Trockenbau
Umbau Gewerbe Baakenallee 52-56
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Leistungsverzeichnis

OZ
Beschreibung
Typ
Menge
Einheit
Einheitspreis EUR
Gesamtbetrag netto EUR
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen 2 BESONDERER TEIL  -  Trockenbauarbeiten 2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18340 - Trockenbauarbeiten. Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18330 - Mauerarbeiten DIN 18360 - Metallbauarbeiten Die technische Ausführung ergibt sich aus den genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den ATV/DIN 18340 und 18299 aufgeführten Norm gelten: DIN 1052 -       Entwurf, Berechnung und Bemessung von        Holzbauwerken - Allgemeine Bemessungsregeln         und Bemessungsregeln für den Hochbau DIN 4102 -       Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen DIN 4108 -       Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden DIN 17611 -       Anodisch oxidiertes Halbzeug aus Aluminium          und Aluminium-Knetlegierungen mit          Schichtdicken von mind. 10 Mikrometern DIN 68705 -      Sperrholz DIN 68763 -       Spanplatten; Flachpressplatten für das Bauwesen DIN 68765 -       Spanplatten; Kunststoffbeschichtete          dekorative Flachpressplatten; Begriff, Anforderungen DIN EN 316 -      Holzfaserplatten Zu beachtende Technische Regeln: VDI 3755 -  Schalldämmung und Schallabsorption abgehängter Unterdecken VDI 3762 -  Schalldämmung von Doppel- und Hohlraumböden AGI A  20 -  Doppelbodensysteme -  Anforderungen, Ausführungsgrundsätze TRGS 521 - Faserstäube Weiter sind zu beachten: Merkblätter der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V.: Merkblatt Nr. 1 - Baustellenbedingungen Merkblatt Nr. 2 - Verspachtelungen von Gipsplatten - Oberflächengüten Merkbattt Nr. 3 - Gipsplattenkonstruktionen - Fugen und Anschlüsse Merkblatt Nr. 5 - Bäder und Feuchträume im Holzbau und Trockenbau Merkblatt Nr. 6  - Vorbehandlung von Trockenbauflächen aus Gipsplatten zur weitergehenden                            Oberflächenbeschichtung bzw. Bekleidung Güteschutz: RAL-GZ 531 - Trockenbau - Gütesicherung Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zu assungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. 2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen Spanplatten aller Arten müssen frei sein von Formaldehyd. Dübel zur Befestigung müssen auf den Untergrund abgestimmt sein; ihre Spreizkräfte dürfen keine zu großen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden. In Räumen und Bauteilen mit höherer Feuchtigkeitsbeanspruchung als lediglich Spritzwasser dürfen als Untergrund für Fliesen keine gipshaltigen Platten - auch keine Feuchtraumplatten - verwendet werden. Das betrifft z.B. Duschen ohne Duschtassen, Sanitärräume im öffentlichen und gewerblichen Bereich mit Fußbodeneinlauf. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Wände und Decken ist die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR) zu beachten. Bei brandschutztechnischen Anforderungen an Doppel- und Hohlböden sind die betreffenden Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisse (ABP), die zugehörigen Übereinstimmungserklärungen der Hersteller und der Nachweis über den Einbau schwerentflammbarer Dichtungen rechtzeitig zur Abnahme vorzulegen. 