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Leistungsverzeichnis
OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Abwasseranlage Wettringen - Umbau Kläranlage Wettringen
Bauliche Anlagenteile
Allgemeine Baubeschreibung:
Eine Ortsbesichtigung ist vor Angebotsabgabe dringend
zu empfehlen!
Hinweis:
Der Bieter dieser Maßnahme wird im Folgenden auch als
"Auftragnehmer" bzw. "AN" bezeichnet.
1. Vorhabensträger
Vorhabensträger für die geplante Maßnahme "Umbau
Kläranlage Wettringen" ist die
Gemeinde Wettingen, An der Kirche 3, 91631 Wettringen.
Im Folgenden "Auftraggeber" oder "AG" genannt.
2. Begründung und Umfang der Maßnahme
Die Abwasserbehandlungsanlage Wettringen besteht
derzeit aus einer
Scheibentauchkörperanlage und reinigt das Abwasser des
Ortsteils Wettringen. Durch den
geplanten Anschluss zweier weiterer Ortsteile (OT Grüb
und Gailnau) und der Realisierung einer
privaten Maßnahme im Bereich einer bisher noch
unbebauten Gewerbefläche muss die Anlage
von 800 EW auf 2.500 Einwohnerwerte (=EW) erweitert
werden.
Für den Anschluss der Gewerbefläche an die Kläranlage
ist die Inbetriebnahme der neuen
Anlage eine wesentliche Bedingung. Daher ist die
EInhaltung der nachfolgend aufgeführten
Vertragstermine auch für diese Maßnahme sehr bedeutsam
und zwingend erforderlich.
Im einzelnen ist die Errichtung folgender Bauwerke
vorgesehen:
Rechengebäude freistehend
Kombibecken aus Stahlbeton
Filtratspeicher (Rundbehälter aus Stahlbeton)
Betriebsgebäude (freistehend) in Massivbauweise
Weiterhin sind sämtliche Schächte und Leitungen für
die neuen Anlagenteile herzustellen sowie
die nötigen Oberflächenbefestigungen.
Das bestehende Vorklärbecken südlich der neuen
Anlagenteile wird nach Inbetriebnahme der
neuen Anlage zum Schlammspeicher umgebaut. Ebenso wird
im Bereich der aktuell noch in
Betrieb befindlichen Scheibentauchkörperanlage der
o.g. Filtratspeicher errichtet.
Ebenso ist eine Erschließung der Anlage mit
Trinkwasser und Glasfaser geplant.
Die Gesamtbaumaßnahme wird insgesamt in mehrere
Vergabeeinheiten (VE) aufgeteilt:
VE 1: Bauliche Anlagenteile (beinhaltet u.a. Erd-,
Stahlbeton-, Maurer-, Ausbauarbeiten sowie
Leitungsbau und Oberflächenwiederherstellung)
Die weiteren Vergabeeinheiten werden vorausichtlich
wie nachfolgend beschrieben lauten und
demnächst in jeweils separater Vergabe ausgeschrieben:
VE 2: Maschinelle Ausrüstung der Anlagen
VE 3 Ausrüstung Rechen-Sandfang
VE 4: Elektrotechnische Ausrüstung der Anlagen
Die VE 1 ist der Gegenstand dieses
Leistungsverzeichnisses. Es beinhaltet alle
Bauleistungen zur
Realisierung der Gesamtmaßnahme. Die einzelnen
Positionen sind dem nachfolgenden
Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Es sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen:
Erd- und Abbrucharbeiten
Grundwasserhaltung
Herstellung Kombibecken aus Stahlbeton
Bau von Betriebs- und Rechengebäude
Herstellung der Ortbetonschächte im Bereich des
Einlaufhebewerks ("Schnecke")
Leistungen zum Umbau des bestehenden Vorklärbeckens
(=VKB) (zum Schlammspeicher)
Bau eines Filtratspeichers aus Stahlbeton (nach
Außerbetriebnahme und Rückbau des
momentan in Betrieb befindlichen Scheibentauchkörpers)
Schlosserarbeiten
Verlegung verschiedener Rohrleitungen und Kanäle
Oberflächenwiederherstellung
Die Lieferung und Montage der Anlagentechnik inklusive
elektrischer Ausrüstung ist
nicht Teil dieses Auftrages. Die genannten Leistungen
werden in separaten
Ausschreibungen behandelt.
3. Lage und Zufahrt zur Baustelle
Wettringen ist überörtlich erreichbar über die St 2247
(von Norden aus Richtung St 2419
(Wörnitz-Rothenburg), von Süden aus Richtung
Schnelldorf kommend, erreichbar. Überregional
ist Wettringen über die BAB A 6 und Ausfahrt 47
"Schnelldorf" bzw. die BAB 7 Ausfahrt 109
"Wörnitz" erreichbar. Die Weiterfahrt erfolgt über die
bereits genannten Staatsstraßen.
KA Wettringen
Die Kläranlage befindet sich am nördlichen Ortsrand
von Wettringen, direkt am Gewässer Tauber.
Die Zufahrt auf das Gelände der Kläranlage führt über
die Staatstraße St2247, die Kleinansbacher
Straße und den Mühlenweg. Aufgrund der Lage direkt am
Gewässer befindet sich das Baufeld in
einem wassersensiblen Bereich. Das ist Ausführung der
Arbeiten besonders zu berücksichtigen,
Hinweis Suche via Kartenviewer:
Für die Suche des Baufelds im Internet via
Kartenviewer (z. B. bayernatlas.de) nutzen Sie
folgende Koordinaten:
UTM: 32U 584172, 5457267
Hinweise zur Befahrung des Baufelds:
Die Baumaßnahme findet auf öffentlichen Grundstücken
statt. Das Grundstück ist über öffentliche
Straßen erreichbar.
Der Verkehr für Anlieger (auch Landwirtschaft) ist bei
den Bauarbeiten zu beachten und soweit
möglich aufrechtzuerhalten. Sollten Zufahrten zu den
Privatgrundstücken nicht möglich sein, so ist
dies zwischen Baustellenpersonal und Anlieger zeitnah
abzustimmen. Die Verkehrsführung ist
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten mit den
zuständigen Behörden und der Bauleitung des AG
abzusprechen.
