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bis
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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1. Angaben über Sicherheitsleistungen/Nebenkosten (Seite 3),
2. Hinweise zur Straßen-, Lage- u. Geschosserklärung (Seite 3),
3. Allg. Baubeschreibung (ab Seite 4),
4. Allg. Bauablaufplan (ab Seite 5),
5. Leistungsverzeichnis (Langtexte ab Seite 11),
6. Terminplanung (Seite 5)
7. Musterbauvertrag (als Anlage beigefügt),
8. Anlage 2 zum Musterbauvertrag - Allgemeine Hinweise des Auftraggebers
(als Anlage beigefügt),
9. Anlage 4 zum Musterbauvertrag - Bestimmungen zur Bauleistungs-
Versicherung für das Bauvorhaben (als Anlage beigefügt),
Mit seiner Unterschrift inkl. Firmenstempel bestätigt der Bieter, die o.
g.
Unterlagen gelesen und verstanden zu haben sowie uneingeschränkt
anzuerkennen.
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
Vertragsbestandteile welche mit dem Angebot einzureichen sind
1. LV-Deckblatt mit Angebotsendsumme und evtl. Nachlass/Skonto (Seite 1)
,
2. Bestätigung der Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
(S. 2),
3. Terminplanung (Seite 5),
4. Angaben zur Baustellenbesetzung (Seite 5)
5. Leistungsverzeichnis (Kurzform) mit verbindlichen Angebotspreisen,
6. Anlage 3 zum Musterbauvertrag - Anerkennung der Leistungsbe-
schreibung und der Vertragsbestandteile (als Anlage beigefügt),
7. Anlage 5 zum Musterbauvertrag - Angaben der eingesetzten
Nachunternehmen (als Anlage beigefügt),
8. Angebot im GAEB-Format D84 auf CD-R o.ä. Datenträger,
9. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug (sofern verpflichtet),
Eintragung in die Handwerksrolle bzw. IHK,
10. Referenzliste (auf Verlangen des AG auch von Subunternehmen),
11. Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung,
12. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
Steuersachen,
13. Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Kopie,
14. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Alternativ kann anstelle der o.g. Dokumente Punkt 9-14, ein gültiger
Präqualifikationsnachweis vorgelegt werden.
Sicherheitsleistungen/Nebenkosten
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme:
Gewährleistungsbürgschaft 0,0 %
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,2 %
Bauwasser 0,0 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
Vertragserfüllungsbürgschaft 5,0%
Straßen-, Lage- und Geschosserklärung
Um Missverständnissen vorzubeugen wird festgelegt:
a) Straßenkurzbeschreibung
-RH 10/12 (Rosenhof 10/12)
b) Bezeichnung der Wohngeschosse
- KG (Kellergeschoss)
- EG (Erdgeschoss)
Allgemeine Baubeschreibung
Die Grundstücks- und Gebäudewirtschafts- Gesellschaft m.b.H plant Ende
2026 bis Anfang Februar 2027 im Rosenhof 10/12 eine Umnutzungsmaßnahme
der Gewerbeeinheit von einem Konsum zu einer Bankfiliale.
Es handelt sich um eine Maßnahme in der Erdgeschosszone eines
Wohnhochhauses. Es handelt sich dabei um ein 9-geschossiges,
unterkellertes Gebäude mit je einem Hauptzugang zum Treppenhaus, welches
die Wohnungen in den oberen Etagen erschließt. Im Erdgeschoss befinden
sich die Gewerbe- einheiten, die über einen zusätzlichen Hinterausgang
verfügen. Innerhalb der großen Gewerbeeinheit soll eine Anpassung an die
neue Nutzung durch entfernen nichttragender Trennwände, sowie Errichtung
neuer leichter Trennwände erfolgen, ohne dass Eingriffe in die
Tragkonstruktion erfolgen. Die Haustechnik wird nach Erfordernis
erneuert, bzw. ergänzt.
Los 1 Abbruch- und Baumeisterarbeiten
Vorgesehen ist:
Demontage der Elektro-Altanlage in allen Räumen, einschl. den
Deckenleuchten, Elt-Verteiler, Verkabelungen, sämtlicher An- und
Einbauteile
abgeh. Rasterdecke (253m2) / GK-Wände (20m2), Innentür und Rolltoranlage
abbrechen / entsorgen
Abbruch von Wand- und Sockelfliesen, sowie Eckschutzschienen
vorh. 3 Bodenabläufe verschließen und Betonfußboden ausbessern,
Türvergrößerung herstellen
Standplatz für Klimaanlage im Außenbereich herstellen
Los 2 Trockenbauarbeiten
Vorgesehen ist:
neue GK-Ständerwände im Bereich EDV-Anlagen und Beh.-WC
Fensterbankverkleidungen sind 10-20 cm zurückzubauen
GK-Decke freispannend F30 herstellen
Los 3 Fliesenlegerarbeiten
Vorgesehen ist:
Neues Beh.-WC: Wand- u. Bodenfliesen gemäß Vorgabe des AG.
