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bis

Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Allgemeine Beschreibung Allgemeine Beschreibung Das Tempodrom - der Verwandlungskünstler unter den Berliner Event-Locations. 1980 als Zirkuszelt auf dem Potsdamer Platz gegründet und nach verschiedenen Standortwechseln 2001 auf dem Gelände des ehemaligen Anhalter Bahnhofs in neuem Gewand erbaut, bietet das Haus heute eine kaum zu übertreffende Vielfalt an Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten - ob für öffentliche Veranstaltungen wie Konzerte, Comedy-Shows oder Musicals sowie für exklusive Firmenveranstaltungen von Gala Dinner, Tagungen bis hin zu Produktpräsentationen oder Messen. Ein multifunktionales Raumkonzept in Verbindung mit ästhetisch beeindruckender Architektur und ökologisch durchdachter Infrastruktur schafft ideale Voraussetzungen für Veranstaltungen von 50 bis 4.200 Gästen - je nach Bedarf können 5 Räume/Flächen separat oder kombiniert bespielt werden: die Große Arena, die Kleine Arena, das Foyer, der Vorplatz und die Dachterrasse. Wir beabsichtigen das Tempodrom umfassend umzubauen. Ziel der Maßnahme ist die Modernisierung und Anpassung der Veranstaltungsstätte an aktuelle technische und betriebliche Anforderungen. Allgemeine Angaben Auftraggeber des Bauvorhabens: KPS Real Estate Möckernstraße 10 GmbH Möckernstraße 10 10963 Berlin Anschrift des Bauvorhabens: Möckernstraße 10 10963 Berlin Projektumfang: Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen zur Optimierung der Veranstaltungsstätte Flächen: Foyer: 1.000 m² Kleine Arena: Gesamtfläche 255 m², davon 115 m² in der Manage und 63 m² Foyer Große Arena: 2.800 m² (davon 1.400 m² Manege/Szene) Künstlergarderobe: 94 m² Backstage Lounge ("Green Room"): 93 m² Crew Catering: 85 m² Restaurant: 100 m² Leistungsbereich: Generalunternehmerleistungen, inkl. Koordination aller Gewerke, Bauausführung, Qualitätsmanagement, Terminkontrolle und Dokumentation Angaben zur Örtlichkeit Lage des Grundstückes/der Liegenschaft: Das Grundstück / die Liegenschaft des Tempodrom befindet sich im Berliner Stadtteil Kreuzberg. Das Grundstück liegt an der Möckernstraße und ist sonst von öffentlichem Flächen wie Elise-Tilse-Park und Ilse-Hennoch-Sportplatz umgeben. Es hat keine direkt angrenzenden Nachbarbebauung. Befahrbare Zugänge auf das Grundstück existieren ausschließlich von der Möckernstraße aus. Das Grundstück/die Liegenschaft liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. VI-150g-1 vom 20.06.2006 und ist als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Bestandsbebauung Die Bebauung des Grundstücks besteht aus einem einzelnen Baukörper. Das Gebäude ist der Gebäudeklasse 5 zuzuweisen und gilt aufgrund seiner Geschossfläche als Sonderbau. Das Gebäude steht nicht unter Denkmalschutz. Das Gebäude wurde vom Architekturbüro Gerkan, Marg und Partner geplant und 2001 fertiggestellt. Das Tempodrom hat die Struktur eines Amphitheaters mit einem zeltartigen, skulpturalen Dach aus Stahlbeton. Das Dach ist an die frühere Zirkus-Tradition angelehnt und erinnert mit seiner Form an ein riesiges Zelt, das eine große Arena überspannt. Wesentliches Gestaltungsmerkmal sind bauzeittypische Sichtbetonwände und Decken. Das Gebäude hat einen starken individuellen Charakter und die Kombination aus flachen Sockelbau und zeltartiger, weithin sichtbarer Dachform ist ein prägender Bestandteil der Berliner Baukultur. Nutzung Bestandsbebauung Der Sockelbau beherbergt neben der Veranstaltungsnutzung mit Großer und Kleiner Arena, das Liquidrom als Erholungs- und Solebad. Verfahrensbeschreibung Im Rahmen dieses Vorhabens suchen wir einen Generalunternehmer, der die baulichen Maßnahmen fachgerecht und termingerecht umsetzt. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten Sie die Kalkulationsgrundlagen, einschließlich Leistungsverzeichnisse, Beschreibungen und Pläne. Im Anschluss an die Angebotsabgabe erfolgt die Anbahnung des GU-Vertrages (Pauschalfestpreis) samt Verhandlung und Angebotsrevisionen bis zum Vertragsabschluss. Es handelt sich um eine private Vergabe. Die Teilnahme am Verfahren erfolgt auf Kosten der Bieter. Es besteht kein Anspruch auf eine Vergabe der Leistungen, und der wir behalten uns das Recht vor, das Verfahren jederzeit ohne Angabe von Gründen zu stoppen. Folgende Meilensteine sind im Verfahren aktuell vorgesehen: Versand Ausschreibungsunterlagen: 15.12.2025 Q&A-Session & Ortstermin: KW 51 2025, KW 02 2026 oder KW 03 2026 Eingabefrist Angebot: 31.01.2026 Vertragsabschluss: ca. Ende Februar 2026 Termine und Fristen Vorgesehener Beginn der Baumaßnahme/Arbeiten: 16.07.2026 Geplante Dauer der Baumaßnahme/Arbeiten: 23.08.2026 Angaben zum Bauvorhaben Allgemeine Beschreibung Das Bauvorhaben umfasst die Sanierung und den Umbau hauptsächlich des Foyers, allgemeiner Empfangsbereiche, sowie Garderoben, Bars und Restaurant. Darüber hinaus sollen einzelner Flächen der Backstage-Bereiche saniert und erneuert werden. Die Große Arena und der überwiegende Teil der Back-Of-House-Flächen sind von den Maßnahmen nicht betroffen. In der Kleinen Arena finden wenige Maßnahmen statt die sich weitestgehend auf Ausstattungsthemen beschränken. Foyer Im Foyer findet eine umfassende Erneuerung der Abhangdecken statt bei der ein völlig neues Beleuchtungskonzept umgesetzt wird. Neben der Neugestaltung der Wandnischen in den Randbereichen, werden außerdem Türschleieranlagen, digitale Wegeführung und mobile Tresen ergänzt, bzw. erneuert. Oberer Umlauf Im Oberen Umlauf werden sämtliche vorhandenen Theken- und Baranlagen zurückgebaut und teilweise ersetzt. In den jeweiligen Randbereichen sollen Sitznischen und Lagerräume ergänzt werden. Auch hier kommt ein neues Wegeführungs- und Beleuchtungskonzept zum Einsatz Unterer Umlauf Der Untere Umlauf erfährt insbesondere eine Ergänzung von Lichtvouten im Rahmen des neuen Beleuchtungskonzepts, sowie Erneuerung der Garderoben, Theken und Baranlagen. Crew- und Star-Dressing Großer und Kleiner Star-Dressing Raum werden erheblich modernisiert und erhalten eine zeitgemäße Einrichtung und Ausstattung die dem Nutzen der Räume als Vorbereitungs- und Ruheraum für internationale Künstler gerecht wird. Dafür werden individuell nutzbare Bäder ergänzt und sämtliche Oberflächen überarbeitet. Die Crew-Dressing-Bereiche erhalten im Wesentlichen eine neue Sanitär-Ausstattung. Restaurant Im Restaurant werden sämtliche Bestuhlungen und Theken- und Baranlagen komplett erneuert. Darüber hinaus werden Wandoberflächen überarbeitet und ein neuer innenlliegender Blendschutz ergänzt. Lounge In der Lounge wird im Wesentlichen die Bartheke erneuert, bzw. mit neuen Oberflächen ausgestattet. Leistungsbild: Im Rahmen der Generalunternehmerleistungen sind unter anderem folgende Maßnahmen umzusetzen, die detaillierte Beschreibung der Arbeiten sind den Leistungsverzeichnissen (Anlage 01-05) sowie dem Vertragsentwurf (Anlage 06) zu entnehmen: - Erneuerung von Wand- und Deckenflächen - Einbau von Bodenbelägen - Ergänzung von Bodenbeschichtungen (Hinweis: Diese Leistung wird durch einenn externen Dienstleister ausgeführt, muss aber in Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen durch den GU mit terminiert und korrdiniert werden.) - Anpassung von Wandstellungen insb. Trockenbau sowie Deckenkonstruktionen - Implementierung eines neuen Lichtkonzeptes (auch in Baukonstruktiven Einbauten) einschließlich   Erneuerung der Lichtsteuerung im gesamten Gebäude - Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung, Erweiterung der Brandmeldeanlage - Teilweise Erneuerung der Unterverteilungen sowie weiterer Komponenten der Stromversorgung - Umsetzung eines neuen F&B-Konzeptes, einschließlich Austausch der Bar- und Tresenanlagen inkl.   Schank- und Kühltechnik sowie haustechnischer Erschließung (mechanisch und elektrisch) - Diverse Einbauten - Erneuerung von Signage & Wayfinding im Innen- und Außenbereich inkl. Installation neuer Beschilderungen - Erschließung neuer Screen Positionen mit Strom und Daten inkl. Unterkonstruktion zur Montage der   Screens. Lieferung der Komponenten durch Auftraggeber. - Umsetzung Komplettbäder im Backstagebereich inkl. Heizung, Sanitär, Lüftung Ausstattung und   Oberflächen Die Maßnahmen beziehen sich auf folgende Gebäudeteile: Foyer, Kleine Arena, Künstlergarderobe, Backstage, Restaurant. In der großen Arena bzw. im großen Veranstaltungsraum ist nur die Beschilderung zu erneuern und zwei mobile Bars zu ergänzen. Der Auftragnehmer schreibt die vorliegende Planung fort und erarbeitet mindestens die Werk- und Montageplanung und etwa von ihm weiter benötigte Unterlagen, Berechnungen und Pläne. Im Leistungsumfang enthalten sind darüber hinaus sämtliche im Vertragsentwurf (Anlage 06) benannten Leistungen zur Koordination der Baustelle und der Gewerke, Sicherung der Baustelle, Abnahmen, etc.. Bauzeit Neben Gestalt und Nutzung des Gebäudes, liegt die Besonderheit der geplanten Maßnahmen vor allem im Bereich der zur Verfügung stehenden Bauzeit. Das Gebäude kann nur für einen sehr begrenzten Zeitraum außer Betrieb genommen werden und geschlossen bleiben. Daher ist bereits im Angebotsverfahren unbedingt zu beachten, dass die angegebene Bauzeit nicht überschritten werden darf und insbesondere nicht verlängerbar ist. Der AN hat daher in allen anzubietenden Positionen einzukalkulieren, wenn aufgrund dieser Tatsache besondere Maßnahmen zu treffen sind. Spätere Ergänzungen und baukostenerhöhende Faktoren die sich in den hier geschilderten Umständen begründen, werden vom Auftraggeber nicht akzeptiert. Ausdrücklich gilt dies auch für die Koordination der Gewerke und damit in Verbindung stehend, den vorgesehenen Bauablauf. Baustelle Da es sich bis auf sehr wenige Ausnahmen ausschließlich um Arbeiten im Innenräumen handelt, geht der Auftraggeber davon aus, dass die Maßnahmen wetterunabhängig durchgeführt werden können und entsprechend Verzögerungen aufgrund von Wetterlagen ausgeschlossen sind. Sonstige Besondere Maßnahmen die sich in der besonderen Gestalt und Struktur des Gebäudes begründen sind ebenfalls bereits in die Positionen des Angebots einzukalkulieren. Anlieferung, Parkraum und Gebäudebetrieb während der Bauphase Das Anlagenpaket "07 Bestand" enthält das Dokument "Tempodrom_Exterior_Anfahrt_BE" dort ist die LKW Zufahrt zum Vorplatz sowie zum Ladetor (Zugang große Arena) dargestellt. Die Große Arena ist für LKW bis 40 t befahrbar. Die Zufahrt erfolgt über eine Rampe (Breite 3,25 m, Höhe 4,4 m, Steigung 12,5 %) von der Möckernstraße aus. Es kann direkt im Bereich hinter der Bühne be- und entladen werden (kein Parkraum). Für LKW ist die Zufahrt nur rückwärts erlaubt. Alle weiteren Bereiche sind über den Haupteingang oder den Eingang "Catering Backstage West" anfahrbahr. Innerhalb der Feuerwehrbewegungsflächen dürfen keine Fahrzeuge abgestellt werden. Im Bereich vor dem Haupteingang stehen ca. 500 m² als Baustelleneinrichtungsfläche zur Verfügung. Die Flächen A und B in der Möckernstraße sind bei Bedarf im Zeitraum 06-22 Uhr als Ladezonen nutzbar. Die Flächen C, D und E auf dem Gelände des Tempodrom sind als Parkplätze nutzbar. Die Nutzung und ggf. weiterer Bedarf ist mit der technischen Projektleitung abzustimmen. Über den Lastenfahrstuhl können die Ebenen UG, EG und oberer Umlauf im Foyer erreicht werden. (Maße: 1,3 x 2,3 x 2,0 m (BxTxH), Maximalkapazität: 1.600 kg). Der Spielbetrieb wird während der gesamten Bauphase eingestellt. Die Büroflächen der Mitarbeiter befinden sich weiterhin in Nutzung (diese liegen außerhalb des Arbeitsbereichs). Baustelleneinrichtung Eine weitere Besonderheit des Projektes besteht darin, dass die Baustelleneinrichtung im Wesentlichen komplett innerhalb des Gebäudes errichtet werden kann. Für Lagerflächen, Aufenthaltsbereiche und Baustellenbüro stehen in der Großen Arena ca. 700qm während der gesamten Bauzeit zur Verfügung. Daran direkt angrenzend können die vorhandenen Crew-Backstage Bereiche mit ihren Sanitäreinrichtungen benutzt werden. Insofern bietet sich an, auf die sonst üblichen Abzäunungen und Baucontainer im Außenbereich für diese Nutzungen zu verzichten. Der Auftragnehmer hat sich aber in jedem Fall vor Abgabe des Angebots mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut zu machen, ob dieses Konzept für ihn schlüssig ist und funktioniert. Für die Anlieferung von Baustoffen und -geräten kann die vorhandene Bühnenzufahrt genutzt werden. Diese ist für mehr-achsige LKW und Sattelauflieger bis 40 Tonnen befahrbar. Die gesamte Foyerfläche inkl. Oberer und Unterer Umlauf haben im Sommer 2025, mit Ausnahme der später im LV benannten Flächen, eine neue Bodenbeschichtung erhalten. Dies gilt auch für Große und Kleine Arena. Es ist in jedem Fall und ausnahmslos darauf zu achten, dass sämtliche Bodenflächen einen ausreichenden und wirksamen Schutz während der gesamten Bauzeit erhalten. Sämtliche Beschädigungen wie Kratzer, Abschürfungen, etc. sind absolut zu vermeiden! Sonstige Baustelleneinrichtung Ver- und Entsorgungsleitungsanschlüsse für: Strom: Vorhanden Wasser: Vorhanden Abwasser: Vorhanden Gas: Nicht Vorhanden Weitere Angaben zu Anschlüssen: Daten Art/Lage der Lagerplätze: Große Arena Regelung Baustrom und Bauwasser: Verbrauchskosten trägt AG, lediglich zusätzlich erforderliche Unterverteilungen sind durch den AN zu stellen. Entsorgung von Abfall nach DIN 18299 In lagernde Behälter des Auftragnehmers. Entsorgung zu Lasten AG. Die Entsorgung von Abfall nach den Abschnitten 4.1.11 und 4.1.12 ATV DIN 18299 hat umgehend, spätestens täglich zum Abschluss der jeweiligen Arbeiten, zu erfolgen. Alternativ zum Abfahren ist das Entsorgen in geeignete, auf der Baustelle lagernde Abfalltransportbehälter des Auftragnehmers zulässig. Es obliegt in diesem Fall dem jeweiligen Auftragnehmer selber dafür zu sorgen, dass keine Unbefugten Abfälle in diese Behälter füllen. Anforderungen an das Angebot Mit dem Angebot sind mindestens einzureichen: - Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk- Baukonstruktion" - Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen, Lampen und Leuchten" - Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen, Elektrotechnik" - Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen, Verschiedenes"" - Bepreistes Leistungsverzeichnis "Ausstattung / Fest und Lose Möblierung" - Letztgültige Kommentierung des Vertrages als offene Datei (Pauschale Streichungen sind nicht akzeptabel) - Grober Bauzeitenplan - Grobes BE-Konzept - Projektorganigramm inkl. angedachter Subunternehmer Sowie folgende Unternehmensbezogene Dokumente: - Darstellung relevanter Erfahrungen in vergleichbaren Projekten der letzten fünf Jahre inkl. Kontaktdaten der   Auftraggeberschaft - Unbedenklichkeitsbescheinigungen (z. B. Finanzamt, Sozialkassen, Berufsgenossenschaft) - Nachweis über bestehende Versicherungen (z. B. Bauherrenhaftpflicht, Betriebshaftpflicht) - Erklärungen zur Einhaltung von Arbeitsschutz- und Umweltstandards Zur Verfügung gestellte Grundlagen - 00 Angebotsdeckblatt blanko - 01 Leistungsverzeichnis "Bauwerk- Baukonstruktion" - 02 Bepreistes Leistungsverzeichnis "Bauwerk - Technische Anlagen" - 03 Leistungsverzeichnis "Ausstattung / Fest und Lose Möblierung" - 04 Vertragsentwurf - 05 Genehmigungslage / Bestandsunterlagen - 06 Architektenplanung - 07 Interior Design Paket - 08 Planung Food & Beverage - 09 Beleuchtungsplanung - 10 Elektroplanung (wird nachgereicht) Ortsbesichtigungen Eine Ortsbesichtigungen inkl. der Möglichkeit zur Klärung von Fragen zur Angebotskalkulationsind für die 02. und 03. Kalenderwoche vorgesehen. Die terminliche Abstimmung erfolgt über Frau Kunze. Zudem steht unter folgendem Link ein 3D Rundgang des Tempodroms zur Verfügung in dem alle Bereiche bis auf die Künstlergarderoben und das Crew Catering einsehbar sind (Lounge = Green Room). Virtueller Rundgang (www.tempodrom.de/location/virtueller-rundgang/) Sonstiges Alle Angebotsunterlagen sind in elektronischer Form bis zum 31.01.2026 an folgende Adresse zu senden: karolin.seemann-gramsch@tempodrom.de lisa.kunze@eventim.de Für Rückfragen steht Ihnen Lisa Kunze unter 0174 3451688 zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung und danken für Ihr Interesse am Umbau des Tempodroms in Berlin.
