Um Ihr Angebot auszufüllen und abzugeben, . Erfahren Sie hier mehr darüber, wie Sie mit Cosuno neue Ausschreibungen finden können.
Kalkulationsangebot einreichen
bis
Sobald Sie Ihr Angebot abgeben, wird es dem ausschreibenden Unternehmen zugeschickt.
Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Inhaltsverzeichnis / Hinweise INHALTSVERZEICHNIS:
LV-Deckblatt Seite 1
LV-Inhaltsverzeichnis/Hinweise Seite 2
LV-Allgemeine Vorbemerkungen Seite 3-6
LV-Text bis Zusammenstellung Seite 7-123
Bitte verständigen Sie uns
umgehend wenn Sie nicht alle
Seiten erhalten haben!
HINWEISE:
Das Angebot ist form- und fristgerecht über den von der Vergabestelle für das jeweilige Vergabeverfahren vorgegebenen Übermittlungsweg einzureichen. Maßgeblich sind die Angaben in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und den Vergabeunterlagen.
Verspätet eingegangene sowie unvollständige Angebote werden nach den für das jeweilige Vergabeverfahren geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen behandelt.
Nebenangebote sind nur zulässig, sofern diese von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen sind.
Der angegebene Baubeginn ist als frühestmöglicher Termin zu sehen. Die genaue Abstimmung erfolgt zusammen mit dem Auftraggeber vor Unterzeichnung der Bauverträge.
Baubeginn: November 2026
Nov-Dez 2026 Erdarbeiten, GL, Bodenplatte+Streifenfundamente
Beginn Feb 2027 Abbruch,- Umbauarbeiten im Gebäude -> siehe Bauzeitenpläne
Dem Leistungsverzeichnis
liegen die nachstehend
aufgeführten,
beiliegenden Unterlagen
zugrunde.
Lageplan M 1:500 Schadstoffgutachten - test2safe Baugrundgutachten - GeoTechnik Augsburg Werkpläne WP-01 bis WP-06 Baustelleneinrichtungsplan Angaben Statiker zu Rohbau Bauzeitenplan Anbau, Bauzeitenplan Umbau WC-Anlagen Bestand, Stand: 22.06.2026 Fotos Bestand
Inhaltsverzeichnis / Hinweise
Allgemeine Vorbemerkungen (öffentlich) Allgemeine Vorbemerkungen
A) Grundlagen des Angebots
Grundlage des Angebots sind das Leistungsverzeichnis sowie sämtliche mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übergebenen Vergabe- und Vertragsunterlagen. Es gelten die VOB/B und VOB/C in der vertraglich vereinbarten Fassung. Es gelten die für die ausgeschriebenen Leistungen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, DIN-Normen und anerkannten Regeln der Technik in der vertraglich maßgebenden Fassung. Soweit in den einzelnen Positionen nicht anders beschrieben, umfassen die angebotenen Leistungen die Lieferung frei Baustelle einschließlich Abladen sowie die vollständige und fachgerechte Ausführung bzw. Montage. Soweit einzelne Regelungen dieser Vorbemerkungen bereits in den Vertragsbedingungen oder Formblättern des Auftraggebers bzw. der Vergabestelle abschließend geregelt sind, gelten ausschließlich die dort getroffenen Regelungen. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des Auftraggebers bzw. der Vergabestelle vor.
B) Besondere Vertragsbestimmungen
1. Bedingungen des Auftragnehmers
Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil.
Änderungen und Ergänzungen der Vertragsunterlagen bedürfen der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
2. Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber schließt für die Baumaßnahme eine Bauleistungsversicherung ab.
Der Auftragnehmer beteiligt sich an den Kosten mit 0,3 % der Bruttoabrechnungssumme. Der Betrag wird mit der Schlussrechnung verrechnet.
Die Selbstbeteiligung beträgt 10 % des jeweiligen Schadens, mindestens 250,00 €, soweit der Schaden dem Auftragnehmer zuzurechnen ist.