Fliesenspiegel im Personalraum herstellen
Los 4 Tischlerarbeiten
Vorgesehen ist:
Einbau von neuen 4 Innentüren, sowie auch dichtschließend
Fensterprüfung auf Gängigkeit, ggf. Reparaturen
Los 5 Stahlbauarbeitenarbeiten
Vorgesehen ist:
Tragkonstruktion für eine mobile Glastrennwand im rechten EG-bereich zur
Abgrenzung der SB-Zone, feuerverzinkt, mit Trägern und Stützen aus
Profilstahl herstellen
Los 6 Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsinstallation
Vorgesehen ist:
Heizungs- und Lüftungsanlage sind der entsprechenden neuen Raum-ordnung
anzupassen und zu erweitern.
ein Behinderten-WC ist in den hinteren Räumen herzustellen
für den Personalraum ist ein Küchenanschluss herzustellen
Los 7 Reinigungsarbeiten
Vorgesehen ist:
Innenreinigung der gesamten Gewerbeeinheit (ca. 415m2).
Terminplanung
Gesamtbauzeit: 46. KW 2026
bis 4. KW 2027
Bauzeit für Los 6 Haustechnik HLS: 48.KW 2026 bis 02.KW 2027
Leistungsinhalt Termin
Angebotsabgabe / Submission bis 11.09.2026 10.
00 Uhr
Zuschlagserteilung durch die GGG bis 03.11.2026
Baubeginn Rosenhof 10/12 EG ab 09.11.2026
Bauende Rosenhof 10/12 EG bis 31.01.2027
Einzel- bzw. Zwischentermine innerhalb des vom AG aufgestellten, den
Verdingungsunterlagen beigefügten Bauablaufplan, sind möglich und in
Abstimmung mit dem AG operativ in den Gesamtablauf einzuordnen.
Die Mieter sind vom AN, in Abstimmung mit dem AG, rechtzeitig (mind. 10
Werktage vorher) per Postwurf oder allgemeinem Hausaushang über alle
relevanten Fachgewerketermine (z.B. Bohrarbeiten, Kellerberäumung usw.)
zu informieren.
Angaben zur Baustellenbesetzung
Hiermit erklären wir, dass wir mit dem uns zur Zeit der Ausführung der
Leistung zur Verfügung stehenden Personal sowie einsatzfähigen
Arbeitsmitteln in der Lage sind, zeitgleich die geforderten Arbeiten
gemäß Terminplanung des AG zu realisieren.
Vorgesehene Baustellenbesetzung: ............. Arbeitskräfte
...................................... den ........................
(Ort) (Datum)
______________________________________________
(Stempel und Unterschrift)
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen gelten sinngemäß
für alle in diesem Verzeichnis aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl. Nachunternehmern des
Hauptauftragnehmers für dessen Angebotsabgabe, zusätzlich zum
Leistungstext und ggf. individuellen Vorbemerkungen, komplett
auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den Auftraggeber (in
Folge auch Bauherr genannt) kostenlos und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes besichtigt werden. Für
die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse maßgebend!
Der Teil A der VOB kommt nicht zur Anwendung.
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C sind grundsätzlich
in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw.
zusätzlich auch für:
Alle Kosten die für den Schutz von vorhandenen Bauteilen und anderen
Einrichtungen notwendig sind sowie anschließendes rückstandsloses
Entfernen und Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen, z.B. Abfälle und Bauschutt, die
von den Arbeiten des Auftragnehmers herrühren,
alle Kosten welche für das Einrichten und Räumen der Baustelle notwendig
werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der Geräte, Werkzeuge
und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheits-
maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf entstehen und mit denen
normalerweise gerechnet werden muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten einschl. des
Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und Absteckzeichen während der
Bauausführung und des Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit dem normaler-
weise gerechnet werden muss, und seine etwa erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren Arbeitsbühnen
nicht höher als 2 m über Gelände oder Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und Deckendurchführungen sowie der
Verbindungsmittel und Dichtstoffe, ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und Sanitärräume für
die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom Auftraggeber auf der
Baustelle zur Verfügung gestellten Anschlussstellen zu den Verwend-
ungsstellen,
wenn dafür an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine extra
Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als komplette Leistung bis
zur vollständigen Funktion anzubieten. Etwaige erschwerte
Arbeitsbedingungen durch die örtliche Situation, sind grundsätzlich in
die EP einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in Eventual- oder
Alternativpositionen (gehen nicht in die Gesamtsumme ein) ist zu
unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am Projekt bzw.