Allgemeine Beschreibung
01 Bauwerk - Baukonstruktionen
01
Bauwerk - Baukonstruktionen
01.01 Baustelleneinrichtung
01.01
Baustelleneinrichtung
01.02 Schuttcontainer
01.02
Schuttcontainer
01.03 Bauüberwachung / Sicherheit
01.03
Bauüberwachung / Sicherheit
01.04 Abbrucharbeiten
01.04
Abbrucharbeiten
01.05 Rohbauarbeiten
01.05
Rohbauarbeiten
01.06 Trockenbauarbeiten - Wände
01.06
Trockenbauarbeiten - Wände
01.07 Trockenbauarbeiten - Decke
01.07
Trockenbauarbeiten - Decke
01.08 WC Trennwandanlagen und Duschtüren
01.08
WC Trennwandanlagen und Duschtüren
01.09 Tischlerarbeiten - Türen / Zargen
01.09
Tischlerarbeiten - Türen / Zargen
01.10 Malerarbeiten
01.10
Malerarbeiten
01.11 Bodenbelagsarbeiten
01.11
Bodenbelagsarbeiten
01.12 Bodenbeschichtung
01.12
Bodenbeschichtung
01.13 Fliesenarbeiten
01.13
Fliesenarbeiten
01.14 Vorhanganlagen
01.14
Vorhanganlagen
01.15 Werbeanlagen / Beschilderung
01.15
Werbeanlagen / Beschilderung
01.16 Reinigungsarbeiten
01.16
Reinigungsarbeiten
01.17 Projektmanagement, sonstige Leistungen
01.17
Projektmanagement, sonstige Leistungen
01.18 Architektur / Werk- und Montageplanung
01.18
Architektur / Werk- und Montageplanung
01.20 Bemusterungen
01.20
Bemusterungen
02 Bauwerk - Technische Anlagen, Leuchten und Lampen
02
Bauwerk - Technische Anlagen, Leuchten und Lampen
Allgemeine Vertragsbestimmungen Sämtliche Leuchten und Geräte müssen in ihrer Ausführung und Bauart folgende Normen und Richtlinien jeweils in ihrer neusten Fassung, entsprechen. - VDE-Bestimmungen - DIN-Normung - VDEW-Richtlinien - Arbeitsstättenrichtlinien - Unfallverhütungsvorschriften - Landesbauordnung - EMVG - BGV C1 Die im Leistungsverzeichnis angebotenen Leuchten müssen nach DIN VDE 0710 bzw. DIN VDE 0711 (entsprechend EN 60598) gebaut sein. Serienleuchten müssen das VDE Zeichen oder / und das europäische Sicherheitszeichen ENEC tragen. Für Sonderleuchten bzw. Sonderanfertigungen ist auf Verlangen der Bauleitung oder dem Bauherren oder Architekten ein GS-Nachweis zu erbringen. Elektronische Vorschaltgeräte (EVG) müssen als voll elektronische Vorschaltgeräte aufgebaut sein und den gültigen VDE Bestimmungen entsprechen. Beim Einsatz in Notbeleuchtungsanlagen nach DIN VDE 0108 ist ein Zulassungsnachweis des EVG-Herstellers vorzulegen. Die Nennleistung des EVG´s muss, wenn nicht anders angegeben ( z.B. bei Turbobetrieb ), der Lampenleistung entsprechen. Die elektronischen Vorschaltgeräte müssen u.a. folgende Anforderungen erfüllen: · Temperaturbereich für sichere Zündung -20°C bis + 50°C bei Dimmung von + 5 °C bis + 50 °C · Funkentstörung gemäß DIN VDE 0712 / EN 60929 · Oberwellen gemäß DIN 0710, DIN 0711, EN 60598 · Mittlere Lebensdauer min. 50.000 h Der Qualitätsstandard der EVG-Hersteller Osram, Philips, Siemens und Tridonic entspricht den oben genannten Anforderungen. Die Farbwiedergabe muss min. der Stufe 1B entsprechen, wenn in den Positionen nichts anderes angegeben ist. Ausschreibungsrelevante Auszüge aus der BGV C1 (Unfallverhütungsvorschrift "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung") § 1 - Geltungsbereich (1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für 1. den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten 2. den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie (2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Filmtheater ohne Szenefläche, Schausteller- und Zirkusunternehmen. § 2 - Begriffsbestimmungen Im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind 1. Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Geräte. § 7 - Schutz gegen herabfallende Gegenstände (1) Gegen das Herabfallen von Gegenständen auf Arbeitsplätze, Verkehrs- und Szenenflächen müssen Schutzmaßnahmen getroffen sein. § 8 - Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegungen (3) Es müssen Einrichtungen (z.B. Fangseil) vorhanden sein, die bei Auftreten eines Fehlers die bewegten Lasten zum Stillstand bringen können. § 19 - Aufenthaltsverbot (1) Während des Auf-, Um- und Abbaus ist der unnötige Aufenthalt im Bereich von Bewegungsflächen, auf Beleuchterbrücken, unter hochgelegenen Arbeitsplätzen sowie an sonstigen Gefahrenbereichen verboten. § 27 - Elektrische Betriebsmittel (3) Beleuchtungs-, Bild- und Filmwiedergabegeräte sowie sonstige wärmeabgebende Geräte dürfen nur so angeordnet und aufgestellt werden, daß sich die von ihnen ausgehende Licht und Wärmeenergie gefahrlos ausbreiten kann und Dekorationen, Ausstattungsgegenstände und andere Einrichtungen keine unzulässig hohen Temperaturen annehmen Der Auftrag ist nur und ausschließlich von Fachpersonal durchzuführen und abzuwickeln. Die Installateure und Monteure müssen diese Anfragespezifikation gelesen und verstanden haben. PERSONENSICHERUNG Zur Montage sind geeignete Sicherungssysteme vorzuhalten. Die genauen Montagehöhen sind der Planung zu entnehmen. Der Bieter hat den zweifelsfreien Nachweis zu führen, dass sein Angebot den Anforderungen entspricht und die Gleichwertigkeit schriftlich zu bestätigen. Im Falle eines Auftrages ist der Bieter verpflichtet, alle Serienleuchten auf Verlangen kostenfrei zu bemustern. Dies gilt auch für Alternativ- und Preisanfragepositionen. Wenn die Muster beschädigt sind, oder nicht zurückgegeben werden, kann der abgegebene Einheitspreis der Leuchte verrechnet werden. Die angebotenen Einheitspreise, welche nach Bedarf bzw. nachträglicher Aufforderung in Lohn und Material aufzugliedern sind, müssen folgende Leistungen beinhalten: · Die Lieferung aller erforderlichen Materialien, auch wenn im LV nicht gesondert darauf hingewiesen wurde. · Alle Leistungen und Lieferungen zur Erstellung einer betriebsfertigen Anlage, auch wenn sie im LV nicht gesondert aufgeführt sind. · Insbesondere sind in den Angeboten Kosten für Kleinund Befestigungsmaterialien, wie Deckenhaken, Dübel, Schrauben, Dosenklemmen, Dosendeckel, etc. enthalten · Alle Kosten für Transport, Fracht und Verpackung einschl. Versicherung und das Bereitstellen von Arbeitsgeräten und Gerüsten, auch bei einer Montagehöhe von mehr als 2m. · Alle Kosten für Über-, Sonn- und Feiertagsstunden, soweit diese durch Verschulden des Auftragnehmers zur Termineinhaltung notwendig werden. · Kosten für die erforderlichen Abnahmen und Überprüfungen einschl. der kostenlosen Beseitigung aller von den Bauaufsichtsbehörden, dem EVU, der Berufsgenossenschaften, dem technischen Überwachungsverein, etc. und der örtlichen Bauleitung festgestellten Mängel an den ausgeführten Arbeiten. Ebenso die Unterhaltung und Ausbesserung seiner gesamten Arbeiten bis zum Bezug und Abnahme des Baukörpers durch die Bauleitung und / oder eines Beauftragten des Bauherrn. · Der abgegebene Einheitspreis versteht sich für eine betriebsfertige Anlage d.h. einschl. aller erforderlichen Elektro- und Kabelanschlüsse an Verteilungen und Geräten. (Sind im LV Elektroanschlüsse gesondert ausgeschrieben, so bezieht sich diese Leistung nur auf Anschlussarbeiten an Fremdgewerken) · Sämtliche Stemmarbeiten und Nebenarbeiten, sowie der erforderlichen Materialien der Montage und eines Probebetriebes mit Einweisung des Bedienpersonales. · Die angebotenen Einheitspreise haben auch dann Gültigkeit, wenn die Arbeiten nicht fortlaufend, sondern in einzelnen Abschnitten und Zeiträumen zur Ausführung gelangen. Der Bieter ist für die Dauer von 65 Werktagen seit der Eröffnung an sein Angebot gebunden. Die Massen und die Materialien des LV´s entsprechen dem Planungsstand, sie können nicht für Bestellungen bei Auftragserteilung herangezogen werden. Sie müssen vorher vom Auftragnehmer geprüft und durch die Bauleitung, den Bauherren oder den Architekten freigegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, auch bei Abschluss eines Pauschalvertrages einzelne Positionen des Hauptangebots aus dem Auftragsvolumen herauszunehmen und anderweitig zu vergeben. Die entfallenen Positionen werden nicht vergütet. Auch entgangener Gewinn kann insoweit nicht geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung einen Satz der Ausführungspläne. Weitere Vervielfältigungen und deren Kosten gehen zu seinen Lasten. Die Baustelleneinrichtung und -vorhaltung erfolgt durch den Rohbauunternehmer. Der Auftragnehmer hat für die Gestellung der Mannschafts- und Materialbaracken, sowie für eine ausreichende Beleuchtung seiner Arbeitsstellen und Arbeitsbereiche zu sorgen. Die Leuchtenmontage beinhaltet Lieferung der Leuchten auf die Baustelle, Auspacken, Zusammenbau und Aufhängen, bzw. Einbauen, einschl. aller Ausricht- und Justierarbeiten. Sowie die Vorhaltung aller dafür notwendigen Hilfsmittel und Geräte. Weiterführend ist auszuführen, das Anschließen der Geräte, Materialien und Leuchten, das Reinigen der Leuchte, insbesondere der Reflektoren mit einem geeigneten Reinigungsmittel, sowie die Probeschaltung einschl. aller zur Abnahme erforderlichen Hilfeleistungen. Alle zur Montage der Leuchten und Geräte erforderlichen Befestigungsteile wie Dübel, Schrauben, Klemmen, Hänger und Kleinteile etc., auch wenn sie nicht besonders im LV aufgeführt sind, sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Leistungsverzeichnis für Montagearbeiten über 2 Meter Höhe 1. Zielsetzung: Das vorliegende Leistungsverzeichnis definiert die Anforderungen für Montagearbeiten in Höhen über 2 Meter. Das Hauptziel ist die sichere und effiziente Durchführung der Montage unter Berücksichtigung aller relevanten Sicherheitsstandards und Vorschriften. 2. Sicherheitsbestimmungen: 2.1. Alle Arbeiten in Höhen über 2 Meter müssen gemäß den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Sicherheitsrichtlinien durchgeführt werden. 2.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen und sicherzustellen, dass alle Arbeiter diese PSA gemäß den Herstelleranweisungen verwenden. 3. Qualifikation des Personals: 3.1. Das für die Montage in Höhen über 2 Meter eingesetzte Personal muss die erforderlichen Qualifikationen und Schulungen im Bereich Arbeitssicherheit und Höhenarbeiten besitzen. 3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Nachweise über die Qualifikationen des eingesetzten Personals vorzulegen. 4. Technische Anforderungen: 4.1. Alle verwendeten Geräte, Werkzeuge und Materialien müssen den einschlägigen Sicherheitsstandards entsprechen. 4.2. Die Montagestruktur muss so ausgelegt sein, dass sie den Belastungen in der vorgesehenen Höhe standhält und sicher installiert werden kann. 5. Kommunikation und Notfallvorsorge: 5.1. Ein effizientes Kommunikationssystem zwischen den Mitarbeitern in der Höhe und dem Boden muss implementiert werden. 5.2. Es muss ein Notfallplan vorhanden sein, der Maßnahmen für mögliche Notsituationen in der Höhe definiert. 6. Genehmigungen und Auflagen: 6.1. Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und behördlichen Auflagen für Arbeiten in dieser Höhe. 7. Qualitätskontrolle: 7.1. Der Auftragnehmer muss ein System zur Qualitätskontrolle implementieren, um sicherzustellen, dass alle Montagearbeiten den vereinbarten Standards entsprechen. 8. Dokumentation: 8.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle relevanten Dokumentationen, wie Inspektionsberichte und Sicherheitsprotokolle, ordnungsgemäß zu führen und dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Aufhängvorrichtungen müssen das Fünffache der daran befestigten Leuchten ohne Formveränderung tragen können. Bei der Übergabe der betriebsfertig montierten Elektroanlage an die Bauleitung hat der Bieter die Wirksamkeit der Berührungsschutzmaßnahme an den Geräten für den Fall eines Körperschlusses nachzuweisen und den VDE gerechten Anschluss an Schutzisolierten (ohne Erd-Leiter) gefertigten Geräten und Leuchten zu bescheinigen. Es sind grundsätzlich nur die ausgeschriebenen Fabrikate anzubieten und zu liefern. Wenn gleichwertige Fabrikate ausdrücklich angefragt und angeboten werden, so muss die Gleichwertigkeit in folgenden Punkten gegeben sein: · Abmessung · Qualität und technische Prüfzeichen · Detailausbildung ästhetischer Gesamteindruck Der Nachweis der Gleichwertigkeit ist vom Bieter zu erbringen und nur in einem separaten Angebot mit Bezug auf die LV Position anzubieten. Ist der Nachweis strittig, gilt es als nicht erbracht, es ist dann das vom Auftraggeber verlangte Fabrikat zu liefern. Alle Leuchten sind grundsätzlich in der Art zu bemustern, dass vor endgültiger Lieferung ein funktionsfähiges Modell der Baureihe für die Dauer des Bauvorhabens zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus sind bei bestimmten Positionen Probebeleuchtungen (Mok-Up´s) zu Bemusterungszwecken am Original-Ort durchzuführen. Für alle nicht serienmäßig hergestellten Leuchten, sowie für Sonderkonstruktionen sind Ausführungs- und Werkstattzeichnungen, wenn erforderlich, bis zum Maßstab 1:1 vom Auftragnehmer zu erstellen und vor Beginn der Fertigung zur Genehmigung und Freigabe vorzulegen. Werden Konstruktions- oder Montagezeichnungen für Abhang-Konstruktionen oder Aussteifungen erforderlich, hat der Auftragnehmer diese unter Berücksichtigung der bauseitigen Vor- und Nachmontage anzufertigen. Statisch relevante Einflussgrößen bei der Befestigung von Beleuchtungskörpern oder Umlenkspiegeln sind durch den Bieter zu prüfen, und deren Unbedenklichkeit nachzuweisen. Der Auftragnehmer überprüft alle für Ihn in Frage kommenden Maße und Stückzahlen vor Beginn seiner Arbeiten an Hand der Zeichnungen am Bau. Eventuell notwendige Abweichungen von der Planung oder Abweichungen der Vorarbeiten sind vor Montagebeginn mitzuteilen. Werden Änderungsarbeiten von Vorunternehmen erforderlich, haben die Benachrichtigungen mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, damit den Vorunternehmen die Möglichkeit gegeben werden kann, ihre eigenen Arbeiten zu berichtigen. Sollten seitens des Auftragnehmers gegenüber seinem Angebot minderwertige Materialien verwendet werden, so ist das verwendete Material auf Anweisung der Bauleitung auszutauschen. Andernfalls werden die Anlagenteile (Baustoffe) auf Kosten des Auftragnehmers entfernt und ausgewechselt. Wird während der Ausführungsarbeiten nicht erkannt oder darauf hingewiesen, dass minderwertiges Material verwendet wurde, so haftet der Auftragnehmer auch für die spätere Beseitigung der Folgeschäden. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf die Kontrolle durch die örtliche Bauleitung berufen und seine Verantwortung hierdurch ausschließen. Die Belastungen der elektrischen Anlagen sind gleichmäßig auf die vorhandenen Phasen zu verteilen, welches im Bedarfsfall durch Messungen nachzuweisen ist. Nach den kontrollierbaren Belastungsaufstellungen sind die Geräte und Installationsmittel zu bemessen. Dabei ist darauf zu achten, dass sämtliche Unterverteilungen eine Platzreserve und die Zuleitung eine Querschnittsreserve von 20% aufweist. An gefährdeten Stellen sind sämtliche Leitungen mit Schutzrohren zu versehen. Alle Eisenteile sind mit einem Grund- und Schutzanstrich gegen Korrosion zu versehen. Für sämtliche Schalter und Steckdosen ist nur ein bekanntes Fabrikat, welches VDE geprüft ist zugelassen. Falls von der Bauleitung oder nach den Ausführungsplänen nicht anders vorgegeben, werden Schalter in 1,05 m Höhe über OKFFB und Steckdosen in 0,30 m Höhe über OKFFB installiert. Steckdosen und Dosen, die unter Zugbelastung stehen dürfen nur mit Schraubbefestigung befestigt werden. Sämtlich maßliche Abstimmungen für Elektroanschlüsse, insbesondere die der haustechnischen Gewerke wie Sanitär, Heizung, Klima etc. sind vom Auftragnehmer eigenverantwortlich mit den Fachgewerken abzustimmen und zu koordinieren. Es sind nur Materialien zu verwenden, die VDE gemäß zugelassen sind und den Anforderungen der DIN entsprechen. Insbesondere sind hinsichtlich der Auflagen des Brandschutzes nur geprüfte und zugelassene Materialien zu verwenden. Die Verlegung aller Leitungen hat parallel und rechtwinklig zu den Wänden zu erfolgen. Die Installation in den Wänden ist entsprechend der Ausbildung der einzelnen Wände (Baustoffe) anzupassen. Im Angebot angegebene Zulagepositionen für Aufputz oder Unterputz Verlegung von Kabeln bezieht sich nur auf die Einzelverlegung von Kabeln. Werden Kabel und Leitungen gebündelt verlegt, kommen diese Positionen nicht zur Abrechnung. Hierzu werden bei Aufputzmontage Kabelkanäle und bei Unterputzmontage entsprechende Stemmarbeiten abgerechnet. In den Einheitspreisen bei der Verlegung von Stegleitungen müssen Stemmarbeiten (d.h. Fräs- oder Stemmarbeiten in Wandputz) enthalten sein. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung dafür, eine technisch einwandfreie, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Vorschriften entsprechenden Anlage, zu installieren. Abschlags- bzw. Teilzahlungen für erbrachte Leistungen erfolgen mit 90% für unzweifelhafte Leistungen. Die Teilzahlungen für erbrachte Teilleistungen erfolgen ausschließlich nur dann, wenn der Rechnung ein dem aktuellen Stand entsprechendes, prüffähiges Aufmass beigefügt ist. Dieses Aufmass ist kontinuierlich weiterzuführen, so dass sich bei jeder Teilrechnung der aktuelle Leistungsstand überblicken lässt. Die Teilrechnungen mit den erforderlichen Aufmassen sind in 3-facher Ausfertigung zur Prüfung vorzulegen. Schlussrechnungen in 4-facher Ausfertigung. Werden nach der Auftragserteilung und während der Bauausführung Leistungen in Aufmaßen, sowie Leistungen, die nicht im Hauptauftrag enthalten sind, bestätigt, so gelten hierfür die vertraglichen Grundlagen. Ergeben sich nach preisrechtlicher Prüfung durch den Auftraggeber oder den Behörden Unzulässigkeiten von Preisen und Leistungen, so berechtigen sie den Auftraggeber dazu, nach den preisrechtlich zulässigen Preisen abzurechnen. Stundenlohnarbeiten können nur nach besonderer Aufforderung durch die Bauleitung bzw. schriftlichem Antrag ausgeführt werden. Die Stundenloharbeiten sind täglich mit genauer Bezeichnung der ausgeführten Arbeiten auf Nachweiszetteln in doppelter Ausfertigung der Bauleitung zur Unterschrift vorzulegen. Spätestens jedoch zum Ende der jeweiligen Arbeitswoche. Später eingereichte Zettel können nicht mehr in der Abrechnung berücksichtigt werden. Es bleibt die nachträgliche Prüfung vorbehalten, ob die nachgewiesenen Leistungen in den Angebotspositionen enthalten und damit abgegolten sind. Sollten Stundenlohnarbeiten ausgeführt oder durch die Bauleitung angeordnet werden, welche zu Lasten anderer am Bau beteiligten Firmen gehen, so sind diese Arbeiten separat, d.h. mit einer eigens dafür aufgestellten Rechnung mit der Fremdfirma zu verrechnen. Nach Fertigstellung aller Anlagen erfolgt eine Abnahme auf Vertragsmäßigkeit durch den Auftraggeber bzw. durch seinen Vertreter (Bauleitung). Dabei ist zu beachten, dass der Auftragnehmer die nachstehenden Unterlagen bereitstellt und dem Auftraggeber kostenlos übergibt. Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Abnahme der Anlage die nachstehenden Unterlagen anzufertigen. Für die Revisionspläne sind die Ausführungszeichnungen des Architekten oder Fachplaners nach dem neusten Stand zu verwenden. · Revisionspläne aller Installations-, Verteilungs- und Netzpläne sowie aller Schaltbilder und Einweisungsprotokolle in 4-facher Ausfertigung (entsprechend DIN 40717) - (1x Original und 3x Kopie) · Falls erforderlich die Abnahmebescheinigung des EVU, TÜV, etc. · Betriebsanleitung, Vertragshinweise und dergleichen. Art und Anzahl der Vervielfältigungen regeln die allgemein getroffenen Vereinbarungen. Nach Fertigstellung seiner Arbeiten hat der Auftragnehmer das Bedienungspersonal in die Behandlung der Anlage zu unterrichten und einzuweisen, so dass das Personal die Anlage eigenverantwortlich betreuen kann. Der Schlussrechnung ist ein entsprechendes Einweisungs- bzw. Übergabeprotokoll an den Nutzer beizufügen. Ortsbegehung: Nach erfolgter Auftragsvergabe erfolgt umgehend eine Ortsbegehung auf dem Gelände, um den genauen Aufwand zu ermitteln und abzustimmen. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Massen beruhen auf den beim Ortstermin ermittelten Längen. Daher spiegelt dieses den ungefähren Umfang der Arbeiten wider. Um eine für alle Parteien kostengünstige Abwicklung zu gewährleisten, soll am Ende der Arbeiten ein Aufmass zusammen mit dem Bauleiter erfolgen. Dieses Aufmass ist abrechnungsrelevant. Prüfung der Anlage auf Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, Messungen der Erdungs- und Isolationswiderstände sowie der Kurzschlussströme mit Übergabe der Messprotokolle. Alles anfallende Verpackungsmaterial und Bauschutt sind kostenlos von der Baustelle nach geltenden Vorschriften zu entsorgen. Die Verlegung von Leistungskabeln und MSR-Kabeln erfolgt grundsätzlich getrennt. Die MSR-Kabel sind gegenüber Leistungskabeln in einem ausreichenden Abstand zu verlegen, so dass eine gegenseitige Beeinflussung ausgeschlossen ist und eine Übertragung von Fehlsignalen vermieden wird. Alle Kabel sind am Anfang und am Ende mit unverlierbaren, dauerhaften Kennzeichnungsschildern zu versehen. Die Beschriftung der Kabel muss wasserfest und lichtbeständig sein. Die einzelnen Kabeladern müssen mit Phasenfarben, Nummern oder mit einem Farbcode gekennzeichnet sein. Biegeradien im Verhältnis zum Außendurchmesser sind zu beachten. Die Kabel sind so zu verlegen, dass ihre Betriebseigenschaften nicht gefährdet sind. Hierbei ist zu beachten: Wärmeabfuhr Streuströme und Korrosion Vermeidung von Bündelungen Getrennte Verlegung von Leistungskabeln und MSR-Kabeln Elektromagnetische Verträglichkeit Umgebungseinflüsse wie z.B. UV-Strahlung, Wärme Prüfung sämtlicher Kabel und Leitungen auf Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften, Messungen der Erdungs- und Isolationswiderstände sowie der Kurzschlussströme mit Übergabe der Messprotokolle. Der Bieter erklärt, dass er mit sämtlichen in den "Allgemeinen und technischen Vorbemerkungen Beleuchtung / Elektro einverstanden ist.
Allgemeine Vertragsbestimmungen
Treiberspezifikation für lineare Leuchten Treiberspezifikation für lineare Leuchten LED-Konstantstromtreiber, DC2DC, Indoor, dimmbar, DALI / DMX / Standalone Produktbezeichnung: eldoLED LINEARdrive 720/D LED-Konstantstromtreiber für den Innenbereich, mehrkanalig, dimmbar bis 0,1 %, Betrieb mit DC-Spannung, ansteuerbar über DALI, DMX(3-Polig oder RJ45)/RDM oder Standalone. Allgemeine Anforderungen: Treiber für LED-Leuchten im Gleichspannungsbetrieb (DC2DC) Einsatz in trockenen Innenräumen (Indoor) Kompatibel mit Konstantstrom-LED-Modulen Mehrkanaliger Betrieb (z. B. RGB, RGB-WW, TW) möglich Unabhängige Regelung der Kanäle Elektrische Eigenschaften: Eingangsspannung: 12-48 VDC Ausgänge: mehrere Konstantstrom-Ausgänge (konfigurierbar) Ausgangsstrom pro Kanal: gemäß Projekterfordernis wählbar Leistungsaufnahme: gemäß Treibervariante, passend zur LED-Last Effizienz: ≥ 85 % (modellabhängig) Steuerung und Regelung: DALI-Schnittstelle gemäß IEC 62386 DMX512-A und RDM-kompatibel Standalone-Funktion für interne Szenen-/Farbverläufe ohne externe Steuerung Dimmbereich: 100 % bis mindestens 0,1 % Flickerfreie Regelung über gesamten Dimmverlauf Stabilität der Farbwiedergabe bei variabler Helligkeit Mechanische Eigenschaften: Gehäuse: Kunststoff oder Metall (modellabhängig) Kompakte Bauform zur Integration in Leuchten oder Installationsgehäuse Schutzart: IP20 (für Innenanwendung) Anschluss über Schraub- oder Federklemmen Schutzfunktionen: Kurzschluss- und Übertemperaturschutz Überspannungsschutz am Eingang Getrennte Absicherung pro Ausgangskanal empfohlen Kompatibilität: Geeignet für LED-Module mit konstanter Stromansteuerung Unterstützung mehrfarbiger Systeme (RGB, RGBW) und Tunable White Einsatz in DC-basierten Systemarchitekturen möglich (z. B. zentral versorgte Niedervoltanlagen) Anwendungsbereiche: Architektur- und Akzentbeleuchtung Museen, Galerien, Retail, Hospitality Szenische Beleuchtung, Bühnenlicht Mobile und netzunabhängige Anwendungen Dynamische Lichtinstallationen mit Farb- und Helligkeitssteuerung Beispielprodukt: eldoLED POWERdrive DC2DC Indoor, mehrkanalig, dimmbar, DC-betrieben, DALI / DMX-fähig Hinweis: Der konkrete Gerätetyp ist entsprechend den projektbezogenen Anforderungen (Leistung, Anzahl der Kanäle, Ausgangsstrom etc.) zu wählen und mit dem Hersteller abzustimmen.
Treiberspezifikation für lineare Leuchten
02.01 EG Grundbeleuchtung
02.01
EG Grundbeleuchtung
02.02 UG Grundbeleuchtung
02.02
UG Grundbeleuchtung
02.03 Stundenlohnarbeiten
02.03
Stundenlohnarbeiten
03 Bauwerk - Technische Anlagen, Elektrotechnik
03
Bauwerk - Technische Anlagen, Elektrotechnik
1. Allgemeine Projektbeschreibung 1. Allgemeine Projektbeschreibung Im Rahmen des Projekts müssen auch die Elektrotechnik, dei Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung erneuert werden. Hierzu sind zunächst Anlagenteile wie die Beleuchtung außer Betrieb zu nehmen und zu demontieren. In den Umbaubereichen werden bis zum Beginn der Maßnahme oder auch parallel die Unterverteilungen erneuert. Diese Leistungen sind bereits bei der Fa. Elektro Jahn GmbH & Co. KG, Otto-Hahn-Straße 22,15236 Frankfurt (Oder) beauftragt. Im Rahmen einer Vorabmaßnahme wurden im Jahr 2025 bereits die Zuleitungssysteme zu den Unterverteilung erneuert und div. Endstromkreise und Netzwerkleitungen verlegt. Zukünftig werden die Allgemeinbeleuchtung sowie die Sicherheitsbeleuchtung in den umgebauten Bereichen getrennt betrieben. Für die Sicherheitsbeleuchtung werden separate Leuchten vorgesehen. Die vorhandene Infrastruktur der Sicherheitsbeleuchtung bestehend aus der Zentralbatterieanlage, den Unterstationen sowie den Endstromkreisen bis zur ersten Leuchte soll weitergenutzt werden. Die Beleuchtungssteuerung erfolgt grundsätzlich in den Bereichen außerhalb der Veranstaltungsflächen über KNX. Teilwiese sind Schnittstellen zwischen der KNX-Welt und den DMX-Systemen der Veranstaltungstechnik erforderlich. Diese sind in dcen neuen Unterverteilungen bereits enthalten. 1.1 Struktur Leistungsverzeichnis Das Leistungsverzeichnis ist in folgender Struktur aufgebaut: Leistungsverzeichnis =>Los =>Titel =>Position Diese Struktur ist bei der Aufmaßerstellung usw. zwingend beizubehalten, so dass ein Kostencontrolling je Los möglich ist. Da es sich um einen Pauschalfestpreisvertrag handelt, liegt das Massenrisiko beim Anbieter bzw. Auftragnehmer bzw. "AN". Auf Verlangen hat er jedoch ein Aufmaß zu erstellen, um seine Abrechnungssummen und den dort aufgeführten Leistungsstand zu plausibilisieren. 1.2. Allgemeine Projektbeschreibung Gewerk Elektrotechnik Die Elektrotechnik in den Teilflächen des Tempodroms wird im Projektverlauf teilweise saniert. Hierzu muss zunächst die vorhandene Technik demontiert und entsorgt werden. Folgende Arbeitsschritte sind erforderlich: Aufbau einer Baustromversorgung, Baubeleuchtung sowie Bausicherheitsbeleuchtung sowie dem Rückbau nach Fertigstellung Inbetriebnahme der Baustromversorgung, Baubeleuchtung sowie Bausicherheitsbeleuchtung Geregelte Außerbetrieb der KNX-Beleuchtungsteuerungen in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister und/oder dem Gebäudebetrieb Freischalten der vorhandenen Endstromkreise in den Unterverteilungen (alt oder neu). Abklemmen der nicht mehr benötigten und zu demontierenden Endstromkreise Demontage und Entsorgung der vorhandenen Beleuchtung (Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung) Demontage nicht mehr benötigter Zuleitungen, Endstromkreise, Beleuchtungs- und KNX-Leitungen sowie Installationsmaterialien in den Zwischendecken, Theken, Technikräumen usw. Neumontage neuer Endstromkreise, Beleuchtungs- und KNX-Leitungen inkl. Kabeltrag- und Verlegesysteme sowie Installationsmaterialien in den Zwischendecken, Theken, Technikräumen usw. Prüfung und Wartung vorhandene Zentralbatterieanlage und Unterstationen Ergänzung Datennetz für Kassen, Screens, Kameras usw. 1.2.1 Herstellen Spannungsfreiheit Die Spannungsversorgung der Unterverteilungen erfolgt aus der Niederspannungshauptverteilung bzw. Abgangskästen an der Stromschiene 2.000 A. Der AN erhält vom Anlagenverantwortlichen die Arbeitserlaubnis und Freigabe alle Abgänge in den Unterverteilungen freizuschalten und abzuklemmen. 1.2.2 Außerbetriebnahmen Nur nach Abstimmung mit dem jeweiligen Gewerk sowie dem Gebäudebetrieb dürfen Abgänge zu Gewerkeschaltschränken (z.B. BMA, SAA, Video, Datennetz usw.) freigeschaltet, werden. 1.2.3 Demontagearbeiten Die Altinstallation (Leitungen, Installationsgeräte usw.) wird außer Betrieb genommen und in den Bereichen demontiert und fachgerecht entsorgt. Die Demontagen von Leitungsanlagen innerhalb geschlossener Wände, Decken usw. können jedoch erst nach Freigabe durch den Auftraggeber und parallel zu den Abbrucharbeiten erfolgen. Sollten die betreffenden Wände nicht abgebrochen oder verändert werden, sind die Leitungen so weit wie möglich abzuschneiden. 1.2.4 Demontagearbeiten noch vorhandener KNX-Komponenten Noch vorhandene KNX-Komponenten in der Fläche sind zerstörungsfrei abzuklemmen und auszubauen, zu sammeln und dem Dienstleister zur Ausprogrammierung aus der KNX-Datenbank zu übergeben. 1.2.5 Demontagearbeiten Kabel und Leitungen Sämtliche nicht mehr benötigte Beleuchtungs- und Kabelanlagen sowie Kabeltragsysteme werden, soweit wirtschaftlich vertretbar, demontiert und dem Recycling zugeführt. 1.2.6 Gerüste Das Foyer wird für die Arbeiten an der Decke komplett eingerüstet. Für Installationsarbeiten in Bereichen, die bauseits nicht komplett eingerüstet werden, sind für Arbeiten oberhalb von Montagehöhen von 4 m mobile Arbeitsgerüste einzusetzen. 1.2.7 Sicherungsmaßnahmen Für Installationsarbeiten und Demontagearbeiten in allgemein zugänglichen Bereichen und Verkehrswegen des Gebäudes sind entsprechend der anstehenden Gefährdungen geeignete Maßnahmen zur Sicherung der jeweiligen Bauabschnitte durchgeführt. Eingeschaltete Unterverteilungen, die in Lagerräumen usw. stehen, sind grundsätzlich beim Verlassen des Raumes zu verschließen! 1.2.8 Baustromversorgung, Baubeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung: Für die Baumaßnahme wird eine Baustromversorgung bestehend aus Baustromverteilern und prov. Leitungen installiert. Die Baustromversorgung und Baustromverteiler entsprechen den derzeit geltenden Vorschriften (z.B. DIN VDE 0100-704, DIN EN 60 439-4A1/DIN VDE 0660501 A1) und den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien zu 1.3. Umfang Lieferung und Leistungen sowie Nebenarbeiten Folgende Tätigkeiten sind im Rahmen dieses Leistungsverzeichnisses grundsätzlich mit auszuführen und daher in die Einheitspreise einzukalkulieren: - Koordination des arbeitstäglichen Ab- und Wiederzuschaltens der BMA in den zu bearbeitenden Räumen. - Beantragung von Schweiß- und Flex-Genehmigungen beim Gebäudebetrieb. - Koordination von Anschlussarbeiten an in Betrieb befindliche Bestandsschaltanlagen bzw. Freischaltungen von Anlagen mit dem Gebäudebetrieb - Koordination von staub- und/oder lärmintensiven Arbeiten mit dem Gebäudebetrieb/Bauleitung. Alle im LV beschriebenen Leistungen sind anhand der Einheitspreise auf Verlangen des AG zwecks Rechnungsprüfung zu plausibilisieren. Das Massenrisiko verbleibt davon unbenommen beim AN. 1.4. Preisfindung Es wird dem Anbieter empfohlen, sich vor Angebotsabgabe über den genauen Umfang der auszuführenden Arbeiten im Rahmen einer Ortsbegehung zu informieren. Nachforderungen aus Unkenntnis der örtlichen bzw. technischen Gegebenheiten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Neben den in den Positionen aufgeführten Leistungen sind die folgenden Erläuterungen zu berücksichtigen und daher in die Einheitspreise einzukalkulieren: 1.4.1 Arbeitsabläufe Die Arbeiten erfolgen während des laufenden Betriebes des Gebäudes sowie der parallelen Außerbetriebnahmen anderer Gewerke. Dieses bedeutet eventuelle Einschränkungen der Arbeitsfreiheit. Die Anweisungen des Gebäudebetriebs, der Bauleitung sowie des SiGeKos sind unbedingt zu befolgen. Auf die Sicherheit der Mitarbeiter des Tempodroms und Besucher, die nicht in der Baustelle tätig sind, ist dabei in besonderer Weise Rücksicht zu nehmen. Geräte, Maschinen, Gerüste, Baumaterialien usw. dürfen nur im gesicherten Arbeitsbereich gelagert werden. Der Transport jeglicher Materialien bis zu ihrem Verwendungsort ist vom Auftragnehmer eigenverantwortlich und unter Beachtung der jeweiligen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften zu organisieren. Der Ablauf der Arbeiten ist in Abstimmung mit dem Gebäudebetrieb und/oder der Objektüberwachung Elektrotechnik so zu koordinieren, dass für den laufenden Bürobetrieb und Baustellenbetrieb keine, erforderlichenfalls nur zumutbare Störungen anfallen und die Arbeiten der anderen Gewerke nicht behindert werden. Die Ausführung lärmintensiver Arbeiten ist mit der Bauleitung abzustimmen. Jegliche Art von Staubentwicklung ist auf ein Mindestmaß zu begrenzen (Absaugung bei Bohrarbeiten ist verpflichtend einzuhalten!). Eine Koordination mit den anderen vor Ort tätigen Gewerken hat grundsätzlich auch außerhalb von Baubesprechungen eigenverantwortlich zu erfolgen. 1.4.2. Zufahrt zum Gebäude und Erreichbarkeit der Montagestellen; Materialanlieferung, -transport und -lagerung Eine Zufahrt zur Liegenschaft besteht von der Möckernstraße. An- und Abtransporte können nach Zustimmung durch den Gebäudebetrieb hier ebenfalls erfolgen. 1.4.3 Parkplätze Vor dem Tempodrom kann während der Bauzeit nach Zustimmung durch den Gebäudebetrieb geparkt werden. 1.4.4 Materialtransport Der horizontale Materialtransport erfolgt mittels Hubwagen. Für den vertikalen Transport stehen keine Hilfsmittel wie Lastenaufzüge für den Auftragnehmer zur Verfügung. In den Geschossen erfolgt der weitere Transport ebenerdig. Die Kosten für den Transport sind in die Kalkulation aufzunehmen. 1.4.5 Materiallagerung Werkzeuge können nach Absprache mit dem Gebäudebetrieb in den Technikzentralen/-räumen zwischengelagert werden. In den Büroflächen können keine Materialien und Werkzeuge gelagert werden! Es ist der ungestörte Ablauf der Arbeiten anderer Gewerke zu berücksichtigen. Werkzeuge und Materialien sind daher im Rahmen der Arbeiten notfalls arbeitstäglich aus den Arbeitsbereichen abzutransportieren. Für die Sicherung der Materialien und Werkzeuge ist der AN eigenverantwortlich. 1.4.6 Brandschutz während der Bauzeit Geöffnete Brandschotts und erstellte Durchbrüche in Wänden /Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand sind grundsätzlich arbeitstäglich mit geeigneten bauaufsichtlich zugelassenen Schottmaterialien brandschutztechnisch wieder zu verschließen (mindestens provisorisch mit Brandschutzkissen bei noch ausstehenden Nachinstallationen). Besondere Auflagen gelten für Arbeiten mit offener Flamme und funkenverursachenden Schleif- und Trennwerkzeugen, deren Nutzung zuvor in jedem Fall schriftlich angemeldet werden muss. Ohne einen freigegebenen Erlaubnisschein dürfen die Arbeiten nicht begonnen werden. Vor Beginn von stauberzeugenden Arbeiten in Räumen, die durch die Brandmeldeanlage überwacht werden, hat der AN die Deaktivierung der Rauchmelder durch die Mitarbeiter der Gebäudetechnik zu veranlassen und deren Zustimmung einzuholen. 