3. Abschlagszahlungen
Abschlagszahlungen erfolgen nach Maßgabe des § 16 VOB/B.
4. Verjährungsfrist für Mängelansprüche
Abweichend von § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche für die ausgeschriebenen Bauleistungen 5 Jahre ab Abnahme.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 13 VOB/B.
5. Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Abrechnungssumme.
Die Sicherheit kann nach Maßgabe des § 17 VOB/B durch Bürgschaft abgelöst werden. Soweit die Vergabestelle hierzu eigene Regelungen oder Formblätter vorgibt, sind ausschließlich diese maßgebend.
6. Bauwasser und Baustrom
Eine Umlage für Bauwasser und Baustrom erfolgt nicht.
Die Bereitstellung und Nutzung richten sich nach den hierzu getroffenen Regelungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen.
7. Abfälle und Verpackungen
Vom Auftragnehmer verursachte Abfälle, Verpackungen, Bauschutt und sonstige Reststoffe sind getrennt zu erfassen und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Die hierfür erforderlichen Leistungen und Kosten sind, soweit keine gesonderten Positionen im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind, in die Einheitspreise einzurechnen.
Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung trotz Aufforderung nicht nach, kann der Auftraggeber die Beseitigung auf Kosten des Auftragnehmers veranlassen.
8. Vertragsstrafe
Bei einer vom Auftragnehmer zu vertretenden Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Frist für die Vollendung der Leistung beträgt die Vertragsstrafe 0,2 % der im Zuschlagsschreiben genannten Netto-Auftragssumme je Werktag der Überschreitung.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 % der Netto-Auftragssumme begrenzt.
Im Übrigen gilt § 11 VOB/B.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf einen wegen derselben Pflichtverletzung geltend gemachten Schadensersatz angerechnet.
C) Vergabe und Angebotsabgabe
1. Angebotsabgabe
Das Angebot ist form- und fristgerecht über den von der Vergabestelle für das jeweilige Vergabeverfahren vorgegebenen Übermittlungsweg einzureichen.
Maßgeblich sind die Aufforderung zur Angebotsabgabe und die Vergabeunterlagen.
Verspätet eingegangene sowie unvollständige Angebote werden nach den für das jeweilige Vergabeverfahren geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen behandelt.
2. Nebenangebote
Nebenangebote sind nur zulässig, sofern diese von der Vergabestelle ausdrücklich zugelassen sind.
3. Preisnachlässe
Preisnachlässe sind ausschließlich in der von der Vergabestelle vorgesehenen Form anzugeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
4. Eignungsnachweise
Die vom Bieter vorzulegenden Erklärungen und Eignungsnachweise ergeben sich aus den Vergabeunterlagen der Vergabestelle.
D) Bietererklärung
Der Bieter erklärt mit Abgabe seines Angebots, dass
er zur Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen berechtigt und fachlich geeignet ist, die für die Ausführung erforderlichen gesetzlichen, gewerbe- und handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt werden, die gesetzlichen und für die Auftragsausführung maßgebenden arbeits- und tarifrechtlichen Bestimmungen eingehalten und entsprechende Verpflichtungen auch gegenüber eingesetzten Nachunternehmen beachtet werden, keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden im Zusammenhang mit der Vergabe getroffen wurden, die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Nachweise auf Verlangen der Vergabestelle vorgelegt werden können. Der Bieter hält sich bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen angegebenen Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Ort, Datum
....................................................................................
Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bieters,
soweit nach der gewählten Form der Angebotsabgabe erforderlich
Allgemeine Vorbemerkungen (öffentlich)
Allgemeine Baubeschreibung Allgemeine Baubeschreibung für die Erweiterung und die Umbaumaßnahmen am Bestand:
Nach der Bedarfsermittlung und angesichts steigender Schülerzahlen soll die Mittelschule Fuchstal um einen weiteren Werk- und Hauswirtschaftsraum mit dazugehörigen Nebenräumen erweitert werden.