2.3 Angaben zur Ausführung 2.3.1 Allgemeines Alle Maße sind am Bau zu nehmen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen nach DIN 18201 und 18203 ist der Auftraggeber zu verständigen. Das gilt insbesondere für vorhandene und vorgesehene Winkeltoleranzen. Für die Ausführung von Fertigteilestrichen, Trockenunterböden und Systemböden gelten als Grenzabweichungen die jeweils halben Werte der Tabelle 1 Zeilen 2 und 4 DIN 18202 und als Grenzwerte für Winkelabweichungen die halben Werte der Tabelle 2 DIN 18202. Die Verarbeitungsvorschriften und -richtlinien der Hersteller der Trockenbausysteme sind zu beachten. Dem Auftraggeber ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren. Das gilt besonders für Anzahl und Anordnung der Befestigungspunkte sowie die Fugenausbildung. Bei Schleifarbeiten im Trockenverfahren sind Absauggeräte zu verwenden. Vor dem Einbau soll das Material auf Raumtemperatur gelagert werden. In Feucht- und Kellerräumen dürfen nur feuchtraumgeeignete Gipsplatten eingebaut werden. Geschnittene Kanten imprägnierter Platten sind ohne besondere Berechnung nachzuimprägnieren. Platten sind nicht stehend zu lagern; das gilt besonders bei Zwischenlagerung zur Anpassung an Raumfeuchte und -temperatur. Querschnittsschwächungen von Brandschutzkonstruktionen in Durchgangs- oder Fugenbereichen sowie bei Einbauten sind so auszugleichen, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse erhalten bleibt. Für Einbauten der Luft- und Beleuchtungstechnik gilt das ebenfalls; ein Nachweis des Herstellers der Einbauteile kann verlangt werden. Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen; wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen. Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen (i.d.R. ohne Lösungsmittel) abzudichten. Im Zweifel ist Rücksprache mit der Bauleitung erforderlich. Bewegungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Schall- und Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden. Die gleiche Bewegungsmöglichkeit wie im Bauwerk ist zu gewährleisten. Spachtelarbeiten dürfen erst ausgeführt werden, wenn keine größeren Längenänderungen infolge Temperaturänderungen zu erwarten sind; das gilt besonders bei Durchführung der Arbeite n im Winter. Ist Gussasphalt im Raum vorgesehen, dürfen die Spachtelarbeiten erst im Anschluss an den Einbau des Gussasphalts erfolgen. Die Warmluftbehandlung von zu spachtelnden Flächen ist unzulässig. Nach Aufforderung durch den Architekten hat der Bieter durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten Institutionen nachzuweisen, dass die angebotene Konstruktion sowie alle Maßnahmen bei den Anpassarbeiten die Anforderungen erfüllen. Die angebotenen Konstruktionen sind auf Aufforderung in Form von Handmustern zu bemustern. Vor der Ausführung von Trockenbauarbeiten sollen im Arbeitsbereich nasse Ausführungen von Putz und Estrich abgeschlossen sein. Die relative Luftfeuchtigkeit soll unter 80 % liegen. Sofern nicht nach Text oder Zeichnung beschrieben, sind sämtliche Detailpunkte vor der Montage mit der Bauleitung abzusprechen. Prospekte und Zeichnungen des Herstellers sind auf Anforderung vorzulegen. Verleimte Holzelemente dürfen keine gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten. Ist Holzschutz ausgeschrieben, so ist der Nachweis über das verwendete Mittel und gegebenenfalls Einschränkungen in der Nutzung sowie Unverträglichkeit mit anderen Beschichtungen auf Verlangen zu übergeben. Dieser Nachweis ist eine Nebenleistung. Werden Trockenbauplatten direkt unter Trapezbleche geschraubt, sind Schnellbauschrauben mit Bohrspitze zu verwenden. Brandschutzkleber oder Brandschutzspachtelmassen sind so zu verarbeiten,  dass überstehendes Material abgestrichen wird; ein großflächiges Verspachteln ist zu vermeiden. Die Eigenfrequenz zweischaliger Bauteile soll kleiner als 100 Hz sein. Vor der Durchführung von Stemm-, Bohr- und Einsetzarbeiten an Estrichen, geputzten Wänden und Decken sind Leitungen mit einem Suchgerät zu orten. Das Einschlagen von Schrauben in Standarddübel ist nicht zulässig. Fehlbohrungen sind mindestens im Abstand entsprechend der Tiefe des Bohrloches bzw. des fünffachen Dübelaußendurchmessers zu korrigieren. Wird ein Schalldämmmaß ohne nähere Erläuterung im Leistungsverzeichnis angegeben, so hat der Auftragnehmer nach seinem vorauszusetzenden Wissensstand Bedenken geltend zu machen, wenn der effektiv gewollte oder nach Vorschrift erforderliche Wert mit der ausgeschriebenen Konstruktion vor Ort aller Voraussicht nach nicht erreicht werden wird. Späne von Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen. Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen. Für Flächen mit Oberflächen in den Qualitätsstufen Q3 und Q4 gelten die Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen nach Tabelle 3 Zeile 7 DIN 18202. 2.3.2 Türen und Zargen Bei zu erwartenden größeren Deckendurchbiegungen müssen die Zargenaussteifungsprofile die Bauwerksbewegungen durch Teleskop-Anschlüsse oder Anschlusswinkel mit ausreichender Federwirkung aufnehmen können. Bei Angebotsabgabe sind - falls aus der Sicht des Bieters erforderlich - Prospekte oder Konstruktionszeichnungen vorzulegen, damit bauseitig die Voraussetzungen für den Einbau der Stahlzargen geschaffen werden können. Die Oberkante Fußboden richtet sich nach dem Meterriss im Raum, nicht nach den Markierungen an den Zargen. Das Entfernen von Distanzeisen, Hilfsschwellen u. dgl. ist in Übereinstimmung mit der Bauleitung vorzunehmen. Zargen sind vor dem Verlegen der Fußbodenbeläge einzubauen. Der Einbau der Türblätter erfolgt nach dem Verlegen der Fußbodenbeläge. Bei Einbau von Holztürzargen sind in die vertikalen Ständer oder U-Aussteifungsprofile im Bereich der Befestigungspunkte  Dübelhölzer, bei Wänden mit Schallschutzanforderungen Füllhölzer auf die  ganze Länge der Profile einzubauen und mit diesen zu verschrauben; auf die Dichtung an der Schwelle ist zu achten. Vor Übergabe ist mit der Bauleitung darüber Rücksprache zu halten, ob die Türen im Endzustand zu montieren sind oder ob eine Zwischenlagerung der Blätter bzw. das Anbringen provisorischer Öffnungsbeschläge mit nachträglichem Gangbarmachen der Türen sinnvoll ist. 2.3.3 Montagewände Die Beplankungen sind - falls das Leistungsverzeichnis hierzu keine anderen Angaben macht - in der Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung zu verspachteln. Wenn nicht anders beschrieben, sind bei durchlaufenden Wänden aus Gipskartonplatten im Abstand von < 15 m Bewegungsfugen anzuordnen, bei Wänden aus Gipsfaserplatten im Abstand von < 10 m. Beim Umgang mit Mineralwolleämmstoffen sind die Regeln der BGBau Fachinfo Prävention Mineralwolle-Dämmstoffe zu beachten. Die Flächendämmung aus Mineralwolledämmstoffplatten ist - sofern erforderlich - mit geeignetem Kleber an die Stege der Wandständer und an einer Verkleidungsseite punktweise zu befestigen, falls  das Leistungsverzeichnis oder die Herstellerangaben für das betreffende System nichts anderes fordern. Auf eine exakte und vollflächige Ausfachung der Wandflächen ist zu achten. Es dürfen keine Schallbrücken entstehen. Bei mehrlagigen Beplankungen sind die Stöße versetzt anzuordnen. Das Schließen der Ständerwände, in denen mit Installationen aller Art (auch Elektroinstallation) zu rechnen ist, und das Einbringen der Dämmung, darf erst erfolgen, wenn diese gemäß Projekt eingebracht sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. Um Fließgeräusche abzudämmen, müssen die Rohrbefestigungen durch Zwischenlagen von Gummi, Filzen o.ä. von der Wandunterkonstruktion getrennt und die Rohre ummantelt werden. Kaltwasserführende Leitungen sind grundsätzlich zur Dämmung von Fließgeräuschen und gegen Kondenswasserbildung zu ummanteln. Nichtummantelte Kupferrohre dürfen mit verzinkten Teilen der Wandunterkonstruktion keinen Kontakt haben. Öffnungen für Schalter- und Abzweigdosen sind entsprechend den Elektroinstallationsplänen bzw. nach Angabe des Elektrikers herzustellen. Bei Trennwandkonstruktionen sind ab der Feuerwiderstandsklasse F 60 nach DIN 4102 die Elektrodosen in Gips einzubetten. 