Leistungsverzeichnis fest, oder ist der Auftragnehmer von Materialsummen
und
-mengen aus Gründen von Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, dann hat
der Auftragnehmer diese Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes,
jedoch immer vor Beginn der Arbeiten, schriftlich dem Auftraggeber
mitzuteilen bzw. eine Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten gewöhnte Facharbeiter
unter verantwortlicher, deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen.
Bei An-zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf Anordnung des
Auftrag-gebers der Austausch von Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner/Mieter sind über die vorgesehenen Arbeiten und Zeiträume
spätestens 10 Werktage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung sowie
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten
zu informieren. Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. ein Ansprechpartner
namentlich zu benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot. Außerdem ist es
nicht gestattet, innerhalb der Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu
rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb geschlossener
Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder "Eventualpositionen"
aufgelistet sind, bedürfen vor der Ausführung der schriftlichen
Zustimmung des Auftrag- gebers bzw. des von ihm eingesetzten
Bauüberwachers.
Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch den
Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher anzuzeigen, ansonsten kann u.U.
keine Leistungsvergütung stattfinden.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der Auftragnehmer
verpflichtet sich, bei Terminüberschreitungen die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet sind, die
Einhaltung der Termine durch erhöhten Arbeitskräfteeinsatz sowie
Abweichungen von der Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der Auftrag- nehmer keine
Verantwortung trägt, so sind diese Behinderungen gemäß VOB dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der Auftrag-
nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für den hieraus entstehenden
Schaden verantwortlich, es sei denn, die Tatsachen welche zur
Behinderung des Auftragnehmers geführt haben, waren für den Auftraggeber
offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem Planer und evtl.
anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver- ordnung, etc. ist jeder
Auftragnehmer selbst verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen, Ausführungsdetails, Be-
rechnungen und/ oder Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind
diese, auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen Grenzen zu
korrigieren bzw. abzuändern.
Aus den Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau, Befestigung und
Bauanschlüsse der Bauteile sowie die Einbaufolge erkennbar sein.
Grundlage für die zu liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist
in erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort beschriebenen
Zustände, Abmessungen und Ausführungs- sowie Qualitätsmerkmale.
Von diesen Vorgaben darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich
vom Bauherrn gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle
dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des Auftraggebers bzw. seines von
ihm beauftragten Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang. Sie entbinden den
Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht
hinsichtlich der Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen, mit den Angaben im
Leistungsverzeichnis u.a. relevanten Vorgaben zu vergleichen und bei
Differenzen Rücksprache mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des
AG/ Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf Abmessungen,
wenn diese nicht explizit auf Grund von dokumentierten Änderungen
freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von Werkzeug und
Material selbst verantwortlich, auch wenn vom Auftraggeber
Räumlichkeiten auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden. Sind
keine geeigneten Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der Auftragnehmer selbst für die
Anlieferung, Vorhaltung und Beräumung von Containern o.ä.
verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden) Bodengängen sowie
im Treppenhaus, Material und/oder Werkzeug, auch nicht kurzzeitig,
abzustellen oder einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Wohnweg ist während der gesamten Bauzeit
freizuhalten. Es ist sicherzustellen, dass alle Haus- oder (alternativ,
falls vorhanden) Hinterein- gänge für die Mieter und evtl.
Rettungsfahrzeuge, Post, Dienstleistungs- unternehmen u.ä., während der
gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV gehörende Wohn-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den zuständigen
Behörden einzurichten, frei zu halten bzw. nach Arbeitsschluss zu
beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für Container und Material,
etc. sowie andere Aufwendungen, wie bspw. Mehraufwendungen für längere
Transportwege im Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage der vorher
genannten Einschränkungen entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
ausgewählt werden und sind in die jeweiligen EP einzukalkulieren.
Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr bestimmten
Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die Fahrbahnen sofort gründlich
zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie etwa die Zerstörung
von Wegen und Bordsteinen durch Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden
und Decken, Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten des
Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der Baustelleneinrichtung vor Beginn der
Arbeiten zu dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des Auftragnehmers, es sei
denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern benachbarter Häuser während
der Baumaßnahme sind durch den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in
Abstimmung mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in die EP
einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz und anderen
schmutzintensiven Arbeiten in den Wohnungen sowie auch im Allgemein-
bereich (Treppenhaus, Keller, etc.) und ebenso im Außenbereich (Fassade
[Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu achten, dass das Eigentum
des betreffenden Mieters bzw. des Bauherrn nicht beschädigt oder
verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen
(Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz größtmöglicher Sorgfalt evtl.
doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden, so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die Häuser sind sauber zu
halten und täglich besenrein zu reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial
in diesen Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für Reinigungsgeräte
bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend separater Position
gilt auch für die Herstellung, Unterhaltung sowie Beseitigung von
Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen Flächen in ihren
Urzustand, insoweit diese für die Ausführung der in diesem Leistungsver-
zeichnis und evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen notwendig
und nicht extra im jeweiligen Gewerk ausgeschrieben bzw.
einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von Arbeiten aller Art, über
die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu unterrichten.