Im Zuge dessen wird der bestehende Werkraum zu einem Hauswirtschaftsraum mit Nebenraum/Garderobe umgebaut. Darüber hinaus werden im Bestandsgebäude ein Lager- bzw. Nebenraum für die Werkräume sowie ein Behinderten-WC mit Klappliege und Wickeltisch im Erdgeschoss eingerichtet. Der Anbau wird über einen Verbindungsflur angeschlossen.
Die Schüler-WC-Anlagen aus dem Jahr 1980 werden im Erdgeschoss und im Obergeschoss generalsaniert. Im Zuge dessen wird im Erdgeschoss zusätzlich ein behindertengerechtes WC für Kinder eingebaut. Der bestehende Windfang am Haupteingang der Mittelschule wird abgerissen und durch ein großzügiges Glasvordach ersetzt, welches zugleich als Überdachung des Pausenhofs dient. Das bestehende Flachdach im Pausenbereich wird abgebrochen und durch eine neue Holzkonstruktion ersetzt.
Der Anbau in Holzständerbauweise mit Flachdach und Oberlichtern umfasst zwei neue Werkräume mit zwischengelagertem Maschinenraum sowie jeweils einen Vorraum, der als Garderobe bzw. für TZ-Arbeitsplätze genutzt werden kann. Ebenso befindet sich dort ein neuer Raum für Werken und Gestalten der Grundschule mit Garderobe und einem Nebenraum für den Brennofen. Im Anbau befindet sich außerdem ein ebenerdiges Stuhllager.
Der Anbau wird auf der Nordseite des Mittelschulflügels ebenerdig angebaut. Er ist über einen Verbindungsflur sowie einen Eingang auf der Westseite zugänglich. Alle Klassenräume besitzen einen direkten Zugang ins Freie. Der Anbau ist statisch so dimensioniert, dass eine Aufstockung mit Anbindung an das Obergeschoss möglich wäre. Für die Erweiterung muss der Stadel des Hausmeisters abgerissen werden. Der innerörtliche Verbindungsweg auf der Nordseite der Schule wird weiter nördlich verlegt.
Der Anbau wird an die bestehende Zentralheizung (Fußbodenheizung) angeschlossen. Die Trinkwasseranbindung erfolgt über neue Edelstahlleitungen (Einrohrsystem) mit Durchlauferhitzern an den Ausgabestellen. Die Klassenzimmer werden mit dezentralen Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung ausgestattet. Die bestehende BMA in der Mittelschule erhält eine neue Zentrale, sodass die Erweiterung ebenfalls daran angeschlossen werden kann. Auch die WLAN-Anlage, die Telekommunikationsanlage und die Lautsprecheranlage werden erneuert bzw. erweitert. Eine detailliertere Beschreibung der technischen Anlagen ist den Erläuterungsberichten HLS und Elektro zu entnehmen.
Allgemeine Baubeschreibung
Absprache, Zusammenarbeit und Jour Fix Absprachen über Arbeitsdurchführung zwischen den ausführenden Firmen vor Ort haben rechtzeitig vor Arbeitsbeginn und während der Arbeiten direkt untereinander zu erfolgen. Dies gilt auch und insbesondere bei Abwesenheit der Bauleitung.
Prinzipiell gilt, dass der Auftragnehmer eng mit allen anderen am Bau tätigen Firmen, sofern ihre Arbeiten die des Auftragnehmers betreffen bzw. tangieren, zusammenzuarbeiten hat.
Ein wöchentlicher Jour Fix Termin wird vom Bauherrn / Architekten festgelegt.
Die Teilnahme ist verpflichtend, ohne extra Berechnung (An-, Abfahrt, Zeit).
Hier wird der wöchentliche Baufortschritt besprochen. Es ist eine Person bereit zu stellen die entweder als Projektleiter oder als bauleitender Obermonteur für dieses BV tätig ist.