Die bestehende Kläranlage befindet sich im Baufeld der
ausgeschriebenen Leistungen. Der
Betrieb der Anlage darf durch die Durchfürhung der
Bauarbeiten nicht beeinträchtigt werden.
Jegliche Eingriffe im Bereich der bestehenden Anlage
sind vorab mit dem Betreiber und der
Bauleutung abzustimmen. Ebenso die zur
Materiallagerung verwendeten Flächen.
Die nördlichen Teile (Zulaufbereich, Rechengebäude und
Kombibecken) der neuen Kläranlage
werden im Bereich des aufgelassenen früheren
Schönungsteiches gebaut. Eine Absenkung des
aktuellen Wasserspiegels sowie ein Abtrag des
abgesetzten Schlammes sind vor Beginn der
weiteren Arbeiten durch den AN durchzuführen.
4. Ablauffolge und Ausführungstermine
Für die Durchführung der Maßnahme gelten folgende
Ausführungsfristen
Baubeginn: 14.09.2026
Zwischentermin: 02.11.2027
(Termin für Inbetriebnahme der neuen Kläranlage und
Fertigstellung aller Leistungen aus VE 1 mit
Ausnahme der Leistungen zum Umbau der bestehenden
Vorklärbecken (=VKB) zum
Schlammspeicher und der Leistungen am neuen
Filtratspeicher)
Beginn Leistungen AN im Bereich VKB Bestand und
Filtratspeicher: ab 01.03.2028
Bauende: 29.07.2028
Die Fertigstellungsfristen für die einzelnen
Bauteile/Abschnitte aus dem unten erwähnten
Bauablaufplan stellen verbindliche Vertragsfristen dar
und sind vom AN einzuhalten
aufgrund der Abhängigkeiten zu Aufträgen Dritter!
Parallel zu den Arbeiten des AN werden ebenfalls die
Leistungen der weiteren
Vergabeeinheiten (s. Beschreibung unter OZ 2 - oben)
(Maschinelle und Elektrotechnische
Ausrüstung der Anlagen) ausgeführt.
Der AN hat auf die parallel ausgeführten Arbeiten
Rücksicht zu nehmen und darf diese
nicht behindern. Ein Bauablaufplan liegt den
Ausschreibungsunterlagen bei und ist bei der
Kalkulation sowie bei der Ausführung zu
berücksichtigen.
5. Lage der Versorgungsleitungen
Vor Beginn der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer von
allen beteiligten Spartenträgern
einweisen zu lassen. Die jeweiligen Maßgaben zur
Sicherung der Leitungen sind bei der
Ausführung zu beachten.
Vor Beginn der Arbeiten ist durch den AN die
tatsächliche Lage der Sparten im direkten
Arbeitsbereich durch Suchgräben festzustellen und zu
dokumentieren. Die bekannten Sparten
sind in den beiliegenden Plänen dargestellt.
Die Vorgaben der jeweiligen Spartenträger zur
Durchführung von Arbeiten im Bereich der
Leitungen sowie ggf. besondere Auflagen sind zu
beachten.
6 Baustelleneinrichtung:
Als Baustelleneinrichtungsflächen können dem
Auftragnehmer nach Absprache Bereiche im
Umgriff der bestehenden Kläranlage zur kostenfreien
Nutzung durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellt werden.
Zu berücksichtigen sind hierbei die bestehenden
Anlagenteile sowie die Betriebswege, die für den
Betrieb der Anlage zwingend freizuhalten sind.. Die
Anlage befindet sich während der gesamten
Bauzeit im Betrieb. Daher sind die durch den AN zu
belegenden Bereiche vor Einrichtung der
Baustelle mit dem AG abzustimmen.. Zu beachten ist,
dass ein störungsfreier Betrieb der alten
Anlage weiterhin gewährleistet sein muss. Darüber
hinaus gehende
Darüber hinaus wird dem AN eine Fläche (Wiesenfläche)
mit einer Größe von ca. 800 m2
südwestlich der Zufahrt zur Kläranlage zur Lagerung
von Aushub oder Schüttgut durch den
AG zur Verfügung gestellt (Entfernung zum Baufeld
beträgt einfach ca. 150m). Das
Herrichten (Oberbodenabtrag mit seitlicher Lagerung,
ggf. Befestigung der Zufahrt) sowie das
Wiederherstellen der Aushublagerflächen (Oberboden
seitlich gelagert wieder andecken, Zufahrt
rückbauen etc.) der Fläche ist in die
Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Die Lagerung von Aushub aus Rechengebäude und
Kombibecken ist auf der Fläche nördlich der
beiden Bauwerke (aktuell aufgelassener Teich
angedacht. Diese ist im Zuge der Bauvorbereitung
duch den AN zu räumen; ggf. ist eine (teilweise)
Flächenbefestigung erforderlich zur bauzeitlichen
Nutzung)
Werden darüber hinaus weitere Flächen zur Erbringung
der Leistung oder für Teile der
Baustelleneinrichtung benötigt, hat sich der
Auftragnehmer diese in Eigenintiative zu
suchen, anfallende Kosten zu tragen und in diese in
die Einheitspreise einzurechnen.
Sämtliche Leistungen für die Baustelleneinrichtung wie
z.B. Materialien, Geräte, Bauunterkünfte,
Lagercontainer, Baustrom, Bauwasser, Absperrungen
usw., inklusive deren Vorhaltung und
Beseitigung nach Abschluss der Arbeiten, sind in die
Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Für die Versorgung der Baustelle (Strom, Wasser) ist
der Auftragnehmer verantwortlich und hat
sich ohne gesonderte Vergütung um die Einrichtung und
Beseitigung der notwendigen Anlagen zu
kümmern. Für die Versorgung sind die lokalen
Versorgungsträger als Ansprechpartner zu
kontaktieren. Die Kläranlage Wettringen besitzt
derzeit noch keinen Trinkwasseranschluss
sondern nur einen Brauchwasseranschluss über einen
bestehenden Brunnen.