1.4.7 Sicherheitsmaßnahmen Da die Nutzung des Gebäudes auch während der Bauzeit in Teilen aufrecht gehalten wird (Bürobetrieb), sind die Zugänge zum Gebäude bewacht und es sind besondere Sicherheitsauflagen zu berücksichtigen. Der Zugang zu den Montagestellen ist ausschließlich Personen mit einer Zutrittsberechtigung erlaubt, die nach einer Sicherheitsunterweisung mit Ausstellung eines Ausweises erteilt wird. Der Zugang zum Baustellenbereich erfolgt grundsätzlich nur über den Baustellenzugang an der Möckernstraße. Der Zugang zu den Montagestellen in den genannten Räumen ist ausschließlich nur unterwiesenen Personen erlaubt. Der AG behält sich eine Anpassung der Zugangsregelung vor! 1.4.8 Baustellenunterweisung Für die Baustelle selber wird es eine weitere Unterweisung durch einen Baustellen-SiGeKo, den der AN stellt, geben (Dauer ca. 0,75 h je Mitarbeiter). Die Baustellenordnung wird durch den SiGeKo nachgereicht. Die notwendigen Unterweisungen und schriftlichen Freigaben für den Zutritt zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten erfolgen durch den Gebäudebetrieb. 1.4.9: Sonstiges Bei der Angebotserstellung ist zu berücksichtigen, dass sämtliche Bestandsschaltanlagen in denen Abklemm-, Umschwenk- und Anschlussarbeiten vorgenommen werden, eingeschaltet sind. Arbeiten, die das Abschalten erforderlich machen, dürfen auf keinen Fall eigenmächtig durchgeführt werden, sondern sind im Vorfeld mit einer ausreichenden Vorlaufzeit mit dem Gebäudebetrieb und der Objektüberwachung Elektrotechnik abzustimmen. 1.5. Organisation Elektrotechnik Für den Betrieb der elektrischen Anlagen des Gebäudes der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co existiert eine Organisation Elektrotechnik gemäß DIN VDE 1000-10 bestehend aus einer verantwortlichen Elektrofachkraft (VEFK), Anlagenverantwortlichen (ANLV) und Arbeitsverantwortlichen (AV). Die Funktion des Anlagenbetreibers gemäß DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.1 übernimmt die VEFK. Die Definitionen der jeweiligen Funktionen der ANLV entsprechen der DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.2. Es ist ein Arbeitsverantwortlicher gemäß DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.3 schriftlich zu benennen. Der Arbeitsverantwortliche muss den Anlagenverantwortlichen des Auftraggebers über Art und Ort der vorgesehenen Arbeiten informieren. Vor Beginn sowie während der Arbeit muss der Arbeitsverantwortliche dafür sorgen, dass alle einschlägigen Anforderungen, Vorschriften und Anweisungen eingehalten werden. Der Arbeitsverantwortliche muss alle an der Arbeit beteiligten Personen über alle Gefahren unterrichten, die für diese nicht ohne weiteres erkennbar sind. An die Personensicherheit werden hohe Anforderungen gestellt. Dieses gilt nicht nur für die eingesetzte Technik, sondern auch für die Sicherheit des Montagepersonals während der Ausführung der Arbeiten. Eventuell im Leistungsverzeichnis nicht erwähnte Sicherheitsmaßnahmen, die nach DIN VDE 0105-100 und den entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften erforderlich sind, sind mit in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anschlussarbeiten an Bestandsschaltanlagen, die nicht abgeschaltet werden können und bei denen nach Demontage der inneren Abdeckungen kein Berührungsschutz gewährleistet ist, sind als Arbeiten unter Spannung (AuS) zu betrachten! Eigene, zugelassene PSA, Gefährdungsbeurteilungen und AuS-Pass sind zwingend erforderlich!!! Als Begleitperson ist grundsätzlich eine EFK mit Ersthelfernachweis vorzusehen. 1.6. Rauchverbot In dem Gebäude gilt ein generelles Rauchverbot. Das ausführende Unternehmen verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter des AN, Mitarbeiter von Nachunternehmen oder von weiteren Erfüllungsgehilfen ein striktes und vollumfängliches Rauchverbot im ausgewiesenen Baustellenbereich, insbesondere im Gebäude, einhalten. 1.7. Baustelleneinrichtung Die freigegebene Baustelleneinrichtungsfläche, die Zu- und Abfahrtsregelungen sowie der Baustellenzugang für Personen und Materialtransporte und die Lagerhaltung werden per Baustellenlogistikplan des Generalunternehmers geregelt, bzw. werden von der örtlichen Bauleitung bekannt gegeben. Die Anlieferung erfolgt über die im Logistikkonzept festgelegten Baustelleneinrichtungsbereiche. Eventuelle Wendekreise, Schleppkurven, beschränkte Höhe etc. sind vom Auftragnehmer von seinem Fuhrpark eigenverantwortlich zu prüfen. 1.8. Abfallbeseitigung und Reinigung Bei den Arbeiten anfallende Abfälle, Bauschutt, brennbare Abfallstoffe, Verpackungsmaterialien, Pappen, Kisten, Kabelreste, Isoliermaterial etc. gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über und sind durch diesen bzw. seinen Nachunternehmern auf eigene Kosten täglich aus dem Gebäude zu entfernen und zu entsorgen. Die Baustelle ist arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen! Darüber hinaus ist der Auftragnehmer verpflichtet, im Falle - von Verschmutzungen der Zufahrtswege durch Fahrzeuge des Unternehmers/seines Lieferanten - von Verschmutzungen, resultierend aus dem Vertragen von Materialen durch sein Personal/seines Nachunternehmers auf dem Grundstück der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co, diese unverzüglich rückstandslos reinigen zu lassen. 1.9. Montagebedingungen Die Arbeiten sind in Höhen bis 6m auszuführen. Das Foyer wird komplett einegerüstet, so dass hier alle Arbeiten von der oberen Gerüsteebene aus auszuführen sind. Aufwendungen für den Transport auf der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Angebotspreise verstehen sich frei Verwendungsstelle. Sofern in der Positionsbeschreibung ausdrücklich nicht anders erwähnt sind alle Leistungen inklusive Lieferung, Montage, Anschlussarbeiten und Inbetriebnahme anzubieten. Eventuell auftretende Nebenkosten sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen. 1.11. Terminübersicht Die bautechnische Umsetzung der Maßnahme (Montage vor Ort) läuft von Mitte Juli 2026 bis Ende August 2026. Der detaillierte Terminplan wird noch abgestimmt. Los 1 - Baustrom/-beleuchtung: Beginn der Arbeiten:16.07.2025 Arbeiten, die bereits im Vorfeld ausgeführt werden können, sind noch mit dem AG abzustimmen. Hierzu zählen u.a. Bereitstellung der Baustromverteiler, der Kabel und der Baubeleuchtung ab ca. Anfang Juli.2026. Kabelverlegungen der Zuleitungen zu den Baustromverteilern sollten bis zum 16.07.206 erfolgt sein. Dieses muss ebenfalls mit dem Gebäudebetrieb abgestimmt werden. Rückbau bis spätestens:23.08.2026 Los 2 - Elektroinstallation: Beginn der Montageplanung:sofort nach Auftragserteilung jedoch spätestens am 02.03.2026 Vorlage der Montageplanung:15.04.2026 Materialbestellung:ab Anfang Mai 2026 Außerbetriebnahmen, Demontage- und Montagebeginn:16.07.2026 Montage- und Inbetrieb- nahmeende:23.08.2026 Die detaillierten Termine sind aktuell noch in Abstimmung und werden von der Projektleitung des AN (s. Detailterminplan gem. GU-Vertrag) noch benannt.
1. Allgemeine Projektbeschreibung
2. Allgemeine Vorbemerkungen Baustromversorgung 2. Baustromversorgung Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die Baustromversorgung und Baustromverteiler müssen den derzeit geltenden Vorschriften (z.B. DIN VDE 0100-704:2018-10, DIN EN 61439-4/DIN VDE 0660600-4), DGUV Vorschrift 3 ("Elektrische Anlagen und Betriebsmittel", früher BGV A3) und der berufsgenossenschaftlichen Information DGUV Information 203-006 ("Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen", früher BGI 608) entsprechen. Die Materialien können gebraucht sein. Diese sind jedoch vor Inbetriebnahme entsprechend zu prüfen. Der Anschluß des Baustromhauptverteiler erfolgt niederspannungsseitig an das vorhandene Versorgungsnetz des Tempodroms. Die Aufstellung der Baustromverteiler ist mit dem Generalunternehmer abzustimmen und dem Gebäudebetrieb sowie der Objektüberwachung mitzuteilen. Die Zuleitungen zu den Verteilern dürfen nicht durch Fenster und Türen, sondern nur durch Durchbrüche verlegt werden. Die Durchbrüche sind entweder durch provisorische Kissenschotts oder durch Wiederherstellung von geöffneten Schotts brandschutztechnisch zu verschließen. Alle Baustromverteiler einschl. der Zuleitungskabel müssen während der Bauzeit unterhalten und nach Abschluss der Bauarbeiten wieder demontiert werden. Die Kosten hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzlich zu den bereits oben aufgeführten Punkten ist bei der Bildung der Einheitspreise zu berücksichtigen: Grundsätzlich sind die Kosten für die Erstmontage, die Instandhaltung während der Bauzeit sowie der Demontage und den Abtransport der Baustromverteiler als wöchentliche Kosten je Bauteil und Woche anzubieten. Beispiel: 2 Baustromverteiler x 6 Wochen Nutzungsdauer = 12 Wo Abgerechnet wird nur der Zeitraum der tatsächlichen Nutzung der Baustromverteiler (hier 5 Wochen). Die Anzahl der tatsächlich benötigten Baustromverteiler ist im Langtext der jeweiligen Position angegeben. Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 4m Höhe OKFF.
2. Allgemeine Vorbemerkungen Baustromversorgung
3. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabel und Leitungen 3. Demontagearbeiten Kabel und Leitungen Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die zu demontierenden Kabel/Leitungen sind vor Beginn der Arbeiten auf Spannungsfreiheit zu überprüfen. Nach Freigabe der Kabel/Leitungen sind die evt. vorhandene Befestigungsmaterialien (Bügelschellen, Kabelbinder usw.) zu lösen und zu entfernen. Die Kabel/Leitungen sind aus den Bündeln herauszuziehen bzw. herauszuschneiden. Kabel/Leitungen mit größeren Querschnitten sind zum Transport in Teilstücke von ca. 2 m zu schneiden. Um die anderen Gewerke in der Baustelle nicht durch Zwischenlagerungen zu behindern, sind die Kabel/Leitungen arbeitstäglich innerhalb des Gebäudes bis in das Erdgeschoss zu vertragen und für den Abtransport vorzubereiten. Die demontierten Kabel/Leitungen sind arbeitstäglich aufzumessen. Die demontierten Kabel/Leitungen sind aus dem Gebäude zu transportieren, auf LKWs bzw. in Transporter zu verladen und zur Entsorgung abzutransportieren. Interne Lagerflächen existieren aktuell nicht. Die Sicherung und Bewachung der Wertstoffe ist Aufgabe des Auftragnehmers. Die Kabel und Leitungen sowie Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der Revisionsunterlagen. Die Kabel und Leitungen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die demontierten Kabel und Leitungen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der in den Kabeln und Leitungen enthaltenen Wertstoffe (hier Kupfer) ist separat anzubieten. Die Abrechnung der demontierten Kabel und Leitungen erfolgt nach Aufmaß Das Aufmaß bildet die Grundlage für das zu ermittelnde Kupfergewicht und somit die Grundlage für die Rückvergütung. Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
3. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabel und Leitungen
4. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabeltragsysteme 4. Demontagearbeiten Kabeltragsysteme Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die zu demontierenden Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen sind nach Freigabe durch die Objektüberwachung oder dem technischen Betrieb der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu lösen (schrauben, sägen, trennen bzw. flexen) und zu entfernen. Die Kabeltragsysteme usw. sind zum Transport in Teilstücke von ca. 2m zu schneiden. Die Kabeltragsysteme usw. sind arbeitstäglich aus dem Gebäude abzutransportieren. Die Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der Revisionsunterlagen. Dübel, Bolzen usw. sind so zu demontieren, dass die nicht mehr benötigten Bohrlöcher verspachtelt werden können. Die Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Kabeltragsysteme, Befestigungsmaterialien, Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der Wertstoffe (hier Stahl) ist mit dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten zu verrechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Verrechnung des Wertstoffanteils ist bei Angebotsabgabe offen zu legen. Die Abrechnung der zu demontierenden Kabeltragsysteme erfolgt nach laufendem Meter. Die Abrechnung der demontierten Ankerschienen und Profileisenkonstruktionen erfolgt nach berechnetem Gewicht. Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
4. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Kabeltragsysteme
5. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Verlegesysteme 5. Demontagearbeiten Verlegesysteme Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die zu demontierenden Verlegesysteme inkl. Befestigungsmaterialien sind nach Freigabe durch die Objektüberwachung oder dem technischen Betrieb der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG zu lösen (schrauben, sägen, trennen bzw. flexen) und zu entfernen. Die Verlegesysteme usw. sind zum Transport in Teilstücke von ca. 2m zu schneiden. Die Verlegesysteme usw. sind arbeitstäglich aus dem Gebäude abzutransportieren. Die Verlegesysteme inkl. Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der Revisionsunterlagen. Dübel, Bolzen usw. sind so zu demontieren, dass die nicht mehr benötigten Bohrlöcher verspachtelt werden können. Die Verlegesysteme inkl. Befestigungsmaterialien sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die Verlegesysteme und Befestigungsmaterialien gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der Wertstoffe (hier Stahl) bzw. Entsorgungskosten für Kunststoffe usw. ist mit dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten zu verrechnen. Die Abrechnung der zu demontierenden Verlegesysteme erfolgt nach laufendem Meter. Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
5. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Verlegesysteme
6. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Installationsmaterial und -geräte 6. Demontagearbeiten Installationsmaterial und -geräte Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die zu demontierenden Installationsmaterialien und -geräte inkl. Befestigungsmaterialien sind nach Freigabe durch die Bauleitung zu lösen (schrauben bzw. flexen) und zu entfernen. Die Installationsmaterialien und -geräte usw. sind arbeitstäglich aus dem Gebäude abzutransportieren. Die Installationsmaterialien und -geräte sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der Revisionsunterlagen. Dübel, Bolzen usw. sind so zu demontieren, dass die nicht mehr benötigten Bohrlöcher verspachtelt werden können. Die Installationsmaterialien inkl. Befestigungsmaterialien sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Diese gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Entsorgungskosten sind in dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten einzurechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Berechnung der Entsorgung ist bei Angebotsabgabe offen zu legen. Die Abrechnung der zu demontierenden Installationsmaterialien und -geräte erfolgt nach Stückzahlen. Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
6. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Installationsmaterial und -geräte
7. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Schalt-, Netzwerkschränke und Verteiler (optional) 7. Demontagearbeiten Schalt-, Netzwerkschränke und Verteiler Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die zu demontierenden Schalt-, Netzwerkschränke und Verteiler sind vor Beginn der Arbeiten auf Spannungsfreiheit zu überprüfen. Nach Freigabe durch den Gebäudebetrieb und die Objektüberwachung sind die Zuleitungskabel, bei Schaltanlagen, die aus mehreren Feldern bestehen, die internen Kabel-Verbindungen sowie sämtliche internen Steuerleitungen, Netzwerkleitungen usw. abzuklemmen und herauszuziehen. Die Endstromkreise, die weiter genutzt werden, sind ordentlich abzuklemmen, herauszuziehen, zu beschriften und durch Aufrollen und prov. Aufhängen zu sichern. Ein Abschneiden der Kabel darf nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung erfolgen. Die Sammelschienenverbindungen der Schaltfelder (Stromschienen oder flexible Leitungsverbindungen) in Schaltanlagen, die aus mehreren Feldern bestehen, sind zu demontieren und die Schaltfelder aus dem Verbund herauszuziehen. Für Netzwerkschränke sind die Arbeiten analog durchzuführen. Die Verteilungen/Netzwerkschränke sind innerhalb des Gebäudes zu den Verladepunkten zu transportieren. Nach Aufmasserstellung der demontierten Verteilungen/Netzwerkschränke, sind diese aus dem Gebäude zu transportieren, auf LKWs zu verladen und zur Entsorgung abzutransportieren. Die Sicherung und Bewachung der Wertstoffe ist Aufgabe des Auftragnehmers. Sämtliche vom AG benötigten Ersatzteile wie Leitungsschutzschalter, RCDs, FI/LS Sicherungselemente, Taster, Stromwandler, Messgeräte, KNX-Betriebsmittel usw. sind aus den Schaltfeldern zu demontieren und an einen vom AG zu benennenden Lagerplatz zu bringen. Nicht mehr benötigte Anlagenteile sind zu entsorgen. Die Verteilungen/Netzwerkschränke sowie Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der Revisionsunterlagen. Die Verteilungen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die demontierten Verteilungen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der in den Verteilungen enthaltenen Wertstoffe (hier Kupfer, Stahl usw.) ist mit dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten zu verrechnen. Evt. Entsorgungskosten sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Verrechnung des Wertstoffanteils und der Entsorgungskosten ist bei Angebotsabgabe offen zu legen. Die Abrechnung der zu demontierenden Verteilungen/Netzwerkschränke erfolgt nach Stückzahlen. Ist eine Zwischenlagerung der demontierten Materialien durch den Auftragnehmer angedacht, da eine tägliche Abfuhr nicht realisierbar ist, so sind sämtliche Kosten für die Bereitstellung sowie den An- und Abtransport von entsprechenden Containern in den Einheitspreisen zu berücksichtigen.
7. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Schalt-, Netzwerkschränke und Verteiler (optional)
8. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Netzwerkverkabelung 8. Demontagearbeiten Netzwerkverkabelung Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Das vorhandene Netzwerk, bestehend aus Glasfaser- und Fernmeldeverkabelung, ist in Zwischendecken, Fußbodenkanälen, Rohren, auf Kabelbühnen usw. verlegt und durchläuft verschiedenen Brandschutzbereiche. Für den Rückbau/Umbau der Datenverkabelung sind Brandschotts durch den Auftragnehmer zu öffnen. Der Rückbau/Umbau erfolgt grundsätzlich zunächst ausgehend vom Datenverteiler für alle Datenkabel, die nicht mit aktiven Komponenten belegt sind. Aktive Kabel sind i.d.R. am Abschluß der Datenkabel auf einem aktiven Netzwerkendgerät zu erkennen. Zu diesen aktiven Komponenten gehören Kassensysteme, Elemente der DMX-/KNX-Steuerung, sowie ggf. Teile der Gebäudeabsicherung (Videokameras, etc.). Kabel, die von solchen Anlagenteilen ausgehen, werden ausdrücklich nicht zurückgebaut und sollen weitergenutzt werden. Im Zweifelsfall ist vor Entfernen einer Kabelverbindung genauer zu prüfen und eine Klärung mit dem Gebäudebetrieb bzw. der Objektüberwachung herbeizuführen. Für die Demontage der Leitungen sind die evt. vorhandenen Befestigungsmaterialien (Bügelschellen, Kabelbinder usw.) zu lösen und zu entfernen. Die Leitungen sind aus den Bündeln herauszuziehen bzw. herauszuschneiden. Die Leitungen sind zum Transport aufzurollen oder in Teilstücke von ca. 2 m zu schneiden. Die demontierten Leitungen sind aus dem Gebäude zu transportieren, auf LKWs bzw. in Transporter zu verladen und zur Entsorgung abzutransportieren. Interne Lagerflächen existieren aktuell nicht. F Die Sicherung und Bewachung der Wertstoffe ist Aufgabe des Auftragnehmers. Die Leitungen sowie Befestigungsmaterialien sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der Revisionsunterlagen. Die Leitungen sind Eigentum der Tempodrom Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG. Die demontierten Leitungen gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über. Die Rückvergütung der in den Leitungen enthaltenen Wertstoffe (hier Kupfer) ist separat anzubieten. Die Abrechnung der demontierten Leitungen erfolgt nach Aufmaß Das Aufmaß bildet die Grundlage für das zu ermittelnde Kupfergewicht und somit die Grundlage für die Rückvergütung. Das Aufmaß wird durch das Messen der demontierten Kabel und Leitungen ermittelt. Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
8. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Netzwerkverkabelung
9. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Beleuchtung 9. Demontagearbeiten Beleuchtung Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die zu demontierenden Leuchten sind nach Freigabe sorgfältig abzuklemmen, zu lösen und zu entfernen. Evt. vom Bauherrn noch benötigte Leuchten sind an einen vom AG zu benennenden Lagerplatz zu bringen. Nicht mehr benötigte Leuchten sind zu entsorgen. Die Leuchten und Leuchtmittel usw. sind in geeigneten Behältnissen zu sammeln. Die Sicherung der Leuchten ist Aufgabe des Auftragnehmers. Die Zwischenlagerung und der Transport von Leuchtstoffröhren darf nur in einer dafür zugelassenen Leuchtstoffröhren-Sammelbox erfolgen. Diese ist durch den AN zu stellen und vorzuhalten. Die Leuchten und Leuchtmittel sind dem Recycling zuzuführen bzw. unter Beachtung des Abfallentsorgungsgesetzes fachgerecht zu entsorgen. Die Entsorgungsnachweise werden Bestandteile der Revisionsunterlagen. Die Entsorgungskosten sind in dem Einheitspreis für den Demontagelohn und sonstigen Kosten einzurechnen. Die Kalkulation des Demontagelohns und die Berechnung der Entsorgung ist bei Angebotsabgabe offen zu legen. Die Abrechnung der zu demontierenden Leuchten und Leuchtmittel erfolgt nach Stückzahlen. Das Aufmaß wird gemeinsam nach der Entscheidung, welche Komponenten einzulagern bzw. zu entsorgen sind, ermittelt. Die De- bzw. Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF.
9. Allgemeine Vorbemerkungen Demontagearbeiten Beleuchtung
10. Allgemeine Vorbemerkungen Kabel/Leitungen 10. Allgemeine Vorbemerkungen Kabel/Leitungen Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Bauproduktenverordnung Strom-, Steuer- und Kommunikationskabel, die dauerhaft in Bauwerke eingebaut werden fallen unter die EU-Verordnung 305/2011 (Bauproduktenverordnung). Ausgenommen davon sind: Liftkabel, Kabel innerhalb von Maschinen und Kabel zur Verwendung in industriellen Anlagen. Die gelieferten bzw. verlegten Leitungen und Kabel müssen mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden und einen Leistungserklärung des Herstellers über die folgenden aus den Schutzzielen abgeleiteten wesentlichen Produktmerkmale: die Brandsicherheit (Flammenausbreitung, Wärmeentwicklung, Rauchentwicklung, Säurebildung, brennende Tropfen) und die Abwesenheit gefährlicher Inhaltsstoffe. Der AN verpflichtet sich die die Leitungs-bzw. Kabelauswahl gemäß der MBO-Gebäudeklassen und unter Berücksichtigung der Mindestanforderung der Euroklasse zu veranlassen. Eine eindeutige Klassifizierung für das betreffende Gebäude ist unbekannt. Es wird daher, um auch für die Zukunft zu planen, festgelegt, dass die Kabel- und Leitungen der Euroklasse Ccas1d2a1 bzw. in Fluchtwegen B2cas1d1a1 entsprechen sollen. Kabel mit Isolations- und Funktionserhalt Kabel mit Isolations- und Funktionserhalt (resistance to fire) sind nicht Gegenstand der derzeitigen Umsetzung der Bauproduktenverordnung. Kabellängen Angaben des Auftraggebers über Kabellängen dienen lediglich als Orientierungswerte. Die genauen Kabel und Leitungslängen sind vom Auftragnehmer vor der Bestellung an Ort und Stelle auszumessen. Bei der Dimensionierung sind die zutreffenden Verminderungsfaktoren für Häufung, erhöhte Umgebungstemperatur usw. entsprechend VDE 0271 zu berücksichtigen. Alle Kabel und Leitungen sind sowohl auf den Kabelträgersystemen als auch in Kanälen, an Decken oder Wänden ordnungsgemäß ausgerichtet nebeneinander zu verlegen, eine ausreichende Belüftung muss gewährleistet sein. Für die Befestigung von Kabeln, Leitungen und Schutzrohren sind Kabelbinder, Bindedrähte o. ä. nicht zugelassen. Ausnahme: Befestigung in Hohlwänden sowie Verwendung von Kabelbindern als Montagehilfe. Die elektrischen Leitungsanlagen von bauaufsichtlich vorgeschriebenen notwendigen Sicherheitseinrichtungen sind mit Sicherheitskabeln E30 bzw. E90 nach DIN 4102 Teil 12 zu errichten. Vom Unternehmer, der die Maßnahme zum Funktionserhalt der Kabelanlage herstellt, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungserklärung (Vorgabe der Bauregelliste A Teil 3, Ausgabe 98/1) ausgestellt werden. Mit dieser bestätigt er, daß die von ihm ausgeführte Maßnahme den Bestimmungen des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses entspricht. Die Kabelanlage ist vom Unternehmer mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das an der Kabelanlage anzubringen ist und folgende Angaben enthalten muß: Name des Unternehmers, der die Kabelanlage hergestellt hat Bezeichnung der Kabelanlage laut allgemeinem bauaufsichtlichem Prüfzeugnis Funktionserhaltsklasse Inhaber des allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses Herstellungsjahr Es sind grundsätzlich nur Sicherheitskabel eines Herstellers zu verlegen. Bei Angeboten gleichwertiger Anlagen sind die Angaben Hersteller, Typ, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis Nr., VdS Zulassung dem Angebot beizufügen. Im Auftragsfall gehen Mehraufwendungen aufgrund nicht gleichwertiger Anlagen bzw. Anlagenteile zu Lasten des Auftragnehmers. Alle vom AN montierten Kabel und Leitungen sind am Start und Zielort, bei längeren Strecken auch in Abständen von ca. 30 m, sowie an den Abzweigungen mit Bezeichnungsschildern oder -streifen aus halogenfreiem Kunststoff oder Metall zu versehen und zu beschriften. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Kabel und Leitungen mit einzurechnen. Die Beschriftung muss Auskunft geben über Kabelquerschnitt, Start- und Zielort. Die Beschriftung ist vor Beginn der Arbeiten mit dem AG abzustimmen. Die Einheitspreise der nachstehend aufgeführten Leistungen verstehen sich für die Lieferung von Kabeln, deren Verlegung in Teillängen einschl. systemgebundenem Zubehör und erforderlichen Befestigungsmaterial entsprechend der angegebenen Verlegeart und Kennzeichnung der Kabel-Leitungsanlage wie vorstehend beschrieben. Kosten für alle zur ordnungsgemäßen Kabelverlegung erforderlichen Werkzeuge, Gerüste und Hilfsmittel wie Kabelzugmaschinen, etc. sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Montagehöhen betragen bis ca. 6m Höhe OKFF. Anschlussarbeiten Bei den ausgeschriebenen Betriebsmitteln sind die Anschlussarbeiten bereits Bestandteil des jeweils anzugebenen Einheitspreises und werden daher nicht noch einmal vergütet. Die anzugebenen Einheitspreise für Anschlussarbeiten verstehen sich ausschließlich für den betriebsfertigen elektr. Anschluss von Kabel/Leitungen an Verteilungen bzw. an bauseits beigestellten Betriebsmitteln (hier Leuchten bzw. LED-Treibern). Die Einheitspreise für Anschlussarbeiten haben die nachfolgend aufgeführten Leistungen zu beinhalten: - Absetzen und Einführen - Verschraubungen, Kabelschuhen, Aderendhülsen, Spiralschläuche, Befestigungs- und Isoliermaterial - Prüfung auf Funktionsfähigkeit sowie Messungen gemäß DIN VDE 0100 Teill 600 und Inbetriebnahme ggf. in Zusammenarbeit mit der Lieferfirma des betreffenden Gerätes bzw. mit der Bauleitung
10. Allgemeine Vorbemerkungen Kabel/Leitungen
11. Allgemeine Vorbemerkungen Kabeltragsysteme 11. Allgemeine Vorbemerkungen Kabeltragsysteme Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die Kabeltragsysteme sind verwindungs- und biegefest auf folgende Belastungskennwerte auszulegen: max. Belastung: mindestens das 1,5-fache der möglichen Kabellast gemäß Herstellerangabe Stützabstand Kabelrinnen:max. 1,5 m Stützabstand Weitspann-Kabelrinnen:max. 6,0 m Stielbelastung:einseitig Alle Teile der Kabeltragsysteme müssen gegen Korrosion geschützt sein. Die Kabeltrassen und deren Zubehör sind deshalb mindestens sendzimir-bandverzinkt entsprechend EN 10 142 auszuführen. In Räumen mit aggressiver Atmosphäre sowie im Freien darf nur tauchfeuerverzinktes Material entspr. EN ISO 1461 eingesetzt werden. Schrauben, Muttern, Dübel, Unterlagsmaterial oder dgl.müssen chromatisiert oder galvanisch verzinkt sein. Schnittkanten sind mit Kaltverzinker zu behandeln. Trennstege sind aus verzinktem Stahlblech zu liefern und leitend mit dem Kabeltragsystem zu verbinden. Die Trennsteghöhe hat der seitlichen Rinnenaufkantung zu entsprechen. Als Dübel sind nur die für den betreffenden Zweck vom Institut für Bautechnik Berlin zugelassenen Dübel zu verwenden. Hervorstehende Teile des Kabelträgersystems, die in betriebsmäßig zu begehende Wege (auch in Zwischendecken) hineinreichen, sind mit Kunststoff-Schutzkappen (Farbe gelb oder orange) zu versehen. Hängestiele sind grundsätzlich mit Kunststoffschutzkappen vorzusehen. Kantenschutz durch Gummitüllen o.ä. ist vorzusehen. Sämtliche metallischen Teile des Kabelträgersystems müssen in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einbezogen werden. An Kreuzungen, parallel verlaufenden Systemen und an Steigetrassen ist der Potentialausgleich außerdem zwischen den Kabeltragsystemen zu realisieren. Bei nicht mechanisch miteinander verbundenen Systemen ist eine Verbindung mit gelb-grün gekennzeichneter Einzelader 16 mm² herzustellen. Leitende Verbindungen für den Potentialausgleich sind an den Kabelbahnstößen mit Zahnscheiben und Unterlegscheibe auszuführen, eine alleinige Klemmverbindung ist nicht zugelassen. Abzweigungen, Steigungen usw. sind nur mit Systemformteilen zu erstellen. Die Kabelrinnensysteme sind mit Längslochung als offenes System auszuführen. Stoßstellen sind ausschließlich mit verschraubbaren Systemverbinderteilen mit großflächiger, umfassender Kontaktierung zu überbrücken. Kabelträgerabschlüsse sind grundsätzlich mit Kantenschutzblechen herzustellen. Bei Kabel- oder Gitterrinnen, die mit Wandausleger befestigt werden, ist generell ein 100 mm längerer Wandausleger, als für die Bühne erforderlich ist, einzusetzen, damit eine entsprechende Rangierung der Kabel möglich ist. Auf den Trassensystemen ist generell eine 30-%ige Platzreserve vorzusehen. Ab einer Häufung von 10 parallelen Kabeln/Leitungen sind Kabelbühnen an Stelle von Rohren vorzusehen. Die Belegung ist nur bis zur Holmhöhe zulässig. PREISFINDUNG Die nachstehend genannten Einheitspreise verstehen sich für die komplette Lieferung der Kabelträgersysteme, wie zuvor beschrieben, und die betriebsfertige Montage an Decken, Böden oder Wänden bzw. Stahlkonstruktionen. Rinnenendbleche, Eck-, Gelenk-, Längs-, Winkel- und Trennstegverbinder sowie Schutzkappen, usw. und systembedingtes Klein-, Verbindungs- und Befestigungsmaterial werden nicht gesondert vergütet und sind deshalb in die Einheitspreise einzurechnen. Ausmessen der Montagepositionen ist in den Einheitspreisen einzukalkulieren. Die Montagehöhen für die Kabeltragsysteme betragen bis ca. 6,0 m Höhe oberhalb der Standfläche. Die Montagen oberhalb von 4,0 m sind auf vom AN zu stellenden Arbeitsgerüsten auszuführen. Hersteller/Typ OBO Bettermann / oder gleichwertiger Art Hersteller/Typ vom Bieter einzutragen.