Absprache, Zusammenarbeit und Jour Fix
2 Abbruch- und Umbauarbeiten
2
Abbruch- und Umbauarbeiten
Hinweis Abbruch-, Umbau- und Stundenlohnarbeiten
Für die Ausführung gelten die VOB/C, insbesondere ATV DIN 18459 und DIN 18299, in der vertraglich vereinbarten Fassung.
Die Leistungen sind in den jeweiligen LV-Positionen beschrieben. Nicht erfasste Leistungen dürfen nur nach vorheriger Anordnung durch AG bzw. Bauleitung ausgeführt werden. Unaufschiebbare Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind unverzüglich anzuzeigen.
Abbruch- und Umbauarbeiten sind unter Schutz der zu erhaltenden Bausubstanz auszuführen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind mit den Einheitspreisen abgegolten, soweit sie nach VOB/C Nebenleistungen darstellen oder nicht gesondert ausgeschrieben sind.
Werden unerwartet Schadstoffe oder statisch relevante Bauteile angetroffen, sind die Arbeiten im betroffenen Bereich einzustellen und AG bzw. Bauleitung unverzüglich zu informieren. Die weitere Vorgehensweise ist abzustimmen.
Zur Kalkulation sind die Bestandsfotos der Anlage „Abbruch“ zu beachten.
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten dürfen nur nach vorheriger Anordnung durch AG bzw. Bauleitung ausgeführt werden und sind gemäß § 15 VOB/B fristgerecht und prüffähig nachzuweisen.
Die Stundenverrechnungssätze enthalten sämtliche lohngebundenen und lohnabhängigen Kosten, Zuschläge, Nebenkosten sowie An- und Abfahrts- und Wegezeiten.
Gerätestunden enthalten, soweit ausgeschrieben, Bedienpersonal sowie Betriebs- und Hilfsstoffe. Wartungs-, Reparatur- und Stillstandszeiten werden nicht gesondert vergütet. Gesondert zu vergütende Materialien sind nachzuweisen; übliche Klein- und Hilfsmittel, Werkzeuge und Kleingeräte sind mit den Einheitspreisen abgegolten.
Hinweis
Entsorgung Abfuhr, Verwertung und Entsorgung – Abbrucharbeiten
Anfallende Ausbau-, Abbruch- und sonstige Abfallmaterialien sind, soweit nicht anders ausgeschrieben, vom AN aufzunehmen, getrennt zu lagern, zu laden, abzutransportieren und ordnungsgemäß zu verwerten bzw. zu entsorgen.
Zur Entsorgung übernommene Materialien gehen in die Verfügungsgewalt des AN über. Zur Wiederverwendung, Zwischenlagerung oder Übergabe an den AG bestimmte Materialien bleiben hiervon unberührt.
Abfälle sind entsprechend den abfallrechtlichen Anforderungen getrennt zu erfassen und zu lagern. Erforderliche Abfallbehälter und Container sind vom AN bereitzustellen und zu koordinieren.
Sämtliche Kosten für Lagerung, Laden, Transport, Verwertung und Entsorgung einschließlich Gebühren und Nachweisverfahren sind, soweit nicht gesondert ausgeschrieben, in den jeweiligen Einheitspreisen enthalten.
Die geltenden abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere KrWG, GewAbfV und NachwV, einschließlich der erforderlichen Deklarations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten sind einzuhalten. Erforderliche behördliche Kennnummern sind vom AN vorzuhalten.
Entsorgungs- und Übernahmenachweise sowie Wiege- und Lieferscheine sind dem AG auf Verlangen, spätestens zur Abnahme, vorzulegen. Bekannte schadstoffbelastete Materialien und abweichende Entsorgungswege werden gesondert ausgeschrieben.
Entsorgung
2.01 Regiearbeiten
2.01
Regiearbeiten
2.02 Abbruch Stadl, Abbruch Windfang
2.02
Abbruch Stadl, Abbruch Windfang
2.03 Abbruch Betonfertigteile
2.03
Abbruch Betonfertigteile
2.04 Abbrucharbeiten
2.04
Abbrucharbeiten