Zur Baustelleneinrichtung zählt auch ein Bürocontainer
für Baustellentermine, Besprechungen
etc., welcher durch den AN mindestens einmal
wöchentlich zu säubern ist. Dieser ist im Titel
Baustelleneinrichtung aufgeführt.
Um den Fertigstellungstermin zu gewährleisten ist die
Baustelle ausreichend mit Personal und
Gerät zu besetzen.
7. Baugrundverhältnisse
Für die beabsichtigte Baumaßnahme liegt eine
Baugrunduntersuchung eines durch den AG
beauftragten Sonderfachmanns vor. Die
Baugrunduntersuchung ist den Vergabeunterlagen
beigefügt. Die kompletten Unterlagen der zurvor
genannten Baugrunduntersuchung sind der
Preisermittlung zu Grunde zu legen.
Der überschüssige/verdrängte Boden ist durch den
Auftragnehmer gemäß der aufgeführten
LV-Positionen auf der bereitgestellten oder durch den
AN gewählten Lagerfläche als Haufwerke
mit einer Einzelgröße von maximal 500 m3 für eine
abfallrechtliche Beprobung gemäß LAGA
PN98 zwischenzulagern. Die in der Baugrunduntersuchung
beschriebenen Homogenbereiche
können auf gemeinsamen Haufwerken gelagert werden.
Die Beprobung und Deklarationsanalytik ist von einer
durch den Auftragnehmer bestellten und
vom Auftraggeber anerkannten Fachfirma durchführen zu
lassen.
Die Ergebnisse der Untersuchung sind dem Auftraggeber
umgehend vorzulegen.
Hydrogeologische Verhältnisse:
Die genauen Angaben hierzu sind der
Baugrunduntersuchung in Anlage zu entnehmen.
Das Schichten- und Niederschlagswasser soll mittels
offener Wasserhaltung abgeleitet werden.
Geotechnische Kategorie nach DIN 4020: Kategorie 2
Einteilung von Homogenbereichen:
Die erkundeten Bodenschichten im Baufeld sind durch
ihre Eigenart mit Grabwerkzeugen, sowie
Hydraulikbagger ohne gesonderte Arbeiten wie Aufbruch,
etc. lösbar. Der Boden ist in folgende
Homogenbereiche definiert: O, B1, B2, B3, B4, X1, X2
Es ist gesondert darauf hinzuweisen, dass das
untersuchte Grundwasser im Bereich der
Kläranlage stark Beton angreifende Eígenschaften nach
DIN 4030 aufgrund eines hohen
Sulfatgehaltes aufweist. Ausführungen des Betons in
XA2 ist erforderlich.
Altlasten:
Im Rahmen der Baugrunderkundung durch den
Sonderfachmann des AG wurde aus dem
gewonnen Bodenmaterial Mischproben angefertigt und
eine orientierende abfalltechnische
Untersuchung durchgeführt.
Die Einstufung der untersuchten Mischproben ergab
maximale Zuordnungswerte nach LAGA M 20
von Z2 aufgrund des hohen PH-Wertes und Sulfatgehaltes
im Eluat. Gemäß DepV ergeben sich
Zuordnungswerte der DK 0.
Auffälliger Aushub (modriger Geruch, Pflanzenreste,
Farbe, Konsistenz, etc.) ist separat zu fassen
und für eine Beprobung zu lagern.
Es liegen keine Erkenntnisse über
Altlastenverdachtsflächen im Bereich der Baumaßnahme
vor.
8. Vermessungsarbeiten
Vor Beginn der Bauarbeiten werden dem Auftragnehmer
die Zwangspunkte der Maßnahme zur
Absteckung digital (UTM) übergeben.
Alle Vermessungsarbeiten während der Baumaßnahme sind
vom Auftragnehmer auszuführen.
Alle durch den Auftragnehmer erstellten, neuen
Anlagenteile, inklusive sämtlicher
Anschlussleitungen, Bauwerke und Schächte, sind im
Zuge der Arbeiten bzw. nach Fertigstellung
der Arbeiten tachymetrisch einzumessen und
darzustellen (siehe hierzu Leistungsverzeichnis).
Auf die tachymetrische Einmessung von nach Beendigung
der Arbeiten nicht mehr
nachvollziehbaren Messpunkten wie
Hausanschlussabzweigen, Krümmer etc. unmittelbar vor
Verfüllung der Baugrube wird hier gesondert
hingewiesen. Eine nachträgliche Vermessung wird
vom Auftraggeber nicht akzeptiert.
Für die Höhenlage der gesamten Bauwerke, Kanäle und
Straßen ist der Auftragnehmer alleine
verantwortlich. Alle bestehenden Oberflächen sind vor
Beginn der Aufbrucharbeiten so
aufzumessen, dass eine genaue Wiederherstellung des
ursprünglichen Zustandes möglich ist.
9. Wasserhaltung
Das anfallende Grundwasser sowie Wassereintritt wird
über offene Wasserhaltungen abgeleitet.
Die Genehmigung der Grundwasserabsenkung sowie
Einleitung des gefassten Wassers (Grund-
und Schichtenwasser) in ein Gewässer wurde durch den
AG bereits beantragt. Die Auflagen der
Fachbehörde sind durch den AN zu befolgen. Das
Gutachten zur Genehmigung der
Wasserhaltung (Teil der Wasserrechtlichen Genehmigung
der neuen Kläranlage) wird dem AN
durch den AG nach Auftragserteilung ausgehändigt.
Zur Ableitung des zufließenden Wassers ist vorgesehen,
das gepumpte Grundwasser über ein
Absetzbecken einem Vorfluter wieder zuzuführen. Hierzu
ist das Absetzbecken in der Nähe zum
Vorfluter aufzustellen, um dort das gesammelte
Grundwasser über Schläuche kontrolliert in den
Vorfluter einzuleiten. Entsprechende Zulaufleitungen
zum Absetzbecken sind für die Ausführung
der Bauarbeiten so zu verlegen, dass sie den Bauablauf
nicht behindern.
Das anfallende Tag-/Niederschlagswasser ist vom AN von
der Baugrube durch geeignete
Maßnahmen (Nebenleistung) fernzuhalten. Bei
diesbezüglichen Versäumnissen wird die
Gesamtfördermenge durch Festsetzung des AG reduziert.
