischpflege: Nach der Erstreinigung wird ein geeignetes Wischpflegemittel im Nasswisch-Verfahren gleichmäßig aufgetragen. Der getrocknete Wischpflegefilm kann unter Verwendung eines geeigneten Polierpads poliert werden (Einscheibenpoliermaschine mit Umdrehungszahlen zwischen 1000 - 1500 U/Min. verwenden). Die Empfehlungen der Belags- und Reinigungsmittelhersteller sind zu beachten! Hersteller / Typ: .......................................................
4._.01
Erstreinigung/Erstpflege Kautschukbelag
570,00
m2
5 Schutzabdeckung
5
Schutzabdeckung
5._.01 Schutz des Bodenbelages Lückenloses, dauerhaftes und lagegesichertes Abdecken vorbenannter Bodenbeläge zum Schutz vor schädigenden Einwirkungen aus dem weiteren Baugeschehen mit dafür geeigneten Materialien, sowie anschließendes fachgerechtes Entsorgen dieser, inkl. Entfernung der Abdeckung auf Anordnung der Bauleitung . Ausführung nur auf besondere Anordnung der Bauleitung. Abdeckmaterial: '....................................................'
5._.01
Schutz des Bodenbelages
575,00
m2
6 Fugen, Abdichtung
6
Fugen, Abdichtung
6._.01 Verfugung Sockelausbildung mit Belagstreifen Aufziehen und Ausfugen des Übergangs vom Bodenbelag zur Sockelausbildung mit Bodenbelag zur Wand sowie Ausfugen der Gehrungsschnitte an ausgeformten Innen- und Außenwinkeln mit geeigneter dauerelastischer, silikonfreier 1-K Fugenmasse mit einer Shore Härte von 70-80 Shore A nach ISO 7619, ohne zusätzlich erforderliche Versiegelung, abgestimmt auf den Bodenbelag der Vorpositionen, nach Verlegeempfehlung des Belagsherstellers. Hersteller / Typ: '....................................................'
6._.01
Verfugung Sockelausbildung mit Belagstreifen
70,00
m
6._.02 Türzargen mit 1-K Fugenmasse Türzargen mit geeigneter dauerelastischer, silikonfreier 1-K Fugenmasse mit einer Shore Härte von 70-80 Shore A nach ISO 7619, ohne zusätzlich erforderliche Versiegelung, abgestimmt auf den Bodenbelag der Vorposition, nach Empfehlung des Herstellers verfugen. Hersteller / Typ: .......................................................
6._.02
Türzargen mit 1-K Fugenmasse
40,00
St
6._.03 Verbundabdichtung, W2-I hoch, Polymerdispersion, Boden/ Wand Verbundabdichtung, Polymerdispersion, auf Boden- und Wandflächen in Feuchträumen, unter vorher beschriebenen Bodenbelägen, im Roll- oder Spachtelverfahren zweilagig kreuzweise aufbringen. Zur Kontrolle erfolgt der zweite Auftrag in einer Kontrastfarbe. Wassereinwirkungsklasse: W2-I Trockenschichtdicke: mind. 0,5 mm Verbrauch :'....................................................' Art der Abdichtung/Material: DM (Polymerdispersion) Untergrund : Zement-/Gipsestrich, Gipskarton Einbauort : Sanitär Kinder Obergeschoss Angeb. Fabrikat :'....................................................'
6._.03
Verbundabdichtung, W2-I hoch, Polymerdispersion, Boden/ Wand
30,00
m2
6._.04 Wannendichtungsband Duschwanne Wannendichtungsband vierseitig, an die vorhandene Duschwanne anbringen und fachgerecht an der aufgehenden Wand und Boden befestigen. Die Wand- und Bodenabdichtung wird über das Wannendichtungsband geführt. Angeb. Fabrikat :'....................................................'
6._.04
Wannendichtungsband Duschwanne
5,00
m
6._.05 Versiegelung Sockelleiste, Bodenbelag Versiegelung der Anschlussfuge der Sockelleiste zum Fußbodenbelag. Material: Silikon Farbe: ..... Angeb. Fabrikat: .....