Evtl. notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und dgl. sind durch den
Bieter an den im Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und Zeichnungen dienen
lediglich der Unterstützung bei der Kalkulation des Angebotes und sind
hinsichtlich konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im Leistungsverzeichnis
angegebenen Mengen und Größen vor der Herstellung/ Bestellung bzw.
Montage zu vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches nicht
lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt oder angeliefert werden
muss, ist vor einer Bestellung dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw.
Planungsbüro zu klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als Materialbestellliste
angesehen werden! Sämtliche Produkte sind vor einer Bestellung mit dem
Auftraggeber bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen Bemusterungsliste, sind zur
Bemusterung vorzulegen. Das gilt auch für solche Produkte, welche vom
Bieter im Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in jedem Fall eine
Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu liefernden Einbauteile, vor der
Bestellung bzw. ggf. Herstellung durchzuführen!
Leistungspositionen mit Fabrikatsvorgaben ohne den Zusatz "oder
gleichwertig" bzw. "oder glw.", sind in jedem Fall entsprechend dem
vom AG vorgegebenen Produkt anzubieten. Es sind für diese Pos.
keine Alternativen zugelassen bzw. gewünscht!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage bzw. Einbau sowie
Nutzungsfertigstellung inkl. aller notwendigen Nebenleistungen und
Nebenarbeiten sowie für die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und
Bauteile inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf der
Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser Leistungen, so ist dies
extra im Leistungstext kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material
wird vom Auftraggeber gestellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile, Leistungsbereiche
oder Ausschreibungseinheiten teilweise oder auch komplett aus dem
Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn erbrachten Leistungen
vor Frosteinwirkungen zu schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern und einzubauen hat,
die also in das Bauwerk eingehen, müssen ungebraucht sein sowie der DIN/
EN- Güte und Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der jeweilige Auftragnehmer
für jede seiner Leistungen selbst verantwortlich ist, dass er die ihm
vorgelegten Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat, insbesondere
bzgl. der Abmessungen der verschiedenen Ausrüstungen und deren
Einsetzbarkeit am jeweiligen Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das Leistungsverzeichnis
spiegeln die Vorstellungen des Bauherrn über das gewünschte Endprodukt
wieder, entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Kontroll-
und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller ihm zur Verfügung gestellten
Dokumente sowie der örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen: Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer bzw. = beziehungsweise
AG = Auftraggeber z.B. = zum Beispiel
WE = Wohnungseinheit usw. = und so weiter
EP = Einheitspreis usf. = und so fort
LV = Leistungsverzeichnis inkl. = inklusive
o.ä. = oder ähnlich (e) etc. = et cetera
u.a. = und andere (s) dgl. = dergleichen
ggf. = gegebenenfalls d.h. = das heißt
i.d.R. = in der Regel bzgl. = bezüglich
u.U. = unter Umständen einschl. = einschließlich
evtl. = eventuell
Vertragsbestandteile welche beim Bieter verbleiben
1 HEIZUNGSANLAGE
1
HEIZUNGSANLAGE
1.1 Montage und Demontage Heizung
1.1
Montage und Demontage Heizung
1.2 Montage Rohrleitungen und Zubehör
1.2
Montage Rohrleitungen und Zubehör
1.3 Montage Rohrdämmung und Zubehör
1.3
Montage Rohrdämmung und Zubehör
1.4 Sonstige Leistungen für Heizung
1.4
Sonstige Leistungen für Heizung
1.5 Stundenlohnarbeiten
1.5
Stundenlohnarbeiten
2 LÜFTUNGSANLAGE
2
LÜFTUNGSANLAGE
Rohrleitungsmontage
Die Rohrleitungsmontage hat mit verzinktem
Spiralfalzrohr nach DIN EN 12237, Blechstärke 0,6 - 0,8
mm, vom Abluftelement bis zum Lüftungsgerät zu
erfolgen.
Das Gleiche gilt für die Fortluftleitung.
Das vorhandene Lüftungssystem wird in bestimmten
Bereichen (siehe Lüftungsplan) erweitert und der
Grundrissgestaltung angepasst.
Rohrleitungsmontage
2.1 Montage Lüftungsanlage
2.1
Montage Lüftungsanlage
2.2 Stundenlohnarbeiten
2.2
Stundenlohnarbeiten
3 SANITÄRINSTALLATION
3
SANITÄRINSTALLATION
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Die nachfolgend aufgeführten Hinweise und Erläuterungen
gelten sinngemäß für alle in diesem Verzeichnis
aufgeführten Leistungen gleichermaßen.