2.3.4 Decken Die Unterkonstruktionen der abgehängten Decken dürfen nur mit amtlich zugelassenen Metallspreizdübeln an der Stahlbetonrohdecke befestigt werden. Hartstahl-Schussbolzen, Kunststoffdübel und dergl. sind unzulässig. Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen, falls in den jeweiligen Positionen des Leistungsverzeichnisses nicht anderes festgelegt ist. Die Verlegung der Decken erfolgt entsprechend Verlegeplan unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile, wie Leuchten, Schlitzlüfter, Vorhangschienen, Durchdringungen für Verdunkelungen und dergl., sowie in Abstimmung auf die Rohrführungspläne einer eventuell vorhandenen Be- und Entlüftungsanlage. Die bauseits montierten Leuchten sind vom Auftragnehmer in die endgültige Lage zu bringen und auszurichten. Bei der Verlegung ist darauf zu achten, dass die Ablaufmaße und die Montagerichtung exakt eingehalten werden. Werden die Decken aus einzelnen Platten bzw. Streifen zusammengesetzt, übernimmt der Auftragnehmer die Gewähr für eine einwandfreie, gerade Fugen- bzw. Rasterausbildung. Diese ist auch für die einzubauenden Leuchten zu garantieren. Sämtliche Anschlüsse der Decken an Stützen, Außen- und Innenwände sowie Trennwände sind so auszubilden, dass keine der an die Unterdecke gestellten Anforderungen gemindert wird. Die Anschlüsse  müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile sowie der Decke selbst ohne Beeinträchtigung ermöglichen. Die Deckenoberfläche muss gleichmäßig getönt sein. Wird bei der Wahl eines bestimmten Materials eine Beschichtung erforderlich, so muss völlige Gleichmäßigkeit der Tönung sowie Schlagschattenfreiheit gewährleistet sein. Dies gilt besonders auch für Leuchtenraster oder Abdeckwannen inkl. ihrer Justiervorrichtungen. Abhängungen an Stahlbetondecken sind mit besonderer Sorgfalt auszuführen. Es ist - nötigenfalls nach Rücksprache mit der Bauleitung - zu garantieren, dass Bewehrungsstähle nicht beschädigt werden. Bei Unterzügen ist eine seitliche Befestigung im mittleren Bereich als Regelfall anzusehen. Die Lage der Hauptbewehrung ist mit einem elektronischen Suchgerät festzustellen; die Punkte für die Abhängung sind zu markieren und von der Bauleitung abzunehmen. Bei Holzbalkendecken ist ebenfalls eine seitliche Befestigung vorzusehen, um den statisch erforderlichen Querschnitt nicht zu schwächen. Unterkonstruktionen für Decken in Einlegemontage sind so zu sichern (Zugstäbe, Klammern), dass ein seitliches Ausweichen verhindert wird. Für alle Unterkonstruktionen, zu denen die Außenluft durch Konvektions- oder Diffusionsvorgänge (bei Feuchträumen) Zugang hat, sind neben dem Überzug zusätzliche Beschichtungen vorzunehmen. Im Zweifel ist die Bauleitung zu konsultieren, bevor die Beplankung erfolgt; die übliche Zinkauflage von 7 Mikrometern genügt in solchen Fällen nicht. Das Befestigen untergehängter Decken an Holzdübeln, einbetonierten Latten u.ä. ist unzulässig. Dübellöcher sind senkrecht (bezogen auf die Rohdecke) zu bohren. Bei Fehlbohrungen ist der Mindestabstand zum neuen Bohrloch  entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung der Dübel einzuhalten. Der Auftraggeber behält sich vor, den Sitz einzelner Dübel durch Probebelastungen oder mittels Drehmomentschlüssel und Normschrauben zu prüfen. Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch Installationen muss gleichfalls ausgeschlossen sein. Alle Konstruktionsteile sind zu befestigen, ein loses Einlegen von Querverbindern, Abstandshaltern u.