6._.05
Versiegelung Sockelleiste, Bodenbelag
120,00
m
6._.06 Fugenverschluss an Zarge, Silikon Fugenverschluss zwischen Fußbodenbelag und Zarge, bzw. Zarge und Sockelleiste mit Hinterfüllung der Fugen. Material: Silikon Farbe: ..... Fugenbreite: 6 - 8 mm Angeb. Fabrikat: .....
6._.06
Fugenverschluss an Zarge, Silikon
50,00
St
7 Taglohnarbeiten Die VOB Teil B gilt uneingeschränkt. Zuschläge für etwaige Nacht-, Samstags und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten, die An- und Abfahrtszeiten, sowie alle für die Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geratevorhaltekosten einzukalkulieren. In den Stundenlohnarbeiten sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn schriftlich auf vorgegebenem Formular vereinbart wurden. Die Einheitspreise für die im Leistungsverzeichnis nicht festgelegten Leistungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Die Arbeiten werden nur entsprechend der notwendigen Qualifikation vergütet, unabhängig davon wer sie ausführt. Die angegebene Zahl von Stunden bedingt die Anerkenntniss des AG. Eventuelle vereinbarte Nachlässe und Skonti gelten unverändert auch für Stundenlohnarbeiten. Der Auftragnehmer hat über die Stundenlohnarbeiten arbeitstägliche Stundenlohnzettel einzureichen. Er hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen.
7
Taglohnarbeiten Die VOB Teil B gilt uneingeschränkt. Zuschläge für etwaige Nacht-, Samstags und Feiertagsarbeiten sind ggf. gesondert nachzuweisen und werden nach den maßgeblichen Tarifen vergütet. In die Verrechnungssätze sind die Lohn- und Gehaltskosten, die An- und Abfahrtszeiten, sowie alle für die Arbeiten erforderlichen Maschinen und Geratevorhaltekosten einzukalkulieren. In den Stundenlohnarbeiten sind deshalb nur die auf der Baustelle anfallenden Stunden, nicht aber die Zeiten für die An- und Abfahrt anzugeben. Stundenlohnarbeiten werden nur vergütet, wenn sie als solche vor Beginn schriftlich auf vorgegebenem Formular vereinbart wurden. Die Einheitspreise für die im Leistungsverzeichnis nicht festgelegten Leistungen sind vor Ausführung zu vereinbaren. Die Arbeiten werden nur entsprechend der notwendigen Qualifikation vergütet, unabhängig davon wer sie ausführt. Die angegebene Zahl von Stunden bedingt die Anerkenntniss des AG. Eventuelle vereinbarte Nachlässe und Skonti gelten unverändert auch für Stundenlohnarbeiten. Der Auftragnehmer hat über die Stundenlohnarbeiten arbeitstägliche Stundenlohnzettel einzureichen. Er hat die Erstschrift der bescheinigten Stundenlohnzettel der Rechnung beizufügen.
7._.01 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Meister / Polier
7._.01
Stundensatz Meister
4,00
h
7._.02 Stundensatz Vorarbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Vorarbeiter
7._.02
Stundensatz Vorarbeiter
8,00
h
7._.03 Stundensatz Facharbeiter Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Facharbeiter
7._.03
Stundensatz Facharbeiter
8,00
h
7._.04 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
7._.04
Stundensatz Helfer
8,00
h
7._.05 Verrechnungssatz Materialien und Stoffe Die Verrechnung von nicht im Leistungsverzeichnis erfassten Materialien erfolgt nach den nachgewiesenen, vom Unternehmer tatsächlich bezahlten Materialkosten (diese sind per Rechnungskopie nachzuweisen) zzgl. einem Geschäftskostenzuschlag von '.........' % Zuschlagsatz in % ist vom AN anzugeben. Der Einheitspreis ist vom Bieter mit einem Euro "1,00" einzutragen.
7._.05
Verrechnungssatz Materialien und Stoffe
1,00
psch