Die nachfolgenden Bemerkungen sind allen evtl.
Nachunternehmern des Hauptauftragnehmers für dessen
Angebotsabgabe, zusätzlich zum Leistungstext und ggf.
individuellen Vorbemerkungen, komplett auszuhändigen!
Die Abgabe des verbindlichen Angebotes erfolgt für den
Auftraggeber (in Folge auch Bauherr genannt) kostenlos
und unverbindlich.
Die Baustelle muss vor Abgabe des Kostenangebotes
besichtigt werden.
Für die Kalkulation sind die örtlichen Verhältnisse
maßgebend!
Alle erforderlichen Nebenleistungen nach VOB Teil C
sind grundsätzlich in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Das gilt insbesondere bzw. zusätzlich
auch für:
Alle Kosten, die für den Schutz von vorhandenen
Bauteilen und anderen Einrichtungen notwendig sind
sowie anschließendes rückstandsloses Entfernen und
Reinigung,
das Beseitigen aller Verunreinigungen z.B. Abfälle und
Bauschutt, die von den Arbeiten des Auftragnehmers
herrühren,
alle Kosten, welche für das Einrichten und Räumen der
Baustelle notwendig werden,
das Vorhalten der Baustelleneinrichtung einschl. der
Geräte, Werkzeuge und dergleichen,
alle Kosten, die Bestandteil der nachfolgenden
Leistungsbeschriebe sind,
alle Kosten, die aus den Unfallverhütungsvorschriften
und Sicherheits-maßnahmen entstehen,
alle Kosten, die durch den allgemeinen Bauablauf
entstehen und mit denen normalerweise gerechnet werden
muss,
Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten
einschl. des Vorhaltens der Messgeräte, Lehren und
Absteckzeichen während der Bauausführung und des
Stellens der Arbeitskräfte,
das Sichern der Arbeiten gegen Niederschlagswasser, mit
dem normaler-weise gerechnet werden muss und seine etwa
erforderliche Beseitigung,
das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten der Gerüste, deren
Arbeitsbühnen nicht höher als 2 m über Gelände oder
Fußboden liegen,
das Liefern und Einbauen von Wand- und
Deckendurchführungen sowie der Verbindungsmittel und
Dichtstoffe ohne besondere Anforderungen,
die Einweisung des Bedien- und Wartungspersonals,
Beleuchten, Beheizen und Reinigen der Aufenthalts- und
Sanitärräume für die Beschäftigten des Auftragnehmers,
das Heranbringen von Wasser und Energie von den vom
Auftraggeber auf der Baustelle zur Verfügung gestellten
Anschlussstellen zu den Verwend-ungsstellen, wenn dafür
an entsprechender Stelle im Leistungsverzeichnis keine
extra Leistungsposition vorgesehen ist.
Sämtliche Leistungen sind durch den Bieter als
komplette Leistung bis zur vollständigen Funktion
anzubieten. Etwaige erschwerte Arbeitsbedingungen durch
die örtliche Situation sind grundsätzlich in die EP
einzukalkulieren und werden nicht extra vergütet.
Das Anbieten von unverhältnismäßig hohen Preisen in
Eventual- oder Alternativpositionen (gehen nicht in die
Gesamtsumme ein) ist zu unterlassen.
Stellt der Auftragnehmer Ungereimtheiten oder Mängel am
Projekt bzw. Leistungsverzeichnis fest oder ist von
Materialsummen und -mengen aus Gründen von
Erfahrungswerten o.ä. nicht überzeugt, hat er diese
Umstände spätestens bei Abgabe des Angebotes, jedoch
immer vor Beginn der Arbeiten schriftlich dem
Auftraggeber mitzuteilen bzw. eine
Bedenklichkeitserklärung nach VOB beizufügen.
Es sind nur an sorgfältige und gründliche Arbeiten
gewöhnte Facharbeiter unter verantwortlicher,
deutschsprachiger Fachbauleitung einzusetzen. Bei An-
zeichen unsachgemäßer Arbeitsausführung ist auf
Anordnung des Auftrag-gebers der Austausch von
Fachkräften vorzunehmen.
Die Anwohner sind über die vorgesehenen Arbeiten und
Zeiträume spätestens
14 Tage vor Baubeginn mittels Aushang im Hauseingang
- mit Angabe der Firmenbezeichung
- Art und Zeitraum der vorgesehenen Arbeiten zu
informieren.
Außerdem ist der Vorarbeiter bzw. Ansprechpartner
namentlich zu benennen.
Auf der Baustelle herrscht absolutes Alkoholverbot.
Außerdem ist es nicht gestattet, innerhalb der
Wohnhäuser oder auf den Balkonen zu rauchen.