ä. ist untersagt. Das  gilt auch dann, wenn Winkelauflager oder Sicken vorhanden sind. Metallbandrasterdecken sind so zu befestigen, dass Wärmedehnungen möglich sind. Die Beplankung der Decken darf erst erfolgen, wenn die Installationen der anderen Gewerke abgeschlossen sind. Im Zweifel hat der Auftragnehmer die Bauleitung zu befragen. 2.4 Preisinhalte Ergänzend zu Abschnitt 4.1 DIN 18340 gelten als Nebenleistungen: - Das sachgemäße Dichten der ausgeschriebenen Feuerschutz-Bauteile an den Baukörper. - Das Lüften der Räume und das Staubsaugen in geschlossenen Räumen nach der Verarbeitung oder dem   Trennen von Mineralwolleerzeugnissen. - Das Hinterfüllen von ausgeschriebenen Fugen, das Reinigen, Vorbehandeln und das Begradigen der Ränder   ggf. durch Abkleben. - Das Abschleifen von Spachtelgraten, ggf. auch nachträglich. - Fugenbewehrungsstreifen bei Brandschutzplatten oder Brandschutzbekleidungen. - Das Beseitigen von Schneidrückständen durch Absaugen. In den Preis für das Herstellen einer Türöffnung (bei bauseitiger Montage von Zargen) ist der Einbau der Aussteifungsprofile für Stahlzargen einzurechnen. 2.5 Abrechnungshinweise In der Höhe werden Montagewände nach Rohbaumaßen gerechnet, auch wenn bereits Dämmungen und Estrich aufgebracht sind. Bei Doppel- und Installationsböden wird bis zur Unterfläche der Bodenplatte, also ab Oberfläche der Stelzen gemessen. Bei Holzbalken - oder anderen Trägerdecken gilt die obere Fläche der Balken als Bezugsmaß. Gipsriegel werden übermessen, selbst aber nach Längenmaß erfasst. Bei Abzügen nach Nr. 5.2.1 DIN 18340 ist zu beachten, dass Zusammenhänge zwischen Tür und Fenster oder Fenster und Nische unbeachtlich sind. Jede Einzelfläche ist also getrennt daraufhin zu betrachten,  ob die Größe von 2,50 m2 überschritten wird. Seitenflächen von Dachgauben gelten nicht als Leibung, sie sind nach Flächenmaß abzurechnen. 2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch  sprechende Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung. Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen 1.   Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes von der Lage und Beschaffenheit der Baustelle zu unterrichten. 2.     Mit den Preisen ist die komplette Leistung abgegolten.Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehörenohne weitere Erwähnung zur vertraglichen Leistung. 3.     In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten    die sich aus    der Einhaltung der UVV sowie einschlägiger DIN-   Normen ergeben einzurechnen. 4.     In die Preise sind einzurechnen:         - witterungsbedingte Erschwernisse und Mehraufwendungen         - ständige Reinigung der durch die eigenen Arbeiten       verschmutzten Wege und Straßen         - Sicherungsmaßnahmen für arbeitszeitlich oder technologisch      bedingte Unterbrechung der eigenen Arbeiten         - Sicherungsmaßnahmen gegen unbefugtes Betreten      des Arbeitsbereiches 5.     Kosten für die komplette erforderliche Baustelleneinrichtung         sind in die Einheitspreise mit einzukalkulieren. 6.     Der Auftragnehmer hat sich vor Baubeginn einen Überblick    über die Lage von Leitungen für Strom, Wasser, Abwasser,    Gas, Telefon usw. zu verschaffen. 7.     Auf- und Abbau, An- sowie Abtransport sowie das Vorhalten    von Schutz- und Arbeitsgerüsten gehören zum    Leistungsumfang. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. 8.     Zwischenlagerkosten werden nicht gesondert vergütet. 9.     In Abstimmung mit der Bauleitung sind die technischen    Bedingungen und Zeitabläufe der betroffenen Roh- und    Ausbaugewerke zu beachten. 10.    Maßgebend für die Ausführung sind die Bestimmungen der    VOB in allen Teilen. 11.    Die Anforderungen des Schallschutzgutachtens sind zu    beachten.