Nebenleistungen bei Grundwasserhaltung sind:
Alle nicht in Leistungspositionen erfassten
Rohrleitungen
Alle Armaturen und Messeinrichtungen, soweit nicht
ausgeschrieben
Einrichtungen zum Verteilen der Wassermengen auf die
einzelnen
Reinigungskomponenten (z.B. Absetzcontainer) sowie
Mess- und Alarmeinrichtungen
10. Allgemeine Angaben zur Bauausführung
Kanalarbeiten und Leitungsverlegung:
Der AN hat sich während der gesamten Baumaßnahme mit
geeigneten Mitteln gegen Rückstau
aus dem bestehenden Kanalnetz zu sichern.
Hierdurch entstehende Erschwernisse sind in die
Einheitspreise einzurechnen. Ausgenommen
davon sind gesondert als Leistungsposition aufgeführte
Arbeiten (Abmauerungen, Absperrungen,
Provisorien).
Alle Zu- und Abläufe in Gräben oder Vorfluter sind mit
Wasserbaupflaster nach Angabe des AG zu
befestigen.
Alle Einbindungen in Bauwerke und Schächte werden
entweder über die zugehörigen
Einbindepositionen der jeweiligen Rohrleitungen oder
über Kernbohrung und Ringraumdichtung
vergütet. Eine doppelte Vergütung erfolgt nicht. Alle
Einbindungen müssen dicht gegen
drückendes Wasser ausgeführt werden. Notwendige
Zusatzmaßnahmen bei den
Einbindepositionen wie Quellfugenbänder etc. sind in
die Einbindepositionen einzukalkulieren.
Das Kürzen von neu verlegten Rohren ist prinzipiell in
die Leitungspositionen ohne gesonderte
Vergütung einzukalkulieren, soweit nicht gesondert
erwähnt.
Auf die farbliche Trennung zwischen Schmutz- (z.B.
Orange) und Oberflächenwasserleitungen
(z.B. Blau) wird erhöhter Wert gelegt. Diese Trennung
ist zwingend durchzuführen.
Bei allen neu verlegten Leitungen und Schächten ist
die Dichtigkeit mittels Druckprüfungen
nachzuweisen.
Grundsätzlich sind sämtliche Schächte so anzulegen,
dass ein Ausgleichsring für die
Anpassung der Schachtdeckel erforderlich ist. Der
Abstand zwischen Oberfläche und dem
ersten Auftritt im Schacht darf nicht mehr als 50 cm
betragen.
Erdarbeiten:
Alle Aushubarbeiten sind bezogen auf ihren
Leistungsbereich profilgerecht ohne gesonderten
Zuschlag herzustellen. Soweit nicht im
Leistungsverzeichnis separat erfasst, erfolgt für die
Ausbildung von Gefällen, Neigungen, Mulden etc. keine
gesonderte Vergütung.
Auf die teils beengten Verhältnisse durch bestehende
Anlagen und Bauwerke bei der Herstellung
von Gräben und Baugruben wird hiermit ausdrücklich
hingewiesen. Hierdurch ist ggf. der Einsatz
von Greifwerkzeugen oder Ähnlichem notwendig. Dies ist
bei der Kalkulation zu beachten und in
die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Kipp- und Deponiegebühren sind in die jeweiligen
Einheitspreise einzukalkulieren,
soweit nicht ausdrücklich anders beschrieben.
Die Baugrubensohle bzw. die einzubringende
Kiesfilterschicht ist ausreichend zu verdichten bzw.
zu stabilisieren.
Der Oberboden (Homogenbereich O) ist grundsätzlich
separat für eine Wiederverwendung zu
lagern. Auffüllungen, d. h. Aushub mit Kalkstein-,
Ziegel-, Beton-, Asphalt-, oder anderen
anthropogenen Beimengungen sind separat für eine
gesonderte Beprobung zu lagern. Die
Erschwernisse sind in die jeweiligen Einheitspreise
einzukalkulieren.
Auffälliger Aushub (modriger/ beißender Geruch,
Pflanzenreste, Farbe, Konsistenz,
etc.) ist separat zu fassen und für eine Beprobung zu
lagern.
Aufgrund potentiell anstehender Bodenarten von mürben
Fels und felsartigen Schichten sind auf
der Baustelle passende Tieflöffel mit Zähnen für die
vorgesehenen Grabgeräte vorzuhalten.
Verlängerung oder Unterbrechung:
Eine Verlängerung der Bauzeit ist nur dann möglich,
wenn in Folge von zusätzlich geforderten
Leistungen oder durch unvorhergesehene, vom AN nicht
zu vertretende Behinderungen für den
AN erhebliche Mehrbelastungen entstehen. Die
Zusatztage bedürfen der Anerkennung des AG.
Will der AN Ausfallzeiten, die seiner Meinung nach vom
AG zu vertreten sind, geltend machen, so
hat er diese spätestens am nächsten Tag beim AG
(Bautagebericht) zu Protokoll zu geben. Später
vorgebrachte Anträge werden nicht anerkannt. Es hat
eine schriftliche Ansage beim AG zu
erfolgen, wobei die entsprechenden Eintragungen in den
Bautageberichten als Grundlage dienen.
Das Bautagebuch ist lückenlos, ausreichend ausführlich
und täglich zu führen.
Bei Bauzeitüberschreitungen, die der AN zu vertreten
hat, sind die bei der Bauausführung
angefallenen bauzeitabhängigen Kosten vom AN zu
tragen. Die vom AG verauslagten Kosten und
Gebühren werden dabei dem AN in Rechnung gestellt bzw.
mit dessen berechtigten Forderungen
verrechnet.
Sonstige Hinweise:
Die Bauarbeiten sind unter Beachtung der einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften mit
geeigneten Geräten und Materialien durchzuführen.
Alle Ausbau- und Wiederherstellungspositionen gelten
ohne gesonderte Zulage auch für den
Einbau in Kleinflächen.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung
eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit
dem Zusatz "oder gleichwertiger Art" verwendet worden,
ist das Fabrikat auch dann anzugeben,
wenn der Bieter das vorgeschlagene Produkt anbieten
will.