Weiterhin ist der Betrieb von Rundfunkgeräten innerhalb
geschlossener Räume nicht gestattet.
Leistungen, welche unter "Alternativ-", oder
"Eventualpositionen" aufgelistet sind, bedürfen vor der
Ausführung der schriftlichen Zustimmung des Auftrag-
gebers bzw. des von ihm eingesetzten Bauüberwachers.
Die Ausführung solcher Leistungen, ist demzufolge durch
den Auftragnehmer beim Auftrag- geber vorher
anzuzeigen, ansonsten kann u.U. keine
Leistungsvergütung stattfinden.
In alle Einheitspreise ist Schichtarbeit einzubeziehen.
Der aufgestellte Bauzeitenplan ist verbindlich. Der
Auftragnehmer verpflichtet sich, bei
Terminüberschreitungen, die durch seine
Verantwortlichkeit verschul- det oder mitverschuldet
sind, die Einhaltung der Termine durch erhöhten
Arbeitskräfteeinsatz sowie Abweichungen von der
Normalarbeitszeit sicherzu- stellen. Treten
Terminprobleme durch Fremdgewerke auf, für die der
Auftrag- nehmer keine Verantwortung trägt, so sind
diese Behinderungen gemäß VOB dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich anzuzeigen! Verstößt der
Auftrag- nehmer gegen diese Verpflichtung, ist er für
den hieraus entstehenden Schaden verantwortlich, es sei
denn, die Tatsachen welche zur Behinderung des
Auftragnehmers geführt haben, waren für den
Auftraggeber offensichtlich.
Vor Beginn aller Arbeiten, sind Abstimmungen mit dem
Planer und evtl. anderen Ausführungsfirmen zu treffen!
Der AN hat mit dem AG und den parallel tätigen Firmen
Absprachen hinsichtlich gleichzeitig laufender
Arbeiten, die zu gegenseitigen Behinde-
rungen führen können bzw. als Vorarbeiten zu erbringen
sind , vorzunehmen.
Der Bieter hat sämtliche Aufwendungen für eventuelle
gegenseitige Behinderungen auf der Baustelle durch
gleichzeitig laufende Arbeiten mehrerer
Auftragnehmer in die EP einzukalkulieren.
Für die Einhaltung und Durchführung der Belange des
Arbeitsschutzgesetzes sowie aller anderen gültigen
Unfallverhütungsvorschriften, der Baustellenver-
ordnung, etc. ist jeder Auftragnehmer selbst
verantwortlich.
Auf Verlangen des AG hat der AN Zeichnungen,
Ausführungsdetails, Be- rechnungen und/ oder
Beschreibungen zu liefern. Im Bedarfsfalle sind diese,
auch mehrfach, im Rahmen der technisch möglichen
Grenzen zu korrigieren bzw. abzuändern. Aus den
Darstellungen müssen Konstruktion, Maße, Einbau,
Befestigung und Bauanschlüsse der Bauteile sowie die
Einbaufolge erkennbar sein. Grundlage für die zu
liefernden Zeichnungen und Ausführungsdetails ist in
erster Linie das Leistungsverzeichnis inkl. der dort
beschriebenen Zustände, Abmessungen und Ausführungs-
sowie Qualitätsmerkmale. Von diesen Vorgaben darf nur
abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich vom Bauherrn
gewünscht und schriftlich im Rahmen der Bauprotokolle
dokumentiert wurde.
Etwaige Prüfungs- und Freigabemerkmale des
Auftraggebers bzw. seines von ihm beauftragten
Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nur auf
dokumentierte Details in vorgenanntem Zusammenhang,
entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner
Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht hinsichtlich der
Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik, der
Sächsischen Bauordnung und sonstiger Vorschriften und
Regelwerke.
Maße und Abmessungen sind vom AN vor Ort abzunehmen,
mit den Angaben im Leistungsverzeichnis u.a. relevanten
Vorgaben zu vergleichen und bei Differenzen Rücksprache
mit dem AG zu nehmen. Die Freigabemerkmale des AG/
Bauüberwachers beziehen sich grundsätzlich nicht auf
Abmessungen, wenn diese nicht explizit auf Grund von
dokumentierten Änderungen freigegeben werden müssen.
Jeder Auftragnehmer ist für die sichere Lagerung von
Werkzeug und Material selbst verantwortlich, auch wenn
vom Auftraggeber Räumlichkeiten auf der Baustelle zur
Verfügung gestellt werden. Sind keine geeigneten
Räumlich- keiten vorhanden bzw. werden diese vom
Auftraggeber nicht freigegeben, so ist der
Auftragnehmer selbst für die Anlieferung, Vorhaltung
und Beräumung von Containern o.ä. verantwortlich.