11. Allgemeine Vorbemerkungen Kabeltragsysteme
12. Allgemeine Vorbemerkungen Verlegesysteme 13. Allgemeine Vorbemerkungen Verlegesysteme Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Schrauben, Muttern, Dübel, Unterlegmaterial oder dgl. müssen chromatisiert oder galvanisch verzinkt sein. Sämtliche Schnittkanten an Rohren sind außen und innen zu entgraten. Sämtliche Teilstücke von Rohren sind mit Kunststoffendkappen zu versehen. . Für die Befestigung von Installationssystemen sind Kabelbinder, Bindedrähte oder ähnliches nicht zugelassen. Die exakten Längen und Abmessungen der Verlegesysteme sind durch den Auftragnehmer eigenverantwortlich auf der Baustelle zu ermitteln. Die Längenanpassungen der Verlegesysteme erfolgen durch den Auftragnehmer vor Ort. Soweit nicht anders vermerkt sind alle Zuschnittaufwendungen mit in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die nachstehend genannten Einheitspreise verstehen sich für die komplette Lieferung der Verlegesysteme, wie beschrieben und die betriebsfertige Montage entweder Aufputz an Decken oder Wänden. Befestigungsmaterialien werden nicht gesondert vergütet und sind deshalb in die Einheitspreise einzurechnen. Alle Verlegesysteme (Rohre, Leitungsführungskanäle, Sammelhalter usw.) sowie Befestigungsmaterialien sind grundsätzlich in halogenfreier Ausführung zu liefern. Die Montagehöhen für die Verlegesysteme betragen bis ca. 6,0 m Höhe oberhalb der Standfläche. Die Montagen oberhalb von 4,0 m sind auf vom AN zu stellenden Arbeitsgerüsten auszuführen.
12. Allgemeine Vorbemerkungen Verlegesysteme
13. Allgemeine Vorbemerkungen Installationsmaterial und Installationsgeräte 13. Allgemeine Vorbemerkungen Installationsmaterial und Installationsgeräte Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die anzugebenen Einheitspreise für die im LV aufgeführten Installationsmaterialien und Installationsgeräte verstehen sich für die Lieferung und betriebsfertige Montage einschl. Anzeichnen und Erstellen von Bohrlöchern, systemgebundenen Zubehör (Verbindungsklemmen, M-Verschraubungen, etc.) und erforderlichen Befestigungsmaterial (Schrauben, Dübel, etc.), bei UP-Montage einschl. der Stemm- und Fräsarbeiten. Alle Installationsmaterialien und Installationsgeräte sind grundsätzlich in halogenfreier Ausführung zu liefern. Bei der Bildung der Einheitspreise ist zu berücksichtigen: - ausmessen, anzeichnen, erstellen der notwendigen Bohrungen, montieren des Installationsgerätes incl. des systemgebundenem Klein- und Befestigungsmaterials - das Absetzen und Einführen aller Leitungen - das Verdrahten und  Anklemmen aller Leitungen - die gleichartige Stromkreiskennzeichnung außen und innen, außen mit Kabelbezeichnungsschilder - betriebsfertige Montage, incl. öffnen und wieder schließen des Installationsgerätes - Inbetriebnahme
13. Allgemeine Vorbemerkungen Installationsmaterial und Installationsgeräte
14. Allgemeine Vorbemerkungen Beleuchtung 14. Allgemeine Vorbemerkungen Beleuchtung Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die Leuchten und Lichtsysteme werden inkl. der notwendigen Treiber beigestellt und sind entsprechend der Lichtplanung zu montieren. Die Leuchtenlieferungen sind in Empfang zu nehmen. Die Leuchten sind an die Montageorte zu transportieren und auszupacken. Das Verpackungsmaterial ist zu entsorgen. Für alle Leuchten ist das notwendige Befestigungsmaterial und nicht leuchtenspezifische Montagezubehör zu liefern. Die Leuchtenpositionen sind vor Ort gemäß des vermassten Deckenspiegels auszumessen, zu montieren, auszurichten, anzuschließen sowie in Betrieb zu nehmen. Die Befestigung darf nur mit zugelassenem Befestigungsmaterial erfolgen. Mit den Einheitspreisen abgegolten sind außerdem: - das Absetzen und Einführen und anschließen aller Leitungen - Kennzeichnung der Stromkreise und Adressen (DMX und /oder KNX)
14. Allgemeine Vorbemerkungen Beleuchtung
15. Allgemeine Vorbemerkungen KNX 15. Allgemeine Vorbemerkungen KNX Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Zweck der KNX-Anlage ist der ganzheitliche Gebäudebetrieb (hier ibsbesondere die Beleuchtungssteuerung der Allgemeinflächen) über ein einziges System. Für die KNX-Installationsgeräte gelten die gleichen Vorgaben wie für die Installationsgeräte. Die Verlegung und die Anschlüsse der Busleitungen und der Anwendungsgeräte müssen gemäß dem KNX-Handbuch des ZVEI/ZVEH durchgeführt werden. Alle eingesetzten Busgeräte müssen durch die EIBA freigegeben, bzw. zertifiziert sein. Zur Installation von KNX-Geräten und zugehörigen Komponenten ist eine KNX-Zertifizierung des Installateurs erforderlich. Alternativ kann auch die Unterstützung eines externen Dienstleisters für die KNX-Programmierung usw. genutzt werden. Basis für die Programmierung ist eine neu zu erstellende ETS-Projektdatenbank. Nach Fertigstellung, Inbetrieb- und Abnahme wird die ETS-Datenbank dem AG übergeben. Die KNX-Komponenten müssen durch den AN in eine neue KNX-Datenbank (ETS Version 6) einprogrammiert werden. Die anzugebenden Einheitspreise für die aufgeführten KNX-Geräte und KNX-Betriebsmittel verstehen sich für deren Lieferung, Montage und betriebsfertigen Anschluss sowie inkl. anteiliger Parametrierung und Inbetriebnahme des Busteilnehmers mit der ETS6 Professional (EIBA Tool Software) mit folgendem Umfang: - Vergabe der physikalischen Adresse - Vergabe der Gruppenadressen - Einstellen der Parameter und Szenen - Applikation auf Busteilnehmer übertragen - Beschriften des Busteilnehmers - Funktionsprüfung des KNX-Gerätes Aufgrund der Komplexität und des Vernetzungsgrades der Anlage wird vom Auftraggeber besonderer Wert auf eine neutrale und qualitativ einwandfreie Auslegung und Programmierung der Anlage gelegt. Daher sind die Programmiertätigkeiten grundsätztlich nur durch einen Dienstleister erstellt. Da hier bereits zum Projektbeginn Vorleistungen im Rahmen des Austausch der Unterverteilungen erbracht wurden, sind die Leistungen (Tagessatz KNX-Programmierer) wie folgt anzufragen: Elektro Jahn GmbH & Co. KG Frank Söllner Otto-Hahn-Straße 22 15236 Frankfurt (Oder) Tel.: 0335 - 521 867-72 Mobil: 0151 - 74785-006 Mail: f.soellner@elektro-jahn.de
15. Allgemeine Vorbemerkungen KNX
16. Allgemeine Vorbemerkungen Potenzialausgleich 16. Allgemeine Vorbemerkungen Potenzialausgleich Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Die Erstellung des zusätzliche Schutzpotentialausgleichs muss alle gleichzeitig berührbaren Körper fest angebrachter Betriebsmittel und fremden leitfähigen Teile, einschließlich soweit praktikabel die metallene Hauptbewehrung von Stahlbeton, einschließen. Die Schutzpotentialausgleichsanlage muss mit den Schutzleitern aller Betriebsmittel, eingeschlossen die Schutzleiter der Steckdosen, verbunden werden. Die nachfolgenden neuen Anlagenteile sind einzubeziehen - Kabelträgersysteme, die im Rahmen des Projektes neu errichtet werden - Unterverteilungen und Netzwerkschränke, die im Rahmen des Projektes neu errichtet werden (optional) Die Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen für den Potenzialausgleich hat entsprechend den Allgemeinen Vorbemerkungen Kabel/Leitungen zu erfolgen. Die ausgeschriebenen Leistungen verstehen sich jeweils für die komplette Lieferung und Montage inkl. dem betriebsfertigen Anschluss sowie allem erforderlichen systembedingten Zubehör. Die Überprüfung und Dokumentation der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, systembedingtes Klein- Verbindungs- und Befestigungsmaterial sowie Kennzeichnungsschilder an Kabeln, Leitungen und PA-Schienen werden nicht gesondert vergütet und sind deshalb in die Einheitspreise einzurechnen.
16. Allgemeine Vorbemerkungen Potenzialausgleich
17. Allgemeine Vorbemerkungen Bohr- und Stemmarbeiten 17. Allgemeine Vorbemerkungen Bohr- und Stemmarbeiten Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Das Gewerk Elektrotechnik erstellt alle Durchbrüche und Kernbohrungen, die in Wänden zu abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten, die in Betrieb sind. Da die Mitarbeiter der Kernbohrunternehmen fast ausnahmslos elektrotechnische Laien sind, sind die Arbeiten in und zu den abgeschlossenen elektrischen Betriebsstätten durch Elektrofachkräfte dauernd zu beaufsichtigen. Diese Elektrofachkräfte sind als Arbeitverantwortliche gemäß DIN VDE 0105-100 Abschnitt 3.2.1 schriftlich zu benennen. Der Arbeitsverantwortliche muss alle an der Arbeit beteiligten Personen über alle Gefahren unterrichten, die für diese nicht ohne weiteres erkennbar sind. Das Herstellen von Bohrungen und Durchbrüchen ist nur nach vorheriger positiver Absprache mit dem Architekten bzw.der Bauleitung gestattet. Bohrungen bis zu einem Durchmesser von 30 mm sind Bestandteil der Installationsarbeiten und werden nicht gesondert vergütet. Das Freimachen der Durchbrüche / Kernbohrungen von Schutt, das sofortige Beseitigen von anfallendem Schutt sowie das besenreine Hinterlassen der Bohrstelle ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Anbohren bzw. Auffräsen von Stützen und Unter- zügen ist verboten bzw. ist im Vorfeld mit einem Statiker zu klären. Wand- bzw. Deckendurchbrüche in Betonwänden bzw. -wänden sind durch ineinander erstellte Kernbohrungen zu erstellen und entsprechend zu kalkulieren. Die Schnittflächen von Kernbohrungen sind nachträglich zu konservieren. Die anzugebenen Einheitspreise für die nachstehend auf- geführten Positionen verstehen sich einschl. der Kosten für die Vorhaltung von Geräten, Gerüsten, Wasser und Stromanschlüssen. Beim Bohren mit Wasser ist dieses in geeigneter Form aufzufangen. Anfallender Schutt und Wasser werden Eigentum des AN und sind durch diesen zu beseitigen und zu entsorgen. Montagehöhen 0m bis 6m OKFF
17. Allgemeine Vorbemerkungen Bohr- und Stemmarbeiten
18. Allgemeine Vorbemerkungen Vorbeugender Brandschutz 18. Allgemeine Vorbemerkungen Vorbeugender Brandschutz Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Im Bestand existieren diverse Brandschotts unterschiedlicher Ausführungsarten. Diese müssen zwangsläufig für die Demontage der Bestandsleitungen und Verlegung neuer Leitungssysteme genutzt werden. Es ist folgende Vorgehensweise vorgesehen: 1. Durch den AN neu erstellte Durchbrüche und Kernbohrungen werden durch diesen brandschutztechnisch gemäß den Leistungsbeschreibungen verschlossen. Gleiches gilt für Durchbrüche, die durch ein externes Unternehmen erstellt wurden, aber für die Kabelverlegung erforderlich ist. 2. Durch den AN geöffnete Mörtelschotts werden durch diesen brandschutztechnisch gemäß den Leistungsbeschreibungen wieder verschlossen. 3. Vorhandene Weichschotts, durch die Nachbelegungen erfolgt sind, werden komplett erneuert. Alle Schotts sind mit Fotos zu dokumentieren und in die Grundrisse einzutragen. Die Dokumentation ist Bestandteil der Gesamtdokumentation. Die Schottung der durch den Auftragnehmer erstellten Durchbrüche und Kernbohrungen muss der Feuerwiderstandsklasse S 90 nach DIN 4102 Teil 9 entsprechen und vom Institut für Bautechnik, Berlin zugelassen sein. Die Materialien der Mörtel - und Plattenschotts müssen für die Schottung von Öffnungen bis zu einer Größe von 200cm (Höhe) x 100cm (Breite) in Wänden und bis zu einer Breite von 100cm mit unbegrenzter Länge in Decken zugelassen sein. Durch alle ausgeschriebenen Abschottungen dürfen Elektrokabel und -leitungen aller Art und Durchmesser (auch Lichtwellenleiter) hindurchgeführt werden. Auch Kabeltragkonstruktion (Kabelrinnen, -pritschen, -leitern) aus Stahl-, Aluminium- oder Kunststoffprofilen können durch die Abschottungen geführt werden. Durch Platten- und Mörtelschott dürfen auch einzelne Leitungen aus Stahl- oder Kunststoffrohren (D = 15 cm) hindurchgeführt werden, sofern in ihnen kein brennbares Medium enthalten ist. Beim Mörtelschott bestehen bzgl. Gesamtleiterquerschnitt einzelner Kabel keine Einschränkungen. Nicht brennbare Leerrohre (zulässiger Maximaldurchmesser 15 mm) die Abschottungen durchdringen, müssen nach dem Einziehen von Leitungen oder, wenn sie nicht benutzt werden, dicht mit nicht brennbaren Baustoffen (Klasse A) ausgestopft werden. Die Feuerwiderstandsklasse S 90 ist einzuhalten. Durchbrüche, die vom AN größer als für die Verlegung der Leitungen (unter Berücksichtigung möglicher Nachinstallation) und die Montage der Schotts erforderlich angefertigt wurden, sind vom AN vor Montage der Schotts bis auf die für das Schott erforderlichen Größe zuzumauern. (Keine Vergütung für übergroße Schotts!) Beidseitige Stützkonstruktionen für Kabelanlagen bei Plattenschotts werden auf Grundlage der Leistungsposition Profileisenkonstruktion abgerechnet. Jede Kabelschottung ist durch ein Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das neben der Schottung an der Wand zu befestigen ist und folgende Angaben enthalten muss: - Name des Herstellers der Abschottung - Bezeichnung der Schottung - Fabrikat und Type der verwendeten Materialien - Zulassungsnummer des Institutes für Bautechnik - Feuerwiderstandsklasse - Herstellungsjahr Gemäß Verwendbarkeitsnachweis muss für jede eingebaute Abschottung eine Übereinstimmungserklärung ausgefüllt werden. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass das eingebaute System den Bestimmungen der Zulassung entspricht und der Errichter alle Vorgaben eingehalten hat. Die Übereinstimmungserklärung werden Bestandteil der Dokumentationsunterlagen. Die ausgeschriebenen Positionen beinhalten Lieferung, Transport zur und auf der Baustelle, Montage in fertiger, fach- und sachgerechter, dem Stand der Technik entsprechenden Ausführung inkl. aller benötigten Arbeitsmittel. Bei Ausführungen, die von den Hersteller-Konstruktionen abweichen, muss vor Montagebeginn die Zustimmung für den Einzelfall von der zuständigen Behörde eingeholt werden. Geöffnete Brandschotts und erstellte Durchbrüche in Wänden /Decken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand sind grundsätzlich arbeitstäglich mit geeigneten bauaufsichtlich zugelassenen Schottmaterialien brandschutztechnisch wieder zu verschließen (mindestens provisorisch mit Brandschutzkissen bei noch ausstehenden Nachinstallationen).
18. Allgemeine Vorbemerkungen Vorbeugender Brandschutz
19. Allgemeine Vorbemerkungen Einweisungen/Schulungen 19. Allgemeine Vorbemerkungen Einweisungen/Schulungen Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Das Bedienpersonal des AG ist ausführlich in die eingebauten Systeme einzuweisen. Ziel ist es, dem Bedienpersonal die nötigen Kompetenzen zu vermitteln das Gesamt und Einzelsystem zu verstehen, zu bedienen, parametrieren und programmieren zu können und Fehlersuchen selbständig durchführen zu können. Jedem Teilnehmer ist ein Hand-Out mit den, in der Einweisung/Schulung vermittelten Inhalten, vor Beginn der Eiweisung/Schulung zu übergeben. Die Einweisungs-/Schulungsinhalte sind sowohl in theoretischer Form, als auch praktisch durch Anwendung des Lehrinhaltes an konkreten Anlagen und Systemen zu vermitteln und zu festigen. Einweisungen finden spätestens zwei Wochen nach den Inbetriebnahmen statt. In dieser Zwischenzeit soll dem Betreibenden Personal die Chance gegeben werden, sich selbständig mit dem System vertraut zu machen. Die Einweisungen finden vor Ort im Tempodrom statt. Die Einweisungen haben vor Übergabe der Anlagen an den AG stattzufinden. Die konkreten Termine sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Die Schulungsinhalte sind durch Einreichen des Hand-Out, mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beim AG zur Prüfung einzureichen. Die in den Einweisungen zu vermittelnden Inhalte sind in den jeweiligen Positionen beschrieben.