Alle Nachunternehmer sind vor der Ausführung von
Leistungen auf der Baustelle vom
Auftraggeber genehmigen zu lassen. Unterlässt der AN
dieses, so ist der AG berechtigt den
Nachunternehmer von der Baustelle zu verweisen. Der
Auftraggeber hat das Recht, ohne weitere
Nennung von Gründen Subunternehmer nicht zuzulassen.
Fahrbahnverschmutzungen sind ständig mit geeignetem
Gerät zu entfernen. Die Kosten hierfür
sind in die entsprechenden Einheitspreise
einzukalkulieren.
Die fachgerechte Absperrung von Lagerflächen, Gerät
und Material sowie offene Baugruben und
Leitungsgräben sind, soweit nicht anders beschrieben,
in die Einheitspreise einzurechnen.
Auch die Beantragung bei der Verkehrsbehörde und die
entsprechenden Gebühren werden nicht
gesondert vergütet.
Sofern dem Auftragnehmer Unterlagen, Pläne und
dergleichen, zur fach- und termingerechten
Ausführung seines Auftrages fehlen, muss er diese beim
AG schriftlich anfordern.
Der Auftragnehmer ist, soweit im Leistungsverzeichnis
oder im Zuge der Auftragsabwicklung keine
andere schriftliche Regelung getroffen wird,
verpflichtet, die für die Erbringung seiner Leistung
notwendigen Maße am Bau zu prüfen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt
werden, die vom AG ausdrücklich als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Über Art und
Umfang dieser Unterlagen ist
Einvernehmen herzustellen.
Bei Unterbrechung der Arbeiten (nach erbrachter
Tagesleistung) sind Baugruben, Gräben,
Kopflöcher, Material und Gerät in geeigneter Weise zu
sichern und zu kennzeichnen.
11. Bauablauf:
Der AN hat seine Arbeiten gemäß der vorgegebenen
Vertragstermine (s. Besondere
Vertragsbedingungen der Ausschreibung im Formblatt VHB
214.H) und des Bauablaufplans
einzutakten und auszuführen.
Spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung ist durch
den AN ein verbindlicher Bauzeitenplan für
die ausgeschriebenen Arbeiten vorzulegen.
Folgender Grobablauf ist für die Leistungen der
vorliegenden Ausschreibung vorgesehen:
Einholung der Spartenauskunft durch den AN.
Baustelleneinrichtung durch AN.
Vorbereitungsarbeiten (Schönungsteich) und Herstellung
des Kombibeckens samt
Wasserhaltung und Erdarbeiten
Bau des Rechengebäudes (Rohbau) samt Schächte Zulauf
Bau des Betriebsgebäudes (Rohbau)
Nachlaufend zu den Gebäuden sind jeweils die
Ausbauarbeiten samt weiterer Ausrüstung
durchzuführen
Leitungsbau (Wasser, Abwasser, Schlamm, sonstige
Sparten
Oberflächenherstellung samt Leistungen Rohbau für
Phosphatfällung
Einzäunung
Leistungen an bestehenden VKB und Filtratspeicher
Restarbeiten/Räumung der Baustelle
Unmittelbar nach der Fertigstellung der einzelnen
Gebäude/Bauteile erfolgen Leistungen Dritter
aus den weiteren Vergabeeinheiten. Der geplante Ablauf
ist in der Anlage "Bauablaufplan"
dargestellt. Die genauen Termine werden jedoch durch
die jeweiligen Auftragnehmer erst noch
festgelegt.
Schnittstellen zu anderen Gewerken:
Die Baumaßnahmen der weiteren Vergabeeinheiten kommen
teilweise gleichzeitig zur
Ausführung. Hierdurch ist mit Behinderungen durch
paralle llaufende Arbeiten anderer Firmen zu
rechnen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Ausführung
der Arbeiten mit den anderen Ausführenden
eigenverantwortlich abzustimmen und zu koordinieren.
Detaillierte Abstimmungen hierzu erfolgen
in den wöchentlichen Baubesprechungen.
Änderungen am vorbeschriebenen Ausführungsterminen,
sowie die parallele Ausführung von
Arbeiten bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des
Auftraggebers und der Bauleitung!
12. Dokumentation
Vom Auftragnehmer ist eine ausführliche Dokumentation
aller erstellten Leistungen gemäß
Leistungsverzeichnis zu erbringen.
Die Ausarbeitung einer aussagekräftigen
Fotodokumentation mit der Erstellung von mindestens 5
Digitalbildern je Arbeitstag sowie das Führen eines
Betriebstagebuches sind erforderlich, werden
hierbei aber nicht gesondert vergütet.
13. Planunterlagen
Die den Vergabeunterlagen beiligenden Planunterlagen
stellen die zeichnerische Umsetzung der
ausgeschriebenen Leistungen dar. Die Planunterlagen
sind Bestandteil der Leistungs-
beschreibung.
Der Auftragnehmer ist, soweit im Leistungsverzeichnis
oder im Zuge der Auftragsabwicklung keine
andere schriftliche Regelung getroffen wird,
verpflichtet, die für die Erbringung seiner Leistung
notwendigen Maße am Bau zu prüfen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt
werden, die vom AG ausdrücklich als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
Bei Widersprüchen zwischen den Zeichnungen
(Ausschreibung) und LV gilt die Leistungsposition
vor der Zeichnung! Nicht jedoch bei der Ausführung.
Bei Diskrepanzen zwischen Kurz- und Langtext gilt der
mit der beiliegenden Zeichnung
übereinstimmende Teil des Textes.
14. Abrechnung
Die Abrechnung der Leistungen hat auf Grundlage des
nachfolgenden Leistungsverzeichnisses zu
erfolgen. Die Rechnung ist ggf. nach Vorgabe des AG in
einzeln Bereiche zu unterteilen (z.B.
nach Bauwerken).
Über die Abstimmung bei Schnittstellen ist Rücksprache
mit dem AG zu halten. Korrekturen und
notwendige Anpassungen sind ohne gesonderte Vergütung
zu übernehmen.