Es ist nicht zulässig, in Keller- und (wenn vorhanden)
Bodengängen sowie im Treppenhaus, Material und/oder
Werkzeug, auch nicht kurzzeitig, abzustellen oder
einzulagern.
Der hauseingangs- oder (alternativ, falls vorhanden)
hintereingangsseitig vorhandene Gehweg ist während der
gesamten Bauzeit freizuhalten. Es ist sicherzustellen,
dass alle Haus- oder (alternativ, falls vorhanden)
Hinterein- gänge für evtl. Rettungsfahrzeuge während
der gesamten Bauzeit uneingeschränkt zugängig sind.
Rettungswege, ggf. auch für benachbarte, nicht zum BV
gehörende Gewerbe-
anlagen u.ä. Einrichtungen, sind in Abstimmung mit den
zuständigen Behörden einzurichten, frei zu halten bzw.
nach Arbeitsschluss zu beräumen.
Transport- und Montagetechnik, Stellflächen für
Container und Material, etc. sowie andere Aufwendungen,
wie bspw. Mehraufwendungen für längere Transportwege im
Baustellenbereich, spezielle technische Ausrüstung
sowie Schutzmaßnahmen u.ä., müssen auf der Grundlage
der vorher genannten Einschränkungen entsprechend den
örtlichen Gegebenheiten ausgewählt werden und sind in
die jeweiligen EP einzukalkulieren. Spätere Nach-
forderungen in vorgenannten Zusammenhängen werden
abgelehnt!
Baufahrzeuge dürfen die für den allgemeinen Verkehr
bestimmten Fahrbahnen nicht verschmutzen bzw. sind die
Fahrbahnen sofort gründlich zu reinigen.
Beschädigungen am Eigentum des Bauherrn/Mieters, wie
etwa die Zerstörung von Wegen und Bordsteinen durch
Baufahrzeuge, Transportschäden an Wänden und Decken,
Türen, Treppengeländern, Fußböden u.ä. sind auf Kosten
des Verursachers zu beseitigen.
Evtl. Vorschäden sind im Rahmen der
Baustelleneinrichtung vor Beginn der Arbeiten zu
dokumentieren (ggf. Foto). Später festgestellte, nicht
vorher dokumentierte Schäden, gehen zu Lasten des
Auftragnehmers, es sei denn,
es handelt sich um verdeckte Schäden, deren
Feststellung bzw. Dokumen-
tation dem AN nicht möglich war.
Sämtliche Koordinationsaufgaben mit Mietern
benachbarter Häuser während der Baumaßnahme sind durch
den AN im Rahmen seiner Fachbauleitung, in Abstimmung
mit dem AG bzw. der Oberbauleitung, abzusichern und in
die EP einzukalkulieren.
Bei der Durchführung von z.B. Abbruch-, Maurer-, Putz
und anderen schmutzintensiven Arbeiten im Gebäude,
Treppenhaus, Keller, etc. und ebenso im Außenbereich
(Fassade [Strahlarbeiten], Wege, etc.) ist darauf zu
achten, dass das Eigentum des Bauherrn nicht beschädigt
oder verunreinigt
wird. Grundsätzlich sind entsprechende Schutzmaßnahmen
zu treffen (Planen,
Absaugvorrichtungen, etc.). Sollten trotz
größtmöglicher Sorgfalt evtl. doch
Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden,
so sind diese auf
eigene Kosten zu beseitigen.
Die allgemein zugänglichen Bereiche in und um die
Häuser sind sauber zu halten und täglich besenrein zu
reinigen. Die Ablagerung von Baumaterial in diesen
Zonen ist nicht gestattet. Die Kosten für
Reinigungsgeräte bzw.
-maschinen sind in die EP einzukalkulieren.
Das Einrichten und Räumen der Baustelle entsprechend
separater Position gilt auch für die Herstellung,
Unterhaltung sowie Beseitigung von Baustraßen bzw.
Zufahrten und die Versetzung der in Anspruch genommenen
Flächen in ihren Urzustand, insoweit diese für die
Ausführung der in diesem Leistungsver- zeichnis und
evtl. Unterverzeichnissen aufgeführten Leistungen
notwendig und nicht extra im jeweiligen Gewerk
ausgeschrieben bzw. einzukalkulieren sind.
Jeder Auftragnehmer hat sich vor Ausführung von
Arbeiten aller Art, über die
Lage von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen u.ä. zu
unterrichten. Evtl.
notwendige Untersuchungen im Zusammenhang oder die
Beschaffung von
Bestandsplänen o.ä. sind einzukalkulieren.
Technische Parameter, Fabrikate bzw. Hersteller und
dgl. sind durch den Bieter an den im
Leistungsverzeichnis dafür vorgesehenen Stellen
einzutragen!