19. Allgemeine Vorbemerkungen Einweisungen/Schulungen
20. Allgemeine Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten 20. Allgemeine Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten Die allgemeine technische Beschreibung gilt für das gesamte Leistungsverzeichnis! Folgende Punkte sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelpositionen, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen. Stundenlohnarbeiten ARBEITEN AUF BESONDERE ANWEISUNG Für Arbeiten, die im Rahmen der Baumaßnahme notwendig sind, jedoch heute in ihrem Umfang noch nicht übersehen werden können, werden nachfolgende Stundenlohnarbeiten in das Leistungsverzeichnis aufgenommen. Die Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf besondere Anordnung der Fachbauleitung ausgeführt werden. Ein Anspruch auf die hier aufgeführte unverbindliche Anzahl von Lohnstunden besteht nicht. Auf Verlangen des Bauherrn kann an Stelle von Stundenlohnarbeiten die Abgabe eines Nachtragsangebotes verlangt werden. Anfallende Stundenlohnnachweise sind entweder in 3-facher Ausfertigung oder digital als pdf-Datei spätestens am 5. Arbeitstag nach der Ausführung der Objektüberwachung mit ausführlicher Angabe von a) Art der ausgeführten Arbeit b) Zeitpunkt der ausgeführten Arbeit c) Anzahl der dafür Beschäftigten d) Qualifikation der eingesetzten Beschäftigten mit Namensnennung e) Anzahl der täglich aufgewendeten Stunden f) Vertragsnummer zur Abzeichnung vorzulegen. Geschieht dies nicht, so kann der Bauherr anstelle einer an sich genehmigten Stundenlohnabrechnung eine Abrechnung im Leistungslohn verlangen. Die vom Gebäudebetrieb bzw. von der Objektüberwachung unterschriebenen Stundenlohnzettel gelten nur als Bescheinigung, dass die Leistungen erbracht sind. Ein Anspruch auf Vergütung kann aus der Bescheinigung nicht abgeleitet werden, wenn vertragliche Vereinbarungen im Gegensatz dazu stehen. Es werden grundsätzlich nur die tatsächlichen Arbeitszeiten anerkannt, welche für die auszuführende Arbeit aufgewendet wurden. Die Stunden des Aufsichtspersonals sowie Wegezeiten und Wegegelder werden nicht besonders vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Erklärung des Bieters: Der Verrechnungssatz ist unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt worden und gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. (Stempel und Unterschrift des Bieters)
20. Allgemeine Vorbemerkungen Stundenlohnarbeiten
03.01 Baustromversorgung
03.01
Baustromversorgung
03.02 Elektrotechnik
03.02
Elektrotechnik
04 Bauwerk - Technische Anlagen, Verschiedenes
04
Bauwerk - Technische Anlagen, Verschiedenes
04.01 Rückbauarbeiten KG 400
04.01
Rückbauarbeiten KG 400
04.02 Türluftschleieranlagen
04.02
Türluftschleieranlagen
04.03 Catering-Stationen
04.03
Catering-Stationen
04.04 Sanitärinstallation Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.04
Sanitärinstallation Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.05 Accessoires Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.05
Accessoires Badezimmer Dressing Room 1/1b und Damen/Herren Nassbereich Dressing Rooms West
04.06 Sprinkleranlage
04.06
Sprinkleranlage
04.07 Lüftung Sanitärbereiche
04.07
Lüftung Sanitärbereiche
04.10 Budgetleistungen KG 400
04.10
Budgetleistungen KG 400
05 Ausstattung - Feste und Lose Möblierungen
05
Ausstattung - Feste und Lose Möblierungen
05.01 Einbaumöbel
05.01
Einbaumöbel
05.02 Lose Möbellierung
05.02
Lose Möbellierung
06 Ausstattung - F&B
06
Ausstattung - F&B
Hinweis Detailbeschreibungen s. Anlage TEMP-POPFB-ZZ-ZZ-LS-1-0002 Hinweis: Der AG befindet sich aktuell in Revision der Schanktechnik und behält sich Anpassungen des F&B Ausstattung vor finalem Vertragsabschluss vor.
Hinweis
06.01 Mobile Bar Foyer
06.01
Mobile Bar Foyer
06.02 Mobile Bar Große Arena (links)
06.02
Mobile Bar Große Arena (links)
06.03 Mobile Bar Große Arena (rechts)
06.03
Mobile Bar Große Arena (rechts)
06.04 Bar Unterer Umlauf (links)
06.04
Bar Unterer Umlauf (links)
06.05 Bar Unterer Umlauf (rechts)
06.05
Bar Unterer Umlauf (rechts)
06.06 Bar Oberer Umlauf (links)
06.06
Bar Oberer Umlauf (links)
06.07 Bar Oberer Umlauf (rechts)
06.07
Bar Oberer Umlauf (rechts)
06.08 Bar Restaurant
06.08
Bar Restaurant
06.09 Sonstiges
06.09
Sonstiges
07 Ausstattung - Wayfinding, analog
07
Ausstattung - Wayfinding, analog
Technische Vorbemerkung - Metallbauarbeiten Technische Vorbemerkung - Metallbauarbeiten 1. Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 4109-1 Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen DIN 4109-2 Schallschutz im Hochbau - Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen DIN 6834-1 Strahlenschutztüren für medizinisch genutzte Räume - Teil 1: Anforderungen DIN 14094-2 Feuerwehrwesen - Notleiteranlagen - Teil 2: Rettungswege auf flachen und geneigten Dächern DIN 18111-2 Türzargen - Stahlzargen - Teil 2: Sonderzargen (1- und 2-schalig) für gefälzte und ungefälzte Türen in Mauerwerkswänden und Ständerwerkswänden DIN 18111-3 Türzargen - Stahlzargen - Teil 3: Einbau von Stahlzargen nach DIN 18111-1 und DIN 18111-2 DIN 18542 Imprägnierte Fugendichtungsbänder aus Schaumkunststoff zur Abdichtung von Außenwandfugen - Anforderungen und Prüfung DIN 24537-1 Roste als Bodenbelag - Teil 1: Gitterroste aus metallischen Werkstoffen DIN 24537-2 Roste als Bodenbelag - Teil 2: Blechprofilroste aus metallischen Werkstoffen DIN 55945 Beschichtungsstoffe und Beschichtungen - Ergänzende Begriffe zu DIN EN ISO 4618 DIN EN 949 Fenster, Türen, Dreh- und Rollläden, Vorhangfassaden - Ermittlung der Widerstandsfähigkeit von Türen gegen Aufprall eines weichen und schweren Stoßkörpers DIN EN 988 Zink und Zinklegierungen - Anforderungen an gewalzte Flacherzeugnisse für das Bauwesen DIN EN 1192 Türen - Klassifizierung der Festigkeitsanforderungen DIN EN 1396 Aluminium und Aluminiumlegierungen - Bandbeschichtete Bleche und Bänder für allgemeine Anwendungen - Spezifikationen DIN EN 1522 Fenster, Türen, Abschlüsse; - Durchschusshemmung - Anforderungen und Klassifizierung DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10210-2 Warmgefertigte Hohlprofile für den Stahlbau - Teil 2: Grenzabmaße, Maße und statische Werte DIN EN 12207 Fenster und Türen - Luftdurchlässigkeit - Klassifizierung DIN EN 12208 Fenster und Türen - Schlagregendichtheit - Klassifizierung DIN EN 12210 Fenster und Türen - Widerstandsfähigkeit bei Windlast - Klassifizierung DIN EN 12453 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 13964 Unterdecken - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN ISO 3834-1 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 1: Kriterien für die Auswahl der geeigneten Stufe der Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-2 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 2: Umfassende Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-3 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 3: Standard-Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-4 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 4: Elementare Qualitätsanforderungen DIN EN ISO 3834-5 Qualitätsanforderungen für das Schmelzschweißen von metallischen Werkstoffen - Teil 5: Dokumente, deren Anforderungen erfüllt werden müssen, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach ISO 3834-2, ISO 3834-3 oder ISO 3834-4 nachzuweisen DIN EN ISO 4042 Verbindungselemente - Galvanisch aufgebrachte Überzugssysteme DIN EN ISO 4618 Beschichtungsstoffe - Begriffe DIN EN ISO 5817 Schweißen - Schmelzschweißverbindungen an Stahl, Nickel, Titan und deren Legierungen (ohne Strahlschweißen) - Bewertungsgruppen von Unregelmäßigkeiten DIN EN ISO 8501-1 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 1: Rostgrade und Oberflächenvorbereitungsgrade von unbeschichteten Stahloberflächen und Stahloberflächen nach ganzflächigem Entfernen vorhandener Beschichtungen DIN EN ISO 8501-2 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 2: Oberflächenvorbereitungsgrade von beschichteten Oberflächen nach örtlichem Entfernen der vorhandenen Beschichtungen DIN EN ISO 8501-3 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 3: Vorbereitungsgrade von Schweißnähten, Kanten und anderen Flächen mit Oberflächenunregelmäßigkeiten DIN EN ISO 8501-4 Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Visuelle Beurteilung der Oberflächenreinheit - Teil 4: Ausgangszustände, Vorbereitungsgrade und Flugrostgrade in Verbindung mit Wasserwaschen DIN EN ISO 8503 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Rauheitskenngrößen von gestrahlten Stahloberflächen DIN EN ISO 8504 Normenreihe: Vorbereitung von Stahloberflächen vor dem Auftragen von Beschichtungsstoffen - Verfahren für die Oberflächenvorbereitung DIN EN ISO 14713-1 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 1: Allgemeine Konstruktionsgrundsätze und Korrosionsbeständigkeit DIN EN ISO 14713-2 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 2: Feuerverzinken DIN EN ISO 14713-3 Zinküberzüge - Leitfäden und Empfehlungen zum Schutz von Eisen- und Stahlkonstruktionen vor Korrosion - Teil 3: Sherardisieren DIN EN ISO 15607 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Allgemeine Regeln DIN EN ISO 15609-1 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Schweißanweisung - Teil 1: Lichtbogenschweißen DIN EN ISO 15611 Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe - Qualifizierung aufgrund von vorliegender schweißtechnischer Erfahrung DIN EN ISO 21306-1 Kunststoffe - Weichmacherfreie Polyvinylchlorid (PVC-U)-Werkstoffe - Teil 1: Bezeichnungssystem und Basis für Spezifikationen ISO 6362-4 Aluminium und Aluminium-Knetlegierungen - Stranggepresste Stangen, Rohre und Profile - Teil 4: Profile - Grenzabmaße und Formtoleranzen ISO 16163 Kontinuierlich schmelztauchveredelte Flacherzeugnisse aus Stahl - Grenzabmaße und Formtoleranzen VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen BFS Merkblatt Nr. 6 Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BFS Merkblatt Nr. 26 Farbveränderung von Beschichtungen im Außenbereich Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS) BVM Technische Richtlinie des Metallhandwerks Geländer-Richtlinie Geländer und Umwehrungen aus Metall Herausgeber: Bundesverband Metall - Vereinigung Deutscher Metallhandwerke (BVM) DASt-Richtlinie 006 Überschweißen von Fertigungsbeschichtungen im Stahlbau Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt) DASt-Richtlinie 007 Lieferung, Verarbeitung und Anwendung wetterfester Baustähle Herausgeber: Deutscher Ausschuss für Stahlbau (DASt) DGUV Information 208-007 Roste - Auswahl und Betrieb Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) (bisher: BGI/GUV-I 588-1) ift-Richtlinie FE-07/1 Hochwasserbeständige Fenster und Türen - Anforderungen, Prüfung, Klassifizierung Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie FE-11/1 Nutzungssicherheit an kraftbetätigten Fenstern und Fenstertüren Herausgeber: ift Rosenheim ift-Richtlinie MO-01/1 Baukörperanschluss von Fenstern Teil 1 Verfahren zur Ermittlung der Gebrauchstauglichkeit von Abdichtungssystemen Herausgeber: ift Rosenheim IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 5 Abdichtungen mit Butylbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 9 Spritzbare Dichtstoffe in der Anschlussfuge für Fenster und Außentüren. Grundlagen für die Ausführung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14 Fachinformation zu Merkblatt Nr. 14: Dichtstoffe und Schimmelpilzbefall. Ursachen - Vorbeugung - Sanierung Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 21 Elastische Fugenabdichtungen im Lebensmittelbereich Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 22 Anschlussfugen im Stahl- und Aluminium-Fassadenbau sowie konstruktiven Glasbau. Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 24 Fugenabdichtung mit spritzbaren Dichtstoffen und vorkomprimierten Dichtungsbändern sowie Montageklebstoffen im Wintergartenbau Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 26-1 Abdichten von Fenster- und Fassadenfugen mit imprägnierten Fugendichtungsbändern und Multifunktionsdichtungsbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 27 Abdichten von Anschluss- und Bewegungsfugen an der Fassade mit spritzbaren Dichtstoffen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 28 Sanierung von defekten Fugenabdichtungen an der Fassade Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) MB 382 Merkblatt 382: Das Kleben von Stahl und Edelstahl rostfrei Herausgeber: Stahl-Informations-Zentrum, Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 822 Merkblatt 822: Die Verarbeitung von Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 823 Merkblatt 823: Schweißen von Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 875 Merkblatt 875: Edelstahl Rostfrei im Bauwesen: Technischer Leitfaden Herausgeber: Informationsstelle Edelstahl Rostfrei MB 969 Merkblatt 969: Fertigung und Montage von Konstruktionen aus nichtrostendem Stahl - allgemeine Hinweise Herausgeber: Euro Inox MB 974 Merkblatt 974: Elektropolieren nichtrostender Stähle Herausgeber: Euro Inox MB 980 Merkblatt 980: Nichtrostende Flachprodukte für das Bauwesen - Erläuterungen zu den Sorten der EN 10088-4 Herausgeber: Euro Inox Porenbeton-Handbuch Herausgeber: Bundesverband Porenbeton Porenbeton Bautechnische Daten Mauerwerksprodukte aus Porenbeton Herausgeber: Bundesverband Porenbeton VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien für den Brandschutz Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2021 Baustellen - Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) VFF Merkblatt AL.01 Filiformkorrosion - Vermeidung bei beschichteten Aluminium-Bauteilen Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt AL.03 Visuelle Beurteilung von anodisch oxidierten (eloxierten) Oberflächen auf Aluminium Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.01 Beschichten von Stahlteilen im Metallbau Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.02 Visuelle Beurteilung von organisch beschichteten (lackierten) Oberflächen auf Stahl Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt ST.03 Visuelle Beurteilung von Oberflächen aus Edelstahl Rostfrei Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Kellergeschoss bis 3. Obergeschoss Gerüste Es werden keine Gerüste bauseits gestellt. Baustrom Baustrom wird bauseits gestellt. Es wird nur Strom 220V gestellt. Bauwasser Bauwasser wird bauseits gestellt. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung hat auf dem Grundstück und innerhalb des Gebäudes zu erfolgen. In Rücksprache mit dem Auftraggeber können hierzu im Innen- und Außenraum Flächen zur Verfügung gestellt werden. Das Gleiche gilt für Sanitär- und Sozialräume. Siehe hierzu auch allgemeine Baubeschreibung. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Alle verwendeten Kunststoffe müssen alterungs- und lichtbeständig sowie mindestens schwer entflammbar sein. Ihre Widerstandsfähigkeit gegen chemische und atmosphärische Einflüsse, gegen Wärme und Kälte, und ihr elastisches Verhalten müssen dem Verwendungszweck dauerhaft entsprechen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen sind die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) der Bauleitung zu übergeben. Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Das Lagern von Druckgasflaschen in Kellerräumen, Treppenhäusern, Durchgängen und Durchfahrten ist untersagt. Bei Arbeiten mit brennbaren Gasen muss ein Feuerlöscher, tragbar, nach DIN EN 3 vorhanden sein. Bei Brennschneidearbeiten oder sonstigen funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. auch Trennarbeiten mit Trennscheiben, in der Nähe von Bauteilen der Baustoffklasse B2 bzw. B3 nach DIN 4102 Teil 1 sind geeignete Brandschutzmaßnahmen vom Auftragnehmer zu treffen. Bei funkenerzeugenden Arbeiten, z.B. Trennarbeiten mit Trennscheiben und Brennschneidearbeiten, in der Nähe zu erhaltener Bauteile sind Glasflächen, glasierte Keramikoberflächen und andere durch den Funkenflug gefährdete Oberflächen abzudecken. Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Gefahrbereiche bei Montagearbeiten sind abzusperren und zu kennzeichnen. Entstehen dadurch Behinderungen für andere Unternehmer oder Dritte, sind der Zeitraum der Absperrung sowie alternative Maßnahmen mit der Bauleitung abzustimmen. Vor Beginn der Arbeiten sind die tatsächlichen Einbauhöhen bezogen auf das gesamte Ausbausystem mit der Bauleitung abzustimmen, falls unzulässige Toleranzen oder Änderungen des geplanten Fußbodenaufbaus festgestellt oder vermutet werden. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Befestigungen von schweren Bauteilen auf Wärmedämm-Verbundsystemen dürfen nur mit wärmedämmenden und druckfesten Stützkörpern, Konsolen oder sonstigen für den Zweck geeigneten Bauteilen ausgeführt werden. Die Befestigungselemente müssen im Zuge der Dämmstoffverlegung des Wärmedämm-Verbundsystems in Abstimmung mit dem Ausführenden des Wärmedämm-Verbundsystems eingebaut werden. Die Befestigungselemente müssen in das vorhandene Wärmedämm-Verbundsystem so eingesetzt werden, dass nach Fertigstellung der Leistung des Auftragnehmers keine Beschädigungen des Wärmedämm-Verbundsystems erkennbar sind. Alle notwendigen Schmiede-, Bohr- und Schweißarbeiten sind, soweit technisch möglich, vor dem Verzinken auszuführen. Die Gewinde verzinkter Gewindebolzen sind bei der Montage nicht nachzuschneiden, sondern anzuschmelzen. Analog ist bei durch die Verzinkung unbeweglich gewordenen Bändern und anderen beweglichen Teilen zu verfahren. Fenster und Fenstertüren Anschlussfugen von Außenbauteilen wie Fenstern und Türen sind raumseitig luftdicht herzustellen. Hierfür gelten neben den Vorschriften von Abschnitt 3.1.10.5 ATV DIN 18360 auch die entsprechenden Regeln nach Abschnitt 3.5.3 ATV DIN 18355. Der damit verbundene Aufwand ist mit einzukalkulieren. Der Aus- und Einbau von Fenstern und Türen zum Austausch oder zur Aufarbeitung ist so aufeinander abzustimmen, dass der Witterungsschutz des Gebäudes zu jeder Zeit gewährleistet ist. Dem Auftragnehmer steht es frei, stattdessen auf seine Kosten die Öffnungen vorübergehend provisorisch zu schließen; dabei muss das Provisorium lichtdurchlässig sein. Zur Aufarbeitung hat der Auftragnehmer die Wahl, ob das auf der Baustelle oder in der Werkstatt erfolgt. Entscheidet er sich für die Werkstatt, wird der Transport nicht gesondert vergütet. Vom Auftragnehmer sind auf Verlangen Detailzeichnungen über die Ausbildung der Fensterprofile sowie der Anschlüsse zum Bauwerk und zu den Fensterbänken vorzulegen. Die Angaben des Systemherstellers der Fensterprofile sind bindend für die konstruktive Ausbildung und die Profilauswahl. Die Herstellerrichtlinien sind auf Verlangen vorzulegen. Wenn im Leistungstext nichts anderes vorgegeben wird, gilt die Schallschutzklasse 2 nach VDI 2719. Türen Die Öffnungsrichtung von Türen ist vor der Bestellung oder Fertigung der Türen vor Ort gemeinsam mit dem Auftraggeber oder der Bauleitung endgültig festzulegen. Transparente Scheiben von Türblättern sind mit einem deutlich sichtbaren Klebestreifen zu markieren. Der Klebestreifen muss sich rückstandfrei entfernen lassen. Das Entfernen geschieht durch den Auftraggeber. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt beim Auftragnehmer zwischenzulagern. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Nach dem Einbau der Zargen sind die Türblätter der Innentüren verpackt auf der Baustelle in einem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Raum zwischenzulagern. Der Auftragnehmer hat diesen Raum verschließbar zu machen. Die Endmontage erfolgt nach Fertigstellung anderer Arbeiten in Abstimmung mit der Bauleitung. Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten Verfahrensbedingte Vermischungen und Abfall von Strahlarbeiten sind vom Auftragnehmer zu beseitigen und zu entsorgen. Dabei sind Strahlmittelrückstände auch aus dem umliegenden Verkehrsraum, aus Poren, Fugen u. dgl. und von den Gerüstböden zu entfernen. 5. Angaben zur Abrechnung Das Hinterfüllen oder Vergießen von Zargen mit Brandschutz- oder Schallschutzanforderungen fällt unter die Nebenleistungen nach ATV DIN 18360 Abschnitt 4.1.5. Abschnitt 4.2.8 der ATV DIN 18360 bezieht sich ausschließlich auf das Vergießen von Ankern und auf das Einputzen, also das Anschließen der Zarge durch Beiputz bei bereits vorhandenem Wandputz. Ein notwendiges Vergießen von Zargen ist dagegen keine Besondere Leistung, sondern Bestandteil der Montageleistung entsprechender Zargen und wird deshalb nicht gesondert vergütet. 6. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung digital beigefügt: Grundrisse Erdgeschoss, Hoch- und Tiefparterre Schnitte Detailzeichnungen Fachplanungen