Die Vergütung des Aushubes erfolgt prinzipiell im
Oberbodenbereich ab Unterkante
Oberboden und im befestigten Bereich ab Oberkante der
bestehenden
ungebundenenTragschichten.
Die Sicherung, sowie die Erschwernisse durch neu
erstellte Anlagenteile, wie Schächte, Schieber
oder Leitungen werden nicht gesondert vergütet.
Generell wird bei allen Positionen nach den
Abrechnungsvorschriften der VOB/C bzw. den
gesondert festgelegten Aufmaßfestlegungen abgerechnet.
Es wird jedoch nicht mehr vergütet als tatsächlich
ausgeführt.
Alle Ausbau- und Wiederherstellungspositionen gelten
auch für den Ein- und Ausbau in
Kleinflächen. Ein gesonderter Zuschlag erfolgt hierfür
nicht, wenn im LV nicht anders beschrieben.
Grundsätzlich beinhalten alle Positionen sämtliche
Nebenleistungen, die für einen vollständigen
Leistungsumfang benötigt werden. In sämtliche
Positionen ist die erforderliche Materiallieferung
grundsätzlich enthalten und einzukalkulieren, soweit
dies nicht ausdrücklich anders beschrieben
wurde.
In die Positionen für Asphaltschichten sind die
erforderlichen Vor- und Nachbehandlungen
(Absanden, Absplitten) einschließlich der restlosen
Entfernung der jeweiligen Stoffe ohne
gesonderte Vergütung einzukalkulieren, sofern nicht
anders im LV beschrieben.
In die Positionen für Einbauteile (Gitterroste,
Geländer, Schieber, Drosseleinrichtung) ist auch die
Erstellung einer Montagezeichnung zur Freigabe durch
den Auftraggeber einzukalkulieren.
Die Zeichnungen sind mindestens 4 Wochen vor Beginn
der Fertigung vorzulegen!
Abschlagsrechnungen dürfen nur in einem zeitlichen
Abstand von min. 4 Wochen gestellt werden.
15. Abnahme:
Nach Fertigstellung der beauftragten Leistungen
erfolgt eine gemeinsame förmliche Abnahme.
Dem Auftraggeber sind die Bestandspläne sowie die
Baustellendokumentation für die gesamte
Baumaßnahme in digitaler Form in Absprache mit dem AG
auszuhändigen. (Vergütung und
genaue Ausführung siehe Leistungsverzeichnis).
Sämtliche Hausanschlüsse sind in Lage (Stationierung)
und Höhe einzumessen.
Die Einmessskizzen sind dem Auftraggeber in 2-facher
Ausfertigung zu übergeben und in die
Bestandspläne mit einzuarbeiten.
Die entstehenden Kosten sind in die Position für
Kanalanstich bzw. Kanalabzweig bzw.
Bestandsplan einzukalkulieren.
Auf die digitale Einmessung von nicht mehr
zugänglichen Zwangspunkten vor der
Baugrubenverfüllung wir hier nochmals hingewiesen.
16. Sonstige Hinweise:
Der Vertrag wird vollumfänglich mit dem Inhalt und
Festlegungen der VOB Teil B und Teil C
geschlossen.
Der Betrieb des Kanalnetzes und der Kläranlage darf
durch die Arbeiten nicht beeinträchtigt
werden. Die Erschwernisse durch Arbeiten unter
Abwasser sind in die entsprechenden
Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht
gesondert vergütet.
Der AN hat alle Vorkehrungen zu treffen, um eine
Verschmutzung des Grundwassers durch den
Baubetrieb auszuschließen. Für dennoch verursachte
Schäden durch verunreinigtes Grundwasser
haftet ausschließlich der AN.
Die fachgerechte Absperrung von Lagerflächen, Gerät
und Material sowie offene Baugruben und
Leitungsgräben sind, soweit nicht anders beschrieben,
in die Einheitspreise einzurechnen.
Der Auftragnehmer hat die Ausführung der einzelnen
Gewerke und Subunternehmer, soweit
eingesetzt, in eigener Verantwortung aufeinander
abzustimmen.
Der AN verpflichtet sich an der Teilnahme
wöchentlicher Jour-Fixe-Termine zur Abstimmung der
Arbeiten mit dem AG, sowie beauftragter Dritter.
Die nach den Zusätzlichen Technischen
Vertragsbedingungen/ Vorschriften erforderlichen
Eigenüberwachungs- und Eignungsprüfungen gehören zu
den vertraglichen Leistungen, die durch
die vereinbarten Preise abgegolten sind.
Ansätze im Leistungsverzeichnis für Prüfungen sind nur
für, vom Auftraggeber veranlasste
Kontrollprüfungen, vorgesehen.
Nach Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme sind die
Bestandspläne und die gesamte
Dokumentation für die gesamte Baumaßnahme in digitaler
Form in Absprache mit dem AG
auszuhändigen. (Vergütung und genaue Ausführung siehe
Leistungsverzeichnis).
Die späteste Vorlage muss mit der Abnahme erfolgen!
Bei den nachfolgend aufgelisteten Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) wird
darauf hingewiesen, dass unabhängig der hierin
geregelten Vertragsfristen ausschließlich die
Regelfristen nach VOB gelten.
Sofern dem Auftragnehmer Unterlagen, Pläne und
dergleichen, zur fach- und termingerechten
Ausführung seines Auftrages fehlen, muss er diese beim
AG schriftlich anfordern.
Der Auftragnehmer ist, soweit im Leistungsverzeichnis
oder im Zuge der Auftragsabwicklung keine
andere schriftliche Regelung getroffen wird,
verpflichtet die für die Erbringung seiner Leistung
notwendigen Maße am Bau zu prüfen.
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt
werden, die vom AG ausdrücklich als zur
Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Über Art und
Umfang dieser Unterlagen ist
Einvernehmen herzustellen.
Alle in den Vorbemerkungen, in der BVB (Besondere
Vertragsbedingungen) und in
der BAB (Baubeschreibung) genannten Leistungen und
Forderungen sind, auch
ohne weitere Erwähnung in den Positionsbeschreibungen
(Beschreibung der
Teilleistungen nach Positionen), in die entsprechenden
Positionen des jeweiligen
Titels einzurechnen.