Im Leistungsverzeichnis dargestellte Skizzen und
Zeichnungen dienen lediglich der Unterstützung bei der
Kalkulation des Angebotes und sind hinsichtlich
konstruktiver Details und Abmessungen o.ä. absolut
unverbindlich.
Sämtliche Maße sind am Bau zu prüfen und mit den im
Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen und Größen vor
der Herstellung/ Bestellung bzw. Montage zu
vergleichen. Betrifft dieser Punkt ein Produkt, welches
nicht lagermäßig geführt ist, d.h. extra angefertigt
oder angeliefert werden muss, ist vor einer Bestellung
dieses Artikels, mit dem Bauherrn bzw. Planungsbüro zu
klären, ob der ursprüngliche Zweck und die tatsächliche
Funktion erreicht werden.
Die vorliegende Ausschreibung darf nicht als
Materialbestellliste angesehen werden! Sämtliche
Produkte sind vor einer Bestellung mit dem Auftraggeber
bzw. Planer abzustimmen.
Einbauten gemäß der vom AG übergebenen
Bemusterungsliste, sind zur Bemusterung vorzulegen. Das
gilt auch für solche Produkte, welche vom Bieter im
Zuge der Angebotsabgabe benannt und vom AG im Zuge der
Angebots- prüfung bestätigt wurden. Mit dem AG ist in
jedem Fall eine Nachbemusterung für sämtliche vom AN zu
liefernden Einbauteile, vor der Bestellung bzw. ggf.
Herstellung durchzuführen!
Die Einheitspreise gelten immer für Lieferung, Montage
bzw. Einbau sowie Nutzungsfertigstellung inkl. aller
notwendigen Nebenleistungen und Nebenarbeiten sowie für
die Lieferung der dazugehörigen Stoffe und Bauteile
inkl. das Abladen, Lagern und ggf. Transportieren auf
der Baustelle. Entfällt eine oder mehrere dieser
Leistungen, so ist dies extra im Leistungstext
kenntlich gemacht (z.B. nur montieren, Material wird
vom Auftraggeber estellt)!
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bauteile,
Leistungsbereiche oder Ausschreibungseinheiten
teilweise oder auch komplett aus dem Leistungs-
umfang herauszulösen oder anderweitig zu vergeben!
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die durch ihn
erbrachten Leistungen vor Frosteinwirkungen zu
schützen.
Stoffe und Bauteile die der Auftragnehmer zu liefern
und einzubauen hat, die also in das Bauwerk eingehen,
müssen ungebraucht sein sowie der DIN/EN- Güte und
Massenbestimmung entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass der
jeweilige Auftragnehmer für jede seiner Leistungen
selbst verantwortlich ist, dass er die ihm vorgelegten
Planungsunterlagen sorgfältig zu prüfen hat,
insbesondere bzgl. der Abmessungen der verschiedenen
Ausrüstungen und deren Einsetzbarkeit am jeweiligen
Bauvorhaben.
Die übergebenen Ausführungsunterlagen sowie das
Leistungsverzeichnis spiegeln die Vorstellungen des
Bauherrn über das gewünschte Endprodukt wieder,
entbinden den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner
Kontroll- und Sorgfaltspflicht bei der Prüfung aller
ihm zur Verfügung gestellten Dokumente sowie der
örtlichen Situation.
Verwendete Abkürzungen:
AN = Auftragnehmer
AG = Auftraggeber
WE = Wohnungseinheit
EP = Einheitspreis
LV = Leistungsverzeichnis
o.ä. = oder ähnlich (e)
u.a. = und andere (s)
ggf. = gegebenenfalls
i.d.R. = in der Regel
u.U. = unter Umständen
evtl. = eventuell
bzw. = beziehungsweise
z.B. = zum Beispiel
usw. = und so weiter
usf. = und so fort
inkl. = inklusive
etc. = et cetera
dgl. = dergleichen
d.h. = das heißt
bzgl. = bezüglich
einschl. = einschließlich
BA = Bauabschnitt
Allgemeine Vorbemerkungen zum Leistungsverzeichnis
Sicherheitsleistungen / Nebenkosten Los ....
Bezogen auf die Bruttoabrechnungssumme der
Schlussrechnung:
Bauleistungsversicherung 0,2 %
Baustrom 0,1%
Bauwasser 0,1 %
Sanitäreinrichtung 0,2 %
Bezogen auf die Bruttoauftragssumme:
siehe Pkt. 4 des Formblattes 214
Sicherheitsleistungen / Nebenkosten Los ....
Hinweis zu Rohrleitungen KW; WW; Z; AW
Hinweis zu Rohrleitungen KW; WW; Z; AW
3.1 Behinderten-WC und Küchenbereich
3.1
Behinderten-WC und Küchenbereich
3.2 Stundenlohnarbeiten
3.2
Stundenlohnarbeiten