Technische Vorbemerkung - Metallbauarbeiten
Technische Vorbemerkung - Beschlagarbeiten Technische Vorbemerkung - Beschlagarbeiten 1.Mitgeltende Normen und Regeln Allgemeines Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter. Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. DIN 18095-1 Türen; Rauchschutztüren; Begriffe und Anforderungen DIN 18104-1 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 1: Aufschraubbare Nachrüstprodukte für Fenster und Türen - Anforderungen und Prüfverfahren DIN 18104-2 Einbruchhemmende Nachrüstprodukte - Teil 2: Im Falz eingelassene Nachrüstprodukte für Fenster und Türen - Anforderungen und Prüfverfahren DIN 18232 Normenreihe: Rauch- und Wärmefreihaltung DIN 18267 Fenstergriffe - Rastbare, verriegelbare und verschließbare Fenstergriffe DIN EN 10088-1 Nichtrostende Stähle - Teil 1: Verzeichnis der nichtrostenden Stähle DIN EN 10088-3 Nichtrostende Stähle - Teil 3: Technische Lieferbedingungen für Halbzeug, Stäbe, Walzdraht, gezogenen Draht, Profile und Blankstahlerzeugnisse aus korrosionsbeständigen Stählen für allgemeine Verwendung DIN EN 12051 Baubeschläge - Tür- und Fensterriegel - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12320 Baubeschläge - Hangschlösser und Hangschlossbeschläge - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 12453 Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 13126-5 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 5: Vorrichtungen zur Begrenzung des Öffnungswinkels von Fenstern DIN EN 13126-19 Baubeschläge - Beschläge für Fenster und Fenstertüren - Anforderungen und Prüfverfahren - Teil 19: Schiebeverschlüsse (SCD) DIN EN 14648 Schlösser und Baubeschläge - Beschläge für Fensterläden - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN 14846 Schlösser und Baubeschläge - Schlösser - Elektromechanische Schlösser und Schließbleche - Anforderungen und Prüfverfahren DIN EN IEC 60335-2-103; VDE 0700-103 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-103: Besondere Anforderungen für Antriebe für Tore, Türen und Fenster IVD-Merkblatt Nr. 30 Montageklebstoffe für Klebungen und Abdichtungen Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD) RAL-GZ 607/6 Schutzbeschläge - Gütesicherung Herausgeber: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. VdS 2113 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Türschilder, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2156-1 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2156-2 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließzylinder mit Einzelsperrschließung, Anforderungen und Prüfmethoden, Teil 2: Elektronische Schließzylinder Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2159 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Pneumatische Rauch- und Wärmeabzugssysteme, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2201 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Zylinderschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2215 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließsysteme, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2221 VdS-Richtlinien für Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT) - Entrauchungsanlagen in Treppenräumen (EAT), Planung und Einbau Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2225 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Einbruchhemmende Schließbleche für Einsteckschlösser, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2386 VdS-Richtlinien für mechanische Sicherungseinrichtungen - Schließanlagen, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2579 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Verriegelungseinrichtungen, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2580 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Elektromechanische Antriebe, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VdS 2583 VdS-Richtlinien für natürliche Rauchabzugsanlagen - Pneumatische Öffnungsaggregate, Anforderungen und Prüfmethoden Herausgeber: VdS Schadenverhütung GmbH VFF Merkblatt KB.01 Kraftbetätigte Fenster Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.02 Elektrische Bauteile im Fenster-, Türen- und Fassadenbau - Planung und Ausführung Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) VFF Merkblatt KB.03 Smart Windows Herausgeber: Verband Fenster + Fassade (VFF) 2. Angaben zur Baustelle Lage und Transportwege Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Erdgeschoss, Hoch- und Tiefparterre Gerüste Es werden keine Gerüste bauseits gestellt. Baustrom Baustrom wird bauseits gestellt. Bauwasser Bauwasser wird bauseits gestellt. Baustelleneinrichtung Die Baustelleneinrichtung hat auf dem Grundstück und innerhalb des Gebäudes zu erfolgen. In Rücksprache mit dem Auftraggeber können hierzu im Innen- und Außenraum Flächen zur Verfügung gestellt werden. Das Gleiche gilt für Sanitär- und Sozialräume. Siehe hierzu auch allgemeine Baubeschreibung. 3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen Das eingebaute Material muss dem Muster entsprechen; eine Bestätigung des Musters durch den Auftraggeber ist einzuholen. 4. Angaben zur Ausführung Allgemeines Vor Ausführungsbeginn hat der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber festzulegen, wo das zu verwendende Material auf der Baustelle gelagert werden kann, um gegenseitige Störungen der am Bau beteiligten Handwerker während der Bauausführung zu vermeiden. Wenn bauseitige Vorleistungen erforderlich sind, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig die erforderlichen Angaben möglichst in Verbindung mit Detailzeichnungen zu übergeben. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen sowie geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Malerarbeiten dürfen durch montierte Beschläge nicht erschwert werden. Dem Auftragnehmer steht es frei, Beschläge - soweit technisch möglich - erst nach Fertigstellung der Malerarbeiten einzubauen. Das Öffnen und Schließen von Fenstern und Türen muss jedoch möglich sein. Beschläge zur Fernbedienung, z.B. Kurbeltriebe, sind nicht höher als 1,40 m über dem Fußboden anzubringen. Der Auftragnehmer hat den Schließplan in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber aufzustellen, damit die speziellen Vorstellungen des Auftraggebers berücksichtigt werden können. Der Schließplan darf unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sondern ist so sicher zu bearbeiten, zu verwahren und zu transportieren, dass jegliche Art unbefugter Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen ist. Die erforderlichen Längen der Profilzylinder hat der Auftragnehmer vor Ort zu ermitteln. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zylinder annähernd bündig mit der Oberfläche der Schilder oder Rosetten abschließen. 5. Sonstige Angaben Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung digital beigefügt: -Grundrisse Erdgeschoss, Hoch- und Tiefparterre -Schnitte -Detailzeichnungen -Fachplanungen
Technische Vorbemerkung - Beschlagarbeiten
07.__.__.0001 WC Türschild, Code 3,5 WC Türschild gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 3,5 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, einseitig, Farbton weiß, Maße: ca. 500x500mm, an Tür, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh., Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: Stahlblech, 1,5 mm, Front und Seiten kaschiert, aufgesetzt und verdeckt befestigt auf Bestandstür, Farbe schwarz gem. Überholungsantrich der Türen, Position Türschild oben, gegenbandseitig, gem. Zeichnung Unterer Umgang Planreferenz: Achsen 03-15; F-K Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0001
WC Türschild, Code 3,5
10,00
St
07.__.__.0002 WC Flagge, Code 3,6 WC Flagge gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 3,6 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton weiß, Maße: ca. 360x360x60mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh., Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: gefaltetes Stahlblech, 1,5 mm, Front und Seiten kaschiert, als Kasten zum aufschieben auf Unterkonstruktion, verdeckt befestigt, Farbe schwarz gem. Überholungsantrich der Türen Unterkonstruktion: U-förmiges Stahlblech, 3,0 mm, einseitig an Wand befestigt, Untergrund Stahlbeton Position seitlich von Tür, oberhalb Türblatt, gegenbandseitig, gem. Zeichnung, Unterer Umgang Planreferenz: Achsen 03-15; F-K Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0002
WC Flagge, Code 3,6
10,00
St
07.__.__.0003 Lift Flagge, Code 3,6 Lift Flagge gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 3,6 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton weiß, Maße: ca. 360x360x60mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh., Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: gefaltetes Stahlblech, 1,5 mm, Front und Seiten kaschiert, als Kasten zum aufschieben auf Unterkonstruktion, verdeckt befestigt, Farbe schwarz gem. Überholungsantrich der Türen Unterkonstruktion: U-förmiges Stahlblech, 3,0 mm, einseitig an Wand befestigt, Untergrund Stahlbeton Position oberhalb Lift-Türen, gem. Zeichnung Unterer Umgang Planreferenz: Achsen 03-15; F-K Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0003
Lift Flagge, Code 3,6
2,00
St
07.__.__.0004 Schild hängend, Code 3,7 Schild hängend gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 3,7 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton weiß, Maße: ca. 1860x360x60mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh., Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: gefaltetes Stahlblech, 1,5 mm, Front und Seiten kaschiert, als Kasten zum aufschieben auf Unterkonstruktion, verdeckt befestigt, Farbe schwarz gem. Überholungsantrich der Türen Unterkonstruktion: U-förmiges Stahlblech, 3,0 mm, einseitig an Decke befestigt, mittels Stahl-Hohlprofil 50x50mm, Untergrund Abhangdecke Gipskarton Position mittig Unterer Umgang, UK Schild=50cm u.UK AD gem. Zeichnung, Unterer Umgang Planreferenz: Achsen 06-07; G-H, bzw. Achsen 11-12; G-H Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0004
Schild hängend, Code 3,7
2,00
St
07.__.__.0005 Block ID, Code 4,2, gelb Block ID gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 4,2 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton schwarz, Maße: ca. 300x265mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 1,5 m über der Standfläche, Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: Aluimiumblech, 3,0 mm, Fronten und Seiten kaschiert, verdeckt befestigt, Farbe gelb Befestigung: 4 Bolzen ø 12mm, mit Schlitzung 3,2mm zur Aufnahme des Schildes, Verschraubung Bolzen an Brüstungselementen und Arritierung Schild an Bolzen mittels Schneckenschrauben Position an Brüstungselementen der Großen Arena Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0005
Block ID, Code 4,2, gelb
32,00
St
07.__.__.0006 Block ID, Code 4,2, weiss Block ID gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 4,2 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton schwarz, Maße: ca. 300x265mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 1,5 m über der Standfläche, Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: Aluimiumblech, 3,0 mm, Fronten und Seiten kaschiert, verdeckt befestigt, Farbe weiss Befestigung: 4 Bolzen ø 12mm, mit Schlitzung 3,2mm zur Aufnahme des Schildes, Verschraubung Bolzen an Brüstungselementen und Arritierung Schild an Bolzen mittels Schneckenschrauben Position an Brüstungselementen der Großen Arena Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0006
Block ID, Code 4,2, weiss
18,00
St
07.__.__.0007 Block ID Flexi, Code 4,3, hellblau Block ID Flexi gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 4,3 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton schwarz, Maße: ca. 300x265mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 1,5 m über der Standfläche, Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: Aluimiumblech, 3,0 mm, Fronten und Seiten kaschiert, verdeckt befestigt, Farbe hellblau Befestigung: 4 Bolzen ø 12mm, mit Schlitzung 3,2mm zur Aufnahme des Schildes, Verschraubung Bolzen an Brüstungselementen und Arritierung Schild an Bolzen mittels Schneckenschrauben Position an Brüstungselementen der Großen Arena Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0007
Block ID Flexi, Code 4,3, hellblau
6,00
St
07.__.__.0008 Block IDFlexi, Code 4,3 Roll Block ID Flexi gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 4,3 Roll Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton schwarz, Maße: ca. 300x265mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 1,5 m über der Standfläche, Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: Aluimiumblech, 3,0 mm, Fronten und Seiten kaschiert, verdeckt befestigt, Farbe blau Befestigung: 4 Bolzen ø 12mm, mit Schlitzung 3,2mm zur Aufnahme des Schildes, Verschraubung Bolzen an Brüstungselementen und Arritierung Schild an Bolzen mittels Schneckenschrauben Position an Brüstungselementen der Großen Arena Symbol: Rollstuhlfahrer
07.__.__.0008
Block IDFlexi, Code 4,3 Roll
4,00
St
07.__.__.0009 WC Türschild, Code 5,2 Wie Pos. 07.01, jedoch Position WC-Anlagen hinter kleiner Arena Planreferenz: Achsen 14-15; B-C
07.__.__.0009
WC Türschild, Code 5,2
3,00
St
07.__.__.0010 WC Flagge, Code 5,3 Wie Pos. 07.2, jedoch: Position WC-Anlagen hinter Kleiner Arena Treppenantritt oben Planreferenz: Achsen 14-15; B-C
07.__.__.0010
WC Flagge, Code 5,3
1,00
St
07.__.__.0011 WC Türschild, Code 7,1 Wie Pos. 07.01, jedoch Position WC-Anlagen Restaurant Planreferenz: Achsen 01-03; A-C
07.__.__.0011
WC Türschild, Code 7,1
2,00
St
07.__.__.0012 WC Flagge, Code 7,3 Wie Pos. 07.02, jedoch Position WC-Anlagen Restaurant Planreferenz: Achsen 01-03; A-C
07.__.__.0012
WC Flagge, Code 7,3
2,00
St
07.__.__.0013 In Bowl Block Directional, Code 4,1 In Bowl Block Directional gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 4,1 Symbol/Piktogramm als Siebdruckgraphik, beidseitig, Farbton schwarz, Maße: ca. 300x265mm, Untergrund Metall, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 1,5 m über der Standfläche, Ausführung gemäß Zeichnung Untergrund: Aluimiumblech, 3,0 mm, Fronten und Seiten kaschiert, verdeckt befestigt, Farbe gelb/weiss Befestigung: 4 Bolzen ø 12mm, mit Schlitzung 3,2mm zur Aufnahme des Schildes, Verschraubung Bolzen an Brüstungselementen und Arritierung Schild an Bolzen mittels Schneckenschrauben Position an Brüstungselementen der Großen Arena Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnungebdruckgrafik
07.__.__.0013
In Bowl Block Directional, Code 4,1
6,00
St
07.__.__.0014 WC Wegweiser, Code 1,6 WC Wegweiser gem. Wayfinding-Report, Popolous Code: 1,6 Einzelbuchstaben und Einzelsymbole freistehend, einseitig Maße: 3010 x 120 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh., Ausführung gemäß Zeichnung Anfertigung aus Messing-Blech, 3,0 mm, mit rückseitigen Stiften befestigt, in Bohrungen verklebt Position oberhalb Treppe zum Unteren Umgang Planreferenz: Achsen 07-11; F Text und Symbole: Diverse, gem. Zeichnung
07.__.__.0014
WC Wegweiser, Code 1,6
2,00
St
07.__.__.0015 Gebäudename, Code 1,7 Gebäudename T E M P O D R O M gem. Wayfinding-Report, Popolous Code:  1,7 Einzelbuchstaben an Gebäudefront, aussen, einseitig, hinterleuchtet, Maße: 9800x1000x60 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,0 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird beigestellt/ist vorh., Ausführung gemäß Zeichnung Konstruktion als am Dachvorstand montierte, einzeln gefertigte, hinterleuchtete Buchstabenformen; 60 mm tiefer Kasten aus 3 mm Aluminiumblech, RAL 9005, mit opaker 15 mm Acryldiffusorfront Unterkonstruktion: Stahlblech, 3,0 mm, einseitig an Dachvorstand befestigt, Untergrund Stahlbeton Position oberhalb Hauptzugang des Gebäudes gem. Zeichnung, Planreferenz: Achsen 06-09; C Schriftart: Optima LT Pro Text: Diverse, gem. Zeichnung Leuchtschrift Format: 10.802 x 1.000 mm Text: TEMPODROM Profil: 5 Ausführung: Einzelbuchstaben Ausleuchtung: LED weiß Trafo: extern nach Abstimmung UK: Kabel und Befestigungschienen Achtung: Anbinung nochmals vor Ort genau prüfen, eventuell sind zusätzliche Halterungen notwendig Hinweis: Gestaltung, Abmessungen, Schriftart, gem. beiliegender Zeichnungen
07.__.__.0015
Gebäudename, Code 1,7
1,00
St