Abwasseranlage Wettringen - Umbau Kläranlage Wettringen
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
1. ZTV A-StB 12: Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen
in Verkehrsflächen
2. ZTV BEA-StB 09: Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche
Erhaltung von Verkehrsflächen - Asphaltbauweisen
3. ZTV E-StB 17: Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau
4. ZTV Asphalt-StB 07/13: Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für den
Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt
5. ZTV Pflaster-StB 06: Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien zur
Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und
Einfassungen
6. ZTV SoB-StB:Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
7. ZTV-SA 97 Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für
Sicherungsarbeiten an Arbeitstellen an Straßen
8. RSA-95: Richtlinien für die Sicherung von
Arbeitsstellen an Straßen
9. ZTV M 13: Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen
auf
Straßen
10. RMS: Richtlinien für die Markierung von Straßen
11. TL M 06: Technische Lieferbedingungen für
Markierungsmaterialien
12. DIN EN 1610/ DWA-A 139: Verlegung und Prüfung von
Abwasserleitungen und -kanälen und
Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen
13. ATV-DVWK-A 127: Statische Berechnung von
Abwasserkanälen und -leitungen
14. DWA-M 275: Rohrleitungssysteme für den Bereich der
technischen Ausrüstung von
Kläranlagen
Für das ggfs. erforderliche Begehen der
Abwasseranlagen sind die UW und VBG strikt
einzuhalten. Alle Aufwendung zur Einhaltung der
Sicherheitsvorschriften (z.B. zusätzliche
Sicherungsposten, Belüftung der Kanäle, Atemschutz,
Rettungskragen, explosionsgeschützte
Geräte, usw.) sind in die Einheitspreise mit
einzurechnen.
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und
Normen sind zu beachten, insbesondere die
Unfallverhütungsvorschriften des Gemeinde-
unfallversicherungsverbandes bzw. des
Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der
öffentlichen Hand, sowie die
Sicherheitsvorschriften und Normen des örtlichen
Energieversorgungsunternehmens.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
HINWEIS RZWas:
Es handelt sich um eine staatlich geförderte Maßnahme
gemäß RZWas 2025 Nr. 2.2.3.
Der Zuwendungsbescheid wird dem AN zu gegebener Zeit
ausgehändigt.
HINWEIS RZWas:
Die vertraglichen Ausführungstermine dieser Maßnahme
wurden mit den verbindlichen Terminen
des Vorhabens im Gewerbegebiet ("LogPark") abgestimmt.
Da die Inbetriebnahm des o.g. Objekts von der
Fertigstelliung der neuen Kläranlage abhängt,
müssen die Ausführungstermine durch den AN zwingend
eingehalten werden!
Auf Schadenersatzansprüche durch Dritte bei
Nichteinhaltung wird hiermit vorsorglich
hingewiesen.
Die vertraglichen Ausführungstermine dieser Maßnahme
Festlegung Materialgewicht ohne Nachweis
Zur Abrechnung wird immer der verdichtete Zustand des
jeweiligen Materials herangezogen.
Wenn kein Nachweis für das verwendete oder entsorgte
Material erbracht wird, sind als
Raumgewicht des verdichteten Materials folgende Werte
anzusetzen:
2,4 t/m3 Asphaltbeton
2,4 t/m3 unbewehrter Beton
2,5 t/m Stahlbeton
2,3 t/m3 bituminöser Unterbau
2,0 t/m3 Sand
2,0 t/m3 Kiessand
1,8 t/m3 Kies
2,2 t/m3 Schotter-Splitt-Sand-Gemisch
1,8 t/m3 Schotter
1,8 t/m3 Schroppen
1,8 t/m3 Aushubmaterial und
Bodenaustauschmaterial
Festlegung Materialgewicht ohne Nachweis
Die Preisermittlung für vertragliche Leistungen
(Urkalkulation) ist auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle nach
Auftragserteilung in
einem verschlossenen Umschlag vorzulegen.
Die Preisermittlung für vertragliche Leistungen
Alle zur Durchführung der Leistungen nötigen Arbeits-
und Schutzgerüste (auch über einer
Arbeitshöhe von 2,00 m) sind, sofern im
Leistungsverzeichnis nicht anders beschrieben, in die
Einheitspreise einzurechnen.
Ausgenommen hiervon sind lediglich die Arbeiten der
Titel
Dachkonstruktion Rechengebäude
Putzarbeiten Rechengebäude
Gerüste im Abschnitt Betriebsgebäude
Siehe hierzu entsprechende Leistungspositionen.
Dies gilt auch für Treppentürme und Abdeckungen von
Bodenöffnungen, sofern diese zur
Erstellung der Leistung des Auftragnehmers selbst
benötigt werden.
Nach Fertigstellung der Arbeiten sind lediglich die
Abdeckungen und Umwehrungen der Öffnungen
vorzuhalten, bis die entsprechenden Geländer und die
Treppe montiert sind.
Alle zur Durchführung der Leistungen nötigen Arbeits-
Die in den nachstehenden Titeln enthaltenen
Vorbemerkungen (z.B. "Erdarbeiten",
"Betonarbeiten") gelten sinngemäß auch für alle ggf.
in anderen Titeln enthaltenen Arbeiten aus
demselben Leistungsbereich!
Dies gilt ebenso für die genannten Abrechnungsvorgaben.
Die in den nachstehenden Titeln enthaltenen
Durch den AN ist innerhalb von zwei Wochen nach
Auftragserteilung ein
Baustelleneinrichtungsplan vorzulegen.
Durch den AN ist innerhalb von zwei Wochen nach
Die Bereiche der bestehenden Anlage und damit auch das
Baufeld der neuen Anlage befinden
sich zum Teil unterhalb des Niveaus eines 100-jährigen
Hochwassers. Diese Kote liegt bei
408,70 m ü NHN.
Bei Einrichtung der Baustelle und Durchführung der
Leistungen ist das zu berücksichtigen.
Wassergefährdende Stoffe in Kleinstgebinden dürfen
nicht im Überschwemmungsbereich gelagert
werden!
Für etwaige Schäden bei Mißachtung sind Folgekosten
durch den AN selbst zu tragen.