Zusätzliche Technische  Vertragsbedingungen
Baubeschreibung Umbau und Aufteilung einer Gewerbefläche in der Baakenallee 52-56, 20457 Hamburg In den 2019 / 2020 erbauten Mehrfamilienhäusern in der Baakenallee 52 - 56 be_ndet sich im Erdgeschoss eine Gewerbe_äche, die im Erstbezug von einem Fitnessstudio genutzt wurde. Der parallel zur Baakenallee be_ndliche Baukörper erstreckt sich über 2 Flurstücke, die im Besitz von 2 Wohnungsbaugenossenschaften sind, Hausnummer 52 gehört der Allgemeinen Deutschen Schiffszimmerer-Genossenschaft eG und Hausnummer 54 - 56 ist im Bestand der Baugenossenschaft Hamburger Wohnen eG. Das genannte Fitnessstudio hat die gesamte Gewerbe_äche im Sockelgeschoss genutzt. Nach Insolvenz des Fitnessstudios im Herbst 2023 soll die Gewerbe_äche neu vermietet und genutzt werden. Die Baumaßnahmen beziehen sich nur auf die Gewerbe_äche im Erdgeschoss und Zwischengeschoss in dem direkt an der Baakenallee be_ndlichen Baukörper. Die äußere Gestaltung des Gebäudes soll unverändert bleiben. Um den Bedürfnissen der Mieter entgegenzukommen und eine wirtschaftliche Nutzung zu ermöglichen, sollen die Galerie_ächen erweitert werden. Für die Erweiterung der Galerieflächen werden in Teilbereiche neue Deckenfelder aus Stahlbetondecken und notwendige Stützen errichtet. Um eine Erschließung des Zwischengeschosses jeweils innerhalb der Mietbereiche zu ermöglichen, wird eine neue Treppen in Stahlbeton hergestellt. Die bereits vorhandene, 1/4-gewendelte Stahltreppe in Achse J - K soll versetzt werden. Dort wo eine Privatsphäre gewünscht ist, z.B. Büro-, Kurs- oder Behandlungsräume, werden raumhohe Abtrennungen als Leichtbauwände errichtet. Teilweise erhalten diese Glasausschnitte. Neue Aufenthaltsbereiche wie Lounge mit Küche entstehen ebenfalls innerhalb der Mietung. Zusätzlich werden in beiden Geschossen neue WC-Räume errichtet. Die nicht mehr notwendige Haustechnik wird zurückgebaut und gem. den neuen Anforderungen der Räume umgebaut und ergänzt. Alle Räume erhalten einen frischen Anstrich sowie teilweise neue Bodenbeläge. Ausführungszeitraum: März 2026-August 2026
Baubeschreibung
1 Trockenbau
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Trockenbau
1. 1 Wände
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Wände
1. 2 Decken innen
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Decken innen
1. 3 Innenfenster und Türzargen
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Innenfenster und Türzargen