Die Bereiche der bestehenden Anlage und damit auch das
13 Einzäunung
13
Einzäunung
13.__._.911 Rückbau Zaun
13.__._.911
Rückbau Zaun
105,00
m
13.__._.912 Doppelstabgitterzaun, Höhe 2,0 m Doppelstabgitterzaun aus stark
punktgeschweißten Stahldrähten.
Alle waagrechten Drähte
gegenüber angeordnet.
Waagrechte Drähte Durchmesser
8 mm,
senkrechte Drähte Durchmesser 6
mm, Überstand oben mit ca. 20
mm hohen Rundstäben,
Maschenweite 50/200 mm, Höhe
2.000 mm,
Standardfarbe I nach Wahl des
AN.
Befestigung jedes Doppelstabes
durch einen Klemmkeil innerhalb
des T-Flansches sowie Anbringen
einer Sicherung zwischen Pfosten
und Gittermatte zur Vermeidung
einer Mutwilligen Demontage.
Komplett liefern und inklusive der
notwendigen Fundamente fertig
versetzen. Pfosten werden in
gesonderter Position vergütet.
z.B. Adronit ECO I oder
gleichwertiger Art.
'...................................................'
Vom Bieter kalkuliertes Fabrikat
(ist zwingend einzutragen)
13.__._.912
Doppelstabgitterzaun, Höhe 2,0 m
130,00
m
13.__._.913 Pfosten für Doppelstabgitterzaun Spezial-Profilpfosten mit einem
breiten T-Flansch zur rutschfesten
Montage der Gitterelemente. Höhe
passend zu Zaunsystem wie in
Position vor beschrieben.
Komplett liefern und inklusive der
notwendigen Fundamente fertig
versetzen.
Pfostenabmessungen ca. 60 x 40
mm mit
oberer Abdeckkappe.
13.__._.913
Pfosten für Doppelstabgitterzaun
52,00
Stüc
13.__._.914 Drehflügeltor Breite 3,00 m, H=2,00 m Drehflügeltor, 2-flügelig, liefern und fachgerecht
montieren, wie nachstehend beschrieben:
Torhöhe in mm: 2.000
Lichte Weite in mm: 3.000
Torfüllung: Doppelstabgitter wie vor beschrieben
Konstruktion:
Rahmenkonstruktion aus stabilem Quadratstahlrohr
40/40 mm mit einer Doppelstabgitterfüllung.
Eine stabile und vor Vandalismus geschützte Aufhängung
verbindet Torflügel und Torpfosten (aus 80 x 80 mm
Quadratstahlrohr) sicher miteinander. Die Torflügel
haben einen Öffnungswinkel von 180°.
Das Tor ist komplett mit einem geräuschdämpfenden
Stahlanschlag, modernen ergonomisch geformten
Türdrückern, Schloss und einem Profilzylinder
zu liefern. Durch eine variable Eckausbildung am
Torpfosten kann jeder Gitterzauntyp direkt mit der
Toranlage verbunden werden.
Korrosionsschutz:
Maximaler Korrosionsschutz der Torflügel und
Torpfosten durch die Kombination von Verzinkung und
hochwertiger Pulverbeschichtung.
Die Pulverbeschichtung ist absolut lichtecht,
festhaftend
und abriebfest auszuführen.
Farbe: Standardfarbe nach Wahl des Auftraggebers.
Montage: Die Toranlage ist inklusive erforderlicher
Fundamente aus Beton C20/25, der erforderlichen
mittigen Bodenarretierung sowie der zugehörigen
Erdarbeiten entsprechend den Herstellerangaben
betriebsfertig aufzustellen.
Fundamentangaben (2 Stück):
Länge: 600 mm
Breite: 600 mm
Tiefe: 800mm
13.__._.914
Drehflügeltor Breite 3,00 m, H=2,00 m
1,00
Stüc
13.__._.915 Ortbeton Sauberkeitsschicht Einzelfundament unbewehrt C12/15 D 5cm Ortbeton Sauberkeitsschicht, für Einzelfundament,
Untergrund waagerecht, obere Betonfläche waagerecht,
als unbewehrter Beton, Normalbeton C 12/15 DIN EN
206, DIN 1045-2, rezyklierte Gesteinskörnung möglich,
RC-Beton ist mit max. zulässigem Anteil an rezyklierter
Gesteinskörnung gemäß DAfStb-Richtlinie "Beton mit
rezyklierter Gesteinskörnung" herzustellen,
Feuchtigkeitsklasse WF (Betonkorrosion, feuchte
Umgebung), Dicke 5 cm, Ausführung gemäß Zeichnung.
13.__._.915
Ortbeton Sauberkeitsschicht Einzelfundament unbewehrt C12/15 D 5cm
3,00
m2
13.__._.916 Schalung Einzelfundament H 0,5-1m Schalung Einzelfundament, Bauteilhöhe über 0,5 bis 1 m,
Ausführung gemäß Zeichnung.
13.__._.916
Schalung Einzelfundament H 0,5-1m
6,00
m2
13.__._.917 Ortbeton Einzelfundament Stahlbeton C20/25 0,5-1m3 Ortbeton Einzelfundament, obere Betonfläche
waagerecht, aus Stahlbeton, Normalbeton C 20/25 DIN
EN 206, DIN 1045-2, industriell hergestellte
Gesteinskörnungen, Einzelvolumen über 0,5 bis 1 m3.
13.__._.917
Ortbeton Einzelfundament Stahlbeton C20/25 0,5-1m3
1,30
m3
13.__._.918 Anschluss an Drehflügteltor Zulage zu den Positionen für Doppelstabgitterzaun für
die
Herstellung eines fachgerechten Anschlusses an ein
bestehendes Drehflügeltor.
Die Leistung beinhaltet die Montage der erforderlichen
Anschlusselemente für das neue Zaunsystem aus
Doppelstabgittermatten sowie das Herstellen des
fertigen
Anschlusses an das bestehende Tor bzw. dessen
beidseitige Torpfosten.
Inklusive aller erforderlichen Anschlusselemente,
Verstrebungen etc.
13.__._.918
Anschluss an Drehflügteltor
1,00
psch